Niederschrift (öffentlich)

über die 32. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 20.09.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD) i. V. für Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Karl Heinz Dingerdissen (FDP/BL) i. V. für Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Wissmann –20/AL
Matthias Schulte –20/1
Gerd Mehlgarten 20/3
Stefan Heynen –20/2
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Andrea Daniel –20/3

Martin Pütz – 20/3
Christina Künstler – 20/3
Franga Russo-Bydolek – 20/2-1
Natalie Hepner – 20/2
Lea Krämer – 20/3
Sebastian Minker – 20/3
Viktoria Grausam – 20/3
Vanessa Rösler – 20/1
Lena Zils – 20/2
Jürgen Krause – 1/GB 1
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Jürgen Skaliks – 57/FABIDO GL
Pascale Ledune – 8/GF Inv
Siegfried Flenner – 65/BL
Markus Mönikes – 65/2-3
Ulrich Dreiskämper – 64/2.3
André Knoche – 52/1 – Sportdirektor
Dirk Aschenbrenner – 37/AL
Ursula Grosch – 32/ZD
Klaus Peter Hillebrand – 51/4
Harald Landskröner – 51/4

3. Gäste:


./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 32. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 20.09.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.07.2018


2. Finanzen

2.1 2. Managementbericht 2018
Kenntnisnahme

2.2 Skonto / Städtische Betriebe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11531-18-E2)

2.3 Mehreinnahmen durch frühzeitigere Planrechtschaffung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11528-18-E1)

2.4 Mindestlohn
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11930-18)

2.5 Hannibal-Kosten
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12125-18)

2.6 Kosten der IGA 2027
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12120-18)

2.7 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11633-18)

2.8 Aktueller Sachstand der Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11870-18)

2.9 Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus dem Fredenbaumpark und Einführung einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11143-18)

2.10 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11645-18)

2.11 Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg / Asselner Hellweg - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11163-18)

2.12 Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie für Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen (§§ 11,12,21 und 22 Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen /BHKG NW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10796-18)


3. Beteiligungen

3.1 Freier Eintritt in Dauerausstellungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12131-18)

3.2 Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna über die Erbringung von Verkehrsleistungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11794-18)

3.3 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstraße 268, Dortmund-Husen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11795-18)

3.4 DEW21: Änderung des Gesellschaftsvertrages der GreenPocket GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11862-18)

3.5 Stärkung der personellen Besetzung in FABIDO-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11292-18)

3.6 Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11677-18)

3.7 Satzung der Stadt Dortmund für das Deponiesondervermögen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11815-18)

3.8 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11068-18)


4. Liegenschaften

4.1 Büroflächenbedarfe der Dortmunder Stadtverwaltung (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung)
mündlicher Bericht

4.2 Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke.
Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2018
(Drucksache Nr.: 11034-18)


4.3 Änderung der Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Entscheidungen des Oberbürgermeisters über Abbrüche von Immobilien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11733-18)

4.4 Sanierung des Sozialamtes "einfacher Ausstattungsstandard"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11756-18)


5. Sondervermögen

5.1 Ausbau der Erschließungsanlage im Bebauungsplangebiet Hö 275 - Stichstraße Auf der Kluse
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11735-18)


5.2 "Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11764-18)


6. Sonstiges

6.1 Sachstandsmitteilung zur Verzinsung nach der Abgabenordnung aufgrund von BFH-Entscheidungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11542-18)

6.2 Marktsituation in der Bauwirtschaft und Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11669-18)

6.3 Zwischenbericht zum Projekt "Überprüfung der IT-Fachverfahren als Vorverfahren zum gesamtstädtischen Rechnungswesen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11267-18)

6.4 Energiebericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11536-18)

6.5 Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Reigl benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.07.2018

Die Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.07.2018 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
2. Managementbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11398-18-E1)

Frau Künstler (Stadtkämmerei) erläutert die Eckpunkte zum 2. Managementbericht 2018 (Anlage 1) Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) fragt in Bezug auf die Verschlechterung der altersdiskriminierenden Besoldung nach, ob es bezüglich der im Raum stehenden 2,8 Mio. Euro eine Verfahrensvereinbarung geschlossen worden sei. Er könne sich kaum vorstellen, dass jeder Beamte oder Beamtin einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Bei Betrachtung der Summe müsste dies allerdings fast der Fall sein. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit in Anspruch genommen würde, die Erfahrungsstufen neu festzusetzen. Das sei eine kostengünstige Möglichkeit für die Stadt. Er bittet um Erläuterung, wie die Summe zustande gekommen sei.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass dies ein Thema für den Ausschuss für Personal- und Organisation sei. Hier sei wichtig zu wissen, dass 2013 die Beamten und Beamtinnen von der Personalverwaltung angeschrieben worden seien, die Stadt habe alle Ansprüche, jeweils mit oder ohne Berechtigung, kenntlich gemacht. Nach der Ausurteilung seien die Beamten und Beamtinnen erneut mit einer 8-seitigen Mitteilung angeschrieben worden. Die prognostizierte Verschlechterung sei nach jetzigem Stand das maximale Risiko. Im Einzelfall sei das eine komplizierte Angelegenheit. Der Prüfvorgang sei jetzt erst einmal abzuwarten.
Er bittet, das Thema im Fachausschuss von der Personalverwaltung erläutern zu lassen.

Herr Tölch bittet darum, dieses Thema als Empfehlung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation weiterzugeben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, so zu verfahren.

zu TOP 2.2
Skonto / Städtische Betriebe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11531-18-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
vorab wird angemerkt, dass sich das Rechnungswesen in den Eigenbetrieben bzw.
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen an den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
ausrichtet und die Eigenbetriebe ihre Prozesse im Rechnungswesen nach eigenen
Gesichtspunkten organisieren. Insoweit beziehen sich die Antworten nur auf die städtischen
Fachbereiche.
Zu den gestellten Fragen der Fraktion FDP/ Bürgerliste nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:


zu Frage 1)
Im Jahr 2017 wurde in 83,8 % der Rechnungen der Skontoabzug realisiert, bei denen
Skontosätze bei der Rechnungsbearbeitung vorgegeben wurden, Es handelt sich hierbei um
9.716 von 11.600 Geschäftsvorfällen.

zu Frage 2)
Die allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt Dortmund sehen grundsätzlich ein
Zahlungsziel von 21 Tagen bei 2% Skontoabzug und 30 Tage netto vor.
Diese Durchlaufzeit berücksichtigt die vorliegenden Schnittstellen beim
Rechnungsbearbeitungsprozess einer großen Verwaltung:
· der Bereich Post- und Scanstelle des Dortmunder Systemhaues bearbeitet den Rechnungseingang und digitalisiert die Rechnungen,
· die Fachbereiche stellen die rechnerische und sachliche Richtigkeit fest, fügen ggf. weitere Unterlagen digital bei und geben die Geschäftsvorfälle zur Buchung und Auszahlung frei sowie
· die Stadtkasse bucht nach Prüfung die Geschäftsvorfälle im Buchhaltungssystem und veranlasst die Auszahlung.

Wie man der beigefügten Tabelle entnehmen kann, wird das Zahlungsziel entsprechend der
allgemeinen Geschäftsbedingungen in 9 von 10 Fällen gehalten.
Kürzere Skontofristen sind zu akzeptieren, wenn diese durch den Lieferanten bei
Rechnungsstellung angeboten werden oder diese in Ausschreibungsverfahren bei
Zuschlagserteilung akzeptiert werden müssen. Die Inanspruchnahme des Skontos gelingt in
den Fällen einer kürzeren Frist nur bei optimaler Personalbesetzung und fehlerfreier
Bearbeitung, aber immerhin noch in der Mehrzahl der Fälle.

Zahlungsziel:
Skontoabzug in
Anzahl Rechnungen
mit Skontoabzug
Anzahl Rechnungen
mit Skontoverlust
Realisierungsquote
0 – 6 Tage
64
27
57,8 %
7 - 13 Tage
1.179
553
53,4 %
14 – 20 Tage
3.422
598
82,5 %
21 und mehr Tage
6.935
706
89,8 %

11.600
1.884
83,8 %

Skontoverluste begründen sich in der Regel durch längere Prozessdurchlaufzeiten wie
zurückgewiesene fehlerhafte Buchungsvorschläge sowie fehlende Abwesenheitsvertretungen.

zu Frage 3)
Um den Skontoverlust möglichst gering zu halten, informiert seit 2017 die Stadtkasse die
betroffenen Fachbereiche über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Skontoabzug per
Mail, wenn die Rechnungen digitalisiert wurden, einen Skontoabzug ausweisen und der
Rechnungsbetrag über 10.000 Euro liegt.
Der Skontoverlust hat sich gegenüber dem Jahr 2016 von 93.000 Euro auf 53.000 Euro im
Jahr 2017 reduziert.
Bei den Rechnungen mit einem Zahlungsziel von 21 und mehr Tagen (gemäß des
Zahlungszieles der allgemeinen städtischen Vertragsbedingungen) betrug der Skontoverlust
21.800 Euro im Jahr 2017.

zu Frage 4)
Ein solches von der Fraktion FDP/Bürgerliste angeregtes System ist bereits implementiert.
Die Fachbereiche der Stadt Dortmund arbeiten seit 2016 flächendeckend mit dem frühzeitigen
Scannen von Eingangsrechnungen und einer workflowunterstützten
Rechnungsbearbeitungssoftware.
Es ist beabsichtigt, dass der Workflow bis zum 01.04.2020 auf die Eigenbetriebe der Stadt
Dortmund ausgeweitet wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Mehreinnahmen durch frühzeitigere Planrechtschaffung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11528-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.
zu Ihrer Anfrage ist Folgendes auszuführen:

1. Personalentwicklung
Die Bewilligung von drei zusätzlichen, befristeten Stellen im Geschäftsbereich
Bauleitplanung / Städtebau (61/4) hat Mitte 2015 zu der Einstellung von zwei
Bauassessoren und zwei Landschaftsarchitektinnen, die sich eine Freiraumplanungsstelle
teilen, mit einer Befristung bis Mitte 2019 geführt.

2. Projektsachstände
Vor dem Hintergrund der neuen, befristeten Planstellen konnten zahlreiche Projekte des
Sondervermögens bzw. Planungen für städtische Grundstücke initiiert und im Rahmen der
jährlich fortgeschriebenen Jahresarbeitsprogramme vorangebracht werden. Auch konnte
in der Regel auf die Unterstützung von externen Planungsbüros für die Erstellung der
städtebaulichen Entwürfe und Bebauungspläne verzichtet werden.
Diese Projekte gehen insgesamt weit über die in der Anfrage aufgeführten
Wohnbauflächen Rhader Hof, Wickede-West und Sölder Waldstraße hinaus. Aufgrund
der Komplexität und zahlreichen Gutachtenerfordernisse wurde die damit einhergehende
Projektdauer der angefragten Projekte durch die Aufnahme neuer Projekte, insbesondere
für städtische Flächen des Sondervermögens kompensiert. Die Projektbearbeitung liegt
insgesamt weit über dem Maß, welches mit dem vorhandenen Personalstamm im Rahmen
des Jahresarbeitsprogramms hätte bewältigt werden können.

Darüber hinaus laufen derzeit weitere städtische Projekte wie z.B. Hö 273 – westlich
Wellinghofer Straße (ehemalige Feuerwache) und Hom 285 – südlich am Rombergpark –
oder die Satzung „Nördliche Dorfergänzung Grevel“.
In den nördlichen Stadtbezirken liegt der aktuelle Fokus der Wohnbauentwicklung auf der
Vermarktung weiterer Bauabschnitte der städtischen Liegenschaften im Mengeder
Erdbeerfeld und in der Brechtener Heide.
Die Wohnbauentwicklung in den Bezirken der Innenstadt umfasst die städtischen
Liegenschaften im Bereich der Sckellstraße mit zwei geplanten Änderungsverfahren für
die Bestandsgebäude im Westen und die Stellplatzflächen im Osten sowie städtische
Flächen im Bereich des Dortmunder U für Mikroapartments. Auf die Darstellung dieser
städtischen Projekte wird an dieser Stelle verzichtet. Aber auch sie stellen einen wichtigen
Beitrag für die Stadtentwicklung und Unterstützung des städtischen Haushalts dar.


2.1 Angefragte Projektsachstände
Projektstand Lü 181 – Rhader Hof –
Der Aufstellungsbeschluss für den Lü 181 wurde bereits im Februar 2006 gefasst. Nach
einer Zurückstellung des Verfahrens durch Beschluss des damaligen AUSWI im
November 2010 ruhte die Bearbeitung des Verfahrens. Mit Ratsbeschluss von 10/2014
wurde eine priorisierte Bearbeitung reklamiert. Es handelt sich um ein Baugebiet für ca.
50 Wohneinheiten. Die inhaltliche Weiterführung erfolgte mit einem sogenannten
Startgespräch im Juni 2015, um die erforderlichen Arbeitsschritte und Gutachten
verwaltungssintern zu definieren. Der wesentliche Untersuchungsbedarf bestand in einer
Altlastenuntersuchung der ehemaligen Hofstelle (Mineralölspedition) sowie einer
Ableitungstrasse für das Niederschlagswasser zum Dellwiger Bach. Von diesen
Ergebnissen war letztendlich die Umsetzung des gesamten Projektes abhängig. Im August
2015 wurde deshalb eine erste orientierende Untersuchung vergeben. Diese musste für die
Hoffläche zur Abschätzung der zu erwartenden Sanierungskosten ergänzt und konnte
insgesamt im Januar 2017 abgeschlossen werden. Mit dieser Investitionssicherheit wurde
die Hoffläche, die für die Erschließung des geplanten Baugebietes unabdingbar ist, durch
das Liegenschaftsamt im Jahr 2017 erworben. In 2017/ 2018 erfolgte die Vergabe eines
Bodengutachtens zur Untersuchung der Schutzwürdigkeit, dessen Ergebnisse seit Mai
2018 vorliegen. Der erforderliche Umweltbericht wurde unmittelbar folgend im Juli 2018
vergeben.
Der zeitliche Ablauf des Projektes ist durch die zahlreichen Gutachten beeinflusst worden,
die nicht parallel vergeben werden konnten, da die Ergebnisse u.a. aufeinander aufbauen
bzw. entscheidend für die grundsätzliche Klärung der Machbarkeit des Projektes waren.
Nunmehr liegen alle Informationen sowie die komplette Grundstücksverfügbarkeit vor.
Das Verfahren kann inhaltlich und formal weitergeführt werden.
Es ist geplant, den Bebauungsplanvorentwurf im III. Quartal 2018 fertigzustellen und
noch im Jahr 2018 die formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
2 BauGB einzuleiten. Ein Offenlegungsbeschluss ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

Projektstand Br 196 – Wickede–West –
Zunächst wurde für das Projekt mit der neuen befristeten Personalverstärkung ein
städtebaulicher Entwurf für ca. 150 Wohneinheiten erarbeitet. Im November 2015 konnte
ein verwaltungsinternes Startgespräch durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wurden
erforderliche Gutachten (Entwässerungskonzept, bodenkundliches Gutachten,
Artenschutz) vergeben und im März 2016 der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan gefasst. Im Mai 2016 wurde vor Ort eine Bürgerinformationsveranstaltung
durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB lief im Juni /
Juli 2016.
Die Herausforderungen dieses Projektes liegen in der komplizierten
Entwässerungssituation (hoch anstehendes Grundwasser, geringes Gefälle zum nächsten
Vorfluter) sowie den vorgefundenen schutzwürdigen Böden (Kalkgleye). Insbesondere
letztgenannter Belang hat nach Vorliegen des Gutachtens Ende 2016 einen intensiven
Abstimmungsprozess in 2017 mit der Unteren Bodenschutzbehörde sowie eine
Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes erforderlich gemacht
Nächster Verfahrensschritt ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die
noch im Jahr 2018 vorbereitet werden soll. Zu diesem Zeitpunkt liegt auch der Abschluss
der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe 2) vor. Parallel wird die Ausschreibung für die
erforderlichen archäologischen Gutachten erfolgen.

Projekt Stand Ap 211 – Sölder Waldstraße –
Das städtebauliche Konzept sieht ein Einfamilienhausgebiet für ca. 40 bis 50
Wohneinheiten vor.
Dieses Projekt ist aus Sicht der Betriebsleitung des Sondervermögens sowie der
Verwaltung im Kontext zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan Ap 162 – Tulpenstraße –
zu sehen. Es wird – insbesondere in Abstimmung mit der Ortspolitik - empfohlen, das
Verfahren erst zu beginnen, wenn der unmittelbar benachbarte Bebauungsplan Ap 162n –
Tulpenstraße – (ca. 70 Wohneinheiten im Einfamilienhausbau) abgeschlossen ist und in
die Vermarktung gehen kann. Derzeit ist seit September 2017 eine erneute Klage vor dem
Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Mit einem Verhandlungstermin ist
üblicherweise in 1,5 bis 2 Jahren, in diesem Fall Mitte 2019 zu rechnen.
Die Zurückstellung dieses Planverfahrens entspricht den vom Rat beschlossenen
allgemeinen Handlungsempfehlungen zur Wohnbauflächenentwicklung (2016) mit einem
Vorrang für die Innenentwicklung sowie einer Priorisierung von Projekten für den
Geschosswohnungsbau.

2.2 Weitere abgeschlossene bzw. formal initiierte Verfahren auf städtischen
Grundstücken des Sondervermögens
Projekt Hö 275 – Auf der Kluse –
Die städtische Fläche des Sondervermögens wurde kurzfristig für ein Baugruppenprojekt
mit ca. 25 Wohneinheiten entwickelt. Der Satzungsbeschluss wurde nach einem
Projektstart in 2016 durch den Rat der Stadt am 17. Mai 2018 gefasst. Der Bebauungsplan
ist seit dem 15. Juni 2018 rechtskräftig.

Hom 278 Änd. Nr. 1 – ehemaliges HPH Zillestraße –
Der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes für diese städtische Fläche wurde am 17.05.2017, der Satzungsbeschluss
bereits am 16.11.2017 gefasst. Der geänderte Bebauungsplan ist seit dem 15.12.2017
rechtskräftig. Es sind 5 Gebäude mit insgesamt ca. 30 Wohneinheiten und ein
Apartementhaus für junge behinderte Erwachsene geplant. Das Liegenschaftsamt wird das
Grundstück zeitnah vermarkten.

Projektstand Br 213 – Pleckenbrink –
Aufgrund der Komplexität des Bebauungsplanes Br 196 – Wickede-West – und dem
damit einhergehenden intensiven Abstimmungsbedarf wurde ein weiteres
Wohnbauflächenprojekt in Wickede initiiert, das in der Nutzungsaufgabe der städtischen
Sportplatzfläche an der Morgenstraße sowie des Entwicklungsinteresse eines privaten
Bauträgers für ein unmittelbar angrenzendes Privatgrundstück begründet ist.
Es ist beabsichtigt, auf den Freiflächen östlich der Straße Pleckenbrink und südlich der
Morgenstraße auf insgesamt ca. 4 ha eine neue Wohnsiedlung mit etwa 65
Einfamilienhäusern (Privatgrundstück), 80 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
(insgesamt ca. 145 Wohneinheiten) sowie einer Kindertagesstätte (auf städtischem Grund)
zu entwickeln. Der Aufstellungsbeschluss ist am 29. Juni 2016 gefasst worden. Es wurde
ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet. Die Trägerbeteiligung ist im 1.Quartal 2018
erfolgt. Ein Offenlegungsbeschluss wird nach Fortschreibung der Gutachten sowie der
Erschließungsplanung in 2019 erfolgen.

2.3 Weitere initiierte Projekte auf städtischen Grundstücken
Darüber hinaus wurden zahlreiche Planungen durch die Erarbeitung städtebaulicher
Entwürfe und Durchführung verwaltungsinterner Startgespräche initiiert. Auf dieser Basis
konnten wichtige Handlungsparameter wie z.B. Gutachtenerfordernisse als Grundlage für
weitere Planungsschritte definiert werden.

Lü 189 – Oberdelle –
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für eine TEK (städtisches
Grundstück) ergänzt um Geschosswohnungsbau für ca. 40 Wohneinheiten
(Geschosswohnungsbau, privat) sowie Durchführung eines verwaltungsinternen
Startgesprächs. Ein Aufstellungs- und Offenlagebeschluss ist für das I. Quartal 2019
geplant.

Ap 231 – Wohngebiet Untere Pekingstr. –
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für ca. 50 Wohneinheiten
(Geschosswohnungsbau / Einfamilienhäuser) und eine TEK (ggf. soll auch ein Neubau
der Gerhard-Hauptmann-Grundschule erfolgen) sowie Durchführung eines
verwaltungsinternen Startgesprächs. Die Weiterführung des Projektes ist insbesondere
von vertiefenden bergbaulichen Untersuchungen abhängig.

Lü 120 Änderung Nr. 4 Hauptschule Bövinghausen
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für 70 Wohneinheiten sowie
Durchführung eines verwaltungsinternen Startgesprächs. Die Weiterführung des
Projektes ist insbesondere von der Klärung der Erschließungssituation abhängig.

Lü 140 Änderung Nr. 4 - Auf dem Toren
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für ca. 100 bis 120 Wohneinheiten
(Geschosswohnungsbau / Einfamilienhäuser) sowie Durchführung eines
verwaltungsinternen Startgesprächs.

Lü 106 Änderung Nr. 3 Nördlich Limbecker Straße
Durchführung eines internen Startgesprächs für die Planung einer TEK (städtisches
Grundstück) und Einrichtung für Menschen mit Behinderung (Grundstück einer
privaten Stiftung). Aufgrund des Grundstückszuschnitts und des Baumbestande sollen
beiden Projekte in einem Gebäudekomplex realisiert werden. Hierzu steht noch die
Rückmeldung des Vorhabenträgers aus.

Hö 118 Änderung Nr. 1 südlich Steinkühlerweg
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für eine TEK, Einzelhandel und
Geschosswohnungsbau für ca. 25 Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau).
Gutachtenvergabe (Schall) wurde initiiert.

Ap 234 - Sichterweg /Emschertalgrundschule
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für einen Turnhallenneubau und
ein Wohngebiet für ca. 60 Wohneinheiten sowie Durchführung eines internen
Startgesprächs. Vorbereitung der Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur
Überflutungsvorsorge / Entwässerung.

3. Fazit
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2017 ist der Vorrang der
Innenentwicklung vor der baulichen Inanspruchnahme des Freiraums weiter gestärkt
worden. Diese Prämisse spiegelt sich ebenfalls im Beschluss des Rates aus dem Jahre
2016 über die „Handlungsempfehlungen zur Wohnbauflächenentwicklung“ wider,
wonach die Aspekte der Innenentwicklung und der Stärkung der vorhandenen
Infrastruktur als Ziele zu verfolgen sind. In den Handlungsempfehlungen wird außerdem
eine Priorisierung von Geschosswohnungsbau dargelegt.
Zudem empfehlen die Liegenschaftsverwaltung und der Geschäftsbereich
Stadtentwicklung (61/2), Wohnbauflächen in Ortsteilen nicht zeitgleich und
konkurrierend in die Vermarktung zu bringen, sondern sukzessive zu entwickeln. Das
betrifft in Wickede die Wohnbauflächenentwicklungen am Etzelweg (privat), am
Pleckenbrink sowie Wickede-West. In Sölderholz / Lichtendorf gilt diese Empfehlung für
die Bereiche Tulpenstraße und Sölder Waldstraße.
Die beiden vorgenannten Sachverhalte haben zu einer gewissen Prioritätenverschiebung
bei der Initiierung bzw. Fortführung der Planverfahren geführt, wobei die unbestrittene
Zielsetzung zur Schaffung eines breiten Wohnraumangebotes auf städtischen
Grundstücken aufrechterhalten und sogar forciert wird. Die Änderung von Prioritäten
betrifft insbesondere das Projekt Sölder Waldstraße, das aktuell – wie bereits dargelegt –
nicht bearbeitet wird. Die Anzahl der im Bereich Sölder Waldstraße realisierbaren
Wohneinheiten (ca. 40 bis 50) konnte jedoch durch Abschluss der beiden Projekte „Auf
der Kluse“ und ehemaliges HPH Zillestraße mit ca. 55 Wohneinheiten und einem
ausgewogeneren Nutzungsmix adäquat kompensiert werden.
Die Bearbeitungsdauer der Projekte wird des Weiteren von zwei Aspekten bestimmt:
- Verzögerung in der Bearbeitung von externen Gutachten und sonstigen Fachbeiträgen
durch die aktuelle Investitionskonjunktur und die damit verbundene Auslastung von
Gutachter- und Planungsbüros,
- Steigerung der Themenkomplexität sowie des rechtlichen Anspruchs an die
Planverfahren, was ein sehr sorgfältiges Arbeiten erforderlich macht, um gerichtlichen
Überprüfungen gerecht zu werden.
Letztendlich konnten mit der Verstärkung des zeitlich befristeten Personals im
Geschäftsbereich Städtebau / Bauleitplanung (61/4) bislang insgesamt Projekte, die weit
über das politisch beschlossene Maß und das eigentliche Jahresarbeitsprogramm
hinausgehen, initiiert und zum Teil bereits abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund
der unter 2.3 genannten Planverfahren und weiterer städtischer Projekte, die in der
sogenannten Vormerkliste für Bebauungsplan-Verfahren registriert sind, erscheint eine
Verlängerung der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse über den Zeitraum Mitte 2019
hinaus angeraten. Eine dauerhafte Verstärkung des Personals wäre vor dem Hintergrund
der künftigen Planungsaufgaben und einer Weiterentwicklung von Dortmund als
wachsende Stadt– nicht nur im Bereich der Wohnbauflächenentwicklung – äußerst
wünschenswert.
Sollten Fragen offen geblieben sein, stehe ich für weitere Erläuterungen gern zur
Verfügung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Mindestlohn
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11930-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:


die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um die Beantwortung folgender Frage:Wie viele Beschäftigte
· in der Stadtverwaltung Dortmund und

· in den städtischen Unternehmen/Betrieben erhalten aktuell einen Stundenlohn, der unter 12 Euro liegt?


Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag eingeräumt, dass ein Gehalt auf Mindestlohn-Niveau von aktuell 8,84 Euro selbst nach 45 Beitragsjahren nicht für eine Rente oberhalb der Grundsicherung ausreicht! Und während des aktiven Berufslebens (Vollzeit) reicht der aktuelle Mindestlohn gerade für ein Leben, das sich finanziell auf Hartz IV-Niveau bewegt.

Nicht nur die LINKE fordert deshalb schon lange einen Stundenlohn von mindestens 12 Euro. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat errechnet, dass sogar erst ein Mindestlohn von 13 Euro vor Altersarmut schützen würde. Und in der Stadt Hamburg hat die Bürgerschaft erst im Mai dieses Jahres auf Antrag von SPD und Grünen beschlossen, einen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro für alle Beschäftigten der Stadt und der städtischen Betriebe/Unternehmen einzuführen.

Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 2.5


Hannibal-Kosten
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12125-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Es wird um einen aktuellen Sachstand bezüglich des Themenkomplexes Hannibal gebeten.
2. Es wird um eine Aufstellung der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund gebeten.

Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 2.6


Kosten der IGA 2027
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12120-18)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12120-18-E1)
hierzu-> Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
- Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11741-18)
hierzu-> Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2018
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme und Antrag der AfD-Fraktion vor:

bekanntlich beabsichtigt die Verwaltung dem Rat der Stadt Dortmund, die Teilnahme der Stadt Dortmund an der IGA 2027 als eine von mehreren Revierstädten vorzuschlagen. Einer der Hauptstandorte soll Dortmund mit „Emscher nordwärts“ werden.

Wie sich aus der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 04.09.2018 ergibt, hat die Landesregierung eine generelle Unterstützung der IGA 2027 zugesagt. Im IGA-Konzept wird ein dezentrales Großereignis angestrebt, das laut Machbarkeitsstudie bis zu 5 Mio. Besucher anlocken könnte.

Zur Frage der Finanzierung wird in der Pressemitteilung ein Eigenanteil der Stadt Dortmund von schon jetzt 6,5 Mio. Euro für die Jahre 2019-2028 veranschlagt. Die Bereitstellung dieser Mittel sei Voraussetzung für die Gründung und Finanzierung der Durchführungsgesellschaft zur IGA 2027.

Grundsätzlich ist die Aufwertung der Stadt Dortmund durch das Projekt „Emscher nordwärts“ und die Teilnahme an der IGA 2027 zu begrüßen. Der Finanzierungsbeitrag von 650.000 Euro p.a. erscheint vor dem Hintergrund der für die Stadt Dortmund eintretenden strukturellen Verbesserungen auch nicht überhöht.

Es muss allerdings garantiert werden, dass die Stadt Dortmund nicht mit weiteren maßgeblichen Kosten belastet wird. Insbesondere ist die Zusicherung einzuholen, dass überplanmäßige Verluste nicht durch die Stadt Dortmund getragen werden. Der Vertrag mit dem DFB bezüglich des Deutschen Fußballmuseums ist dafür ein schlechtes Beispiel. Es darf insoweit den Entscheidungsträgern im Dortmunder Rat nicht der Umstand verschwiegen werden, dass die vergangenen IGAs erhebliche Defizite einfuhren. In einer Plenardebatte am 13.07.2018 im Düsseldorfer Landtag erläuterte Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dass die IGA in Hamburg, die vorletzte große internationale Gartenschau, ein Defizit von 70 Millionen € verursacht habe, welches das Land Hamburg tragen musste. Das Defizit der letzten IGA in Berlin läge bei 36 Millionen €. Hierüber müssten die Kommunen informiert werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Hamburg und Berlin um Stadtstaaten handelt, so dass städtische und Länderinteressen nicht auseinanderfallen. Für die IGA 2027 gilt das nicht. Daher muss sichergestellt werden, dass die Stadt Dortmund nicht über ihren Finanzierungsbeitrag hinaus an Verlusten beteiligt wird.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Kenntnis von der Tatsache, dass die vorhergehenden IGAs in Hamburg und Berlin defizitär waren? Falls ja, war auch die Höhe bekannt?

2. Soweit die Verwaltung Kenntnis hatte, warum wurde bislang der Rat über diesen wichtigen Punkt nicht unterrichtet?

3. Beabsichtigte die Verwaltung eine Information? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?

4. Hat die Verwaltung bereits Vorkehrungen getroffen bzw. Verhandlungen aufgenommen, um dem Risiko der Übernahme von Verlusten entgegenzuwirken? Falls ja, in welcher Form?

Die AfD-Fraktion stellt weiter folgenden Antrag:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rat der Stadt Dortmund ausführlich über das Gesamtkonzept der IGA 2027 zu informieren und hierbei insbesondere über mögliche Verlustrisiken hinzuweisen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt nur dann an dem Projekt beteiligt, wenn zuvor festgelegt werden kann, dass die Übernahme von Verlusten nicht über den geplanten Finanzierungsbeitrag hinausgehen wird.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und entsprechende Verhandlungen zu führen, damit eine Beteiligung der Stadt Dortmund an der IGA 2027 unter diesen Bedingungen erfolgen kann.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Verwaltungsvorlage aufgrund des u. a. Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vor:

Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
Grunsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksachen Nr.: 11741-18)
hierzu-> Überweisung; Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 11.09.18
Hierzu liegt vor Antrag gemäß § 5 (1) GeschO in Verbindung mit § 25 (3) GeschO des Behindertenpolitischen Netzwerks:
„Angesichts der Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung der Umwelt für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung bitte ich für das Behindertenpolitische Netzwerk bereits im Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der Internationalen Gartenausstellung 2027 um folgende Ergänzung:
Der Rat der Stadt (…)
f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

ABVG 11.09.2018:

Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion mit dieser Maßnahme ein hohes Kostenrisiko verbinde. Vor diesem Hintergrund werde man in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen entsprechenden Antrag stellen.

Danach wird wie folgt abgestimmt:
1. Zum o. a. Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), zu.
2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Fraktion AfD), nachfolgenden ergänzenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat der Stadt

a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,

b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,

c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,

d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,

e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).
Ergänzung:

f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.18 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 11.09.2018 (siehe oben)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 12.09.2018.

Verschiedene Bezirksvertreter bemängelten die Vergesellschaftung der Natur und das kleine Biotope wegfallen. Es wurde nachgefragt, wer die Planung machen soll, da schon Planer fehlen. Außerdem sollte die nachträgliche Nutzung gewährleistet sein. Es entstehen
100.000,-- € Kosten für den Rückbau. Das Geld sollte besser in den sozialen Wohnungsmarkt fließen. Eine nachteilige Großprojektierung sollte nicht stattfinden (z. B. Eintritt für Bürger). Eine nachhaltige Planung wäre zu befürworten.
Bezüglich der IGA 2027 bleibt Mengede außen vor (IGA endet in Deusen). Es sollten die vorhandenen Wege attraktiver gemacht werden.
Aus den folgenden Gründen empfahl die Bezirksvertretung Mengede die o. g. Vorlage nicht:
- der finanzielle Aufwand ist unverhältnismäßig zur Nutzung,
- die Rückbaukosten sind nicht nachhaltig und
- die Planung sollte über das Projekt hinaus weiter fortgeführt werden.
-
Die Bezirksvertretung Mengede folgte einstimmig der Empfehlung nicht.

AUSW, 19.09.2018:

Herr Rm Garbe führt an, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde. Da man finanzielle Folgerisiken ausschließen möchte, werde man in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen entsprechenden Antrag hierzu stellen.

Herr Rm Klösel merkt an, dass man bereits in der Anfangsphase der Planungen entsprechende Sanitäreinrichtungen einplanen solle.

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,

b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,

c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,

d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,

e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).
Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dahinter stehe, die IGA nach Dortmund zu holen. Er bittet die noch offenen Fragen bezüglich der Finanzierung zu beantworten. Seine Fraktion wolle sicher gehen, dass keine Risiken zu erwarten seien.

Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch ihre Fraktion die IGA im Ruhrgebiet begrüße. Es habe bereits Diskussionen im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk gegeben. Dort habe man einer Barrierefreiheit, soweit möglich, bereits zugestimmt.

Herr Dreiskämper (Teamleiter Amt für Wohnen und Stadterneuerung) erläutert, dass mit dem Dortmunder Beitrag ein zentraler Grün-, Erholungs- und Erlebnisraum geschaffen und erschlossen werden soll. Der Emscher Raum solle erreichbar und erfahrbar werden. Damit schaffe man nachhaltig Wohn- und Lebensqualität, die auch vorab wirksam werden solle. Im Veranstaltungsjahr 2027 werde man die Beiträge der Kommunen unter dem Dach der IGA zusammenführen. Das Ruhrgebiet werde so imagefördern inszeniert und dargestellt. Wirkungsvolle Entwicklungsimpulse seien genauso wichtig, wie ein gutes Außenimage.
Alle Berechnungen für Kosten, Infrastruktur, Highlights und die Refinanzierung durch Fördermittel beruhten auf Kalkulationen, die im jetzt anlaufenden Planungsgeschäft geschärft werden müssten.
Der zweite Finanzierungsanteil befasse sich mit dem Durchführungshaushalt des RVR. Das sei mit Kosten in Höhe von 85 Mio. Euro kalkuliert. Dabei seien die Eintrittsgelder die entscheidende Größe.
Die Besucherprognose sei sehr vorsichtig und beruhe auf eine Annahme der denkbar ungünstigsten Entwicklung, da es sich um eine Freiluftveranstaltung handele.
Risikolosigkeit als Vorbedingung mache eine Handlung und Planung unmöglich.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde, ebenso der Ergänzung. Dem Antrag der AfD-Fraktion trete ihre Fraktion nicht bei.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Äußerungen von Frau Brunsing an.
Er bittet die Verwaltung, im Laufe der Jahre um Sachstandsberichte, auch bezüglich der Abgrenzung der Projekte mit dem RVR.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich bezüglich der Abstimmung den Vorrednern an. Das Projekt sei für Dortmund und die gesamte Region wichtig und aus seiner Sicht nicht mit dem Kirchentag vergleichbar.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion ausdrücklich begrüße, was die Verwaltung an Vorarbeit geleistet habe. Mit dem Projekt könne man Chancen nutzen, die Lebensqualität für die Menschen im Ruhrgebiet nachhaltig zu verbessern. Dem Antrag der AfD-Fraktion werde seine Fraktion nicht zustimmen.

Die Verwaltung sagt die Beantwortung der im Antrag der AfD-Fraktion enthaltenen Fragen für die nächste Sitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o. a. Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden, ergänzenden (fett) Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt

a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,

b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,

c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,

d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,

e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).

f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.


zu TOP 2.7
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11633-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2018 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 100.000,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 881.475,60 €.



zu TOP 2.8
Aktueller Sachstand der Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11870-18)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 11870-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion vor:
zum Tagesordnungspunkt 2.8. stellen wir folgende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung:
· Lfd. Nr. 24 und lfd. Nr. 46 ämterübergreifende Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen

Beschlussvorschlag:

Der AFBL stellt fest, dass die Verwaltung den Beschluss bisher nicht umgesetzt hat.

Auch der mit Beschluss des AFBL vom 05.07.2018 für diese Sitzung eingeforderte Bericht über die Organisation der Projektverantwortung liegt nicht vor.

Der heute vorliegende Sachstandsbericht zeigt unter lfd. Nr. 39 – flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept –


deutlich auf, dass es auch für die Umsetzung von Beschlüssen der Ratsgremien erhebliche Koordinierungsdefizite gibt. Stattdessen plant die Verwaltung eine Vorlage, um den Beschluss aufzuheben.

Die Verwaltung wird daher dringend aufgefordert, eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle für Gremienbeschlüsse einzurichten und den AFBL in der Sitzung am 14.02.2019 über den Stand der Umsetzung incl. Projektverantwortung und Geschäftsprozess zu informieren. Die avisierte Vorlage mit DS-Nr. 11652-18 zur Aufhebung des Haushaltsbegleitbeschlusses ist somit obsolet.


· Lfd. Nr. 39 flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept

Beschlussvorschlag:

Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss hat der Rat Hinweise aus der Bevölkerung und dem Seniorenbeirat aufgegriffen. Die jährliche Bürgerbefragung im Rahmen des WOH zeigt deutlichen Handlungsbedarf auf. Auch im Hinblick auf den steigenden Städtetourismus und geplante Großveranstaltungen sollte die Entwicklung eines Serviceangebots selbstverständlich sein.

Mit dem Sachstandsbericht zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen betrachtet die Verwaltung den Beschluss mit dem Hinweis auf die Sanierung der Toilettenanlage am Nordmarkt als erledigt.

Der AFBL stellt mit starker Betroffenheit fest, dass es nicht gelungen ist, die Verwaltung für die Bedeutung dieses Themas zu sensibilisieren.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, den Sachstand der vorgesehenen Lösungen incl. Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept dem AFBL am 12.02.19 vorzustellen. Das Projekt „Nette Toilette“ aus dem Stadtbezirk Hörde sollte hierbei als Anregung dienen. Eine Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk wird empfohlen.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bedankt sich bei den Verwaltungsbereichen, die die Haushaltsbeschlüsse abgearbeitet haben, bzw. zurzeit abarbeiten. Seine Fraktion habe bereits heute, nach dem Beschluss der letzten Sitzung, eine Stellungnahme der Verwaltung erwartet, die leider nicht vorliege. Deshalb habe seine Fraktion das Thema erweitert auf die Koordination von Ratsbeschlüssen. Seine Fraktion sei der Meinung, dass dieser Ausschuss sich ebenfalls zur Vorlage mit der Drucksachen Nr.: 11652-18 positionieren sollte. Bei einem entsprechenden Votum in der heutigen Sitzung müsse die Vorlage nicht weiter verfolgt werden.
Weiterhin gibt er an, dass seine Fraktion es für ambitioniert halte, wenn ein Begleitbeschluss „Konzepte, einschließlich Umsetzung und Vermarktung für die Nutzung von Toiletten in den Stadtbezirken“ damit beantworte, dass jetzt die Toilette am Nordmarkt saniert werde. Das sei nicht angemessen, auch bezogen auf den kommenden Kirchentag oder den Städtetag. Seine Fraktion erwarte bis Februar 2019 ein von der Verwaltung vorgestelltes Rohkonzept.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass er die Reaktion auf einen noch nicht umgesetzten Haushaltsbegleitbeschluss zum letzten Haushalt, für sehr weitreichend halte. Das werde eine Person nicht leisten können, es handele sich um tausende Beschlüsse pro Jahr. Die Verwaltung sei so aufgebaut, dass der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung mit den Fachdezernaten und den zuständigen Fachbereichen genau diese Aufgabe erledige. Im Einzelfall könne es vorkommen, dass differente Auffassungen zur Erfüllung eines Beschlusses vorhanden seien. Die Situation sei die, dass der Verwaltungsvorstand, der Idee des Baudezernenten, den Beschluss zur Koordinierung der Bezirksvertretungsangelegenheiten zurück zu nehmen, mehrheitlich nicht gefolgt sei. Der Oberbürgermeister habe darum gebeten, dass der Beschluss erfüllt werde und ein Vorschlag der Politik zur Umsetzung der Maßnahme zugeleitet werde. Das Einzige, was fehlerhaft gewesen sei, ist, dass in der Anlage zur Drucksachen Nr. 11870-18 die Anlage nicht angepasst worden sei. Die Anlage enthält die Stati der Fachbereiche über die Umsetzung der Maßnahmen. Das Baudezernat sei darauf hingewiesen worden, dass diese Aufstellung geändert werden müsse. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für alle Beschlüsse der Stadtverwaltung sei seines Erachtens zu weitreichend und nicht hilfreich.
Bezogen auf den Beschluss der Toiletten gibt er an, dass die Stadt mit dem Toilettenaufsteller-Unternehmen Anfang der 2000er Jahre einen Vertrag geschlossen habe, der in 1 ½ Jahren auslaufe. Zurzeit befinde sich die Stadt in der juristischen Klärung. Der Eigentümer habe in der Zwischenzeit das Unternehmen veräußert. Es werde geklärt, was rechtlich auf der vorliegenden gültigen Vertragslage an Erweiterungskapazitäten realisiert werden könne. Er schlägt vor, das Thema nach Klärung der juristischen Lage erneut hier aufzurufen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, wann mit der Realisierung der beiden beschlossenen Maßnahmen zu rechnen sei. Er weist darauf hin, dass der Begriff „nette Toilette“ eher eine Vereinbarung mit Gaststätten und dergleichen mehr sei und unabhängig von Aufstellungsverträgen, bezogen auf stationäre Einrichtungen zu sehen sei.

Herr Stüdemann merkt an, dass das Bauunternehmen, das sich um die Sanierung der Nordstadttoilette kümmern sollte, einen anderen lukrativeren Auftrag vorgezogen habe. Zurzeit suche man nach einem Nachfolgeunternehmen. Er bietet an, das Thema in der nächsten Sitzung als Berichterstattung zu behandeln und der zweite Punkt werde in der schriftlichen Berichterstattung aufgenommen.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf Maßnahme 12, in der eine Konferenz für den 20.09.18 erwähnt werde. Sie bittet um Antwort, ob diese Konferenz heute stattfinde.
Zum Antrag gibt sie an, dass ihre Fraktion sich zum ersten Punkt enthalte werde und den zweiten Punkt mittragen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Vermutung des Stadtkämmerers richtig sei, die Verärgerung in seiner Fraktion sei sehr groß gewesen. Der Vorschlag hatte ja den Grund, dass in der Vergangenheit nichts abgearbeitet worden sei. Seine Fraktion habe den Eindruck gehabt, dass die Verwaltung organisatorisch diesbezüglich nicht so gut aufgestellt sei und deshalb habe es den Vorschlag gegeben, dort nachzubessern. Die Verwunderung über die Aussage der Verwaltung, dass die Koordinierungsstelle überflüssig sei, sei deshalb groß gewesen. Er erwarte, dass der Rat in seiner Gesamtheit, wenn so ein Beschluss gefasst werde, ernst genommen werde. Das sei bereits ausführlich mit dem Fachdezernenten kommuniziert worden.
Bezüglich der Toilette könne man den Hinweis des Stadtkämmerers hinsichtlich der Nordmarkttoilette natürlich auch unter einem sozialen Aspekt sehen. Es gäbe viele Menschen in der Stadt, die nicht in der Nordstadt wohnen, aber gerne darüber reden. Kein Weiterkommen innerhalb eines Jahres spreche für eine Verwaltung in dieser Größe für sich. Den Antrag halte seine Fraktion aufrecht.

Herr Düdder erklärt, dass sich die Koordinierung auf die Beschlüsse beziehe, für die die Zuständigkeit nicht von vornherein klar geregelt sei. Es handele sich um eine Lotsenfunktion. Das könne man sauber im Geschäftsprozess für die Umsetzung regeln.
Die Politik sei nicht daran interessiert, an jeder Ecke eine Toilette hinzustellen, das werde missverstanden.

Herr Stüdemann erklärt, dass es sich um einen berechtigten Unmut in den Stadtbezirken handele. Die Verwaltung sei nicht untätig gewesen, es habe eine ganze Reihe von Sitzungen gegeben, in denen Vereinbarungen getroffen worden sind, bestimmte Dinge grundsätzlich zu verändern. Herr StR Lürwer habe es dann so identifiziert, dass damit die wesentlichen Mängel abgearbeitet worden seien. Der Verwaltungsvorstand sehe das so nicht, das Thema werde nach dem Urlaub von Herrn StR Lürwer noch einmal aufgegriffen und zur Umsetzung gebracht.
Er teile die Auffassung des Verwaltungsvorstandes, dass es einen Koordinierungsprozess geben soll. Die Protokollierung in der Anlage zur Vorlage hätte geändert werden müssen, es täte ihm leid, dass das unterblieben sei.
Er nehme mit, dass dem Stadtbezirksmarketing die Bitte angetragen werde, das Konzept „nette Toilette“ auch in anderen Stadtbezirken zu realisieren. Dann blieben immer noch markante Standorte, wo man um eine Toilettenanlage nicht herum kommen werde. Die juristische Gesamtlage sei zu bewerten.
Er sagt zu, einen Bericht zum Bearbeitungsstand der drei o. g. Themen als Ratsvorlage mit Beteiligung der Fachausschüsse vorzulegen.

Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) merkt an, dass es sich bei dem Toilettenthema um ein Reizthema handele. Es sei ein Unding, dass z. B. beim Bau des Jugendtreffpunktes in Hörde keine Toilette vorhanden sei und die Jugendlichen ca. 2 km zu Fuß gehen müssten, um eine Toilette zu erreichen.

Herr Stüdemann hält fest, dass es bereits festgelegt sei, dass der Jugendtreff in Hörde eine Toilette erhalten werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass es bemerkenswert sei, dass so ein Thema derart endlos diskutiert werde und ein Thema wie die IGA 2017, mit einem erheblichen finanziellen Risiko für die Stadt, mal eben empfohlen werde. Er bittet, diese unterschiedlichen Bedeutsamkeiten für die Stadt zu berücksichtigen. Er stimme gegen den Antrag.


Auf Wunsch der Antragsteller, lässt der Vorsitzende, Herr Monegel (CDU-Fraktion), beide Beschlussvorschläge wie folgt, einzeln abstimmen:

Zu Lfd. 24 und lfd., Nr. 46 ämterübergreifende Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

Zu Lfd. Nr. 39 flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Weiterhin nimmt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018“ zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus dem Fredenbaumpark und Einführung einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11143-18)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob es eine Rückfalloption für den Fall, dass das Big Tipi nicht mehr da sei, gäbe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass die Stadt die nächsten 20/25 Jahre zweckgebunden sei, da sie Fördermittel erhalten habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus der Parkanlage Fredenbaum
2.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi ab 01.10.2018

zu TOP 2.10
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11645-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 4 Abs. 7 S. 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße.

zu TOP 2.11


Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg / Asselner Hellweg - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11163-18)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Steigerung gewaltig sei. Beim Nachlesen stelle man fest, dass die Umleitungsstrecken evtl. durch den Umleitungsverkehr leiden würden und deshalb nachgebessert werden müsste. Das habe man anscheinend vorab vergessen, genau wie die provisorische Zufahrt zum REWE. Er halte es für ratsam, solche Planungen im Vorfeld zu regeln.

Frau Uehlendahl (Amtsleiterin Tiefbauamt) erklärt, dass es sich nicht um Vergesslichkeit handele.
Dass die Umleitungsstrecke und die Sanierung nach der Baumaßnahme direkt in die Kosten eingerechnet worden sei, hänge damit zusammen, zu versuchen, Fördergelder entsprechend zu requirieren. Es sei erforderlich die Maßnahme umzusetzen, auch nach Beendigung der Baumaßnahme. In der Regel sei es nicht der Fall, dass nach Abschluss der Baumaßnahme die Umleitungsstrecken zu sanieren seien. Das sei hier im speziellen Fall erforderlich und erst im weiteren Verlauf der Planung dieser Baumaßnahme zu Tage getreten. Die Abwicklung sei sehr komplex und im Rahmen der Vorplanung und Kostenbetrachtung sei nicht erkennbar gewesen, dass für REWE und TEDi eine gesonderte Ausfahrt erforderlich sein würde. Ohne diese zusätzliche Ausfahrt würden die LKW´s durch die Innenstadt fahren, was kostengünstiger wäre, aber eine hohe Beeinträchtigung durch den Verkehr darstellen würde. Es handele sich um eine Leistung, die für die Verbesserung des Verkehrsablaufes zusätzlich mit aufgenommen worden sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass es dennoch schön wäre, wenn auch eine zusätzliche Leistung bereits beim ersten Grundsatzbeschluss eingepreist worden wäre. Es irritiere ihn, dass heute Frau Uehlendahl geantwortet habe, die neuen Abbiegespuren seien gemacht worden, um auch Fördergelder zu erhalten und im gestrigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen habe sie erklärt, dass die Kosten dafür von REWE und TEDi erstattet würden. Er bittet um Aufklärung.

Frau Uehlendahl gibt an, dass von REWE und TEDi die endgültigen Abbiegespuren erstattet würden. Dort sei eine durchgängig zwei streifige Fahrbahn, die für das Linksabbiegen auf das REWE/TEDi-Gelände entsprechend durch eine Linksabbiegespur ergänzt werde. Diese Linksabbiegespur werde von REWE/TEDi erstattet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, das für den zweigleisigen Ausbau des Brackeler und Asselner Hellwegs im Baubeschluss mit der DS-Nr. 04452-16 am 29.09.2016 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 3.300.000,00 Euro um 2.300.000,00 Euro auf 5.600.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014438 – Asselner Hellweg von In den Börten bis Asselner Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 2.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 92.255,25 Euro.


zu TOP 2.12
Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie für Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen (§§ 11,12,21 und 22 Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen /BHKG NW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10796-18)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.
Ihre Fraktion habe sich gefragt, wie es sein könne, dass hier eine Verdienstausfallgrenze von 80 Euro aufgeführt sei. Das wolle ihre Fraktion im Fachausschuss klären.

Herr Aschenbrenner (Amtsleiter der Feuerwehr Dortmund) erklärt, dass die Regelung darauf basiere, dass rückwirkend darauf geachtet worden sei, wie die selbständigen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr in ihren Tätigkeiten vergütet würden. Daraufhin habe sich über die Dauer der Laufzeit der alten Satzung eine entsprechende Steigerungsrate ergeben. Es habe auch eine interkommunale Abfrage gegeben, wie in anderen Städten Nordrhein-Westfalens diese Sätze zurzeit gehalten würden. Diese beiden Parameter hätten dann dazu geführt, diesen Satz auf max. 80 Euro anzuheben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Freier Eintritt in Dauerausstellungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12131-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

der Rat der Stadt Dortmund soll am 15. November dieses Jahres beschließen, ab 2019 keinen Eintritt mehr für die Dauerausstellungen in den Dortmunder Museen zu verlangen. Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN begrüßt diese Pläne, hat dazu aber noch einige Fragen, um deren Beantwortung gebeten wird.


· Welche Einnahmen haben die Kulturbetriebe im Jahr 2017 durch den Verkauf des 5-Euro-Tickets erzielt, mit dem der Besuch aller Dauerausstellungen ermöglicht wurde?

· Laut Verwaltungsvorstand sollen ab 2019 die entgehenden Einnahmen durch „strukturelle Veränderungen“ kompensiert werden.
Um welche „strukturellen Veränderungen handelt es sich genau?
Ist geplant, Personal abzubauen?


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet wie folgt mündlich:
Zu Frage 1:
Es sind Einnahmen erzielt worden, die sich unter 10 000 Euro bewegen. Das sogenannte „Götheburger-Model“ funktioniert in Dortmund nicht.
Zu Frage 2:
Es gibt eine andere Art von Kassier- und Betreuungsaufwand. Die Kassier Dienste werden eingekauft, was bedeute, dass weniger Arbeitsleistung eingekauft wird.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ist damit mündlich beantwortet.

zu TOP 3.2
Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna über die Erbringung von Verkehrsleistungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11794-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Zusatzvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna über die Erbringung von Verkehrsleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG auf dem Gebiet des Kreises Unna zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstraße 268, Dortmund-Husen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11795-18)

Herr Naumann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion es generell begrüße, wenn für Sportvereine neue, barrierefreie Umkleidegebäude gebaut würden.
Er fragt nach, ob die angegebenen 700 T Euro eine Schätzung seien, oder ob es sich um eine Kostenaufstellung handele. Wenn ja, würde seine Fraktion diese Aufstellung und evtl. vorhandene Vergleichskostenaufstellungen gerne einsehen.
Weiterhin fragt er nach, ob die evtl. noch dazukommenden 30 % bereits eingerechnet seien.
Seine Fraktion bittet, die Vorlage in die nächste Ausschusssitzung zu schieben.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Wunsch, die Vorlage zu schieben, an.

Herr Knoche (Sportdirektor, Sport- und Freizeitbetriebe) erklärt, dass der Verein bereits vor 10 Jahren den Bedarf nach einer Toiletten- und Umkleidesituation gehabt hätte. Bei einer europaweiten Ausschreibung habe dann ein Unternehmen aus dem osteuropäischen Raum diese bestehende Anlage gebaut. Vor 4 Jahren sei dann festgestellt worden, dass diese Anlage nicht fachgerecht ausgeführt worden sei. Mittlerweile sei alles verschimmelt und kaum noch zu nutzen. Es bestehe ein dringender Handlungsbedarf, da ansonsten der Sportplatz aus der Nutzung genommen werden müsse. Diese Umstände hätten dazu geführt, dass in diesem Fall eine individuelle Planung in Auftrag gegeben worden sei. Diese beinhalte eine realistische Kostenschätzung, die von Fachleuten der Stadt Dortmund gegengeprüft worden sei. Die hohe Summe von 700 T Euro sei auf die horrenden Preissteigerungen im Baugewerbe (Planungs- und Baukosten) zurück zu führen.
Zur Frage nach Vergleichskostenaufstellungen gibt er an, dass die letzten Anlagen, die in der Größe gebaut worden seien, bei knapp 500 T Euro gelegen hätten. Trotzdem seien diese 700 T Euro eine realistische Kostenschätzung. Es handele sich um eine Standardausführung mit 4 Umkleidekabinen, 2 Schiedsrichterräumen, einem Sanitätsraum und einem kleinen Büro, sowie einer öffentlichen Toilette mit behindertengerechtem Zugang. Auf Dauer seien diese individuellen Planungen nicht zu finanzieren, deshalb sei das klare Ziel hier zukünftig eine standardisierte Lösung zu finden. In den nächsten Jahren gäbe es deutlichen Bedarf bei diesem Sektor. Es werde eine Ausschreibung auf den Weg gegeben, die zukünftig ermöglichen soll, kostengünstig solche Anlagen zu bauen.
Es gäbe zurzeit keine Ersatzlösung, eine Betreibung für ein weiteres Jahr sei nicht vorstellbar, das sei gesundheitsgefährdend. Die Zahlen der Kostenschätzung lägen vor, es gäbe konkrete Angebote und können jederzeit eingesehen werden.

Herr Naumann fragt sich dennoch, warum die Mängel nicht bei Bauabnahme erkannt worden seien und warum die Gewährleistung nach 5 Jahren nicht genutzt worden sei.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) merkt an, dass sein Verständnis bei diesem Preis verloren gehe. Er halte eine Standardisierung für ratsam.
Auch seine Fraktion bittet die Vorlage zu schieben, damit die Kosteneinschätzung geprüft werden könne.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass man überlegen müsse, ob man was tut, um den Verein zu retten. Seine Fraktion halte den Verein für die Region für wichtig und würde deshalb der Vorlage zustimmen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass ein Schieben der Vorlage keine zeitliche Verzögerung bedeute. Er bittet festzuhalten, dass die Sport- und Freizeitbetriebe zukünftig eine Standardisierung dieser Projekte vorgesehen habe. Er bittet, bis zum 08.11.18 zu beantworten, ob man sich bei diesen 700 T Euro auf eine Deckelung verständigen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.4
DEW21: Änderung des Gesellschaftsvertrages der GreenPocket GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11862-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GreenPocket GmbH.

zu TOP 3.5
Stärkung der personellen Besetzung in FABIDO-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11292-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Vorbehaltlich des Zustandekommens einer Dienstvereinbarung zwischen Betriebsleitung und Personalrat beschließt der Rat den Einsatz zusätzlicher Arbeitszeitanteile in Höhe 21,45 vzv. Stellen zur qualitativen Verbesserung der Anleitung von Auszubildenden und zur Stärkung der pädagogischen Arbeit in FABIDO-Tageseinrichtungen im Projektgebiet „Nordwärts“.

Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs FABIDO für die Jahre 2019-2022 bereit zu stellen, entsprechende Stellen dort einzurichten.

zu TOP 3.6
Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11677-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Begründung dargestellte Änderung des § 5 der Satzung für die Sparkasse Dortmund.


zu TOP 3.7
Satzung der Stadt Dortmund für das Deponiesondervermögen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11815-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.8
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11068-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2017 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresgewinn von 505.536,77 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2017 in Höhe von 505.536,77 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.

4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Büroflächenbedarfe der Dortmunder Stadtverwaltung (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung)
mündlicher Bericht

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) erläutert den Bericht zu Büroflächenbedarfe der Dortmunder Stadtverwaltung (Anlage 2) anhand einer Präsentation und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.

zu TOP 4.2
Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke.
Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2018
(Drucksache Nr.: 11034-18)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende, korrigierte Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.06.18 vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat wendet sich entschieden gegen die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins in
die Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke an die Stockumer Straße.
Bereits im Jahr 2002 gab es Pläne, neben der Kleingartenanlage Ardeyblick den Dortmunder
Reiterverein in das Landschaftsschutzgebiet zu verlagern. Die Naturschutzverbände konnten
gemeinsam mit einer Initiative zum Erhalt der Bolmke diese Planung verhindern. Auch die
Bezirksvertretung Hombruch hatte sich gegen die Verlagerung des Reitervereins
ausgesprochen.

Ein Teil der Fläche ist im Landschaftsplan Dortmund-Süd als Landschaftsschutzgebiet (LSG)
ausgewiesen. Der Entwurf des neuen Landschaftsplans sieht hier ein LSG (Nr. 29
„Renninghausen-Bolmke“) vor.

Als Schutzzweck heißt es dort:
 zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit
der Naturschutzgüter, insbesondere des Altbaumbestandes und der Streuobstwiese,
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes (Kulissenwirkung
zum NSG Bolmke),

 wegen seiner Bedeutung für die Erholung,

 als Refugialraum und Pufferzone für das angrenzende Naturschutzgebiet Bolmke. Im
Gebietsentwicklungsplan bzw. Regionalplan ist dort ein „Bereich zum Schutz der
Landschaft“ dargestellt, welcher eine Bebauung verbietet.
Die Verlagerung des Reitervereins ist mit folgenden Belastungen verbunden:

 Durch die Erstellung der Reithalle, der Pferdeställe und des Ausreitplatzes ist eine
weitere, große Flächenversiegelung notwendig,

 durch das Ausreiten in den Randbereichen des Naturschutzgebietes kommt es zu
weiterer Belastung der Nutzung sowie auch zu ökologischen Schädigungen,

 die Anwohner der Stockumer Straße und die Nutzer der anliegenden
Kleingartenanlagen werden zusätzlicher Verkehrsbelastung ausgesetzt.
Der Beirat bittet die Verwaltung, den Alternativstandort Salinger Feld (Fläche 3, südwestlich
Zur Hockeneicke) im Rahmen der Standortsuche zu prüfen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt in diesem Zusammenhang nach dem Stand der noch ausstehenden Prüfung eines geeigneteren Standortes.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass eine Abklärung stattfinde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.06.18 in korrigierter Form zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Änderung der Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Entscheidungen des Oberbürgermeisters über Abbrüche von Immobilien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11733-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Zuständigkeit für Abbruchmaßnahmen bei Immobilien künftig der Wertgrenze von 300.000,- € gem. § 41 Abs. 3 GO dem Oberbürgermeister obliegt. „Abbruchmaßnahmen“ sind dem Begriff „Bauvorhaben“ gem. Ziff. 14 b) 4. des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen -zuletzt geändert am 01.06.2017- zuzuordnen.

zu TOP 4.4
Sanierung des Sozialamtes "einfacher Ausstattungsstandard"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11756-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 13.863.579 € die Sanierung des Sozialamtes (Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für die Sanierung des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches Liegenschaften (FB 24) auf der Investitionsfinanzstelle 24W01507084011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2018: 462.842 €
Haushaltsjahr 2019: 500.000 €
Haushaltsjahr 2020: 7.097.205 €
Haushaltsjahr 2021: 4.731.470 €
Haushaltsjahr 2022: 600.000 €
Gesamt: 13.391.517 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 472.062 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind in 2017 auf die bestehende Anlage im Bau 12001929 gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 10.401,83 € berücksichtigt.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.

Die Investition bedingt ab 2022 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung der Städtische Immobilienwirtschaft (FB 65) in Höhe von 617.778,95 €.
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 793.100 € die weitere Planung und Realisierung der Zusatzmaßnahmen, die nicht Bestandteil der Strukturanalyse waren, um eine ganzheitliche Sanierung des Gebäudes zu ermöglichen.

Die Auszahlungen für die Sanierung des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 24 (FB 24) auf der Investitionsfinanzstelle 24 W01507084011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2018: 26.814 €
Haushaltsjahr 2019: 29.114 €
Haushaltsjahr 2020: 405.449 €
Haushaltsjahr 2021: 270.300 €
Haushaltsjahr 2022: 34.477 €
Gesamt: 766.154 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 26.946 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.

Die Investition bedingt ab 2022 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 46.255,00 €.

3. beschließt die Auslagerung des Fachbereiches 50 (Sozialamt) in das Interimsquartier ehem. Frenzelschule/Entenpoth und den Rückzug in die Luisenstraße mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 200.000 €.

Die Aufwendungen für die Umzüge sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter dem Auftrag 65BM01509999, Sachkonto 529907, wie folgt zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2019 10.000 Euro
Haushaltsjahr 2020 90.000 Euro
Haushaltsjahr 2021 100.000 Euro

4. beschließt auf Basis einer Kostenschätzung die Einrichtung von 4 E-Ladepunkten sowie die Errichtung von Vorbereitungen, welche für den Anschluss von 4 weiteren Ladepunkten notwendig sind, mit einem Gesamtvolumen von 45.000 Euro.

Die Auszahlungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Installationen der Ladesäulen erfolgen nach Freigabe des Haushalts durch den Rat aus dem Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums (FB 19) auf der Investitionsfinanzstelle 19_00136020002, Finanzposition 780200:

Haushaltsjahr 2021: 45.000 €

5. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 4 ff. HOAI) sowie der Ausführung der Sanierung des Sozialamtes.


5. Sondervermögen


zu TOP 5.1
Ausbau der Erschließungsanlage im Bebauungsplangebiet Hö 275 - Stichstraße Auf der Kluse
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11735-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 II GO NRW vom Oberbürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden getroffene

Dringlichkeitsentscheidung


folgenden Inhalts:

2. Die Bezirksvertretung Hörde beschließt den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlage im Bebauungsplangebiet Hö 275 – Stichstraße westlich der Straße „Auf der Kluse“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 920.000 €.
3. Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ermächtigt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF), einen Vertrag über die Straßenbaumaßnahme einer öffentlichen Straße zur Erschließung des Baugebietes „Auf der Kluse“ (Hö 275) in Dortmund Hörde mit der „Nachbarschaftliches Wohnen Auf der Kluse“ GbR (GbR), Dresdener Straße 30, 44139 Dortmund mit einem Gesamtvolumen von rd. 920.000 € abzuschließen.

Der Ausbau der Erschließungsanlage umfasst folgende Maßnahmen:

· Kanalbau
· Straßenbau
· Beleuchtung
· Verkehrsgrün
· Beschilderung
· Erforderliche Markierung

Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus erfolgt aus dem SV GVVF. Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des SV GVVF zur Verfügung.
Die Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 66 i. H. v. 1.500,00 €, der Kanalbau führt zu keiner jährlichen Belastung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung, weil der Aufwand bei der Kalkulation der Abwassergebühren berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


zu TOP 5.2
"Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11764-18)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob er es richtig verstehe, dass der Überschuss aus den Grundstücksverkäufen komme, während die Mieteinnahmen rückläufig seien.

Herr Niederquell (stellv. Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass das nicht korrekt sei. Das Segment Wohnbauflächenentwicklung, dass ungefähr ¼ der Umsätze des Sondervermögens ausmache, sei insgesamt defizitär. Im Bereich Vermietungsgeschäft, das ungefähr 3/4 des Geschäfts ausmache, sei insgesamt positiv. Deshalb gäbe es insgesamt ein positives Jahresergebnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2017 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 465.640.816,24 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 2.285.644,52 sowie der Lagebericht 2017 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von € 2.285.644,52 wird mit € 1.067.287,65 zum Ausgleich des bestehenden Verlustvortrages aus Vorjahren verwendet. Der verbleibende Betrag von € 1.218.356,87 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Sachstandsmitteilung zur Verzinsung nach der Abgabenordnung aufgrund von BFH-Entscheidungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11542-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Marktsituation in der Bauwirtschaft und Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11669-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zu der Marktsituation in der Bauwirtschaft und den Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Zwischenbericht zum Projekt "Überprüfung der IT-Fachverfahren als Vorverfahren zum gesamtstädtischen Rechnungswesen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11267-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Zwischenbericht zum Projekt „Überprüfung der IT-Vorverfahren zum gesamtstädtischen Rechnungswesen“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
Energiebericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11536-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes
Dortmund Nordstadt die Durchführung der Maßnahme „Planung, Gutachten, Evaluation und
Öffentlichkeitsarbeit“ mit Gesamtkosten in Höhe von 150.000 € in den HH-Jahren 2019 und
2020 und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung sowie mit der Vergabe der Leistungen an Dritte.

Von den Gesamtkosten entfallen auf die konsumtiven Maßnahmenanteile 60.000 € und
auf die investiven Anteile 90.000 €.

Die Maßnahme wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 120.000 € (80 % der förderfähigen Kosten) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt
somit 30.000 € (20 % der förderfähigen Kosten).

Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Die investiven Maßnahmeninhalte in Höhe von 90.000 € bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500 €.








Monegel Reigl Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage
(See attached file: 20180920-Präsentation-Büroflächenbedarfe_StadtDO.pdf)