N i e d e r s c h r i f t

über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 10.10.2007
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND)


Dieter Büscher (NABU)
Ingo Lukschütz (NABU)
Prof. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Heinrich Wilhelm Thieheuer (Waldbauernverband NRW e.V.)
Peter Halbsguth (Vertreter Naturschutzverbände (LNU)) Eva Trappmann (Vertreterin Naturschutzverbände (LNU))
Peter Frankenstein (LandesSportBund e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)

3. Verwaltung

Stadtrat Wilhelm Steitz


Dr. Wilhelm Grote (Umweltamt)
Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Georg Sümer (Umweltamt)
Christine Küster (Umweltamt)

4. Gäste

Reinhold Neugebauer (NABU)


Oliver Wozny (50/7)
Dirk Ohmüller (50/7 STW)
Dirk Kolessa (50/7 STW)







Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 10.10.2007, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08210-07)

2.2 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08204-07)

2.3 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09015-07)

2.4 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09022-07)

2.5 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09016-07)

2.6 Entwicklung der Westfalenhütte
Zwischenergebnis der Rahmenplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09960-07)
3. Berichte

3.1 Vorstellung der Arbeitsgruppe "AGH" - Ökologische Verbesserung der Stadtstruktur
Bericht

3.2 Landschaftsbauwerk Phoenix-Ost; Erweiterung im Bereich der B236n
Bericht

3.3 Sachstandsbericht Phoenix-West
Bericht

3.4 Überarbeitung des Ge- und Verbotskatalog für die Naturschutzgebiete, insbes. Hundeführung in der freien Landschaft
Bericht

3.5 Wegekonzepte und Vorschläge zur Entwicklung der Naturschutzgebiete Bolmke, Buschei und Dorney; Positionspapiere der Naturfreunde Kreuzviertel und der BIO Oespel
Kenntnisnahme

3.6 Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Asseln; Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes
Kenntnisnahme

3.7 Baugebiet Menglinghausen-Süd (Errichtung eines Bolzplatzes, Pflege der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen)
Bericht

3.8 Novelliertes Landschaftsgesetz NRW
Bericht

3.9 Bestandserfassung der Fischfauna durch Elektrobefischung für den Hallerey-Teich; Befreiung von den Verboten des Naturschutzes
Kenntnisnahme


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Freudenberger benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde der Tagesordnungspunkt 3.5 „Wegekonzepte und Vorschläge zur Entwicklung der Naturschutzgebiete Bolmke, Buschei und Dorney; Positionspapiere der Naturfreunde Kreuzviertel und der BIO Oespel.

Weiterhin wurde die Tagesordnung in folgender Reihenfolge abgehandelt:
TOP 3.1
TOP 3.6
TOP 3.2
TOP 3.3
TOP 3.8
TOP 2.1
TOP 2.2
TOP 2.3
TOP 2.4
TOP 2.5
TOP 2.6
TOP 3.9
TOP 3.4
TOP 3.7
TOP 4
Herr Quittek verließ nach TOP 2.6 die Sitzung und übergab die Sitzungsleitung an Herrn Freudenberger ab TOP 3.9.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.

2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08210-07)

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 18.09.2002 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor sieht der Beirat die geplante Wohnbaufläche Rhader Weg (Bö 16) wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet "Dellwiger Bachtal / Deipenbecker Wald" äußerst kritisch.

Der geplante Park&Ride-Platz am vorgesehenen S-Bahn-Haltepunkt "Technologiepark" im Bereich Hauert (258 Stellplätze) wird strikt abgelehnt, weil er in einen wertvollen Freiraum südlich der S-Bahn eingreifen würde.
zu TOP 2.2
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08204-07)

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 16.01.2002 einstimmig zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09015-07)

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 16.01.2002 einstimmig zur Kenntnis.

Die geplante Baufläche "Brechtener Heide" (Ev 138) ist überdimensioniert und sollte gemäß Beiratsbeschluss zum Flächennutzungsplan reduziert werden.

zu TOP 2.4
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09022-07)

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) einstimmig zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09016-07)

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf des fortgeschriebenen InSEKts als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks unter Hinweis auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan (18.12.2002, 17.09.2003, 16.06.2004) und zur InSEKT-Erstfassung vom 19.03.2003 einstimmig zur Kenntnis.

Nach wie vor sehr kritisch sieht der Beirat die geplanten Wohnbauflächen „Kniepacker“ am Rahmer Wald (Ju 2).




zu TOP 2.6
Entwicklung der Westfalenhütte
Zwischenergebnis der Rahmenplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09960-07)

Herr Dr. Marks stellt das Zwischenergebnis der Rahmenplanung vor. Er teilt mit, dass der landschaftspflegerische Fachbeitrag mit einer ökologischen Bestandserfassung und Bewertung des Gebietes in Kürze fertig gestellt sei und dann dem Beirat vorgestellt würde.

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt das Zwischenergebnis der Rahmenplanung einstimmig zur Kenntnis.

Der Beirat verweist jedoch auf seine kritische Haltung zum Verkehrskonzept und verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 29.08.2007 zu Drucksache Nr. 07718-07.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Vorstellung der Arbeitsgruppe "AGH" - Ökologische Verbesserung der Stadtstruktur

Herr Wozny (50/7) führt in die Ziele und Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe „AGH“ (= Arbeitsgelegenheiten) ein. Mit Hilfe der Arbeitsgruppe wird es möglich, insbesondere Pflegemaßnahmen in der freien Landschaft durchzuführen, die, da keine Pflichtaufgaben, sonst nur unzureichend oder gar nicht wahrgenommen werden können.

Frau Küster (60/2-2) und Herr Kolessa (50/7-4 ) erläutern anschließend die bislang durchgeführten Maßnahmen, deren Schwerpunkt innerhalb des Naturschutzgebietes „Im Siesack“ lag. Nach und Nach sollen auch die Pflegevorschläge des Beirates realisiert werden.

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er begrüßt die Tätigkeit der Arbeitsgruppe als einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung und zum Erhalt wertvoller Biotopstrukturen. . Der Beirat empfiehlt, den Titel der AGH so umzubenennen, dass er die Tätigkeit der AGH (Landschaftspflegemaßnahmen) deutlicher und öffentlichkeitswirksamer hervorhebt.


zu TOP 3.2
Landschaftsbauwerk Phoenix-Ost; Erweiterung im Bereich der B236n

Herr Sümer stellt das Vorhaben anhand von Planunterlagen vor. Es ist vorgesehen, das – genehmigte – Landschaftsbauwerk nach Osten zu erweitern und niveaumäßig an die Trasse der B 236 n anzuschließen. Hierzu ist eine vereinfachte Änderung der Planfeststellung für die B 236 n erforderlich.
Nach den bisherige Planungen entstünde zwischen dem Landschaftsbauwerk und der Böschung der B 236 n ein Taleinschnitt, der nunmehr mit Aushubmaterial aus dem Phoenixsee verfüllt werden soll. Die zusätzlich in Anspruch zu nehmende Fläche ist teilweise vegetationslos jedoch auf der Böschung der B 236 n mit Gehölzen bestanden, die von der unteren Forstbehörde als Wald eingestuft worden sind.

Die Verwaltung beabsichtigt, der Erweiterung zuzustimmen mit der Maßgabe, dass der Antragsteller die notwendige Ersatzaufforstung mit der Forstbehörde abklärt.



Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Maßnahme einstimmig zu. Der Beirat empfiehlt, zur B 236 hin einen Feldgehölzstreifen anzulegen, ansonsten aber einen Offenlandcharakter für das Landschaftsbauwerk beizubehalten.

zu TOP 3.3
Sachstandsbericht Phoenix-West

Herr Sümer gibt einen Zwischenbericht zur Entwicklung des Phoenix West-Geländes. Anhand eines neuen Luftbildes schildert er die aktuelle Situation. Das Kreuzkrötenmanagement läuft planmäßig; Laichgewässer sind im ausreichenden Maß vorhanden. Positiv anzumerken ist auch die erfolgreiche Nachzucht des Wanderfalken mit 3 Jungtieren trotz Störungen durch den Baubetrieb.

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Überarbeitung des Ge- und Verbotskatalog für die Naturschutzgebiete, insbes. Hundeführung in der freien Landschaft

Herr Steitz legt den Kompromissvorschlag dar, der mit Frau Scheffer (Vorsitzende des Tierschutzvereins Gruß Dortmund e.V.) und Herrn Quittek erarbeitet worden war. Er macht deutlich, dass eine einheitliche Regelung für Naturschutzgebiete (entweder in allen Gebieten auch auf den Wegen Anleinpflicht oder keine Anleinpflicht) nicht mehrheitsfähig ist. Ein gebietsbezogener Regelungskatalog sei deshalb unumgänglich. In der freien Landschaft außerhalb der Naturschutzgebiete solle es ebenfalls Bereiche geben, in denen Bürger – speziell mit kleinen Kindern – nicht durch laufende Hunde belästigt oder erschreckt würden. Andererseits halte er die alte Regelung nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung, wonach die Hunde im gesamten Stadtgebiet angeleint sein müssen, für unangemessen.

In diesem Sinn plädiert Herr Steitz für eine Gebietslösung: Von den vorhandenen bzw. geplanten Naturschutzgebieten sollen in 5 Gebieten die Hunde auf den Wegen frei laufen können. Hinzu kommen 16 weitere Gebiete in der freien Landschaft mit analoger Regelung. Näheres wird in einer Ratsvorlage erläutert, die derzeit von der Verwaltung erarbeitet wird.

In Anlagen und im geschlossenen Siedlungsgebiet bleibt es in jedem Fall bei der bestehenden Anleinpflicht. Außerdem gelten natürlich überall die Bestimmungen des Landeshundegesetzes.

Herr Steitz bittet den Beirat um ein Votum, ob er eine derartige Gebietslösung mittragen kann.

Der Beirat akzeptiert einstimmig eine Gebietslösung. Er weist aber darauf hin, dass deutlich werden muss, dass der Hundefreilauf sich nur auf die Wege bezieht und dass die Wege in den betreffenden Gebieten durch Piktogramme o.ä. gekennzeichnet werden sollen. Der Beirat legt Wert darauf, dass die Feldflur abseits der Wege – vor allem während der Vegetations- und Brutzeit - nicht betreten werden darf. Ein formeller Beschluss ergeht im Zusammenhang mit der Vorlage.

zu TOP 3.5
Wegekonzepte und Vorschläge zur Entwicklung der Naturschutzgebiete Bolmke, Buschei und Dorney; Positionspapiere der Naturfreunde Kreuzviertel und der BIO Oespel

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.6
Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Asseln; Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes

Herr Trinkhaus (Architekt) stellt das Projekt vor. Der inmitten der Wohnsiedlung Asseln gelegene Betrieb hat dort keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr. Aus diesem Grund soll die bereits vorhandene Hofstelle an der Buschwiese als Vollerwerbsbetrieb genutzt und ausgebaut werden. Zum Betrieb gehört auch ein Wohnhaus ca. 130 m östlich der neuen Hofstelle, dass als Wohnhaus dienen soll. Auf der Hofstelle selbst sind verschiedene bauliche Anlagen geplant. Die gesamte Hofstelle soll großzügig eingegrünt werden.

Einzelheiten gehen aus der beigefügten Anlage hervor.

Herr Quittek weist auf die jahrelangen Missstände auf der Hofstelle hin (illegale Bautätigkeiten, Nichtausführen von Ausgleichsmaßnahmen, Verbrennen von Abfall, Abstellen von weit über 30 Hängern). Da die Hofstelle in der Nähe des Naturschutzgebietes Buschei liegt, handele es sich um ein besonders sensibles Vorhaben.

In der nachfolgenden Diskussion wird deutlich, dass das Vorhaben wegen seiner Privilegierung nur schlecht abgelehnt werden kann, sofern es ordnungsgemäß in die Landschaft integriert wird und entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgen. Da der alte Hofstandort in Asseln aufgegeben werden müsse, sei das Ganze zudem wie eine Aussiedlung zu sehen.

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht zur Kenntnis. Er stimmt dem Vorhaben einstimmig zu, sofern folgende Auflagen durch den Antragsteller eingehalten und ausgeführt werden:
- Die Hofstelle darf nicht nach außen hin erweitert werden.
- Das externe Wohnhaus gilt als Teil der Hofstelle, so dass dort nur Maßnahmen zulässig sind, die in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
- Der ungeordnete Zustand ist zu beseitigen; nicht benötigte Hänger sind zu entfernen.
- Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind unverzüglich – d.h. in der Pflanzperiode 2007/2008 – auszuführen.
- Im Rahmen eines Monitorings soll in ca. 1½ Jahren ein Erfahrungsbericht über die durchgeführten Maßnahmen vorgelegt werden.

zu TOP 3.7
Baugebiet Menglinghausen-Süd (Errichtung eines Bolzplatzes, Pflege der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen)

Herr Dr. Marks stellt den geplanten Bolzplatz anhand von Plänen vor. Unter 9 untersuchten Alternativen hat sich dieser am Rande einer Ackerfläche gelegene Standort als besonders geeignet herausgestellt, auch aus ökologischer Sicht.

Die Fläche befindet sich mittlerweile im städtischen Besitz; ein Bauantrag wird in Kürze gestellt. Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, die erforderliche Befreiung von den entgegenstehenden Verboten des Landschaftsschutzes zu erteilen. Da die Ankaufsfläche größer als der Bolzplatz ist, gibt es hinreichend Möglichkeiten für Ausgleichs- und Eingrünungsmaßnahmen.

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorhaben zu. Er empfiehlt, entlang der südwestlichen Grenze (zum Acker hin) eine Feldhecke anzulegen.


zu TOP 3.8
Novelliertes Landschaftsgesetz NRW

Herr Höing stellt die wesentlichen Änderungen des am 20.06.2007 neu in Kraft getretenen Landschaftsgesetzes vor.

Die wichtigsten Änderungen sind in einer Powerpoint-Präsentation zusammengestellt, die auf Wunsch per E-Mail zur Verfügung gestellt werden kann.

Beschluss:
Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Bestandserfassung der Fischfauna durch Elektrobefischung für den Hallerey-Teich; Befreiung von den Verboten des Naturschutzes

Herr Fischer (60/4) erläutert die Ziele und Durchführung der geplante Elektrobefischung des Hallerey-Teichs.

Über die Fischfauna des Hallerey-Teichs liegen nur wenige Erkenntnisse vor (z.B. durch Totfunde, Hinweise im Biotopmanagementplan). Mit Hilfe der Befischung soll ein Überblick über den dort vorkommenden Fischbestand sowie deren Gesundheit und Vitalität gewonnen werden. Die Befischung wird so durchgeführt, dass die Fische im Umfeld des untersuchenden Bootes nur kurz bewusstlos werden, so dass sie in Augenschein genommen und bestimmt werden können. Sobald die Fische das Spannungsfeld wieder lassen (wenn das Boot weiter fährt) erwachen die Tiere wieder und tragen auch keinerlei Schäden davon.

Ein zu beachtender umfänglicher Kriterienkatalog gewährleistet, dass andere Tiere sowie Natur und Landschaft nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. So soll die Befischung im unkritischen Monat November durchgeführt werden. Sie dauert max. 1 Tag.

Zur Durchführung der Befischung sind Angaben über den Chemismus des Gewässers erforderlich und – soweit vorhanden – die Auswertung vorhandenen Bestandslisten. Herr Neugebauer sowie die untere Landschaftsbehörde stellen das vorhandene Material zur Verfügung.

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, der Maßnahme zuzustimmen und die erforderliche Befreiung von den entgegenstehenden Verboten des Naturschutzes zu erteilen. Dabei soll eine Abstimmung über Zeitpunkt und Durchführung der Befischung mit dem zuständigen Landschaftswächter Herrn Neugebauer erfolgen.

Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde stimmt der Maßnahme einstimmig zu.

zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Hierzu erfolgten keine Wortmeldungen.





Freudenberger Quittek Dr. Marks
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung