Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 28.10.2021
Wilhelm-Hansmann-Haus, Märkische Straße 21, 44141 Dortmund




Sitzungsdauer: 17:00 - 19:30 Uhr

Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr Barthold (AfD)
Frau Beckmann (BPN)
Frau Brunner (B‘90/ DIE GRÜNEN)
Herr Gungl (BPN)
Frau Meyer (BPN)

Frau Kürpick (BPN)
Frau Meyer (SPD)
Frau Opitz (BPN)

Frau Dr. Rothenberg (BPN, als Vertretung für Herrn Drohlshagen, BPN)
Herr Rupflin (BPN)
Frau Schulz (BPN)
Frau Siehoff (DIE LINKE+)
Herr Sohn (BPN)
Herr Weber (BPN)

Stellvertretende Mitglieder:
Frau Rischer (BPN)
Herr Zerber (BPN)

Beratende Mitglieder:
Frau Rasche (Behindertenbeauftragte, Geschäftsführung BPN)
Frau Zeuch (Inklusionsbeauftragte)

Gäste:
Frau Certa (Certa (Dezernat für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit, Leiterin Strategische Sozialplanung)
Herr Horstkamp (betroffener Bürger)
Herr Salomon (Bürger)
Frau Schmitz (KSL Arnsberg)
Herr Stattkus (SHG Selbsthilfegruppe)
Herr Volkert (Inklusionsbeirat)


Entschuldigte BPN-Mitglieder:

Herr Drohlshagen
Frau Groß-Böcker (BPN)
Frau Volkert (BPN)

Entschuldigte beratende Mitglieder:
Frau Stockheim-Shah (Seniorenbeirat)
Herr Niermann (AG der Wohlfahrtsverbände)

Entschuldigte Vertreter*innen der Ratsfraktionen/Beiräte:
Herr Hoffmann (CDU)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 28.10.2021, Beginn 17:00 Uhr,
Wilhelm-Hansmann-Haus, Märkische Straße 21, Saal 1, 44141 Dortmund

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@stadtdo.de



1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 19.08.2021

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 17.06.2021

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk

3.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa, Bericht Frau Certa (Dezernat für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit, Leiterin Strategische Sozialplanung)
mündl. Bericht

3.2 Berichte aus den Ausschüssen

3.3 Vertretungsregelung für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

3.4 Klausurtag des Behindertenpolitischen Netzwerkes 2022

3.5 AG Sport

3.6 Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 03.12.2021

3.7 Sitzungstermine des Behindertenpolitischen Netzwerkes für das Jahr 2022

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021
(Drucksache Nr.: 17473-20)


4.2 Barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20514-21-E1)

4.3 Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 21602-21)


4.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17175-20)

4.5 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21690-21)

4.6 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)


4.7 Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)

hierzu -> Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021
(Drucksache Nr.: 21664-21)


4.8 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

4.9 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

4.10 Gemeinsam in Vielfalt - Diversitätsstrategie des Kulturbüros der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21675-21)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021
(Drucksache Nr.: 21675-21)


4.11 5 Jahre „lokal willkommen“ – Das Dortmunder Integrationsnetzwerk
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22453-21)

5. Mitteilungen


Die öffentliche Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes der Stadt Dortmund wurde um 17:00 Uhr von dem Vorsitzenden Herrn Sohn eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Manuela Kürpick benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Sohn weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Frau Brunner weist darauf hin, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der
Dringlichkeit einen Vorschlag zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sperrung der
Wegeverbindung zwischen den Westfalenhallen 3 und 4“ gemacht hat.
Herr Sohn erklärt hierzu, dass der Tagesordnungspunkt so kurzfristig nicht mit aufgenommen werden konnte.
Frau Rasche teilt mit, dass sie aufgrund eines Hinweises auf die
entsprechende Vorlage des 1. Vorsitzenden der NaturFreunde
Dortmund-Kreuzviertel bereits eine Anfrage zu dem Thema an die
Verwaltung gestellt hat.

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 19.08.2021

Herr Gungl bittet darum die Niederschrift unter TOP 3.1 wie folgt zu ändern (geänderter Text kursiv):

„Herr Gungl erläutert des Weiteren, welche Verbesserungen unter
Teilnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes in der „AG Sanierung
Dortmunder Rathaus“ hätten erwirkt werden können:

Herr Gungl erläutert des Weiteren, welche Verbesserungen unter
Teilnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes in der „AG Sanierung
Dortmunder Rathaus“ erwirkt werden konnten:“

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Behindertenpolitischen
Netzwerkes vom 19.08.2021 wurde inkl. der Änderungen genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 17.06.2021

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Behindertenpolitischen
Netzwerkes vom 17.06.2021 wurde genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Mündlicher Bericht zur Einwohnerfragestunde

Frau Dr. Rothenberg berichtet als Vertreterin und im Auftrag des AKTIONSKREISES „DER BEHINDERTE MENSCH IN DORTMUND“, dass sie im Auftrag des Aktionskreises Fragen zu Themen der Regionalplanungskonferenz an die Verantwortlichen der Regionalplanungskonferenz (Sozialamt/LWL) gestellt habe. Dies sei in den Vorjahren ein übliches Verfahren gewesen.
Seitens des LWLs sei hierzu die Rückmeldung erfolgt, dass diese Fragen in der Regionalkonferenz aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt werden könnten.
Auf die Vertretung des BPNs im Koordinierungsgremium für Fragen zu Inhalten der Regionalplanungskonferenz sei verwiesen worden. Diese Reaktion sei nicht zufriedenstellend.

Von Seiten des LWLs sei im Nachgang das Angebot unterbreitet worden, nach der Regionalplanungskonferenz eine „Sonder-Videokonferenz“ zu den Fragestellungen durchzuführen.

3. Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
zu TOP 3.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa, Bericht Frau Certa (Dezernat für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit, Leiterin Strategische Sozialplanung)

Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa, Bericht Frau
Certa (Dezernat für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und
Freizeit, Leiterin Strategische Sozialplanung)
mündl. Bericht

Frau Certa entschuldigt sich dafür, dass das Behindertenpolitische
Netzwerk in Bezug auf den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus
Südosteuropa“, bei dessen Gremiengang nicht einbezogen wurde.

Frau Certa berichtet über die Situation der Personengruppe der
Zugewanderten aus Rumänien und Bulgarien in den Heimatländern
und der dortige Umgang mit Behinderungen.
Frau Certa teilt mit, dass Behinderungen dort häufig nicht
wahrgenommen würden, und auf diese nicht eingegangen werde.
Betroffene/Angehörige würden eine vorliegende Behinderung
meist nicht wahrhaben wollen.
Diese Haltung setze sich in Deutschland fort, und Hilfen würden häufig
nicht in Anspruch genommen.
Passgenaue Anlaufstellen gebe es für diese Zielgruppe in Dortmund nicht.
Frau Certa bittet die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes
um Erfahrungswerte/Ideen, wie z.B. in Anlaufstellen Wissen,
Informationen und Beratungen zu dem Thema aufgebaut, und
Hilfen entsprechend angeboten werden können.
Für Kinder und Jugendliche seien die Hilfen auch nicht adäquat.

Frau Beckmann weist darauf hin, dass in dem Bericht nichts über
Menschen mit Behinderung zu finden sei.

Diese Personengruppe soll in den nächsten Bericht mit aufgenommen
werden.

zu TOP 3.2
Berichte aus den Ausschüssen

Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
Herr Rupflin berichtet, dass eine Sperrung der Wegeverbindung zwischen
den Westfalenhallen 3 und 4 an 30 Tagen im Jahr vorgesehen sei.
Es sei kontrovers diskutiert worden, ob nicht auch weniger einschneidende
Beschränkungen ausreichen könnten. Ein Ratsmitglied habe kritisch
hinterfragt, ob in diesen Zusammenhang das Behindertenpolitische
Netzwerk einbezogen worden sei. Hieran anknüpfend habe Herr Rupflin
nachgefragt wie erreicht werden könne, dass das Behindertenpolitische
Netzwerk von allen Vorlagen mit Relevanz für Menschen mit Behinderung
frühzeitig Kenntnis erhält.

Überdachung von Bushaltestellen
Herr Hirschfeld von der DSW21 habe zu diesem Tagesordnungspunkt auf
Nachfrage erklärt, dass das Behindertenpolitische Netzwerk einbezogen
worden sei. Er habe zugesagt, dem Behindertenpolitischen Netzwerk
entsprechende Informationen zukommen zu lassen.

Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Lt. Drucksache 20365-21 seien die Maßnahmen zur Inklusion mit dem
Behindertenpolitischen Netzwerk abgestimmt worden.
Wenn in Vorlagen auf Abstimmungen mit dem Behindertenpolitischen
Netzwerk Bezug genommen wird, möchte Herr Rupflin die jeweiligen
Vorlagenersteller zukünftig darum bitten, entsprechende
Protokolle/Notizen zugänglich zu machen.

Frau Schulz teilt aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und
Gesundheit vom 31.08.2021 folgende Zahlen zum Thema Schulbegleitung
mit:
- Anzahl der Anträge: 427
- bewilligte Anträge: 324
- abgelehnte Anträge: 56
- an das Jugendamt weiter geleitete Anträge: 12
- Anträge, noch in Klärung: 35

Ausschuss f. Kinder, Jugendliche und Familien
Frau Beckmann berichtet über die Sitzung des Kinder, Jugend- und Familienausschusses.
Die Vertreter der Wohlfahrtsverbände hätten berichtet, dass sich einige Träger der Erziehungshilfe in Dortmund in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden würden, und Träger sogar den Dienst eingestellt hätten. Dieses sei zum Teil der Coronasituation geschuldet (es seien weniger Fälle gemeldet worden). Zum Teil könne aber auch vermutet werden, dass die Abrechnungsvorgaben, die im Rahmen der vor einem Jahr neu beschlossenen Fachbereichsrichtlinien verändert worden seien, dazu beigetragen haben könnten.
Als Information für die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes sei an dieser Stelle wichtig, dass auch Familien mit Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern von den Trägern der Erziehungshilfen betreut werden.
Es gebe spezialisierte Träger, die in diesen Familien eingesetzt worden seien. Mit Einführung der neuen Fachbereichsrichtlinien sollten die Fälle vermehrt nach dem Kriterium der Sozialraumversorgung vergeben werden.
Frau Frenzke- Kulbach habe auf Nachfrage angegeben, dass weiterhin die Qualität der Bedarfsdeckung im Vordergrund steht.
Dieses soll im Jahresgespräch ausführlicher besprochen werden.

In der Sitzung des Kinder, Jugend- und Familienausschusses sei eine Broschüre "Qualitätsdialog der ambulanten erzieherischen Hilfen" vorgestellt worden. Frau Beckmann habe angemerkt, dass die Formulierungen in der Broschüre zu Inklusion und Behinderung im Familiensystem nicht klar oder gar nicht aufgegriffen worden seien. Die Qualitätsanforderungen zur Erbringung der Leistungen der Erziehungshilfe für diese Familiensysteme müssen fachlich klar formuliert sein. Die pädagogische Arbeit erfordere mehr als die in der Broschüre angemerkte inklusive Grundhaltung.
Es sei aus diesem Grund dringend erforderlich die Broschüre zu überarbeiten.

Von den Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien bezüglich inklusiver Spielplätze schriftliche Fragen an die Verwaltung gestellt worden.
Frau Beckmann weist an dieser Stelle darauf hin, dass das Behindertenpolitische Netzwerk bereits 2019 mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes Spielplätze begangen habe und daraus eine Auflistung von Standards für inklusive Spielplätze entstanden sei.
Diese sei in eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes für den Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit eingearbeitet worden, mit der Bitte, diese bei der Erarbeitung und Beschlussfassung des Masterplans Sport mit einzubeziehen. In der Sitzung habe Frau Beckmann diese Stellungnahme an die fragestellenden Fraktionen als Information weitergereicht.

Frau Beckmann berichtet des Weiteren über eine Vorlage, welche Informationen über die Kinderkommission, angegliedert bei Herrn Oberbürgermeister Westphal, enthalten habe.
U.a. solle die OGS von der Kommission weiter entwickelt werden. Inwieweit das Thema Kinder mit Behinderung in der Kinderkommission mit gedacht wird, gehe aus der Vorlage nicht hervor.

Frau Beckmann informiert darüber, dass das Jahresgespräch mit dem Jugendamt am 15.11.2021 anstehe. Seitens des Behindertenpolitischen Netzwerkes werden Frau Beckmann und Frau Rasche an dem Gespräch teilnehmen.
Im Vorfeld habe sich die AG Kinder, Jugend und Familie getroffen, Themen diskutiert und Fragen vorüberlegt.
Ein Bericht hierzu folgt in der nächsten Sitzung des Behindertenpolitischen
Netzwerkes.

Frau Beckmann berichtet, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schulausschuss die Verwaltung gebeten habe, Fragen bezüglich der Änderungen im Verfahren Schulbegleitungen zu beantworten.
Frau Beckmann wies auf die Wichtigkeit hin, dass sich die politischen Parteien weiter für das Thema engagieren, damit in Zukunft das Verfahren weiterentwickelt und gefestigt werde.

Am 17. Dezember finde die Online-Veranstaltung "360° Feedback zum Thema Schulbegleitung" des Dezernats 4 statt, zu der auch das Behindertenpolitische Netzwerk eingeladen ist.

Der Landschaftsverband habe im Koordinierungsgremium ein Leitlinienpapier „Weiterentwicklung von intensiv ambulanten Wohnkonzepten für Menschen mit Behinderungen und höheren Hilfebedarfen in Westfalen-Lippe“ vorgestellt.
Hier gehe es darum, dass es das sogenannte „stationäre Wohnen“, aktuell „Wohnen in besonderen Wohnformen“, nur noch in Ausnahmefällen geben werde.
Zielgruppe dieser Wohnkonzepte seien Menschen mit Behinderung, für die die Leistungen der herkömmlichen, im Rahmen des „Ambulant Betreuten Wohnens“ gewährten Fachleistungsstunden, nicht ausreichen.
Die Wohnkonzepte würden grundsätzlich allen Zielgruppen offen stehen. Sowohl das Wohnen in Wohngemeinschaften als auch das Wohnen in einer Wohnung seien denkbar.
Die Vertreterin des LWL habe betont, dass dies ein Leitlinienpapier sei und für jeden Bedarf auch eine individuelle Lösung gesucht werde. Allerdings bestehe auch hier der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Es habe eine Sitzung anlässlich der Änderung der Geschäftsordnung des Koordinierungsgremiums stattgefunden.
Weitere Anwesende seien der Amtsleiter des Sozialamtes, eine Vertreterin des LWLs und eine Vertreterin der Wohlfahrtsverbände gewesen. Das Sozialamt werde einen Vorschlag mit den gemachten Anregungen zur Änderung vorbereiten und diese dann an die Mitglieder des Koordinierungsgremiums verschicken. Die Mitglieder sollen überprüfen, ob sie den Änderungen zustimmen können.

Eine Datenerhebung zu dem Thema welche Behinderungsformen in Dortmund nicht versorgt werden können sei abgelehnt worden, da sie nicht benötigt werde.

Es sei des Weiteren geäußert worden, dass es in Dortmund an Grundstücken mangele, wodurch der Ausbau neuer Angebote zusätzlich erschwert werde.

Die Menschen mit Behinderung seien im Koordinierungsgremium unterpräsentiert. Daher habe man seitens des Behindertenpolitischen Netzwerkes gefordert, das Koordinierungsgremium mit weiteren Vertretern der Menschen mit Behinderung aufzustocken.
Der Leiter des Sozialamtes habe diesbezüglich den Vorschlag gemacht, die generelle Teilnehmerzahl gem. Geschäftsordnung wieder zu verringern. Sollte es bei der aktuellen Teilnehmerzahl bleiben, müsse auch die Anzahl der Vertreter der Menschen mit Behinderung erhöht werden.
In der Sitzung seien darüber hinaus die Themen der Arbeitsgruppen des Koordinierungsgremiums neu festgelegt worden.
Beide Themenkomplexe sollen in der nächsten Sitzung des Koordinierungsgremiums abschließend besprochen werden.
Das Behindertenpolitische Netzwerk müsse in seiner nächsten Sitzung überlegen, wer an welchen AGs teilnehmen möchte.

Frau Brunner stellt fest, dass es keine Daten zu Kindern gibt, die in die Pflege von behinderten Menschen eingespannt sind. Diese sollten erfasst werden.



zu TOP 3.3

Vertretungsregelung für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Herr Zerber, stellvertretendes Mitglied im Behindertenpolitischen Netzwerk, erklärt sich bereit, die Vertretung von Herrn Gungl bei Bedarf im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sicher zu stellen.

Es ist zu klären, ob ein stellvertretendes Mitglied die Vertretung eines ordentlichen Mitgliedes in einem Ausschuss übernehmen kann.

zu TOP 3.4
Klausurtag des Behindertenpolitischen Netzwerkes 2022

Frau Rasche stellt die bisherige Planung für den Klausurtag 2022 vor.
Der Klausurtag soll als ganztägige Veranstaltung in zwei Blöcken (vormittags/nachmittags) stattfinden.
Der erste Block soll in erster Linie der Vorstellung und Information, sowie einer ersten Themensammlung dienen.
Im zweiten Block sollen die gesammelten Themen in Kleingruppen diskutiert werden. Die Priorisierung der Ergebnisse soll im Anschluss in der Großgruppe erfolgen.

Terminvorschlag ist der 17.03.2021.
Räumlichkeiten müssen angefragt werden.

zu TOP 3.5
AG Sport

Frau Opitz berichtet:
- Im Jahr 2003 gab es das Europäische Jahr der Menschen mit
Behinderung

- Im Jahr 2002 sei seitens der Stadt entschieden worden eine
Arbeitsgruppen für das Jahr 2003 zu bilden, mit dem Titel „Sport
für Menschen mit Behinderung“

- U.a. sei ein Aktionsplan entwickelt worden, es habe Begehungen
gegeben, es sei ein Abfragekatalog zu barrierefreien Sportstätten
entwickelt worden, usw.

- Im Jahr 2007 sei der erste Entwurf der Kooperation geschlossen
worden mit:
• der Städtischen Immobilienwirtschaft
• dem Amt für Liegenschaften
• dem Fachbereich Sport der Sport- und Freizeitbetriebe
Dortmund
• dem Schulverwaltungsamt
• der Sportwelt gGmbH
• dem Stadtsportbund Dortmund e.V.
• der AG Sport und Menschen mit Behinderungen des
Behindertenpolitischen Netzwerks und
• der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund


Die AG sei vom damaligen 1. Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerkes und Frau Opitz geleitet worden.
Teilnehmer*innen der AG seien nicht nur Vertreter*innen des
Behindertenpolitischen Netzwerkes gewesen, sondern auch Personen, die
das Thema barrierefreie Sportstätten interessierte, und die an der
Weiterentwicklung dieses Themas mitarbeiten wollten.

Die AG soll wieder aktiviert werden. Frau Rasche wird die Mitglieder des
Behindertenpolitischen Netzwerkes Anfang 2022 zwecks Bereitschaft zur
Mitwirkung anschreiben.

zu TOP 3.6
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 03.12.2021

Frau Opitz berichtet über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe.
Aufgrund der kurzfristigen Planung ist es möglich, dass die Veranstaltung nicht mehr zu realisieren ist.
Wird in Vorstandssitzung am 04.11.21 weiter besprochen.

zu TOP 3.7
Sitzungstermine des Behindertenpolitischen Netzwerkes für das Jahr 2022

Nachfolgende mit dem Vorstand abgestimmte Termine wurden zur Beschlussfassung vorgelegt:

BPN-Sitzungen und Forum-Sitzungen für das Jahr 2022, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- Dienstag, 22.02.2022, BPN-Sitzung, Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund

- Donnerstag, 07.04.2022 Forum-Sitzung, Dietrich-Keuning-Haus, Raum 204, Leopoldstraße 50-58, 44147 Dortmund

- Dienstag, 14.06.2022 BPN-Sitzung, Wilhelm-Hansmann-Haus,
Saal 1, Märkische Straße 21, 44141 Dortmund

- Dienstag, 16.08.2022, BPN-Sitzung, Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund

- Donnerstag, 20.10.2022 Forum-Sitzung, Wilhelm-Hansmann-Haus,
Saal 1, Märkische Straße 21, 44141 Dortmund


- Dienstag, 29.11.2022, BPN-Sitzung, Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Beschluss:
Das BPN beschließt einstimmig die o.g. Termine.


4. Vorlagen der Verwaltung
zu TOP 4.1
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegen nachfolgende Empfehlungen vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei Verkehrsknotenpunkten, wie der
Möllerbrücke oder des Stadtgartens die Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird. Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint. Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei
Verkehrsknotenpunkten, wie der Möllerbrücke oder des Stadtgartens die
Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird. Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint.

Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie
Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Herr Preuss (Fraktionsvorsitzender CDU) begrüßt grundsätzlich den Ausbau barrierefreier Haltestellen im Bezirk, kritisiert aber zu wenig Priorität 1 und 2 Haltestellen im Stadtbezirk. Die CDU-Fraktion lehnt die Vorlage so ab und erwartet eine neue Vorlage mit mehr Haltestellen mit Priorität 1 und 2 im Bezirk, da Hombruch ein Stadtbezirk mit einem hohen Anteil älterer Mitbürger*innen ist, die barrierefreie Zugänge dringend benötigen.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) äußert Unmut über den langsamen Umbau der Bushaltestellen. Die Verwaltung und DSW21 sollten das Umbautempo erhöhen.

Bezirksbürgermeister Berning empfiehlt, der Empfehlung trotzdem zu folgen verbunden mit der Aufforderung an die Verwaltung, für mehr Haltestellen mit Priorät 1 und 2 im Stadtbezirk zu sorgen, um dem Bedarf gerecht zu werden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie
Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

Im Stadtbezirk Hombruch ist der Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller als bisher voranzutreiben; die Anzahl der Haltestellen mit Priorität 1 und 2 deutlich zu erhöhen, um dem höheren Altersdurchschnitt im Stadtbezirk gerecht zu werden

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und grün (AMIG) vom 07.09.2021:

Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 07.09.2021 :

Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen nimmt die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

Weiterhin liegt folgende Empfehlung der BV Aplerbeck vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan zu beschließen.

Sitzung Behindertenpolitisches Netzwerk 28.10.21

Frau Dr. Rothenberg merkt an, dass die Umsetzung zu lange dauert.
Unter der Kenntnisnahme der o.g. Empfehlungen und dem Hinweis von
Fr. Dr. Rothenberg empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk
einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie
Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan

zu TOP 4.2
Barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20514-21-E1)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnisnahme vor.

…weltweit leben ca. 80% aller Menschen mit Behinderung (MmB) in Armut. Auch hier in Deutschland und in Dortmund sind viele MmB von sozialen Leistungen abhängig.
Eine barrierefreie Wohnung zu ergattern ist nicht leicht. Ruft ein MmB beim Amt für Wohnungswesen an und will sich auf eine Warteliste setzen lassen, wird er/sie nach Überprüfung der Berechtigung darüber informiert, dass es durchaus eine lange Zeit dauern kann, bis eine barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht. Viele lassen sich dadurch abschrecken und erst gar nicht auf die Liste setzen.
Viele leben auch einfach in ihrer nicht barrierefreien Wohnung weiter, arrangieren sich damit, haben nie die Möglichkeit, alleine z. B. aus dem 3. Stock mit dem Rolli nach draußen zu kommen. Sie sind angewiesen auf Menschen und Maschinen, die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Diese Dienste stehen unter Coronabedingungen nur eingeschränkt zur Verfügung.

Eine Wohnungssuche stellt in unserer noch nicht wirklich barrierefreien Welt höchste Anforderungen an MmB.
Wir alle wissen, dass wir alle immer älter werden und damit leider auch die Chancen steigen, eine Schwerbehinderung zu erwerben.
In Deutschland gibt es zu wenige barrierefreie Wohnungen. Laut des Statistischen Bundesamtes erfüllen lediglich 2% aller Wohnungen alle Merkmale eines barrierefreien Wohnens.
Bisher müssen laut Landesbauordnung NRW zwei Wohnungen eines Neubaus mit mehr als zwei Wohnungen barrierefrei sein. Das ist zu wenig, soviel ist klar.

Fakt ist, dass mehr bezahlbarer barrierefreier Wohnraum benötigt wird.


Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie viele barrierefreie Wohnungen gibt es in Dortmund? Wie hoch ist der Bedarf und wie wird er ermittelt?

2) Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit für eine barrierefreie Wohnung, wenn sich ein MmB beim Amt für Wohnen auf die Warteliste setzen lässt?

3) Hat die DOGEWO eine eigene Warteliste für barrierefreie Wohnungen?

4) Welche Vorschläge hat die Verwaltung, um die Zahl an bezahlbaren barrierefreien Wohnungen zu erhöhen?

5) Welche Änderungen sind in Bezug auf barrierefreie Wohnungen an der Landesbauordnung geplant und wie wird sich das voraussichtlich auf Dortmund auswirken?

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:20514-21-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Frau Dr. Rothenberg weist darauf hin, dass durch die vorgesehene
Priorisierung zu viel Zeit verloren geht. Ferner merkt sie an, dass
der Begriff „barrierearm“ nicht verwendet werden sollte.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Stellungnahme zur
Kenntnis.

zu TOP 4.3
Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)

Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt hierzu nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 21602-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Prüfauftrags:

Angesichts der im aktuellen Bericht dargelegten besorgniserregenden Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob Dortmund derzeit die Kriterien für die Anerkennung als „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ erfüllt.

Sofern dies zutrifft, ist das Verfahren für die Anerkennung durch das Land einzuleiten.

Begründung:
Der jetzt vorliegende Bericht des Wohnungsamtes macht deutlich, dass die Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt weiterhin angespannt ist. Neben fehlenden zusätzlichen Wohnungen insbesondere im Bereich des geförderten Wohnungsbaus ist auch ein deutlicher Anstieg der Mieten festzustellen. Unter anderem gibt das im Juni verabschiedete Baulandmodernisierungsgesetz den Kommunen weitere Handlungsmöglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum an die Hand. Doch für die Nutzung aller Instrumente muss die Kommune zu einem durch eine Rechtsverordnung des Landes festgelegtem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gehören. Für das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sollte in Anbetracht des angespannten Wohnungsmarktes in Dortmund gegenüber dem Land eingetreten werden.


AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht 2021 der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) dafür aus, den o.a. Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu leiten.


Die Vorlage soll auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk (BPN) zur Kenntnis vorgelegt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die vorliegende Überweisung aus dem Ausschuss Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Wohnungsmarktbericht 2021 der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17175-20)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Frau Brunner weist darauf hin, dass zur Barrierefreiheit wenig aufgeführt
wird. Aus ihrer Sicht ist ein zügiger Ausbau des Wohnungsbestandes
erforderlich.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)

Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport
und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 vor.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.

Begründung

Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.


Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.

Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.

Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.

Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.

Weiterhin liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk folgender
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vor:

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Beschlussvorlage

Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne
fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar. Das BPN möge daher beschließen:

Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads
empfohlen.

2. Beschlussvorlage

Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Ziel-beschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine
Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen:


Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berück-sichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden:

· Erreichbarkeit des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im besten Fall ohne fremde Hilfen wie manuell zu bedienende Bus-Rampen, sondern durch direkte Anbindung ans Stadtbahnnetz mit ebenerdigem Zugang

· Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts

· Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs

· Zugang ins Wasser

Begründung:

Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungs-prozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des
Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.


Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung dieses Antrages zu
beschließen.


zu TOP 4.7
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)

Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Integrationsrates aus der
öffentlichen Sitzung vom 06.10.2021 vor, die die Empfehlung des
Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung
vom 05.10.2021 enthält:

zu TOP 5.3
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)

Dem Integrationsrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 05.10.2021 vor:

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass die Planung so aufzustellen sei, dass es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen diese Anlage (auch gemeinsam) nutzen können. Richtiger wäre es davon zu sprechen, dass die Barrierefreiheit für alle gegeben sein müsse. Sie bittet, diesen Hinweis in die Niederschrift mit aufzunehmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Hinweises von Frau Opitz einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.


Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des o.a. Hinweises des Behindertenpolitischen Netzwerks einstimmig bei Enthaltung der AFD folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.

Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.

Weiterhin liegt dem BPN folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag
der Fraktion der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Ergänzung der
Machbarkeitsstudie um folgende Aspekte:

Die Machbarkeitsstudie prüft die Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks
Scharnhorst“ um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit auf der einen Seite sowie auf der anderen Seite um Berücksichtigung von Sport von und für


· Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
· Blinden
· Gehörlosen
· Menschen mit psychischen Behinderungen.

Begründung:

Unter Barrierefreiheit wird oftmals – auch in der Verwaltung Dortmund – die Barriere-freiheit unter Gesichtspunkten der Erreichbarkeit bzw. Mobilität betrachtet. Menschen mit Behinderungen sind aber nicht nur Zuschauer*innen, sondern in der Mitte unserer
Gesellschaft. Die öffentliche Verwaltung hat deshalb die besondere Verantwortung, wenn sie aus öffentlichen Mitteln plant und baut, Maßnahmen nicht nur aus der Sicht von
Menschen ohne Behinderung zu konzipieren, sondern aus der Sicht von allen.


Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der
Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.

Die Machbarkeitsstudie wird um folgende Aspekte ergänzt:
Die Machbarkeitsstudie prüft die Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks
Scharnhorst“ um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit auf der einen Seite sowie auf der anderen Seite um Berücksichtigung von Sport von und für
· Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
· Blinden
· Gehörlosen
· Menschen mit psychischen Behinderungen

zu TOP 4.8
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.

Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.

Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.

zu TOP 4.9
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)
Frau Dr. Rothenberg weist darauf hin, dass es keine Ausführung zur
Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderung und zur
Barrierefreiheit gibt.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit dieser Anmerkung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

zu TOP 4.10
Gemeinsam in Vielfalt - Diversitätsstrategie des Kulturbüros der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21675-21)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt hierzu nachfolgende Überweisung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Herr De Marco (SPD-Fraktion) stellt die Frage, weshalb nicht im Vorfeld der Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt gewesen seien.

Frau Spengler (41/KB) führt aus, dass sie davon ausgegangen sei, dass die genannten Gremien nach dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hätten beteiligt werden können.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass in der Vorlage geschrieben werde, dass sich die Vielfalt in der Stadtgesellschaft nicht immer genügend im personalen Publikum und im Programm widerspiegele. Der Begriff Programm leuchte ihm ein. Beim Punkt Personal habe er Verständnisschwierigkeiten. Für ihn sei es egal, wer in einem Büro sitze, Hauptsache sei, dass er die fachliche Qualifikation habe, auch wenn es hierzu parallel um ethnische Voraussetzungen gehe.

Herr De Marco weist darauf hin, dass die Vorlage erst im Integrationsrat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk beraten werden solle. Falls das nicht so gewünscht sei, könne der Vorgang den beiden Gremien auch noch zur Kenntnis zur Verfügung gestellt werden.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es sich um einen fortlaufenden Prozess handele und beide Gremien in diesem Prozess noch in die weiteren Beratungen mit einbezogen würden.

Frau Mais (CDU-Fraktion) fragt nach, wie hoch das finanzielle Volumen beim Mehrbedarf sei.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmberechtigt sei. Die beiden anderen Gremien seien nur beratend tätig. Es bestehe kein Zwang zu einer Beteiligung.

Frau Spengler (41/KB) teilt mit, dass sich die Mehrbedarfe aus den in der Vorlage genannten finanziellen Auswirkungen ergeben. Es handele sich um einen Prozess und das Kulturbüro benötige an dieser Stelle „Rückendeckung“. Das Kulturbüro aquiriere zur Zeit Drittmittel, beispielsweise im Rahmen eines Landesprogramms, um hierdurch im Hinblick auf die Finanzierung Unterstützung zu erhalten. Weiterhin teilt sie mit, dass es unklug wäre, einen großen partizipativen Prozess anzustreben, die Freizeichnung zu erhalten und in der darauf folgenden Sitzung möglicherweise zu präsentieren, wie es mit den Förderrichtlinien für die Interkultur aussehe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, dem Integrationsrat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk die Vorlage zur Kenntnis zuzuleiten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, die vorgelegte Diversitätsstrategie des Kulturbüros der Stadt Dortmund und beauftragt die Verwaltung mit der zeitnahen Umsetzung sowie regelmäßiger Berichterstattung über den Fortlauf des Prozesses.

Sitzung Behindertenpolitisches Netzwerk 28.10.21

Frau Zeuch (Inklusionsbeauftragte) berichtet über ein im Rahmen des Inklusionsprozesses
geführtes Gespräch. Hiernach gibt es eine positive Entwicklung zur Inklusion im Kulturbüro.

Frau Kürpick nimmt ebenfalls eine positive Entwicklung wahr.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die vorliegende Überweisung und die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.11
5 Jahre „lokal willkommen“ – Das Dortmunder Integrationsnetzwerk
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22453-21)
Frau Dr. Rothenberg weist darauf hin, dass Belange der Menschen mit Behinderung nicht aufgeführt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

5. Mitteilungen
Fehlanzeige


Die Sitzung wird um 19:30 durch den Vorsitzenden Friedhelm Sohn
beendet.
Die nächste Sitzung findet am Dienstag, den 22.02.2022 von
17.00 Uhr – 19.00 Uhr, Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1U,
Rheinlanddamm, 44139 Dortmund statt.




Friedhelm Sohn Manuela Kürpick Kathrin Rasche
(Vorsitzender) (Mitunterzeichnung) (Schriftführerin)