Niederschrift

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 23.03.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Helga Hilbert (B`90/Die Grünen)
Rm Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i. V. für sB Frau Britta Clemens-Wienand (CDU)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Helmut Eigen (Die Linken) bis 16:25 Uhr
Rm Tim Frommeyer (CDU)
Rm Jürgen Böhm (CDU) i. v. für Rm Kathrin Grebe (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Sayize Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Ulrich Langhorst (B’90/Die Grünen)
sB Wolfgang Mertens (FDP/Bürgerliste)
Rm Andre Buchloh (CDU) i. v. für Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)
sB Kai Neuschäfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Eva von Germersheim (Seniorenbeirat)



3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Rolf Steltzer (BPN)

4. Verwaltung:

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Peter Bartow
Holger Keßling
Martina Raddatz-Nowack
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz

5. Gäste:

Volkmar Kassner (JobCenter ARGE)






Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 23.03.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 09.02.2010


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
unbesetzt


3. Angelegenheiten der JobCenterARGE

3.1 Job Perspektive - aktueller Sachstand
- mündlicher Bericht -








4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00355-10)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
unbesetzt


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
unbesetzt


7. Anträge / Anfragen

7.1 Sanktionsmoratorium
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00227-10-E1)

7.2 Finanzielle Kürzung bei Freien Trägern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00220-10-E1)

7.3 Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00652-10)

7.4 Wohntraining
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00653-10)

7.5 Sittenwidrige Löhne - Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00654-10)

7.6 Finanzielle Auswirkungen auf Stadtamt 50 durch KITA-Neubau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00658-10)

7.7 Projekt "Best Practice"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00660-10)




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Tim Frommeyer (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte, die wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam behandelt werden, erweitert:

7.8 Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00773-10)

Abzweigung von Kindergeld bei behinderten Menschen im ambulant betreuten Wohnen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00774-10)

Auszahlung von Kindergeld für volljährige Menschen mit Behinderung
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00775-10)

Die Dringlichkeit wurde in allen Fällen von den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit anerkannt.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 09.02.2010

Rm Beckmann bat darum, die Niederschrift auf Seite 7 im 7. Absatz wie folgt zu ändern:

Nach ausführlicher Debatte wurde dDem Antrag von Rm Middendorf auf Schluss der Debatte
wurde mehrheitlich entsprochen.

Mit dieser Änderung wurde die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 09.02.2010 genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

unbesetzt


3. Angelegenheiten der JobCenterARGE

zu TOP 3.1
Job Perspektive - aktueller Sachstand
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 00728-10)

Herr Neukirchen-Füsers stellte die bestehenden Probleme bei der Umsetzung der JobPerspektive dar.
Zur Finanzierung der derzeit in diesem Programm sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (1.010 Mitarbeiter) würden im Jahr 2010 insgesamt ca. 17 Mio. € benötigt, inklusive der zur Entfristung anstehenden Förderfälle.

Für die Ausfinanzierung seien der JobCenter Arge jedoch nur 8,8 Mio. zur Verfügung gestellt worden, das entstehende Defizit in Höhe von ca. 6 Mio. € müsse somit aus Mitteln entnommen werden, die für anderweitige, arbeitsmarktpolitische Instrumente vorgesehen gewesen sind. Gleiches gelte auch für die Mittel (2,1 Mio. €), welche für die Entfristung der Maßnahmen benötigt werden.

Dies bedeute, dass keine neuen Fälle in der JobPerspektive eingerichtet werden können.

Die zur Verfügung gestellte Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Argen in NRW begründe detailliert die Notwendigkeit dieses Instruments. Die avisierte Schaffung von bundesweit 100.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen sei bisher zu mehr als 50 % nicht erreicht worden. Ein Grund dafür liege sicherlich im sorgsamen Umgang mit dem Förderinstrument.

Auf Rückfrage von Rm Weyer merkte Herr Neukirchen-Füsers an, dass die Mittel, die für die ca. 700 neuen Arbeitsplätze geplant gewesen seien und im Jahr 2010 besetzt werden sollte, zur Deckung der bisherigen Förderungen genutzt werden müssen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.




4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00355-10)
Die Mitglieder des Ausschusses brachten ihre Enttäuschung zum Ausdruck, dass das Landesverfassungsgericht entschieden hat, den Kommunen die angefallenen Kosten für den zurückliegenden Zeitraum seit Übernahme der Aufgabe nicht zu erstatten.

Auch Herr Bartow zeigte sich enttäuscht zu dieser Entwicklung. Ob sich aus diesem Urteil eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt ergebe, müsse mit der Kämmerei abgestimmt werden.
Hinweis der Verwaltung: Durch das Urteil kommt es für das Jahr 2009 zu ungedeckten Aufwendungen in Höhe von ca. 1,2 Mio. €.

Eine Zusammenarbeit mit weiteren Partnern sei durchaus vorstellbar, es gebe auch bereits Gespräche mit anderen Kommunen und lose Interessensbekundungen ihrerseits.

Das es im Versorgungsamt – wir von Herrn Stelzer beschrieben – zu langen Wartezeiten komme, könne er aufgrund der Vielzahl von Angelegenheiten, die ausschließlich auf dem Schriftweg erledigt würden, nicht nachvollziehen, zumal auch die Bezirksverwaltungsstellen und die Sozialbüros als Anlaufstelle zur Verfügung stehen. Herr Bartow bot an, diese Problematik bilateral mit Herrn Stelzer zu klären.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die bis zum 31.07.2010 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.12.2007 geregelte Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Geschäftsbereich des Gemeinsamen Versorgungsamtes ( Schwerbehindertenrecht SGB IX und Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz ) dauerhaft fortzuführen.




5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

unbesetzt


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

unbesetzt


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Sanktionsmoratorium
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00227-10-E1)

Rm Langhorst begründete den vorgelegten Antrag. Aus sozialpolitischer Sicht sei es nicht hinzunehmen, dass seitens der Argen eine Vielzahl von Sanktionen ausgesprochen werden, die jedoch von den Gerichten anschließend häufig widerrufen werden.

Rm Weyer signalisierte die Ablehnung des Antrages, da die Aussetzung von Sanktionen der bestehenden Rechtslage widerspreche.

Auch Rm Rettstadt stellte die ablehnende Haltung seiner Fraktion dar. Die Möglichkeit, Sanktionen auszusprechen, müsse auf jeden Fall erhalten bleiben und auch genutzt werden.

Rm Frommeyer betonte, dass dieser Antrag dem Grundsatz der CDU-Fraktion vom „Fördern und Fordern“ widerspreche.

Herr Neukirchen-Füsers wies darauf hin, dass es sich um eine Bundesgesetz handelt, dass vor Ort nicht einfach außer Kraft gesetzt werden könne. Er versicherte, dass die im Ermessen der Arge liegenden Spielräume in jedem Einzelfall hinreichend abgewogen werden. Die Anwendung von Sanktionen erfolge in der Regel nur dann, wenn eine gemeinsam verabredete Vorgehensweise ohne eine Angabe von berechtigten Gründen nicht eingehalten werde.
Da ca. 70 % der Personen, die von der JobCenterArge betreut werden, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sei es besonders wichtig, die Stellenangebote dahingehend zu überprüfen, dass eine tarifliche oder ortsübliche Entlohnung gezahlt wird.
Beim Kreis der Personen unter 25 Jahren sind die gesetzlichen Vorgaben strenger geregelt. In Dortmund sei eine spezifische Geschäftsanweisung entwickelt worden, die festlege, dass alle Milderungs- und Verkürzungsmöglichkeiten des Gesetzes offensiv umzusetzen sind.
Allerdings sei aus Sicht der Mitarbeiter/innen eine flexiblere Möglichkeit zur Rücknahme der Sanktionen wünschenswert und sinnvoll. Insgesamt spreche die JobCenterArge Dortmund in ca. 3,2 % der Fälle Sanktionen aus.

Auch seien die Sanktionsmöglichkeiten keine Neuerung sei Einführung des Arbeitslosengeldes II, sondern sei bereits im Bundessozialhilfegesetz, aber auch im Arbeitsförderungsgesetz verankert gewesen.

sB Eigen machte darauf aufmerksam, dass jährlich ca. 800.000 Sanktionen ausgesprochen werden, von denen eine Vielzahl von den Gerichten jedoch widerrufen werden. Auch für Dortmund sei die Zahl der hier ausgesprochenen und im Nachhinein widerrufenen Sanktionen von Interesse und er bat Herrn Neukirchen-Füsers um eine dahingehende Konkretisierung.
Jeder Einzelne, dem zu Unrecht eine Sanktion auferlegt wurde, sei einer zuviel.

Eine ausführliche Stellungnahme der JobCenterArge ist der Niederschrift beigefügt.

Rm Beckmann zielte in seiner Darstellung darauf ab, dass die strengeren Sanktionsmöglichkeiten gegen Personen unter 25 Jahren dem Jugendstrafrecht widersprechen, welches mildere Strafen für Jugendliche und junge Erwachsene vorsieht.

Rm Langhorst betonte, dass es in dem Antrag seiner Fraktion um die Unterstützung des Moratoriums gehe und nicht dazu aufgerufen werde, die Rechtslage zu missachten.

Rm Taranczewski fasste die Diskussion dahingehend zusammen, dass man im Ausschuss übereinstimmend der Meinung sei, dass zu den derzeitigen Verfahren Änderungen vorgenommen werden müssen, bis dahin die geltende Rechtslage aber nicht außer Acht gelassen werden dürfe.
Insbesondere für die JobCenterArge in Dortmund sei festzustellen, dass sehr sorgsam mit den Sanktionen umgegangen werde.

Nach ausführlicher Diskussion lehnte der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Dortmund unterstützt
den bundesweiten „Aufruf für ein Sanktionsmoratorium – Sanktionen gegen Hartz-
IV-Beziehende aussetzen“.

Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen!

Aufruf für ein Sanktionsmoratorium

Jeden Monat wird in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Im Jahr 2008 wurden über 780.000 derartige Sanktionen verhängt. Ist schon der rigide Hartz-IV-Sanktionsparagraf mehr als problematisch, so führt die katastrophale Personalsituation in den JobCentern zu einer Praxis, die für die Betroffenen unzumutbar ist. Von den 2008 eingelegten Widersprüchen gegen Sanktionen waren 41 % ganz oder teilweise erfolgreich, von den eingereichten Klagen 65 Prozent. Die Auswirkungen von Sanktionen werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter den Sanktionen leiden.

Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden!

Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika. Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei korrekter Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften, z.B. der Abbruch einer unsinnigen Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit.
Unter 25jährige werden besonders hart und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden.

Arbeitslose sind nicht an der Arbeitslosigkeit schuld!

Es fehlen Existenz sichernde Arbeitsplätze. Dieses Grundproblem, das durch die Wirtschaftskrise verschärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden. Dabei zwingt das Sanktionsregime nicht nur Alg-II Beziehende, Arbeit um jeden Preis und zu jedem Preis anzunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre Interessenvertretungen.

Sanktionen als Mittel, um Sparvorgaben zu erfüllen?

Die Sanktionen werden auch vor dem Hintergrund von Sparvorgaben verhängt, welche das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Bundesagentur für Arbeit den JobCentern auferlegt. Für das Abschwungjahr 2009 wurde das „ehrgeizige“ Ziel gesetzt, die Existenz sichernden Leistungen um 3 % zu senken und die Vermittlungsquote in den erwartbar enger werdenden Arbeitsmarkt zu erhöhen. Vielfach sehen Mitarbeiter nur durch verstärkte Sanktionen die Möglichkeit, diese Zielvorgaben zu erreichen. Die Vermittlungsquote kann ohnehin nur durch den Zwang, ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen, erreicht werden.

Ein Moratorium ist nötig!

In der Frage, ob die Hartz-IV-Sanktionen grundsätzlich gegen Grundrechte verstoßen, haben wir, die Erstunterzeichner, unterschiedliche Auffassungen. Wir sind uns aber darin einig, dass angesichts der gegenwärtigen Zustände in den JobCentern der Vollzug von Sanktionen sofort gestoppt werden muss.
Es ist dringend notwendig, die Missstände in den JobCentern, die bislang in ihrem Ausmaß zu wenig bekannt sind, offen zu legen, für deren Beseitigung zu sorgen und den gegenwärtigen Sanktionsparagrafen grundlegend zu überdenken. Während dessen dürfen Erwerbslose nicht den derzeit verbreiteten Sanktionspraktiken ausgesetzt werden. Ein sofortiges Moratorium, ein Aussetzen des Sanktionsparagrafen, ist deshalb notwendig.

zu TOP 7.2
Finanzielle Kürzung bei Freien Trägern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00220-10-E1)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 7.3
Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00652-10)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich vorgelegt.

zu TOP 7.4
Wohntraining
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00653-10)

Herr Bartow kündigte an, dass eine Vorlage zur Weiterführung des Projektes auf dem Unterschriftenweg sei und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werde.

Sollten darüber hinaus noch Antworten zu der Bitte um Stellungnahme notwendig sein, werde man sie dem Ausschuss zeitgleich mit der Vorlage zur Verfügung stellen.

zu TOP 7.5
Sittenwidrige Löhne - Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00654-10)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Das JobCenter ARGE wird gebeten, das Verfahren und die Umsetzung der Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit zur Überprüfung von sittenwidrigen Löhnen darzustellen.

Der Punkt 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird wieder aufgerufen, wenn die geforderte Stellungnahme vorliegt.

zu TOP 7.6
Finanzielle Auswirkungen auf Stadtamt 50 durch KITA-Neubau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00658-10)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich vorgelegt.

zu TOP 7.7
Projekt "Best Practice"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00660-10)

Zu den Fragen der CDU-Fraktion nahm Herr Keßling wie folgt Stellung:

Das Projekt „muttersprachliche Elternbegleiter/innen für Kindergesundheit“ richtet sich an Männer und Frauen mit Migrationshintergrund. Geworben wurde für dieses Projekt in verschiedenen Kindertagesstätten und Elterncafe’s in Grundschulen.

Es haben sich 19 aktive, ehrenamtliche Elternbegleiter/innen gemeldet. Die Frauen hatten vorwiegend türkischen und russischen Migrationshintergrund, es waren aber auch Frauen aus anderen Herkunftsländern vertreten.

Zu 1:
Die Schulungen wurden für alle Frauen gemeinsam in Deutsch abgehalten.

Zu 2:
An der Basisqualifizierung (10 bis 11 Termine), die sich mit den Themenfeldern Ernährung, Bewegung und Kindergesundheit beschäftigen, haben bislang 19 Teilnehmer/innen teilgenommen und ein Zertifikat erhalten.
Die Frauen führen ihrerseits wieder Schulungen in 12 Kindertageseinrichtungen und 7 Elterncafe’s an Grundschulen durch.
Seit 2007 sind über 1.500 Eltern mit rd. 90 Angeboten erreicht worden.

Zu 3:
Die Verwaltung beurteilt die Annahme des Angebotes als gut.
Der Ansatz, muttersprachliche Multiplikator/innen zu schulen und auszubilden, hat sich bewährt.
Das Projekt soll fortgeführt werden, in dem weitere Multiplikator/innen ausgebildet werden, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 7.8
Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00773-10)

Die Bitten um Stellungnahme der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden gemeinsam behandelt.

Herr Bartow berichtete, dass bereits seit 2008 über dieses Thema diskutiert werde.

Die neue Regelung betreffe nur Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bzw. über die Eltern oder andere Angehörige sicherstellen können. In Dortmund seien dies ca. 600 Personen.
Bereits im Jahr 2008 habe das Bundessozialgericht darauf hingewiesen, dass die Sozialhilfeträger berechtigt sind, das Kindergeld für diesen betroffenen Personenkreis einzubeziehen. Auch im Bereich des SGB II und anderen Transferbereichen werde dies praktiziert.
Die Stadt Dortmund habe – wie auch andere Kommunen – nun die Abzweigungsanträge an die Familienkasse gestellt, welche eigenständig entscheide, ob diesem Antrag entsprochen wird oder ob der Kindergeldberechtigte hinreichende Gründe vorbringen kann, das Kindergeld auch weiterhin zu bekommen.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass den Menschen nicht weniger Geld zur Verfügung stehe, weil der Lebensunterhalt auch weiter vom Sozialhilfeträger sichergestellt bleibe.

Rm Weyer bestätigte, dass beispielsweise auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe diese Abzweigungsanträge bereits gestellt habe.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.








Taranczewski Frommeyer Korbmacher
Ausschussvorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin