Niederschrift (öffentlich)

über die 31. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 27.06.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 16:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Carla Neumann-Lieven i. V. für RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Ulrich Langhorst i. V. für RM Uta Schütte-Haermeyer(Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Andreas Hibbeln i. V. für Klaus Burkholz (Fachbereichsleiter Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Peter Finkensiep i. V. für Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)


3. Verwaltung

Monika Bornemann
Elisabeth Hoppe
Pilar Wulff
Uta Nagel
Dietmar Fiedler
Michaela Ullmann


Alexander Ewers
Sandra Breforth
Ivonne Gambal
Roger Kiel
Daniel Kunstleben 57/FABIDO


4. Gäste

Henning Bruns (VSE)
Hendrike Frei (Ärztekammer Westfalen-Lippe)


5. Geschäftsführung

Sabine Weber stv. Birgit Färber



Nicht anwesend waren:

Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)

Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 31. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 27.06.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.04.2018


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Pflegekinderdienst
Mündlicher Bericht/ Präsentation
(Drucksache Nr.: 09942-18-E6)

2.2 Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen
Mündlicher Bericht/ Präsentation

2.3 Projekt "Sprachbrücken - Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen" - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10689-18)

2.4 Umsetzungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - Sachstandsbericht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10159-18-E1)

2.5 Bericht zur Schwerpunktsetzung im Rahmen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10562-18)

2.6 Anerkennung von zwei neuen Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11216-18)

2.7 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11288-18)

2.8 Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11210-18)


2.9 Kinderbetreuung in Schulferien und Übergangszeiten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08961-17-E4)

2.10 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11294-18)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

3.2 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)


3.3 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)

4. Anträge / Anfragen

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden




Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Grohmann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.04.2018

Frau Dr. Tautorat merkte an, dass sie sich bei der Abstimmung zu TOP 2.3 auf Seite 7 der Niederschrift nicht enthalten sondern zugestimmt hätte und bat um Änderung. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem zu.

Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.04.2018 wurde mit dieser Änderung einstimmig (bei 2 Enthaltungen von Herrn Langhorst und Herrn Grohmann) genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Pflegekinderdienst
(Drucksache Nr.: 09942-18-E6)

Herr Ewers vom Pflegekinderdienst des Jugendamtes erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage) die Qualitätsstandards des Pflegekinderdienstes.

Auf Rückfrage von Herrn Grohmann, ob es sich bei den 700 Teilnehmern des Sommer- bzw. Winterfestes nur um Pflegeeltern oder auch Pflegekinder handelt, antwortete Herr Ewers, dass es sich um Kinder und Erwachsene handelt.

Herr Ewers erklärte zu der Frage von Frau Beckmann, dass es sich um überarbeitete Standards, nach der Personalbedarfsbemessung im Bereich Netzwerk- und Vollzeitpflege, handeln würde.
Die Frage ob es eine Orientierung an den Empfehlungen des Landesjugendamtes, in Bezug auf behinderte und FAS Kinder gebe, antwortete Herr Ewers dass es nicht für alle einzelnen Behinderungen unterschiedliche Standards geben könne, diese seien für die beiden großen Bereiche festgelegt worden. Für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf wurde eine extra Stelle eingerichtet, für die auch mehr Hausbesuche vorgesehen sind.
Zu der abschließenden Frage von Frau Beckmann, ob sich an den Fallzahlen etwas geändert habe erklärte Herr Ewers, dass man eine Fallzahl von 35 anstrebe, momentan seien es 36 und bei FAS Kindern 20.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen

Frau Wulff vom Familienprojekt erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation den Stand des Projektes „Jugendhilfeberatung in pädiatrischen und gynäkologischen Praxen“(siehe Anlage).

Da es keine Rückfragen gab, bedankte sich der Vorsitzende bei Frau Frei, Frau Nagel und Frau Wulff für die informative Präsentation und die Bereitschaft für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Projekt "Sprachbrücken - Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen" - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10689-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Sprachbrücken – Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Umsetzungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - Sachstandsbericht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10159-18-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.05.2018 vor:

…Stellungnahme für den AKJF zu TOP 2.3 aus der Sitzung vom 28.02.2018
- Umsetzung der Reform des UVG-Sachstandsbericht - (Drucksache Nr. 10159-18)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Frage nach einer Statistik über das „Herausfallen Alleinerziehender aus dem SGB II bei
Bezug von Unterhaltsvorschuss“ möchte ich wie folgt beantworten:
Inwieweit durch den reformbedingten Bezug von UVG-Leistungen Alleinerziehende aus dem
SGB II-Bezug herausfallen, kann nicht beantwortet werden, da das Jobcenter Dortmund
hierzu nach eigenen Angaben keine Statistik führt….


Frau Dr. Tautorat zeigte sich erstaunt darüber, dass das Jobcenter kein Statistik darüber führt und bat um Überweisung in den Sozialausschuss zur weiteren Befassung. Im ASAG säßen Vertreter des Jobcenters und man könne das Thema dort anregen oder klären.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist sie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit.


zu TOP 2.5
Bericht zur Schwerpunktsetzung im Rahmen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10562-18)

Herr Barrenbrügge bedankte sich für die umfangreiche und detaillierte Vorlage, bei der manche Träger sehr ausführlich aufgezählt haben, was sie tun und wie viele Kinder und Jugendliche bei den Veranstaltungen anwesend waren. Er bat darum, bei zukünftigen Berichten darauf zu achten, dass alle Träger so ausführlich mit Personenzahlen berichten, damit es aussagekräftiger wird.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Schwerpunktsetzung im Rahmen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans für das Jahr 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Anerkennung von zwei neuen Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11216-18)
Anerkennung von zwei neuen Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen

Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 11216-18-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lag folgende Ergänzung zur Vorlage vom 19.06.2018 vor:

…Korrekturen zur Vorlage DS-Nr.: 11216-18 „Anerkennung von zwei neuen
Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die oben genannte Vorlage muss in der Sitzung des Ausschusses am 27.06.2018 zur
Beschlussfassung vorgelegt werden, damit die vorgesehenen Förderungen an die Träger von
der Verwaltung zahlbar gemacht werden können.
Zu meinem Bedauern sind in der Vorlage sachliche Fehler enthalten. Ich bitte Sie daher
darum, die Vorlage mit den folgenden Korrekturen vorzulegen:
1) Der Beschlussvorschlag wird ersetzt durch folgenden Passus:
„Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die Kindertageseinrichtung TEK
Evinger Parkweg als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und die TEK Kielstr. 23 als plusKITA-Einrichtung außerhalb
des Kinderbildungsgesetzes anzuerkennen und ab dem 01.08.2018 bis zum Ende des
Kindergartenjahres 2018/2019 am 31.07.2019 analog der KiBiz-Förderung zu fördern.“
2) Die Begründung in der Vorlage S.3 ab 7. Absatz ff wird durch folgenden Passus ersetzt:
„In dem ursprünglichen Beschluss aus 2014 waren auch die beiden eingruppigen FABIDO
TEK Josephstr. 25-27 und TEK Stollenstr. 41 als plusKitas enthalten. Es erfolgte hier eine
Förderung in Höhe von je 25.000 €.
Beide Einrichtungen werden zum 31.07.2018 im Benehmen mit dem Träger geschlossen.
Hierdurch werden Landesfördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 € ab dem 01.08.2018
frei. Das Landesjugendamt hat nun mitgeteilt, dass diese Fördermittel auf andere
Einrichtungen bis zum Ende der Laufzeit am 31.07.2019 übertragen werden können, sofern
Einrichtungen das o. g. Förderkriterium erfüllen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kindertageseinrichtung Evinger Parkweg 8 als plusKITAEinrichtung im Rahmen der gesetzlichen Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz
anzuerkennen und ab dem 01.08.2018 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 am
31.07.2019 aus den zur Verfügung stehenden Landesmitteln mit 50.000 € zu fördern.
Die Kindertageseinrichtung Kielstraße 23 soll als plusKITA-Einrichtung außerhalb des KiBiz anerkannt werden und ab dem 01.08.2018 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 am 31.07.2019 mit 37.500 € aus den nicht mehr benötigten Mitteln aus dem Budget des Jugendamtes für die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf gefördert werden.“
Ich bitte, die notwendigen Änderungen zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung des
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu berücksichtigen….


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst unter Berücksichtigung der vorliegenden Korrekturen einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die Kindertageseinrichtung TEK Evinger Parkweg als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und die TEK Kielstr. 23 als plusKITA-Einrichtung außerhalb des Kinderbildungsgesetzes anzuerkennen und rückwirkend ab dem 01.08.2017 ab dem 01.08.2018 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 am 31.07.2019 analog der KiBiz-Förderung zu fördern.


zu TOP 2.7
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2018/2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11288-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Ausbauvorschlag zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.


zu TOP 2.8
Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11210-18)

Herr Sohn erklärte, dass er vom Jugendring zu seiner Einschätzung zum letzten stadtweiten Jugendforum gebeten wurde. Dazu hat er festgestellt, dass der AKJF nur durch den Vorsitzenden vertreten war, es hat den Anschein, dass seitens der Politik kein Interesse an dem Jugendforum besteht. Deshalb sollte man vielleicht über die Form und Inhalte noch einmal diskutieren. Er wies darauf hin, dass es eine Arbeitsgruppe gibt, die sich mit der Beteiligung von Jugendlichen sehr intensiv beschäftigt. Dort wird eine Vorlage mit einer Empfehlung für den AKJF erarbeitet.
Bei dem letzten stadtweiten Jugendforum haben sich die Jugendlichen viel Mühe mit dem Thema „was die Jugendlichen von Politik erwarten“ gegeben, was er aber schwierig findet, wenn die Politiker nicht anwesend sind und zuhören. Deshalb hat er darum gebeten, eine Zusammenfassung für den Ausschuss zu erstellen, damit jede Fraktion für sich entscheiden kann, wie sie mit den Anregungen der Jugendlichen umgeht.

Frau Dr. Tautorat wies zurück, dass Desinteresse bestehe. Vielmehr gebe es eine Vielzahl an Terminen, sodass man nicht alle wahrnehmen könne. Auch fände sie den Termin am Freitagnachmittag für Berufstätige sehr unglücklich.

Frau Schneckenburger erklärte, dass sie die Anregung zur Termingestaltung weitergeben würde, wies aber darauf hin, dass auch die Schüler und Schülerinnen eine eingeschränkte Terminlage hätten. Sie ergänzte zu der Aussage von Herrn Sohn, dass nicht nur beim letzten stadtweiten Jugendforum, sondern im Durchschnitt der letzten Veranstaltungen die Beteiligung nicht sehr ausgeprägt war, was unterschiedliche Gründe gehabt haben mag. Jedoch sei es ein Grund, sich im Ausschuss Gedanken zu machen, wie man mit dem Format umgehen möchte.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Kinderbetreuung in Schulferien und Übergangszeiten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08961-17-E4)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.06.2018 vor:

…Stellungnahme der Verwaltung zu „Kinderbetreuung in den Schulferien und
Übergangzeiten“ (DS. Nr.: 08961-17-E3)
hier: Nachtrag zur Beantwortung der Anfrage vom 02.01.18
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Beantwortung der Anfrage vom 02.01.18 möchte ich wie folgt ergänzen:
Das Kindergartenjahr endet jeweils zum 31.07. jeden Jahres, bedingt durch unterschiedliche
Sommerferienzeiten können sich Betreuungslücken bis zum offiziellen Schuljahresbeginn für
Eltern von Kindern ergeben, die keinen OGS-Platz erhalten haben.
Für alle Eltern von Kindern mit OGS-Platz ergibt sich keine Betreuungslücke, da diese ab
01.08. einen Anspruch auf Betreuung in einer offenen Ganztagsschule haben. Hier wird an
jedem Schulstandort ein zwei- bis dreiwöchiges Ferienangebot durchgeführt und es besteht
bei entsprechendem Bedarf die Möglichkeit, Kinder an einer Nachbarschule betreuen zu
lassen, wenn die aufnehmende OGS zu der benötigten Ferienbetreuungszeit geschlossen hat.
Zum Schuljahr 2011/2012 ergab sich eine große Ferienbetreuungslücke, da das neue
Schuljahr erst am 06.09. begann. Der Stadtelternrat hatte seinerzeit auf dieses Problem
aufmerksam gemacht und alle „unversorgten" Eltern wurden angeschrieben (also diejenigen,
die keinen OGS-Platz hatten und in TEK's keine Betreuung über den 31.07. erhielten) und
gebeten, bei bestehendem Bedarf eine Rückmeldung zu geben.
Das Ergebnis dieser Abfrage erbrachte Mitte Mai einen Betreuungsbedarf für 43 Kinder. In
entsprechenden Abstimmungsgesprächen signalisierten die OGS-Träger ihre Bereitschaft,
auch diese Kinder in die OGS-Ferienbetreuung mit aufzunehmen. Daraufhin wurden
Gespräche mit allen Eltern der 43 Kinder geführt, um den konkreten Zeitraum der Betreuung
und die jeweiligen Betreuungsstandorte rückzukoppeln. Nach diesen Gesprächen hatte sich
der Bedarf stadtweit aktuell auf 33 Kinder reduziert, die einen Bedarf auf Betreuung in den
Sommerschulferien 2011 hatten. Letztendlich stellte sich heraus, dass auch diese 33
zusätzlichen Plätze nicht komplett in Anspruch genommen wurden, so haben sechs Kinder
das Ferienangebot nicht in Anspruch genommen (ohne sich abzumelden), in zwei weiteren
Fällen wurden deutlich kürzere Betreuungszeiten in Anspruch genommen, als vorher
formuliert.
Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches zwischen Schulverwaltungs- und Jugendamt
wurde im Februar 2018 festgestellt, dass in den vergangenen Jahren nur in wenigen
Einzelfällen Unterstützung bei der Suche nach einem Ferienbetreuungsangebot gesucht
worden ist. Auch für die lange Ferienbetreuungslücke zwischen Ende des Kindergartenjahres
2016 und Beginn des Schuljahres 2017 (30.08.) wurde im Jugendamt nur eine konkrete
Anfrage gestellt, für die auch eine Lösung herbeigeführt wurde. Auch an das
Schulverwaltungsamt sind nur wenige Einzelfälle herangetragen worden, für die alle ein
Ferienbetreuungsangebot gefunden wurde.
Für die Ferienbetreuungslücke zwischen Ende dieses Kindergarten- und Beginn des
Schuljahres 2018/2019 (29.08.) sind bislang noch keine Anfragen zur Lösung von
Ferienbetreuungslücken an das Schulverwaltungs- bzw. Jugendamt gerichtet worden.
Dies trifft gleichfalls auf die Zeit des Übergangs von der Grundschule in die Sekundarstufe I
zu. Hier gab es in der Vergangenheit noch seltener den Fall, dass ein Betreuungsangebot
gesucht wurde. Die wenigen Anfragen wurden aber auch individuell gelöst.
Die Erarbeitung eines konkreten Vorschlags, wie pro Stadtbezirk ein verbindliches
Betreuungsangebot für die Zielgruppe Kinder im Schulwechsel angeboten werden kann,
einschließlich der entstehenden Kosten, ist aufgrund der fehlenden Erkenntnisse über Bedarfe
für eine zusätzliche Betreuung in den Schulferien/Übergangszeiten nicht möglich.
Hinzu kommt, dass zur Bearbeitung eines entsprechenden Vorschlags zunächst zwingend
Gespräche mit den OGS-Trägern erforderlich wären, um abzuklären, ob und unter welchen
Bedingungen von dort ggf. eine Betreuung von Nicht-OGS-Kindern möglich wäre. Denn in
den offenen Ganztagsschulen liegen im Gegensatz zu Jugendfreizeiteinrichtungen, zumindest
für das Alterssegment der sechs- bis zehnjährigen Kinder, bereits gute Rahmenbedingungen
für eine (Ferien-)Betreuung vor. Aber auch für diese Gespräche wären valide Bedarfszahlen
unerlässlich.
Basierend auf den Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren ist für die Schul- und die
Jugendverwaltung derzeit kein Bedarf für zusätzliche Betreuungsangebote in allen
Stadtbezirken in den Schulferien/Übergangszeiten erkennbar…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11294-18)

Frau Dr. Tautorat lobte die Vorlage, die ihrer Meinung nach erfreuliche Zwischenergebnisse zeige. Sie fragte nach, in welchen zwei neuen Stadtbezirken das Projekt erweitert wird. Herr Hibbeln erklärte dazu, dass das noch nicht feststehen würde, da es noch Vorbereitungen gebe und ein Gespräch mit den Beschäftigten ausstehe.
Herr Langhorst berichtete über eine Studie der Uni Koblenz, die auf den bundesweiten Personalmangel in Jugendhilfediensten hingewiesen habe. Er fragte nach, ob es dazu eine Einschätzung der Verwaltung gebe, wie das mit der Dortmunder Situation korrespondiert. Herr Hibbeln erklärte dass dem Jugendamt die Studie vorliege und man sich damit auch in der Leitungskonferenz des Jugendamtes befasst habe. Man könne nicht alle Aussagen der Studie teilen, da man in Dortmund zwar Probleme wahrnehmen würde, jedoch nicht der Art, wie in der Studie dargestellt. Es gäbe bisher bei externen Ausschreibungen keinen Bewerbermangel und dementsprechend könnten Stellen regelmäßig besetzt werden. Man gebe sich auch große Mühe mit der Qualifizierung der neuen Mitarbeiter durch umfassende Einarbeitungen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis. Er beschließt die Verlängerung des Modellprojektes „Fachstandard plus“ bis zum 31.12.2019. Darüber hinaus wird das Jugendamt ermächtigt, das Modellprojekt in Abhängigkeit zum Projektverlauf schrittweise um zwei weitere Jugendhilfedienste zu erweitern.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Frau Dr. Tautorat sah an drei Stellen der Vorlage, dass mehr Personal für das Jugendamt wünschenswert wäre und möchte wissen, ob eventuelle Bedarfe dem Ausschuss zur Information gegeben würden bzw. ob das Jugendamt das im Blick habe. Herr Hibbeln erklärte dazu, dass er die Präsentation des Jugendamtes zu den Haushaltsberatungen 2019 um den Punkt Stellenplanveränderungen erweitern würde, damit u. a. die Stellenausweitungen übersichtlicher dargestellt werden könnten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
=>hierzu: Empfehlung Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2018
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Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
=>hierzu: Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 10897-18)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus öffentlicher Sitzung vom 07.06.2018 vor:

…Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat die Beratung der Verwaltungsvorlage und des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine heutige Sondersitzung verschoben.

Es liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2018 vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm für EU-Zuwander*innen“ ergänzt. Die Verwaltung erarbeitet dafür Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, die sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientieren.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm Winter“ ergänzt. Das beinhaltet auch die Erarbeitung eines Konzeptes für den Betrieb eines Mitternachtsbusses, der jahreszeitenunabhängig wohnungslose Menschen ohne Übernachtungsplatz versorgt und ihnen unbürokratische Überlebenshilfen anbietet.
3. Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.
Begründung:
Das vorliegende Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe beinhaltet vor allem bereits bestehende Maßnahmen und entwickelt sie quantitativ weiter.

Ergänzend und weitgehend muss auf die Situation von Zuwander*innen aus der EU eingegangen werden, die obdachlos sind oder in prekären Wohnverhältnissen leben. Sie besitzen weder einen Anspruch auf Sozialleistungen, noch einen Krankenversicherungsschutz und sind größtenteils von integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. Für sie bleiben im Fall der Bedürftigkeit meist nur die offenen Tagestreffs, Suppenküchen oder Notfallambulanzen, wo ihnen unabhängig von ihren rechtlichen Ansprüchen geholfen wird. Die Verwaltung spricht in ihrem Konzept davon, dass es für einige der Zuwander*innen insbesondere im vergangenen Winter teilweise zu lebensbedrohlichen Situationen kam. Demnach ist es wahrscheinlich nur Glück gewesen, dass dabei niemand zu Tode kam. Trotz dieser Feststellung fehlt im Papier der Verwaltung ein eigenständiges niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, das sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientiert. Bestandteil eines solchen Programms muss insbesondere die medizinische Versorgung sein. Hier stoßen die vorhandenen Angebote an ihre Grenzen. Zudem sollten laufende Projekte im Rahmen des Wohnungsnotfallprogramms des Landes konzeptionell verknüpft werden.

In der Presseinformation zum Konzept spricht die Verwaltung davon, dass das Thema Wohnungslosigkeit insbesondere in den Wintermonaten in das öffentliche Bewusstsein rückt. Gleichzeitig wird aber ein Angebot der Notfallhilfe wie ein Kältebus abgelehnt, da solche Angebote „die Obdachlosigkeit lediglich erleichtern und faktisch als eine reguläre gesellschaftliche Lebensform anerkennen und zur Problemlösung nicht geeignet sind.“ Mit dieser Begründung werden Notfallhilfen gegen die Zielvorstellung ausgespielt, dass Menschen grundsätzlich in einer Wohnung leben sollten. Richtig ist aber, dass Notfallhilfen in manchen Situationen (über-) lebenswichtig sind. Ein Bus zur Versorgung wohnungsloser Menschen ohne Übernachtungsplatz sollte deshalb als Mitternachtsbus jahreszeitenunabhängig betrieben, ein entsprechendes Konzept dafür von der Verwaltung erarbeitet werden.

Laut Konzept sollen zwar die Öffnungszeiten der bestehenden Tagesaufenthalte erweitert werden. Notwendig sind aber aufgrund der gestiegenen und weiter steigenden Zahlen wohnungsloser Menschen weitere kleine dezentrale Möglichkeiten des Tagesaufenthalts. Hier sind insbesondere Möglichkeiten des Waschens und der Körperhygiene vorzuhalten. Das haben auch die Teilnehmer*innen der entsprechenden Arbeitsgruppe im Austausch der Verwaltung mit den Partner*innen der Wohnungslosenhilfe festgestellt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2018 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.
Begründung
Aus der Vorlage geht deutlich hervor, dass es für obdachlose Jugendliche so gut wie keine - speziell für diese Gruppe geschaffenen - Tagesaufenthalte gibt. Daher ist dies vorrangig anzustreben und umzusetzen.
Für (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren gibt es in der Dortmunder Trägerlandschaft keine Einrichtung, in die diese Klientel sich im Alter zurückziehen kann. Personen dieser Zielgruppe sind am Wohnungsmarkt besonders benachteiligt und finden nur sehr schwer oder gar keinen Zugang zu entsprechenden Hilfeeinrichtungen. Der Wunsch nach Individualität, Privatsphäre und Selbstentfaltung, aber auch das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Geselligkeit im Alter ist bei diesem Personenkreis ebenfalls ein großes Begehren.
Diese Menschen bringen aufgrund ihrer Vorgeschichte eine Problemlage mit, die mit denen in vorhandenen Einrichtungen für ältere Menschen, nicht konform gehen.
Orientieren kann man sich hier an dem Projekt der Stadt Münster, die eine „60 plus“-Einrichtung für das oben genannte Klientel bereits 2013 geschaffen hat.
Da der LWL dem Standort Dortmund für eine „Pension Plus“ positiv gegenüber steht, wird es sich sicherlich in Kürze entscheiden, ob Dortmund eine solche Einrichtung, die immens wichtig wäre, erhält. Eine zeitnahe Berichterstattung im Ausschuss würde die Möglichkeit bieten, entsprechende Planungen für eine solche Einrichtung schnell auf den Weg zu bringen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung der Ergänzungsanträge zu folgenden Unterpunkten der Verwaltungsvorlage:
Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.
Begründung:
Durch die Erweiterung der Öffnungszeiten verbessert sich die Möglichkeit zum geschützten Aufenthalt für wohnungslose Menschen. Die von der Verwaltung bereits berechneten Kosten in Höhe von bis zu 35.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden. Die genauen Modalitäten der Förderung soll die Verwaltung analog des „Rahmenvertrages über die Förderung der von freien Verbänden und deren Einrichtungen erbrachten sozialen Dienste“ ausarbeiten.
Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.
Zu Beginn erläutert Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) das Thema Wohnungslose Menschen anhand einer Präsentation (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die Nachfragen.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) bedankt sich für die vorliegende Verwaltungsvorlage, der ihre Fraktion zustimmen werde. Sie geht auf den Antrag ihrer Fraktion ein und begründet diesen. Es läge ihr am Herzen, dass Punkt 1 des Antrages auch in Verbindung mit dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie trotzdem auch Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bliebe.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) ergänzt zu Frau Grollmann, dass in dem Antrag von obdachlosen Jugendlichen die Rede sei. Für Jugendliche sei nach dem Gesetz das Jugendamt zuständig und nicht dieser Ausschuss. Er schlägt vor, dass im Sinne dessen, was in der Vorlage steht, das so mit beschlossen werde, aber zu Protokoll geben werde, dass dieser Antrag auch dem Kinder- und Jugendausschuss zugeleitet werden soll.

Frau Grollmann ändert den Begriff obdachlose Jugendliche unter Punkt 1 des Antrages in obdachlose junge Menschen.

Frau Weyer begründet das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und schlägt ebenfalls vor, die Punkte auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zuzusenden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt über die Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln ab.

Der Ausschuss lehnt Punkt 1 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss lehnt Punkt 2 des Antrages gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss beschließt folgenden Punkt 3 des Antrages mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion AfD bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Beschluss:
Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden geänderten (Fett/durchgestrichen) Antrag der CDU-Fraktion:

Beschluss:
1. Die Tagesangebote werden dahingehend erweitert, dass eine zusätzliche Einrichtung nur für obdachlose Jugendliche junge Menschen in zentraler Lage geschaffen wird. Nach einem Jahr soll eine Evaluierung erfolgen und dem Ausschuss vorgelegt werden.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Wohnen im Alter 60 plus“ ergänzt. Dieses Wohnprojekt richtet sich an (ehemalige) Prostituierte, Obdachlose und Menschen mit langer Suchtbiografie ab 60 Jahren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über die Ergebnisse der LWL-Prüfung bezüglich des Projekts „Pension Plus“ im Ausschuss zu berichten.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Beschluss:

Zu Punkt 5.4.2 Brückentreff
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausweitung der Öffnungszeiten des „Brückentreff“ beim Betreiber Diakonisches Werk rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit zu erwirken. Hierfür kommen insbesondere die Zeiten Freitag bis Sonntag von 19:00 Uhr bis jeweils 22:00 Uhr infrage, in denen es keine anderen Aufenthaltsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen gibt.


Zu Punkt 5.7 Zuverdienst MÜS/FÜS
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein freiwilliges Angebot der Zuverdienstmöglichkeit für Menschen zu schaffen, die sich in den Notschlafstellen aufhalten. Für die Testphase sollen zunächst 10 Plätze eingerichtet werden. Die von der Verwaltung für die Testphase kalkulierten Kosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Jahr könnten im laufenden Jahr im Haushalt des Sozialamtes abgedeckt und die Fortschreibung für den Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, diese Anträge auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.

Unter Berücksichtigung dieser Anträge empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen………



Des Weiteren lag dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus öffentlicher Sitzung vom 19.06.2018 vor:

…Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt nachfolgende Ergänzung vor:
„Das Konzept sollte um ein Nothilfeprogramm für die EU-Zuwanderer/innen ergänzt werden, die obdachlos sind oder in sehr prekären Wohnverhältnissen leben: dringend nötig erscheint auch ein Nothilfeprogramm für den Winter, etwa ein Konzept für den Betrieb eines Mitternachtsbusses.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die Stimmen von Herrn Warnstorf/ CDU-Fraktion, Herrn Hartleif/ CDU-Fraktion und Herrn Illmer/parteilos), bei Enthaltung von Herrn Ceccarelli/ CDU-Fraktion die o. g. Ergänzung.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen….


Herr Sohn erläuterte, dass zu dem Bereich der wohnungslosen Jugendlichen eine separate Vorlage erarbeitet und dem Ausschuss vorgestellt würde. Aus diesem Grund würde er vorschlagen die Vorlage abzustimmen und die Empfehlungen des Sozialausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost dem Rat zur Entscheidung zu überlassen.

Dem stimmten die Mitglieder des Ausschusses zu.

Herr Langhorst erklärte, dass seine Fraktion sich, wie auch im Sozialausschuss, enthalten würde.
Herr Sohn bedankte sich bei Herrn Bruns, Herrn Fiedler und Frau Ullmann für Ihre Anwesenheit und Bereitschaft für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 07.06.2018 und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus öffentlicher Sitzung vom 19.06.2018 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage dargestellten Schritte weiter zu konkretisieren und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.


zu TOP 3.3
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11107-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW, sowie eine entsprechende Antragsstellung zur Förderung bei der Bezirksregierung Arnsberg und damit verbunden eine Berücksichtigung eines Mehraufwand in Höhe von 44.100 € für das Jahr 2018. Der Nutzung der Mehrerträge aus Fördermitteln zur Deckung der Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW wird zugestimmt. Zudem beschließt der Rat der Bereitstellung weiteren Mehraufwands in der Haushaltsplanung 2019-2022, wie unter den finanziellen Auswirkungen dargestellt ist, und stimmt zu, dass in Höhe der Fördergelder überplanmäßige Aufwendungen nach § 83 GO NRW getätigt werden dürfen.

Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2022 und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 bis 2022.


4. Anträge / Anfragen

-unbesetzt-





zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die Übersicht April-Juni wird mit dem Protokoll versandt.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden


Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

Die Broschüre „Kinder-Kulturarbeit in der Kinder- und Jugendförderung“ wurde als Tischvorlage verteilt.
Die Übersicht der Eröffnungsveranstaltungen der Kinderferienspiele und die Terminübersicht der Sitzungen des AKJF 2019 wurden mitversandt.




Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 16:55 Uhr






Sohn Grohmann Weber
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(See attached file: TOP 2.1 Pflegekinderdienst_Qualität_AKJF_27.06.2018.pdf) (See attached file: TOP 2.2 Jugendhilfeberatung in Praxen.pdf) (See attached file: Aufstellungen BV April - Juni 2018 .pdf)