Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Walter Bernatzki (LNU)
Dieter Büscher (NABU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dirk Gährken (BUND)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Georg Kaleck (LNU)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau "Westfalen-Lippe e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Lothar Hahn (LNU)
Peter Halbsguth (LNU)
Günter Hammermacher (Kreisimkerverein Dortmund)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

3. Verwaltung und Gäste:
Herr Dr. Grote (Umweltamt)

Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Herr Plackert (Umweltamt)
Frau Busse (Kandidatin Landschaftswacht)
Herr Figge (Kandidat Landschaftswacht)
Herr Gährken (Kandidat Landschaftswacht)
Herr Giese (Kandidat Landschaftswacht)
Herr Münch (Ratsmitglied)
Herr Frank (Anwohner Sportanlage TC Hansa)
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g



Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 18.09.02

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03205-02)

2.2 Umweltplan Dortmund - Ergebnisbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03209-02)

2.3 Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
II. Empfehlung des Aussschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium
IV. Entscheidung über Anregungen
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
VI. Beifügung einer Begründung
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
VIII. Satzungsbeschluss
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Drucksache Nr. : 03217-02


2.4 Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverteilzentrums Dortmund-Ellinghausen (B-Plan Entwurf Mg 159)
Drucksache Nr.: 03364-02


3. Berichte

3.1 Besetzung der Landschaftswachtbezirke 13 - Kley/Salingen, 17 - Bittermark/Fürstenbergholz und 18 - Syburg (Vorschlag des Beirates)

3.2 Naturpatenschaften in Dortmund - Sachstand und Ausblick

3.3 "Alter Flughafen" in Brackel - Naturschutzgebiet Buschei und Golfplatzerweiterung

3.4 Bebauungsplan Mg 160 - Vogelsiedlung

3.5 Planung einer Sportanlage des TSC Hansa in Do-Wellinghofen

3.6 Baumaßnahme der Stadt Dortmund im Feldbachsiepen (Dorney) - Anfrage der Bürgerinitiative Oespel vom 29.9.2002

3.7 Änderungsentwurf der Landschaftspläne - "Konsequenzenkarte"

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.
N i e d e r s c h r i f t

über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 20.11.2002
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Walter Bernatzki (LNU)
Dieter Büscher (NABU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dirk Gährken (BUND)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Georg Kaleck (LNU)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau "Westfalen-Lippe e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Lothar Hahn (LNU)
Peter Halbsguth (LNU)
Günter Hammermacher (Kreisimkerverein Dortmund)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

3. Verwaltung und Gäste:
Herr Dr. Grote (Umweltamt)

Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Herr Plackert (Umweltamt)
Frau Busse (Kandidatin Landschaftswacht)
Herr Figge (Kandidat Landschaftswacht)
Herr Gährken (Kandidat Landschaftswacht)
Herr Giese (Kandidat Landschaftswacht)
Herr Münch (Ratsmitglied)
Herr Frank (Anwohner Sportanlage TC Hansa)

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g



Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 18.09.02

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03205-02)

2.2 Umweltplan Dortmund - Ergebnisbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03209-02)

2.3 Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
II. Empfehlung des Aussschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium
IV. Entscheidung über Anregungen
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
VI. Beifügung einer Begründung
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
VIII. Satzungsbeschluss
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Drucksache Nr. : 03217-02


2.4 Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverteilzentrums Dortmund-Ellinghausen (B-Plan Entwurf Mg 159)
Drucksache Nr.: 03364-02


3. Berichte

3.1 Besetzung der Landschaftswachtbezirke 13 - Kley/Salingen, 17 - Bittermark/Fürstenbergholz und 18 - Syburg (Vorschlag des Beirates)

3.2 Naturpatenschaften in Dortmund - Sachstand und Ausblick

3.3 "Alter Flughafen" in Brackel - Naturschutzgebiet Buschei und Golfplatzerweiterung

3.4 Bebauungsplan Mg 160 - Vogelsiedlung

3.5 Planung einer Sportanlage des TSC Hansa in Do-Wellinghofen

3.6 Baumaßnahme der Stadt Dortmund im Feldbachsiepen (Dorney) - Anfrage der Bürgerinitiative Oespel vom 29.9.2002

3.7 Änderungsentwurf der Landschaftspläne - "Konsequenzenkarte"

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen





Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Walter Bernatzki benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlaß um den Tagsesordnungspunkt 2.5 Güterverkehrszentrum -Feineisenstraße - hier: Abschließende Detailregelungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Hofstelle "Schulte Mäter"/Scharnhorst ergänzt.

Darüber hinaus wurde die Tagesordnung in der vorliegenden Form einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 18.09.02

Der Beirat genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 22. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 18.09.02

2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1


Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
(Drucksache Nr.: 03205-02)

Herr Dr. Marks erläuterte die Vorlage und die aufgehängten Pläne. Bei dem vorgelegten Entwurf der Landschaftsplanänderung handelt es sich um einen "Konsequenzenplan", der aufzeigt, wo aufgrund von F-Plan-Darstellungen Schutzgebiete zurückgenommen werden müssen. Darüber hinaus soll es aber auch zu etlichen Schutzgebietsausweitungen kommen. Die Naturschutzgebiete sollen verdoppelt werden, in "Freiraumrückgewinnungsbereichen" (z. B. Konversionsfläche Buschei, Phönix-Ost) sind zusätzliche Landschaftsschutzgebiete geplant. Insgesamt werden sich die Schutzgebiete von 37 auf 40% des Stadtgebietes erhöhen.
Herr Quittek verwies darauf, dass der Beirat bereits eine Arbeitsgruppe FNP eingerichtet habe und diese auch eine Stellungnahme zu den Änderungen der Landschaftspläne erarbeiten werde.
Herr Büscher bezweifelte eine nennenswerte Vergrößerung der Freiflächen insgesamt. Gleichwohl seien die vorgesehenen Erweiterungen zu begrüßen.
Herr Zühlke regte an, den FNP gemeinsam mit den Nachbargemeinden zu erstellen. Er fragte nach dem derzeitigen Planungsstand in den anderen Gemeinden.
Herr Dr. Marks betonte, dass ein gemeinsamer FNP nicht angedacht sei. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Landschaftspläne würden die Nachbargemeinden jedoch als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Herr Kaleck plädierte für eine Vergrößerung der Pufferzonen der Naturschutzgebiete, da diese für den Artenschutz größte Bedeutung hätten. Eine Flächenverbauch durch zusätzliche Versiegelung lehnte er ab.
Herr Quittek betonte, dass der Landschaftsplan und nicht der FNP für den Beirat der Maßstab sei. S.E. müsse der FNP dem Landschaftsplan angepasst werden und nicht umgekehrt.
Herr Dr. Grote verwies auf die planerische Komponente der Mehrausweisungen. Hierdurch würden Entwicklungspotentiale geschaffen. Er appellierte an Beirat und Verbände, sich verstärkt in die anstehenden Diskussionen einzubringen.
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und wird das Thema in der 24. Sitzung erneut aufgreifen.

zu TOP 2.2
Umweltplan Dortmund - Ergebnisbericht
(Drucksache Nr.: 03209-02)

Herr Dr. Grote erläuterte den Umweltplan, dessen Inhalte und Ziele.
Herr Gährken stellte die Frage nach der Berücksichtigung der Umweltqualitätziele.
Dazu gab Herr Dr. Grote an, dass diese im Umweltplan eingearbeitet seien.
Herr Zühlke wies darauf hin, dass es drei Varianten des Umweltplans gäbe und bat hierzu um nähere Erläuterungen.
Herr Dr. Grote teilte darauf hin mit, dass es eine etwa 20 Seiten starke Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger geben werde. Darüber hinaus werde es eine Broschüre sowie eine CD für Naturschutzinteressierte wie die Mitglieder des Beirates geben. Schließlich gäbe es noch das Gesamtwerk, dass den Ratsfraktionen und dem Beiratsvorsitzenden zur Verfügung gestellt werde, im übrigen aber von Jedermann im Umweltamt eingesehen werden könne.
Herr Quittek betonte, dass für ihn der Wert des Planes vornehmlich in der Zusammenfassung aller vorhandenen Daten liege. Dies werde bei der Neuaufstellung des FNP sehr hilfreich sein. Aus der Sicht des Beirates sei jedoch eine differenziertere Betrachtung der Altlastenflächen wünschenswert gewesen. Hier sollte zur Freiraumschonung eine weitestgehende Wiedernutzung angestrebt werden. Auch hätte er sich eine schärfere Siedlungsabgrenzung, z.B. im Dorfbereich Grevel, gewünscht. Positiv sei die Darstellung von Grünzügen und Rückbauflächen wie Rewe-Lücke und Uni-Süd-Tangente. Auch insgesamt sei die Erstellung des Umweltplanes positiv zu bewerten.
Herr Bernatzki befürchtete, dass durch den zunehmenden Flächenverbrauch zukünftig Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr möglich seien und bat um eine Stellungnahme zu dieser Problematik.
Herr Dr. Grote gab an, dass man dem sog. "Manhattan-Syndrom" nähere, welches Maßnahmen kaum noch möglich mache. Es sei daher eine Entwicklung nach Innen, wie z.B. auf der nördlichen LEP VI-Fäche oder der Westfalenhütte, anzustreben.
Herr Freudenberger fragte, ob sich bei der Entwicklung nach Innen eine Entschädigungsproblematik auftun könne.
Herr Dr. Grote gab hierzu an, dass dies im Bereich der Bebauungspläne möglich, auf den Montan-Flächen jedoch eher unwahrscheinlich sei.
Herr Zühlke fragte, ob eine Fortschreibung des Planwerks angedacht sei.
Hierzu teilte Herr Dr. Grote mit, dass wahrscheinlich in fünf Jahren eine Bilanz gezogen und dann über eine Fortschreibung entschieden würde.
Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zustimmend zur Kenntnis und fordert Politik und Verwaltung auf, den Plan als Grundlage für die Bauleitplanung zu nutzen.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
II. Empfehlung des Aussschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium
IV. Entscheidung über Anregungen
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
VI. Beifügung einer Begründung
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
VIII. Satzungsbeschluss
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Drucksache Nr. : 03217-02

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 2.4


Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des Güterverteilzentrums Dortmund-Ellinghausen (B-Plan Entwurf Mg 159)
Drucksache Nr.: 03364-02

Herr Quittek erläuterte seine Tischvorlage.

Herr Dr. Grote betonte, dass das Umweltamt in dieser Frage eher auf der Seite der umweltfreundlichen Energieversorgung stünde. Die ehemalige Hoeschdeponie, die als Alternativstandort seitens des Beirates vorgeschlagen würde, sei aus verschiedenen Gründen nicht geeignet (u. a. Gründungsprobleme). Hinsichtlich der Vogelproblematik gab er an, dass die vom Umweltamt durchgeführten Recherchen im Internet keine gravierenden Eischränkung für die Vogelwelt befürchten ließen. Gleichwohl würden diese Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Greifvögel, im weiteren Verfahren erneut geprüft. Herr Dr. Grote gab an, dass das Umweltamt dem Rat empfehlen wird, die Bedenken des Beirates abzuwägen.

Herr Neugebauer bekräftigte die Ausführungen von Herrn Quittek. Durch zahlreiche Untersuchungen in Norddeutschland und Holland, aber auch in Ostwestfalen, sei belegt, dass Windkraftanlagen, sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase, zur Reduzierung (Vergrämung) der Vogelbestände führten. Die Untersuchungen hätten weiterhin ergeben, dass der Mindestensabstand zu Naturschutzgebieten 200 Meter betragen müsse. Wünschenswert sei jedoch ein Abstand zwischen 400 und 500 Metern. Herr Neugebauer sagte zu, die Bezugsquellen der von ihm erwähnten Untersuchungen dem Umweltamt zur Verfügung zu stellen. Aus den erwähnten Gründen sollte die Anlage s.E. in jedem Fall südlich des Holthauser Baches installiert werden, um die Wertigkeit des Naturschutzgebietes zu erhalten.

Herr Quittek betonte, dass der Beirat keinesfalls, wie auch die Zustimmung zu bestehenden Anlagen und Vorschläge zu Alternativstandorten belegten, grundsätzlich gegen den Bau der Windkraftanlagen sei, in diesem speziellen Fall eine Zustimmung des Beirates aus den genannten Gründen jedoch nicht erfolgen könne.

Herr Gährken betonte ebenfalls, dass der Standort nördlich des Holthauser Baches nicht in Betracht komme. Er verwies jedoch darauf, dass die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Klimaschutzbündnis die Verpflichtung mit sich brächte, Standorte für regenerativen Energien auszuweisen.

Herr Kaleck wies darauf hin, dass s.E. die Kreuzkrötenpopulationen auf der Nordfläche durch Baumaßnahmen und Betrieb der Windkraftanlagen gefährdet seien und dies unbedingt verhindert werden müsse.

Herr Neugebauer unterstrich, dass durch die regelmäßig erforderlichen Wartungsarbeiten an den Windkraftanlagen eine nicht zu vernachlässigende Störung der gesamten Fauna in diesem Bereich entstünde.


Der Beirat fasste einstimmig den nachstehenden Beschluss:
Der Beirat bekräftigt seinen in der Sitzung am 19.6.2002 gefassten Beschluss zur Errichtung von Windenergieanlagen auf der Halde Ellinghausen:
"Die auf dieser Fläche vorgesehenen Windkraftanlagen werden abgelehnt, da sie dem Vogelschutz abträglich sind, dem Windkrafterlass des Umweltministeriums im Hinblick auf die Ausdehnung des NSG bis zum Holthauser Bach widersprechen und durch die notwendigen Betriebswege eine Störung des Naturschutzgebietes zu erwarten ist. Die Prüfung von Ersatzstandorten, insbesondere die ehemalige Deponie auf der Halde Ellinghausen, wird angeregt."
Der Beirat kritisiert, dass in der o.g. Vorlage die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Vogelwelt nicht thematisiert werden. Offensichtlich sind diese Wirkungen vom Gutachter nicht untersucht worden, obwohl spätestens seit der Beiratssitzung vom 19.6.2002 Bedenken hierzu vorgetragen wurden. In der o.g. Vorlage fehlt auch eine Erklärung, warum der ursprüngliche Standort südlich des Holthauser Baches (95. Änderung des Flächennutzungsplanes) nicht realisiert wird.

Die im Umweltbericht zum B-Plan Mg 159 vom Büro Grünplan gemachten Ausführungen bestätigen negative Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Vogelwelt. So wird auf Seite 129 eingeräumt, dass die als Brutvögel vorkommenden Arten wie Kiebitz, Wiesenpieper, Feldlerche und Flussregenpfeifer als Wiesenvögel bzw. Arten des Offenlandes mit ihren Brutplätzen größere Abstände zu höheren vertikalen Strukturen einhalten. Die geplanten Windkraftanlagen stellen extreme Vertikalstrukturen dar, die als Bauwerk, aber auch aufgrund der Bewegungen der Rotorblätter, des Schattenwurfes (Disco-Effekt) und der Lärmentwicklung Auswirkungen auf Vögel haben werden. Darüber hinaus wären auch Nahrungsgäste (Mäusebussard, Turmfalke und im Winter auch die Kornweihe) betroffen, die zum Teil auf der Roten Liste stehen.

Laut Windenergieerlass sind von Naturschutzgebieten Abstände von mindestens 200 Metern einzuhalten. Nach der vom Rat der Stadt gewünschten Ausdehnung des NSG "Im Siesack" bis zum Holthauser Bach würde dieser Abstand nicht mehr eingehalten werden können.
Der Beirat fordert den Rat der Stadt auf, bei seinem Beschluss zur Konzentration der Windenergieanlagen auf der Halde Ellinghausen südlich des Holthauser Baches zu bleiben und den nördlichen Teil der Halde für den Naturschutz zu reservieren.

zu TOP 2.5
Güterverkehrszentrum - Feineisenstraße -
hier: Abschließende Detailregelungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Hofstelle "Schulte Mäter"/Scharnhorst

Herr Dr. Marks erläuterte die Vorlage. Er betonte, dass die Verlegung der Ersatzmaßnahmen innerhalb des Schulte-Mäter-Geländes keine Option für eine spätere Bebauung darstelle. Dies sei in einem völlig eigenständigen Verfahren zu regeln. Allerdings ließe die jetzige Planung die Möglichkeit zu und würde eine evt. Bebauung weder verhindern noch fördern. In jedem Fall aber sei sichergestellt, dass alle vereinbarten Maßnahmen auch durchgeführt würden.
Herr Quittek verwies darauf, dass 3 ha der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Abstimmung mit dem Forstamt Schwerte an anderer Stelle realisiert werden.
Herr Dr. Marks sagte hierzu, ca. 1 ha Forstfläche müssten an anderer Stelle in Derne realisiert werden. Auf die Verpflichtung von Thyssen Krupp, 9 ha Fläche bereitzustellen bzw. den monetären Gegenwert hierzu zu leisten, habe dies aber keinen Einfluss.
Herr Neugebauer regte an, die verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen untereinander zu verschieben, um die Wertigkeit für die Fauna zu erhöhen.
Herr Quittek betonte, dass die Vernetzungsfunktion des Kirchderner Grabens nicht vergessen werden dürfe.
Herr Dr. Marks sagte zu, dass die Herren Neugebauer und Kaleck im Zuge der Realisierung beteiligt würden. Hierbei könnten Ausführungsdetails besprochen werden; die grundsätzliche Planung sei aber wohl begründet und stünde fest.

Der Beirat faßt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er fordert einstimmig die qualitative
Verschiebung der einzelnen Biotoptypen untereinander zugunsten von
Offenlandstrukturen. Darüber hinaus fordert der Beirat eine Ergänzung der
Ausgleichsfläche durch eine ökologische Aufwertung des Kirchderner Graben
Systems mit dem Ziel der Schaffung eines durchgehenden Grünzugs entlang der zu
realisierenden Renaturierung des Kirchderner Grabens

3. Berichte

zu TOP 3.1
Besetzung der Landschaftswachtbezirke 13 - Kley/Salingen, 17 - Bittermark/Fürstenbergholz und 18 - Syburg (Vorschlag des Beirates)

Herr Quittek begrüßte die Kandidaten für die vakanten Landschaftswachtbezirke.

Für den Bezirk 17 wird Herr Rainer Gährken als Landschaftswächter vorgeschlagen

Für den Bezirk 18 wird Herr Frank Figge als Landschaftswächter vorgeschlagen.

Für den Bezirk 13 hatten sich mit Frau Gudrun Busse und Herrn Harald Giese zwei Kandidaten beworben. Auf Vorschlag von Herrn Zühlke wurde über die Besetzung in geheimer Abstimmung abgestimmt. Das Ergebnis der Abstimmung lautete 9:3 für Herr Giese. Für den Bezirk 13 wird daher Herr Harald Giese als Landschaftswächter vorgeschlagen.

zu TOP 3.2


Naturpatenschaften in Dortmund - Sachstand und Ausblick

Die Behandlung dieses TOPs wurde aus zeitlichen Gründen auf die 24. Sitzung verschoben.

zu TOP 3.3


"Alter Flughafen" in Brackel - Naturschutzgebiet Buschei und Golfplatzerweiterung

Herr Quittek verwies auf den in der 22. Sitzung gefassten Beschluss und teilte mit, dass zwischenzeitlich ein weiteres Gespräch mit den Golfplatzbetreibern im Umweltamt stattgefunden habe.

Herr Dr. Marks legte einen Kompromissvorschlag vor. Danach sollen Golfplatzerweiterung und Naturschutzgebiet dergestalt entflochten werden, dass die Fläche östlich des in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Weges als Naturschutzgebiet festgesetzt wird (ohne Golfplatznutzung), westlich des Weges aber als Landschaftsschutzgebiet (mit Golfplatznutzung). Die Grenzen der einstwiligen Sicherstellung würden also geringfügig nach Osten zurückgenommen. Auch im Golfplatzerweiterungsgebiet würden aber die bestehenden Tümpel erhalten bleiben und die beiden geplanten Spielbahnen durch Rough-Flächen voneinander getrennt werden.

Herr Neugebauer stimmte den neuen Planungen zu. Er forderte jedoch folgende Zusätze: Der Golfclub müsse eine Patenschaft für die Tümpel und eine Versetzung der vorhandenen Zaunanlage übernehmen. Darüber hinaus sei der Golfclub zu verpflichten, die Flächen zwischen den einzelnen Bahnen naturnah zu gestalten.

Herr Quittek fordert, dass die Nichtbetretbarkeit des Naturschutzgebietes sichergestellt werden müsse.

Ratsmitglied Münch betonte, dass die Amphibien sich nicht an die Naturschutzgebietsgrenzen halten würden. Es sollte s.E. daher sichergestellt werden, dass die Golfanlage schonend gepflegt werden. Insbesondere sollten keine Kreiselmäher zu Einsatz kommen.

Herr Dr. Grote sagte eine Prüfung dieser Anregung zu.

Der Beirat stimmte der vorgeschlagene Planung mit folgenden Zusätzen einstimmig zu:

- Das Naturschutzgebiet ist vor allgemeiner Betretung zu schützen. Hierzu sollte die vorhandene Zaunanlage erhalten werden..

- Der Golfclub übernimmt die Patenschaft für den Tümpel und die angrenzenden Biotopflächen bis zur vorhandenen Zaunanlage.

- Der Golfclub verpflichtet sich, die Flächen zwischen den einzelnen Bahnen naturnah zu gestalten.

zu TOP 3.4


Bebauungsplan Mg 160 - Vogelsiedlung

Herr Quittek erläuterte den Bebauungsplan und die Interessen der Anwohner.

Ein Beschluss zum diesem Thema soll in der 24. Sitzung im Rahmen der FNP-Diskussion gefaßt werden.

zu TOP 3.5


Planung einer Sportanlage des TSC Hansa in Do-Wellinghofen

Herr Quittek erläuterte, dass der TC Hansa auf dem Johann Gutenberg Schulgelände die Erweiterung seiner Sportanlagen plane.

Die Anwohnerschaft wende sich gegen die geplante Erweiterung, da hierdurch u.a. Festsetzung des Landschaftsplans Dortmund Süd verletzt würden.

Unter Bezugnahme auf den Landschaftsplan würden die Naturschutzverbände diese Auffassung teilen. Danach gehört das Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet L 37. Am nördlichen Rand des Bereiches - beidseits der Schondelle - unter der Maßnahme Nr. 13 sei die Pflege und Entwicklung von Uferrandstreifen festgesetzt. Darüber hinaus wären die Erhaltung der Brachfläche E 17 und die Anlage und Pflege des Feuchtbiotops FB festgesetzt. Weiterhin sei das Gebiet Bestandteil des von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten erfassten und kartierten Stadtbiotops "ST0590". Es bestünden momentan auch noch Zweifel, ob die bereits errichteten Tennisplätze rechtmäßig seien. Dies werde derzeit durch das Bauorndungsamt geprüft.

Herr Frank als Sprecher der Anwohnerschaft stellte den Sachstand aus Sicht der Anwohner dar. Er widersprach den Vermutungen des TC Hansa, dass die Anwohnerschaft etwas gegen den Jugendsport einzuwenden habe. Vielmehr seien die Anwohner von der hohen ökologischen Bedeutung des Gebietes überzeugt, weshalb sie auch eine Natur-/Abfallpatenschaft beantragt hätten.

Herr Dr. Grote verwies auf den derzeitigen Rechtsstand. Ein Bauantrag läge zur Zeit nicht vor. Darüber hinaus hätte das Umweltamt keine Veranlassung, von seiner im Landschaftsplan Dortmund Süd manifestierten Meinung abzuweichen. Seines Erachtens reiche für das Vorhaben auch kein einfacher Bauantrag; es müsse vielmehr ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Herr Dr. Marks betonte, dass das Gutachten von Herrn Kallendrusch über weite Strecken die hohe Wertigkeit des Gebietes betone. Die auf der letzten Seite getroffene Wertung weiche jedoch von den zuvor getroffenen Feststellungen ab und lasse einen Bruch in der Argumentationslogik erkennen.

Der Beirat fasste einstimmig folgenden nachstehenden Beschluss:

Die Bebauung des Gebietes wird, unabhängig von Art und Größe, wegen der hohen ökologischen Wertigkeit des Gebietes abgelehnt.

Darüber hinaus behält der Beirat sich vor, die Beseitigung der vorhandenen Tennisplätze zu verlangen, sofern das Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bauordnungsamtes dies begründet.

Der Beirat unterstützt den Wunsch der Anwohner, eine Gebietspatenschaft abzuschließen und bittet das Umweltamt um entsprechende Vorbereitung einer Patenschaftsvereinbarung.

Der Beirat bittet die Anwohner zukünftig für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Gartenabfälle zu sorgen.

zu TOP 3.6


Baumaßnahme der Stadt Dortmund im Feldbachsiepen (Dorney) - Anfrage der Bürgerinitiative Oespel vom 29.9.2002

Frau Busse als Sprecherin der Bürgerinitiative Oespel erläuterte das Anliegen: Durch Wegebau und Umbau des Überlaufs seien Teich und Feuchtbiotop im Dorneywald westlich der Dorneystr. erheblich geschädigt worden. Verantwortlich hierfür sei die Forstverwaltung Dortmund, der das Gebiet gehöre.

Herr Dr. Marks nahm folgendermaßen Stellung: Das Gebiet liegt im Stadtgebiet Witten; eine Zuständigkeit sei also weder für die untere Landschaftsbehörde noch für den Beirat gegeben. Die Maßnahme sei dem Umweltamt zudem unbekannt und auch nicht - entgegen anderslautenden Meldungen - vom Umweltamt finanziert worden.

Der Beirat verwies Frau Busse an die untere Landschaftsbehörde des Ennepe-Ruhr Kreises sowie den dortigen Beirat. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

zu TOP 3.7


Änderungsentwurf der Landschaftspläne - "Konsequenzenkarte"

Wurde bereits unter TOP 2.1 behandelt.

zu TOP 4.


Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Bernatzki bat um Auskunft über die Problematik der Klärschlammaufbringung auf landwirtschaftlichen Flächen.

Dieses Thema wird in der 25. Sitzung des Beirates als eigenständiger Tagesordnungspunkt behandelt.

Herr Zühlke fragte nach, ob in diesem Jahr keine Tagung der Landschaftswächter stattfinden würde.

Herr Dr. Marks gab an, dass diese Tagung im Januar 2003 stattfinden wird.