Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 12.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:07 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Baran
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
Herr Westphal
StR Wilde
StR’in Zoerner

OAR Pompetzki
Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 01.10.2015

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01959-15)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 01.10.2015 versandt. -

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In O 233 - EKZ Körner Hellweg – sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(59. Änderung), IV. Beschluss den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, V. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02696-15)

3.3 Bauleitplanung, Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) – (Änderungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss, Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung unter Erteilung einer Befreiung)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 02603-15)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02560-15)



3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02580-15)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02260-15)

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 166 –südlich Siegburgstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02261-15)

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße-, Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 18.12.2013 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02301-15)

3.9 Radschnellweg Ruhr (RS1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02172-15)

3.10 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 01.10.2015 versandt. -

3.11 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 01.10.2015 versandt. -

3.12 Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und Änderung der Anfahrtsgebühren des ZOB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-15)

3.13 Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kv- Höchstspannungsfreileitung Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme der Verwaltung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02595-15)

3.14 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-15)
3.15 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

3.16 Wohnungsmarktbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02324-15)

3.17 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02551-15)

3.18 Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02113-15)

3.19 Widmung eines Teilabschnittes der Dorstfelder Allee in Dortmund-Innenstadt-West und Dortmund-Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01877-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02257-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015
(Drucksache Nr.: 02257-15)

4.2 Bericht zur Umsetzung des Masterplans Wissenschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02333-15)

4.3 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02185-15)

4.4 Entwicklung eines Gründerinnenzentrums Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02196-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Erneuerung des Paktes für den Sport in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02573-15)


6.2 Änderung von Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02402-15)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02548-15)

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02565-15)

9.3 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02128-15)

9.4 Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Nordost Alt (Grevel) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02489-15)

9.5 Verwaltungsrat der Sparkasse
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02626-15)

9.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02811-15)

9.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02631-15)

9.8 Jobcenter Dortmund - Vertretung der Stadt Dortmund in der Trägerversammlung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02794-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)


10.2 Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02536-15)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Reuter benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnungspunkte
3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02580-15)

3.10 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)

3.11 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)

3.15 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 01749-15)
10.1 Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)


10.2 Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Gesamtstädtisches Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02536-15)


von der Tagesordnung abzusetzen, da diese noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien beraten wurden.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 01.10.2015

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 01.10.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01959-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In O 233 - EKZ Körner Hellweg – sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (59. Änderung), IV. Beschluss den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, V. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02696-15)
Zur Information lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 03.11.2015 zum Tagesordnungspunkt
Vorbescheid für die Errichtung eines ALDI-Marktes
Körner Hellweg 10 – 18
Az.: 61/5-4-042148
Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02679-15)

vor:
Herr Finger (StA 61) erläuterte die Verkehrssituation und stellte das Baugenehmigungsverfahren vor.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigungen zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung der Vorhaben mit folgendem Prüfauftrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert die Verwaltung auf zu prüfen, anstatt des im vierten Absatzes auf Seite 3 der Vorlage angekündigten Durchfahrtverbots für die Lippstädter Straße eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“ einzurichten.

Begründung:

Bereits heute besteht für das Linksabbiegen für den Verkehr aus westlicher Richtung in die Lippstädter Straße ein Durchfahrverbot, das regelmäßig missachtet wird. Vor diesem Hintergrund und dem Ergebnis einer Anwohnerversammlung am 31.10.15 wird die Verwaltung aufgefordert, mit der Eröffnung des ALDI-Marktes die Lippstädter Straße vom Körner Hellweg aus als „unechte Einbahnstraße“ mit dem - StVO Verkehrszeichen-Nr. 267 Verbot der Einfahrt" – roter Kreis mit weißem Balken in der Mitte – zu beschildern, aber innerhalb der Straße keine Einbahnstraße anzuordnen. Hierdurch wird die Einfahrt vom Körner Hellweg verboten, jedoch bleibt die Lippstädter Straße in beiden Richtungen befahrbar, so dass Blockumfahrten in westlicher Richtung vermieden, gleichzeitig aber Schleichverkehre unterbunden werden.
Hierzu erscheint es insbesondere in der Anfangsphase sinnvoll, durch eine geeignete Beschilderung auf dem Körner Hellweg auf die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen.

Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ an der Lippstädter Str. anzubringen.


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet eine endgültige Lösung im Zuge des Ausbaus Körner Hellweg/Kaiserstraße.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung, Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) – (Änderungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss, Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung unter Erteilung einer Befreiung)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 02603-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02560-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02580-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02260-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 166 –südlich Siegburgstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02261-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße-, Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 18.12.2013 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02301-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Radschnellweg Ruhr (RS1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02172-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.11
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.12
Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und Änderung der Anfahrtsgebühren des ZOB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kv- Höchstspannungsfreileitung Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02595-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-15)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 05.11.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.15 vor:
Hierzu liegt vor: Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 02258-15-E1):
„Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Stehen die Denkmalschutzrichtlinien einer öffentlichen Nutzung entgegen? Falls nein,
warum wurde eine öffentliche Nutzung, z.B. als Aussichtsplattform nicht vorgesehen?
2. Welche zusätzlichen (baulichen) Maßnahmen wären vorzusehen, um das Lanstroper Ei
einer öffentlichen Nutzung zuzuführen?“
ABVG 20.10.2015:

Zunächst beantwortet Herr Gruber die o. a. Fragen wie folgt mündlich:


„Die sogenannte Aussichtsplattform die angeregt wird, war bislang kein Gegenstand von Betrachtung in diesem Projekt. Das Projekt steht natürlich unter einem „angespannten Finanzvolumen“, so dass man sich jetzt dazu entschieden hat, in einem ersten Bauabschnitt, nur die Tragkonstruktion zu sanieren.
Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit, diese Plattform der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es seien aber dann bestimmte Regularien zu beachten. Dies bedeutet u. a., dass es mindestens einen Treppenaufgang für die Öffentlichkeit geben müsse. Und wenn man sich die Örtlichkeit anschaue, dann habe man zwar die Möglichkeit über Treppen, die bis in eine Höhe von 32 Metern ausgeführt sind, den Turm zu betreten, allerdings sind diese nicht für die Öffentlichkeit möglich zu betreten. Vom Wasserturm bis zu den Wasserbehältern sei alles in einer Leiterform ausgeführt. Um dies zu ändern, wären vorab sicherlich erhebliche Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich.“

Herr sB Auffahrt teilt mit, dass ihn die Beantwortung von Herrn Gruber zumindest zum Teil zufriedenstelle, denn man könne daraus schließen, dass es prinzipiell möglich sei, eine Aussichtsplattform für die Öffentlichkeit vorzusehen. Aus diesem Grund regt seine Fraktion an, dieses „Projekt“ für die Zukunft im Auge zu behalten.
Des Weiteren möchte er wissen, wie wahrscheinlich denn überhaupt die Realisierung des zweiten Bauabschnittes sei und welche Risiken dort existieren. Denn es sei in der vorliegenden Vorlage überhaupt nicht erkennbar, ob auch Fördermaßnahmen für den zweiten Bauabschnitt, sprich z. B. die Wiederherstellung der Kugel, realistisch seien. Davon werde seine Fraktion das Abstimmungsverhalten abhängig machen.

Herr Rm Mader schließt sich der letzten Frage seines Vorredners an, denn für seine Fraktion sei der zweite Bauabschnitt in keiner Weise geregelt. Zudem sehe man auch keine Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit, zumindest nicht so, wie sie in der Vorlage beschrieben sei. Man habe für den ersten Sanierungsabschnitt immerhin schon in nicht unerheblichen Maße Fördermittel von über 650.000 € eingeworben, deshalb sei man sehr skeptisch, ob dies für den zweiten Bauabschnittes auch noch mal so gelte. Aus diesen Gründen, weil die Finanzierung nicht gesichert sei und man auch keinen Nutzen für die Öffentlichkeit sehe, werde man diese Vorlage so nicht mittragen.

Herr Rm Berndsen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, denn dieser Wasserturm sei einmalig in Deutschland und es sich insofern um ein Alleinstellungsmerkmal handele. Weiter teilt er mit, dass der Turm der Stadt Dortmund gehöre und Eigentümer die Verpflichtung hätten, die Standfestigkeit zu gewährleisten, so dass man diese ohnehin nachweisen müsse. Allerdings sagt er auch, dass man erst der Vorlage komplett zustimmen könne, wenn die Fördergeber tatsächlich die Bereitstellung des Geldes schriftlich zugesichert haben.

Herr Rm Frebel stimmt seinem Vorredner Herrn Berndsen zu. Seine Fraktion werde ebenfalls der Vorlage zustimmen. Ebenfalls erwähnt er noch mal ausdrücklich, dass der Turm ein Alleinstellungsmerkmal habe und dies entscheidend sei. Zudem sei seine Fraktion auch der Auffassung, dass der Turm der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müsse. Herr Gruber erläutert auf die gestellten Fragen, dass alle Planspiele, die sich mit einer Nutzung beschäftigen, erstmal voraussetzen, dass die Standfestigkeit des Turmes zunächst gesichert sein müsse. Weiter teilt er mit, dass die Vorbehalte der Fördergeber abgelegt seien und diese natürlich auch berücksichtigt werden. Ohne eine sichere Zusage, könne auch nicht mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden. Bezüglich zukünftiger Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt, könne er noch nichts sagen.
Abschließend wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die teilweise Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) im Rahmen eines 1. Bauabschnittes zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 894.200 €. Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.

Die Auszahlungen für den 1. Bauabschnitt der Sanierung des Lanstroper Eis erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24S01507084003, Finanzposition 780800:


Haushaltsjahr 2015: 51.500 €
Haushaltsjahr 2016: 650.000 €
Gesamt: 701.500 €

Des Weiteren sind Sachleistungen i. H. v. 100.000 € zu berücksichtigen, die über die TAZ GmbH erbracht werden. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 894.000 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 92.700 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Für das Jahr 2015 wird der städtische Eigenanteil i. H. v. 51.500 € bereitgestellt.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 24 in Höhe von 3.605 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sowie die Erträge auf Auflösung Sonderposten sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150708SZ00 im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff entsprechend zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 20.10.15 und

empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.15
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.16
Wohnungsmarktbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02324-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02551-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02113-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 05.11.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:
Die SPD-Fraktion und Fraktion B´90/Die Grünen bittet um folgende Ergänzung der Empfehlung:

Die Bezirksvertretung begrüßt die vergrößerte Raumhöhe des Saales – auch in Verbindung mit der geneigten Dachlinie in der der Außenansicht.


In Bezug auf den Innenraum bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, den gestalterischen Ansatz, der mit dem Knick in der abgehängten Decke angelegt ist, aufzugreifen und als durchgehendes Gestaltungselement in Form einer mehrfachen Faltung zum Ausdruck zu bringen.

So würden für den optischen Eindruck mehr Leichtigkeit und Weite gewonnen, und die Faltung der Untersicht, die sich über die gesamte Länge der Decke verteilt, würde den ungleichmäßig belichteten Saal räumlich zusammenfassen. Der Wunsch der Bezirksvertretung gilt unter dem Vorbehalt, dass die über der abgehängten Decke projektierten Lüftungsanlagen nach wie vor technisch einwandfrei untergebracht werden können, und dass keine konstruktiv bedingten Mehrkosten entstehen. In diesem Sinne stellt der Vorschlag der Bezirksvertretung eine gestalterische Richtung dar, die den technischen Erfordernissen anzupassen wäre.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss des Rates
mit den oben genannten Änderungen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.534.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) der erforderlichen Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.184.000 €, Kosten für die Erstellung der Außenanlagen in Höhe von 200.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 150.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie der Außenanlagen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301050004, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 79.182,82 €
Haushaltsjahr 2015: 41.197,18 €
Haushaltsjahr 2016: 313.034,00 €
Haushaltsjahr 2017: 2.343.036,00 €
Haushaltsjahr 2018: 469.550,00 €
Gesamt: 3.247.000,00 €

Für das Haushaltsjahr 2014 erfolgten Auszahlungen anteilig in Höhe von 28.319,16 € auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301090004 in Verbindung mit der Finanzposition 780 800.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung der Finanzplanung. Die Auszahlungen ab 2016 ff. wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2016 ff. berücksichtigt.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 131.110 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Bewirtschaftungsaufwendungen i. H. v. 41.510 € und dem Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 89.600 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 6501380110000 für 2018 ff. entsprechend zu berücksichtigen.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301050004, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017: 150.000 €

Die Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 ff berücksichtigt. Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 11.538,46 €.

Der Aufwand für Abschreibungen ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag 400301050004 ab 2017ff entsprechend berücksichtigt.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 137.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.



2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer zu ermöglichen.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet, festzuhalten, dass die Empfehlung nicht zu Mehrkosten führen dürfe und nur unter dieser Voraussetzung könne seine Fraktion der Empfehlung folgen.

Unter der Voraussetzung, dass durch die Änderungsempfehlung definitiv keine Mehrkosten bei der Errichtung verbunden sind, folgt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 28.10.15 und

empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den Beschluss mit den dort genannten Änderungen zu fassen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Widmung eines Teilabschnittes der Dorstfelder Allee in Dortmund-Innenstadt-West und Dortmund-Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01877-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02257-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 27.10.2015 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

mit dem vorgeschlagenen Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND wird beabsichtigt, die Bereiche Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife für die Bewohner, aber insbesondere für auswärtige Gäste aufzuwerten, um so die Attraktivität Dortmunds erheblich zu steigern. In allen o. g. Teilbereichen tragen die städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen bereits heute wesentlich dazu bei, dass Dortmund zunächst von seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern geliebt und geschätzt wird und sie sich damit als beste Multiplikatoren für die gewünschte Außenwirkung erweisen.
Aber auch überregional werden die kulturellen, sportlichen oder freizeit- und erholungsorientierten Angebote angenommen, wie steigende Zahlen auswärtiger Besucher beispielsweise im Zoo, dem Westfalenpark oder dem Botanischen Garten Rombergpark belegen. Traditionelle Festivals oder Sportereignisse ziehen ohnehin Gäste aus dem näheren und weiteren Umfeld an.Es ist deshalb unverzichtbar, dass die „etablierten“ Dortmunder Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen im Masterplan „ERLEBNIS.DORTMUND eine aktive Rolle spielen müssen.
Aus diesem Grund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
Beschlussvorschlag (Ergänzungen „kursiv“ und „fett“)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND im Dialog mit den städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Akteuren aus den unterschiedlichen Themenfeldern (Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife) zu erarbeiten….
Seite 2, im Anschluss an den 2. Absatz

… überregionaler Ausstrahlung. Darüber hinaus tragen die stadteigenen Einrichtungen wie Zoo, Westfalenpark oder der Botanische Garten Rombergpark, aber auch die Dortmunder Kulturbetriebe bereits jetzt entschieden zur Attraktivität der Stadt Dortmund bei.
Seite 3, 3.1 Vorschlag zur Organisation des Verfahrens

In dem kooperativ angelegten Beteiligungsverfahren begleitet ein Lenkungsausschuss die Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND. Im Lenkungskreis sollen die Einrichtungen der Sport- und Freizeitbetriebe, der Kulturbetriebe und des Theaters Dortmund sowie externe Akteure aus allen beteiligten Themenfeldern wie Kultur, Events, Sport, Nightlife, Tourismus und Freizeit sowie die Stadt vertreten sein.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND im Dialog mit den städtischen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Akteuren aus den unterschiedlichen Themenfeldern (Tourismus, Freizeit, Kultur, Events, Sport und Nightlife) zu erarbeiten. Die Ergebnisse des dialogisch orientierten Prozesses werden von der Verwaltung abschließend zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND soll bis Anfang 2017 fertig gestellt und dem Rat im Frühjahr 2017 vorgelegt werden.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Bericht zur Umsetzung des Masterplans Wissenschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02333-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02185-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.15 vor:
sB Stammnitz beantragte, die Punkte 2 und 4 des Beschlussvorschlages zu streichen. Für den Bereich des Osterschleppweges sei zu vermuten, dass so eine mögliche Erweiterung des Flughafens forciert werden soll. Bei Punkt 4 gebe es für die Fläche Groppenbruch in absehbarer Zeit keine wirtschaftliche Nutzung und gewichtige umweltpolitische Bedenken würden gegen eine solche Entwicklung sprechen. Die Fläche Knepper hingegen würde mitgetragen. Sollte einer Streichung nicht zugestimmt werden, lehne man diese Punkte ab.

Rm Stackelbeck bat um Darstellung des Abstimmungsverhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Man werde sich zu den Beschlussvorschlag enthaltenen Punkten wie folgt verhalten:

Punkt 1, 3 und 6 Zustimmung
Punkt 2 und 5 Ablehnung
Punkt 4 in Bezug auf Groppenbruch Ablehnung

Der Antrag auf Streichung der Punkte 2 und 4 des Beschlussvorschlages wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN abgelehnt.

Unter Einbeziehung des vorgenannten Abstimmungsverhaltens empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 zur Kenntnis und beschließt:

· das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
· die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,
· die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und koordinieren,
· beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale Kooperationsstandorte zu erreichen,
· das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und die Realisierung vorzubereiten sowie
· den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die Erschließung zu realisieren.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:

Einstimmiger Beschluss:
Der Beirat nimmt Bezug auf seine Stellungnahmen zum Masterplan Wirtschaftsflächen vom 8.10.2008, 1.9.2010 und 6.2.2013.
Er lehnt nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab und verweist u.a. auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.
Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:

- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau. Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet. Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.
Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:

- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind somit gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.15 vor:
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgendem Zusatz zu folgen: „Die Punkte Flughafen und Groppenbruch sind zu streichen“


Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15 vor:
Der nachfolgend aufgeführte geänderte Antrag, ursprünglich von der SPD-Fraktion als Tischvorlage zur Verfügung gestellt, wird in einen gemeinsamen Antrag der Bezirksvertretung umgewandelt und einstimmig beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Brackel erinnert an ihre Beschlüsse und fordert den Rat der Stadt auf, der Verwaltung aufzutragen

- beim Gewerbegebiet Buddenacker umgehend jegliche Planungen einzustellen, die über die von der Bezirksvertretung Brackel akzeptierte und beschlossene Geländegröße von 9 ha hinaus geht,
- jegliche Planung zur Realisierung der Gewerbefläche Osterschleppweg einzustellen
- den Bebauungsplan Br 174 „Asseln-Süd“ an den geltenden Flächennutzungsplan anzupassen.
Begründung:

Im Zwischenbericht 2015 des Masterplanes Wirtschaftsflächen wird dem Stadtbezirk Brackel bescheinigt, mit 263,6 ha nach der Nordstadt den zweitgrößten Anteil (14,9 %) an betrieblich genutzten Flächen in Dortmund bereit zu stellen. In diese Bilanz geht der Flughafen als Verkehrsfläche gar nicht ein, obwohl er zu den am häufigsten genannten Beeinträchtigungen führt und somit störender ist als manche gewerblich genutzte Fläche. Trotz dieser Situation will die Verwaltung mit Buddenacker, Osterschleppweg und Asseln-Süd zusätzlich 64,2 ha entwickeln.
Bei den Flächen Osterschleppweg und Asseln-Süd handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen von derart hoher Qualität, dass dieselbe Verwaltung bisher jegliche Nutzungsänderung, z. B. als Ausgleichs- und Aufforstungsfläche, kategorisch abgelehnt hat. Noch nicht einmal ein ökologisch gestalteter Windschutzwall für einen Fußballplatz durfte hier errichtet werden.
Osterschleppweg und Asseln-Süd würden als Gewerbe- und Industrieflächen zudem einen kompletten Siedlungsbereich vollständig durch Gewerbeflächen umschließen. Die bereits heute als Aktionsraum der Sozialen Stadt gekennzeichnete Siedlung am Steinbrink verkäme zwischen S-Bahn-Trasse, Gewerbegebiet Wickede Süd, Flughafen, Osterschleppweg und Asseln-Süd zu einem Wohnbereich mitten in einem gewerblich-industriell genutzten Areal! Dies würde in krassem Gegensatz zur immer wieder postulierten gerechten Lastenverteilung innerhalb der Stadt stehen, zumal der Stadtbezirk Brackel schon akzeptieren musste, dass mit der Gewerbefläche Buddenacker gegen den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Brackel ein in seiner Größe schlussendlich mehr als verdoppeltes Gewerbegebiet entstehen soll.“

Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die Vorlage „Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015- vom 22.09.2015 einstimmig ab.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt die Vorlage unter dem Vorbehalt, dass es keine Ausweitung des Buddenackers gibt. Ferner weist die Bezirksvertretung nachdrücklich darauf hin, dass die bestehende Beschlusslage zum Gewerbegebiet Buddenacker der Bezirksvertretung Aplerbeck in der Vorlage nicht berücksichtigt wurde. Eine Ausweitung der Gewerbefläche wird durch die Bezirksvertretung nicht akzeptiert.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:
o das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
o die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,
o die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und koordinieren,
o beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale Kooperationsstandorte zu erreichen,
o das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und die Realisierung vorzubereiten sowie
o den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die Erschließung zu realisieren.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.15 vor:
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Streichung der ersten vier Spiegelstriche den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen:

· das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
· die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,
· die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und koordinieren,
· beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale Kooperationsstandorte zu erreichen,
· das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und die Realisierung vorzubereiten sowie
· den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die Erschließung zu realisieren.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten darum unten stehenden Beschlussvorschlag zur Beratung und Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Punkte 2 und 4 aus der Beschlussvorlage zu streichen.

Begründung

Für den Bereich Osterschleppweg ist davon auszugehen, dass über den Weg dieser Vorlage eine mögliche Erweiterung des Flughafens forciert werden soll. Dieser Punkt ist unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.


Für den Bereich Groppenbruch gibt es in absehbarer Zeitkeine wirtschaftliche Nutzung und erhebliche umweltpolitische Bedenken. Dieser Punkt ist ebenfalls unabhängig von dieser Vorlage zu beraten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit allen o. g. Empfehlungen und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o. g. Auszuges aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.4
Entwicklung eines Gründerinnenzentrums Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02196-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 05.11.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.15 vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02196-15-E1) vor:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines
Zentrums für Gründerinnen und Gründer Dortmund, das möglichst viele Aktivitäten
der Wirtschaftsförderung Dortmund rund um das Thema „Gründung“ bündelt und
sich im Bereich der Projektkulisse „Nordwärts“ befindet.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das existierende GründerinnenZentrum Nordstadt in
das neu einzurichtende Zentrum für Gründerinnen und Gründer Dortmund zu
integrieren.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den laufenden Mietvertrag für das GründerinnenZentrum Nordstadt zunächst um ein Jahr zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt soll dem Fachausschuss ein inhaltliches und bauliches Konzept für das neue Zentrum für Gründerinnen und Gründer vorgelegt werden.


Darüber hinaus liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:
02196-15-E2) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines Gründungszentrums in dem ein Dortmunder Gründerinnenzentrum ein eigenes Profil behält. Da Einigkeit über die Zielrichtung des Aufbaus eines Zentrum für Gründungen und der Entwicklung des GründerinnenZentrums Nordstadt besteht, wurden die beiden vorliegenden Anträge zusammengefasst.

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Verwaltungsvorlage folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die inhaltliche und bauliche Entwicklung eines
Gründerinnenzentrums Dortmund Zentrums für Gründungen, das möglichst viele
Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Dortmund rund um das Thema
„Gründung“ bündelt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das existierende GründerinnenZentrum Nordstadt in
das neu einzurichtende Gründerinnenzentrum Dortmund zu integrieren. In diesem
Zentrum für Gründungen soll das Gründerinnenzentrum Dortmund sein eigenes
Profil behalten und entwickeln können.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den laufenden Mietvertrag für das
GründerinnenZentrum Nordstadt bis zur Integration in das Gründerinnenzentrum
Dortmund zunächst um ein Jahr zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt soll dem Fachausschuss ein inhaltliches und bauliches Konzept für das neue Zentrum für
Gründerinnen und Gründer vorgelegt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den geänderten Beschluss zu fassen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Erneuerung des Paktes für den Sport in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02573-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Änderung von Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02402-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule
- unbesetzt –


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt –


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02548-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02565-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02128-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Nordost Alt (Grevel) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02489-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.5
Verwaltungsrat der Sparkasse
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02626-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02811-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02631-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 9.8
Jobcenter Dortmund - Vertretung der Stadt Dortmund in der Trägerversammlung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02794-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 10.2
Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02536-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:07 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Ingrid Reuter
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer