Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 11.12.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 12:00 - 12:06 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Baran
Rm Schilff

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt


b) Verwaltung:

StR’in Bonekamp
StR Lürwer
StR’in Jägers
StD Stüdemann
Herr Westphal
StR’in Zoerner

Herr Güssgen
StAR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.11.2014

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 29.10.2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14274-14)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald -
hier: Klarstellende Präzisierungen der textlichen Festsetzungen, der Hinweise sowie der Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14428-14)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14117-14)

3.4 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “City Nord“ und Aufhebung der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14267-14)

3.5 Stadtumbau Hörde Zentrum
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes - 2. Umsetzungsphase
Grundsatzbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13698-14)

3.6 Stadtumbau Hörde Zentrum
Stadtteilmanagement
Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13840-14)

3.7 Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh;
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14251-14)

3.8 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-14)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 02.10.2014 versandt. -

3.9 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Geschäftsbericht der Koordinierungsstelle Klimaschutz; Stand: Oktober 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14026-14)

3.10 Klimaschutzkonzept "Nachhaltige Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Dortmund-Dorstfeld West - Innovation Business Park"; ein Projekt des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13872-14)

3.11 Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-14)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014
(Drucksache Nr.: 13818-14)

3.12 Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

3.13 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

3.14 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

3.15 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

3.16 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)



3.17 Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 - 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13782-14)

3.18 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13847-14)

3.19 Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Bochum über die Regelung und Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der erstmalig endgültigen Herstellung der Anlage Am Hackenbeck aufgrund der §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13293-14)

3.20 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14596-14)

3.21 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13224-14)

3.22 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13708-14)

3.23 Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13974-14)

3.24 Radschnellweg Ruhr
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2014
(Drucksache Nr.: 14008-14)

3.25 Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 13.11.2014 versandt. -

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13700-14)

4.2 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2015 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13826-14)

4.3 Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13861-14)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 12.11.2014
(Drucksache Nr.: 13861-14)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 13861-14-E2)

4.4 Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Smart Cities and Communities“ (intelligent vernetzte Städte und Regionen) im EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13684-14)

4.5 Wachstumsinitiative der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13824-14)

4.6 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2015 - 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14269-14)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Dortmund mit Gebührenordnung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14248-14)

5.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14246-14)

5.3 Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2014
(Drucksache Nr.: 14377-14-E1)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderungen von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13901-14)

6.2 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13896-14)

6.3 Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14209-14)
6.4 Übernahme und Modernisierung der Sportplatzanlage Evinger Straße durch den Verein TV Brechten 1913 e. V.
hier: Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage in einen Kunstrasenplatz

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13902-14)

6.5 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Klaus Wilke, Vorsitzender des Volleyballkreises Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14129-14)

6.6 Wirtschaftsplan 2015 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13711-14)

6.7 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14420-14)

6.8 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-14)

7. Schule

7.1 Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)

7.2 Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14366-14)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13892-14)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014
(Drucksache Nr.: 13892-14)

8.2 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14085-14)

8.3 "Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Satzungsänderung der ProVitako eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14136-14)

9.2 Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13850-14)

9.3 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Stadtwerke Wesel GmbH an einem Windpark

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14295-14)

9.4 Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14299-14)

9.5 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14328-14)

9.6 Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der ÖSPV-Finanzierung/Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14321-14)

9.7 Wirtschaftsplan 2015 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14250-14)

9.8 WOH 2015: Terminplanung und Weiterentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13926-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2014
(Drucksache Nr.: 13926-14)

9.9 Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14351-14)

9.10 Aktueller Sachstand "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14414-14)

9.11 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14361-14)

9.12 Weiterentwicklung DEW21 – hier: Neuordnung der Beteiligung der RWE Deutschland AG an DEW21 mit Wirkung vom 1.1.2015 – Gesellschaftsrechtliche Umsetzung nach Abschluss der Verhandlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14364-14)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014
(Drucksache Nr.: 14364-14)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Planung verkaufsoffene Sonntage 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13652-14)

10.2 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13744-14)

10.3 unbesetzt

10.4 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 09. bis 11. Juni 2015 in Dresden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14599-14)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau verwies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.11.2014

Die Niederschrift über die 2 Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.11.2014 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 29.10.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14274-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald -
hier: Klarstellende Präzisierungen der textlichen Festsetzungen, der Hinweise sowie der Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14428-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14117-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “City Nord“ und Aufhebung der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14267-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.5
Stadtumbau Hörde Zentrum
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes - 2. Umsetzungsphase
Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13698-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 10.12.2014 vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung des AUSW vom 03.12.2014 wies Herr Rm Kowalewski darauf hin, dass es in der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde zu dieser Vorlage eine Anmerkung gegeben habe, die er zu berücksichtigen bittet. Die Verwaltung sagt zu, bis zur Ratssitzung eine Klärung herbeizuführen.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich der o.g. Hinweis auf einen Antrag der Fraktion Linke & Piraten in der Bezirksvertretung Hörde zum Radwegenetz im Bereich der Bahnunterführung Benninghofer Straße bezog. Der Antrag wurde von der Bezirksvertretung Hörde abgelehnt. Die Bezirksvertretung Hörde hat dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage ohne weitere Hinweise einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung mitsamt des Schreibens der Verwaltung vom 10.12.2014 an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Stadtumbau Hörde Zentrum
Stadtteilmanagement
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13840-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh;
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14251-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.9
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Geschäftsbericht der Koordinierungsstelle Klimaschutz; Stand: Oktober 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14026-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Klimaschutzkonzept "Nachhaltige Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes Dortmund-Dorstfeld West - Innovation Business Park"; ein Projekt des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13872-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014 vor:
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet die Verwaltung, bis zur Ratssitzung folgende Fragen zu beantworten:

1. Aus welchem Grund ist die Vorlage den Gremien erst nach der Beauftragung am 18.07.2014
zugeleitet worden?
2. Warum wurde nicht die wenigstens ein Dringlichkeitsbeschluss erwirkt?
3. Warum wurde nicht die nächstmögliche Sitzung nach dem 18.07.2014 erreicht?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Dazu lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Antwortschreiben der Verwaltung vom 09.12.2014 vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat sich in der Sitzung vom 20.11.2014 mit dem Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13) – hier: Anpassung der Investitionskosten, befasst. Die in diesem Zusammenhang von der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN gestellten Fragen haben zu einer Befassung durch die Städtische Immobilienwirtschaft geführt. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Aus welchem Grund ist die Vorlage den Gremien erst nach der Beauftragung am 18.07.2014 zugeleitet worden?
Die städtische Immobilienwirtschaft hat sich aufgrund der Submissionsergebnisse ausführlich mit der Kostensituation befasst. Im Ergebnis wurde deutlich, dass eine erneute Ausschreibung wesentliche zeitliche Verzögerungen in der Bauausführung bedeuten würde und zudem keine positiveren Ergebnisse hinsichtlich der Einsparmöglichkeiten zu erwarten waren. Im ersten Schritt war es deshalb die Vorgabe, den finanziellen Mehrbedarf im städtischen Haushalt sicherzustellen.

Im Rahmen der Gespräche zur Haushaltsplanaufstellung 20155 ff. der investiven Hochbaumaßnahmen wurden die Mehrbedarfe angemeldet und als pflichtige Bedarfe eingestuft. Eine Vergabe des Auftrags zum 18.07.2014 war unbedingt erforderlich, um die beschleunigte Umsetzung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und Einhaltung der aktuellen Sicherheitsstandards (z.B. Nichteinhaltung der DIN 14092) gewährleisten zu können. Beide Objekte sind Bestandteil des Brandschutzbedarfsplans der Feuerwehr.
2. Warum wurde nicht wenigstens ein Dringlichkeitsbeschluss erwirkt?
Erst durch die Mitte Juli zur Verfügung gestellte Verpflichtungsermächtigung des Tiefbauamtes konnte die Finanzierung gesichert werden. Somit lagen erst zu diesem Zeitpunkt alle abschließenden Ergebnisse vor. Das Einholen eines Dringlichkeitsbeschlusses war insofern aus zeitlichen Gründen vor der Auftragserteilung am 18.07.2014 nicht mehr möglich (Ratssitzung 03.07.2014).
3. Warum wurde nicht die nächstmögliche Sitzung nach dem 18.07.2014 erreicht?
Die Sitzung des Rates am 02.10.2014 konnte unter Beachtung des Gremienlaufs nicht erreicht werden, da parallel fachübergreifende Abstimmungsgespräche notwendig waren, um die Auswirkungen im Haushaltsplan und die Finanzierung darzulegen und zu begründen. Demzufolge war es erst möglich, den Beratungsgang November/Dezember zu erreichen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014 und dem Schreiben der Verwaltung vom 09.12.2014 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 02.12.2014 vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der beiden folgenden Anträge aus der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün

- „Die Verwaltung wird gebeten, in den zukünftigen Vorlagen schulischer Bauvorhaben,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Photovoltaikanlagen mit aufzuführen.“

- „Die Verwaltung wird gebeten, bereits für das vorliegende Bauvorhaben die Wirtschaftlichkeit
einer Photovoltaikanlage zu prüfen und in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berichten.
Sollte man danach zu dem Ergebnis kommen, dass eine Photovoltaikanlage hier wirtschaftlich
betrieben werden kann, soll ein entsprechende Ergänzung zur heutigen Vorlage beschlossen
werden.“

einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.867.622 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.283.392 €, Kosten für die Herstellung der Außenanlagen in Höhe von 404.230 € sowie Möblierungskosten in Höhe von 180.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen aus dem
Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24B00805014903, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 60.000 €
Haushaltsjahr 2015: 373.000 €
Haushaltsjahr 2016: 3.210.622 €
Gesamt: 3.643.622 €
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Für das Jahr 2014 wurden die Mittel gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig mit Deckung durch Minderauszahlungen unter Investitionsfinanzstelle 24_00805014900, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Auszahlungen ab 2015ff wurden in Höhe von 3.463.622 € nach dem neuen Konzept zur
Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2015 ff.
berücksichtigt. Der Differenzbetrag zum dargestellten Finanzierungsbedarf i. H. v. 180.000 € für das Jahr 2016 ist i. R. d. endgültigen Haushaltsplanaufstellung für 2015 ff entsprechend zu
berücksichtigen.

Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40B00301000320, Finanzposition 780500:

Haushaltsjahr 2016: 180.000 €
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Die Deckung der Auszahlungen erfolgt über die Investitionsfinanzstelle 40B00301000319,
Finanzposition 780500.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 44.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 16.188,04 €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2017 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den FB 40 (Auftrag
400301040008) und 65 (Auftrag 650138011000) in den jeweiligen Teilergebnisplänen
entsprechend zu berücksichtigen.

Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.

2. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 373.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2015. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133, Finanzposition 780810.

3. beschließt die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 3.210.622 € für 2016 mit Deckung aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004, Finanzposition 780810.

4. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für die Abbruchkosten beläuft sich auf 372.230 € zuzüglich 6.880 € nicht aktivierbarer Eigenleistungen (VILV).
Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24080501NESP, Sachkonto 522200 wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 10.000 €
Haushaltsjahr 2015: 15.000 €
Haushaltsjahr 2016: 165.000 €
Haushaltsjahr 2017: 182.230 €

5. beschließt die Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-Nr. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-Nr. 04419-11 vom 14.07.11), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.

6. beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07), um den Ersatzneubau der Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium zu ermöglichen.

7. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

8. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage sowie die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 02.12.2014 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.15
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2014 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 2 dargestellten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4,171 Mio. Euro zur Kenntnis.

Weiterhin bestand Einigkeit darüber, die folgenden Maßnahmenvorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord für das Jahr 2015 – siehe Drucksache Nr.: 14325-14, Vorschlagskatalog des FB 65 Anlage 1 – konsumtive Maßnahmen - in das Instandhaltungsrückstellungsprogramm aufzunehmen:

Lfd.-Nr. 5:
Diesterweg Grundschule (Turnhalle)
Erneuerung der Turnhallenfassade (Nur Planungskosten) 50.000 Euro

Lfd.-Nr. 6:
Gertrud-Bäumer-Realschule (Turnhalle Uhlandstraße)
Sanierung der Duschen und WC´s 205.000 Euro.

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 08.12.2014 vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 20.11.2014 verblieb die Frage der CDU-Fraktion, warum in den Maßnahmenlisten manche Felder „ausgenullt“ sind. Die Frage beantworte ich wie folgt:

Instandhaltungsrückstellungen wurden seit der Eröffnungsbilanz im Jahr 2006 gebildet. Die oben genannte Drucksache gibt eine Übersicht über alle abgeschlossenen, laufenden bzw. noch nicht begonnenen Maßnahhmen der Instandhaltungsrückstellung.

Zur besseren Lesbarkeit der Übersichtstabelle wurde als Ausgangspunkt die Höhe der Instandhaltungsrückstellung zum Zeitpunkt 31.12.2013 gewählt. Im weiteren Tabellenverlauf wird die Entwicklung im Jahr2 2014 dargestellt. Die mit „Null“ dargestellten Maßnahmen konnten bereits vor 2014 baulich abgeschlossen werden. Aus diesem Grunde wurde die Instandhaltungsrückstellung zum oben genannten Stichtag entweder in voller Höhe verbraucht oder ein Restbetrag konnte zur Auflösung freigegeben werden.

Die betreffenden Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen wurden für das Jahr 2014, auch wenn die Maßnahme baulich abgeschlossen und Instandhaltungsrückstellungen verbraucht/aufgelöst waren, aus Gründen der Vollständigkeit aufgeführt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 03.12.2014 und das Schreiben der Verwaltung vom 08.12.2014 zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 - 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13782-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung am 25.11.2014 vor:
Nachfragen zur Vorlage werden durch Frau Uehlendahl beantwortet.
Herr sB Auffahrt bittet die Verwaltung darum, den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen und demRat eine Prioritätenliste vorzulegen, woraus hervorgehe, welche Straßen am dringlichsten zu sanieren seien, damit man nachvollziehen könne, welche Maßnahmen von der Verwaltung priorisiert würden.

Frau Uehlendahl führt hierzu an, dass eine solche Prioritätenliste derzeit und in absehbarer Zeit nicht geben werde. Sie erläutert hierzu, dass es eine Straßendatenbank gäbe, in welcher der Zustand der verschiedenen Fahrbahnbestandteile dargelegt werde. Die Aktualisierung dieser Datenbank erfolge in einem 5-Jahres-Rhythmus. Momentan sei man damit beschäftigt, die aktuellen Begehungsergebnisse einzustellen. Sobald diese Datenerfassung abgeschlossen sei, werde sie diese Informationen gerne, wie gewünscht, zur Verfügung stellen. Sie weist hierzu darauf hin, dass diese Straßendatenbank keine Auskunft über Prioritäten enthalte.
Zum Thema Priorisierung erläutert sie, dass hierbei nicht nur der Zustand einer Straße sondern
ebenso auch deren Bedeutung betrachtet werde, wonach beispielsweise im Rahmen der
Grunderneuerung natürlich eine Hauptverkehrsstraße wichtiger als eine Anliegerstraße sei. Einfluss auf eine Priorisierung habe darüber hinaus auch, was von anderen Ver –und Entsorgern in naher Zukunft geplant sei (z.B. geplante Leitungsarbeiten der DEW in den nächsten 5 Jahren oder eine umfangreiche Kanalbaumaßnahme der Eigenbetriebes Stadtentwässerung in 2 Jahren). Ebenso fließe in die Beurteilung ein, welche Unterhaltungsaufwände der Bezirk tatsächlich in seiner täglichen Unterhaltungsarbeit auf diese Straße bucht.
Sie weist weiter darauf hin, dass selbst dann, wenn das derzeit im Aufbau befindliche Infrastrukturmanagementsystem existiere, man nicht dazu in der Lage sein werde, auf Knopfdruck eine Prioritätenliste zu erhalten aber ein Hilfsmittel habe, um sowohl der Verwaltung als auch den politischen Gremien die Priorisierung besser erläutern zu können.

Zum Thema „KAG-Beiträge: Schäferstraße und Plaßstraße“ erläutert Frau Uehlendahl, dass es sich hierbei um zwei geschobenen Maßnahmen aus dem Grunderneuerungsprogramm 2014 – 2015 handele und deshalb in der jetzigen Vorlage für diese Straßen keine Begründung für die Beitragssätze angegeben seien. Diese Beitragssätze könne man aber der entsprechenden Vorlage aus dem Vorjahr entnehmen. Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden kündigt Frau Uehlendahl an, dass sie die entsprechenden Informationen hierzu nachliefern werde.
Auf einige kritische Anmerkungen zur Beratungsfolge, teilt Frau Uehlendahl mit, dass die Verwaltung bei zukünftigen Vorlagen bestrebt sei, die Beratungsvorlage der Gremien so einzurichten, dass zuerst die Bezirksvertretungen und anschließend die jeweiligen Fachausschüsse tagen. Zudem sagt sie zu, dass die Verwaltung in den nächsten Vorlagen auch die jeweiligen Gründe auflisten werde, woraus sich entnehmen ließe, warum sich die einzelne Straßen im Grunderneuerungsprogramm befänden.

Für die jetzige Vorlage sichert Frau Uehlendahl zu, dass begründete Änderungsvorschläge aus den Bezirksvertretungen im weiteren Verfahren durch die Verwaltung berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Äußerung wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, nach Kenntnisnahme und Empfehlung der
Bezirksvertretungen und Ausschüsse, das Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 - 2016 mit
einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.475.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus den in der Begründung und in den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen.

Folgende Auszahlungen für das Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 – 2016 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2015, 2. Halbjahr: 3.575.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016, 1. Halbjahr: 2.900.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von
92.367,75 Euro ab 2016 und weiteren 70.036,50 Euro ab 2017.

Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich Projekte
auszutauschen, wenn sich eine Maßnahme aus finanziellen, technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.

Gleichzeitig hebt der Rat den Teilbeschluss zur Erneuerung der Altenderner Straße von Haus-Nr.17 bis Im Schellenkai aus dem Beschluss DS-Nr.: 11004-13 vom 12.12.2013,
Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 – 2015 auf.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 09.12.2014 zur Zusammenfassung der Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der o. g. Vorlage des Tiefbauamtes haben sich im Vorfeld alle Bezirksvertretungen befasst.

Um die Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen in einem Überblick dem Rat der Stadt Dortmund zu präsentieren, reiche ich in der Anlage eine tabellarische Zusammenfassung nach, die gleichfalls die entsprechenden Stellungnahmen der Tiefbauverwaltung beinhaltet.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich dem Rat der Stadt Dortmund, das Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 – 2016 zu beschließen.


Straßengrunderneuerungsprogramm 2015 – 2016 (DS-Nr. 13782-14)




Stellungnahmen zu den Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen
Stadtbezirk
Beratungs-termin
Empfehlung
Protokollnotizen/ergänzende Beschlüsse
Stellungnahme Tiefbauverwaltung
Lügendortmund
18.11.2014
Zustimmung
ohne

Hörde
25.11.2014
Zustimmung
ohne

Aplerbeck
25.11.2014
Zustimmung
ohne

Huckarde
26.11.2014
Zustimmung
ohne

In-West
26.11.2014
Zustimmung
ohne

Brackel
27.11.2014
Zustimmung
ohne

Hombruch
02.12.2014
Zustimmung mit Hinwei­sen
Die Löttringhauser Straße soll nach Information eines Vertre­ters des Tiefbauamtes in einer am 10. April 2014 stattgefunde­nen interfraktionellen Sitzung der BV-Hombruch in zwei Bau­abschnitten von der Harkort­straße bis zum Naturbad Froschloch erneuert werden.

1. Bauabschnitt von der Hark­ortstraße bis zur Straße „Am Hombruchsfeld“
2. Bauabschnitt von der Straße „Am Hombruchsfeld“ bis zum Naturbad Frosch­loch

In der interfraktionellen Sitzung sei mit dem Vertreter der Tief­bauverwaltung vereinbart wor­den, zuerst den 1. Bauabschnitt zu realisieren. In der Vorlage sei dies nicht umgesetzt wor­den. Dort sei erst die Fertig­stellung des 2. Bauabschnittes aufgeführt (s. Anlage 3 der Vorlage). Die BV bittet, dies zu ändern. Der 1. Bauabschnitt von der Harkortstraße bis zur Straße „Am Hombruchsfeld“ soll zuerst realisiert werden.
Aus der Sicht des Tiefbauamtes beste­hen keine Bedenken, die Ausführungen der Bauabschnitte ent­sprechend dem Wunsch der Bezirks­vertretung zu tau­schen.
In-Ost
02.12.2014
Zustimmung mit Ergän­zungsan-trag
Auf Seite 5 der Vorlage wird zur Maßnahme „Fahrbahnerneue­rung Im Defdahl“ der umlage­fähige Anliegeranteil nach den §§ 127ff BauGB mit 90% ange­geben. Aus einem Artikel in der Ruhr Nachrichten vom 29.11.2014 ist überraschender­weise zu entnehmen, dass die endgültige beitragsrechtliche Beurteilung dieser Maßnahme noch zu klären ist, da derzeit nicht nachweisbar ist, ob tat­sächlich von einer erstmaligen Herstellung der Erschließungs­anlage im Sinne des Abgaben-rechtes auszugehen ist.
Die gleiche Beurteilung erfolgte auf Seite 7 der Vorlage zur „Fahrbahnerneuerung Hannö­versche Straße“, die sicherlich auch einer intensiven Prüfung bedarf.
Die BV In-Ost empfiehlt daher -insbesondere nach den Ergeb­nissen der Ortstermine mit An­wohnern im Bereich der Straße Im Defdahl- die notwendige Instandsetzung beider Stra­ßenzüge, knüpft aber diese Empfehlung an den Vorbehalt, dass vor Beginn beider Maß­nahmen die Höhe der Beitrags­erhebung bei den Anliegern abschließend geklärt worden ist.
Die Sammelakte des Tiefbauamtes zur Straße Im Defdahl im Abschnitt von Voß­kuhle bis Semer­teichstraße weist zur­zeit nur aus, dass die Gehwege nicht voll­ständig hergestellt sind, kein Planrecht für die Straße existiert und bislang keine beitragsrechtliche Abrechnung durch­geführt wurde. Daher erfolgte die beitrags­rechtliche Beurteilung, dass die vorgesehen Baumaßnahme der erstmaligen Herstel­lung der Erschlie­ßungsanlage dienen und somit die ent­standenen Kosten mit 90% auf die Anlieger (nach Schaffung von Planrecht) umgelegt werden. Einzelne Anlieger des Straßen­abschnittes haben Kontakt zum Tiefbau­amt aufgenommen und vorgetragen, sie hätten schon einmal Beiträge für die Straße gezahlt. Un­terlagen sollen noch vorgelegt werden. Unabhängig davon haben weitere Re­cherchen in Archiven des Tiefbauamtes Ansätze erbracht, die evtl. zur Folge hätten, dass Erschließungs­beiträge nicht mehr, dafür aber Straßen­baubeiträge erhoben werden. Bei einer Einstufung als Haupt­erschließungsstraße werden 45 % der Fahrbahnkosten auf die Anlieger umgelegt.
Selbstverständlich wird das Tiefbauamt auch für die Hannö­versche Straße im Detail prüfen, ob es sich bei den anste­henden Arbeiten um die erstmalige, bau­programmgemäße Herstellung der Straße handelt. Wenn auch hier die erstma­lige Herstellung be­reits in der Vergan­genheit unterstellt werden muss, werden lediglich Straßenbau­beiträge nach § 8 KAG NRW erhoben.
Scharnhorst
02.12.2014
Zustimmung mit Ände­rungswün-schen
Scharnhorst beschließt ein­stimmig die Erneuerung der Flughafenstraße zurückzustel­len, bis der angedachte Kreis­verkehr eingerichtet wird. An­stelle der Flughafenstraße soll die Altenderner Straße im Be­reich von Schellenkai bis Flaut­weg erneuert werden.
Darüber hinaus noch frei ge­wordene Mittel sollen eingesetzt werden für die Erneuerung der Greveler Straße im Bereich von Leveringstraße bis Im Weid­kamp sowie Plaßstraße (Erneu­erung mit Flüsterasphalt bzw. einem Belag, der die größtmög­liche Lärmminderung bietet.)
Das Tiefbauamt prüft, ob und welcher Ab-schnitt der Altender­ner Straße in Abstim­mung mit DEW21 und der Stadtentwässe­rung (EB 70) ggf. er­neuert werden kann.
In-Nord
03.12.2014
Zustimmung mit Zusatz
Aufnahme des Maßnahmenvor­schlages zur Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksver­tretung Innenstadt-Nord für das Jahr 2015 -siehe DS-Nr. 14325-14-, Vorschlagskatalog des FB 66-Anlage 2- investive Maß­nahmen:
Lfd.Nr.3; Bornstraße Fahrtrich­tung Derne (von Heroldstraße bis Holtsteinerstraße) – Fahr­bahninstandsetzung 2 lagig 125.000 €.
Darüber hinaus nehmen die Mitglieder die BV den Auszug aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014 des Ausschus­ses für Bau, Verkehr und Grün zur Kenntnis.
Hier bedarf es noch einer Abstimmung zwischen dem Tief­bauamt und die Bür­gerdiensten, welche die Haushaltsmittel der Bezirksvertretun­gen verwaltet.
Mengede
03.12.2014
Zustimmung mit Hinwei­sen
Herr Utecht von der Fraktion B’90/Die Grünen schlägt vor, dass die Straßen nicht nur er­neuert werden sollen, sondern im Zusammenhang mit der Er­neuerung eine allgemeine Überplanung erfolgen solle.

Herr McDevitt von der Fraktion Die Linke & Piraten unterstützt die vorangegangene Aussage. Außerdem weist er darauf hin, dass die Straße „Rohdesdiek“ in Westerfilde sehr schmal ist. Der Radweg soll außerdem herge­richtet werden. Er bittet darauf zu achten, dass die Straßen Wenemarstraße und Rohdes­diek in Westerfilde nicht zeit­gleich fertig gestellt werden sollten, da er ansonsten ein verkehrliches Chaos befürchtet.

Herr Bezirksbürgermeister Tölch gibt außerdem zu Beden­ken, dass die Wenemarstraße auch Schulweg ist und es sehr gefährlich sei, wenn die LKW dort zum Lidl fahren.

Frau B’90/Die Grünen-Frakti­onssprecherin Knappmann fragt nach, weshalb bei der Erneue­rung der Wenemarstraße der KAG-Beitrag mit 90 % abge­rechnet wird, während bei der Straße Rohdesdiek die Anlieger nicht belastet werden. Hat die Straße Rohdesdiek einen über­bezirklichen Charakter?

Die Bezirksvertretung Mengede gibt einstimmig folgende Emp­fehlung ab und lädt zur nächs­ten Sitzung einen Berichter­statter ein, der die o. g. Fragen beantworten kann.
Die Bauausführung und die Planung des Tief-bauamtes stim­men sich grundsätz­lich intensiv ab. Inso­fern werden die Hin­weise der Bezirks-vertretung geprüft.
Wenn keine Änderun­gen für notwendig erach-tet werden, bleibt es bei der Er­neuerung ent-spre­chend dem Bestand.
















Für die Wene­marstraße geht das Tiefbauamt davon aus, dass sie im bei­tragsrechtlichen Sinne nicht als endgültig hergestellt angesehen werden kann. Dies setzt voraus, dass sämtliche Flächen im Eigentum der Stadt Dortmund stehen. Dies ist aber bei ei­nem Flurstück am nördlichen Ende der Straße noch nicht der Fall. Es werden daher Erschließungsbeiträge nach dem BauGB (90 %) zur Einziehung gelangen.
Die Fahrbahn Roh­desdiek weist zum größten Teil Schäden wie „Elefantenhaut“ und Risse auf. In eini­gen Bereichen liegt sogar starker Ver­schleiß vor. Es exis­tiert aber auch ein Bereich, der durchaus nicht zwingend sofort erneuert werden muss (geringfügiger Teil der Ausbaustrecke). Ins­gesamt wird man aber wohl doch von einer Beitragsfähigkeit der Maßnahme ausge­hen können. Bei einer Charakterisierung als Hauptverkehrsstraße werden 45 % der Fahrbahnkosten auf die Anlieger umgelegt.
Eving
10.12.2014



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage, die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün sowie das Schreiben der Verwaltung vom 09.12.2014 zur Zusammenfassung der Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Innsbruckstraße von Dornstraße bis westliche Einmündung P+R-Parkplatz (Wendeanlage vor Haus Nr. 13).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13847-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Bochum über die Regelung und Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der erstmalig endgültigen Herstellung der Anlage Am Hackenbeck aufgrund der §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13293-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14596-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.21
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13224-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.22
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13708-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.23
Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13974-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.24
Radschnellweg Ruhr
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2014
(Drucksache Nr.: 14008-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 30.10.2014 vor:
Die Bezirksvertretung stimmt nachfolgendem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD,
B’90/Die Grünen sowie Herrn Dr. Sickert, Die Linke, und Herrn Knöpker, Piratenpartei, mit
12 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel begrüßt die RVR-Planungen zum Radschnellweg und fordert
den Rat der Stadt Dortmund auf, sich für eine schnelle Realisierung des Projektes einzusetzen.

Begründung:
Für den Stadtbezirk Brackel wäre der Radschnellweg Ruhr eine optimale Verbesserung der
bereits bestehenden Radwegebeziehungen. Das Projekt würde die vielfältigen Aktivitäten im
Bezirk zur Attraktivierung des Radfahrens sehr gut komplettieren. U. a. wird eine sinnvolle
Anbindung an die Radwege in der östlichen Innenstadt bis heute schmerzlich vermisst. Hier
sind die Radfahrer ziemlich allein gelassen und stehen vor Ort vor mehreren wenig
zeitgemäßen und umständlichen Varianten.

Die für den Stadtbezirk Brackel in der Machbarkeitsstudie aufgeführten baulichen und
gestalterischen Belange sind bereits für heute relevant, da der Radverkehr auf der Trasse von
Unna in Richtung Dortmund-Innenstadt deutlich zugenommen hat. Auffallend sind hier
bereits heute viele Berufspendler. So kommt es etwa am Knoten Webershohl/Steinbrinkstraße/ Stemmering schon jetzt zu oftmals gefährlichen Situationen.
Die in der Machbarkeitsstudie (ebda., S. 131) vorgeschlagenen Umbauten sind bereits heute
vonnöten!

Der sehr hohe Freizeitverkehr auf dieser Trasse kann nur deshalb störungsfrei abgewickelt
werden, weil am Wochenende der Kfz-Verkehr in der Regel niedriger und damit das
Konfliktpotenzial geringer ist. Alltags und vor allem in den frühen (oft dunklen) Morgenstunden besteht bereits aktuell ein gewisses Gefährdungspotential. Es macht Sinn, diese Baumaßnahmen im Rahmen des bezuschussten Gesamtprojektes abzuwickeln. Grundsätzlich ist nicht nachvollziehbar, dass sich Dortmund mit seinen vielfältigen Aktivitäten im Bereich des Radverkehres hier gegen die anderen Kommunen stellt und dadurch vielleicht sogar das Gesamtprojekt gefährdet.“
Zu diesem TOP stellt die CDU-Fraktion nachfolgende Anfrage, die geschäftsordnungsgemäß
behandelt wird:

„Die Verwaltung wird gebeten:

1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es an dem Verkehrsknoten Webershohl/Steinbrinkstraße/ Stemmering zu gefährlichen Situationen im Zusammenhang mit dem Fahrradverkehr kommt.

2. Was ist von Seiten der Verwaltung geplant, um diese Gefahrenmomente für Radfahrer
an dem o. g. Knoten zu minimieren.“

Die Behandlung des zu diesem TOP als Tischvorlage vorgelegten Antrages der CDU-Fraktion
wird wegen Klärungsbedarf auf die nächste Sitzung am 27.11.2014 verschoben.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.25
Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2014 vor:
-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 12816-14-E2) - lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -:
„Zum TOP LKW-Routennetz bittet die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN um Behandlung des
nachstehenden Ergänzungsantrages:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um die Aufnahme der bisherigen und
jetzt aktuell noch neu hinzugekommenen Änderungen in den Routenplan um dort entsprechende
Änderungen zu erreichen.
Zusätzlich zu den schon vorgelegten Planungen sollen folgende Änderungen schon jetzt in den
LKW-Plan aufgenommen werden:

1. Brackeler Hellweg komplett ab westlich der LKW -Zufahrt T€Di. (Abb. 1)
2. Flughafenstr. ab Brackeler Hellweg bis zur Hannöverschenstr. (Abb. 1)
3. Holzwickederstr. zwischen Brackeler Hellweg und S-Bahn-Brücke. (Abb. 1)
4. Leni Rommelstr. zwischen Brackeler Hellweg und B1. (Abb. 1)
5. Juchowstr. zwischen Körner Hellweg und Hannöverscherstr. (Abb. 2)
6. Klönnestr. zwischen Halleschestr. ( Verlängerung der Hannöverschen str.)bis zur S-Bahnbrücke;
über Von der Goltzstr. und Düsseldorferstr. Brücke ist eh nur zw. 2,5 ( Seite )und 3,2 m ( Mitte) hoch.(Beschränkung auf 7,5 Tonnen) (Abb. 3)
7. Hülshoffstr auf ganzer Länge um Huckarde zu entlasten. (Abb. 4)

Begründung

Erfolgt mündlich. Wir bitten die Anlage mit dem Kartenmaterial zum Antrag beachten.“
-> Empfehlungen der Bezirksvertretungen (Drucksache Nr.: 12816-14) - lagen bereits zur
Sitzung am 05.11.2014 vor bzw. sind in der nachstehenden Stellungnahme der Verwaltung mit
aufgeführt –
-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12816-14-E3)
(zu den inzwischen vollständig vorliegenden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen
sowie zu dem o. a. Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten)
„Die o. g. Vorlage ist in allen Bezirksvertretungen beraten worden. Es liegen hierzu Empfehlungen und
ergänzende Beschlüsse vor, zu denen die Planungsverwaltung Stellung genommen hat. In der
Übersicht als Anlage finden Sie die jeweilige Stellungnahme zu den einzelnen Empfehlungen.
Ebenfalls wird hiermit zu dem Antrag der Fraktion Die Linke / Piraten vom 04.11.2014 zur Sitzung des
AUSW am 05.11.2014 (Drucksache Nr. 12816-14-E2) Stellung genommen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass folgende Vorschläge bereits in der Vorlage als
Änderung enthalten sind und denen somit gefolgt werden sollte:

Brackeler Hellweg westl. Flughafenstraße
Juchostraße zwischen Hannöversche Str. und Hellweg
Franziskanerstraße,
Von-der-Goltz-Straße,
Im Defdahl von Voßkuhle bis Von-der-Goltz-Straße

Darüber hinaus sollte folgendem Vorschlag zur Herausnahme eines weiteren Abschnittes gefolgt werden:
Brackeler Hellweg zwischen Holzwickeder Str. und TEDI

Die Hinweise bzgl. der Beschilderung in Aplerbeck und der Innenstadt-Nord werden geprüft. Ebenso
wird der Ergänzungsantrag der BV Scharnhorst zum Lkw-Fahrverbot Im Karrenberg geprüft. Die
Bezirksvertretungen erhalten hierzu gesonderte Mitteilungen.
Lkw-Routennetz (Drucksache Nr.: 12816-14)

1. Stellungnahme zu dem Empfehlungen und Protokollnotizen der Bezirksvertretungen

Stadtbezirk
Beratungs-termin
Empfehlung
Protokollnotizen / ergänzende Beschlüsse
Stellungnahme Planungsverwaltung
Lütgendortmund
21.10.
Zustimmung
Wenn der gewünschte Effekt durch die Ver­änderung des Lkw-Routennetzes nicht eintritt, wird die Um­setzung des Beschlus­ses zum Lkw-Durch­fahrverbot weiter ver­folgt.
Die Entwicklung gilt es abzu­warten.
Hörde
28.10.
Zustimmung


Innenstadt-West
29.10.
Zustimmung


Huckarde
29.10.
Zustimmung
Lt. Herrn Bernstein soll aufgrund der fehlen­den Durchfahrtshöhe an der Franziusstraße zwischen Huckarder Straße und Westfali­astraße dieses Teil­stück nicht in das Lkw-Routennetz gehören. Der Bezirksbürger­meister fordert dazu auf, einen entspre­chenden Antrag zu stellen.
Ein Antrag ist bisher nicht gestellt worden.

Es ist richtig, dass dieses Teilstück aufgrund der einge­schränkten Durchfahrtshöhe nicht für alle Lkw nutzbar ist. Die Informationen über die Höhenbeschränkung werden aber ebenso wie das Lkw-Routennetz an die Navigati­onskartenhersteller weiterge­geben und können somit beim Routing in den Naviga­tionssystemen berücksichtigt werden. Für kleinere Lkw bietet diese Route aber trotz­dem eine kurze Verbindung zwischen NS IX und Hafen. Als Alternative blieben an­sonsten nur Umwege über Lindberghstraße oder OW IIIa
Brackel
30.10.
Zustimmung
Zusätzlich soll der Hellweg von Flugha­fenstraße bis Asselner Straße herausgenom­men werden
Das Lkw-Routennetz dient u.a. dazu die Gewerbege­biete an das höherrangige Straßennetz anzubinden. Eine Herausnahme des Hell­wegs in dem Abschnitt würde die Abbindung der Gewerbe­gebiete am Asselner und Brackeler Hellweg bedeuten.
Lediglich der Abschnitt zwi­schen Holzwickeder Straße und Zufahrt TEDI kann he­rausgenommen werden (siehe auch Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Die Linke / Piraten)
Aplerbeck
04.11.
Zustimmung
An der Ausfahrt B1 Sölde/Buddenacker soll die Fahrt nach Brackel / Asseln er­gänzt werden.
Da das Lkw-Routennetz nicht beschildert wird, wird der Hinweis zur Kenntnis ge­nommen und an die das Tief­bauamt zur Überprüfung der Beschilderung weitergeleitet.
Hombruch
04.11.
Zustimmung


Innenstadt-Ost
04.11.
Zustimmung


Scharnhorst
04.11.
Zustimmung
Zusatzantrag: Sper­rung der Straße im Karrenberg für Lkw ab 7,5t „Anlieger frei“
Die Straße Im Karrenberg ist bereits heute nicht Bestand­teil des Lkw-Routenkonzepts. Zur Sperrung gibt es bereits eine ablehnende Aussage in der Vorlage. Der Antrag ist erneut durch die Straßenver­kehrsbehörde zu prüfen.
Mengede
05.11.
Ablehnung
Ablehnung wegen der KV-Anlage in Huckarde.
Das Lkw-Routennetz dient dazu den Lkw-Verkehr über die Hauptrouten auf schnellem Weg zu den Autobahnan­schlussstellen zu leiten. Das mit geplanten Vorhaben wie der KV-Anlage in Huckarde zusätz­licher Lkw-Verkehr entsteht, ist nicht auf das Lkw-Routennetz zurückzuführen. Für Mengede ergibt sich, wie in der Vorlage dargestellt, kein Änderungsbe­darf.
Eving
05.11.
Zustimmung


Innenstadt-Nord
05.11.
Ablehnung
Keine Zustimmung zur Aussage, dass sich kein Änderungs­bedarf für die Innen­stadt-Nord ergibt. Die Beschilderung der Lkw-Entlastungszone sei nicht ausreichend und von Westen sei keine Beschilderung vorhanden.
Aufgrund der Lkw-Entlastungs­zone ist schon seit langem keine (!) Ost-West-Verbindung in der Nordstadt Bestandteil im Lkw-Routennetz. Lediglich die Nord-Süd-Achsen (Leopold­straße, Bornstraße,) sind als Bundes- bzw. Landesstraße Bestandteil des Lkw-Routen­netzes. Die Beschilderung der Lkw-Entlastungszone wird überprüft.

2. Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Die Linke/Piraten vom 04.11.2014 (DS-Nr. 12816-14-E2)

Folgende Abschnitte sollen aus dem Lkw-Routennetz herausgenommen werden:

Abschnitt
Stellungnahme der Planungsverwaltung
1. Brackeler Hellweg komplett ab westlich der Lkw-Zufahrt TEDI
In der Vorlage ist bereits beschrieben, dass der Brackeler Hellweg westlich der Flughafenstraße herausgenommen werden soll. Die Abschnitte zwischen Flughafenstraße und Holzwicker Straße sowie die Holzwickeder Straße zwischen S-Bahn und Brackeler Straße werden für die Anbindung des Gewerbegebiets Westfälische Straße in Richtung OWIIIa benötigt.
Auch die Flughafenstraße und Leni-Rommel-Str. bilden als K7 eine der wenigen Nord-Süd-Verbindungen und sollen im Lkw-Routennetz verbleiben. Lediglich der Ab­schnitt des Brackeler Hellwegs von Holzwickeder Straße bis Zufahrt TEDI könnte zusätzlich aus dem Netz genom­men werden.
2. Flughafenstraße ab Brackeler Hellweg bis Hannnöversche Straße
3. Holzwickeder Straße zwischen Brackeler Hellweg und S-Bahn-Brücke
4. Leni-Rommel-Straße zwischen Brackeler Hellweg und B1
5. Juchostraße zwischen Körner Hellweg und Hannöversche Straße
In der Vorlage ist bereits beschrieben, dass dieser Ab­schnitt herausgenommen wird.
(ist im Text der Ratsvorlage erwähnt, aber nicht noch ein­mal bei den Spiegelstrichen gesondert aufgeführt wor­den).
6. Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und bis zur S-Bahn-Brücke
In der Vorlage ist bereits beschrieben, dass der Abschnitt zwischen Hellweg/Kaiserstraße und Voßkuhle aus dem Routennetz herausgenommen werden soll.
Der nördliche Abschnitt wird als Verbindung zwischen Hallesche Straße und Hellweg/Kaiserstraße bzw. Wallring benötigt, da der Borsigplatz inzwischen vollständig für den Lkw-Verkehr gesperrt wird.
7. Hülshoffstr (gemeint ist vermutlich Hülshof/Huckarder Straße)
Die Nord-Süd-Achse Hülshof/Huckarder Straße ist als Landesstraße (L609) eine wichtige Verbindung z.B. vom Gewerbegebiet Hansa zur OWIIIa und A40.
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden.
-> Überweisung aus dem ABVG vom 25.11.2014
(hierin enthalten: Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme zum Thema
„Routennetz f. Fernbusse“) (CDU-Fraktion, Drucksache-Nr.: 14429-14)
„ ….Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 14429-14):

Derzeit befindet sich eine Verwaltungsvorlage „LKW-Routennetz“, Drucksache Nr.: 12816-14, im
Beratungsgang. Die Verwaltung wurde in der letzten Sitzung des AUSW am 05.11.2014 beauftragt,
sich mit den Änderungsvorschlägen der Bezirkvertretungen sowie mit dem ebenso vorliegenden
Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten zu beschäftigen und zu einer der
nächsten Sitzungen bereits insgesamt eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

Die CDU-Fraktion schlägt in diesem Zusammenhang eine Ergänzung des LKW-Routennetzes
dergestalt vor, dass auch die „boomende“ Branche der Fernbusse Berücksichtigung in einem
Dortmunder Routennetz findet und es somit zum „Routennetz Nutzfahrzeuge“ ausgewertet wird. Bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, ob dieses technisch, finanziell und organisatorisch möglich wäre oder welche Ersatzmaßnahmen andernfalls denkbar sind, um den zunehmenden Fernverkehr mit Omnibussen auf den Dortmunder Hauptverkehrsstraßen zu kanalisieren und aus Siedlungs- und Wohnstraßen möglichst fernzuhalten.

ABVG, 25.11.2014:
Auf Hinweis der Verwaltung einigt man sich darauf, diese Angelegenheit in den Ausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Hier soll sie zusammen mit der Vorlage
„LKW-Routennetz“ behandelt werden. Die entsprechende Stellungnahme zu diesem Punkt, soll
anschließend auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis vorgelegt
werden.“
-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr.: 14429-14-E1)
„Zu dem Vorschlag, das "LKW-Routennetz" (vgl. Drucksache Nr. 12816-14) gesondert um den
Bereich der Fernbusse zu ergänzen kann ich Ihnen mitteilen, dass das Routennetz für LKW derzeit
auch Anwendung bei der Auswahl von Fahrtrouten für Fernreisebusse findet.

Die meisten größeren der derzeit am wachsenden Marktsegment „innerdeutscher Fernbus-
Linienverkehr“ teilnehmenden Unternehmen, wie z. B. die Deutsche Post AG oder das Unternehmen
Meinfernbus.de, haben sich mit Anfragen zu Haltemöglichkeiten und Fahrtrouten an die Verwaltung gewandt.
Im Rahmen ihrer Auskünfte verweist die Verwaltung stets auf den im Internet downloadbaren
LKW-Stadtplan und bringt außerdem gezielt Routenempfehlungen abseits der Wohngebiete ein.
Für die Erreichbarkeit des Dortmunder ZOB von Osten wird bisher die Heiligegartenstraße -
Bornstraße / Wallring empfohlen. Für die Anfahrt aus westlicher Richtung werden regelmäßig
die OWIIIa und die Heinrich-August-Schulte-Straße empfohlen. Das Befahren der Mallinckrodtstraße
im Innenstadtbereich, insbesondere in Verbindung mit der Nutzung z. B. der Schützenstraße
oder Leopoldstraße, wird seitens der Verwaltung stets abgelehnt.

Da inzwischen viele Unternehmer Doppeldeck-Reisebusse einsetzen, ist ein wichtiger Aspekt v.
a. die Durchfahrtshöhe unter Brücken, die die Unternehmen dem LKW-Stadtplan entnehmen.
Für die Hinweise zeigen sich die Busunternehmen im Regelfall aufgeschlossen und dankbar.
Eine vergleichbare Ansprache, wie gegenüber den Busunternehmern des Linienverkehrs, ist bei
den Betrieben mit sogenanntem Gelegenheitsverkehr kaum möglich, da diese grundsätzlich ihre
Fahrtrouten und Halteplätze frei wählen dürfen. Dieses Bus-Marktsegment stagniert allerdings
und ist insbesondere am ZOB als rückläufig einzuschätzen.
Da speziell für das wachsende Bus-Marktsegment die Routenplanung bereits heute gut funktioniert,
sieht die Verwaltung derzeit nicht das Erfordernis, Bus-Routen gezielt in den LKWStadtplan
mit aufzunehmen.“
AUSW, 03.12.2014:
Aufgrund der heutigen Beratung zu diesem Punkt signalisiert die Mehrheit des Ausschusses (SPDFraktion, CDU-Fraktion und Fraktion B’90 Die Grünen), dass sie bereits heute hierzu beschlussfähig wäre und die Vorlage, unter Einbeziehung der vorliegenden Ausführungen der Verwaltung, befürworten könne.

Rm Waßmann kündigt an, dass seine Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke
& Piraten ablehnen werde.

Nachdem Rm Kowalewski für seine Fraktion nochmaligen Beratungsbedarf deklariert und beantragt
hat, diesen Punkt in die nächste Sitzung des AUSW zu schieben, einigt man sich darauf, die
Angelegenheit in die Ratssitzung am 11.12.2014 durchlaufen zu lassen.

Die entsprechende Beschlussfassung des Rates soll anschließend noch mal allen Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die gesamte Angelegenheit an
den Rat der Stadt durchlaufen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2014 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13700-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2015 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13826-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.3
Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13861-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 12.11.2014 vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ergänzend eine Synopse der Betriebssatzung sowie
folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 13861-14-E1) vor:

„Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
der Wirtschaftsförderung Dortmund (Drucksache Nr. 13861-14) unter § 8 wie folgt zu fassen:

Paragraph 11 Absatz 4 Satz 3 der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
vom 19.12.2007 (Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt vom 28.12.2007) in
Verbindung mit der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung
Dortmund vom 23.02.2010 (Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt vom
26.02.2010) wird wie folgt ergänzt:

Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des/der
Oberbürgermeisters/in und der oder des Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder eines
anderen dem Betriebsausschuss angehörenden Ratsmitglieds; der Betriebsausschuss
ist unverzüglich zu unterrichten.“

Sowohl die Vorlage als auch der Antrag der CDU-Fraktion wurden ohne Empfehlung
weitergeleitet.

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Synopse der Betriebssatzung vor:

Betriebssatzung alte Fassung
(Auszug)
Betriebssatzung neue Fassung
(Auszug)
Bemerkungen
Betriebssatzung „Wirtschaftsförderung
Dortmund“
vom 23.02.2010
Betriebssatzung „Wirtschaftsförderung
Dortmund“
vom

Aufgrund der §§ 7, 41 und 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 18.02.2010 folgende Betriebssatzung für die „Wirtschaftsförderung Dortmund" beschlossen:
Aufgrund der §§ 7, 41 und 107 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), zuletzt geändert durch Artikel 1 der VO vom 13. August 2012 (GV. NRW. S. 296), hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am folgende Betriebssatzung für die „Wirtschaftsförderung Dortmund" beschlossen:
Anpassungen auf Grund entsprechender Änderungen der GO NRW sowie der EigVO NRW
§ 2
Zweck, Gliederung

(1) Im Rahmen gesamtstädtischer Zielsetzungen sind die Schwerpunkte der Aufgaben des Eigenbetriebes

· die aktive Bestandspflege als Daueraufgabe mit dem modernen Verständnis, den Dortmunder Unternehmen nicht nur bei von ihnen selbst erkannten Standortproblemen zu helfen, sondern auch Initiativen zur Förderung neuer Aktivitäten in Branchen mit besonderen Entwicklungspotentialen in Dortmund zu ergreifen sowie die Anwerbung neuer Produkte, Geschäftsfelder und Firmen durch Mitarbeit an und Initiative zu Innovations- und Entwicklungsprojekten,

· die Nutzung, Inwertsetzung und Mobilisierung von gewerblichen Immobilien,

· die Mobilisierung und Vermarktung von Gewerbestandorten zum Zwecke der Wirtschaftsförderung in Dortmund,

· die Untersuchung der regionsspezifischen (endogenen) Potentiale für Wirtschaftswachstum und Projektentwicklungen, die Initiierung bzw. Moderation von Gemeinschaftsbemühungen zur Aktivierung dieser Ressourcen und zur Entwicklung von Leitprojekten und eines darauf abgestimmten Standortprofiles,

· die Fortführung der betriebs- und programmorientierten Aktivitäten zur Kompetenz- und Fachkräfteentwicklung (Beschäftigungsfähigkeit) sowie der Arbeiten zur Verbesserung der Chancen der Frauen in der Wirtschaft in enger Zusammenarbeit mit den Förderebenen des Landes NRW und der Europäischen Union,

· die Unterstützung der Aktivitäten zur Internationalisierung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Dortmund,

· die Nutzung der Synergiepotentiale durch neugestaltete Arbeitsprozesse und konsequente Kundenorientierung,

· die enge Kooperation mit den verschiedenen lokalen, regionalen und überregionalen Organisationen und Institutionen der Wirtschaft, der Wissenschaft und des Arbeitslebens,
· die Vernetzung von Technologien und Anwender-Branchen, die Unterstützung von Unternehmen, die Vernetzung von Wissen sowie die Entwicklung von Arbeits- und Lebensqualität,

· die Förderung des Tagungs- und Kongressbereiches zur Steigerung der Gäste- und Übernachtungszahlen,
· die Entwicklung, Umsetzung und Förderung von Maßnahmen zur Schaffung einer familienbewussten Arbeitswelt am Wirtschaftsstandort Dortmund sowie die darauf gerichtete Unterstützung und Beratung von Unternehmen.















(2) Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen für Unternehmen, Institutionen und Initiativen, sonstige Zielgruppen wie auch für die Gebietskörperschaft und sonstige Stellen.

(3) Zur „Wirtschaftsförderung Dortmund"
gehören die folgenden Geschäftsbereiche:

- dortmund-project
- Dienstleistungszentrum Wirtschaft
- Kooperationsstelle Arbeit und Region.

Der Geschäftsleitung sind die
„Standortkommunikation“ und der
„Kaufmännische Bereich“ unmittelbar
zugeordnet.
§ 2
Zweck, Gliederung

(1) Im Rahmen gesamtstädtischer Zielsetzungen sind die Schwerpunkte der Aufgaben des Eigenbetriebes

· die aktive Bestandspflege als Daueraufgabe mit dem modernen Verständnis, den Dortmunder Unternehmen nicht nur bei von ihnen selbst erkannten Standortproblemen zu helfen, sondern auch Initiativen zur Förderung neuer Aktivitäten in Branchen mit besonderen Entwicklungspotentialen in Dortmund zu ergreifen sowie die Anwerbung neuer Produkte, Geschäftsfelder und Firmen durch Mitarbeit an und Initiative zu Innovations- und Entwicklungsprojekten,

· die Nutzung, Inwertsetzung und Mobilisierung von gewerblichen Immobilien,

· die Mobilisierung und Vermarktung von Gewerbestandorten zum Zwecke der Wirtschaftsförderung in Dortmund,

· die Untersuchung der regionsspezifischen (endogenen) Potentiale für Wirtschaftswachstum und Projektentwicklungen, die Initiierung bzw. Moderation von Gemeinschaftsbemühungen zur Aktivierung dieser Ressourcen und zur Entwicklung von Leitprojekten und eines darauf abgestimmten Standortprofiles,

· die Fortführung der betriebs- und programmorientierten Aktivitäten zur Kompetenz- und Fachkräfteentwicklung (Beschäftigungsfähigkeit) sowie der Arbeiten zur Verbesserung der Chancen der Frauen in der Wirtschaft in enger Zusammenarbeit mit den Förderebenen des Landes NRW und der Europäischen Union,

· die Unterstützung der Aktivitäten zur Internationalisierung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Dortmund,

· die Nutzung der Synergiepotentiale durch neugestaltete Arbeitsprozesse und konsequente Kundenorientierung,

· die enge Kooperation mit den verschiedenen lokalen, regionalen und überregionalen Organisationen und Institutionen der Wirtschaft, der Wissenschaft und des Arbeitslebens,
· die Vernetzung von Technologien und Anwender-Branchen, die Unterstützung von Unternehmen, die Vernetzung von Wissen sowie die Entwicklung von Arbeits- und Lebensqualität,

· die Förderung des Tagungs- und Kongressbereiches zur Steigerung der Gäste- und Übernachtungszahlen,

· die Entwicklung, Umsetzung und Förderung von Maßnahmen zur Schaffung einer familienbewussten Arbeitswelt am Wirtschaftsstandort Dortmund sowie die darauf gerichtete Unterstützung und Beratung von Unternehmen,

· Entwicklung von Wissenskernen als Kristallisationspunkte aus wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Kompetenz für neue Wachstumsimpulse am Standort Dortmund,

· Aufbau von Beschäftigungsperspektiven für einfache Tätigkeiten (Helferarbeitsplätze) am Standort Dortmund,

· Unterstützung und Entwicklung lokaler Wirtschaftskreisläufe in den Dortmunder Vororten.

(2) Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen für Unternehmen, Institutionen und Initiativen, sonstige Zielgruppen wie auch für die Gebietskörperschaft und sonstige Stellen.

(3) Zur „Wirtschaftsförderung Dortmund" gehören
die folgenden Geschäftsbereiche:

-
Invest
- Dienstleistungszentrum Wirtschaft
-
Arbeit und Qualifizierung.

Der Geschäftsleitung sind die
„Standortkommunikation“ und der
„Kaufmännische Bereich“ unmittelbar
zugeordnet.
Ergänzungen auf Grund der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung






















Anpassungen auf Grund der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung
§ 6
Rat

(1) Der Rat der Stadt entscheidet nach Maßgabe des § 41 GO NRW und des § 4 EigVO NRW über die grundlegenden Angelegenheiten des Eigenbetriebes; dazu zählen vor allem

a) die allgemeinen Grundsätze des Eigenbetriebes

b) die Bestellung und Abberufung der Geschäftsleitung auf Vorschlag des Betriebsausschusses,

c) die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes sowie die Beschlussfassung über
die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung,

d) die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes,

e) die Entlastung des Betriebsausschusses,

f) die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt,

g) die Aufnahme von Darlehen, soweit der Rat der Stadt darüber nicht bereits im Rahmen des Beschlusses über den Wirtschaftsplan entschieden hat.

(2) Darüber hinaus ist er zuständig für

a) die Einrichtung,
Zweckbestimmung und
Auflösung einzelner Bereiche.

b) Entscheidungen in den Fällen, in welchen die Wertgrenzen des § 7 Abs. 3 überschritten werden.


(3) Der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sind nach § 59 GO NRW zu beteiligen
§ 6
Rat

(1) Der Rat der Stadt entscheidet nach Maßgabe des § 41 GO NRW und des § 4 EigVO NRW über die grundlegenden Angelegenheiten des Eigenbetriebes; dazu zählen vor allem

a) die allgemeinen Grundsätze des Eigenbetriebes
b) die Bestellung und Abberufung der Geschäftsleitung auf Vorschlag des Betriebsausschusses,

c) die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes sowie die Beschlussfassung über
die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung,

d) die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes,

e) die Entlastung des Betriebsausschusses,

f) die Verminderung des Eigenkapitals zugunsten der Gemeinde

g) die Aufnahme von Darlehen, soweit der Rat der Stadt darüber nicht bereits im Rahmen des Beschlusses über den Wirtschaftsplan entschieden hat.

(2) Darüber hinaus ist er zuständig für

a) die Einrichtung,
Zweckbestimmung und
Auflösung einzelner Bereiche.
b) Entscheidungen in den Fällen,
in welchen die Wertgrenzen
des § 7 Abs. 3 überschritten
werden.

(3) Der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sind nach § 59 GO NRW zu beteiligen
Anpassung auf Grund einer entsprechenden Änderung der
EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
§ 7
Betriebsausschuss

(1) Die Bildung und die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses richten sich nach § 5 EigVO NRW. Der Betriebsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung des Rates der Stadt Dortmund.

(2) Der Betriebsausschuss berät in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen. Über alle wichtigen Angelegenheiten, die die gemeindliche Entwicklung betreffen, ist er von dem/der Oberbürgermeister/in zu unterrichten. Ferner ist er von der Geschäftsleitung über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere auch über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung umfassend zu unterrichten.

(3) Der Betriebsausschuss ist zuständig für

a) die bürger-, kunden- und unternehmensnahe, effiziente Umsetzung der vom Rat der Stadt festgelegten allgemeinen Grundsätze durch die Angebote und Maßnahmen der „Wirtschaftsförderung Dortmund" (Produkte und Leistungen), dabei insbesondere
· für Entscheidungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bei einer Wertgrenze von über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

· die Übernahme von Baulasten an Grundstücken sowie die im Rahmen des Baurechts abzugebenden nachbarrechtlichen Zustimmungen, soweit es sich um städtische Grundstücke handelt, die in einem Bebauungsplan als Gewerbe- oder Industriegebiet festgesetzt sind. Dies gilt auch für städtische Grundstücke, die in Gebieten liegen, für die der Rat der Stadt Dortmund die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat und deren Verwendungszweck als Gewerbe- oder Industriegebiet mit ausreichender Sicherheit bestimmt ist,

· die Ausübung bzw. Nichtausübung von rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrechten und Wiederkaufsrechten bei einer Wertgrenze von über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

· Vorrangeinräumungen vor in Abt. II der Grundbücher eingetragenen städtischen Rechten bis zu 80 % des Verkehrswertes bzw. der geschätzten und auf Angemessenheit überprüften Gesamtherstellungskosten. Der Wert der städtischen Rechte ist dabei zu berücksichtigen,

· Projekte aus dem Aufgabenfeld Arbeit und Qualifizierung bei einer Wertgrenze über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

· für die Vergabe von Gutachten bei einer Wertgrenze über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro.

b) die Zustimmung zu erfolggefährdenden Mehraufwendungen nach § 15 Abs. 3 EigVO NRW,

c) die Zustimmung zu Mehrauszahlungen nach § 16 Abs. 5 EigVO NRW, soweit diese im Einzelfall 100.000,00 Euro übersteigen, unbeschadet der Wertgrenzen nach § 7 Abs. 3, lit. e der Betriebssatzung,

d) die Benennung eines Prüfers für den Jahresabschluss,

e) die Entscheidung über die Beschaffung von Anlagegütern, bei einer Wertgrenze von 100.000,00 bis 300.000,00 Euro im Rahmen der im Wirtschaftsplan bereitgestellten Mittel,

f) die Entlastung der Geschäftsleitung.

(4) Der Betriebsausschuss überwacht die Geschäftsleitung, kontrolliert die Einhaltung seiner Beschlüsse und der Beschlüsse des Rates sowie die Einhaltung der Produkt- und Leistungsplanung, des Wirtschaftsplans und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Hierzu legt die Geschäftsleitung dem Betriebsausschuss halbjährlich Berichte vor.

(5) An den Beratungen des Betriebsausschusses nimmt die Geschäftsleitung teil; sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu einem Punkt der Tagesordnung darzulegen. Dem Betriebsausschuss gehören weiterhin beratend zwei Vertreter/innen der Beschäftigten der „Wirtschaftsförderung Dortmund" an.

(6) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit entscheidet der/die Oberbürgermeister/in gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses. § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 GO NRW gelten entsprechend.

(7) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, kann, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der/die Oberbürgermeister/in mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder einem anderen dem Rat angehörenden Ausschussmitglied des Betriebsausschusses entscheiden. § 60 Abs. 2 Satz 2 und 3 GO NRW gelten entsprechend.
§ 7
Betriebsausschuss

(1) Die Bildung und die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses richten sich nach § 5 EigVO NRW. Der Betriebsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung des Rates der Stadt Dortmund.

(2) Der Betriebsausschuss berät in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen. Über alle wichtigen Angelegenheiten, die die gemeindliche Entwicklung betreffen, ist er von dem/der Oberbürgermeister/in zu unterrichten. Ferner ist er von der Geschäftsleitung über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere auch über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung umfassend zu unterrichten.

(3) Der Betriebsausschuss ist insbesondere zuständig für

a) die bürger-, kunden- und unternehmensnahe, effiziente Umsetzung der vom Rat der Stadt festgelegten allgemeinen Grundsätze durch die Angebote und Maßnahmen der „Wirtschaftsförderung Dortmund" (Produkte und Leistungen), dabei insbesondere
· für Entscheidungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bei einer Wertgrenze von über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

· die Übernahme von Baulasten an Grundstücken sowie die im Rahmen des Baurechts abzugebenden nachbarrechtlichen Zustimmungen, soweit es sich um städtische Grundstücke handelt, die in einem Bebauungsplan als Gewerbe- oder Industriegebiet festgesetzt sind. Dies gilt auch für städtische Grundstücke, die in Gebieten liegen, für die der Rat der Stadt Dortmund die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat und deren Verwendungszweck als Gewerbe- oder Industriegebiet mit ausreichender Sicherheit bestimmt ist,

· die Ausübung bzw. Nichtausübung von rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrechten und Wiederkaufsrechten bei einer Wertgrenze von über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

· Vorrangeinräumungen vor in Abt. II der Grundbücher eingetragenen städtischen Rechten bis zu 80 % des Verkehrswertes bzw. der geschätzten und auf Angemessenheit überprüften Gesamtherstellungskosten. Der Wert der städtischen Rechte ist dabei zu berücksichtigen,

· Projekte aus dem Aufgabenfeld Arbeit und Qualifizierung bei einer Wertgrenze über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro,

· für die Vergabe von Gutachten bei einer Wertgrenze über 100.000,00 bis 300.000,00 Euro.
b) die Zustimmung zu erfolggefährdenden Mehraufwendungen nach § 15 Abs. 3 EigVO NRW,

c) die Zustimmung zu Mehrauszahlungen nach § 16 Abs. 5 EigVO NRW, soweit diese im Einzelfall 100.000,00 Euro übersteigen, unbeschadet der Wertgrenzen nach § 7 Abs. 3, lit. e der Betriebssatzung,

d) die Benennung eines Prüfers für den Jahresabschluss,

e) die Entscheidung über die Beschaffung von Anlagegütern, bei einer Wertgrenze von 100.000,00 bis 300.000,00 Euro im Rahmen der im Wirtschaftsplan bereitgestellten Mittel,

f) die Entlastung der Geschäftsleitung.
(4) Der Betriebsausschuss überwacht die Geschäftsleitung, kontrolliert die Einhaltung seiner Beschlüsse und der Beschlüsse des Rates sowie die Einhaltung der Produkt- und Leistungsplanung, des Wirtschaftsplans und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Hierzu legt die Geschäftsleitung dem Betriebsausschuss vierteljährlich Berichte vor.

(5) An den Beratungen des Betriebsausschusses nimmt die Geschäftsleitung teil; sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu einem Punkt der Tagesordnung darzulegen. Dem Betriebsausschuss gehören weiterhin beratend zwei Vertreter/innen der Beschäftigten der „Wirtschaftsförderung Dortmund" an.

(6) Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit entscheidet der/die Oberbürgermeister/in gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses. § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 GO NRW gelten entsprechend.

(7) In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Betriebsausschusses unterliegen, kann, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der/die Oberbürgermeister/in mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder einem anderen dem Rat angehörenden Ausschussmitglied des Betriebsausschusses entscheiden. § 60 Abs. 2 Satz 2 und 3 GO NRW gelten entsprechend.
Anpassung des neuen Namens des Ausschusses
















Anpassung nach Vorgabe des Rechtsamtes





















































































Anpassung auf Grund einer entsprechenden Änderung der
EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
§ 9
Stadtkämmerer/Stadtkämmerin

(1) Die Geschäftsleitung hat dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin rechtzeitig vor der Beratung in den Gremien den Entwurf des Wirtschaftsplans, des Produkt- und Leistungsplans, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, des Jahresabschlusses, des Lageberichts und die Zwischenberichte zuzuleiten. Tritt der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin einem nach Satz 1 vorgelegten Entwurf nicht bei, so sind die unterschiedlichen Auffassungen des Stadtkämmerers/der Stadtkämmerin und der Geschäftsleitung dem Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen.

Die Geschäftsleitung hat dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin hierzu ebenso alle den Beratungsunterlagen zugrunde liegenden finanzwirtschaftlichen Unterlagen sowie die Ergebnisse der geführten Statistiken und der Kosten- und Leistungsrechnung zur Verfügung zu stellen; ferner hat sie ihm/ihr auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.

(2) Vor Entscheidungen über finanzwirtschaftliche Angelegenheiten des Eigenbetriebes „Wirtschaftsförderung Dortmund", die eine nachträgliche Erhöhung des im Haushaltsplan der Stadt Dortmund festgesetzten Zuschusses erfordern, ist der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin zu beteiligen.
§ 9
Stadtkämmerer/Stadtkämmerin

(1) Die Geschäftsleitung hat dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin rechtzeitig vor der Beratung in den Gremien den Entwurf des Wirtschaftsplans, des Produkt- und Leistungsplans, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, des Jahresabschlusses, des Lageberichts und die Zwischenberichte zuzuleiten. Tritt der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin einem nach Satz 1 vorgelegten Entwurf nicht bei, so sind die unterschiedlichen Auffassungen des Stadtkämmerers/der Stadtkämmerin und der Geschäftsleitung dem Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen.

Die Geschäftsleitung hat dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin hierzu ebenso alle den Beratungsunterlagen zugrunde liegenden finanzwirtschaftlichen Unterlagen sowie die Ergebnisse der geführten Statistiken und der Kosten- und Leistungsrechnung zur Verfügung zu stellen; ferner hat sie ihm/ihr auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.

(2) Vor Entscheidungen über finanzwirtschaftliche Angelegenheiten des Eigenbetriebes „Wirtschaftsförderung Dortmund", die eine nachträgliche Erhöhung des im Haushaltsplan der Stadt Dortmund festgesetzten Zuschusses erfordern, ist der Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin zu beteiligen.

(3) Dem Stadtkämmerer/der Stadtkämmerin wird das Recht eingeräumt, von der „Wirtschaftsförderung Dortmund“ Aufklärung und Nachweise zu verlangen, die die Aufstellung des städtischen Einzel- sowie Gesamtabschlusses erfordert.
Ergänzung auf Grund einer Vorgabe der Kämmerei, dass die Rechte des Stadtkämmerers analog § 118 GO zu ergänzen sind
§ 11
Wirtschaftsplanung

(1) Die Geschäftsleitung hat zwei Wochen vor der letzten Ratssitzung des ablaufenden Wirtschaftsjahres, spätestens aber einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres auf der Basis des dem Betrieb zur Verfügung stehenden Jahresbudgets einen Wirtschaftsplan sowie eine mittelfristige (fünfjährige) Ergebnis- und Finanzplanung aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht und beziffert den Höchstbetrag der Kredite und Kassenkredite. Er ist um eine Produkt- und Leistungsplanung zu ergänzen.

(2) Der im Haushaltsplan der Stadt Dortmund und im Wirtschaftsplan festgelegte Zuschussbedarf darf nicht überschritten werden. Lässt die Ausführung des Wirtschaftsplans im Laufe eines Wirtschaftsjahres erkennen, dass aufgrund von Mehraufwendungen oder Mindererträgen der Erfolgsplan nicht eingehalten werden kann, sind durch die Betriebsleitung unverzüglich aufwandssenkende oder ertragssteigernde Maßnahmen zu veranlassen, die sicherstellen, dass keine höheren Betriebsverluste eintreten, die den festgelegten Zuschussbedarf übersteigen.

(3) Die Produkt- und Leistungsplanung soll den gesamtstädtischen Erfordernissen entsprechen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss die zugrunde liegenden Daten der Produkt- und Leistungsplanung erkennen lassen.

(4) Der Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu ändern, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 EigVO NRW erfüllt sind. Mehraufwendungen, die nicht durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen ausgeglichen werden können, bedürfen der Zustimmung des Betriebsausschusses. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des/der Oberbürgermeisters/-in.
§ 11
Wirtschaftsplanung

(1) Die Geschäftsleitung hat zwei Wochen vor der letzten Ratssitzung des ablaufenden Wirtschaftsjahres, spätestens aber einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres auf der Basis des dem Betrieb zur Verfügung stehenden Jahresbudgets einen Wirtschaftsplan sowie eine mittelfristige (fünfjährige) Ergebnis- und Finanzplanung aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht und beziffert den Höchstbetrag der Kredite und Kassenkredite. Er ist um eine Produkt- und Leistungsplanung zu ergänzen.

(2) Der im Haushaltsplan der Stadt Dortmund und im Wirtschaftsplan festgelegte Zuschussbedarf darf nicht überschritten werden. Lässt die Ausführung des Wirtschaftsplans im Laufe eines Wirtschaftsjahres erkennen, dass aufgrund von Mehraufwendungen oder Mindererträgen der Erfolgsplan nicht eingehalten werden kann, sind durch die Betriebsleitung unverzüglich aufwandssenkende oder ertragssteigernde Maßnahmen zu veranlassen, die sicherstellen, dass keine höheren Betriebsverluste eintreten, die den festgelegten Zuschussbedarf übersteigen.

(3) Die Produkt- und Leistungsplanung soll den gesamtstädtischen Erfordernissen entsprechen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss die zugrunde liegenden Daten der Produkt- und Leistungsplanung erkennen lassen.

(4) Der Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu ändern, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 EigVO NRW erfüllt sind. Mehraufwendungen, die nicht durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen ausgeglichen werden können, bedürfen der Zustimmung des Betriebsausschusses. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle der Zustimmung des Betriebsausschusses die des/der Oberbürgermeisters/in und der oder des Vorsitzenden des Betriebsausschusses oder eines anderen dem Betriebsausschuss angehörenden Ratsmitglieds.
Anpassung auf Grund einer entsprechenden Formulierung in § 15
EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
§ 12
Zwischenberichte

(1) Die Geschäftsleitung hat den/die Oberbürgermeister/in und den Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin vierteljährlich durch Zwischenberichte gemäß § 20 EigVO NRW über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, die Abwicklung des Vermögensplans sowie des Produkt- und Leistungsplans schriftlich zu unterrichten. Die Zwischenberichte sind innerhalb eines Monats zu erstellen und unverzüglich nach Fertigstellung vorzulegen.

(2) Die Zwischenberichte sollen eine planmäßige Umsetzung der Produkt- und Leistungsplanung nachweisen und diesbezüglich Abweichungen aufzeigen, analysieren und ggf. Vorschläge zur Verbesserung enthalten. Hierzu ist ein aufgabenspezifisches System von Kennziffern zu entwerfen und fortzuentwickeln.
§ 12
Zwischenberichte

(1) Die Geschäftsleitung hat den Betriebsausschuss, den/die Oberbürgermeister/in und den Stadtkämmerer/die Stadtkämmerin vierteljährlich durch Zwischenberichte gemäß § 20 EigVO NRW über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, die Abwicklung des Vermögensplans sowie des Produkt- und Leistungsplans schriftlich zu unterrichten. Die Zwischenberichte sind innerhalb eines Monats zu erstellen und unverzüglich nach Fertigstellung vorzulegen.

(2) Die Zwischenberichte sollen eine planmäßige Umsetzung der Produkt- und Leistungsplanung nachweisen und diesbezüglich Abweichungen aufzeigen, analysieren und ggf. Vorschläge zur Verbesserung enthalten. Hierzu ist ein aufgabenspezifisches System von Kennziffern zu entwerfen und fortzuentwickeln.
Anpassung auf Grund einer entsprechenden Änderung der
EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
§ 13
Jahresabschluss, Lagebericht

(1) Die Geschäftsleitung hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres aufzustellen und innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres von dem bestellten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. § 53 HGrG ist zu beachten.

(2) Nach der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht unverzüglich über den/die Oberbürgermeister/in dem Betriebsausschuss vorzulegen. Der Betriebsausschuss leitet den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiter.

(3) Der Jahresabschluss und Lagebericht sind öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des fol­gen­den Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
§ 13
Jahresabschluss, Lagebericht

(1) Die Geschäftsleitung hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres aufzustellen und innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres von dem bestellten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. § 53 HGrG ist zu beachten.

(2) Nach der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht unverzüglich über den/die Oberbürgermeister/in dem Betriebsausschuss vorzulegen. Der Betriebsausschuss leitet den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiter.

(3) Der Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Anpassung auf Grund einer entsprechenden Formulierung in § 26 Abs. 4 EigVO (Vorgabe der Kämmerei)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 13861-14-E1) aus dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und der Synopse der Betriebssatzung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.4
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Smart Cities and Communities“ (intelligent vernetzte Städte und Regionen) im EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13684-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Wachstumsinitiative der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13824-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.6
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2015 - 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14269-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14248-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14246-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 5.3
Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2014
(Drucksache Nr.: 14377-14-E1)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 11.11.2014 vor:
Herr Süshardt informiert mündlich über den Sachstand.

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung (redaktionell geändert, siehe fetten bzw. durchgestrichenen Text):

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, die
Verwaltung zu beauftragen, nachvollziehbare Parameter für eine kommunale Pflegebedarfsplanung zu entwickeln und dem Rat sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Am 01.10.14 ist das neue GEPA NRW in Kraft getreten. Mit dem neuen Landespflegerecht
treten aus kommunaler Sicht wichtige Neuerungen in Kraft. So wird der Forderung der Kommunen zur Wiedereinführung eines Instrumentes für eine kommunale Pflegeplanung endlich Rechnung getragen.
Die Kommunen haben mit dem neuen Gesetz nun die Option, eine auf nachvollziehbaren Parametern beruhende Bedarfsplanung durch Ratsbeschluss verbindlich festzulegen.Die so beschlossene Bedarfsplanung umfasst dann einen Zeitraum von drei Jahren und kann auch sozialräumlichen Bezug haben.
Hat eine Kommune sich für eine verbindliche Bedarfsplanung entschieden, dann benötigt jede neue stationäre Einrichtung eine Bedarfsbestätigung. Diese Bedarfsbestätigung ist unabdingbar, damit den künftigen Bewohnern der Einrichtung das sog. Pflegewohngeld gewährt werden kann.
Das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung ist damit gut geeignet, potentiellen Investoren Signale zu geben, wo, in welchem Ausmaße und in welcher Größenordnung in Dortmund noch Bedarf für stationäre Pflegeeinrichtungen besteht. Z.Zt. sind in Dortmund rund 5.800 stationäre Pflegeplätze vorhanden, die überwiegend von privaten Anbietern und auch von den Wohlfahrtsverbänden sowie von der Städt. Seniorenheime gGmbH angeboten werden. Die Stadt Dortmund verfügt damit über ein Überangebot von stationären Pflegeplätzen. Dem Prinzip “Ambulant vor Stationär“ folgend ist der Rat der Stadt Dortmund gut beraten, die bestehenden, sehr professionellen und anerkannten Strukturen und Angebote in der stationären Pflege in Dortmund zu stärken und keinen „ruinösen Wettbewerb“ zuzulassen.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden Antrag der SPD-Fraktion an:

Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, nachvollziehbare Parameter für eine kommunale Pflegebedarfsplanung zu entwickeln und dem Rat sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderungen von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13901-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13896-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14209-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 26.11.2104 vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften war sich in seiner Sitzung am 20.11.2014 einig, die Beschlussvorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen. Vor dem Hintergrund der Diskussionen wird Ziffer 2 auf Seite 1 des Wirtschaftsplanes wie folgt geändert:

2. Wirtschaftsplan 2015

Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund legen einen Wirtschaftsplan mit einem ausgeglichenen Erfolgsplan zur Entscheidung vor. Vor dem Hintergrund, dass sich die SFB vornehmlich aus städtischen Zuschüssen finanzieren, ist das Ziel eines ausgeglichenen Ergebnisses u. a. unter der Prämisse zu erreichen, wenn und soweit im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 der Stadt Dortmund mindestens eine analoge Veranschlagung erfolgt.

Dem Rat der Stadt Dortmund wird mit dem Wirtschaftsplan 2015 auch das Investitionsprogramm der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorgelegt.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 ff. wurde der Betriebskostenzuschuss an die SFB wie folgt gemindert, was spiegelbildlich im Wirtschaftsplan 2015 ertrags- und aufwandsmindernd berücksichtigt wurde.

2015
2016
2017
2018
200.000 €
1.575.000 €
975.000 €
975.000 €
Notwendige Konsolidierungsmaßnahmen werden von der Geschäftsleitung des Betriebes zurzeit entwickelt und den politischen Gremien zum gegebenen Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Wirtschaftsplan 2015 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird mit dieser Änderung dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Schreiben der Verwaltung vom 26.11.2014 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.4
Übernahme und Modernisierung der Sportplatzanlage Evinger Straße durch den Verein TV Brechten 1913 e. V.
hier: Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage in einen Kunstrasenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13902-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.5
Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Klaus Wilke, Vorsitzender des Volleyballkreises Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14129-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.6
Wirtschaftsplan 2015 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13711-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.7
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14420-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.8
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-14)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung am 09.12.2014 vor:
Aus dem Schulausschuss liegt folgende Empfehlung vor:

Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage. Bei den Fraktionen bestand weiterer
Beratungsbedarf.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellte folgenden Antrag, der von der Vorsitzenden zur
Abstimmung gestellt wurde:
Der Schulausschuss nimmt die Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von
zugewanderten Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis und fordert die
Verwaltung auf, weitere konkrete Vorschläge zu entwickeln.“

Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
einstimmig bei einer Enthaltung zu.

Nach kontroverser Diskussion sind sich die SPD-Fraktion, die Fraktion B’90/Die Grünen und
die Fraktion AfD (12 Ja-Stimmen) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die
Linke & Piraten und der Fraktion FDP/Bürgerliste (9 Nein-Stimmen) einig, die Empfehlung
des Schulausschusses lediglich zur Kenntnis zu nehmen und die Vorlage zu empfehlen, zumal
die Verwaltung bereits weitere Berichte angekündigt hat.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat daher mehrheitlich,
folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Kenntnis und beschließt seine
Umsetzung.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit den Empfehlungen der Ausschüsse ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14366-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13892-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 20.11.2014 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Punkte 3.3 bis 3.9 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) rät dem Ausschuss, eine Empfehlung bis Ende des Jahres auszusprechen.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) weist auf die Eigenbetriebsverordnung NRW hin, die fordere, dass vor Beginn des Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan durch den Rat verabschiedet werde. Es gäbe die Möglichkeit und das Recht des Rates, in einer der nächsten Sitzungen im Folgejahr, den
Wirtschaftsplan zu verändern.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet, die mündlichen Ausführungen der Verwaltung über die Auswirkungen in der haushaltslosen Zeit bis Februar 2015 bis zum Rat schriftlich vorzulegen.

Herr Stüdemann sagt dies zu, unter Zugabe der Eigenbetriebsverordnung NRW und die
Kommentarwerke zu der Notwendigkeit, Wirtschaftpläne auf Jahrestaktung zu verabschieden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 24.11.2014 vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

1. In der Sitzung des AFBL am 20.11.2014 ist die Frage aufgeworfen worden, ob der Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebes zwingend vor dem Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres durch den Rat der Stadt beschlossen werden müsse.

2. Die Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO) gibt folgende Regelung vor:
„Der Eigenbetrieb hat spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.“ (§ 14 Abs. 1 Satz 1)

„Der Eigenbetrieb wird durch die Betriebsleitung selbständig geleitet (…) Sie ist für die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes verantwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Für Schäden haftet die Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des § 48 des Beamten-statusgesetzes und § 81 des Landesbeamtengesetzes.“ (§ 2 Abs. 1, Satz 1 bis 4)
3. Vorläufige Einschätzung
Weder die EigVO noch die Gemeindeordnung geben explizit vor, dass der Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebes vor dem Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres durch den Rat der Stadt beschlossen werden muss.
Die Regelungen der EigVO insb. zur Tätigkeit und Haftung der Betriebsleitung lassen sich allerdings in der Weise verstehen, dass der Wirtschaftsplan vor Beginn des Wirtschaftsjahres beschlossen sein soll. Die Feststellung (und Änderung) des Wirtschaftsplanes obliegt dem Rat (EigVO § 4)

4. Vorschlag für die aktuelle Situation in Dortmund
Um der Betriebsleitung eine Handlungsgrundlage für das neue Wirtschaftsjahr zu geben, sollten die aktuell vorliegenden Wirtschaftspläne mit folgender Ergänzung beschlossen werden:
„Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes … wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2015 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplanes beschließen wird.
Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie das Schreiben der Verwaltung vom 24.11.2014 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14085-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.3
"Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Satzungsänderung der ProVitako eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14136-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Satzung zur dritten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13850-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.3
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Stadtwerke Wesel GmbH an einem Windpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14295-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14299-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14328-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Auslaufen der Bestandsbetrauungen in der ÖSPV-Finanzierung/Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14321-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Wirtschaftsplan 2015 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14250-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
WOH 2015: Terminplanung und Weiterentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13926-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrat lag folgende korrigierte Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 20.11.2014 vor:
Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht den Verfahrensvorschlag, das weitere Verfahren erst in 2015 zu beschließen und deshalb den Beschlussvorschlag wie folgt aufzuteilen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Terminplanung zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2015 zustimmend zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche Weiterentwicklung des Verfahrens nach
Vorlage des WOH 2014.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Verfahrensvorschlag von Herrn Düdder einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Terminplanung zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2015 zustimmend zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund wird die inhaltliche Weiterentwicklung des Verfahrens nach
Vorlage des WOH 2015 beschließen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2014 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14351-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.10
Aktueller Sachstand "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14414-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.11
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14361-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.12
Weiterentwicklung DEW21 – hier: Neuordnung der Beteiligung der RWE Deutschland AG an DEW21 mit Wirkung vom 1.1.2015 – Gesellschaftsrechtliche Umsetzung nach Abschluss der Verhandlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14364-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20.11.2014 vor:
Herr Schulte (Stadtkämmerei) informiert, dass die Zuordnung der Verantwortlichkeit in § 7 des
Konsortialvertrages in der bisher praktizierten Fassung bis auf Weiteres erhalten bleiben soll.
Das entsprechende Blatt in der Vorlage werde ausgetauscht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 25.11.2014 vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung der DEW21 am 18.11.2014 hat die RWE Deutschland AG angeregt, den übergreifenden Bereich IT/Abrechnung sowie das Regulierungsmanagement zukünftig dem Ressort „Technik“ (bisher: Ressort „Bezug/Vertrieb/kaufmännische Aufgaben“) zuzuordnen. Der der o.g. Vorlage (Ds.-Nr. 14364-14) beiliegende Entwurf der 3. Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialvertrag (vgl. Anlage 3 der Vorlage) sieht in § 7 „Geschäftsführung“ diese Neuzuordnung bereits vor. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 18.11.2014 wurde vereinbart, dass vor einer derartigen Änderung des Ressortzuschnittes eine Organisationsuntersuchung durchzuführen ist. Eine endgültige Festlegung der Verantwortungsbereiche ist bisher nicht erfolgt.
Aufgrund der laufenden Abstimmungen ergab sich lt. Mitteilung von DSW21 auch Ergänzungsbedarf in § 6 und zusätzlich in § 7 der Ergänzungsvereinbarung, der geringfügiger bzw. redaktioneller Natur ist.

Vor diesem Hintergrund erhalten Sie zur Ergänzung der Ihnen vorliegenden Beratungsunterlagen beiliegend eine aktualisierte Fassung der Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialvertrag (Stand: 24.11.2014), die diese Änderungen berücksichtigt und eine Ressortzuständigkeit nach bisheriger Praxis vorsieht.

Die „3. Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialvertrag vom 20.12.1994“ zum Stand 24.11.2014 war den Beratungsunterlagen der Mitglieder des Hauptausschusses und des Ältestenrates beigefügt.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Schreiben der Verwaltung vom 25.11.2014 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Planung verkaufsoffene Sonntage 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13652-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.2
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13744-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
unbesetzt


zu TOP 10.4
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 09. bis 11. Juni 2015 in Dresden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14599-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu folgende Namensvorschläge vor:
Vorschläge:
1. Rm Baran (SPD)
2. Rm Thiel (SPD)
3. Rm Kopkow (CDU)
4. Rm Krause (CDU)
5. Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen)
6. Rm Gebel (Die Linke & Piraten)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit den Namensvorschlägen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:06 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Utz Kowalewski
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer