Niederschrift

über die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 31.03.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer



c) Verwaltung

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StK Stüdemann
StR’in Zoerner

Herr Mager
Frau Seybusch, 14/AL

StOVR Feuler
StVR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 31.03.2011, Beginn: 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.02.2011

1.5 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03653-11)

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Gemeinsame Bewerbung der Metropole Ruhr um die EU-Auszeichnung "Grüne Hauptstadt Europas (European Green Capital )"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03628-11)

3.2 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03079-11)

3.3 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund, Abschlussbericht der Gutachter und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02984-10)

3.4 Konzept Ruhr 2010 - Umsetzung und Perspektiven
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03086-11)
- Die Vorlage und die Broschüre wurden mit Schreiben vom 15.02.2011 zugesandt.

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03289-11)

3.6 Straßensanierungsprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03190-11)

3.7 Handlungskonzept und Arbeitsstrukturen "Brückstraßenquartier"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03463-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen;
Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld (Lütgendortmund) für die zentrale kommunale Unterbringungseinrichtung, Westfalendamm 299-401 (Aplerbeck)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03013-11)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2011

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2011

5.2 Förderung des Arbeitslosenzentrum Dortmund e. V. und der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03502-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Literaturpreis der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2011
hier: Wahl der Fachpreisrichter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03221-11)

6.2 Ankauf von Kunstwerken, Dokumenten, Fotografien und Archivalien aus der Sammlung Wolfgang Feelisch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03284-11)

6.3 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009/10
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03107-11)

7. Schule

7.1 Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule an der Gerhardt-Hauptmann-Grundschule und der Lichtendorfer-Grundschule in Dortmund-Aplerbeck zum Schuljahr 2011/12
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03233-11)

7.2 Schulversuch "Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule" (Modellvorhaben Gemeinschaftsschule) - 1. Zwischenbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03465-11)

hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2011

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03406-11)

8.2 Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03631-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-10)

9.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03475-11)

9.3 Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11)

9.4 Bestellung eines neuen nebenamtlichen Geschäftsführers der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03576-11)

9.5 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03579-11)

9.6 Stellungnahme zu Nr. 15 - Umzusetzende Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03661-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen; Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02960-10)

10.2 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03262-11)

10.3 D115 Einheitliche Behördenrufnummer; Übergang vom Pilotprojekt in den Regelbetrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03371-11)

10.4 Ausgleich für zuviel geleistete Arbeitszeit der Feuerwehreinsatzkräfte nach EU-Arbeitszeitrichtlinie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03347-11)

10.5 Einrichtung einer Haushaltsbegleitkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03633-11)

10.6 Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03691-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2011 (Drucksache Nr.: 03480-11)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr von Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Schilff (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies als Vorsitzender auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Wege der Dringlichkeit sollte die Tagesordnung um folgende Vorlage erweitert werden:

9.7 Änderungen der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Dortmund für die Jahre 2003
bis 2005 und 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03518-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmte einstimmig der Dringlichkeit der Vorlage zu, so dass die Tagesordnung entsprechend erweitert wurde.

Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


Außerdem war sich der Hauptausschuss und Ältestenrat einig, dass die Unterlagen, die keinen Beschluss erforderlich machen, in den Rat durchlaufen.

zu TOP 1.4

Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.02.2011

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 17.02.2011 wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03653-11)

Beschluss:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat folgte einstimmig dem Vorschlag des Herrn OB Sierau und bestellte ab 01.04.2011 für den Hauptausschuss und Ältestenrat Frau Beate Skodzik als Schriftführerin und Herrn Uwe Feuler als stellvertretenden Schriftführer.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Gemeinsame Bewerbung der Metropole Ruhr um die EU-Auszeichnung "Grüne Hauptstadt Europas (European Green Capital )"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03628-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht der Verwaltung zu einer Regionalbewerbung der Metropole Ruhr am Wettbewerb „Grüne Hauptstadt Europas“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03079-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.3
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund, Abschlussbericht der Gutachter und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02984-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.4
Konzept Ruhr 2010 - Umsetzung und Perspektiven
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03086-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03289-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.6
Straßensanierungsprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03190-11)
- Schreiben des Herrn OB Sierau vom 31.03.2011 (Drucksache Nr.: 03190-11-E2), hier: Überblick über die Rückmeldungen der empfehlenden Gremien
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2011
- Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2011

- Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2011


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen folgende Empfehlungen vor:

-
die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 24.03.2011:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:


Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgenden Zusatz und folgende Anmerkung:
1. Es ist zu klären, wie hoch die KAG-Beiträge für die Anwohner der zwei den Stadtbezirk Innenstadt-West betreffenden Maßnahmen sind.

2. Die Verwaltung wird beauftragt nach Möglichkeiten zu suchen, von den in der Vorlage genannten KAG-Beiträgen zugunsten der Anwohner abzuweichen.

Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz und genannter Anmerkung folgende Beschlussfassung:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.“


Weiterhin lag dem Ausschuss folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Da die Westfaliastraße im Rahmen der Baumaßnahme Emscherbrücke stark frequentiert ist, macht eine Sanierung der Westfaliastraße vor Abschluss der Baumaßnahme Emscherbrücke zur Zeit keinen Sinn. Vor diesem Hintergrund sind sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einig, dass anstelle der Sanierungsmaßnahme Westfaliastraße folgende Straßen in das Straßensanierungsprogramm 2011 aufgenommen werden sollen:

1. nördlicher Teil der Nordstraße, ab Heroldstraße bis Mallinckrodtstraße
2. Schumannstraße (zwischen Achterstraße bis Carl-Holtschneider-Straße)
3. Magdeburger Straße (zwischen Schumannstraße und Gut-Heil-Straße)
4. Haydnstraße (zwischen Uhlandstraße und Bachstraße, Bachstraße und Herderstraße)
5. Schäferstraße (zwischen Speicherstraße und Schützenstraße)
6. Kurfürstenstraße und Uhlandstraße (bis Mallinckrodtstraße).

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz folgende Beschlussfassung:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.“


Außerdem lag dem Ausschuss folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vor:

Herr CDU-Fraktionssprecher Farnung stellt dar, dass andere Straßen im Stadtbezirk Mengede es eigentlich nötiger haben, saniert zu werden, erklärt aber auch gleichzeitig, dass die Sanierung der Siegenstraße schon längere Zeit in Planung ist und deshalb auch realisiert werden sollte.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass die Straße Rohdesdiek in Bodelschwingh für Radfahrer eine Verkehrsbeeinträchtigung darstellt. Sie schlägt generell vor, dass die Bezirksvertretung Mengede für ihren Stadtbezirk eine Prioritätenliste erstellt, die alle zu sanierenden Straßen enthält und diese an das Tiefbauamt weiterleitet.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro zu beschließen. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.


Zuletzt lag dem Ausschuss folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vor:

Herr Ulrich Finger und Herr Bernd Schulte vom Tiefbauamt erläutern die o. g. Vorlage. Herr Finger teilt ergänzend mit, dass in der Zeit vom 04. April bis 13. Mai 2011 die bereits von der Bezirksvertretung beschlossene Maßnahme Sanierung Leni-Rommel-Straße von „Am Funkturm“ bis „Oberdorfstraße“ durchgeführt wird. Diese Maßname sollte schon im Jahre 2010 durchgeführt werden, musste aber aufgrund diverser anderer Baumaßnahmen, insbesondere DEW und DSW21, verschoben werden.

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig nachfolgende einzelne Straßensanierungsmaßnahmen für den Stadtbezirk Brackel:

„1. Anstelle des Heßlingswegs den Wickeder Hellweg auf dem Abschnitt
Zugstraße bis Eichwaldstraße zu sanieren (einschl. Gleisbacken/DSW).
Die Sanierung erfolgt nach Möglichkeit mit lärmoptimierendem Asphalt.
2. Anstelle des Schlotwegs den Briefsweg zwischen dem Wendehammer am Roten
Kreuz und den Einmündungen der Straßen Buddinkstraße, An den Rühlen, Auf dem
Bleck zu sanieren.
3. Anstelle der Hörder Straße auf dem Abschnitt Wieckesweg und der Straße Auf dem
Sonneborn die komplette Hörder Straße.
(Die Sanierung des Teilstücks der Hörder Straße von Talweg bis Einfahrt Ev. Friedhof
wurde von der BV zum Doppelhaushalt 2008/2009 bereits beschlossen. Hierfür stehen 80.000,00 Euro nach Auskunft von Herrn Finger bereit.)
4. Sollten die Budgetkapazitäten der o. g. Maßnahme nicht ausreichen, ist zunächst
zwischen den einzelnen Maßnahmen umzuschichten, um Mehr-/Minderausgaben
auszugleichen. Ist auch hiernach eine Finanzierung nicht gesichert, sind die Maß-
nahmen für künftige Straßensanierungsaktivitäten als dringlich anzusehen und damit
prioritär durchzuführen."

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag unter Einbeziehung der o. g. Beschlüsse zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.“


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
- die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung vom 29.03.2011:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgenden Änderungen zu folgen:
1. Die Verwaltung wird gebeten bei den KAG pflichtigen Maßnahmen die Eigentümer frühzeitig zu informieren.
2. Sollten die Maßnahmen von den Planungen abweichen (siehe Seite 7 vorletzter Abs.) ist die Bezirksvertretung vorher in den dann folgenden Entscheidungsprozess einzubinden und bittet um eine erneute Vorlage.“
- die Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus ihrer Sitzung vom
29.03.2011:

„
Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung, auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion mit Mehrheit –gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktionen- die DSW 21 aufzufordern sich an den Fahrbahnerneuerungskosten für die Straße Am Wittfeld zu beteiligen, da die zahlreichen Linienbusse, die diese Straße frequentieren erheblich für die Schäden verantwortlich sind und dies nicht den Anliegern aufgebürdet werden kann.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit, bei den Gegenstimmen der FDP-Fraktion, dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, die Empfehlungen sowie das Schreiben des Herrn OB Sierau vom 31.03.2011 (Drucksache Nr.: 03190-11-E2) ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.7
Handlungskonzept und Arbeitsstrukturen "Brückstraßenquartier"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03463-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 23.03.2011 (Drucksache Nr.: 03463-11)



Vom Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat aus dessen Sitzung vom 23.03.2011 folgende Empfehlung vor:

„Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender, in der Sitzung mündlich modifizierter Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor, dem einstimmig entsprochen wurde:

Die Verwaltung wird gebeten unter Beteiligung der Akteure von Disko- und Kneipenbetrieb in Dortmund zu prüfen, ob und inwieweit das früher auf der Thier-Brache angesiedelte Disco- und Kneipenviertel im Brückstraßenviertel realisiert werden kann.

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des zuvor beschlossenen Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das vorgelegte Handlungskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung in den vorgeschlagenen Arbeitsstrukturen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage zusammen mit der Empfehlung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen;
Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld (Lütgendortmund) für die zentrale kommunale Unterbringungseinrichtung, Westfalendamm 299-401 (Aplerbeck)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03013-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2011
- Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2011



Der Hauptausschuss und Ältestenrat hatte aus den anderen Gremien folgende Empfehlungen erhalten:

- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 15.03.2011:

„Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates am 17.02.11

(Drucksache 03311-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache 03311-11-E2)
zu TOP 7.6
Grevendicks Feld
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache 03526-11)

Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 7.6 werden im Zusammenhang behandelt.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache 03311-11) ist damit zufriedenstellend beantwortet.

Die Fraktion B’90/Die Grünen legt folgenden Antrag zur Abstimmung vor:
1) Die Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld ist als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen bis Ende des Jahres zu beenden. Alle momentanen BewohnerInnen sowie Neuzugänge sind dezentral in Wohnungen im Stadtgebiet zu integrieren. Falls notwendig, ist dabei auch weiterhin eine geeignete Betreuung und Begleitung sicherzustellen.

2) Zur Förderung eines konfliktfreien Zusammenlebens der unterschiedlichen Personengruppen bis zur Schließung der Stadtsiedlung als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen ist die Formulierung aus der Vorlage der Verwaltung „Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen“ (Drucksache Nr.: 02097-10) zu übernehmen: „Ein gewisses Konfliktpotential kann nicht geleugnet werden, auch wenn sich solitär betrachtet „beide“ aktuellen Einrichtungen sozial weitgehend problemfrei präsentieren. Die präventive Lösung etwaiger Probleme kann nur über eine Mischung aus ordnungsrechtlichen und sozialen Begleitmaßnahmen erreicht werden. Eine 24-Stunden-Präsenz mit eindeutigem Schwerpunkt bei der Herstellung von Sicherheit und Ordnung über die neuen Betreiber wäre in der Ausschreibung deutlich herauszustellen. Zur Prävention und sozialen Begleitung des Zusammenlebens sind zumindest vorübergehend geeignete konzeptionelle Maßnahmen aller involvierten Profi-Akteure (Stadt Dortmund, JobCenter, Diakonisches Werk und Kirche(n), Betreiber der Einrichtung etc.) im Rahmen einer konzertierten Aktion erforderlich. Die jeweiligen Maßnahmen sind transparent, wirksam und nicht nur sporadisch auszugestalten.“

3) Die Anzahl der in der zukünftigen Zentralen Kommunalen Unterkunft (ZKU) untergebrachten Flüchtlinge sollte auf 150 Personen beschränkt werden.

4) Grundsätzliches und vorrangiges Ziel bleibt die schnellstmögliche dezentrale Unterbringung aller Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge in Wohnungen im Stadtgebiet. Kein Flüchtling sollte länger als ein Jahr in der ZKU untergebracht sein. Entsprechende Konzepte zur Herstellung der individuellen Mietfähigkeit sind durch die Sozialverwaltung sowie den zukünftigen externen Betreiber für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge umzusetzen.

5) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vorrangig dezentral in Jugendhilfe-einrichtungen unterzubringen.

6) Für trotzdem in der ZKU untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ist ein Betreuungskonzept zu entwickeln, das den fachlichen Anforderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung mit ein. Innerhalb der Stadtsiedlung Grevendicks Feld sind für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bedarf ein oder mehrere eigene Gebäude zur Verfügung zu stellen, die den Mindestkriterien einer Jugendhilfeeinrichtung entsprechen.

7) In der Ausschreibung der Betreuungsleistungen für die ZKU sind die in den o.g. Punkten enthaltenen Anforderungen aufzunehmen. Wichtig sind insbesondere Erfahrungen im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie der Erarbeitung der individuellen Mietfähigkeit der betreuten Personen.

8) Das zu erarbeitende Sicherheitskonzept für die ZKU muss die ausreichende Sicherheit der BewohnerInnen insbesondere vor potenziellen Übergriffen garantieren, ohne gleichzeitig das Gelände zu sehr von der vorhandenen Nachbarschaft abzuschotten.

Es wird Einzelabstimmung verabredet. Punkt 7) des Antrages wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

Mit 16 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags ab:
1) Die Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld ist als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen bis Ende des Jahres zu beenden. Alle momentanen BewohnerInnen sowie Neuzugänge sind dezentral in Wohnungen im Stadtgebiet zu integrieren. Falls notwendig, ist dabei auch weiterhin eine geeignete Betreuung und Begleitung sicherzustellen.

Mit 16 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags ab:
2) Zur Förderung eines konfliktfreien Zusammenlebens der unterschiedlichen Personengruppen bis zur Schließung der Stadtsiedlung als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen ist die Formulierung aus der Vorlage der Verwaltung „Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen“ (Drucksache Nr.: 02097-10) zu übernehmen: „Ein gewisses Konfliktpotential kann nicht geleugnet werden, auch wenn sich solitär betrachtet „beide“ aktuellen Einrichtungen sozial weitgehend problemfrei präsentieren. Die präventive Lösung etwaiger Probleme kann nur über eine Mischung aus
ordnungsrechtlichen und sozialen Begleitmaßnahmen erreicht werden. Eine 24-Stunden-Präsenz mit eindeutigem Schwerpunkt bei der Herstellung von Sicherheit und Ordnung über die neuen Betreiber wäre in der Ausschreibung deutlich herauszustellen. Zur Prävention und sozialen Begleitung des Zusammenlebens sind zumindest vorübergehend geeignete konzeptionelle Maßnahmen aller involvierten Profi-Akteure (Stadt Dortmund, JobCenter, Diakonisches Werk und Kirche(n), Betreiber der Einrichtung etc.) im Rahmen einer konzertierten Aktion erforderlich. Die jeweiligen Maßnahmen sind transparent, wirksam und nicht nur sporadisch auszugestalten.“

Mit 16 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags ab:
3) Die Anzahl der in der zukünftigen Zentralen Kommunalen Unterkunft (ZKU) untergebrachten Flüchtlinge sollte auf 150 Personen beschränkt werden.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags an:

Beschluss:
4) Grundsätzliches und vorrangiges Ziel bleibt die schnellstmögliche dezentrale Unterbringung aller Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge in Wohnungen im Stadtgebiet. Kein Flüchtling sollte länger als ein Jahr in der ZKU untergebracht sein. Entsprechende Konzepte zur Herstellung der individuellen Mietfähigkeit sind durch die Sozialverwaltung sowie den zukünftigen externen Betreiber für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge umzusetzen.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags an:

Beschluss:
5) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vorrangig dezentral in Jugendhilfe-einrichtungen unterzubringen.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags an:

Beschluss:
6) Für trotzdem in der ZKU untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ist ein Betreuungskonzept zu entwickeln, das den fachlichen Anforderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung mit ein. Innerhalb der Stadtsiedlung Grevendicks Feld sind für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bedarf ein oder mehrere eigene Gebäude zur Verfügung zu stellen, die den Mindestkriterien einer Jugendhilfeeinrichtung entsprechen.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags an:

Beschluss:
8) Das zu erarbeitende Sicherheitskonzept für die ZKU muss die ausreichende Sicherheit der BewohnerInnen insbesondere vor potenziellen Übergriffen garantieren, ohne gleichzeitig das Gelände zu sehr von der vorhandenen Nachbarschaft abzuschotten.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlagerung der zentralen kommunalen Unterbringungseinrichtung (ZKU) in die Stadtsiedlung Grevendicks Feld zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein vernetztes und professionelles Betreuungs- und Sicherheitskonzept für die Stadtsiedlung insgesamt umzusetzen und transparent öffentlich zu kommunizieren. Die Interessen der verschiedenen Personengruppen in der Stadtsiedlung, der Anwohner sowie aller weiteren sachberührten Akteure vor Ort sind dabei zu berücksichtigen.“


- Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung vom 16.03.2011:

„Der TOP 4.4 wurde im Zusammenhang mit TOP 5.6 behandelt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (10 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen) folgenden – geänderten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 5.6 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Drucksache Nr.: 03626-11):

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stellt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien fest:
1) In Dortmund lebende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vorrangig dezentral in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen.
2) Für trotzdem in der neuen Zentralen Kommunalen Unterkunft (ZKU) Grevendicks Feld untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ist ein Betreuungskonzept zu entwickeln und umzusetzen, das den fachlichen Anforderungen des SGB VIII entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung mit ein.
3) Innerhalb der Stadtsiedlung Grevendicks Feld sind für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bedarf ein oder mehrere eigene Gebäude zur Verfügung zu stellen, die den Mindestkriterien einer Jugendhilfeeinrichtung entsprechen.
4) Während ihres Aufenthaltes in der ZKU ist mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an der Herstellung ihrer individuellen Mietfähigkeit zu arbeiten. Keiner der Die Flüchtlinge sollten möglichst nicht länger als ein Jahr in der ZKU untergebracht sein.

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (13 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlagerung der zentralen kommunalen Unterbringungseinrichtung (ZKU) in die Stadtsiedlung Grevendicks Feld zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein vernetztes und professionelles Betreuungs- und Sicherheitskonzept für die Stadtsiedlung insgesamt umzusetzen und transparent öffentlich zu kommunizieren. Die Interessen der verschiedenen Personengruppen in der Stadtsiedlung, der Anwohner sowie aller weiteren sachberührten Akteure vor Ort sind dabei zu berücksichtigen.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 5.2
Förderung des Arbeitslosenzentrum Dortmund e. V. und der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03502-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Literaturpreis der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2011
hier: Wahl der Fachpreisrichter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03221-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.2
Ankauf von Kunstwerken, Dokumenten, Fotografien und Archivalien aus der Sammlung Wolfgang Feelisch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03284-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.3
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009/10
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03107-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


7. Schule

zu TOP 7.1
Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule an der Gerhardt-Hauptmann-Grundschule und der Lichtendorfer-Grundschule in Dortmund-Aplerbeck zum Schuljahr 2011/12
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03233-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.2
Schulversuch "Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule" (Modellvorhaben Gemeinschaftsschule) - 1. Zwischenbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03465-11)
- Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2011



Nachfolgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung vom 09.03.2011 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat zu seiner Sitzung vor:

„Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der BV Mengede am 08.03.2011 (Drucksache Nr.: 03465-11)

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03465-11-E1)

Die Fraktion B’90/Die Grünen legt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:
Der zweite Satz des Beschlussvorschlags wird ersetzt durch den Satz:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, die weiteren Vorbereitungen darauf zu konzentrieren, dass sowohl das Schulzentrum Westerfilde als auch das Schulzentrum Aplerbeck in das Modellvorhaben Gemeinschaftsschule aufgenommen werden.“

Aus der BV Mengede erreicht den Schulausschuss folgende Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig bei 3 Enthaltungen (Herr Kozlowski / SPD-Fraktion, Herr Farnung und Herr Kuck / CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund den 1. Zwischenbericht zur Beteiligung am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ zur Kenntnis zu nehmen mit folgenden zusätzlichen Anmerkungen:
1. Überprüfung der Anbindung des ÖPNV
2. Die Informationen für die Eltern der zukünftigen 3. und 4. Schuljahre an den Grundschulen haben noch vor den Sommerferien 2011 zu erfolgen.
3. Ein schlüssiges Konzept – standortbezogen – ist kurzfristig zu erstellen und der Bezirksvertretung vorzustellen.
4. Das Informationsmaterial für die anzusprechenden Eltern sollte mehrsprachig sein.

Er stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die weiteren Vorbereitungen darauf zu konzentrieren, dass das Schulzentrum Westerfilde (Hauptschule Westerfilde und Nikolaus-Kopernikus-Realschule) in das Modellvorhaben Gemeinschaftsschule aufgenommen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungs- und Beteiligungsprozess fortzusetzen und die Grundlagen für den Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben Gemeinschaftsschule zu erarbeiten.

Der Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird mit 16 Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Mit 11 Ja-Stimmen und 9-Neinstimmen folgt der Schulausschuss der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede und empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Zwischenbericht zur Beteiligung am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ zur Kenntnis.

Er stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die weiteren Vorbereitungen darauf zu konzentrieren, dass das Schulzentrum Westerfilde (Hauptschule Westerfilde und Nikolaus-Kopernikus-Realschule) in das Modellvorhaben Gemeinschaftsschule aufgenommen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungs- und Beteiligungsprozess fortzusetzen und die Grundlagen für den Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben Gemeinschaftsschule zu erarbeiten.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des Schulausschusses ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03406-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 8.2
Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03631-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-10)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2011



Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 24.03.2011 zur Kenntnis gegeben:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.11 vor.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (12 Ja, 3 Nein)
folgenden Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Wir begrüßen das Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes. Gerade die
letzten Haushaltsberatungen haben nochmals deutlich gemacht, dass das Haushaltszahlenwerk
des Jugendamtes wenig Aussagekraft bezüglich der effektiven Mittelverwendung wie
überhaupt einer detaillierten Mittelverteilung hat.
Es ist schwierig, auf dieser Grundlage eine qualitative Mitentscheidung zu organisieren.
Um ein Konzept für einen wirkungsorientierten Haushalt anstelle eines verdeckten Haushaltskürzungskonzepts
zu erhalten, schlagen wir folgende Änderungen vor:
1. Streichung aus Punkt 3.2 der Verwaltungsvorlage: „Die kurzfristig wirksamen
Veränderungen in den ‚Pilotbereichen’ dienen unmittelbar der notwendigen Haushaltskonsolidierung.
Sie liefern darüber hinaus wichtige Erkenntnisse für den weiteren
Entwicklungsprozess zum wirkungsorientierten Haushalt."
2. Im Rahmen der kurzfristigen wirkungsorientierten Haushaltskonsolidierung sind nur
Produktgruppen zu wählen, bei denen die Kommune über Art und Umfang der Aufgaben
allein entscheiden kann. (Punkt 3.2.1 der Verwaltungsvorlage).

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages sowie des Hinweises von Frau Pieper, dass für den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein ergänzender Antrag
gestellt wird (u. a. mit folgendem Unterpunkt, die Produktgruppe der erzieherischen
und wirtschaftlichen Hilfen zunächst zurückzustellen) empfahl der Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (14 Ja, 1 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Einführung eines
wirkungsorientierten Haushaltes mit folgenden Kernpunkten:
􀀀 Der wirkungsorientierte Haushalt wird im Laufe des Haushaltsjahres 2011
schrittweise eingeführt. Das Projektende ist für den Haushalt 2014 vorgesehen.
􀀀 Die bereits begonnene Aufbereitung von Zielen, Kennzahlen, interkommunalen
Vergleichswerten usw. wird in einer langfristig wirksamen Vorgehensweise stetig
weiterentwickelt.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
- Innerhalb einer kurzfristig angelegten Vorgehensweise erfolgt eine Pilotierung von
Aufgabenfeldern mit hoher finanz- und kommunalpolitischer Bedeutung.
- Es erfolgt die Neukonzipierung eines wirkungsorientierten Berichtswesens für
Verwaltung und Politik.
- Die Durchführung des Projektes liegt im Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.


Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Sehr geehrter Herr Monegel,

wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:



Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die (vorläufige) Auswahl der Produktgruppen (PG) für den wirkungsorientierten Haushalt dahingehend zu ändern, als dass die PG 00204 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ als vorrangige Schwerpunktaufgabe umzusetzen ist.

Begründung
Die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes bietet die Möglichkeit, eine an festgelegten Haushaltskennzahlen gesteuerte Erfolgsprüfung in den jeweiligen Themengebieten vorzunehmen. Somit können Erfolge und Misserfolge eingesetzter Gelder und eingeleiteter Projekte besser beurteilt und evaluiert werden. Daher sollten die Vorteile dieser haushaltstechnischen Systematik vorrangig für die Problembekämpfung in der Dortmunder Nordstadt genutzt werden.

Das Aufgabenfeld „Sicherheit und Ordnung“ ist eine der von der Verwaltung anvisierten zehn Aufgabenfelder, ohne diesem jedoch eine exponierte Bedeutung zukommen zu lassen. Dieses Vorgehen wird der derzeitigen Situation in der Nordstadt nicht gerecht. Mit entsprechenden Kennzahlen, wie z.B. von Straftätern, jugendlichen Intensivtätern, der Anzahl von Drogendelikten, Belegungsdaten von Wohnungen oder wilden Müllkippen, muss die Analyse und Aufarbeitung von Projekten in der Nordstadt stattdessen eine der obersten Prioritäten (ggf. unter Zurückstellung anderer Bereiche) haben.




Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 25.06.10 folgenden Beschluss gefasst :
„Der Haushalt der Stadt Dortmund wird zukünftig an gesamtstädtischen Zielen und Wirkungen orientiert (sog. wirkungsorientierter Haushalt).
Der wirkungsorientierte Haushalt wird ab dem Haushalt 2011 schrittweise eingeführt und so weiterentwickelt, dass der Haushalt in wenigen Jahren vollständig und flächendeckend wirkungsorientiert aufgestellt und gestaltet wird.
Mit der Erarbeitung des dafür erforderlichen Systems von Zielen, Wirkungen, qualitativen und quantitativen Kennzahlen/Indikatoren, Benchmarks und Standards wird umgehend begonnen.“

Die Verwaltung legt nunmehr ein Konzept zur schrittweisen Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes vor und schlägt die Produktbereiche Erzieherische u. Wirtschaftliche Hilfen, Bereitstellung schulischer Einrichtungen und technische Gefahrenabwehr als Pilotprojekte vor.
Diese Bereiche wurden ausgewählt, da sie einen hohen Anteil am Gesamtergebnis des städtischen Haushaltes haben und von hoher kommunalpolitischer Bedeutung sind.
Hier steht jedoch die Haushaltskonsolidierung einseitig im Vordergrund.
Der Verwaltungsvorstand hat bereits Zielfelder, die als Orientierung in der Haushaltssteuerung herangezogen werden, festgelegt.
Zwischen Politik und Verwaltung abgestimmte strategische Zielsetzungen stehen noch aus.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :
1. Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept zu entwickeln, das die strategische Zielfindung des Rates beinhaltet und das Verfahren zum Abschluss des entsprechenden Kontraktes zwischen Rat und Verwaltung darstellt.
Zudem legt die Verwaltung einen Zeitplan vor, in welchen zeitlichen Abläufen und in welcher Reihenfolge die gesamte Verwaltung schrittweise auf den wirkungsorientierten Haushalt umgestellt wird.
2. Die Verwaltung wird aufgefordet, ein Pilotproduktbereich aus jedem Dezernat für die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes vorzuschlagen.
Für das Jugendamt hat der Rat der Stadt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 eine externe Beratung beschlossen.
Bei der Feuerwehr wird bis zur Sommerpause mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens ein neuer Brandschutzbedarfsplan fertig gestellt sein.
Diese Bereiche werden also schon mit externer Unterstützung weiter optimiert.
Deshalb werden die Produktbereiche der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen und die technische Gefahrenabwehr der Feuerwehr zunächst zurückgestellt.
3. Nur wenige Produkte im städtischen Haushalt verfügen überhaupt über ausreichende Produktdaten.
Die Verwaltung wird beauftragt, neben der Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes in Pilotbereichen wenigstens Mindestangaben wie Produktbeschreibung, Auftragsgrundlage, Produktziel, Zielgruppe, Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung, Leistungsmengen u.ä. bei jedem einzelnen Produkt einzuarbeiten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erwartet, dass spätestens zu den Haushaltsberatungen 2012 bei jedem Produkt diese erforderlichen Produktdaten vorhanden sind.
Die Anzahl der Produkte im städtischen Haushalt sind insgesamt zu minimieren.
4. Die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes wird durch ein externes Beratungsunternehmen und/oder durch eine wissenschaftliche Hochschule begleitet und evaluiert.
Die Kommission zur Haushaltskonsolidierung ist regelmäßig über den Einführungs- und Umsetzungsprozess zum wirkungsorientierten Haushalt zu unterrichten.

Weiter lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Monegel,

die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:


1. Die Haushaltsbegleitkommission wird in jeder Sitzung über den Einführungs- und Umsetzungsprozess des wirkungsorientierten Haushaltes informiert.

2. In der Haushaltsbegleitkommission wird festgelegt, ob der Zuschnitt der einzelnen Produkte innerhalb der durch § 4 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verbindlich festgeschriebenen 17 Produktbereiche noch zeitgemäß ist oder ob die einzelnen Produkte mit Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes durch Zusammenfassung oder auch Aufteilung neu „zugeschnitten“ werden müssen

3. Vor Beschlussfassung in den Gremien des Rates erarbeitet die Haushaltsbegleitkommission einen Vorschlag, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welcher Priorität sämtliche Produkte der Verwaltung auf den wirkungsorientierten Haushalt umgestellt werden.




Zuletzt lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften noch folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Dir Grünen vor:

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:


1. Der Ausschuss stellt fest, dass es weder bei der Leitbildentwicklung noch bei der Definition von vorrangig kommunal zu bearbeitenden Aufgaben einen Konsens mit den Vertreterinnen der Beschäftigten gibt. Eine entsprechende mehrheitliche Orientierung des Rates in diesen wesentlichen strategischen Fragen gibt es ebenfalls nicht.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf darzustellen, wie der Prozess einer strategischen Ausrichtung organisiert und die Einbeziehung von Rat und Beschäftigten sichergestellt werden soll.

3. Der Ausschuss beschließt die frühzeitige Implementierung des Instruments „Gender budgeting“ in den Prozess der wirkungsorientierten Haushaltsführung. Ziel muss es sein, durch die Ermittlung und Verarbeitung entsprechender budgetrelevanter Daten geschlechterspezifische Ungleichheiten mit dem Ziel von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit herauszuarbeiten.

4. Die Einführung des wirkungsorientierten Haushalts erfolgt sowohl unter Einbeziehung der Haushaltsbegleitkommission als auch des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der regelmäßig über den jeweiligen Projektstatus zu informieren ist.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste der abweichenden Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu.

Auf Wunsch von Herrn Rettstadt, FDP/Bürgerliste, lässt der Ausschuss den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zum Rat durchlaufen.

Anschließend lässt der Vorsitzende, Herr Monegel, CDU, auf Wunsch der Fraktion FDP/Bürgerliste über die Anträge der anderen Fraktionen einzeln und Punkt für Punkt abstimmen.

Der Ausschuss lehnt die Punkte 1. und 3. des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Ansonsten stimmt der Ausschuss allen anderen Punkten der Anträge der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu.

Mit diesen Änderungen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes mit folgenden Kernpunkten:

· Der wirkungsorientierte Haushalt wird im Laufe des Haushaltsjahres 2011 schritt­weise eingeführt. Das Projektende ist für den Haushalt 2014 vorgesehen.

· Die bereits begonnene Aufbereitung von Zielen, Kennzahlen, interkommunalen Vergleichswerten usw. wird in einer langfristig wirksamen Vorgehensweise stetig weiterentwickelt.

· Innerhalb einer kurzfristig angelegten Vorgehensweise erfolgt eine Pilotierung von Aufgabenfeldern mit hoher finanz- und kommunalpolitischer Bedeutung.

· Es erfolgt die Neukonzipierung eines wirkungsorientierten Berichtswesens für Ver­waltung und Politik.

· Die Durchführung des Projektes liegt im Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, zusammen mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03475-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO NRW Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2010 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von DOCVARIABLE "ergebnisrechnung" 3.941.232,48 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 4.436.538,46 €.

zu TOP 9.3
Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2011



Die Mitglieder des Hauptausschuss und Ältestenrates hatten folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 24.03.2011 vorliegen:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Anpassungen der Gesellschaftsverträge der städtischen Unternehmen sicher zu stellen, dass die Vergütungen der Aufsichtsräte, Beiräte und Mitglieder der Geschäftsführung in gleicher Weise zusätzlich auch im Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund offen gelegt werden.

Begründung :
Der vorliegende Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zitiert bei der Offenlegung der Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführungsmitglieder lediglich den neuen § 108 GO NW aus dem Transparenzgesetz.
Danach ist in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen der städtischen Unternehmen zu gewährleisten, dass die gewährten Bezüge im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht werden.

Um eine noch stärkere Transparenz der Vergütungen herzustellen, sollen die differenzierten Beträge individualisiert auch im Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund, der jedermann zugänglich ist, erscheinen.
Der Musterkodex des Städtetages NRW sieht ebenfalls vor, dass die Vergütungen für Aufsichtsräte und Geschäftsführungsmitglieder im Beteiligungsbericht der Kommunen offengelegt werden.

2. Darüber hinaus empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt, folgenden weiteren Beschluss zu fassen :
Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, den Entwurf des Dortmunder Unternehmenskodex an den Musterkodex des Städtetages NW bis zur Ratssitzung am 26.05.11 anzupassen und erneut zur Beschlussfassung vor zu legen.
Dabei sollen insbesondere folgende Bestandteile des Musterkodexes des Städtetages NW in den Dortmunder Kodex implementiert werden :

1.1.2
Die Kommune XXX (hier : Stadt Dortmund) sollte sich nur dann an einem Unternehmen neu beteiligen, wenn dessen Bindung an Public Corporate Governance der Kommune XXX im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss festgelegt wird.
Dies gilt jedoch nur für eine Beteiligungsquote von mindestens 20%.
Weiter gilt dies auch für mittelbare Beteiligungen der Stadt, wenn das Unternehmen, das eine Beteiligung eingehen will, sich selbst bereits zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex verpflichtet hat.

1.2.6
Die Geschäftspolitik der Beteiligungsgesellschaften sollte sich an den Zielsetzungen und den Optimierungs- und Konsolidierungsbestrebungen der Kommune unterordnen.

2.2.5
Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht.
Außerdem sollen insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrgenommen werden.
Dies gilt nicht für die Hauptverwaltungsbeamten und Wahlbeamte/Beigeordnete.

2.3.3
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch die Geschäftsführung zu informieren.
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll sodann den Aufsichtsrat unterrichten und erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtratssitzung einberufen.

2.3.6
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist für die Ausarbeitung und Einhaltung der Geschäftsführerverträge zuständig.
Die wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere die Vergütungsstruktur einschl. Versorgungsregelung) sind vom Aufsichtsratsplenum zu beschließen.

2.5.3
Das Aufsichtsratsmitglied hat eine Erklärung darüber abzugeben, ob es Beratungsaufgaben oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens ausübt.

3.2.7
Die Geschäftsführung soll den Jahresabschluss rechtzeitig vor der Behandlung im Aufsichtsrat mit der (Beteiligungs-)Verwaltung abstimmen, damit Besonderheiten, Bilanzierungsfragen und Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt vorab diskutiert und Vereinbarungen besser umgesetzt werden können.

3.3.4
Die korrekte Abwicklung der Vergütung der Geschäftsführung soll durch den Wirtschaftsprüfer überprüft und schriftlich bestätigt werden.

3.4.5
Im Beteiligungsbericht sollten zu jedem Unternehmen, an dem die Kommune direkt oder indirekt mit mindestens 20% beteiligt ist, für die Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung Angaben über deren Mitgliedschaft in Organen von anderen Unternehmen der Kommune in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form sowie in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen gemacht werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o.a. Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.4
Bestellung eines neuen nebenamtlichen Geschäftsführers der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03576-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.5
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03579-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.6
Stellungnahme zu Nr. 15 - Umzusetzende Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03661-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm von der Darstellung des Sachverhaltes Kenntnis.

zu TOP 9.7
Änderungen der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Dortmund für die Jahre 2003 bis 2005 und 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03518-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen; Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02960-10)
- Ergänzung der Vorlage (Drucksache Nr.: 02960-10-E3)
- Hinweise (Drucksache Nr.: 02960-10-E4)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2011



Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgendes Schreiben des Herrn OB Sierau vom 22.03.2011 (Drucksache Nr.: E3) als Ergänzung zur Vorlage vor:

„ .... aufgrund der Beratungen der o.g. Angelegenheit in den Bezirksvertretungen sind

folgende redaktionelle Änderungen in der Verwaltungsvorlage vorzunehmen und bei
der Beschlussfassung mit zu berücksichtigen:

1. Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und Bezirksvertretungen:
Auf Seite 2 unter dem Punkt 1.6.3.1 muss es anstelle von Bezirksvorsteher,
Bezirksbürgermeister heißen.

2. Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund:
Auf Seite 2 im § 2 Absatz 2 muss es anstelle von
m) Tierheim/ städt. Tierschutzzentrum
n) Tierheim/ städt. Tierschutzzentrum heißen.

3. Verzeichnis der überörtlichen Straßen als Anlage 1 der Allgemeinen

Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
hier: Stadtbezirk Aplerbeck
Anstatt „Schwerter Straße von Schwerter Waldstraße bis Fuldastraße“
muss es „Schwerter Straße von Sölder Waldstraße bis Fuldastraße“ heißen.“


Als Ergebnis der Beratungen der Bezirksvertretungen gab es folgenden Hinweis (Drucksache Nr.: 02960-10-E4):

„Die Bezirksvertretungen haben der Verwaltungsvorlage zu dem o.a. Tagesordnungspunkt zugestimmt.

Lediglich die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat der Verwaltungsvorlage entsprechend dem als beigefügten Auszug in Teilen nicht zu gestimmt.“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hatte folgende Empfehlung vom 16.03.2011 gefertigt:

„Die folgende ergänzende Tischvorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wurde von den Antragstellern
zurückgezogen:

„Das Kriterium für Aktivitäten, die nicht wesentlich über den Bezirk hinausgehen“ – auch im Hinblick auf die Vereinsförderung – sollte möglichst konkretisiert, klargestellt bzw. erläutert werden.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgende Zusätze:
1. Der Vorlage zur Hauptsatzung ohne die Angelegenheiten der Bezirksvertretung und mit Ausnahme des § 4 Abs. 2 – 2. Abschnitt – Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen zuzustimmen.
2. Der Vorlage mit Ausnahme des im Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen unter Punkt 14 genannten Zuständigkeitsregelungen, sowie der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen zuzustimmen.
3. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Verwaltung auf, die ausgenommenen Teile zu überarbeiten und miteinander zu vereinigen.
Begründung:
Die beiden gen. Teile der Neufassung enthalten sich überschneidende Bestimmungen. Diese sollten miteinander integriert und straffer und übersichtlicher gestaltet werden. Wiederholungen sollen eliminiert und Paragraphenverweise angepasst werden.
Namentlich der neugefasste, in der Entwurfsvorlage fett gesetzte Abschnitt 14b ist unsystematisch gegliedert, sprachlich unklar, im Satzbau fehlerhaft, voller Wiederholungen und damit als Arbeitsgrundlage für die BV bei der Entscheidung über ihre Zuständigkeit unbrauchbar.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genannten Zusätzen wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
- Entwurf als Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 02960-10-E3), dem Hinweis (Drucksache Nr.: 02960-10-E4) und der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.2
Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03262-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.3
D115 Einheitliche Behördenrufnummer; Übergang vom Pilotprojekt in den Regelbetrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03371-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.4
Ausgleich für zuviel geleistete Arbeitszeit der Feuerwehreinsatzkräfte nach EU-Arbeitszeitrichtlinie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03347-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.5
Einrichtung einer Haushaltsbegleitkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03633-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.6
Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03691-11)
- Sicherheitslage im Stadtbezirk Eving; hier: Ergebnisse des Arbeitskreises „Sicheres Leben im Stadtbezirk Eving“

Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2011 (Drucksache Nr.: 03480-11)
- Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2011

- Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der gemeinsamen öff. Sitzung mit dem Ausschuss für Bürgerdienste, öff. Ordnung, Anregungen u. Beschwerden und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit u. Gesundheit vom 29.03.2011


Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lagen folgende Gremienempfehlungen vor:

- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus ihrer Sitzung vom 09.03.2011:

„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – (Herr Tokarski war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und des Vertreter FBI (Freie Bürger Initiative):

Die Bezirksvertretung Eving teilt die Meinung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, dass der Versuch in der Ravensberger Straße einen kontrollierten und kontrollierbaren Straßenstrich einzurichten, durch den massenhaften Zulauf bulgarischer und rumänischer Prostituierter und Zuhälter und eine sich von dort ausbreitende Kriminalität gescheitert ist und unterstützt den Beschluss, dieses Projekt sofort zu beenden.

Um eine Verlagerung der Prostitution mit sämtlichen negativen Begleiterscheinungen in den Stadtbezirk Eving zu verhindern, ist der gesamte Stadtbezirk Eving sofort als Sperrbezirk auszuweisen.

Die Bezirksvertretung Eving fordert den Rat der Stadt auf, umgehend gesamtstädtische Lösungsansätze für diese Situation zu entwickeln und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

Notwendige flankierende Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der derzeitigen Problemlage sind in Zusammenarbeit mit der Polizei zeitnah umzusetzen. Dazu gehören unbedingt:

§ Adäquate personelle Ausstattung des Ordnungsamtes und der Polizei, Verstärkung der Ordnungspartnerschaften um Kontrollen der Sperrbezirke in ausreichender Anzahl effektiv und erfolgreich durchführen zu können.
§ Alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen um Kinderprostitution zu bekämpfen.

§ Eigentümer von besetzten Häusern müssen im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten unterstützt werden, um Besetzungen schnellstmöglich zu beenden.

§ Eigentümer, die sich lediglich auf Kosten zugewanderter Rumänen und Bulgaren, durch überteuerte Mieten, schnell bereichern möchten und Wohnraum, der sich häufig in verschiedenen, teilweise menschenunwürdigen Stadien des Verfalls befindet, an viel zu viele Menschen vermieten, müssen ebenfalls schnellstmöglich und mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gestoppt werden. Hier müssen wieder normale Wohnverhältnisse hergestellt werden, die auch das nähere Umfeld nicht über Gebühr belasten. Es muss sichergestellt werden, dass sich ähnliche Wohnbedingungen zukünftig nicht wiederholen.

§ Nach Überprüfungen von sogenannten Problemhäusern im Stadtbezirk ist die Bezirksvertretung Eving unverzüglich über Ergebnisse und evt. eingeleitete Maßnahmen zu informieren.

Da neben dem Innenstadtbereich bisher nur der Stadtbezirk Eving von unkontrolliertem Zuzug bulgarischer und rumänischer Staatsbürger und der damit einhergehenden Kriminalität betroffen ist, appelliert die Bezirksvertretung Eving an den Rat der Stadt und die anderen Bezirksvertretungen diesen Stadtbezirk nicht allein mit der Problemlösung zu lassen und bittet um Hilfe und Solidarität.
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Da es offensichtlich ist, dass bei den Einwohnern des Stadtbezirkes Eving nicht nur Erbitterung und Empörung herrschen, sondern auch große Ängste vor einem Ansteigen der Kriminalitätsrate bestehen, müssen die Bürgerinnen und Bürgern auf jeden Fall weiterhin zeitnah und umfassend informiert und an einer Problemlösung beteiligt werden.

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen:

Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – wird aufgefordert, sobald neue Erkenntnisse vorliegen, eine Bürgerinformationsveranstaltung anzuberaumen und durchzuführen.“


- Empfehlung des Integrationsrates aus seiner Sitzung vom 22.03.2011:

„
Beschluss
Der Integrationsrat empfiehlt bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/ Bürgerliste die Variante B zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Variante 1 B (Stadtweiter Sperrbezirk und Schließung des Straßenstrichs in Dortmund)
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Arnsberg eine entsprechende Änderung der Sperrbezirksverordnung zu beantragen. Zusätzlich zum bestehenden Sperrbezirk erfolgt die Erweiterung des Sperrbezirks - nur für Straßenprostitution gemäß Art. 297 EGStGB - für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Ratssitzung am 29.09.2011 einen Bericht über die Auswirkungen der neu festgesetzten Sperrbezirksverordnung vorzulegen. Gegebenenfalls erforderlicher Änderungsbedarf ist zu definieren.

2. Der Rat beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) dahingehend gemäß Anlage 1, Variante a. oder b. zu ändern, dass durch Einfügung einer Verbotsnorm die Kontaktaufnahme zu Prostituierten im Sperrbezirk zur Vereinbarung sexueller Handlungen gegen Entgelt untersagt wird.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den verwahrlosten Häusern in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Marktintervention über den Einsatz städtebaulicher Instrumente und den Ankauf von Immobilien zu prüfen und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Konzeption zur Prostituiertenhilfe weiter zu entwickeln.

6. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Jugendamtes zu den erforderlichen Maßnahmen zum Kinderschutz sowie die Ausführungen zur Migrationsproblematik im schulischen Bereich zur Kenntnis.

7. Der Rat nimmt die Intensivierung der Arbeit der Sicherheitskonferenz zur Kenntnis und beschließt die Einbindung der Stadtbezirksöffentlichkeit.

8. Der Rat nimmt die Bildung des „Aktionskreises Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Nordstadt“ zur Kenntnis.

9. Gemeinsam mit Akteuren und Akteurinnen auf der europäischen Ebene und im Heimatland sollen Initiativen ergriffen werden, um die Lebensbedingungen in den Abwanderungsländern zu verbessern.“


- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der gemeinsamen Sitzung vom 29.03.2011:

„Zu der Sondersitzung lagen folgende Anträge vor, die gleichlautend für die Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2011 gestellt wurden:

- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sondersitzung (Drucksache Nr.: 03691-11-E4),
Rat (Drucksache Nr.: 03691-11-E2)
- CDU-Fraktion
Sondersitzung (Drucksache Nr.: 03691-11-E1)
Rat (Drucksache Nr.: 03691-11-E3)
- SPD-Fraktion
Sondersitzung (Drucksache Nr.: 03691-11-E5)
Rat (Drucksache Nr.: 03691-11-E6)
- FDP-Fraktion/Bürgerliste
Sondersitzung (Drucksache Nr.: 03691-11-E7)
Rat (Drucksache Nr.: 03737-11-E1).

Die oben genannten Anträge werden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Die Abstimmung wurde getrennt nach den einzelnen Gremien vorgenommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und die
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt jeweils mit Mehrheit gegen
die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der
Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Variante 1 B (Stadtweiter Sperrbezirk und Schließung des Straßenstrichs in Dortmund)

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Arnsberg eine entsprechende Änderung der Sperrbezirksverordnung zu beantragen. Zusätzlich zum bestehenden Sperrbezirk erfolgt die Erweiterung des Sperrbezirks - nur für Straßenpros- titution gemäß Art. 297 EGStGB - für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Ratssitzung am 29.09.2011 einen Bericht über die Auswirkungen der neu festgesetzten Sperrbezirksverordnung vorzulegen. Gegebenenfalls erforderlicher Änderungsbedarf ist zu definieren.

2. Der Rat beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) dahingehend gemäß Anlage 1, Variante a. oder b. zu ändern, dass durch Einfügung einer Verbotsnorm die Kontaktaufnahme zu Prostituierten im Sperrbezirk zur Vereinbarung sexueller Handlungen gegen Entgelt untersagt wird.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den verwahrlosten Häusern in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Marktintervention über den Einsatz städtebaulicher Instrumente und den Ankauf von Immobilien zu prüfen und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Konzeption zur Prostituiertenhilfe weiter zu entwickeln.

6. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Jugendamtes zu den erforderlichen Maßnahmen zum Kinderschutz sowie die Ausführungen zur Migrationsproblematik im schulischen Bereich zur Kenntnis.

7. Der Rat nimmt die Intensivierung der Arbeit der Sicherheitskonferenz zur Kenntnis und beschließt die Einbindung der Stadtbezirksöffentlichkeit.

8. Der Rat nimmt die Bildung des „Aktionskreises Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Nordstadt“ zur Kenntnis.

9. Gemeinsam mit Akteuren und Akteurinnen auf der europäischen Ebene und im Heimatland sollen Initiativen ergriffen werden, um die Lebensbedingungen in den Abwanderungsländern zu verbessern.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen die Auszüge aus noch nicht genehmigter Niederschrift des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2011 und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2011 zur Kenntnis.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


10. Anfragen
- unbesetzt -


Herr OB Sierau schloss die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates um 13:05 Uhr.



Der Oberbürgermeister



Ullrich Sierau Norbert Schilff
Ratsmitglied


Beate Skodzik
Schriftführerin