Niederschrift

über die 12. Sitzung des Rates der Stadt


am 17.02.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:20 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Frommeyer (CDU)
Rm Middendorf (CDU)
Rm Hilbert (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Märkel (Bündnis 90/Die Grünen)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik

Als Gäste waren anwesend:
Herr Pehlke DSW21 zu TOP 9.9 öS und 4.4 nöS
Herr Dr. Brinkmann DEW21 zu TOP 9.9 öS und 4.4 nöS

















Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2010

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 - Bornstraße Ost -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 27.01.2010 um ein Jahr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02763-10)

3.2 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Brüderweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02680-10)

3.3 Neufassung der Bedingungen für den Abschluss von Erschließungsverträgen nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02766-10)

3.4 Revitalisierung des Gebäudes Kampstraße 1 - ehemaliges Karstadtgebäude
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02951-10)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 nach § 13a Baugesetz­buch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02989-10)

3.6 10. Nachtrag zur Denkmalliste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02942-10)

3.7 Bericht über die Machbarkeitsstudie für die "Evangelische Kirche Dorstfeld", Hochstr. 10, im Rahmen des Modellvorhabens 'Kirchenumnutzungen' des Landes Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02963-10)

3.8 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02979-10)

3.9 Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03308-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus einkommensschwachen Familien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03285-11)

5.2 Dortmunder Manifest
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03309-11)

5.3 Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen; Standortverlagerung in die Stadtsiedlung Grevendicks Feld (Lütgendortmund)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03311-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2010
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 02867-10)

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Gilden-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02604-10)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Bestellung der Betriebsleiter des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03295-11)

9.2 Vertretungsregelung für die Genehmigung von nicht erheblichen Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen und über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02961-10)

9.3 Haushaltssatzung 2010; Hier: Berichterstattung an die Bezirksregierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03113-11)

9.4 Nachwahl eines Mitglieds für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03130-11)

9.5 Mehreinnahmen durch Gemeindefinanzierungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03296-11)

9.6.a Arbeitsdirektor EDG
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03306-11)

9.6.b Bestellung eines Arbeitsdirektors bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03310-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Neubenennung der ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle seitens der Verwaltung sowie Neubesetzung der Geschäftsführung der Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein Westfalen (LPVG NW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02902-10)

10.2 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die 36. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02967-10)

10.3 Verleihung der Stadtplakette, der Ehrenbezeichnung "Ehrenmitglied des Rates" und der Ehrennadel der Stadt Dortmund
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03028-11)

10.4 Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03155-11)

10.5 Jahresplanung 2011 für die Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03195-11)

10.6 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03267-11)

10.7 Jubilarfeier für die städtischen Beschäftigten
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2011
(Drucksache Nr.: 03036-11)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Kosten für die Parkausweise der Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02975-10)

11.1.2 Mandatsverteilung in einem von 96 auf 76 Ratsmitglieder verkleinerten Stadtrat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02976-10)

11.1.3 Einsparungspotential bei Nichtwiederbesetzung eines Dezernenten und Höherstufung des
Wirtschaftsförderers als Wirtschaftsdezernent mit erweitertem Aufgabenbereich
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02983-10)

11.1.4 Probleme des Dortmunder Bürgermeisters mit dem Tragen des Dortmunder Stadtwappens
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03201-11)

11.1.5 Konsequenzen aus dem Radfahrunfall Am Winkelsweg / Stockumer Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03244-11)

11.1.6 Kostenübernahme der Stadt Dortmund für den SPD-Neujahrsempfang in der Heinrich Böll Gesamtschule
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03256-11)

11.1.7 Lagerung von Wahlplakaten von SPD und NPD in Dortmunder Schulen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03257-11)

11.1.8 Integrationsindex für Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03312-11)



11.1.9 Parteiveranstaltungen von SPD und NPD in Schulen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03314-11)

11.1.10 Parteiveranstaltungen von CDU und NPD in Jugendfreizeitstätten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03315-11)

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD)

11.2.1 Asylantenzustrom
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 03193-11)

11.2.2 Straßenschäden / Schlaglöcher
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 03194-11)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Branghofer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

9.6 EDG Entsorgung Dortmund GmbH und EDG Holding GmbH - hier: Ergänzung der Geschäftsführung um einen Arbeitsdirektor
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03348-11)

9.7 Bestellung einer neuen Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03299-11)



9.8 Finanzielle Unterstützung der Tischtennis-Weltmeisterschaften vom 25.03.2012 bis 01.04.2012 und der German Open im Tischtennis vom 23.02.2011 bis 27.02.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03345-11)

erweitert.

Anschließend wies Rm Branghofer daraufhin, dass er sein Ratsmandat seit dem 01.02.2011 für die Bürgerbewegung Pro NRW wahrnehme.

In diesem Zusammenhang machte OB Sierau bezugnehmend auf den diesbezüglich geführten Schriftwechsel deutlich, dass er die Auffassung vertrete, dass Rm Branghofer sein Ratsmandat nicht für die Bürgerbewegung Pro NRW wahrnehmen könne.

Weiterhin machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass Rm Münch (FBI) beantragt habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte zu erweitern:

Aktuelle Situation in der Nordstadt
(Drucksache Nr.: 03457-11)
- Schreiben von Rm Münch(FBI) vom 16.02.2011 -

Linksautonome Gewalt in der Nordstadt
(Drucksache Nr.: 03458-11)
- Schreiben von Rm Münch(FBI) vom 16.02.2011 -

Mobbing des Oberbürgermeisters gegen die Schuldezernentin
(Drucksache Nr.: 03468-11)
- Schreiben von Rm Münch(FBI) vom 17.02.2011 -

Nachdem Rm Münch (FBI) die Dringlichkeit seiner Vorschläge kurz begründet und darauf hingewiesen hatte, dass er seinen Dringlichkeitsvorschlag mit der Bezeichnung „Linksautonome Gewalt in der Nordstadt“ unter dem Tagesordnungspunkt

Dortmunder Manifest

behandelt haben möchte, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die Aufnahme der o. g. Vorschläge von Rm Münch (FBI) in die Tagesordnung ab.

Dagegen zeigte sich der Rat der Stadt, so wie dies auch vom Ältestenrat empfohlen wurde damit einverstanden, die weiteren vorgelegten Dringlichkeitsvorschläge wie folgt zu behandeln:

Personalangelegenheit Leiter des Stadt- Marketing (TOP 5.2 nö. S.)
(Drucksache Nr.: 03346-11)
- Schreiben der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 09.02.2011 -

Zusätzlicher Erwerb von STEAG – Anteilen (TOP 9.9)
(Drucksache Nr.: 03368-11)
- Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.02.2011 -

LWL - Umlage 2011 (TOP 2.1)
(Drucksache Nr.: 03413-11)
- Schreiben der SPD-Fraktion vom 15.02.2011 -



Außerdem wies OB Sierau daraufhin, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste mitgeteilt habe, dass sie ihren Vorschlag zu dem Tagesordnungspunkt

9.6.b Bestellung eines Arbeitsdirektors bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03310-11)

zurückzieht.

Von daher wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.

Unter Einbeziehung der zuvor vereinbarten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

Abschließend machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass außer bei den Tagesordnungspunkten 2.1 und 9.9 die Redezeit auf drei Minuten pro Person und pro Tagesordnungspunkt begrenzt werden solle. Darüber hinaus sei sich der Ältestenrat einig gewesen, dass keine Wiederholung von Fachausschussdiskussionen erfolgen sollte.

Der Rat der Stadt schloss sich dieser Verfahrensweise an.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2010

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2010.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
LWL-Umlage 2011
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03413-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03413-11) vom 15.02.2011 vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert seine in die Verbandsversammlung des LWL entsandten Vertreterinnen und Vertreter auf, bei den anstehenden Haushaltsberatungen im LWL gegen eine zahlungswirksame Erhöhung der LWL-Umlage für Dortmund zu stimmen und eine Erhöhung der LWL-Umlage nur bis max. 15,5% zuzulassen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den LWL auf, seine internen
Sparbemühungen zu verstärken und seine Ausgleichsrücklage bzw. allgemeine Rücklage zum Defizitausgleich heranzuziehen, so wie es seine Mitgliedskommunen ebenfalls tun müssen.

Begründung:
Im Jahr 2010 betrug die LWL-Umlage 15,2 %. Der Rat der Stadt Dortmund hat mit seinen Beschlüssen zum Haushalt 2010 die LWL-Umlage plafoniert. Im Haushalt 2011 der Stadt Dortmund ist die LWL-Umlage deshalb durch Ratsbeschluss auch nur in gleicher Höhe eingestellt worden.
Die aktuelle Haushaltsgenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg geht ebenfalls von einer konstanten LWL-Umlage für Dortmund aus.

Nach der ersten Modellrechnung zum GFG 2011 könnte die LWL-Umlage auf 15,45% steigen und würde bei einer weiteren Erhöhung zusätzliche Zahlungen für die Mitgliedskommunen auslösen.
Eine Erhöhung der LWL-Umlage z.B. auf 15,7% bedeutet für die Stadt Dortmund Mehrausgaben in Höhe von rund 2,2 Mio. €, eine Erhöhung auf 15,9 % würden weitere Ausgaben von rund 3,9 Mio. € bedeuten. Eine Erhöhung der LWL-Umlage über 15,5% hinaus gefährdet mithin die Haushaltskonsolidierung in Dortmund und den mit Mehrheit des Rates beschlossenen Haushalt der Stadt Dortmund.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachte für die SPD-Fraktion bezugnehmend auf den Antrag ihrer Fraktion Rm Starke zum Ausdruck, dass im Haushalt der Stadt Dortmund für das Jahr 2011 die LWL-Umlage auf 15,2% festgelegt worden sei.

Unter Berücksichtigung aller Veränderungen habe man in dem vorgelegten Antrag verdeutlicht, dass eine moderate Erhöhung der LWL-Umlage bis maximal 15,5% für die Stadt Dortmund nach vertretbar sei. Weiterhin habe man verdeutlicht, dass eine darüber hinaus gehende Erhöhung der LWL-Umlage zu einer nicht zu vertretenden Belastung des städtischen Haushaltes führen würde.

Außerdem forderte Rm Starke (SPD) anhand einiger Vorschläge nochmals die Verantwortlichen beim LWL auf, zunächst einmal alle Sparbemühungen auszuschöpfen, bevor man die Kommunen des LWL, die finanziell gesehen alle nicht auf Rosen gebetet seien, unverhältnismäßig belaste.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte anschließend Rm Blotenberg deutlich, dass der LWL bei den Beratungen des Haushaltes 2011 sich intensiv mit dieser Thematik beschäftigt und Einsparungen von ca. 38 Millionen Euro vorgenommen habe. Von daher sehe sie den von der
SPD-Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag als Augenwischerei an.

Das die Vertreter der Stadt Dortmund in der Landschaftsversammlung auch die finanzielle Situation ihrer Stadt bei den anstehenden Entscheidungen in der Landschaftsversammlung im Blickfeld haben werden, sei für sie dabei selbstverständlich. Von daher werde man sich auch dafür einsetzen, dass die Stadt Dortmund nicht über Gebühr belastet werde.

Abschließend erklärte Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktion jedoch den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ablehnen werde, da man die hierin enthaltene Festschreibung der LWL-Umlage auf maximal 15,5 % für nicht richtig erachte.

Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte anschließend Rm Reppin zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion unterstützen werde, da dieser durchaus sachgerecht sei.

Auch die CDU-Fraktion sei der Auffassung, dass die Verantwortlichen beim LWL zunächst alle Sparmöglichkeiten restriktiv ausschöpfen müssen, bevor man die Kommunen, deren Finanzsituation ohnehin sehr angespannt sei, noch weiter belaste.

Hierbei sei es für ihn auch wichtig, dass die Vertreter der Kommunen in der Landschaftsversammlung die Sparbemühungen der Verwaltung des Landschaftsverbandes, was bedauerlicherweise nicht immer der Fall sei, unterstützen.

Anschließend machte für die Fraktion FDP/Bürgerliste bezugnehmend auf die Beratung des städtischen Haushaltes am 16.12.2010 Rm Rettstadt nochmals deutlich, dass die finanzielle Situation der Stadt Dortmund besser wäre, wenn der Rat der Stadt bei diesen Beratungen den Sparvorschlägen seiner Fraktion gefolgt wäre.

Insofern sei es für ihn auch nicht verwunderlich, dass aufgrund des offensichtlichen Mehrbedarfes des Landschaftsverbandes, der sehr knapp bemessene städtische Haushalt Probleme bekomme.

Von daher sei für ihn der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion eine Art Schaufensterantrag, den die Fraktion FDP/Bürgerliste ablehnen werde, da es letztendlich für ihn nicht sein könne, die Schuld auf andere zu schieben.

Weiterhin erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski, dass der LWL wesentliche Aufgaben gerade im Sozialbereich für die angeschlossenen Kommunen wahrnehme. Dies bedeute, dass 92% der Ausgaben des LWL durch diese wichtigen pflichtigen Aufgaben gebunden seien.

Insofern könne es nach Ansicht seiner Fraktion auch nicht sein, dass man durch den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion die Vertreter der Stadt Dortmund in der Landschaftsversammlung quasi bevormunde. Vielmehr sollte seiner Meinung nach ein autonomes Gremium wie die Landschaftsversammlung eigenständig entscheiden, wie der Haushalt des Landschaftsverbandes konsolidiert werden solle.

Die Fraktion Die Linke werde von daher den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ablehnen.

In der anschließenden Diskussion verdeutlichte OB Sierau, dass es für ihn auch ein Zeichen von Vertrauen sei, dass das, was man bei der Genehmigung des Haushaltes 2011 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht habe, dann auch tatsächlich umgesetzt werde.

Insofern sehe er es und auch der Verwaltungsvorstand als Pflicht an, den Beschluss des Rates der Stadt vom 16.12.2010 zum Haushalt 2011 entsprechend umzusetzen.

Natürlich sei ihm dabei bewusst, dass der Landschaftsverband größtenteils pflichtige Aufgaben wahrnehme. Wie man jedoch diese Aufgaben wahrnehme, dies obliegt dem Landschaftsverband. Von daher habe man auch Vorschläge unterbreitet, wie Aufgaben wirtschaftlicher wahrgenommen werden können. Hierüber habe man auch die Vertreter der Stadt Dortmund in der Landschaftsversammlung informiert.

Deshalb sei er auch nicht bereit zu akzeptieren, was letztendlich die Landschaftsversammlung diesbezüglich beschließen werde, wenn hierdurch die finanzielle Gestaltungsfreiheit der Stadt Dortmund eingeschränkt werde.

Ergänzend fügte StK Stüdemann hinzu, dass es auch für ihn unstrittig sei, dass der Landschaftsverband wie die Kommunen durch die stetig steigenden Sozialausgaben stark belastet seien, und das dies auf Bundesebene neu sortiert und formatiert werden müsse. Unstrittig sei für ihn aber auch, dass beim Landschaftsverband einiges, so wie man dies derzeit auch bei der Stadtverwaltung praktiziere, organisatorisch verändert werden könne und müsse, um letztendlich die Ausgaben des LWL zu reduzieren.

Nachdem sich auch Rm Münch (FBI) für eine Beschlussfassung im Sinne des von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrages ausgesprochen hatte, wurden in der weiteren Diskussion die jeweiligen Standpunkte der Fraktionen weiter vertieft.

Vor der Abstimmung erklärte OB Sierau, dass man sich an das Innenministerium als Aufsichtsbehörde des Landschaftsverbandes auf dem Dienstweg über die Bezirksregierung Arnsberg, die den städtischen Haushalt genehmigt habe, wenden werde, damit das Innenministerium, im Hinblick auf beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe vorhandener Einsparpotentiale, die LWL-Umlage 2011 überprüfe, ob diese rechtlich zu vertreten sei.

Sollte das Innenministerium bei ihrer Überprüfung nicht zu dem Ergebnis kommen, dass der zu erwartende Beschluss der Landschaftsversammlung nicht zu beanstanden sei, werde er – so OB Sierau weiter – überprüfen lassen, welche rechtlichen Schritte der Stadt Dortmund zur Verfügung stehen, um rechtlich gegen die LWL-Umlage vorgehen zu können.







Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert seine in die Verbandsversammlung des LWL entsandten Vertreterinnen und Vertreter auf, bei den anstehenden Haushaltsberatungen im LWL gegen eine zahlungswirksame Erhöhung der LWL-Umlage für Dortmund zu stimmen und eine Erhöhung der LWL-Umlage nur bis max. 15,5% zuzulassen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den LWL auf, seine internen Sparbemühungen zu verstärken und seine Ausgleichsrücklage bzw. allgemeine Rücklage zum Defizitausgleich heranzuziehen, so wie es seine Mitgliedskommunen ebenfalls tun müssen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 - Bornstraße Ost -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 27.01.2010 um ein Jahr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02763-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 231 – Bornstraße Ost – als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 und Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.2
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Brüderweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02680-10)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.02.2011 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion
Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung des Brüderweges, der Stefanstraße und der Moritzgasse (einschließlich der archäologischen Begleitung) - vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg - zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.978.000,00 €.

Der nachfolgende Zusatz der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 26.01.2011 geht als Prüfauftrag an die Verwaltung, welche in der nächsten Sitzung des Ausschusse für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hierzu berichten wird.

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West ist sich darüber einig, dass im Brüderweg keine Bushaltestellen eingerichtet werden.“
zu TOP 3.3
Neufassung der Bedingungen für den Abschluss von Erschließungsverträgen nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02766-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Vorschlag der Verwaltung, dass in Zukunft in den Fällen, in denen der Erschließungsträger ein für die Stadt wirtschaftliches Angebot auf vorzeitige Erstattung der Kanalbaukosten vorlegt, die Kanalbaukostenerstattung vor Ablauf von 5 Jahren nach Abschluss des Erschließungsvertrages erfolgen kann, sofern die haushaltswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Durch diesen Beschluss wird der Beschluss des Rates vom 18.11.1993 ergänzt.

zu TOP 3.4
Revitalisierung des Gebäudes Kampstraße 1 - ehemaliges Karstadtgebäude
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02951-10)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zur Revitalisierung des Gebäudes Kampstraße 1 - ehemaliges Karstadtgebäude - zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 nach § 13a Baugesetz­buch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02989-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 unter Ziffer 7 geprüft und beschließt,
den Stellungnahmen unter Ziffer 7. 1, 7.2 sowie 7.5 bis 7.7 und 7.9 dieser Vorlage nicht zu folgen
den Stellungnahmen unter Ziffer 7.3, 7.4 und 7.8 teilweise zu folgen. Der Änderungsentwurf ist entsprechend zu modifizieren. Die Begründung ist begleitend zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 6 des Bebau­ungs­planes Holzen Nr. 15 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der aktualisierten Begründung vom 20.12.2010 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung über einen Zeitraum von 14 Tagen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr.15 nach Vorliegen der Vorraus­setzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Klösel (SPD) nicht teil.

zu TOP 3.6
10. Nachtrag zur Denkmalliste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02942-10)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 10. Nachtrag zur Denkmalliste zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Bericht über die Machbarkeitsstudie für die "Evangelische Kirche Dorstfeld", Hochstr. 10, im Rahmen des Modellvorhabens 'Kirchenumnutzungen' des Landes Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02963-10)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zur Machbarkeitsstudie für die "Evangelische Kirche Dorstfeld", Hochstraße 10 zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02979-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Baumaßnahmen:
Die Umsetzung des Teilprojektes B2 „Gestaltung der Hörder Bahnhofstraße“ aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Hörde Zentrum (Drucksachen Nr. 14623–09 und 02322-10) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.650.000 €.

b) Kanalbau Hermannstraße von Aldinghofer Straße bis Hörder Bahnhofstraße mit einem Investitionsvolumen von 300.000 €.
c) Kanalbau Hörder Bahnhofstraße westlich der Brückenunterführung mit einem Investitionsvolumen von 150.000 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des förderungsunschädlichen Beginns der Maßnahme bzw. vorbehaltlich der Erteilung des betreffenden Bewilligungsbescheides.






zu TOP 3.9
Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03308-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagsordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

A Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2011
(Drucksache Nr.: 03308-11-E1)

Der Rat begrüßt die vom Regierungspräsidenten vorgeschlagene Ausweitung der Umweltzonen in Dortmund als kommunal kurzfristig zu realisierende Maßnahme, um einen wirksamen Gesundheitsschutz der Dortmunder Bürgerinnen und Bürger vor Luftschadstoffen zu gewährleisten.
Der Rat bekräftigt seine Auffassung gemäß der Beschlussfassung vom 14.06.2007 und vom 14.02.2008, dass darüber hinaus die Einrichtung einer regionalen Umweltzone Ruhrgebiet notwendig ist, um einheitliche Standards für die Befahrbarkeit aller Straßen im Ruhrgebiet zu schaffen und die Luftschadstoffbelastung wirksam zu senken.
Der Rat fordert die Verwaltung auf, dem Fachausschuss AUSWI die Ergebnisse der Evaluation der Maßnahmen zur Luftreinhaltung insbesondere im Hinblick auf die Wirkung in den Umweltzonengebieten zu präsentieren.
Der Rat nimmt die Erklärung der großen Mehrheit der Umweltdezernenten der Metropole Ruhr zur Kenntnis und überweist die darin enthaltenen Vorschläge zur weiteren Beratung in den Fachausschuss.
Der Rat begrüßt das vom NRW-Umweltministerium und dem Westdeutschen Handwerkskammertag vereinbarte Eckpunktepapier zur Luftreinhaltung sowie die hierbei einvernehmlich vereinbarten Ausnahmeregelungen für die Handwerksunternehmen.

B Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2011 (Drucksache Nr.: 03308-11-E2)
Der Rat unterstützt die Verwaltung in Ihrem Ansinnen, die von der Bezirksregierung Arnsberg auf Anweisung des nordrhein-westfälischen Landesumweltminister vorgelegte Ausweitung der Umweltzone in Dortmund als Diskussionsgrundlage zu betrachten.
Der Rat erwartet, dass die Verwaltung die Diskussionsgrundlage des RP sorgsam auswertet und Vorschläge unterbreitet, ob und wie die Umweltzone in Dortmund ausgeweitet werden muss. Das Ergebnis wird den Fachausschüssen AUSWI und AWBF in den Mai-Sitzungen vorgelegt.
Der Rat spricht sich schon jetzt dafür aus, die Umweltzone auf keinen Fall auf das Gebiet des Hafens auszudehnen. Damit würde die Funktion des Hafens als größter Logistik- und Wirtschaftsstandort Dortmunds ad absurdum geführt.
Der Rat fordert die Verwaltung auf, alternative Möglichkeiten zur Senkung des Schadstoffausstoßes in Wohngebieten mit Vorrang voranzutreiben. Hierzu gehört in erster Linie der Bau der sog. Nordspange über das Gelände der ehemaligen Westfalenhütte sowie die Überprüfung verkehrslenkender Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung „grüner Wellen“ ohne Vorrangschaltungen für den ÖPNV.

Nach kurzer Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die beiden oben angeführten Anträge als eingebracht zu betrachten und diese nach Erstellung der entsprechenden Verwaltungsvorlage im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung sowie im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu behandeln. Von daher wurden diese Anträge an die zuvor genannten Gremien überwiesen.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16:45 bis 17:15 Uhr für eine Pause unterbrochen.
4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus einkommensschwachen Familien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03285-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

A Antrag der SPD-Fraktion vom 15.02.2011 (Drucksache Nr.: 03285-11-E1)
1. Der Rat der Stadt Dortmund bedauert, dass bislang keine Einigung im Vermittlungsausschuss zur Zusammensetzung der SGBII-Regelsätze, zum Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und zum Mindestlohn in der Leiharbeit erzielt worden ist.
Das geplante Bildungs- und Teilhabepaket sieht insbesondere vor:
die Übernahme der Kosten für eintägige Schul- oder
Kindertagesstättenausflüge
Leistungen für Schulbeförderung
Zusätzliche Lernförderung falls erforderlich
Kosten für das Schulmittagessen
Sachleistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Höhe von 10 Euro monatlich
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich ebenfalls dafür aus, dass dieses Bildungs- und Teilhabepaket auch Kindern in Geringverdienerfamilien (z.B. Familien im Wohngeldbezug) gewährt wird und durch die Kommunen umgesetzt werden soll.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre starre Blockadehaltung nicht länger auf dem Rücken der bedürftigen Kinder auszutragen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet von der Bundesregierung eine auskömmliche Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets.
Durch die Umsetzung dieser Bildungsleistungen dürfen den Kommunen keine zusätzlichen Belastungen entstehen.
Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten 135 Mio. € Verwaltungskosten für die Kommunen ausreichend sind.
Nachdem der Bund schon eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im SGBII verweigert hat, sollte der Bund wenigstens eine Übernahme der Kosten aus dem SGBXII im Rahmen einer Gemeindefinanzreform ohne Gegenrechnungen und zusätzlichen Befrachtungen zusagen.
Eine Verschlechterung bei den Anrechnungs- und Hinzurechnungsregelungen der Gewerbesteuer zu Lasten der Kommunen sind in diesem Zusammenhang abzulehnen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich mit Hochdruck auf die Realisierung des Bildungs- und Teilhabepakets in Dortmund vorzubereiten.
Die zuständigen Fachbereiche sollten sich umgehend verständigen, wie das Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund schnell und unbürokratisch umgesetzt werden kann, sobald auf Bundesebene entsprechende Beschlüsse gefasst wurden
Die Verwaltung wird gebeten, diesen Antrag der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund schnellstmöglich zur Kenntnis zu geben.


B Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2011 (Drucksache Nr.: 03285-11-E2)
Der Rat hält die verfassungsgemäße Berechnung des Regelsatzes nach SGB II zur Erzielung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unabdingbar. Es ist davon auszugehen, dass die jetzige Berechnung und damit die aktuelle Höhe des Regelsatzes nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts entspricht und mithin nach oben korrigiert werden muss.

Der Rat sieht mit Sorge die wachsende Problematik der sogenannten AufstockerInnen, die von ihrer Arbeit nicht leben können und zusätzlich Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen. Das führt durch die Kosten der Unterkunft zu einer steigenden Belastung des städtischen Haushalts.
Vor diesem Hintergrund hält der Rat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für erforderlich. Zumindest muss in der Leiharbeiterbranche, die besonders viele prekäre Arbeitsverhältnisse aufweist, eine allgemeine Lohnuntergrenze und das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit (Equal Pay)“ durchgesetzt werden.

Bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion machte Rm Taranczewski (SPD) deutlich, dass es für ihn bedauerlich sei, dass aufgrund der Haltung der Bundesregierung bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss es noch zu keiner Einigung hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepaktes für Kinder aus einkommensschwachen Familien gekommen sei.

Wichtig bei dieser Angelegenheit sei für die SPD-Fraktion, dass die Kommunen von der Bundesregierung diesbezüglich eine entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten, damit das Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund nach einer hoffentlich baldigen Einigung im Bundesrat entsprechend umgesetzt werden könne.

Weiterhin brachte bezugnehmend auf den von seiner Fraktion zusätzlich zu diesem Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass nach Auffassung seiner Fraktion es erforderlich sei, nochmals über die Höhe der Regelsätze nachzudenken, da zu befürchten sei, dass die aktuelle Höhe der Regelsätze nicht verfassungskonform sei.

Außerdem forderte Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohn bzw. für die Branche der Leiharbeiter eine allgemeine Lohnuntergrenze, um letztendlich das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen.

Dagegen machte auf Seiten der CDU-Fraktion Rm Grollmann deutlich, dass ihre Fraktion die beiden vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da diese nach Auffassung ihrer Fraktion nicht sachgerecht seien.

Ihrer Meinung nach sei es nicht richtig, die Bundesregierung für eine bisher noch nicht zustande gekommene Einigung verantwortlich zu machen, da die diesbezüglichen Verhandlungen seitens der SPD bzw. der Grünen immer wieder mit neuen Forderungen belastet worden seien.

Auch Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) brachte in seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass seine Fraktion die beiden vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da die hierin enthaltenen Inhalte nach Auffassung seiner Fraktion nicht redlich seien.

Es könne nicht sein, dass man seitens der SPD-Fraktion versuche, die Verantwortung für die momentane Situation der Bundesregierung zuzuschreiben, obwohl allseits bekannt sei, dass es gerade die SPD sei, die bei den Verhandlungen im Bundesrat mit immer neuen Forderungen den diesbezüglichen Einigungsprozess behindere.

Dagegen erklärte seitens der Fraktion Die Linke Rm Kowalewski, dass seine Fraktion den beiden vorliegenden Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde.


Die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Gesetzgebung sei für seine Fraktion Ausdruck dafür, was seine Partei schon lange kritisiere, nämlich die nicht ausreichende finanzielle Ausstattung erwerbsloser Menschen und ihrer Familien. Insofern müsse das, was derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundesrates verhandelt werde, zumindest als ein Schritt in die richtige Richtung betrachtet werden.

Nachdem in der anschließenden Diskussion die Sprecher der Fraktionen nochmals die diesbezüglichen Standpunkte vertieft und Rm Münch (FBI) seine zustimmende Haltung hinsichtlich der vorliegenden Resolutionen kurz verdeutlicht hatte, fasste der Rat der Stadt folgenden Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter „A“ aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion vom 15.02.2011.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter „B“ aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2011.

zu TOP 5.2
Dortmunder Manifest
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03309-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. a. Tagesordnungspunkt folgende Anträge vor:

A Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2011 (Drucksache Nr.: 03309-11-E1)
Der Rat verurteilt die aktuell geschehenen, zum Teil wiederholten Übergriffe bekennend linksextremistischer Gruppen in der Dortmunder Nordstadt. Sachbeschädigungen oder auch die offene Androhung von Gewalt gegen in der Nordstadt tätige Einrichtungen, Initiativen und politische Mandatsträger stellen eine so bislang nicht aufgetretene Form gewalttätiger Auseinandersetzung dar, die von demokratischen Kräften und Parteien unter keinen Umständen toleriert und geduldet werden.

Der Rat erklärt seinen Willen, jeglicher Form politisch motivierter Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung, gleichgültig ob aus dem rechts- oder linksextremistischen Spektrum, entschieden entgegenzutreten. Dortmund ist und bleibt eine weltoffene Stadt, in der gewalttätige politische Aktions- und Ausdrucksformen rechter und linker Extremisten mit dem Ziel der Einschüchterung und Bedrohung engagierter Demokraten keinen Platz haben.

B Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.02.2011 (Drucksache Nr.: 03309-11-E2)

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den bislang einseitig auf die Problemlagen des Rechtsextremismus ausgerichteten Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie künftig auf jedwede Form politisch motivierter Gewalt – gleich, ob von links oder rechts - unter Anpassung der Teilnehmerstruktur auszuweiten.

Begründung

Wie die jüngsten Anschläge bspw. auf das Haus des Kinderschutzbundes in der Nordstadt, das Haus eines Bezirksvertreters oder die Drohungen gegen Personen des öffentlichen Lebens durch bekennende linksextremistische Gruppierungen und Personen zeigen, stellt nicht nur die Gewalt von rechts sondern auch aus dem links extremistischen Lager eine zunehmende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Damit wird ein allein auf das rechte Spektrum fokussierter Aktionsplan dem insgesamt immer stärker eskalierenden Extremismus in Dortmund nicht gerecht. Um eine glaubhafte und wirkungsvolle Bekämpfung jedweden Extremismus – gleich, ob von links oder rechts – entgegenwirken und demokratische Strukturen in Dortmund ausreichend schützen zu können, ist es dringend geboten, den 2007 ins Leben gerufenen lokalen Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie auch auf politisch motivierte Radikalisierungen von links auszuweiten. Projekte, Maßnahmen und Veranstaltungen (bspw. Ausstellungen gegen Links- und Rechtsextremismus des Verfassungsschutzes) sind daher künftig auf das gesamte Spektrum extremistischen Gedankengutes auszuweiten.

Hinsichtlich einer Besetzung der Beratungsrunde zum Aktionsplan, sind aufgrund der geänderten Ausrichtung künftig die gleichen Maßstäbe anzusetzen, wie dies in Hinblick auf den allein gegen rechts ausgerichteten Aktionsplan der Fall gewesen ist.


C Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke vom 15.02.2011 (Drucksache Nr.: 03309-11-E3)
Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich dem „Dortmunder Manifest“ des Unterbezirks Dortmund der Arbeiterwohlfahrt an.

Der Rat der Stadt Dortmund erklärt in Übereinstimmung mit dem Manifest:

„Unser Ziel ist, das Bekenntnis einer breiten Dortmunder Öffentlichkeit zu unserer Stadt und dafür einzutreten, dass rechter Populismus und Demagogie, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in unserer Stadt keinen Platz finden. Rechtsradikale und autonome Nationalisten haben unsere Stadt im Visier und begehren sie als „ihre Stadt”. Die Stadtgesellschaft darf dies nicht zulassen.

Dortmund steht allen Menschen offen, die für Solidarität, demokratischen Umgang miteinander und Humanität eintreten. Unsere Stadt muss vielfältig und weltoffen bleiben. Wir treten ein für ein soziales, lebenswertes und wirtschaftlich starkes Dortmund und setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Dortmund ausreichende finanzielle Mittel hat: für die Daseinsvorsorge der Menschen,
für Arbeit und Beschäftigung, für Bildung, kulturelle und sportliche Vielfalt, für gesellschaftliche Integration sowie für die Stärkung der Familien und die Zukunft der Kinder. So wird rechtsradikalem Gedankengut und dem Anwachsen „gruppenbezogener Menschen­feindlichkeit” wirksam entgegengewirkt.“


D Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.02.2011 (Drucksache Nr.: 03309-11-E4)

Der Text der von der CDU-Fraktion vorgelegten Resolution wird folgendermaßen abgeändert:


Der Rat verurteilt die aktuell geschehenen Übergriffe in der Dortmunder Nordstadt. Sachbeschädigungen oder auch die offene Androhung von Gewalt gegen in der Nordstadt tätige Einrichtungen, Initiativen und politische Mandatsträger sind nicht zu akzeptieren.

Der Rat erklärt seinen Willen, jeglicher Form politisch motivierter Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung entschieden entgegenzutreten. Dortmund ist und bleibt eine weltoffene Stadt, in der gewalttätige politische Aktions- und Ausdrucksformen mit dem Ziel der Einschüchterung und Bedrohung engagierter Demokraten keinen Platz haben.
Der Rat erklärt sich mit allen gewählten Mandatsträgern und Demokraten solidarisch, die Opfer von Einschüchterung und Bedrohung geworden sind. Der Rat ist der festen Überzeugung, das diese Versuche der Einschüchterung und Bedrohung keinen Erfolg haben werden.


E Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2011 (Drucksache Nr.: 03309-11-E5)
Der Rat der Stadt hält fest, dass das „Dortmunder Manifest“ der AWO ein klares Bekenntnis gegen rechten Populismus und Demagogie, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus durch Rechtsradikale und autonome Nationalisten in unserer Stadt ist und unterstützt deshalb diese Initiative der AWO.

Die Autoren des Dortmunder Manifestes haben aus gutem Grund diese Formulierungen gewählt, um auf die wiederholten gewalttätigen Angriffe auf Dortmunder BügerInnen durch Rechtsradikale zu antworten. Die bisherigen UnterzeichenInnen haben genau diesen Formulierungen zugestimmt. Die eindeutigen Aussagen des Manifests dürfen deshalb nicht durch zusätzliche Texte verwässert werden.

Der Rat bekräftigt die am 28.09. 2010 von Oberbürgermeister Sierau eingebrachte und vom Rat in seiner Mehrheit verabschiedete Resolution, in der jegliche Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele verurteilt wird. Bedrohungen, Farbbeutel und Pflastersteine sind keine Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Der Rat hält es für notwendig, in einen Dialog mit den Jugendlichen zu treten, die sich zu den Übergriffen in der Nordstadt mit Farbbeuteln und Pflastersteinen bekannt haben. Der Kinder- und Jugendausschuss wird gebeten, einen solchen Prozess zu organisieren, um die Art und Weise der politischen Auseinandersetzung situationsbezogen zu problematisieren.


F Mündlich gestellter Antrag von Rm Münch (FBI)
Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt die linksautonome Gewalt und den Anschlag auf einen Mandatsträger sowie die Drohungen gegen weitere Mandatsträger aufs schärfste und sieht die Täter auf einer Stufe mit den Neonazi-Gewaltaktionen in der Stadt.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung und die Koordinationsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie auf, nun auch Maßnahmen gegen die Gewalt von Links zu ergreifen.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachte für die SPD-Fraktion Rm Schilff zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Initiative des Unterbezirks Dortmund der Arbeiterwohlfahrt, die in dem vorliegenden Dortmunder Manifest zum Ausdruck gebracht werde, ausdrücklich unterstütze.

Hierin werde letztendlich die Bekenntnis einer breiten Öffentlichkeit in der Stadt Dortmund zum Ausdruck gebracht, dass rechter Populismus und Demagogie, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in der Stadt Dortmund keinen Platz finden. Von daher begrüße die SPD-Fraktion auch alle Aktionen und Initiativen, die sich gegen rechtsradikales Gedankengut wenden.

Natürlich betrachte seine Fraktion auch mit großer Sorge das Anwachsen von Linker Gewalt in Dortmund. Deshalb verurteile die SPD-Fraktion zum Beispiel die Angriffe von Linken Jugendlichen auf Einrichtungen in Dortmund und die Drohungen gegen einen Politiker der CDU. Meinungsfreiheit müsse seiner Auffassung nach für alle Menschen gelten, jedoch ohne jegliche Form von Gewalt. Von daher werde auch die SPD-Fraktion in der späteren Abstimmung alle Anträge unterstützen, die in diesem Sinne formuliert seien.

Im weiteren Verlauf der Diskussion begrüßte Rm Münch (FBI) ausdrücklich das von der Arbeiterwohlfahrt initiierte Dortmunder Manifest, dass Grundlage des vorliegenden gemeinsamen Antrages sei. Schließlich sei er einer derjenigen gewesen, die diese Erklärung unterschrieben habe.

Darüber hinaus forderte Rm Münch (FBI) den Rat der Stadt auf, den o. a. diesbezüglich von ihm vorgelegten Antrag mit zu unterstützen, da es seiner Meinung nach wichtig sei, ein Zeichen auch gegen linksautonome Gewalt zu setzen, die seiner Einschätzung nach von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch von der Fraktion Die Linke oft verharmlost werde.

Anschließend erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski, dass Angriffe auf gewählte Mandatsträger und sozial engagierte Bürgerinnen und Bürger, wie die Mitarbeiter des Kinderschutzbundes, nicht zu akzeptieren seien.

Für seine Fraktion sei es jedoch auch nicht zu akzeptieren, wenn zum wiederholten Male der Versuch unternommen werde, die Rechten und die Linken in einen Topf zu werfen.

Abschließend machte Rm Kowalewski (Die Linke) nochmals deutlich, dass sich seine Fraktion entschieden gegen jegliche Form von politisch motivierter Gewaltanwendung und Gewaltandrohung, so wie man dies auch beantragt habe, wende

Weiterhin brachte Rm Thieme (NPD) zum Ausdruck, dass für ihn durch die vorliegenden Resolutionen wiederholt der Versuch unternommen werden solle, die Nationale Opposition mundtot zu machen.

Des Weiteren brachte für die CDU-Fraktion Bm Sauer zum Ausdruck, dass Demokratie nicht selbstverständlich sei, was man in den letzten Tagen erlebe. Vielmehr sei für ihn Demokratie anfällig für extremistische Kräfte, die die Freiheiten der Demokratie benutzen, um anderen das gleiche Recht auf Freiheit abzusprechen.

Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder Diskriminierung dürfen seiner Meinung nach keinen Platz in Dortmund haben. Insofern unterstütze seine Fraktion auch das Dortmunder Manifest, dass auch er persönlich unterschrieben habe.

Um jedoch den hierin enthaltenen Gedanken zu verstärken, dass sich seine Fraktion gegen jegliche Form von politisch motivierter Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung, gleichgültig ob aus dem rechts- oder linksextremistischen Spektrum entgegentrete, habe man einen entsprechenden Ergänzungsantrag vorgelegt.

Abschließend erläuterte Bm Sauer noch die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linken vorgelegten Anträge.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion das in dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der
CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und seiner Fraktion enthaltene Dortmunder Manifest voll und ganz unterstütze.

Ablehnen dagegen werde seine Fraktion die diesbezüglich von der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion vorgelegten Änderungsanträge, da diese nach Meinung seiner Fraktion die Aussagen des Dortmunder Manifestes quasi verwässern.

Seine Fraktion hielte es vielmehr für richtiger, wenn die Aussagen des Dortmunder Manifestes durch eine Beschlussfassung des von seiner Fraktion vorgelegten Antrages verstärkt würden.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass seine Fraktion dem vorliegenden gemeinsamen Antrag hinsichtlich des Dortmunder Manifestes zustimmen werde, da auch seine Fraktion die hierin enthaltenen Aussagen für richtig halte.

Weiterhin machte er deutlich, dass seine Fraktion den eigenen Antrag sowie den von der CDU-Fraktion vorgelegten Ergänzungsantrag unterstützen werde, da diese nach Meinung seiner Fraktion die vorliegende Angelegenheit präzisieren.

Hinsichtlich des Wunsches der SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag seiner Fraktion im letzten Satz die Wörter ... unter Anpassung der Teilnehmerstruktur ... zu streichen, zeigte er sich einverstanden.

Ablehnen dagegen werde seine Fraktion die vorliegenden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, da diese zum wiederholtem Male diese Angelegenheit zu einseitig betrachten.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den unter „A“ aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2011.

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke unter Einbeziehung der Streichung der Worte im letzten Satz des Antrags ... unter Anpassung der Teilnehmerstruktur ... den unter „B“ aufgeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.02.2011.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Branghofer sowie
Rm Thieme (NPD) den unter „C“ aufgeführten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke vom 15.02.2011.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den unter „D“ aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.02.2011 ab.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den unter „E“ aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2011 ab.

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer und Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „F“ aufgeführten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

zu TOP 5.3
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen; Standortverlagerung in die Stadtsiedlung Grevendicks Feld (Lütgendortmund)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03311-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.02.2011 (Drucksache Nr.: 03311-11-E1) vor:

In der von der Verwaltung erneut angekündigten Beschlussvorlage (eine vergleichbare Vorlage wurde im September 2010 von der Verwaltung zurückgezogen) zur Unterbringung ausländischer kommunaler Flüchtlinge, werden dezentrale Unterbringungslösungen tendenziell zurückhaltend beurteilt.

Neben Fragen der `Wohnfähigkeit`, des `Aufenthaltsstatus` und des sozialen Konsenses mit potentiellen Vermietern, wird u. a. darauf hingewiesen, dass soziale Betreuungen nicht in ausreichendem Maß adäquat realisiert werden können.

Angesichts der Altersstruktur der Flüchtlinge bestünden aus einer ordnungsbehördlichen Betrachtung heraus Bedenken gegen eine direkte dezentrale Unterbringung. Von den aktuell 124 Personen in der ZKU sind 61 Personen sog. „unbegleitete Minderjährige“ und 45 Personen im Alter bis 25 Jahren. Weitergehende Prognosen sind der Vorlage aber nicht zu entnehmen.

Die Verwaltung wird zur Konkretisierung der geplanten Verwaltungsvorlage daher um eine prognostizierende Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:

Von welcher zahlenmäßigen Größenordnung von Flüchtlingen ist bei einer dezentralen Unterbringung künftig auszugehen?

Wie beurteilt die Verwaltung die dafür erforderlichen räumlichen Kapazitäten des Wohnungsmarktes?

Die Einhaltung der notwendigen Kriterien vorausgesetzt: Welche Kosten korrespondieren nach Einschätzung der Verwaltung mit einer dezentralen Unterbringung?

Angesichts der zuletzt bis zum 31.3.2011 verlängerten Bewirtschaftung der Einrichtung am Westfalendamm (Erstaufnahmeeinrichtung, zentrale kommunale Einrichtung) durch die European Homecare GmbH: Wie würde sich eine zentrale bzw. dezentrale Unterbringung von (kommunalen) Flüchtlingen auf bereits laufende (bzgl. Erstaufnahmeeinrichtung) bzw. noch vorzunehmende Ausschreibungen (kommunale Einrichtung) zur Bewirtschaftung der Einrichtungen auswirken?


Soweit die Anfrage in Teilen die Interessen Dritter tangiert, sind wir mit einer diesbezüglichen Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.

Darüber hinaus stellte Rm Münch (FBI) hinsichtlich der o. a. Angelegenheit folgende Nachfragen:

Warum werden zwei Problemgruppen wie Obdachlose und Asybewerber in einer Siedlung zusammengefasst?

Kann rechtsverbindlich festgelegt werden, dass zum Ende des Jahres die Gruppe der Obdachlosen dezentral untergebracht werden?

Der Rat der Stadt verständigte sich darauf, dass die zurzeit noch nicht vorliegende Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie die Beantwortung der von Rm Münch (FBI) gestellten Fragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, in der auch die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen; Standortverlagerung in die Stadtsiedlung Grevendicks Feld (Lütgendortmund) behandelt wird, vorgelegt werden sollen.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2010
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 02867-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) genehmigt der Rat der Stadt einstimmig folgende nach § 60 Abs. 1 GO NRW von OB Sierau und Bm Sauer getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Die Sportler Sebastian Schmidt, Kristof Wilke, Toni Seifert, Maximilian Reinelt, Lukas Müller, Gregor Hauffe, Richard Schmidt, Martin Sauer und Florian Menningen sowie die Sportlerin Christina Hammer werden wegen ihrer besonderen Verdienste auf sportlichem Gebiet sowie die Sportlerin Carina Bär wegen ihrer Verdienste um den Sport entsprechend den Regelungen des § 6 der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund mit einem Geldpräsent sowie einem Sachpräsent geehrt.









7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Gilden-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02604-10)

Seitens der Fraktion Die Linke sprach sich Rm Kosan-Yüzer dafür aus, nicht der Aufhebung des Baubeschlusses von 2004, so wie dies von der Verwaltung vorgeschlagen worden sei, zuzustimmen. Anstatt dessen sollte man nach Auffassung ihrer Fraktion der diesbezüglich von der Bezirksvertretung Huckarde vorgelegten Empfehlung, den Beschluss nicht aufzuheben, sondern ruhen zu lassen, die bedauerlicherweise vom Schulausschuss abgelehnt worden sei, folgen.

Darüber hinaus stellte Rm Kosan-Yüzer folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, zur nächsten Sitzung eine Aufstellung über beschlossene Schulbaumaßnahmen der Jahre 2004 bis 2010, die noch nicht ausgeführt worden seien, vorzulegen.

OB Sierau wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass alle diesbezüglichen Beschlüsse in der Schulbauprioritätenliste, die turnusmäßig aktualisiert werde, dokumentiert seien.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den von
Rm Kosan –Yüzer (Die Linke) mündlich gestellten Antrag ab.

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufhebung des Beschlusses über die bauliche Erweiterung der Gilden-Grundschule um zwei Mehrzweckräume (Grundsatzentscheidung) vom 15.07.2004 (Drucksache Nr.: 06522-04).

8. Kinder, Jugend und Familie
- keine Vorlagen -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Bestellung der Betriebsleiter des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03295-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt die Bestellung von

a) Herrn Stadtdirektor/Stadtkämmerer Jörg Stüdemann und

b) Herrn Stadtrat Martin Lürwer

zu Betriebsleitern des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

zu TOP 9.2
Vertretungsregelung für die Genehmigung von nicht erheblichen Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen und über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02961-10)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass bei gleichzeitiger Abwesenheit von Oberbürgermeister und Stadtdirektor/Stadtkämmerer die/der 2. Vertreter/in des Oberbürgermeisters gemäß der Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung über die Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 83 Absatz 1 Satz 3 und 85 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) entscheidet.

zu TOP 9.3
Haushaltssatzung 2010; Hier: Berichterstattung an die Bezirksregierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03113-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorgehensweise der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 9.4
Nachwahl eines Mitglieds für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03130-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Stadtdirektor Jörg Stüdemann zum persönlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters in der Verbandsversammlung des SVWL.

zu TOP 9.5
Mehreinnahmen durch Gemeindefinanzierungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03296-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Anträge vor:

A Antrag der Fraktion Die Linke vom 15.02.2011(Drucksache Nr.: 03296-11-E1)

Beschlussvorschlag

Aufgrund der Verabschiedung des veränderten Gemeindefinanzierungsgesetzes durch den Landtag NRW stehen der Stadt Dortmund zusätzliche Mittel von rund 5,6 Mio. Euro zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel sollen zur Übergangsfinanzierung eines Sozialtickets zum ursprünglichen Preis von 15 Euro ohne die bisherige zeitliche Nutzungsbeschränkung bis 9:00 Uhr zum Stichtag 25.07.2011 eingesetzt werden.

Begründung

Die zusätzlichen Mittel kommen aufgrund einer Veränderung des Soziallastenansatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz zustande. Aufgrund der von der Landesregierung erkannten Sinnhaftigkeit, dass Gemeinden mit überdurchschnittlich vielen Bedarfsgemeinschaften wie in Dortmund (mehr als 90.000 Empfänger nach dem SGB II und dem SGB XII) einen größeren Anteil aus der Gemeindefinanzierung erhalten sollen als bisher, sollten die zusätzlichen Mittel auch für die Gruppe der Betroffenen eingesetzt werden und nicht zum Schuldendienst zweckentfremdet werden. Derzeit erhalten die Bedarfsgemeinschaften Gelder auf einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig anerkannten Berechnungsgrundlage. In dieser Berechnungsgrundlage werden den Betroffenen für Mobilität keine 15 Euro eingeräumt. Die Bundesregierung weigert sich derzeit noch einen verfassungsgemäßen Gesetzentwurf vorzulegen - im Vermittlungsausschuss konnte daher keine Einigung erreicht werden - so dass die nicht verfassungskonforme Lebenssituation der Betroffenen fortbesteht. Es ist also dringend geboten hier zugunsten der bedürftigen Dortmunderinnen und Dortmunder einzugreifen. Wir schlagen zur Terminierung den Beginn der Sommerferien am 25.07.2011 vor.



Die Verdopplung des Preises des Sozialtickets hat zudem gezeigt, dass die Bedürftigen Menschen sich kein Ticket zu einem Preis von 30 Euro leisten können und das ein Ticket, das erst ab 9:00 Uhr gültig ist, für Arbeitssuchende von geringem Wert ist. Daher hat sich die Nutzerzahl seit der Verteuerung des Tickets mehr als halbiert. Diese Entwicklung gilt es zu korrigieren. Es handelt sich aber lediglich um eine Übergangsfinanzierung bis zur Entwicklung eines überregionalen Tickets. Im VRR wird seit längerem über die Einführung eines verbundsweiten Sozialtickets debattiert. Auch die rot-grüne Landesregierung und die Landtagsfraktion DIE LINKE beraten über die Einführung eines landesweiten Sozialtickets. Bis die überregionalen Gremien zur Beschlussfassung gelangen, sollten die Menschen in Dortmund aber nicht auf ihr Grundrecht auf Mobilität warten müssen. Es steht ausreichend Geld zur Verfügung, dass für die Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes offensichtlich nicht benötigt wird – der Haushalt 2011 wurde auch ohne Berücksichtigung dieser zusätzlichen Einnahmen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz von der Bezirksregierung genehmigt.

B Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.02.2011 (Drucksache Nr.: 03296-11-E2)

Das Konnexitätsprinzip beachten, Selbstverwaltung gewährleisten

Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen garantieren die kommunale Selbstverwaltung. Dies beinhaltet einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung.

Jedoch entziehen sich Bund und Land seit Jahren ihrer Pflicht, die Kommunen angemessen finanziell auszustatten. So ist auch die vielfach beklagte verheerende Finanznot der Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf ein strukturelles Einnahmenproblem zurückzuführen. In vielen Kommunen, reicht das Geld nicht mehr aus, um die grundlegendsten Bedarfe zu decken. Dies gilt insbesondere für die Sozialleistungen. Den Kommunen wurden immer mehr Aufgaben übertragen (U3, Kibiz, KdU etc.), ohne die dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Bund und Land haben ihre Haushalte auf Kosten der Kommunen entlastet.

Mit dem Haushaltssicherungskonzept wurden und werden den Kommunen immer wieder Fesseln angelegt, die ihnen die Luft zum Atmen entziehen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nun Bund und Land die verheerenden Folgen der Finanzmisere erkannt und sich des Problems angenommen haben. Wir hoffen, dass nach der Einsicht auch Taten folgen werden, die uns auch auf lange Sicht die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung ermöglichen und die Handlungsfähigkeit der Kommunen real verbessern.

Wir, die Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund, fordern Land und Bund auf, den Kommunen die notwendigen Gelder zur Verfügung zu stellen, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Wir fordern die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Weiterhin halten wir es für notwendig, die Lastenverteilung zwischen den Ebenen Bund, Land und Kommunen neu zu prüfen.

Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung und den Landtag auf, den rechtlichen Rahmen für Haushaltssicherungskonzepte insoweit zu verändern, dass die Kommunen nur noch für die Haushaltsdefizite Verantwortung tragen müssen, die durch ihre eigenen Beschlüsse verursacht wurden. Kosten, die aufgrund von Beschlüssen der Landes- oder Bundesebene in den Kommunen anfallen, dürfen zukünftig nicht mehr die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzepts verhindern.

Bezugnehmend auf die schriftliche Begründung des Antrages seiner Fraktion forderte Rm Kowalewski (Die Linke), dass man die zusätzlichen Mittel, die der Stadt Dortmund aufgrund einer Veränderung des Soziallastenansatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten werde, auch für die betroffenen Menschen einsetzen sollte. Von daher habe seine Fraktion vorgeschlagen, diese zusätzlichen Mittel zur Übergangsfinanzierung eines Sozialtickets in der ursprünglichen Form bis zum Beginn der Sommerferien einzusetzen.

Man hoffe, dass es bis zu diesem Zeitpunkt zu einer Einigung hinsichtlich der Einführung eines landesweiten Sozialtickets kommen werde.

Anschließend beantragte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger, die vorliegenden Anträge zunächst an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, da diese noch nicht angemessen beraten werden konnten.

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Reppin zum Ausdruck, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke vom 15.02.2011 quasi als Scherz betrachte, da der Rat der Stadt Mittel, die eventuell zusätzlich von der Landeskasse kommen werden, jetzt schon als „Wohltat“ verteilen solle, obwohl das Haushaltsdefizit jedem bekannt sein müsste.

Ebenfalls ablehnen werde die CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.02.2011, da man die in dem letzten Absatz dieses Antrages vorgeschlagene Verfahrensweise für nicht praktizierbar und zielführend halte.

Auch Rm Kanus (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, dass seine Fraktion die vorliegenden Anträge der Fraktion Die Linke ablehnen werde, da man die zusätzlichen Mittel, die eventuell vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden, besser zur Sanierung des städtischen Haushaltes verwenden sollte.

Abschließend verdeutlichte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse die Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Anträge der Fraktion Die Linke.

Hierbei wies er daraufhin, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion Die Linke bezüglich der Verwendung zusätzlicher Mittel ablehnen werde, da auch nach Auffassung seiner Fraktion diese Mittel sicherlich sinnvoller für den städtischen Haushalt verwendet werden können.

Zustimmen dagegen werde man dem Antrag der Fraktion Die Linke hinsichtlich des Konnexnitätsprinzipes, da die SPD-Fraktion dies auch des öfteren gefordert habe.

Nachdem auch Rm Münch (FBI) seine ablehnende Haltung hinsichtlich der vorliegenden Anträge der Fraktion Die Linke kurz verdeutlicht hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den oben angeführten Überweisungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen ab.




Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den unter „A“ aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 15.02.2011 ab.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimmen von Rm Branghofer, Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) den unter „B“ aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.11.2011.

zu TOP 9.6
EDG Entsorgung Dortmund GmbH und EDG Holding GmbH - hier: Ergänzung der Geschäftsführung um einen Arbeitsdirektor
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03348-11)
zu TOP 9.6.a
Arbeitsdirektor EDG
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03306-11)

Nachdem Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) zunächst die zustimmende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage verdeutlicht hatte, erläuterte sie nochmals kurz den von ihrer Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag.

Hierbei machte sie deutlich, wie wichtig für ihre Fraktion die Schaffung dieser Funktion sei, um letztendlich die Interessen der Arbeitnehmerschaft in der Geschäftsführung der EDG zu stärken.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass nach Auffassung seiner Fraktion der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgrund der vorliegenden Verwaltungsvorlage entbehrlich sei. Von daher werde man diesen Antrag auch ablehnen.

Da die Auffassungen innerhalb seiner Fraktion bezüglich der Verwaltungsvorlage unterschiedlich seien, habe man diesbezüglich die Abstimmung freigegeben.

Seitens der CDU-Fraktion verdeutlichte anschließend Rm Monegel die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage und auch des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

In seinen Ausführungen brachte Rm Monegel (CDU) zum Ausdruck, dass die EDG ein gut aufgestelltes Unternehmen sei, dass in den zwanzig Jahren, seitdem es diese städtische Tochter gebe, gut ohne einen Arbeitsdirektor ausgekommen sei. Von daher verbleibe die CDU-Fraktion auch bei ihrer Meinung, dass man keinen Arbeitsdirektor bei der EDG, so wie man dies bereits in den verschiedensten Sachzusammenhängen dargestellt habe, für erforderlich halte.

Dagegen machte seitens der SPD-Fraktion Rm Prüsse deutlich, dass seine Fraktion sowohl der Verwaltungsvorlage, als auch dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde, da man schon bei der Gründung der EDG im Jahre 1991 zugesagt habe, die Position des Arbeitsdirektors bei der EDG einzurichten, obwohl es hierzu keine rechtliche Verpflichtung gegeben habe.

Nachdem StD Stüdemann dem Rat der Stadt nochmals verdeutlicht hatte, dass auch aus Sicht der Verwaltung die Bestellung eines Arbeitsdirektors mit einer Reihe von positiven Effekten und strategischen Vorteilen für die Stadt Dortmund und die städtische Abfallwirtschaft verbunden sei, machten Rm Kowalewski für die Fraktion Die Linke sowie Rm Münch (FBI) deutlich, dass man die Einrichtung der Position eines Arbeitsdirektors bei der EDG begrüße.




Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie einiger Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, einen Arbeitsdirektor als weiteren Geschäftsführer der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zu bestellen.

Der Rat der Stadt beschließt zudem, dass dem Arbeitsdirektor die bisher vom Hauptgeschäftsführer der EDG wahrgenommenen Aufgaben analog § 33 Mitbestimmungsgesetz übertragen werden.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Thieme (NPD) auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2011 folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Entscheidung über die Bestellung einer Arbeitsdirektorin/eines Arbeitsdirektors gemäß § 113,4 der Gemeindeordnung dem Rat vorbehalten ist.
Der Rat spricht sich im Grundsatz für die Schaffung der Funktion einer Arbeitsdirektorin/eines Arbeitsdirektors aus, um die Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen bei der EDG zu stärken.
Der Rat stellt fest, dass die Verankerung einer Arbeitsdirektorin/eines Arbeitsdirektors im Vorstand der EDG mit den bestehenden Gesellschaftsverträgen nicht vereinbar ist und fordert die Verwaltung auf, Vorschläge für eine Änderung des Gesellschaftsvertrag dahingehend zu entwickeln, dass die aus zwei Personen bestehende Geschäftsführung um die Position einer Arbeitsdirektorin/eines Arbeitsdirektors erweitert wird.
Der Rat erwartet, dass die von den ArbeitnehmerInnen vorzuschlagende Person für die Besetzung der Stelle der Arbeitsdirektorin/des Arbeitsdirektors den im Rat vertretenen Fraktionen zeitnah vorgestellt wird.

zu TOP 9.6.b
Bestellung eines Arbeitsdirektors bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03310-11)

Der o. g. Vorschlag zur Tagesordnung wurde von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.

zu TOP 9.7
Bestellung einer neuen Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03299-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Westfalenhallen Dortmund GmbH, Frau Sabine Loos zur Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen Dortmund GmbH zu bestellen.






zu TOP 9.8
Finanzielle Unterstützung der Tischtennis-Weltmeisterschaften vom 25.03.2012 bis 01.04.2012 und der German Open im Tischtennis vom 23.02.2011 bis 27.02.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03345-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03345-11-E1) vom 16.02.2011 vor:

Der Rat begrüßt die ursprüngliche Absicht der Sparkasse Dortmund, im Rahmen des Sponsorings die städtische Kofinanzierungsverpflichtung für die Tischtennis-WM 2012 sowie für die German Open 2011 in Höhe von 500.000 Euro zu übernehmen.

Der Rat bedauert, dass diese Übernahme aufgrund anderweitiger Sponsoringverträge der Veranstalter nicht zu realisieren war.

Vor dem Hintergrund des Sanierungsbedarfs der städtischen Sportstätten sowie der defizitären Haushaltssituation hält der Rat eine Reduzierung der Ansätze des Sporthallenentwicklungs- und Sanierungsprogramms zur Übernahme der Kofinanzierungsverpflichtung eigentlich für nicht vertretbar.

Der Rat stimmt der von der Verwaltung aufgezeigten Finanzierung des städtischen Beitrags deshalb nur unter der Maßgabe zu, dass eine Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung der von der Sparkasse der Stadt zur Verfügung gestellten Ausschüttungen erfolgt.

Vor diesem Hintergrund fordert der Rat die Sparkasse auf, die Ausschüttungen bzw. Spenden an die Stadt über die bisher vorgesehene Summe hinaus um 500.000 Euro zu erhöhen.

Die zusätzliche Ausschüttungen bzw. Spenden der Sparkasse sind insbesondere dem Sporthallenentwicklungs- und Sanierungsprogramm (Profitcenter 3D_0080201 „EB Sport- und Freizeitbetriebe“, Sachkonto 522 200 „Aufwand Unterhaltung Grundstücke und Gebäude“) zu zuführen.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wies zunächst StD Stüdemann bezugnehmend auf den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2011 daraufhin, dass er davon abrate, mit der Sparkasse Dortmund über eine Erhöhung der von der Sparkasse zur Verfügung gestellten Ausschüttungen nach zu verhandeln. Er hielte es für zielführender, wenn man sich darauf verständigen könnte, dass aufgrund von Mehrerträgen z. B. durch das Gemeindefinanzierungsgesetz die in Rede stehenden 500.000 € wieder dem Sportstättensanierungsprogramm zufließen lassen würden.

Anschließend erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger, dass seine Fraktion vom Grundsatz her die Ausrichtung der Tischtennisweltmeisterschaften 2012 und der German-Open im Tischtennis her begrüße. Den von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Ergänzungsantrag, den er kurz begründete, sehe seine Fraktion als eine Art Verhandlungsauftrag an die Verwaltung an.

Nachdem für die SPD-Fraktion Rm Balzer verdeutlicht hatte, dass seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, obwohl seine Fraktion es begrüßen würde, wenn man weitere Sponsoren diesbezüglich finde, bat er außerdem darum, künftig derartige Vorlagen so terminlich zu planen, damit diese wie auch im Fachausschuss, wie in diesem Fall im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, beraten werden können.

Des Weiteren erklärte Rm Reppin (CDU), dass auch seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen werde, da es sich bei den Tischtennisweltmeisterschaften und den German-Open im Tischtennis um Veranstaltungen handele, die für die Stadt Dortmund sicherlich Image fördernd sein werden.


Ablehnen dagegen werde seine Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da man diesen nicht für realisierbar halte.

Nachdem auch Rm Dr. Reinbold für die Fraktion FDP/Bürgerliste deutlich gemacht hatte, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da man diesen für nicht erforderlich halte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

Bei einigen Stimmenthaltungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.02.2011 ab.

2. Bei einigen Stimmenthaltungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt zur Verringerung eines erwartbaren Fehlbedarfes die Bezuschussung der Tischtennis German Open im Jahr 2011 mit einem Betrag in Höhe von 75.000,00 Euro sowie der Tischtennis-Weltmeisterschaften im Jahr 2012 mit einem Betrag in Höhe von 425.000,00 Euro.

zu TOP 9.9
Zusätzlicher Erwerb von STEAG-Anteilen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03368-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.02.2011 (Drucksache Nr.: 03368-11)

Der Rat stimmt weder dem anvisierten Erwerb weiterer 49% Anteile an der Evonik STEAG GmbH durch die Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, noch einem etwaigen Auffangbeschluss zur Erhöhung von Anteilen der DSW21 und DEW21 für den Fall des Ausfalls anderer Gesellschafter zu.
Zur Vermeidung möglicher Amtshaftungsrisiken fordert der Rat die Verantwortlichen von DSW21 und DEW21 sowie der Stadt Dortmund auf, den am 18.12.2010 geschlossenen Vertrag über den Erwerb von 51% der Evonik STEAG Anteile - soweit er den Konzern Stadt Dortmund betrifft - unverzüglich rückabzuwickeln.
Die Verantwortlichen bei DSW21 und DEW21 werden aufgefordert, die damit verbundenen Unternehmensverluste und -risiken dem Rat schnellstmöglich vorzutragen sowie die daraus resultierenden Konsequenzen darzustellen.
Hierzu wird angeregt, sowohl den Vorstandsvorsitzenden der DSW21, Herrn Guntram Pehlke, als auch den kaufmännischen Geschäftsführer und Vorsitzenden der Geschäftsführung von DEW21, Herrn Dr. Frank Brinkmann, sowohl zur öffentlichen, als auch zur nichtöffentlichen Sitzung des Rates am 17.2.2011 einzuladen.
Der Rat der Stadt behält sich vor, sich gegebenenfalls daraus ergebende personelle Konsequenzen zu gegebener Zeit zu erörtern.

Begründung:

Nachdem das Stadtwerkekonsortium – unter Beteiligung von DSW21 und DEW21 - am 18.12.2010 bereits 51% der STEAG-Anteile erworben hat, planen diese in den nächsten Jahren die restlichen 49% an Deutschlands fünft größtem Stromversorger in einer Größenordnung zwischen 560 Mio. € und 624 Mio. € zu erwerben. Die dazu erforderlichen Beschlüsse und Vereinbarungen sollen bereits kurzfristig (bis Ende Februar) verbindlich festgelegt werden.

Auch wenn es das erklärte Ziel ist, private Partner zu gewinnen, die die zusätzlichen Anteile übernehmen, ist eine Anteilsübernahme durch die jeweiligen Stadtwerke selbst – und damit verbundene (finanzielle) Risiken - nicht gänzlich auszuschließen.

Soweit in der Verwaltungsvorlage (DS-Nr. 03222-11) darauf verwiesen wird, dass die aus dem Steag-Projekt resultierenden Chancen und Risiken dargelegt worden seien, ist darauf hinzuweisen, dass sich diese auf die Risiken der ersten Erwerbstranche bezogen. Eine abschließende und umfangreiche Risikobewertung hinsichtlich beider bzw. der zweiten Tranche ist nicht hinreichend erfolgt.

Auch der Stadtkämmerer war in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften (10.2.) letztlich nicht in der Lage, die mit diesem Geschäft verbundenen Risiken abschließend zu bewerten und mögliche worst-case Szenarien für den Haushalt des Konzerns Stadt Dortmund zu skizzieren.

Damit dürfte es auch den an den Ratsbeschlüssen beteiligten Mandatsträgern nicht im Entferntesten möglich sein, die mit einer Zustimmung zur Beschlussvorlage verbundenen Wagnisse und deren Auswirkungen auf die Stadt ansatzweise zu ermessen. Insoweit wird auch auf die im Schreiben der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund vom 14.12.2010 zum Ausdruck kommenden Bedenken verwiesen.


Vielmehr scheinen blindes Vertrauen auf vage Prophezeiungen und zweifelhafte Versprechen der Unternehmensleitungen auf hohe Gewinnerwartungen das Abstimmungsverhalten zu bestimmen. Eine auf frei von begründeten Zweifeln beruhende Beschlussfassung zum Wohl der Stadt ist somit nicht möglich.

Dies steht in eklatantem Widerspruch zu den in der Rechtsprechung (z.B. BGH-Entscheidung zu Dorstfeld Süd) akzentuierten Anforderungen an die Amtspflicht von Ratsmandatsträgern, die insoweit analog zu würdigen sind.

Sinngemäß kann danach eine bewusst unzureichende Berücksichtigung offensichtlicher Gefährdungspotentiale eine haftungsrelevante Amtspflichtverletzung begründen, wenn ein Beschluss entgegen besserer Wissens- und Erkenntnisquellen gefasst wird. Dabei kann es im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob es sich – wie im o. g. Fall um eine gesundheitsgefährdende B-Planaufstellung – oder eine den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune stark gefährdenden Ratsbeschluss handelt.

Auch wenn solche in diesem Zusammenhang angestrengte Schadensersatzklagen einer dezidierten Prüfung im Einzelfall unterzogen werden müssten, erscheint es ratsam, bereits jetzt sämtliche Vorkehrungen zu treffen, mögliche Erfolgsaussichten frühzeitig zu reduzieren. Dazu gehört insbesondere, keine Beschlüsse herbeizuführen, über deren endgültige Tragweite keine dezidierten Vorhersagen getroffen werden können.

Trotz damit verbundener großer finanzieller Nachteile in Millionenhöhe ist es daher ratsam, nicht nur weitere Spekulationen zu unterbinden, sondern den Ende 2010 geschlossenen Vertrag rückabzuwickeln, da die mit einem weiteren Anteilserwerb verbundenen finanziellen Risiken vermutlich für den Konzern Stadt Dortmund um ein Vielfaches höher ausfallen werden.

Ob und wenn ja in welchem Umfang daraus personelle Konsequenzen zu ziehen sein werden, soll einer von den Konzern-Verantwortlichen darzulegenden Berichterstattung vorbehalten bleiben. Insoweit ist es unerlässlich, dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit zur Verwendung öffentlicher Steuermittel durch entsprechende Berichterstattung (sowohl öffentlich als auch nichtöffentlich) schnellstmöglich Rechnung zu tragen.

B Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2011 (Drucksache Nr.: 03222-11-E1)



Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Bemühungen des Stadtwerke-Konsortiums nach vollzogenem Erwerb von 51% der Steag im Zuge der Vereinbarung einer sog. Call- bzw. Put-Optionsregelung unmittelbaren Einfluss auf die Gesellschafterstruktur nach Veräußerung des verbleibenden 49 %-Anteils zu gewinnen.

Der Rat beschließt, dass sichergestellt ist, dass

die wirtschaftlichen Risiken der DSW21 und DEW21 auf deren Eigenkapital-Anteil an der Vorschaltgesellschaft begrenzt werden.

auch bei Ausübung der Option im Falle des Erwerbs von weiteren 49% der Gesellschaftsanteile ein Rückgriff auf den Haushalt der Stadt Dortmund ausgeschlossen bleibt.

die kommunale Beteiligungsgesellschaft die 49%-Anteile der 2. Tranche weiterveräußert oder neue Konsorten aufnimmt.


Der unter Punkt 2 der Beschlussvorlage aufgeführte „Auffangbeschluss“ (Aufstockung der Anteile an der kommunalen Vorschaltgesellschaft um jeweils bis zu 6 % auf einen Anteil von bis zu 24 % bei DEW21 und DSW21 bei Ausfall anderer Gesellschafter) wird hinsichtlich seiner Geltungsdauer auf das Closing / die Umsetzung des Vertragswerkes beschränkt.

Der Rat der Stadt beschließt, dass die mit der Wahrnehmung der Call-Option zum Erwerb der 2. Tranche (49 %) gegebene Möglichkeit eines Weiterverkaufs dieser Anteile der Steag zu einem wirtschaftlich sinnvollen Zeitpunkt (Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2017) genutzt wird.
Im Sinne einer strategischen Weiterentwicklung insbesondere der Auslandsaktivitäten der Steag ist dabei vorrangig ein strategischer Investor mit Expertise im Bau, Management und Betrieb großindustrieller Erzeugungsanlagen in internationalen Märkten zu suchen

Der Rat der Stadt Dortmund wird sowohl im Falle der Ausübung der Call-Option wie auch bei der Weiterveräußerung von Anteilen an Dritte beteiligt.

Bei den Besetzungsentscheidungen zu Aufsichtsgremien der Steag ist die Gewinnung energiewirtschaftlicher Kompetenz und Expertise sicherzustellen.


C Antrag der Fraktion Die Linke vom 15.02.2011 (Drucksache Nr.: 03222-11-E2)

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entwicklung zur Schaffung einer kommunalen Erzeugungsplattform durch den Ankauf der 2. Tranche von 49% Anteils an der STEAG durch die KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG unter Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21). STEAG soll in Zukunft Teil eines vertikal integrierten kommunalen „Versorger-Netzwerkes“ eigenständiger Unternehmen sein. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher eine bevorzugte Aufnahme weiterer kommunaler Versorgungsunternehmen ins Stadtwerkekonsortium bei Ausübung einer Call-Option durch die KSBG KG.
Begründung

In der beim Beschluss zum Ankauf der 1. Tranche von 51% an der STEAG zugrunde liegenden Marktanalyse heißt es: „Die Konsortialpartner gehen daher davon aus, dass der Kauf der STEAG zu Stabilität und Wachstum der kommunalen Ruhrgebietsstadtwerke führen und gleichzeitig in Einklang mit dem Gedanken der Rekommunalisierung als Basis der kommunalen Daseinsvorsorge auch eine ökonomisch starke Stütze der Region Rhein-Ruhr sein wird.“ Für den Gedanken einer Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge wäre es abträglich, wenn private Großkonzerne in nennenswertem Umfang beteiligt würden. Sie würden einem ökologischem wettbewerbsfähigem Umbau der STEAG durch ihre in der Regel übertriebenen Renditeerwartungen eher entgegen stehen.

In der anschließenden Diskussion verdeutlichten wie bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2010 die jeweiligen Sprecher die Standpunkte ihrer Fraktion hinsichtlich des zusätzlichen Erwerbs von Steag-Anteilen.
Hierbei machte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Faenger deutlich, dass seine Fraktion auch den zusätzlichen Erwerb von Steag-Anteilen nicht zustimmen werde, da nach Auffassung der Fraktion FDP/Bürgerliste die hiermit verbundenen Risiken und Auswirkungen, so wie man dies ausführlich in der Begründung des o. a. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.02.2011 dargestellt habe, nicht absehbar seien.

Weiterhin brachte für die CDU-Fraktion Rm Monegel bezugnehmend auf den o. a. Antrag seiner Fraktion vom 15.02.2011 zum Ausdruck, dass die Stadt Dortmund u. a. im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ihren städtischen Töchtern wie beispielsweise der DSW 21 und der DEW 21 viel abverlange. Insofern sollte es man diesen Töchtern auch ermöglichen, wie im vorliegenden Fall neue Geschäftsfelder zu erschließen.

Um die aus diesem Geschäft eventuell resultierenden Risiken zu minimieren, habe die CDU-Fraktion wie schon in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2010 einen Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt, in den man die entsprechenden diesbezüglichen Vorstellungen der CDU-Fraktion dargelegt habe.

Abschließend setzte sich Rm Monegel (CDU) insbesondere noch mit dem von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag kritisch auseinander und machte dabei deutlich, dass man sich bei der vorliegenden Angelegenheit wie bei jeden anderen Entscheidung auch der Bewertung der diesbezüglichen Fachleute vertrauen müsse, um dann letztendlich eine gewissenhafte und pflichtgemäße Entscheidung treffen zu können. Von daher werde die CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und auch den von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag ablehnen.

Anschließend brachte Rm Kowalewski (Die Linke) zum Ausdruck, dass nach Einschätzung seiner Fraktion der Stadtwerke-Verbund mit Bedacht und unter sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiken den Erwerb der Steag-Anteile betreibe.

Von daher vertrete die Fraktion Die Linke anders als die CDU-Fraktion die Auffassung, dass es nicht richtig wäre, wenn beispielsweise private Großkonzerne im nennenswerten Umfang hieran beteiligt würden.

Abschließend erklärte Rm Kowalewski (Die Linke) hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion, dass man den Punkten 1, 2, 5 und 6 des Antrages der CDU-Fraktion zustimmen könne.

Anstelle der Punkte 3 und 4 dieses Antrages, die seine Fraktion ablehne, sollte man anstatt dessen den Antrag seiner Fraktion beschließen. Zustimmen werde die Fraktion Die Linke auch der vorliegenden Verwaltungsvorlage.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Krüger zum Ausdruck, dass seine Fraktion den zusätzlichen Erwerb weiterer Steag-Anteile ablehnen werde.

Für ihn sei dabei bedauerlich, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.12.2010 nicht den damals vorgelegten Antrag seiner Fraktion und den darin formulierten Weg hinsichtlich eines ökologischen Umbaus von Steag zugestimmt habe. Letztendlich vermisse die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine konsequente ökologische Neuausrichtung des Kohleverstromers Steag.

Bezugnehmend auf seine in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2010 diesbezüglich abgegebene Stellungnahme wies Rm Schilff (SPD) daraufhin, dass die SPD-Fraktion nach intensiven Überlegungen auch dem zusätzlichen Erwerb weiterer Steag-Anteile zustimmen werde. Wichtig dabei sei für seine Fraktion, dass es durch den weiteren Erwerb der Steag-Anteile den Kommunen möglich sein werde, zu entscheiden, wen man bei Steag strategisch beteiligen wolle.

Außerdem setzte sich Rm Schilff (SPD) mit den zu diesem Tagesordnungspunkt vorgelegten Anträgen auseinander. Hierbei machte er deutlich, dass die SPD-Fraktion den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, dem man als kontraproduktiv ansehe, ablehnen und den Ergänzungsanträgen der CDU-Fraktion bzw. der Fraktion Die Linke zustimmen werde.
Abschließend erklärte Rm Münch (FBI), dass für ihn eine kommunale Beteiligung an der Steag einen gewissen Charme habe. Trotz alledem werde er diese Beteiligung ablehnen, da für ihn die damalige Beteiligung der Stadt Dortmund an „GEKKO-Projekt“ deutlich gemacht habe, dass man nicht immer den Ratschlägen der Fachleute vertrauen sollte.

Die Abstimmung der o. a. Anträge sowie die Beantwortung der zum Schluss der Diskussion von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gestellten Fragen erfolgte unter dem Tagesordnungspunkt 4.4 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Neubenennung der ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle seitens der Verwaltung sowie Neubesetzung der Geschäftsführung der Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein Westfalen (LPVG NW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02902-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für die ausgeschiedene Beisitzerin bzw. den ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW die folgenden Beigeordneten:
Für Herrn Herr StD Siegfried Pogadl: Herr StR Martin Lürwer
Für Frau StK’in Dr. Christiane Uthemann: Frau StR’in Birgit Zoerner

Die Geschäftsführung der Einigungsstelle wird künftig Frau Elisabeth Böker (Fachbereich 1/II) übernehmen.

zu TOP 10.2
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die 36. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02967-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die 36. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 03. - 05. Mai in Stuttgart:

Abgeordnete:

1. Herr Rm Peter Balzer (SPD) 4. Herr Rm Jürgen Böhm (CDU)

2. Frau Rm Carla Neumann-Lieven (SPD) 5. Herr Rm Wolfram Frebel (B90/Grüne)

3. Frau Rm Christiane Krause (CDU) 6. Herr Rm Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste)







zu TOP 10.3
Verleihung der Stadtplakette, der Ehrenbezeichnung "Ehrenmitglied des Rates" und der Ehrennadel der Stadt Dortmund
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03028-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer und Rm Thieme (NPD) genehmigt der Rat der Stadt einstimmig folgende vom Oberbürgermeister und Rm Monegel (CDU) getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verleihung der Stadtplakette der Stadt Dortmund an Herrn Heinrich Ollech, der Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Rates“ der Stadt Dortmund an Herrn Frank Hengstenberg und die Verleihung der Ehrennadel der Stadt Dortmund an Herrn Ratsmitglied André Buchloh.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer und Rm Thieme (NPD) folgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03028-11-E1) vom 09.02.2011:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verleihung der Ehrennadel der Stadt Dortmund an Herrn Ratsmitglied Thomas Tölch.

zu TOP 10.4
Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03155-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO überplanmäßige Mehrauszahlungen im Bereich der Freistellungsphase der Altersteilzeit in Höhe von 505.000 €.

Der Rat beschließt die Deckung der Mehrauszahlungen aus den Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer.

zu TOP 10.5
Jahresplanung 2011 für die Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03195-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage „Jahresplanung 2011 für die Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO)“ zur Kenntnis.













zu TOP 10.6
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03267-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt auf Grundlage des Antrages der Fraktion Die Linke vom 11.02.2011 (Drucksache Nr.: 03267-11-E1) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt

Frau Nancy Ann Ritschl

als Sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit an Stelle von Herrn Helmut Eigen. Stellvertreterin bleibt weiterhin Frau Dr. Petra Tautorat.

zu TOP 10.7
Jubilarfeier für die städtischen Beschäftigten
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2011
(Drucksache Nr.: 03036-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 27.01.2011 vor:

Die Jubilarfeier für die Beschäftigten der Stadtverwaltung wird wieder eingeführt. Die Verwaltung wird aufgefordert, die ausgefallene Jubilarfeier für 2010 umgehend nachzuholen und ab Ende des Jahres 2011 wieder kontinuierlich in angemessener Form durchzuführen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind aus dem Gesamtetat zu finanzieren.

In der kurzen Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunktes erklärte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Stackelbeck, dass ihre Fraktion der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation, die auf einem Antrag der SPD-Fraktion basiere, zustimmen werde, da ihre Fraktion die Jubilarfeier als eine Art Wertschätzung der Mitarbeiter betrachte.

Ihre Fraktion lege jedoch Wert darauf, dass die Jubilarfeier nicht nur in angemessener Form, so wie dies in der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation protokolliert worden sei, sondern auch in kostengünstiger Form durchgeführt werde.

Dagegen sprachen sich Rm Berndsen (SPD), Rm Weintz (CDU) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) dafür aus, es bei der Formulierung zu belassen, so wie dies in der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation formuliert worden sei. Letztendlich muss es ihrer Auffassung nach möglich sein, die Jubilarfeier in vernünftiger Art und Weise durchzuführen.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschließt der Rat der Stadt daraufhin einstimmig die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 27.01.2011.










11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Kosten für die Parkausweise der Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02975-10)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 02975-10-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Mandatsverteilung in einem von 96 auf 76 Ratsmitglieder verkleinerten Stadtrat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02976-10)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 02976-10-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
Einsparungspotential bei Nichtwiederbesetzung eines Dezernenten und Höherstufung des
Wirtschaftsförderers als Wirtschaftsdezernent mit erweitertem Aufgabenbereich
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 02983-10)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 02983-10-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Probleme des Dortmunder Bürgermeisters mit dem Tragen des Dortmunder Stadtwappens
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03201-11)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 03201-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.5
Konsequenzen aus dem Radfahrunfall Am Winkelsweg / Stockumer Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03244-11)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 03244-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.6
Kostenübernahme der Stadt Dortmund für den SPD-Neujahrsempfang in der Heinrich Böll Gesamtschule
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03256-11)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 03256-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




zu TOP 11.1.7
Lagerung von Wahlplakaten von SPD und NPD in Dortmunder Schulen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03257-11)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 03257-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Rm Barrenbrügge (CDU) wies daraufhin, dass in der Anlage der o. g. Beantwortung die Robert-Koch-Realschule nicht aufgelistet sei.
Änderung: Seiner Erkenntnis nach werden in dieser Schule Kellerräume genutzt und er bat nach Prüfung um Abschluss von Kellerraumverträgen, soweit dies noch nicht geschehen sei.

zu TOP 11.1.8
Integrationsindex für Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03312-11)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 03312-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.9
Parteiveranstaltungen von SPD und NPD in Schulen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03314-11)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 03314-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.10
Parteiveranstaltungen von CDU und NPD in Jugendfreizeitstätten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03315-11)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.2.1
Asylantenzustrom
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 03193-11)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage (Drucksache Nr.: 03193-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.2.2
Straßenschäden / Schlaglöcher
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 03194-11)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.






Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:20 Uhr von OB Sierau beendet.




Der Oberbürgermeister







Ullrich Sierau Max Branghofer
Ratsmitglied






Uwe Feuler
Schriftführer