Niederschrift (öffentlich)

über die 46. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 17.09.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Udo Reppin (CDU)

Rm Karl Heinz Dingerdissen (FDP/BL) i. V. für Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Stefan Heynen –20/2
Michael Spreen – 20/3-2
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Jürgen Krause – 1/GB 1

Jutta Seybusch – 14/AL
Dirk Aschenbrenner – 37/FBL
Horst-Günter Nehm – SV-TZ
Dirk Meyer-Jäkel – 1/GB II
Jürgen Hannen – 66/3
Thomas Kampmann – 1/Markenkern DO

3. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 46. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 17.09.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.06.2020


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)

2.2 Entwicklung der städtischen Finanzen / Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 18601-20)


3. Finanzen

3.1 3. Managementbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17926-20-E1)

3.2 Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch
Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 07949-17-E3)

3.3 "Stadtmarketing GmbH" - Antrag der CDU-Fraktion
Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 15415-19-E32)

3.4 Verzicht auf Vergnügungssteuer
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18129-20)


3..5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18117-20)

3.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17848-20)

3.7 Fahrbahnerneuerung Kirchhörder Straße / Holtbrügge, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17627-20)

3.8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18094-20)

3.9 Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18017-20)

3.10 Abschluss Vergabeverfahren „Geförderter Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18415-20)

3.11 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18193-20)

3.12 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und sonstigen Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18224-20)

3.13 Fortsetzung der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser - Mütterzentrum Dortmund e.V. und Sozialdienst kath. Frauen e.V. Hörde - für die Jahre 2021 bis 2028
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18042-20)

3.14 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" hier: Baubeschluss Radwall (Maßnahme W1.1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18054-20)

3.15 Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme "Beschleunigung der Linie U45/47 von Haltestelle Aplerbeck bis Oetringhauser Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18013-20)

3.16 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18558-20)

3.17 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18572-20)


4. Beteiligungen

4.1 Stationierung von WizzAir-Flugzeugen am Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18533-20)

4.2 Gastronomiebetrieb Deutsches Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18591-20)

4.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)

4.4 Jährliche Weiterführung der Fördererhöhung für die Chorakademie Dortmund über 50.000 €
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18235-20)

4.5 Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems am Veranstaltungsgelände Westfalenhallen - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18059-20)

4.6 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17234-20)

4.7 Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Sonderzuschusses in Höhe von 584.142 € zur Sicherstellung der Liquidität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18260-20)

4.8 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18097-20)

4.9 Gründung des Geschäftsbereichs 57/4 "Strategische Entwicklung" des Eigenbetriebs FABIDO und Änderung der Betriebssatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18111-20)




4.10 Unterstützung des Vereins African Tide Union e.V. bei der Betreibung des Afrikahauses Körnebachstraße 50-52, 44143 Dortmund, für die Jahre 2020 und 2021. (Fortführung der Ratsbeschlussfassung vom 18.06.2020 – DS-Nr. 18000-20)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18327-20)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2020
(Drucksache Nr.: 18000-20)


4.11 GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18542-20)

4.12 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung an der zu gründenden Betreibergesellschaft zum Projekt KV-Terminal Osnabrück
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18546-20)


5. Liegenschaften

5.1 Grundstücke auf der OWIIIa-Trasse
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18571-20)

5.2 Kreuzung Burgring / Siegenstraße - Verlegung der Radwege, barrierefreier Ausbau der Überwege und Neubau der Lichtsignalanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17190-20)

5.3 Abbruch des Wohnhauses Hegemanns Heide 1 (WE 465) inkl. Zwischentrakt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17425-20)

5.4 Ausbau der Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai; Beschlusserhöhung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18047-20)

5.5 Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18115-20)

5.6 Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18123-20)

5.7 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18009-20)




6. Sondervermögen

6.1 Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18128-20)

6.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18576-20)

6.3 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18396-20)

6.4 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17494-20)

6.5 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Wirtschaftsflächen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18134-20)

6.6 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: B1st.software-factory - Umbau und Sanierung des Gebäudes Rheinlanddamm 201a

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18108-20)

6.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresverlustes 2019 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18147-20)


7. Sonstiges

7.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)

7.2 Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 18181-20)

7.3 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020

7.4 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
7.5 Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)

7.6 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17308-20)

7.7 Pilothafte Weiterqualifizierung des "nordwärts"-Teilprojektes Nr. 540 „Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum“ zu einem Unterstützungszentrum Ethnische Ökonomie (UZEÖ)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17835-20)

7.8 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16368-19)

7.9 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17323-20)

7.10 Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18211-20)

7.11 Fortführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18264-20)

7.12 "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18112-20)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Mader benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Vorlagen wurden im Wege der Dringlichkeit behandelt:
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Fachbereichs Schule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18553-20)

Die Angelegenheit wurde unter TOP 3.18 behandelt.
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratung- und Bildungshaus in der Nordstadt"
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18283-20)

Die Angelegenheit wurde unter TOP 7.13 behandelt.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.06.2020

Die Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.06.2020 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht der Verwaltung und den Beschluss des Rates vom 18.06.20 nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Entwicklung der städtischen Finanzen / Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 18601-20)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 18601-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
der Stadtkämmerer hat in der letzten Sitzung angekündigt im Rahmen einer dynamischen Haushaltsbewirtschaftung 60 Millionen Euro einsparen zu wollen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Fortschritte sind bisher bezüglich der dynamischen Haushaltsbewirtschaftung erzielt worden?
2. Welche Einsparpotentiale sind bisher seitens der Verwaltung identifiziert worden?
3. Welche Fachbereiche steuern welche Sparpotentiale bei?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine Beantwortung zur Niederschrift zu (Anlage 1).
3. Finanzen

zu TOP 3.1
3. Managementbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17926-20-E1)
hierzu-> Gewerbesteuerentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Lage
(Drucksache Nr.: 17926-20-E2)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation (Anlage 2) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen. Die Präsentation wurde allen anwesenden Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Herr Neuhaus (21/FBL) berichtet über die Gewerbesteuerentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Lage. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

zu TOP 3.2
Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch
Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 07949-17-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Fragen aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.07.2017 (DS-Nr. 07949-17) vor:














Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.







zu TOP 3.3
"Stadtmarketing GmbH" - Antrag der CDU-Fraktion
Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 15415-19-E32)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Information der Verwaltung zum Auftrag des Rates zur DS-Nr. 15415-19-E 10 (Antrag der CDU-Fraktion) aus seiner Sitzung vom 12.12.2019 vor:



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Information der Verwaltung als Zwischenbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Verzicht auf Vergnügungssteuer
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18129-20)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 17.07.2020 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Verzicht auf Vergnügungssteuer –befristet für das Jahr 2020 - seitens der Stadt rechtlich möglich ist. Dabei soll dargestellt werden, welche Einnahmeausfälle durch einen Verzicht zu erwarten wären.
Die Ergebnisse sind dem Finanzausschuss am 17.09.2020 schriftlich vorzulegen.

Begründung

Immer mehr Dortmunder Unternehmen spüren die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona Virus. Vor allem die Gastronomie ist aufgrund von Corona momentan von drastischen Einschränkungen betroffen und erholt sich nur mühsam. Die massiven Umsatzrückgänge machen es für viele Gastronomen schwierig, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Der Beschluss des Rates, keine Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie bis Ende 2020 zu erheben, ist ein erster Schritt, hilft aber längst nicht allen. Laufende Kosten und nahezu keine Umsätze sind auch Realität für die Betreiber von Tanzveranstaltungen. Waren dort das ganze Jahr über die Veranstaltungen ausverkauft und die Tanzflächen gut ausgefüllt, drängen sich jetzt junge Menschen in der Öffentlichkeit auf freien Flächen und bringen sich ihre Getränke mit. Eine Aussetzung der Vergnügungssteuer würde den arg gebeutelten Betreibern von Tanzveranstaltungen und auch Nachtclubbetreibern etwas



mehr Luft verschaffen. Denn öffnen dürfen diese ihre Tanzflächen immer noch nicht. Und eine Änderung dieser Situation ist bisher nicht absehbar.


Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass der Antrag für dieses Jahr gelte

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es sich hier ausschließlich um die Tanzsteuer handele. Er gibt den Hinweis, dass die Jahre ab 2021 für die Betreiber interessanter wären, da in diesem Jahr kaum Umsätze gemacht worden seien. Er ist der Meinung, dass der Antrag angepasst werden müsse, wenn der Szene geholfen werden solle.

Herr Reppin bestätigt, dass es sich ausschließlich um die Tanzsteuer handele, nicht um die Vergnügungssteuer in anderen Bereichen. Der Zeitraum sei deshalb so gewählt, weil seine Fraktion die Fortschreibung dem neuen Rat überlassen wolle.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, das Thema in der letzten Sitzung des Ausschusses in diesem Jahr erneut vorzulegen, damit rechtzeitig für das nächste Jahr Folgebeschlüsse gefasst werden könnten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass Einigkeit in der Intention und Situationsbeschreibung bestehe. Er weist auch auf den noch folgenden TOP 7.12 hin. Dort sei ein Verzicht von 5 Jahren vorgeschlagen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass sich die Frage nach der rechtlichen Situation aufdränge. Er fragt nach, ob eine solche Situation den Erlass zu Fall bringen könne.

Herr Stüdemann gibt an, dass es möglich sei, die Tanzsteuer für eine Zeit lang oder auch gänzlich rauszunehmen, wenn dadurch am Ende eine positive Einschätzung vorläge. Eine Satzung müsse herbeigeführt werden, was nicht bedeute, dass andere vergnügungssteuerliche Belastungen nicht weiter aktiv geschaltet blieben. Ob das zur Klage genutzt werde, könne er nicht ausschließen.

Herr Dingerdissen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze, es sei letztlich erst einmal ein Prüfauftrag.

Herr Reppin merkt an, dass seine Fraktion bei dem Antrag bleibe und den Zeitraum auf 2021 erweitere.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mit der o.g. Erweiterung, einstimmig, wie folgt zu:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Verzicht auf Vergnügungssteuer –befristet für das Jahr 2020/2021 - seitens der Stadt rechtlich möglich ist. Dabei soll dargestellt werden, welche Einnahmeausfälle durch einen Verzicht zu erwarten wären.
Die Ergebnisse sind dem Finanzausschuss am 10.12.2020 schriftlich vorzulegen.


zu TOP 3.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18117-20)




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2020 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 136.555,49 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 116.716,32 €.



zu TOP 3.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17848-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 18.06.20 nachträglich zur Kenntnis und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung.


zu TOP 3.7
Fahrbahnerneuerung Kirchhörder Straße / Holtbrügge, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17627-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das für die Grunderneuerung der Kirchhörder Straße / Holtbrügge im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 11060-18 am 08.11.2018 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 380.000,00 Euro um 320.000,00 Euro auf 700.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014572 – FE Kirchhörder Str.-Wellingh. b. Brücke – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 2.021,34 Euro
Haushaltsjahr 2020: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 677.978,66 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 19.600,00 Euro.

zu TOP 3.8
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18094-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit
folgendem Inhalt:
1. Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der Elternbeiträge im und für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2). Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
2. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2020 (DS-NR.:17848-20) wird für folgenden Punkt aufgehoben:
Die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2).

zu TOP 3.9
Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18017-20)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) stellt fest, dass es zwischen den einzelnen Phasen erhebliche Schwankungen bei den Einheitssätzen gäbe, er bittet um Erläuterung.

Herr Hannen (Bereichsleiter Tiefbauamt) sagt eine Beantwortung bis zur Ratssitzung zu. Es handele sich um Werte, die aus der Abfrage von Seiten der Stadtentwässerung kämen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 3.10
Abschluss Vergabeverfahren „Geförderter Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18415-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 09.09.20 vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 18145-2-E1) vor:

„Im Rahmen des geförderten Ausbaus der Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet Dortmund sind die Bereiche im Dortmunder Stadtgebiet, die besonders unterversorgt sind, in der Ausbaureihenfolge bevorzugt auszubauen.“

Darüber hinaus liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 18522-20) mit der Bezeichnung „Weiße Flecken beim Breitbandausbau“ vor:

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet um schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

In der Pressemitteilung 1249. „Schnelles Internet für ganz Dortmund“ aus dem Verwaltungsvorstand vom 25.08.2020 wird der Ausbau des Glasfasernetzes an insgesamt 3.199 Adresspunkten im Stadtgebiet proklamiert.

1. Welche Adresspunkte („weiße Flecken“) in Dortmund profitieren genau von dem geförderten Ausbau des Breitbandnetzes?
2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um eine optimale Baustellenlogistik – auch
in Bezug auf die Koordination mit anderweitigen Tiefbaumaßnahmen – zu gewährleisten?

Die Vorlage einer Karte, auf der sich die geplanten Ausbaumaßnahmen exakt nachvollziehen lassen, begrüßen wir.“

Herr Westphal erläutert, dass zum Abschluss des Vergabeverfahrens zum geförderten Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Dortmund ein bedingter Zuschlag an die DOKOM21 erteilt wurde. Bedingt unter der Maßgabe einer Bereitstellung des erhöhten Eigenanteils durch den Rat der Stadt Dortmund sowie der Zustimmung des Bundes als Fördermittelgeber.
Knapp 3.200 Adresspunkte mit rd. 7.500 Haushalten, die der Vorgabe des Bundes als unterversorgt gelten, wurden in der Netzanalyse des Dienstleisters ermittelt. Unterversorgt bedeutet, dass dort die Netzanbindung unter 30 mbit im download beträgt. All diese Punkte sollen nun eine Glasfaserverkabelung erhalten. In diesen Adresspunkten seine u. a. 139 Schulen und 941 Unternehmen enthalten. Da sich die Punkte nicht nur in der Innenstadt konzentrieren, sondern über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, werde es umfangreiche Baustellentätigkeiten geben.
Sobald die Zustimmung des Rates sowie des Bundes vorliegt, werde man die weiteren Absprachen mit allen Beteiligten, u.a. dem Tiefbauamt sowie der DOKOM21, intensivieren, um ein geregeltes Baustellenmanagement zu erhalten.
Im Vordergrund des Vergabeverfahrens stand zunächst zu ermitteln, welche Bodenbeschaffenheit vorliegt, um eine möglichst genaue Kostenermittlung vorzulegen. Eine nachträgliche Erhöhung der Kosten ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht vorgesehen.
Wichtig sei es gewesen, dieses Vergabeverfahren, in welchem die Regelkreise der Vergaberechtes sowie des Fördermittelrechts miteinander in Einklang gebracht werden müssen, ohne weitere Verfahrensschritte abschließen zu können.
Die Wirtschaftlichkeitslücke sei im Vergleich zur Netzanalyse deutlich angestiegen, da in die Kalkulation reale Annahmen und auch mögliche Preissteigerungen der nächsten Jahre eingeflossen sind. Die realen Einnahmen müssen später nachgewiesen werden, was zu einer Reduzierung der Fördermittel führen kann.

Rm Penning bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Seine Fraktion werde weitere Fragen im Nachgang zur Sitzung der Geschäftsführung zukommen lassen und bittet darum, diese bis zur Ratssitzung zu beantworten.
In der Pressemitteilung der Stadt spreche man von weißen Flecken, die nicht versorgt sind, der SPD-Antrag spreche von unterversorgten Punkten, die priorisiert werden sollen. Auch sei unklar, wie der geförderte Breitbandausbau und der Ausbau der Schulen miteinander verknüpft sind und wie die Zuständigkeiten geregelt sind.

Rm Schwinn signalisiert, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne, verstehe aber die Nachfragen von Rm Penning. Beim SPD-Antrag würde man ebenfalls zustimmen, sofern die namentliche Nennung von Holthausen entfalle, da es auch andere hinreichend unterversorgte Bereiche gebe.

Rm Rüther weist darauf hin, dass seine Fraktion genau aus diesem Bereich zahlreiche Beschwerden erreicht hätten, weshalb man diesen Antrag eingebracht habe. Gerade in den entlegenen Vororten gebe es eine Vielzahl von Bürgern, Schulen und Unternehmen, die eine höhere Netzkapazität benötigen.
Insgesamt sei man erfreut, dass es gelungen ist, dieses Verfahren in einem gesicherten Verfahren zum Abschluss zu bringen. Er begrüßt, dass es im Nachgang der Beschlussfassung eine detaillierte Ausbauplanung in Abstimmung aller Beteiligten geben soll. Der Vorlage werde man zustimmen.

Auch sB Meyer stellt dar, dass seine Fraktion sowohl der Vorlage als auch dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde.

sB Dr. Dettke zeigt auf, das es im Kern der Vorlage „nur“ um den Zuschlag an die DOKOM21 und die Bereitstellung des Eigenanteils gehe. Der größte Teil der Diskussion gehe um Dinge, die erst im Nachgang zu diskutieren sind. Auch seine Fraktion könne der Vorlage zustimmen.

Rm Penning bekräftigt, dass seine Fraktion die Beantwortung der offenen Fragen benötigt, um zu einer abschließenden Bewertung zu kommen.

Herr Westphal ergänzt, dass zunächst das Vergabeverfahren abgeschlossen und die Eigenmittel bereitgestellt werden müssen, bevor die weiteren Absprachen getroffen werden können. Derzeit gehe es darum, dass die DOKOM21 den Netzausbau geplant und kalkuliert sowie die Wirtschaftlichkeit dargestellt habe, welche nun im Bund überprüft werde. Im weiteren Schritt werde man die genannten Dinge wie die bevorzugte Anbindung einzelner Bereiche oder Schulen in die Beratungen aufnehmen. Sobald der Fördermittelbescheid des Bundes vorliege, sei man auch verpflichtet, die sogenannten „weißen Flecken“ auch öffentlich zu machen, dazu sei der Aufbau einer Website geplant.
Schwierig sei, dass in die Diskussion um den mit Mitteln des Bundes geförderten Netzausbau eines privaten Anbieters die Anbindung von Schulen eingeflossen und beide Themen miteinander vermengt wurden. Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Schulen über dosys und DOKOM21 stehe dem anderen Verfahren aber nicht entgegen. Beide Verfahren laufen weiter parallel. Dies sei wichtig, weil man zu Beginn der Planungen nicht sicher sein konnte, das Vergabeverfahren des geförderten Breitbandausbaus ohne Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Sollte der eigenwirtschaftliche Ausbau schneller sein, werde man die entsprechenden Punkte aus der Förderung herausnehmen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung lässt sowohl die Vorlage als auch den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 09.09.20 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o. g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Hinsichtlich der o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion besteht Einvernehmen darüber, dass nicht alle Fragen im öffentlichen Teil des Rates beantwortet werden können.

Aus diesem Grund verständigt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig darauf, dass die nichtöffentliche Stellungnahme der Verwaltung vorab an die Fraktionen geschickt wird und somit eine Erweiterung der nichtöffentlichen Tagesordnung im Rat entfallen kann.







zu TOP 3.11
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18193-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 16.09.20 vor:
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18193-20-E1):

die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

§ 22, Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung wird nicht geändert.
Die Aufnahme des zusätzlichen Absatzes 5 (Regelung zur Begrenzung der Anlieferungen pro Tag) entfällt.

Begründung:
erfolgt mündlich.

AUSW, 16.09.2020:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Der o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wird als eingebracht betrachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu bis zur Ratssitzung am 08.10.2020 einen, dem Antrag folgenden Vorschlag vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 3.12
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und sonstigen Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18224-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2020 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und sonstigen Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.01.2021 anzuwenden.

zu TOP 3.13
Fortsetzung der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser - Mütterzentrum Dortmund e.V. und Sozialdienst kath. Frauen e.V. Hörde - für die Jahre 2021 bis 2028
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18042-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der kommunalen Kofinanzierung beider Mehrgenerationenhäuser in Dortmund (Mütterzentrum Dortmund e.V., Sozialdienst kath. Frauen e.V. Hörde) für die Jahre 2021 bis 2028.

zu TOP 3.14
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" hier: Baubeschluss Radwall (Maßnahme W1.1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18054-20)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde. Er gibt den Hinweis, dass eine Verdoppelung der Baukosten aufgrund von schlechter Untersuchung des Baugrundes nicht der beste Weg sei, in der Zukunft zu arbeiten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt den Hinweis, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einvernehmlich beschlossen habe, das Modelprojekt der automatischen Bewässerung von Jungbäumen im Rahmen dieses Projektes durchzuführen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion grundsätzlich gegen das Projekt sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die fahrradfreundliche Umgestaltung des Schwanen- und Ostwalls mit den Bauabschnitten 1 bis 7 mit einem Gesamtin­vestitionsvolumen in Höhe von 4.080.000,00 € (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fördergeber), beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) gemeinsam mit dem Tiefbauamt (FB 66) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Das Gesamtinvestitionsvolumen von 4.080.000 € ist wie folgt verteilt:

Bis Haushaltsjahr 2019 72.576,03 € (FB 67)
Haushaltsjahr 2020 37.423,97 € (FB 67)
Haushaltsjahr 2021 3.210.000,00 € (FB 67+66)
Haushaltsjahr 2022 760.000,00 € (FB 66)

Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (FB 66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 476.400,00 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 87.902,67 €.

zu TOP 3.15
Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme "Beschleunigung der Linie U45/47 von Haltestelle Aplerbeck bis Oetringhauser Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18013-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt genehmigt die außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen im Rahmen der Maßnahme „Beschleunigung der Linie U45/47 von Haltestelle Aplerbeck bis Oetringhauser Straße“ gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW.

Die Mehrauszahlung in Höhe von 982.700,00 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054124 – ÖPNV Beschleunigung - (Finanzposition 780 950).

Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt Dortmund einen Teil der deckenden Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßig aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014653 – BW Brücke Franz-Schlütter-Str Lastenener – (Finanzposition 780 810) haushaltsneutral zu verlagern.

zu TOP 3.16
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18558-20)

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, warum dieses Mal der Jahresüberschuss in die Allgemeine Rücklage eingestellt werden solle, während er im Vorjahr in die Ausgleichsrücklage eingestellt worden sei.

Herr Heynen (Stadtkämmerei) sagt eine Antwort bis zur Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 3.17
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18572-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2019 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate durch den Jahresabschluss 2019.

zu TOP 3.18
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Fachbereichs Schule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18553-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 622.157 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2020 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.







4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
Gastronomiebetrieb Deutsches Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18591-20)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18591-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.09.2020 vor:
laut Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund wird seit 2017 das gesamte Personal des Gästeservices der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH über DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH beschäftigt.

In dem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Sind die Personalkosten des Gästeservices der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH seit 2017 in das Jahresergebnis der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH eingeflossen?

2. Wie hoch sind diese Personalkosten, die durch die Personalübernahme bei der DFB-Stiftung in den Jahren 2017, 2018 und 2019 angefallen sind?

3. Welchen Zweck hatte die Übernahme der Personalkosten der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH zu Lasten der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH?

4. Welche wirtschaftliche Situation bestand 2017 bei der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH?

5. Inwieweit ist die Übernahme dieser Personalkosten mit den Bedingungen der EU-Genehmigung vom 21.10.2010 vereinbar, die Quersubventionierungen zwischen der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH und der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH ausschließen?

6. Welche Auswirkungen hat das auf die Bilanz der Stiftung und damit auch auf die Defizit-Übernahme durch die Stadt?

Begründung:
Im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des Baus und des Betriebs eines nationalen Fußballmuseums in Dortmund als Gemeinschaftsvorhabens der Stadt und des Deutschen Fußballbundes (DFB) durch die EU-Kommission (AZ N158/2010) wurde festgelegt, dass der Betrieb des Museums finanziell abgetrennt vom Betrieb des Restaurants erfolgt. Unter Punkt 15 heißt es dort:

„[…] Zudem erstreckt sich die Verpflichtung des DFB und der Stadt Dortmund, mögliche Verluste aus dem Betrieb des Museums zu decken, nicht auf mögliche Verluste, die dem Betreiber des Museumsshops/-restaurants entstehen (keine Quersubventionierung).“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur oben genannten Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehme ich in Abstimmung mit der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH wie folgt Stellung:



Zu Frage 1:
Eine Verlagerung von Personalkosten, der der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH obliegenden Geschäftstätigkeiten (Gastronomie, Fremdveranstaltungen und Shop-Betrieb), auf die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH hat nicht stattgefunden und würde sowohl vom Wirtschaftsprüfer als auch von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert werden, da eine klare Abgrenzung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften nicht nur gemäß EU-Notifizierung sondern auch aus handels- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Erwägungen gefordert ist. Seit 2017 erfolgte die Anstellung des ideellen Museumspersonals für Ticketing, Ausstellungsaufsicht und Museumspädagogik direkt und verursachungsgerecht durch die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH. In der anfänglichen Betriebszeit (Geschäftsjahre 2015-2016) wurde zunächst das gesamte operative Personal (Gästeservice für den Zweckbetrieb des Museums sowie das Personal für Gastronomie- und Fremdveranstaltungen) als Gemeinschaftsbetrieb über die Deutsches Fußballmuseum Betriebs–Gastronomie GmbH beschäftigt. Auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft wurden die Personalaufwendungen aus dem ideellen Museumbetrieb (Ticketing, Ausstellungsaufsicht, Museumspädagogik) in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 marktgerecht an die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH (Muttergesellschaft) weiterverrechnet.
Zu Frage 2:
Siehe Antwort 1.)
Es fand zu keinem Zeitpunkt eine Übernahme von Personalkosten der Deutsche Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH zu Lasten der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH statt.
Zu Frage 3:
Siehe Antwort 1.)
Es fand zu keinem Zeitpunkt eine Übernahme von Personalkosten der Deutsche Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH zu Lasten der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH statt.
Zu Frage 4:
Im Geschäftsjahr 2017 konnte wie auch im Vorjahreszeitraum ein kostendeckender Betrieb der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH erzielt werden. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2017 auf Grundlage der Pacht- und Vermarktungsvereinbarungen zwischen der Mutter- und Tochtergesellschaft ein Ergebnisbeitrag für die Stiftung DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH in Höhe von insgesamt 172 T€ erwirtschaftet.
Zu Frage 5:
Es fand wie oben dargelegt keine Übernahme von Personalkosten der Deutsche Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH zu Lasten der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH statt. Im Übrigen wurde der gesamte Leistungsaustausch (inkl. orts- und marktüblicher Pacht- und Vermarktungsvereinbarungen) zwischen der Mutter- und Tochtergesellschaft - z.B. auch im Hinblick auf die steuerliche Gewinnermittlung - vollumfänglich und ohne Beanstandungen durch die Finanzverwaltung bis einschließlich des Geschäftsjahres 2017 geprüft. Demnach erfolgte zu keinem Zeitpunkt eine Quersubventionierung.
Zu Frage 6:
Es werden vermeintliche Verluste und Gewinne der Deutsches Fußballmuseum Betriebs–Gastronomie GmbH vorgetragen. GesellschafterIn der Gastronomie GmbH ist die 100%-ige Muttergesellschaft, die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH, die bislang zusätzliche Ergebnisbeiträge für den Museumsbetrieb über die Tochtergesellschaft generiert hat (im Zeitraum 2015-2019: insgesamt 824T€) und auch zukünftig positive Ergebniseffekte für die DFM mitbringen wird. Eine dauerhafte Ergebnisbelastung für die Muttergesellschaft liegt mithin nicht vor und wäre auf Basis der rechtlichen Anforderungen langfristig auch nicht tragbar. Die zur Gesellschaftsgründung erforderliche Eigenkapitalausstattung der Deutsches Fußballmuseum Betriebs–Gastronomie GmbH erfolgte zudem aus den Erlösen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Muttergesellschaft und nicht durch die Stadt Dortmund bzw. den DFB. Für die Gründung und den Betrieb der Deutsches Fußballmuseum Betriebs–Gastronomie GmbH wurden und werden somit keine Mittel der Stadt Dortmund bzw. des DFB verwandt bzw. verwendet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Stationierung von WizzAir-Flugzeugen am Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18533-20)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.08.2020 vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss stellt fest, dass die Aussagen des WizzAir-Chefs Jozsef Varadi:
„Gewerkschaften zerstören das Geschäft. Das ist auch eines der Probleme bei Lufthansa. Wenn die Gewerkschaften versuchen, uns zu erwischen, dann schließen wir einfach die Basis und ziehen weiter. Das ist das Schöne bei einer Airline, die so flexibel ist wie unsere: Wir können einfach unsere Flugzeuge zu einem anderen Flughafen verlegen.“
mit dem unternehmerischen Selbstverständnis der Stadt und ihrer Töchter nicht vereinbar sind.

2. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Beteiligung von Gewerkschaften und die Möglichkeiten zur gewerkschaftlichen Organisation von Arbeitnehmer*innen grundlegender Teil der sozialen Verantwortung von Unternehmen und eine Voraussetzung für die Sicherung notwendiger Sozialstandards ist.
3. Der Ausschuss fordert die Geschäftsführung des Flughafens auf, zukünftig bei Geschäftsbeziehungen auf die entsprechende unternehmerische Ausrichtung der Geschäftspartner zu achten und die Auswahl im Sinne der für die Stadt und ihre Töchter selbstverständlichen verantwortungsvollen Unternehmensführung zu treffen.

Begründung:
Die Stadt Dortmund zeichnet sich als verantwortungsvolle Arbeitgeberin und Unternehmerin aus. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Mitarbeiterbeteiligung. So hat Dortmund nicht nur für sich und alle städtischen Unternehmen Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung festgelegt, sondern geht auch bei den Vergaberichtlinien bei der Beachtung der ILO über das gesetzlich geforderte Maß hinaus. Städtische Aufträge werden an Unternehmen vergeben, die zum Wohlergehen der Gesellschaft und der Umwelt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen nach sozialen Standards beitragen. Grundsätzlich ist die Beteiligung von Arbeitnehmer*innen sowohl im Unternehmen Stadt als auch bei ihren städtischen Töchtern und Beteiligungen ein besonders hohes Gut. Die durch die Geschäftsführung des Flughafens positiv begleitete Ansiedlung des Billiganbieter WizzAir, dessen Geschäftsführer sich explizit gegen Arbeitnehmerbeteiligung für sein Unternehmen ausspricht, ist vor diesem Hintergrund befremdlich. Die Äußerungen von Herrn Varadi hinsichtlich seines Umgangs mit Gewerkschaften und die Entscheidung der Flughafen-Geschäftsführung für die Stationierung des Billigfliegers hat auch der DGB deutlich kritisiert. Die Vorsitzende Jutta Reiter forderte in einer öffentlichen Stellungnahme, dass geklärt werden müsse, warum die Stadt ihre Dienstleistung einem solchen Unternehmen zur Verfügung stelle.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion ihre Missbilligung über die Situation äußere und bittet um Unterstützung des Antrags.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion im Wesentlichen mit dem Antrag übereinstimme, außer Punkt 3, deshalb bittet er um getrennte Abstimmung.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht für seine Fraktion deutlich, dass der Respekt von Arbeiternehmerrechten auch für andere Belange der Gesellschaft gelte. Zu Punkt 3 werde seine Fraktion sich enthalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag zustimme, da er zielführend sei.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gib an, dass sie Punkt 3 des Antrags für das Recht der Politik und des Rates halte, darüber eine Aussage zu machen. Sie wirbt erneut dafür, auch Punkt 3 zuzustimmen.

Herr Monegel lässt auf Wunsch von Herr Reppin über die im Antrag aufgeführten Punkte einzeln abstimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Punkt 1. und 2. des Antrags mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion zu:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt Punkt 3. des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN und bei Enthaltung der SPD-Fraktion ab.


zu TOP 4.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Jährliche Weiterführung der Fördererhöhung für die Chorakademie Dortmund über 50.000 €
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18235-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dass der am 14.12.2017 getroffene Beschluss (siehe Niederschrift Drucksache Nr.: 08581-17), mit welchem die Chorakademie Dortmund 50.000 € erhält, um den gewachsenen Kapazitäten entsprechende Räumlichkeiten zu finden, als Erhöhung von jährlich 50.000 € zur bestehenden Grundförderung weitergeführt wird.

zu TOP 4.5


Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems am Veranstaltungsgelände Westfalenhallen - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18059-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems am Veranstaltungsgelände Westfalenhallen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 553.000,00 Euro zu vergeben.

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 553.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 4.420.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021: 120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 33.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 4.6
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17234-20)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün hat am 01.09.20 gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss gefasst:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2019, abschließend mit einer Bilanzsumme von 65.573.552,16 € und einem Jahresverlust in Höhe von
590.347,56 €, sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 590.347,56 € wird mit 491.163,00 € aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen. Der Restbetrag in Höhe von 99.184,56 € wird aus dem Gewinnvortrag aus Vorjahren entnommen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.7
Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Sonderzuschusses in Höhe von 584.142 € zur Sicherstellung der Liquidität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18260-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Liquiditätslage der Revierpark Wischlingen GmbH zur Kenntnis und stimmt der Gewährung eines Sonderzuschusses in Höhe von 584.142 € zur Sicherstellung der Liquidität zu.





zu TOP 4.8
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18097-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund die bisherige Regelung sowie die Benutzungsordnung für das Stadtarchiv vom 01.10.2007 ersetzt.

zu TOP 4.9
Gründung des Geschäftsbereichs 57/4 "Strategische Entwicklung" des Eigenbetriebs FABIDO und Änderung der Betriebssatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18111-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal- und Organisation aus seiner Sitzung am 10.09.2020 vor.
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
der Rat der Stadt Dortmund soll in seiner Sitzung am 08.10.2020 die Gründung des Geschäftsbereiches „Strategische Entwicklung“, den Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO und die Bestellung von Herrn Daniel Kunstleben zum Geschäftsbereichsleiter beschließen.
Wir möchten vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass eine förmliche Beteiligung des Personalrates bislang nicht erfolgte und somit die Zustimmung noch nicht erteilt werden konnte. Für die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens vor Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund wären Ihnen verbunden.
Dem § 6 Abs. 4 der beiliegenden Dienstanweisung für die Geschäftsleitung des Eigenbetriebes FABIDO ist zu entnehmen, dass der*die Beigeordnete der Geschäftsleitung im Interesse der Einheitlichkeit der Dezernatsphilosophie Weisungen erteilen kann.
Im Betriebsausschuss erfolgte bereits eine mündliche Berichterstattung durch Herrn Kunstleben. Damit der Personalrat seiner Unterrichtungsspflicht gegenüber dem Personalratsgremium nachkommen kann, erbitten wir kurzfristig eine schriftliche Darstellung seitens der Dienststelle.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation um Zustimmung für nachfolgenden Prüfauftrag.

Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung von zwei VZ Planstellen zum TEK Bau in Eigenregie bei FABIDO analog DS-Nr. 17617-20 bei der Feuerwehr Dortmund zu prüfen.


Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

Herr Kunstleben (FABIDO) teilt mit, dass eine Eigenrealisierung im Bereich des TEK-Baus angestrebt wird, allerdings sei für die tatsächliche Realisierung das Dezernat von Herrn StD Stüdemann zuständig. Er erläutert weiter, dass das oberste Ziel im Rahmen der Realisierung für seinen Fachbereich sei, eine stärkere fachliche und baufachliche Baubegleitung sicherzustellen.
Die entsprechende Stabstelle für Immobilienprojekte sei bereits besetzt und arbeitet gemeinsam mit den zuständigen Stadtämtern daran, eine entsprechende Grundlage für die Realisierung modular erstellter Kindertageseinrichtungen zu entwickeln
Vor diesem Hintergrund teilt er mit, dass das fachliche und technische Personal, welches im Antrag gefordert wird, bereits vorhanden sei.

Frau Stackelbeck (Fraktion B´90/Die Grünen) erläutert, dass ihre Fraktion davon ausgegangen sei, dass es sich um ein beteiligungsrelevantes Verfahren handelt. Sollte dies strittig sein, ist eine Klärung vor der abschließenden Empfehlung abzuwarten. Sie schlägt vor, lediglich eine vorbehaltliche Empfehlung auszusprechen.

Herr Kunstleben sagt zu, das Beteiligungsverfahren mit dem Personal- und Organisationsamt und dem Personalrat bis zur Ratssitzung durchgeführt zu haben.

Frau Dr. Tautorat zieht aufgrund der vorangegangenen Ausführungen den Antrag ihrer Fraktion zurück.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Betriebsausschuss FABIDO stimmt dem beigefügten Entwurf einer Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung sowie die Vertretungsregelungen innerhalb der Geschäftsleitung von FABIDO unter dem Vorbehalt zu, dass der Rat die Gründung des Geschäftsbereichs „Strategische Entwicklung“ und die Änderung der Betriebssatzung von FABIDO in seiner Sitzung am 08.10.2020 beschließen wird.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Gründung des Geschäftsbereich „Strategische Entwicklung“
2. den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO
3. die Bestellung von Herrn Daniel Kunstleben zum Geschäftsbereichsleiter 57/4 „Strategische Entwicklung“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Betriebsausschuss FABIDO nachträglich zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme des Ausschusses für Personal- und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Gründung des Geschäftsbereich „Strategische Entwicklung“
2. den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO
3. die Bestellung von Herrn Daniel Kunstleben zum Geschäftsbereichsleiter 57/4 „Strategische Entwicklung“




zu TOP 4.10
Unterstützung des Vereins African Tide Union e.V. bei der Betreibung des Afrikahauses Körnebachstraße 50-52, 44143 Dortmund, für die Jahre 2020 und 2021. (Fortführung der Ratsbeschlussfassung vom 18.06.2020 – DS-Nr. 18000-20)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18327-20)
hierzu-> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2020
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 18.06.2020 vor:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Integrationsrates aus seiner öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020 vor:
zu TOP 2.2
Rettet das Afrikahaus!
Antrag zur TO (Afrikaner in Dortmund)
(Drucksache Nr.: 18000-20)

Im Wege der Dringlichkeit lag dem Integrationsrat nachfolgender Antrag der „Afrikaner in Dortmund“ zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund im Rahmen seiner Sitzung am 18.06.2020 zu beschließen, das Afrika Haus, Körnebachstraße 50 – 52, 44143 Dortmund für das Jahr 2020 mit 90.000 € und für das Jahr 2021 mit 90.000 € zur Miet- Finanzierung zu unterstützen.

Begründung:
Annähernd 20 verschiedene afrikanische Communities nutzen das Afrika Haus – getragen wird das Afrika Haus von dem Verein AfricanTide Union e.V.
Nach der Eröffnung des „Afrika Haus“ am 31. Januar 2020 haben wir angefangen, unsere Jahresplanung 2020 zu realisieren. Aber leider mussten auch wir aufgrund der Corona-Krise unsere Aktivitäten komplett auf das Notwendigste reduzieren – im Ergebnis haben die Mitarbeiter von AfricanTide Kurzarbeitergeld bezogen und die Projekte sind insgesamt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Pandemieeindämmung gestoppt worden.
Im Zuge der aktuellen Lockerungsmaßnahmen ist AfricanTide mittlerweile dabei, das Programm für das gesamte Afrika Haus mit allen Einzelprojekten wieder zu reaktivieren – allerdings mit beträchtlichem zusätzlichem Aufwand für die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.
Jedoch hat AfricanTide die Auswirkungen der notwendigen Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung ökonomisch stark getroffen, so dass AfricanTide dringend auf die Hilfe und finanzielle Unterstützung der Stadt Dortmund angewiesen ist, damit das Afrika Haus weiter bestehen bleibt.
Durch monatelange Arbeit hat AfricanTide eine wegweisende Institution gegründet, die deutschlandweit einzigartig und gerade für Dortmund äußerst wichtig ist. Es ist ein Haus entstanden, in dem sich Jung und Alt und Menschen aller Kulturen treffen, um so eine integrative Kulturarbeit zu verwirklichen, die allein in der Region Dortmund mehr als 20.000 Menschen afrikanischer Herkunft erreicht. Nun droht die Arbeit von AfricanTide, die am 31. Januar der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, nicht weitergeführt werden zu können. Für die Weiterführung der Arbeit benötigt AfricanTide dringend die Übernahme der Mietkosten mit 90.000 €/Jahr. AfricanTide braucht die Hilfe und Unterstützung der Stadt Dortmund. „Retten Sie das Afrika Haus jetzt!“. Im Jahr 2020 sind viele Veranstaltungen der Stadt Dortmund ausgefallen, sodass die Finanzierung der Mietkosten durch die Stadt übernommen werden kann.
Gerade in der aktuellen Situation braucht die Stadt Dortmund das Afrikahaus für die Jugend und die Erwachsenen afrikanischer Herkunft in der Diaspora. Gerade ist ein jahrelang in Dortmund debattierter Traum verwirklicht worden. Es wäre ein tragisches Signal, wenn Corona diese Institution afrikanischer Selbstbehauptung zu Fall bringen würde. Die afrikanischen Communities benötigen ihren Treffpunkt, ihren Begegnungsraum, ihr Weiterbildungshaus, ihr Medienhaus, ihr Restaurant, ihr Kinder- und Jugendzentrum, ihr Museum, ihr Modestudio, ihre Bibliothek, ihr Begegnungszentrum für Frauen, ihr selbstorganisiertes Haus für Empowerment.
Die Finanzierung der Mieten für das Afrika Haus ist existenznotwendig in diesen schwierigen Zeiten. Die jährlichen Belastungen sind geringer als die durchschnittlichen Kosten eines Jugendzentrums, obwohl das Afrika Haus 2200qm Fläche aufweist.

Kevin Ndeme Matuke
Afrikaner in Dortmund

Diskussion nach Einbringung des Antrags:
Herr Matuke (Afrikaner in Dortmund) geht nochmals kurz auf die Gründe des Antrags ein und teilt folgendes mit:
Viele von Ihnen waren bei der Eröffnung des „Afrika Haus“ in Dortmund. Noch stehen wir alle unter dem Einfluss der Demonstration „Black Lives Matter“ in der letzten Woche. Dortmund ist ein besonderes Zentrum der afrikanischen Community. Hier leben mehr als 20.000 Menschen afrikanischer Herkunft und deshalb hat die Initiative „Afrika Haus“ eine ganz besondere Relevanz für Dortmund. Nach der Eröffnung am 31.01.2020 stehen wir jetzt vor dem „Corona-Problem“ und können unsere Miete nicht zahlen. Deshalb möchte ich als Vertreter der „Afrikaner in Dortmund“ im Integrationsrat um aktive Hilfe bitten. Es geht um den Fortbestand der Einrichtung. Aufgrund der beschriebenen Situation, der anstehenden politischen Sommerpause und dem Umstand dass der Rat der Stadt wahrscheinlich erst erneut wieder im Oktober tagen wird sei entsprechende Eile geboten.

Herr Gülec (allg. Aktive Liste der türkischen Verbände) stimmt den Ausführungen von Herrn Matuke zu. Gerade in den aktuellen Zeiten haben viele Vereine, insbesondere Migrantenvereine, enorme Schwierigkeiten. Es wäre daher schön, wenn die Stadt Dortmund die Möglichkeit hätte betroffene Vereine zu unterstützen.
Herr Gülec regt in diesem Zusammenhang ein städtisches Unterstützungskonzept für in Not geratene Vereine an. Eine Allgemeinlösung für alle Vereine wäre wünschenswert und zu überdenken.

Herr Akkaya (Liste der Vielfalt) plädiert für eine Unterstützung des Antrags.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass er auf den Kämmerer der Stadt Dortmund, Herrn Stüdemann, zugehen wird um zu besprechen was für Vereine getan werden kann welche von der aktuellen Situation betroffen sind und in „Schräglage“ geraten sind.
Herr Taranczewski plädiert dafür den Antrag zu unterstützen, da das „Afrikahaus“ bzw. die Einrichtung relativ frisch sei und nicht unbedingt sofort wieder kaputt gehen sollte.

Herr Krimhand (Krimhand Kabatski / Osteuropäischer Wählerkreis) hebt die Einzigartigkeit und Wichtigkeit der Einrichtung für Dortmund hervor.

Frau Karaca-Tekdemir (allg. Aktive Liste der türkischen Verbände) merkt an, dass die Unterstützung des Afrikahauses durch den Antrag durchaus gegeben sei. Weiterhin stimmt Sie den Ausführungen von Herrn Gülec zu, welcher ein städtisches Unterstützungskonzept für in Not geratene Vereine an angeregt hat.

Die Vorsitzende, Frau Tekin, unterstützt den Antrag und hob die Wichtigkeit des Afrikahauses als Einrichtung für die Stadt und die Community, aber auch alle anderen Einrichtungen dieser Art hervor.
Herr Akkaya erklärt, dass aus seiner Sicht der Antrag unterstützt werden muss.
Herr Taranczewski fasst abschließend die Diskussion zusammen und bittet den Integrationsrat den Antrag zu unterstützen.

Der Integrationsrat fasst einstimmig bei zwei Enthaltungen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss:

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, das Afrika Haus, Körnebachstraße 50 – 52, 44143 Dortmund für das Jahr 2020 mit 90.000 € und für das Jahr 2021 mit 90.000 € zur Miet- Finanzierung zu unterstützen.

Rm Taranczewski (SPD) appelliert an die Mitglieder des Rates, dem vorliegenden Antrag des Integrationsrates zu entsprechen. Dabei weist er insbesondere auf den Zusammenhang der entstandenen Schräglage des Vereins „African Tide Union e.V.“ mit der Corona-Krise hin. Das Afrika-Haus beherberge viele Vereine und die afrikanische Community sei eine wachsende, hochinteressante Community, die dort arbeite und Gutes für Dortmund leiste.

Rm Reppin (CDU) stellt klar, dass die CDU-Fraktion die Arbeit des Afrika-Hauses gerne unterstützen würde. Jedoch ohne die wirtschaftliche Basis des Hauses zu kennen, fehlten die Grundlagen um dies aktuell zu tun. Es stellten sich eine ganze Reihe von Fragen und es ergäbe sich ein erheblicher Beratungsbedarf, zumal es sich hier um einen ordentlichen Betrag handele.

Rm Brück (Gruppe NPD/Rechte) ist der Meinung, dass es ungerecht sei, dass durch die starke Lobby des Integrationsrates hier das Afrika-Haus bevorzugt behandelt werden solle, es gebe genügend andere Vereine, die auch von der Corona-Situation betroffen seien und nun auf der Strecke blieben.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bestätigt, dass auch seine Fraktion das Afrika-Haus für eine wichtige kulturelle Einrichtung - sowohl für die Kommunikation, als auch für die Integration - halte. Man teile jedoch die Bedenken der CDU-Fraktion. Um einen Beschluss fassen zu können fehlten viele Zahlen und eine Zustimmung könne nur unter dem Vorbehalt der Spitzabrechnung stehen. Zudem müsse man berücksichtigen, dass die Lage im nächsten Jahr schon eine ganz andere sein könne und der Verein bis dahin möglicherweise schon wieder wirtschaftlich arbeite.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärt, dass seine Fraktion dem Wunsch des Integrationsrates gerne nachkommen wolle. Man begrüße auch eine Spitzabrechnung. Frau Karacakurtoglu habe bereits bei einem Termin mit der Leitung des Afrika-Hauses einen Blick in die Bücher werfen können und daher habe man keinerlei Zweifel über den Handlungsbedarf, um das Afrika-Haus zu erhalten. Es sei ein wichtiges Integrationsprojekt mit 20 angesiedelten Vereinen, eine solche Einrichtung sollte nicht verloren gehen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) bestätigt auch für seine Fraktion, dass man dieses Projekt unterstützen wolle. Besonders vor dem Hintergrund, dass es gerade ans Laufen kommen sollte und nun durch die Corona-Krise ins Stocken geraten sei. Damit das Haus ans Laufen komme und damit erfolgreich Integration und Kultur leisten und vermitteln könne, sei es wichtig von Seiten der Stadt Unterstützung zu gewähren. Auch die Fraktion B’90/Die Grünen begrüße eine Spitzabrechnung.

StD Stüdemann erklärt, dass der Eigentümer des Hauses sehr engagiert sei und auch einen Teil der Umbaukosten finanziert habe. Das Haus sei am 31. Januar dieses Jahres eröffnet worden und man habe sich gefreut, dass es nun losgehe. Der Verein sei kein neuer, sondern schon seit über 10 Jahren in der Stadt tätig und habe in den letzten 5 Jahren unter anderem die Flüchtlingsanlage Iggelhorst mit 120 Plätzen tadellos geführt. Da die erwarteten Erträge des Afrika-Hauses aus dem Sektor der Gastronomie, Veranstaltungs- und Vermietungsbereiche, die coronabedingt nur sehr reduziert in Anspruch genommen werden konnten ausfielen, sei die Hoffnung des Vereins zumindest die Mieten aufzubringen nicht zu schaffen. Der Mietpreis sei mit 5 € pro m² sehr niedrig, was damit zusammenhänge, dass der Eigentümer berücksichtigt habe, dass der Verein den gesamten Ausbau gestemmt habe. Es ginge hier um die Finanzierung bzw. Refinanzierung der Mietpreise zu ca. Dreiviertel, was relativ simpel nachweisbar sei. Die Leitung des Hauses sei in der Lage für den Verein recht opulent Fördermittel auch auf Bundes- und Landesebene einzusammeln um darüber das Personal zu finanzieren. Die Kämmerei habe bereits einen Lösungsvorschlag für die Finanzierung, der nicht gegen den Kernhaushalt rechne. Man könne über den Eigenbetrieb der Kulturbetriebe - durch reduzierte Veranstaltungen im Dortmunder U - die Finanzierung tragen. Dies erfolge nach den Gepflogenheiten die zuwendungsrechtlich festgeschrieben seien, also einer präzisen Abrechnung auf der Basis eines Wirtschaftsplanes und somit mit einem Jahresabschluss und gegebenenfalls auch mit Rückforderungen.

OB Sierau merkt an, dass das Anliegen auch von der Auslandsgesellschaft unterstützt werde. StD Stüdemann habe die Struktur der Finanzierungsmöglichkeit grundsätzlich dargestellt - coronabegründete Minderausgaben aus den Kulturbetrieben würden zu coronabegründeten Mehrausgaben für die interkulturelle Arbeit an anderer Stelle. Alle Beteiligten seien sich bewusst, dass man mit dem Geld gut haushalten müsse. Insofern könne man nun beginnen eine gewisse Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung zu stellen, mit der Aufstellung einen Finanzierungsplanes beginnen und eine erforderliche Grundlage schaffen. Er habe keinen Zweifel über die Nachweisbarkeit und nehme bei positiver Beschlussfassung den politischen Auftrag mit, um damit in den Dialog zum Verein zu treten und in der Folge hiervon in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu berichten.

Rm Taranczewski (SPD) räumt ein, dass es für selbstverständlich gehalten habe, dass die Grundlage einer vertraglichen Regelung bedarf und ein Verwendungsnachweis geführt werde über das Geld, dass die Stadt zur Verfügung stelle. Dies gehöre auch im Interesse der Antragsteller dazu und sollte daher auch mitbeschlossen werden.

Rm Garbe (AfD) erklärt, dass das Ansinnen zu früh käme, da hier so gut wie keine Daten auf dem Tisch lägen, die dies seriös darstellen. Abgesehen davon ging es hier um das Interesse diverser Vereine, die dies auch im Wesentlichen zu bezahlen hätten. Es gäbe unterschiedliche Quellen aus denen eine Finanzierung beantragt werden könne, wie zum Beispiel die Auslandsgesellschaft und der Bund.

Rm Brück (Gruppe NPD/Rechte) schließt sich den Worten seines Vorredners an und meint es sei dem Afrika-Haus durchaus zuzumuten zusammen mit ihren Unterstützern und den angesiedelten Vereinen selbst Geld einzusammeln, Sponsoren zu finden und sich somit selbst zu finanzieren.

Rm Reppin (CDU) führt an, dass seine Fraktion, nach den Ausführungen des Oberbürgermeisters und des Kämmerers, unter den darin genannten Voraussetzungen und der Aussicht im AFBL im September noch über Details reden zu können, nun - um dem akuten Handlungsbedarf gerecht zu werden - zustimmen könne.

OB Sierau erinnert an den Beschluss des Rates vom Vortag bezüglich der Vorlage zu Corona, die beinhalte, eine Vorlage seitens der Stadt bis zur nächsten Ratssitzung am 08.10.2020 vorzustellen, aus der hervorging inwieweit Beiträge in Zusammenhang mit Corona verwendet werden. Dies sei in einen größeren Gesamtzusammenhang eingebettet, sowohl was die Begründung der Finanzierung und Unterstützung für dieses Projekt angehe, als auch was die Unterstützung anderer im Zusammenhang mit ihrer Arbeit angehe.

Rm Landgraf (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Ausführungen von OB Sierau und StD Stüdemann und begrüßt die Unterstützung der CDU-Fraktion. Dortmund sei eine bunte Stadt und man sei glücklich ein Afrika-Haus zu haben, das kulturelle Bildungsangebote biete. Es sei bedauerlich, dass Corona dazwischen gekommen sei und nun Unterstützung notwendig mache.

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) bedankt sich bei StD Stüdemann und gibt an, dass es sich um einen zunehmend ernst zu nehmenden Bereich handele, da die Stadtgesellschaft sich verändere. Migrantenorganisationen seien Brückenbauer, man könne dies als wichtige Investition für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft betrachten.
Rm Garbe (AfD) entgegnet, dass man den Menschen nicht gerecht würde wenn man ihnen immer nur Geld gebe und sie sich so nicht selbst etwas aufbauen müssten. Wenn jetzt nach Mietübernahme gerufen würde, habe man sich schon im Vorfeld übernommen.

Rm Suck (CDU) beantragt aufgrund der erfolgten breiten und erschöpften Diskussion das Ende der Debatte.

Die Gegenrede erfolgt durch Rm Münch (FBI), da er es für ein schlechtes parlamentarisches Gebaren halte eine Debatte abzuwürgen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich das Ende der Debatte und das Ende der Rednerliste.

OB Sierau fasst zusammen, dass nachfolgender Beschlussvorschlag aus der Überweisung des Integrationsrates aus nichtgenehmigter Niederschrift vorliege:

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund im Rahmen seiner Sitzung am 18.06.2020 zu beschließen, das Afrika Haus, Körnebachstraße 50 – 52, 44143 Dortmund für das Jahr 2020 mit 90.000 € und für das Jahr 2021 mit 90.000 € zur Miet- Finanzierung zu unterstützen.

Aus der vorangegangenen Diskussion ginge hervor, dass ein politischer Wille zur Unterstützung bestehe. Weiter sei klar geworden, dass weitere Informationen gewünscht werden, sowie eine weitere Befassung im AFBL am 17.09.20 erfolgen solle.
OB Sierau schlägt daher vor, dass der Rat beschließt, dem Afrika-Haus - aus den von StD Stüdemann vorgeschlagenen Mitteln - zunächst zu helfen und damit dosiert bis zum Ende des dritten Quartals die Liquidität zur Verfügung stellt, um einen Zusammenbruch zu vermeiden. Zudem wird eine Verwaltungsvorlage erstellt, die die näheren Umstände beschreibt, aus der nachzuvollziehen ist wofür das Geld ausgegeben wird und wie insgesamt die finanzielle Situation aussieht, um auf dieser Grundlage allenfalls auch eine weitergehende Finanzierung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Rechte, dem vorangegangenen Beschlussvorschlag von OB Sierau zu folgen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.20 vor:











Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.09.2020 vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.09.2020 vor:


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Klösel (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass die Vorlage ein gutes Signal sei und teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass durch die Beantwortung der Fragen sich eine weitere Frage stelle, nämlich was der Verein machen werde, wenn der Iggelhorst schließe. Iggelhorst schließe am 30.09.2020. Der Betrag von 900.000,-- € könne also gar nicht mehr an den Verein gehen. Weiterhin würden 1,5 Mio. € Personalkosten benannt, die für 32 Mitarbeiter benötigt würden. Es werde nicht erklärt, wofür diese Mitarbeiter in der Einrichtung vorhanden seien. Die Antworten hätten genauso wie einige andere Antworten zu offenen Fragen bereits in der Vorlage stehen müssen. Er schlägt vor, die Vorlage zur Beratung in den Rat zu schieben, um diskutieren zu können, wenn hierzu die entsprechenden noch fehlenden Antworten vorliegen würden.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass es zu dem Thema bereits im Rat eine Diskussion gegeben habe. Im Hinblick auf die Aussagen von Herrn Pohlmann müsse man jedoch sagen, das einige existenzielle Fragen noch nicht geklärt seien. Weiterhin müsse noch geklärt werden, wie sich die Lastenverteilung darstelle. Diese Fragen sollten noch beantwortet werden.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass er von der CDU-Fraktion in die Fraktionssitzung eingeladen worden sei. Herr Pohlmann sei dort nicht anwesend gewesen. In der Fraktionssitzung sei über den Verein und seine Konstitution gesprochen worden. Nun sei er anwesend und habe in der Ausschusssitzung grundlegende Fragen. Der Verein African Tide Union e. V. führe seit einigen Jahren viele Projekte. Die Einrichtung Iggelhorst sei eine Übergangseinrichtung und der Verein habe dort ordentliche Arbeit geleistet. Das Management für die genannten Projekte werde von den Fördermittelgebern je nach Förderung zwischen 10 und 15 % für das Management, die Raumnutzung und die Betriebskosten unterstützt. Iggelhorst sei eine völlig andere Einrichtung und habe damit wenig zu tun, abgesehen davon, dass dann ca. 8 – 10 % nicht anfallen als Kofinanzierungsanteil, aber ansonsten sei Iggelhorst seinerzeit ausgeschrieben gewesen und der Verein habe die Einrichtung fünf Jahre lang betrieben. Die Verwaltung habe einen Mietvertrag mit dem marokkanischen Kulturverein gehabt, dem das Haus gehöre. Dort sei eine Übergangseinrichtung mit 120 Plätzen eingerichtet worden. Weil das Flüchtlingsaufkommen inzwischen nicht mehr so hoch sei, werde eine Reihe von Einrichtungen geschlossen, so auch der Iggelhorst. Das passe sehr gut, weil der Mietvertrag mit der Dauer von 5 Jahren nun auslaufe. Dem Verein sei frühzeitigt signalisiert worden, dass dieses Projekt seitens der Stadt Dortmund nicht weitergeführt werde. Die Arbeit sei vom Verein gut geleistet worden, das Projekt sei gut bewacht gewesen und niemand sei zu Schaden gekommen. Der Verein habe auch viele Jahre ein anderes Objekt mit 700 qm geführt und habe sich über die ganzen Jahre genauso finanziert. Weiterhin hatte sich der Verein überlegt, dass sie sich vom Gebäude her etwas größer auf etwas mehr als die doppelte Fläche setzen wollen. Dies sei mit den Mitgliedern im Verein, mit dem Beirat und der Community so besprochen worden. Dann kam jedoch die Coronapandemie. Ansonsten hätte das Finanzierungs- und Refinanzierungsverfahren genauso weiterlaufen können. Aus dem Businessplan sei zu erkennen, dass intendiert war, über Mieteinnahmen, Raumnutzungsgebühren und Gastronomieeinnahmen sich zu refinanzieren. Der Verein habe erwiesenermaßen mit Bundesunterstützung ein großes Berufsschulzentrum in Nigeria gebaut und es beschäftigen sich weiterhin zwei andere große Projekte, die in das Jahr 2022/2023 verschoben worden seien, mit der Frage, ob sie junge Menschen in einem afrikanischen Land beruflich qualifizieren, damit dies auch für die Stadt Dortmund von Interesse sein könne. Weiterhin stelle sich die Frage, ob man junge Menschen vor Ort so qualifizieren könne, dass sie gar nicht auf die Idee kommen, sich auf die Reise zu begeben. Es bleibt festzustellen, dass der Verein bisher nicht mit Forderungen an die Stadt herangetreten sei.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass das Verhältnis von 93 Vereinsmitgliedern bei 40 Voll- bzw. Teilzeitstellen nicht passend sei. Es handele sich um zuviele Planstellen und es würden Steuergelder verschwendet. Er spreche sich ebenfalls dafür aus, die Vorlage in den Rat zu schieben.
Herr Pohlmann fragt sich, was geschehe, wenn die 900.000,-- € wegfallen würden. Im Wirtschaftsplan sei zu erkennen, dass der Wegfall der Einrichtung Iggelhorst bei den Einnahmen berücksichtigt worden sei. Wenn man die Ausgaben anschaue, stehen dort 95.000,-- €/91.000,-- €. Es bestehe nach Angaben des Vereins eine Unterdeckung von 50.000,-- € im Monat und er stelle sich die Frage, wie dieses Geld erwirtschaftet werden könne.

Herr Dingerdissen stelle sich die Frage, wie sich die differenzierte Mitgliedschaft erkläre.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet darum, nicht die Planstellen zu riskieren, der Verein solle unterstützt werden.
Herr Stüdemann teilt mit, dass der Verein eine ursprüngliche Wirtschaftsplanung vorgelegt habe. Dann habe er ausgewiesen, dass er 2020 insgesamt Ausgaben haben wird in Höhe von 1.444.443,-- €, diesem Betrag stehen Einnahmen von 1.348.600,-- € gegenüber. Aus dieser Betrachtung resultiere die Differenz von 90.000,-- €. Das erkläre sich, weil nur die letzten 3 Monate die Differenz ausmachten. Der Verein arbeite zur Zeit aber daran, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wie bei jeder anderen Förderung werde der Jahresabschluss 2020 angesehen. Wenn der Zuschuss nicht notwendig sei, weil beispielsweise andere Mittel eingenommen würden, dann zahle die Stadt Dortmund entsprechend weniger Unterstützung. Anschließend müsse man sich das 1. Quartal 2021 anschauen und darüber befinden, ob wiederum die Miete und die Betriebskosten bezuschusst werden müssten. Als Fazit könne man festhalten, dass die Frage Iggelhorst nicht entscheidend für die Zukunft des Vereins sei.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen. Er hoffe, dass dem Wunsch aus der letzten Sitzung dieses Ausschusses gefolgt werde und ein mittelfristiger Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass das im Moment nicht verlässlich geleistet werden könne. In der Beschlussvorlage stehe, dass zwei Bundesprojekte in das Jahr 2022/2023 verschoben worden seien und nicht klar sei, ob sie genauso ausgepreist würden, wie ursprünglich für 2020/2021 angesetzt worden seien. Deshalb schlägt er vor, erst einmal den Jahresabschluss 2020 anzuschauen und dann quartalsweise vorzugehen. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer des Vereins werde dann jeweils eine aktualisierte Bedarfsberechnung vorlegen müssen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, mit welchen Ziel die Vorlage geschoben werden soll.

Herr Reppin gibt an, dass noch Diskussionsbedarf in seiner Fraktion bestehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Überweisung des Rates und die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 08.09.20 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen

zu TOP 4.11
GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18542-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Gründung der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH und einer 3%igen Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft zu.

zu TOP 4.12
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung an der zu gründenden Betreibergesellschaft zum Projekt KV-Terminal Osnabrück
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18546-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Beteiligung der Terminal Besitzgesellschaft OS mbH & Co. KG an der zu gründenden Betreibergesellschaft des öffentlichen Container Terminals in Osnabrück bis zu einer Höhe von 50 % der Gesellschaftsanteile.
2. Den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der noch zu gründenden Betreibergesellschaft.


5. Liegenschaften


Zu TOP 5.1
Grundstücke auf der OWIIIa-Trasse
(Drucksache Nr.: 18571-20)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18571-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Planungen für die Weiterführung der Landesstraße L663n (OWIIIa) vom Ende der Brackeler Straße in Asseln bis zur Stadtgrenze Unna /
Kamen zu übernehmen. In diesem Zusammenhang bittet unsere Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

a) Gehören die Grundstücke, auf der die neue Trasse liegen soll, auf Dortmunder Stadtgebiet komplett der Stadt Dortmund? Wir bitten um Antwort für beide angedachten Trassenführungen.

b) Falls nein, welche Grundstücke gehören nicht der Stadt Dortmund?

c) Wurde mit den Grundstückseigentümern auf Dortmunder Seite bereits Kontakt wegen eines Verkaufs aufgenommen - und mit welchem Ergebnis?

d) Wurden bereits Enteignungsverfahren durchgeführt oder eingeleitet?

e) Welche Zeitachse plant die Verwaltung für die Klärung etwaige Eigentumsfragen?

Falls nötig, sind wir mit einer Beantwortung der Fragen im nicht-öffentlichen Teil einverstanden.

Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung dieses Ausschusses zu.

zu TOP 5.2
Kreuzung Burgring / Siegenstraße - Verlegung der Radwege, barrierefreier Ausbau der Überwege und Neubau der Lichtsignalanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17190-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Umbau der Kreuzung Burgring / Siegenstraße mit der Verlegung der Radwege, dem barrierefreien Ausbau der Überwege und dem Neubau der Lichtsignalanlage mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 390.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014693 - Burgring/Siegenstr. - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:


Haushaltsjahr 2020 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 80.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2023 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 13.870,00 Euro.

zu TOP 5.3
Abbruch des Wohnhauses Hegemanns Heide 1 (WE 465) inkl. Zwischentrakt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17425-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Abbruch des Wohnhauses Hegemanns Heide 1 inkl. des Zwischentrakts zu Haus Nr. 3 im Ortsteil Menglinghausen.

zu TOP 5.4
Ausbau der Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai; Beschlusserhöhung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18047-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften genehmigt folgende, gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Das für den Ausbau der Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen (Drucksachen Nr. 09804-17 und 11187-13) wird von 715.000 Euro um 160.000 Euro auf 875.000 Euro erhöht.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014470 – Altenderner Straße von Haus Nr. 17 bis Im Schellenkai – (Finanzposition 780 810) und aus dem Budget des FB 33 aus der Investitionsfinanzstelle 3S_01261014401 – Im Schellenkai, Fahrbahnerneuerung – (Finanzposition 780 860) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 661.076,98 Euro
Haushaltsjahr 2020: 213.923,02 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe 25.740,00 Euro.

zu TOP 5.5
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18115-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die Planung und Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für den Abbruch beläuft sich auf 663.568,00 €.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 8.108.253,00 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus in Form einer Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).

In der Kostenschätzung sind Kosten für die Herstellung der Außenanlagen in Höhe von 211.378,00 € sowie Möblierungskosten in Höhe von 200.000,00 € enthalten.
3. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

4. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.
5. beschließt gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW die über-/außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 2.043.045,00 €, davon
928.161,00 € überplanmäßig und 200.000,00 € außerplanmäßig zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und 914.884,00 € außerplanmäßig zu Lasten des Haushaltsjahres 2023. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.


zu TOP 5.6
Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18123-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/ Vellinghauser Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10545-18 beschlossenen Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.800.000,00 Euro um 1.970.000,00 Euro auf 5.770.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 5.770.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2020ff. aus dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 415.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 10.120,00 Euro.

Das im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10545-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für den Bau der Sölder Straße inklusive einer Lichtsignalanlage beträgt weiterhin 715.000,00 Euro.


zu TOP 5.7
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18009-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das für den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus am 14.11.2019 (DS-Nr.: 14190-19) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € (inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 um 900.000,00 € auf 5.755.000,00 € zu erhöhen.

Der Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zum Begegnungszentrum wird gem. bereits vorliegendem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (02/012/19) mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.477.015,00 € (70 % von zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. 4.967.165,00 €) gefördert. Es wurde ein Antrag auf Kostenerhöhung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Bezirksregierung wird hierüber nach Vorlage des Kostenerhöhungsbeschlusses entscheiden.



6. Sondervermögen

zu TOP 6.1
Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18128-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Quartalsbericht 2020 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18576-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, der Gemeindeprüfungsanstalt bis auf weiteres die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Dortmund, als Prüfer für den Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) vorzuschlagen.

zu TOP 6.3
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18396-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2019 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 442.732.669,76 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 9.013.105,76 sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von € 9.013.105,76 wird mit einem Betrag in Höhe von € 5.000.000,00 an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von € 4.013.105,76 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 6.4
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17494-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gem. § 7 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst Gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2019 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresverlust von 3.566.065,17 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2019 in Höhe von – 3.566.065,17 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.






zu TOP 6.5
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Wirtschaftsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18134-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

1.) Der Rat der Stadt stimmt der Änderung der Satzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) zu und beschließt folgende Ergänzung des Zwecks des SVTZ:
Im Rahmen gesamtstädtischer Zielsetzungen sind die Aufgaben des SVTZ die Identifikation, Entwicklung und Vermarktung von Wirtschaftsflächen, mit dem Ziel erschlossenes Bauland zur Ansiedlung von Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Das SVTZ ist berechtigt, Grundstücke zu erwerben und zu veräußern und die damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte zu tätigen.
2.) Der Rat der Stadt beschließt die Einlage der Flächen
· Im Weißen Feld/ In der Oeverscheid
· Emscherallee / Im Mailoh
in das SVTZ.
3.) Der Rat der Stadt beschließt die Neueinrichtung mit dem nächsten Wirtschaftsplan und die sofortige Besetzung von zwei vollzeitverrechneten Planstellen sowie die Berücksichtigung der zusätzlichen Personalaufwendungen.

zu TOP 6.6
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: B1st.software-factory - Umbau und Sanierung des Gebäudes Rheinlanddamm 201a
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18108-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Umbau und die Sanierung der Immobilie Rheinlanddamm 201a mit einen Investitionsvolumen von 8.000 TEUR.

zu TOP 6.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresverlustes 2019 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18147-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 16.09.20 vor:
AUSW,16.09.2020:
Herr Rm Waßmann weist darauf hin, dass die in der Vorlage enthaltene Begründung, den Wirtschaftsprüfer jetzt nicht zu wechseln so nicht haltbar sei und man überrascht hierüber gewesen sei. Er bitte heute darum, festzuhalten, dass diese Vorgehensweise wirklich letztmalig sei, um mit der Corona-Ausnahmesituation umzugehen, dann aber tatsächlich ein Gesellschaftwechsel und nicht nur wieder ein Prüferwechsel stattfinden werde. Dieses in Konsequenz der Umsetzung der entsprechenden Ratsbeschlüsse.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Lagebericht 2019 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund wird festgestellt und der geprüfte Lagebericht zur Kenntnis genommen.
2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 11.406.040,53 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2019 von -11.070.540,53 € verrechnet und der verbleibende Betrag 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2020
zu beauftragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
5. Der Lagebericht 2019 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund wird festgestellt und der geprüfte Lagebericht zur Kenntnis genommen.
6. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 11.406.040,53 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2019 von -11.070.540,53 € verrechnet und der verbleibende Betrag 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
7. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
8. Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2020
zu beauftragen.


7. Sonstiges

zu TOP 7.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.





zu TOP 7.2
Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18181-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 10.09.20 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020 vor:

Es liegt folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 01.09.2020 vor:

ABVG, 01.09.2020

Herr Rm Gebel stellt folgenden mündlichen Antrag hierzu:

Das Netz in Schulen soll für Schülerinnen und Schüler mindestens mit einem Gigabit angebunden werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.

Den o. a. mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke und Piraten betrachtet der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün heute als eingebracht und überweist diesen zwecks Beratung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sind sich einig, zu dem mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke & PIRATEN aus der Sitzung des ABVG keine Entscheidung treffen zu können. Die Zuständigkeit für die Anbindung der Schulen liege eher beim Ausschuss für Personal und Organisation. Der Antrag wird daher dorthin zur weiteren Beratung verwiesen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.


Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach dem Fertigstellungstermin. Der bisher benannte Termin 31.12.2028 sei auf eine Vorlage von Frau Jägers zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund möchte er dringend darum bitten, diesen Termin, auch im Hinblick auf die anstehende Endgeräte-Ausstattung der Schulen, zu hinterfragen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bedankt sich für diese Vorlage. In den vergangenen Diskussionen habe man die klare Erwartungshaltung formuliert, eine Antwort darüber zu erhalten, wer für diese Aufgabe verantwortlich sei. Diese Frage sei auch mit der heute vorliegenden Vorlage nicht beantwortet. Seine Fraktion habe immer noch die klare Erwartungshaltung, dass es am Ende eine Person gibt, die den Hut für diese Aufgabe aufhabe. Für die Leitung der hier benannten Projektgruppen seien Kollegen derselben Hierarchie vorgesehen, sodass im Zweifel keine Person die nötigen Kompetenzen innehabe, eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Seine Fraktion erwarte weiterhin, dass eine Person benannt werde.

Herr Uhr (Stadtrat) führt aus, dass sich aus den unterschiedlichen Förderprogrammen im Bereich des Breitbandausbaus Zeitziele ergeben, die deutlich vor dem 31.12.2028 liegen. Diese seien einzuhalten und die Verwaltung arbeite mit Hochdruck daran, diese Fördermittel entsprechend zu akquirieren. Die Vorlage beschreibe, dass noch eine Gesamtkoordination zu bilden sei, die dann das Dach über den einzelnen Projektgruppen des Breitbandausbaus bilden werde.

Herr Zilian (10/FBL) erläutert bezüglich des vorliegenden Antrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, dass im Anbindungskonzept für Schulen die Anbindung mit einem Gigabit vorgesehen sei. Der Begriff „Glasfaseranbindung“ impliziere immer ein Gigabit. Dementsprechend sei die, im vorliegenden Antrag geforderte Anbindung, sichergestellt. Das Förderprogramm für die Glasfaseranbindung der Schulen sei so ausgerichtet, dass 2025 alle Schulen angebunden sind. Er geht davon aus, dass die Dortmunder Schulen 2025 alle mit Glasfaser angebunden seien und über Wlan verfügen. Im Bereich der städtischen Liegenschaften denke man derzeit über die Strukturen nach, um auch hier an Tempo zuzulegen. Die zeitaufwendigste Komponente sei der Tiefbau, die reine Anbindung im Gebäude, die vom Dortmunder Systemhaus ausgeführt würde sei hier nicht der entscheidende Faktor.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt auf Grund der vorangegangenen Ausführungen fest, dass der Antrag ihrer Fraktion somit durch verwaltungshandeln erledigt sei.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) weist in Bezug auf den Tiefbau darauf hin, dass das Thema der Baustellenkoordination allgegenwertig sei und man hier die Effizienz vorantreiben könne. Es sei dringend notwendig die beteiligten Unternehmen an einen Tisch zu holen um nicht mehrfach hintereinander eine Straße für unterschiedliche Anlässe aufzumachen. Es dürfe nicht passieren, dass die Fördermittel für den Breitbandausbau, in beträchtlicher Größenordnung, nicht abgerufen werden können, weil man sie nicht in der geforderten Zeit verbauen könne. Das Thema müsse auf Ebene des Verwaltungsvorstandes einen größeren Stellenwert erlangen. Bisher sei auch die vor 2 Jahren geschaffene Stelle eines Breitbandkoordinators bei der Wirtschaftsförderung noch nicht in Erscheinung getreten. Hier stelle seine Fraktion sich die Frage, welchen Job ein Breitbandkoordinator innehabe. Die Digitalisierung erlebe derzeit einen enormen Aufschwung, das Dortmunder Systemhaus stoße an seine Grenzen und es wäre nicht fair, wenn Herrn Zilian anschließend Vorwürfe gemacht würden, die ihm gar nicht zustünden. Es sei von großem Interesse, dass in diesem Thema deutlich mehr Druck gemacht würde.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt die Auffassung, dass das Thema mehr in den Fokus rücken müsse und eine schnelle Anbindung in aller Interesse sei.

Herr Ledune (WF) teilt mit, dass die Stadt Dortmund bundesweit die erste Großstadt sei, bei der das Vergabeverfahren abgeschlossen sei. Einerseits habe man ein nicht einfaches Förderkulissenverfahren und andererseits ein Vergabeverfahren. Der Breitbandkoordinator sei hier sehr sorgfältig gewesen, sodass man ein sicheres Verfahren zum Abschluss bringen konnte. Einige Städte, die mit mehr Tempo in das Vergabeverfahren gestartet seien, haben neu beginnen müssen, weil das Verfahren zu unsicher gewesen sei. Der Zeitraum sei eng, man sei im ständigen Austausch mit dem Fördergeber, denn auch dieser habe ein Interesse daran, dass die Maßnahme am Ende umgesetzt werde. Mit dem Anbieter, der das Verfahren für sich entscheiden konnte werde man nun einen genauen Fahrplan erarbeiten und er sei guter Dinge zügig erste Ergebnisse vorweisen zu können. Auch im Bereich der Baustellenkoordination habe man Gespräche geführt und werde zukünftig in enger Abstimmung arbeiten. Der Verwaltungsvorstand werde regelmäßige Berichte erhalten.

Herr Waßmann bittet darum, nennenswerte Zwischenstände auch dem Ausschuss für Personal und Organisation und dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vorzulegen.

Die Verwaltung sagt dies zu.

Der Ausschuss für Personal und Organisation ist sich einig den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ­als erledigt anzusehen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 10.06.2020 vor:
Die SPD-Fraktion bemängelt, dass in diesem Zwischenbericht Projekte als Nordwärts-Projekte beschrieben werden, bei denen Nordwärts gar nicht involviert war, wie z.B. der „Sternmarsch“.

Die Fraktion B90/Die Grünen schließen sich dieser Meinung an und sind weiterhin erstaunt, dass mittlerweile Pflichtaufgaben der Verwaltung als Projekte deklariert werden. Auch würden die eigentlichen Akteure und Initiatoren der Projekte nicht mehr genannt.

Nordwärts ist als Bürgerprojekt gestartet, das wird leider nicht mehr deutlich.

Grundsätzlich ist die Bezirksvertretung über die vielen Projekte erfreut.

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" mit den gemachten Anmerkungen zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.20 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich11 Ja-Stimmen (SPD Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

„Die auf S. 24 des Sachstandsberichtes angeregte weitere Vollzeitstelle einer muttersprachlichen Familienbegleiterin wird eingerichtet.“

Begründung: Der Sachstandsbericht legt dar, dass ein Teil der EU2-Zuwander*innen aus der Nordstadt in andere Stadtteile abwandert. Eine muttersprachliche Betreuung könne unter den Umständen eines erweiterten räumlichen Zuständigkeitsbereichs des muttersprachlichen Familienhelfer*innen -Teams für nicht mehr in der Nordstadt ansässige Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe nicht aufrechterhalten werden.
Eine räumliche Durchmischung von Bevölkerungsgruppen ist aus vielerlei Gründen wünschenswert und sollte nicht dadurch behindert werden dass es für effizient befundene Hilfsangebote nur in der Nordstadt gibt.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ mit oben genannten Zusatz (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten) zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.20 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich11 Ja-Stimmen (SPDFraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten: „Die auf S. 24 des Sachstandsberichtes angeregte weitere Vollzeitstelle einer muttersprachlichen Familienbegleiterin wird eingerichtet.
Begründung: Der Sachstandsbericht legt dar, dass ein Teil der EU2-Zuwander*innen aus der Nordstadt in andere Stadtteile abwandert. Eine muttersprachliche Betreuung könne unter den Umständen eines erweiterten räumlichen Zuständigkeitsbereichs des muttersprachlichen Familienhelfer*innen -Teams für nicht mehr in der Nordstadt ansässige Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe nicht aufrechterhalten werden.

Eine räumliche Durchmischung von Bevölkerungsgruppen ist aus vielerlei Gründen wünschenswert und sollte nicht dadurch behindert werden dass es für effizient befundene Hilfsangebote nur in der Nordstadt gibt.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ mit oben genannten Zusatz (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.20 vor:

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.09.2020:

Siehe oben!

AUSW; 16.09.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt
den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zur Kenntnis. Der hierin enthaltene Antrag wird aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der SPD-Fraktion heute lediglich als eingebracht betrachtet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, des Ausschusses für Personal und Organisation und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.
zu TOP 7.5
Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 19. Zwischenbericht für das Jahr 2019 zur Kenntnis.

zu TOP 7.6
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17308-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand Mai 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 7.7
Pilothafte Weiterqualifizierung des "nordwärts"-Teilprojektes Nr. 540 „Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum“ zu einem Unterstützungszentrum Ethnische Ökonomie (UZEÖ)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17835-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

a) die Gründung und den Aufbau eines Unterstützungszentrums Ethnische Ökonomie (UZEÖ) in der "nordwärts"-Gebietskulisse als Pilotprojekt für einen Zeitraum von drei Jahren, mit der Option der Verlängerung je nach Projekterfolg
b) 1,5 befristete Projekteinsätze (1 Projektmanager*in, 0,5 Projektassistenz) für einen Zeitraum von drei Jahren, mit der Option der Verlängerung je nach Projekterfolg
c) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.



zu TOP 7.8
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16368-19)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.20 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:

….die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitter unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Punkt 2 der Beschlussfassung wird wie folgt ersetzt: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren grundsätzlich im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Alternativ können die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.“

Begründung: Städtische Grundstücke sollen nicht mehr verkauft, sondern durch Erbpacht in der öffentlichen Hand gehalten werden, um das kommunale Grundvermögen zu erhalten…

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) erklärte zum Antrag ihrer Fraktion, dass sie dafür seien, das kommunale Grundvermögen zu erhalten. Durch die Formulierung „grundsätzlich“ im Antrag ihrer Fraktion sei die Möglichkeit für Ausnahmen gegeben.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke & Piraten) bemängelte, dass man der Klausel, unter Beschlussvorschlag 2 der Vorlage, so nicht zustimmen könne, da es noch keine Vereinbarung mit dem Liegenschaftsamt bezüglich Vorkaufsrechten und Wiederveräußerung der Immobilien gebe. Das sei in Arbeit, aber noch ohne Ergebnis. Sie formulierte einen mündlichen Antrag (Antrag 1): Es sei zu favorisieren, dass die Stadt städtische Grundstücke in Eigenregie mit Kitas bebaut, alternativ in Erbpacht. Frau Dr. Tautorat zog den Antrag während der Sitzung zurück, da dies im AFBL diskutiert werden müsse.

Herr Grohmann (SPD-Fraktion) merkte an, dass Erbbaurecht laut Finanzausschuss in Niedrigzinsphasen das schlechteste sei, was man am Markt platzieren könne, da die Investoren lieber kaufen. Da dies der Kinder-und Jugendausschuss sei, könne seine Fraktion dem Antrag politisch in der Sache folgen, da er inhaltlich dem immer wieder formulierten Willen des Ausschusses entspricht.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke & Piraten) teilte mit, dass sie dem Beschlussvorschlag der Originalvorlage unter Punkt 2 folgen könne, wenn man ihn auf kommunale Unternehmen wie z.B. DOGEWO und verlässliche lokale Bauträger als Investoren begrenzen würde. Sie stellte für die Fraktion Die Linke & Piraten mündlich den Antrag (Antrag 2), den Punkt 2 der Beschlussfassung wie folgt um das Wort „lokalen“zu ergänzen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten gemeinnützigen freien Träger oder den kommunalen Träger vermieten. Alternativ können entweder den lokalen Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen oder die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) erklärte, dass seine Fraktion die Beschlussvorschläge, wie in der Vorlage vorgesehen, mittragen würde. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei in seiner Tragweite nicht gänzlich überschaubar, da er nicht wisse, ob Erbbaurecht für die Träger akzeptabel sei, oder ob dadurch der Ausbau weiterer Kitas gehemmt würde. Er sehe den Ausschuss nicht als fachkompetent für Erbbaurecht.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke & Piraten) zeigte Unverständnis darüber, dass die Stadt eigene Grundstücke nicht in Eigenregie bebaue. Es gebe eineinteressante Studie der Universität Leipzig, „Langfristige Anmietung und kommunaler Eigenbau von Kitas in Leipzig im Vergleich“. Da werde das Investorenmodell dem Eigenbaumodell gegenübergestellt, über die Dauer von 25 Jahren. Ihre Fraktion lehne das Investorenmodell ab. Es sei egal ob Erbbaurecht attraktiv sei oder nicht, da städtische Grundstücke in städtischem Besitz bleiben sollten.

Herr Loose (AWO) erklärte, dass es für ihn als Träger der Bau von Kitas in Eigenregie nicht unbedingt von Vorteil sei, da die Investitionskosten nicht so refinanziert werden könnten wie bei einem Investor. Er würde ebenfalls einen lokalen kommunalen Investor wie z.B. DOGEWO bevorzugen.

Herr Schade-Homann (Ev. Kirchenkreis Dortmund) führte aus, dass die evangelische Kirche eigene Grundstücke einbringe und sie mit Investoren ausschließlich im Erbbaurecht mit Kitas bebaue. Man habe auch keinen Mangel an Investoren. Schwierigkeiten bereite die Frage, ab wann der Investor weiterverkaufen dürfe. Man würde sich wünschen, dass es eine Sperrzeit von mehreren Jahren gebe, auch wegen der Gewährleistung des Gebäudes.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk) ergänzte in der Rolle der Investorin, dass der Erhalt von Grundstücken und die Bebauung im Erbbaurecht eine politische Haltungsfrage sei.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnt den Antrag (Antrag 2) der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich (1 Ja, 6 Nein, 7 Enthaltungen) ab.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mehrheitlich (gegen 3 Stimmen CDU-Fraktion) zu.
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt mehrheitlich (gegen 3 Stimmen CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund folgenden geänderten Beschluss zu fassen.

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Übernahme des nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Schaffung neuer Gruppen entsprechend des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2011 (DS-Nr. 03685-11) für die Dauer des Mietvertrages (max. 25 Jahre) erfolgt.

Dieser Grundsatz wird für die folgenden Fälle ausgeschlossen:
a) Fehlende Zugehörigkeit des Trägers zu einem Spitzenverband
b) Bereitstellung sogenannter betrieblicher Plätze, bei denen der Träger Betrieben oder Institutionen im Rahmen der Bedarfsplanung des Jugendamtes Belegrechte einräumt
c) Vorliegen einer Vereinbarung im Mietvertrag, nach der der Träger eine Kaltmiete oberhalb der Regelungen des KiBiz vereinbart (vorbehaltlich eventueller Einzelentscheidungen des Verwaltungsvorstandes im Hinblick auf städtebauliche Interessenslagen)
d) Umwandlung einzelner, bereits vorhandener Betreuungsplätze für über dreijährige Kinder in Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in den Bestandseinrichtungen
e) Festsetzung eines zusätzlichen Elternbeitrages durch den Träger über das Essensentgelt hinaus

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den jeweiligen Trägern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten gemeinnützigen freien Träger oder den kommunalen Träger vermieten. Alternativ können entweder den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen oder die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren grundsätzlich im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Alternativ können die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.

Nach ausführlicher Diskussion bieten Herr Stüdemann (Stadtdirektor) und Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) an, den Sachverhalt mit möglichen Varianten für die erste Sitzung des nächsten Jahres anhand einer Verwaltungsvorlage aufzubereiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich damit einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 02.09.20 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 7.9
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17323-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.20 vor:
AUSW, 16.09.2020:

Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass seine Fraktion Pkt.1 des Beschlussvorschlages ablehne, weil man den hiernach vorgesehen Kunstrasenbelag für einen dieser Bolzplätze aufgrund des hierfür erforderlichen, hohen Pflegebedarfes und damit verbunden hohen Kosten nicht für empfehlenswert halte.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund Punkt 1 des u. a. Beschlusses mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie die Punkte 2. Und 3. einstimmig zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Maßnahme „Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen“ für drei Bolzplätze mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 500.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021, bestehend aus den nachfolgenden Teilmaßnahmen:


1. Umbau des Bolzplatzes Burgholzstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 313.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
2. Umbau des Bolzplatzes Dürener Straße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
3. Umbau des Bolzplatzes Stollenpark mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 122.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.20 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Maßnahme „Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen“ für drei Bolzplätze mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 500.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021, bestehend aus den nachfolgenden Teilmaßnahmen:
4. Umbau des Bolzplatzes Burgholzstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 313.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
5. Umbau des Bolzplatzes Dürener Straße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
6. Umbau des Bolzplatzes Stollenpark mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 122.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021

zu TOP 7.10
Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18211-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung und Weiterentwicklung der im Rahmen des Projektes „Sprachbrücken – Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ erfolgreich erprobten Maßnahmen.

zu TOP 7.11
Fortführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18264-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU- und AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Fortführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik, vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 vorbehaltlich der weiteren Förderzusage durch die Engagement Global gGmbH/ Kommunen in der Einen Welt.

zu TOP 7.12
"Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18112-20)

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Beantwortung von zwei Fragen bis zur Ratssitzung:
1. Welche Maßnahmen werden für die Mehraufwendungen in Höhe von 3 Mio. Euro, die schon für 2020 veranschlagt worden seien, gefördert?
2. Welche zusätzlichen Aufgaben sollen die drei neu eingerichteten Planstellen bei der Wirtschaftsförderung übernehmen und in welche Weise wird die Arbeit des TZ-NET dort eingebunden?

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sagt eine Beantwortung bis zur Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 7.13
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratung- und Bildungshaus in der Nordstadt"
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18283-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW getroffene

D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g

folgenden Inhalts:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Erhöhung des Weiterleitungsbescheides an die Stiftung Soziale Stadt zur Durchführung des Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ (DS-Nr. 03327-15, DS-Nr. 05925-16 und DS-Nr. 13179-19) um 2.150.000 €. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 5.970.000 € auf insgesamt 8.120.000 €.

Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird
mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90% der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 5.373.000 €. Für die aktuelle Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 7.160.580 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 597.000 € um 362.420 € auf insgesamt 959.420 €.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 8.120.000 €, bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2023) eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 47.971 €.





Monegel Mader Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage 1
(See attached file: Anfrage FDP_Entwicklung der städtischen Finanzen_ Corona_Schreiben StK_23.09.2020 .pdf)

Anlage 2

(See attached file: 3. Managementbericht 2020 inkl. Anlagen.pdf)

Anlage 3

(See attached file: 20200915 Sachstand Gewerbesteuer.pdf)