Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Rates der Stadt


am 02.05.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 85 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahm nicht teil:
Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Feuler
StVR´in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 14.02.2013

1.5 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09703-13)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung und Vereidigung von Stadträtin Diane Jägers

2.2 Bestellung des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09464-13)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 - Stemmbrink - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 22.10.2012

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09434-13)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - Aufstellung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 im Wege der Berichtigung –Nr.45 B)
hier: Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09474-13)

3.3 Thier-Galerie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09258-13)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 21.03.2013 versandt.

3.4 Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08890-13)

3.5 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-13)

3.6 Planung zur barrierefreien Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08573-12)

3.7 Öko-Airport
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09711-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Zuwanderung aus Südosteuropa
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09712-13)

5.2 Einbringung "Arbeit für Alle" - Was öffentlich geförderte Beschäftigung in Dortmund kann - Bericht über eine Feldstudie
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09729-13)

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Zusätzliche Förderung der Miete von 2 Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09227-13)

8.2 aktualisierter Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt und Beschluss der Angebotsstrukturen Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2013/2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09630-13)

8.3 Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09432-13)
- Die Unterlagen haben Sie bereits zur Ratssitzung am 21.03.2013 erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2013
(Drucksache Nr.: 09432-13-E1)


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08929-13)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 21.03.2013 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08929-13-E3)

9.2 Strom-, Gas- und Wassersperren bei DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09699-13)

9.3 Klinikum Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09717-13)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 06.10.2013, 03.11.2013 und 01.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08875-13)

10.2 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 03. Mai 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09430-13)
10.3 Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09440-13)

10.4 Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08693-12)

10.5 Bestellung eines neuen Geschäftsführers für den Eigenbetrieb "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09528-13)

10.6 Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf die Beamtinnen und Beamten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09724-13)

10.7 Neubesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09719-13)

11. Anfragen

11.1 Anfragen der Gruppe der NPD

11.1.1 Aluminium-Salze in Dortmunder Trinkwasser?
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09459-13)

11.1.2 Gewerbeanmeldungen Sinti und Roma
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09460-13)

11.1.3 Geändertes Kommunalwahlgesetz
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09534-13)

11.1.4 Zielvereinbarung 2013 des Jobcenters Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09537-13)

11.2 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.2.1 Ausländerkriminalität bei 31,3 % - Konsequenzen für die Integrationspolitik der Stadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09588-13)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09588-13-E1)

11.2.2 Ausländerkriminalität bei 31,3 % - Konsequenzen für den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09589-13)

11.2.3 Ist die ULB des Umweltamtes überhaupt noch personell und fachlich in der Lage, ihrem gesetzlichen Auftrag zur Erfolgskontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für FFH-Arten nachzukommen?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09590-13)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09590-13-E1)

11.2.4 Artenschutzrechtliche Erfolgskontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für FFH- Arten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09591-13)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09591-13-E1)

11.2.5 Jubiläumsaktivitäten der Stadt Dortmund zu 720 Jahre Verleihung der Dortmunder Braurechte am 22. August 2013
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09720-13)

11.2.6 Schon jetzt 4,2 Mio Euro Sozialausgaben für EU- Staatsbürger aus Rumänien und Bulgarien
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09721-13)

11.2.7 Kinderprostitution in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09722-13)

11.2.8 Sexueller Missbrauch von Kindern in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09723-13)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Beer (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

9.4 Markterkundungsverfahren für die Dortmunder Stadtentwässerung
- Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
aus der Sitzung am 25.04.2013
(Drucksache Nr.: 09342-13-E1)

10.8 Kommunalwahl 2014; Bildung des Wahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen
und Beisitzer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09654-13)
erweitert.

Weiterhin machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 30.04.2013 beantragt habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt
Veruntreuung in der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch

zu erweitern.

OB Sierau wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, diese Angelegenheit unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.

Gleichzeitig machte dabei OB Sierau deutlich, dass die Verwaltung über diesen Vorgang geschockt gewesen sei und selbstverständlich alles veranlassen werde, um eine Klärung dieses Falles herbeizuführen, um hieraus letztendlich die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen.

Ergänzend fügte für die antragstellende Fraktion Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hinzu, dass es für seine Fraktion wichtig sei festzustellen, aufgrund welcher strukturellen Fehler es hierzu kommen konnte, um für die Zukunft die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Es bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, wie zuvor dargestellt, zu verfahren.

Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des
Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt mit Ausnahme der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse gelten soll.

Nachdem sich Herr Münch (FBI) gegen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitbegrenzung ausgesprochen hatte, beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 14.02.2013

Der Rat der Stadt genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 14.02.2013.


zu TOP 1.5
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09703-13)

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig, ab dem 03.05.2013 Herrn Michael Pompetzki als stellvertretenden Schriftführer für den Rat der Stadt zu bestellen.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Amtseinführung und Vereidigung von Stadträtin Diane Jägers

Nachdem OB Sierau den Rat der Stadt informiert hatte, dass die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 03.04.2013 mitgeteilt habe, dass sie keine Bedenken gegen die Wahl von Frau Diane Jägers zur Beigeordneten der Stadt Dortmund erhebt, wurde anschließend Frau Jägers gem. § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW als Beigeordnete der Stadt Dortmund ernannt und vereidigt.


zu TOP 2.2
Bestellung des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09464-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vom 02.05.2013 vor:

„Dem Ausschuss lagen zwei Namensvorschläge vor:

SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09464-13-E1)

Herr Thomas Westphal

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.. 09464-13-E2)

Herr Thomas Ellerkamp

In geheimer Abstimmung wurde folgendes Ergebnis erzielt:

Abgegebene Stimmen 20
Enthaltungen 4
Gültige Stimmen 16
Antrag SPD-Fraktion (Herr Thomas Westphal) 12 Stimmen
Antrag Bündnis 90/Die Grünen (Herr Thomas Ellerkamp) 4 Stimmen

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfiehlt somit dem Rat der Stadt mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund bestellt auf Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung Herrn Thomas Westphal zum Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund.“

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärt hatte, dass sich seine Fraktion bei der nachfolgenden geheimen Abstimmung enthalten werde, fasste der Rat der Stadt in geheimer Abstimmung mit Mehrheit von 57 Ja-, 4 Nein-Stimmen und bei 23 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt auf Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung Herrn Thomas Westphal zum Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 - Stemmbrink - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 22.10.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09434-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 – Stemmbrink – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 6.1 und 6.2 zu folgen und zu dem Punkt 6.3 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.12.2012 offengelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 die Begründung vom 22.10.2012 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.





zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - Aufstellung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 im Wege der Berichtigung –Nr.45 B)
hier: Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09474-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 13.11.2012 entsprechend Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 22.03.2013 dem Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung – für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mir den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

zu TOP 3.3
Thier-Galerie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09258-13)

Den Mitgliedern des Rates lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2013 (Drucksache Nr.: 09258-13-E1) vor:

„Im städtebaulichen Vertrag, der zur Errichtung der Thier-Galerie zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund geschlossen wurde, ist in § 10 (1) eine Öffnung der Haupteingänge und Ladenstraßen sonntags von 11.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt. Darüber hinaus ist im Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag in § 3 eine Öffnung der Ladenstraßendurchwegung sonntags in der Zeit von 10.00 bis 19.00 Uhr vereinbart.
Die Sonntagsöffnung des Centers verursachte Nebenkosten, die aus Sicht des Centermanagements durch die Anzahl der Personen, die die Durchwegung nutzten und die Gastronomie besuchten, nicht gerechtfertigt waren. Aus diesem Grund hat sich das Centermanagement dazu entschlossen, das Center seit dem 01.04.2012 sonntags geschlossen zu halten.
Die Schließung an Sonntagen entspricht nicht den Regelungen des städtebaulichen Vertrags.
Die Verwaltung hat den Rat der Stadt Dortmund mit der Vorlage Drucksache Nr. 09258-13
bereits über die Änderungen informiert und um Beschluss der Änderung der im städtebaulichen Vertrag bzw. im Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag festgelegten Regelungen zur Sonntagsöffnung gebeten, denn aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und im Sinne seiner Mietpartner würde das Centermanagement gerne die Schließung des Centers an Sonntagen beibehalten und bittet um eine entsprechende Änderung des städtebaulichen Vertrags.
Im Gegenzug möchte sich das Centermanagement der Thier-Galerie an der Aufwertung des
öffentlichen Raums zwischen Hauptbahnhof und Westenhellweg finanziell beteiligen. Dazu
schlägt es eine einmalige Beteiligung an der Durchführung von Aufwertungsmaßnahmen
(z.B. Gestaltung des öffentlichen Raums, Spielgeräte, Mobiliar) in Höhe von 15.000 € vor.
Damit könnte eine Lösung geschaffen werden, die für alle Beteiligten einen Mehrwert bietet
und der Bedeutung des öffentlichen Raums der Stadt Rechnung trägt.“


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09258-13-E2) vor:

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt fordert die Betreibergesellschaft der Thier-Galerie auf, ihre Ladenöffnungszeiten - wie im städtebaulichen Vertrag vereinbart – an die Öffnungszeiten in der Dortmunder City anzupassen und somit freitags und samstags um 20:00 Uhr zu schließen.

Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich in der Ratssitzung.“

Nachdem Rm Pisula (CDU), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Harnisch (SPD) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der vorgelegten Veränderungen des städtebaulichen Vertrages, die in der vorgelegten Verwaltungsvorlage enthalten sind, verdeutlicht hatten, brachten sie außerdem die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen gegenüber dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ausdruck. Man werde diesen ablehnen, da die hierin enthaltene Beschränkung der Öffnungszeiten der Thier-Galerie für die City und insbesondere für den oberen Westenhellweg nicht förderlich wäre.

Dagegen erklärte Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) bei der Begründung des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages, dass hierdurch letztendlich am Wochenende die Öffnungszeiten der Thier-Galerie an die der restlichen City angepasst werden sollen.

Abschließend erklärte Rm Thieme (NPD), dass man auch dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde, da man generell gegen die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten sei.

Nachfolgender Antrag wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke und der Gruppe der NPD abgelehnt:

Der Rat der Stadt fordert die Betreibergesellschaft der Thier-Galerie auf, ihre Ladenöffnungszeiten - wie im städtebaulichen Vertrag vereinbart – an die Öffnungszeiten in der Dortmunder City anzupassen und somit freitags und samstags um 20:00 Uhr zu schließen.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Veränderungen im Mieterbesatz sowie den geänderten Öffnungszeiten der Thier-Galerie zur Kenntnis.
Darüber hinaus beschließt er die Änderung der im städtebaulichen Vertrag festgelegten Regelungen zur Sonntagsöffnung (bisher gemäß städtebaulichem Vertrag 11.00 bis 18.00 Uhr; neu: sonntags geschlossen) und zur Öffnung der Ladenstraßendurchwegung Silberstraße (bisher gemäß Nachtrag Nr. 1 zum städtebaulichen Vertrag mindestens montags bis samstags 07.00 bis 21.30 Uhr und sonntags von 10.00 bis 19.00 Uhr; neu: montags bis donnerstags von 07.30 bis 21.00 Uhr und freitags bis samstags 7.30 bis 23.00 Uhr, sonntags geschlossen).



zu TOP 3.4
Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08890-13)

Nachdem sich Rm Münch (FBI), Rm Lührs (SPD), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sowie
Rm Kowalewski (Die Linke) grundsätzlich positiv zu dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept für das Ausweisen von Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald ausgesprochen hatten, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept für das Ausweisen von Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald zur Kenntnis und stimmt zu, zum Schutz der Lebensräume von wildlebenden Tieren, Pflanzen, Pilzen und sonstigen Organismen bis zu 5 % des Dortmunder Stadtwaldes der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen.


zu TOP 3.5
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht der Verwaltung zum kleinräumigen Wohnungs-marktmonitoring zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Planung zur barrierefreien Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08573-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.235.400 € die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max Planck Gymnasium (Planungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten von 2.175.400 € und Möblierungskosten von 60.000 € enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 20.000 €
Haushaltsjahr 2014: 777.400 €
Haushaltsjahr 2015 996.750 €
Haushaltsjahr 2016: 199.350 €
Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.
Die darin enthaltenen anteiligen Planungskosten für die Leistungsphasen 3 und 4 belaufen sich auf 75.000 € und können aus dem Budget des Fachbereiches 40, Finanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800, gedeckt werden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 241.900 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 55.934,25 €. Die Ergebnis-rechnung des FB 40 wird ab 2016 in Höhe von 4.615,38 € jährlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den Fachbereichen 40 (Auftrag 400301040011) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen berücksichtigt. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten i.H.v. 174,25 € werden aus dem Budget des StA 65 bereitgestellt.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt sowohl der Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung Arnsberg als auch der Genehmigung der beantragten übertragenen Ermächtigungen durch den Kämmerer.
Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.
2. die weitere Planung für die Abbrüche des Verbindungsganges und des vorhandenen Pavillons. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 202.700 €.

Die Auszahlungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2013: 108.680 €
Haushaltsjahr 2015: 94.020 €
3. die Städtische Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Planung mit der Herbei-führung des Ausführungsbeschlusses zu beauftragen.


zu TOP 3.7
Öko-Airport
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09711-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 22.04.2013 (Drucksache Nr.: 09711-13-E1) vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 18.11.2010 zur Weiterentwicklung des Flughafens Dortmund u.a. folgenden Beschluss unter dem damaligen Punkt 3 „Öko-Airport“ gefasst :

‚Der Rat der Stadt erwartet, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des
Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein
Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden
Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich
hierzu berichtet.’

Die SPD-Fraktion bittet um eine schriftliche Stellungnahme an den Rat der Stadt welche Maßnahmen und Schritte die Geschäftsführung des Flughafens Dortmund zwischenzeitlich unternommen hat, diese Ziele zu erreichen und welche Ergebnisse zur Weiterentwicklung des Flughafens Dortmund zu einem Öko-Airport vorliegen.“
Nachdem Rm Berndsen (SPD), die o. a. Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion kurz erläutert
hatte, brachten in der anschließenden Diskussion Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen),
Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Münch (FBI) ihre kritische bzw. ablehnende Haltung zum Dortmunder Flughafen zum Ausdruck, und wiesen dabei darauf hin, dass die Begrifflichkeit
„Öko-Airport“ ein Widerspruch in sich sei.

Die erbetene Stellungnahme soll zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt am 13.06.2013 vorgelegt werden.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt –


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Zuwanderung aus Südosteuropa
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09712-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2013 (Drucksache Nr.:
09712-13-E1) vor:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 02.05.13 ein und bittet um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse, in die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving sowie in den Integrationsrat. Wir bitten Sie, nach Durchlauf der Gremien diesen Antrag dem Rat der Stadt mit den Empfehlungen der anderen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Zuwanderung aus Südosteuropa in Dortmund gemeinsam bewältigen

In Dortmund hat sich die Zahl der gemeldeten Menschen aus Bulgarien und Rumänien im Zeitraum 2006 bis 2012 mehr als verfünffacht und lag Ende 2012 bei etwa 3.200. Über die Hälfte der gemeldeten Zugezogenen aus beiden Ländern lebt in der Dortmunder Nordstadt. Hier ist die Zahl der Menschen mit bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit zwischen 2006 und 2012 insgesamt um das Achtzehnfache angestiegen. Es ist deutlich sichtbar, dass die Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa gerade in solche Quartiere ziehen, die ohnehin durch eine unterdurchschnittliche soziale Lage mit hoher Arbeitslosen- und Sozialleistungsquote gekennzeichnet sind. So sind die drei Sozialräume in der Dortmunder Nordstadt Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz besonders betroffen. Die Armutswanderung aus diesen Ländern stellt die Stadt Dortmund vor erhebliche Herausforderungen. Wie die anderen Zielstädte der Armutszuwanderung wird die Kommune zum Reparaturbetrieb für die Versäumnisse im Beitrittsverfahren.

Die Probleme, die die zuwandernden Menschen aus den Herkunftsländern mitbringen, bleiben in den Zielstädten leider bestehen. Ungeklärter Krankenversicherungsschutz, Abfinden mit miserablen Wohnverhältnissen und fehlender Zugang zu Bildung und Ausbildung und als Folge dessen zum Arbeitsmarkt sind in den Zielstädten keine gute Basis, um ein eigenständiges Leben führen zu können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Problemlagen ab 2014 mit Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien noch verstärken werden. Wirksame Lösungen können die Kommunen mit den vorhandenen sozial- und ordnungspolitischen Instrumenten allein nicht anbieten. Der Deutsche Städtetag hat sich mit einem Positionspapier im Februar dieses Jahres ebenfalls zur Zuwanderung aus Südosteuropa aufgestellt und auf Fehlentwicklungen, die die Kommunen unverhältnismäßig stark belasten, hingewiesen und Handlungsbedarfe für die überörtlichen Politikebenen klassifiziert.

Die EU-Armutswanderung kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung von EU, Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden, wobei die Kommunen strukturell in die Lage versetzt werden müssen, die anstehenden Probleme auch lösen zu können.
Seit Dezember 2011 führen die Städte Dortmund und Duisburg gemeinsam das interkommunale KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ durch. Nach und nach sind weitere betroffene Städte hinzugekommen, so dass ein Städtenetzwerk im Aufbau ist.
Im Projekt wurde zu Beginn des Jahres ein Handlungsrahmen erarbeitet, der nun zu Handlungskonzepten weiterentwickelt wird. Diese werden aufgrund der unterschiedlichen Situation in den Kommunen variieren, aber zu den folgenden sechs Feldern sollen Lösungsstrategien entwickelt werden:

1. Verlässliche Verantwortungsgemeinschaft über alle Ebenen, Zugang zu Förderstrukturen ermöglichen

2. Einrichtung eines Bundesfonds zur gesundheitlichen Versorgung der Zugewanderten bis zur Klärung des Versicherungsschutzes und Verpflichtung der Krankenkassen zur Aufnahme der Zugewanderten in Basistarife

3. Aufbau von Beratungsstellen in Herkunftsländern und Zielorten sowie aufsuchende Arbeit vor Ort ermöglichen

4. Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung

5. Stärkung der Kinderrechte und verbesserte Lebensperspektiven ihrer Familien durch präventive mobile Hilfe und Vernetzung mit allen anderen Angeboten

6. Gute Zugänge zum Wohnungsmarkt

Diese Lösungsansätze aus dem KOMM-IN-Projekt zeigen, dass es eine Menge von fachlichen Ansätzen aus Dortmunder Sicht gibt, um die Integration der zuwandernden Menschen aus Südosteuropa wirksam zu ermöglichen. An vielen Stellen fehlen jedoch die personellen und finanziellen Mittel oder gesetzliche Zuständigkeiten.
Die Bekämpfung von Kriminalität und Prostitution in der Nordstadt durch enorme Kraftanstrengungen des Ordnungsamtes und der Polizei, die Notfallversorgung für Nicht-Krankenversicherte aus Bulgarien und Rumänien durch das Dortmunder Gesundheitsamt oder der Ankauf von sogenannten Problemimmobilien durch die DOGEWO sind wichtige punktuelle Aktionen, die allerdings eine Gesamtstrategie für die Zuwanderung nicht ersetzen können.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informieren.“
Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E2) vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bringt unter dem o.g. TOP den nachfolgenden Antrag ein.
Wir bitten um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen. Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Rates erfolgt nach Abschluss der Beratungen
der anderen Gremien.

Armut bekämpfen und Integration fördern
Dortmund ist wie viele andere Städte in NRW und der gesamten Bundesrepublik seit mehreren Jahren Ziel für ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien. So sind in NRW in 2011 rund 25.700 Menschen aus beiden Ländern zugezogen.

In Dortmund lebten im Jahr 2006 insgesamt 573 Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Ende 2012 waren es bereits 3110. Viele von ihnen ziehen vor allem aufgrund des günstigen Wohnraums und der vorhandenen Netzwerke in die Dortmunder Nordstadt. Die zuwandernden Menschen nehmen damit ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch. Dieses Recht ist eine der vier europäischen Grundfreiheiten und Teil der europäischen Bürgerrechte. Bürgerrechte sind unteilbar. Das gilt auch für Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Mit der Freizügigkeit entfliehen sie damit zumeist unhaltbaren Zuständen in ihren Herkunftsländern.

Gleichzeitig hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen auch in Dortmund zu vielschichtigen Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in menschenunwürdigem Wohnraum, die fehlende Gesundheitsversorgung, die prekäre Situation der Kinder und Jugendlichen sowie die Beschäftigung in illegalen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen.
Aufgrund des bis Ende dieses Jahres geltenden Verbots der Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit sind viele der ZuwanderInnen gezwungen, sich unter ausbeuterischen Bedingungen zu prostituieren. Viele von ihnen leben in prekären Wohnverhältnissen ohne Krankenversicherung.

Politik und Verwaltung in Dortmund versuchen gemeinsam mit vielen anderen Akteuren vor Ort, die Situation der bisherigen ZuwanderInnen zu verbessern und kurzfristige Hilfsmaßnahmen anzubieten. Beispielhaft dafür stehen das Dortmunder Netzwerk EU-Armutswanderung, das Projekt der Integrierten Wohnungsnotfallstrategie sowie das kommunale Handlungskonzept, Zuwanderung aus Südosteuropa`. Viele Impulse aus Dortmund sind in den Bericht des Deutschen Städtetages zur Zuwanderung von EU-Bürgerinnen aus Rumänien und Bulgarien sowie in das Interkommunale KOMM-IN-Projekt eingeflossen.

Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der ZuwanderInnen aus Rumänien und Bulgarien im kommenden Jahr 2014 weiter ansteigen wird. Grund ist die Einführung der uneingeschränkten Freizügigkeit und der damit verbundenen Aufhebung des Verbotes der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. Viele dieser Menschen werden aufgrund der Hoffnung, ihre wirtschaftliche und persönliche Lebenssituation zu verbessern, nach Dortmund kommen. Die Erfahrungen der Akteure vor Ort lassen vermuten, dass eine große Gruppe dauerhaft bleiben will.

Durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2014 wird sich sowohl die soziale Situation der ZuwanderInnen als auch die Situation der sie aufnehmenden Kommunen schlagartig ändern. Statt kurzfristiger Hilfen sind spätestens dann Maßnahmen zur schnellen, umfangreichen und zugleich nachhaltigen Integration der NeuzuwanderInnen gefragt.

Dieser Herausforderung müssen sich Politik und Verwaltung, muss sich die gesamte Dortmunder Stadtgesellschaft stellen. Die Integration insbesondere der Gruppe der nicht qualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa stellt unsere Stadt vor große Herausforderungen, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss.
Hilfestellungen seitens des Landes, des Bundes sowie der EU müssen dabei eingefordert werden. Die Kommunen erwarten zu Recht Unterstützung für eine Integration von ZuwanderInnen, die über Qualifizierung und Bildung erfolgen muss. Gleichzeitig darf ein Verweis auf die Verantwortung anderer Ebenen nicht dazu führen, die eigenen Dortmunder Möglichkeiten zu vernachlässigen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Dortmund fest:
1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen.

2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.

3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.

6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.

7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine gesellschaftspolitische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.

8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.

Dem Rat der Stadt lag zudem folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 02.05.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E3) vor:

„Angesichts aktuell 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund, mehr als 24.000 Dortmunder Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, und einer Arbeitslosenquote von fast 14 %, ist die Stadt Dortmund selbst mit Fördermitteln weder gesellschaftlich noch finanziell in der Lage, eine zusätzliche Armutszuwanderung von EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien zu verkraften.
Zuwanderer, die kaum ein Wort deutsch sprechen, völlig anders sozialisiert sind und keinen
Schul- oder Berufsabschluss haben, gefährden die soziale Balance unserer verarmenden
Stadtgesellschaft und bedeuten ein großes gesellschaftliches und finanzielles Risiko für die
hochverschuldete Stadt.
Eine lediglich aus moralischen Beweggründen angestrebte Sozialromantik, ist unter den aktuellen gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in Dortmund in keiner Weise gerechtfertigt, schädlich für die Stadt und Stadtgesellschaft und könnte die Stadt sogar in ihre finanzielle Handlungsunfähigkeit führen.
Die Stadt Dortmund aber auch die Bundesrepublik Deutschland sind in keiner Weise für die
Diskriminierung und die menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen Roma in den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien leben, weder ursächlich noch moralisch verantwortlich,
so dass es Aufgabe dieser Länder bzw. der EU sein muss, die von ihnen verursachten bzw. tolerierten Probleme vor Ort zu lösen.

Der Rat der Stadt Dortmund möge deshalb beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der
Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die ab 01.01.2014 geplante Arbeitnehmerfreizügigkeit
für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt wird.
2. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass Roma in Rumänien und
Bulgarien nicht länger diskriminiert werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der
Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die menschenunwürdigen Bedingungen in
Rumänien und Bulgarien, unter denen Roma leben müssen, geändert werden.“

Der Rat der Stadt brachte die Anträge ein und überwies sie an die zuständigen Fachausschüsse (den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien), die
BVen Innenstadt-Nord und Eving sowie den Integrationsrat.


zu TOP 5.2
Einbringung "Arbeit für Alle" - Was öffentlich geförderte Beschäftigung in Dortmund kann - Bericht über eine Feldstudie
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09729-13)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Fraktion Die Linke vom 30.04.2013 mit der Bitte
um Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
(Drucksache Nr.: 09729-13-E1) vor:

„Die Fraktion DIE LINKE bringt die anhängende Felduntersuchung zur öffentlichen Beschäftigung zur Ratssitzung am 2. Mai 2013 ein und bittet um Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als zuständigen Fachausschuss zur weiteren Diskussion der Befunde und Kenntnisnahme durch den Ausschuss.
Begründung:
Dortmund weist eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit von rund 17.000 Menschen auf,
die auf dem ersten Arbeitsmarkt nahezu keine Chance haben noch einmal in das Erwerbsleben
einzusteigen. Rund 82.000 Menschen leben in Dortmund von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Seit der Kürzung der Eingliederungsmittel durch die Bundesregierung verringern sich die Chancen für Langzeitarbeitslose an ihrer Situation etwas ändern zu können abermals.
Für die Haushaltsberatungen hatte daher der Verwaltungsvorstand der Politik vorgeschlagen
einen sogenannten „sozialen Arbeitsmarkt“ einzurichten und dafür rund 3 Mio. Euro aus den Mehreinnahmen der gleichzeitigen Gewerbesteuererhöhung bereitzustellen. Diesem Ansinnen folgte
der Rat zum Teil.
Beschlusslage des Rates ist darüber hinaus die 1-Euro-Jobs in der Nordstadt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln, um in diesem benachteiligten Stadtbezirk
mit mehreren Aktionsräumen der sozialen Stadt mehr Einkommen und Kaufkraft zu generieren.
Die Fraktion DIE LINKE hält die Einrichtung eines öffentlichen Beschäftigungssektors in Dortmund
für dringend geboten, um Erwerbsperspektiven für die Dortmunder Bevölkerung zu schaffen. Vorbilder dazu könnten die bisherigen ÖBS-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und derzeit in Brandenburg sein.
Die vorliegende Feldstudie untersucht die derzeit bereits vorhandene öffentliche Beschäftigung in Dortmund und leitet aus einigen durchaus hoffnungsvollen Befunden Handlungsoptionen ab.“


Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) die o. a. Angelegenheit seiner Fraktion eingebracht hatte, erklärten anschließend Rm Taranczewski (SPD) sowie Rm Waßmann (CDU), dass nach Ansicht ihrer Fraktionen die von der Fraktion Die Linke eingebrachten Unterlagen keine geeignete Grundlage seien, diese Thematik in den Fachausschüssen weiterzubehandeln. Von daher werden ihre Fraktionen einer etwaigen Überweisung nicht zustimmen.

Dagegen erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Langhorst, dass man sich durchaus in den Fachausschüssen mit der von der Fraktion Die Linke vorgelegten Fallstudie befassen könne, da man sich ohnehin regelmäßig mit den Themen Arbeitsmarktpolitik bzw. sozialer Arbeitsmarkt beschäftige.

Nachdem auch Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verdeutlicht hatte, dass es üblich sei, über Anträge und nicht über Fallstudien wie im vorliegenden Fall zu diskutieren und zu entscheiden, zog Rm Kowalewski (Die Linke) die o. a. Überweisung zurück und kündigte dabei gleichzeitig an, die vorliegende Angelegenheit in Antragsform in die entsprechenden Fachausschüsse einzubringen.


6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -


7. Schule
- unbesetzt –


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Zusätzliche Förderung der Miete von 2 Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09227-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur Aufrechterhaltung des Angebots der Elterninitiative Freie Kindergruppe Dortmund-Süd e.V. die Miete der Einrichtung ab Juli 2012 mit einem monatlichen Betrag von 521,76 € und zur Aufrechterhaltung des Angebots der Elterninitiative Rasselbande e.V. die Miete der Einrichtung ab Oktober 2012 mit monatlich 646,31 € zusätzlich zu bezuschussen.


zu TOP 8.2
aktualisierter Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt und Beschluss der Angebotsstrukturen Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2013/2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09630-13)

Für die SPD-Fraktion nahm Rm Sohn den vorliegenden Sachstandsbericht zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass es sicherlich förderlich wäre, wenn künftig die Bezirksvertretungen bei derartigen Angelegenheiten in den Beratungsprozess mit eingebunden würden. OB Sierau sicherte zu, dass die Verwaltung diesem Wunsch nachkommen werde.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 8.3
Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09432-13)

Dem Rat der Stadt lag zu diesem Tagesordnungspunkt nachfolgende Überweisung des Betriebsausschusses FABIDO vom 17.04.2013 vor:

A. Es lagen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor (s. Betriebsausschuss FABIDO am 07.03.2013):

-> Fraktion FDP/Bürgerliste, Drucksache Nr.: 09223-13-E2

„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:

1) Wie ist aus der Sicht der Verwaltung, der aus der Studie ableitbare offensichtliche Wunsch zahlreicher Eltern nach einer flexibleren Betreuung (insbesondere vor 7:30 Uhr und nach 16:30 Uhr sowie am Wochenende und zu den Ferienzeiten) mit der öffentlich angekündigten Kappung der Betreuungszeiten zu vereinbaren?

Seit 2008 gilt das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) in Nordrhein-Westfalen. In diesem ist u. a. geregelt, dass die Eltern für ihre Kinder eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche wählen können. Das vor dem KiBiz geltenden GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) ermöglichte eine darüber hinausgehende Betreuungszeit und sicherte deren Fi­nan­zierung.

Mit Einführung des KiBiz haben die Träger in NRW auf dieses Gesetz reagiert und die Ver­änderung der Betreuungszeiten umgesetzt. In Dortmund ist FABIDO der einzige Träger, der heute noch in einem Großteil der Einrichtungen Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus anbietet. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei der Betrachtung anderer Kommunen in NRW, auch dort haben die Träger anders als FABIDO in der Regel ihre Betreuungszeiten im Zuge der KiBiz-Einführung angepasst. Sofern einige wenige Einrichtungen anderer Träger längere Öffnungszeiten anbieten, ist dieses in der Regel möglich durch zusätzliche Finanzie­rungen wie bspw. von Unternehmen.

FABIDO wird je nach Einrichtung unterschiedliche Öffnungszeiten anbieten. So wird es Ein­richtungen geben, die um 7:00 Uhr, 7:15 Uhr oder 7:30 Uhr öffnen und dann wiederum bis 16:00 Uhr, 16:15 Uhr oder 16:30 Uhr ge­öffnet haben. Es wird auch die Variante von Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:30 Uhr und am Frei­tag von 7:00 bis 14:00 Uhr geben. Damit bie­tet FABIDO den El­tern mehr Spielraum als andere Träger, die in der Regel starre Zeiten von 07:00 bis 16:00 Uhr in allen Einrichtungen haben. Eltern können so in Zukunft die für Ihre Bedürfnisse am besten passende Einrichtung bzw. Öffnungszeiten bei FABIDO wählen.

FABIDO fällt dieser Schritt zur Veränderung der Öffnungszeiten nicht leicht, da großes Ver­ständnis für die Belange und Wünsche der Eltern besteht und man immer versucht hat - länger als viele andere - diesen Bedürfnissen entgegenzukommen. Das zentrale Ziel dieser Entschei­dung ist, auch weiterhin die hohe und bewährte Qualität des Angebotes von FABIDO für Dortmund sicherzustellen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann ein Träger nur dann unterstützen, wenn ihm auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt wer­den. Hier müssen auf der landes­politi­schen Ebene endlich die Vorraussetzungen geschaffen werden.

2) Welche Lösungsvorschläge hält die Verwaltung für diejenigen Eltern bereit, deren berufli­che Arbeitszeit mit dem Verlust des zeitlichen „Spielraumes“ von Betreuungszei­ten unvereinbar ist?

Die Anpassung der Öffnungszeiten soll zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14, ab dem 01. August 2013 wirksam werden. Dies wird bei allen Neuaufnahmen realisiert. Bei den El­tern, deren Kinder heute schon diese Einrichtungen besuchen, werden die Einrichtungsleitun­gen im Vorfeld verantwor­tungsvoll die Lebens­la­gen von Eltern vor Ort er­fassen und die best­mögliche Lösung im Interesse der Elternbe­darfe und zum Wohle der zu betreuenden Kinder abstimmen. Dies bedeutet, dass mit dem Elternrat und den Eltern vor Ort die beste neue Öff­nungszeit festgelegt wird.

Die Gespräche mit den Elternräten der einzelnen Einrichtungen werden durch die Einrich­tungsleitun­gen geführt und sind von den individuellen Zeit­plänen abhängig und daher noch nicht vollständig ab­geschlossen.

FABIDO ist sich bewusst, dass man trotzdem nicht allen Elternwünschen gerecht werden und entge­genkommen kann und dass die Veränderungen für einzelne Elternteile auch mit Be­schwerlichkeiten verbunden sind. Es wird daher alles daran gesetzt, hier für die Betroffenen bei ernsthaften Problemen im Rah­men der Möglich­keiten, eine tragfähige Übergangslösung zu finden.

3) Wie wird die Verwaltung künftig auf besonders flexible Betreuungswünsche berufstäti­ger Eltern eingehen?

Solange die landespolitischen Voraussetzungen dafür nicht geschaffen werden, wird es ohne alternative Finanzierung nicht möglich sein auf diese Bedürfnisse einzugehen. Dies ist für FABIDO umso bedauerlicher, da es im täglichen Kontakt mit den Eltern ist.

Ein Beispiel für eine alternative Finanzierung ist die Kooperation zwischen dem Klinikum Dortmund und FABIDO. Durch einen Zuschuss des Klinikums wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums eine deutlich flexiblere Betreuungszeit für deren Kinder ange­bo­ten.

FABDIO ist sehr daran gelegen, den Bedürfnissen der Eltern entgegenzukommen und würde bei einer sicheren alternativen Finanzierung das Angebot umgehend erweitern.


-> Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 09225-13-E2

„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:

1) Wie sehen die Öffnungszeiten der FABIDO-Kitas zurzeit aus?

Von 56 Tageseinrichtungen die zurzeit eine 45 Stunden Buchung ermöglichen, bieten
5 Tageseinrichtungen 45 Std. Öffnungszeit an
3 Tageseinrichtungen 47 Std. Öffnungszeit an
18 Tageseinrichtungen 47,5 Std. Öffnungszeit an
30 Tageseinrichtungen 50 Std. Öffnungszeit an

2) Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen haben die momentan angebote­nen Öff­nungszeiten?

Es gibt zurzeit keine finanziellen Auswirkungen, da alle Tageseinrichtungen mit der Mindest­beset­zung nach dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgestattet sind (zuzüglich der im Refe­ren­ten­entwurf vorgese­henen Leitungs­anteile).

Einer 5gruppigen Einrichtung mit 90 Kindern und der 45-Stunden Gruppenform wird im KiBiz ein Fachkraftstundenanteil von z. B. 421 Stunden (s. g. Mindestbesetzung) zugeordnet. Die­ser Stunden­anteil ist brutto zu betrachten, da Urlaubszeiten, Weiterbildungszeiten, Krank­heiten usw. darin be­reits „berücksichtigt“ sind. Dies bedeutet, dass diese Fachkraftstunden in der Realität in der Einrich­tung nie gegeben sind, da es die o. a. Ausfallzeiten natürlicher­weise gibt.

FABIDO hat seit Einführung des KiBiz mit einem Mitarbeiterschlüssel, der für 45 Stunden im Grunde genommen nicht ausreichend ist, wie Bildungsexperten immer wieder betonen, 50 Stunden Öff­nungszeit (+11%) angeboten. Dies geschah in der Hoffnung, dass der Landesge­setzgeber durch eine Revision des Gesetzes die Träger auch finanziell in die Lage versetzt, diese zusätzlichen Leistungen anzubieten.

Die Auswirkungen sind daher organisatorischer Art. Bei jeder Öffnungszeit einer Tagesein­richtung die über täglich 8 bzw. 9 Std. hinausgeht, müssen die pädagogischen Fachkräfte zeitversetzt arbeiten. Je länger die täglichen Öffnungszeiten sind, desto zeitversetzter müs­sen die Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Mitarbeiterinnen sind daher häufiger alleine in der Gruppe und haben weniger Zeit zur Vor- und Nachbereitung ihrer pädagogischen Ar­beit, für Entwicklungs- und Elterngespräche, für Ver­wal­tungsaufgaben und Teamsitzungen. Dies hat Auswirkungen auf den gesetzlich vorgegebenen Bil­dungs- und Erziehungsauftrag der Tageseinrichtungen.

Bereits 2008 formulierte die Stadt Dortmund gemeinsam mit ver.di in einer Resolution: „Die qualitativen Anfor­de­run­gen an die Arbeit des pädagogischen Personals in den Dortmunder Kinderta­geseinrichtungen nehmen stetig zu. Der Druck durch die Ausdünnung von Personal und die Kürzungen von Vor- und Nachbereitungs­zeiten, eingeschränkten Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung sowie die Aus­weitung von Öff­nungszeiten verstärkt sich. Die Dienstpläne sind ausgereizt und die Grenzen des Machbaren er­reicht.“

3) Was sind die Hintergründe für die angekündigten Einschränkungen der Öffnungszeiten in den frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden?

Seit 2008 gilt das KiBiz in Nordrhein-Westfalen. In diesem ist u. a. geregelt, dass die Eltern für ihre Kinder eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche wählen können. Das vor dem KiBiz geltenden GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) ermöglichte eine darüber hinausgehende Betreuungszeit und sicherte deren Fi­nanzierung.

Mit Einführung des KiBiz haben die Träger in NRW auf dieses Gesetz reagiert und die Verän­derung der Betreuungszeiten umgesetzt. In Dortmund ist FABIDO der einzige Träger, der heute noch in ei­nem Großteil der Einrichtungen Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus anbietet. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei der Be­trachtung anderer Kommunen in NRW. Auch dort haben die Träger anders als FABIDO in der Regel ihre Betreuungszeiten im Zuge der KiBiz-Einführung schon vor Jahren angepasst.

Die Kernaufgabe von Tageseinrichtungen für Kinder ist die Förderung des Kindes in der Ent­wicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bil­dung und Erziehung. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauf­trages.

In NRW stellen die Bildungsgrundsätze die Grundlage für die frühkindliche Bildung in Kinder­tagesein­richtungen und Schulen im Primarbereich dar. Die Bildungsgrundsätze manifestieren sich in 10 Bil­dungs­bereiche:


1. Bildungsbereich: Bewegung
2. Bildungsbereich: Körper, Gesundheit und Ernährung
3. Bildungsbereich: Sprache und Kommunikation
4. Bildungsbereich: Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
5. Bildungsbereich: Musisch-ästhetische Bildung
6. Bildungsbereich: Religion und Ethik
7. Bildungsbereich: Mathematische Bildung
8. Bildungsbereich: Naturwissenschaftlich-technische Bildung
9. Bildungsbereich: Ökologische Bildung
10. Bildungsbereich: Medien

Damit wird der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besonders hervorgehoben. Kinderta­geseinrichtungen sind daher keine reinen Kinderbetreuungseinrichtungen sondern vor allem Kinder­bil­dungseinrichtungen. Insbesondere in den letzten Jahren hat der Über­gang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule bildungs­politisch noch stärkere Be­deutung bekommen, da immer deutlicher wird, dass bereits in den Kinder­tages­einrichtun­gen entscheidende Weichen für eine erfolgreiche Schulzeit gestellt werden.

Durch vielfältige Angebote sowie gezielte Unterstützung werden in den Kindertageseinrich­tungen Entwicklungs- und Bildungsimpulse geben. Die individuelle Betrachtung und Förde­rung des einzelnen Kindes ist dabei die Grundlage des pädagogischen Handelns. Damit wer­den die Voraussetzungen für die formellen Bildungsprozesse, die mit dem Eintritt in die Schule und dem systemati­schen Erlernen kognitiver Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen erforderlich sind, geschaffen. Defizite in den „Kinderbildungseinrichtungen“ sind daher nur schwer - wenn überhaupt - in der Grundschule auf­zuholen. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Sprachbildung von Kindern.

Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass eine qualitativ gute frühkindliche Förderung in den Kinder­tages­einrichtungen bei den Kindern im späteren Schulleben einen Entwicklungs­vorsprung von einem Schuljahr bewirkt.

Das KiBiz regelt neben der Betreuungszeit auch die dieser Zeit zuzuordnenden Mitarbeiter­stunden und deren entsprechende Finanzierung. Dass der damals angesetzte Lohnstunden­ansatz zu niedrig festgelegt wurde, soll hier nicht weiter betrachtet werden. Fakt ist jedoch, dass dieser Satz unter dem durchschnittlichen Entgelt einer älteren, erfahrenen Fachkraft liegt und damit unweigerlich Druck auf jeden Träger ausübt, an anderen Stellen dieses finan­zielle Defizit auszugleichen bzw. die Erbringung von Leistungen, die über das gesetzliche Mi­nimum hinausgehen, unter einen Finanzie­rungsvorbehalt zu stellen.

Pädagogische Fachkräfte sind diverser Studien und den Gesundheitsberichten von Kranken­kassen zufolge eine stark belastete Berufsgruppe. Die Arbeitsunfähigkeitstage von Erziehe­rinnen und Erzie­hern sind nach Daten der verschiedenen Krankenkassen in den letzten Jah­ren kontinuierlich gestie­gen. In erster Linie führen psychische Erkrankungen neben Atem­wegs- und Muskel-Skelett-Erkran­kungen zu überdurchschnittlich vielen Ausfalltagen. Der psychische Gesundheitszustand von Erziehe­rinnen und Erziehern zeigt sich im Vergleich zur berufstätigen Bevölkerung der Bundesrepublik um fast 8,2% schlechter.

Neuere Studien untersuchen erstmals Zusammenhänge zwischen den strukturellen Rah­menbedin­gungen von Kitas und der Gesundheit von Erzieherinnen und Leitungskräften.

Öffnungszeiten, die nicht mit ausreichendem Personal ausgestattet werden, stellen ver­ständli­cher­weise schlechte strukturelle Rahmenbedingungen dar. FABIDO hat durch sein im Jahr 2011 erarbeite­tes Zu­kunftskonzept wichtige positive Strukturveränderungen bestimmt, die seit dieser Zeit umge­setzt werden und zu mehr pädagogischer Qualität, Leistung und Mitarbeiterzufrieden­heit geführt haben. Trotzdem musste FABIDO im Jahr 2012 weiterhin hohe Krank­heits­ausfälle verkraften. Diese Krankheitsaus­fälle können im Team nicht ersetzt werden. Erst nach 6 Wochen Ausfall eines Mitarbei­ters ist ein teilweiser Ersatz möglich. Dieser Ersatz ist aber aufgrund des beste­henden Fachkräftemangels kaum, nur verspätet oder gar nicht mehr zu finden. Durch die Neurege­lung des Ur­laubsan­spruches für jüngere Mitarbeiter (aufgrund eines Urteils des Bundes­arbeitsgerich­tes Erfurt im März 2012) erhal­ten diese zusätzliche Urlaubstage. Dies führt neben der Kranken­quote zu einer weiteren Ver­ringerung der Präsenz in den Tageseinrichtungen.

Im Jahr 2012 ist es zeitweise nur noch mit äußerster Mühe gelungen, das Betreu­ungsange­bot aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schieben Urlaubsansprü­che und Mehrarbeitsstunden vor sich her. Trotzdem mussten auf­grund des fehlenden Personals häufiger Gruppen in Einrichtungen temporär geschlossen werden bzw. die Öffnungszeiten verkürzt werden. Dem Bildungsauftrag kann mit dem vorhandenen Per­sonal nicht ausreichend nachgekommen werden. So wird z. B. der Bewegungs­raum in sol­chen Zeiten nicht mehr genutzt und die Zeiten, in denen Kinder in den Wald gehen, Exkursio­nen vornehmen, Kultureinrichtungen, den Zoo oder Parks usw. besuchen, fallen dem fehlen­den Personal ebenfalls zum Opfer. Sprachbildung, mathematisch-naturwissen­schaftliche bzw. soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung müssen vernachlässigt werden.

Die Entwicklung von Kindern wird maßgeblich durch Beziehungserfahrungen bestimmt. Bin­dung und Bildung stehen in einem engen, untrennbaren Zusammenhang. Der Austausch mit wichtigen Bezugs­personen ist Grundvoraussetzung dafür, dass das Kind ein Gefühl für sich selbst entwickeln kann. Die so elementar wichtige Beziehungsebene, das Vertrauen, der Be­zug zwischen dem Kind und der Er­zieherin oder dem Erzieher kann nicht mit der entspre­chenden Sorgfalt und Tiefe geschaffen werden. Der weitere Ausbau U3 und die damit stei­gende Anzahl von Kindern unter 3 Jahren in den Einrich­tungen erfordern eine besondere Aufmerksamkeit. Dieser Ausbau darf nicht zu Lasten der pädagogi­schen Qualität gehen. Gerade die jüngsten Kinder unter 3 Jahren, die zuweilen erst 8 Monate alt sind, wenn sie in unsere Einrichtungen kommen, benötigen feste Bezugspersonen. Aber auch die älteren Kin­der, die 45 Stunden in der Woche mit den Erzieherinnen und Erziehern zusammen leben, benötigen Vertraut­heit, Ruhe und Präsenz der Bezugspersonen und kein immer wieder abwechseln­des, durch Hektik, Fehlen und Un­ruhe ge­prägtes Miteinander.

FABIDO hat sich in den letzten Jahren grundlegende Qualitätsvorgaben gesetzt, wie z. B. eine struktu­rierte Eingewöh­nungsphase für neue Kinder, Standards für die Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren und das Portfolio als Standard der Bildungsdokumentation der Kinder. Diesen Standards kann FABIDO kaum noch gerecht werden.

Das Bewusstsein, wie wichtig die frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ist, er­zeugt eine weitere starke Belastung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von FABIDO, weil sie ihrer Ver­pflichtung und ihrem eigenen Anspruch in der Arbeit mit den ihnen anver­trauten Kinder nicht mehr gerecht werden können. Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter sind immer häufiger ausge­brannt und erschöpft durch diese Situation bzw. Überfor­derung.

FABIDO ist der Ansicht, dass eine solche Situation für die rund 7.200 Kinder in den Tagesein­richtun­gen, deren Eltern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr akzeptabel ist. FABIDO sieht sich hier aus Gründen der Fürsorge und dem eigenen hohen Qualitätsver­ständnis in der Verantwor­tung und Verpflichtung, Änderungen vorzunehmen.

Die Eltern haben nicht nur einen Anspruch auf entsprechende Öffnungszeiten sondern auch einen berechtigten Anspruch auf eine hohe Qualität während der Öffnungszeiten.

4) Ab wann sollen die Einschränkungen umgesetzt werden?

Die Anpassung der Öffnungszeiten soll zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 ab 01. August 2013 wirksam werden. Dies wird bei allen Neuaufnahmen realisiert. Bei den Eltern, deren Kinder heute schon diese Einrichtungen besuchen, werden die Einrichtungsleitungen im Vorfeld verantwor­tungsvoll die Lebens­la­gen von Eltern vor Ort erfassen und die best­mögliche Lösung im Interesse der Elternbe­darfe und zum Wohle der zu betreuenden Kinder wählen. Dies bedeutet, dass mit dem Elternrat und den Eltern vor Ort die beste neue Öff­nungszeit festgelegt wird.

FABIDO wird je nach Einrichtung unterschiedliche Öffnungszeiten anbieten. So wird es Ein­richtungen geben, die um 7:00 Uhr, 7:15 Uhr oder 7:30 Uhr öffnen und dann wiederum bis 16:00 Uhr, 16:15 Uhr oder 16:30 Uhr ge­öffnet haben. Es wird auch die Variante von Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:30 Uhr und am Frei­tag von 7:00 bis 14:00 Uhr geben. Damit bietet FABIDO den Eltern mehr Spielraum als die anderen Träger, die in der Regel starre Zeiten von 07:00 bis 16:00 Uhr in allen Einrichtungen haben. Eltern können so in Zukunft die für Ihre Bedürfnisse am besten passende Einrichtung bzw. Öffnungszeiten wählen.

FABIDO ist sich bewusst, dass man trotzdem nicht allen Elternwünschen gerecht werden und entge­genkommen kann und dass die Veränderungen für einzelne Elternteile auch mit Be­schwerlichkeiten verbunden sind. Es wird daher alles daran gesetzt, hier für die Betroffenen im Rah­men der Möglich­keiten, eine tragfähige Übergangslösung zu finden.
5) In wie vielen und welchen Kitas sollen die Öffnungszeiten eingeschränkt werden?

In 51 Tageseinrichtungen für Kinder wird die Anpassung der Öffnungszeiten vorgenommen.

6) Wie viele Kinder sind nach dem momentanen Stand davon betroffen?

Im laufenden Kindergartenjahr 2012/2013 ist für ca. 3.412 Kinder bei FABIDO die 45-Stunden Betreuung gebucht. Auf Stand der bisher abgeschlossenen Gespräche wurde zurückgemel­det, dass ca. 300 Eltern Probleme mit der An­passung der Öff­nungs­zeiten haben. Diese Zahl kann sich noch nach unten wie auch nach oben verändern.

7) Welche Reaktion seitens der Eltern hat es in den Einrichtungen seit Bekanntwerden der Ein­schrän­kungen gegeben?

Die überwiegende Zahl der Eltern konnte der Argumentation von FABIDO folgen, begrüßt diese Ver­änderung aber verständlicherweise nicht. Es gibt bei den Eltern ein Unverständnis darüber, dass die Gesetzgeber keine ausreichende Finanzierung sicherstellt, um die Verein­barkeit von Familie und Be­ruf wirklich zu ermöglichen. Dabei ist den Eltern allerdings nicht immer deutlich, dass dies ein Landesgesetzgebungsthema ist. Darüber hinaus gibt es von Eltern die organisatorische oder berufliche Probleme mit der Anpassung der Öffnungszeiten haben Beschwerden über die geplante Maßnahme.

8) Wann und wie wurden die Elternbeiräte informiert und einbezogen?

Ein erstes Gespräch mit der Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der dritten Kalen­derwoche mit dem Geschäftsbereichsleiter Tageseinrichtungen für Kinder statt. Ein zweites Gespräch mit den Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der siebten Kalenderwoche mit der De­zernentin und dem Betriebsleiter von FABIDO statt. Es bestand mit den Elternvertreterinnen Über­einstimmung darüber, dass die unzureichenden gesetzli­chen Finanzierungsvorgaben im KiBiz eine Vollzeitberufstätigkeit von Eltern nicht möglich machen. Eine Änderung der landesrechtlichen Be­stimmungen ist daher erforderlich. Ange­regt wurde, die Problematik auf der Ebene der Landes­eltern­schaft zu thematisieren.

Die Gespräche mit den Elternräten der einzelnen Einrichtungen werden durch die Einrich­tungsleitun­gen geführt und sind von den individuellen Zeit­plänen abhängig und daher noch nicht vollständig ab­geschlossen.

9) Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Bedarf bzw. die Wünsche der El­tern hinsicht­lich der Betreuungszeiten vor?

Generell haben die Eltern einen Wunsch nach absolut erweiterten Betreuungszeiten und mehr Flexi­bilität, auch wenn sie die Zeiten nicht oder nicht immer in Anspruch nehmen. Unterschiedliche Schicht­modelle der jeweiligen Arbeitgeber erzeugen bei Eltern verständli­cherweise auch hier zusätz­liche Betreuungszeitbedarfe.
10) Welche eigenen Möglichkeiten zur Beibehaltung der momentanen Öffnungszeiten sieht die Ver­wal­tung und welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hätte dies?

Würde man die mathematischen Formeln des KiBiz auf die nicht vorgesehenen 50 Stunden in Ansatz bringen, so ergebe sich beispielhaft bei der o. a. 5-gruppigen Einrichtung einer Er­hö­hung der MitarbeiterInnenstunden um rund 47 in der Woche. Dies würde 1,2 vollzeit­ver­rechneten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern entsprechen. Bei einem durchschnittlichen Personal­kostenansatz von rund 45.000 € p. a. wären dies in einer solchen Einrichtung Mehraufwen­dungen von 54.000 € im Jahr. In einer kleineren Einrichtung ist dieser Ansatz entsprechend niedriger, in einer größeren entsprechend höher. Setzt man einen eher niedrigeren Durch­schnittswert von 0,5 – 1,0 Stellen je Einrichtung an, dann würde dies bei einer Übertragung auf die 51 bei FABIDO davon betroffenen Einrichtungen einen Mehrbedarf von 1,15 Mio. € bis 2,3 Mio. € jährlich ausmachen.

Mittelfristig sollte die Überlegung intensiviert werden, in jedem Stadtbezirk eine Einrichtung mit längeren Öffnungszeiten anzubieten. Dabei würde es sich empfehlen, diese möglichst mit einem Familienzentrum zu verbinden. So könnten Synergien realisiert werden. Dabei sollten aber auch Öffnungszeiten von 06:00 bis 18:00 Uhr betrachtet werden. Dies wäre ein ganz besonders deutlicher bzw. konkreter Schritt in Richtung „Beruf und Familie“. Hier wären nach ersten Überlegungen zwischen 1,5 und 2 vollzeitverrechnete Mitarbeiterin­nen/Mitar­beiter je Einrichtung mehr anzusetzen. Dies entspräche einem zusätzlichen Finanz­bedarf von rd. 67.500 € bis 90.000 € im Jahr in einer Einrichtung.

11) Welche Regelungen der Öffnungszeiten anderer Träger in Dortmund sind der Verwal­tung be­kannt?

Von den ca. 175 Tageinrichtungen der übrigen Träger haben nach unserem Kenntnisstand ca. 8-10 Tageinrichtungen Öffnungszeiten die über 45 Std. hinausgehen. Dies ist u. a. mög­lich durch zusätzli­che Finanzierungen von Unternehmen oder ähnlichem.

12) Welche Veränderungen der momentanen gesetzlichen Grundlagen müssen aus Sicht der Verwal­tung vorgenommen werden, um eine flexible Handhabung der Öffnungszei­ten anbieten und ga­ran­tieren zu können?

Zurzeit erfolgt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen in Form von Pauscha­len für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) in Ab­hängigkeit vom Alter des Kindes und den Buchungszeiten. Statt der Pauschalregelung sollte es eine bedarfsabhängige Finanzierung geben oder zumindest sollten die Träger über die Kindpauschale hinaus die Mög­lichkeit bekommen, Personal für zusätzliche oder erweiterte Leistun­gen sowie Vertretungspersonal auch abrechnen zu können.

FABIDO fällt dieser Schritt zur Veränderung der Öffnungszeiten nicht leicht, da großes Ver­ständnis für die Belange und Wünsche der Eltern diesbezüglich besteht und immer versucht hat – länger als viele andere - diesen Bedürfnissen entgegenzukommen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann ein Träger allerdings nur dann unterstützen, wenn ihm auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt wer­den. Hier müssen auf der landespoliti­schen Ebene endlich die Vorraussetzungen geschaffen werden.“


-> CDU Fraktion, Drucksache Nr.: 09401-13-E2

„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:

1) Wie viele Eltern nutzen momentan die volle Betreuungszeit und sind somit von der Verän­derung der Öffnungszeit betroffen?

Im laufenden Kindergartenjahr 2012/2013 ist für ca. 3.412 Kinder bei FABIDO die 45-Stunden Betreuung gebucht. Auf Stand der bisher abgeschlossenen Gespräche wurde zurückgemel­det, dass ca. 300 Eltern Probleme mit der An­passung der Öff­nungs­zeiten haben. Diese Zahl kann sich noch nach unten wie auch nach oben verändern.

Darüber hinaus wird die Veränderung der Öffnungszeiten in der Elternschaft selbstverständ­lich nicht begrüßt, wenn gleich die deutliche Mehrheit ihr Verständnis dafür ausdrückt.

2) In welchen Kitas – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Stadtbezirken – sind wie viele Kinder von der Kürzung der Öffnungszeiten betroffen?

Aplerbeck: 4 TEK
Brackel: 2 TEK
Eving: 2 TEK
Hombruch: 3 TEK
Hörde: 4 TEK
Huckarde: 2 TEK
Innenstadt-Nord: 7 TEK
Innenstadt-Ost: 4 TEK
Innenstadt-West: 7 TEK
Lüdgendortmund: 5 TEK
Mengede: 3 TEK
Scharnhorst 8 TEK

Eine Aussage zu den betroffenen Kindern je Bezirk kann erst realistisch gegeben werden, wenn alle Gespräche vor Ort in den Einrichtungen geführt wurden.

3) Wie hoch ist der Betrag, der durch die Kürzung der Öffnungszeiten pro Kind eingespart wird?

Es wird keinerlei Einsparungen geben, da alle Tageseinrichtungen mit der Mindest­beset­zung nach dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgestattet sind (zuzüglich der im Refe­ren­ten­entwurf vorgese­henen Leitungs­anteile).

FABIDO hat seit Einführung des KiBiz mit einem MitarbeiterInnenschlüssel, der für 45 Stunden im Grunde genommen nicht ausreichend ist, wie Bildungsexperten immer wieder betonen, 50 Stunden Öff­nungszeit (+11%) angeboten. Dies geschah in der Hoffnung, dass der Landesge­setzgeber durch eine Revision des Gesetzes die Träger auch finanziell in die Lage versetzt, diese zusätzlichen Leistungen anzubieten.

4) Hat man seitens der Betriebsleitung die Überlegung gemacht, den Eltern eine Beteili­gung an den Kosten anzubieten?

FABIDO finanziert sich wie alle Träger nach den KiBiz Regelungen, d. h. FABIDO erhält den Betriebskostenzuschuss durch das Jugendamt und den Trägeranteil als Zuschuss durch die Stadt Dortmund.

Die Elternbeiträge erfasst und erhält das Jugendamt der Stadt Dortmund für alle Träger der Stadt. Der Gesamtbetrag der Elternbeiträge ist unabhängig vom Träger ein Sockelbetrag der Betriebskostenzuschüsse nach KiBiz. Dies bedeutet, dass FABIDO in keiner finanzwirtschaftli­chen Beziehung zu den einzelnen Eltern steht.

Unabhängig von rechtlichen wie auch sozialen Gesichtspunkten würde eine solche Möglich­keit demzufolge einen deutlichen Anstieg der Verwaltungs- und Buchungsvorgänge bei FABIDO erzeugen, wofür keine Ressourcen zur Verfügung stehen.

5) In welcher Höhe fallen durch die Kürzung der Öffnungszeiten Einsparungen in den Berei­chen
a. Personal pro Kita bzw. pro Stadtbezirk
b. Kosten pro Monat
c. Stunden pro Monat
an?

Siehe Antwort zu Frage 3

6) Inwieweit und auf welchem Weg sind die Eltern über die Kürzung der Öffnungszeiten informiert worden?

Ein erstes Gespräch mit der Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der dritten Kalen­derwoche mit dem Geschäftsbereichsleiter Tageseinrichtungen für Kinder statt. Ein zweites Gespräch mit den Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der siebten Kalenderwoche mit der De­zernentin und dem Betriebsleiter von FABIDO statt. Es bestand mit den Elternvertreterinnen Über­einstimmung darüber, dass die unzureichenden gesetzli­chen Finanzierungsvorgaben im KiBiz eine Vollzeitberufstätigkeit von Eltern nicht möglich machen. Eine Änderung der landesrechtlichen Be­stimmungen ist daher erforderlich. Ange­regt wurde, die Problematik auf der Ebene der Landes­eltern­schaft zu thematisieren.

Im Februar sind alle Eltern durch ein Schreiben der Betriebsleitung informiert worden. Die Gespräche mit den Elternräten der einzelnen Einrichtungen werden durch die Einrich­tungsleitun­gen geführt und sind von den individuellen Zeit­plänen abhängig und daher noch nicht vollständig ab­geschlossen.“


B. Es lagen folgende Anträge vor:

=> Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 09432-13-E1)

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Eigenbetrieb FABIDO erarbeitet ein Konzept, mit dem ab dem Kindergartenjahr 2014/15 in zwölf Kindertageseinrichtungen längere Öffnungszeiten angeboten werden.
2) Grundlage sollen dabei tägliche Öffnungszeiten zwischen 6.00 und 18.00 Uhr sein. Das entspricht einer wöchentlichen Öffnungszeit pro Einrichtung von bis zu 60 Stunden.

3) Die Verwaltung berücksichtigt in ihrem Konzept, dass es zusätzlich zu den heute bereits benötigten Plätzen mit verlängerten Öffnungszeiten für 300 Kinder einen Mehrbedarf geben wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Konzept für eine Zahl von bis zu 800 Kindern zu differenzieren.

4) Die Verwaltung wird aufgefordert, den erforderlichen finanziellen Mehrbedarf detailliert für die unterschiedlichen Varianten darzustellen.
5) Der Ausschuss beschließt, dass sich die finanzielle Beteiligung der Eltern an der bisherigen Beitragstabelle orientiert. Damit wird gewährleistet, dass insbesondere soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Vorschläge und Differenzierungen vorzulegen.

6) Das Konzept wird dem Betriebsausschuss so rechtzeitig zur politischen Beratung vorgelegt, dass eine Umsetzung zum Kindergartenjahr 2014/15 gewährleitet ist.

7) Bis zur Umsetzung des Konzepts greifen die von der FABIDO-Betriebsleitung angekündigten Brückenlösungen.
8) Unabhängig von der Erarbeitung des FABIDO-Konzepts bleibt das Land aufgefordert, eine grundsätzliche gesetzliche Grundlage für eine bedarfsgerechte Finanzierung zu schaffen.

Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung „Anpassung der Öffnungszeiten bei TEK bei FABIDO“ (Drucksachen Nr: 09432-13) heißt es unter anderem:

„Mittelfristig sollte die Überlegung intensiviert werden, in jedem Stadtbezirk eine Einrichtung mit längeren Öffnungszeiten anzubieten. Dabei würde es sich empfehlen, diese möglichst mit einem Familienzentrum zu verbinden. So könnten Synergien realisiert werden. Dabei sollten aber auch Öffnungszeiten von 06:00 bis 18:00 Uhr betrachtet werden. Dies wäre ein ganz besonders deutlicher bzw. konkreter Schritt in Richtung „Beruf und Familie“. Hier wären nach ersten Überlegungen zwischen 1,5 und 2 vollzeitverrechnete Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter je Einrichtung mehr anzusetzen. Dies entspräche einem zusätzlichen Finanzbedarf von rd. 67.500 € bis 90.000 € im Jahr in einer Einrichtung.“

Vor dem Hintergrund der dringend benötigten verlängerten Öffnungszeiten zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf kann es nicht um mittelfristige Überlegungen, sondern um die schnellstmögliche Schaffung entsprechender Möglichkeiten gehen.

Die Ausführungen der Verwaltung sollten deshalb die Grundlage für ein zu erstellendes Konzept sein, mit dem ab dem Kindergartenjahr 2014/15 zumindest zwölf Einrichtungen verlängerte Öffnungszeiten anbieten können. Dabei ist davon auszugehen, dass die zurzeit benötigten Plätze für 300 Kinder nicht ausreichen werden. Deshalb ist eine differenzierte Betrachtung für bis zu 800 Kinder notwendig.“


=> SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09223-13-E3)

„…die SPD-Fraktion im FABIDO-Betriebsausschuss bittet, über folgende Beschlussempfehlung an den AKJF abstimmen zu lassen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie spricht sich dafür aus, verteilt auf das Dortmunder Stadtgebiet weiterhin Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten vorzuhalten.

Er fordert das Jugendamt auf, mit allen Kindergartenträgern ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, das der tatsächlichen Bedarfslage berufstätiger Eltern entspricht.

Auf Basis der ermittelten Daten, die beispielhaft für die Bedarfslage in ganz NRW gesehen werden können, soll auf das Land NRW eingewirkt werden, das KiBiz dahingehend zu reformieren, anstelle der Kindpauschalen wieder eine bedarfsabhängige Finanzierung, wie sie das GTK bis 2008 vorsah, einzuführen.

Bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 sind Finanzierungsmodelle für unterschiedliche Öffnungszeitvarianten zu erarbeiten, um die städtischen Mehrbelastungen bis zu einer befriedigenden Landesfinanzierung darzustellen.

Weiterhin wird das Jugendamt beauftragt, die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge beispielhaft zu überarbeiten und für Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus anzupassen.

Ebenfalls sollen zusätzliche alternative Finanzierungsmöglichkeiten für einzelne Einrichtungen durch Betriebe, Unternehmen o. ä. eruiert und dargestellt werden.

Begründung:

Der Ausschuss erkennt an, dass FABIDO über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, in einer Vielzahl seiner Einrichtrungen längere Öffnungszeiten angeboten hat. Im Sinne der Beschäftigten, die überlastet sind, ist eine Fortsetzung der bisherigen Praxis nicht mehr zumutbar.
Dennoch muss es familienfreundliche Betreuungsformen geben, mit denen sich Beruf und das Familienleben vereinbaren lassen.

Der Ausschuss strebt deshalb das Ziel an, nicht nur für eine Übergangszeit sondern dauerhaft spezielle Kindertageseinrichtungen mit erweiterten Öffnungszeiten anzubieten.“


=> CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09432-13-E2)

„…die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass auch zukünftig mindestens eine Kindertageseinrichtung pro Stadtbezirk verlängerte Öffnungszeiten vorhält.

2. Es wird eine Änderung der Beitragssatzung vorgenommen, in der
- die beitragsfreie Grenze von momentan 18.000 Euro p.a. auf 15.000 Euro p.a. gesenkt wird,
- der Elternbeitrag in allen Einkommensklassen und in allen Betreuungszeiten jeweils um 25 % angehoben wird.

3. Die Verwaltung soll die Möglichkeit prüfen, ob Eltern zur Betreuung von Kindern in einer Kita in den Randzeiten eingebunden werden können.

Begründung

Weil der Wunsch und oft auch der Zwang zu einem eigenen beruflichen Weg beider Elternteile deutlich gestiegen ist, sind die Anforderungen an Familienpolitik deutlich gewachsen. Hauptanliegen muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Aufgrund flexibler, auch unregelmäßiger Arbeitszeiten in zahlreichen Branchen sind viele Eltern auf eine Kinderbetreuung über die 45 Stunden hinaus angewiesen.


Um lange Anfahrtswege über Stadtbezirksgrenzen hinaus zu vermeiden ist es notwendig, dass pro Stadtbezirk eine Tageseinrichtung verlängerte Betreuungszeiten anbietet.

Im Vergleich mit der Stadt Essen wird deutlich, dass in Dortmund die Elternbeiträge um die Hälfte geringer sind. Zum einen liegt die beitragsfreie Grenze für Eltern in Essen bei 13.000 Euro, in Dortmund bei 18.000 Euro. Zahlt man in Dortmund bei einem jährlichen Einkommen bis 36.000 Euro monatlich 43 Euro / 25 h, liegt der Beitrag in Essen bei einem Einkommen bis 37.000 Euro bei 88 Euro / 25 h.


Durch den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung – gerade bei den Unter-drei-jährigen – gibt es einen enormen Bedarf an ErzieherInnen, die aber in dem Maße nicht vorhanden sind. Eine mögliche Beteiligung von Eltern – überwiegend in den Randzeiten – brächte eine enorme Einsparung an Personalstunden bei dem städtischen Personal und böte dennoch den Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder erst später abzuholen.


Ein positives Ergebnis des Prüfauftrags böte eine Alternative für viele Eltern, die auf längere Betreuungszeiten angewiesen sind. Durch die Anpassung der Beitragssatzung könnten Kosten, die durch längere Öffnungszeiten entstehen, aufgefangen werden.“

Unter der Vorgabe, dass die Punkte bei der Erarbeitung des gemeinsamen Konzeptes (FABIDO und Jugendamt, mit allen Kindergartenträgern) berücksichtigt werden, beschloss der Betriebsausschuss FABIDO mehrheitlich (10 Ja, 1 Nein) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09432-13-E1).

Der Betriebsausschuss FABIDO beschloss mehrheitlich (9 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09223-13-E3).


Der Betriebsausschuss FABIDO lehnte mehrheitlich (2 Ja, 9 Nein) den o. a. Antrag der
CDU-Fraktion ab (Drucksache Nr.: 09432-13-E2).

Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse nahm der Betriebsausschuss FABIDO die Vorlage zur Kenntnis.


Dem Rat der Stadt lag zu diesem Tagesordnungspunkt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.04.2013 vor:

A. Es lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Rates am 23.01.2013 vor:

„Herr Rm Sohn beantragte, zunächst die Vorlage im Betriebsausschuss FABIDO und Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu behandeln, bevor sie im Rat beraten wird.

Herr Barrenbrügge machte darauf aufmerksam, dass verschiedene Fragen der CDU-Fraktion noch unbeantwortet sind und daher heute nicht endgültig im Rat der Stadt befasst werden sollte.

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig dem Vorschlag des Herrn Rm Sohn zu, dass erst eine Befassung im Betriebsausschuss FABIDO und Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie erfolgt und anschließend eine Behandlung im Rat der Stadt erfolgt.“


B. Wie für die Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 17.04.2013 lagen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:
è Drucksache Nr.: 09223-13-E2
è Drucksache Nr.: 09225-13-E2
è Drucksache Nr.: 09401-13-E2


C. Es lagen aus der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 17.04.2013 folgende Anträge vor:

=> SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09223-13-E3)

„…
die SPD-Fraktion im FABIDO-Betriebsausschuss bittet, über folgende Beschlussempfehlung an den AKJF abstimmen zu lassen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie spricht sich dafür aus, verteilt auf das Dortmunder Stadtgebiet weiterhin Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten vorzuhalten.

Er fordert das Jugendamt auf, mit allen Kindergartenträgern ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, das der tatsächlichen Bedarfslage berufstätiger Eltern entspricht.

Auf Basis der ermittelten Daten, die beispielhaft für die Bedarfslage in ganz NRW gesehen werden können, soll auf das Land NRW eingewirkt werden, das KiBiz dahingehend zu reformieren, anstelle der Kindpauschalen wieder eine bedarfsabhängige Finanzierung, wie sie das GTK bis 2008 vorsah, einzuführen.

Bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 sind Finanzierungsmodelle für unterschiedliche Öffnungszeitvarianten zu erarbeiten, um die städtischen Mehrbelastungen bis zu einer befriedigenden Landesfinanzierung darzustellen.

Weiterhin wird das Jugendamt beauftragt, die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge beispielhaft zu überarbeiten und für Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus anzupassen.
Ebenfalls sollen zusätzliche alternative Finanzierungsmöglichkeiten für einzelne Einrichtungen durch Betriebe, Unternehmen o. ä. eruiert und dargestellt werden.

Begründung:

Der Ausschuss erkennt an, dass FABIDO über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, in einer Vielzahl seiner Einrichtrungen längere Öffnungszeiten angeboten hat. Im Sinne der Beschäftigten, die überlastet sind, ist eine Fortsetzung der bisherigen Praxis nicht mehr zumutbar.

Dennoch muss es familienfreundliche Betreuungsformen geben, mit denen sich Beruf und das Familienleben vereinbaren lassen.

Der Ausschuss strebt deshalb das Ziel an, nicht nur für eine Übergangszeit sondern dauerhaft spezielle Kindertageseinrichtungen mit erweiterten Öffnungszeiten anzubieten.“


=> Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09432-13-E1)

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


9) Der Eigenbetrieb FABIDO erarbeitet ein Konzept, mit dem ab dem Kindergartenjahr 2014/15 in zwölf Kindertageseinrichtungen längere Öffnungszeiten angeboten werden.
10) Grundlage sollen dabei tägliche Öffnungszeiten zwischen 6.00 und 18.00 Uhr sein. Das entspricht einer wöchentlichen Öffnungszeit pro Einrichtung von bis zu 60 Stunden.

11) Die Verwaltung berücksichtigt in ihrem Konzept, dass es zusätzlich zu den heute bereits benötigten Plätzen mit verlängerten Öffnungszeiten für 300 Kinder einen Mehrbedarf geben wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Konzept für eine Zahl von bis zu 800 Kindern zu differenzieren.

12) Die Verwaltung wird aufgefordert, den erforderlichen finanziellen Mehrbedarf detailliert für die unterschiedlichen Varianten darzustellen.
13) Der Ausschuss beschließt, dass sich die finanzielle Beteiligung der Eltern an der bisherigen Beitragstabelle orientiert. Damit wird gewährleistet, dass insbesondere soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Vorschläge und Differenzierungen vorzulegen.

14) Das Konzept wird dem Betriebsausschuss so rechtzeitig zur politischen Beratung vorgelegt, dass eine Umsetzung zum Kindergartenjahr 2014/15 gewährleitet ist.

15) Bis zur Umsetzung des Konzepts greifen die von der FABIDO-Betriebsleitung angekündigten Brückenlösungen.

16) Unabhängig von der Erarbeitung des FABIDO-Konzepts bleibt das Land aufgefordert, eine grundsätzliche gesetzliche Grundlage für eine bedarfsgerechte Finanzierung zu schaffen.

Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung „Anpassung der Öffnungszeiten bei TEK bei FABIDO“ (Drucksachen Nr: 09432-13) heißt es unter anderem:

„Mittelfristig sollte die Überlegung intensiviert werden, in jedem Stadtbezirk eine Einrichtung mit längeren Öffnungszeiten anzubieten. Dabei würde es sich empfehlen, diese möglichst mit einem Familienzentrum zu verbinden. So könnten Synergien realisiert werden. Dabei sollten aber auch Öffnungszeiten von 06:00 bis 18:00 Uhr betrachtet werden. Dies wäre ein ganz besonders deutlicher bzw. konkreter Schritt in Richtung „Beruf und Familie“. Hier wären nach ersten Überlegungen zwischen 1,5 und 2 vollzeitverrechnete Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter je Einrichtung mehr anzusetzen. Dies entspräche einem zusätzlichen Finanzbedarf von rd. 67.500 € bis 90.000 € im Jahr in einer Einrichtung.“

Vor dem Hintergrund der dringend benötigten verlängerten Öffnungszeiten zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf kann es nicht um mittelfristige Überlegungen, sondern um die schnellstmögliche Schaffung entsprechender Möglichkeiten gehen.

Die Ausführungen der Verwaltung sollten deshalb die Grundlage für ein zu erstellendes Konzept sein, mit dem ab dem Kindergartenjahr 2014/15 zumindest zwölf Einrichtungen verlängerte Öffnungszeiten anbieten können. Dabei ist davon auszugehen, dass die zurzeit benötigten Plätze für 300 Kinder nicht ausreichen werden. Deshalb ist eine differenzierte Betrachtung für bis zu 800 Kinder notwendig.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09223-13-E3).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgte dem Vorschlag von Herrn Gora, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09432-13-E1) nicht abzustimmen, sondern als Anlage zu dem Antrag der SPD-Fraktion zu betrachten.

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages des SPD-Fraktion bzw. des Übereinkommens hinsichtlich des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Vorlage zur Kenntnis.


Nachdem Rm Sohn (SPD) die Diskussion der o. a. Thematik im Betriebsausschuss FABIDO sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, die in den vorliegenden Empfehlungen dargelegt ist, zusammengefasst und dabei zum Ausdruck gebracht hatte, dass es gemeinsames Ziel aller hierbei gewesen sei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, machte anschließend für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt nochmals die Kritik und die Ablehnung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage und der vorgelegten Anträge deutlich.

Der Rat der Stadt folgte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO sowie der Empfehlung des Ausschusses Kinder, Jugend und Familie und nahm zur Kenntnis, dass FABIDO die Öffnungszeiten der Tages-einrichtungen für Kinder den wöchentlichen Betreuungszeiten des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) anpasst.
Damit wird die Regelöffnungszeit einer Einrichtung 45 Stunden in der Woche betragen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08929-13)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag ein Auszug des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 24.04.2013 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013 (lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor):

„Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.

Begründung
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
„Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein
idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die
Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1) (lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor):

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.

Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.


1. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.

Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.


2. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.

Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

3. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten.

Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.

4. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.

Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später anmietet.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die Grundstücke unter Punkt 4 der Begründung sollen vorbehaltlich des Beschlusses des Rates für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zum Verkauf ausgeschrieben werden. Nach dem Erwerb des Grundstücks durch den Investor wird dieser die TEK errichten und an einen Träger der freien Jugendhilfe bzw. an eine Elterninitiative vermieten. Die Stadt Dortmund wird somit kein Mieter der unter Punkt 4 der Begründung genannten Grundstücke.
Die einzige Einrichtung, die im Rahmen des Investorenmodells gebaut und von der Stadt Dortmund zurück gemietet werden soll, ist der Ersatzbau für die bisher vom Eigenbetrieb FABIDO geführte TEK Steinkühlerweg 235. Die Einrichtung ist wegen Schädlingsbefalls mit einer befristeten Baugenehmigung/ Nutzung bis zum 31.12.2014 in Containern untergebracht worden. Damit ist eine schnelle Realisierung eines Ersatzbaus am Standort Strohnstr./Kipsburg unumgänglich, die nur im Rahmen des Investorenmodells zu erzielen ist, da der Stadt Dortmund für den Bau einer TEK im Haushaltsjahr 2013 keine Mittel zur Verfügung stehen.

Ab dem 01.08.2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, der auch eingeklagt werden kann. Auch aus diesem Grund soll die TEK Strohnstr./Kipsburg zeitnah durch einen Investor realisiert werden.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E3):

„Die BV Hombruch hat in ihrer Sitzung am 05.03.2013 die Vorlage „Nutzung des Grundstücks An
der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)“, DS-Nr.: 08929-13, abgelehnt.
„Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.

Begründung
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im „Ausfahrtsbereich
der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des
Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein idealer
Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung
aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.“
Der Rat hat den o. g. Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 21.03.2013 von der Tagesordnung
abgesetzt. Hinsichtlich der angesprochenen Aspekte zur Grundstückseignung des Standortes „An
der Witwe“ ist aus Sicht der Verwaltung zu der Bitte um Stellungnahme der Bezirksvertretung
Hombruch, DS-Nr.: 08929-13-E3, folgendes auszuführen:

Erschließung
Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum
Krückenweg wird aber ausgeschlossen. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.

Altlastenverdacht
Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen
der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige
Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher
Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

Verträglichkeit mit den benachbarten Nutzungen
Eine benachbarte KFZ-Werkstatt muss bereits Immissionsrichtwerte bezogen auf die umliegende
Wohnbebauung (An der Teithe) einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen
durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten. Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit,
Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.

Alternativstandorte
Alternativ zum Standort An der Witwe/An der Teithe wurden im Stadtbezirk Hombruch weitere
städtische Grundstücke für eine viergruppige TEK bewertet. Ein Übersichtsplan über die Grundstücke
ist beigefügt.
Mögliche Teilflächen an der Langeloh-Grundschule (Löttringhauser Str. 237), an der Olpketal-
Grundschule (Olpketalstr. 81) und neben der TEK Olpketalstr. 85 können nicht als Ersatzstandorte
herangezogen werden, da der Einzugsbereich für Kinder nicht mit dem Standort An der Witwe/An
der Teithe übereinstimmt. Gleiches gilt für eine Teilfläche der Kirchhörder-Grundschule, das Grabeland an der Zillestr. Ecke Crachtstr. sowie für eine Teilfläche der Jugendfreizeitstätte (JFS) Eichlinghofen an der Persebecker Str. Zusätzlich ist auf einer Teilfläche der Olpketal Grundschule erst
kürzlich eine neue Spielfläche entstanden, so dass keine ausreichenden Flächenreserven zur Verfügung stehen.
Teilflächen der Harkort-Grundschule (Behringstr. 59), und der Gebrüder-Grimm-Grundschule (Kieferstr.Ecke Leostr.), die zwar in relativer Nähe zum Standort An der Witwe/An der Teithe liegen,
scheiden aufgrund ihrer geringen Größe für eine viergruppige TEK aus. Ebenfalls sind die bereits
genannten Grundstücksteile an der Kirchhörder-Grundschule (Kobbendelle 6) und an der JFS Eichlinghofen (Persebecker Str.) zu klein.
Bei den Grundstücken Baroper Schulstraße und Heinrich-Staubach-Straße handelt es sich jeweils
um größere zentrale Spielflächen (Typ A/B) mit vielfältigen Angeboten für alle Altersgruppen. Als
Besonderheit verfügen beide Spielplätze über einen Bolzplatz. Die Spielplätze sind die einzigen
öffentlichen Spielräume in ihrem jeweiligen Versorgungsbereich/Einzugsbereich. Aus Sicht der
Spielflächenbedarfsplanung kann daher einer Aufgabe der angeführten Spielflächen nicht zugestimmt
werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Dortmund im Rahmen der Einführung der
Spielleitplanung ein „Verschlechterungsverbot“ bezogen auf das Spielraumangebot beschlossen
(DS Nr. 09666-07). Mangels verfügbarer Grundstücke in den jeweiligen Versorgungsbereichen
wäre die notwendige Schaffung von Ersatzspielflächen im Umfeld nicht gesichert.
Für das Grabeland Am Surck in Barop gibt es weder das erforderliche Planrecht noch eine ausreichende Erschließungsmöglichkeit. Eine Hinterlandbebauung ist somit kurz-/mittelfristig nicht möglich.
Die Grünfläche an der Marie-Curie-Allee/Ecke Vogelpothsweg und Hugo-Heimsath-Str. ist im Bebauungsplan (B-Plan) „Hom 240“ als Ausgleichsfläche und Vorbehaltsfläche für die Regenrückhaltung und Versickerung festgesetzt. Eine bauliche Nutzung in diesem Bereich wäre zudem unvereinbar mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Universität. Dies steht insgesamt einer erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans entgegen. Des Weiteren ist der Standort aus bedarfsplanerischer Sicht nicht als Ersatz für das Grundstück An der Witwe/An der Teithe geeignet.
Unabhängig von der geplanten Realisierung einer TEK am Standort An der Witwe/An der Teithe
besteht die Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten in Hombruch zu schaffen. Hierzu wird
derzeit der Standort „Am Froschloch“ einer detaillierten Prüfung durch die Verwaltung unterzogen.
Eine weitere Option ist der Standort „Am Gardenkamp 47“ (ehemals Hokido). Dieser befindet sich
aber nicht im Eigentum der Stadt Dortmund, so dass die Realisierungsperspektive ungewiss ist.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurden ausschließlich städtische
Grundstücke in die Alternativenprüfung mit einbezogen, denn nur für diese Grundstücke ist die
notwendige kurzfristige Verfügbarkeit verlässlich garantiert. Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch
private Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsangeboten unterstützt werden, sofern
diese mit der Bedarfsplanung vereinbar sind und sich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen
einschließlich der Förder- und Finanzierungsregelungen bewegen. In diesem Kontext ist zu
bemerken, dass das private Betriebsgelände der Firma „Schreck-Mieves“ bislang keine Berücksichtigung finden konnte. Der Stadt ist lediglich bekannt, dass eine Betriebsschließung bis zum Ende des Jahres beabsichtigt ist. Eine mögliche Nachfolgenutzung ist derzeit nicht absehbar. Zudem handelt es sich bei diesem Standort um eine kartierte Altlastenverdachtsfläche.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die vorgenannten Alternativgrundstücke als Ersatz für das
Grundstück An der Witwe/An der Teithe ausscheiden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück
aufgrund der günstigen Lage sehr gut geeignet für eine TEK.
Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung Hombruch und die Ausschüsse, dem Rat der Stadt
Dortmund zu empfehlen, dass das Grundstück An der Witwe/An der Teithe für den Bau einer TEK
genutzt wird.“


AUSWI: 24.04.2013:

RM Dr. Brunsing bittet die Verwaltung um Prüfung und schriftliche Stellungnahme zu der bereits in der letzten AUSWI - Sitzung angeführten Fläche zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem Friedhof- Barop sowie zu den von der SPD und CDU zur Prüfung vorgeschlagenen Flächen in der gestrigen (23.04.13) Sitzung der Bezirksvertretung –Hombruch.

Herr Wilde sagt zu, dass die Verwaltung die gewünschte schriftliche Stellungnahme zur Ratssitzung vorlegen wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Angelegenheit in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.“


Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2013 (Drucksache Nr. 08929-E13-E4) vor:

„Hier: TOP 9.1: Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung
für Kinder (TEK); DS-Nr.: 08929-13
I. Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus
der Sitzung vom 24.04.2013, DS-Nr.: 08929-13-E4
II. Anfrage der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung am 23.04.2013; DS-Nr.:
08929-13-E5

Sehr geehrte Damen und Herren,
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) bat die
Verwaltung in der Sitzung vom 24.04.2013 „um Prüfung und schriftliche Stellungnahme
zu der (...) angeführten Fläche zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem
Friedhof- Barop sowie zu den von der SPD und CDU zur Prüfung vorgeschlagenen
Fläche in der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung –Hombruch“ für die Ratssitzung am 02.05.2013.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Auf die unter Punkt II. stehende Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
II. die Bezirksvertretung Hombruch beschloss in der Sitzung vom 23.04.2013 dem Rat der
Stadt Dortmund zu empfehlen, den Standort An der Witwe/An der Teithe aus den nachfolgenden Gründen abzulehnen.
Begründung der Ablehnung:
• Die Kita liegt direkt an der Ausfahrt der stark frequentierten Wegstrecke Beilstück/Krückenweg.
Eine Zählung des motorisierten Verkehrs im Jahre 2003 habe ihren Wissen nach
10.000 Kraftfahrzeuge pro Tag ergeben. Die Luftverschmutzung sei problematisch.
• Dem Grundstück benachbart arbeiten zwei Autowerkstätten. Geruchs- und Lärmbelästigungen
für die Kinder und Mitarbeiter/-innen seien unvermeidlich.
• Rund 60 Meter entfernt verläuft eine DB-Strecke. Dies stellt eine weitere Belastung
für den Standort dar.
• Die Boden- und Umweltverhältnisse werden an diesem Standort aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens so negativ eingeschätzt, dass sich eine Zustimmung verbietet.“

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Es ist derzeit nicht geplant eine direkt Ausfahrt zur Straße "Krückenweg" vorzunehmen, sondern die TEK über die Straße An der Witwe zu erschließen. Der Krückenweg wird in Fahrtrichtung "Hombruch" etwa von 9.500 Kfz/24 h befahren, im Querschnitt (Summe beider Fahrtrichtungen) von etwa 19.000 Kfz/24 h. Aufgrund der baulichen Trennung durch die Stadtbahntrasse ist jedoch lediglich die Fahrtrichtung Hombruch relevant. Nichtsdestotrotz ist die Lage einer TEK in der Nähe einer Hauptverkehrsstraße
in Hombruch nichts Ungewöhnliches. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Kath. Kindergarten der Gemeinde St. Franziskus-Xaverius an der Straße Am Beilstück. Diese wird von rd. 17.200 Kfz/24 h befahren. Auch die Ev. Kindertageseinrichtung in Barop liegt an der Stockumer Str. 275 und kann sowohl von der Stockumer Str. als auch vom Lehnertweg erreicht werden. Die Stockumer Str. hat westl. Lehnertweg eine Belastung von rd. 18.700 Kfz/24 h. Entscheidend für die Verkehrssicherheit
der Kinder auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung ist nicht die Höhe der Verkehrsbelastung
sondern andere Aspekte, wie breite Gehwege, sichere Querungsmöglichkeiten mittels Lichtsignalanlagen etc. und beides ist am Krückenweg vorhanden.
Auf den Standort An der Witwe/An der Teithe wirken mehrere Lärmquellen ein.
1. Krückenweg und Stadtbahntrasse
Hier werden Immissionen erwartet, die im östlichen Teil der Fläche über den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) liegen. Die Immissionen können jedoch durch einen Baukörper für den hinteren Bereich wirkungsvoll abgeschirmt werden. Im Gebäude sind dann weniger schutzbedürftige Räume nach Osten zu orientieren.
2. Gewerbebetriebe
Die benachbarten Gewerbebetriebe müssen bereits heute Immissionsrichtwerte bezogen
auf die umliegende Wohnbebauung (An der Teithe) einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen zu erwarten.
3. Die S-Bahn Linie im Osten des Grundstücks
Aufgrund des vorhandenen Taktes, der Entfernung von ca. 140 m zum Plangebiet und vorhandener abschirmender Gebäude werden Immissionen unterhalb der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) erwartet.
Im Stadtbezirk Hombruch fehlen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt aufgrund
von notwendigen Umstrukturierungen (Umwandlung von Ü3-Gruppen in U3-
Gruppen in bereits bestehenden TEK) ca. 100 Plätze. Durch den Bau einer TEK am
Standort An der Witwe/An der Teithe werden ca. 59 bis 69 Plätze für Ü3 Kinder und
16 – 26 Plätze U3 geschaffen.

Der Stadtbezirk ist stark „verdörflicht“, so dass sich eine Reihe von Dorfversorgungsdefiziten
zu einem Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen für den Stadtbezirk kumuliert.
Die dafür insgesamt notwendige TEK sollte deshalb auch an strategisch günstigen
Stellen gebaut werden, die sowohl mit dem Auto als auch mit dem ÖPNV gut erreichbar
sind. Dies ist bei dem Standort An der Witwe/An der Teithe gegeben.
Sie (Anmerkung: Die Bezirksvertretung) empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig,
folgende Alternativstandorte durch die Verwaltung prüfen zu lassen:
Alternativstandorte:
a. Teilfläche des Spielplatzes „Am Surck“
b. Fläche „Am Baroper Kirchweg“ zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem
Baroper Friedhof
c. Fläche östlich der Kleingartenanlage „Goldener Erntekranz“ neben dem Schultenhof
an der Stockumer Str.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
a. A/B Spielplatz „Am Surck“, Teilfläche
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche dargestellt ist. Für diesen Bereich besteht kein Bebauungsplan. Auf dem betreffenden Grundstück befindet sich eine zentrale öffentliche Spielfläche (Typ A/B) mit Spielangeboten für alle Altersgruppen.
In der Größe von rd. 3.300 m². Dieser Spielplatz ist der einzige öffentliche Spielraum im Versorgungsbereich/Einzugsbereich.
Die Bezirksvertretung regt an, lediglich eine Teilfläche zu nutzen, was die Errichtung einer zweigeschossigen Tageseinrichtung für Kinder zur Folge hätte. Dies erfordert für eine 4-gruppige Einrichtung eine Grundstücksgröße von ca. 1.700 m² und bei einer 5-gruppigen Einrichtung eine Fläche von ca. 2.000 m².
Aus Sicht der Spielflächenbedarfsplanung kann einer Reduzierung der Spielfläche um rund 50 % nicht zugestimmt werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Dortmund im Rahmen der Einführung der Spielleitplanung ein „Verschlechterungsverbot“ bezogen auf das Spielraumangebot beschlossen
(DS Nr. 09666-07).
Mangels verfügbarer Grundstücke im Versorgungsbereich ist die notwendige Schaffung einer Ersatzspielfläche im Umfeld nicht gesichert.
Die im angrenzenden Versorgungsbereich liegende A/B Spielfläche Solbergweg/
Heinrich-Staubachstr. kann nicht als Ersatz herangezogen werden, da sie aus dem betroffenen Quartier für jüngere Schulkinder aufgrund der stark befahrenden Straße Am Beilstück schwer zu erreichen ist.
b. Freifläche zwischen Baroper Friedhof und Ostenberg-Grundschule
Es handelt sich nicht um eine städtische Fläche. Die Fläche ist im Besitz der evangelischen
Kirche und ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen. Es besteht für diesen Bereich kein Bebauungsplan.
Die Fläche liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Es handelt sich um eine städtebauliche Grünverbindung von besonderer Bedeutung.
Des Weiteren besteht lediglich eine Erschließung über einen Feldweg. Die notwendigen
Anbindungen zum Beispiel für die Feuerwehr, Müllabfuhr, etc. wäre aufwendig herzustellen.
Die kurzfristige Realisierung einer Kindertageseinrichtung ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse
und des zu schaffenden Planrechtes für diesen Standort nicht möglich. Das erforderliche Planverfahren kann frühestens 2014 beginnen und es ist von einer Verfahrensdauer von ca. 2 Jahren auszugehen.
c. Freifläche an der Stockumer Str. östlich der Kleingartenanlage „Goldener
Erntekranz“ und Schultenhof
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im FNP als öffentliche Grünfläche Dauerkleingartenanlage dargestellt ist. Der Bebauungsplan Hom 266 sieht hier eine Dauerkleingartenanlage vor.
Diese Grünfläche liegt in der Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke und ist Teil einerwichtigen Grünverbindung im Stadtteil. Unabhängig von dem Erhaltenswert dieser bedeutsamen Grünachse ist für diese Fläche eine kurzfristige Realisierung mit einer Kindertageseinrichtung aufgrund des zu ändernden Bebauungsplanes Hom 266 ebenfalls nicht möglich. Wie oben kann das erforderliche Planverfahren frühestens 2014 beginnen und es ist auch hier von einer Verfahrensdauer von ca. 2 Jahren auszugehen."
Die Verwaltung wird gebeten, die Diskrepanz bzgl. Gruppengröße zwischen der Vorlage
und der Stellungnahme der Verwaltung, wie oben beschrieben, zu erklären.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Laufe der Suche nach geeigneten Grundstücken im Stadtbezirk Hombruch wurde letztendlich offenkundig, dass trotz intensiver Suche städtische Grundstücke immer wieder wegen Ungeeignetheit aus den verschiedensten Gründen nicht für eine TEK verkauft werden können, so dass Grundstücke, die für den Bau einer TEK geeignet sind und über eine ausreichende Größe verfügen, mit einer größeren TEK bebaut werden sollten, damit der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für unter Dreijährige erfüllt
werden kann. Insofern wurde die Gruppenanzahl von drei bis vier Gruppen auf vier bis fünf Gruppen am Standort An der Witwe/An der Teithe erhöht.“

Der Rat der Stadt überwies die Vorlage, den Auszug aus dem AUSWI vom 24.04.2013 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 08929-13-E4) zur erneuten Beratung und mit der Bitte um Empfehlung an die Bezirksvertretung Hombruch und den AUSWI.
zu TOP 9.2
Strom-, Gas- und Wassersperren bei DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09699-13)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den von der Fraktion Die Linke mit Schreiben vom 15.04.2013 gestellten Fragen erfolgte unter TOP 4.7 der nichtöffentlichen Sitzung.


zu TOP 9.3
Klinikum Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09717-13)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 23.04.2013 gestellten Fragen erfolgte unter TOP 4.5 der nichtöffentlichen Sitzung.


zu TOP 9.4
Markterkundungsverfahren für die Dortmunder Stadtentwässerung
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2013
(Drucksache Nr.: 09342-13-E1)

Folgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 25.04.2013 lag dem Rat der Stadt vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 14.03.13 in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:


Am 15.12.2011 hatte der Rat der Stadt Dortmund beim Tagesordnungspunkt
Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Dortmund"
folgenden zwei Anträgen der CDU-Fraktion zugestimmt:

Antrag 1:
Der Fachpartner soll im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt werden,


Antrag 2:
.......Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis Ende Juni 2012 ein Konzept zur öffentlichen Ausschreibung einer Beteiligung an der Betriebsgesellschaft, unter Wahrung der
genannten Prämissen, vorzulegen........

Vor diesem Hintergrund möge der Fachausschuss nunmehr folgendes beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Markterkundungsverfahren für die Umsetzung einer Neuorganisation der Abwasserbeseitigung der Stadt Dortmund durchzuführen. Das Neuorganisationsmodell soll dabei folgende Elemente berücksichtigen:

Ø Die Gründung eines Eigenbetriebs und die Einbindung eines strategischen Fachpartners,

Ø Ausschluss neuordnungsbedingter Gebührenerhöhungen,

Ø Besitzstandwahrung für alle städtischen Mitarbeiter, die zum Eigenbetrieb Abwasser wechseln,

Ø Satzungs- und Gebührenhoheit müssen zu 100% unter öffentlicher Regie bleiben,

Ø im Falle der Gründung einer Betriebsführungsgesellschaft soll der kommunale Einfluss bei mindestens 51% liegen,

Ø der haushalterische Effekt muss über die Vertragslaufzeit positiv sein.


Die Verwaltung wird ermächtigt, Herr Prof. Dr. Rudolph (Universität Witten / Herdecke) mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens zeitnah zu beauftragen. Herr Prof. Rudolph besitzt umfangreiche Expertise in der Beratung von Kommunen bei der Neuorganisation der Abwasserbeseitigung und verfügt über Kenntnisse der Dortmunder Abwasserbeseitigung, so dass eine professionelle Begleitung der Stadt Dortmund in diesem Verfahren gewährleistet ist. Das Markterkundungsverfahren sollte bis spätestens Mitte September 2013 abgeschlossen sein. Der Ältestenrat / AUSWI/ AFBL ist kontinuierlich über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten.

Begründung:
Seit geraumer Zeit diskutiert die Verwaltung der Stadt Dortmund über verschiedene Modelle zur Neuorganisation der Abwasserbeseitigung der Stadt Dortmund. Hierzu wurden bislang Gutachten und Stellungnahmen von Experten eingeholt, die teils zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind. Was bislang fehlt, ist eine Abfrage denkbarer Konzepte bei Marktpartnern mit entsprechender Expertise. Um sich ein umfassendes Bild verschaffen zu können, wird daher vorgeschlagen, ein Markterkundungsverfahren durchzuführen. Ziel eines solchen Markterkundungsverfahrens soll sein, einen Überblick über mögliche Modelle und deren Vorteile sowohl aus Sicht der Stadt als auch der Bürger zu erhalten. Die Unternehmen sollen aufgefordert werden, verbindliche Aussagen zu treffen, damit die der Rat der Stadt Dortmund anschließend eine fundierte Entscheidung treffen kann, u.a. hinsichtlich

Ø der Gebührenentwicklung,

Ø einer optimalen Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Eigenbetrieb/Stadt und Fachpartner,

Ø der Betriebsform,

Ø Investitionssteuerung und Durchführung,

Ø haushalterischer Effekte, Leistungsbeziehungen, Finanzströme.

Angefragt werden sollen Unternehmen, die über entsprechende Referenzen mit kommunalen Abwasserprojekten in Kooperationsmodellen vergleichbarer Größenordnung verfügen. Die Anfrage soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Unternehmen die Kosten, die ihnen durch die Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren entstehen, selber tragen und kein Anspruch auf eine Auftragserteilung besteht.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung aus der Sondersitzung des Ältestenrates am 23.04.13 vor:
In der Sondersitzung des Ältestenrates am 23.04.2013 lag zu o.g. Tagesordnungspunkt der Antrag der CDU-Fraktion aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.

Vor dem Hintergrund der vorgetragenen Erfahrungen Dritter und der dortigen Einschätzungen zur Frage der Betriebsform und der anschließenden Diskussion unterbreitete Oberbürgermeister Sierau einen Verfahrensvorschlag, dem sich die große Mehrheit der Ältestenratsmitglieder anschloss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat vor der Sommerpause 2013 eine Beschlussvorlage vorzulegen zur Gründung eines Eigenbetriebes zum 01.01.2014 ohne die Einbindung eines privaten Dritten. Nach der Etablierung des Eigenbetriebes soll aus dem Eigenbetrieb heraus ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden, um die Möglichkeiten einer Einbindung privater Dritter in die Abwasserbeseitigung in Dortmund auszuloten, (z.B. auch PPP-Modelle bei größeren Kanalbaumaßnahmen)."


Herr Pisula (CDU-Fraktion) zieht aufgrund der Sondersitzung des Ältestenrates am 23.04.13 den Antrag seiner Fraktion zurück.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Verfahrensvorschlag der Sondersitzung des Ältestenrates am 23.04.13 einstimmig zu.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) kündigt an, die gewünschte Vorlage nach abschließender Zustimmung des Verfahrensvorschlages im Rat, entsprechend zu veranlassen.“


In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machten Rm Pisula (CDU) sowie Rm Starke (SPD) deutlich, dass der von OB Sierau in der Sondersitzung des Ältestenrates am 23.04.2013 unterbreitete Verfahrensvorschlag der richtige Weg sei, um eine möglichst effektive Wahrnehmung dieser Aufgaben
für die Bürgerschaft zu gewährleisten. Nachdem Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt hatte, dass ihre Fraktion diesem Vorschlag lediglich als Verfahrensvorschlag zustimmen könne, erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski, dass seine Fraktion diesen Vorschlag ablehnen werde, da man
nach wie vor nicht von dem vorgeschlagenen Weg überzeugt sei.

Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat vor der Sommerpause 2013 eine Beschlussvorlage zur Gründung eines Eigenbetriebes zum 01.01.2014 ohne die Einbindung eines privaten Dritten vorzulegen. Nach der Etablierung des Eigenbetriebes soll aus dem Eigenbetrieb heraus ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden, um die Möglichkeiten einer Einbindung privater Dritter in die Abwasserbeseitigung in Dortmund auszuloten, (z.B. auch PPP-Modelle bei größeren Kanalbaumaßnahmen)."


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 06.10.2013, 03.11.2013 und 01.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08875-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“, „Hansemarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ auf Grundlage des § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West die Ladenöffnung an den Sonntagen 06.10.2013, 03.11.2013 und 01.12.2013 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freizugeben.
zu TOP 10.2
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 03. Mai 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09430-13)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gaben Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sowie
Rm Kowalewski (Die Linke) zu Protokoll, dass ihre Fraktionen gegen die vorliegende Dezernatsverteilung, insbesondere hinsichtlich der Zusammenlegung der Ressourcen Personal und Organisation sowie Finanzen, seien.

Unter Berücksichtigung dieser Maßgabe fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem
03. Mai 2013.


zu TOP 10.3
Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09440-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht Dortmund werden folgende Vertrauenspersonen sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt und dem Amtsgericht Dortmund benannt:

Nennungen der SPD


Vertrauenspersonen: Vertretung:

Friedhelm Sohn Renate Weyer


Ute Pieper Gabriele Schnittker
Andreas Wittkamp Sigrid Schneider

Nennungen der CDU
Vertrauenspersonen: Vertretung:

Anke Kopkow Christian Barrenbrügge


Heinz Neumann André Buchloh

Nennungen der Partei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Vertrauenspersonen: Vertretung:

Wolfram Frebel Hilke Schwingeler


Ursula Hawighorst-Rüßler Jakoba Ulrike Wenzel


zu TOP 10.4
Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08693-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushaltsjahr 2013 eine Maßnahme zur Qualifizierung von arbeitslosen QuereinsteigerInnen für die Externenprüfung 2015 mit 30 TeilnehmerInnen aufzulegen. Für die Dauer der Maßnahme werden die TeilnehmerInnen bei FABIDO als pädagogische Hilfskräfte beschäftigt.

Für das Haushaltsjahr 2013 genehmigt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 97.398 € beim Eigenbetrieb FABIDO (Produkt: 7D_0060801 / Sachkonto : 531 610 – Zuschuss an kommunale Sonderrechnung).

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Minderaufwendungen bei den Kosten der Unterkunft von 30.618 € (Produkt: 59_0051204 / Sachkonto: 534 200), Minderaufwendungen bei der Personalagentur von 38.404 € (Produkt: 01_0018204 / Sachkonto: 529 200) und Mehrerträgen aus Eingliederungszuschüssen von 28.376 € ( Produkt: 01_0018204 / Sachkonto: 413 620). Die in der Anlage dargestellten haushaltsmäßigen Veränderungen für die Haushaltsjahre 2014 – 2015 werden im Haushaltsplan 2014 ff. berücksichtigt.


zu TOP 10.5
Bestellung eines neuen Geschäftsführers für den Eigenbetrieb "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09528-13)

Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Bernd Kruse zum 02.05.2013 als Geschäftsführer des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zu bestellen.

Die Personalkosten von Herrn Kruse werden ab dem 02.05.2013 durch den Eigenbetrieb Sport – und Freizeitbetriebe Dortmund getragen. Der Betriebskostenzuschuss für 2013 ff wird in Höhe der im Jahr 2012 anfallenden Personalkosten erhöht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Anpassung des Dienstvertrages mit Herrn Kruse auszuhandeln.
Für die Übernahme der Geschäftsführertätigkeit wird eine außertarifliche Zulage gezahlt, die in die Bewertungsstruktur der Gesamtverwaltung eingebettet ist.

zu TOP 10.6
Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf die Beamtinnen und Beamten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09724-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 19.04.2013 (Drucksache Nr.:
09724-13-E1) vor:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet Sie, über folgenden Antrag in der Ratssitzung abstimmen zu lassen :

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, das erzielte Ergebnis des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und in voller Höhe auf die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW und damit auch auf die Kommunen zu übertragen.

Begründung :
Dem Rat der Stadt Dortmund ist bewußt, dass die Landesregierung NRW den Tarifabschluss der Länder nicht vollumfänglich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen will, um den Landeshaushalt zu entlasten.
Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die Absicht der Landesregierung an, dabei zumindest Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen im Rahmen einer sozialen Staffelung zu berücksichtigen.
Gleichwohl leisten alle Beamtinnen und Beamten in NRW bereits seit Jahren erhebliche Beiträge zur Konsolidierung der Personalkosten, indem sie schon Nullrunden, Streichungen und Kürzungen bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einsparungen bei der Beihilfe und eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit hingenommen haben.
Im Sinne der Gleichbehandlung mit den Tarifbeschäftigten und zur Aufrechthaltung der Arbeitsmotivation bei den Beamtinnen und Beamten hält der Rat der Stadt Dortmund eine Übertragung des Tarifabschlusses der Länder auf die verbeamteten Beschäftigten für geboten.
Von dieser Besoldungserhöhung würden dann analog auch die rund 2.000 Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund profitieren.“

Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09724-13-E2) vor:

„Die Fraktion DIE LINKE hält das Ansinnen den Tarifabschluss der Länder auf die Beschäftigten des Landes NRW und damit auch der Kommunen zu übertragen für berechtigt.
Zur Vermeidung von Interpretationsmißverständnissen stellen wir den nachfolgenden Ergänzungsantrag zur Beschlussfassung:
Eine etwaige Besoldungserhöhung für die rund 2000 Beamtinnen und Beamten der
Stadt Dortmund wird nicht auf das 2 % Sparziel des Rates bei den Personalkosten
angerechnet.
Begründung: erfolgt mündlich während der Ratssitzung.“


Bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion brachte Rm Schilff (SPD) noch einmal zum Ausdruck, dass die SPD-Fraktion die Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten sehr ernst nehme. Insofern habe man auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Beschäftigten den vorgelegten Antrag gestellt.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Weintz, dass auch seine Fraktion den vorliegenden Antrag der
SPD-Fraktion unterstützen werde, da es nicht sein könne, dass man einen großen Teil der Beamtenschaft von der aktuellen Einkommensentwicklung abkoppele. Richtiger nach Ansicht der
CDU-Fraktion wäre es gewesen, wenn das Land Nordrhein-Westfalen endlich aufgabenkritisch tätig würde, um so den Personalaufwand des Landes NRW zu reduzieren.

Dagegen brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter zum Ausdruck, dass ihre Fraktion die Pläne der Landesregierung NRW unterstütze. Dies sei ihrer Ansicht nach zwar eine schwierige, aber auf Grundlage der momentanen Haushaltssituation, insbesondere auch in Dortmund notwendige Entscheidung.

Weiterhin wies für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski darauf hin, dass es auch nach Ansicht seiner Fraktion nicht sein könne, dass ein großer Teil der Beamten aufgrund der Entscheidung der Landes-regierung reale Einkommensverluste hinnehmen werden müsse.

Sollte der Tarifabschluss der Länder doch auf die Beamten übertragen werden, sei es nach Ansicht seiner Fraktion so wie man dies auch beantragt habe, wichtig, dass eine etwaige Besoldungserhöhung nicht auf das 2-%-Sparziel des Rates bei den Personalkosten angerechnet wird.

Abschließend erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass seine Fraktion die beiden vorliegenden Anträge ablehnen werde, da diese ohnehin nichts bewirken werden.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke ab.

2. Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von
Rm Münch (FBI) bei einigen Stimmenthaltungen folgendem Antrag der SPD-
Fraktion zu:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, das erzielte Ergebnis des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und in voller Höhe auf die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW und damit auch auf die Kommunen zu übertragen.


zu TOP 10.7
Neubesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09719-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.04.2013 (Drucksache Nr.: 09719-13-E1) vor:

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beschlussfassung des
folgenden Antrags zur Neubesetzung in Gremien.
Wolfgang Gurowietz wird anstelle von Benjamin Beckmann als stellvertretendes Mitglied
im Aufsichtsrat Sparkasse benannt.“

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Wolfgang Gurowietz wird anstelle von Benjamin Beckmann als stellvertretendes Mitglied
im Aufsichtsrat Sparkasse benannt.


zu TOP 10.8
Kommunalwahl 2014; Bildung des Wahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09654-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09654-13) vor:

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Abstimmung nachfolgenden Antrags.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die für den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2014 benannten BeisitzerInnen für Bündnis 90/DIE GRÜNEN RM Axel Kunstmann und seine Vertreterin
Uta Schütte-Haermeyer ersetzt werden durch RM Uta Schütte-Haermeyer und als Vertreterin
RM Ingrid Reuter.“


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die für den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2014 benannten BeisitzerInnen für Bündnis 90/DIE GRÜNEN RM Axel Kunstmann und seine Vertreterin
Uta Schütte-Haermeyer ersetzt werden durch RM Uta Schütte-Haermeyer und als Vertreterin
RM Ingrid Reuter.“

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2014 mit zehn Beisitzerinnen und Beisitzern besetzt und jeweils eine persönliche Stellvertretung gewählt wird.

2. Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses:
Der Rat der Stadt Dortmund wählt folgende Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2014:

Vorschläge der SPD-Fraktion:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:
Rm Dirk Goosmann Rm Carla Neumann-Lieven
Rm Norbert Schilff Rm Hendrik Berndsen
Rm Ulrike Matzanke Rm Michael Taranczewski
Rm Volkan Baran Rm Andreas Wittkamp

Nennungen der CDU-Fraktion:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:

Rm Christiane Krause Rm Udo Reppin
Rm Reinhard Frank Rm Thomas Pisula
Herr Manfred Jostes Frau Jeanette Virgina Wygrabek

Nennungen der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:
Rm Benjamin Beckmann Rm Wolfram Frebel
Rm Axel Kunstmann Rm Uta Schütte-Haermeyer Rm Uta Schütte-Haermeyer
Rm Ingrid Reuter
Nennungen der Fraktion FDP/Bürgerliste:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:
Rm Dr. Thomas Reinbold Rm Lars Rettstadt.


11. Anfragen

11.1 Anfragen der Gruppe der NPD

zu TOP 11.1.1
Aluminium-Salze in Dortmunder Trinkwasser?
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09459-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Gewerbeanmeldungen Sinti und Roma
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09460-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 11.1.3
Geändertes Kommunalwahlgesetz
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09534-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Zielvereinbarung 2013 des Jobcenters Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 09537-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


11.2 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.2.1
Ausländerkriminalität bei 31,3 % - Konsequenzen für die Integrationspolitik der Stadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09588-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.2.2
Ausländerkriminalität bei 31,3 % - Konsequenzen für den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09589-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.2.3
Ist die ULB des Umweltamtes überhaupt noch personell und fachlich in der Lage, ihrem gesetzlichen Auftrag zur Erfolgskontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für FFH-Arten nachzukommen?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09590-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.2.4
Artenschutzrechtliche Erfolgskontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für FFH- Arten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09591-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.
zu TOP 11.2.5
Jubiläumsaktivitäten der Stadt Dortmund zu 720 Jahre Verleihung der Dortmunder Braurechte am 22. August 2013
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09720-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.2.6
Schon jetzt 4,2 Mio Euro Sozialausgaben für EU- Staatsbürger aus Rumänien und Bulgarien
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09721-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.2.7
Kinderprostitution in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09722-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


zu TOP 11.2.8
Sexueller Missbrauch von Kindern in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09723-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 17.35 Uhr von OB Sierau beendet.




Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau Helmut Beer
Ratsmitglied



Uwe Feuler
Schriftführer