Niederschrift

über die 21. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 06.02.2013
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND)

Meike Hötzel (BUND)

Dietrich Büscher (NABU)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)

Dr. Hans Otterbein (LNU)

Bernd Stangl (LNU)

Klaus Horn (SDW NRW e.V.)

Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V)

Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)

Siegfried Wittwer (Kreisjägerschaft Dortmund e.V)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Dr. Erich Kretzschmar (NABU)

Walter Aukthun (LNU)

Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Grote

Herr Höing (60/2)

Herr Dr. Marks (60/ 2-2)

Herr Diedrich (60/2-2)
4.
Gäste

Konak, Nursen

Münch, Detlef (tlw.)

Bock, Milly





Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 06.02.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschriften über die 19. und 20. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08173-12)

2.2 Groppenbruch/ Achenbach 2.0 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07762-12)

2.3 Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße-
hier: Beschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 – Klöcknerstraße – sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08223-12)

2.4 Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße-
hier: Beschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 – Klöcknerstraße – sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 29.10.2012 -
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2012

(Drucksache Nr.: 08223-12)

2.5 Groppenbruch/ Achenbach 2.0 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2012

(Drucksache Nr.: 07762-12)

2.6 Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 und zur 36. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Satzungsbeschluss; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
- Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 12.11.2012 -
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2012

(Drucksache Nr.: 07890-12)

2.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08771-13)

3. Berichte

3.1 Absenkung des Wasserspiegels im Hallerey-Teich

3.2 Ökologischer Fachbeitrag zum Regionalplan "Metropole Ruhr" - Biotopverbundsystem

3.3 Neuer Landschaftswächter für den Bezirk Mengede-West

3.4 Beantwortung von Anfragen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.



1. Regularien



zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Büscher benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Liste der veröffentlichten Tagesordnung wurde wie folgt modifiziert:

Der Tagesordnungspunkt 2.5 wurde dem TOP 2.2 und der Punkt 2.4 dem TOP 2.3 zugeordnet. Die Tagesordnungspunkte 2.6 bis 2.8 wurden entsprechend aufgerückt und neu als TOP 2.4 bis TOP 2.6 geführt. Der Abschnitt „3. Berichte“ erhielt eine Ergänzung durch die Themen

3.5 Geplante Forensik am Standort Erlensundern in Lünen

3.6 Gutachten zur Nutzung der Windenergie in Dortmund, Sachstand

3.7 Gründung einer begleitenden Arbeitsgruppe zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Ellinghausen

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt und abgearbeitet.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschriften über die 19. und 20. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschriften über die 19. und die 20. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurden vom Beirat einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08173-12)

Der Beirat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme vom 1.9.2010.

Einstimmig lehnt er nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab und verweist auf seine Beschlüsse zum Zwischenbericht des Masterplans Wirtschaftsflächen vom 8.10.2008 sowie zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.

Der Beirat begrüßt, dass die Entwicklung der Fläche Groppenbruch/Achenbach 2.0 zum Industrie- und Gewerbegebiet zunächst nicht weiterverfolgt wird und als Freiraum erhalten bleibt.

Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:
- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper, Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund sei absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet
(Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.

Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind somit gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.


zu TOP 2.2
Groppenbruch/ Achenbach 2.0 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07762-12)

Der Beirat begrüßt einstimmig die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und den Vorschlag der Verwaltung, die Entwicklung der Fläche „Groppenbruch/Achenbach 2.0“ zum Industrie- und Gewerbegebiet derzeit nicht weiter zu verfolgen.

Der Beirat regt an, diese Fläche in den Regionalen Biotopverbund (Regionalplan) aufzunehmen, um so eine Verbindung zwischen dem Naturschutzgebiet Groppenbruch und dem Herrentheyer Bach herzustellen. Er bezieht sich dabei auf seine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan und der Änderung der Landschaftspläne vom 16.6.2004, in der er auf die Bedeutung der Fläche für den Biotop- und Artenschutz (u.a. Brutplatz des Neuntöters) und seine Lage im Regionalen Grünzug hingewiesen hatte. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung legen hier den „Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz“ sowie die „Integration in das Biotopverbundsystem“ fest.

Der Beirat sieht sich in seiner Einschätzung durch die Machbarkeitsstudie bestätigt. So heißt es unter Punkt 2 der Vorlage:

„Die ackerbaulich genutzten Braunerden sind unversiegelt und erfüllen sämtliche Bodenfunktionen. … Der im Süden angrenzende Herrentheyer Bach wurde 1999 mit Fördergeldern des Landes naturnah ausgebaut. Der Untersuchungsraum weist für das Stadtgebiet von Brambauer eine klimatische Ausgleichsfunktion auf. Für den Luftgüteindex wurde eine hohe Belastung festgestellt. Der Untersuchungsraum liegt in einem der drei Dortmunder Naturgroßräume (Mengede/ Brechten) und ist von mehreren ökologisch wertvollen Gebieten umgeben. Insbesondere im Flächenverbund besitzt das Areal eine hohe Wertigkeit als offener Landschaftsraum für die Avifauna, die hier sehr vielgestaltig und Lebensraum zahlreicher geschützter Arten ist.“

Der ehrenamtliche Naturschutz hat im Bereich Groppenbruch und einem Umkreis von 2 bis 3 km umfangreiche Bestandsaufnahmen zu Pflanzen, Vogelarten, Amphibien, Reptilien und Fledermäusen durchgeführt.

In den Jahren 1979 bis 2010 wurden 670 Pflanzenarten erfasst, von denen 129 als gefährdet oder selten einzuschätzen sind. 57 Arten sind in der Roten Liste NRW der gefährdeten und geschützten höheren Pflanzenarten aufgeführt. Davon sind 19 landesweit gefährdet oder stark gefährdet, darüber hinaus weitere 15 in der Westfälischen Bucht (= Münsterland) und weitere 23 nur im Ruhrgebiet gefährdet oder stark gefährdet. Zusätzlich sind 19 Arten in der NRW-weiten so genannten „Vorwarnliste“ der Roten Liste enthalten. Hinzu kommen weitere 53 Arten, die im Raum Dortmund-Nordwest / Ickern / Leveringhausen / Brambauer selten sind.

In den letzten Jahren wurden 105 Vogelarten im Landschaftsraum nachgewiesen; davon stehen 39 Arten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, u.a. Feldlerche, Kiebitz und Schafstelze. Ferner kommen 7 Amphibien- und 2 Reptilienarten vor, darunter die europaweit streng geschützten Rote-Liste-Arten Geburtshelferkröte und Kreuzkröte.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße-
hier: Beschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 – Klöcknerstraße – sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08223-12)

Der Planbereich erstreckt sich in seiner westlichen Ausdehnung über Teile des Landschaftsschutzgebietes 41 und grenzt unmittelbar an alte Waldbestände. Als Voraussetzung für den Schutz des Waldes und weiterer prägender Bäume fordert der Beirat einstimmig, im Zuge der weiteren Planungen angemessene Abstände zwischen den vorgesehenen Bauflächen und diesen Strukturen sicher zu stellen.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 und zur 36. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Satzungsbeschluss; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
- Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 12.11.2012 -
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2012

(Drucksache Nr.: 07890-12)
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bedauert, dass seine mehrfach vorgetragenen Anregungen nicht berücksichtigt worden sind.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08771-13)

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und verweist auf seine Stellungnahme vom 21.03.2012.


zu TOP 2.6
Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08611-12)

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.






3. Berichte


zu TOP 3.1
Absenkung des Wasserspiegels im Hallerey-Teich

In einem ausführlichen Vortrag begründete Herr Dr. Kretzschmar seine Forderungen für eine Absenkung des Wasserspiegels im Naturschutzgebiet Hallerey. Hauptargument sei die erhoffte Entstehung vielfältig strukturierter Lebensräume, insbesondere das Entstehen neuer Schilfzonen, die sich trotz einer langen Entwicklungsdauer bislang nicht gebildet hätten.
Trotz der von Herrn Dr. Gelmroth vorgetragenen Bedenken einer durch Verringerung des Wasservolumens erhöhten Botulismusgefahr beschließt der Beirat - mit der Mehrheit von 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen - einer ökologisch begründeten, allerdings justierbaren Absenkung des Wasserspiegels zuzustimmen.

Im Nachgang verweist Herr Quittek auf einen Beschluss des Beirates vom 16.09.1992, in dem eine Wasserspiegelabsenkung schon einmal gefordert wurde:
Zitat:

Zu TOP 6: Biotopmanagementplan " NSG Hallerey "
- Maßnahmen der Verwaltung

Herr Dr. Marks stellte die vorgesehenen Maßnahmen der Verwaltung vor. Die Tiefenkarte wird von StA 62 im Herbst fertiggestellt. Damit würden erstmalig genaue Wasserdaten vorliegen.

Über die geplante Absenkung des Wasserspiegels entstand eine Diskussion.
Der Wasserspiegel soll zunächst wie von der Verwaltung vorgeschlagen abgesenkt werden. Anschließend müsse dieser Bereich genau beobachtet werden.

Einstimmiger Beschluß:

Der Beirat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, daß der Biotopmanagementplan "NSG Hallerey" neben redaktionellen Korrekturen und vorbehaltlich der Stellungnahme der LÖLF in folgenden wesentlichen Punkten geändert wird:

1. Naturnah ausgebauter Graben auf der verrohrten Weustgrabentrasse zur oberirdischen Ableitung des überschüssigen Wassers aus dem Hallerey-Teich

2. Einbeziehen der Regenrückhaltebecken zwischen Höfkerstraße, Revierpark,
OW III a und Eisenbahnlinie in das Naturschutzgebiet (Ergebnis des Planverfahrens bleibt vorbehalten)


3. Übernahme der Vermessungsergebnisse von StA 62 (Seetiefe) in die Grundlagenkarte

4. Absenkung des Wasserspiegels des Hallerey-Teiches um 50 cm

5. Ungefähre Abgrenzung der Bereiche (entstehende Flachwasserzonen), in denen eine Schilfzone entwickelt werden soll

6. Renaturierung des Roßbaches (nachrichtliche Übernahme).


zu TOP 3.2
Ökologischer Fachbeitrag zum Regionalplan "Metropole Ruhr" - Biotopverbundsystem

Herr Dr. Marks gab einen Sachstandsbericht über den Stand des vom RVR betriebenen Verfahrens zur Erstellung des Regionalplans „Metropole Ruhr“. Der als ökologischer Fachbeitrag hierzu erstellte Entwurf eines Biotopverbundsystems soll einer zu bildenden Arbeitsgruppe aus Vertretern der Naturschutzverbände als Grundlage für Anregungen an die LANUV digital zur Verfügung gestellt werden.



zu TOP 3.3
Neuer Landschaftswächter für den Bezirk Mengede-West

Für den Bezirk Mengede-West wird ein neuer Landschaftswächter benötigt. Zur Unterstützung der Kandidatensuche für einen Vorschlag des Beirates soll den Verbänden eine Übersichtskarte über den vakanten Bezirk zur Verfügung gestellt werden.


zu TOP 3.4
Beantwortung von Anfragen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Auf die von Herrn Horn in der 20. Beiratssitzung vorgetragenen und noch offenen Anfragen wurde wie folgt eingegangen:
· In den vor 5 Jahren angelegten Tümpeln zwischen Dortmund-Ems-Kanal, Deusener Straße und Ellinghauser Straße sowie der Eisenbahnlinie laicht seit drei Jahren die Kreuzkröte. Um den Biotopanforderungen dieser Tierart auch weiterhin zu entsprechen, ist es notwendig, die aufkommende Verbuschung zu beseitigen. Auf gleicher Fläche wurde im Juni 2012 eine Wiese in einen Maisacker umgewandelt. Es stellt sich die Frage der Legalität, ein Lageplan mit Kennzeichnung des Bereichs wurde überreicht.
Stellungnahme Dr. Marks: Auf dem Plan ist nicht erkennbar, welche Flächen gemeint sind. Eine Überprüfung ist nicht möglich.
· Die als Ausgleichsmaßnahme angelegten Feuchtbiotope auf der ehemaligen LEP VI-Fläche trocknen nach wenigen Tagen aus, ihr Wasserhaushalt bedarf einer nachhaltigen Verbesserung.
Stellungnahme Dr. Marks: Auch hier ist eine räumliche Zuordnung nicht möglich. Herr Horn wurde daher gebeten, hierzu einen Plan mit Lagekennzeichnung einzureichen.
· Der Krötenzaun an der SDW-Obstbaumwiese nördlich der Altmengeder Straße behindert die Amphibienwanderung und sollte daher entfernt werden.
Stellungnahme Dr. Marks: Die Anlage der Sperreinrichtung wurde als Schutzvorkehrung gegen den Verkehrstod von Amphibien vorgenommen. Eine Beseitigung ist entsprechend als kontraproduktiv einzustufen.

· Zu der Vorschlagsliste der Sitzungsthemen für das Jahr 2013
1. Endgestaltung der Oberfläche des Deusenbergs (Schmetterlinge, „hilltopping“),
2. Gestaltung der Emscher von Deusen bis Mengede, Pflege der renaturierten Fließgewässer (Beweidung),
3. Biotopvernetzung des Emscher- und Lipperaumes,
4. Überwindung der Spundbohlen am Dortmund-Ems-Kanal von Ellinghausen bis Groppenbruch für nicht flugfähige Tiere
wurde wie folgt Stellung genommen:

zu 1: Das Verfahren ist abgeschlossen, weiterer Beratungsbedarf besteht daher nicht.
zu 2 und 3: Beide Themen werden Gegenstand der vorgesehenen Beiratsexkursion zu den Rückhaltebecken der Emscher, ein gesonderter Termin erübrigt sich damit.
zu 4. Zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals besteht geltendes Planrecht, das bislang lediglich zögerlich in Ansätzen realisiert wird.


zu TOP 3.5
Geplante Forensik am Standort Erlensundern in Lünen

Der Beirat begrüßt einstimmig die auf den Freiraum bezogenen Ausführungen in der Verwaltungsvorlage „Bewertung der Fläche "Im Erlensundern" als Forensikstandort“ (Drucksache Nr.: 09034-13) – Seite 6:

Zitat:

Die Flächenentwicklung ist sehr konfliktträchtig, da ein wertvoller, großer, relativ ungestörter (bis auf landwirtschaftliche Betriebe) zusammenhängender Freiraumbereich durch die Baumaßnahmen sowie die mögliche Anlage einer Straße zerschnitten und durch zusätzlichen Lärm belastet würde. Dies führt insgesamt zu einer Störung der Tier- und Pflanzenwelt sowie zu einer Beeinträchtigung der Pufferwirkung, die dieses Areal auch für Kernbereiche des NSG Lanstroper See besitzt. Der Bereich besitzt einen sehr hohen Erlebniswert für die Erholung und ist ein wichtiger ungestörter Funktionsraum für den Artenschutz in bioökologisch direkter Lagebeziehung zu den Naturschutzgebieten Lanstroper See und Kurler Busch. Durch Biotopschutzmaßnahmen wurden sehr gut Trittsteinbiotope durch Ausgleichsflächen und durch Landschaftsplan geschützte Landschaftsbestandteile entwickelt.

Der Beirat hofft, dass diese aus seiner Sicht richtigen Argumente auch bei anderen anstehenden Planungsvorhaben im Freiraum zur Geltung kommen, u.a. bei der Planung des Sportplatzes an der Kurler Straße und der L 663n (OWIIIa) nördlich Asseln/Wickede.


zu TOP 3.6
Gutachten zur Nutzung der Windenergie in Dortmund, Sachstand

Herr Dr. Marks erläuterte die Kriterien für eine Erstauswahl der Potenzialflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen (WKA). Für diese Bereiche sollen jeweils detaillierte Gebietsbriefe erstellt werden, die nach Ostern 2013 dem Beirat vorgestellt und für eine Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden sollen.


zu TOP 3.7
Gründung einer begleitenden Arbeitsgruppe zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Ellinghausen

Als Teilnehmer an einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Emschergenossenschaft und des Umweltamtes wurden vom Beirat die Herren Büscher und Dr. Kretzschmar benannt.

zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

· Herr Budde weist darauf hin, dass die Emschergenossenschaft den Beginn des Umbaus der Emscher in Dortmund-Mengede in 4-6 Wochen angekündigt hat.

· Herr Dr. Otterbein stellt fest, dass die Amphibienleitsysteme in der Hallerey und an der Straße Silberknapp durch Laubmassen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind und möchte deren Reinigung durchführen. Vor Durchführung einer derartigen Aktion bat Herr Dr. Marks jedoch vorab um Abstimmung mit 60/2-2 Frau Küster.

· Auf Nachfrage von Herrn Prof. Dr. Finke sagte Herr Dr. Grote zu, in der nächsten Beiratssitzung am 10.04.2013 seinen Vortrag über den Masterplan Energiewende zu halten.

· Gemäß der Anregung von Herrn Quittek soll das Thema Sportplatzverlagerungen in die Tagesordnung der übernächsten Sitzung am 29.05.2013 aufgenommen werden. Beteiligt werden sollen dabei Vertreter/-innen aus Sportpolitik, -verwaltung und -vereinen.



Büscher Prof. Dr. Finke Diedrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung