Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün


am 09.03.2021
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:12 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)


Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)

Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste) i.V. für Herrn RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD)

Herr sB Modler (Die Partei)

2. Beratende Mitglieder:

Herr SB Rupflin- Behindertenpolitisches Netzwerk


Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez


Herr StR Wilde – 6/Dez
Herr Finger – 63/AL
Herr Just – 63/stv. AL

Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Klüh - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro
Herr Braun - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

Frau Neuhaus – Referendarin FB 66





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 09.03.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1U, Kongresszentrum Westfalenhallen, 44137 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 02.02.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung – nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)

3.2 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

3.3 Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Saalbaus Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19833-21)

3.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

3.5 Förderung von Lastenrädern
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20166-21)
3.6 Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh: Spielraum- und Freizeitflächenkonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19055-20)

3.7 Zukunft Flughafen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E2)

Zu behandeln ist der hierin enthaltene Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2)

hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
Hierin ist der textgleiche Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19469-20-E4) enthalten, welcher bereits unter der Drucksache Nr.: 19353-20-E2 durch den AKUSW an den AMIG zwecks Beratung überwiesen wurde.

3.8 Breitbandversorgung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20120-21)

3.9 Fahrradstadtplan
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19166-20-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19166-20-E2)

3.10 Grabeland an der Burgholzstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19169-20)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19169-20-E1)

3.11 Fahrradachse Kleppingstraße/Kuckelke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20158-21)

3.12 Gartenstadtradweg/ Hoeschbahntrasse
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19812-21-E2)


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Außerplanmäßige Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung und Teilergebnisrechnung des Amtes 75 für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19078-20)





4.2 Vogelschlag an städtischen Gebäuden
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19747-21-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19747-21-E2)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19458-20)

5.2 Erneuerung von einer Lichtsignalanlage LSA 0339 Innenstadt Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19719-21)

5.3 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18435-20)

5.4 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020
(Drucksache Nr.: 18826-20)

5.5 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19223-20)

5.6 Straßenschäden nach Wintereinbruch
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20086-21)

5.7 Winterdienst auf Fuß- und Radwegen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20118-21)

5.8 Schwieringhauser Brücke
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18704-20)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18704-20-E3)

5.9 Stadtbahnen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19658-21-E1)

5.10 Ampelschaltung Wambeler Hellweg
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20051-21)


5.11 Brücke Lange Straße
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19180-20-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19180-20-E2)

5.12 Jugendverkehrsschule Fredenbaum
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19170-20-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19170-20-E3)

5.13 Beirat Nahmobilität
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19178-20-E1)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19178-20-E2)

hierzu -> Beirat Nahmobilität; Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19178-20-E3)
Stellungnahme der Verwaltung

5.14 Container-Standorte an eingezeichneten Radwegen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18320-20-E1)

5.15 Verkehrsbezogene Baustellenkoordination beim Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20084-21)

5.16 Durchfahrtsverbot für LKW auf der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20168-21)

5.17 Schäden an Straßen der Stadt Dortmund infolge von Schnee und Frost im Februar 2021
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20169-21)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19984-21)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Vierter Quartalsbericht 2020 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19940-21)




8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

8.1 Konzept zur Regelung von Fahrradverkehr in den städtischen Parkanlagen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19769-21)

8.2 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

8.3 Aufenthaltsqualität in Grünanlagen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20133-21)

9. Anfragen

9.1 Radverkehrsführung bei Baustellen
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18175-20)

10. Informationen der Verwaltung



Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1

Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

AMIG, 09.03.2021:


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Annette Becker benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

AMIG, 09.03.2021:


Der/Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

AMIG, 09.03.2021:

Vor Feststellung der Tagesordnung wurde der sachkundige Bürger Thomas Eltner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom Ausschussvorsitzenden in sein Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Man einigt sich darauf, auf Vorschlag des Vorsitzenden die Tagesordnung um den folgenden TOP (neuer TOP 3.13) zu ergänzen:
Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“ (Drucksache Nr.: 18957-20-E5)
Zugleich einigt man sich darauf, den o.a. Antrag als eingebracht zu betrachten, diesen in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 04.05.2021 zu vertagen und ihn dort erneut aufzurufen.


Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlage (neuer TOP 3.14) zu ergänzen:
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen –Kostenerhöhungsbeschluss (Drucksache Nr.: 19907-21)

Folgende Absetzung liegt vor:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste hat den unter TOP 5.17 aufgenommenen Vorschlag zur TO zurückgezogen:

„Schäden an Straßen der Stadt Dortmund infolge von Schnee und Frost im Februar 2021“ (Drucksache Nr.: 20169-21)

Der TOP 5.17 wird von der Tagesordnung abgesetzt.


Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 02.02.2021

AMIG, 09.03.2021:


Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 02.02.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung – nicht besetzt –



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 03.03.2021:

Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Vorlage als überflüssig, da es sich um Unterhaltsleistungen der Verwaltung handelt. Zudem möge man prüfen, inwieweit die Beleuchtung nicht auch eine Art Licht-verschmutzung (Insekten, Pflanzen beeinträchtigt) darstellt. Auch soll geprüft werden, ob Laternen nicht an geeigneten Stellen mit Solarzellen zur Stromerzeugung ausgestattet werden können. Zudem fehlt das aktuelle Lagebild – dies fehlt in der Vorlage. Obdachlosen sollen Angebote gemacht werden, und nicht in der Vorlage über diese „gejammert“ werden.
Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD wollen die Vorlage empfehlen, allerdings ohne die Beleuchtung. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass Obdachlosigkeit kein kosmetisches sondern ein gesellschaftliches/soziales Problem darstellt und entsprechend angegangen werden muss.
Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Über den weitestgehenden Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD) gegen 14 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei) nicht, die Vorlage uneingeschränkt auszusprechen. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei) gegen 4 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD), folgenden Beschluss zu fassen und bittet zudem die Verwaltung, oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten (Stellungnahme):
Empfehlung
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt
Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche
finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen. Davon ausgenommen
und nicht gewünscht wird die Beleuchtung von Bäumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur
Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen
zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung
der Maßnahmen zu gewährleisten.

AMIG, 09.03.2021:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Beschluss lt. Vorlage wie folgt zu ergänzen:

Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

Mit dieser Ergänzung und in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.


zu TOP 3.2
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr.: 19544-21)

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe
von 2.398.407 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe von 25.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe verwendet.

Darüber hinaus genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 81.340.913 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.


zu TOP 3.3
Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Saalbaus Mengede
Empfehlung (Drucksache Nr.: 19833-21)

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Die Fraktion Die Partei), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.664.195,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4–8 HOAI) der denkmalgerechten Fassadensanierung des Saalbau Mengede.

2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 1.013.083,17 € und für das Jahr 2023 in Höhe von 311.718,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.

4. beschließt gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW und § 83 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.013.083,17 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und 311.718,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter Punkt „Finanzielle Aus­wirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.


zu TOP 3.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“
(DS-Nr. 11517-19) um 1.249.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von bisher 4.997.592 € auf insgesamt 6.246.592 €.


Das Projekt wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 4.497.832,80 €. Zur Refinanzierung der aktuellen Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 5.621.932,80 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 499.759,20 € um 124.900 € auf 624.659,20 €. Ohne Refinanzierung sind die Mehrkosten von 1.249.000 € zu 100 % seitens der Stadt zu tragen.

zu TOP 3.5
Förderung von Lastenrädern
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20166-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr. 20166-21-E1)


…. die Fraktion DIE LINKE+ bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist in Dortmund ein Förderprogramm der Stadt für Lastenräder möglich, wie es in z.B.
Köln schon existiert?
https://www.stadt-koeln.de/artikel/68501/index.html
Wie könnte so ein Programm aussehen?
2. Mit welchen Kosten ist so ein Programm verbunden?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass bei der Förderung insbesondere finanziell benachteiligte
Menschen zum Zuge kommen?

AMIG, 09.03.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.





zu TOP 3.6
Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh: Spielraum- und Freizeitflächenkonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19055-20)

Hierzu liegt vor Beschluss der BV Mengede vom 03.02.2021

Die Bezirksvertretung Mengede:
1. nimmt das Spielraum- und Freizeitflächenkonzept in der vorgelegten Form zur Kenntnis.
2. beauftragt die Verwaltung, die im Konzept dargestellten Maßnahmen weiter zu qualifizieren, mögliche Förderzugänge zu prüfen und erforderliche Beschlussvorlagen in die politische Beratung einzubringen, um die planerische und bauliche Umsetzung der Maßnahmen zu legitimieren.

AMIG: 09.03.2021:

Herr sB Rupflin regt an, dass, bevor Festlegungen getroffen werden, vorab mit dem Behinderten-politischen Netzwerk (BPN) die Zusammenarbeit gesucht wird, um entsprechend Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Auch sollten die bei der Trennung des Rad- und Fußverkehrs vorherrschenden Probleme bei der Umsetzung unbedingt berücksichtigt werden.

Herr Wilde sagt zu, diese Anregungen an die Verwaltung weiterzugeben.

Frau Rm Heidkamp teilt mit, dass die Bezirksvertretung (BV) Mengede zu der Vorlage Anmerkungen gemacht hatte, die dem AMIG heute zwar nicht vorlägen, sie aber trotzdem folgenden Antrag hierzu stelle:

Die Verwaltung möge prüfen, ob die Anmerkungen der BV Mengede eingearbeitet werden können.

Dem Antrag von Frau Rm Heidkamp stimmt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung, entsprechend zu verfahren.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die o.a. Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Zukunft Flughafen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E2)

Hierzu liegt vor Überweisung des AKUSW vom 03.02.2021 (in u. a. Überweisung des Rates enthalten)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 11.02.2021:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 vor:

zu TOP 3.15.1
Zukunft Flughafen
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1):
…die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafen aus.

2. Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren.
Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.

3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorab zur Beratung vorgelegt.

4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.
Begründung:
ggf. mündlich

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.
2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch bzw. wieder auf der Landebahn befinden.
Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen. Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550 Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen. Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.


AKUSW, 03.02.2020:

Herr Rm Stieglitz erläutert die einzelnen Punkte des o. a. gemeinsamen Antrages (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) wie folgt:

Zum 1. Punkt erläutert er, dass man sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start-und Landebahn ausspreche. Er denke, dass eigentlich alle Fraktionen dem zustimmen könnten. Man habe ja in Dortmund seit etwa 20 Jahren diese Landebahn mit 2000 Meter Länge. Der Flughafen Wickede wickele Flüge in alle europäischen Ziele ab. Man könne also heute schon, mit den derzeitigen Flugzeugen und der derzeitigen Landebahnlänge alle europäischen Destinationen erreichen. Von daher denke er, dass man hier ein Signal setzen könne zur Sicherheit der Anwohner*innen des Dortmunder Flughafens, in Dortmund wie in Unna, und auch ein Zeichen setzen könne für den Flughafen selbst, dass er eben hier eine Sicherheit habe, dass weitere Planungen zu einer noch längeren asphaltierten Landebahn nicht notwendig seien und damit dann auch für die Fluggesellschaften Sicherheit setze, dass sie keinen entsprechenden Flugzeuge für Dortmund einplanen brauchen, die längere Landebahnen benötigen würden.

Bei Punkt 2. habe man das Thema, dass der Flughafen ja eigentlich nur die Infrastruktur betreibe.
Es gäbe natürliche gewisse Risiken für den Betrieb des Flughafens. Zum einen habe man als Risiko sicherlich die Situation der Luftfahrt insgesamt. Dies sei ja auch vor Corona schon schwierig gewesen.
Man sehe auch noch als Risiko für den Flughafen die Vorgaben der EU, wonach dieser zukünftig ohne Subventionen auskommen müsse. Unabhängig von den EU-Vorgaben wären bisher jedes Jahr Kosten für den Flughafen in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Hier frage man sich, wie lange man sich das als Stadt noch leisten möge. Was wäre, wenn es jetzt zur Flughafenschließung käme, wolle man nun untersucht haben. Man müsse hier eine große Fläche neu nutzen. Es entstehe hier also eine Situation, die man im Ruhrgebiet bereits aus anderen Zusammenhängen kenne. Daher sei es wichtig hier neue Nutzungen zu finden, wo man den bisher am Flughafen Beschäftigen neue Arbeitsplätze bieten könne.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion gegen einen weiteren Ausbau sei. Man sehe keine Notwendigkeit darin, die Startbahn zu verlängern. Das Signal des o.a. gemeinsamen Antrages gehe allerdings eindeutig in die falsche Richtung. Damit gehe man indirekt bereits heute davon aus, dass der Dortmunder Flughafen bestimmte Vorgaben nicht mehr einhalten werde und man diesen daher abwickeln müsse. Das sehe Ihre Fraktion in keinster Weise so. Man glaube, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden können. Der Flughafen werde nicht nur zu touristischen Zwecken genutzt, sondern habe vielfältige andere Nutzer*innen (z. B von Investoren, die ihn als Geschäftsflughafen nutzen oder Menschen, die hier in Dortmund arbeiten und den Flughafen nutzen, um in der Heimat Verwandte oder Freunde zu besuchen). Die bekämen hier jetzt das Signal, dass viele Dortmunder Ratsmitglieder nicht mehr an diesen Flughafen glauben würden. Dieses Signal halte sie für fatal, da die Arbeit der Geschäftsführung des Flughafens allein schon aufgrund dessen schwieriger werde, da diese Fragen beantworten müsste wie, „ Wieso macht ihr denn schon eine Planung für danach? Wollt ihr uns nicht mehr? etc…“. Deswegen hätte ihre Fraktion es auch besser gefunden, das Ganze im Rat zu beraten, mit allen anderen Beteiligungen. Man habe auch deutliche Signale aus der Industrie, Handwerk und Gewerbe dahingehend erhalten, dass diese völlig entsetzt seien über diese Nachplanung. Man wisse doch auch, dass man an anderen Standorten, wo man versucht habe Flughäfen abzuwickeln, am Ende doch wieder ein Flughafen gelandet sei, weil man nämlich mit der Nachfolgenutzung nicht so ohne weiteres weitergekommen sei und man auch an anderen Orten erkannt habe, dass man die Flughafentätigkeit benötige. Das sehe man für Dortmund genauso. Weil das Signal des vorliegenden gemeinsamen Antrages insgesamt falsch sei, werde man diesen heute ablehnen auch wenn man gegen einen weiteren Ausbau sei.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man mit dem o.a. gemeinsamen Antrag nichts abwickeln wolle und man könne den Menschen aus Handel, Handwerk den Hinweis geben, dass die Aufgabe des Rates der Stadt auch darin bestehe, sich im Sinne eines ordnungsgemäßen Kaufmannes zu verhalten, der sich die Frage stelle: Was wäre wenn? Diese Frage könne man auch nicht stellen. Dann handele man vielleicht fahrlässig, weil diese sich derzeit aufdränge, durch ein aktuell bestehendes Klumpenrisiko, welches durch einen wesentlichen Player verursacht werde, der dort unterwegs sei.
Wäre Corona nicht gewesen, wären die Zahlen des Flughafens durchaus beachtlich gewesen. Welche Veränderungen durch Corona in der Flugwirtschaft entstehen können oder werden, könne man begutachten lassen. Vor diesem Hintergrund sei es dann auch zwangsläufig richtig zu fragen, was man sich unter Umständen an diesem Standort vorstellen könnte. Solche Gedanken zu verbieten würde einem so großen Rat einer so großen Stadt nicht zu Gute kommen.
Insofern bitte man um Unterstützung des gemeinsamen Antrages, weil man ihn einfach für angemessen und auch verantwortungsvoll erachte.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass es gut sei, dass man jetzt in Bezug auf die Landebahn und deren Länge endlich mal Klarheit bekomme. Er erinnere daran, dass man die Situationen am Flughafen gehabt habe, wo scheibchenweise immer wieder eine Verlängerung erfolgt sei, wo vorausgreifend Baumaßnahmen an Terminals durchgeführt worden seien, dann die Landebahn nachziehen musste, weil das Terminal ja da war und ähnliche Verfahren. An der Stelle jetzt mal klarzuziehen, dass man hier einen Endausbauzustand habe was die Landebahn angehe, halte er für wichtig. Man wolle hier keinen Großflughafen haben. Es handele sich um einen Regionalflughafen, welcher letztendlich diese Aufgaben auch erfülle. Den Vorwurf der SPD-Fraktion dazu, dass man dem Flughafen schade, wenn man sich jetzt bereits Gedanken dazu mache, was denn sei, wenn es den Flughafen nicht mehr gebe, halte er für verfehlt. Es sei Aufgabe eines Rates sich mit solchen Gedankengängen auseinanderzusetzen. Die Situation bezüglich der Klimafrage sei nun mal wie sie sei und da werde man auch im Luftverkehr noch mit erheblichen Einschränkungen in den nächsten Jahren rechnen müssen.

Herr sB Jääskeläinen geht nochmal auf die Auswirkung von Corona ein, die ja über die Delle im Luftverkehr hinausgehe. Menschen würden lernen Videokonferenzen, Neuland und Urlaub vor Ort zu schätzen. Man rede über ein Flugverbot von innerdeutschen Flügen wo es dazu kommen werde, dass 60 % des Flugverkehrs einfach wegbrechen werden. Er sei großer, bekennender Fan von Fernreisen aber das müsse jetzt nicht von Dortmund aus passieren. Man habe in Düsseldorf einen hervorragenden Flughafen, der dann wahrscheinlich auch Probleme bekommen werde, wenn man keinen innerdeutschen Flugverkehr mehr habe. Er denke, dass es als Signalwirkung wichtig sei, zu zeigen, dass man sich damit auseinander setze, dass eventuell diese Gigantomanie irgendwann aufhören müsse und dass man tatsächlich mal auf mehr Nachhaltigkeit und etwas Weniger besinnen müsse, um Klima und andere Dinge zu schützen. Er sei Bewohner der Dortmunder Innenstadt, er wohne relativ nah am Wall und schlage daher für die Nachnutzung des Flughafens eine Rennstrecke für die Poser dort vor. Er halte diese Nutzung für sinnvoll und bitte daher einmal darüber nachzudenken.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Beschlusslage des Rates besage, dass die Landebahn mit 2000 Metern fix sei. Es sei auch nicht beabsichtigt dies zu ändern. Der Flughafen sei vor der Pandemie tatsächlich dabei gewesen schwarze Zahl zu schreiben. Sich heute bereits mit einer Nachfolgenutzung zu beschäftigen, wäre aus seiner Sicht nach außen ein völlig falsches Signal. Er könne daher die Argumentation von Frau Neumann-Lieven gut nachvollziehen, dass man das aus dem Ausschuss heraus nicht senden dürfe. Dadurch, dass hier auch verschiedene Dezernate der Verwaltung betroffen seien, glaube er, dass richtig sei, diesen gemeinsamen Antrag besser dem Rat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Das wäre der Sache angemessen.

Frau Rm Rudolf bekräftigt nochmal die Haltung ihrer Fraktion zu diesem Thema und betont, dass sie sich auch wünschen würde, den Beschluss zu dem heute diskutierten gemeinsamen Antrag im Rat zu fassen.

Herr Rm Happe betont, dass er sich in Bezug auf den gemeinsam Antrag der SPD anschließen könne. Das Signal wäre fatal, vor allem für die Wirtschaft, wenn man jetzt schon prüfen würde: Was machen wir? Mit dem Vorschlag die Tuner-Szene dort unterzubringen würde man den dortigen Anwohner*innen auch keinen Gefallen tun, da das extrem laut wäre. Zum diskutierten gemeinsamen Antrag selber wurde er zu Punkt. 1 zustimmen und Punkt 2. ablehnen.

Herr Wilde weist nochmal darauf hin, dass es im heute diskutierten gemeinsamen Antrag nicht darum gehe die Wertschöpfung des Flughafens zu begutachten sondern tatsächlich nur darum, Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung der Fläche für den Fall einer Flughafenschließung darzustellen. Darüber würde der Ausschuss heute entscheiden. Seiner Meinung sende man hiermit ein Signal, welches man nach außen gebe, das aber dem Ausschuss alleine nicht zustehe. Er vertrete die Meinung, dass eine solche Entscheidung im Rat getroffen werden müsse.

Frau Rm Reuter entgegnet, dass letztendlich hier jetzt entscheidend sei, was die Ratspolitik möchte. Es sei heute die Entscheidung dieser Versammlung, ob sie die Entscheidung heute hier oder im Rat fällen werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man voraussetzen könne, dass zumindest in den drei Fraktionen, die das hier heute vorgelegt hätten, eine umfangreiche Diskussion zwischen den Finanzern, den Wirtschaftsförderern und allen Kolleg*innen stattgefunden habe um eine breite Meinungsbildung bei einem so wichtigen Thema zu finden. Darin werde sich auch bis zur nächsten Ratssitzung nichts ändern. Heute sei für seine Fraktion der Entscheidungszeitpunkt, den man gerne im Rat nochmal wiederholen könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) sowie 1 Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste) zu Punkt 2. des Antrags, welcher die Punkte 3. und 4. inkludiert, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafen aus.

2.Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren.

Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.
3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorab zur Beratung vorgelegt.

4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.

Zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2) einigt man sich darauf, die Beschlussfassung hierzu zu vertagen, um diesen zunächst zur Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) , den Ausschuss für Wirtschafts- , Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEFW) sowie an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen.

Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19469-20-E4) vom 11.02.2021 vor:
„…die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550 Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor
für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die
Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen.
Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung
der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.“

Rm Neumann-Lieven (SPD) wiederholt, dass die SPD-Fraktion keinen Bedarf für einen Ausbau des Flughafens sehe. Sehr wohl sehe man aber, wie wichtig er für die Metropole Dortmund sei. Dies konterkariere der gemeinsame Antrag. Sie beschreibt nachdrücklich die Konsequenzen, die sich für die Stadt ihrer Ansicht nach ergäben und damit auch zur Ablehnung des Antrags durch die SPD-Fraktion führten.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) möchte auch hier die Ausschussdebatte über den Antrag nicht wiederholen, die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens halte man jedoch für fragwürdig. Der Antrag sei kein Schließungsantrag, vielmehr sei es im Sinne einer klugen vorausschauenden Politik, Szenarien zu entwickeln. Zum SPD-Antrag habe man auch bereits im Ausschuss gesprochen und überlegt, dass es Sinn mache die angesprochenen Fragen noch einmal in den Verkehrsausschuss und in weitere Ausschüsse zu schicken und zu einem späteren Zeitpunkt im Rat zu behandeln.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass der gemeinsame Antrag seiner Ansicht nach in die vollkommen falsche Richtung ginge. Daher stimme er den Ausführungen der SPD-Fraktion zu, dass ein solcher Antrag den Flughafen am Markt torpediere. Man setzte damit aus wirtschaftlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten der Beteiligung der Stadt, ein völlig falsches Signal. Den SPD-Antrag unterstütze seine Fraktion mit der Ausnahme, dass man den Flughafenverbund für keine tragfähige Lösung halte.

Rm Schmidt (SPD) gibt zu bedenken, dass die Absichten des gemeinsamen Antrags auch bei den Beschäftigten des Flughafens Empörung, Wut und Unverständnis hervorgerufen habe. Die Pandemie würde hier als Vorwand genommen und parteipolitisch genutzt, um gegen das sehr erfolgreiche Unternehmen Dortmunder Flughafen vorzugehen. Die Passagierzahlen der vergangenen Jahre unterstrichen die Nachfrage, die sichere Jobs und Steuereinnahmen für die Stadt und die Region schafften.

Rm Dr. Suck (CDU) klärt auf, dass sich im gemeinsamen Antrag die Übernahme einer ganzheitlichen Verantwortung für die kommunalen Unternehmen wiederfinde. Wesentliche unternehmerische Abhängigkeiten würden darin beleuchtet und begutachtet. Zur Frage mit dem Umgang des SPD-Antrages, habe sich der AKUSW entsprechend verhalten und dies würde man auch im Rat vorschlagen, wenn der Antrag jedoch abgestimmt werden sollte, werde die CDU-Fraktion ihn ablehnen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) drückt sein Erstaunen darüber aus, dass hier etwas medial hochgezogen werde, was es so gar nicht gebe und man sich dann darüber beklage, dass es dem Flughafen schade. Dies sei Populismus. Im Antrag stehe nicht, dass der Flughafen geschlossen werde, sondern dass die Landebahn nicht weiter verlängert werden solle und weiter, dass man sich Gedanken darüber mache, was passiere, wenn der Flughafen tatsächlich einmal schließt. Bezüglich des SPD-Antrags plädiere seine Fraktion auch für eine weitere Befassung in den Ausschüssen.

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass man nicht einfach mit einer optimistischen Grundhaltung abwarten könne, die seiner Ansicht nach nicht begründet sei. Natürlich sei man auch besorgt darum, Arbeitsplätze zu erhalten und habe in Dortmund immer wieder die Lage solche Herausforderungen stemmen zu müssen. Man stecke auf der anderen Seite aber viel Geld in den Flughafen und mit diesem Geld könne man viele andere Arbeitsplätze schaffen.

Rm Berndsen (SPD) zeigt sich erstaunt über die Diskussion und erinnert daran, dass in den Wahlprogrammen der Parteien, die nun angeben nicht für eine Schließung des Flughafens zu sein stände, dass sie für eine Schließung stünden. Insbesondere über die Kehrtwende der CDU-Fraktion sei man enttäuscht. Seiner Meinung nach stände der Flughafen auch für Familienzusammenführung. Die SPD stünde genau wie die IHK zu diesem Flughafen und er werbe dafür wieder alles dafür zu tun, damit er sich entwickeln könne.

OB Westphal klärt auf, dass es nicht so sei, dass diese Frage jetzt medial hochgezogen worden sei. Das Datum sei vielmehr der 23. September gewesen. Der Tag an dem „Grün“ und „Schwarz“ ein Bündnis zur Stichwahl des Oberbürgermeisters eingegangen sei und diese Vereinbarung getroffen habe. Herr van Bebber habe im Ältestenrat für Fragen bereit gestanden und Auskunft gegeben über die Situation des Flughafens, auch bezogen auf das EU-EBITDA. Aus den Informationen, die Herr von Bebber an der Stelle übermittelt habe, könne man erkennen, dass die Geschäftsführung des Flughafens ein Risikomanagement betreibe und eine Risikomatrix verfolge. Und genau dies mache die Formulierung des gemeinsamen Antrags so problematisch. Weil sie im Grunde unterstellt, dass die Geschäftsführung diese Risiken nicht sähe. Und darauf gebe es laut OB Westphal keine Hinweise. Auch auf die Folgewirkung solcher Formulierungen habe Herr van Bebber im Ältestenrat hingewiesen. Darüber hinaus kritisiere OB Westphal, dass man damit etwas tue, was eigentlich nicht getan werden dürfe, nämlich die Geschäftsführer unserer Unternehmen im Regen stehen zu lassen.

Nach weiterer Diskussion gibt Rm Neumann-Lieven an, dass ihre Fraktion mit dem Schieben des Antrags der SPD-Fraktion einverstanden sei.


Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU und Linke+ (Drucksache Nr. 19353-20-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).

Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 19469-20-E4) zur weiteren Behandlung in den Ausschuss Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

AMIG, 09.03.2021:

Herr Rm Frank gibt folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zu Protokoll:

Zum heute zur Abstimmung anstehenden Antrag der SPD-Fraktion werde man den Punkten 1, 3 und 4 zustimmen. Zu Punkt 2 werde man dem ersten Satz zustimmen und den zweiten Satz ablehnen.


Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke+, Die Fraktion Die Partei, Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

zu TOP 3.8
Breitbandversorgung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20120-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 20120-21):

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 09.03.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung.
1. Liegt der finale Fördermittelbescheid des Bundes für den geförderten Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Dortmund inzwischen vor? Wenn nein: Wann ist mit einem Eingang des Bescheids zu rechnen?
2. Nach Eingang des Fördermittelbescheids:
Wird die DOKOM21 unverzüglich mit den Bauarbeiten beginnen?
3. Hat es bereits Gespräche zwischen Verwaltung/Tiefbauamt und DOKOM21 zur konkreten zeitlichen Trassenplanung bzw. in Hinblick auf ein geregeltes, stadtweites Baustellenmanagement gegeben?
4. Gibt es Karten zur Trassenplanung, auf denen die einzelnen baulichen Maßnahmen im Stadtgebiet verzeichnet sind?

Begründung
Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Dortmund soll in den kommenden Jahren intensiv vorangetrieben werden. Zuletzt hat die CDU-Fraktion im September 2020 bezüglich der Vorlage „Abschluss Vergabeverfahren Geförderter Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet Dortmund“ (Drucksache Nr.: 18415-20) eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung erbeten. Zur Ratssitzung am 08. Oktober 2020 führte Verwaltung daraufhin aus, dass die DOKOM21 nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen bedingten Zuschlag erhalten habe. Nach Eingang des Fördermittelbescheids des Bundes solle das stadtweite Baustellenmanagement zwischen den hierfür zuständigen Akteuren (v.a. Tiefbauamt und DOKOM21) abgestimmt werden. Nach den detaillierten Erklärungen der Verwaltung hat der Rat der Stadt Dortmund die Vorlage am 08.10.2020 mehrheitlich beschlossen.

Da mittlerweile einige Monate vergangen sind, bittet die CDU-Fraktion um Information, ob der ausstehende Fördermittelbescheid des Bundes nunmehr vorliegt, ob die Gespräche zwischen Stadt und DOKOM21 bezüglich des konkreten Baustellenmanagements in der Zwischenzeit intensiviert wurden und ob die geplanten Bautätigkeiten im gesamten Stadtgebiet bereits kartografisch erfasst sind.


AMIG, 09.03.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.9
Fahrradstadtplan
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19166-20-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Linke+) (Drucksache Nr. 19166-20-E1)

….der aktuelle Fahrradstadtplan der Stadt Dortmund ist aus dem Jahr 2016 und laut der
Webseite des ADFC vergriffen.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Wann ist mit der Veröffentlichung eines neuen und aktualisierten Fahrradstadtplans zu
rechnen?
Wie erklären sich die Verzögerungen bei der Veröffentlichung des neuen Plans?

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 19166-20-E1)

…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der neue Fahrradstadtplan soll im II. Quartal 2021 veröffentlicht werden.
Die Verzögerungen erklären sich aus einer völligen Neubearbeitung mit anderen Darstellungen als bei den Vorläufern, der höheren Priorisierung anderer Projekte und pandemiebedingter Störungen der Arbeitsabläufe.

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Grabeland an der Burgholzstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19169-20)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19169-20):

…ein ca. 2 ha großen Grundstück an der Ecke Burgholzstraße / Eisenstraße wird seit 2004 als Grabeland bewirtschaftet. Zur Organisation der Pachtverträge wurde der Verein Yesil Bostan gegründet. Eigentümerin des Grundstücks ist zum einen die Stadt Dortmund (westlicher Teil). Der östliche Teil des Geländes wurde an die Firma Areal Gmbh veräußert, die nun die Pachtverträge mit den Gärtner*innen gekündigt hat.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um eine Stellungnahme bezüglich der Situation der Gärtner*innen des Vereins Yesil Bostan.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Liegen der Stadt schon Bauvoranfragen, bzw. Bauanträge seitens der Areal Gmbh vor?

2. Welche Pläne bestehen seitens der Stadt Dortmund für den westlichen Teil des Geländes?

3. Wurde dem Verein seitens der Stadt schon eine Kündigung ausgesprochen?

4. Welche Möglichkeiten werden seitens der Stadt geprüft, um den Gartenbewirtschafterinnen Ausweichflächen für die derzeit im Plangebiet bestehenden Gärten anzubieten?

Begründung:

Die Fläche Burgholzstr./Eisenstraße wird derzeit de facto als Grabeland genutzt. Über die Jahre ist eine gut bewirtschaftete, wertvolle Gartensiedlung entstanden. Durch den Verkauf des östlichen Bereichs an die Areal GmbH steht ein Teil des Gebiets für die Nutzung als Grünfläche nicht mehr zur Verfügung. Im Sinne der jetzigen Nutzer*innen und möglicher Interessenten für die Weiterentwicklung des zweiten Teils der Fläche sollte rechtzeitig eine für beide Seiten gute Lösung gefunden werden.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19169-20):

….in Ihrer Anfrage baten Sie um Sachstandsmitteilung zu der zuletzt als Grabeland durch den
Verein Yesil Bostan genutzten Freifläche an der Burgholzstraße.
Die in Rede stehende Fläche befindet sich lediglich zu einem Teil im Eigentum der Stadt
Dortmund.
Nach unserem Kenntnisstand wurde die Teilfläche, die nicht im Eigentum der Stadt steht,
zum Jahreswechsel gekündigt.
Die Kündigung für die städtische Teilfläche wurde ebenfalls zum 31.12.2020 ausgesprochen.
An der Burgholzstraße 150 werden nach dem Abriss des ehemaligen Brüder-Krankenhauses
eine neue zusätzliche Grundschule, die Kielhorn Förderschule, eine neue Tageseinrichtung für
Kinder und ein Lager für die Stadtteilwerkstatt entstehen.
Die dem Schulkomplex gegenüberliegende Grabelandfläche wird dringend zur Umsetzung
des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource in der Innenstadt-Nord
(DS-Nr. 12727-18 und Anpassung DS-Nr. 15609-19) für den Neubau von sechs
Sporthalleneinheiten benötigt.
Die Planungen für die zwei Dreifachsporthallen laufen aktuell. In 2021 müssen bereits
vorbereitende Arbeiten erfolgen, um im kommenden Jahr mit dem Bau der sechs
Sporthalleneinheiten beginnen zu können.
Den Pächtern der Grabeländer wurde das Vorhaben frühzeitig mitgeteilt. Die Kündigung
wurde unter Berücksichtigung des Terminplans für das Bauvorhaben zum Jahreswechsel
ausgesprochen, um den Pächtern die Ernte auf ihren Parzellen zu ermöglichen.
Ausweichflächen für die Gärten wurden durch den Fachbereich Liegenschaften geprüft. Diese
stehen leider nicht zur Verfügung. Daher konnte den Gärtnern kein entsprechendes Angebot
unterbreitet werden.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen und mangels weiterer verfügbarer Flächen kann die
erforderliche schulische Infrastruktur nur unter Inanspruchnahme der zuletzt als Grabeland
genutzten Fläche an der Burgholzstraße 151 bereitgestellt werden. Eine dauerhafte Nutzung
als Grabeland ist daher nicht möglich.

AMIG, 09.03.2021:

Rm Schreyer führt aus, dass sich eine Teilfläche in privatem Eigentum befindet und fragt nach, ob der Verwaltung hier bereits Bauvoranfragen o. ä. vorliegen.

StR Rybicki teilt dazu mit, dass bisher keine Vorhaben des privaten Eigentümers bekannt sind. Man ist mit diesem in Kontakt, weil es ein Kaufinteresse gab.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Fahrradachse Kleppingstraße/Kuckelke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20158-21)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 20158-21-E2)

…. die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und CDU im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bitten um Beratung und Beschlussfassung das nachfolgenden Antrags.

1. Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer Fahrradachse in nord-südlicher Richtung über die Kleppingstraße/Kuckelke und die Hansastraße als direkte Querungsmöglichkeit der Innenstadt für RadfahrerInnen für eine Testphase von 12 Monaten zu prüfen.

2. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zeitnah vorgestellt.


Begründung

Das erklärte Ziel der Stadt Dortmund ist die Schaffung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet. Vor allem dem Radwegenetz im Innenstadtbereich wird dabei eine besondere Aufmerksamkeit zuteil. In den bisherigen Planungen ist insbesondere die Radverkehrsführung entlang des Wallrings priorisiert betrachtet worden. Andere Planfälle, wie eine oder mehrere direkte Querungsmöglichkeiten für RadfahrerInnen durch die City, sind hingegen nicht mit Nachdruck geprüft worden.

Wie die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und CDU sehen auch die Dortmunder Fahrradverbände erhebliche Nachbesserungsbedarfe bei den Möglichkeiten zur direkten Innenstadtquerung.

Um die Praktikabilität einer direkten Querungsmöglichkeit besser abschätzen zu können, könnte eine solche „Fahrradachse“ zunächst für eine zeitlich begrenzte Testphase von 12 Monaten über die Kleppingstraße/Kuckelke oder die Hansastraße eingerichtet werden. Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und CDU begrüßen eine fahrradfreundliche Gestaltung der Innenstadt. Deshalb bitten wir um gewissenhafte Prüfung unseres Anliegens, mit einer zentralen Fahrradachse mehr Radmobilität innerhalb des Wallrings zu ermöglichen.

AMIG, 09.03.2021:



Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden Antrag, der als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen ist und dessen Ergebnis auch dem AKUSW zur Verfügung gestellt werden soll.

Herr sB Rupflin begrüßt die Verbesserung und Vervollständigung des Radwegenetzes und bittet, bei der Konzeption darauf zu achten, dass der Radverkehr vom Fußverkehr möglichst konfliktfrei getrennt wird.


Frau Rm Heidkamp weist darauf hin, dass gewährleistet sein muss, dass der Radverkehr nicht ungebremst den Westenhellweg quert.

Herr Rm Dudde führt aus, dass ein Korridor zur Nutzung durch den Radverkehr freigehalten werden sollte, sodass ganzjährig eine Passierbarkeit vorherrscht und das Rad bequem mitgeführt werden kann, auch wenn es gelegentlich geschoben werden muss. Dies sollte dann auch bei Veranstaltungen wie den Markttagen, Weihnachtsmarkt etc. so sein, ohne dabei eine Konkurrenzsituation zwischen Fuß- und Radverkehr zu schaffen.

Herr Rm Gebel gibt an, dass die Fraktion DIE LINKE+ dem Antrag zustimmen wird.

Herr sB Wagner gibt an, dass die Fraktion AfD diesem Antrag nicht zustimmen wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD):
1. Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer Fahrradachse in nord-südlicher Richtung über die Kleppingstraße/Kuckelke und die Hansastraße als direkte Querungsmöglichkeit der Innenstadt für RadfahrerInnen für eine Testphase von 12 Monaten zu prüfen.

2. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zeitnah vorgestellt.





zu TOP 3.12
Gartenstadtradweg/ Hoeschbahntrasse
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19812-21-E2)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 19812-21-E2

… die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bitten um Beantwortung der Fragen sowie Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Wurde die Fördermittelbewilligung der Bezirksregierung Arnsberg über Januar 2021 hinaus verlängert?


2. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des ersten Bauabschnittes? Wie weit sind die Planungen für die nächsten Bauabschnitte vorangeschritten?
3. Welche geplanten Baumaßnahmen könnten zunächst zurückgestellt werden, um einen zeitnahen Baubeginn des Anschlussstückes Abzweig Schüren zu forcieren?
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau des Abzweigs Schüren zeitlich so umzusetzen, dass er gemeinsam mit dem Gartenstadtradweg/Hoeschbahntrasse eröffnet werden kann.
Begründung
Der ursprünglich bereits für das Jahr 2016 geplante Baubeginn des ersten Streckenabschnittes des Gartenstadtradwegs (Phoenix-See in Hörde bis zur Paderborner Straße in Körne) ist in den vergangenen Jahren immer wieder verschoben worden. Um eine nachhaltige, moderne Nahmobilität in Dortmund zu befördern und alle notwenigen Voraussetzungen für den Baubeginn des Gartenstadtradweges zu schaffen, sollte das in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund fallende Anschlussstück am Phoenix-See priorisiert behandelt und schnellstmöglich baulich realisiert werden. Gegebenenfalls sind andere geplante Baumaßnahmen dafür zeitweilig zurückzustellen.


AMIG, 02.02.2021:

Herr Sagolla informiert darüber, dass dem Antrag, den Bau des Abzweigs Schüren zeitlich so umzusetzen, dass er gemeinsam mit dem Gartenstadtradweg/Hoeschbahntrasse eröffnet werden kann, nicht entsprochen werden kann und führt wie folgt aus:

Der Baubeginn des 1. Bauabschnittes des Radweges durch den RVR ist für das III. Quartal 2021 vorgesehen.

Die Anbindung Schüren kann nicht zeitlich damit koordiniert werden. Hier sind zunächst Fördermittel zu beantragen. Erst mit Vorliegen des Fördermittelbescheides kann mit der Planung des Abzweigs Schüren begonnen werden. Diese frühestens Ende 2021 fertiggestellte Vorentwurfsplanung ist dann
mit dem Fördergeber abzustimmen und dann dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorzulegen. Im Anschluss daran erfolgt die Ausführungsplanung durch das Tiefbauamt.
Die Verwaltung hat frühzeitig thematisiert, dass der RVR diesen Abzweig mit in die Planung aufnehmen möge. Dies hat letztendlich der Fördergeber wegen der gegenüber der ersten Kostenschätzung enorm gestiegenen Kosten abgelehnt, da der Förderetat ausgeschöpft war. Der Versuch der Verwaltung, die Maßnahme als eigene Maßnahme und damit als eigenes Förderprojekt beim RVR anzusiedeln, hat der RVR 2020 abgelehnt. Die Maßnahme konnte zu dem Zeitpunkt dann auch nicht mehr in das laufende Arbeitsprogramm des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes untergebracht werden.


Frau Uehlendahl führt zudem aus, dass nach Durchführung der Vor- und Entwurfsplanung durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt seitens des Tiefbauamtes die Ausführungsplanung und die Vergabeunterlagen zu erstellen sind. Nach Einholen eines Baubeschlusses ist dann die Vergabe durchzuführen. Dadurch besteht nicht die Möglichkeit, hier z.B. durch den Tausch von Projekten eine Beschleunigung herbeizuführen.

Herr Rm Frank fragt, inwieweit die noch erforderlichen Brückenbauarbeiten die Fertigstellung des Gartenstadtradweges behindern.

Frau Uehlendahl führt dazu aus, dass diese Arbeiten miteinander koordiniert sind.

Herr Rm Dudde bedankt sich für die ausführliche Berichterstattung und zieht vor diesem Hintergrund den gemeinsamen Antrag zurück.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19812-21-E2)

Die Fördermittel zum Bau des Hoesch-Hafenbahn-Weges stehen weiterhin zur Verfügung.
Die Planungsarbeiten für den 1.Bauabschnitt (PHOENIX See bis Paderborner Straße) sind
nahezu abgeschlossen. Z.Zt. finden die letzten Abstimmungen zum Bau der Rampen und der
Querungsstellen statt. Zu den zwei noch folgenden Bauabschnitten hat es schon zahlreiche
Gespräche und Vorüberlegungen gegeben, mit der ingenieurmäßigen Bearbeitung soll
unmittelbar nach dem 1. Bauabschnitt begonnen werden.
Durch Zurückstellen anderer Baumaßnahmen kann in diesem Fall auch kein zeitnaher
Baubeginn des Anschlussstückes Abzweig Schüren erfolgen. Nächster Schritt ist die
Erstellung einer Kostenschätzung als Grundlage für einen noch einzureichenden Förderantrag.
Die Planungsarbeiten dürfen erst nach Vorliegen des Förderbescheides oder der Zustimmung
zu einem förderunschädlichen Beginn aufgenommen werden. Entwurfsbearbeitung,
Abstimmung in der Politik, Ausschreibung und Vergabe benötigen ebenfalls ihre Zeit. Die
Planungsvorbereitungen haben bereits begonnen. Der RVR fertigt kurzfristig eine
Kostenschätzung. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wird auf dieser Basis noch im 1.
Quartal 2021 einen Förderantrag stellen und den Vorentwurf im III. Quartal vorlegen. Die
Weiterbearbeitung erfolgt dann im Tiefbauamt. Der Bau des Anschlussstückes ist für 2023
vorgesehen.

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“
(Drucksache Nr.: 18957-20-E5)
Hierzu liegt vor Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI) (Drucksache Nr.: 18957-20-E6)

…. die Fraktionen von SPD, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet den folgenden Antrag zu beraten und an den Rat der Stadt zu empfehlen:

Das Zuständigkeitsverzeichnis des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün wird dahingehend geändert, dass der Masterplan Mobilität federführend dem AMIG zugeordnet wird.

Begründung:
In der vergangenen Ratsperiode hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bestanden und wurde mit der neuen Ratsperiode in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün umbenannt, mit dem Ziel, dass zukünftig das Thema Mobilität federführend in diesem Ausschuss behandelt wird. Der Masterplan Mobilität soll die Leitlinien für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung Dortmunds bis in das Jahr 2030 abbilden. Entsprechend soll der Masterplan Mobilität nun im Zuständigkeitsverzeichnis dem AMIG zugeordnet werden.

AMIG, 09.03.2021:

Man einigt sich darauf, den o.a. Antrag als eingebracht zu betrachten, diesen in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 04.05.2021 zu vertagen und ihn dort erneut aufzurufen.


zu TOP 3.14
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19907-21)

AMIG, 09.03.2021:

Herr Rm Stieglitz fragt nach:
1. Sind beide Portalkräne dauerhaft gegen Korrosion gesichert?

2. Wird ein Standort vorgesehen für den Kran, der jetzt nicht versetzt wird, sodass dieser ggf. auch noch später versetzt werden kann?
Herr StR Wilde führt aus, dass beide Portalkräne unter Denkmalschutz stehen. Für den jetzt zu versetzenden Portalkran wurde ein gesicherter Standort gefunden. Der zweite Portalkran verbleibt zunächst an seinem jetzigen Standort und soll mittelfristig ebenfalls an einen geeigneten Standort versetzt werden. Ggf. verbleibt er aber auch dauerhaft an seinem jetzigen Standort.

Herr sB Rupflin weist darauf hin, dass sich die Pflasterung in diesem Bereich für Rollstuhlfahrer*innen als besonders problematisch erwiesen hat. Er bittet, dass hier die Belange der Rollstuhlfahrer*innen berücksichtigt werden und ggf. ein Besprechungs- oder Ortstermin mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk vereinbart wird.

Frau Uehlendahl führt dazu aus, dass zur Hervorhebung des Hafencharakters die Verwendung des historischen Pflasters unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit vorgesehen ist. Gespräche hierüber wurden auch unter Einbeziehung des Behindertenpolitischen Netzwerkes geführt. Zudem werden taktil ausgestatte Trassen ohne historisches Pflaster auch mobilitätseingeschränkten Menschen die Begehung und Befahrung ermöglichen. Das historische Pflaster entspricht allerdings nicht mehr den heutigen Anforderungen an den vorgegebenen Rutschwiderstand, sodass hier eine zusätzliche Behandlung erforderlich ist.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19)
um 856.000 €. Damit steigt die Projektsumme der Teilmaßnahme von bisher 5.293.000 €
auf insgesamt 6.149.000 €.

Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes-NRW
(mit insgesamt 90 % der bisher zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €)
gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt insgesamt 4.763.700 €.

Für die aktuelle Baukostenerhöhung über 856.000 € wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg
ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 770.400 € auf insgesamt 5.534.100 € erhöhen.
Der städtische Eigenanteil würde dadurch von bisher 529.300 € um weitere 85.600 € auf insgesamt 614.900 € ansteigen.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Außerplanmäßige Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung und Teilergebnisrechnung des Amtes 75 für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19078-20)

Ratsbeschluss vom 17.12.2020:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes 75 i. H. v. 4.310.586,06 EUR sowie die Verwendung der dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.

Zudem beschließt der Rat der Stadt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Mehraufwendungen in der Teilergebnisrechnung i. H. v. 684.697,57 EUR sowie die Verwendung der dargestellten Minderaufwendungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehraufwendungen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den o.a. Ratsbeschluss zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Vogelschlag an städtischen Gebäuden
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19747-21-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19747-21-E1)

…. wir bitten die Verwaltung darzustellen, was an städtischen Gebäuden unternommen wird und unternommen wurde, um Vogelschlag zu verhindern.

Wir bitten darüber hinaus um die Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Die Verwaltung möge prüfen, welche Glasflächen an städtischen Gebäuden geeignet sind, Vogelschlag in Zukunft zu verhindern und welche Mittel hierfür geeignet sind.

Begründung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt eine Zahl von mindestens 18 Millionen toten Vögeln pro Jahr an, die in Deutschland an Fensterscheiben sterben und ergänzt, dass die Dunkelziffer bis zu 100 Millionen betragen könnte.
Eine Einschätzung des bayrischen Landesamtes für Umwelt geht hingegen sogar von mehr als 100 Millionen Opfern aus. Grundlage dieser Schätzung ist die Studie eines US-amerikanischen Forschers, der zu dem Ergebnis kam, dass pro Jahr etwa 1-10 Tiere an den Scheiben eines Gebäudes den Tod finden.
In Deutschland gibt es etwa 18 Millionen Wohnhäuser, woraus sich der Mindestwert des Bildungsministerium ergibt – wohl gemerkt sind hier keinerlei gewerbliche oder kommunale Gebäude mit eingerechnet und das, wo Glas aktuell einer der bevorzugten Baustoffe für eine moderne Optik darstellt.
Bisher sind Aufkleber mit Silhouetten von Raubvögeln ein beliebtes Mittel um Vogelschläge zu verhindern. Diese Methode ist allerdings vollkommen ineffektiv, da Vögel in fast allen Fällen diese starren Silhouetten nicht als echte Raubvögel wahrnehmen. Dies hängt mit ihrem geringen Kontrast zur Umgebung und ihrer Unbeweglichkeit zusammen.
Eine Nachrüstlösung für vogelsichere Scheiben stellen Aufkleber dar, welche die Scheibe als klares Hindernis kennzeichnen. Am besten eigenen sich dafür lange Linienmuster, welche von Vögeln einfach wahrgenommen werden können. Hier gilt es jedoch einen maximalen Abstand von 10cm zwischen den Linien einzuhalten, da die Vögel sonst denken, noch dazwischen durchfliegen zu können.
Dabei müssen die Beklebungen nicht an „vergitterte Fenster“ erinnern, denn auch geschwungene oder gepunktete Formen wären in der Lage die Tiere von den Scheiben fern zu halten. Die Stadt könnte hier an Schulen, Verwaltungsgebäuden oder sogar am Rathaus kurzfristig und direkt Leben retten.

AMIG, 02.02.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt den Antrag aufgrund des noch bestehenden Beratungsbedarfs einvernehmlich auf die nächste Sitzung des AMIG (09.03.2021).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 19747-21)

…..in Ihrer Anfrage haben Sie die Verwaltung gebeten darzustellen, was an städtischen
Gebäuden unternommen wird und unternommen wurde, um Vogelschlag zu verhindern.
Ebenfalls wurde darum gebeten zu prüfen, welche Glasflächen an städtischen Gebäuden
geeignet sind, Vogelschlag in Zukunft zu verhindern und welche Mittel hierfür geeignet sind.
Dazu wurde Anhand einer Einzelbetrachtung an städtischen Gebäuden vom Fachbereich
65/Städtische Immobilienwirtschaft eine Erhebung veranlasst, in der die Anzahl des
Vogelschlags pro Gebäude ermitteln soll.
Eine ausführliche Stellungnahme zur Ihrer Anfrage und das Ergebnis der Erhebung wird in
einer der nächsten Sitzungen des AMIG erfolgen.

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und vertagt den Tagesordnungspunkt in Erwartung der ausführlichen Stellungnahme in eine der nächsten Sitzungen.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19458-20)

AMIG, 09.03.2021:

Herr sB Rupflin fragt,
- ob die Vorplanung bereits verbindlich ist,
- wann die Teilplanung erfolgt und
- ob die Größere der Brücken trotz der seines Erachtens nach sehr starken Neigung durch Rollstuhlfahrer*innen passiert werden kann?
Frau Uehlendahl berichtet, dass die Planung zu den Brückenbauwerken abgeschlossen ist und die LV-Unterlagen vorliegen. Beide Bauwerke sind barrierefrei.

Herr Rm Frank führt aus, dass man die Vorlage empfehlen wird und weist dabei auf den Bewilligungsvorbehalt hinsichtlich der Fördermittel hin.

Herr Dudde führt aus, der Vorlage zustimmen zu wollen. Man gehe aber davon aus, nach neuer Kostenschätzung aktuelle Preise vorgelegt zu bekommen.

Dazu teilt Frau Uehlendahl mit, dass es sich bei den hier benannten Kosten nicht um eine Kostenschätzung, sondern um die auf Grundlage des LV´s vorgenommene Berechnung der tatsächlichen Kosten handelt.


Herr Stieglitz fragt nach, ob die vorgesehene Breite der Brücke von drei Metern heute noch zeitgemäß ist.

Frau Uehlendahl führt dazu aus, dass diese Breite der Planung entspricht und für eine Rad- und Fußwegbrücke ausreichend ist.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die Fraktion Die Partei) sowie Enthaltungen (Fraktion Die Linke+), folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der zwei Fußgängerbrücken über die Nortkirchenstraße und die B 54 sowie den barrierefreien Zugang zur Stadtbahn Haltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 12.310.000,00 Euro.

Der Rat nimmt hierbei zur Kenntnis, dass die Förderung der Maßnahme angemeldet wurde, der Förderbescheid aber noch nicht vorliegt. Der Beschluss steht deshalb unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördermittelgeber.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202015053 - Brücke B 54 / Rombergpark - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 5.821,31 Euro
Haushaltsjahr 2021: 294.178,69 Euro Haushaltsjahr 2022: 3.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 4.550.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 3.960.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 76.740,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 3.500.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 4.500.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und 3.960.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.



zu TOP 5.2
Erneuerung von einer Lichtsignalanlage LSA 0339 Innenstadt Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19719-21)

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig den folgenden Beschluss:


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0339 Bornstraße / Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 89.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2021 89.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.395,33 Euro.


zu TOP 5.3
Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18435-20)

AMIG, 09.03.2021:

Herr Rm Gebel gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion hierzu keine einheitliche Meinung vertrete und man daher getrennt hierzu abstimmen werde.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion Die Linke+), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erneuerung des Tunnels „Ardeystraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.800.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202015058 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021: 450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 33.674,05 Euro.








zu TOP 5.4
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020
(Drucksache Nr.: 18826-20)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 17.12.2020:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/und Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
vom 16.12.2020 vor:
… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Antrags.
„Die Phoenixsseestraße zwischen Kreisverkehr (Schüruferstraße) und Hans-Tombrock Straße
möge in ihren Reinigungsintervallen erneut überprüft werden und analog zu den anderen reinen
Wohngebieten am See mit Stufe B in die ein- oder maximal drei-wöchentliche statt 6 von 7-
tägige Reinigung überführt werden.“

Begründung:
Die Phoenixseestraße in diesem Teil ist ein reines Wohngebiet mit 1- und 2-Familienhäusern.
Die Stadtverwaltung hat zudem zugestimmt, dass sie abends zur Anliegerstraße wird.
Straßen mit 6-tägiger Reinigung sind solche wie an der Hafenpromenade, in der City, am
Borsigplatz. Solche Verhältnisse liegen in der Phoenixseestraße nicht vor.
Laut Aussage des Tiefbauamtes hat es für die Hans-Tombrock-Straße bereits einen
Gerichtsentscheid und eine Begehung gegeben, die zur Folge hatte, dass diese auf 3
Reinigungen heruntergestuft wurde. Die Hans-Tombrock-Straße ist jedoch geprägt durch
Mehrfamilienhäuser und Gewerbe. Es ist aus diesem Grunde nicht erklärbar, warum der bewohnte Teil der Phoenixseestraße höher eingestuft werden sollte.
Die umliegenden Straßen am See, z.B. „An den Emscherauen“ haben eine einwöchige Reinigung.

Rm Happe (FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Rm Frank (CDU) gibt für seine Fraktion an, der Vorlage zustimmen zu wollen. Dies gelte auch für den
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, wenn hierdurch nicht die Satzung verändert werde.
Auch Rm Heidkamp (SPD) gibt die Zustimmung ihrer Fraktion an und macht den Vorschlag den
vorliegenden Antrag in die BV oder den Fachausschuss zu überweisen.
Rm Kowalewski (Die Linke +) befürwortet eine Überweisung des Antrags zur Prüfung in den
Fachausschuss. Weiter gibt er zu Protokoll der Satzung zustimmen zu wollen mit dem Hinweis, dass
seine Fraktion die Umlegung der Kosten für die Mülldetektive auf die Allgemeinheit weiterhin ablehne.
Rm Neumann (B‘90/Die Grünen) schließt sich an, der Satzung zustimmen zu wollen und den Antrag in
den Fachausschuss überweisen zu wollen.
Rm Kauch (FDP) stimmt den Überweisungsvorschlägen zum Antrag zu.

StR Rybicki erläutert, dass die Satzung jährlich angepasst und betrachtet werden könne.

Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste in den Fachausschuss (AMIG).

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

AMIG, 09.03.02021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den o.a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich ab.


zu TOP 5.5
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19223-20)

Beschluss des Rates vom 17.12.2020:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Tiefbauamtes in Höhe von 4.489.370,00 Euro. Die Mehraufwendungen können innerhalb des Teilergebnisplans des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden.

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den o.a. Ratsbeschluss zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
Straßenschäden nach Wintereinbruch
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20086-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 20086-21)

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 09.03.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung.
1. Ist bereits abzusehen, welches Ausmaß die entstandenen Schäden durch die Frostsprengungen an den Fahrbahndecken im gesamten Stadtgebiet haben?
2. Wie hoch sind Kosten für entsprechende Sanierungsarbeiten in etwa anzusetzen?
3. Wie wird die Verwaltung vorgehen, um die Frostschäden möglichst zeitnah zu beheben und das Unfallrisiko an Gefahrenstellen zu minimieren?
4. Wann werden die bislang provisorisch mit Kaltasphalt ausgebesserten Straßenschäden voraussichtlich fachgerecht saniert?
5. Mit welchen Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund von Sanierungsarbeiten rechnet die Verwaltung in den nächsten Monaten?

Begründung
Nach dem zuletzt heftigen Schneefall weisen zahlreiche, zum Teil zentrale Straßen erhebliche Beschädigungen an der Fahrbahndecke auf. Infolge von Frostsprengungen sind vielfach große Schlaglöcher entstanden, die das Befahren der Straßen beeinträchtigen und potenzielle Gefahrenquellen im täglichen Verkehr darstellen.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Auskunft, ob das Ausmaß der Beschädigungen bereits abzusehen ist, welche Maßnahmen hinsichtlich einer zeitnahen Sanierung ergriffen werden und welche ungefähren Kosten damit verbunden sind.

AMIG 09.03.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 5.7
Winterdienst auf Fuß- und Radwegen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE +)
(Drucksache Nr.: 20118-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr. 20118-21-E1

….in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 31.01.2017 lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung vor (DS 06776-17):

1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Verbesserung des Winterdienstes auf
Dortmunder Radwegen mit dem Ziel, wichtige Hauptradrouten, auch auf Nebenstraßen
und Fußgängerbrücken, priorisiert in den Winterdienstplan aufzunehmen.

2. Das Konzept soll einen Maßnahmenplan zur stufenweisen Verbesserung der Situation
und eine Staffelung nach Haupt- und Nebenstraßen enthalten sowie die Voraussetzungen
für die Umsetzung aufzeigen.
Das Konzept ist dem Verkehrsausschuss schnellstmöglich vorzulegen.

Laut Niederschrift mit folgenden Ergebnis:

„Man einigt sich einstimmig darauf, die Punkte 1-2 als Prüfauftrag an die Verwaltung anzusehen.“

Wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand über das Ergebnis der Prüfung.

Wir bitten darüber hinaus um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Gibt es in Dortmund ein Konzept zum Winterdienst auf Fuß- und Radwegen?
2) Wie soll sichergestellt werden, dass bei der Räumung von Straßen entstehende Schneeberge keine Fußgängerüberwege blockieren?
3) Wie soll die Benutzbarkeit von Radwegen und Schutzstreifen nach Schneefällen ermöglicht werden?
4) Wie ist der besondere Schutz von Behindertenparkplätzen geregelt?

Wir bitten darum, die in der Begründung genannten Punkte für ein zukünftiges Konzept zu berücksichtigen und dem Ausschuss Möglichkeiten zur Umsetzung vorzulegen.

Begründung:

Die Verkehrswende ist ein notwendiger Schritt um Klimaziele einzuhalten und lebenswerte Städte möglich zu machen. Ein wichtiger Teil der Verkehrswende ist es, umweltfreundliche Mobilität auch bei schlechten Witterungsverhältnissen zu ermöglichen. Städte müssen auch bei Schneefall möglichst barrierefrei sein und auch mobilitätseingeschränkten Personen Möglichkeiten des Fortkommens bieten.
Dies alles ist in Dortmund bisher nicht der Fall. Eine Räumung erfolgt im Sinne des MIVs und behindert andere Verkehrsteilnehmende massiv. Gerade die durch die Räumung entstehenden Schneehaufen sind ein riesiges Problem für andere. Beispielbilder sind angefügt.

Bei den letzten Schneefällen in Dortmund war überall in der Stadt zu beobachten, dass durch die Schneeräumung auf Straßen andere Verkehrsteilnehmer behindert wurden.
Fuß- und Radwege wurden nicht nur nicht geräumt, sondern aktiv als Schneeablage genutzt. Um eine Verkehrswende herbeizuführen ist die Benutzbarkeit von Fuß- und Radwegen auch im Winter sicherzustellen. Daher sollte die Priorisierung und Ausführung des Räumdienstes in folgenden Punkten geändert werden:

1. Bei Räumung der Straßen entstehen Schneeberge am Rande des Bürgersteigs. Diese hindern insbesondere geheingeschränkte Fußgänger*innen am Überqueren der Straße. Daher sollen Straßen nur

dann geräumt werden, wenn parallel eine Räumung der Fußgängerüberwege erfolgt.

2. Radwege an Straßen werden oft als Ablage für Schnee genutzt. Dies führt dazu, dass auch nachdem der restliche Schnee getaut ist, diese Radwege nicht nutzbar sind. Radwege sollen mindesten die gleiche Priorität bei der Räumung haben wie Autostraßen. Wenn ein Schutzstreifen auf der Straße vorhanden ist, muss dieser geräumt werden. Gleichzeitig muss so geräumt werden, dass der Mindestabstand beim Überholen eingehalten werden kann.

3. Fußwege sind bisher allein in der Verantwortung der Anwohner*innen. Wenn keine Anwohner*innen vorhanden sind, werden diese auch nicht geräumt, selbst dann nicht, wenn diese viel genutzt werden (Bsp. Unionstraße). Gleiches gilt für auf dem Bürgersteig liegende Radwege. Diese werden oft von den Anlieger*innen nicht mitgeräumt, die oft nur einen schmalen Streifen frei räumen, den auch z.B. Rollstuhlfahrer*innen nicht nutzen können. Es muss in Zukunft eine Räumung der rein von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen genutzten Wege erfolgen. Diese ist in der Priorität ebenso hoch einzustufen wie die Räumung rein von MIV genutzten Straßen, da diese beiden Formen der Mobilität zwingend notwendig sind für alle Verkehrsteilnehmenden.

4. Auch Behindertenparkplätze dienen gerne als Ablageort von Schnee. Das belastet die geheingeschränkten Personen, die grundsätzlich besonders vom Schneefall betroffen sind, zusätzlich. Daher sind diese auch bei der Räumung zu berücksichtigen. Liegen sie auf Privatbesitz, werden die Eigentümer*innen aufgefordert, diese bei der Räumung besonders zu berücksichtigen und auch Zugänge ganz vom Schnee freizuhalten.

Hierzu liegen vor Anlagen (4 Bilder) zur Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr. 20118-21-E2)












AMIG, 09.03.2021:

Aufgrund der kurzfristigen Vorlage der umfangreichen Bitte um Stellungnahme einigt man sich darauf, den TOP in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 04.05.2021 zu vertagen.

zu TOP 5.8
Schwieringhauser Brücke
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18704-20)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 08.10.2020:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion vom 06.10.2020 vor:
… in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 hat der Rat der Stadt Dortmund zu dem Tagesordnungspunkt „Optimierung der Hafeninfrastruktur“ mit der Mehrheit seiner Stimmen den Zusatz- und Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache Nr. 14390-19-E1 beschlossen, der die Verwaltung in Punkt 5, 1. Spiegelstrich beauftragt,
„… - zur Ertüchtigung der Leistungsfähigkeit des Dortmunder Hafens in enger Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung den dringend erforderlichen Ersatz der Schwieringhauser Brücke durch einen Neubau mit größerer Durchfahrtshöhe oder der Sanierung der alten Brücke inklusive Anhebung zu fördern.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Sperrung der Schwieringhauser Brücke für den motorisierten Verkehr bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung um einen Bericht zum Stand der Umsetzung des vorzitierten Ratsbeschlusses.

StR Wilde informiert darüber, dass die Schwieringhauser Brücke gesperrt und im Augenblick nur noch für Fahrradfahrer*innen befahrbar und für Fußgänger*innen begehbar sei. Die Brücke stehe nicht in der Baulast der Stadt, sondern in der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Man habe schon im vergangen Jahr auf Anregung des Rates Kontakt zu der Behörde aufgenommen, mit der Bitte die Brücke so bald wie möglich zu sanieren, da durchaus erkennbar war, dass es zu der jetzigen Situation kommen könne. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung habe die Brücke mittlerweile gesperrt, da offensichtliche Schäden entstanden seien, die nicht ohne weiteres zu reparieren seien. StR Wilde habe die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gemeinsam mit StR Rybicki eingeladen um ein Gespräch darüber zu führen, wie und in welchem Zeitraum die Brücke ersetzt werden könne. Die Brücke stehe zwar in der Denkmalliste der Stadt Dortmund, darüber könne sich die Wasser- und Schifffahrtsdirektion aber jederzeit hinwegsetzen und daher bilde der Denkmalschutz kein Hindernis, das Verbindungserfordernis stehe im Vordergrund. Dies sei aktuell der Stand der Dinge. StR Wilde kündigt an, eventuell schon in der nächsten Sitzung des Fachausschusses darüber berichten zu können, wie das Gespräch mit der Behörde gelaufen sei und wann voraussichtlich mit der Wiedereröffnung einer neuen Brücke zu rechnen sei.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen von StR Wilde zur Kenntnis.


AMIG 01.12.2020:

Hierzu führt StR Rybicki aus, dass man sich mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bezüglich der Brücke in einem Dialog befindet. Eine Lösung kann zurzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Es gibt aber seitens der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung verschiedene Ansätze, dort zu einer neuen Brücke zu kommen. Der Denkmalschutz bildet dabei aufgrund der besonderen Befugnisse der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung kein Hindernis. Man geht davon aus, in der nächsten Sitzung hierzu umfangreicher berichten zu können.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2021 (Drucksache Nr. 18704-20)

….in Nachgang zur Behandlung des TOP in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 01.12.2020 habe ich erneut Kontakt zum Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) in Duisburg aufgenommen, um den aktuellen Sachstand zu den Tätigkeiten an der Schwieringhauser Brücke zu erfragen. Die von dort gegebenen Informationen möchte ich gerne an Sie weitergeben.

Nach Auskunft des WSA wird derzeit an möglichen Varianten gearbeitet. Diese werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit betrachtet, um eine haushaltsbegründende Unterlage vorweisen zu können. Parallel dazu findet die Nachrechnung der Tragfähigkeit der Widerlager der bestehenden Schwieringhauser Brücke statt, welche die Grundlage für die Möglichkeit einer weiteren Nutzung vorgibt. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Nach Information des Tiefbauamtes wurde die Sperrung der Brücke für den motorisierten Verkehr auf Antrag des WSA bis zum 30.07.2021 verlängert. Zu Fuß Gehende und Radfahrende können die Brücke weiterhin passieren.

Ich darf Sie darüber informieren, dass sich auch die Bezirksvertretung Mengede zuletzt Ende des Jahres 2020 mit dem Thema Schwieringhauser Brücke beschäftigt und dem WSA einen umfangreichen Fragenkatalog übersandt hat. Um an dieser Stelle Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich auf die DS-Nr. 19312-20 und die dortige Dokumentation verweisen.

AMIG 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.9
Stadtbahnen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19658-21-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 19658-21-E1

…..die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in Absprache mit DSW21 um einen aktuellen Sachstand zum angekündigten Ankauf von 24 neuen und der geplanten Modernisierung von 64 älteren Stadtbahnen.
Begründung:
Im Juni 2018 haben die DSW21 den Aus- und Umbau ihres Bestandes an Hochflur-Stadtbahnen angekündigt, um die aktuellen Anforderungen unter anderem beim Thema Barrierefreiheit zu erfüllen. Gleichzeitig sollte die Flotte vergrößert werden, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden oder auch auf der Linie U47 (Westerfilde – Aplerbeck) durchgängig Zwei-Wagen-Züge einzusetzen.
Dafür wurde ein Finanzvolumen von rund 195 Millionen Euro veranschlagt. Ab 2021 sollten die ersten
neuen, bzw. modernisierten Fahrzeuge eingesetzt werden.

AMIG, 02.02.2021:

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung v. 02.03.21 (Drucksache Nr. 19658-21-E2)

….zu dem oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat mir DSW21 folgende
Antwort zukommen lassen:
Die Anlieferung des ersten Neufahrzeugs war ursprünglich für Mai 2021 und die Inbetriebnahme
für den Fahrgastbetrieb zum Jahresende 2021 geplant.
In dem Hochflur-Stadtbahnprojekt sind jedoch besondere Aufgabenstellungen zu lösen, wobei
das modernisierte Bestandsfahrzeug nicht nur optisch, sondern auch technisch mit dem Neufahrzeug
identisch sein soll, so dass für den Fahrgast kein Unterschied feststellbar sein wird.
Dadurch ist es zu einem erhöhten Zeitbedarf bei der technischen Abstimmung und teilweise
zu Corona-bedingten Verzögerungen gekommen.
Die aktuelle Projektplanung sieht vor, dass das erste Neufahrzeug Ende 2021 nach Dortmund
ausgeliefert wird. Bahnfahrzeuge müssen anders als Kraftfahrzeuge beim Verkehrsunternehmen
umfangreiche technische Prüfungen durchlaufen und vom Betriebsleiter abgenommen
werden. Anschließend ist eine Inbetriebnahme bei der technischen Aufsichtsbehörde (TAB)
der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen, bevor ein Linieneinsatz erfolgen darf. Diese
Prüfungen sind beim ersten Fahrzeug sehr zeitaufwändig. Daher ist eine Inbetriebnahme dieses
ersten Fahrzeugs im Sommer 2022 geplant. Eine Vorstellung des Fahrzeugs werden wir
zum Jahreswechsel 2021/2022 vornehmen.
Die restlichen 23 bis 25 Neufahrzeuge werden dann im Monatstakt in den Fahrgastbetrieb
gehen, so dass Mitte 2024 alle Neufahrzeuge im Einsatz sein werden.
Die zu modernisierenden 64 B-Wagen werden wie geplant in den Jahren 2022-2029 auf den
technischen Stand der Neufahrzeuge gebracht. Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges ist Ende 2023 geplant.

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.10
Ampelschaltung Wambeler Hellweg
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20051-21)

Hierzu liegt vor Anfrage zur TO der Fraktion FDP/BLFW (Drucksache Nr. 20051-21)

…..die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind der Stadt Unfälle im Kreuzungsbereich Wambeler Hellweg/Nußbaumweg zwischen PKWs und Stadtbahnen bekannt?
2. Wenn ja: Welche Maßnahmen seitens der Stadt sind angedacht, um zukünftig Unfälle zu verhindern?

Begründung:
An der Kreuzung Wambeler Hellweg/Nußbaumweg befindet sich eine Ampelanlage. Will man vom Wambeler Hellweg von Brackel aus kommend links in Richtung Nußbaumweg abfahren, wird der Verkehr durch eine Ampel mit Linksabbieger-Pfeil geregelt. Wenn man dort links abbiegen will, bekommt meinen einen grünen Pfeil obwohl sich von hinten noch eine Stadtbahn annähert und zur Haltestelle fährt.


AMIG, 09.03.2021:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.11
Brücke Lange Straße
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19180-20-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19180-20-E1)
….. die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur „Brücke Lange Straße“ und zur Darlegung der Planungsüberlegungen, sowohl für den Neubau der Brücke als auch für diesen Abschnitt der Lange Straße und der im Norden anschließenden Beuthstraße als Verbindungsstraße zum zukünftigen Smart Rhino-Gelände.
Die Verwaltung wird zudem gebeten darzustellen, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um die aktuellen Emissionen des Lieferverkehrs im Kreuzviertel zu mindern.
Begründung:
Auf einer Informationsveranstaltung zur Situation der Brücke an der Langen Straße am 29.10. (
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/tiefbauamt/bruecke_lange_strasse/index.html) wurden die Bürger*innen informiert, dass die Brücke nicht saniert werden kann, sondern neu gebaut werden muss. Aufgrund der nicht nutzbaren Brücke hat sich der LKW-Verkehr ins Kreuzviertel verlagert. Dadurch sind unzumutbare Belastungen und Gefährdungssituationen entstanden, die schnellstmöglich entschärft werden müssen.

AMIG, 01.12.2020:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung erwartet. Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 19180-20-E2)

…..zum aktuellen Sachstand und zu den weiteren Planungen informieren wir Sie wie folgt:

1. Sachstand

Nach erfolgten Prüfungen und entsprechenden Nachrechnungen durch den Prüfstatiker ist
eine Erhöhung der Belastung der Brücke von 16 t auf 18 t durchführbar und wurde Anfang
November 2020 durch eine entsprechende Verkehrsführung realisiert.
Wie in einem Gespräch von Herrn Oberbürgermeister Sierau mit Vertreter*innen der
AnwohnerInitiative Kreuz- und Kuithanstraße im September 2020 sowie einer
Bürgerinformationsveranstaltung am 29.10.2020 vereinbart, wurden/werden ebenso die
nachfolgend aufgeführten Punkte umgesetzt:
- Tempo 20-Regelung in der Kreuz-/Kuithanstraße
(bereits umgesetzt)
- Reparatur des Straßenbelages in Kreuz-/Kuithanstraße
(Teilmaßnahmen sind erfolgt, weitere Umsetzungstermine werden derzeit abgestimmt
und witterungsbedingt realisiert)
- Verteilung des Schwerlastverkehrs in die Straßen Lange Straße, Neuer Graben und
Kuithan-/Kreuzstraße
(wird bei den Genehmigungen bereits berücksichtigt)
- Durchführung einer weiteren Bürgerinformationsversammlung in der zweiten
Jahreshälfte 2021.

2. Planungen

Rolle der Brücke im Straßennetz
Der „Brücke Lange Straße“ kommt eine wichtige Bedeutung für den LKW-Verkehr zu. Sie ist
Teil des Lkw-Vorrangroutennetzes im Sinne des LKW-Stadtplanes. Dort werden den LKWFahrer*
innen die Routen empfohlen, die für sie besonders geeignet sind und bei denen
möglichst wenige Anwohner beeinträchtigt werden. Die Brücke schafft eine zentrale
Verbindung für den auswärtigen Verkehr (über die Dorstfelder Allee und die Rheinische
Straße) zum Gewerbegebiet Tremonia (siehe Abbildung). Dies verdeutlichen auch die zurzeit
häufigen Ausweichverkehre über Neuer Graben und Lindemannstraße. Für den Zeitraum der
verkehrlichen Einschränkungen (Tonnagebegrenzung, Baustellenzeit) sind keine anderen
Alternativstrecken erkennbar.




Bild: Auszug aus dem LKW-Stadtplan, Brücke Lange Straße violett markiert


Rolle der Brücke im Rad- und Fußwegenetz
Bei den zukünftigen Planungen für das HSP-Gelände wird ein ausgeglichener Modalsplit
(jeder Bereich ca. 25%) angestrebt. Somit müssen auch die Fuß- und
Radverkehrsverbindungen entsprechend vorhanden sein bzw. ausgebaut werden. Die Brücke
Lange Straße stellt neben der Huckarder Straße und der Rheinischen Straße eine der
wichtigsten Verbindungen von der Dortmunder Innenstadt zum HSP-Gelände dar.
Entsprechend breite Fuß- und Radwege sollten deshalb bei den Planungen der Brücke
vorgesehen werden. Der Brücke Lange Straße kommt eine hohe Bedeutung für die
Erreichbarkeit des S-Bahn-Haltepunktes Dortmund West für Fußgänger*innen sowie
Radfahrer*innen zu. Durch die Bebauung des HSP-Geländes wird diese zunehmen. Die
Brücke ist unabdingbar für S-Bahnfahrgäste der Fahrtrichtung Unna - Lütgendortmund
(nördlicher Bahnsteig).

Rolle der Brücke für den ÖPNV
Es besteht die Überlegung, die S-Bahnstation durch einen Halt an der zu überquerenden
Strecke Do Hbf. – Barop/Hörde zu ergänzen, was weitere Fußwegebeziehungen über die
Brücke erfordern wird. Dazu gibt es seitens der DB AG Entwürfe eines Bahnsteigs mit und
ohne Anschluss an die Brücke Lange Straße aus den 1990er Jahren. Nach Angaben des VRR
steht der Ausbau der Station nicht aktuell bevor, sollte aber auch mit einem Brückenneubau
grundsätzlich möglich sein.


In der weiteren Planung ist zu berücksichtigen, dass über die Brücke eine Buslinie aus dem
Kreuzviertel in das Smart-Rhino-Areal (HSP) geführt werden muss, um eine ÖPNVVerknüpfung
zu erreichen. Die Planungen zum Busverkehr über die Brücke korrespondieren
insoweit mit der Führung von LKW-Lieferverkehr zur L609, um das Kreuzviertel zu
entlasten.


AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.12
Jugendverkehrsschule Fredenbaum
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE +)
(Drucksache Nr.: 19170-20-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr. 19170-20-E1):

….in der Sitzung am 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Dortmund die Erneuerung der Jugendverkehrsschule Fredenbaum beschlossen (DS 16591-20). Mit den Baumaßnahmen wurde bisher nicht begonnen und die Jugendverkehrsschule ist nicht nutzbar.

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Wann ist mit einem Baustart zu rechnen?
Wie erklären sich die Verzögerungen beim Baustart?
Gibt es Überlegungen für einen temporären Ausweichstandort für die Jugendverkehrsschule?


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 19170-20-E3)

….die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Tiefbauamt wird die Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum in
Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt in den Sommerferien 2021 beginnen. Der
Abschluss der Arbeiten ist planmäßig kurz nach dem Ende der Sommerferien vorgesehen.
Derzeit wird das Leistungsverzeichnis durch das Tiefbauamt erstellt, sodass im 1. Quartal
2021 die Ausschreibung der Arbeiten erfolgen kann.
Ein temporärer Ausweichstandort für die Jugendverkehrsschule ist nicht vorgesehen, da die
Arbeiten in den Schulferien durchgeführt werden. Bis zum Baubeginn kann das Gelände
weiter genutzt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr Zeiler vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-
24097 zur Verfügung.

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 5.13
Beirat Nahmobilität
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19178-20-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke+) (Drucksache Nr.: 19178-20-E1):

…. die Fraktion DIE LINKE + beantragt die Beratung und Beschlussfassung folgender Punkte:


1. Der AMIG stellt fest, dass der Beirat Nahmobilität in der vergangenen Wahlperiode als beratendes Gremium erheblich dazu beigetragen hat, die Diskussion im Fachausschuss zu versachlichen und einige mögliche Konflikte bereis im Vorfeld sachgerecht auszuräumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat vorzuschlagen, den Beirat Nahmobilität erneut einzusetzen. Etwaige Änderungen der Zielsetzung, Kompetenzen, Zusammensetzung oder Arbeitsweise sind zu begründen und mit dem AMIG abzustimmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Sitzungen des Beirates Nahmobilität in Form von Videokonferenzen durchzuführen, wenn eine sichere Durchführung von Präsenzsitzungen aus epidemiologischer Sicht nicht ratsam ist.
4. Die Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität wird im Vergleich zur bisherigen Fassung in folgenden Punkten angepasst:
1. Für jedes Mitglied kann die entsendende Organisation auch ein stellvertretendes Mitglied benennen.
2. Die Fraktionen können auch Vertreterinnen oder Vertreter in den Beirat entsenden, die keine Mitglieder des Rates sind.
3. Stellvertretendes Mitglied für die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden des AMIG ist der oder die stellvertretende Ausschussvorsitzende.
5. Der Beirat Nahmobilität wird als eigenständiges Gremium im zukünftigen Ratsgremieninformationssystem angelegt.
6. Im Haushalt wird als Budget für den Beirat Nahmobilität die bisher dort hinterlegte Summe fortgeschrieben.
Begründung
Der Beirat Nahmobilität ist eingerichtet worden, um im Bereich der Nahmobilität wiederkehrende Fragen unter Beteiligung der Interessenvertreter zu beraten und so zu einvernehmlichen Empfehlungen für die beschlussfassenden Gremien des Rates zu kommen. Diese Herangehensweise hat sich bewährt und soll daher fortgeführt werden.
Die Durchführung in Form von Videokonferenzen trägt der Corona-Pandemie Rechnung und verhindert, dass Sitzungen vollständig ausfallen müssen.
Leider war es einigen Fraktionen bislang nicht möglich, regelmäßig an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen, was in einigen Ausschusssitzungen zu Informationsdefiziten geführt hat. Vertretungsregelungen sowie eine mögliche Entlastung der Ratsmitglieder durch andere sachkundige Vertreter der Fraktionen können hier Abhilfe schaffen.
Das Anlegen im neuen Ratsgremieninformationssystem ermöglicht den Fraktionen, Sitzungstermine und Unterlagen an der gleichen Stelle zu verwalten wie für die übrigen Gremien des Rates. Das vermeidet die Notwendigkeit doppelter Strukturen in der Verwaltung und in den Fraktionen.
Der Beirat Nahmobilität ist bislang äußerst sparsam mit den ihm vom Rat zur Verfügung gestellten Mitteln umgegangen und wird dies sicher auch weiterhin tun. Er verdient daher, auch weiterhin für seine Arbeit angemessen ausgestattet zu werden.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19178-20-E2:

…..die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss der folgenden Punkte:
1. Die Themen aus dem Beirat Nahmobilität sind, sofern möglich, mit in das neue Zuständigkeitsverzeichnis des Ausschusses AMIG einzuarbeiten bzw. zu berücksichtigen.
2. Die Politik entscheidet danach, ob der Beirat Nahmobilität in seiner bisherigen Form weiter Bestand haben soll.

Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich im Ausschuss.

AMIG, 01.12.2020:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt einstimmig, die gesamte Angelegenheit als eingebracht zu betrachten und in die nächste Sitzung zu vertagen.
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zu erarbeiten und dabei darzustellen, in welcher Form und mit welchem Aufwand der Beirat Nahmobilität erneut eingesetzt werden kann.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 19178-20-E3)

….. in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 01.12.2020 wurden die beiden Anträge zum Beirat Nahmobilität der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke+ beraten, als eingebracht gesehen und vertagt. Dazu möchte ich Ihnen heute eine Zwischennachricht geben.

Die Verwaltung hatte für die Sitzung des AMIG am 09.03.2021 eine Vorlage zur Neuberufung des Beirates Nahmobilität für die Ratsperiode 2020 - 2025 vorbereitet. Neben der Überarbeitung der Geschäftsordnung enthält diese Vorlage auch die Aufführung der stimmberechtigten Mitglieder, die für die Neuberufung durch den Rat der Stadt Dortmund vorgeschlagen werden.

Leider haben bis zum Redaktionsschluss der Vorlage noch nicht alle Verbände die Personen gemeldet, die für ihren jeweiligen Verband als Mitglied des Beirates vorgeschlagen werden. Die Erinnerungen über die verschiedenen Kommunikationswege laufen, so dass ich davon ausgehe, dass in der Sitzung des AMIG am 04.05.2021 die Vorlage zur Neuberufung des Beirates Nahmobilität beraten werden kann.


AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und ruft die beiden o.a. Anträge zusammen mit der in der Stellungnahme angekündigten Vorlage wieder auf.



zu TOP 5.14
Container-Standorte an eingezeichneten Radwegen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18320-20-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18320-20-E1):

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, die an Radfahrspuren gelegenen Wertstoffcontainerstandorte
zu identifizieren und daraufhin zu untersuchen, ob zur Sicherheit des Radverkehrs
am Containerstandort ausreichender und geeigneter Parkraum für Kfz vorhanden ist. Ansonsten
sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer Gefährdung des Radverkehrs
durch haltende Fahrzeuge vorzubeugen. Dem Ausschuss ist in der Sitzung am 24. November
2020 zu berichten.


Begründung
Unzureichende Parkmöglichkeiten an Containerstandorten führen dazu, dass Fahrzeuge
während der Entsorgung von Altglas, Altpapier und Altkleidern auf der Fahrbahn abgestellt
werden und Radfahrstreifen/-spuren zustellen. Eine Problematik, die zum Beispiel am
Containerstandort Martener Straße/Nähe Germaniastraße zu beobachten ist. Im Interesse
der Verkehrssicherheit, insbesondere der Radfahrer, gilt es, solche Container-Standorte in
den Blick zu nehmen und, wo angebracht, Maßnahmen zu ergreifen.

ABVG, 01.09.2020:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grüne stimmt dem o.a. CDU –Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) zu und erteilt somit der Verwaltung folgenden Auftrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die an Radfahrspuren gelegenen Wertstoffcontainerstandorte
zu identifizieren und daraufhin zu untersuchen, ob zur Sicherheit des Radverkehrs
am Containerstandort ausreichender und geeigneter Parkraum für Kfz vorhanden ist. Ansonsten
sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer Gefährdung des Radverkehrs
durch haltende Fahrzeuge vorzubeugen. Dem Ausschuss ist in der Sitzung am 24. November
2020 zu berichten.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Zwischennachricht) (Drucksache Nr. 18320-20-E2)

…. die Beantwortung der o. g. Anfrage erfordert einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da nicht
auf bestehende Daten zurückgegriffen werden kann.
Als Arbeitsgrundlage liegt dem Tiefbauamt eine Excel-Auflistung der Entsorgung Dortmund
GmbH mit allen 540 Containerstandorten im Dortmunder Stadtgebiet vor.
Neben ihren pflichtigen Aufgaben sind die Verkehrssicherheitskontrolleure des Tiefbauamtes
zurzeit damit befasst, die Containerstandorte zu identifizieren, an denen eine Radfahrspur
vorbei führt.
Sobald in der Folge eine so bereinigte Liste vorliegt, werden sich die Einzelfallprüfungen der
jeweiligen Standorte hinsichtlich der ausreichenden Sicherheit für den Radverkehr und dem
geeigneten Parkraum durch die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt anschließen.
Sollte der Abgleich durch die Verkehrssicherheitskontrolleure bis zum Ende des II. Quartals
2021 abgeschlossen werden können, wird eine qualifizierte Beantwortung der Anfrage zum
Ende des III. Quartals hiermit in Aussicht gestellt. Insofern bitte ich noch um etwas Geduld.

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und vertagt die Angelegenheit bis zur Vorlage der endgültigen Stellungnahme.


zu TOP 5.15
Verkehrsbezogene Baustellenkoordination beim Tiefbauamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20084-21)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 20084-21)

…. die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 09.03.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung.
1. Welche Großbaustellen sind bislang durch die verkehrsbezogene Baustellenkoordination mit welchem Ergebnis begleitet worden?
2. Welche Ergebnisse bzw. Verbesserungen hinsichtlich der gesamtstädtischen Baustellenkoordination sind bislang erzielt worden?
3. Welche Optimierungspotenziale bestehen aus Sicht der Verwaltung weiterhin?
4. Wo gab oder gibt es Schwierigkeiten bei der verwaltungsinternen Abstimmung?
5. Mit wie vielen MitarbeiterInnen ist diese Stelle dauerhaft bzw. zurzeit besetzt?

Begründung
Infolge der im Jahr 2017 gefassten Haushaltsbegleitbeschlüsse (Drucksache Nr.: 08581-17-E10/E14) ist beim Dortmunder Tiefbauamt eine Baukoordinierungsstelle geschaffen worden, die Anfang 2019 mit 2 Planstellen besetzt wurde (vgl. Stellungnahme der Verwaltung zu Drucksache Nr.: 14493-19-E1). Eine ganzheitliche, gesamtstädtische Baustellenkoordination sollte dem gestiegenen Verkehrsaufkommen, den zunehmenden Bautätigkeiten und der angespannten Verkehrssituation Rechnung tragen und Verwaltungsabläufe und -strukturen optimieren.

Da inzwischen etwa zwei Jahre seit Einrichtung bzw. Arbeitsaufnahme der verkehrsbezogenen Baustellenkoordinierungsstelle vergangen sind, bittet die CDU-Fraktion um einen aktuellen Sachstandsbericht.

AMIG, 09.03.2021:

Die Beantwortung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.16
Durchfahrtsverbot für LKW auf der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20168-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 20168-21-E1)

…..die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zur Einhaltung des Durchfahrtverbotes für Lkw auf der B1.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Mit welchen Mitteln und wie regelmäßig wird das ganztägige Durchfahrtsverbot für Lkw auf der B1 kontrolliert?

2. Wie viele Verstöße wurden bei durchgeführten Kontrollen festgestellt?

3. Welche Maßnahmen kann die Stadt Dortmund ergreifen, um die Einhaltung des
Durchfahrtverbotes zu gewährleisten?

4. Welche Sanktionen bei Nichtbefolgung sind durch den Baulastträger der Straße möglich? Inwieweit wurden/werden diese verhängt?

5. Inwieweit kann auf eine bessere Beschilderung an den Autobahn-Knotenpunkten und eine alternative Wegeführung über GPS-Navigationssysteme hingewirkt werden?

6. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten der Stadt ein, bei einem Ausbau, bzw. Umbau wichtiger Autobahnkreuze (Autobahnkreuz Dortmund/ Unna im Osten und A43, A44, A45 im Westen) auf die Entlastung der B1 und eine Priorisierung der Verkehrsführung über die A2 und A1 hinzuwirken?

7. Welche Maßnahmen werden von der Stadt Dortmund ergriffen, wenn das in einem
Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) festgelegte Ziel, die Belastung mit
Stickoxiden an der B1 im Jahresmittel unter 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu
senken, nicht erreicht wird?

Begründung:
Seit dem 24. März 2020 gilt auf der B1 in Dortmund rund um die Uhr ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Eine von der B1-Initiative Dortmund e.V. in Auftrag gegebene Verkehrszählung durch die Dortmunder Planersocietät hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der erfassten Lkw die B1 weiterhin als Transitstrecke nutzen.


AMIG, 09.03.2021

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.17
Schäden an Straßen der Stadt Dortmund infolge von Schnee und Frost im Februar 2021
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20169-21)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste hat diesen unter TOP 5.17 aufgenommenen Vorschlag zur TO am 03.03.2021 zurückgezogen:

AMIG, 09.03.2021:

Der TOP 5.17 wird von der Tagesordnung abgesetzt.



6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19984-21)

AMIG, 09.03.02021:

Herr Rm Dudde bittet vor dem Hintergrund des stetigen Prozesses der sich verändernden Bestattungskultur und mit Blick auf das kommende Jahrzehnt um Information zu folgenden Fragen:
- Wie gestalten sich bei den Friedhöfen Angebot und Nachfrage?

- Wie stellt sich die Entwicklung der Grabarten und insbesondere der „neueren“ Grabarten (Strichwort: Obstbäume) dar?

- Kann die Nachfrage bedient werden?

- Wie stellt sich die Nachfrage für den muslimischen Teil der Friedhöfe dar? Ist hier die Erschließung eines weiteren Grabfeldes erforderlich oder ist ggf. eine gewisse Säkularisierung zu beobachten?

- Geht der Eigenbetrieb Friedhöfe davon aus, dass in NRW der Friedhofszwang gegen Ende des Jahrzehnts gelockert wird oder möglicherweis ganz fällt? Bereiten sich die Friedhöfe Dortmund darauf vor oder ist das schon Bestandteil der Planungen?

StR Rybicki führt dazu aus, dass bisher alle Nachfragen bei jeder Grabart bedient werden konnten. Die für Dortmund vorgesehenen Kapazitäten sind ausreichend vorhanden. Alle Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Führung des Betriebes werden seitens der Friedhöfe Dortmund ausgeschöpft. Durch vorsichtiges Wirtschaften konnten insofern geringere als die prognostizierten Verluste erreicht werden.

Herr Dallmann sagt zu, die Fragen zu einer der nächsten Sitzungen schriftlich zu beantworten.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Herr Rm Gebel stellt fest, dass sich die wirtschaftliche Situation positiver als geplant darstellt, da Einsparungen durch die Nichtbesetzung von Stellen erreicht wurden? Hierzu fragt er nach:
- Wie wird sich das zukünftig gestalten?

- Hat sich die Nichtbesetzung dieser Stellen in der Vergangenheit im Betrieb bemerkbar gemacht? Sind noch Anpassungen vorzunehmen?

- Warum erhält der EB 68 trotz der Einsparungen Gelder von der Bezirksvertretung und warum werden diese Gelder nicht mit dem allgemeinen Verlustausgleich von der Stadt zur Verfügung gestellt?

Herr Dallmann führt dazu aus:
Ein Teil der geringeren Aufwendungen wurde durch die Einsparung von Personalkosten erreicht. Die Nichtbesetzung der Stellen konnte bisher vom EB 68 organisatorisch überbrückt werden. Die Stellen werden aber nachbesetzt und das erforderliche externe Einstellungsverfahren läuft. Problematisch gestaltet sich dabei bisher, und das ist auch der Grund für die Verzögerungen, dass das Bewerberfeld sehr klein ist.
Die BV-Mittel werden für bestimmte Maßnahmen zur Verfügung gestellt und zielgerichtet eingesetzt (z.B. für die Sanierung von Wegen, der Anlage von neuen Grabfeldern oder der Anlage einer zusätzlichen Toilettenanlage etc.); sie mildern nicht einen drohenden Verlust.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt in seiner Funktion als Betriebs-ausschuss den 4. Quartalsbericht 2020 der Friedhöfe Dortmund zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Vierter Quartalsbericht 2020 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19940-21)

AMIG, 09.03.2021:


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt in seiner Funktion als Betriebs-ausschuss den 4. Quartalsbericht 2020 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung zur Kenntnis.






8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

zu TOP 8.1
Konzept zur Regelung von Fahrradverkehr in den städtischen Parkanlagen
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19769-21)

Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.: 19769-21

…. die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird um die Erarbeitung eines Konzepts für die Regelung von Fahrradverkehr in den öffentlichen städtischen Parkanlagen gebeten. Dieses Konzept soll folgende Punkte enthalten:
· Einheitliche Regelungen für den Radverkehr in den öffentlichen städtischen Parkanlagen
· Die Einrichtung und Ausschilderung von Achsen für den Fahrradverkehr, sofern dies notwendig und/oder sinnvoll ist
· Die Prüfung, ob diese Regelungen auch für die städtischen Friedhöfe angewandt werden können oder ob hier abweichende Regelungen eingeführt werden müssten.

Begründung:
Bislang ist die Fahrradnutzung in den öffentlichen städtischen Parkanlagen unterschiedlich geregelt. In einigen Parkanlagen ist das Fahrradfahren verboten, in anderen geduldet und in wieder anderen erlaubt. Konflikte mit Besucher*innen der Parkanlagen bleiben dabei nicht aus. Es bedarf daher klarer und rechtssicherer Regelungen. Gegebenenfalls sollen Achsen für den Fahrradverkehr eingerichtet und ausgeschildert werden.

AMIG, 02.02.2021:

Frau Rm Heidkamp erläutert die Hintergründe zu o.a. Antrag ihrer Fraktion.

Herr Rm Nienhoff teilt mit, dass die Erarbeitung eines solchen Konzepts begrüßt wird und bittet, diesen Antrag um folgende Punkte zu ergänzen:
1. Einarbeitung einer Kosteneinschätzung in das Konzept
2. Entwurf einer einheitlichen Beschilderung.

Herr Rm Dudde bittet, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu vertagen, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf hat.

Frau Rm Lemke teilt mit, dass die Fraktion Linke+ gegen den Antrag ist. Die Parks könnten nicht alle einheitlich behandelt werden, da die örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich sind und es daher von Vorteil sein kann, hier auch unterschiedliche Regelungen zu treffen. Zudem hält man das Radfahren in Parks für ein Symptom der schlechten Radinfrastruktur, das den Radverkehr zum Ausweichen auf die Parks zwingt.

Herr sB Rupflin vom BPN sieht den Antrag äußerst kritisch. Die gemeinsame Nutzung der Wege durch Radfahrer und Fußgänger führt für Menschen mit Behinderungen, z.B. Hörbehinderungen häufig zu unliebsamen Situationen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist darauf hin, dass dieser Antrag der Vermeidung solcher unliebsamen Situation durch Aufstellung eines einheitlichen Konzeptes dienen soll.

Frau Rm Heidkamp ist mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einverstanden. Sie bittet, Herrn Just vom Grünflächenamt das Wort zu erteilen.

Herr Just klärt über die bestehende Rechtslage auf, nach der das Fahrradfahren in Grünanlagen durch die Ordnungsbehördliche Verordnung zurzeit verboten ist. Das Problem des Fahrradfahrens in Grünanlagen und des damit verbundenen Konfliktes zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern ist bekannt. Allerdings wird in der Praxis das Fahrradfahren in Grünanlagen als „normal“ angesehen. Das Interesse des Grünflächenamtes geht dahin, eine einheitliche Lösung zu finden. Das Fahrradfahren in Grünanlagen soll grundsätzlich erlaubt werden. Bei auftretenden Problemen sollen individuelle Lösungen gefunden werden, um Fahrradverkehr entsprechend lenken oder ggf. auch verbieten zu können. Inwieweit die Ordnungsbehördliche Verordnung noch angepasst werden muss, um Rechtssicherheit herzustellen, wird geprüft.

Herr sB Wagner begrüßt den Antrag und weist auf die Notwendigkeit hin, hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen regt an, dass sich die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung noch einmal des Themas annehmen und hierzu ggf. einen gemeinsamen Antrag vorlegen.

Daraufhin einigt sich der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün darauf, diese Angelegenheit als eingebracht zu betrachten und zur nächsten Sitzung erneut aufzurufen.


Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 19769-21-E2)

….die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung
und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird um die Erarbeitung eines Konzepts für die Nutzung öffentlicher städtischer
Park- und Grünanlagen durch Fahrräder, Pedelecs, eScooter und andere elektronisch
betriebene Kleinfahrzeuge gebeten.
Dieses Konzept soll folgende Punkte enthalten:
· Einheitliche Regelungen für die Mobilität in öffentlich-städtischen Park- und Grünanlagen

- unter Berücksichtigung der Interessen des Fußverkehrs und von Personen
mit Fahrrädern, Pedelecs, Segways, eScootern, Senioren-Elektromobilen
und Krankenfahrstühlen
· Erstellung eines stadtweit einheitlichen Beschilderungskonzepts für die Fahrzeugverkehre
in öffentlichen städtischen Parkanlagen. Darin enthalten:
- Einrichtung und Ausschilderung von Achsen für die o.g. Verkehre, sofern
dies notwendig und/oder sinnvoll ist.
- Angabe geeigneter Umgehungsstrecken.
· Prüfung, ob diese Regelungen auch für die städtischen Friedhöfe angewandt werden
können oder ob hier abweichende Regelungen eingeführt werden müssten.
· Das Konzept wird ebenfalls dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den
betroffenen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:
Bislang ist die Fahrradnutzung in den öffentlichen städtischen Parkanlagen unterschiedlich
geregelt. In einigen Parkanlagen ist das Fahrradfahren verboten, in anderen geduldet und
in wieder anderen erlaubt. Für eScooter und andere elektronisch betriebene Kleinfahrzeuge
gibt es bisher noch gar keine Regelungen. Konflikte mit Besucher*innen in Park- und
Grünanlagen bleiben dabei nicht aus. Es bedarf daher klarer und rechtssicherer Regelungen.
Gegebenenfalls sollen Achsen für den Verkehr von Fahrrädern, eScootern und anderen
elektronisch betriebenen Kleinfahrzeugen eingerichtet und entsprechend ausgeschildert
werden.

AMIG, 09.03.2021:

Frau Rm Heidkamp erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag, der weitergehender ist, als der Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2021 und insofern zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Herr Rm Dudde weist darauf hin, dass es um eine einheitliche Regelung geht, die aber ermöglicht, dass für jeden Park aufgrund der jeweils unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten einzelne Betrachtungen und Regelungen getroffen werden können. Zudem soll es nicht sein, dass der Radverkehr in die Grünanlagen - und damit in Konkurrenz zum Fußverkehr - „gedrängt“ wird, obwohl die Straßenverhältnisse Radverkehr erlauben, auch wenn es hierzu erst der Durchführung entsprechender Gestaltungs- und Umbaumaßnahmen bedürfe.


Herr sB Rupflin betont, dass die Vermischung von Rad- und Fußverkehr seitens des Behinderten-politischen Netzwerkes besonders kritisch gesehen wird. Dies sollte bei der Entwicklung des Konzeptes berücksichtigt werden.

Herr Rm Gebel stimmt diesen Ausführungen zu, hätte sich stellenweise aber eine eindeutigere Formulierung gewünscht.

Herr sB Wagner bittet um genaue Darstellung der jeweiligen Fahrzeuge (z. B. Scooter), die für den Verkehr in den Parks zugelassen werden. Zudem hält er ein Konzept zu den möglichen Überwachungsmaßnahmen der Regelungen für erforderlich.

Herr StR Rybicki führt aus, dass die zurzeit geltenden Regelungen nicht unbedingt den heutigen Freizeitansprüchen der Bürger*innen entsprechen. Vor diesem Hintergrund begrüßt er einen entsprechenden Auftrag des Ausschusses.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird um die Erarbeitung eines Konzepts für die Nutzung öffentlicher städtischer
Park- und Grünanlagen durch Fahrräder, Pedelecs, eScooter und andere elektronisch
betriebene Kleinfahrzeuge gebeten.
Dieses Konzept soll folgende Punkte enthalten:
· Einheitliche Regelungen für die Mobilität in öffentlich-städtischen Park- und Grünanlagen

- unter Berücksichtigung der Interessen des Fußverkehrs und von Personen
mit Fahrrädern, Pedelecs, Segways, eScootern, Senioren-Elektromobilen
und Krankenfahrstühlen
· Erstellung eines stadtweit einheitlichen Beschilderungskonzepts für die Fahrzeugverkehre
in öffentlichen städtischen Parkanlagen. Darin enthalten:
- Einrichtung und Ausschilderung von Achsen für die o.g. Verkehre, sofern
dies notwendig und/oder sinnvoll ist.
- Angabe geeigneter Umgehungsstrecken.
· Prüfung, ob diese Regelungen auch für die städtischen Friedhöfe angewandt werden
können oder ob hier abweichende Regelungen eingeführt werden müssten.
· Das Konzept wird ebenfalls dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den
betroffenen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

zu TOP 8.2
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

AMIG, 09.03.2021:

Herr sB Wagner bittet das Grünflächenamt, sich die Projektsteuerungssoftware im Tiefbauamt parallel anzusehen und nicht zu warten, bis diese dort eingeführt ist, um dann erst die erforderlichen Informationen für den Aufbau der eigenen IT-Systeme abzufragen.

Herr Just führt aus, dass das Grünflächenamt im Rahmen der Einführung der Projektsteue-rungssoftware beim Tiefbauamt immer eingebunden war und auch weiterhin eingebunden bleiben wird.

Frau Rm Dr. Goll bittet darum, bei der „Aufstellung über Grünflächen“ auch eine Aufstellung für Spielplätze zur Verfügung zu stellen.


Herr Just sichert zu, dass diese Angaben zukünftig enthalten sein werden.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Grünflächenamtes zur Kenntnis.



zu TOP 8.3
Aufenthaltsqualität in Grünanlagen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20133-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung
kurzfristig zu prüfen, wie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Park- und Grünanlagen
an geeigneten Stellen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten durch die Corona-
Schutzverordnung Stellplätze für Imbissbuden ausgewiesen werden können. Wichtig ist,
dass dies nur für dieses Jahr gelten soll und eine Konkurrenzsituation mit bestehender
Gastronomie verhindert werden soll. Ferner sollen keine über mehrere Wochen/Monate
dauerhaft errichteten Imbissbuden entstehen, sondern bewegliche Imbisswagen eingesetzt
werden. Wünschenswert wäre hier mit Schaustellerfamilien aus Dortmund, die stark
unter der Corona Pandemie zu leiden haben, zu sprechen und ihnen ein entsprechendes
Angebot zu machen.

Begründung:
Freizeitangebote werden auch in diesem Jahr bedingt durch die Corona-Pandemie vermutlich
nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, so dass die Menschen vermehrt die Dortmunder Parkanlagen aufsuchen werden. Gleichzeitig leiden z.B. die Schausteller durch ausgefallene Veranstaltungen unter erheblichen Einnahmeverlusten. Um die Aufenthaltsqualität in den Grünanlagen zu verbessern, soll daher geprüft werden, an welchen Stellen der Grünanlagen evtl. Imbissbuden ausgewiesen werden können. Entsprechende Stellen könnten z.B. am Tremonia Park, HoeschPark, Westpark, Rombergpark, am Phoenix-See und Schulte Witten Haus bestehen. Es soll dabei beachtet werden, dass Konkurrenzsituationen zur teilweise bereits vor Ort bestehenden Gastronomie verhindert werden.
Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, an welchen Standorten entsprechende Angebote
realisiert werden könnten.


AMIG, 09.03.2021:

Herr sB Wagner weist darauf hin, dass auch hier die Coronaregeln - z.B. Verzehr der erworbenen Ware im Abstand von 50 m zum Verkaufsstand - zu beachten wären. E bittet darum, hier auch die konzeptionellen Erfordernisse einzubeziehen.

Frau Rm Heidkamp weist darauf hin, dass diesbezüglich mit den Schaustellern vorab gesprochen wurde.

Herr Rm Stieglitz bittet, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass auch das Aufstellen von Toilettenwagen mit in die Prüfung durch die Verwaltung einbezogen wird.

Herr Rm Frank bittet, diesen Prüfauftrag auch an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) und dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zur Kenntnis zu geben. Zudem soll im Rahmen dieses Auftrages auch geprüft werden, ob z.B. auch Fahrgeschäfte der Schausteller mit einbezogen werden können.

Frau Rm Lemke macht infektionstechnische Bedenken geltend; man werde sich daher bei der Abstimmung enthalten. Der Vorschlag des Herrn Rm Stieglitz hinsichtlich der ggf. aufzustellenden Toilettenwagen wird unterstützt.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen schlägt vor, den Antrag nur an den ABÖAB zur Kenntnis zu geben. Weiterhin schlägt er vor, das Thema „Toiletten in Parks“ als eigenen TOP in eine der nächsten Sitzungen einzubringen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig bei zwei Enthaltungen (Fraktion Die Linke+) folgenden Beschluss mit der Maßgabe, dass dieser auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme übermittelt wird:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung kurzfristig zu prüfen, wie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Park- und Grünanlagen an geeigneten Stellen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten durch die Corona-Schutzverordnung Stellplätze für Imbissbuden ausgewiesen werden können. Wichtig ist, dass dies nur für dieses Jahr gelten soll und eine Konkurrenzsituation mit bestehender Gastronomie verhindert werden soll. Ferner sollen keine über mehrere Wochen/Monate dauerhaft errichteten Imbissbuden entstehen, sondern bewegliche Imbisswagen eingesetzt werden. Wünschenswert wäre hier mit Schaustellerfamilien aus Dortmund, die stark unter der Corona Pandemie zu leiden haben, zu sprechen und ihnen ein entsprechendes
Angebot zu machen.

9. Anfragen

zu TOP 9.1
Radverkehrsführung bei Baustellen
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18175-20)

Hierzu liegt vor Anfrage zur Tagesordnung (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 18175-20)

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Information, wie die Verwaltung die aktuelle Radverkehrsführung bei Baustellen beurteilt und sofern nötig, wie bei zukünftigen Baustellenplanungen die Führung des Radverkehrs besser berücksichtigt werden kann?

Begründung:
Von den Radverkehrsverbänden wird seit längerem die Radverkehrsführung bei Baustellen kritisiert, da hier nicht genug Rücksicht auf die Belange der Radfahrer genommen werde. Auch bei der #RadInfraDoChallenge wurde diese Problematik mehrfach aufgeführt. Wir bitten daher um Information, wie die Verwaltung dies bewertet und wie dies ggf. verbessert werden kann.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 18175-20-E1)

…. die Angelegenheit ist im Tiefbauamt – Straßenverkehrsbehörde - bearbeitetet worden.
Von den Radfahrverbänden wird die Radverkehrsführung an Baustellen kritisiert, da aus deren Sicht nicht genügend Rücksicht auf die Belange der Radfahrer genommen wird. Hierzu wird die Verwaltung um Sachstand gebeten.
Zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Sicherheit von Fußgängern*innen und Radfahrenden darf im Bereich von Arbeitsstellen im Straßenraum nicht unnötig beeinträchtigt werden. Die erforderlichen verkehrlichen Anordnungen zur Durchführung dieser Arbeitsstellen erfolgen durch die Straßenverkehrs-behörde auf Grundlage des
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) unter Berücksichtigung der Richtlinien für die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Im Bereich von Baustellen sind die zu berücksichtigenden Mindestbreiten zur Fortführung von Rad- und Gehwegen wie Folgt zulässig.
Gehwege 1,00 Meter
Radwege ohne Gegenverkehr 0,8 Meter
gemeinsame Rad- und Gehwege 1,6 Meter.
Das Tiefbauamt strebt bei sämtlichen Baumaßnahmen an, die Weiterführung des Rad- und Fuß-gängerverkehrs zu gewährleisten, damit diese keine „großen“ Umleitungen und Umwege in Kauf nehmen müssen. Die Aufhebung von bereits vorhandenen Rad- und Gehwegen kommen ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund besonderer Umstände in der Örtlichkeit unumgänglich ist.
Aufgrund individueller Gegebenheiten muss im Baustellenbereich stets mit beengten Verhältnissen gerechnet werden, so dass sich die dort befindlichen Verkehrsteilnehmer arrangieren müssen.
Die Straßenverkehrsbehörde achtet stets darauf, eine Regelung für alle Verkehrsteil-nehmenden zu finden. Zusätzlich werden die Bauunternehmen immer wieder sensibilisiert, damit die geforderten Breiten nicht unterschritten werden.
Das Tiefbauamt führt die in diesem Zusammenhang die erforderlichen Kontrollmaßnahmen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch. Angesichts der Vielzahl von Baumaßnahmen auf dem Dortmunder Stadtgebiet ist es nicht zu gewährleisten, dass jede Baustelle kontrolliert wird. Daher kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Baufirmen von den verkehrlichen Anordnungen ohne Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde abweichen oder auch Dritte Baustelleneinrichtungen verschieben.
Im Beschwerdefall wird die Baustelle ausnahmslos vom Tiefbauamt kontrolliert.

AMIG, 09.03.2021:

Nach eingehender Diskussion und Erläuterung und Beantwortung der daraus resultierenden Fragen durch StR Rybicki und Frau Uehlendahl nimmt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


10. Informationen der Verwaltung

zu TOP 10.1
Gremiensitzungen in den Westfalenhallen: Hygienekonzept und Checkliste

Hierzu liegt vor Hygienekonzept zur Nutzung der Sitzungsräume in den Westfalenhallen Dortmund vom 05.03.2021

AMIG, 09.03.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt das Hygienekonzept zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 18:12 Uhr.




Becker Berndsen Braun
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführer