Niederschrift

über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 08.06.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:55 - 18:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Hoffmann (CDU) i. V. f. Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr RM Brunsing (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Reil(Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr sE Clemens - Seniorenbeirat i. V. f. Herr sE Schröder


Herr Pardo - Integrationsbeirat
Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Dr. Otterbein - Beirat der unteren Landschaftsbehörde

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus - 64/AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Mager - 8/GF
Herr Ellerkamp - 8/dp
Herr Kollmann - 20/stv. Abtl.-L.
Herr Bollmann - 21/stv. AL
Herr Leist - 21/AL
Herr Klüh - 6/Dez.
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Schulte - 6/Dez.


4. Gäste:

Herr Schmied (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Schmitz-Ebert (Bezirksregierung Arnsberg)
Frau Hille (Gem. Umweltbehörde Dortmund, Bochum Hagen)
Herr Gimpel (Gem. Umweltbehörde Dortmund, Bochum Hagen)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 08.06.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 11.05.2011


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04355-11)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011

(Drucksache Nr.: 03640-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

3.2 Erstattungsanträge Straßenreinigungsgebühren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03720-11)

3.3 Kundenentwicklung bei DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04002-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04002-11-E1)

3.4 U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04319-11)

3.5 Übungseinsätze der RAF
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04353-11)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 - Auf dem Hohwart - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03857-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2011

(Drucksache Nr.: 03857-11)

4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West II. Beschluss zur Reduzierung und tlw. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung IV. Offenlegungsbeschluss V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/1- Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost VI: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04014-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2011

(Drucksache Nr.: 04014-11)

4.3 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"; Verbesserung der Spielmöglichkeiten im Park durch Neugestaltung der Spielplätze und Maßnahmen in der Grünanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03765-11)

4.4 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Umgestaltung Brüderwegallee: Verlegung der Bushaltespunkte, einschließlich der Veränderung der Verkehrsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03896-11)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n - Am Katzenbuckel - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I.Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Ev 130/3 n - Am Katzenbuckel -, II.Beschluss zur erneuten Offenlegung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03632-11)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 - Wohnsiedlung Am Eckey - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 - Wohnsiedlung Am Eckey -, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03760-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2011
(Drucksache Nr.: 03760-11)

4.7 Bauleitplanung; 42. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gut Königsmühle- und 2. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 –Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund Ellinghausen-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes –Gut Königsmühle- (42. Änderung); II. Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 –Güterverkehrszentrum Dortmund Ellinghausen- III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03910-11)

hierzu -> Schreiben zur Vervollständigung des Tagesordnungspunkt
(Drucksache Nr.: 03910-11-E1)

4.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-2 -Baumarkt Derne-
hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereichs Scha 130/1-2 -Baumarkt Derne-
II. Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04143-11)

4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 133 - Gneisenau-West / Südteil -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau-West / Südteil- und gleichzeitige Überplanung eines Teilbereiches des noch nicht rechtkräftigen Bebauungsplanes Scha 131 -Gneisenauallee-
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04145-11)

4.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InO 231 - ehemaliges Coca-Cola-Betriebsgelände - (zugleich tlw. Änderung des Durchführungsplanes 15)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur teilweisen Änderung des Durchführungsplanes 15, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04205-11)

4.11 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)

4.12 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2011 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04022-11)

4.13 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Handlungsfeld „Stadtgestaltungsleitplanung und Umsetzung“, Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Umgestaltung der Hörder Brückenstraße und ihr Umfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04108-11)

4.14 Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur des Regionalverband Ruhr - Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04072-11)

4.15 Immobilien in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04321-11)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Schadstofffreies Spielzeug und Mobiliar in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011

(Drucksache Nr.: 03916-11-E1)

6.2 Einsatz von LED-Leuchtkörpern bei der Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03959-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03291-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.04.2011 und am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2011
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2011 (
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2011

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2011

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2011

hierzu -> Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04303-11)

hierzu -> Schreiben des Rechtsbeistands der Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1-Initiative Dortmund e. V. vom 24.03.2011
- Lag bereits zur Sitzung am 13.04.2011 und am 11.05.2011 vor -

7.2 Maßnahmen zur Lärmreduzierung an Straßen im Dortmunder Stadtgebiet
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2011
(Drucksache Nr.: 03759-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

7.3 Internetgestützte Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04287-11)
7.4 Sanierung der Brücke Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03488-11)

7.5 Umbau der Kreuzung Osterfeldstraße / Burgholzstraße / An den Teichen zu einem Minikreisverkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03881-11)

7.6 Pilotprojekt "Grüner Asphalt"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04372-11)

7.7 Ge- und Verbotsregelungen am Phoenix-See
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04375-11)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "LEG-Siedlung Wickede"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03530-11)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Veränderung der Genehmigungspraxis nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) für Open-Air-Veranstaltungen herausragender Bedeutung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03766-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2011

(Drucksache Nr.: 03766-11)

12.2 Planfeststellungsverfahren „Roßbach – Ökologische Verbesserung Feldbach, Krengeldanzgraben, Schmechtingsbach von km 0,00 (Marten) bis km 2,20 (Somborn) in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03901-11)

12.3 Übertragung der Halde Schleswig auf den RVR
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2010
(Drucksache Nr.: 02409-10)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.12.2010 und am 02.02.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02409-10-E1)

13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

13.1 Initiative Dortmund Parks - Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03803-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011

(Drucksache Nr.: 03803-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

14. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

15. Anfragen
- nicht besetzt -



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Pisula benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderung :

Die Tagesordnungspunkte

7.1 Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1 Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03291-11)
und
7.2 Maßnahmen zur Lärmreduzierung an Straßen im Dortmunder Stadtgebiet
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2011
(Drucksache Nr.: 03759-11-E1)

werden von der Tagesordnung abgesetzt, da diese bereits in der vorherigen gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, behandelt wurden.


Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit der o.a. Änderung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 11.05.2011

Anmerkung:

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk bittet darum, dass die Antwort der Verwaltung auf seine Frage zu TOP 3.5 „Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund“ mit protokolliert wird.

Die Antwort der Verwaltung auf die zu TOP 3.5 gestellten Fragen erfolgte nicht in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 11.05.2011, sondern schriftlich zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.05.2011, dort unter TOP 2.3 (Drucksache Nr.:03685-11 E1) .

Herr Müller wurde entsprechend hierüber informiert.

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 11.05.2011 wird mit der o.a. Anmerkung genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB-Belastung im Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04355-11)

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 04355-11-E1)

das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten zur Untersuchung der Ursachen
für die Freisetzung von PCB durch die Firma Envio hat nicht nur strukturelle Mängel
bei den zuständigen Behörden aufgedeckt, sondern auch fehlerhaftes Ermessen bei handelnden
Personen konstatiert. Die durch PCB schwer beeinträchtigten MitarbeiterInnen
der Firma Envio warten seit nunmehr über einem Jahr auf Konsequenzen für die Verantwortlichen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter, während ENVIO im Internet unbehelligt
für die Entsorgung von PCB-haltigen Transformatoren wirbt. Der Regierungspräsident hat
verlauten lassen, dass er keine personellen Konsequenzen in Erwägung zieht, solange die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht abgeschlossen sind.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgende Fragen im Rahmen einer Stellungnahme
der Verwaltung/der Bezirksregierung beantworten zu lassen:

1. Ist dem Regierungspräsidenten bekannt, zu welchem Zeitpunkt die staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen voraussichtlich abgeschlossen sein werden?

2. Ist dem Regierungspräsidenten bekannt, in welchem Umfang gegen MitarbeiterInnen
der zuständigen Behörden ermittelt wird?

3. Behält sich der Regierungspräsident vor, im Falle einer Einstellung der Ermittlungsverfahren
gegen MitarbeiterInnen der Bezirksregierung disziplinarrechtliche Verfahren
einzuleiten?

4. Lässt sich aus den jüngsten Staubmessungen eindeutig herleiten, welche Firma für
den neuerlichen Anstieg der PCB-Belastung im Dortmunder Hafen verantwortlich
ist?

5. Wie begründet der Regierungspräsident die öffentlich geäußerten Vorwürfe gegenüber
der Umweltschutzbehörde in Hagen?

6. Welche Maßnahmen sind aus der Sicht der Bezirksregierung erforderlich, um unbedenkliche
Werte für PCB und Nickel zu erreichen?

7. Wie ist der momentane Stand des Sanierungsverfahrens für die Firma ENVIO?


RM Märkel erläutert zunächst den Hintergrund des o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrages.


Herr Schmied antwortet zu den vorliegenden Fragen wie folgt:


Zu 1.: Der Bezirksregierung ist dieser Zeitpunkt nicht bekannt.

Zu 2.: Der Bezirksgierung ist nicht bekannt in welchem Umfang ermittelt wird.

Zu 3.: Die Bezirksregierung Arnsberg wird die staatsanwaltlichen Ermittlungen abwarten. Dann wird die Bezirksregierung streng, gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Dienstrechts abschließend prüfen.

Zu 4.: Hierzu hat Herr Schmied die gemeinsame untere Imissionsschutzbehörde BoDoHa darum gebeten, im Anschluss an seine Stellungnahme eine Aussage zu treffen.

Zu 5.: Die Bezirksregierung Arnsberg hat öffentlich keine Vorwürfe geäußert. Es gibt ein Schreiben
der Bezirksregierung im Zusammenhang mit der PCB- und Nickelproblematik, in dem die Oberbürgermeisterin in Bochum und die Oberbürgermeister der Städte Dortmund und Hagen gebeten werden, die untere Imissionsschutzbehörde bei der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen. Dieses Schreiben ist offenbar in die Öffentlichkeit geraten. Es gibt aber keine in der Öffentlichkeit geäußerten Vorwürfe.

Zu 6.: Wir sprechen hier bei der PCB-und Nickelbproblematik über Depusition also über das, was sich absetzt und auf den Boden einwirkt. Was das Thema Nickel angeht, sind wir hier im Bereich der Vorsorge. Um vorzubeugen, dass über Jahrzehnte eine bestimmte Nickeleinwirkung erfolgt, werden bei den Anlagen der unteren Emissionsschutzbehörde und bei der Bezirksregierung derzeit umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, um festzustellen, welche Betrieb in Frage kommen und welche Maßnahmen durchzuführen sind. Zu der PCB- Problematik wird gleich die untere Imissionsschutzbehörde Stellung zu nehmen, da dies an die Frage 4. anschließt.

Zu 7.: Herr Schmied erinnert an die Vorträge, welche zu diesem Thema bereits in den letzten AUSWI - Sitzungen gehalten wurden, sowie an das Sanierungsfachgespräch. Das, was beim 2. Sanierungsfachgespräch ergänzend erarbeitet wurde, ist bereits berücksichtigt worden und in einer Anhörung gegenüber der Firma ENVIO eingeflossen. Die Frist für die Anhörung läuft Ende Juni ab. Es ist beabsichtigt, bis Ende Juni die Anordnung zur Gesamtsanierung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung zu treffen, damit die notwendigen Maßnahmen auch sofort vollzogen werden können.

Zu 4: Wie oben bereits durch Herrn Schmied angekündigt, antwortet Frau Hille von der gemeinsamen unteren Imissionsschutzbehörde BoDoHa hierzu wie folgt:

Es steht außer Frage, dass für den Anstieg der Emissionsmesswerte sowohl die Firma Interseroh als auch die Firma RAD verantwortlich sind. Danach ist eindeutig der Nachweis erbracht, dass sich bei den Hauptemittenten um diese beide Firmen handeln.

RM Märkel möchte wissen, ob diese Verursacher nun in die Pflicht genommen wurden, ihr Gelände zu sanieren und zu reinigen. Weiter möchte sie wissen, ob die Emissionen nun behoben sind und ob es zu keinen weiteren Emissionen kommen wird.

Frau Hille teilt mit, dass beide Firmen der strengen Überwachung der Unteren Emissionsschutzbehörde unterliegen. Was bisher festgestellt werden konnte, war, dass alle Auflagen und Nebenbestimmungen aus Bescheiden eingehalten wurden. Die Verstöße, die in
der jüngsten Vergangenheit festgestellt wurden, werden sofort mit Zwangsmitteln geahndet. Darüber hinaus steht man in ständigem Dialog darüber, was insbes. die Firma Interseroh, noch an emissionsmindernden Maßnahmen tun kann, um die Immissionen zu mindern. Frau Hille weist darauf hin, dass man dies erst in drei bis vier Monaten messtechnisch nachweisen kann. Demnach ist ihrer Meinung nach der Vorwurf verfrüht, dass die Maßnahmen, die man dort umgesetzt hat, nicht greifen würden.

Weitere Verständnisfragen werden durch Frau Hille beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsbergs sowie der gemeinsamen unteren Imissionsschutzbehörde BoDoHa zur Kenntnis.



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)

hierzu-> Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011-lag bereits zur Sitzung des AUSWI am 11.05.2011 vor-

hierzu-> Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2011

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„1. Gab es Gespräche mit den Architekten des Big Tipi hinsichtlich der Urheberbelange bei
einer veränderten Wiederherstellung des Big Tipi?
2. Wenn Ja: Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Wenn Nein: Warum sind diese Gespräche bis jetzt nicht geführt worden?

Hinsichtlich der Urheberbelange gab es keine Gespräche mit den Architekten. Der
Verwaltung liegt eine Stellungnahme des Rechtsamtes zum Urheberrecht vor, dessen
Ergebnis in der Vorlage dargestellt ist

3. Gibt es verbindliche Aussagen zur Rückzahlung von Bundes-, Landes- bzw. EU-Mittel bei
einem Rückbau des Big Tipi?

Es liegt bisher kein Rückzahlungsgesuch des Bundes, des Landes bzw. der EU vor.
Gemäß Ziffer 9.2.3 ANBestG, die Bestandteil des Förderbescheides ist, ergibt sich für den
Zuwendungsgeber ein Erstattungsanspruch, wenn die Zuwendung nicht mehr für den
vorgesehenen Zweck verwendet wird. Dies bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte
Fördersumme. Sollte das Big Tipi nicht mehr erhalten werden können, so besteht gem.
Ziffer 5.2 ANBestG eine unverzügliche Anzeigepflicht, wenn der Verwendungszweck
sich ändert oder entfällt.

4. Wie viele der Besucher pro Jahr kamen nicht aus Dortmund?

5. Wie viele der jährlichen Besucher des Big Tipi kamen aus dem Stadtbezirk Innenstadt-
Nord?

Zu 4-5: Diese Anfrage kann nicht beantwortet werden, da die Herkunft der Besucherinnen
und Besucher nicht statistisch erfasst wird. Es werden nur die Gesamtbesucherzahlen
erfasst.

6. Sind bei der Außenhaut (Plane) des Big Tipi Auflösungserscheinungen zu erwarten bzw.
wie teuer ist so ein Austausch?

Im Rahmen der Sanierung wird die Außenhaut in Teilflächen repariert und ist bereits in
den Sanierungskosten enthalten. Weitere Reparaturmaßnahmen bzw. ein Teil- oder
Gesamtaustausch der Plane ist im Laufe der Nutzung nicht auszuschließen, lässt sich aber
zum heutigen Zeitpunkt nicht zuverlässig prognostizieren.

7. Welche Nutzungsdauer ist für das Big Tipi nach der beabsichtigten
Instandsetzungsmaßnahmegewährleistet?

Es wird von einer konstruktiven Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ausgegangen.
Damit wird gewährleistet, dass die Nutzung des Big Tipi bis zum Ende der
Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 gewährleistet ist.

8. Welche/r Wartungsbedarf/Wartungskosten werden p. a. zukünftig im Haushalt fixiert
werden?

Die Kosten für Unterhaltung, Wartung/Inspektion und Reinigung beträgt p. a. 25.000 €,
die wie bisher auch aus dem Teilergebnisplan des Jugendamtes zur Verfügung gestellt
werden.

9. Warum hat das Dortmunder Bauordnungsamt seinerzeit die Aufstellung des Big Tipi
genehmigt, obwohl die Douglasien-Stämme nicht dafür verwendet werden dürfen (s. Seite
7, letzter Absatz der Anlage 2)?

Nach der Landesbauordnung NW sowie einschlägigen DIN-Vorschriften ist Holz ein
zugelassener Baustoff. Ein Grund zur Beanstandung bei der Verwendung der Douglasien
Stämme lag somit nicht vor.
Die im Gutachten angeführte DIN 68800-4 ist nicht Bestandteil der Bauregelliste – eine
Überprüfung auf deren Inhalte durch das Bauordnungsamt ist somit nicht erforderlich.
Durch das vorgeschlagene Sanierungskonzept wird das Stammholz der Bewitterung
vollständig entzogen, so dass hier eine Entsprechung hinsichtlich des angeführten
Regelwerks erreicht wird.

Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die finanzielle Belastung des Haushaltes einmal
für den Erhalt des Big Tipi und zum anderen bei Rückzahlung der Fördermittel im Falle des
Untergangs des Big Tipi darzustellen.

Gemäß den Förderbestimmungen ist die Stadt Dortmund verpflichtet, das Big Tipi zu erhalten
und im Falle eines Unterganges zu erneuern. Kommt die Stadt Dortmund dieser Verpflichtung
nicht nach, muss sie die Fördermittel i. H. v. rd. 1,1 Mio. € zurückzahlen. Die Belastung der
Ergebnisrechnung stellt sich in diesem Falle wie folgt dar:

Summe Erträge aus SoPo 542.434,10 €

Summe Außerordentliche Abschreibung 603.299,69 €

verbleibt außerordentlicher Aufwand 60.865,59 €

Rückzahlung Land 1.092.167,00 €

Gesamtbelastung Haushalt bei Rückzahlung 1.153.032,59 €

Demgegenüber stehen Sanierungskosten in Höhe von einmalig 600.000 €. Im Fall der
Sanierung stellt sich die Ergebnisrechnung des städt. Haushaltes p. a. wie folgt dar:
AfA p. a. 57.457,11 € Unterhaltung, Wartung/Inspektion, Reinigung p. a. 25.000,00 €

Summe Aufwendungen p. a. 82.457,11 €

SoPo Land p. a. 47.434,80 €

SoPo aus priv. Förderung p. a. 1.877,37 €

Summe Erträge 49.312,17 €

Jährliche Belastung städt. Haushalt 33.144,94 €

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„Die Verwaltung kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass Douglasien als Baustoff für
langfristige Zwecke nicht geeignet sind. Ferner war das Big Tipi anlässlich der Expo 2000
von Anfang an als sog. "fliegender Bau" konzipiert. Die seinerzeit zur Anschaffung
gewährten Fördermittel von 1,1 Mio. € waren somit nicht auskömmlich, den Erhalt des Big
Tipi bis zum Ende der Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 zu gewährleisten. Damit sind
Sanierungskosten bis zum Ende der Zweckbindungsfrist programmiert gewesen, ohne dass
dies offensichtlich zu Beginn erkennbar gewesen war. Anlass einer im Sinne von 9.2.3
ANBestG möglicherweise anvisierten Zweckaufgabe würde damit nicht auf `willkürlichen`
sondern auf vorrangig haushaltsrelevanten Aspekten beruhen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht ausgeschlossen, dass mögliche
Rückforderungsansprüche von Fördermitteln auch im Licht der Haushaltslage sowie
anfallender Sanierungskosten betrachtet werden müssen und daher ggf. nur eine
eingeschränkte Aussicht auf juristischen Erfolg haben könnten.
Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

a) Gibt es Ausnahmetatbestände in den einschlägigen Förderbestimmungen, die im
vorliegenden Fall greifen könnten? In Betracht kommen vor allem die Aspekte rund um
die von Anfang auf Kurzlebigkeit ausgelegte Bauweise des Big Tipi.

b) Gibt es eine Ersteinschätzung der förderbewilligenden Stellen in Bezug auf eine mögliche
Rückzahlungsforderung? Wenn ja welche?

c) Sind der Verwaltung ähnliche Fälle bekannt?

d) Welche Erfolgschancen räumt die Verwaltung einem ggf. gegen den Fördergeber zu
führenden Rechtsstreit ein?“

Frau Steckelbach teilte mit, dass eine Beantwortung der zusätzlichen Fragen so kurzfristig
nicht möglich ist, aber umgehend erfolgen soll.

Nach Abschluss der Diskussion empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
einstimmig (11 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, das Big Tipi zu
erhalten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage durchlaufen, da noch Beratungsbedarf besteht und verschiedene Fragen weiterhin offen sind (u. a. die Fragen der FDP/Bürgerliste aus dem AKJF). Er fordert die Verwaltung auf, zunächst die noch offenen Fragestellungen zu klären.

Zur Frage der möglichen Rückzahlung von Fördermitten gibt Herr Wilde einige grundsätzliche Informationen und weist darauf hin, dass für detailliertere Auskünfte zunächst Rücksprache mit dem Fördergeber gehalten werden muss. Herr Lürwer macht darauf aufmerksam, dass die Klärung dieser Fragen mit der Landes- und EU-Ebene erfolgen muss und insofern voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird.


zu TOP 3.2
Erstattungsanträge Straßenreinigungsgebühren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03720-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorgehensweise der Verwaltung zur Bearbeitung der Erstattungsanträge zu Straßenreinigungs­gebühren zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Kundenentwicklung bei DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04002-11)
hierzu-> Anfrage der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Dortmund für die Sitzung am 11.05.2011
Drucksachen- Nr. 04002-11 – Kundenentwicklung bei DEW21

-> hierzu: Stellungnahme der Verwaltung Drucksache Nr.: Nr. 04002-11-E1


„in Abstimmung mit DSW21 und DEW21 kann ich die Anfrage wie folgt beantworten:

Zu den Fragen 1) und 2):
Die Kundenzahlen und Kündigungsstatistiken von DEW21 gehören zu den schützenswerten Geschäftsgeheimnissen
und können aus diesem Grund nicht öffentlich diskutiert werden, da in diesem
Fall Konkurrenten ein Wettbewerbsvorteil eingeräumt würde.

Zu Frage 3):
Das Geschäftsverhältnis von DEW21 zu RWE bleibt durch den Erwerb der Steag-Anteile unberührt.
Der Erwerb der Steag-Anteile war eine strategische Entscheidung für das Erzeugungsportfolio
von DEW21 und stellt keine Konkurrenz dar.

Zu Frage 4):
Seit Gründung von DEW21 hat es im Gesellschafterkreis des Unternehmens eine sehr vertrauensvolle
und erfolgreiche Zusammenarbeit mit RWE im Sinne der Unternehmensziele von DEW21
gegeben. Verbleibt RWE auch über das Jahr 2014 im Gesellschafterkreis, wird davon ausgegangen,
dass der beschriebene Weg entsprechend fortgesetzt wird.

Zu Frage 5)
Der Kauf der Aktien wurde sowohl über Eigenmittel und als auch über Fremdkapital finanziert.
Dabei wurde die Refinanzierung des Kapitaldienstes (Tilgung und Zinsen) aus der laufenden Dividende
zugrunde gelegt. Die Tilgung ist über einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen. Eine Verminderung
der Dividende bei RWE kann allenfalls zur Streckung der Tilgung führen. Der städtische
Haushalt wird hierdurch nicht belastet.

Zu Frage 6)
Bei einem Ausscheiden von RWE aus der Gesellschaft, muss ein Gutachten zur Höhe der Abfindung
erstellt werden. Dieses Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Schritte und Einschätzungen,
u. a. auch von monetären Konsequenzen.

Zu Frage 7)
Die Entscheidung über eine Verlängerung der Beteiligung von RWE an DEW21 trifft letztendlich
das Bundeskartellamt. Im speziellen Fall der Beteiligung von RWE an DEW21 wurden seitens des
Bundeskartellamtes bisher keine Äußerungen getroffen.“


Entsprechend der Beantwortung der Fragen 1. und 2., möchte RM Kowalewski wissen, warum die Beantwortung dieser Fragen dann nicht für den nichtöffentlichen Teil vorgesehen wurde.

Herr Lürwer bietet an, diese Frage an die Kollegen des Dezernats 2 weiterzugeben und darum zu bitten, diese Daten, sofern aus der Interessenlage der DSW 21 vertretbar, entsprechend für eine der nächsten Sitzungen aufbereiten zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04319-11)

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt zur nächsten Sitzung am 06.07.2011.


zu TOP 3.5
Übungseinsätze der RAF
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04353-11)

hierzu-> Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 04353-11-E1)

„zum Tagesordnungspunkt 3.5 „Übungseinsätze der RAF“ bitten wir die Verwaltung die
nachstehenden Fragen beantworten zu lassen und die Ergänzungsanträge zur Beschlussfassung
zu stellen.
Die britische Royal Air Force (RAF) hat angekündigt im Juni, Juli und August über Dortmund
Trainingsflüge durchführen zu wollen. Dabei sollen bis 2:00 Uhr nachts im Juni und
Juli, sowie bis 1:30 Uhr im August Kampfeinsätze mit Nachsichtgeräten geübt werden.
Diese Ankündigung geht auf eine Genehmigung des Bundesverteidigungsministeriums
aus dem Jahr 2002 zurück.
Inzwischen hat sich Stellung der britischen Armee in NRW deutlich verändert. Die meisten
Basen sind geschlossen worden. Von der RAF ist in NRW lediglich noch die Basis in Gütersloh
aktiv. Diese soll im Jahre 2014 ebenfalls geschlossen werden, womit die britische
Militärpräsenz in NRW endet. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verständlich wenn nun
mit Hubschraubern über dicht besiedeltem städtischem Raum Kriegseinsätze geübt werden.

Dazu stellen sich folgende Fragen:

1) Wie wird von der Verwaltung das Unfallrisiko bei solchen Militäroperationen eingeschätzt ?

2) Welche scharfen Waffen (Raketen, Sprengkörper ?) sind auf den eingesetzten
Hubschraubern vorhanden ?

3) Auf der Basis in Gütersloh sind unter anderem Hubschrauber der Typen Apache,
Lynx, Gazelle und Islander stationiert. Welche Hubschraubertypen werden von den
Briten in Dortmund eingesetzt ?

4) Wie groß ist der zu erwartende Lärmpegel für die Bevölkerung in db zur Nachtzeit
(ab 22:00 Uhr) einzuschätzen ?

5) Wurde der britischen Armee mitgeteilt, dass sich zur Zeit rund 1500 Personen in
Dortmund aufhalten, die über schwere Kriegstraumata verfügen ? Unter anderem
handelt es sich um Kriegsflüchtlinge aus Bosnien, Serbien und dem Kosovo, aber
auch aus Afghanistan und dem Irak wo britische Kampfhubschrauber im Einsatz waren.

6) Wurde die britische Armee darum gebeten, die Traumaklinik in Aplerbeck, die Erstaufnahmeeinrichtung
in Hacheney und die Kommunale Unterkunft für Flüchtlinge in
Lütgendortmund großräumig zu meiden ?

7) Welche medizinischen Auswirkungen sind bei Menschen mit Kriegstraumata zu erwarten,
wenn sie durch bekannte Schlüsselreize wie Hubschraubergeräusche an
traumatische Ereignisse erinnert werden
(z.B. erhöhte Gabe von Psychopharmaka) ?

Beschlussvorschlag
Der AUSWI bittet die Verwaltung beim zuständigen Kommando der britischen Armee auf
eine Berücksichtigung der in obigen Fragen ausgedrückten Sachverhalte hinzuwirken.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten beim Bundesverteidigungsministerium vorstellig
zu werden um eine Rücknahme der Nutzungsgenehmigung des Dortmunder Luftraumes
zu Übungszwecken zu erwirken.“

RM Kowalewski erläutert den Hintergrund dieses Zusatz-/Ergänzungsantrages.

Herr Wilde verweist vor dem Hintergrund der bisherigen Recherche zu diesem Thema darauf, dass es seiner Einschätzung nach zu keiner erwähnenswerten Belästigung im Dortmunder Stadtgebiet kommen wird.

RM Harnisch und RM Pohlmann – Rohr äußern sich jeweils positiv zu dem o.a. Antrag.

Herr Lürwer kündigt an, dass die Verwaltung im Falle der heutigen Befürwortung des o.a Antrages der Fraktion Die Linke, in schriftlicher Form, sowohl an die Britische Verwaltung als auch an das Bundesverteidigungsministerium herantreten wird, um die Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dort zur Kenntnis zu geben.

RM Pisula kündigt an, dass seine Fraktion diesen Antrag ablehnen wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schließt sich mehrheitlich der Bitte der Fraktion Die Linke, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/BL an und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu handeln.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 - Auf dem Hohwart - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03857-11)
-> hierzu: Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2011:

Zu dieser Vorlage stellt die CDU-Fraktion nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung mit 12 Ja-Stimmen gegen 5 Nein - Stimmen zustimmt:

„Die BV Brackel empfiehlt in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Br 207 folgende Ergänzung:

Bauweise (Punkt 7): Für das Bauen von Wintergärten, Pergolen oder Terrassenüberdachungen ist es im Teilbereich B zulässig, die Baufenstergrenzen auf der Südseite des Gebäudes im Erdgeschoss bis zu 3 Metern Tiefe zu überschreiten.

Begründung:

Bei Errichtung eines Hauses wird in der Regel eine Gebäudetiefe von 10 bis 13 Metern erreicht. Möchte der Bauherr einen Wintergarten oder lediglich eine feste Terrassenüberdachung errichten, so benötigt er dafür wenigstens drei Meter Raumtiefe für diesen. Bei zu kurzen Baufenstern bliebe dann nicht genügend Platz für die gewöhnliche Wohnfläche auf 7 bis 10 Metern Gebäudetiefe übrig.
Um die Attraktivität des Baufeldes zu erhöhen, ist es kontraproduktiv, interessante bauliche Ergänzungen durch zu strikte Vorgaben zu vereiteln. Zumal die Chance, insbesondere im Ort Wambel noch ein unbebautes Grundstück zu finden, zukünftig gegen Null gehen wird, bietet es sich hier an, Freiheiten zu gewähren, da in diesem Teilbereich B die Grundstückstiefe auch genügend Raum für die Gärten lässt.
Die Errichtung auch großzügigerer Anbauten bei Wohngebäuden lediglich im Erdgeschoss hat kaum Auswirkungen auf das Umfeld, da Schattenwürfe (auch auf Solaranlagen) auf die Nachbargrundstücke oder Blickachsen nicht wesentlich betroffen sind, denn dieser Gebäudeteil ist nicht höher als der übliche Gartenbewuchs.
Daher hilft eine Vergrößerung des Baufensters, mehr Spielraum zu erhalten, diese Sichtweise teilte auch der damalige Dortmunder Planungsdezernent Ullrich Sierau in der Sitzung der BV Brackel vom 26.04.2007 (siehe TOP 12.4)!“



Beratung AUSWI 08.06.2011:

RM Wittmann kündigt an, dass seine Fraktion gegen diese Vorlage stimmen wird, da man der Auffassung ist, dass nicht alle freien Flächen zwingend bebaut werden müssen.

RM Barrenbrügge möchte von der Verwaltung wissen, ob diese darüber informiert ist, dass zu der bereits im Dezember im AUSWI thematisierten und zum Antrag erhobenen Forderung zur „Verlegung einer Bushaltestelle“ aktuell ein Antwortschreiben der DSW 21 existiert, welches besagt, dass die Verlegung dieser Bushaltestelle nicht möglich ist.
Er verdeutlicht, dass die Intention des ursprünglichen Antrages nicht dahin ging, dass diese Verlegung möglichst schnell umgesetzt wird, sondern dass man in der Realiserungsphase darauf achtet, dass diese Bushaltestelle mit dem Bushaltestellenhäuschen entsprechend mit eingeplant wird.
Er bittet die Verwaltung darum, dass sie dieses Angelegenheit prioritär mit abspeichert und in dem technischen Ausführungsplan mit berücksichtigt wird, damit dies auch umgesetzt werden kann.

Herr Wilde kennt die aktuelle Antwort der DSW 21 hierzu, nimmt aber die Äußerungen des Herrn Barrenbrügge gerne zum Anlass, noch mal mit der DSW 21 darüber zu reden und dies auch so zu hinterlegen, um die Verlegung der Bushaltestelle, wenn eben möglich, zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke), 5 Gegenstimmen ( Fraktion B’90 Die Grünen) und 1 Enthaltung (RM Barrenbrügge), nachfolgenden Beschluss zu fassen:




Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 05.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.03.2011 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 – Auf dem Hohwart – beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 – Auf dem Hohwart – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West II. Beschluss zur Reduzierung und tlw. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung IV. Offenlegungsbeschluss V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/1- Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost VI: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04014-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2011:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

Die Mittel für den Ankauf und auch für die spätere Herrichtung der Grünverbindung als
öffentliche Grünfläche (siehe Seite 9 Abs. I der Vorlage) sind im Haushalt 2012 einzustellen

RM Pohlmann-Rohr sieht im Gestaltungsplan einen Widerspruch hinsichtlich verschiedener Angaben zu nicht zusammenpassenden Geschosshöhen.

Herr Wilde nimmt diesen Hinweis dankend entgegen und sagt für den Fall, dass hier Fehler vorliegen zu, dass diese im weiteren Verfahren behoben werden.

Die CDU erhebt diese Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o.a. Ergänzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West und zunächst den Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost verfahrensmäßig weiterzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren und zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB


III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost -.

IV. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 106/1 - Stadtquartier Ost - / Teilbereich Ost mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes 25 mit Begründung vom 28.04.2011 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

V. nimmt den vorgelegten Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, den Städtebaulichen Vertrag mit den genannten Vertragspartnern auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs (Stand: 02.05.2011) abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW s. 666; SGV NRW 2023).

VI. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen für Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666-;/- SGV NRW 2023).


zu TOP 4.3
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"; Verbesserung der Spielmöglichkeiten im Park durch Neugestaltung der Spielplätze und Maßnahmen in der Grünanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03765-11)

RM Barrenbrügge möchte von der Verwaltung aufgrund der geplanten Überdachungsplanungen wissen, wie sie es verhindern will, dass sich zukünftig Personen aus der Drogen- oder Obdachlosenszene nachts oder tagsüber bei schlechtem Wetter dort aufhalten.

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk lobt, dass bei diesem Projekt die Barrierefreiheit gut durchdacht ist und äußert die Bitte, dass auch bei zukünftigen Planungen von Spielplätzen in anderen Stadtteilen das eine oder andere Element übernommen wird oder ähnlich geplant wird.

Herr Clemens vom Seniorenbeirat bittet darum, diese Vorlage auch dem Seniorenbeirat zur Kenntnis vorzulegen.

RM Wittmann lobt das Projekt und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an.

Zur Frage von RM Barrenbrügge teilt Herr Wilde mit, dass die soziale Kontrolle zum einen durch intensive Nutzung der Personen, für welche dieser Raum geplant wurde, stattfinden soll und zum andern die Kontrolle durch die Ordnungsbehörden (Polizei und Ordnungsamt) sicherzustellen ist.

Weiter sagt Herr Wilde zu, dass dem Wunsch es Herrn Clemens nachgekommen wird. Die Vorlage wird demnach noch in den Seniorenbeirat eingebracht. Empfehlungen aus diesem Gremium werden dankend mit aufgenommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund hat mit Beschluss vom 25.06.2009 die Neugestaltung der Spielplätze im Westpark beschlossen (Drucksachen-Nr. 14664-09).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung der Maßnahme auf das „Spielen im Park“ sowie die Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens auf 407.000 €.

Das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 407.000 € wird mit 280.000 € im Rahmen des Landesprogramms Stadtumbau West, Rheinische Straße bezuschusst. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 auf der Investitionsfinanzstelle 61W00903014010 mit 371.500 € sowie im Budget des Amtes 51 auf der Investitionsfinanzstelle 51_00603044002 mit 21.500 € im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Planungsleistungen i. H. v. 14.000 € als aktivierbare Eigenleistung entstehen bei EB 52.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.458,00 €.


zu TOP 4.4
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Umgestaltung Brüderwegallee: Verlegung der Bushaltespunkte, einschließlich der Veränderung der Verkehrsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03896-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk möchte zu den zehn geplanten Nachtexpresslinien wissen, ob diese an den beiden Buscaps an der Kuckelcke so halten können, dass beispielsweise auch Rollstuhlfahrer einsteigen könne ( z.B dadurch, dass die Busse nacheinander einen dieser Buscaps anfahren oder durch eine Rufsäule, durch die sich die Fahrgäste entsprechend vorher anmelden können).

RM Pisula äußert sich positiv zur Vorlage bittet die Verwaltung aber darum, künftig in den Vorlagen nur Original-Straßennamen zu verwenden.

RM Prof. Richter möchte wissen ob die Haltepunkte nicht weiter nördlich an die Kuckelcke verlagert werden können, um den gesamten Bereich zu entlasten.

Herr Wilde teilt mit, dass Verlagerung in den nördlicheren Bereich der Kuckelcke aus planerischer Sicht nicht sinnvoll, da technisch nur so umsetzbar ist, dass die Haltepunkte dann erst am Burgwall realisiert werden könnten. Dies ist aber aus seiner Sicht nicht erstrebenswert, da dieser Punkt nicht mehr zentral genug ist und die an dem Pylon vorhandenen Verknüpfungsmöglichkeiten dort nicht mehr gegeben sind.

Bis auf die zwei geplanten Buscaps hält Herr Wilde es für nicht für realisierbar alle Nachtbuslinien barrierefrei zu gestalten.

Die Anregung hinsichtlich der durch RM Pisula erwähnten Namengebung nimmt Herr Wilde mit und gibt dies entsprechend weiter.

Herr Müller vom behindertenpolitische Netzwerk unterstreicht noch mal warum es aus der Sicht des Behindertenpolitischen Netzwerkes wichtig ist, dass die Nachtexpresslinien barrierefrei gestaltet werden und bittet in diesem Zusammenhang darum, noch mal genau über Lösungsmöglichkeiten nachzudenken.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der Variante „Wendebirne am Pylon“ zur Verlegung der Bushaltepunkte im Zusammenhang mit dem vorgestellten Verkehrsführungskonzept.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n - Am Katzenbuckel - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Ev 130/3 n - Am Katzenbuckel -, II. Beschluss zur erneuten Offenlegung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03632-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung am 08.06.2011
(lag per Fax in der Sitzung des AUSWI vor -siehe Anlage-):

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer
Stimmenthaltung – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt
I. den Beschluss vom 01.04.2009 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n
hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.3 dieser
Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu empfehlen:
Auf der Seite 7 (Punkt 4) der Vorlage soll anstelle einer Seniorenwohnanlage ein
Mehrgenerationenhaus in die Planungen aufgenommen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt

I. den Beschluss vom 01.04.2009 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 130/3 n – Am Katzenbuckel – für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 29.04.2011 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.



zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 - Wohnsiedlung Am Eckey - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 148 - Wohnsiedlung Am Eckey -, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03760-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2011:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer
Stimmenthaltung – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey - für den unter Punkt 1 genannten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplans Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 12.04.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a und § 13 BauGB.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, den 2,00 m breiten in der Vorlage (Seite 4, Punkt 6, Begründung zum Bebauungsplan) nur als Fußweg vorgesehenen Verbindungsweg zwischen Winterkampweg und der Planstraße als kombinierten Fuß- und Radweg auszuweisen.

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03760-11-E1)

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die oben genannte Beschlussvorlage hat Ihnen bereits in Ihrer Sitzung am 11.05.2011 zur
Entscheidung vorgelegen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde beschlossen, den in der
Beschlussvorlage genannten Vorschlägen der Verwaltung zu folgen. Diese Entscheidung
erfolgte jedoch ohne vorherige Kenntnisnahme der Empfehlung der zeitgleich tagenden
Bezirksvertretung Dortmund Eving.

Die Bezirksvertretung Dortmund Eving hat dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien empfohlen, den vorgeschlagenen Beschlüssen grundsätzlich zu
folgen. Die Verwaltung wurde jedoch gebeten, den 2,00 m breiten Fußweg, der das neue
Wohngebiet im Süden von der neuen Planstraße aus mit dem Winterkampweg verbindet, als
kombinierten Fuß- und Radweg auszuweisen (siehe auch Punkt 6 der Begründung zum
Bebauungsplan Ev 148 –Wohnsiedlung Am Eckey).

Eine Überprüfung hat ergeben, dass eine Umwandlung des geplanten Fußweges in einen
kombinierter Fuß und Radweg nicht möglich ist. Kombinierte Fuß- und Radwege sind in
einer Breite von 3,50 m auszuführen. Eine Verbreiterung des geplanten Weges würde jedoch
auf die geplante städtebauliche Situation und die vorgesehenen Grundstücksgrößen zu einer
erheblichen Änderung der Planungen sowie erhöhte Kosten führen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Gehwege für den Radverkehr durch das Verkehrszeichen
239 (Gehweg) und das Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) freizugeben, sofern dies
aufgrund des geringen Fußgängerverkehrs auf dem Gehweg verantwortbar ist. Bei Benutzung
so beschilderter Wege durch Radfahrer sind diese verpflichtet, besondere Rücksicht auf den
Fußgängerverkehr zu nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anzupassen.
Diese auch für den Radverkehr zugelassenen Gehwege müssen jedoch eine Breite von 2,50 m
aufweisen. Um dem Vorschlag der Bezirksvertretung Eving nachzukommen, ist eine
Aufweitung des geplanten Fußweges nach Osten und West um insgesamt 0,50 m
erforderlich.
Da insgesamt mit einem geringen Fußgängerverkehr aus dem Plangebiet zu rechen ist und die
geringe Aufweitung des geplanten Weges kaum Auswirkungen auf die beabsichtige Planung
hat, kann dem Wunsch der Bezirksvertretung Eving gefolgt werden.

Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Beschluss der Bezirksvertretung Eving als Anregung
im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes zu werten und dieser Anregung
zum Satzungsbeschluss zu folgen.

Ich empfehle, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung
Eving werde ich anschließend entsprechend unterrichten.“

RM Märkel erhebt die Empfehlung der Bezirkvertretung Eving zum Antrag.

Herr Wilde verweist in diesem Zusammenhang auf die ebenfalls vorliegenden Ausführungen der Verwaltung hierzu.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving und auf der Grundlage der Stellungnahme der Verwaltung hierzu nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey - für den unter Punkt 1 genannten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplans Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 12.04.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a und § 13 BauGB.



zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 42. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gut Königsmühle- und 2. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 –Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund Ellinghausen-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes –Gut Königsmühle- (42. Änderung); II. Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 –Güterverkehrszentrum Dortmund Ellinghausen- III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03910-11)

hierzu-> Schreiben der Verwaltung zur Vervollständigung des Tagesordnungspunkts (Drucksache Nr.: 3910-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2011


Empfehlung der BV:

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Lagoda / Die Linke) dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien Folgendes zu beschließen:

I. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern
(42. Änderung –Gut Königsmühle-);

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1);

II. beschließt, den Bebauungsplan Mg 159 –Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund Ellinghausen- für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (2. Änderung);

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

III. beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (42. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gut Königsmühle- und 2. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 –GVZ Dortmund Ellinghausen-) frühzeitig zu beteiligen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

IV. nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Werkstattgebäudes für Menschen mit Behinderungen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mg 159 –Güterverkehrszentrum Dortmund Ellinghausen- (hier: Flächen für die Landwirtschaft) vor der Rechtsverbindlichkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.

Rechtsgrundlage:
§ 30 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien:

I. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern
(42. Änderung –Gut Königsmühle-);

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1);

II. beschließt, den Bebauungsplan Mg 159 –Güterverkehrszentrum (GVZ) Dortmund Ellinghausen- für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (2. Änderung);

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

III. beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (42. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gut Königsmühle- und 2. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 –GVZ Dortmund Ellinghausen-) frühzeitig zu beteiligen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

IV. nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Werkstattgebäudes für Menschen mit Behinderungen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mg 159 –Güterverkehrszentrum Dortmund Ellinghausen- (hier: Flächen für die Landwirtschaft) vor der Rechtsverbindlichkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Mg 159 zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.

Rechtsgrundlage:
§ 30 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.




zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-2 -Baumarkt Derne-
hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereichs Scha 130/1-2 -Baumarkt Derne-
II. Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04143-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:


Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt:
I. den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 130/1-2 -Baumarkt Derne- um den unter Pkt. 1.2 beschriebenen Bereich zu reduzieren
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 133 - Gneisenau-West / Südteil -
hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau-West / Südteil- und gleichzeitige Überplanung eines Teilbereiches des noch nicht rechtkräftigen Bebauungsplanes Scha 131 -Gneisenauallee-
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04145-11)
RM Pohlmann-Rohr kündigt an, dass ihre Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen wird, da sie den geplanten Autohof sowie das geplante Hotel ablehnt und weil sie dies aus stadtentwicklungspolitischer Sicht an dieser Stelle insgesamt für nicht zielführend hält.

RM Schroers erläutert, warum der geplante Autohof dort erforderlich ist und signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion.

RM Waßmann betont, dass dies ein wichtiger Baustein zur weiteren Entwicklung der Gneisenauallee darstellt und signalisiert ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion.

RM Dr. Brunsing erläutert noch mal warum seine Fraktion diese Vorlage ablehnen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion B’90 Die Grünen sowie Enthaltung der Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt,

I. den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau-West / Südteil (Logistik)- wie unter Punkt 1.3 dieser Vorlage beschrieben zu reduzieren und gleichzeitig die Überplanung eines Teilbereiches des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes Scha 131 -Gneisenauallee-
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InO 231 - ehemaliges Coca-Cola-Betriebsgelände - (zugleich tlw. Änderung des Durchführungsplanes 15)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur teilweisen Änderung des Durchführungsplanes 15, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04205-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt:

I. den Bebauungsplan InO 231 - ehemaliges Coca-Cola-Betriebsgelände - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Durchführungsplan 15 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung frühzeitig zu beteiligen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

IV. nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, die Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid für ein Restaurant, ein Sonnenstudio, ein Café, einen Bio-Lebensmittelmarkt und einen Reifenservicebetrieb (Az. 61/5- 39156) auf dem Grundstück Gemarkung Dortmund, Flur 33, Flurstücke 285, 286, 205, 324 und 89 gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurück zu stellen und stimmt dieser Entscheidung zu.


Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 3 GO NRW


zu TOP 4.11
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ergebnisse des Schlussberichts zur Umsetzung der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Programm Dortmund-Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 4.12
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2011 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04022-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.13
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Handlungsfeld „Stadtgestaltungsleitplanung und Umsetzung“, Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Umgestaltung der Hörder Brückenstraße und ihr Umfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04108-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:


Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, im Rahmen des EU Ziel 2 Programms Stadtumbau „Hörde Zentrum“ im Jahr 2011 ein Qualifizierungsverfahren zur Umgestaltung der Hörder Brückenstraße und ihr Umfeld mit Gesamtkosten i. H. v. 50.000 € durchführen zu lassen.


zu TOP 4.14
Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur des Regionalverband Ruhr - Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04072-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis


zu TOP 4.15
Immobilien in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04321-11)

hierzu-> Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04321-11-E1)


Herr Neuhaus kündigt die Stellungnahme der Verwaltung zur nächsten Sitzung des AUSWI an.



5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
-nicht besetzt-


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Schadstofffreies Spielzeug und Mobiliar in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011
(Drucksache Nr.: 03916-11-E1)

hierzu-> Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie:

Überweisung:

Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

1) Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht gebeten, nach welchen Kriterien die
Beschaffung und der Einkauf z.B. von Spielzeug und Einrichtungsgegenständen für die
städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulräume erfolgt und in wieweit in diesem
Zusammenhang der Einsatz möglichst schadstofffreier Produkte berücksichtigt wird.

2) Die Fachverwaltung wird um Erläuterung gebeten, in welcher Form bereits bei
Ausschreibungen von Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten und
Schulen ein Verzicht auf den Einsatz gesundheitsgefährdender Materialien
festgeschrieben wird.

3) Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden werden bei der Beschaffung von Spielzeug und
Einrichtungsgegenständen sowie bei Baumaßnahmen zukünftig nur noch emissionsarme
bzw. weichmacherfreie Produkte und Baumaterialien verwendet.

4) Um die Beschaffungsauswahl von Mobiliar und Spielsachen für die zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praktikabel zu gestalten, erstellt die Verwaltung eine
Positiv- bzw. Unbedenklichkeitsliste, aus der hervorgeht, welche Materialien oder
Substanzen in Materialien für Kinder unbedenklich sind. Diese Liste soll in regelmäßigen
Abständen (jährlich) überarbeitet und auf ihre Aktualität hin geprüft werden. Die
Positivliste soll für Kitas (städtische und freie Einrichtungen) und Grundschulen als
Orientierung beim Einkauf dienen, Empfehlungen aussprechen und gleichzeitig die
bisherige Handhabung optimieren. Sie wird auf der städtischen Homepage veröffentlicht,
damit alle Interessierten Zugriff darauf haben.

Begründung:

Kinder sollen möglichst schadstofffrei aufwachsen. Aktuelle Presseberichte der vergangenen
Monate haben das Problem schadstoffbelasteter Kindergärten und Schulgebäude wieder
aufgegriffen.
Die Schadstoffbelastung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern ist oftmals höher als die
von Erwachsenen. Grund sind zum einen die geringere Körpergröße und das geringere
Körpergewicht, aber auch ein anderer Umgang mit Gebrauchsgegenständen wie etwa
Mobiliar oder Spielsachen.
Die Erstellung einer Positivliste kann dabei helfen, eine Orientierung bei der
Materialauswahl und der Beschaffung zu geben und zu filtern, welche Gegenstände
empfehlenswert sind und welche nicht.

Auch hier wies Herr Sohn darauf hin, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
nicht zuständig ist. Da es aber sicherlich ein Interesse der für Kinder und Jugendliche
Verantwortlichen an diesem wichtigen Thema gebe, habe er das Jugendamt und FABIDO
gebeten, etwas zu dem Sachstand zu berichten.
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz verwies auf die Presseerklärung der Landesminister, in der
auf die Empfehlung des BUND hingewiesen und die Träger aufgerufen wurden, ihre
Inventare auf Schadstoffe zu überprüfen und bei Neuanschaffungen auf entsprechende
Gütesiegel zu achten.
Die Verantwortung liege bei den Trägern. Bei dem Treffen mit den Trägervertretern wurde
das Thema angesprochen. Nach seinem Kenntnisstand würden alle überprüfen, inwiefern
nach möglichen Schadstoffquellen in den Einrichtungen geforscht und vielleicht
Handlungsanweisungen erarbeitet werden können.
Frau Ferber berichtete, aufgrund der Veröffentlichung des BUND habe sich FABIDO mit der
Bitte um Unterstützung an das Gesundheitsamt gewandt. Es werde eine Eltern- und
Beschäftigteninformation entwickelt, die an die Eltern und Einrichtungen verteilt werden soll
und in der über den Sachverhalt aufgeklärt und – soweit überhaupt möglich – über Lösungen
informiert wird.
Seit Dez. 2005 gebe es eine europäische Richtlinie zu den Weichmachern. Allerdings bestehe
nach Auskunft des Gesundheitsamtes im deutschen Recht noch keine Kennzeichnungspflicht
durch die Hersteller. Das bedeute, dass neben den verbauten Materialien oder den von den
Einrichtungen beschafften Gegenständen eine große Palette von Alltagsgegenständen (z. B.
Spielzeug zu Hause, Gummistiefel, Regenmäntel) betroffen sind, die potentiell
krankmachende Weichmacher enthalten könnten.
Die Kinder nehmen die Schadstoffe vor allen Dingen auf drei Wegen auf:
- über die Nahrung (z. B. Plastikdosen)
- über direkten Hautkontakt mit den belasteten Gegenständen
- durch Einatmen der Raumluft, da die Schadstoffe durch Ausdünstungen im Staub sind.
Bei FABIDO würden bereits seit 2005 die Einrichtungsgegenstände/Spielzeuge usw. bei
einem Großhändler beschafft, der durch Zertifikate belegen muss, dass die Lieferanten nur der
EU-Richtlinie entsprechende Produkte vermarkten oder an FABIDO verkaufen. Diese
Anforderung wurde auch an das Vergabe- und Beschaffungszentrum weitergegeben, das
zunehmend die Beschaffungen übernimmt, und es gebe auch eine Übereinkunft mit der
Immobilienwirtschaft, soweit wie möglich nur diese Produkte einzusetzen.
Natürlich gebe es auch Dinge, die die Einrichtungen selbst beschaffen (Plastikdecken u. a.).
Die in der Erarbeitung befindliche Information werde auch da Hinweise geben, worauf die
Erzieher/innen achten müssen. Aber auch die Eltern seien gefordert, ihren Teil beizutragen
und zu prüfen, welche Produkte sie den Kindern mit in die Einrichtungen geben. Nach
Auskunft des Gesundheitsamtes könnte z. B. die Raumluft durch die belasteten Gummistiefel
und Regenmäntel von 80 Kindern so angereichert werden, dass tatsächlich eine
gesundheitsgefährdende Einatmung stattfinden kann. Das zeige, nur das Zusammenwirken
von Eltern, Einrichtungen usw. könne im Grunde genommen einigermaßen dazu führen,
gemeinsam zu versuchen, gesundheitsgerecht mit der Situation in den Einrichtungen und
Schulen umzugehen.
Die Informationen werden z .Z. vom Gesundheitsamt zusammengestellt und dann von
FABIDO entsprechend verteilt.

Herr Sohn dankte für die beiden Sachstandsberichte. Er bat um Einverständnis, den Antrag an
den für Beschaffung zuständigen Fachausschuss weiterzuleiten.

Frau Bohlander begrüßte, dass der Punkt im Ausschuss thematisiert wurde, da sich nur hier
die Elternvertreter in einem politischen Gremium einbringen könnten. Es sei für die Eltern
ausgesprochen wichtig zu erfahren, was in den Einrichtungen passiert. Sie unterstützte die
Aussage von Frau Ferber, dass nicht nur die Träger verantwortlich sind, sondern auch die
Eltern ihren Teil dazu beitragen müssen.
Abschließend berichtete sie kurz von der Trägerbefragung durch den StER von Ende März.
Herr Gora äußerte, auch wenn er die Auffassung des Vorsitzenden über die
Nichtzuständigkeit des Ausschusses teile, würde er es begrüßen, hier im Ausschuss noch
einmal die Lösungen vorgestellt zu bekommen. Er glaube, der Ausschuss habe zumindest das
Recht, sich zu wünschen, dass nach Möglichkeit giftfreie und unbelastete Einrichtungen in
Dortmund vorgehalten werden, und vielleicht sogar in Form eines Beschlusses zu
dokumentieren, dass hier besonderer Wert auf bestimmte Qualitätsstandards bei der
Möblierung, Ausstattung der Einrichtung gelegt wird.
Die erarbeiteten Informationen könnten den Trägern unter Umständen dazu dienen, diese
auch in ihren Einrichtungen anzuwenden.
Abschließend betonte er, einen erheblichen Teil der Belastung gebe es nicht durch das
Verhalten der Träger, sondern durch das Verhalten der Eltern.
Nach den Ausführungen von Herrn Schade-Homann handele es sich um eine
Gesamtproblematik, die alle Bereich des Lebens der Einrichtungen betrifft. Auf der nächsten
Leitungskonferenz solle das Thema noch einmal mit den Leitungen besprochen werden.
Schon aus ökologischen Gründe werde für Nachhaltigkeit plädiert und würden die Leitungen
gebeten, bei der Anschaffung von Möbeln sehr auf Zertifizierung und Standards zu achten.
Die Leitungen seien klar angewiesen, keine Billigspielzeuge zu erwerben. Selbstverständlich
habe man die Problematik erkannt und werde sie weiter im Auge behalten, aber man dürfe
nicht außer Acht lassen, dass die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Komplexität des Problems
auch sehr begrenzt sind.
Frau Schütte-Haermeyer stellte fest, dass die Punkte 1 – 3 des Antrages im Grunde
genommen bereits beim FABIDO bearbeitet würden. Nach den Ausführungen von Frau
Ferber bezweifelte sie, ob die Erstellung einer Positivliste überhaupt möglich ist. Den Punkt
4) modifizierte sie dahingehend, dass die erarbeiteten Ergebnisse bei FABIDO in
Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt u. a. allen anderen Trägern zur Verfügung gestellt
werden sollen und im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie noch einmal thematisiert
werden.

Herr Sohn sprach sich nochmals dafür aus, das auch im für Beschaffungen und Unterhaltung
zuständigen Fachausschuss zu thematisieren.
Frau Ferber bestätigte, dass eine Unbedenklichkeitsliste tatsächlich ein Problem darstelle. Es
bereite aber keine Schwierigkeiten, die Informationen in den vom Jugendamt organisierten
regelmäßigen Fachberatungen allen Trägern zur Verfügung zu stellen und sich über die
gegenseitigen Erfahrungen auszutauschen.“

Es bestand Einvernehmen darüber, den Punkt an den Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien weiterzuleiten und die erarbeitete Eltern- und
Beschäftigteninformation/Lösungen dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
vorzulegen.“


hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03916-11-E3) im AUSWI am 08.06.2011:

„zu dem o.g. Antrag ist aus Sicht der Fachbereiche Städtische Immobilienwirtschaft und
Vergabe- und Beschaffungszentrums folgendes festzuhalten:

Die sogenannten „Weichmacher“ oder wissenschaftlich ausgedrückt „Phthalate“ sind in
zahlreichen Alltagsgegenständen aus Weich-PVC (einem Kunststoff) erhalten, wie
beispielsweise in Spielzeug, Gummistiefel, Matschhosen, Regenjacken, Kunstledersofas,
Plastik-Tischdecken, Trinkbecher und Brotdosen, Bodenbelägen, Kindergartenranzen etc..
Der federführende Fachbereich für Spielzeug und Mobiliar in Einrichtungen der Kinder- u.
Jugendhilfe, FABIDO, hat am 17.05.2011 ein Informationsbrief zu dieser Thematik für die
Eltern der Kinder als auch Mitarbeiter/innen von Tageseinrichtungen verfasst. Diesem
Schreiben ist u. a. zu entnehmen, welche Maßnahmen seitens der Eltern zur Reduzierung
dieser Weichmacher getätigt werden können.

In den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund sind im Durchschnitt ca. 30 % der
Bodenbeläge als PVC ausgeführt worden. Aktuell wurde durch die Städtische
Immobilienwirtschaft ermittelt, dass Diethylhexylphthalat (DEHP) in älteren PVCBodenbelägen
enthalten ist. Im Zuge von Instandsetzungsmaßnahmen wird diese als eine von
mehreren Belastungsquellen weiter reduziert. Wenn heute PVC-Bodenbeläge zur Ausführung
kommen sollten, sind in diesen modernen Rezepturen PVC als Binder, Calciumcarbonat als
Füllstoff, DINP als Weichmacher sowie Calcium-Zink-Stabilisatoren und Farbpigmente
enthalten, die die Anforderungen der Spielzeugnorm erfüllen (z.B. die Produkte von Gerflor
Mipolam).

Bei der Ausschreibung und der danach folgenden Verarbeitung der verschiedensten
Bodenbelagsarten wird besonders darauf geachtet, dass die Produktkombination aus
Grundierung, Abspachtelung und Kleber dem EMICODE 1 „sehr emmissionsarm“ bzw. dem
GISCODE D1 „lösungsmittelfrei“ entspricht. Nach Durchtrocknung wird somit eine
geruchsneutrale sowie ökologische und physiologische unbedenkliche, sprich bestmögliche
Raumluftqualität erzielt.
Hinsichtlich der Ausschreibung (Vergabe- und Beschaffungszentrum) ist folgendes
festzustellen:

Nach § 97 Abs. 4 Satz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können für die
Auftragsdurchführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die
insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im
sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der
Leistungsbeschreibung ergeben. Vor diesem Hintergrund ist es vergaberechtlich zulässig,
ausschließlich schadstofffreie Produkte auszuschreiben und entsprechende Anforderungen in
der Leistungsbeschreibung zu definieren.

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichungen zu gesundheitsgefährdenden Weichmachern
insbesondere in Spielzeugen werden vom Vergabe- und Beschaffungszentrum gegenwärtig
sog. Besondere Vertragsbedingungen einschließlich der von den Bietern mit dem Angebot
einzureichenden Nachweise für alle in Betracht kommenden Produktgruppen erarbeitet. Es
handelt sich dabei um Spielzeuge aller Art, Beschäftigungsmaterial, Mobiliar und Textilien,
die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden. Vorbehaltlich einer noch
erforderlichen vertiefenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung können folgende
Anforderungen gestellt werden:
DIN EN ISO 14001

Organisationen die nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert sind, haben ein Umweltmanagement-
System eingeführt. Die DIN EN ISO 14001 legt einen Schwerpunkt auf einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess als Mittel zur Erreichung der jeweils definierten Zielsetzung in
Bezug auf die Umweltleistung einer Organisation. In der Norm wird ausdrücklich betont, dass
sie keine absoluten Anforderungen für die Umweltleistung festlegt. So enthält sie beispielsweise
keine Grenzwerte für Schadstoffe. Sie fordert aber die Einhaltung der Verpflichtungen,
die sich die Organisation selbst in ihrer Umweltpolitik auferlegt hat. Allerdings muss man als
Unternehmen zusagen auch geltende rechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Diese Norm sagt
allerdings nichts darüber aus, ob ein Unternehmen auf den Einsatz oder die Begrenzung von
z. B. Weichmachern verzichtet, falls dieses nicht durch gesetzliche Regeln vorgeschrieben ist.
Spielzeugsicherheitsnorm EN 71

Jedes Spielzeug, das in Europa zum Kauf angeboten wird, sollte dieser Sicherheitsvorschrift
entsprechen. Diese Sicherheitsnorm beschreibt, welche Sicherheits-Eigenschaften ein
Spielzeug besitzen muss und gibt auch detailliert an, welche Tests durchgeführt werden
müssen, um diese Sicherheitsmerkmale bestätigen zu können. Zudem enthält diese Norm
Grenzwerte für Schwermetalle.

RICHTLINIE 2005/84/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. Dezember 2005
Diese Richtlinie verbietet die Verwendung bestimmter Kategorien von Phthalaten zur
Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln. Da es jedoch keine ausreichenden
wissenschaftlichen Informationen gibt, wird das Verbot dieser Substanzen auf Spielzeug und
Babyartikel beschränkt, die von Kindern in den Mund genommen werden können. Die drei
Phthalate DEHP, DBP und BBP sind somit grundsätzlich in Spielzeug verboten sowie drei
weitere Phthalate DNOP, DINP und DIDP zusätzlich in Spielsachen, die von Kindern unter
36 Monaten in den Mund genommen werden können.

Öko-Tex Standard 100
Bei den nach Öko-Tex Standard 100 zertifizierten Textilen kann davon ausgegangen werden,
dass diese schadstoffarm sind.
Nach einer durchgeführten Recherche hat der bisherige Hauptlieferant bestätigt, dass seine
Zulieferer verpflichtet sind, ausschließlich und ohne Ausnahmen die o. a. Richtlinie
2005/84/EWG (Phthalate in Spielzeug und Babyartikel) einzuhalten. Für die
Möbeloberflächen werden lösemittelfreie Wasserlacke auf UV Basis verwendet, die absolut
phthalatfrei sind. Die vertriebenen Polsterflächen werden ausschließlich mit Öko-Tex
Standard 100 zertifiziertem Kunstleder bezogen.

Nach Abschluss der inhaltlichen und (vergabe)rechtlichen Prüfung und abhängig vom
Ergebnis derselben, werden die vg. Anforderungen im Rahmen der Besonderen
Vertragsbedingungen künftig für den Bereich der Stadt Dortmund Anwendung finden.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den Punkten 3. und 4. des Antrags der Fraktion B’ 90 Die Grünen einstimmig zu.


zu TOP 6.2
Einsatz von LED-Leuchtkörpern bei der Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03959-11-E1)
-wurde unter TOP 3.2 (European Energy Award) mit behandelt-


hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 03959-11)

„das externe Audit für den European Energy award hat unter anderem ergeben, dass das
Handlungsfeld 2 „Kommunale Gebäude, Anlagen“ als relativ schwach bewertet wurde. Ein
Bestandteil des Handlungsfeldes ist die Energieeffizienz Elektrizität, die 0 % der möglichen
Punkte erreicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wie Sie um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem
Sachverhalt:

Mit der anstehenden Novellierung der EnEV 2012 sollen erstmalig Mindestvorgaben für
die Effizienz von Beleuchtungskörpern und –anlagen eingeführt werden. Der LED –
Beleuchtung wird aufgrund der guten energetischen Eigenschaften nach Ablösung der
Glühbirnen eine besondere Bedeutung zukommen.

Wir bitten um eine Darstellung des Ist-Standes bei der Beleuchtung der kommunalen Gebäude,
des Anteils am gesamten Stromenergiebedarfes und der möglichen Einsparpotenziale
bei einer Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtungssysteme. Dabei sollten alle
Komponenten einer intelligenten Lichtplanung wie die effiziente Tageslichtausnutzung, die
optimierte Anordnung der Beleuchtungskörper, der Einsatz von Kontrollsystemen wie Präsenzmelder
und Tageslichtsensoren Berücksichtigung finden.

Darüber hinaus bitten wir darum, den Ausschuss über die Zeit- und Finanzplanung für die
Umrüstung der Beleuchtungsanlagen zu informieren.“


Hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Ducksache Nr.: 03959-11-E1):

„mit Ihrer Anfrage hinsichtlich des Einsatzes von LED-Leuchtkörpern in kommunalen
Gebäuden hat sich die Städtische Immobilienwirtschaft beschäftigt und kann Ihnen hierzu
folgendes mitteilen:

Die Städtische Immobilienwirtschaft bewirtschaftet im Gebäudemanagement 1400 Gebäude.
Hierzu gehören u. a. Schulen, Kindergärten und Bürogebäude.
Für den Einsatz von LED-Leuchten im sind folgende Einsatzbereiche möglich:

1. Straßen- und Außenbeleuchtung
2. Not- und Sicherheitsbeleuchtung
3. Allgemeinbeleuchtung in den Gebäuden

Die größten Fortschritte bei der Einführung von LED Leuchten wurde in den letzten Jahren
im Bereich der Straßen- und Außenbeleuchtung erzielt. Hier tragen zum einem die langen
Betriebszeiten und zum anderen die Reduzierung der Anschlussleistung zur Kosteneinsparung
bei.
Die Außenbeleuchtung an städtischen Gebäuden und ihren Zuwegungen wird durch die
Städtische Immobilienwirtschaft geplant und unterhalten.
Bei der Außenbeleuchtung wurde bei der Neubaumaßnahme Libellen Grundschule die neue
Technologie der LED Beleuchtung eingesetzt.
Die Anschlussleistung der Außenbeleuchtung konnte pro Lichtpunkt von 80 W
herkömmlicher Technik auf 23 W mit LED Leuchtmittel reduziert werden.
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen für unsere städtischen Gebäude wird eine
Beleuchtungsberechnung nach der geltenden DIN EN 12464 mit dem vorhandenen CAD
Planungstool durchgeführt.

Zum Einsatz kommen energiesparende Kompaktleuchtstofflampen und Langfeldleuchten mit
Leuchtstofflampen der Nenngröße T5.
Die CAD gestützte Berechnung der Beleuchtungsstärke ermöglicht eine optimale und
effiziente Anordnung der Beleuchtungskörper.

Bei einer mehrreihigen Anordnung der Beleuchtung in Räumen wird durch eine
Serienschaltung sichergestellt, dass die Beleuchtung pro Reihe zu- oder abschaltbar ist.
Eine Beleuchtungssteuerung, wie sie zum Beispiel bei der Neubaumaßnahme Libellen
Grundschule umgesetzt ist, wird auf Grund der Haushaltslage 2010 und den damit geforderten
Einsparung nicht mehr umgesetzt. Die Beleuchtungssteuerung war in den Standards der
Städtischen Immobilienwirtschaft bis 2010 festgelegt.

Die zurzeit in der Planung befindlichen 16 Schulen zur brandschutztechnischen Sanierung
werden im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtung mit LED Leuchten ausgestattet.
Vorteile ergeben sich hieraus aus der längeren Lebensdauer der Leuchte und der geringeren
Anschlussleistung. Weiterhin ist die Nennkapazität der erforderlichen Batterieanlage kleiner,
so dass sich hier der Einsatz der LED Technologie durch geringere Energie-, Wartungs- und
Investitionskosten der Batterieanlage wirtschaftlich darstellt.

Bei einer Anschlussleitung pro Rettungszeichenleuchte von 2,6 W mit LED zu 8,4 W bei
normaler Technik mit Kompaktleuchtstofflampen, lässt sich je Rettungszeichenleuchte ein
Ersparnis von 7,00 Euro brutto pro Jahr an Energiekosten erzielen. Der große Vorteil der LED
Leuchte bei der Not- und Sicherheitsbeleuchtung liegt jedoch darin, dass bei der
Leuchstofflampe mindestens ein Lampenwechsel pro Jahr vorzusehen ist. Ein weiterer Vorteil
bei LED Sicherheitsleuchten ist, dass durch die bessere Lichtlenkung die Abstände der
einzelnen Leuchten untereinander vergrößert werden kann, so dass sich die Anzahl verringert.
Da bei diesen brandschutztechnischen Ertüchtigungen die Allgemeinbeleuchtung in den
Fluren und Treppenhäusern erneuert werden muss, wird hier objektscharf die Möglichkeit
geprüft energiesparende LED Leuchten einzusetzen.

In Fluren und Treppenhäusern ist eine Beleuchtungsstärke von 150 Lux erforderlich, so dass
bei Einsatz von LED Leuchten die Anschlussleistung um ca. ein drittel niedriger liegt.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wird im Zuge der Ausführungsplanung der jeweiligen
Maßnahme erstellt.
Bei der Ausführung von Beleuchtungsanlagen mit LED Leuchten zu Kompaktleuchten,
Leuchtstofflampen oder T5 Leuchten ist mit einem Investitionsfaktor von 2 zu rechnen. So
liegt der Bruttopreis für ein Downlight 2 x 26 W bei 185,00 Euro, für ein Downlight mit LED
Technologie bei 365,00 Euro.
Jedoch sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Lebensdauer von ca.
50.000 Brennstunden eine komplett neue Leuchte als Investition den städtischen Haushalt der
Instandhaltung belastet.

Bei der Neuplanung von Räumen für den schulischen Unterricht wird derzeit der Einsatz von
LED Leuchten noch nicht verfolgt. Eine großflächige Ausleuchtung dieser Räume bei
Beleuchtungsstärken von 300 Lux für Normalklassen bis 500 Lux für Naturwissenschaftliche
Räume ergibt sich mit LED Technologie die gleiche Anschlussleistung wie bei
Langfeldleuchten mit T5 Leuchtmitteln.

Bei einer jährlichen mittleren Nutzungsdauer von ca. 1900 Stunden ist durch die geringeren
Wartungskosten kein wirtschaftlicher Einsatz zu erwarten.
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen von Klassenräumen kommen zurzeit T5
Langfeldleuchten mit Multilamp Vorschaltgeräten zum Einsatz. Diese Vorschaltgeräte
erkennen Leuchtmittel mit unterschiedlicher Leistung. Somit können Leuchtstofflampen mit
35 W, 49 W oder 80 W eingesetzt werden. Diese Flexibilität, ein anderes Leuchtmittel mit
höherer Leistung einsetzten zu können, ermöglicht die Erhöhung der Beleuchtungsstärke
unter Beibehalten der Leuchte. Eine solche Flexibilität bietet hier die LED noch nicht.
Es ist jedoch in den nächsten zwei Jahren damit zu rechnen, dass bei dem rasanten Tempo der
technologischen Entwicklung der LED Leuchten auch hier Leuchten mit einem geringeren
Anschlusswert für diesen Bereich entwickelt werden und somit eine sinnvolle und
wirtschaftliche Lösung in Zukunft darstellen kann.

Für die Beleuchtung von Büroräumen am Beispiel des Standorts der Städtischen
Immobilienwirtschaft, Königswall 14 ließe sich durch den Einsatz von LED Leuchten die
Anschlussleistung der Bürobeleuchtung von 35,8 KW auf 18,2 KW reduzieren.
Demnach könnte der Stromverbrauch bei einer mittleren täglichen Brenndauer von ca. 6
Stunden von 45.300 KWh im Jahr auf 23.000 KWh reduziert werden.
Dies würde bei einem Kilowattpreis von 20 Cent eine jährliche Ersparnis von ca. 4460,- Euro
ausmachen. Dem gegenüber stehen jedoch Investitionskosten von ca. 135.000,00 Euro brutto.“

Verständnisfragen hierzu wurden durch Herrn Limberg in der Ausschusssitzung beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03291-11)

Der Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen in die heutige gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung sowie des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien. ( siehe auch unter TOP 1.3: Feststellung der Tagesordnung )


zu TOP 7.2
Maßnahmen zur Lärmreduzierung an Straßen im Dortmunder Stadtgebiet
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2011
(Drucksache Nr.: 03759-11-E1)

Der Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen in die heutige gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung sowie des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien. (siehe auch unter TOP 1.3: Feststellung der Tagesordnung)


zu TOP 7.3
Internetgestützte Bürgerbeteiligung zur Lärmaktionsplanung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04287-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein internetgestütztes Bürgerbeteiligungsverfahren zur Lärmaktionsplanung durchzuführen.

Begründung

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 d (1) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichten die Kommunen, sog. „strategische Lärmkarten“ aufzustellen, aus denen sich ein umfassendes objektives Bild über die Lärmbelastung in der jeweiligen Stadt ergibt. In Lärmaktionsplänen müssen die Städte und Gemeinden darlegen, welche Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen ergriffen werden sollen.


§ 47d (3) des Bundesimmissionsschutzgesetzes schreibt vor, dass die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört wird. „Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.“

Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Verwaltung beauftragt, ein Online-Beteiligungsverfahren durchzuführen, bei dem die Bevölkerung straßenscharf die Lärmkartierung einsehen und Lärmorte eingeben kann.

Die internetgestützte Bürgerbeteiligung zeichnet sich dadurch aus, dass es sich um ein niedrigschwelliges Informations- und Beteiligungsangebot handelt, das mehr Bürgerinnen und Bürger erreicht, als herkömmliche Beteiligungsverfahren, wie z.B. Einwohnerversammlungen. Es ist sichergestellt, dass auch nicht-organisierte oder beteiligungsferne Bevölkerungsschichten ihre Stellungnahme abgeben können.

Für die Verwaltung bietet das Verfahren den Vorteil, dass eine automatisierte Dokumentation der Ergebnisse und damit eine einfache Auswertung der Bürgerbeiträge ohne Personalüberlastung möglich ist. Die Ergebnisse können transparent dokumentiert und effizient ausgewertet werden, und in einer strukturierten Form in den weiteren Beratungsprozess einfließen.

Im Rahmen eines Modellprojekts hat die Stadt Essen mit Unterstützung des Landes NRW unter www.essen-soll-leiser-werden.de eine solches Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Hieran kann sich die Verwaltung orientieren und die dort gemachten Erfahrungen in die Umsetzung einfließen lassen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den o.a Antrag der SPD-Fraktion einstimmig und beauftragt somit die Verwaltung ein internet- gestütztes Bürgerbeteiligungsverfahren zur Lärmaktionsplanung durchzuführen.

zu TOP 7.4
Sanierung der Brücke Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03488-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Sanierung der Brücke Rheinische Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 510.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66W01202014349 – Sanierung der Brücke Rheinische Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2010: 10.823,84 Euro
Haushaltsjahr 2011: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 299.176,16 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v 20.540,00 Euro.


zu TOP 7.5
Umbau der Kreuzung Osterfeldstraße / Burgholzstraße / An den Teichen zu einem Minikreisverkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03881-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Umbau der Kreuzung Osterfeldstraße / Burgholzstraße / An den Teichen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 170.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66E01202014403 – Umbau der Kreuzung Osterfeldstraße / Burgholzstraße / An den Teichen – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2011: 70.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v 6.260,00 Euro.


zu TOP 7.6
Pilotprojekt "Grüner Asphalt"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04372-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Informationen über das Pilotprojekt „Grüner Asphalt“ zur Kenntnis.


zu TOP 7.7
Ge- und Verbotsregelungen am Phoenix-See
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04375-11)
hierzu-> Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04375-11-E1)

„bereits wenige Tage nach Übergabe des Phoenix-Sees an die Allgemeinheit am 09.05.2011 mussten
Teile des Sees schon wieder gesperrt werden, weil sie von der Bevölkerung aus Unwissenheit,
Gedankenlosigkeit oder auch Mutwilligkeit missbräuchlich genutzt wurden.

Abhilfe schaffen könnte hier aus Sicht der CDU-Fraktion der Erlass einer Rechtsverordnung über
den Gemeingebrauch durch den Regierungspräsidenten sowie eine durch den Rat der Stadt ergänzend zu beschließende „Seesatzung“ für den Phoenix-See. Mit beiden Instrumentarien würde
der Bevölkerung ein Ge- und Verbotskanon „an die Hand gegeben“, der das Verhalten am und um
den See klar regelt.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet die
Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann wird der Regierungspräsident nach Informationen der Verwaltung eine entsprechende
Rechtsverordnung über den Gemeingebrauch des Phoenix-Sees erlassen?

2. Wann will die Verwaltung einen Ratsbeschluss über eine ergänzende Seesatzung einholen?“

Zunächst diskutierten die Fraktionen zu dem Thema.

Herr Lürwer klärt auf, dass hier sowohl eine Rechtsverordnung über den Gemeingebrauch als auch eine Seesatzung erforderlich ist. Weiter erläutert er, dass zunächst aber der rechtliche Übergang der Verfügbarkeit über den See an die Stadt erfolgen muss. Dies wird voraussichtlich im Laufe des letzten Quartals (Oktober/ November) der Fall sein.
Nach seinem Kenntnisstand wird das, in dem o.a. Antrag der CDU-Fraktion, geschilderte Problem zur Zeit noch auf privatrechtlicher Ebene durch die Phoenixsee-Entwicklungsgesellschaft gehandhabt.

Herr Lürwer kündigt an, dass die Verwaltung, sowohl die Rechtsverordnung als auch die Seesatzung dem Ausschuss nach der Sommerpause zur Beschlussfassung vorlegen wird.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
-nicht besetzt-

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "LEG-Siedlung Wickede"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03530-11)

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 03530-1 E1)

Herr Clemens vom Seniorenbeirat bittet darum, dass diese und künftige Vorlagen zu diesem Thema auch dem Seniorenbeirat vorgelegt werden.

Herr Neuhaus sichert zu, dieser Bitte nachzukommen.

Die nach dem Meinungsaustausch der Fraktionen noch offenen Fragen, insbesondere Fragen zu dem geplanten Sanierungsumfang und zum Vorkaufsrecht werden durch Herrn Neuhaus beantwortet. Zum Vorkaufsrecht erläutert er, dass hier keine städtebaurechtlichen Missstände vorliegen und es somit keine rechtliche Möglichkeit gibt, eine Vorkaufsrechtsatzung zu erlassen.

Weiter kündigt Herr Neuhaus an, dass die Verwaltung hinsichtlich der weiteren Modernisierung weiter mit der LEG im Gespräch bleiben wird, um sie dazu zu bewegen, die noch ausstehenden Modernisierungsarbeiten schnellstmöglich zu realisieren.


Die Fraktion Die Linke zieht den o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag in der Sitzung zurück.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „LEG-Siedlung Wickede“ zur Kenntnis.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
-nicht besetzt-

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Veränderung der Genehmigungspraxis nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) für Open-Air-Veranstaltungen herausragender Bedeutung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03766-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der AUSWI stimmt zu und die Bezirksvertretungen empfehlen, dass einmal im Jahr Open-Air-Veranstaltungen von herausragender Bedeutung bis 04:00 Uhr nach dem LImSchG genehmigt werden können im Westfalenpark, Revierpark Wischlingen und Hoeschpark.


zu TOP 12.2
Planfeststellungsverfahren „Roßbach – Ökologische Verbesserung Feldbach, Krengeldanzgraben, Schmechtingsbach von km 0,00 (Marten) bis km 2,20 (Somborn) in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03901-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Verwaltungsentscheidung, die ökologische Verbesserung der Fließgewässer Feldbach, Krengeldanzgraben und Schmechtingsbach von km 0,00 bis km 2,20 entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen, zur Kenntnis.



zu TOP 12.3
Übertragung der Halde Schleswig auf den RVR
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2010
(Drucksache Nr.: 02409-10)

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02409-11-E1)


„auf Wunsch der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel hatte die Verwaltung Kontakt zum Regionalverband Ruhr aufgenommen mit dem Ziel, dass der RVR die Deponie nach deren Abschlussgestaltung von dem Grundstückseigentümer und Betreiber der Deponie, der Firma
ThyssenKrupp, übernimmt.

Mit Schreiben vom 02.05.2011 hat der RVR nunmehr folgenden Sachstand mitgeteilt:
Es haben erste Gespräche mit der Firma ThyssenKrupp stattgefunden. Der Abschluss der Rekultivierung ist für das Jahr 2012 vorgesehen. Noch im Mai dieses Jahres soll eine gemeinsame
Begehung der Deponien erfolgen.
Für die weiteren Gespräche wird ThyssenKrupp die Ablösung der im Falle einer Übertragung auf den RVR eingesparten Unterhaltungskosten prüfen.

Sobald brauchbare Ergebnisse vorliegen, wird der RVR die Stadt Dortmund informieren.
Vorgesehen ist dann ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten, bei der die Stadt die
Vorstellungen der Bezirksvertretung Brackel selbstverständlich einbringen wird.

Mit der Übernahme besteht die Möglichkeit, die Deponie über die reine „Grundsicherung“
hinaus besser zu erschließen und auch Infrastruktureinrichtungen für die naturnahe Erholung
vorzusehen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

zu TOP 13.1
Initiative Dortmund Parks - Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03803-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht der Initiative Dortmund Parks zur Kenntnis und beschließt die Beendigung der Initiative Dortmund Parks zum 30.06.2011.


14. Vermessungs- und Katasteramt
-nicht besetzt-

15. Anfragen
-nicht besetzt-



Die öffentliche Sitzung wird um 18:20 Uhr beendet.







Reuter Pisula Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin