Niederschrift (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Rates der Stadt


am 15.02.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:03 - 19:12 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 82 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Gottwald (SPD)
Rm Hoffmann (SPD)
Rm Lührs (SPD)
Rm Schnittker (SPD)
Rm Pisula (CDU)
Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Logermann (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Plieth (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten)

Rm Bohnhof (AfD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Lürwer

StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Rates der Stadt,
am 15.02.2018, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates der Stadt am 14.12.2017

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09776-17)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07968-17)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 13.07.2017 versandt. Die Vorlage ist noch einmal beigefügt.

3.3 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)

3.4 Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09186-17)

3.5 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09964-18)

3.6 1. Beschluss zur Ergänzung / Anpassung des Erschließungsvertrages II - Phoenix-West um den Bau der Südspange Hörde
2. Planungsbeschluss zum Bau der Südspange Hörde auf dem Phoenix-West Gelände

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07552-17)

3.7 Beirat Nahmobilität, Berufung neuer Mitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09899-18)

3.8 Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08567-17)

3.9 Hannibal II
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10118-18)

3.10 Änderung des Wohnraumförderprogrammes Nordrhein-Westfalen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 10141-18)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08015-17)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 16.11.2017 versandt.

4.2 Wirtschaftsförderung 4.0
Neuorganisation der Wirtschaftsförderung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09191-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09761-17)

5.2 Qualitätssicherung in städtischen Seniorenheimen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09944-18)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09775-17)

6.2 Neubau eines Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09910-18)

7. Schule

7.1 Errichtung des erweiterten gebundenen Ganztags an der Paul-Dohrmann-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2018/19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08664-17)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)

9.2 Umbenennung der Westfalenhallen Dortmund GmbH und ihrer Tochtergesellschaften und Anpassung der Gesellschaftsverträge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09807-18)

9.3 DEW21: Änderung der Windparkgesellschaftsverträge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09901-18)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2018 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09784-17)

10.2 Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09748-17-E1)

10.3 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09943-18)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Verhinderung städtischer Kontrollen nichtangeleinter Hunde im Lohbachtal durch den CDU-Fraktionsvorstand?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09724-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.1.2 Kontrollen freilaufender Hunde am bachbegleitenden Weg Rüpingsbach und Emscher
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09723-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.1.3 Zur Unfähigkeit von Verwaltung und Emschergenossenschaft, das NSG Bolmke und die Ufer der renaturierten Emscher vor dem rechtswidrigen Betreten zu schützen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09722-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.1.4 Festgestellte illegale Baumfällungen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09721-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.1.5 Finanzieller Schaden für die Stadt durch die Verhinderung der Aufstellung des Landschaftsplans vor 7 Jahren durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09720-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.
11.1.6 Verhinderung stadtökologischer Standards beim Bau des Amazon Logistikzentrums durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09719-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.1.7 Umgang mit verfassungsfeindlichen und grundgesetzwidrigen Anträgen von SPD und CDU
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09718-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.1.8 Schutz des FBI-Ratsvertreters vor Drohungen von CDU-Ratsmitgliedern in der Art „Sie müsste man erschießen“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09717-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.1.9 Diskriminierung und Ausgrenzung des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09716-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.1.10 Aufforderung des Oberbürgermeisters an die SPD-Fraktion mit Geschäftsordnungsanträgen die Debatten im Rat zu beenden
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09715-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.1.11 Barrierefreier Übergang von der Kleppingstraße zum Alten Markt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09975-18)

11.1.12 Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilaufenden Hunden in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10121-18)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Reinigung des DO-Netz-Kastens in der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09366-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

11.2.2 Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09666-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.2.3 Amt kürzt Bezüge bei bettelnden HartzIV-Opfern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09667-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.2.4 Aufruf zur Sabotage im Falle eines Krieges durch den Oberbürgermeister am Volkstrauertag
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09680-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.2.5 Ausgesetzte Abschiebungen mangels Transportmöglichkeiten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09681-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.2.6 Obdachlose in Dortmund – Finanzielle Förderung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09682-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.2.7 Verbreitung des Sozialtickets in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe/NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09683-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.12.2017 vor.

11.2.8 Ungenutzte Flaggenmasten am Dorstfelder Wilhelmsplatz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09840-18)

11.2.9 Illegale Plakatierungen mit politischem Hintergrund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09841-18)

11.2.10 Ausländeranteil an der Dortmunder Gesamtbevölkerung zum 31.12.2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09842-18)

11.2.11 Sicherheit auf Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09843-18)

11.2.12 Immobilien im Besitz der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09845-18)

11.2.13 Aktuelle Entwicklung im Fall des leerstehenden Hannibals
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09846-18)

11.2.14 Problemklientel vor Café Köster an der Beuthstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09847-18)

11.2.15 Perspektive für die Wand an der Straßenbahnstation Marten-Süd
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09848-18)

11.2.16 Reinigung der Friedhofswand an der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09849-18)

11.2.17 Einsatzkräfte der Stadt rund um die Silvesternacht 2017/2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09850-18)

11.2.18 Sachbeschädigungen an Mahn- und Ehrenmalen der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09851-18)

11.2.19 Städtische Gedenkaktionen zum 12. März 1945, dem größten der alliierten Terrorangriffe auf Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09852-18)

11.2.20 Hausverbote im Jobcenter Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09853-18)

11.2.21 Keine Gedenkminute für verstorbenen Genossen Drabig
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09854-18)

11.2.22 Konsequenzen aus Klage der Funke-Mediengruppe
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09855-18)

11.2.23 Verstöße gegen die Vorschriften für Einzelhändler an Heiligabend
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09856-18)

11.2.24 Derzeit noch in Betrieb befindliche Asylunterkünfte in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09858-18)

11.2.25 Kosten des Steuerzahlers nach willkürlichem Handeln der BV Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09859-18)

11.2.26 Grundsicherung im Alter nach Nationalitäten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09860-18)

11.2.27 Angeblich menschenverachtende Positionen in Anfragen von AfD und NPD/DIE RECHTE
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09861-18)

11.2.28 Förderung von Projekten im linksextremen Zentrum Nordpol
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09862-18)

11.2.29 Ineffektive Anti-Terror-Sperren auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09863-18)

11.2.30 Solidarität der Stadt Dortmund mit dem palästinensischen Dura
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09864-18)

11.2.31 Hartz 4-Empfänger unter Asylbewerbern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09865-18)

11.2.32 Altersfeststellung bei angeblich "minderjährigen" Zuwanderern mit dem nichtinvasiven Ultraschall-Handscanner "Prisma"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09898-18)

11.2.33 Werbung für den Auftritt der linksradikalen Band „Feine Sahne Fischfilet“ auf der
Internetpräsenz der Stadt Dortmund

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09928-18)

11.2.34 Straßennamen mit linksextremen und/oder kommunistischem Hintergrund in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09929-18)

11.2.35 Auffälligkeiten im Bereich Speckestraße / Gerlachweg
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09930-18)

11.2.36 Bewaffnung des Ordnungsamtes bei Einsätze in der „No-Go-Area“ Nordstadt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09931-18)

11.2.37 Übergriffe auf Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09932-18)

11.2.38 Litfasssäulen im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09933-18)

11.2.39 Übertragung von Ratssitzungen per Videostream
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09934-18)

11.2.40 Genehmigung und Kontrolle von Werbeanlagen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09937-18)

11.2.41 Graffiti auf städtischem Eigentum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09936-18)

11.2.42 Berücksichtigung von Räumen für die NPD/Die Rechte-Fraktion bei der Renovierung im Jahr 2020
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10101-18)

11.2.43 Lobenswerte Bekanntmachung von Dortmunder Linksextremisten durch sogenannte "Outingplakate"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10102-18)

11.2.44 Zahl abgeschleppter Autos im Jahr 2017 (nach Stadtbezirken)
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10103-18)

11.2.45 Umgang mit / Abriss des KPD-Mahnmals auf dem Nordfriedhof
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10104-18)

11.2.46 Bedeutung des 28. März für die Dortmunder Stadtverwaltung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10105-18)

11.2.47 Städtische Unterstützung der europäischen Freiheitsdemonstration am 14. April 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10106-18)

11.2.48 Erteilung einer Erlaubnis für Außengastronomie für linksextremes Zentrum Nordpol im Jahr 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10107-18)

11.2.49 Sachstand Einrichtung eines Vollversorgers in Unterdorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10108-18)

11.2.50 Kosten der Reparatur für Michael-Holzach-Steele
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10109-18)

11.2.51 Schäden durch Orkan Friederike
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10110-18)

11.2.52 Auflistung sämtlicher Plätze im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10111-18)

11.2.53 Mitschnitte der Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10112-18)

11.2.54 Erstellung eines "Masterplans Wohnraum"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10113-18)

11.2.55 Neujahrsempfangs der Satdt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10114-18)

11.2.56 Zahl der Straßenlaternen im Dortmunder Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10115-18)

11.2.57 Besuch von Martin Schulz in den Westfalenhallen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10116-18)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:03 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Krause (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug dem Rat der Stadt vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte zu erweitern:

1.5 Einführung von Ratsmitgliedern als TOP 1.5

10.4 Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung des Ehrenringes an Frau Anni Sarfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09907-18)

Der Rat der Stadt war einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte mit der Erweiterung der Tagesordnung einverstanden.


Zudem liegt dem Rat der Stadt folgender Vorschlag zur Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit vor:

1.3 Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO der AfD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 10236-18) (ggf. TOP 10.5)

„… der liberale Staat ist zur staatlichen Neutralität verpflichtet, da nur diese, die staatliche
Stabilität garantiert. Nur wenn sich Staatsorgane gegenüber den Bürgern neutral verhalten,
werden sie auf Akzeptanz und Respekt stoßen. Bürger dürfen nicht den Eindruck gewinnen,
der staatliche Entscheidungsprozess sei in irgendeiner Form von fremden Bewertungs-
maßstäben beeinflusst (s. Eder, „Rote Karte“ gegen „Spinner“?, S. 38). Bereits aus dem in Art.
20 Abs. 1 und 2 GG verankerten Demokratieprinzip folgt, dass Wahlen frei von staatlichen
Einflüssen sein müssen. Nur freie W ahlen vermögen den Staatsorganen demokratische
Legitimation zu vermitteln. Hieraus leitet sich unter anderem eine Pflicht der Staatsorgane zu
parteipolitischer Neutralität ab (Ebd., S. 39). Nur wenn es der Exekutive prinzipiell verboten ist,
Parteien unterschiedlich zu behandeln, können die Parteien ihre verfassungsmäßigen
Aufgaben erfüllen (Ebd., S. 54-55). Auch findet diesbezüglich keine Differenzierung zu
Wahlkampfzeiten statt, denn die repräsentative Demokratie beschränkt sich nicht auf Wahlen,
sie gipfelt in ihr (BVerfGE 20, 56, 114).

Bereits unmittelbar vor der Bundestagswahl (05.09.17) veranstaltete das Dortmunder
Gleichstellungsbüro unter Leitung von Frau Maresa Feldmann die politische Tendenzver-
anstaltung „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ im Bürgersaal des
Rathauses. Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther
Lehnert (Amadeo-Antonio-Stiftung) konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die
damalige Bundessprecherin der AfD, Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfDBundestags-
kandidatin, Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerde und die
Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDU-Mitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation
als „rechtsextrem“. Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros
wurden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“,
als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets). Der umstrittene „Wissenschaftler“ Andreas Kemper berichtete
über ein bestehendes Adelsnetzwerk, welches über die AfD und andere konservative,
rechtsdemokratische Gruppierungen, versuche, unterstützt vom Heiligen Stuhl, Frauenrechte
und ein liberales Abtreibungsrecht abzuschaffen.

Am 07.02.18 wiederholte das Gleichstellungsbüro das Konzept einer einseitig polemisiernden
Anti-AfD-Veranstaltung. Unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ wurden verschiedene
Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten.
Frau Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden
Frauen, denn Männer waren lediglich als Referenten zugelassen, mit den Worten: „Wie schön,
dass wir heute die AfD von der Veranstaltung fernhalten konnten!“.
Teilnehmerinnen der Workshops berichteten zudem von Ratschlägen im Umgang mit
Rechtspopulisten, die an Maßnahmen des NS-Regimes erinnern lassen. Ein Referent
forderte, konsequent AfD-Parteimitglieder samt deren Familienangehörigen und Kindern aus
Freizeitvereinen (hier: „Radsportverein“) herauszudrängen, um diese gesellschaftlich zu
isolieren. Ferner behauptete ein Referent, dass es beim Familienbild von CSU und AfD
inhaltliche Überschneidungen gäbe, die letztlich als „rechtsradikal“ bezeichnet werden
müssten. Herr Zorn, Co-Autor des Buches „Mit Rechten reden“, diskreditierte die politische
Programmatik der AfD als demokratisch-illegitim.

Unserem sachkundigen Bürger, Matthias Helferich, der als Vertreter der AfD-Ratsfraktion
angemeldet war, wurde der Zutritt verweigert und ihm das Recht auf Meinungsfreiheit
durch Frau Feldmann unter Androhung von Zwangsmaßnahmen abgesprochen. Hierbei
berief sich Frau Feldmann auf ein umfassendes Hausrecht, welches ihr angeblich für das
gesamte Rathaus zustehe. Dieses vermeintliche Hausrecht setzte Frau Feldmann mittels
angewiesener Security-Kräfte durch und drängte unseren sachkundigen Bürger aus dem
Rathaus.

Die AfD-Fraktion verurteilt das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro
und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
-
Wie beurteilt die Stadt Dortmund die Veranstaltung des Dortmunder Gleichstellungsbüros
und des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Hinblick auf die
höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 13. September 2017 - BVerwG 10
C 6.16)?
- Waren anwesende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dortmunder Gleichstellungsbüros
als Privatpersonen oder in ihrer Funktion als städtische Angestellte auf der Veranstaltung?
- War Frau Birgit Miemitz in ihrer Funktion als Mitarbeiterin des Sonderbeauftragten für
Vielfalt, Toleranz und Demokratie oder als Privatperson auf der Veranstaltung als Referentin
tätig?
- Distanziert sich die Stadt Dortmund von dem Ratschlag, Mitglieder der AfD und ihre
Familienangehörigen aus Freizeitvereinen herauszudrängen, um diese gesellschaftlich zu
isolieren?
- Wie verträgt sich die gesetzliche Aufgabenzuweisung des Gleichstellungsbüros mit
Veranstaltungen, die Männer von der Teilnahme ausschließen? Warum durften nur
biologische Frauen der Veranstaltung beiwohnen, Inter-und Transsexuelle sowie
Transgender aber nicht?
- Erhielten die Referenten und Workshop-Leiter ein Gehalt, eine Aufwandsentschädigung
oder eine Fahrtkostenpauschale aus städtischen Mitteln (Bitte um Aufschlüsselung
nach Person und Kostenaufwand)?
- Macht sich die Stadt Dortmund, den Workshop-Beitrag zu eigen, dass CSU und AfD
ein „rechtsradikales Familienbild“ vertreten würden?
- Warum wurde dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, der Zugang zur
Veranstaltung verwehrt?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias
Helferich, die Meinungskundgabe mittels Pappschild im Bürgersaal des Rathauses untersagt?
- Übte Frau Maresa Feldmann am 07.02.18 das Hausrecht für das gesamte Rathaus aus?
Wenn ja, wer erteilte Frau Feldmann das Hausrecht und auf welche gesetzliche Grundlage
stützte sich das Hausrecht von Frau Feldmann?
- Wurden städtische Mittel für Druckerzeugnisse, Security und Raumanmietung für die
Veranstaltung aufgebracht? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach
Kostenpunkt und –Höhe)
- Welche Partei oder Bewegung subsumiert die Stadt Dortmund (Gleichstellungsbüro u. Büro
des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) unter den Begriff des
Rechtspopulismus?“

Rm Urbanek (AfD) wies zur Erläuterung der Dringlichkeit darauf hin, dass die Veranstaltung des Gleichstellungsbüros, um die es geht, am 07.02.2018 stattgefunden hat. Da der Vorfall keine Bagatelle wäre, sollte der Vorschlag zur Tagesordnung heute behandelt werden. Zudem sollte eine Befassung mit dem Thema unter TOP 2 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse erfolgen. Sowohl die Dringlichkeit als auch die Behandlung unter TOP 2 ergäbe sich aus der Tragweite der Vorgänge.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erkannte keine Dringlichkeit, da Rm Urbanek erklärt hätte, dass es bereits im September 2017 einen ähnlichen Vorfall gegeben hatte. Der Punkt hätte somit ohne Dringlichkeit auf die Tagesordnung gelangen können. Zum beschriebenen Vorfall müssten erst Informationen gegeben werden, eine Dringlichkeit könnte er nicht sehen.

Der Rat der Stadt lehnte es mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) ab, die Tagesordnung um den Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion im Wege der Dringlichkeit zu erweitern.

OB Sierau schlug anschließend vor, die Vorlage

3.3 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)


von der Tagesordnung abzusetzen, da es im Fachausschuss noch Beratungsbedarf gab.

Zudem machte er den Vorschlag, die Tagesordnungspunkte

3.9 Hannibal II

Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10118-18) und

3.9 b) Vorkaufsrecht Hannibal
- eine Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.02.2018

zusammen zu behandeln, da beide das Thema Hannibal II betreffen.

Der Rat stimmte einstimmig diesen Vorschlägen bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte zu.

Außerdem hat die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Geschäftsordnungsantrag vom 09.02.2018
(Drucksache Nr.: 10118-18) gestellt:

„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt, den TOP 3.9 „Hannibal II“ als Angelegenheit von
besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse auf TOP 2.1 vorzuziehen.

Begründung:
Die Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex „Räumung des Hannibal II“ bzw. der Frage,
wie den betroffenen Mietern endlich effektiv geholfen werden kann, ist eines der dringendsten
Themen, dem wir uns als Stadtgesellschaft und Lokalpolitik widmen müssen. Auch zur
Ratssitzung werden sich, ähnlich wie in der Bezirksvertretung, zahlreiche Zuschauer einfinden,
die primär oder ausschließlich wegen des Hannibals gekommen sind. Es ist nicht nur unnötig,
sondern auch ein unhöfliches Verhalten, diese Menschen länger als nötig warten zu lassen, weshalb ein solch wichtiges Thema zu Sitzungsbeginn behandelt werden sollte.“


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) verwies auf die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, in der es eine Eskalation gab. Er begründet den Antrag damit, dass seines Erachtens die Hannibal-Bewohner es verdient hätten, nicht unter „ferner liefen“ behandelt zu werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) lehnte die Dringlichkeit ab, ein Podium dürfte nicht dafür benutzt werden, die Menschen aufzuhetzen. Der Punkt Hannibal könnte sachgerecht unter dem vorgesehenen TOP 3.9 behandelt werden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gab eine persönliche Erklärung gegen die Äußerung von Rm Kowalewski ab und verwahrte sich dagegen, dass seine Gruppe in der Bezirksvertretung Innenstadt-West eine Hetze betrieben hätte. Er hätte nur die Fakten und die Positionen anderer Politiker genannt.

Der Rat der Stadt stimmte gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) gegen das Vorziehen des TOP Hannibal II von 3.9 auf TOP 2.

Im Ältestenrat ist ein Geschäftsordnungsantrag zur allgemeinen Redezeit durch Rm Krause (CDU) angekündigt worden.

Rm Krause machte den Vorschlag, eine Redezeitbeschränkung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt generell zu vereinbaren.

Rm Münch (FBI) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung und für eine Debatte aus. Jedes Ratsmitglied sollte sein Mandat ernst nehmen.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

OB Sierau stellte fest, dass die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung mit den zuvor beschlossenen Veränderungen gebilligt wurde.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates der Stadt am 14.12.2017

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) lehnte die Genehmigung der Niederschrift aus inhaltlichen Gründen ab. Er war der Meinung, dass in der Niederschrift Äußerungen auftauchen, die so nicht gefallen waren, z. B. die Angabe von Paragraphen beim Redebeitrag von OB Sierau zum Ausschluss aus dem Rat. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Klage der Gruppe NPD/Die Rechte.

OB Sierau wies zurück, dass die Niederschrift „zurecht geschrieben wurde“. Er bezeichnete die Klage als im Rahmen der Provokationsstrategie nicht verwunderlich. Der Mitschnitt aus der Ratssitzung wurde dem Gericht zur Verfügung gestellt.

Rm Brück wies ausdrücklich zurück, dass es eine „Provokationsstrategie“ wäre, Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen.

Rm Münch (FBI) schlug vor, seine Haushaltsrede, die Anlage 8 zur Niederschrift ist, um folgenden Satz zu ergänzen:
„An diesem Punkt beendete OB Sierau die Rede von Herrn Münch.“
Rm Münch wollte herausstellen, dass er seine Rede noch nicht beendet hatte.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Schilff lehnte im Namen der SPD-Fraktion den Antrag von Rm Münch ab.

Rm Münch wies darauf hin, dass es ihm nur um eine Richtigstellung ginge, so dass jeder Leser seiner Haushaltsrede erkennen könnte, dass er die Rede noch nicht beendet hatte.

Rm Brück wurde das Wort nicht erteilt, da dieser bereits eine persönliche Erklärung abgegeben hatte.

Rm Garbe (AfD) unterstützte den Antrag von Rm Münch.

Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich dafür aus, im Rahmen der Politik eine vernünftige Sitzung durchzuführen.

Der Antrag von Rm Münch auf Ergänzung der Niederschrift wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch abgelehnt.

Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates der Stadt am 14.12.2017 wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch genehmigt.



zu TOP 1.5
Einführung von Ratsmitgliedern

OB Sierau erläuterte, dass Herr Dr. Bernd Tenbensel, Hollmannstr. 36, 44229 Dortmund, laut Fachbereich Wahlen als Nachfolger des Ratsmitgliedes Carsten Klink für die Partei Die Linke in den Rat der Stadt nachgerückt war.

Nach § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW werden die Ratsmitglieder vom Oberbürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

OB Sierau führte Herrn Dr. Tenbensel in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichtete ihn gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünschte OB Sierau ihm im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09776-17)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Stimme durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - vorgebrachte Anregung geprüft und
beschließt, der Stellungnahme zu Punkt 8.1 nicht zu folgen. Die Stellungnahmen unter Punkt 8.2
und 8.3 werden zur Kenntnis genommen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 03.11.2017
(BGBl. I S 3634/FNA 213-1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund – die
Begründung vom 04.08.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW),

III. beschließt, die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - als
Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07968-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.02.2018 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.07.2017:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Markus Demtröder, seine Fraktion werde dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die Vorlage aus folgenden Gründen abzulehnen:
· Das Ansinnen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 – Harkortstraße im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschließen zu lassen, bedeutet, dass nur kursorische Umweltprüfungen durchgeführt werden. Eine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung wird seitens der SPD-Fraktion für erforderlich gehalten.

· Durch die beiden Geschosswohnungsbauten mit drei- bis vier Vollgeschossen für 35 Wohnungen werde eine große Fläche versiegelt.

· 74 der dort wachsenden 83 Bäume müssten gefällt werden.

· Die bisherige Begrünung des Wohnkarrees werde erheblich reduziert.

· Die Nachverdichtung im begrünten Innenbereich der vorhandenen im Karree angeordneten Wohnbebauung durch zwei mehrgeschossige große Wohngebäude hätte erhebliche negative Auswirkungen für die dort im Altbestand wohnenden Menschen, bzgl. Schallemissionen, Besonnung und Belichtung.

· Der Anbau von Balkonen in der Altbebauung sei keine Attraktivitätssteigerung, da aufgrund der nahliegenden neuen Baukörper nur der Ausblick auf die gegenüberliegenden Häuserwände bliebe. Außerdem seien Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen im Altbestand zu erwarten.

· Der vorgesehene Stellplatzschlüssel von 1:1 sei unrealistisch, da auch größere Wohnungen von 89 und 99 qm errichtet werden sollen. Dies würde bedeuten, dass sich der Parkdruck in diesem Bereich noch erheblich erhöhen würde.

· Eine dermaßen vorgesehen Verdichtung der Wohnbebauung zu Lasten der dort im Altbestand wohnenden Menschen sei nicht hinzunehmen, da genügend Wohnungen – auch sozialer Wohnungsbau - zurzeit gebaut oder geplant würden, wie z. B. an der Steinäckerstraße, am Harkortbogen, auf dem früheren Gelände der Fa. Schreck Mieves und im Bereich der Straße „Luisenglück“.

· Die Pläne und Zeichnungen würden einen aufgelockerten Eindruck vermitteln. Diesen Eindruck hätte man nicht, wenn man sich die Gegebenheiten vor Ort ansehen würde.

Ergänzend weist Herr Demtröder darauf hin, dass keine Ausgleichsflächen ausgewiesen würden. Im Übrigen kritisierte er, dass der Bauträger vor drei Jahren die Pflege der Grabeländer unterbunden habe. Dadurch wirke der Innenbereich aktuell ungepflegt. Diesen Zustand nehme der Bauträger jetzt als Grund dafür, dass kein Interesse mehr an der Nutzung bestünde. Grundsätzlich seien Nachverdichtungen zwar ökologisch betrachtet positiv zu bewerten, in diesem Fall aufgrund der extremen Nachverdichtung allerdings nicht. Die sozialverträglichen Aspekte seien nicht berücksichtigt worden. Die negativen Effekte für die dort wohnenden Menschen seien gravierend.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Hans-Jürgen Grotjahn erklärt, er könne die Bedenken der SPD-Fraktion nachvollziehen. Nach seiner Erinnerung sei immer nur von der Errichtung eines Baukörpers im Innenbereich des Altbestandes die Rede gewesen. Nach seiner Kenntnis seien die Mieten für die Wohnungen im Altbestand aufgrund von schall- und winddichten Türen und Fenstern, wodurch angeblich Heizmittel eingespart werden könnten, um über 100 Euro pro Monat gestiegen. Es fehlten zwar aus seiner Sicht Mietwohnungen im Stadtbezirk, ob diese aber in dieser Form geschaffen werden sollten, zweifle er an. Auch die steigenden Mieten seien problematisch.
Auch der Gestaltungsbeitrat habe Nachbesserungen nach seiner Kenntnis eingefordert.
Die Fraktion würde zwar eine Bebauung des Innenbereiches nicht generell ablehnen. Ein Wohnflügel sollte allerdings wegfallen. Da die Altbebauung und die geplante Neubebauung sehr dicht aneinander grenzen würden, könne man von den Balkonen in die Wohnzimmer der gegenüberliegenden Wohnungen schauen. Auch er habe bei Besichtigung der Örtlichkeit den Eindruck gewonnen, dass die Pläne und Bilder keinen realistischen Eindruck von der Dichte der Bebauung vermitteln würden.

Der stellv. Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Volker Schultebraucks, ergänzt, dass viele Menschen dort seit 50 – 60 Jahren wohnen würden. Bzgl. der sich im Innenbereich befindlichen Grabeländer wurde vor rund drei Jahren seitens der Vermietungsgesellschaft erklärt, dass diese nicht mehr bewirtschaftet werden sollen. Sie wurden eingeebnet und eingesät. Dann seien Balkone angebracht worden, so dass der Eindruck von Wohnen im Park entstand. Sollten diese beiden „Klötze“ errichtet werden, würden die Bewohner/-innen des Altbestandes auf Häuserwände schauen. Aus seiner Sicht bezwecke der Investor nur eines: Geldverdienen. Aus seiner Sicht müssen die dort Wohnenden vor so einer massiven Verdichtung der Wohnbebauung geschützt werden.

Die stellv. Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anne Lotz, erklärt, ihre Fraktion sehe den Bedarf an Wohnungsbau im Mietsektor in Dortmund und befürworte grundsätzlich eine Nachverdichtung, bzw. Innenverdichtung. Hinsichtlich dieses massiven Bauvorhabens habe die Fraktion aber deutliche Bedenken aufgrund ökologischer Beeinträchtigungen für den Gesamtbereich wie auch in der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde erläutert. Der Erhalt der Grünfläche mitsamt ihres Baumbestands sei als Trittsteinbiotop und für die Erholung der Anwohner/-innen vor Ort wünschenswert. Die zusätzliche Versiegelung durch Parkflächen sollte ebenfalls vermieden werden. Auch die Massivität der Bebauung stelle eine deutliche Beeinträchtigung der Anwohner/-innen im direkten Umfeld dar. Weiterhin ist die Darstellung der verwilderten Gärten in der Vorlage irreführend, da den Anwohner/-innen zuvor die Nutzung der Gärten untersagt wurde. Die Fraktion könne daher dem Rat nicht empfehlen, die Vorlage zu beschließen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler übergibt um 15:55 Uhr die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Steinmann. Er möchte selbst zur Sache sprechen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler erklärt, überall im Stadtbezirk gebe es Verdichtungen in der vorhandenen Wohnbebauung. Die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Abstände bei den Wohnkörpern bei diesem Bauprojekt würden eingehalten. Menschen wollen heutzutage in Wohnungen mit Balkonen und Terrassen wohnen. Er selbst habe die Verdichtung in seinem Wohnumfeld erlebt. Es sei normal, dass ein Vermieter Modernisierungskosten auf die Miete umlegen würde. Schade sei es gewesen, dass so wenige Mitglieder der Bezirksvertretung die Möglichkeit genutzt hätten, sich in der letzten Woche die Baumaßnahem durch den Investor vorstellen zu lassen. Dortmund sei eine wachsende Stadt, die neuen Wohnraum benötige.

BV-Mitglied, Herr Hasan Ilgün (Die Linke.) erklärt, dass er die Bedenken der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen würde. Er werde ebenfalls keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.

BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter (parteilos) erklärt, diese extreme Verdichtung der Wohnbebauung sei den dort wohnenden Menschen nicht zuzumuten. Es sei ein Bauprojekt, um Geld zu verdienen.

BV-Mitglied Frau Dr. Christa Rogge (parteilos) kritisiert ebenfalls die starke Verdichtung der Wohnbebauung. Sie sei nicht zumutbar. Konflikte im Miteinander seien vorprogrammiert.

BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) erklärt, er habe von diesem Bauprojekt erst jetzt erfahren. Aus seiner Sicht soll auf der „Überholspur“ diese Maßnahme durchgezogen werden: Beschleunigtes Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, Bürgerbeteiligung fand bisher nicht statt, 87 % der Bäume würden gefällt, große Bodenflächen versiegelt. Auf die Wohnqualität müsse geachtet werden. Dies sei bei der vorgesehenen massiven Verdichtung nicht gewährleistet. Die Menschen des Altbestandes müssen seitens der Politik geschützt werden.

Rm Detlef Münch (FBI) erklärt, er sei sicher, dass nach Baurecht die Wohnkörper errichtet werden können. Im Moment herrsche Wohnungsnot in Dortmund. Ob dies anhalte, könne keiner wissen. Eine Verdichtung sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Entscheidend sei aber daneben auch die Lebensqualität der Menschen, die dort wohnen. Diese sei nicht mehr gegeben, wenn man die Ausmaße der Baukörper betrachte. Jetzt herrsche dort eine optimale Situation mit viel Grün. Diese Wohnqualität sollte erhalten bleiben. Er könne der Bezirksvertretung nur empfehlen, dem Rat kein positives Votum zu übermitteln. Er selbst werde die Vorlage bei der Ratssitzung ablehnen.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn beantragt um 16:20 Uhr eine Sitzungsunterbrechung. Seine Fraktion habe Beratungsbedarf. Diesem Antrag wird seitens der Mitglieder der BV-Hombruch zugestimmt.

Der stellv. Bezirksbürgermeister, Herr Steinmann, eröffnet um 16:35 Uhr wieder die Sitzung.

In der Diskussion erklärt der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, dass seine Fraktion mehrheitlich eine derartige Verdichtung der Wohnbebauung ablehne.

Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, informiert, dass seine Fraktion die Baumaßnahme in diesem Bereich gänzlich aus den oben ausgeführten Gründen ablehne und keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage zu beschließen, aussprechen werde.

Beschluss:
Danach nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 14.06.2017 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 1 Ja-Stimmen (CDU)) und 15 Nein-Stimmen (5 x CDU, 5 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke, 2 x parteilos - Frau Dr. Rogge, Herr Schröter.), die Vorlage abzulehnen.

Hierzu liegt vorZusatz-/ Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:07968-17-E1 :

„..die oben genannte Vorlage zur Wohnraumnachverdichtung des Unternehmens Vonovia
erreichte die Politik und die Gremien von Stadt und Bezirksvertretung leider nur sehr kurzfristig.

Die Anwohner bzw. Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in Hombruch wurden ebenfalls von der Ankündigung einer Wohnraumverdichtung in „ihrem“ Innenhof überrascht. Gerade wegen dieser unzureichenden Kommunikation im Vorfeld des Bauvorhabens, ist eine verstärkte Transparenz von Seiten Vonovias und eine stärkere Einbindung der Mieter dringend erforderlich.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt vor diesem
Hintergrund folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Entscheidung zur Vorlage wird in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) geschoben.

2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu nehmen. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung von Wohnraumnachverdichtungen
zu entwickeln und dieses in einer gesonderten, öffentlichen, Veranstaltung zu präsentieren.“

AUSW, 20.09.2017:

Herr sB Tietz regt an, Ziff. 2 des o.a. Antrags wie folgt zu ergänzen:
2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu nehmen. In diesem Zusammenhang sind auch alternative Konzepte zu entwickeln. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.

Mit dieser Ergänzung stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in folgender Fassung einstimmig zu:

1. Die Entscheidung zur Vorlage wird in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) geschoben.

2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu nehmen.
In diesem Zusammenhang sind auch alternative Konzepte zu entwickeln. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung von Wohnraumnachverdichtungen zu entwickeln und dieses in einer gesonderten, öffentlichen, Veranstaltung zu präsentieren.“

AUSW, 07.02.2018:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion dieser Vorlage heute eine Empfehlung aussprechen und im Rat der Stadt ebenso zustimmen werde. Aufgrund des in der letzten AUSW-Sitzung beschlossenen Antrages der SPD-Fraktion sei inzwischen einiges in Bewegung gekommen. Dies alles habe seine Fraktion dahingehend überzeugt, dass man diese Maßnahme im Kern als gut bewerte und der Meinung sei, dass man zum Thema „Nachverdichtung“ in der Stadt weiter vorgehen müsse.

Herr sB Tietz erinnert daran, dass man in der letzten Sitzung
auch beschlossen habe, dass in diesem Zusammenhang Alternativen geprüft und vorgelegt werden sollten. Da diese heute nicht vorliegen würden und man auch nicht den Eindruck gewonnen habe, dass sich die Grundvoraussetzungen, die seine Fraktion so kritisch gegenüber dieser Nachverdichtungsmaßnahme haben werden lassen, geändert hätten, sehe man diese Maßnahme, in dieser nach wie vor hohen Massivität, kritisch.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass man heute, auch aufgrund der inzwischen erfolgten Entwicklung und der Tatsache, dass die die kritischen Töne deutlich geringer geworden seien, beschlussfähig sei und der Vorlage zustimmen werde.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion diese Maßnahme nach wie vor nicht mittragen könne, da sich inhaltlich an der Vorlage und somit der Maßnahme nichts geändert habe

Herr Rm Garbe erläutert, dass seine Fraktion die Verdichtung durch Bebauung von schützenswerten Blockinnenflächen grundsätzlich ablehne. Insofern werde er auch heute dieser Vorlage nicht zustimmen.

Herr Rm Logermann ergänzt, dass auch aus seiner Sicht keinerlei Veränderungen zu der Vorlage im Sommer 2017 zu erkennen seien und man somit die Vorlage ablehnen werde.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.07.2017 sowie der inzwischen erfolgten Maßnahmen, welche aufgrund des o. a., in der Sitzung am 20.09.2017 beschlossenen, Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion realisiert wurden, ergeht heute folgende Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan VEP Hom 220 - Harkortstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage
beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 13a Baugesetzbuch einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 und § 13a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004(BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 – Harkortstraße – unter
Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter
Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 für den unter Ziffer 1 dieser
Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der
Begründung vom 24.05.2017 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung
öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V .m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und §13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden
Durchführungsvertrag - Teil A und B - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

V. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen
vor Rechtskraft des Bebauungsplanes VEP Hom 220 nach Vorliegen der Voraussetzungen
gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.


Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.“


Rm Urbanek (AfD) stellte dar, dass es um das städtische Bauen in Dortmund nicht ausschließlich gut bestellt wäre, dazu müsste der Siedlungsbau angeschaut werden. Städtisches Bauen heißt für ihn, Raumkanten und Sichtachsen zu schaffen. Das dafür notwendige Geschäft heißt Blockrandbebauung, was bedeutet, dass städtische Areale mit Geschosswohnungsbau umbaut werden, so dass im Inneren Ruhezonen mit einer besonderen Aufenthaltsqualität der Bewohner des Blocks entstehen.
Nach Meinung des Rm Urbanek könnten Baulücken genutzt oder Gebäude aufgestockt werden. Blockinnenbereiche zu bebauen, weil der Investor das Grundstück besitzt und dieses für ihn dann rentabler wird, hielt er für den falschen Weg, der die Bewohner unzufrieden machen würde. Er lehnte daher für die AfD-Fraktion die Vorlage ab.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) schloss sich in seiner Haltung der Bezirksvertretung Hombruch an. Eine Nachverdichtung hielt er für in Ordnung. In diesem Fall wurden die umliegenden Gebäude umgebaut, es muss mehr Miete gezahlt werden und dann wird in einer Dimension nachverdichtet, die zu groß ist, so dass er die Vorlage auch ablehnte.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) signalisierte eine generell kritische Haltung zu Nachverdichtungen, daher würde die Vorlage auch von ihnen abgelehnt werden. Die Möglichkeit, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sah er in der Abschiebung rechtskräftiger illegaler Asylanten.

Rm Brunsing gab das Abstimmungsverhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekannt und erläuterte, dass sie die Vorlage ablehnen müsste, da kein Alternativvorschlag zur dargestellten Planung vorgelegt wurde.

Rm Neumann-Lieven sprach sich für die SPD-Fraktion für moderate Ausweisungen im Außenbereich für eine wachsende Stadt aus. Das bedeutete, dass zukünftig Wohnungen im Innenbereich benötigt würden sowie eine zusätzliche Erhöhung von Gebäuden und eine Baulückenbebauung. Durch eine Nachverdichtung, wie hier vorgestellt, wäre schneller eine Bebauung möglich, als wenn ein Bebauungsplan erstellt werden müsste.

Rm Münch (FBI) war enttäuscht, dass hier eine Einzelfallentscheidung getroffen werden soll, ohne die grundlegende Bedeutung zu sehen. Seines Erachtens müsste bedacht werden, wie die Stadt sich flächenmäßig entwickeln will. Die Entscheidung über die wachsende Stadt würde im Rat getroffen. Es könnte keine Verschlechterung der Wohnqualität akzeptiert werden, um neue Bürger und Bürgerinnen zu gewinnen. Eine Innenraumverdichtung dürfte nur im Einklang mit den Wohn- und Lebensinteressen der Bevölkerung durchgeführt werden. Zudem forderte er mehr Respekt für die Bezirksvertretung Hombruch, die diesen Beschlussvorschlag abgelehnt hatte.

Rm Waßmann stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu. Eine Verbesserung der Kommunikation mit dem Investor wurde gefordert und diese ist verbessert worden. Rm Waßmann zog eine Nachverdichtung einer Bebauung von Freiräumen vor.

Rm Rettstadt gab für die Fraktion FDP/Bürgerliste auch die Zustimmung zur Vorlage. Mit einem Lückenschluss und einer Verdichtung könnten schnell Wohnraum geschaffen werden. Es könnte nicht immer die Zustimmung aller erreicht werden, aber eine Nachverdichtung wäre einer Freiraumbesiedlung vorzuziehen.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bezeichnete es als Doppelmoral, dass trotz der Ablehnung in der Bezirksvertretung Hombruch die Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion für die Vorlage zu erwarten wäre.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke- & Piraten, die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und die FBI folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 - Harkortstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13a Baugesetzbuch einzuleiten.

Rechtsgrundlage:


§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 und § 13a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004(BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 – Harkortstraße – unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 24.05.2017 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 i. V .m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und §13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A und B - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:


§ 12 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

V. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes VEP Hom 220 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:


§ 33 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.3
Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.4
Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09186-17)

Rm Urbanek stimmte für die AfD-Fraktion mit der Einschränkung zu, dass der Betrag von 295.000,-- € für eine Imagekampagne für weit überzogen gehalten und daher die Zustimmung nur mit dem Vorbehalt der Ablehnung dieser Imagekampagne gegeben wird.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen - unter Hinweis auf den Vorbehalt der AfD-Fraktion, dass die Imagekampagne nicht mitgetragen wird - gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Derne mit den lfd. Nrn. -1- bis -11- in Höhe von insgesamt 6.050.000 € während der Jahre 2020 bis 2026 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.

Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden die Fachbereiche gemäß ihrer Zuständigkeit und Erfordernisse, den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.


zu TOP 3.5
Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09964-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
09.02.2018 (Drucksache Nr.: 09964-18-E3):

„Begrenzung des Kostenvolumens für Rathaussanierung
Das Kostenvolumen für die als Drucksache 09964-18 zu beschließende Sanierung des
Rathauses wird auf maximal 30 Millionen Euro begrenzt. Sollte das Kostenvolumen im Rahmen
der Arbeiten überschritten werden, ist der Rat unverzüglich über jede weitere Ausgabe zu
unterrichten. Sollte das Auftragsvolumen um mehr als 15 Prozent von der angepeilten
Investitionshöhe von 27 Millionen Euro abweichen, ist zudem für alle weiteren Ausgaben ein
Ratsbeschluss einzuholen.
Begründung:
Größere Bauprojekte in Dortmund, etwa der U-Turm oder der Phoenixsee, haben in der
Vergangenheit gezeigt, dass zwischen dem kalkulierten Kostenaufwand und den tatsächlichen
Ausgaben oftmals eine große Differenz klafft. Obwohl beispielsweise die Kosten des U-Turmes
explodiert sind (
und u.a. im Schwarzbuch für Steuergeldverschwendungen, das der „Bund der
Steuerzahler“ jährlich herausgibt, aufgeführt wurden
), hat es keine Einzelentscheidungen über
weitere Kosten gegeben. Eine solche Entwicklung ist beim Dortmunder Rathaus unbedingt zu vermeiden.“

Weiter lag der nachfolgende gemeinsame Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD- und der CDU-Fraktion
vom 13.02.2018 (Drucksache Nr.: 09964-18-E4) vor:

„…die Fraktionen von SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund stellen zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“.
Die Kommission setzt sich aus 13 Mitgliedern (5 SPD, 3 CDU, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Linke&Piraten, 1 FDP/BL und 1 AfD) zusammen.
Der Ausschussvorsitzende des ABVG gehört der Ratskommission zusätzlich an und übernimmt den Vorsitz.
Ziel dieser Kommission ist es, die Sanierung des Dortmunder Ratshauses speziell in der Planungsphase beratend zu begleiten. Während der Bauausführung liegt der Auftrag ausschließlich in der Überwachung des Zeit- und Kostenrahmens.
Die Kommission endet mit der abgeschlossenen Sanierung des Rathauses.
Die Kostenentwicklung, die zukünftige Funktionalität des Hauses für den kommunalpolitischen Gremienbetrieb und für zivilgesellschaftliche Veranstaltungen, die Gestaltung der Übergangszeit ohne Rathaus sowie die stadtplanerische Bedeutung des Rathauses stehen bei der Beratung im Vordergrund.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Ratssitzung einen entsprechenden Besetzungsbeschluss mit einem Entwurf einer Geschäftsordnung im Sinne von § 36 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen vorzulegen.“

Außerdem lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 14.02.2018 (Drucksache Nr.: 09964-18-E5) vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Kostenobergrenze für die geplante Sanierung des Rathauses wird bei 27 Millionen Euro gedeckelt. Sollten im Sanierungsprozess zusätzliche Kosten entstehen, müssen sie vorrangig durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb der Sanierungsmaßnahmen gedeckt werden. Diese Maßgabe wird bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt. Für darüber hinaus gehende Ausgaben, die sich unabdingbar aus dem Sanierungsprozess ergeben, ist jeweils ein Beschluss des Rates notwendig.

2. Die Sanierung dient der langfristigen, technisch modernisierten und energieeffizienteren Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Rathauses. Eine darüber hinaus gehende Aufwertung des Rathauses ist nicht Gegenstand der Sanierung und findet nicht statt.

3. Da die Wahl des zukünftigen Heizungs-/Kühlungssystem einen erheblichen Einfluss auf die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, aber auch den künftigen Energiebedarf und somit auf die dauerhaften Unterhaltungskosten des Rathauses hat, sollte hierzu eine frühzeitige Stellungnahme der Verwaltung erfolgen.

4. Die Projektsteuerung, Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses darf keine negativen zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen auf die Umsetzung der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 ff haben. Das betrifft insbesondere Maßnahmen des Programms „Gute Schule 2020“, des Kommunalinvestitionsförderungs-gesetz sowie die Abarbeitung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Kosten für die notwendige Auslagerung der Geschäftsbereiche der Verwaltung, der Fraktionen sowie der notwendigen Sitzung- und Veranstaltungsräume zu ermitteln und dem Rat vorzulegen. Unter der Maßgabe des Erhalts der Funktionsfähigkeit sämtlicher Bereiche sind die Kosten möglichst gering zu halten.

6. Die Sanierung des Rathauses wird im Vorfeld und während der Durchführung mit einer transparenten und offensiven Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung begleitet. Das betrifft insbesondere die Darstellung der Bedeutung des Rathauses für die gesamte Stadtgesellschaft hinsichtlich der zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen, der Notwendigkeit der Sanierung sowie der Umsetzung während der Sanierungsphase.“
Dem Rat der Stadt wurde auch folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.02.2018 (Drucksache
Nr.: 09964-18-E2) vorgelegt:

„die Fragestellungen der Fraktion Die Linke & Piraten zur Rathaussanierung wurden bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.02.2018 durch Herrn Reiner Limberg, Fachbereichsleiter der Städtischen Immobilienwirtschaft, beantwortet. Die Kostendarstellung der Sanierungsmaßnahme wird im Folgenden nochmals im Detail erläutert.


Auf der Grundlage einer dezidierten Gebäudeuntersuchung konnten die baulichen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten der aus dem Sondervermögen finanzierten Baumaßnahme in Höhe von ca. 27 Mio. Euro inkl. MwSt. ermittelt werden. Dies entspricht dem Kostenstand "Kostenrahmen", indexiert auf das Jahr 2022, basiert jedoch nicht auf einer Planung.
Der Kostenrahmen berücksichtigt unter anderem folgende, zwingend erforderliche Maßnahmen:
- Außenfläche Fenster ca. 3,53 Mio. €
-
Außenfläche Fassade ca. 0,73 Mio. €
- Außenfläche Dach ca. 0,39 Mio. €
- Heizung ca. 0,97 Mio. €
- Lüftung ca. 2,56 Mio. €
- MSR-Anlagen ca. 1,14 Mio. €
- Kälteanlagen ca. 0,72 Mio. €
- Sprinkleranlagen ca. 0,78 Mio. €

- Sanitäranlagen ca. 0,70 Mio. €
- Elektrotechnik ca. 2,52 Mio. €
- Hochbau ca. 4,45 Mio. €

Netto ca. 18,5 Mio. €

Honorare ca. 23% ca. 4,2 Mio. €
MwSt 19% ca. 4,3 Mio. €
brutto ca. 27,0 Mio. €.“

OB Sierau machte den Vorschlag, die Sanierung des Rathauses als Thema in die Sitzungen des Sonderältestenrates einzupflegen.

Rm Brück begründete den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte und erklärte, dass die Gruppe der Rathaussanierung skeptisch gegenüber stehen würde. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde mitgetragen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hielt es für wichtig, angesichts der hohen Kosten auch in der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, dass sparsam mit dem Geld umgegangen und keine Luxussanierung erfolgen würde. Das Rathaus wäre positiv bei den Bürgern/Bürgerinnen angesehen. Eine Ratskommission hielt sie für sinnvoll, nur könnte der Sonderältestenrat die Funktion der Beratung auch erfüllen. Wenn eine Kommission eingerichtet werden würde, müsste diese nicht so groß sein.

Rm Garbe (AfD) hatte bereits in anderen Gremien eine begleitende Begutachtung angeregt, um den Zeit- und auch Kostenrahmen sicherzustellen. Er sprach sich für eine Zustimmung zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD- und der CDU-Fraktion aus.

Rm Schilff (SPD) beschrieb den maroden Zustand des Rathausgebäudes, eine Sanierung wäre eine absolute Notwendigkeit. Die vorgeschlagene Ratskommission sollte die Sanierung als Fachgremium begleiten, die Größe hielt er für erforderlich.
Er bezeichnete die Erstellung der Betriebshöfe von EDG und Tiefbauamt als Vorzeigeprojekt, das im Kostenrahmen geblieben und auch vor Ablauf des Zeitrahmens fertiggestellt worden ist.

OB Sierau wies darauf hin, dass für die Rathaussanierung die Projektstruktur des Baukunstarchivs genutzt wurde, da auch bei diesem Projekt der Kosten- und Zeitplan eingehalten werden konnte.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass ein adäquates Gebäude für den Rat genutzt werden müsste, eine Ratskommission wäre überflüssig.

Rm Dingerdissen sprach sich im Namen seiner Fraktion FDP/Bürgerliste für eine Zustimmung zur Vorlage aus. Er erklärte, dass ihm bisher kein Fall bekannt sei, in dem ein Rathaus für die Zeit der Sanierung geschlossen werden musste, und verwies zudem auf Beispiele, bei denen es zu hohe Kosten gab. Es bliebe abzuwarten, wie hoch die Kosten für die Sanierung in der Zukunft sein würden.

OB Sierau stellte heraus, dass Projekte, die vor 10 bis 15 Jahren durchgeführt wurden, keine Referenz für heutige Bauprojekte sein könnten. Es gäbe derzeitig eine Überhitzung der Baukonjunktur.


Rm Kowalewski folgte für die Fraktion Die Linke & Piraten dem Verwaltungsvorschlag. Bei der Kommission fehlte ihm der Nutzen, den diese bringen könnte. Seines Erachtens könnte der Ausschuss für Bauen, Grün und Verkehr (ABVG) diese Funktion übernehmen.

Rm Urbanek (AfD) stellte fest, dass Überraschungen beim Bau im Bestand und Nachträge in der Regel zu Überschreitungen des geplanten Kostenrahmens führen. Eine Kommission könnte hier disziplinierend wirken. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

Rm Mader stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu, die Kommission hielt er im Dreiecksverhältnis Immobilie, Rat und die Fraktionen für notwendig. Die Planung hielt er für besonders wichtig, da Veränderungen an der Planung sehr teuer sind.

Rm Matzanke (SPD) sprach sich für eine Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Ratskommission aus.

Rm Rettstadt hielt eine enge Anbindung bei der Sanierung an den Rat für wichtig, aber Sanieren im Bestand wäre immer schwierig. Er sah ein kritisches Auseinandersetzen mit den Kosten als erforderlich an. Sollte es zu Erhöhungen kommen, müsste das Thema diskutiert werden.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) war der Meinung, dass der Rat sich zum Antrag seiner Fraktion äußern müsste. Der Antrag seiner Fraktion könnte nicht an die Kommission gesandt werden, sondern er bat darum, den Antrag zur Abstimmung zu stellen.

Rm Mader stimmte auch zu, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Kommission zu geben.


- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 09.02.2018 (Drucksache Nr.:
09964-18-E3) wurde gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

- Der gemeinsame Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 13.02.2018
(Drucksache Nr.: 09964-18-E4) wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der
AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke &Piraten
und der FBI beschlossen:

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Ratskommission „Sanierung des
Dortmunder Rathauses“.
Die Kommission setzt sich aus 13 Mitgliedern ( 5 SPD, 3 CDU, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1
Linke&Piraten, 1 FDP/BL und 1 AfD) zusammen.
Der Ausschussvorsitzende des ABVG gehört der Ratskommission zusätzlich an und
übernimmt den Vorsitz.
Ziel dieser Kommission ist es, die Sanierung des Dortmunder Ratshauses speziell in der
Planungsphase beratend zu begleiten. Während der Bauausführung liegt der Auftrag
ausschließlich in der Überwachung des Zeit- und Kostenrahmens.
Die Kommission endet mit der abgeschlossenen Sanierung des Rathauses.
Die Kostenentwicklung, die zukünftige Funktionalität des Hauses für den kommunalpolitischen Gremienbetrieb und für zivilgesellschaftliche Veranstaltungen, die Gestaltung der Übergangszeit ohne Rathaus sowie die stadtplanerische Bedeutung des Rathauses stehen bei der Beratung im Vordergrund.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Ratssitzung einen entsprechenden
Besetzungsbeschluss mit einem Entwurf einer Geschäftsordnung im Sinne von § 36
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
Bezirksvertretungen vorzulegen.

- Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte
unter Berücksichtigung des zuvor genannten gemeinsamen Zusatz-Ergänzungsantrages der
SPD- und der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beauftragt das Sondervermögen GVVF unter Beteiligung der städtischen Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses der Stadt Dortmund (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss). Auf der Grundlage einer dezidierten Gebäudeuntersuchung konnten die baulichen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten der aus dem Sondervermögen finanzierten Baumaßnahme in Höhe von ca. 27 Mio. Euro inkl. MwSt ermittelt werden.
2. beauftragt den Fachbereich Liegenschaften mit der Auslagerung der von der Baumaßnahme betroffenen Nutzungen und städtischen Dienststellen für den Zeitraum der Sanierungsausführung. Die Anmietung der Ausweichquartiere wird den Gremien in separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. beauftragt die Verwaltung über das weitere Vorgehen im Rahmen von Sachstandsberichten halbjährlich zu informieren.
- Der nachfolgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
14.02.2018 (Drucksache Nr.: 09964-18-E5) wurde mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der
CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die
Rechte an die Ratskommission zur Sanierung des Rathauses überwiesen:
„… die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Kostenobergrenze für die geplante Sanierung des Rathauses wird bei 27 Millionen
Euro gedeckelt. Sollten im Sanierungsprozess zusätzliche Kosten entstehen, müssen
sie vorrangig durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb der Sanierungsmaß-
nahmen gedeckt werden. Diese Maßgabe wird bereits im Vergabeverfahren
berücksichtigt. Für darüber hinausgehende Ausgaben, die sich unabdingbar aus dem
Sanierungsprozess ergeben, ist jeweils ein Beschluss des Rates notwendig.

2. Die Sanierung dient der langfristigen, technisch modernisierten und energie-
effizienteren Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Rathauses. Eine darüber
hinaus gehende Aufwertung des Rathauses ist nicht Gegenstand der Sanierung und
findet nicht statt.

3. Da die Wahl des zukünftigen Heizungs-/Kühlungssystem einen erheblichen Einfluss auf
die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, aber auch den künftigen Energiebedarf und
somit auf die dauerhaften Unterhaltungskosten des Rathauses hat, sollte hierzu eine
frühzeitige Stellungnahme der Verwaltung erfolgen.

4. Die Projektsteuerung, Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses darf
keine negativen zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen auf die Umsetzung der
gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 ff
haben. Das betrifft insbesondere Maßnahmen des Programms „Gute Schule 2020“, des
Kommunalinvestitionsförderungs-gesetz sowie die Abarbeitung von Beschlüssen der
Bezirksvertretungen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Kosten für die notwendige Auslagerung
der Geschäftsbereiche der Verwaltung, der Fraktionen sowie der notwendigen Sitzung-
und Veranstaltungsräume zu ermitteln und dem Rat vorzulegen. Unter der Maßgabe des
Erhalts der Funktionsfähigkeit sämtlicher Bereiche sind die Kosten möglichst gering zu
halten.

6. Die Sanierung des Rathauses wird im Vorfeld und während der Durchführung mit einer
transparenten und offensiven Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung begleitet.
Das betrifft insbesondere die Darstellung der Bedeutung des Rathauses für die
gesamte Stadtgesellschaft hinsichtlich der zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen,
der Notwendigkeit der Sanierung sowie der Umsetzung während der Sanierungs-
phase.“

zu TOP 3.6
1. Beschluss zur Ergänzung / Anpassung des Erschließungsvertrages II - Phoenix-West um den Bau der Südspange Hörde
2. Planungsbeschluss zum Bau der Südspange Hörde auf dem Phoenix-West Gelände
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07552-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Beschluss zu 1. Beschluss zur Ergänzung/Anpassung des Erschließungsvertrages II – Phoenix-West um den Bau der Südspange Hörde:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die Ergänzung / Anpassung des auf dem Ratsbeschluss vom 25.04.2002 (DS-Nr.: 02345-02) und auf der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG (heute NRW.URBAN GmbH & Co. KG) vom Juni / Juli 2002 basierenden Erschließungsvertrages II zur Erschließung des Geländes Phoenix-West vorzunehmen. Ziel ist die Anpassung des Vertrages an den bis zum Jahr 2017 baulich realisierten Erschließungszustand sowie eine Ergänzung um weitere zukünftige Erschließungsvorhaben. Die Ergänzung des Erschließungsvertrages II beinhaltet im Einzelnen folgende Punkte:

a. Zusätzliche, bereits verwirklichte, öffentliche Erschließung des Baufeldes 1 (Stich zum Gelände der Nordwest AG).

b. Zusätzliche, bereits verwirklichte, öffentliche Erschließung des Baufeldes 24 (Stich südlich der Martha-Neumann-Straße).

c. Planung und zukünftiger Bau der Südspange Hörde im Einzugsbereich des Erschließungsvertrages II.

d. Anpassung der in den §§ 12 und 13 des Erschließungsvertrages II festgehaltenen Zahlungsmodalitäten für bereits im Rahmen des Erschließungsvertrages II durch die NRW.URBAN in der Vergangenheit gebaute Erschließungsanlagen mit Blick auf den tatsächlichen Realisierungsstand und zur vertraglichen Klarstellung.


Beschluss zu 2. Planungsbeschluss zum Bau der Südspange Hörde auf dem Phoenix-West Gelände:

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung im Rahmen der Erschließung des Phoenix-West Geländes die gemeinsame Planung der Südspange Hörde auf Phoenix-West von der Robert-Schuman-Straße bis zum Kreisverkehr Gildenstraße mit dem Kooperationspartner NRW.URBAN durchzuführen. Die Planung, sowie der spätere Bau der Südspange betreffen dabei sowohl Erschließungsflächen im Projektgebiet Phoenix-West als auch zukünftige städtische Flächen.

Die Verwaltung wird, wie bereits unter Punkt 1. dargestellt, ermächtigt den Erschließungsvertrag II zum Zwecke der unter Punkt 2. beschlossenen Planung und später zum Zwecke des Baus der Südspange auf dem Erschließungsgebiet und somit zur weiteren Erschließung des Geländes nach den neuesten Erschließungsplänen anzupassen.

Aus der Anpassung des Erschließungsvertrages ergeben sich für die Punkte 1 a, b und d des Beschlussvorschlages keine neuen oder zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ursprungsvertrag. Der unter Punkt 1 c und Punkt 2 des Beschlussvorschlages dargelegte Bau der Südspange Hörde wird zu weiteren – in der Höhe noch im Zuge des Planungsprozesses zu ermittelnden – finanziellen Verpflichtungen führen.

Das vorläufige Investitionsvolumen für die Planung beträgt 300.000,00 Euro. Die Planungskosten werden dabei auf das Erschließungsgebiet im Einzugsbereich des Erschließungsvertrages II und die ÖWG-Flächen aufgeteilt. Da im Moment nicht abschätzbar ist, wie die Anteile an Planungskosten aufzuteilen sind, ist die Finanzierung der Planung der Südspange aus dem Budget des FB 66 vorerst aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014425 – Südspange Hörde – mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2017: 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 145.000,00 Euro

Die Investition in den Bau der Südspange bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Die detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen und der Folgeaufwendungen, die sich aus dem geänderten Erschließungsvertrag und dem Bau der Südspange Hörde ergeben, erfolgt in einer späteren Baubeschlussvorlage.


zu TOP 3.7
Beirat Nahmobilität, Berufung neuer Mitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09899-18)

Rm Münch (FBI) stellte den Antrag, dass der Rat beschließt, Rm Münch (FBI) als beratendes Mitglied für den Beirat Nahmobilität zu benennen.

Dieser Antrag wird mit der Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2014 – 2020) die Neuberufung der Vertreter nachfolgender Fraktion bzw. Organisation als Mitglied des Beirates Nahmobilität:

Fraktion FDP/Bürgerliste Herr Mark Ossau

Initiative für Nachhaltigkeit e. V.

Arbeitsgruppe VeloCityRuhr Herr Peter Fricke

Der bisherige Vertreter der Fraktion FDP/Bürgerliste, Herr Klaus Wlost, ist verstorben, der Vertreter von VeloCityRuhr, Herr Fabian Menke, ist als Mitarbeiter in das Tiefbauamt gewechselt.



zu TOP 3.8
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften am 08.02.2018 vor:

„… Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 07.02.2018 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom
30.01.2018:
Hierin enthalten:
Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes vom14.11.2017:
Das BPN gibt nach einstimmiger Beschlussfassung folgende ergänzende Empfehlung:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Kuratorium des Projekts Nordwärts, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW aufzunehmen, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Begründung:
Ziel des Projekts Nordwärts ist die Verbesserung der Lebensumstände in den betroffenen Gebieten. Dazu zählt unserer Ansicht nach auch die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Agentur Barrierefrei NRW hat die Kompetenz, darin umfassend zu beraten. Sie ist auch in der Lage Möglichkeiten der Finanzierung aufzuzeigen.“

Empfehlung des Seniorenbeirates vom 30.11.2017:
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden, um Punkt c) erweiterten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 29.11.2017:
Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede beklagten sich über fehlende Informationen. Daher soll zur nächsten Sitzung am 07.02.2018 ein/e BerichterstatterIn eingeladen werden, um über alle Nordwärts-Projekte in Mengede zu berichten. Der Hintergrund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass nicht sämtliche vorgeschlagenen oder beschlossenen Projekte in dem Sachstandsbericht aufgelistet wurden. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass Mengede bei der Internationalen Gartenausstellung der Metropole Ruhr 2027 nicht fehlen darf.

Somit wurde folgende Empfehlung abgegeben:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl bei 1 Enthaltung (Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die Grünen) mit den o. g. Anmerkungen dem Rat
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration
in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.

Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 06.12.2018:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt
den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
a) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b)die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration
in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.

Empfehlung des ASAG vom 23.01.2018:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Anmerkungen der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlungen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk, des Seniorenbeirates und der Bezirksvertretung Eving einstimmig folgenden, um die Punkte c) und d) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
d) Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.
Empfehlung des BuNB vom 24.01.2018:

Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt das Projekt ˮnordwärts“ grundsätzlich und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.

Der Beirat regt an, dass im Projektsteckbrief „Grüner Ring Westfalenhütte“ neben der Erholungs- und Freizeitfunktion der Aspekt des Artenschutzes und des Biotopverbundes aufgenommen wird. U.a. sollten dort vorkommende seltene Arten durch geeignete Maßnahmen vor Störungen geschützt werden.

Empfehlung des APO vom 25.01.2018:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der vorangegangenen Empfehlungen einstimmig folgenden, um Punkt c) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Aufgrund von Beratungsbedarf lässt der Ausschuss für Personal und Organisation den Punkt d) (Empfehlung der Bezirksvertretung Eving) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen:
d) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.

ABVG, 30.01.2018:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die vorliegenden Empfehlungen der anderen Gremien zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den ursprünglichen Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.

Weiter liegt Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 06.02.2018:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einstimmig an.

AUSW, 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt
mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe/NPD/Die Rechte), ebenfalls der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) an.

AFBL 08.02.2018

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
schließt sich ebenfalls einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation an.


Rm Brück (Gruppe NPD/Dier Rechte) lehnte die Vorlage im Namen der Gruppe ab, so wie das Projekt „nordwärts“ insgesamt abgelehnt würde.

Rm Münch (FBI) wies auf das schwierige Thema Sicherheit in der Nordstadt hin und erklärte dass das Projekt insgesamt eine Erfolgsstory wäre.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 08.02.2018 und der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 06.12.2017 folgenden geänderten (kursiv dargestellten) Beschluss:

Der Rat nimmt

a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte

b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.

b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.

c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
d) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.


zu TOP 3.9
Hannibal II
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10118-18)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – hatte der Rat der Stadt entschieden, die
Tagesordnungspunkte 3.9 und 3.9 b) – Vorkaufsrecht Hannibal - zusammen zu behandeln.


Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom
08.02.2018 (Drucksache-Nr.: 10118-18-E1) vor:

„… die notwendige Räumung des Hannibal II aus Brandschutzgründen hat für die Bewohner dieses ehemals öffentlichen Wohnungsbestandes unbillige Härten für ihr Leben ausgelöst.
Mit dem Versuch, den Bewohnern den Zugang zu ihren Wohnungen zu verweigern, hat der jetzige private Inhaber einmal mehr deutlich gemacht, dass ihm an Lösungen zu Gunsten der Mieter nicht gelegen ist. Da ein erheblicher Teil der Mieter bis heute noch keine dauerhafte Bleibe gefunden hat, kommt der Möglichkeit, den Hausrat anderweitig unterzubringen, eine erhebliche Bedeutung bei. Der Rat der Stadt Dortmund möge daher folgendes beschließen:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-West und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat einstimmig die nachstehende Resolution verabschiedet:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West erklärt sich grundsätzlich solidarisch mit den Problemen,
die die Menschen im geräumten Hannibal II haben und möchte die Menschen im Rahmen ihrer (der Bezirksvertretung Innenstadt-West) Möglichkeiten bestmöglich unterstützen.
Die Firma INTOWN Property Management GmbH hat durch ihr Handeln in den letzten Tagen die Situation dieser Menschen verschärft, indem für diese Menschen nicht hinnehmbare Fristen gesetzt wurden und ihnen der Zugang und der Zutritt zu ihren Räumlichkeiten verwehrt bleibt.

Da nicht absehbar ist, wie oft diese Menschen noch in ihre Wohnungen hineinkommen um ihr Hab und Gut herauszuräumen, bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-West die Stadt Dortmund unter Zurückstellung jeglicher bürokratischer Hindernisse, diesen Menschen geeignete Räumlichkeiten für die Unterbringung von Möbeln zur Verfügung zu stellen.“


Zudem lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 09.02.2018
(Drucksache-Nr.: 10118-18-E2) vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass den Mietern und ehemaligen Bewohnern des geräumten Hannibal II-Hochhauses am Vogelpothsweg seit September 2017 nicht die notwendige Hilfe und Unterstützung zu Teil wurde, die eigentlich angebracht gewesen wäre.
Umso nachdringlicher fordert der Rat die Verwaltung auf, endlich effektive Maßnahmen einzuleiten, welche die Lebenssituation der von Leid geplagten Mieter verbessern.

Konkret fordert der Rat:
1.) Sofortige Hilfe für die Hannibal-Mieter durch Wohnungsfreizug
Freiwerdender, städtischer Wohnraum ist bis zur vollständigen Unterbringung aller ehemaligen
Hannibal-Bewohner, die sich nicht in einem Asylverfahren befinden, den auf die Straße gesetzten Menschen vorenthalten. Gleichzeitig hat die Stadt die Eingliederung von Asylbewerbern in den städtischen Wohnungsmarkt unverzüglich zu beenden und diese in den dafür vorgesehenen Sammelunterkünften unterzubringen. Durch diesen Schritt würde binnen weniger Tage ausreichend Wohnraum geschaffen, sämtliche ehemalige Bewohner zumindest temporär in eigenen Wohnungen unterzubringen und gleichzeitig eine allgemeine Entspannung des Wohnungsmarktes eingeleitet!
2.) Unbürokratische Umzugshilfen anbieten
Die Hannibal-Bewohner haben genug davon, zwischen den zahlreichen Ämtern hin- und herzupendeln. Ihnen muss endlich im angemessenen Umfang schnell und unkonventionell
geholfen werden!
3.) Unterstellmöglichkeiten für Wohnungsinventar schaffen
Die Hausverwaltung Intown Property möchte die Hannibal-Hochhäuser dauerhaft schließen.
Vielen Mietern fehlt eine Möglichkeit, ihren Hausrat bis zum Finden einer dauerhaften Lösung
unterzustellen. Die Stadtverwaltung hat unverzüglich geeignete Räumlichkeiten, beispielsweise
in leerstehenden Hallen ehemaliger Asyl-Sammelunterkünfte, bereitzustellen, um den Mietern
zumindest die Sorge um ihr Hab und Gut zu nehmen!
4.) Hannibal-Hochhäuser verstaatlichen
Unabhängig von der Schuldfrage der Räumung, hat sich die Intown Property als Immobilienhai
positioniert, dem wenig am Schicksal der eigenen Mieter liegt – bis heute hat sich kein Vertreter
der Immobiliengesellschaft den Fragen der Mieter gestellt oder ihnen gar geholfen. Stattdessen
soll ihnen zukünftig der Zugang gänzlich versperrt werden. Auch ist nicht erkennbar, dass eine
Wiederinbetriebnahme des Hannibal-Komplexes überhaupt angestrebt wird. Die Stadt hat
deshalb alle Möglichkeiten zu unternehmen, den Wohnkomplex zu verstaatlichen und in die
Hände der städtischen Wohnungsgesellschaft Dogewo zu überführen, um dringend benötigten
Wohnraum zurückzuerhalten. Dabei sollte zunächst auf ein mögliches Kaufangebot gesetzt
werden, wenn sich dieses als nicht zielführend herausstellt, sollen zudem weitere Möglichkeiten
geprüft werden!
5.) Städtischer Untersuchungsausschuss zur Klärung der Schuldfrage
Ob die Räumung des Hannibal-Komplexes – und das damit verbundene Schicksal der Mieter –
wirklich alternativlos gewesen ist, gilt als umstritten und wird z.T. stark bezweifelt. Parallel zum
anhängigen Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, muss auf kommunaler
Ebene ein Aausschuss eingerichtet werden, der die Verantwortung der Dortmunder
Stadtführung, insbesondere von Oberbürgermeister Ullrich Sierau und seinem Baudezernenten
Ludger Wilde, überprüft!
—-
Durch den Freizug von Wohnungen, die derzeit noch von Asylbewerbern bewohnt werden, deren Verfahren nicht abgeschlossen ist und denen mitunter sogar eine Rückführung in ihre Heimat droht, könnte binnen weniger Tage ausreichend Wohnraum geschaffen werden, sämtliche, ehemalige Bewohner zumindest temporär in eigenen Wohnungen unterzubringen und gleichzeitig eine allgemeine Entspannung des Wohnungsmarktes eingeleitet. Gleichzeitig muss den Hannibal-II-Mietern Umzugshilfe bereitgestellt werden, zahlreiche Menschen sind auf staatliche Leistungen angewiesen oder haben ihre Ersparnisse im Zuge der aktuellen Strapazen aufgebraucht. Eine Stadtverwaltung, die sich damit brüstet, tausenden Asylbewerbern geholfen zu haben, darf sich nicht vor ihrer Verantwortung für die eigene, deutsche Bevölkerung drücken, zumal bis heute nicht geklärt ist, welche Verantwortung für die Räumung bei der Dortmunder Stadtführung liegt und wie die Räumung rechtlich zu beurteilen ist. Auch im Hinblick auf mögliche Unterstellmöglichkeiten für Möbel und anderes Inventar ist die Stadt zum Handeln aufgefordert. Um die Reaktivierung des Wohnraumes am Vogelpothsweg zu gewährleisten, sind zudem aus städtischre Sicht sämtliche Möglichkeiten zu prüfe, den Komplex vom derzeitigen Eigentümer, der Intown Property, zu enteignen und in städtisches Eigentum zu überführen. Ein Vermieter, dem das Schicksal der Menschen – ganz gleich, wer die Schuldfrage für dieses Schicksal trägt – gleichgültig ist, ignoriert jede soziale Verantwortung und wird untragbar. Die Stadt muss deshalb sämtliche Möglichkeiten unternehmen, den Hannibal wieder in Besitz der Dogewo zu bringen. Gleichzeitig muss jedoch auch die Schuldfrage untersucht werden, insbesondere die Verantwortung der Stadtverwaltung für die überhastete Räumung und damit für die Situation der Menschen. Sollte sich herausstellen, dass andere Motive als die Sicherheit der Hannibal-Bewohner Auslöser für das Vorgehen sein könnten, mitunter sogar Machtspielchen auf Lasten der Hannibal-Mieter getrieben wurden, kann nur ein Rücktritt der Verantwortlichen gefordert und ggf. sogar Strafanzeige (in Frage käme dann der Tatbestand der Nötigung).
Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.“


Weiter lag dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) am 07.02.2018 vor:

„Hierzu liegt vor Antrag der Fraktion (Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 09882-18):

….wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu
stellen:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Hanniball II in Dortmund-Dorstfeld.

Begründung

Der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung ermöglicht es der Stadt Dortmund bei Verkauf der Immobilie an unseriöse Spekulanten einzuschreiten. Damit nimmt auch der Druck auf die derzeitigen Inhaber zu, sich tatsächlich dem Thema einer Sanierung zu widmen.

Der Hannibal II ist ähnlich wie die privatisierten Bestände in Westerfilde Teil des ehemaligen Wohnungsbestandes der DOGEWO. Diese hat nach erfolgter Bonitätsprüfung durch das Land NRW (NRW-Bank) und der Vergabe öffentlicher Gelder für eine Sanierung der Bestände, sowohl den Hannibal als auch die Gebäude in Westerfilde an die Wohnungsfirma Helbig & Jansen veräußert. Ein Jahr nach der Veräußerung ging Helbig & Jansen in die Insolvenz und zahlreiche Finanzinvestoren gaben sich als Besitzer die Klinke in die Hand ohne wohnungswirtschaftliches Interesse an einer Entwicklung der Bestände zu haben.

Die Erfahrungen mit der Vorkaufsrechtssatzung für die Siedlung in Westerfilde sind hervorragend. Diese Maßnahme hat über die Verlangsamung der Umlaufgeschwindigkeit von einem Finanzspekulanten zum nächsten einen guten Beitrag geleistet, hier Kontinuität herbeizuführen und über ein gefördertes Sanierungskonzept die Situation nachhaltig zu normalisieren.

Für den Hannibal II ist eine Insolvenz der Inhaberfirma nicht auszuschließen. Im Falle einer Zwangsversteigerung eröffnet die Vorkaufsrechtssatzung zusätzliche Optionen.

Hierzu liegt vor
Antrag der Fraktion (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09882-18-E1):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung des folgenden
Antrags und um die Empfehlung an den Rat:

1. Der Rat zeigt sich weiterhin solidarisch mit den Mieter*innen des Hannibal II, die unverschuldet Leidtragende der von der Lütticher 49 Properties GmbH zu verantwortenden ausbleibenden Instandhaltungen und des Herunterwirtschaftens der Wohnanlage wurden.

2. Der Rat fordert in diesem Sinne die Verwaltung auf, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass die Lütticher 49 Properties GmbH bzw. die von ihr bevollmächtigte Intown Property Management GmbH ihre Verantwortung als Eigentümerin der Immobilie wahrnimmt.
Dazu gehört vorrangig, den Mieter*innen einen dauerhaften Zugang zum Gebäude zwecks Nutzung der Wohnung als Lagerraum und auch für Umzüge aus den Wohnungen zu ermöglichen und umgehend kostenlos geeignete Räumlichkeiten für die Unterbringung von Möbeln zu Verfügung zu stellen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sämtliche Eingriffsmöglichkeiten der Stadt gegen die vollständige Stilllegung des Gebäudes und Durchsetzung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen durch die jetzige Eigentümerin zu prüfen und umzusetzen (u.a. Instandsetzungsgebote, Sanierungsgebiet, Enteignung, Vorkaufsrecht, Maßnahmen nach Wohnungsaufsichtsgesetz).
Instandsetzungsbedarf besteht nicht nur im Bereich des Brandschutzes, sondern beispielsweise auch bei den Aufzügen im Gebäude oder der nicht mehr vorhandenen Heizungsanlage.

4. Der Rat erwartet, dass die Lütticher 49 Properties GmbH, bzw. die Intown Property Management GmbH sich verbindlich zu den notwendigen Sanierungen sowie der entsprechenden Dauer dieser Maßnahmen erklärt und einen entsprechenden Zeitplan vorlegt, um bei den Mieter*innen für Klarheit über ihre Perspektiven zu sorgen.

5. Die Stadt stellt sicher, dass alle Mieter*innen bei der dauerhaften Anmietung von Ersatzwohnungen weiterhin die zugesagten Hilfsangebote und Unterstützungen erhalten.

Begründung:
Noch immer sind rund 300 ehemalige Mieter*innen des Hannibal II ohne dauerhafte Wohnungsalternative. Die Firma Lütticher 49 Properties GmbH, bzw. die bevollmächtigte Intown Property Management GmbH, hat durch ihr Handeln in den letzten Tagen die Situation für diese Menschen auf unzumutbare Weise nochmal verschärft, indem eine Stilllegung des Gebäudes angekündigt wurde. Eine vom Mieterverein eingeleitete Klage und die erwirkte einstweilige Verfügung haben diese Fristen zunächst ausgesetzt. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.
Lütticher 49 Properties GmbH, bzw. Intown, hat bis heute nicht die nötige brandschutztechnische Sanierung des Hannibals zugesagt. Im Gegenteil sieht die Eigentümerin keinerlei Handlungsbedarf im Bereich des Brandschutzes. Die zahlreichen anderen Instandsetzungsbedarfe am Gebäude werden ebenfalls nicht betrachtet. Die Einstellung der Heizungsversorgung zum 31.12.2017 wurde von der Eigentümerin bewusst entschieden und der Vertrag mit dem Wärmelieferanten weder verlängert noch die bestehende Anlage abgekauft. In der Folge existiert im Gebäude keine funktionierende Anlage zur Heizungsversorgung mehr.
Mit der jetzt vorgenommenen kompletten Stilllegung gibt die Lütticher 49 Properties GmbH das Gebäude dem Verfall preis. Selbst bei einer in absehbarer Zeit beginnenden Sanierung, bleibt der Hannibal II auf Jahre hinaus unbewohnbar. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass für alle Mieter*innen schnellstens langfristig nutzbarer Wohnraum gefunden wird.

AUSW, 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet die beiden o. a. Anträge als eingebracht und überweist diese ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund.“


Außerdem lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.02.2008 vor:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst betone ich ausdrücklich, dass die Stadtverwaltung Dortmund an der Seite der ehemaligen Bewohnerlnnen des Hannibal II steht und sie mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln, auch gegenüber dem Vermieter, unterstützt und weiter unterstützen wird.

Bezüglich der möglichen Unterstützungsleistungen der Stadt Dortmund für die ehemaligen Bewohnerinnen des Hannibal II, in Bezug auf Beihilfeleistungen für Hausrat, Umzug und Einlagerung von Hausrat, möchte ich Ihnen folgende Informationen zukommen lassen.

Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, Hilfen für die ehemaligen Bewohnerlnnen des Hannibal II analog zu den Hilfen für die Opfer der Starkregenereignisse aus 2008 und 2014 zu gewähren (DS-Nr.: 09357-17).

Für die Bezieherlnnen von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylblG gelten demnach die maßgeblichen sozialhilferechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Hausrat, Renovierungs- und Umzugskosten und Übernahme von Kautionen für die Anmietung von angemessenem Wohnraum.

Für die Bewohnerlnnen, die keine Leistungen nach den oben genannten Rechtskreisen beziehen, können ebenfalls Hilfen für Hausrat, Renovierung, Umzug und Kaution für die Anmietung von
Wohnraum gewährt werden, wenn das Einkommen und Vermögen der Bewohnerlnnen die im Ratsbeschluss festgelegten Grenzen nicht überschreitet.

Für die Einlagerung von Hausrat werden für beide Personengruppen die Kosten für die Anlieferung und Abholung eines Containers (bis 200,00 €) und die mtl. Miete (bis 135,00 €) für den Container in der Regel für 3 Monate bezahlt. Eine längere Kostenübernahme ist nach Prüfung des Einzelfalls möglich.

Diese Unterstützungen und Beihilfen können von den ehemaligen Bewohnerinnen des Hannibal II an den bekannten Informations- und Beratungsstellen beantragt werden. Eine detaillierte Übersicht dazu finden Sie auf
www.hannibal.dortmund.de.“


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete den vorgelegten Antrag seiner Gruppe, die Aufklärung betreiben wollte. Dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten würde die Gruppe auch zustimmen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stellte dar, dass die Übergabe des aus kommunalem Wohnungsbestand stammenden Hannibal II in privaten Bestand gescheitert wäre. In das Gebäude wurde durch den jetzigen Eigentümer nicht wesentlich investiert. Er sah den Rat der Stadt Dortmund in der Verantwortung, die sozialen Härten abzumildern. Das Mindeste wäre, den Mietern und Mieterinnen die Möglichkeit zu geben, Möbel und Hausrat unterzubringen.
Rm Kowalewski bat darum, die Informationen aus dem aktuellen Schreiben des OB vom 14.02.2018 an die Mieter und Mieterinnen weiterzugeben.
Er verwies auf den Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion im AUSW in der öffentlichen Sitzung am 07.02.2018, mit dem der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Hannibal II beantragt worden war.

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlichte, dass der Eigentümer Intown Verursacher der Situation wäre. Hilfen – inklusive Beratung - kamen nur von der solidarischen Stadtgesellschaft, nicht vom Eigentümer. Den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte lehnte sie ab.
Mit dem Brief des OB vom 14.02.2018 zur Einlagerung von Hausrat hielt sie die Beschlussfassung der Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-West für erledigt.
Ihres Erachtens müsste Intown den Mietern und Mieterinnen erklären, wie es mit dem Hannibal II weitergehen wird. Es wäre gut, dass die Stadt hilft, dass die Mieter und Mieterinnen dauerhaften Ersatz für ihre bisherigen Wohnungen finden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt es für wichtig, dass geklärt wird, welche Eingriffs-möglichkeiten es gegen die Gebäudestilllegung und die Durchsetzung von Instandsetzungs-maßnahmen durch den Eigentümer für die Stadt Dortmund gibt (siehe Punkt 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im AUSW am 07.02.2018) und bittet um Zustimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

OB Sierau schlug vor, die Möglichkeiten zu Pkt 3 des vorgenannten Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im AUSW in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Rm Garbe (AfD) erklärte, dass die Hilfen nicht von der solidarischen Stadtgesellschaft, sondern aus dem Stadtsäckel bezahlt wurden. Ihm ging es um den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten, Rm Garbe warnte vor der Nutzung des Vorkaufsrechts, denn damit würde sich die Stadt Dortmund eine marode Immobilie ans Bein binden. Für Rm Garbe ist die Angelegenheit und die Auseinandersetzung rein privatrechtlich, die vor Gericht zu klären ist.

Für Rm Neumann-Lieven (SPD) sind die Mieter/-innen und die Stadt zu sehen. Die Stadt täte schon viel, die Hilfen gingen bis dahin, wo das Privatrecht greifen würde. Der Eigentümer sollte mit den rechtlichen Möglichkeiten unter Druck gesetzt werden. Auch die SPD-Fraktion hatte über eine Vorkaufsrechtssatzung nachgedacht, die aber nur bei städtebaulichen Problemen greife. Zudem käme hinzu, dass bei Übernahme des Gebäudes auch die Schulden eines Privatinvestors übernommen würden. Daher werde der Antrag der Linken & Piraten auf Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung abgelehnt.
Rm Neumann-Lieven war für ihre Fraktion damit einverstanden, dass die Antworten zu Punkt 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im nichtöffentlichen Teil des AUSW gegeben werden.

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) begrüßte die bereits ausgeführten Tätigkeiten und die Unterstützung durch die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Hannibal II. Die Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-West wird gesehen. Für ihn stellte das Schreiben des OB vom 14.02.2018 daneben dar, was die Stadt Dortmund an Hilfen noch geben kann. Der Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte wurde von der CDU-Fraktion abgelehnt.
Auch der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zur Vorkaufsrechtssatzung wurde von Rm Waßmann im Namen seiner Fraktion abgelehnt. Er hielt den Zeitpunkt für nicht glücklich, da schon eine Klage läuft. Aus gleichem Grund wurde Punkt 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, der auch eine Umsetzung vorhandener Eingriffsmöglichkeiten vorsieht, den anderen Punkten wurde zugestimmt.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass nicht die Stadt das Gebäude Hannibal II hat verkommen lassen. Das Handeln der Verwaltung war richtig. Was jetzt zu besprechen ist, sind die Folgen. Im Fokus sind die Menschen, die dort gewohnt haben. Der Fokus müsste darauf liegen, wie die ehemaligen Mieter und Mieterinnen des Gebäudes mit Wohnraum versorgt werden und wie ihr Leben vereinfacht werden könnte. Eine Vorkaufsrechtssatzung fand Rm Rettstadt nicht vorrangig.
Auch hielt er privaten Wohnraum nicht für schlecht, es gäbe nur unter Privatvermietern auch schwarze Schafe.
Seines Erachtens sind zielführend die Beratung, Unterstützung – auch finanzieller Art – und die gerichtliche Auseinandersetzung. Rm Rettstadt befürchtete, dass die Stadt Dortmund auf vielen Kosten sitzen bleiben werde, aber die Anträge hinsichtlich Vorkaufsrechtssatzung würde die Fraktion FDP/Bürgerliste nicht mittragen. Das, was dem Menschen hilft, wird von seiner Fraktion mitgetragen werden.

Rm Brück verwies auf die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, in der der Eindruck für ihn entstanden wäre, dass den Menschen – nach fünf Monaten - nicht angemessen geholfen würde. Er war der Meinung, dass Wohnungen nur für die Hannibal II-Mieter und Mieterinnen frei zu halten wären.

Rm Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sah zwei Perspektiven, einmal wie den Mietern/Mieterinnen des Hannibal II geholfen wird und dann die Perspektive, was in der Zukunft mit dem Gebäude und dem städtebaulichem Zusammenhang passieren könnte. Sie wies darauf hin, dass Punkt 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Prüfauftrag wäre, der in nichtöffentlicher Sitzung im AUSW behandelt werden könnte.
Rm Hawighorst-Rüßler schlug vor, Punkt 3 des Antrages wie folgt zu ändern: „3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sämtliche Eingriffsmöglichkeiten der Stadt gegen die vollständige Stilllegung des Gebäudes und Durchsetzung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen durch die jetzige Eigentümerin zu prüfen
und umzusetzen.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass die Verwaltung so weitermachen sollte, womit sie begonnen hatte. Die Entscheidung, den Hannibal II war mutig und richtig, der Rat müsste die Verwaltung diesbezüglich unterstützen. Das Wichtigste wäre, den Mietern und Mieterinnen zu helfen. Der Resolution der BV Innenstadt-West stimmte er zu, die anderen Anträge lehnte Rm Münch ab.

StR Wilde gab aktuelle Zahlen zum Stand 15.02.2018 bekannt:
Im September 2017 wurden 373 Haushalte aus dem Gebäude evakuiert, bis heute wurden viele Mieter/Mieterinnen in private dauerhafte Wohnverhältnisse vermittelt. Derzeitig gibt es noch 88 private dauerhafte Wohnverhältnisse bzw. Angebote von Dritten. Diese Wohnungen können noch vermittelt werden, nur liegen diese nicht immer dort, wo sich frühere Hannibal-Mieter/-innen sich ihre Wohnung wünschen und auch sind die Wohnungen nicht immer in der gewünschten Preislage. Es stehen öffentlich geförderte und auch private, frei finanzierte Wohnungen zur Verfügung.
Aktuell sind nur noch 69 Haushalte in städtischen Formaten, davon 63 in möblierten, von der Stadt Dortmund angemieteten Wohnungen. Nur noch sechs der 373 Haushalte befinden sich in der Gemeinschaftsunterkunft Breisenbachstraße.
Die Menschen, die in städtischen Wohnungen leben, werden von der Stadt Dortmund in dauerhaften privaten Wohnraum vermittelt werden. Dies werde sukzessive gelingen.
Zur temporären Unterbringung der Möbel sah StR Wilde zwei Möglichkeiten: 1. eigenen Raum zur Verfügung zu stellen, ggf. anzumieten, um die Möbel dort unterzubringen. 2. Die zweite Möglichkeit, die nach Gesprächen mit professionellen Anbietern auf dem Markt vorgeschlagen werden kann, ist, eine temporäre Unterbringung von Möbeln bei Umzugsunternehmen. Die Unterbringung dort liegt bei bis zu 135,-- € maximal pro Monat (siehe Schreiben der Verwaltung vom 14.02.2018 – Drucksache Nr.: 09964-18-E2).
StR Wilde sprach sich für die zweite Variante aus. Die Mieter/innen könnten sich am privaten Markt bedienen und die Stadt erstattet bis zu diesem genannten Betrag die Kosten, wenn die Spielregeln stimmen. Diese Variante hielt er für nicht bürokratisch. Er schlug dem Rat der Stadt vor, sich dem Vorschlag anzuschließen und nicht dem Beschluss der BV Innenstadt-West zu folgen, der von der Fraktion Die Linke & Piraten zum Antrag erhoben wurde.

OB Sierau stellte fest, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses der BV Innenstadt-West den Mietern/-innen des Hannibals II beigesprungen werden sollte.
Die Verwaltung hatte mehrere Modelle durchgeprüft, der von StR Wilde dargestellte Weg sei der praktikabelste und hilfreichste für die Mieter/-innen und im Sinne des Beschlusses der BV Innenstadt-West. Durch die Beschlussfassung des Rates wurden gleichzeitig der Verwaltung Grenzen auferlegt.
OB Sierau plädierte dafür, den Beschluss der BV Innenstadt-West als erledigt anzusehen und verwies hier auf das Schreiben der Verwaltung vom 14.02.2018 sowie die Ausführungen von StR Wilde. Sollte es darüber hinaus Anregungen zu einem anderen Verwaltungshandeln geben, würde die Verwaltung sich nicht verschließen. Seiner Meinung nach sind damit die Punkte 1, 2, 4 und 5 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09882-18-E1) soweit erledigt, das weitere Vorgehen der Verwaltung ist im Schreiben der Verwaltung vom 14.02.2018 (Drucksache Nr.: 09964-18-E2) dargestellt.

Rm Kowalewski stimmte dem Vorschlag von OB Sierau zu, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.02.2018 (Drucksache-Nr.: 10118-18-E1) unter Hinweis auf das Schreiben der Verwaltung vom 14.02.2018 zurückzuziehen.

OB Sierau erläutert, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten prüfen würde, die die Stadt Dortmund beim Hannibal II haben könnte. Das Thema einer Vorkaufsrechtssatzung würde von der Verwaltung dabei auch gesehen, aber es wäre nicht der richtige Zeitpunkt dafür. Es gäbe viele Varianten, die von der Stadt Dortmund genutzt werden könnten.
OB Sierau schlug vor, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 09882-18)
als Material im Rahmen einer Überweisung in den AUSW mitzugeben, aber heute nicht zur Abstimmung zu stellen.

Rm Kowalewski betrachtete aufgrund der Einlassung von OB Sierau den Antrag als eingebracht und stimmte dem Vorschlag von OB Sierau zu.

Zum Ende der Diskussion bedankte sich OB Sierau für die mehrheitliche Unterstützung durch die Politik und beschrieb die Situation für die Verwaltung als äußerst schwierig, da ein gesamtes Gebäude geräumt werden musste.



Der Rat der Stadt lehnte gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz/Ergän-
zungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 09.02.2018 (Drucksache-Nr.: 10118-18-E2) ab.


Der Rat der Stadt überwies:

- zur weiteren Beratung den nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke &
Piraten (Drucksache Nr.: 09882-18) an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für den Hannibal II in Dortmund-Dorstfeld.


- Punkt 3 des nachfolgenden geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09882-18-E1) als Prüfauftrag an die Verwaltung und zur
anschließenden Beratung an den AUSW:

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sämtliche Eingriffsmöglichkeiten der Stadt gegen die vollständige Stilllegung des Gebäudes und Durchsetzung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen durch die jetzige Eigentümerin zu prüfen
und umzusetzen (u.a. Instandsetzungsgebote, Sanierungsgebiet, Enteignung, Vorkaufsrecht, Maßnahmen nach Wohnungsaufsichtsgesetz).
Instandsetzungsbedarf besteht nicht nur im Bereich des Brandschutzes, sondern beispielsweise auch bei den Aufzügen im Gebäude oder der nicht mehr vorhandenen Heizungsanlage.


zu TOP 3.9.b
Vorkaufsrecht Hannibal
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2018
(Drucksache Nr.: 09882-18)

Der Rat der Stadt hatte unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – entschieden, die
Tagesordnungspunkte 3.9 und 3.9 b) – Vorkaufsrecht Hannibal - zusammen zu behandeln.


zu TOP 3.10
Änderung des Wohnraumförderprogrammes Nordrhein-Westfalen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 10141-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion vom 07.02.2018 (Drucksache Nr.: 10141-18-E1) vor:
„… die Fraktionen von SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund stellen zum Tagesordnungspunkt „Änderung des Wohnraumförderprogrammes Nordrhein-Westfalen“ folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, die Mietstufenänderung des Wohnraumförderungsprogrammes so nicht umzusetzen.
Es ist auch zukünftig sicherzustellen, dass Investoren im Ruhrgebiet ähnliche Marktbedingungen vorfinden. Bei der Änderung der Einstufungen, insbesondere der Ruhrgebietsstädte, ist zu befürchten, dass durch einen unterschiedlichen Tilgungsnachlass Schieflagen entstehen, die sich bei der Schaffung von Wohnraum in Dortmund negativ auswirken könnten.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss der Landesregierung und den im Landtag vertretenden Fraktionen zuzuleiten.

Begründung
Das Land Nordrhein-Westfalen wird sein Wohnraumförderprogramm fortführen. Im Rahmen der Fortführung dieses mehrjährigen Förderprogrammes wurden verschiedene Städte neu eingestuft. Diese Mietstufenänderungen basieren auf der Grundlage eines Gutachtens des Instituts Forschung und Beratung (F+B), dessen Daten aus den Jahren 2014 und 2015 nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.

Gerade die jüngste Entwicklung auf den Mietwohnungsmärkten der Städte Essen und Dortmund ist nahezu identisch. So zeigt der aktuelle Wohnungsmarktbericht 2017 der NRW.Bank ein gleiches Niveau sowie eine ähnliche Entwicklung der Angebotsmieten auf.
Zudem ist das Ruhrgebiet als Ganzes durch eine sehr hohe Nachfrage nach preiswertem Wohnraum gekennzeichnet. Auf Grund dieser hohen Nachfrage nach preiswertem Wohnraum und dem stark gestiegenen Mietniveau besteht sowohl in Dortmund als auch in Essen bzw. im Ruhrgebiet ein vergleichbar hoher Bedarf, insbesondere nach gefördertem Wohnraum. Dies wird durch die kontinuierlich fortschreitende Reduzierung der geförderten Mietwohnungsbestände noch zusätzlich verschärft.

Es ist kommunalpolitisch und wohnungswirtschaftlich nicht vertretbar, dass in einem gemeinsamen Ballungsraum keine identischen Marktbedingungen im zukünftigen Wohnraumförderprogramm herrschen sollen.“

Auch folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.02.2018
(Drucksache Nr.: 10141-18-E2) lag dem Rat der Stadt vor:

„… der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage „Änderung des Wohnraumförderprogrammes Nordrhein-Westfalen“ am Ende des zweiten Absatzes (vor: „Die Verwaltung wird beauftragt…“) wie folgt zu ergänzen:

Beschlussvorschlag (Ergänzung):
Eine Erhöhung der Eingangsmieten von sozial gefördertem Wohnraum in Dortmund darf sich durch eine Neuregelung der Mietstufen nicht ergeben.

Eine Begründung erfolgt mündlich.“



Rm Neumann-Lieven (SPD) begründete den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion. Sie gab an, dass es nicht sein könnte, dass es eine unterschiedliche Förderung im Ruhrgebiet gäbe. Der Antrag hätte eine Gleichbehandlung aller Städte zum Ziel.


In der Zeit von 17.10 Uhr bis 17.15 Uhr übernahm Bm’in Jörder die Sitzungsleitung.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten und machte am Beispiel Essen und Dortmund klar, dass die Mieten in beiden Städten auf gleichem Niveau sein müssten.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) befürwortete auch eine regionale Lösung. Wenn man sich die Metropole Ruhr anschaute, gäbe es überall die gleichen Probleme, überall wäre die Situation, dass der geförderte Wohnungsbau verstärkt werden müsste. Rm Reuter erkannte die Gefahr, dass eine Nivellierung auf hohem Niveau erfolgen würde. Daher könnte die Fraktion Bündnis 90Die Grünen auch dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten folgen, um zu verhindern, dass es zu einer Angleichung in der Metropole Ruhr auf hohem Niveau kommen könnte. Wenn die SPD- und die CDU-Fraktion auch dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zustimmen könnten, würde ihre Fraktion auch dem Antrag der SPD und CDU folgen können, sonst müsste ihre Fraktion sich beim SPD-/CDU-Antrag enthalten.


Nach der Abstimmung über die Anträge erklärte OB Sierau, dass er im Gespräch mit der Wohnungsbauministerin feststellen konnte, dass die Ministerin an ihrer Regelung festhalten würde. OB Sierau hat daraufhin erklärt, dass die Bau- und Wohnungswirtschaft in Dortmund und die Stadt Dortmund Schwierigkeiten erkenne. Die Ministerin hat sich bereit erklärt, für eine Diskussion nach Dortmund zu kommen.
OB Sierau stellte heraus, dass die Stadt Dortmund nun dafür bestraft würde, dass sie jahrelang richtige Wohnungspolitik betrieben hatte. Er wartete darauf, dass Investoren Projekte von Dortmund z. B. nach Essen verschieben. Sollte es solche Fälle geben, sind diese für OB Sierau Referenzfälle dafür, dass die Regelung nicht in Ordnung ist.


Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.02.2018 (Drucksache Nr.: 10141-18-E2) wurde mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme der FBI bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.


Der Rat der Stadt beschloss den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion vom 07.02.2018 (Drucksache Nr.: 10141-18-E1) mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, die Mietstufenänderung des Wohnraumförderungsprogrammes so nicht umzusetzen.

Es ist auch zukünftig sicherzustellen, dass Investoren im Ruhrgebiet ähnliche Marktbedingungen vorfinden. Bei der Änderung der Einstufungen, insbesondere der Ruhrgebietsstädte, ist zu befürchten, dass durch einen unterschiedlichen Tilgungsnachlass Schieflagen entstehen, die sich bei der Schaffung von Wohnraum in Dortmund negativ auswirken könnten.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss der Landesregierung und den im Landtag vertretenden Fraktionen zuzuleiten.



4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08015-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen am 07.02.2018 vor:

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 13.09.2017:


Die Bezirksvertretung Mengede lehnte einstimmig die Vorlage zur zukünftigen Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund ab, da sie kein Gewerbegebiet in Groppenbruch will und auch keinen Logistikstandort am ehemaligen Kraftwerk Knepper.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 14.09.2017:

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat nachfolgenden geänderten Beschlussvorschlag, über deren Unterpunkte einzeln abgestimmt wird:

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:
1. Logistik-Standorte sollen auf bestehenden Altflächen bzw. innerhalb bestehender Logistikflächen realisiert werden. Im Freiraum sollen keine Flächen für Logistikunternehmen ausgewiesen werden.
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
2. Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, wo zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben im Freiraum realisiert werden können. Hierfür sind nach einer ersten Standortsuche durch die Verwaltung Machbarkeitsstudien zu erstellen.

Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 2 Nein-Stimmen (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zu.
3. Die Verwaltung prüft, welche Flächen für eine stadtteilbezogene Ausweitung des Angebotes für Gewerbe, dienstleistungsorientierte Unternehmen sowie Büroimmobilien in Frage kommen. Hierbei bezieht die Verwaltung die bestehenden Gewerbegebiete in die Untersuchungen ein.
Diesem Punkt stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
4. Die Flächen Groppenbruch und Werner Hellweg sollen weiterhin als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Die Bezirksvertretung Brackel enthält sich zu diesem Punkt mehrheitlich.
13 Stimmenthaltungen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei)
2 Nein-Stimmen (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke)
5. Die Verwaltung prüft, ob die Gewerbeflächen Buddenacker und Asseln-Süd im Stadtbezirk Brackel zugunsten einer Gewerbeflächenentwicklung im Bereich Osterschleppweg aufgegeben werden können.
Der zum Unterpunkt 5 von der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag wird nach kurzer Diskussion um den Zusatz „insbesondere der Flächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg“ ergänzt und anschließend als gemeinsamer Antrag aller vertretenen Parteien einstimmig beschlossen.
Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die Entwicklung weiterer Wirtschaftsflächen im Stadtbezirk Brackel, insbesondere der Flächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg, ab.“

Begründung:
Der Stadtbezirk Brackel stellt bereits heute 15 % der Wirtschaftsflächen der Stadt. Mit 263 ha sind im Stadtbezirk Brackel nach der Nordstadt die meisten Wirtschaftsflächen Dortmunds zu finden. Der Flughafen, allein 200 ha, ist darin noch gar nicht enthalten. Der Stadtbezirk Brackel ist daher seiner gesamtstädtischen Aufgabe nach Bereitstellung von Arbeitsplätzen in den letzten Jahren über Gebühr nachgekommen. Dies vor allem auch in schwierigen Fällen, wie der Umfang mit der TEDI-Ansiedlung, der Einziehung der Juchostraße für KHS, der Umgang mit der Fa. Vahle sowie mit den REWE-Umbauten deutlich zeigt. Hier stand vor allem die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen im Vordergrund.

Durch weitere Gewerbeansiedlungen würde die Wohn- und Lebensqualität deutlich leiden, hier muss für eine gerechtere gesamtstädtische Lastenverteilung gesorgt werden. Wickede allein hätte mit der Fläche Osterschleppweg doppelt so viele Gewerbeflächen wie der gesamte Stadtbezirk Hörde und dreimal mehr als der gesamte Stadtbezirk Scharnhorst. Dazu kommt in Wickede der Flughafen, dessen Belastung durch die zurzeit beklagte Betriebszeitenverlängerung und die geplante längere Landebahn unkalkulierbar jederzeit steigen kann. Den Bewohnern ist daher eine weitere Massierung von Gewerbeflächen nicht zuzumuten.

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08015-17E2)

„…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zum Tagesordnungspunkt „Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund“ folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Punkt 4 des Beschlussvorschlages wird geändert zu: Die Fläche Werner Hellweg soll weiterhin als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Für die Fläche Groppenbruch wird die Verwaltung beauftragt, eine mögliche Wohnbebauung zu prüfen.

2. Punkt 5 des Beschlussvorschlages wird geändert zu: Die Verwaltung wird beauftragt, alle potentiell möglichen Gewerbeflächen im Stadtgebiet zu untersuchen und zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg zugunsten einer Gewerbeflächenentwicklung im weiteren Stadtgebiet aufgegeben werden können.
Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hatte 2012 im Rahmen der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie beschlossen, die Entwicklung der Fläche Groppenbruch zurückzustellen, die planerische Darstellung als Gewerbefläche jedoch beizubehalten. Die Grünfläche Groppenbruch gilt mittlerweile als wichtiges Naherholungsgebiet im Stadtbezirk Mengede. Eine Entwicklung der Fläche zu einem gewerblich-industriellen Bereich würde nicht nur der Lebensqualität der Menschen in Mengede und Umgebung schaden, sondern auch zu einer weiteren Versiegelung wichtiger Grünflächen im Stadtgebiet führen.

Der Stadtbezirk Brackel trägt mit dem Flughafen, größeren Logistikansiedelungen und Gewerbegebieten bereits eine große Last. Die im Bereich der Flächen Buddenacker, Osterschleppweg und Asseln-Süd lebenden Bürger sind so schon über die Maße mit verschiedensten, mit der gewerblichen Entwicklung einhergehenden, Problemen belastet. Eine Entwicklung der genannten Flächen wäre jedoch nicht nur eine unzumutbare weitere Bürde für die dort lebenden Bürger, sondern auch eine weitere Versiegelung von landwirtschaftlich nutzbaren Grünflächen. Aus diesem Grund sollten vorrangig andere Flächen im gesamten Stadtgebiet geprüft und zur Entwicklung vorgeschlagen werden.“

Weiter liegt vorStellungnahme der Verwaltung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08015-17-E4) :

„…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Aus Sicht der Stadtentwicklung ist die Eignung des Gewerbestandorts Groppenbruch für eine Wohnbauflächenentwicklung nicht gegeben. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Aspekte:
1. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wäre erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass eine mögliche Wohnbauflächenentwicklung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung widerspricht (vgl. LEP und Regionalplan).

2. Das potenzielle Wohnquartier läge isoliert am Stadtrand, ohne Anbindung an bestehende Dortmunder Wohnsiedlungen mit den daraus resultierenden Schwierig­keiten für die erforderliche infrastrukturelle Versorgung (z.B. Schule, Kindertages­einrichtungen). Auch eine siedlungsstrukturelle Anbindung an den Ortsteil Brambauer auf Lüner Stadtgebiet ist als eher ungünstig einzustufen.

3. Eine Vielzahl von standortspezifischen Restriktionen ist zu beachten. Neben bekannten Baugrundhemmnissen ist dies insbesondere der direkt angrenzende Gewerbestandort „Minister Achenbach I/II“ auf dem Lüner Stadtgebiet. Dort sind im westlichen Bereich überwiegend Bauflächen für Industriebetriebe ausgewiesen. Ebenfalls befindet sich dort ein Umspannwerk, von dem eine 110 k/V Freileitung nach Westen verläuft und den angesprochenen Dortmunder Planbereich durchquert.
Im Jahr 2012 wurde im Geschäftsbereich Stadtentwicklung eine Machbarkeitsstudie für eine potenzielle Gewerbeflächenentwicklung im Bereich Groppenbruch erstellt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die Entwicklungskosten über den Marktpreisen liegen. Da das Gewerbegebiet unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend entwickelt werden kann, wurde der Ratsbeschluss gefasst, die Entwicklung zunächst zurückzustellen, die Darstellung als Gewerbeflächen jedoch beizubehalten.

Der o.g. Zusatz- und Ergänzungsantrag beinhaltet den Vorschlag, alle potentiellen Gewerbe-flächen nach einheitlichen Kriterien zu untersuchen und zu bewerten. Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung unterstützt aus fachlicher Sicht diesen Ansatz und wird diesen in zwei aufeinander abgestimmten Arbeitsschritten durchführen:

(1) Suche neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Eine Flächeninanspruchnahme im Freiraum muss landes- und regionalplanerische Vorgaben erfüllen. Die Eignung der Freiflächen wird festgestellt, indem verschiedene qualitative Auswahlkriterien drei Flächenkategorien zugeordnet werden:
- Tabuflächen: Gegenüber Eingriffen weisen Tabuflächen aufgrund ihrer hohen Wertigkeit eine hohe Empfindlichkeit auf. Sie genießen einen hohen Schutzstatus, der nachrichtlich übernommen wird. Die Flächen unterliegen nicht der kommunalen Abwägung und weisen keine Eignung als potenzielle Wirtschaftsfläche auf, beispielsweise Waldflächen oder Naturschutzgebiete.

- Freihalteflächen: Aufgrund ihrer hohen Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen sollten diese Flächen nach Möglichkeit vor Bebauung freigehalten werden. Die Freihalteflächen unterliegen der kommunalen Abwägung im Planungsprozess, beispielsweise Ausgleichs- und Ersatzflächen.

- Vorrangflächen: Im Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan werden qualitative Kriterien aufgeführt, die eine grundsätzliche Eignung für Siedlungserweiterungen aufweisen, beispielsweise Flächen, die unmittelbar an bestehende Siedlungsflächen grenzen. Auch zählen im F-Plan dargestellte Wirtschaftsflächen hierzu.

Die angewandte Methodik, die untersuchten Kriterien und die Ergebnisse werden in einem Bericht erläutert. Die räumliche Flächenanalyse erfolgt durch graphische Überlagerung der einzelnen Flächenkategorien mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems. Ziel ist es, Flächen zu identifizieren, die eine grundsätzliche Eignung als Wirtschaftsfläche aufweisen.
Die Ergebnisse dieser Standortsuche werden der Politik vorgestellt, voraussichtlich im Sommer 2018.

(2) Machbarkeitsstudien
Analog zur Machbarkeitsstudie Groppenbruch werden für alle geeignet erscheinenden Standorte sukzessive Machbarkeitsuntersuchungen erarbeitet, in denen die wesentlichen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Aspekte der potentiellen Gewerbeflächenentwicklungen herausgearbeitet werden. Aufgrund ihrer einheitlichen Methodik können die Ergebnisse miteinander verglichen werden, so dass die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte gegeneinander abgewogen werden können. Im Ergebnis kann aus fachlicher Sicht eine Prioritätenliste für künftige Gewerbeflächenentwicklungen als Empfehlung für die politische Beschlussfassung erarbeitet werden. In diese Untersuchung werden konsequenterweise auch die Flächen Groppenbruch, Buddenacker, Asseln-Süd sowie der Osterschleppweg inhaltlich einbezogen.

Aus Sicht der Stadtentwicklung sollte zunächst das Ergebnis der Machbarkeitsstudien abgewartet werden, um auf fundierter inhaltlicher Grundlage weitere Gewerbeflächenentwicklungen anzustoßen, Flächentausche vorzunehmen oder neue Wirtschaftsflächen im Freiraum planerisch zu sichern.“

Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 24.01.2018:

Hierin zusätzlich enthalten:

Gem. Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09740-17):

„… die Fraktionen der SPD und CDU bitten, den folgenden Antrag zur Vorlage "Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund" auf die TO zu nehmen und die Drucksache Nr.: 08015-17 wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

1. Logistik-Standorte sollen auf bestehenden Altflächen bzw. innerhalb bestehender Logistikflächen realisiert werden. Im Freiraum sollen keine Flächen für Logistikunternehmen ausgewiesen werden.

2. Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, wo zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben im Freiraum realisiert werden können. Hierfür sind parallel zu einer ersten Standortsuche durch die Verwaltung Machbarkeitsstudien zu erstellen und dem Rat und seinen Ausschüssen unverzüglich vorzustellen.

3. Die Verwaltung prüft, welche Flächen für eine stadtweite Ausweitung des Angebotes für Gewerbe, dienstleistungsorientierte Unternehmen sowie Büroimmobilien in Frage kommen. Hierbei bezieht die Verwaltung die bestehenden Gewerbebetriebe in die Untersuchungen ein.

4. Die Flächen Werner Hellweg und Groppenbruch sollen weiterhin als Gewerbegebiete im FNP dargestellt werden. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, parallel die Möglichkeit einer Wohnbebauung auf der Fläche Groppenbruch zu prüfen.

5. Die Fläche Buddenacker soll weiterhin als Gewerbegebiet im FNP dargestellt werden. Der Bebauungsplan für den Bereich Asseln-Süd soll nicht aufgehoben werden. Die Bodengutachten zu diesen Flächen sind dem Rat und seinen Ausschüssen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgabe der Entwicklung dieser Potentialflächen wird allenfalls dann in Erwägung gezogen, wenn und soweit adäquate, d. h. zu Größe, Festsetzung der Art der baulichen Nutzung Entwicklungsstand vergleichbare Alternativflächen zur Verfügung stehen.

6. An der Potentialfläche Osterschleppweg wird weiter festgehalten. Sie soll in die Gesamtuntersuchung entsprechend Punkt 3 einbezogen bleiben.

Begründung:
Die Gewerbeflächenentwicklung in Dortmund steht vor der Prämisse endender ausgewiesener Potentialflächen und damit vor der Gefahr endender Flächenangebote zur Ansiedlung neuer Unternehmen und Unternehmensstandorte oder Erweiterungen bestehender Betriebe.
In dem Wissen, dass letztlich nur die langfristige Ansiedlung neuer Betriebe bzw. die Erweiterung bestehender Betriebe jeglicher Ausrichtung sowohl Arbeitsplätze als auch eine verlässliche zukünftige Gewerbesteuereinnahme (ohne eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes) generiert, bekennen sich die beiden Fraktionen der SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund zu der Unterstützung und Begleitung in Dortmund bestehender Unternehmen sowie deren mögliche Erweiterungsvorhaben als auch zur offensiven Ansiedlung neuer Unternehmen in unserer Stadt.
Dabei soll das Vorhalten von und die Werbung mit Angebotsflächen und nicht das Abwarten auf Flächennachfragen im Vordergrund stehen.

In dem weiteren Wissen über die lange Entwicklungs- und Planungszeit für neue Potentialflächen (insbesondere im Freiraum) sollen die bislang im FNP als Gewerbegebiete dargestellten Flächen - auch wenn sie möglicherweise auf Grund von Restriktionen letztlich der geplanten Entwicklung nicht zugeführt werden können - weiterhin als solche dargestellt werden, bis hierfür adäquate, d. h. zu Größe, Festsetzung der Art der baulichen Nutzung und Entwicklungsstand, eins zu eins vergleichbare Alternativflächen zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Flächen, bei denen mögliche Restriktionen auf Grund des derzeitigen Planungsstandes noch nicht sicher feststehen.“

Antrag Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 08015-17-E5):

„… die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage „Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund“:

1. Grundsätzlich hat die Mobilisierung von Brachflächen und überörtlichen, vorhandenen Gewerbeflächenpotenzialen Vorrang vor der Neuausweisung von Gewerbestandorten im Freiraum. Die Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen wird deshalb mit oberster Priorität auf gewerbliche Altstandorte und Brachflächen gelenkt.

2. Für die Beseitigung von bestehenden Restriktionen und/oder die Aufbereitung derartiger Standorte soll die Inanspruchnahme vorhandener Fördermöglichkeiten weiter intensiviert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt ein zielorientiertes Entwicklungsprogramm für diese Flächen vorzulegen.

3. Für die Flächen Groppenbruch, Buddenacker und Asseln-Süd wird die Ausweisung als Gewerbefläche aufgegeben. Entsprechende Bebauungspläne werden aufgehoben.

4. Der Osterschleppweg bleibt weiterhin als Grünfläche für die naturnahe Erholung, bzw. für die Landwirtschaft erhalten.“

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung der Anträge:

Der gem. Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion wird mit Mehrheit beschlossen.
(Pkt. 1 , gegen die Stimmen Fraktion Die Linke & PIRATEN, Pkt. 2 – 5 gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN)

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN
abgelehnt.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & PIRATEN unter Einbeziehung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:
1. Logistik-Standorte sollen auf bestehenden Altflächen bzw. innerhalb bestehender Logistikflächen realisiert werden. Im Freiraum sollen keine Flächen für Logistikunternehmen ausgewiesen werden.
2. Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, wo zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben im Freiraum realisiert werden können. Hierfür sind nach einer ersten Standortsuche durch die Verwaltung Machbarkeitsstudien zu erstellen.
3. Die Verwaltung prüft, welche Flächen für eine stadtteilbezogene Ausweitung des Angebotes für Gewerbe, dienstleistungsorientierte Unternehmen sowie Büroimmobilien in Frage kommen. Hierbei bezieht die Verwaltung die bestehenden Gewerbegebiete in die Untersuchungen ein.
4. Die Flächen Groppenbruch und Werner Hellweg sollen weiterhin als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
5. Die Verwaltung prüft, ob die Gewerbeflächen Buddenacker und Asseln-Süd im Stadtbezirk Brackel zugunsten einer Gewerbeflächenentwicklung im Bereich Osterschleppweg aufgegeben werden können.
Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 24.01.2018:

Der Beirat nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 28.10.2015 und beschließt mit einer Enthaltung wie folgt:

Er lehnt nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum – insbesondere in Landschaftsschutzgebieten - aus ökologischen Gründen ab und verweist u.a. auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen. Hier nimmt der Beirat positiv zur Kenntnis, dass die Fläche Buddenacker nicht weiter als Gewerbegebiet entwickelt wird.

Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:

- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. in den Bereichen Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet
(Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.

Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind somit gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Jedoch muss bei der Inanspruchnahme von „Altflächen“ eine Untersuchung dieser Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes erfolgen.

Des Weiteren fordert der Beirat, bei der Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten flächensparend zu bauen, u.a. durch mehrgeschossige Bauweise sowie Anlage von Parkplätzen in Parkhäusern bzw. Tiefgaragen. Ferner sollten vorrangig solche Branchen berücksichtigt werden, die möglichst viele Arbeitsplätze auf der Fläche platzieren. Logistikbetriebe haben in dieser Hinsicht ein schlechtes Verhältnis. Deren Ansiedlung sollte nicht weiter verfolgt werden.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08015-17-E6):

ergänzend zur Vorlage beantragt die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgendes:

1) Angesichts der Aussagen der Verwaltung zu den fehlenden Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Erschließung der Fläche wird die Fläche Groppenbruch künftig nicht mehr als Gewerbegebiet, sondern als Landschaftsschutzgebiet bewertet. Diese Bewertung soll in das Verfahrung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes eingehen.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, alle potentiell möglichen Gewerbeflächen im Stadtgebiet zu untersuchen und zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg aufgegeben werden können. Insbesondere ist auch die Reaktivierung von Altlastenbrachflächen wie in Dortmund-Kurl in die Prüfung aufzunehmen.

Begründung
Bereits im Jahr 2010 hat die Verwaltung gegenüber dem Umweltausschuss eingeräumt (siehe DrNr: 01848-10), dass es sich aufgrund der Biotopstruktur bei dem Bereich von der Bachaue des Herrentheyer Bachs über die Halde Groppenbruch sowie die Gehölz- und Wiesenflächen am Brockenscheidter Weg bis hin zum Naturschutzgebiet Groppenbruch um einen Biotopverbund handelt. In diesem Biotopverbund kommen zahlreiche planungsrelevante Arten, zum Teil sogar rote-Liste Arten vor. Dieser Biotopverbund rechtfertigt nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ohne Weiteres eine Einstufung als Landschaftsschutzgebiet.

Hinsichtlich der Schwierigkeiten der Erschließung argumentiert die Stadtverwaltung konsistent. Bereits 2012 heißt es in der RN:
Es ist ein Lieblingsprojekt der Wirtschaftsförderer und ein „rotes Tuch“ für die Naturschützer. Doch letztere scheinen sich nun mit ihren Bedenken zur Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Groppenbruch an der Stadtgrenze zu Lünen durchzusetzen. „Es wird als ökonomisch wie ökologisch sehr schwierig bewertet“, erklärte der Leiter des Planungs- und Bauordnungsamtes, Ludger Wilde. „Denn der Aufwand für Erschließung und den nötigen Ausgleich wäre enorm.“

Diese Schwierigkeiten bestehen sowohl für ein Wohngebiet (siehe Antrag der SPDFraktion) und hinsichtlich des ökologischen Ausgleiches in noch stärkeren Maße als für Wohngebiete auch für Gewerbegebiete. Daher wäre es sinnvoll sich vom Gedanken der Bebauung dieses ökologisch wertvollen Areals zu verabschieden und sich als Rat der Stadt Dortmund in dieser Hinsicht ehrlich zu machen. Ein als Gewerbegebiet deklariertes Gebiet, das niemals dem Gewerbe zur Verfügung stehen wird, hilft auch der Dortmunder Wirtschaft keinen Schritt weiter.
AUSW, 07.02.2018:

Nach ausführlicher Diskussion erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:
1. Zum o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08015-17-E6).:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), ab.
2. Zur o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB vom 24.01.2018):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diese mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), ab.
3. Zur Vorlage :
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechten), den Beschluss in der o. a. Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 24.01.2018 zu fassen.“

Rm Stackelbeck erläuterte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Abstimmungsverhalten und verwies auf die Abstimmung zum gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung. Punkt 1 des Antrages erhielt die Zustimmung ihrer Fraktion, Punkt 2 bis 5 wurden abgelehnt.

Rm Kowalewski machte deutlich, dass die Fraktion Die Linke & Piraten der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel folgen würde und daher die Vorlage ablehnen müsste. Er erklärte, dass er diesen Umgang mit der Basis nicht akzeptieren könnte.

Rm Münch (FBI) lobte die Wirtschaftsförderung, dass nicht nur Logistikflächen entstehen sollten. Er wünschte sich einen ganzheitlichen Ansatz und dass nicht immer den Investoren gefolgt würde.

OB Sierau widersprach dem und machte darauf aufmerksam, dass die Wirtschaft nach Dortmund eingeladen würde, um zu investieren, und nicht umgekehrt. Insgesamt führte dies zum Abbau der Arbeitslosigkeit in Dortmund.

Rm Rettstadt bezeichnete die Vorlage im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste als sehr ausgewogen.

Im Bereich Wirtschaft läge eine differenzierte Betrachtung der Flächen vor, es gäbe auch Perspektiven für die Zukunft. Eine Flächenentwicklung ist notwendig, um Menschen die Chancen zugeben, in Arbeit zu kommen.

Rm Garbe (AfD) lehnte die Vorlage ab, weil sie nicht weit genug reichte und nicht weit genug sich für Investoren öffnete. Es sollten nicht von vornherein Flächen für bestimmte Investoren ausgeschlossen werden.

Rm Rüther (SPD) verwies auf die Diskussionen in den Ausschüssen. Seines Erachtens muss in Dortmund, die eine wachsende Stadt ist, geschaut werden, wo Wirtschaftsflächen entwickelt werden könnten. Es werden Flächen und auch Arbeitsplätze benötigt. Die empfohlenen Anträge enthielten Prüfaufträge und noch keine Festlegungen.

Rm Penning stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu und verwies auf die Auswirkungen der Wirtschaftsflächen auf die Arbeitsmarktpolitik. Der Standort sollte gestärkt werden.

Rm Münch gab die persönliche Erklärung ab, dass er für Dortmund eine ganzheitliche positive Entwicklung sich wünscht. Die Menschen sollen auch in einem ökologisch intakten Lebensraum leben und wohnen können, eine Wirtschafts- und auch Landwirtschaftsflächenentwicklung sollte stattfinden. Die geplante Wirtschaftsflächenentwicklung vernichte auch Arbeitsplätze. Die Stadt sollte weiterhin ökologisch lebensfähig bleiben.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm unter Berücksichtigung der Empfehlung des AUSW aus der öffentlichen Sitzung am 07.02.2018 die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen
strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis und fasste mehrheitlich folgenden Beschluss:

1. Logistik-Standorte sollen auf bestehenden Altflächen bzw. innerhalb bestehender Logistikflächen realisiert werden. Im Freiraum sollen keine Flächen für Logistikunternehmen ausgewiesen werden.

2. Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, wo zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben im Freiraum realisiert werden können. Hierfür sind parallel zu einer ersten Standortsuche durch die Verwaltung Machbarkeitsstudien zu erstellen und dem Rat und seinen Ausschüssen unverzüglich vorzustellen.

3. Die Verwaltung prüft, welche Flächen für eine stadtweite Ausweitung des Angebotes für Gewerbe, dienstleistungsorientierte Unternehmen sowie Büroimmobilien in Frage kommen. Hierbei bezieht die Verwaltung die bestehenden Gewerbebetriebe in die Untersuchungen ein.

4. Die Flächen Werner Hellweg und Groppenbruch sollen weiterhin als Gewerbegebiete im FNP dargestellt werden. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, parallel die Möglichkeit einer Wohnbebauung auf der Fläche Groppenbruch zu prüfen.

5. Die Fläche Buddenacker soll weiterhin als Gewerbegebiet im FNP dargestellt werden. Der Bebauungsplan für den Bereich Asseln-Süd soll nicht aufgehoben werden. Die Bodengutachten zu diesen Flächen sind dem Rat und seinen Ausschüssen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgabe der Entwicklung dieser Potentialflächen wird allenfalls dann in Erwägung gezogen, wenn und soweit adäquate, d. h. zu Größe, Festsetzung der Art der baulichen Nutzung Entwicklungsstand vergleichbare Alternativflächen zur Verfügung stehen.

6. An der Potentialfläche Osterschleppweg wird weiter festgehalten. Sie soll in die Gesamtuntersuchung entsprechend Punkt 3 einbezogen bleiben.


Darüber hinaus beschloss der Rat wie folgt:

1. Logistik-Standorte sollen auf bestehenden Altflächen bzw. innerhalb bestehender Logistikflächen
realisiert werden. Im Freiraum sollen keine Flächen für Logistikunternehmen ausgewiesen
werden.

2. Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, wo zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben im Freiraum realisiert werden können.
Hierfür sind nach einer ersten Standortsuche durch die Verwaltung Machbarkeitsstudien zu erstellen.

3. Die Verwaltung prüft, welche Flächen für eine stadtteilbezogene Ausweitung des Angebotes für Gewerbe, dienstleistungsorientierte Unternehmen sowie Büroimmobilien in Frage kommen. Hierbei bezieht die Verwaltung die bestehenden Gewerbegebiete in die Untersuchungen ein.

4. Die Flächen Groppenbruch und Werner Hellweg sollen weiterhin als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

5. Die Verwaltung prüft, ob die Gewerbeflächen Buddenacker und Asseln-Süd im Stadtbezirk Brackel zugunsten einer Gewerbeflächenentwicklung im Bereich Osterschleppweg aufgegeben werden können.


zu TOP 4.2
Wirtschaftsförderung 4.0
Neuorganisation der Wirtschaftsförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09191-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.02.2018 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 25.01.2018 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018 vor:
Es lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09191-17-E1):
„... die Förderung von Frauen für und in Führungspositionen ist ein besonderes Anliegen von Politik und Verwaltung in Dortmund. Von den derzeit zehn Teamleitungen des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung sind bisher jedoch nur 3 weiblich, eine Zahl die zwingend steigerungsbedürftig und ausbaufähig ist. Auch die grundsätzliche Thematik der Frauenförderung in den Aufgabenfeldern „Frau, Innovation, Wirtschaft“ und Diversity sollte innerhalb der Wirtschaftsförderung einen höheren Stellenwert erhalten.
Mit dem Gründerinnenzentrum hat die Stadt Dortmund in diesem Bereich im Ruhrgebiet ein Alleinstellungsmerkmal und ein bedeutendes Aushängeschild für den Wirtschaftsstandort. Seinen Wert für die Stadt Dortmund hat das Gründerinnenzentrum bereits bewiesen und es sollte daher auch weiterhin als eigenständige Organisationseinheit betrieben werden.
Der Bereich der Sozialen Innovationen schließlich leistet auch auf lokaler Ebene einen wichtigen Beitrag bestimmte gesamtgesellschaftliche Probleme mit anderen Praktiken zu lösen und muss in der Stabsstelle angesiedelt bleiben und auch zukünftig erhalten werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Wirtschaftsförderungsausschuss spricht sich für eine verstärkte Förderung von Frauen im Eigenbetrieb aus. Neben dem aktuellen Status Quo muss mindestens eine der Bereichsleitungsfunktionen noch zusätzlich mit einer weiblichen Führungskraft besetzt werden.
2. Die Verwaltung wird korrespondierend zu Punkt 1 dazu aufgefordert, die Themenbereiche „Frau, Innovation, Wirtschaft“ und Diversity in der Stabsstelle „Soziale Innovation“ anzusiedeln.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gründerinnenzentrum im neuen Gründungscampus als eigenständige Organisationseinheit zu führen.
4. Der Wirtschaftsförderungsausschuss begrüßt die Ansiedelung des Themenbereichs
„Soziale Innovation“ als Stabsstelle innerhalb des Eigenbetriebs und fordert die Verwaltung auf, das Feld „Soziale Innovation“ auch für die Zukunft als eigenständigen Bereich, der operativ tätig werden kann, zu sichern.“

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09191-17-E2):
„1. Der Bereich „Soziale Innovation“ wird ein eigenständiger Geschäftsbereich,
in den auch die Themen „Arbeit und Qualifizierung“ sowie „Beschäftigungsförderung“
integriert werden.
Hier wird der Fokus auf die Zukunftsherausforderungen gesetzt, die sich aus Veränderungen
von Arbeit und Arbeitsmarkt, Anforderungen an Arbeitskräfte und deren Qualifikationen, so wie Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit ergeben.
2. Das DLZW, FamUnDo und das Gründerinnenzentrum bleiben erkennbar als
eigenständige Einheiten in der neuen Organisationsstruktur erhalten.
Das DLZW ist bereits seit vielen Jahren zukunftsfähig aufgestellt, weil es durch seine Vernetzung mit den relevanten Ämtern der Stadtverwaltung Unternehmen in den wichtigen Fragen einen Service aus einer Hand liefert.
Work-Life-Balance ist ein Thema, das schon jetzt über die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt wesentlich mitentscheidet. Dortmunder Unternehmen können sich durch das Beratungsangebot von FamUnDo besser aufstellen, weshalb FamUnDo weiterhin in diesem Bereich aktiv sein soll.
Frauen gründen anders - sie haben andere Fragen und stoßen auf andere Probleme und Widerstände bei der Gründung eines Unternehmens. Dies ist nach wie vor der Fall, weshalb das Gründerinnenzentrum mit seinem Unterstützungsangebot für gründungswillige Frauen aktiv bleibt. Es wird erkennbarer Teil des neuen Gründungszentrums im Hafen.
3. Die Themen „Digitalisierung“ sowie „Gender und Diversity“ werden als Stabsstellen unmittelbar der Geschäftsführung zugeordnet.
Beide Themen sind Querschnittsthemen von besonderer Bedeutung und bedürfen deshalb auch Expert*innen in der Wirtschaftsförderung.
4. Mindestens einer der vier neuen Geschäftsbereiche wird von einer Frau geleitet; die Anzahl der weiblich besetzten Teamleitungen wird nicht reduziert.
Der Anteil an Frauen in Führungspositionen ist in Dortmund in der Verwaltung und den Betrieben des Konzerns Dortmund gering; in Dortmunder Unternehmen liegt er Ruhrgebiets- und NRW- sowie bundesweit zurück. Mit der vorgeschlagenen Besetzung von Führungspositionen sorgt die Wirtschaftsförderung dafür, intern den Frauenanteil in Führungspositionen nicht zu reduzieren. Gleichermaßen sendet sie damit auch Signale nach außen.
5. Unter Berücksichtigung der oben genannten Prämissen startet die Wirtschaftsförderung einen Prozess, in dem gemeinsam mit den zentralen Dortmunder Akteuren (z. B. IHK, Handwerkskammer, DGB, Arbeitsagentur, Gründerinnenzentrum, Arbeitgeberverbände, Unternehmer*innen, Beschäftigungsträger) diskutiert wird, wohin sich die Dortmunder Wirtschaft entwickeln soll und welchen Herausforderungen sie sich stellen muss.
Daraus abgeleitete Unterstützungsbedarfe für eine erfolgreiche Wirtschaft und einen prosperierenden Arbeitsmarkt in Dortmund, muss die Wirtschaftsförderung so weit wie möglich decken.
Hierauf ist die Organisationsstruktur am Ende des Prozesses anzupassen.
Mit dem von der Wirtschaftsförderung in dieser Vorlage dargestellten Prozess wurde bisher eine große Chance vertan, sich bei der Entwicklung einer neuen Struktur der Wirtschaftsförderung mit wichtigen Wirtschaftsakteur*innen der Stadt stärker zu vernetzen und das, obwohl in der Vorlage Vernetzung als wesentliche Herausforderung für eine Wirtschaftsförderung angeführt wird.“
Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09191-17-E3):
„In der Organisationseinheit, in der nach der Umstrukturierung zukünftig die Aufgaben des DLZWs wahrgenommen werden, soll die Genehmigung von Bauanträgen beschleunigt und die Vernetzung mit den entsprechenden städtischen Ämtern (Bauordnungs-, Bauplanung-, Tiefbauamt und Feuerwehr) sowie die Unterstützung und Begleitung von Unternehmen bei der Beantragung, Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen verstärkt und optimiert werden.
Begründung:
Zentrale Frage bei der Ansiedlung von Unternehmen auf dem Dortmunder Stadtgebiet oder der Expansion bestehender Dortmunder Unternehmen ist die Zeit, die seitens der Verwaltung für die Genehmigung von Bauanträgen notwendig ist. Diese entscheidet über die Errichtung der notwendigen Firmengebäude und den Start der Produktion, sprich die Erzielung von Umsätzen, als auch letztendlich über die Einstellung von Arbeitskräften. Die Dortmunder Wirtschaftskraft ist wiederum Indikation einer gesunden städtischen Struktur und entscheidet bei entsprechendem Steueraufkommen letztendlich auch über die Möglichkeiten der Lösung arbeitsmarktpolitischer und sozialer Fragen.
Baugenehmigungen sind zudem die Ader des Dortmunder Handwerks.
In dem Verständnis eines Dienstleisters (DLZW - Dienstleistungszentrum Wirtschaft) hatte sich die Wirtschaftsförderung bereits in der Vergangenheit bemüht, in der Rolle eines Scharniers langwierige Genehmigungsprozesse durch Vorprüfungen auf dem Weg in die Verwaltung zu beschleunigen, jedoch keine nennenswerten Erfolgen erzielen können.
Dies zeigte die jährlich durchgeführte Befragung von Unternehmerinnen und Unternehmern in der Stadt im Hinblick auf deren Zufriedenheit bei der Erteilung von Baugenehmigungen.
Im Rahmen der Umstrukturierung soll die Wirtschaftsförderung Dortmund daher ihre Bemühungen für die vorbezeichneten Vorhaben erhöhen, auf der Grundlage eines Konzepts mit intelligenten Lösungen ihre Dienstleistung verbessern und so die Zeit für die Erteilung von Baugenehmigungen spürbar verkürzen. Das Konzept und die Eruierung der Ergebnisse – durch Evaluationen – sind dem Ausschuss regelmäßig vorzustellen.
Die Verwaltung wird korrespondierend dazu beauftragt, in sämtlichen betroffenen Ämtern den dienstleistungsorientierten Ansatz betreffend die Baugenehmigungen sowohl von ansiedlungswilligen aber auch bestehenden und erweiterungswilligen Unternehmen zu leben und durch entsprechende Schnittstellen die Unterstützung der Wirtschaftsförderung sicherzustellen, aber auch der Dortmunder Unternehmen wohlwollend zu begleiten und zu fördern.“

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Neuorganisation der Wirtschaftsförderung zur Kenntnis und beschließt den in der Vorlage dargestellten neuen Aufbau der Wirtschaftsförderung Dortmund.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt nach ausführlicher Diskussion folgende Beschlussfassung der Anträge:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird empfohlen.
(Pkt. 1 einstimmig,
Pkt. 2 mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste,
Pkt. 3 + 4 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste)

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.
(Pkt. 1, 3 und 5 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Pkt. 2 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke und PIRATEN,
Pkt. 4 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion)

Der Antrag der CDU-Fraktion wird mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und PIRATEN empfohlen.

Des Weiteren wird auf Seite 5 der Vorlage unter Pkt. 3.1 (Geschäftsbereich Kundenservice) im Bereich der Beschäftigungsförderung das Themenfeld „Qualifizierung“ ergänzt.
Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
nimmt die Ergebnisse der Neuorganisation der Wirtschaftsförderung zur Kenntnis und beschließt den in der Vorlage dargestellten neuen Aufbau der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Rm Penning (CDU) gab wie in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 24.01.2018 den Hinweis, dass bei Ausschreibungen von Stellen und der Auswahl von Bewerber/innen die gesetzlichen Grundlagen zugrunde gelegt werden müssen.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, dass sich ihre Fraktion enthalten würde, da ihr Antrag abgelehnt wurde.

Rm Dr. Tenbensel stellte heraus, dass auch die Fraktion Die Linke & Piraten sich enthalten würde. Aus der Vorlage wäre nicht zu erkennen, warum die Neuorganisation der Wirtschaftsförderung notwendig wäre. Seines Erachtens würden die realen Problemlagen, die gelöst werden sollen, nicht genannt.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke & Piraten unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung am 24.01.2018 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Neuorganisation der Wirtschaftsförderung zur Kenntnis und beschließt den in der Vorlage dargestellten neuen Aufbau der Wirtschaftsförderung Dortmund.


In der Zeit von 17.40 – 18.05 Uhr fand eine Sitzungspause statt.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09761-17)

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) lehnte die Vorlage ab, weil die Kosten zu hoch wären.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung.


zu TOP 5.2
Qualitätssicherung in städtischen Seniorenheimen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09944-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom
08.02.2018 (Drucksache Nr.: 09944-18-E1) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Rat zu stellen. Bereits Ende Februar finden die Pflegesatz-Verhandlungen zwischen dem LWL und den städtischen Seniorenheimen statt, so dass eine Beratung im Fachausschuss aus Gründen der zeitlichen Abfolge nicht mehr möglich ist.

Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass in Deutschland ein Notstand in der Pflege herrscht. 70.000 Fachkräfte fehlen bereits jetzt bundesweit in der Krankenpflege. 40.000 zusätzliche Fachkräfte bräuchte es für eine qualitative Pflege zusätzlich in der Altenpflege, mit aus demografischen Gründen steigender Tendenz.

2) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die gute Qualität der Pflege im eigenen kommunalen Betrieb Seniorenheime Dortmund (SHDO). Diese Qualität gilt es angesichts der Herausforderungen zu verteidigen.

3) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt ferner, dass das sogenannte Fußnotenpersonal, das durch seine Zusatzausbildungen besonders qualifiziert für den Umgang mit Demenzerkrankten und anderen altersbedingten psychischen Veränderungen ist, über langfristige Vertragsverhältnisse mit SHDO verfügt. Betriebsbedingte Kündigungen sind auch in diesem Bereich ausdrücklich unerwünscht.
4) Der Rat der Stadt Dortmund ist froh über die gute Ausbildungsquote bei SHDO. Ausbildung von Fachpersonal in einem Segment, in dem Fachpersonal händeringend gesucht wird, stellt die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicher.
5) Mit Sorge betrachtet der Rat der Stadt Dortmund die bevorstehenden Pflegesatz-Verhandlungen. Er stellt daher gegenüber der Dortmunder Stadtverwaltung klar, dass mögliche Personalkürzungen in der Pflege der Dortmunder Seniorenheime absolut inakzeptabel sind.
6) Der Rat der Stadt Dortmund erteilt daher ein uneingeschränktes Verhandlungsmandat an die Geschäftsführung von SHDO, die Interessen der Beschäftigten in den Pflegesatz-Verhandlungen zu wahren und durch einen guten Personalschlüssel die Qualität der Pflege bei SHDO auch langfristig sicherzustellen.

Begründung:
Eine Kürzung zur Schonung der kommunalen Haushalte auf dem Rücken der pflegebedürftigen Menschen und des eingesetzten Personals verstößt gegen fundamentale Menschenrechte.

Städtische Vorgabe in den Verhandlungen ist es erstmals, das sogenannte Fußnotenpersonal abzubauen. Dieses ist verantwortlich für die aktivierende Pflege von Menschen mit gerontopsychiatrischen Einschränkungen.

Natürlich ist es billiger, ältere Menschen weitgehend sich selbst zu überlassen, den ganzen Tag im Bett liegen zu lassen oder zu sedieren, wie dies in manchen privaten Häusern geschieht. Dies kann jedoch nicht der Weg sein, den kommunale Seniorenheime einschlagen. Daher ist es gut, wenn deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristige Verträge haben.

Im Rahmen von möglichen Personalkürzungen schwebt somit das Damoklesschwert der Sparaxt vor allem über den Auszubildenden der SHDO, da ihre Verträge nach dem Ende der Ausbildung einfach auslaufen würden. Doch dies wäre eine äußerst kurzsichtige Taktik. Ab 2020 wird der Bedarf an Pflegekräften aus demografischer Sicht enorm anziehen (die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegsgeneration altern). Der Markt für Pflegekräfte ist aber heute schon mehr als ausgedünnt. Paradoxerweise hätte SHDO dann seine gut ausgebildeten Pflegenachwuchskräfte nach den aktuellen Forderungen entlassen müssen, um auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt keine geeigneten Pflegefachkräfte mehr finden zu können. Leiden würde darunter auch der gute Ruf der SHDO als Ausbildungsstätte.

Alles in allem bitten wir daher zur langfristigen Sicherstellung der Qualität der Pflege in der SHDO um Zustimmung zu vorgelegten Antrag.“

Auch folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2018
(Drucksache Nr.: 09944-18-E2) lag dem Rat der Stadt vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat erteilt der Geschäftsführung der Seniorenheime Dortmund (SHDO) für die
anstehenden Pflegesatzverhandlungen mit dem Landschaftsverband und den Pflegekassen
ein uneingeschränktes Verhandlungsmandat ohne inhaltliche Vorfestlegungen.

2. Die Geschäftsführung der SHDO wird aufgefordert zu prüfen, ob im Rahmen der natürlichen
Fluktuation ein Einstieg in den geforderten Ausstieg beim Fußnotenpersonal möglich ist.

Begründung:
Die Seniorenheime Dortmund leisten eine anerkannt gute Arbeit im Bereich der Pflege und Betreuung. Diese Arbeit darf nicht gefährdet werden. Im Gegenteil: Es muss in den kommenden Jahren bei absehbar steigenden Pflege- und Betreuungsfällen darum gehen, die hohe Qualität der Pflege weiter zu steigern und gleichzeitig die schon jetzt vorhandenen hohen Belastungen der Mitarbeiter*innen zu reduzieren. Um diese Zielsetzung zu erreichen, macht es Sinn, in die anstehenden Pflegesatzverhandlungen ohne Vorfestlegungen zu gehen, insbesondere hinsichtlich des geforderten Abbaus des sogenannten „Fußnotenpersonals“ bis 2020. Die SHDO sollten stattdessen prüfen, ob ein Einstieg in den geforderten Ausstieg beim Fußnotenpersonal im Rahmen der natürlichen Fluktuation möglich ist, ohne die Qualität der Arbeit zu gefährden.“

Rm Barrenbrügge (CDU) zeigte sein Erstaunen darüber, dass in dieser detaillierten Regelungstiefe in kommunale Unternehmen eingegriffen werden sollte. In der Sache sähe er keine Eile und machte den Vorschlag, die Anträge an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu überweisen.

Rm Weyer (SPD) schloss sich dem für ihre Fraktion an und verwies auf den nächsten Termin des ASAG am 06.03.2018. In beiden Anträgen wären originäre Aufgaben der Geschäftsführung beschrieben, sie hätte den Eindruck, dass die Geschäftsführung bisher ein gutes Geschäft erledigt hätte. Auch würden die Pflegesatzverhandlungen erst im Mai/Juni 2018 beginnen und die Gesetzgebung zum Entfesselungs-paket bliebe abzuwarten. Die Anträge sollten in den ASAG überwiesen werden, das Thema werde auch im Aufsichtsrat am 15.03.2018 besprochen werden.

OB Sierau wies darauf hin, dass die Anträge in das operative Geschäft der Unternehmen eingreifen, die nicht beschlossen werden könnten. Er müsste bei Beschlussfassung den Beschluss beanstanden. Er verstand die Anträge derart, als dass der Rat sich damit inhaltlich befassen wollte.


Rm Dr. Tenbensel (Die Linke & Piraten) war der Auffassung, dass eine politische Entscheidung getroffen werden sollte. Die Altenpflege läge seiner Fraktion sehr am Herzen. Die Situation in der Pflege müsste verbessert werden, die gute Pflege dürfte nicht verschlechtert werden.

OB Sierau erklärte, dass nicht die Stadt Dortmund, sondern der Gesetzgeber Personal abbauen möchte. Seiner Darstellung nach ist Dortmund die Stadt des Vollsortimenters, was kommunale Unternehmen betrifft. In Dortmund gebe es eine gelebte und sachbezogene Form des Umgangs mit den Themen, die Unternehmen stünden inzwischen gesund da.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf ein Schreiben des Betriebsrates der Seniorenheime Dortmunds, auf der Grundlage hätte sich seine Fraktion mit dem Thema auseinandergesetzt. Seines Wissens hätten die Verhandlungen Ende Februar 2018 beginnen sollen. Wenn die Planung nun eine andere Zeitschiene vorsähe, wäre die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Überweisung in den ASAG einverstanden.

Rm Münch (FBI) gab an, dass die Interessen der Beschäftigten, aber auch die der Pflegebedürftigen zu sehen wären. Es dürfte keinen Personalabbau in den städtischen Seniorenheimen geben.

Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass die Seniorenheime Dortmund gut aufgestellt wären, darauf könnte die Stadt Dortmund stolz sein. Das Thema sollte im zuständigen Ausschuss besprochen werden, in das operative Geschäft sollte nicht – in der Form, wie es die Anträge

vorsähen - eingegriffen werden. Die Verhandlungen würden seines Wissens nach später geführt, so dass keine Eile bestünde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) war der Meinung, dass es Sache des Rates wäre, die städtischen Unternehmen zu steuern, nicht nur über den Aufsichtsrat. Der Antrag wäre nicht gegen die Geschäftsführung gestellt, sondern es sollte ein Schaden für Patienten und Mitarbeiter/-innen vermieden werden. Er hätte die Befürchtung, dass ein Schaden entstehen könnte.
Rm Kowalewski sprach sich für eine heutige Beschlussfassung im Rat aus.

Rm Taranczewski (SPD) hielt es für keine gute Idee, die beiden Anträge an den ASAG zu überweisen. Die Anträge bezögen sich auf das operative Geschäft, weder Rat noch Ausschuss wären dafür zuständig, da sie in die Befugnisse der Geschäftsführung der Seniorenheime eingriffen.

OB Sierau machte deutlich, dass es in der Sache darum ginge, die gute Position der städtischen Seniorenheime im Grundsatz zu erhalten und dass sie entsprechend ihrem Auftrag eine gute Arbeit machen könnten.
OB Sierau machte den Vorschlag, den Geschäftsführer der städtischen Seniorenheime in den Sonderältestenrat einzuladen und anschließend könnte eine Behandlung im ASAG erfolgen. Auch im Rat im nichtöffentlichen Teil könnte die Thematik behandelt werden, aber es dürfte nicht ins operative Geschäft der Geschäftsführung eingegriffen werden. Der Rat könnte Leitentscheidungen treffen, aber das Thema müsste auch im Aufsichtsrat reflektiert werden.
Die Anträge könnten so, wie sie gestellt sind, nicht beschlossen werden.

Rm Langhorst stellte fest, dass die Thematik im Fachausschuss aufgegriffen werden sollte.

OB Sierau merkte an, dass er dieses Thema in einer der nächsten Verwaltungsvorstandssitzungen ansprechen würde. Er würde auch Kontakt zum Geschäftsführer der Seniorenheime aufnehmen.
Bei allem müssten die Interessen der Unternehmen, der Beschäftigten und der Geschäftsführung gesehen werden, auch dürfte die Geschäftsführung nicht beschädigt werden.
Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.02.2018 (Drucksache Nr.: 09944-18-E1) wurde gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit abgelehnt.
- Der folgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2018 (Drucksache Nr.: 09944-18-E2) wurde einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen:
1. Der Rat erteilt der Geschäftsführung der Seniorenheime Dortmund (SHDO) für die
anstehenden Pflegesatzverhandlungen mit dem Landschaftsverband und den Pflegekassen ein uneingeschränktes Verhandlungsmandat ohne inhaltliche Vorfestlegungen.

2. Die Geschäftsführung der SHDO wird aufgefordert zu prüfen, ob im Rahmen der natürlichen Fluktuation ein Einstieg in den geforderten Ausstieg beim Fußnotenpersonal möglich ist.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09775-17)

Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte gemäß § 6 der Betriebssatzung folgenden Beschluss:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2017, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 39.530, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.064 und der Lagebericht werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.063.632,23 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.704.061,37 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust in Höhe von 359.570,86 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 6.2
Neubau eines Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09910-18)

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) begrüßte den Neubau der Sportstätten, aber in der Vorlage fehlten seiner Meinung nach Inhalte zu den Anwohnerinteressen bezüglich Lärmschutz und verkehrlicher Erschließung. Da bisher keine Antworten vorhanden sind, müsste sich die Fraktion Die Linke & Piraten enthalten.

OB Sierau verwies auf eine Informationsveranstaltung, die zu diesem Thema stattgefunden hatte. Auch eine zweite Veranstaltung auf Einladung des Bezirksbürgermeisters wurde zusammen mit der Sport- und Planungsverwaltung durchgeführt. Viele Fragen und Sorgen wurden dort geklärt. Die Vorlage war erst nach den Veranstaltungen geschrieben worden.

Rm Balzer (SPD) wies darauf hin, dass sogar die Bürgerinitiative mit der neuen Verkehrssituation einverstanden war.

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) merkte an, dass sich die Darstellung in der letzten Bezirksvertretungssitzung sich anders anhörte.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Baukosten zur Realisierung der
ersten Ausbaustufen in Höhe von ca. 500.000 € (Netto).


2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Bau der Beachvolleyballanlage bereits in der
ersten Ausbaustufe zu realisieren.



7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung des erweiterten gebundenen Ganztags an der Paul-Dohrmann-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2018/19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08664-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Errichtung des erweiterten gebundenen Ganztags an der Paul-Dohrmann-Schule zum Schuljahr 2018/19 (01.08.2018).



8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) erklärte, dass die Konsequenz aus dieser Vorlage wäre, illegale Asylbewerber aus Dortmund abzuschieben, um die Situation in der sogen. Flüchtlingskrise zu entspannen.

OB Sierau ließ die Tribüne aufgrund von Beifallsbekundungen von Zuschauern räumen.

Sitzungsunterbrechung von 18.30 – 18.31 Uhr.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Darstellungen in der Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Umbenennung der Westfalenhallen Dortmund GmbH und ihrer Tochtergesellschaften und Anpassung der Gesellschaftsverträge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09807-18)

Rm Münch (FBI) bedauerte, dass aus der Muttergesellschaft „Westfalenhallen Dortmund GmbH“ die „Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH“ zu machen. Er sprach sich dafür aus, den prägnanten Namen zu erhalten. Er beantragte, den Punkt a nicht zu beschließen.

Dieser mündliche Antrag wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Umbenennung der Westfalenhallen Gesellschaften wie folgt zu:
a. Aus der Muttergesellschaft „Westfalenhallen Dortmund GmbH“ wird die
„Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH“
b. Aus der Tochtergesellschaft „Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH“ wird die
„Messe Dortmund GmbH“
c. Aus der Tochtergesellschaft „KHC Westfalenhallen GmbH“ wird die
„Kongress Dortmund GmbH“
d. Aus der Tochtergesellschaft „Veranstaltungszentrum Westfalenhallen GmbH“ wird die
„Westfalenhalle GmbH“.

Die Gesellschaftsverträge sind anzupassen.


zu TOP 9.3
DEW21: Änderung der Windparkgesellschaftsverträge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09901-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt die Änderung der Gesellschaftsverträge der
Windpark Alsleben GmbH & Co.KG,
Windpark Alsleben Netzanschluss GmbH & Co.KG,
Windpark Alzheim GmbH & Co.KG,
Windpark Plauerhagen GmbH & Co.KG und
Windpark Schneverdingen GmbH.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2018 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09784-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
09.02.2018 (Drucksache Nr.: 09784-17-E1) vor:

„Herr Axel Thieme wird als stimmberechtigter Abgeordneter für die Mitgliederversammlung 2018 des Städtetages NRW am 06. Juni 2018 in Bielefeld benannt.

Herr Michael Brück wird als nicht-stimmberechtigter Gast für die Mitgliederversammlung 2018
des Städtetages NRW am 06. Juni 2018 in Bielefeld benannt.

Begründung:
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2018 übersandt, die am Mittwoch, 06. Juni 2018 in Bielefeld stattfindet. Das Thema der Mitgliederversammlung lautet: Nordrhein-Westfalen: Land der Städte. Nach dem vorläufigen Zeitplan beginnen die Gruppenbesprechungen um 10:00 Uhr, die Mitgliederversammlung um 11:00 Uhr. Das Ende der Mitgliederversammlung ist für 15:15 Uhr vorgesehen. Ein detailliertes Programm soll rechtzeitig übersandt werden.
Der Städtetag NRW hat die Mitgliedsstädte gebeten, ihm die Namen und Anschriften sowie das kommunale Amt oder Mandat der stimmberechtigten Abgeordneten bis zum 16.02.2018 mitzuteilen. Die Stadt Dortmund kann nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages aufgrund der Einwohnerzahl acht Abgeordnete mit Stimmrecht entsenden.
Darüber hinaus steht es den Mitgliedern des Städtetages frei, weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu der Mitgliederversammlung zu entsenden.“


Zudem lagen dem Rat der Stadt folgende Vorschläge der Fraktionen (Drucksache Nr.: 09784-17-E2) für die stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 6. Juni 2018 in Bielefeld vor:

1. Rm Norbert Schilff (SPD) 5. Rm Thorsten Hoffmann (CDU)

2. Rm Renate Weyer (SPD) 6. Rm Svenja Noltemeyer (B90/Grüne)
3. Rm Hendrik Berndsen (SPD) 7. Rm Barbara Brunsing (B90/Grüne)
4. Rm Regine Stephan (CDU) 8. Rm Thomas Zweier (Die Linke & Piraten).“

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete den Antrag der Gruppe.


Der Rat lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion den Vorschlag im Rahmen des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Gruppe NPD/Die Rechte vom 09.02.2018 (Drucksache Nr.: 09784-17-E1), Rm Thieme als stimmberechtigten Abgeordneten für die Mitgliederversammlung 2018 des Städtetages NRW am 06.06.2018 zu benennen, ab.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende stimmberechtigte Delegierte für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 6. Juni 2018 in Bielefeld:


1. Rm Norbert Schilff (SPD) 5. Rm Thorsten Hoffmann (CDU)

2. Rm Renate Weyer (SPD) 6. Rm Svenja Noltemeyer (B90/Grüne)
3. Rm Hendrik Berndsen (SPD) 7. Rm Barbara Brunsing (B90/Grüne)
4. Rm Regine Stephan (CDU) 8. Rm Thomas Zweier (Die Linke & Piraten).

Der mit gleichem Zusatz-/Ergänzungsantrag gemachte Vorschlag der Gruppe NPD/Die Rechte, Rm Brück als nicht-stimmberechtigten Gast für die Mitgliederversammlung 2018 des Städtetages NRW am 06. Juni 2018 in Bielefeld zu benennen, wurde vom Rat mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte, abgelehnt.


zu TOP 10.2
Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09748-17-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2018
(Drucksache Nr.: 09748-17-E3) vor:

„… zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den für eine Ausschreibung der Stelle einer / eines Beigeordneten für das Derzernat 3 erstellten Ausschreibungstext zur Kenntnis. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf den 31. März 2018 festgelegt.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zur zielgerichteten Ansprache des interessierten Fachpublikums den Ausschreibungstext für die Beigeordnetenstelle über die in der Vorlage aufgeführten Medien hinaus außerdem in den im Rahmen der Bewerbungsfrist erreichbaren Fachzeitschriften der kommunalpolitischen Zusammenschlüsse der im Rat vertretenen Fraktionen zu veröffentlichen (Kommunalpolitische Blätter; DEMO Impulse; etc.).
Begründung
Die Stellenausschreibung sollte gezielt dem kommunalpolitisch interessierten Fachpublikum bekannt gemacht werden. In besonderer Weise bieten sich dafür die Fachmagazine der kommunalpolitischen Zusammenschlüsse / Vereinigungen der im Rat vertretenen Fraktionen an. Um dies zu gewährleisten bedarf es mit Blick auf die Erscheinungsweise der kommunalpolitischen Fachzeitschriften einer angemessenen Länge der Bewerbungsfrist.“

Zudem lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 09.02.2018 (Drucksache


Nr.: 09748-17-E4) vor:

„Resolution für eine neutrale Wahrnehmung des Dezernentenposten
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Abgang von Diane Jägers und missbilligt ausdrücklich ihr Verhalten während der Asylflut im Spätherbst 2015, sowie im Umgang mit rechten Parteien und Aktivisten, gegen die verschiedene Gerichtsprozesse nach rechtswidrigem Verhalten der Stadt Dortmund verloren wurden und deren Kosten letztendlich durch den Steuerzahler zu tragen waren. Gleichzeitig begrüßt der Rat die Ausschreibung der Stelle des Beigeordneten für das Dezernat 3 und appelliert, eine politisch neutrale Auswahl zu treffen. Bedauerlicherweise wurden bei ähnlichen Dezernatswahlen in der Vergangenheit die Bewerbungen von dutzenden, fachlich hoch qualifizierten, Menschen nicht berücksichtigt, weil letztendlich der Posten wieder an einen Vertreter des rot-schwarz-grünen Parteienkartells vergeben wurde, welches die Stadtverwaltung scheinbar unter sich aufteilt.

Begründung:
Ergibt sich aus dem Antrag und kann ggf. mündlich ergänzt werden.“

Weiterhin lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2018
(Drucksache Nr.: 09748-17-E5) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der Ausschreibungstext für die Stelle einer/eines Beigeordneten für das Dezernat 3 um folgenden Satz ergänzt wird:

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.“


Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Antrag ihrer Fraktion mit der
Unterrepräsentanz von Frauen unter den Dezernenten. Der Antrag der CDU-Fraktion würde von ihrer
Fraktion unterstützt werden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) nahm Bezug auf den Antrag der Gruppe und erklärte, dass es
Zeit würde, Posten in Dortmund nicht nach Parteibuch zu besetzen. Es ginge nicht nach
Qualifikation, sondern nach Parteibuch, nach Gesinnung, hier läge eine Diktatur vor, in der andere

Meinungen verdrängt würden und nicht nach Qualifikation auszuwählen.

OB Sierau gab Rm Brück um 18.42 Uhr einen Ordnungsruf für die Bemerkung, dass hier eine Diktatur herrsche.

Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen würde. Im Zuge der Besetzung des Dezernates für Personal und Organisation wurde die Frage im Ausschuss für Personal und Organisation bereits diskutiert, in diesem Zusammenhang verwies Rm Dr. Suck auf ein Schreiben von OB Sierau vom 28.09.2017, in der die Frage geprüft worden war, ob eine solche Textpassage in den Ausschreibungstext hinein müsste. Das Ergebnis war, dass bei der Besetzung einer Beigeordnetenstelle keine geschlechterparitätische Betrachtung erfolgen muss.

Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste dem CDU-Antrag zu, lehnte den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte ab und die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewünschte Textpassage müsste nicht im Ausschreibungstext ergänzt werden, so dass der Antrag auch abgelehnt würde. Er sprach sich für die Qualität aus, nicht für ein Geschlecht.

Rm Urbanek (AfD) gab an, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen würde.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) meinte, wenn mit dem Antrag der CDU-Fraktion möglichst viele Bewerber/-innen angesprochen werden sollten, eine Frist kontraproduktiv wäre.

OB Sierau wies darauf hin, wer noch nicht mitbekommen hätte, dass in Dortmund ein/e Ordnungsdezernent/-in gesucht wird, eine Schlafmütze sein könnte.

Rm Garbe (AfD) lehnte den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Rm Münch (FBI) hielt Einschränkungen bei der Ausschreibung für nicht gut, der/die Beste sollte den Job erhalten. Er stimmte dem Antrag der CDU-Fraktion zu.

Rm Kowalewski verdeutlichte das Abstimmungsverhalten der Fraktion Die Linke & Piraten, dem Antrag der CDU als auch dem der Bündnis 90/die Grünen würde zugestimmt werden.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 09.02.2018 (Drucksache
Nr.: 09748-17-E4) wurde gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit abgelehnt.

- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2018
wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.

- Der folgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 09.02.2018 (Drucksache Nr.:
09748-17-E5) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte beschlossen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den für eine Ausschreibung der Stelle einer / eines
Beigeordneten für das Dezernat 3 erstellten Ausschreibungstext zur Kenntnis. Das Ende der
Bewerbungsfrist wird auf den 31. März 2018 festgelegt.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zur zielgerichteten Ansprache des interessierten
Fachpublikums den Ausschreibungstext für die Beigeordnetenstelle über die in der Vorlage
aufgeführten Medien hinaus außerdem in den im Rahmen der Bewerbungsfrist erreichbaren
Fachzeitschriften der kommunalpolitischen Zusammenschlüsse der im Rat vertretenen
Fraktionen zu veröffentlichen (Kommunalpolitische Blätter; DEMO Impulse; etc.).

Unter Berücksichtigung des CDU-Antrages nahm der Rat der Stadt Dortmund den für eine Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten für das Dezernat 3 erstellten Ausschreibungstext zur Kenntnis.




zu TOP 10.3
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09943-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom
13.02.2018 (Drucksache Nr.: 09943-18-E1) vor:

„… wegen des Ausscheidens von Herrn Carsten Klink aus dem Rat der Stadt Dortmund werden in der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN einige Umbesetzungen notwendig.
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet deshalb den Rat, folgenden Umbesetzungen in Gremien zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Im Rechnungsprüfungsausschuss
übernimmt Frau Dr. Petra Tautorat als neues Mitglied des RPA den Vorsitz von dem aus dem Rat ausgeschiedenen Herrn Carsten Klink.

Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
wird Frau Fatma Karacakurtoglu Mitglied anstelle von Frau Nadja Reigl. Die Vertreterin von Frau Karacakurtoglu ist Frau Dr. Petra Tautorat.

Frau Nadja Reigl wird anstelle von Frau Nursen Konak die Vertretung des Ausschuss-Mitglieds Thomas Zweier übernehmen.

Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
wird Frau Nadja Reigl als neues Mitglied den Sitz von Herrn Carsten Klink übernehmen.

Im Ausschuss für Personal und Organisation
wird anstelle von Herrn Utz Kowalewski Herr Christian Gebel die Vertretung von Ausschuss-Mitglied Frau Dr. Petra Tautorat übernehmen.

Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
wird Herr Utz Kowalewski die Vertretung von Ausschuss-Mitglied Fatma Karacakurtoglu übernehmen.
Die Vertretung von Ausschuss-Mitglied Nadja Reigl übernimmt das neue Ratsmitglied Herr Dr. Bernd Tenbensel.
Herr Carsten Klink und Herr Christian Gebel scheiden als Vertreter aus.

Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
wird Herr Wolf Stammnitz (sachkundiger Bürger) anstelle von Frau Nursen Konak als Mitglied nachrücken. Als neues Ausschussmitglied wird er auch die Aufgabe von Frau Nursen Konak im Lärmbeirat übernehmen.

Die Vertretung von Herrn sB Wolf Stammnitz übernimmt die neue sachkundige Bürgerin Sylvia Wrubel.
Als Vertreter für Ausschuss-Mitglied Christian Gebel rückt das neue Ratsmitglied Dr. Bernd Tenbensel nach. Frau Nadja Reigl wird Vertreterin von Herrn Utz Kowalewski.
Ausscheiden als Vertreter wird Herr Thomas Zweier.

Im Ausschuss für Wirtschafts- u. Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
wird Herr Dr. Bernd Tenbensel Mitglied anstelle von Frau Fatma Karacakurtoglu.
Anstelle von Herrn sB Wolf Stammnitz rückt der neue sachkundige Bürger Ingo Meyer als neues Ausschuss-Mitglied nach.

Die Vertretung von Herrn Dr. Bernd Tenbesel wird Frau Fatma Karacakurtoglu übernehmen. Herr sB Wolf Stammnitz wird Vertreter für Herrn sB Ingo Meyer.

Herr Carsten Klink scheidet als Vertretung aus.

In den Integrationsrat
rückt Frau Nadja Reigl als Mitglied anstelle von Frau Fatma Karacakurtoglu nach.“

Der Rat der Stadt stimmte dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom
13.02.2018 (Drucksache Nr.: 09943-18-E1) einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion
und der Gruppe NPD/Die Rechte zu.


zu TOP 10.3.b
Umbesetzung in Gremien
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2018
(Drucksache Nr.: 10072-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates am
06.02.2018 vor:

„Dem Integrationsrat lag folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in den nachfolgenden Gremien:

Herr/Frau ________ ersetzt das Integrationsratsmitglied, Adem Sönmez, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation.
Herr/Frau ________ ersetzt das Integrationsratsmitglied, Sevinc Elmaci, als stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation.
Herr/Frau_________ ersetzt das Integrationsratsmitglied, Sevinc Elmaci, als beratendes Mitglied im Seniorenbeirat.

Begründung:
D
as Integrationsratsmitglied, Adem Sönmez, hat mitgeteilt nicht mehr als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Personal und Organisation zur Verfügung zu stehen.
Das Integrationsratsmitglied, Sevinc Elmaci, hat mitgeteilt nicht mehr als Vertreterin des Integrationsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss für Personal und Organisation und als Vertreterin des Integrationsrates als beratendes Mitglied im Seniorenbeirat zur Verfügung zu stehen.
Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund kann der Integrationsrat dem Rat aus der Mitte seiner nach § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gewählten Mitglieder sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse vorschlagen.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 Abs. 1 GO NRW und § 10 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

Seitens der Integrationsratsmitglieder wurden folgende Mandatsträger vorgeschlagen:
Aysun Tekin (Int. SPD) – für den Ausschuss für Personal und Organisation
Rafet Ünal (Int. SPD) – für den Ausschuss für Personal und Organisation (Stellvertreter)
Antonio Diaz (Int. SPD) – für den Seniorenbeirat

Die vorgeschlagenen Mitglieder wurden einstimmig durch den Integrationsrat benannt.

Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in den nachfolgenden Gremien:

Frau Aysun Tekin (Int. SPD) ersetzt das Integrationsratsmitglied, Adem Sönmez, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation.
Herr Rafet Ünal (Int. SPD) ersetzt das Integrationsratsmitglied, Sevinc Elmaci, als stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation.
Herr Antonio Diaz (Int. SPD) ersetzt das Integrationsratsmitglied, Sevinc Elmaci, als beratendes Mitglied im Seniorenbeirat.

Begründung:
Das Integrationsratsmitglied, Adem Sönmez, hat mitgeteilt nicht mehr als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Personal und Organisation zur Verfügung zu stehen.
Das Integrationsratsmitglied, Sevinc Elmaci, hat mitgeteilt nicht mehr als Vertreterin des Integrationsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss für Personal und Organisation und als Vertreterin des Integrationsrates als beratendes Mitglied im Seniorenbeirat zur Verfügung zu stehen.
Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund kann der Integrationsrat dem Rat aus der Mitte seiner nach § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gewählten Mitglieder sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse vorschlagen.

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 Abs. 1 GO NRW und § 10 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.“


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Frau Aysun Tekin (Int. SPD) ersetzt das Integrationsratsmitglied, Adem Sönmez, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation.
Herr Rafet Ünal (Int. SPD) ersetzt das Integrationsratsmitglied, Sevinc Elmaci, als stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation.
Herr Antonio Diaz (Int. SPD) ersetzt das Integrationsratsmitglied, Sevinc Elmaci, als beratendes Mitglied im Seniorenbeirat.


zu TOP 10.4
Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung des Ehrenringes an Frau Anni Sarfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09907-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Ehrenring der Stadt Dortmund an Frau Anni Sarfeld zu verleihen.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
Verhinderung städtischer Kontrollen nichtangeleinter Hunde im Lohbachtal durch den CDU-Fraktionsvorstand?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09724-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Kontrollen freilaufender Hunde am bachbegleitenden Weg Rüpingsbach und Emscher
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09723-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.


zu TOP 11.1.3
Zur Unfähigkeit von Verwaltung und Emschergenossenschaft, das NSG Bolmke und die Ufer der renaturierten Emscher vor dem rechtswidrigen Betreten zu schützen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09722-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, warum ist es von so wenig Interesse, ein Dortmunder Naturschutzgebiet so adäquat vor frei laufenden Hunden und rechtswidrigem Betreten zu sichern. Die Zäune wären wieder zerstört.

OB Sierau gab an, dass er aufgrund vielfältiger anderer Aufgaben noch nicht dazu gekommen wäre. Von Desinteresse könnte keine Rede sein, denn in Dortmund ist vorgesehen, den Anteil der Naturschutzgebietsfläche auf 10 % zu erhöhen.


zu TOP 11.1.4
Festgestellte illegale Baumfällungen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09721-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.


zu TOP 11.1.5
Finanzieller Schaden für die Stadt durch die Verhinderung der Aufstellung des Landschaftsplans vor 7 Jahren durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09720-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

OB Sierau wies darauf hin, dass er den Landschaftsplan nicht verhindert hätte, sondern es gab damals keine ausreichende Reife des Plans. Er forderte Rm Münch (FBI) dazu auf, diese Behauptung zu unterlassen.

Rm Münch ging von seinen Informationen, die er erhalten hat, aus.

OB Sierau hielt dies für eine Legende, er informierte darüber, dass kein zusätzliches Geld verausgabt wurde, da von Anfang an feststand, dass die Bearbeitung über ein externes Büro erfolgen würde.
Die Flächen, die heute zu Naturschutzgebieten gemacht wurden, mussten sich erst entwickeln.


zu TOP 11.1.6
Verhinderung stadtökologischer Standards beim Bau des Amazon Logistikzentrums durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09719-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) meinte, dass die Altlastenproblematik nicht allein der Grund dafür sein könnte, dass kein Baum gepflanzt wurde und keine Begrünung erfolgt ist, die dem Dortmunder Standard entspricht.

Laut OB Sierau wurde der Bau des Logistikzentrums von einer vielfältigen Fachplanung, u. a. für Grün, begleitet. Bereits der Flächennutzungsplan zeigt, wieviel Fläche heute für Grünverbindungen genommen wurde.



zu TOP 11.1.7
Umgang mit verfassungsfeindlichen und grundgesetzwidrigen Anträgen von SPD und CDU
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09718-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

OB Sierau machte darauf aufmerksam, dass er den „Umgang mit verfassungsfeindlichen und grundgesetzwidrigen Anträgen von SPD und CDU“ für eine völlig deplazierte Unterstellung – bereits in der Fragestellung - halte. Er hielt es für nicht hinnehmbar, dass Mitglieder des Rates beschimpft und als verfassungsfeindlich bezeichnet würden.

Rm Münch (FBI) wies erneut darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof zweimal die Sperrklausel als verfassungswidrig eingestuft hat, wurde der in der Anfrage genannte Beschluss am 13.11.2014 gefasst. Schon damals hätte dem Rat klar sein müssen, wie der Verfassungsgerichtshof entschieden hat.

Auf die Frage von Rm Münch, warum OB Sierau solche Anträge zulasse, erläuterte OB Sierau, dass es den Versuch wert gewesen wäre.



zu TOP 11.1.8
Schutz des FBI-Ratsvertreters vor Drohungen von CDU-Ratsmitgliedern in der Art „Sie müsste man erschießen“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09717-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

OB Sierau erklärte, dass die Drohung nicht belegt wäre und mit der Anfrage versucht würde, jemanden aus der CDU in Misskredit zu bringen.


zu TOP 11.1.9
Diskriminierung und Ausgrenzung des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09716-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) bat um eine Erklärung, warum OB Sierau gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und ihn diskriminiere.

OB Sierau verwies auf das antiparlamentarische Verhalten von Rm Münch, das auch den anderen Ratsmitgliedern missfällt. Insgesamt bestände kein Interesse.



zu TOP 11.1.10
Aufforderung des Oberbürgermeisters an die SPD-Fraktion mit Geschäftsordnungsanträgen die Debatten im Rat zu beenden
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09715-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

OB Sierau hielt auch diese Anfrage für unterstellend. Er verwies auf die Beantwortung.

Rm Münch (FBI) beschrieb das Verhalten des OB in Ratssitzungen und fragte, ob das Verhalten des OB mit seiner Neutralitätspflicht zu vereinbaren wäre.

OB Sierau bezeichnete dies als weitergehende Unterstellung, zu der er nichts sagen würde.



zu TOP 11.1.11
Barrierefreier Übergang von der Kleppingstraße zum Alten Markt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09975-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.12
Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilaufenden Hunden in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10121-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Reinigung des DO-Netz-Kastens in der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09366-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09666-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
Amt kürzt Bezüge bei bettelnden HartzIV-Opfern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09667-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte zu Punkt 3 eine Nachfrage. In der Presse war es nach Meinung des RM Brück anders dargestellt, so dass er darum bittet, die „Erwerbstätigkeit“ vom Jobcenter definieren zu lassen unter Angabe dessen, was darunter fällt und was nicht.


zu TOP 11.2.4
Aufruf zur Sabotage im Falle eines Krieges durch den Oberbürgermeister am Volkstrauertag
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09680-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte, wie das Gedicht anders zu interpretieren wäre als als Aufruf zur Sabotage.

OB Sierau verwies auf die Interpretation des Gedichts, die nachgelesen werden könnte.


zu TOP 11.2.5
Ausgesetzte Abschiebungen mangels Transportmöglichkeiten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09681-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sprach die Antwort zu Frage 2 an und fragte nach, wie viele Personen in Dortmund zum Stand 30.11.2017 abschiebepflichtig waren, d. h. bei denen es rechtskräftig festgestellt worden war.


zu TOP 11.2.6
Obdachlose in Dortmund – Finanzielle Förderung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09682-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage zu Antwort 1, wohin sich Menschen, die in der Obdachlosenbetreuung aktiv sind, wenden, um einen Anschluss an Regelstrukturen zu erhalten. Er hätte gerne einen städtischen Ansprechpartner benannt bekommen.

OB Sierau erläuterte, dass es nicht den „einen“ Ansprechpartner gäbe. Es gäbe genau die benannten Regelstrukturen, in denen unterschiedliche Ansprechpartner vorhanden sind.



zu TOP 11.2.7
Verbreitung des Sozialtickets in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe/NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09683-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Anfrage vor.


zu TOP 11.2.8
Ungenutzte Flaggenmasten am Dorstfelder Wilhelmsplatz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09840-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.9
Illegale Plakatierungen mit politischem Hintergrund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09841-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.10
Ausländeranteil an der Dortmunder Gesamtbevölkerung zum 31.12.2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09842-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.11
Sicherheit auf Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09843-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.12
Immobilien im Besitz der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09845-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.13
Aktuelle Entwicklung im Fall des leerstehenden Hannibals
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09846-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.14
Problemklientel vor Café Köster an der Beuthstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09847-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.15
Perspektive für die Wand an der Straßenbahnstation Marten-Süd
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09848-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.16
Reinigung der Friedhofswand an der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09849-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.17
Einsatzkräfte der Stadt rund um die Silvesternacht 2017/2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09850-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.18
Sachbeschädigungen an Mahn- und Ehrenmalen der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09851-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.2.19
Städtische Gedenkaktionen zum 12. März 1945, dem größten der alliierten Terrorangriffe auf Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09852-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.20
Hausverbote im Jobcenter Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09853-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.21
Keine Gedenkminute für verstorbenen Genossen Drabig
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09854-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.22
Konsequenzen aus Klage der Funke-Mediengruppe
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09855-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.23
Verstöße gegen die Vorschriften für Einzelhändler an Heiligabend
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09856-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.24
Derzeit noch in Betrieb befindliche Asylunterkünfte in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09858-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.25
Kosten des Steuerzahlers nach willkürlichem Handeln der BV Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09859-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.26
Grundsicherung im Alter nach Nationalitäten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09860-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.27
Angeblich menschenverachtende Positionen in Anfragen von AfD und NPD/DIE RECHTE
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09861-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.28
Förderung von Projekten im linksextremen Zentrum Nordpol
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09862-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.29
Ineffektive Anti-Terror-Sperren auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09863-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.30
Solidarität der Stadt Dortmund mit dem palästinensischen Dura
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09864-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.31
Hartz 4-Empfänger unter Asylbewerbern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09865-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.32
Altersfeststellung bei angeblich "minderjährigen" Zuwanderern mit dem nichtinvasiven Ultraschall-Handscanner "Prisma"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09898-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.33
Werbung für den Auftritt der linksradikalen Band „Feine Sahne Fischfilet“ auf der
Internetpräsenz der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09928-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.34
Straßennamen mit linksextremen und/oder kommunistischem Hintergrund in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09929-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.35
Auffälligkeiten im Bereich Speckestraße / Gerlachweg
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09930-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.36
Bewaffnung des Ordnungsamtes bei Einsätze in der „No-Go-Area“ Nordstadt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09931-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.37
Übergriffe auf Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09932-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.38
Litfasssäulen im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09933-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.39
Übertragung von Ratssitzungen per Videostream
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09934-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.40
Genehmigung und Kontrolle von Werbeanlagen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09937-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.41
Graffiti auf städtischem Eigentum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09936-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.42
Berücksichtigung von Räumen für die NPD/Die Rechte-Fraktion bei der Renovierung im Jahr 2020
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10101-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.43
Lobenswerte Bekanntmachung von Dortmunder Linksextremisten durch sogenannte "Outingplakate"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10102-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.44
Zahl abgeschleppter Autos im Jahr 2017 (nach Stadtbezirken)
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10103-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.45
Umgang mit / Abriss des KPD-Mahnmals auf dem Nordfriedhof
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10104-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.46
Bedeutung des 28. März für die Dortmunder Stadtverwaltung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10105-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.47
Städtische Unterstützung der europäischen Freiheitsdemonstration am 14. April 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10106-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.48
Erteilung einer Erlaubnis für Außengastronomie für linksextremes Zentrum Nordpol im Jahr 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10107-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.49
Sachstand Einrichtung eines Vollversorgers in Unterdorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10108-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.2.50
Kosten der Reparatur für Michael-Holzach-Steele
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10109-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.51
Schäden durch Orkan Friederike
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10110-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.52
Auflistung sämtlicher Plätze im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10111-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.53
Mitschnitte der Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10112-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.54
Erstellung eines "Masterplans Wohnraum"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10113-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.55
Neujahrsempfangs der Satdt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10114-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.56
Zahl der Straßenlaternen im Dortmunder Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10115-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.57
Besuch von Martin Schulz in den Westfalenhallen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10116-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.





OB Sierau beendete die öffentliche Sitzung des Rates um 19:12 Uhr.



Der Oberbürgermeister


Ullrich Sierau
Christiane Krause
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin