Niederschrift

über die 9. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 30.06.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:10 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 86 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Bm MikschCDU
Rm Dr. BrunsingBündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 19.05.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 -Huckarder Bruch- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 19.04.2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02000-05)

3.2 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Baubeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01945-05)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02194-05)

3.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau „Jugendtreff Stollenpark“ (Bornstraße/Bergmannstraße)
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02044-05)

3.5 Bauleitplanung; Teilw. Aufhebung des B-Planes In O 210n - östlich Semerteichstraße - und zugleich 1. Änderung des B-Planes In O 210n im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 25.04.2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02010-05)

3.6 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 146 -östlich Zum Holz–;
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02254-05)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellung-nahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02190-05)

3.8 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaum
hier: Baubeschluss, 1. BA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02220-05)

3.9 Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Änderung Durchführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02164-05)

3.10 Erhalt und Sanierung der städt. Bezirksverwaltungsstelle in Mengede, Am Amtshaus 1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02268-05)

3.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02250-05)

3.12 Helmholtz-Gymnasium, Münsterstr. 122, 44145 Dortmund
hier: Pavillonersatz - Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02144-05)

3.13 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02361-05)

3.14 Maßnahmen zum Klimaschutz
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02658-05)

3.15 Resolution: Mieterinteressen berücksichtigen
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02665-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Bereitstellung eines Kostendeckungsbeitrages zur Bespielung der PHOENIX Halle mit Medienkunstausstellungen in den Jahren 2005 bis 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02161-05)

4.2 Neufassung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02306-05)

4.3 Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02400-05)

4.4 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2005 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02181-05)

4.5 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01841-05)

4.6 dortmund-project;
Jahresbericht 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02207-05)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Städtischer Fahrdienst für Behinderte (BfD)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01970-05)

6.2 Bericht zur sozialen Lage in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02286-05)

6.3 Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege;
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02293-05)

6.4 ARGE
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02608-05)

6.5 Wegfall der Lernmittelbefreiung für Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02659-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Walter Stiene, Ehrenvorsitzender des Tischtennis-Clubs Dortmund-Wickede 1948 e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02168-05)

7.2 Jahresabschluss zum 31.12.2004 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02012-05)

7.3 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02141-05)

7.4 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2005/2006 für die Zeit vom 01.08.2005 bis 31.07.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02296-05)

7.5 Hallenbäder
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02297-05)

7.6 Gemeinsame Bewerbung im Wettbewerb „Stadt der Wissenschaft“ für das Jahr 2007 - Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02624-05)

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder und Jugend

9.1 Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02235-05)

9.2 Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der Jugendfreizeitstätte Hörde-Clarenberg mit externer Auftragsvergabe für die Planung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02323-05)

9.3 Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW - Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung offener Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02319-05)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02042-05)

10.2 - Ergebnis der Jahresrechnung 2004 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2004 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2004 und Übertragung von Ermächti-gungen in das Haushaltsjahr 2005 im Neuen Kommunalen Haushalt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01720-05)

10.3 Jahresabschluss 2004 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02393-05)

10.4 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“, hier: Jahresabschluss 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02353-05)

10.5 Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2004 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02221-05)

10.6 Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Gründung einer Inhouse-Gesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02467-05)

10.7 Technologiezentrum Dortmund GmbH: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02514-05)

10.8 Dortmunder U
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02532-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Einrichtung des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01124-05)

11.2 Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die Dortmunder Innenstadt am 02.10.2005 aus Anlass des Pfefferpotthastfestes und am 06.11.2005 aus Anlass des Dortmunder Hansemarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02301-05)

11.3 Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01921-05)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

12.1.1 Einseitige Bevorzugung einer Partei bei Ortsterminen der Verwaltung im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02369-05)

12.1.2 Maßnahmen gegen Reiter und Mopedfahrer im Rombergpark
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02408-05)

12.1.3 Artenschutzproblematik Deponie Nordost - Konsequenzen für den Artenschutz auf Dortmunder Deponien
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02409-05)

12.1.4 Artenschutzproblematik Deponie Nordost - Konsequenzen für den Artenschutz in den Gewerbeparks Ellinghausen, Gneisenau und Hansa
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02410-05)

12.1.5 Resolution und Selbstverpflichtung des Rates gegen die Prostitution
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02419-05)

12.1.6 Geplantes islamisches Schülerinternat des Verbandes Islamischer Kulturzentren (VIKZ)
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02565-05)

12.1.7 Konsequenzen aus der diesjährigen Nichtvergabe des Bürgerumweltpreises
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02625-05)

12.1.8 Optimierung des Kinderumweltpreises
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02626-05)

12.1.9 Alternativen zum umweltfeindlichen Abflämmen der Wegeränder auf Friedhöfen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02627-05)

12.1.10 Gefährdung von Radfahrern durch fehlende Straßenmarkierung
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02628-05)

12.1.11 Gefährdung der heimischen Tierwelt an Gewässern im NSG Bolmke und dem Sanderoth-Wäldchen durch freilaufende Hunde
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02662-05)

12.2 Anfragen Linkes Bündnis

12.2.1 ÖPNV-Ticket zum Nulltarif für Nutzer/innen des Dortmund-Passes
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02224-05)

12.2.2 Kommunale Kosten und Aufwändungen für „3do“
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02223-05)

12.2.3 1-Euro-Jobs in städtischer Trägerschaft
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02647-05)

12.2.4 Ausbildungssituation
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02648-05)

12.3 Anfragen DVU

12.3.1 Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02651-05)

12.3.2 Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung II
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02652-05)

12.3.3 Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung III
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02653-05)

12.3.4 Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung IV
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02654-05)

12.3.5 Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung V
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02655-05)

12.3.6 Mitgliedschaft in Ausschüssen der Stadt Dortmund I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02656-05)

12.3.7 Einführung des „Grünpfeiles“ i. S. v. § 37 StVO im Stadtgebiet Dortmund II
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02657-05)

12.3.8 Ausschluss des Schülers Sascha Benning von der Klassenfahrt nach England durch den stellvertretenden Schulleiter der Anne-Frank-Gesamtschule
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02661-05)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Carl (FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde der Punkt

3.10 Erhalt und Sanierung der städt. Bezirksverwaltungsstelle in Mengede, Am Amtshaus 1

von der Tagesordnung abgesetzt.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass Rm Münch mit Schreiben vom 22.06.2005 beantragt habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

- Resolution und Selbstverpflichtung des Rates gegen die Prostitution

zu ergänzen.

Diesbezüglich gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich bitten, Herr Oberbürgermeister, dass die Anfrage 12.1.1, die ich mit dem Titel bezeichnet habe „Einseitige Bevorzugung der SPD bei Ortsterminen der Verwaltung im Stadtbezirk Eving“, auch so in der Tagesordnung aufgeführt wird. Sie haben leider aus der „SPD“ nur irgendeine Partei gemacht, aber ich denke, dass der Begriff „SPD“ ganz wertneutral ist und nicht in irgendeiner Form abwertend von mir gemeint worden ist. Ich hoffe nicht, dass Sie hier einseitig ihre Parteigenossen vor berechtigter Kritik in Schutz nehmen wollen.“

Hierzu erklärte OB Dr. Langemeyer folgendes:

„Also, Herr Münch, noch mal ein Hinweis. Nicht zuletzt auch wegen der Häufung von merkwürdigen Titeln bei der DVU werde ich künftig bei den Anfragen die Einzelanfragen nicht mehr einzeln in der Tagesordnung erwähnen.“

Rm Münch führte seine Erklärung wie folgt fort:

„Herr Oberbürgermeister, lassen Sie mich auch dazu kurz etwas sagen.

Sie sind damit schon einmal auf die Nase gefallen. Das ist in der Tat eine Missachtung der fraktionslosen Mitglieder in diesem Rat und verstößt gegen die Gemeindeordnung NRW und gegen das Prinzip einer Gleichbehandlung und ich fände es schade, Herr Oberbürgermeister, wenn Sie hier wieder die verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung suchen.

Nun möchte ich zu der Dringlichkeit bei meinem Antrag „Resolution und Selbstverpflichtung des Rates gegen die Prostitution“ kommen.

Zunächst möchte ich meinen Antrag abändern. Ich bitte, das aufzuführen. Es soll künftig heißen: „Resolution und Selbstverpflichtung des Rates gegen die Zwangsprostitution“. Der entsprechende Beschluss soll deshalb auch lauten:

„Der Rat der Stadt Dortmund ruft zur gesellschaftlichen Ächtung der Zwangsprostitution auf und fordert eine bessere soziale Absicherung von Sozialhilfeempfängerinnen und alleinerziehenden Müttern.“

Zwangsprostitution ist menschenverachtend und fördert Frauenhandel und das organisierte Verbrechen. Besonders tragisch ist, dass Sozialhilfeempfängerinnen und alleinerziehende Mütter aus Dortmund ...“

Zwischenbemerkung OB Dr. Langemeyer:

„Dringlichkeit begründen.“

Rm Münch:

„Nein, ich ändere gerade meinen Antrag, Herr Oberbürgermeister, und ich bitte Sie, mich aussprechen zu lassen. Der Antrag wird von mir gerade geändert, sonst können Sie ja gar nicht entscheiden, ob er wirklich dringlich ist. Also, lassen Sie mich das auch zu Ende ausführen.

Besonders tragisch ist, dass Sozialhilfeempfängerinnen und alleinerziehende Mütter aus Dortmund sich zum Monatsende auf dem Straßenstrich in Dortmund anbieten müssen, um finanziell überleben zu können.

Die Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund verpflichten sich, keine Dienste von Prostituierten in Anspruch zu nehmen.

Die Begründung der Dringlichkeit, meine Damen und Herren, ergibt sich zum einen aus der Vergangenheit dieses Rates der Stadt Dortmund, zum anderen habe ich keine andere Möglichkeit, als Einzelmitglied Anträge sonst auf die Tagesordnung zu bringen. Ich hoffe hier auf Ihre Zustimmung. Danke schön!“

Außerdem gab hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, ich weise daraufhin, dass Zwangsprostitution verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird.“

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme des oben angeführten Dringlichkeitsantrages von
Rm Münch in die Tagesordnung ab.

Weiterhin wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt auf Empfehlung des Ältestenrates um die Punkte

3.16 Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation der Mallinckrodtstraße
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B’90/Die Grünen im Rathaus)
(Drucksache-Nr. 02748-05)

8.1 Berufsschullandschaft in Dortmund
(Drucksache-Nr. 02705-05)

erweitert.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 19.05.2005

Bei Stimmenthaltung der DVU genehmigt der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 19.05.2005.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 - Huckarder Bruch - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 19.04.2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02000-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 für die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.02.2005 offengelegenen Inhalt sowie der unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1.)

II. beschließt den Änderungen Nr. 11 und 12 des Bebauungsplanes Hu 106 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 19.04.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.2
Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Baubeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01945-05)

Auf Seiten der CDU-Fraktion bat Rm Follert darum, die in der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt enthaltenen Maßnahmen hinsichtlich der Stadterneuerung des Ortskerns Aplerbeck möglichst zeitnah umzusetzen.

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt daraufhin auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Ortskerngestaltung Aplerbeck mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.226.000,00 €. Die Finanzierung im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61_130 0202 5002 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

HJ 2005 30.000 €
HJ 2006 150.000 €
HJ 2007 1.100.000 €
HJ 2008 946.000 €

Zur Optimierung des Konzeptes sollen aufgrund eines einstimmig beschlossenen Antrages der 4 Fraktionen in der Bezirksvertretung Aplerbeck die folgenden Änderungen eingeplant bzw. durchgeführt werden:

1. Die Beleuchtung mit einem neuen Laternenmodell (inkl. Steckdose) soll über die Einmündung der Schüruferstraße hinaus bis zur Eisenbahnbrücke an der Wittbräucker Str. fortgeführt werden.
2. Die Beleuchtung der Hauptachse Köln-Berliner-/Aplerbecker Marktplatz/Wittbräucker Straße soll auch in der Strickerstr. (Einfahrt zwischen Zeemann und Edeka) bis zur Emscher mit dem gleichen Laternenmodell fortgeführt werden.
3. Die Option einer Fortführung der Pflasterung der Gehwege bis zur Eisenbahnbrücke Wittbräucker Str. soll von der Verwaltung durchgeplant werden:
Zur Finanzierung der Maßnahme bietet sich folgender Ablauf an:
a) Die Maßnahme entspricht dem Wunsch der Aplerbecker Werbegemeinschaft, der an
die BV Aplerbeck herangetragen wurde. Die Verwaltung wird gebeten, die
Anwohnern in dem entsprechenden Teilstück zu befragen, ob sie bereits sind, die
entstehenden Mehrkosten im Rahmen einer Anliegerbeteiligung zu tragen, da die zur
zeit vorliegende Pflasterung der Gehwege erst in der letzten Zeit erstellt wurde.
b) In jedem Fall wird die Verwaltung gebeten, die Kosten für eine Fortsetzung der
Pflasterung kurzfristig mitzuteilen, da die BV die Möglichkeit einer Übernahme der
Kosten aus eigenen Mitteln des Jahres 2006 prüfen möchte.
4. Die Hauptfahrstrasse soll in einem hochwertigen Asphalt in Anlehnung an die Ausstattung des Hansaplatzes (ehemaliger Schienenbereich) ausgeführt werden.
5. Die Möblierung (Bänke, Papierkörbe, Aschenbecher, pp) soll zu einem späteren Zeitpunkt im Detail beschlossen werden. Die BV Aplerbeck fordert die Verwaltung auf, in der Septembersitzung der BV die in Frage kommenden Modelle vorzustellen, um eine Entscheidung hierüber zu ermöglichen. Die genauen Standorte für die Möblierung sollen von der BV bestimmt werden.
6. Die Bushaltestellen sollen grundsätzlich entsprechend der Planung erstellt werden. Die Rückwände der auf der östlichen Seite gelegenen Bushaltestellen sollen in einem Verhältnis 2/3 (offen) zu 1/3 (geschlossen) nach hinten offen gestaltet werden, wobei die geschlossenen Bestandteile an den jeweiligen Ecken installiert werden sollen. Die BV bittet die Verwaltung zusätzlich, die Kosten für die Erstellung der Haltestellen mit einer transparenten Dachkonstruktion kurzfristig bekannt zu geben. Die BV möchte die Ausstattung der Haltestellen mit diesem Zusatz nach Bekanntgabe der Kosten prüfen und möglicherweise beschließen.
7. Die BV Aplerbeck fordert die Verwaltung auf , die Stützmauer am Marsbruchplatz so niedrig wie möglich zu halten. Die Mauer soll nicht über das Oberflächeniveau des Marsbruchplatzes hinausgehen. Die Absturzsicherung soll durch ein Edelstahlgitter passend zu der ebenfalls in Edelstahl geplanten Möblierung ausgeführt werden.
8. Die Schaukästen am Marsbruchplatz sollen bezüglich der grundsätzlichen Anlage und Ausführung/Anzahl, Vergabe und Kostenaufteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant werden.
9. Die BV Aplerbeck fordert die Verwaltung auf, eine Betonung des unterirdischen Emscherverlaufs im Bereich des Aplerbecker Marktplatzes durch Leuchtelemente zu durchplanen, um das Gestaltungsmodell des Kreuzungsbereiches von 2 Achsen der Fa. Pesch & Partner klarer herauszustellen.
Vor konkreter Beschlussfassung wird um eine kurzfristige Bekanntgabe der entsprechenden Kosten gebeten. Vorstellbar sind hier Leuchtsteine nach dem Beispiel des Vorplatzes Amtshaus.
10. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, im Bereich des Aplerbecker Marktplatzes einen überdachten Dauermarktstand, z. B. für einen Obststand einzuplanen.
Durch diese Maßnahme würde ein Gegenpol zu den Geschäften auf der gegenüberliegenden Straßenseite geschaffen und der Bereich des Marktplatzes aufgewertet.
11. Die BV Aplerbeck bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit durch Baumtore die Eingangssituation in den Ortskern von Süden her so gestaltet werden kann, dass der Charakter des neugestalteten Bereichs hervorgehoben wird.

Es wird gebeten, die Änderungen in allen Punkte umzusetzen, in denen nicht erst eine Kostenermittlung erbeten wurde.

Außerdem bittet die Bezirksvertretung Aplerbeck die Verwaltung nach den Sommerferien im September 2005 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02194-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 130/4n - westlich Evinger Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1)

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 geprüft und beschließt, der unter Ziffer 5 zitierten Stellungnahme aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW

III. beschließt die Änderung Nr. 1 für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich als Satzung,

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. 10 Abs. 1 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 130/4n die modifizierte Begründung vom 02.05.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

zu TOP 3.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Neubau „Jugendtreff Stollenpark“ (Bornstraße/Bergmannstraße)
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02044-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen die Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord sowie des Kinder- und Jugendausschusses hinsichtlich des Einsatzes von regenerativen Energien bei dem Neubau „Jugendtreff Stollepark“, der durch eine Stellungnahme der Verwaltung abgelehnt worden war, vor.

In der Diskussion hierüber verständigte man sich letztendlich darauf, dass diese Problematik nochmals im Fachausschuss behandelt werden soll.

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau des Jugendtreffs Stollenpark mit Kosten in Höhe von 750.000,00 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

HJ 2005 300.000,00 Euro
HJ 2006 450.000,00 Euro

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Teilw. Aufhebung des B-Planes In O 210n - östlich Semerteichstraße - und zugleich 1. Änderung des B-Planes In O 210n im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 25.04.2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02010-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den unter Ziffer 1a) der Beschlussvorlage beschriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes In O 210n aufzuheben und den unter Ziffer 1b) beschriebenen Änderungsbereich (Änderung Nr. 1) mit dem durch Beschluss des AUSW vom 16.02.2005 offengelegenen Inhalt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. der teilweisen Aufhebung und der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 210n - östlich Semerteichstraße – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 25.04.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

zu TOP 3.6
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz – ;
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02254-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

den Bebauungsplan Ev 146 – östlich „Zum Holz“ – (ehemalige Brotfabrik Peine) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich „Zum Holz“ – als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendort-mund -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellung-nahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02190-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortkern Lütgendortmund – um eine ca. 10 m breite Fläche nach Westen, bis zur Ostseite des Gebäudes Westricher Straße 9 a, zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n geprüft und beschließt,

- die Stellungnahme unter Punkt 15.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

- die Stellungnahme unter Punkt 15.2 dieser Vorlage und die unter Punkt 16 dieser
Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-
Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie
die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 22.10.2004 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 15.2 und 16.1 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.05.2005 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 112 n für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.8
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaum
hier: Baubeschluss, 1. BA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02220-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgendem Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus seiner Sitzung am 08.06.2005:

„Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, bei der weiteren Planung um Berücksichtigung der Beiratsstellungnahme zum Pflegekonzept Fredenbaumpark vom 15.9.2004, die er gemeinsam mit dem Freundeskreis Fredenbaumpark e.V. und mit Unterstützung des Umweltamtes beschlossen hat.

Er bittet die Verwaltung, bei der weiteren Planung ein Konzept für die Umwandlung der wenig begangenen asphaltierten Nebenwege des Parks in schmalere Wege mit wassergebundener Decke vorzulegen.

Neue Wegeverbindungen – wie östlich des geplanten Jugendspielplatzes vorgesehen – sollten nur bei gleichzeitigem Rückbau anderer Wege realisiert werden. Bei der Einrichtung zusätzlicher Infrastruktur ist der bestehende Baumbestand zu schonen.

Ferner sollten folgende in der Beiratsstellungnahme vom 15.9.2004 enthaltene Entwicklungsmaßnahmen berücksichtigt werden:

· Anpflanzung von standortgerechten Bäumen (Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche) in der Sichtachse zwischen westlichem Teich und Wiese vor dem großen Teich.
· Verzicht auf die regelmäßige Mahd eines 3 bis 4 Meter breiten Streifens entlang des Nordufers des westlichen Teiches sowie Anpflanzung einer Hecke zum Schutz des wertvollen Röhrichtbestandes. Verwendung von standortgerechten und undurchdringlichen Gehölzen wie Schlehen (Prunus spinosa)
· Entfernung der Uferbefestigung am Ostufer des großen Teiches und Schaffung eines natürlichen Röhrichtgürtels
· Schließung des Tores zum Gelände der AWO-Behindertenwerkstätte im Norden, um die Trampelpfade zu unterbinden
· Schließung der Trampelpfade zum Dortmund-Ems-Kanal durch sinnvolle Maßnahmen.“

Ferner lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord regt an, dass bestehende Spielgeräte, die funktionstüchtig sind, in das Planungskonzept für die Spielplätze im Fredenbaum eingebunden werden.

Außerdem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt noch folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss folgte dem Vorschlag von Rm Frebel, den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wie folgt zu modifizieren:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord regt an, dass bestehende Spielgeräte, die funktionstüchtig sind, in das Planungskonzept für die Spielplätze Fredenbaum eingebunden werden oder an einer anderen geeigneten Stelle einzusetzen.

Unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der modifizierten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den 1. Bauabschnitt im Fredenbaumpark, insbesondere den Umbau des Kleinkinderspielplatzes, des Jugendspielplatzes und die Herstellung der Laufstrecke mit Ausgaben in Höhe von 557.200,00 Euro. Der Betrag ist bei der Investitionsfinanzstelle 86_1300401 4001 geplant und verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

Haushaltsjahr 2005 175.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2006 382.200,00 Euro

Der Rat beauftragt die Verwaltung Regelungen zur Nutzung der Kanaluferpromenade und des Aalbachweges zu treffen und den nächsten Bauabschnitt zur Gesamtmaßnahme zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 3.9
Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Änderung Durchführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02164-05)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kanalschiene hat sich zu einem großartigen Naherholungs-Paradies entwickelt. Zu einer Ruhezone, wo sich der Mensch und vor allem auch, Familien in Nähe dieser romantischen Wasserstraße erholen können. Durch den geplanten Wasserwanderrastplatz wird es künftig mehr Bootsverkehr, mehr Motorlärm auf dieser Strecke geben. Ich denke, wir sollten dadurch die Erholungseignung der Kanalschiene für Spaziergänger, Radfahrer, Badende und sich am Ufer sonnende Menschen nicht gefährden. Deshalb sollten wir heute dem Wasserwanderrastplatz für Motorboote nicht zustimmen.

Meiner Meinung nach ist die Gefährdung der Naherholungseignung der Kanalschiene von uns allen in der Vergangenheit hier bei diesem Thema weitestgehend vergessen worden, so dass wir jetzt noch mal die Notbremse ziehen können. Danke schön!“

Hinsichtlich der Ausführungen von Rm Münch empfahl anschließend Rm Krüger (Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus), dass er sich die diesbezügliche Verwaltungsvorlage einmal besser an-schauen sollte, da ihm dann deutlich werde, dass zum einen die hieraus resultierenden Belastun-gen gering seien und zum anderen der geplante Wasserwanderrastplatz im Hafenbereich liege.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2004 die Förderung eines Wasserwanderrastplatzes (WWRP) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 104.400,00 € brutto beschlossen.
Die Finanzierung sollte aus der Teilfinanzrechnung 2005 des Amtes 61 unter „nicht ergebnis-wirksamen Einzahlungen/Auszahlungen“ erfolgen.
Entgegen der bisherigen Vorgaben hat das Ministerium nunmehr mitgeteilt, dass der Eigenanteil durch die Stadt Dortmund zu tragen ist.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des Eigenanteils für die Erstellung des WWRP i. H. v. maximal 20.900 EURO.

zu TOP 3.10
Erhalt und Sanierung der städt. Bezirksverwaltungsstelle in Mengede, Am Amtshaus 1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02268-05)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgen-dortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02250-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 11 dieser Vorlage und die unter Punkt 12 dieser Vorlage beschriebene Änderung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 16.12.2004 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 11 und 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.05.2005 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Lü 112 n für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.12
Helmholtz-Gymnasium, Münsterstr. 122, 44145 Dortmund
hier: Pavillonersatz - Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02144-05)

Für die SPD-Fraktion machte Rm Diekneite deutlich, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrages zustimmen werde. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass wegen des drohenden Ausfalls der zentralen Heizungsanlage im Helmholtz-Gymnasium es erforderlich sei, dass diese schnellstmöglich funktionstüchtig hergerichtet werde.

Seitens der CDU-Fraktion machte zunächst Rm Knieling deutlich, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt begrüße. Weiterhin richtete
Rm Knieling (CDU) in diesem Zusammenhang die Frage an die Verwaltung, ob nicht ohnehin die Heizungsanlage, sowie dies auf Seite 2 unter 3. dargestellt sei, erneuert werde.

StD Fehlemann sagte zu, diese Frage schriftlich zu beantworten.

Ergänzend zu den Ausführungen von Rm Diekneite (SPD) fügte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Dr. Kuhlmann hinzu, dass durch den gemeinsamen Antrag außerdem ein Energiekonzept für alle Gebäudeteile vorbereitet werden solle, dass den Anforderungen größtmöglicher Energieeffizienz entspreche.

Außerdem erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung über den gemeinsamen Antrag enthalten werde, da man wie die
CDU-Fraktion die Auffassung vertrete, dass dieser Antrag überflüssig sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt fasst auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.06.2005 bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Im Zuge der im Herbst geplanten Umbau- und der Erweiterungsmaßnahmen (Pavillonersatz) ist dafür zu sorgen, dass die Heizungsanlage des Helmholtz-Gymnasiums funktionsfähig hergerichtet wird.
Darüber hinaus ist ein Energiekonzept für alle Gebäudeteile des Schulzentrums zu erarbeiten, das den Anforderungen größtmöglicher Energieeffizienz entspricht.

2. Unter Einbeziehung des oben angeführten gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Umbau und Erweiterung der ehemaligen Stadtteilbücherei Nord als Ersatz der Pavillons und zur Sicherstellung der 4-Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums, Münsterstr.122 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3.165.000 €.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.13
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02361-05)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Carl zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man gegen eine Weiterverfolgung des Projektes „Dortmunder U“, das hierin enthalten sei, ist.

Weiterhin machte für die CDU-Fraktion Rm Follert deutlich, dass seine Fraktion zwar dem vorliegenden Jahresförderprogramm 2006 zustimmen werde, obwohl man gegen einige hierin enthaltene Maßnahmen sei.

Von daher gab Rm Follert (CDU) zu Protokoll, dass man gegen folgende Einzelmaßnahmen des Jahresförderprogrammes 2006 sei:

- Dortmunder U (lfd. Nr. 5)
- Kokerei Hansa (lfd. Nr. 13)
- Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Kokerei Hansa (teilweise lfd. Nr. 14)

Dagegen machten Rm Harnisch (SPD) sowie Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich des
Jahresförderprogrammes - Stadterneuerung 2006 – deutlich.

Abschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine Damen und Herren, als ich vor fast sechs Jahren hier in den Rat eingezogen bin, war es in der Tat auch erklärtes Ziel meiner Politik, diese merkwürdigen Landmarken, Prestigeobjekte und Leuchtturmprojekte im wesentlichen zu verhindern.

Ich bin zwar nach wie vor der Meinung, dass das „3do“ oder damals war es noch das „Ufo“ nicht das Richtige für die Dortmunder Innenstadt ist und diese nachhaltig schädigen wird. Aber es gibt durchaus Großprojekte, die für diese Stadt wichtig sind. Und das sind meiner Meinung nach auch Projekte, die eine Brücke schlagen zwischen der historischen Vergangenheit von Dortmund und dem neuen, modernen Dortmund.

Leider ist in Dortmund der Denkmalschutz, was Gebäude angeht, immer mit Füßen getreten worden. Waren es in den 50er Jahre die vaterlandslosen Gesellen von der SPD, die das älteste Steinrathaus in Deutschland abgerissen haben, obwohl es von den Bomben nur teilweise beschädigt worden war, sind es jetzt die Kulturstürmer von der CDU, die den Erhalt wichtiger historischer Landmarken in Dortmund um jeden Preis verhindern wollen.

Und deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, dass die CDU beim Erhalt des „Dortmunder U“ ihre Unterstützung verweigert und es deshalb in der Tat schwierig werden wird, sein Erhalt zu finanzieren. Aber es ist ein einzigartiges Gebäude und das einzige seiner Art in Deutschland und vermutlich auf der Welt, das man schon allein aus diesem Grunde erhalten sollte. Und da die CDU mit ihrem kulturpolitischen Sprecher sich ja immer für Kultur und Kunst stark macht ist, denke ich, dass die museale Nutzung, die dort angedacht ist, sehr sinnvoll ist und eigentlich auch die Unterstützung der CDU haben müsste.

Das gleiche mit Hansa. Zwar brauchen wir heute wieder aktuell neue Kokereien, doch sollten die alten, stillgelegten unter Denkmalschutz erhalten bleiben. Wir haben nun einmal ein altes Gelände mit historisch interessanten Gebäuden und Anlagen, und wer das Gelände besucht, weiß, dass dieses Gelände und die Art und Weise, wie dort Industriekultur vermittelt wird, erhalten bleiben soll, damit unsere Kindeskinder auch noch wissen, was Dortmund ursprünglich einmal groß gemacht hat.

Und deshalb kann ich eigentlich nur an Alle appellieren, dass wir es gemeinsam versuchen,
finanziell zu stemmen. Und ich hoffe auch, dass Herr Rüttgers so klug sein wird, diese wirklich historische Ruhrgebiets- Landmarke des „Dortmund U“ in irgendeiner Form zu erhalten.

Sollte das „Dortmunder U“ aufgrund der mangelnden Unterstützung der CDU aus Land und Stadt abgerissen werden müssen, dann hat auch die CDU in Dortmund ihr erstes Denkmal – ein Denkmal für politische Ignoranz und parteipolitisches Kalkül.

Ich weiß, es gibt brennendere Probleme, aber wir dürfen da deshalb nicht den Kopf in den Sand stecken und jetzt sagen, jetzt machen wir in Dortmund gar nichts mehr. Meinetwegen verzichten wir auf das „3do“, aber versuchen dann, den „U-Turm“ zu behalten und ich hoffe, dass die neue Landesregierung doch noch ihr Herz fürs Ruhrgebiet entdecken wird, wenngleich Herr Rüttgers im Bereich Kultur durch die Auflösung des entsprechenden Ministeriums schon politisch ein Signal gesetzt hat, was jedem an Kunst, Kultur und Geschichte Interessierten nicht gefallen kann. Danke schön!“

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
FDP/Bürgerliste, der DVU, des Linken Bündnisses sowie der PDS/OL folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Zusammenfassung der in der Anlage 1 dargestell­ten Einzelprojekte der Stadterneuerung zu einem Jahresförderungsprogramm für das Pro­grammjahr 2006 - Gesamtprogramm Stadterneuerung 2006 -.

zu TOP 3.14
Maßnahmen zum Klimaschutz
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02658-05)

Bezug nehmend auf die ausführlichen Beratungen in den Fachausschüssen erläuterten Rm Lührs (SPD) sowie Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) nochmals den gemeinsamen Antrag hinsichtlich der Maßnahmen zum Klimaschutz, der letztendlich dazu diene, Energie einzusparen bzw. regenerative Energien zu fördern.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Carl, dass seine Fraktion dem gemeinsamen Antrag zustimmen werde, da dieser im Vergleich zu dem ursprünglich eingebrachten Antrag, der eine Reihe von Zwangsmaßnahmen beinhaltete, positiv verändert worden sei.

Auch Rm Münch sprach sich positiv zu dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus hinsichtlich der Maßnahmen zum Klimaschutz aus.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.06.2005 bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

SPD und GRÜNE halten es für notwendig, in Ergänzung zu den Beschlüssen für die
Energiesanierung städtischer Immobilien weitere Anstrengungen zur Senkung von Energieverbräuchen und zur Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für den zunehmenden Einsatz regenerativer Energien zu schaffen.

1. Der Rat fordert die Immobilienverwaltung auf, einen Pool von Dachflächen
zu bilden, die sich aufgrund ihrer Größe und Lage oder wegen anstehender Sanierungsmaßnahmen in besonderer Weise für die Installation von Photovoltaikanlagen sowie Solarthermieanlagen eignen.

Ziel ist die Installation entsprechender Anlage entweder als städtische Maßnahme, im Contracting mit der DEW, mit Bürgersolarfonds oder mit privaten Investoren.

2. Bei der zukünftigen Sanierung dieser Dächer im städtischen Immobilienbesitz werden die notwendigen baulichen Voraussetzungen für die Anbringung von Solaranlagen obligatorisch geschaffen.

3. Um zusätzliche Anreize zur Erreichung der Klimaschutzziele zu geben, werden die Bezirksvertretungen quartalsweise über die Energieverbräuche in den Immobilien ihres Stadtbezirks informiert. Erfolgreiche Anstrengungen, die Energieverbräuche zu senken, werden prämiert.
Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Vorschlag für ein entsprechendes, einfaches Anreizsystem zu entwickeln.

zu TOP 3.15
Resolution: Mieterinteressen berücksichtigen
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02665-05)

Nachdem Rm Falkenstein-Vogler (SPD) sowie Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den vorliegenden gemeinsamen Antrag ihrer Fraktionen hinsichtlich der Berücksichtigung von Mieterinteressen erläutert hatten, erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Tokarski, dass man die vorliegende Resolution ablehnen werde, da man diese als reines Wahlkampfgeplänkel ansehe, zumal die Rechte der Mieter ausreichend rechtlich abgesichert seien.

Für die CDU-Fraktion erklärte anschließend Rm Horitzky, dass die Rechte von Mietern und Vermietern in gleicher Weise geschützt werden sollten. Ihrer Ansicht nach sei diesbezüglich in den letzten Jahren ein Ungleichgewicht zu Gunsten der Mieter entstanden, was durch die Initiative der neuen Landesregierung ausgeglichen werden solle.

Die CDU-Fraktion werde von daher auch die vorgelegte Resolution ablehnen.

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.06.2005 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die neuesten Verkäufe von großen Wohnungsbeständen mit Besorgnis zur Kenntnis. Dortmund ist, wie das Ruhrgebiet in seiner Gesamtheit, aufgrund seiner industriellen Geschichte in besonderem Maße durch große Mietwohnbestände geprägt. Allein 15.000 Wohnungen des Viterra-Bestandes gehen in Dortmund an den neuen Eigentümer Annington. Die Mieterinnen und Mieter sind zu Recht besorgt, welche Konsequenzen dieser Verkauf für ihre Wohnsituation haben wird. Politik und Verwaltung haben gerade in den letzten Jahren auf sozialverträgliche Verkäufe hingewirkt. Die Dortmunder Wohnungspolitik genießt auch auf diesem Feld über die Grenzen der Stadt hinaus einen beispielhaften Ruf.
Deshalb ist es von höchster Wichtigkeit, dass der Eigentümerwechsel mit einem hohen Maß an sozialer Verantwortung gehandhabt wird, um eine Destabilisierung ganzer Wohnsiedlungen zu verhindern.

2. Aus diesem Grunde begrüßt der Rat, dass die Firma Viterra im Dialog mit Mietervertretungen und der Landespolitik Selbstverpflichtungen eingegangen ist, die dem Mieterschutz dienen. Der Rat erwartet, dass diese auch von der neuen Eigentümerin, der Firma Annington, übernommen werden.

Wie derartige Verpflichtungen aussehen können, haben die Erwerber der GAGFAH in ihrer „Sozialcharta“ demonstriert. Sie machen ihren Mietern konkrete und belastbare Zusagen, die in den Mietverträgen abgesichert werden. Dies betrifft die maximal möglichen Mieterhöhungen, den Ausschluss von Luxussanierungen und Kündigungen wegen Eigenbedarfs bei Weiterveräußerungen sowie den Kündigungsschutz für ältere Mieterinnen und Mieter.

3. Der Rat erwartet, dass die Landesregierung und der Landtag in NRW wie bisher die Interessen der Mieterinnen und Mieter im Ruhrgebiet und in Dortmund in besonderer Weise berücksichtigen und auf die Einhaltung einer selbstverpflichtenden „Sozialcharta“ durch den neuen Eigentümer drängen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP vereinbarten Zusammenlegung von Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes mit der LEG und der angekündigten Veräußerung der Wohnungen.

4. Die wohnungspolitischen Instrumente auf Landesebene (§ 577 a BGB in Verbindung mit der Kündigungssperrfristverordnung vom 20.04.2004; § 32 Abs. 3 Wohnraumförderungsgesetz) sowie die Zweckentfremdungsverordnung vom 12.06.2001 müssen unbedingt erhalten bleiben.

Insbesondere appelliert der Rat an die neue Regierungskoalition in NRW, von Plänen Abstand zu nehmen, die Kündigungssperrfristverordnung zu streichen. Diese Verordnung schützt die Mieter nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Gerade in Anbetracht der Massenverkäufe in Dortmund ist die Verordnung unverzichtbarer Bestandteil des Mieterschutzes. Ihre Streichung wäre ein frontaler Angriff auf die Rechte der Mieter. Mieter in Dortmund wären nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung nur noch drei Jahre gegen Eigenbedarfskündigungen der Käufer geschützt. Das wäre nicht ausreichend, um selbstnutzungswillige Kaufinteressenten vom Kauf einer umgewandelten Wohnung abzuhalten. Massenhafte Mieterverdrängung wäre die unweigerliche Folge.

zu TOP 3.16
Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation Mallinckrodtstraße
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02748-05)

Die Diskussion über den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.06.2005 über „Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation Mallinckrodtstraße“ machte einerseits die Betroffenheit des Rates der Stadt hinsichtlich des sich ereigneten tragischen Verkehrsunfalles deutlich und zum anderen die Notwendigkeit, möglichst kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die dortige Gefahrensituation letztendlich zu entschärfen.

Weiterhin zog in der Diskussion zu der oben angeführten Angelegenheit Rm Stammnitz (PDS/OL) den von der PDS/OL diesbezüglich vorgelegten Antrag zurück. Hierbei gab Rm Stammnitz (PDS/OL) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Nach unseren Recherchen vor Ort ist die Gefahr nicht allein durch Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Appelle an die Aufmerksamkeit der Autofahrer oder der Eltern allein zu beheben, sondern ein Fahrverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr ist erforderlich.

Ich würde es für ausgesprochen fatal halten, wenn sich der nächste Todesfall ereignet, bevor ein Fahrverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr ausgesprochen worden ist.

Wir drängen also ganz besonders darauf, dass dieses Fahrverbot geprüft wird. Man kann durchaus zu Sonderregelungen für Anlieferverkehr kommen und würde damit die Gefahr schon wesentlich reduzieren. Danke schön!“

Desweiteren gab seitens der Verwaltung StD Fehlemann dem Rat der Stadt zu der oben angeführten Angelegenheit folgenden Sachstandsbericht:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

ich möchte nur bekannt geben, dass wir seit zwei Tagen Leute draußen haben, die den Auftrag haben, die Übersichtlichkeit der Maßnahmen bzw. der Verkehrsteilnehmer zu prüfen. D. h., wo sind tote Winkel? Wo laufen Fußgänger rüber?

Ja, dass ist eine ganz klare Sache. Diese Straße hat an verschiedenen Stellen, sagen wir mal Überwegepäckchen – wie man sie so nennt -, die also gewohnheitsmäßig genutzt werden. Da werden wir also dann vielleicht in den nächsten drei Tagen sehen können, wo Gefährdungspunkte sind, wo man sie zurückbauen kann oder mit anderen Maßnahmen abschwächen kann.

Weiterhin werden mit der Wirtschaftsförderung, dem Hafen, der Verkehrsplanung im Planungsamt und der Verkehrslenkung im Tiefbauamt Gespräche über eine mögliche Tonnenbegrenzung oder Umleitungen geführt.

Was heraus kommt, kann ich noch nicht sagen. Wir haben die betroffenen Beteiligten, die, sagen wir mal, greifbar sind, in diesen Gesprächskreis mit hinein gebeten. Und da wird selbstverständlich auch die Sperrung für 3,5 t diskutiert. Wir werden dann über den Herrn Oberbürgermeister den Fraktionen dieses Ergebnis bekannt geben.

Eine weitere, sage ich jetzt mal, nicht schwierige Frage, aber eine Frage, die ebenfalls aufgekommen ist, dass die Mallinckrodtstraße, Herr Oberbürgermeister, die eine Ost-West-Verbindung ist, in der Förderungslandschaft als Hauptverkehrsstraße gefördert worden ist. Und wir werden auch den RP auffordern, eine Stellungnahme abzugeben, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. eine Tonnenbegrenzung der Förderung gerecht wird oder nicht.

Mit diesen Beispielen wollte ich nur zeigen, dass wir auf allen Klavieren spielen, um diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen.“

Im weiteren Verlauf der Diskussion gab außerdem Prof. Richter folgende Erklärung zu Protokoll:

„Erlauben Sie, dass ich mit einem Zitat beginne.

Ich zitiere: „Die Belastungen dieser Straßen durch Lärm, Staub und latente Unfallgefahr sind teilweise so hoch, dass die Funktionsfähigkeit der angrenzenden Nutzungen nicht mehr gewährleistet ist und Umnutzungen zu erwarten sind (z. B. Mallinckrodtstraße/OW III a, Bundesstraße 1). Dies wird bewusst in Kauf genommen, um den gesamtstädtischen Verkehrsberuhigungseffekt zu erreichen und die notwendigen Voraussetzungen zur Verbesserung der Standortqualität für Gewerbe und Industrie zu leisten.“

Dies ist nicht aus einem linksradikalen Flugblatt zitiert, sondern es entstammt dem Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplans von 1985. Damals nahm man noch kein Blatt vor den Mund und sprach Klartext. Der heutige Zustand der Mallinckrodtstraße ist bewusst geplant worden. Dies gilt es zu beachten, wenn von Verantwortung die Rede ist.

Sicher beugen sich schon Rechtsanwälte und Sachverständige über die Schadenersatzfrage und stecken ihre Köpfe in die Schuldfrage. Sie werden bei der zerstörten Familie des toten Kindes einerseits und bei dem unglückseligen Fahrer des Lkw andererseits suchen. Zu dem tiefen Schock und dem unermesslichen Leid werden für sie zusätzliche existentielle Fragen treten.

Aber die Verantwortung liegt vor allem bei Politik und Planung. Auch im neuen Verfahren für einen Flächennutzungsplan hat es zu dieser Planung – wie übrigens auch 1985 - genug und deutliche Kritik gegeben. Das „Linke Bündnis Dortmund“ hat wiederholt Kritik und Bedenken geäußert, zuletzt im förmlichen Verfahren im Juli 2004.

Ich zitiere: "... Ein klassisches Beispiel für das Zusammenwirken struktureller räumlicher Nachteile zu Lasten der Lebenssituation von Frauen ist die konzentrierte Ansiedlung von insbesondere automobilem Logistikgewerbe in der Nordstadt. Die Nordstadt ist der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an sozial benachteiligten Gruppen und gleichzeitig leben hier die meisten Kinder und alleinerziehenden Mütter. Der Stadtbezirk weist in Dortmund die höchste Rate an Kinderunfällen im Straßenverkehr auf - die den Stadtbezirk als „kurze Verbindung“ zwischen der Autobahn A45 im Westen und der B236 im Osten durchschneidende Mallinckrodtstraße ist immer wieder Ort tödlicher Kinderunfälle. Bis zum Jahr 2015 werden für die Bundesrepublik im Frachtaufkommen insgesamt Steigerungen um 65 % und spezifisch beim Lkw-Transport um 100 % prognostiziert. Der Ausbau der Nordstadt zum Logistikschwerpunkt wird lokal zu vielfach höheren Steigerungen in erster Linie des Lkw-Transports führen. Dadurch werden die lebensweltlichen Belastungen des heute schon schwer belasteten Stadtbezirks aus flächenhafter Verlärmung, Luftverschmutzung, räumlichen Benachteiligungen und Unfallrisiken für die Bewohner/innen und insbesondere für Frauen mit ihrer Hauptverantwortung für die aufwachsende Generation ins Unerträgliche gesteigert. ...“ Ende des Zitats.

Alle unsere konkrete Kritik ist weggewischt worden. Sowohl in den verantwortlichen planenden und beschließenden Gremien - in diesem Raum auch - als auch von der stets so schnellen Regierungspräsidentin in Arnsberg, die den Plan ohne Ansehen der Kritiken an ihm genehmigt hat.

Ich frage: Welche Verantwortung übernehmen die Politik und die genehmigende Behörde?

Die Stadt Dortmund wirbt international mit einem schönen „Lkw-Stadtplan Dortmund“ – „Citymap for truck drivers“ in englisch, französisch und russisch - für die Lkw-Freundlichkeit der Stadt. Der Plan ist in diesem Jahr datiert und zeigt aufs Genaueste, wie einfach und kostengünstig es ist, die Mallinckrodtstraße zur Durchfahrt für Lasten aller Art zu benutzen.

In dieser Situation kann es nicht ausreichen, Trauer zu zeigen und Einzelmaßnahmen im Verkehrsraum Mallinckrodtstraße zu prüfen. Planung und Politik müssen endlich ihre Verantwortung erkennen und grundsätzlich umsteuern.“

Nach weiterer Diskussion, die die einhellige Meinung des Rates der Stadt verdeutlichte, dass alle Maßnahmen realisiert werden sollen, die letztendlich dazu dienen, die Gefahrensituation in diesem Bereich zu entschärfen, fasste der Rat der Stadt auf der Grundlage des gemeinsamen Dringlichkeitsantrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.06.2005 einstimmig folgenden Beschluss:

Anlässlich des tödlichen Verkehrsunfalls auf der Mallinckrodtstraße wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die dortige Gefahrensituation dauerhaft zu entschärfen.

Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Sperrung der Straße für den Schwerlastverkehr über
3,5 Tonnen möglich ist.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Bereitstellung eines Kostendeckungsbeitrages zur Bespielung der PHOENIX Halle mit Medienkunstausstellungen in den Jahren 2005 bis 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02161-05)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Becker zum Ausdruck, dass seine Fraktion für Wirtschaftsförderung und auch für eine lebendige Kunstszene in Dortmund sei, jedoch die Bereitstellung eines Kostendeckungsbeitrages zur Bespielung der PHOENIX Halle aufgrund der nicht unerheblichen Kosten ablehnen werde.

Auf Seiten der SPD-Fraktion machte Rm Ollech deutlich, dass man der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt zustimmen werde, da letztendlich die Wirtschaftsförderung Dortmund von diesem Projekt profitiere.

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Bereitstellung eines Kostendeckungsbeitrages zur Bespielung der PHOENIX Halle mit Medienkunstausstellungen in den Jahren 2005 bis 2007 in einem Gesamtumfang von bis zu 210.000,- €.

zu TOP 4.2
Neufassung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02306-05)

Seitens der CDU-Fraktion erläuterte Rm Ulrich den von seiner Fraktion vorgelegten Ergänzungsantrag. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass durch die vorgeschlagene Veränderung der Wertgrenze die Kontrollfunktion des Betriebsausschusses bei der Vergabe von Gutachten verbessert werden könnte.

Anschließend gab zu den Tagesordnungspunkten 4.2 bis 4.5 Rm Stammnitz (PDS/OL) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, meine Stellungnahme bezieht sich auf die Punkte 4.2 bis 4.5. Ich bitte, diese kurze Stellungnahme zu Protokoll zu nehmen, weil sie uns wahrscheinlich in Zukunft noch öfter beschäftigen wird.

Zuerst einmal ein kleines Lob an die Verwaltung. Ohne dass wir es förmlich beantragen mussten, ist die Verwaltung meiner Empfehlung aus der Haushaltsdebatte gefolgt, den Eigenbetrieb WBF Dortmund umzubennen in Wirtschaftsförderung Dortmund. Das halte ich für konsequent. Allerdings eine Konsequenz aus einer strategischen Neuausrichtung, die wir und die im Wirtschaftsförderungsausschuss auch der Dortmunder DGB-Vorsitzende einen schweren strategischen Fehler nannte.

Genau das ist eingetreten, wovon ich in der Haushaltsdebatte nachdrücklich gewarnt hatte. Mit dem Abschieben des kommunalen Arbeitsmarktfonds auf die ARGE unter dem Vorwand von Hartz IV begann der Rückzug der Kommune aus ihrer beschäftigungspolitischen Verantwortung.

Das wird uns noch schwer auf die Füße fallen. Denn es glaubt doch wohl niemand mehr ernsthaft hier in diesem Hause, die ARGE könne die ständig weiter steigenden Arbeitslosenzahlen anders vermindern als durch Warteschleifen und Schönheitsoperationen an der Statistik.

Ich sage Ihnen heute voraus, es wird nur wenige Jahre dauern und die Städte werden gezwungen sein, sich wieder und verstärkt der Beschäftigungspolitik zuzuwenden.

Wir, die PDS, ebenso wie die Gewerkschaften arbeiten schon an tragfähigen und realistischen Konzepten dafür. Und wie Sie heute nicht drumherum kommen, unsere Forderungen nach stärkerer Besteuerung der Reichsten wenigsten als Wahlkampfknüller zu übernehmen, so werden Sie morgen gezwungen sein, unseren Beschäftigungskonzepten Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, weil Ihnen heute das Verständnis dafür noch fehlt und nur deshalb lehnen wir – sozusagen symbolisch – die Umstrukturierung der Wirtschaftsförderung Dortmund ab.“

Weiterhin erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann, dass man dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag zustimmen werde. Obwohl man diesen Antrag im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung abgelehnt habe, sei man nach erneuter Beratung zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Absenkung der Wertgrenze, sowie diese von der CDU-Fraktion vorgeschlagen wurde, sinnvoll sei.

Dagegen machte man seitens der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus im weiteren Verlauf der Diskussion deutlich, dass man den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion ablehnen und der Verwaltungsvorlage zustimmen werde.

Weiterhin beantragte Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis), den Namen der „Wirtschaftsförderung Dortmund“ in „Beschäftigungsförderung Dortmund“ zu ändern.

Außerdem gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Zu dem Beitrag von Herrn Prof. Richter. Es ist ja wirklich abstrus, wenn er behauptet, dass wenn Beschäftigte beschäftigt werden, dann die Wirtschaft gefördert wird.

Das ist auf deutschem Boden in der sog. SBZ jahrzehntelang gemacht worden. Fast 100 % der Erwerbsfähigen waren beschäftigt. Die wirtschaftliche Situation und dortige Entwicklung haben wir vor Augen. Pleite, totale Pleite, Herr Professor Richter. Sie haben von Wirtschaft anscheinend keine Ahnung!“

Der Rat der Stadt fasste anschließend folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der PDS/OL mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) den oben angeführten Antrag vom Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 28.06.2005 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Neufassung der Betriebssatzung der Wirtschaftförderung mit folgender Änderung im § 7 (2) a) zu:

Der Betriebsausschuss ist zuständig für die Vergabe von Gutachten bei einer Wertgrenze über 50.000,00 bis 300.000,00 Euro.


3. Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

a) Änderung des ersten Satzes der Präambel der Betriebssatzung
„Wirtschaftsförderung Dortmund“:
„Die Wirtschaftsförderung Dortmund versteht sich als ist Dienstleister für die Dortmunder Wirtschaft.“
b) § 2 Abs. 1 letzter Unterpunkt der Betriebssatzung „Wirtschaftsförderung Dortmund“ ist wie folgt zu ergänzen:
- Die enge Kooperation mit den verschiedenen lokalen, regionalen und überregionalen Organisationen und Institutionen der Wirtschaft, der Wissenschaft und des Arbeitslebens.

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr für eine Pause unterbrochen.


zu TOP 4.3
Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02400-05)

Auf Seiten der CDU-Fraktion begrüßte Rm Hübner die Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“. In seinen Ausführungen zeigte sich Rm Hübner (CDU) erfreut darüber, dass die Verwaltung eine Reihe von Forderungen, die im Antrag der
CDU-Fraktion vom 13.05.2004 enthalten gewesen seien, aufgegriffen und umgesetzt habe. Von daher begrüße die CDU-Fraktion die vorgelegte Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“.

Bezug nehmend auf die Beratungen im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung machte seitens der SPD-Fraktion Rm Ollech deutich, dass nach Meinung seiner Fraktion die Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“ gelungen sei. Hierfür richtete er seinen ausdrücklichen Dank an den Geschäftsführer, Herrn Mager, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Weiterhin brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Unger zum Ausdruck, dass auch ihre Fraktion die vorgelegte Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“ begrüße. In diesem Zusammenhang wies Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die Aussage von Rm Hübner (CDU) zurück, die Verwaltung habe die im Antrag der CDU-Fraktion enthaltenen Forderungen umgesetzt. Vielmehr seien eine Reihe von Änderungen notwendig geworden, weil sich letztendlich die gesetzlichen Grundlagen, wie beispielsweise
Hartz IV, verändert haben.

In der weiteren Diskussion brachte auch seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann die positive Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“ zum Ausdruck. Ihrer Meinung nach seien hierin auch Forderungen aus dem Wahlprogramm der FDP mit eingeflossen, was sie natürlich ausdrücklich begrüße.

Abschließend erklärte OB Dr. Langemeyer hinsichtlich der Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“ folgendes:

„Ich habe mich auch daran gewöhnt, dass dann, wenn etwas Gutes von mir auf den Weg gebracht wird, alle anderen dann plötzlich das als ihre Sache betrachten. Das finde ich wunderschön.

Aber jetzt gerade beim Thema „Wirtschaftsförderung“ sage ich dann auch mal ganz nachhaltig. Das dortmund-project habe ich selber zur Chefsache gemacht. Das habe ich wirklich mit durchgesetzt und nicht nur mitgestaltet, gemeinsam damals mit Utz-Ingo Küpper und mit dem Berater von McKinsay, sondern ich habe auch dafür gesorgt, dass es in ein politisch handhabbares Konzept umgesetzt wurde und habe dafür gesorgt, dass in den letzten fünf Jahren dieses dortmund-project zum Erfolg wurde.

Weil ich es zur Chefsache gemacht habe, sage ich auch ganz selbstbewusst, hat es in dieser Stadt diese Wirkung entfalten können. Und insofern ist es jetzt auch folgerichtig, dass dieses dortmund-project in den Regelbetrieb bei der „Wirtschaftsförderung“ eingeht.

Und ich bin auch so selbstbewusst, zu sagen, dass Dienstleistungszentrum „Wirtschaft“, das jetzt Kern der Branchenbetreuung wird, auch das ist meine Erfindung gewesen. Ich habe das in der Verwaltung durchgesetzt, habe es organisiert und habe dafür auch dann hinterher die Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen. Es hat sich bewährt.

Ich habe in der Auseinandersetzung im Kommunalwahlkampf immer wieder gesagt, selbstverständlich werden wir reagieren bei der Struktur der „Wirtschaftsförderung“, wir werden in aller Ruhe die Zwischenbilanz des dortmund-projectes abwarten und dann unabhängig von Wahlterminen in aller Gelassenheit die Optimierung nach vorne bringen. Das geschieht jetzt in dieser Aufstellung. Wobei ich, meine Damen und Herren, nun wirklich großen Wert darauf lege, dass auch verstanden wird, dass das Thema „Beschäftigungsförderung“ auch einen neuen Stellenwert bekommen hat.

Ich bin froh darüber, dass wir in der neuen Arbeitsgemeinschaft, der ARGE, jetzt die Möglichkeit haben, mit erheblichen Bundesmitteln Beschäftigungsförderung zu betreiben und das unter städtischer Mitverantwortung.

Wir kommen ja gleich in einem Tagesordnungspunkt auf diese Thematik wieder zurück.

Ich bin Udo Mager ausgesprochen dankbar für das, was er in den wenigen Wochen jetzt mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf die Beine gestellt hat. Das organisatorische Konzept ist vernünftig, ist zielführend und ich bin ganz sicher, wir werden die Erfolge haben.

Andere jedenfalls von außerhalb beneiden uns um diese Struktur der „Wirtschaftsförderung“. Kommen gerne mal her, um sich das anzugucken, wie wir das denn machen, d. h. der Ruf draußen ist in der Regel besser als der hier in diesem Saal.“

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende redaktionelle Änderung des Punktes 1. „Zielsetzung des Eigenbetriebes“ vor:

„Die Wirtschaftsförderung Dortmund versteht sich als ist Dienstleister für die Dortmunder Wirtschaft.“

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung nahm der Rat der Stadt Dortmund die Ergebnisse der Neuorganisation der „Wirtschaftsförderung Dortmund“ zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2005 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02181-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt
- beschließt den Wirtschaftsplan 2005 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund
- stellt den Erfolgsplan 2005 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 12.590.400 EUR fest,
- stellt den Vermögensplan 2005 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 50.000 EUR fest,
- nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2005 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
- beschließt die Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2008 (Anlagen 2.1 und 2.2),
- nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2005 zur Kenntnis (Anlage 3).

zu TOP 4.5
Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01841-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresgewinn in Höhe von 34.481,22 € fest und entlastet die Geschäftsleitung.
Der Rat beschließt, diesen Betrag auf das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen.

zu TOP 4.6
dortmund-project;
Jahresbericht 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02207-05)

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Stammnitz (PDS/OL), ob die Halbzeitbilanz des dortmund-projectes nur im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung weiter beraten werde, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass die entsprechende Bilanz ausführlich im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt worden sei und nun im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung weiter diskutiert werde. Inwieweit diese dann nochmals im Rat der Stadt behandelt werde, sei noch offen.

Anschließend setzte sich Rm Stammnitz (PDS/OL) kritisch mit der Halbzeitbilanz des dortmund-projectes auseinander.

Der Rat der Stadt nimmt den Jahresbericht 2004 des dortmund-project zur Kenntnis.

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Städtischer Fahrdienst für Behinderte (BfD)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01970-05)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.06.2005 vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Grenze der Freifahrten für alle Berechtigten
von 24 Freifahrten auf 26 Freifahrten zu erhöhen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Inbetriebnahme des neuen EDV-Systems
zum Ende des nächsten Jahres einen detaillierten Zwischenbericht über die
Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes nach Altersklassen, insbesondere für den Personenkreis von 18 – 27 Jahren, vorzulegen.

Die Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt verdeutlichte die grundsätzlich zustimmende Haltung des Rates der Stadt hinsichtlich der genannten Angelegenheit.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin unter Einbeziehung des oben angeführten gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse und Analysen zum Jahr 2004 zur Kenntnis. Er beschließt die Fortführung dieses städtischen Sonderbeförderungsdienstes über den 30.06.2005 hinaus unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Eckpunkte und Maßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH abzuschließen.

zu TOP 6.2
Bericht zur sozialen Lage in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02286-05)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste begründete Rm Dr. Littmann die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt. Hierbei machte sie deutlich, dass der durch den geplanten Bericht gewonnene Erkenntnisgewinn in keinem Verhältnis zu den diesbezüglich verursachten Kosten stehe.

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag diesbezüglich folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

a) Bei der Erhebung von Daten über die Verschuldung der Dortmunder Bevölkerung soll ein besonderes Augenmerk auf die Situation von Seniorinnen und Senioren gerichtet werden.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Sozialstrukturatlasses bereits in diesem Haushaltsjahr Vorschläge für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Familien mit Kindern und zur Bekämpfung von Armut in der Folge von legalen Süchten vorzulegen.
Erste Ergebnisse mit Benennung der jeweiligen Finanzerfordernisse sind dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in der Sitzung am 30.08. vorzulegen.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht zur sozialen Lage in Dortmund und die Sozialhilfeberichterstattung der letzten Jahre unter den veränderten Rahmenbedingungen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) zu einem neuen erweiterten Bericht zur sozialen Lage in Dortmund fortzuentwickeln. Entsprechend der Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Bundes und des Landes NRW sollen in den Bericht zur sozialen Lage in Dortmund auch Auswertungen der Einkommens- und Lohnsteuerstatistik mit aufgenommen werden.

Dem Bericht soll eine detaillierte Datensammlung in Form eines Sozialstrukturatlasses als Anhang beigefügt werden, in dem die Datenbestände auch sozialraumorientiert aufbereitet werden.

zu TOP 6.3
Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege;
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02293-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Förderung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2005 i. H. von 3.795.439,00 Euro Verträge über die zuwendungsfinanzierten Arbeitsfelder im Bereich Soziales und Gesundheit für die Laufzeit bis Ende 2009 mit einer jährlichen Steigerungsrate von 1,5 % abzuschließen.

zu TOP 6.4
ARGE
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02608-05)

Die mit Schreiben vom 08.06.2005 von der SPD-Fraktion erbetene Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Darüber hinaus erklärte OB Dr. Langemeyer folgendes:

„Ich habe Ihnen heute zu den Ratsunterlagen das Statement der Herren Clement und Weise vom vergangenen Montag vorgelegt. Ich habe das deswegen getan, weil ich sehr dankbar dafür bin, dass Dortmunder Forderungen und Anregungen jetzt in Berlin umgesetzt werden und dass wir damit auch eine neue Geschäftsgrundlage in einigen Punkten haben.

Die Schwierigkeiten, die es in vielen Städten der Bundesrepublik gegeben hat, können sicherlich damit reduziert werden, obwohl ich Wert darauf lege, festzustellen, dass wir hier in Dortmund eine sehr gute Form der Zusammenarbeit haben.

Ich möchte nur zwei wesentliche Punkte nennen:

1. Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft bekommt die klare Entscheidungsbefugnis
im operativen Geschäft, d. h. über die Arbeitsmarktpolitik vor Ort über Personal, Haushalt und Verwaltung. Das ist eine ganz zentrale Erfüllung unserer Forderung.

2. In den Trägerversammlungen, in denen die Arbeitsagentur derzeit noch die Mehrheit
stellt, bietet sie diese der kommunalen Seite an, wenn dieses von ihr gewünscht wird. Mit diesem Schritt kann die Umsetzungsverantwortung vollständig von den Kommunen wahrgenommen werden. Auch hier bietet sich für uns ggf. die Möglichkeit, stärker auf die Arbeit der ARGE Einfluss zu nehmen.

Ich will jetzt auf die anderen weiteren Punkte nicht im einzelnen eingehen. Will nur zum Thema „GmbH“ noch mal ergänzend sagen, dass die Anfrage der Stadt Dortmund beim Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen zu umsatzsteuerlichen Auswirkungen einer GmbH-Gründung noch nicht als Antwort vorliegt und wir deswegen zu diesem Thema auch noch keine endgültige Stellungnahme haben.“

zu TOP 6.5
Wegfall der Lernmittelbefreiung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger/-innen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02659-05)

Hinsichtlich des Wegfalls der Lernmittelfreiheit für ALG-II-Empfänger/-innen lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.06.2005 vor:

1. Der Rat erachtet es für notwendig, dass ein Eigenanteil für Lernmittel für EmpfängerInnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ebenso wie für die BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II zukünftig nicht geleistet werden muss.

2. Landesregierung und Landtag NRW werden daher aufgefordert, die Ungleichbehandlung bei der Lernmittelfreiheit zwischen SGB XII und SGB II zu beheben mit dem Ziel, eine Befreiung der Zuzahlung für alle ALG-II-Empfänger zu ermöglichen.

In der Diskussion erläuterten zunächst Rm Diekneite (SPD) sowie Rm Dr. Kuhlmann
(Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den oben genannten gemeinsamen Antrag.

Hierbei brachten sie zum Ausdruck, dass Ziel der vorgelegten Resolution sei, die
Gerechtigkeitslücke, die diesbezüglich zwischen Familien mit fast identischem Einkommen
entstanden sei, zu schließen.

Gleichzeitig solle hierdurch die Stadt Dortmund als Schulträger die Bereitschaft signalisieren,
dass sie bereit sei, bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlich notwendigen Änderungen die
Verantwortung in dieser Sache zu übernehmen.

Weiterhin zog seitens der PDS/OL Rm Stammnitz den von ihm vorgelegten Antrag, der in der
oben angeführten Angelegenheit einen Appell an den Landtag NRW beinhaltete, zurück, da
seine Initiative dankenswerter Weise durch den vorgelegten gemeinsamen
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus aufgegriffen worden sei.

Auf Seiten der CDU-Fraktion erklärte Rm Knieling, dass man den vorgelegten gemeinsamen
Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus hinsichtlich
des Wegfalls der Lernmittelfreiheit für ALG-II-Empfänger/-innen ablehnen werde, da man
sich sicher sei, dass das vorliegende sicherlich vorhandene Problem durch die neue
Landesregierung gelöst werde und es von daher keiner Resolution aus Dortmund
diesbezüglich bedarf.

Weiterhin erklärte im Verlauf der weiteren Diskussion Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste),
dass ihre Fraktion trotz gewisser Bedenken der vorliegenden Resolution zustimmen werde, da es
letztendlich um die Interessen und die Bildung der hiervon betroffenen Kinder gehe.

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen im Rathaus vom 29.06.2005 fasst der Rat der Stadt letztendlich mit Mehrheit
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

1. Der Rat erachtet es für notwendig, dass ein Eigenanteil für Lernmittel für EmpfängerInnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ebenso wie für die BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II zukünftig nicht geleistet werden muss.

2. Landesregierung und Landtag NRW werden daher aufgefordert, die Ungleichbehandlung bei der Lernmittelfreiheit zwischen SGB XII und SGB II zu beheben mit dem Ziel, eine Befreiung der Zuzahlung für alle ALG-II-Empfänger zu ermöglichen.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Walter Stiene, Ehrenvorsitzender des Tischtennis-Clubs Dortmund-Wickede 1948 e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02168-05)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den Ehrenvorsitzenden des Tischtennis-Clubs Dortmund-Wickede 1948 e.V., Herrn Walter Stiene, wegen seiner besonderen Verdienste um den Sport in Dortmund zu verleihen.

zu TOP 7.2
Jahresabschluss zum 31.12.2004 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02012-05)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den von den Kulturbetrieben Dortmund aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2004 unter Einbeziehung des Lageberichtes fest.

Der Jahresabschluss 2004 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 8.281,21 Euro aus.
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Somit verringert sich der Verlustvortrag auf 240.947,60 Euro.

Die Geschäftsleitung wird entlastet.

zu TOP 7.3
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02141-05)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 5 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:




1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31. Dezember 2004, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 40.801.208,63 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 30.220,94 EUR, und der Lagebericht 2004 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 30.220,94 EUR wird der allgemeinen Rücklage der Sport- und Freizeitbetriebe zugeführt.
3. Die Werkleitung wird entlastet.

zu TOP 7.4
Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2005/2006 für die Zeit vom 01.08.2005 bis 31.07.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02296-05)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2005/2006 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2005 bis 31.07.2006, der sich zusammensetzt aus:

§ dem Erfolgsplan 2005/2006 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 28.603.700 Euro (Anlage 1)
§ dem Vermögensplan 2005/2006 in Höhe von 1,2 Mio. Euro (Anlage 2)
§ der Stellenübersicht (Anlage 3)
§ der Finanzplanung (Anlage 4)
§ der Übersicht über die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreise ab der Spielzeit 2005/2006 (Anlage 5)
§ dem Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
§ dem Produkt- und Leistungsplan 2005/2006 (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen ab der Spielzeit 2005/2006 (Anlage 5) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

zu TOP 7.5
Hallenbäder
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02297-05)

Die mit Schreiben vom 17.05.2005 von der Fraktion FDP/Bürgerliste erbetene Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 7.6
Gemeinsame Bewerbung im Wettbewerb „Stadt der Wissenschaft“ für das Jahr 2007 - Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02624-05)

Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

8. Schule

zu TOP 8.1
Berufschullandschaft in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02705-05)

Hinsichtlich des mit Schreiben der CDU-Fraktion vom 28.06.2005 geäußerten Stellungnahmewunsches der CDU-Fraktion hinsichtlich der Berufschullandschaft in Dortmund wies zunächst OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass er die entsprechende Verwaltungsvorstandsvorlage vom 07.06.2005 zur Kenntnis vorgelegt habe und die entsprechende Angelegenheit nach der Sommerpause in den Gremien des Rates behandelt werde.

Nachdem sich anschließend Rm Knieling (CDU) kritisch mit der Vorgehensweise der Verwaltung in dieser Angelegenheit auseinandergesetzt hatte, wies OB Dr. Langemeyer nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Verwaltung sich genau an die Regularien gehalten habe, indem der Verwaltungsvorstand die Schulverwaltung beauftragt habe, eine entsprechende Beschlussvorlage für die politischen Gremien zu erstellen.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02235-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Kindergartenplätzen in Dortmund zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder im Jahr 2005 mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 460.000 € über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu bezuschussen.

zu TOP 9.2
Grundsatzbeschluss für den Umbau und die Erweiterung der Jugendfreizeitstätte Hörde-Clarenberg mit externer Auftragsvergabe für die Planung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02323-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau und die Erweiterung der Jugendfreizeitstätte Hörde-Clarenberg mit den Bausteinen Baukosten und Projektplanung in der Gesamthöhe von 511.300 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, als Voraussetzung zur Erstellung der Planung und der Baukostenermittlung einen Auftrag in Höhe von 90.000 € an ein externes Architekturbüro zu vergeben.

zu TOP 9.3
Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW - Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung offener Jugendarbeit in Dortmund e. V. und dem Jugendring Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02319-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, nach §15, Absatz 4 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW jeweils für eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund abzuschließen.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02042-05)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 990.065,48 Euro.

zu TOP 10.2
- Ergebnis der Jahresrechnung 2004 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2004 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2004 und Übertragung von Ermächti-gungen in das Haushaltsjahr 2005 im Neuen Kommunalen Haushalt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01720-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der kameralen Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2004 Kenntnis. Über die Entlastung gemäß § 94 GO NRW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zur Jahresrechnung 2004 vorgelegt hat.

Ferner nimmt der Rat der Stadt Dortmund Kenntnis von dem Jahresabschluss 2004 des Neuen Kommunalen Haushalts.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die von der Verwaltung gebildeten kameralen Haushaltsausgabereste 2004 in Höhe von insgesamt 71.351.285,07 € sowie die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2005 im Neuen Kommunalen Haushalt in Höhe von insgesamt 1.049.310,00 €. Darüber hinaus beschließt der Rat hinsichtlich der kameralen Haushaltsreste 2004 die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.


Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.


zu TOP 10.3
Jahresabschluss 2004 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02393-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU sowie des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 1.143.655,10 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 1.413.075,80 Euro ist der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zuzuführen.


An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie des Kreditausschusses der Sparkasse Dortmund nicht teil.

zu TOP 10.4
Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“, hier: Jahresabschluss 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02353-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 2004 des Sondervermögens fest.
Der Rat beschließt, den Bilanzverlust in Höhe von 1.862.552,98 € mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.5
Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2004 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02221-05)

OB Dr. Langemeyer wies darauf hin, dass die von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 28.06.2005 diesbezüglich erbetene Stellungnahme unter dem Tagesordnungspunkt 4.1 der nichtöffentlichen Sitzung gegeben werde.

Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ fest.
Der Jahresverlust i. H. v. 2.964.902,22 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht den Verlustvortrag auf 15.182.344,35 €.

Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2004 Entlastung erteilt.

zu TOP 10.6
Entsorgung Dortmund GmbH - hier: Gründung einer Inhouse-Gesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02467-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt folgendem Vorgehen zu:

Die Entsorgung Dortmund GmbH gründet eine Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 50.000,- €, der Anteil der Entsorgung Dortmund GmbH am Stammkapital beträgt 100%. Die Gesellschaft nimmt Aufgaben der Entsorgung und der Straßenreinigung im Auftrag der Entsorgung Dortmund GmbH wahr und erbringt andere damit zusammen hängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft wird allein für die Entsorgung Dortmund GmbH tätig.

zu TOP 10.7
Technologiezentrum Dortmund GmbH: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02514-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt ermächtigt seine Vertreter in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Dortmund GmbH, der Erhöhung des Stammkapitals von 1.504.200 € auf 2.200.000 € und der damit verbundenen Satzungsänderung zuzustimmen. Die Erhöhung des Stammkapitals erfolgt aus Gesellschaftsmitteln.

zu TOP 10.8
Dortmunder U
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02532-05)

Hinsichtlich der von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 03.06.2005 erbetene Stellungnahme erklärte OB Dr. Langemeyer, dass die Städtische Immobilienwirtschaft diesbezügliche keine Verhandlungen führe.

Anschließend gab Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, kurze, knappe Antwort. Ich danke.

Es gibt Gerüchte, die anderes besagen, daher finde ich Ihre deutliche Antwort hier gut.

Bei der Gelegenheit möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen. Es gibt ja auch gelegentlich die Information zu hören, dass die Stadt Dortmund eine Ankaufspflicht aufgrund des Grundlagenvertrages vom September 2003 hat. Wenn man sich diesen Vertrag anschaut, so kann man dort keine Pflicht zum Ankauf zu diesem Turm heraus ableiten. Und dies wollte ich hier noch mal in aller Deutlichkeit betonen. Danke!“

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Einrichtung des Bürgerbüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01124-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit ein Schreiben von OB Dr. Langemeyer vom 27.05.2005 vor, wonach das Bürgerbüro folgende Bezeichnung erhalten solle:

Bürgerbüro
- Anregungen, Beschwerden, Chancengleichheit -

Der Rat nimmt die Konzeption des Bürgerbüros (Arbeitstitel) zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die Dortmunder Innenstadt am 02.10.2005 aus Anlass des Pfefferpotthastfestes und am 06.11.2005 aus Anlass des Dortmunder Hansemarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02301-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“ und „Dortmunder Hansemarkt“ auf Grundlage des § 14 Ladenschlussgesetz (LSchlG) durch Rechtsverordnung für die Verkaufsstellen in der Innenstadt sowohl am 02.10.2005, als auch am 06.11.2005 freizugeben.

zu TOP 11.3
Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01921-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zu der oben angeführten Angelegenheit vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei auffällig gewordenen Hunden die Verhaltensprüfung wiederholen zu lassen mit dem Ziel Gefahren für die öffentliche Sicherheit auszuschließen.
Die abgesenkte Hundesteuer nach § 5 Abs.4 Hundesteuersatzung wird in diesen Fällen nur dann erhoben, wenn die angeordnete Verhaltensprüfung erneut durchgeführt wurde.
Darüber hinaus sind ordnungspolitische Maßnahmen zu prüfen.

Weiterhin gab Rm Dr. Kuhlmann (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, wir haben hier eine Vorlage, deren Auswirkungen wir in den nächsten Monaten genau verfolgen möchten und kündigen deshalb bereits an, dass wir dann über den Ausschuss für Bürgerdienste entsprechende Berichte der Verwaltung einfordern möchten, was die Entwicklung der Steuerzahler für sog. Listenhunde angeht und insbesondere natürlich die Situation im städtischen Tierheim. Danke!“

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Einseitige Bevorzugung einer Partei bei Ortsterminen der Verwaltung im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02369-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Maßnahmen gegen Reiter und Mopedfahrer im Rombergpark
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02408-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.3
Artenschutzproblematik Deponie Nordost - Konsequenzen für den Artenschutz auf Dortmunder Deponien
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02409-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.4
Artenschutzproblematik Deponie Nordost - Konsequenzen für den Artenschutz in den Gewerbeparks Ellinghausen, Gneisenau und Hansa
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02410-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.5
Resolution und Selbstverpflichtung des Rates gegen die Prostitution
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02419-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.6
Geplantes islamisches Schülerinternat des Verbandes Islamischer Kulturzentren (VIKZ)
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02565-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.7
Konsequenzen aus der diesjährigen Nichtvergabe des Bürgerumweltpreises
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02625-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.8
Optimierung des Kinderumweltpreises
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02626-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.9
Alternativen zum umweltfeindlichen Abflämmen der Wegeränder auf Friedhöfen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02627-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.10
Gefährdung von Radfahrern durch fehlende Straßenmarkierung
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02628-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.11
Gefährdung der heimischen Tierwelt an Gewässern im NSG Bolmke und dem Sanderoth-Wäldchen durch freilaufende Hunde
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02662-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen Linkes Bündnis

zu TOP 12.2.1
ÖPNV-Ticket zum Nulltarif für Nutzer/innen des Dortmund-Passes
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02224-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Kommunale Kosten und Aufwändungen für „3do“
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02223-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.3
1-Euro-Jobs in städtischer Trägerschaft
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02647-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.4
Ausbildungssituation
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02648-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.3 Anfragen DVU

zu TOP 12.3.1
Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02651-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Stanko (DVU) folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, wieso gehen Sie davon aus, dass eine Antwort, die den Rat und die Ratsleitung betrifft, nichts mit der Kommune zu tun hat?

Denn im § 6 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates steht: Anfragen von Ratsmitgliedern an die Verwaltung sind Angelegenheiten der Stadt.

Und der Rat ist eine Angelegenheit der Stadt.

Im Abs. 2 finden wir dazu: Die Anfragen dürfen sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen.

Das ist hier so. Wie verhält man sich als Ratsmitglied, wenn dem, was einem als Ratsmitglied lt. Satzung zusteht, nicht zugebilligt wird?

Weiterhin sollen, lt. Satzung, Anfragen kurz gefasst sein. Viel kürzer kann man Anfragen kaum stellen, als ich das gemeinhin tue. Sie hätten sie ohne weiteres kurz beantworten können oder durch das zuständige Fachreferat beantworten lassen können.

Unklar bleibt, wieso es bei meinen vorliegenden Anfragen also nicht um Angelegenheiten des Rates bzw. der Stadt gehen soll.

Zweitens gibt es eine weitere Nachfrage zu den Fragen die ich gestellt habe. Nämlich, warum sagen Sie mir nicht, was ich denn dann zu tun habe, wenn ich mich über irgendjemanden entsprechend beschweren möchte?

Sie hätten antworten können, schreiben Sie an den Regierungspräsidenten, wenn es sich auf die BV bezieht, wenden Sie sich erst an den Rat und dann an die Bezirksregierung oder an die Landesregierung sofort, das wäre eine höfliche und korrekte Geste gewesen!“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf folgendes:

„Also Thema der sog. Anfragen ist die Verhandlungsführung hier im Rat. Wenn Sie hier im Rat mit irgendwelchen Abläufen nicht zufrieden sind, können Sie sich hier melden, das tun Sie ja auch oft genug, und dann können Sie hier reden.“

zu TOP 12.3.2
Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung II
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02652-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.3
Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung III
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02653-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.4
Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung IV
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02654-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.5
Untersagung von Dringlichkeitsanträgen durch Sitzungsleitung V
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02655-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.6
Mitgliedschaft in Ausschüssen der Stadt Dortmund I
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02656-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Stanko (DVU) folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, warum beantworten Sie denn die konkret gestellte Frage nicht.

Die Frage lautet: In wie viel Ausschüssen kann ein Ratsmitglied maximal sitzen?

Sie jedoch antworten auf eine andere als die von mir konkret formulierte Fragestellung. Das wollte ich heute gar nicht beantwortet haben. Das haben Sie mir ja schon einmal beantwortet. Ich jedoch wollte ernstens wissen, in wie vielen Ausschüssen kann ein Ratsmitglied maximal sitzen? Darüber hinaus fragte ich nach der konkreten Rechtsgrundlage dafür.

Beide Fragen haben Sie, Herr Oberbürgermeister, nicht beantwortet!“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf:

„Das hat der Rat entschieden. Herr Stanko, Sie sind ja auch so daran interessiert, dass im Protokoll alles drinsteht. Lesen Sie mal die Protokolle.“

zu TOP 12.3.7
Einführung des „Grünpfeiles“ i. S. v. § 37 StVO im Stadtgebiet Dortmund II
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02657-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.8
Ausschluss des Schülers Sascha Benning von der Klassenfahrt nach England durch den stellvertretenden Schulleiter der Anne-Frank-Gesamtschule
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02661-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.10 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Dr. Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin


Carl Feuler
Ratsmitglied Schriftführer