Niederschrift

über die 10. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 22.09.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:25 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 83 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Poschmann SPD
Rm Daskalakis CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hübner CDU
Rm Dr. Reinbold FDP/Bürgerliste

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 30.06.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Museale Nutzung des Dortmunder U
Turm mit Annex
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03263-05)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis Markt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01825-05)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Süd -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 20.01.2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02321-05)

3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 31.01.2002, Aufhebung des Beschlusses der BV Aplerbeck vom 11.12.2001, Aufhebung der Beschlüsse der BV Lütgendortmund vom 18.12.2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02270-05)

3.4 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund-Buchholz
hier: I. Beifügung einer Begründung; II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02411-05)

3.5 Eintragung des „Botanischen Gartens Rombergpark“ in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02336-05)

3.6 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.07.2002, Aufhebung des Beschlusse der BV-Innenstadt West vom 03.07.2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02271-05)

3.7 Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - im verein-fachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung einer modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01902-05)

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02817-05)

3.9 Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Grundsatzkonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01551-05)

3.10 Wohnungsmarktbericht 2005 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystem 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02699-05)

3.11 Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02798-05)

3.12 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schlosserstraße von Borsigstraße bis Ende (Wendeplatz vor Hoesch-Eingang), Robertstraße von Oesterholzstraße bis Schlosserstraße, Dürener Straße von Oesterholzstraße bis Stahlwerkstraße, Dreherstraße von Schlosserstraße bis Stahlwerk-straße, Hammer Straße von Dürener Straße bis Borsigstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnum-feldverbesserungsprogramm Schlosserstraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02711-05)

3.13 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage „Brunhildstraße“ im Abschnitt von Auf dem Feldgraben bis Etzelweg in Dortmund-Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02639-05)

3.14 Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Friedhöfe Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02247-05)

3.15 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02872-05)

3.16 Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Bornstr. 1, 44135 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02812-05)

3.17 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage „Köln-Berliner-Straße“ im Abschnitt von westliche Grenze Einmün-dung Aplerbecker Straße/gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02820-05)

3.18 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnah-men, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dort-mund-Süd, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02901-05)

3.19 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Haydnstraße
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02791-05)

3.20 - unbesetzt -

3.21 Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03033-05)

3.22 Grundsatzbeschluss Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02966-05)

3.23 Neubaumaßnahmen an der Kirchderner-Grundschule, Merckenbuschweg 41 in 44329
Do-Kirchderne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02750-05)

3.24 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs „Städtische Immobilienwirtschaft“ für das Wirtschaftsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02963-05)

3.25 Neubau der Turnhalle an der Hauptschule DO-Wickede, Dollersweg 18
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03152-05)

3.26 Fachräume an der Gesamtschule Do-Scharnhorst, Mackenrothweg 15 in 44328 Do-Scharn-horst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03034-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Bericht zur sozialen Lage; hier: Projekt zur Unterstützung von Kindern mit alkoholkranken Eltern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02893-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Umsetzung des Bäderkonzeptes: Betreibungsprofile der städtischen Hallenbäder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03008-05)

8. Schule

8.1 Berufskollegs
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03128-05)

8.2 Geplante Abschaffung der Schulbezirksgrenzen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03268-05)

9. Kinder und Jugend
- unbesetzt -

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02814-05)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadt-kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02816-05)

10.3 Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 - Zinsen bei Steuer-rückzahlungen u. a. -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03060-05)

10.4 Umsetzung der neuen Gemeindehaushaltsverordnung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03258-05)

10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 des Dortmunder System-hauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02943-05)

10.6 Beteiligungsbericht 2004/2005
Einbringung
(Drucksache Nr.: 03200-05)

10.7 Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund GmbH/Zukunft der Dortmunder Dienste Gesell-schaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03096-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bestellung einer Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Städtische Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02940-05)

11.2 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02841-05)

11.3 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im Jahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02923-05)

11.4 Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02910-05)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

12.1.1 (Drucksache Nr.: 02847-05)

12.1.2 (Drucksache Nr.: 02848-05)

12.1.3 (Drucksache Nr.: 02949-05)

12.1.4 (Drucksache Nr.: 02950-05)

12.1.5 (Drucksache Nr.: 02951-05)

12.1.6 (Drucksache Nr.: 02952-05)

12.1.7 (Drucksache Nr.: 03234-05)

12.1.8 (Drucksache Nr.: 03044-05)

12.1.9 (Drucksache Nr.: 03090-05)

12.1.10 (Drucksache Nr.: 03091-05)

12.1.11 (Drucksache Nr.: 03235-05)

12.2 Anfragen Linkes Bündnis

12.2.1 (Drucksache Nr.: 02648-05)


Vor Eintritt in die Tagesordnung gab zunächst OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

„Der Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke AG hat in seiner Sitzung am 20. September nach Vorbereitung im dafür zuständigen Mitwirkungsausschuss und im Präsidium unseren Stadtkämmerer, Herrn Guntram Pehlke, zum Mitglied des Vorstandes und demnächst auch zum Vorsitzenden des Vorstandes der Dortmunder Stadtwerke AG berufen.

Herr Pehlke wird mit Wirkung vom 1. Juli seinen Dienst bei den Dortmunder Stadtwerken antreten und demzufolge werden wir in Kürze seine Nachfolge zu regeln haben.

Ich habe deshalb den Ältestenrat informiert, dass die Ausschreibung für die Neubesetzung der Kämmerer-Funktion unter Beibehaltung des gegenwärtigen Dezernatszuschnittes möglichst umgehend herausgehen wird. Mein Ziel ist es, die Nachfolgeregelung so zu treffen, dass bis zum 1. Juli auch der neue Amtsinhaber bzw. die neue Amtsinhaberin die Stelle auch antreten kann.

Die Stelle wird wie üblich in den kommunalpolitischen Fachzeitschriften ausgeschrieben und danach schließt sich das übliche Beratungsverfahren zur Besetzung dieser Stelle an.

Und nun, meine Damen und Herren, im Umfeld dieser Personalentscheidung der Dortmunder Stadtwerke ist durch Presseveröffentlichungen ein Sachverhalt diskutiert worden, der von außen in einer Art und Weise bewertet wird, wie ich selbst das nicht nachvollziehen kann.

Es geht dabei um eine Personalangelegenheit, eine Mitarbeiterin der Stadt Dortmund, mit der inzwischen Herr Pehlke verheiratet ist.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass Herr Pehlke mich und auch den Leiter des Personalamtes vor der Einstellung über seine Beziehung zu dieser Dame informiert hat. Weder bei dem Verfahren zur Einstellung im Rahmen einer Trainee-Maßnahme, noch bei dem Vorschlag der befristeten Weiterbeschäftigung ist der Stadtkämmerer beteiligt gewesen. Die jeweiligen Vorlagen zur Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss wurden von mir unterzeichnet.

In einem ausführlichen Brief an alle Mitglieder des Rates für die nichtöffentliche Sitzung sind alle Fakten noch mal dargelegt. Insofern ist für mich eigentlich klar, eine Affäre gibt es nicht, die Dinge sind korrekt gelaufen. Ich sehe überhaupt keinen Anlass für diese Form der öffentlichen Auseinandersetzung.“

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Teilweise übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Auf Empfehlung des Ältestenrates wurde der Tagesordnungspunkt

8.2 Geplante Abschaffung der Schulbezirksgrenzen

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse und damit als Tagesordnungspunkt 2.2 behandelt.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass man sich im Ältestenrat hinsichtlich des Dringlichkeitsantrages der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.09.2005 mit der Bezeichnung

Briefwahlpanne bei der Bundestagswahl

darauf verständigt habe, zunächst die Behandlung dieser Angelegenheit nach Vorliegen des entsprechenden Berichtes im Rechnungsprüfungsausschuss abzuwarten.

Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Tagesordnungspunkte

3.16 Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Bornstr. 1, 44135 Dortmund

8.1 Berufskollegs

gemeinsam zu behandeln, da zu beiden Angelegenheiten ein Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste hinsichtlich der Durchführung dieser Maßnahmen in Form von PPP-Modellen vorliegt.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Herr Oberbürgermeister,

ich stelle folgenden Antrag:

Punkt 1:
Sie haben leider meine Anfragen entgegen den Regularien in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund nicht mit einer Sachbezeichnung in der Tagesordnung aufgeführt und das ist ein Regelverstoß gegen die Geschäftsordnung, die sich der Rat selbst gegeben hat.

Alle Beratungsgegenstände - und die SPD-Leute können auch wieder ein bisschen ruhig sein, Ihr habt ja Euren Mann durchgekriegt, also ganz ruhig und locker – müssen laut GO mit einer Sachbezeichnung aufgeführt werden und deshalb beantrage ich, dass die Tagesordnungspunkte „Anfragen Rm Münch“ auch mit einer entsprechenden Sachbezeichnung aufgeführt werden.

Herr Oberbürgermeister, Ihr rechtwidriges Verhalten ist in der Tat politisch charakterlos. Ich bin seinerzeit schon damit bis vor das Verwaltungsgericht gegangen. Sie hatten zugesagt, dass sie zukünftig die Anfragen mit einer Sachbezeichnung auf die Tagesordnung nehmen. Das ist nicht geschehen. Wir hätten sonst schon längst eine gerichtliche Entscheidung, weil ich ja die Klage auf ihre Zusage hin zurückgezogen habe. Das ist politisch ein schlechter Stil. Ich hoffe, dass Sie das heute noch korrigieren werden.

Punkt 2:
Mein Dringlichkeitsantrag – und ich nenne es einfach einmal „Affäre Pehlke“ – ist leider in der nichtöffentlichen Sitzung aufgeführt worden. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses möchte ich aber, dass der Dringlichkeitsantrag hier behandelt wird bzw. ich stelle folgenden neuen Dringlichkeitsantrag.

Der Rat der Stadt Dortmund möge das Thema „Affäre Pehlke“ in der öffentlichen Ratssitzung behandeln. Der Oberbürgermeister wird um Stellungnahme gebeten, warum er sich durch die Abgabe einer persönlichen Erklärung um eine kritische Diskussion der „Affäre Pehlke“ drückt.

Der Oberbürgermeister wird weiter um Stellungnahme gebeten, warum er den Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, die den Beschluss zur Einstellung im Rechtsamt mit beschlossen haben, verschwiegen hat, in welchem persönlichen Kontakt die Bewerberin zu Herrn Pehlke steht.

Und drittens. Der Oberbürgermeister wird um Stellungnahme gebeten, ob es nicht ein wenig merkwürdig ist, dass aus 454 Bewerberinnen gerade die Lebensgefährtin von Herrn Pehlke ausgesucht wird.

Der Oberbürgermeister wird um Stellungnahme gebeten, ob es nicht eine sehr schlechte politische Moral ist, wenn Angehörige von Dezernenten, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis sie auch immer stehen, bei der Stadt Dortmund quasi im Tätigkeitsbereich ihres Mannes oder Lebenspartners beschäftigt werden.

Danke schön, Herr Oberbürgermeister, auch dafür, dass Sie mich ausnahmsweise einmal haben ausreden lassen.“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf folgendes:

„Herr Münch, ich bin ja fair und auch korrekt im Umgang mit Ihren Rechten. Zu Ihren Rechten gehört es, hier im Rat zu reden und auch Anträge zu stellen. Zu Ihren Rechten gehört aber nicht, Tagesordnungspunkte zu beantragen. Es sei denn auf dem Wege der Dringlichkeit.

Insofern ist die Sammelbezeichnung „Anfragen von Rm Münch“ eine zutreffende Darstellung des Tagesordnungspunktes, unter dem ich die Anfragen behandele.

Das ist nebenbei gesagt auch in Parlamenten und anderswo üblich, dass Anfragen und Mitteilungen unter einem Sammel-Tagesordnungspunkt zusammengefasst werden. Insofern habe ich nicht die Bereitschaft von dieser Verfahrensweise abzuweichen.

Was den zweiten Punkt angeht, geht es in der Tat um eine Personalangelegenheit und Personalangelegenheiten gehören nach unseren Regeln zwingend in die nichtöffentliche Sitzung.

Ich weiß zwar, dass es eine übliche Unsitte ist, dass man in der Öffentlichkeit alles Mögliche hin und her diskutiert, unabhängig von der Frage, ob damit datenschutzrechtliche oder persönliche Belange berührt sind. Ich halte diese Art der Auseinandersetzung für nicht sachgerecht.

Und Herr Münch, was Sie da in Fragen gekleidet haben, habe ich eben schon deutlich gemacht. Und ich könnte natürlich auch in der Öffentlichkeit mehr hinzusetzen, aber es gibt keine Affäre und weil es keine Affäre gibt, gibt es auch keinen Anlass in öffentlicher Diskussion sich dazu zu verhalten.“

Die beiden oben angeführten Anträge von Rm Münch wurden daraufhin bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch abgelehnt.

Abschließend wurde der Antrag von Rm Prof. Richter, den Tagesordnungspunkt

10.7 Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund GmbH/Zukunft der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln, mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses, der PDS/OL sowie von Rm Münch abgelehnt.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 30.06.2005

Der Rat der Stadt genehmigt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU die Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 30.06.2005.


Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Museale Nutzung des Dortmunder U
Turm mit Annex
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03263-05)

Zunächst nahm OB Dr. Langemeyer zu der oben angeführten Angelegenheit wie folgt Stellung:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,

man fragt sich gelegentlich, wenn man einige heftig diskutierte kommunalpolitische Themen sieht, ob es noch sinnvoll ist, hier im Rat nach vorne zu gehen und zu einem wichtigen Thema ein paar Ausführungen zu machen, denn eigentlich ist alles schon gesagt und es ist schon auch erkennbar, wie die Entscheidungen ausfallen werden.

Aber ich merke auch, dass es gerade auch im kommunalpolitischen Geschäft viel Vergesslichkeit gibt und dass Themen, die vor ein paar Jahren heiß debattiert, auch heftig interpretiert wurden, nicht mehr so vor dem geistigen Auge existieren und deswegen ist es an der ein oder anderen Stelle vielleicht gar nicht verkehrt, durch Wiederholungen noch mal Positionen klar zu machen und damit auch noch mal aus heutiger Sicht die Dinge zu beleuchten.

Das Dortmunder U, meine Damen und Herren, ist ein Dortmunder Wahrzeichen. Wer das nicht selber schon so wahrgenommen hat, der kann mal ins neue Internet-Lexikon gehen. Auch dort ist natürlich auch das Dortmunder U als eines der Dortmunder Wahrzeichen herausgestellt.

Und wer mit der Eisenbahn nach Dortmund kommt und aus dem Fenster schaut, hat in der Vergangenheit auch immer wieder gesehen, wenn das „U“ auftauchte, dann war man in Dortmund, dann war man als Dortmunder auch zu Hause.

Insofern hat dieses Gebäude der Brauereigeschichte ein Stück Erinnerungswert und Emotionen und hat natürlich auch einen Denkmalwert. Aus guten Gründen ist dieses Gebäude unter Denkmalschutz gestellt worden. Und aus guten Gründen ist deshalb auch bei der Genehmigung von Abrissmöglichkeiten auf dem Gelände des Dortmunder U dieser Turm ausgenommen worden.

Wir haben darüber intensiv debattiert im Jahre 2003 und wir haben am 24. Juli 2003 im Rat der Stadt Dortmund Entscheidungen getroffen. Jetzt habe ich ja gelegentlich den Eindruck, dass jedes Mal, wenn man einen weiteren Realisierungsschritt auf die Tagesordnung setzt, dass dann der übliche kommunalpolitische Reflex kommt: Wir diskutieren das Ganze noch mal ganz von vorne, als hätten wir noch nichts festgelegt und als hätten wir auch noch nichts vertraglich vereinbart.

Deswegen will ich zur Erinnerung den Mitgliedern des Rates gerne noch mal ein paar Sätze aus dem Ratsbeschluss vom 24. Juli 2003 vorlesen.
Wir haben damals, nicht zuletzt auf Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Punkt 3 beschlossen, der Rat legt Wert darauf, dass der U-Turm erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt wird. Er erklärt, dass die Stadt Dortmund bereit ist, einen Beitrag zum Erhalt des Turmes zu leisten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist z. B. unter anderem festgehalten, der Rat erwartet, dass es sich ausschließlich um Verlagerung von Nutzungen oder sich selbsttragende Nutzungen handeln soll. Und bezogen auf eine mögliche Inanspruchnahme der Flächen für eine Museumsnutzung muss eine städtebauliche finanz- und kulturpolitische Analyse sowie eine Bewertung der museumsarchitektonischen Bedingungen erfolgen. Und etwas später heißt es dann auch wieder im Beschluss „Ziel ist es, keine Verpflichtungen einzugehen, die den Verwaltungshaushalt zusätzlich belasten ohne an anderer Stelle entsprechende Entlastungspotenziale zu erschließen“.

Nun, meine Damen und Herren, dieser Auftrag von 2003 wird mit der heute auf dem Tisch liegenden Vorlage erledigt und dabei wird auch wiederum etwas in Erinnerung gerufen, was für kundige im Rat oder in der Kommunalpolitik zu einem Teil längst bekannt sein müsste.

Da gehört z. B. die Debatte um das Museum am Ostwall, die Struktur, die Qualität und auch die Konzeption des Museums am Ostwall sowie die damit verbundenen baulichen Fragestellungen dazu.

Wir haben uns zweimal als Verwaltung intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Und zwar einmal im Jahre 1990, zum zweiten Mal im Jahre 2002, nämlich als wir den Museums-Entwicklungsplan erst einmal vorgestellt haben bzw. im Jahre 2002 fortgeschrieben haben.

Und wer noch etwas länger dabei ist wie ich, weiß z. B., dass wir im Jahre 1986 eine heftige Debatte im Kulturausschuss gehabt haben zu der Thematik „Museum am Ostwall und Ausbaupläne“. Wir haben damals eine Reise des Kulturausschusses nach Stuttgart, nach München unternommen, um uns Museumsbauten anzusehen. Wir sind auf die Dächer gestiegen, haben uns Magazine angeguckt, um zu erfahren, was man für einen Museumsbau eigentlich braucht.

Und in dem Museums-Entwicklungsplan von 1990 sind dann von der Verwaltung die entsprechenden Konsequenzen gezogen worden und man hat dann dargestellt, am Standort Ostwall ist das, was notwendig ist, machbar. Man hat im City-Bereich verschiedene Grundstücke untersucht und geprüft, ob das an dieser einen oder anderen Stelle geht und unter anderem war schon im Museums-Entwicklungsplan von 1990 das Gelände am U-Turm eines der Untersuchungsfelder. Wobei das Argument nicht am Standort Ostwall, sondern auf andere Flächen zu gehen, sich aus zwei Gesichtspunkten ergab.

Der eine Gesichtspunkt. Die Grünfläche am Ostwall ist inzwischen ein städtebauliches Juwel im Bereich der östlichen Innenstadt. Ein Abholzen von Bäumen, eine Verkleinerung der Grünfläche wird aus städtebaulichen und städteplanerischen Gesichtspunkten nicht mitgetragen. Das war auch schon im Jahre 1990 eine der Debatten.

Nun, meine Damen und Herren, auch die Frage der Struktur des Gebäudes ist im Jahre 2002 ausführlich und differenziert dargestellt worden. Ich habe Ihnen ja heute in der Unterlage auch den Museums-Entwicklungsplan mit auf den Tisch gelegt und sie können dort im einzelnen auf den Seiten 51 und 52 noch mal nachlesen, was wir damals aufgeschrieben haben. Und auch für die Zuhörer auf der Tribüne lese ich gerne auch diese Sätze noch mal vor.

Da geht es um Architektur und Bausubstanzen des Museums am Ostwall. Der Museumsbau am Ostwall 7, zwischen Olpe und Viktoriastraße gelegen, und auf der West- und Südseite von einem kleinen Park mit alten Platanenbestand gesäumt, wurde im letzten Jahrzehnt 1990, 1994, 1996, 2001 verschiedentlich hergerichtet, renoviert, modernisiert. Strukturelle Verbesserungen wurde so vor allem erzielt durch die innere Umgestaltung der einzelnen Räume und ihre Funktionen im Keller- und Archivbereich, Fenstererneuerung, Lichtabschirmung durch elektrisch verstellbare Jalousien und Markisen auf dem Dach, Einbau eines Behindertenfahrstuhls, Erneuerung der Alarmanlage, Installation eines modernen Schiebewandsystems zur fachgerechten Magazinierung der Gebäude, Herrichtung eines Grafikraumes, Einbau eines Deperiersystemes zwischen den Wänden, Einrichtung eines Besuchercafes, das nur bei großen Sonderausstellungen in Betrieb ist. Zuletzt wurde die Fassade komplett gereinigt. Und das Foyer am Ostwall hat ein modernes Gesicht erhalten, gestaltet somit den Besucherempfang angenehmer und freundlicher.

Die Bausubstanz, meine Damen und Herren, ist im großen und ganzen gut erhalten. Bestimmte neuralgische Punkte im Fundamentbereich und bei den Fensterfassungen vornehmlich im Bürotrakt müssten entschärft werden. Der konservatorische Schwachpunkt des gesamten Gebäudes wird durch das Fehlen einer Be- und Entlüftungsanlage einschließlich der eigentlich notwendigen Kältetechnik gekennzeichnet.

Mit anderen Worten, meine Damen und Herren, dieses ehemalige Oberbergamt, das im Jahre 1873 gebaut worden ist, das dann nach der Jahrhundertwende vom Museum für Kunst- und Kulturgeschichte benutzt worden ist und dann im Krieg in seinen beiden Obergeschossen zerstört wurde, hat man in den 50er Jahren notdürftig wieder hergerichtet, aber im Kern ist es nach wie vor das Oberbergamt von 1873 und gilt natürlich vor allem für die Fundament- und Kellerkonstruktion.

Nun, meine Damen und Herren, in dem gleichen Museums-Entwicklungsplan von 2002 haben wir das Raumprogramm, die konzeptionellen Begründungen und all das aufgeführt, was bei einer Neukonzeption notwendig war. Und das ist auch für uns heute die fachliche Grundlage für unseren Nutzungsvorschlag im U-Turm, ein Nutzungsvorschlag, der auch mithelfen soll, ein Wahrzeichen der Stadt Dortmund und ein Denkmal mit neuen Funktionen zu erfüllen. Ich will da auf die Einzelheiten nicht eingehen, denn sie sind in der Vorlage noch mal im wesentlichen zusammengefasst.

Da inzwischen der Zwischeneigentümer des U-Turmes von seinem Vertrag mit Brau und Brunnen zurückgetreten ist und damit Brau und Brunnen wieder voller Eigentümer des Gebäudes ist, befinden wir uns gegenwärtig in Vertragsverhandlungen mit Brau und Brunnen über einen Grundstücksvertrag. Dieser Grundstücksvertrag kann, wenn er endverhandelt ist, abgeschlossen und vom Rat dann genehmigt werden. Insofern wird dieses Thema zu gegebener Zeit noch mal wieder auf die Tagesordnung kommen.

Da uns freundlicherweise von dem Zwischeneigentümer die in seinem Auftrag erstellten Unterlagen zum Dortmunder U zur Verfügung gestellt wurden, sind wir heute in der Lage, Ihnen mit der Aufstellung des Büros Assmann eine Kostenkalkulation darzustellen, die wenn Sie genauer in die Unterlagen hineinsehen, eine Qualität hat, die als Beurteilungsgrundlage für das, was heute in Rede steht, durchaus ausreicht.

Und, meine Damen und Herren, neben dieser Kostendarstellung und der Funktionsbeschreibung in der Vorlage haben Sie auch Hinweise zur Darstellung des Vorhabens im Neuen Kommunalen Finanzmanagement, das nach dem 1. Januar des kommenden Jahres für uns die Grundlage bilden wird, bekommen.

So gesehen ist die heutige Vorlage vergleichbar mit einem Grundsatzbeschluss, der natürlich einem Baubeschluss vorangeht. Und den Baubeschluss wird man erst dann hier erfassen können, wenn auch die Planungen komplett vorliegen und die anderen damit verbundenen Fragen geklärt sind.

Und wenn Sie es mir gestatten, will ich kurz noch ein paar Bemerkungen machen zu dem heiß debattierten Thema der Finanzen.

Ich erinnere noch mal daran, im Jahre 2003 hat der Rat der Verwaltung aufgegeben, nur solche Vorschläge zu unterbreiten, die nicht zu einer Ausweitung des Haushaltes führen und die außerdem keine neuen Aufgaben beinhalten, sondern Verlagerungen heute schon vorhandener Aufgaben. Das führt dazu, dass wir im Ergebnisplan und Finanzplan die Maßnahme darstellen und das, was zeitlich uns näher vor der Nase ist, ist das, was als Liquiditätsabschluss in den Jahren 2006 bis 2010 zu erwarten ist. Wir werden in diesen Jahren die notwendige Liquidität bereitzustellen haben und wir tun das im Einzelplan 24. Das ist im Neuen Kommunalen Finanzmanagement ein virtuelles Stadtamt, hinter dem sich das allgemeine Grundvermögen verbirgt.

Weil wir das Vorhaben über das allgemeine Grundvermögen abwickeln und damit auch das Budget des allgemeinen Grundvermögens hier genommen wird, wird die Liquidität dargestellt in erster Linie aus Veräußerungserlösen bei Grundstücken und Liegenschaften, was auch in der Logik liegt. Denn wenn wir eine neue Liegenschaft und eine neue Baulichkeit errichten, wird es auf der Aktivseite der neuen NKF-Bilanz zu einem Austausch von Aktivpositionen von bisherigen Grundstücken in neue Immobilien kommen.

Die eigentliche Ergebnisbelastung und das, was wir früher im Haushalt gesehen haben, taucht hier erst vom Jahre 2010 auf. Denn natürlich fallen nach der neuen Form der Rechnungslegung die Folgekosten erst vom Tag der Nutzung an. Die Abschreibungen, die wir im alten kameralen Haushalt nie gesehen haben, die Abschreibungen zählen nach üblicher Verfahrensweise vom Zeitpunkt der Nutzung an, belasten aber auch das, was wir Folgekosten nennen. Wenn wir früher eine Schule oder einen Kindergarten gebaut haben, dann haben wir im Grunde nur immer die Liquidität beurteilt, aber haben den Vermögensverzehr nicht beachtet. Der Vermögensverzehr, der sich auf die gesamte Laufzeit der Nutzung eines solchen Gebäudes bezieht.

Wenn Sie die Nutzungsdauer des Museums am Ostwall mal rechnen - als Museum wird es immerhin schon seit 150 Jahren genutzt - dann wäre das schon ein sehr großer Zeitraum der Abschreibung. Wir werden uns in unseren Abschreibungszahlen orientieren müssen an der entsprechenden Liste des Innenministers, der festgelegt hat, dass Gebäude dieser Art in einem Zeitraum von 50 bis 80 Jahren abgeschrieben werden müssen. Und auf dieser Grundlage ist auch unsere Kalkulation berechnet.

Mit anderen Worten, meine Damen und Herren, wenn es um das berühmte Thema „Deckung“ geht, dann brauche wir nicht nur eine Deckung für die laufenden Kosten in Form von Bewachung, Heizung, Strom, Versicherung und Abgaben, sondern wir brauchen jetzt auch eine Deckung für das Abschreibungsvolumen, das wir zum ersten Mal im Haushalt 2006 für die Stadt insgesamt zeigen.

Nun, meine Damen und Herren, sowohl bei der Finanzveranschlagung wie auch bei der Darstellung der Ergebnisplanung werden Sie sehen, dass wir unterstellt haben, dass die Maßnahme mit einer Größenordnung von ca. 50 % vom Land gefördert wird und sie werden natürlich sofort die Frage stellen, das war im Haupt- und Finanzausschuss auch schon Thema, wie denn diese Förderung sich darstellt.

Im Vorfeld der Debatte um die Erhaltung des Turmes ist das Projekt „Dortmunder U“ und damit auch das gesamte Viertel intensives Thema der Auseinandersetzung mit dem Städtebauministerium gewesen.

Zuletzt hat ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Dortmund und dem Städtebauministerium Anfang diesen Jahres noch unter der Amtszeit von Minister Vesper Klarheit über das weitere Verfahren gegeben. Das Ministerium hat vorgeschlagen, zunächst einmal die Eigentumsfrage beim Gebäude zu klären und dann in einem Architekturwettbewerb auszuloten, welche Kosten tatsächlich für dieses Bauwerk entstehen.

Insofern, meine Damen und Herren, ist für mich völlig klar, dass wir einen detaillierten Förderantrag erst dann auf den Weg bringen können, wenn eine ganze Reihe von Schularbeiten gemacht sind. Nämlich erstens: Über den Architektenwettbewerb müssen die Kosten im Detail ermittelt werden, damit auch eine Konkretisierung des Bauvorhabens gemacht werden kann.

Und zweitens: Diese Mittel müssen in der Haushaltsplanung der Stadt Dortmund verankert werden. Ohne eine Verankerung von Mitteln im einem Haushalt können wir keinen Förderantrag formell auf den Weg bringen. Alle vorgelagerten Anträge, wie beispielsweise derjenige, den wir im Juli diesen Jahres an die Bezirksregierung geschickt haben, das sind Anträge zur Fristwahrung, damit wir in das Jahresförderprogramm 2006 noch mit hineinkommen können. Dieser fristwahrende Antrag noch ohne Darstellung der Kosten ist auf den Weg gebracht und bei der Bezirksregierung eingegangen. Und auch in der Liste über die Städtebauförderungsmaßnahmen die zugeleitet worden ist, ist die Förderung des Dortmunder U mit eingebracht.

Ich gehe davon aus, dass, wenn wir unsere Aufgaben erledigt haben, wir dann auf dieser Grundlage mit dem Ministerium uns in das gemeinsame Gespräch begeben können. Und meine schlichte Erwartung ist, dass dieser Antrag dann so behandelt wird wie Dortmunder Anträge auch sonst bzw. auch Anträge anderer Städte. Ich erwarte keine Sonderbehandlung weder positiv noch negativ, sondern ich erwarte eigentlich, dass zwischen dem zuständigen Ministerium und der Stadt diese Sachen bearbeitet werden können.

Nun, meine Damen und Herren, wenn ich das heute zusammenfasse.
Wir haben einen weiteren Teilschritt in der Realisierung des Dortmunder U. Wir haben heute nicht die Lösung aller Probleme. Wir entscheiden heute auch nicht über alle Folgeschritte, sondern wir entscheiden heute, dass mit der Maßgabe einer musealen Nutzung ein Architektenwettbewerb auf den Weg gebracht wird.

Und dieser Architektenwettbewerb, meine Damen und Herren, muss natürlich, wenn wir als Stadt Auslober dieses Wettbewerbs sind, nach bestimmten Kriterien laufen. Wir können zwar auf die Dienstleistung des Beraters Assmann aufbauen und damit die bisher geleisteten Vorarbeiten nutzen, aber durch den Wechsel des Auslobers ergibt sich die Notwendigkeit, dass wir hier die sog. Verdingungsordnung für die freien Berufe mit anzusetzen haben, die VOS, und wir werden im Rahmen der Regeln für Architektenwettbewerbe von 2004 dann das Verfahren auch abstimmen. Mit anderen Worten wir können nicht nur einen Einladungswettbewerb für eine überschaubare Zahl von Architekten machen, sondern dieser Wettbewerb wird öffentlich ausgeschrieben. Und weil es ein begrenzter Wettbewerb wird, wird es dazu kommen, dass den gesetzten Büros dann andere durch Los hinzugelost werden. Genau dieses wird genau mit der Architektenkammer abgestimmt und wird dann entsprechend auf den Weg gebracht.

Aber, meine Damen und Herren, dass wird ein Verfahren sein, das uns noch einige Zeit beschäftigen wird. Denn wenn man hier alle Fristen zusammennimmt von den Ausschreibungen, den Vorbereitungsmaßnahmen über die Arbeiten der Büros ist sehr schnell ein Zeitraum von fünf bis sechs Monaten erreicht, so dass wir vermutlich erst Ende des Frühjahrs im kommenden Jahr zu Ergebnissen kommen, wenn der Rat so entscheidet, wie wir das heute vorschlagen.

Ich empfehle also noch einmal, heute dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und ich bin gerne bereit zu einzelnen Fragen auch Stellung zu nehmen.“

Im weiteren Verlauf der Diskussion begründete Rm Stammnitz (PDS/OL) die ablehnende Haltung hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass nicht nur seiner Meinung nach, sondern auch nach Meinung vieler Menschen in Dortmund es wichtigere und dringendere Probleme als dieses Projekt in Dortmund gebe. Weiterhin machte Rm Stammnitz (PDS/OL) in seinen Ausführungen deutlich, dass er wie beim Bau des Konzerthauses Bedenken hinsichtlich der geschätzten Kosten habe.

Abschließend erklärte Rm Stammnitz (PDS/OL), dass man dieser Angelegenheit nur zustimmen könne, wenn dieses Projekt federführend von einem privaten Investor durchgeführt werde.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.


Hiernach begründete für die CDU-Fraktion Rm Sauer die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der musealen Nutzung des Dortmunder U.

Hierbei machte Rm Sauer (CDU) deutlich, dass nach Meinung der CDU-Fraktion eine Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Museums am Ostwall, sowie man dies auch beantragt habe, sinnvoller sei.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen setzte sich Rm Sauer (CDU) kritisch mit der Verwaltungsvorlage zur musealen Nutzung des Dortmunder U, besonders hinsichtlich der Finanzierung und Förderung dieses Projektes, auseinander.

Desweiteren machte er deutlich, dass seiner Einschätzung nach eine moderne museale Nutzung im Dortmunder U nicht möglich sei. Abschließend äußerte Rm Sauer (CDU) nochmals die Befürchtung, dass durch die Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage, das Museum am Ostwall quasi an die Wand gefahren und die Stadt Dortmund in ein unkalkulierbares Risiko getrieben werde.

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus verdeutlichte Rm Schneckenburger die Auffassung ihrer Fraktion hinsichtlich der musealen Nutzung des Dortmunder U.

Hierbei machte sie deutlich, dass für sie das Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit nicht nachvollziehbar sei, insofern werde man auch den diesbezüglichen Antrag der CDU-Fraktion, der u. a. eine Erweiterung des Museums am Ostwall beinhalte, ablehnen.

Weiterhin brachte sie in ihren Ausführungen zum Ausdruck, dass für ihre Fraktion das Dortmunder U ein Stück Stadtidentität und weiterhin zentraler Bestandteil der Innenstadtentwicklung sei.

Von daher spreche sich ihre Fraktion auch dafür aus, das Dortmunder U zu erhalten und einer musealen Nutzung, für die es ihrer Meinung nach auch geeignet sei, zuzuführen. Dass sich dabei Ausbauqualität und –umfang an den Möglichkeiten des städtischen Haushaltes orientiere, sei für sie dabei selbstverständlich.

Außerdem brachte Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinsichtlich der Landeszuschüsse die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Förderanträge sachgerecht und ergebnisoffen geprüft werden. In diesem Zusammenhang erinnerte sie daran, dass es eine Verpflichtung des Landes sei, die Städte u. a. in ihrer strukturellen Entwicklung zu unterstützen.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste begründete Rm Dingerdissen die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der musealen Nutzung des Dortmunder U.

Nach Auffassung seiner Fraktion sei das finanzielle Risiko dieses Projektes zu groß. Gleichzeitig habe man die Befürchtung, dass dieses Projekt zu Lasten anderer Kulturbereiche gehen könne.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass sich seine Fraktion wie die CDU-Fraktion auch für eine Sanierung des Museums am Ostwall ausspreche.

Anschließend verdeutlichte StR Stüdemann nochmals, dass es sich bei dem zu treffenden Beschluss nicht um den endgültigen Bau- und Finanzierungsbeschluss handele, sondern es letztendlich um die Fortführung des Architektenwettbewerbes, der Grundlage für alle weiteren Schritte sei, gehe.

Weiterhin wies StR Stüdemann die Vorhaltung zurück, dass dieses Projekt zu Lasten anderer Kulturbereiche gehen würde.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Wir hätten eigentlich nur die Zeitung lesen müssen, dann hätten wir uns diese ewige Diskussion sparen können. Keiner lässt sich hier durch irgendein gutes Argument noch umstimmen. Die Blöcke stehen. Das ist ja das Traurige hier im Rat der Stadt Dortmund. Argumente zählen nicht. Meistens zählen nur Ideologien. Und da haben wir halt zwei Blöcke, die gegeneinander stehen. Aber vielleicht wollen sie ja den FH-Studenten hier eine Schauveranstaltung bieten. Da will ich dann auch gerne meinen Beitrag dazu leisten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Dortmunder U ist mit Sicherheit ein ganz wichtiges Projekt. Und deshalb muss ich ganz ehrlich sagen, die Art und Weise, Herr Oberbürgermeister, und das Tempo, wie Sie dieses Projekt hier durchboxen wollen, das grenzt für mich schon frei nach dem Motto „Die Stadt bin ich“ an einen Cäsaren-Wahn. Aber das System Langemeyer steht. Das haben wir gesehen bei der Besetzung des neuen Stadtwerke-Chefs und das sehen wir jetzt ja auch hier.

Es ist nicht so, wie die CDU sagt, dass die SPD am Nasenring von den Grünen durch die Stadt gezogen wird, nein, Langemeyer zieht Rot-Grün am Nasenring durch die Stadt. Und solange das gut für die Stadt ist, Herr Oberbürgermeister, habe ich da auch gar nichts dagegen.

Wir kommen jetzt zu der Sache mit dem Dortmunder U. Meiner Meinung nach sollten wir da unterscheiden. Ich sehe hier einen großen Konsenz, das Dortmunder U als Gebäude, als Industriedenkmal, zu erhalten. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist die Frage nach den Nutzungen. Und hier ist nur eine einzige Nutzung im Raum. Das wundert mich nicht bei der Langemeyerschen Museumsstadt Dortmund, dass ihm da nur eine Nutzung Museum einfällt. Meiner Meinung nach sollte man auch über andere Nutzungen nachdenken.

Wir brauchen keinen Architektenwettbewerb, wie wir dieses Museum am besten gestalten können. Wir brauchen einen Wettbewerb, was es für andere Nutzungsmöglichkeiten gibt. Denn wir sollten, denke ich, nicht in dem Wahn leben, dass dieses Projekt finanziell so einfach zu stämmen ist. Denn die Finanzierung ist ja überhaupt nicht gesichert. Die rot-rote Achse Dortmund-Arnsberg funktioniert ja zum Glück nicht mehr so. Auch für mich in meinem Interesse. Die rot-rote Achse nach Düsseldorf funktioniert auch nicht mehr. Und deshalb denke ich, ist es illusorisch, darauf zu bauen, dass das Land dieses Projekt mit 50 % Landesmitteln fördern würde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie erinnern sich an den großen Einfluss des Dortmunder CDU-Parteivorsitzenden – Entschuldigung des CDU-Fraktionsvorsitzenden – in Düsseldorf, der ja auch gesagt hat, Dortmund wird zurecht gestutzt und ich denke, wir werden das an diesem Projekt sehen. Deshalb sollte man frühzeitig sich über andere Alternativen Gedanken machen.

Bei der Finanzierung in der Tat muss ich Herrn Sauer doch zustimmen. Man sollte schon sehr vorsichtig sein, wenn für 1 € etwas gekauft werden kann. Denn wir sehen ja, dass das dann erheblich teurer wird. Aber Geiz ist geil. Trotzdem, meiner Meinung nach sollte man Brau und Brunnen dort nicht aus der Pflicht nehmen. Brau und Brunnen müsste, wenn es dieses Gebäude behält, erheblich investieren, um es entweder zu erhalten oder um es abzureißen. D. h. auch Brau und Brunnen sollte in irgendeiner Form an der Finanzierung hier beteiligt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Abschluss denke ich, sollten wir uns vielleicht auch wirklich einmal die Gedanken zu eigen machen, die Herr Stammnitz ja hier in die Sitzung geworfen hat.

Was sagt denn der Bürger dazu?

Bisher ist es keinem von Ihnen, Rot-Grün oder auch Ihnen, Herr Oberbürgermeister, gelungen, es den Menschen draußen zu vermitteln, dass hier wieder einmal 32 Mio. ausgegeben werden sollen für ein reines Prestigeobjekt des OB.

Ich sage nach wie vor, der Erhalt des Dortmunder U als Gebäude ist gar keine Frage, aber das kann man erst mal billiger haben, aber dann die Frage nach einer sinnvollen Nutzung. Und da muss die CDU sich natürlich auch fragen, wenn die Reaktivierung oder Sanierung des Ostwall-Museum genauso teuer wird wie ein U- Museum, kann man ja auch über andere Dinge nachdenken.

Meiner Meinung nach ist es angemessen, hier bei diesem großen Projekt – ich habe das damals zum Ufo auch schon vorgeschlagen – eine Bürgerumfrage durchzuführen. Politik ist immer gut beraten, auch darauf zu hören, was der Bürger draußen meint.

Und deshalb stelle ich folgende Anträge mündlich:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein Wettbewerbsverfahren für
unterschiedliche Nutzungen des Dortmunder U durchzuführen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine repräsentative
Bürgerumfrage zu Nutzungsmöglichkeiten des Dortmunder U durchzuführen.

Danke schön!“

Weiterhin gab Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, Herr Stüdemann, Sie haben in Ihren Beiträgen ausgeführt, bei dem zu fassenden Beschluss handele es sich 'nur' um einen Architektenwettbewerb, da erübrigten sich lange Grundsatzdebatten. Das finde ich schwierig, denn die Architektinnen und Architekten en sollen an der ihnen gestellten Aufgabe arbeiten - da wird man später schlecht sagen können, wir machen das nicht oder wir machen etwas ganz anderes. Die Perspektive ist mit dem Wettbewerb vorgegeben - so ernst muss man die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen schon nehmen.

Nun auch ein bisschen Grundsätzliches: Entwicklung, Bau und Unterhalt von Kultureinrichtungen in öffentlicher Hand hält das „Linke Bündnis Dortmund“ grundsätzlich für richtig und für eine selbstverständliche Aufgabe kommunaler Politik. Das gilt auch für den Erhalt von Baudenkmalen, insbesondere für solche, die das Arbeiten, Wohnen und Kämpfen der arbeitenden Menschen dokumentieren können. Das gilt zweifellos auch für das „Dortmunder U“. Wir unterstützen unbedingt seinen Erhalt und eine neue Nutzung.

Allerdings wenden wir uns grundsätzlich auch gegen baulich-räumliche Überdimensionierungen, deren inhaltliches Scheitern und zukünftiger Leerstand voraussehbar sind. Dies ist hier der Fall, einmal mehr wird kulturpolitisches Hasard im Wettbewerb mit den Großstädten des Landes betrieben und der Haushalt der Stadt aktuell und auf Dauer defizitär belastet. Zweifel an geschätzten Besucherzahlen, ‚großen’ Ausstellungsprojekten und an der Kostenaufstellung sind erlaubt. In der Regel verdoppeln sich so politisch gewollte Kosten-Ansätze, wenn die Ausführung qualifiziert genug erfolgt.

Aber nachdem nun offenbar Phoenix-West, wie ich der Presse heute entnommen habe, mit der Hilfe von 100 Arbeitsgelegenheiten kostengünstiger gebaut wird, kann es ja auch sein, dass Sie den Einsatz von 1000 Arbeitsgelegenheiten im „U“ einplanen.

Wir wenden uns auch grundsätzlich gegen das Vernichten von Kultureinrichtungen mit eigener Geschichte in gewachsener Umgebung – das Museum am Ostwall ist leider lange Jahre technisch und moralisch (bewusst) vernachlässigt worden, aber es ist keineswegs abrisswürdig. Es fragt sich, welche Nutzung für die Immobilie vorgesehen ist, welche Vermarktung, womöglich Privatisierung hier beabsichtigt ist.

Noch einmal zugespitzt: Wir wenden uns entschieden gegen jedes Wachstumsdenken, das gutes Gestriges und Heutiges opfert für ein fragwürdiges und keineswegs gesichertes Heutiges und Morgiges. Das Beispiel Stadt- und Landesbibliothek ist unvergessen, sowohl als kulturelle Schandtat als auch als ökonomisches Debakel und Belastung vieler nachfolgender Haushalte. Wir sehen Vernichten von Werten und Überproduktion als zwei Seiten einer Medaille des Kapitalismus.

Ein ernstliches Nachdenken über die „Landmarke Dortmunder U“ und ihre sinnvolle Nutzung gäbe nun Gelegenheit, das gesamte Umfeld noch einmal genauer in den Blick zu nehmen.

Es ist Zeit, das „3do“ jetzt endlich auch offiziell aufzugeben und einfach einen neuen Hauptbahnhof zu bauen – die funktional, technisch, ästhetisch und städtebaulich überfällige Lösung eines lange verschleppten Problems.

Das kann Politik und Planung Raum geben, die Nutzung des „Dortmunder U“ neu zu denken und zu entwickeln – im „3do“ angedachtes großes Entertainment kann ja hier Platz finden und einen für beide Funktionen sehr nützlichen Mix mit musealer Nutzung im „U“ bilden. In diesem Kontext wird sich Stadtentwicklung und Architektur auch wieder mit dem unmittelbaren Umfeld befassen können. Der im „3do“ angedachte besondere Konsum kann ja hier umsetzungs- und kostengünstig positioniert werden. Insgesamt können hier mehrere alte und neue Konzeptionen für diesen städtebaulich verwahrlosten Bereich am westlichen Rand des Wallrings mit dem Übergang nach Westen in die Rheinische Straße und nach Norden in die Schützenstraße noch einmal geprüft und neu gewertet werden.

Die hastige Beschlussvorlage sollte der Rat ablehnen zugunsten des Auftrags an die Verwaltung, eine ganzheitliche Konzeption für das Denkmal und sein Umfeld zu entwickeln – weder ist die Eile dem Problem angemessen noch ist die gefundene Antwort beschlussfähig.“

Im Verlauf der weiteren Diskussion machte der auf Seiten der SPD-Fraktion Rm Prüsse die zustimmende Haltung der SPD-Fraktion hinsichtlich der musealen Nutzung des Dortmunder U deutlich. Man werde von daher auch der entsprechenden Verwaltungsvorlage zustimmen.

Weiterhin begründete Rm Prüsse (SPD) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrages.

Außerdem brachte Rm Prüsse (SPD) in seinen weiteren Ausführungen zum Ausdruck, dass er guter Hoffnung sei, dass das Land seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Förderung dieses Projektes nachkommen werde.

Desweiteren gab seitens der DVU Rm Thieme folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, wir von der Deutschen Volksunion sind natürlich auch für den Erhalt kulturhistorisch wertvoller Baudenkmäler, aber doch nicht um jeden Preis. 35 Mio. Euro, meine Damen und Herren, sind bei leeren Kassen und einer Verschuldung von 1,7 Milliarden Euro nicht tragbar. Da muss man doch mal realistisch denken.

Es ist ja hier schon genug oder viel geredet worden über Details und es wird immer so getan, als wenn es überhaupt keine Alternative gebe zum Erhalt dieses Bauwerkes. Das ist eine vollendete Tatsache, da gibt es Beschlüsse auch. Aber wenn man neue Einsichten hat oder wenn man feststellt, dass man überhaupt kein Geld hat dafür, weil es für wichtigere Aufgaben vielleicht gebraucht wird, dann kann man auch bereits gefasste Beschlüsse wieder aufheben.

Unsere Kinder und Enkelkinder werden noch genug zu bezahlen haben, davon bin ich überzeugt.

Was ich hier zu bedenken geben möchte, ist folgendes.
Wir sind ja fast alle hier mit diesem interessanten Gebäude aufgewachsen, – so geht es mir wenigstens, dass ich das so sehe –. Wir haben die Stadt nie anders erlebt, das war immer da. Wir haben uns daran gewöhnt und möchten natürlich auch aus diesem Stadtbild, wo wir uns dran gewöhnt haben, nichts missen. Das ist doch völlig normal, weil wir es eben nicht anders kennen. Unabhängig davon, ob ein Bauwerk schön ist oder nicht. Ich denke da so an Gasometer oder andere Industriebauwerke. Dass wir uns daran gewöhnt haben, ist ja gerade ein Grund dafür, dass wir es erhalten möchten.

Aber das, was ich zu bedenken gebe, ist Dortmund war auch eine schöne Stadt bevor sie vor 150 Jahren durch die Industrialisierung großflächig verschandelt wurde.

Ich danke Ihnen.“

Zusätzlich gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, die meisten Argumente sind ausgetauscht, die Blöcke sind fest. Das haben wir vorhin schon festgestellt bei den einzelnen Beiträgen. Wer hält zu wem und es wird sich ja wahrscheinlich eine grüne und eine rote Fraktion oder Koalition hier bilden und wir kommen nicht weiter.

Trotzdem habe ich einige Fragen an Herrn Prüsse. Wie er gesagt hat, hat er 200 Personen zum Erhalt des Dortmunder U befragt. Das ist natürlich eine bei ca. 600.000 Einwohnern beachtliche Zahl, die enorm von Bedeutung ist für den Erhalt des Dortmunder U.

Die Frage ist jetzt, hat er ihnen auch eine Chance bei der Befragung gegeben, nach der musealen Nutzung zu antworten oder hat er ihnen sogar als dritte Möglichkeit noch die Chance gegeben, zu sagen, wir können das eventuell auch anders nutzen. Diese Antwort ist er uns bislang schuldig geblieben.

Andere Formen als die museale Nutzung müssten geprüft werden. Denn wenn sich etwas anderes, besseres im Sinne von wirtschaftlicherer Nutzung finden ließe, müssten wir dieser - aus ökonomischer Vernunft – Lösung zustimmen. Dieser Nutzung den Vorrang geben.

Sie jedoch, Herr Prüsse, sehen die museale Nutzung des Dortmunder U unter Hintenanstellung möglichst besserer Nutzung.

Und dann noch zu Ihrer Bemerkung mit der Nase und den nicht von Ihnen gemerkten Schmerzen, frage ich Sie, sind Sie schon so abgestumpft? Oder sind Sie Masochist?

Schönen Dank für die Aufmerksamkeit!“

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die oben angeführten Anträge von Rm Münch ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2005 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vorlage zurück. Er spricht sich für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des „Museums am Ostwall“ am jetzigen Standort aus.
Grundlage für das Anforderungsprofil eines Wettbewerbs (Raumprogramm) kann die in der Machbarkeitsstudie von Prof. Gerber genannte 1. Ausbaustufe sein, die dem Fachausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 04.02.2003 präsentiert wurde.
Damit sollen die genauen Kosten der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung und auch die Folgekosten für Bau und Betrieb des „Museum am Ostwall“ ermittelt werden.

3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS/OL sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Firma ANTARES Bau Verwaltungs-
GmbH vom Vertrag zur Nutzung des Dortmunder U zurückgetreten ist. Damit ist auch der von der Firma ANTARES in Auftrag gegebene Architektenwettbewerb unterbrochen worden.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, dass das im Auftrag der Firma
ANTARES von der Firma Assmann Beraten & Planung betreute Architektenwettbewerbsverfahren zu Ende geführt wird mit folgenden Maßgaben:

a) Grundlage für den Architektenwettbewerb ist das Betriebskonzept aus dem Museumsentwicklungsplan 2002 (siehe Anlage 1).

b) Im Nutzungskonzept für das Dortmunder U sollen die Flächen für die Sammlungsbestände der Berliner Nationalgalerie im Sinne der Vereinbarung mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vorgesehen werden.

c) Der maximale Kostenrahmen für die Sanierung und Umnutzung des Dortmunder U als Museum beläuft sich entsprechend des von der Firma Assmann vorgelegten Kostenrahmens auf 34.568.000 Euro (siehe Anlage 2).

d) Die Architekten sollen im Rahmen des Wettbewerbes aufgefordert werden, Möglichkeiten einer geschossweisen Inbetriebnahme des Museum vorzusehen.
3. Die Rat ist damit einverstanden, dass die Kosten für die Sanierung und
Umnutzung des Dortmunder U im Haushalt 2006 veranschlagt werden.
4. Der Rat der Stadt entscheidet über den Grunderwerb für das Dortmunder U zu
gegebener Zeit in einer gesonderten nichtöffentlichen Vorlage.


Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 17.25 bis 17.50 Uhr für
eine Pause unterbrochen.


zu TOP 2.2
Geplante Abschaffung der Schulbezirksgrenzen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03268-05)

Für die SPD-Fraktion begründete Rm Diekneite den gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag hinsichtlich der von der Landesregierung geplanten Abschaffung der Schulbezirksgrenzen.

Die Antragsbegründung fasste Rm Diekneite (SPD) wie folgt zusammen:

„Die Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen wäre ein Experiment mit voraussehbar negativem Ausgang.

Das Vorhaben wäre verbunden mit einem Verlust an Identität der einzelnen Grundschulen. Die Stadtteilfunktion der Grundschulen könnte nicht mehr wahrgenommen werden. Sinnvolle Investitionsentscheidungen der Stadt in Sachen Schulbau und Schulausstattung wären nicht mehr möglich. Und nicht zuletzt würde eine Aufhebung der Schulbezirksgrenzen erheblichen sozialen Sprengstoff für die Schullandschaft und die Gesellschaft in Dortmund mit sich bringen.“

Für die FDP brachte anschließend Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass man den gemeinsam von der SPD-Fraktion bzw. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag gegen die geplante Abschaffung der Schulbezirksgrenzen ablehnen werde, da die hierin enthaltenen Aussagen nicht zutreffend seien, da letztendlich die Kompetenzen der Stadt Dortmund als Schulträger nicht eingeschränkt werden können. Insofern sollte man seiner Meinung nach erst mal abwarten und nicht im vorhinein eine Art Panik verbreiten.

Weiterhin setzte sich Rm Knieling (CDU) kritisch mit dem gemeinsam von der SPD-Fraktion bzw. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag auseinander, indem er diesen als blinden Aktionismus gegenüber einer innovativen Idee der neuen Landesregierung bezeichnete.

In seinen weiteren Ausführungen forderte Rm Knieling (CDU) die Antragsteller auf, zunächst den Gesetzesentwurf abzuwarten, da er sich sicher sei, dass sich hierdurch die Grundschullandschaft positiv weiter entwickeln werde.

Anschließend sprach sich für die PDS/OL Rm Stammnitz positiv zu dem gemeinsam von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag aus. Hierbei schlug er vor, diesen Antrag dahingehend zu ergänzen, dass marktwirtschaftliche Elemente im Schulwesen nicht zielführend sein können.

Nachdem seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Dr. Kuhlmann die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der von der neuen Landesregierung geplanten Abschaffung der Schulbezirksgrenzen erläutert hatte, erklärte für die Bürgerliste Rm H. Fischer, dass man den gemeinsam von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag für sinnvoll erachte, da bei einem Wegfall der Schulbezirksgrenzen die seiner Meinung nach notwendige gute soziale Mischung der Grundschulen verloren gehen würde.

In der weiteren zum Teil recht emotional geführten Diskussion machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass sich der Vorstand des Städtetages NRW parteiübergreifend gegen die diesbezüglichen Pläne der Landesregierung ausgesprochen habe.

Weiterhin sei – so OB Dr. Langemeyer weiter – die Auffassung vertreten worden, die Entscheidungsbefugnisse der Kommunen in diesem Bereich zu stärken, da man vor Ort viel besser entscheiden könne, was machbar ist und was nicht.

Weiterhin gab seitens der DVU Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren, des Pudels-Kern so werden wir es auch in dem Protokoll nachlesen, ist nach Meinung der Deutschen Volksunion die total verfehlte Einwanderungspolitik der etablierten Parteien.

Diese hat für gravierende Ungleichgewichte gesorgt und zu mangelnder Chancengleichheit in der Regel zunächst zu Lasten der deutschen Bevölkerung geführt – in der Nordstadt, in den Nordstadt-Grundschulen über 80 % Ausländer.

Welcher noch so engagierte Lehrer kann da noch normal fördernden Unterricht für alle durchführen? Noch nicht einmal die Ausländer können entsprechend gefördert werden.

Werden die Schulbezirksgrenzen aufgehoben, wird man sehen, ob die Bedenken der DVU zu eindeutigen Signalen respektive Ergebnissen führen. Einige Schulen werden geschlossen werden müssen.“

Außerdem gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, der größte Fehler in der Zuwanderungspolitik war, dass man solche Typen wie diese Stankos, Branghofers und Thiemes hier herein gelassen hat.
Und was die Bildungspolitik angeht, hat diese, was diese Stankos, Branghofers und Thiemes angeht, völlig versagt.

Ich unterstütze deshalb jede Initiative die der Kommune mehr Handlungsspielraum für die Gestaltung ihrer Schulpolitik lässt. Man kann Dortmund nicht mit Münster vergleichen. Deshalb halte ich eine Abschaffung der Schulbezirksgrenzen bei Grundschulen für bildungspolitisch kontraproduktiv. Danke schön.“

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der FDP auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 19.09.2005 folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen die von der Landesregierung NRW
geplante Abschaffung von Schulbezirksgrenzen an Grundschulen aus.

2. Stattdessen hält die Stadt Dortmund an der wohnortnahen Schule, die allen Kindern
offen steht und ihrem sozial-integrativen Auftrag gerecht wird, fest.

3. Das Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ soll auch weiterhin für Grundschulkinder
gelten, damit sie allein bzw. mit anderen Schülerinnen und Schülern den Schulweg selbstständig zurück legen können.

4. Eine anforderungsgerechte Schulentwicklungsplanung und eine damit verbundene
Planungssicherheit setzt die Beibehaltung von Schulbezirksgrenzen voraus.

5. Über die bereits bestehenden Ausnahmeregelungen für Eltern, eine andere als die
Wohnortschule zu wählen, sind keine weiteren Öffnungsklauseln notwendig.

6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Städtetag auf, seine ablehnende Haltung zu
diesem Vorstoß der Landesregierung aufrechtzuerhalten und interkommunal seinen Einfluss geltend zu machen, die Abschaffung der Schulbezirksgrenzen zu verhindern.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Betenstraße von Brauhausstraße bis Markt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01825-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Betenstrasse von Brauhausstraße bis Markt.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei-Süd -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 20.01.2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02321-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 – Kronenbrauerei-Süd – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des AUSW vom 09.03.2005 offengelegenen Inhalt als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2
Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes 177 die Begründung vom 20.01.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.3
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 31.01.2002, Aufhebung des Beschlusses der BV Aplerbeck vom 11.12.2001, Aufhebung der Beschlüsse der BV Lütgendortmund vom 18.12.2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02270-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU sowie des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss zur Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“ vom 31.01.2002 auf.

zu TOP 3.4
Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund-Buchholz
hier: I. Beifügung einer Begründung; II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02411-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB offengelegte Begründung vom 07.03.2005 der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Dortmund-Buchholz beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungs- und Entwicklungssatzung für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2. und in Verbindung mit
§ 10 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.5
Eintragung des „Botanischen Gartens Rombergpark“ in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02336-05)

Hinsichtlich der von Rm Münch in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gestellten Nachfrage, ob das sog. Kutscherhaus denkmalwürdig sei, erklärte seitens der Verwaltung StR Stüdemann, dass nach eingehender Prüfung man zu dem Ergebnis gekommen sei, dass dieses Gebäude nicht denkmalwürdig sei.

Daraufhin stellte Rm Münch den Antrag, dass das alte Kutscherhaus als denkmalwürdig anerkannt wird.

Der oben angeführte Antrag von Rm Münch wurde daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch abgelehnt.

Weiterhin fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der „Botanische Garten Rombergpark“, dessen Denkmalwert festgestellt wurde, in die Denkmalliste der Stadt Dortmund eingetragen wird.

zu TOP 3.6
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.07.2002, Aufhebung des Beschlusse der BV-Innenstadt West vom 03.07.2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02271-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss zur Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen“ vom 11.07.2002 auf.

zu TOP 3.7
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung einer modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01902-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 für den unter Ziffer 1
dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 24.11.2004 offengelegenem Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ev 124 die modifizierte
Begründung vom 23.06.2005 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 1 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 147 - Evinger Straße -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Aufstellungsbeschluss, Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02817-05)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste begründete Rm Carl den von seiner Fraktion vorgelegten Ergänzungsantrag, durch den letztendlich erreicht werden solle, dass die Attraktivität der neuen Evinger Mitte verbessert werde, was durch bisherige Maßnahmen noch nicht erreicht werden konnte.

Außerdem brachte er zum Ausdruck, dass man die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man die Ansiedlung des Discounters, sowie diese auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden sei, für durchaus standortverträglich halte.

Ergänzend fügte seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann Bezug nehmend auf die ausführliche Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss die Bitte an StR Sierau hinzu, künftig Sachverhalte umfassend und korrekt darzustellen.

In der weiteren Diskussion machten Rm Follert (CDU), Rm Berndsen (SPD) sowie
Rm Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) deutlich, dass man den diesbezüglich vorgelegten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ablehnen werde, da dieser letztendlich kontraproduktiv für die weitere Entwicklung Evings sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.09.2005 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund erachtet die bislang im Zuge der Umsetzung des Einzelhandelskonzepts Eving getroffenen infrastrukturellen Maßnahmen als nicht ausreichend, die angestrebte Stärkung der Neuen Evinger Mitte herbeizuführen.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine über die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes hinausgehende Konzeption zu erarbeiten, durch die der Einzelhandelsstandort Neue Evinger Mitte gestärkt werden kann und den zuständigen Gremien vorzustellen.
Dabei sind die durch Bebauungspläne (insb. Ev 130/4n) zum Schutz der Neuen Evinger Mitte bestehenden Restriktionen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsansiedlungen – v.a. im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels – im Westen bis zum Bereich des Bahndamms aufzuheben.
Ziel soll es sein, durch konzeptionell sinnvolle Zulassungen ansiedlungswilliger Unternehmen im Umfeld der Neuen Evinger Mitte eine zentrenstärkende Wirkung herbeizuführen. Dabei sind insbesondere überregionale Unternehmen, die neue Kaufkraft anlocken, zu berücksichtigen.

2. Bei Stimmenthaltung der DVU genehmigt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Dringlichkeitsentscheidung:


I. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ev 147 – Evinger Straße - für
den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I 2414/BGBL. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf
einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 147 – Evinger Straße“ – als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I 2414/BGBL. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.9
Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Grundsatzkonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01551-05)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die Anbindung der Marsbruchstraße an die Kreuzung Gottesacker/B 1 wird sich der Verkehr auf der alten Marsbruchstraße auf 18.000 Kraftfahrzeuge pro Tag verdoppeln. Dies bedeutet auch eine Verdoppelung der Lärmbelastung für alle Anwohner an der Marsbruchstraße. Von Unfallrisiken und Überquerungshindernissen ganz zu schweigen.

Der einzig positive Aspekt an dieser jetzigen Planung ist, dass man meiner Anregung, diese Straßenanbindung nicht quer durch das Schürener Feld zu legen und dieses damit irreparabel zu zerschneiden, glücklicherweise gefolgt ist. Danke schön!“

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag basierend auf einer Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

1. Priorität hat eine zügige Bauplanung und – umsetzung der Maßnahme

2. Vor Baubeginn ist eine Verlagerung des Asylheimes am Westfalendamm, evtl. auch in
einen anderen Stadtbezirk zwingend erforderlich. Die Lösung einer alternativen Unterbringung muss sich am Zeitplan der Durchführung der Baumaßnahme orientieren.

3. Der geplante Radweg soll auf der Marsbruchstraße an den vorhandenen Fuß- und
Radweg angebunden werden.

4. Berücksichtigung des Lärmschutzes

5. Sicherheit der Fußgänger, die aus der Klinik für Psychiatrie kommen, für eine
gefahrlose Querung der Marsbruchstraße zur U-Bahn-Haltestelle (evtl. Signalanlage).

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Entwurfsplanung in der vom Planungsamt vorgestellten Form. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erstellen.

zu TOP 3.10
Wohnungsmarktbericht 2005 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystem 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02699-05)

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
Kanalbau Sanierung Brackeler Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02798-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Kanalbaumaßnahme Sanierung Brackeler Straße eine Kostenerhöhung um 3.410.478,-- Euro von 1.789.522,-- Euro auf 5.200.000,-- Euro.


zu TOP 3.12
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Schlosserstraße von Borsigstraße bis Ende (Wendeplatz vor Hoesch-Eingang), Robertstraße von Oesterholzstraße bis Schlosserstraße, Dürener Straße von Oesterholzstraße bis Stahlwerkstraße, Dreherstraße von Schlosserstraße bis Stahlwerkstraße, Hammer Straße von Dürener Straße bis Borsigstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Schlosserstraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02711-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Schlosserstraße von Borsigstraße bis Ende (Wendeplatz vor Hoesch-Eingang), Robertstraße von Oesterholzstraße bis Schlosserstraße, Dürener Straße von Oesterholzstraße bis Stahlwerkstraße, Dreherstraße von Schlosserstraße bis Stahlwerkstraße, Hammer Straße von Dürener Straße bis Borsigstraße (Gesamtmaßnahme, Wohnumfeldverbesserungsprogramm Schlosserstraße).

zu TOP 3.13
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage „Brunhildstraße“ im Abschnitt von Auf dem Feldgraben bis Etzelweg in Dortmund-Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02639-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage „Brunhildstraße“ von Auf dem Feldgraben bis Etzelweg in Dortmund Wickede.

zu TOP 3.14
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Friedhöfe Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02247-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2004, abschließend mit einer Bilanzsumme von 25.734.009,08 EUR und einem Jahresverlust von 570.824,03 EUR, und der Lagebericht 2004 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust 2004 i. H. v. 570.824,03 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinnvortrag gedeckt.

3. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02872-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 15.04.2005 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierten Begründung vom 01.08.2005 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 2 Abs. 4 BauGB von 1997 sowie § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB von 2004 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.16
Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Bornstr. 1, 44135 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02812-05)

zu TOP 8.1
Berufskollegs
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 03128-05)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragte Rm Krüger, die beiden von der Fraktion FDP/Bürgerliste zu den oben genannten Tagesordnungspunkten gestellten Anträge an den Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft zu überweisen, um in diesem Gremium grundsätzlich einmal über die Frage der Sinnhaftigkeit von PPP-Modellen zu diskutieren.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste zeigte sich Rm Dr. Littmann mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

Nachdem Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) in ihren weiteren Ausführungen die Vorteilhaftigkeit von PPP-Modellen kurz erläutert hatte, schlug OB Dr. Langemeyer vor, die beiden vorliegenden Verwaltungsvorlagen zu beschließen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.

Weiterhin wies für die SPD-Fraktion Rm Starke darauf hin, dass ihre Fraktion keine Berührungsängste hinsichtlich derartiger Modelle habe, diese aber nur Sinn machen, wenn sie sich tatsächlich auch für die Stadt Dortmund rechnen.

Außerdem machte StD Fehlemann darauf aufmerksam, dass aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen sich derartige Finanzierungsmodelle bei der Sanierung von städtischen Gebäuden nicht rechnen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt überweist einstimmig folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.09.2005 (zu TOP 3.16) an den Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft:
Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses im Rahmen eines Public Privat Partnership (PPP)-Modells zu prüfen.
Dazu soll die Sanierungsmaßnahme am Fritz-Henßler-Haus einbezogen werden in den unter TOP 8.1. der heutigen Sitzung vorgeschlagenen Prüfauftrag zur Sanierung/ Neubau der Dortmunder Berufskollegs.

Ziel ist es, durch Erweiterung des gesamten Auftragsvolumens und Schaffung von
Synergien zusätzliche Kostenvorteile zu erwirtschaften.

2. Der Rat der Stadt überweist einstimmig folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 05.09.2005 (zu TOP 8.1) an den Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, Bauausführung, Sanierung und die Gebäudeverwaltung aller Dortmunder Berufskollegs im Rahmen eines Public Private Partnership (PPP)-Modells auf Basis einer Machbarkeitsstudie gegenüber der traditionellen Eigenleistung zu prüfen.
Das Ergebnis ist dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen.

3. Unter Einbeziehung der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Sanierung des Fritz-Henßler-Hauses, Geschwister-Scholl-Str. 33-37,
44135 Dortmund mit Gesamtkosten i. H. v. 2.700.000 € (Grundsatzbeschluss).
2. Die Bereitstellung der benötigten Mittel erfolgt über die Finanzpositionen 4600
5000 0000 – Grundinstandsetzung Jugendfreizeitstätten - und 0354 5448 0000 – Ausgaben für Immobilienbewirtschaftung.
3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der
Sanierungsplanung beauftragt.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Vorlage zum Baubeschluss diejenigen Kosten, die explizit für den Denkmalschutz des Baukomplexes aufgewandt werden müssen, gesondert auszuweisen.

Außerdem sollen die anteiligen Baukosten, die für die Beseitigung der teilweise nicht denkmalkonformen technischen Infrastruktur (Heizungs- und Klimatisierungstechnik, Elektroinstallation etc.) aufgewandt werden müssen, in der Baubeschlussvorlage gesondert ausgewiesen werden.

zu TOP 3.17
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage „Köln-Berliner-Straße“ im Abschnitt von westliche Grenze Einmündung Aplerbecker Straße/gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02820-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für Anlage „Köln-Berliner-Straße“ im Abschnitt von westliche Grenze Einmündung Aplerbecker Straße/ gegenüber östliche Grundstücksgrenze Köln-Berliner-Straße 63 bis gegenüber Einmündung östliche Grenze Lübckerhofstraße in Dortmund-Aplerbeck.

zu TOP 3.18
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 – Selzerstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellung-nahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02901-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungs-planes Ap 160 -Selzerstraße- um das Flurstück 921, Flur 10 in der Gemarkung Berg-hofen zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 dieser Vorlage be-schrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und 244 Abs.2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 1 des
Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- geprüft und beschließt,
- die Stellungnahme unter dem Punkt 16.1 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungs-plan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

- die Stellungnahmen unter den Punkten 16.2 und 16.3 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 25.02.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter dem Punkt 16.1 und 18 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.08.2005 der Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße- Teile des Landschafts-planes Dortmund-Süd außer Kraft treten werden (siehe Punkt 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160
- Selzerstraße - einschließlich der unter Punkt 19 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungs-bereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.19
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Haydnstraße
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02791-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Unterbrechung der Burgholzstraße im Kreuzungsbereich mit der Haydnstraße und die Herstellung eines kleinen Platzbereiches sowie die Begrünung mit Herstellung von Baumscheiben in der Haydnstraße, Burgholzstraße und Schubertstraße mit einem Aufwand in Höhe von 38.000,00 Euro und investiven Auszahlungen in Höhe von 212.000,00 Euro.

zu TOP 3.20
- unbesetzt -

zu TOP 3.21
Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03033-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte empfohlen, den Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Kampstraße in Betrieb zu nehmen.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die Einrichtung des östlichen Aufzuges am Bahnhof Westentor zunächst zurückzustellen und von der weiteren zahlenmäßigen Entwicklung der Nutzer, die von Osten her die Haltestelle betreten, abhängig zu machen.

zu TOP 3.22
Grundsatzbeschluss Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02966-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Straße mit Gesamtkosten in Hohe von 45.000,-- Euro. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung die Brücke B 1/Herbert-Frommberger-Weg/Friedrich-Henkel-Straße zu entwerfen, eine genaue Kostenermittlung vorzunehmen und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen.

zu TOP 3.23
Neubaumaßnahmen an der Kirchderner-Grundschule, Merckenbuschweg 41 in 44329
Do-Kirchderne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02750-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau des westlichen Verwaltungstraktes einschl. Betreuungsräume für die „offene Ganztagsschule“ an der Kirchderner-Grundschule, Merckenbuschweg 41 in 44329 Do-Kirchderne mit Gesamtkosten von 1.520.250 € (Grundsatz- und Baubeschluss).
Im Zuge der Erstellung des Neubaues sind die baulichen Voraussetzungen zur Installation einer Solaranlage zu schaffen.

2. Die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Mehrausgabe gem. § 82 GO NRW bei der Fipo 2100 9411 0300 - Neubau Verwaltung Kirchderner-GS i. H. v. 300.000 € zu Lasten des Jahres 2005.
Deckung: siehe Begründung unter finanzielle Auswirkungen.

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.24
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs „Städtische Immobilienwirtschaft“ für das Wirtschaftsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02963-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2004 des Eigenbetriebs „Städtische Immobilienwirtschaft“,

2. die Entlastung der Werkleitung,

3. den Jahresüberschuss 2004 in Höhe von 160.328,44 € zur teilweisen Tilgung des Verlustvortrages zu verwenden.


zu TOP 3.25
Neubau der Turnhalle an der Hauptschule DO-Wickede, Dollersweg 18
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03152-05)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste begründete Rm Dr. Littmann die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt und machte dabei deutlich, dass nach Auffassung ihrer Fraktion der vorhandene Bedarf nicht ausreichend gedeckt werde.

Dagegen machten in der weiteren Diskussion StR Pogadl, Rm Sohn (SPD) sowie Rm Böhm (CDU) deutlich, dass die zur Beschlussfassung anstehende Verwaltungsvorlage durchaus sachgerecht und damit letztendlich auch bedarfsgerecht sei.

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau der Turnhalle an der Hauptschule Dortmund-Wickede, Dollersweg 18, in
44319 Dortmund, mit Gesamtkosten von 1,36 Mio. € (Baubeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für den Abbruch der Turnhalle Wickede eine außerplanmäßige Mehrausgabe bei der Finanzposition 2150 9411 0176 – Neubau Turnhalle HS Wickede in Höhe von 190.000 €. Die Deckung erfolgt aus der Finanzposition 8800 9402 0001 – Abbrüche.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließ gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für den Neubau der Turnhalle Wickede eine außerplanmäßige Mehrausgabe bei der Finanzposition 2150 9411 0176 – Neubau Turnhalle HS Wickede in Höhe von 1.095.000 € und bei der Finanzposition 2150 9351 0167 – Einrichtungskosten TH HS Wickede in Höhe von 30.000 €. Die Deckung erfolgt aus der Finanzposition 9130 3101 0000 – Rücklagenentnahme.

zu TOP 3.26
Fachräume an der Gesamtschule Do-Scharnhorst, Mackenrothweg 15 in 44328
Do-Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03034-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Erneuerung der naturwissenschaftlichen Fachräume an der Gesamtschule Do-Scharnhorst, Mackenrothweg 15, in 44328 Do-Scharnhorst, mit Gesamtkosten von 490.000 € (Grundsatz- und Baubeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme
beauftragt.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Bericht zur sozialen Lage; hier: Projekt zur Unterstützung von Kindern mit alkohol-kranken Eltern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02893-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

· das Projekt zur Unterstützung von Kindern mit alkoholkranken Eltern mit einer Laufzeit von zunächst 01. Oktober 2005 bis 31.12.2006
· den Übertrag von 75.000 € der zur Verfügung stehenden Mittel in das Haushaltsjahr 2006
· 25.000 € aus Budgetmitteln des Dezernats 5 für die Projektfinanzierung im vierten Quartal 2006 zur Verfügung zu stellen
· über eine Fortführung, Weiterentwicklung und Finanzierung von Anschlussmaßnahmen im vierten Quartal 2006 zu entscheiden.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Umsetzung des Bäderkonzeptes: Betreibungsprofile der städtischen Hallenbäder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03008-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte auf Anregung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie der Bezirksvertretung Mengede dem Rat der Stadt empfohlen, die in Anlage 3 (Marketing) Abs. 2 erwähnte Ausschilderung der städtischen Hallenbäder ebenso für die vereinsregiebetriebenen Hallenbäder einzuführen und dass der Küchenbereich des Hallenbades Dortmund-Mengede ebenfalls in die Sanierungsüberlegungen einbezogen werden soll.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept zur Profilierung der städtischen Hallenbäder (Anlage 1 und Anlage 2) zu und beauftragt die Verwaltung, das in der Anlage 4 dargestellte Sanierungs- und Investitionsprogramm schrittweise umzusetzen.

Über den Realisierungsstand ist der zuständige Fachausschuss jährlich zu informieren.

8. Schule

zu TOP 8.1
Berufskollegs
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03128-05)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde bereits mit dem Tagesordnungspunkt 3.16 zusammen behandelt.

zu TOP 8.2
Geplante Abschaffung der Schulbezirksgrenzen
(Drucksache Nr.: 03268-05)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde bereits als Tagesordnungspunkt 2.2 behandelt.

9. Kinder und Jugend
- unbesetzt -

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02814-05)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 528.611,00 Euro.


zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02816-05)

Der Rat der Stadt nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NRW Kenntnis von den bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 7.000,00 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 333.085,36 Euro.

zu TOP 10.3
Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 - Zinsen bei Steuer-rückzahlungen u. a. -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03060-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 - Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. - in Höhe von 2.000.000 € und die Deckung durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 9000.0030.0000 - Gewerbesteuer nach Ertrag -.

zu TOP 10.4
Umsetzung der neuen Gemeindehaushaltsverordnung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03258-05-E1)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2005 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, bei Investitionsentscheidungen zukünftig insbesondere die Regelungen des §14 „Investitionen“ der neuen Gemeindehaushaltsverordnung konsequent umzusetzen.

Dazu soll, bevor Investitionsentscheidungen oberhalb der vom Rat festgelegten Wertgrenzen beschlossen und im Haushaltsplan ausgewiesen werden, unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.

Nachdem Rm Hengstenberg (CDU) den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der Umsetzung der Gemeindehaushaltsverordnung kurz erläutert hatte, schlug OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt vor, sich nicht mit dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag zu befassen, da es für ihn eine Selbstverständlichkeit sei, dass die Verwaltung sich an Recht und Gesetz und damit auch an die Gemeindehaushaltsverordnung halte.

Der Rat der Stadt beschließt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU, sich nicht mit dem oben angeführten Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2005 zu befassen.

zu TOP 10.5
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 des Dortmunder System-hauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02943-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhauses werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2004 in Höhe von 879.572,54 EUR wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes ausgeschüttet.

3. Der Geschäftsführer wird entlastet.

zu TOP 10.6
Beteiligungsbericht 2004/2005
Einbringung
(Drucksache Nr.: 03200-05)

Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht 2004/2005 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.

zu TOP 10.7
Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund GmbH/Zukunft der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03096-05)

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begrüßte Rm Unger die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt. Weiterhin erläuterte Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) kurz den von ihrer Fraktion zusammen mit der SPD-Fraktion vorgelegten Ergänzungsantrag, durch den zusätzlich diesbezüglich einige Rahmenbedingungen verankert werden sollen.

Anschließend gab Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Sie wissen, dass das „Linke Bündnis Dortmund“ die Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV kritisch betrachtet und grundsätzlich ablehnt. Die hier vorgeschlagene Zusammenführung von ARGE und Dortmunder Dienste GmbH widerspricht den unterschiedlichen Aufgaben, Pflichten und Rechten der beiden Institutionen. Wahrscheinlich wäre sie rechtlich anfechtbar. Sie erhält ihre Legitimation allein in einer behaupteten ‚effizienteren’ Handhabbarkeit durch die Stadt als „Konzern“, wie sie sich selbst so gern bezeichnet. Ganz nebenbei geht es auch um das Umwandeln der öffentlichen und öffentlich zu kontrollierenden ARGE aus Bund und Stadt in eine GmbH und damit um den Schritt in eine Gesellschaftsform privaten Charakters, deren Kontrolle sie sich selbst organisiert.

Wir sehen in der Realität der ARGE ganz erhebliche Defizite in der „Förderung und Forderung“ der Arbeitslosen auf - fehlende oder ungenügende Eingliederungsvereinbarungen, fehlende oder unzureichende Kontrollen der Einrichtung und Durchführung von Arbeitsgelegenheiten und der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen, schließlich fehlende Perspektiven für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wäre die Lage der in Arbeitsgelegenheiten dienstverpflichteten Menschen nicht so ungeschützt, wären Klagen gegen die häufig ungesetzlichen Zustände die Regel. Die Defizite müssen in der eigenen Struktur der ARGE behoben werden. Die Vermischung mit den Aufgaben eines Trägers kann sie nicht korrigieren, sondern sie allenfalls weiter verschleiern helfen.

Die Verfahrensweisen der „Dortmunder Dienste GmbH“ als Trägerin von Arbeitsgelegenheiten sind von mir für das „Linke Bündnis Dortmund – Parteilose Linke, DKP und SDAJ“ öffentlich als Zweckentfremdung bereitgestellter Bundesmittel kritisiert worden – das war in der Lokalpresse berichtet, Sie können das auch detailliert auf der Homepage des Linken Bündnis Dortmund nachlesen. Der Kritik wurde bis heute nicht öffentlich widersprochen, widerlegt wurde sie schon gar nicht. Das Eröffnen einer Eigenuntersuchung, eine Eigenanzeige bei der Dienstaufsicht wurde nicht bekannt, vielleicht gibt es sie intern? Eine Aufnahme von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist nicht bekannt geworden, vielleicht gibt es sie intern? Die Machenschaften des Trägers in Abrechnungsfragen müssen im „Konzern“ selbst aufgedeckt und abgestellt werden. Die Vermischung mit den Aufgaben der ARGE kann sie nicht beheben, sondern sie allenfalls weiter verschleiern helfen.

Das jetzt vorgeschlagene Aufheben des strukturellen Gegenübers von Vergabe und Durchführung von Arbeitsgelegenheiten muss möglichem Missbrauch Tür und Tor weit aufreißen und wird die in Arbeitsgelegenheiten dienstverpflichteten Menschen weiter entrechten – eine Vertretung ihrer Interessen ist bis heute ungeregelt, sie findet schlicht nicht statt.

Die Absurdität und Unzulässigkeit der vorgeschlagenen Konstruktion mag deutlicher werden, wenn Sie sich vorstellen, dass im Sinne der Gleichbehandlung auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege in die ARGE integriert und mit ihr strukturell so verschmolzen werden müssten, wie es mit der Dortmunder Dienste GmbH geschehen soll.

Im ersten Halbjahr waren dies nach Auskunft der ARGE 19 Gesellschaften, eingetragene Vereine und andere Vereinigungen, denen zusammen etwa 1000 Arbeitsgelegenheiten eingeräumt worden waren. Nach allem, was bekannt wird, hat der Run der großen und kleinen Träger auf sie gerade erst begonnen. Sie alle wären so wie die Dortmunder Dienste mit der ARGE zu vereinen.

Abschließend: Die Begründung der Beschlussvorlage enthält mich beunruhigende Aussagen über Struktur und Volumen der geplanten neuen GmbH - Zusammensetzung, Zusammenführung und Betriebsübergang des erforderlichen Personals und die erforderlichen Qualifizierungsprozesse scheinen eher hemdsärmelig angegangen zu werden. Ist das Mitwirkungsverfahren durchgeführt worden und liegt die Zustimmung der Personalvertretungen zur Neustrukturierung und Verlagerung wesentlicher Aufgabenbereiche und Zielvereinbarungen vor? Wie sehen die Vereinbarungen aus?

Aus den genannten Gründen darf der Beschluss nicht gefasst werden. Beteiligen Sie sich an seiner Ablehnung.“

Anschließend nahm OB Dr. Langemeyer zu der angeführten Angelegenheit wie folgt Stellung:

„Die Bemerkungen von Herrn Prof. Richter bringen mich doch dazu, einiges hier klarzustellen.

Zunächst einmal haben wir neben dem Gründungsbeschluss und der Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit und der Stadt Dortmund festgelegt, dass als Struktur der ARGE die Rechtsform der GmbH gewählt wird. Das ist sozusagen Beschluss- und Vertragslage.

Durch die Einführung des SGB II oder Hartz IV, wie man sagt, sind kommunale Beschäftigungsgesellschaften in alter Form überflüssig geworden. Aus diesem Grunde sagen wir, für die Arbeitsweise der alten „DoDi“ gibt es in der Zukunft eigentlich gar keinen Raum mehr. Und deswegen nutzen wird den Rechtsmantel der „DoDi“, um darin die neuen Aufgaben wahrzunehmen.

Das Thema der Arbeitsgelegenheiten steht in der Vorlage gar nicht zur Debatte. In Zukunft wird es so sein, dass nicht „DoDi“ oder dann die ARGE GmbH (neu) Träger der Zusatzarbeitsgelegenheiten ist, sondern die Stadt Dortmund wird begründet auf der Rechtsverordnung vom November 2004 ohne Vergabe – so ist das in der Rechtsverordnung festgelegt – mit der ARGE die entsprechenden Zusatzjobs vereinbaren. Und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die entsprechenden Schritte für den Vertragsabschluss sind in Vorbereitung.

Was das Personal angeht, gibt es keinen Betriebsübergang, sondern es gibt eine Anteilsabgabe an die Agentur für Arbeit. Es gibt erst dann einen Personalübergang oder gäbe es nur dann, wenn wir bisheriges „DoDi-Personal“ für die Zusatzjobs, die dann beim Träger Stadt Dortmund tätig werden, an die Stadt Dortmund ausleihen müssten.

Natürlich kann man mit dem Personalrat und anderen über die Frage, was denn im einzelnen passiert, erst dann reden, wenn man mit dem Vertragspartner einig ist, wie denn das ausgestaltet werden soll, was man dort vor hat.

Und ich erbitte vom Rat jetzt eigentlich nur ein Verhandlungsmandat, dabei auch die gegenwärtige Rechtsstruktur der Dortmunder Dienste GmbH mit einsetzen zu können. Ich weiß, dass noch in einer Vielzahl von Punkten rechtliche Fragen beurteilt werden müssen. Ich weiß auch, dass nur, wenn diese rechtlichen Fragen ausgeräumt sind, es gemeinsame Unterschriften von der Agentur für Arbeit und von der Stadt Dortmund geben wird. Insofern können Sie sicher sein, dass wir noch in den nächsten Wochen einiges an Arbeit haben.

Aber ich sage es noch einmal. Wir beachten sehr genau das, was der Gesetzgeber vorgegeben hat. Und der Gesetzgeber unterscheidet sehr heftig das, was die Stadt Dortmund hier zu tun hat. Sie ist nämlich Trägerin des JobCenters und zwar per Gesetz und die Stadt Dortmund ist per Gesetz verpflichtet, Arbeitsgelegenheiten anzubieten, aber indem sie selber in die Rolle des Trägers eintritt. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Trägern ist nicht gegeben. Andere Träger müssen sich einem Vergabeverfahren aussetzen, die Stadt Dortmund nicht.“

Für die CDU-Fraktion erklärte anschließend Rm Offermann, dass eine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt in der vorliegenden Form nicht zustimmen könne, obwohl man dem ein oder anderen Gedanken, der hierin enthalten sei, folgen könne.

Als Gründe für die Ablehnung nannte Rm Offermann (CDU) u. a. die Absicht der Verwaltung, die Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH als Basis für die zukünftige „Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund GmbH“ zu nutzen.

Außerdem brachte Rm Offermann (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion auch den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.09.2005 ablehnen werde, obwohl auch dieser Antrag einige sympathische Punkte enthalte.

Nachdem sich Rm Stammnitz (PDS/OL) in seinen Ausführungen kritisch mit der Verwaltungsvorlage sowie dem dazu vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus auseinander gesetzt hatte, beantragte Rm Stammnitz (PDS/OL), sich hiermit nicht zu befassen.

Weiterhin machte im Verlauf der weiteren Diskussion für die SPD-Fraktion Rm Giese deutlich, dass seine Fraktion den eingeschlagenen Weg für den richtigen halte. Weiterhin machte Rm Giese (SPD) darauf aufmerksam, dass man sich sicher sei, durch den gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag wichtige Eckpunkte in dieser Angelegenheit gesetzt zu haben.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses, der PDS/OL sowie der Stimme von Rm Münch den oben angeführten Antrag von Rm Stammnitz (PDS/OL) auf Nichtbefassung ab.

2. Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, des Linken Bündnisses, der PDS/OL sowie der Stimme von Rm Münch auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.09.2005 folgenden Beschluss:
1. Der Rat hält die geplante Organisationsstruktur der zukünftigen ARGE im Grundsatz für sinnvoll und beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit zur Gründung der ARGE JobCenter GmbH mit dem Ziel fortzuführen, die Verhandlungen zur Gründung der GmbH bis zum Ende des Jahres abzuschließen.

2. Der Rat erwartet, dass die vielfältige Trägerlandschaft dauerhaft in Dortmund erhalten bleibt. Bei den Verhandlungen zur Gründung der neuen GmbH ist diese Zielsetzung zu berücksichtigen.

3. Die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Konzerns Stadt Dortmund anfallenden Maßnahmen sollen fortgeführt und nach aktuellen Bedarfslagen ausgebaut und entwickelt werden. Daneben sollen Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend des jeweils zur Verfügung stehenden Budgets an freie Träger vergeben werden. Auch zukünftig gilt hier das Prinzip „des Dortmunder Konsenses“.

4. Mit den Trägern für Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wird ein Zielkonzept vereinbart, das die arbeitsteilige Wahrnehmung von Aufgaben in diesen Bereichen durch das JobCenter und die freien Träger für die Dauer von fünf Jahren regelt.

5. Der Rat erwartet darüber hinaus, dass die zukünftige ARGE JobCenter GmbH baldmöglichst neben Arbeitsgelegenheiten ein abgestuftes Instrumentarium von Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt, das den unterschiedlichen Förderbedarfen arbeitsuchender Menschen Rechnung trägt.

3. Unter Einbeziehung des oben angeführten Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.09.2005 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, des Linken Bündnisses, der PDS/OL sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die gesellschaftlichen Strukturen der
Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungsmaßnahmen mbH für die „Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund GmbH“ zu nutzen. Die Verwaltung und die Vertreter in der Gesell­schaf­terversammlung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund werden beauftragt, alle erforder­lichen gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Verän­derun­gen umzusetzen und die hierzu notwen­di­gen Erklärungen abzugeben.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Bestellung einer Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Städtische Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02940-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Städtischen
Immobilienwirtschaft,
2. die Abbestellung von Frau Brockmann, Herrn Flenner und Herrn Völkmann
als Werkleiter des Eigenbetriebs,
3. die Bestellung von Herrn Reiner Limberg als „Betriebsleiter Immobilienwirtschaft/
Technik“ und
4. die Bestellung von Frau Barbara Schulz als „Betriebsleiterin kaufmännischer Bereich".

zu TOP 11.2
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02841-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU, des Linken Bündnisses sowie der PDS/OL fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund:

1. MdL Kieninger (MdL)

2. Rm Weyer (SPD)

3. Rm Liedschulte (CDU)

4. Frau Lammers (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

5. Rm Tokarski (Fraktion FDP/Bürgerliste)

6. Herr Asik (Ausländerbeirat)

7. Herr Schickentanz (Agentur für Arbeit Dortmund)

8. Frau Schmidt (Handwerkskammer)

zu TOP 11.3
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im Jahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02923-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für das Jahr 2006 zu.

zu TOP 11.4
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02910-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 31.08.2005 einstimmig folgenden Beschluss:

Als Ersatz für Herrn Dieter Schneider wird Frau Britta Clemens sachkundige Bürgerin im Sozialausschuss.

Rm Reinhard Frank verlässt den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und wird Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Rm Karla Michenbach verlässt den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und wird Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.




12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Anzeige gegen Reiter und Mopedfahrer im Rombergpark
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02847-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sie haben zwar eine Antwort gegeben, aber Sie haben meine Frage nicht beantwortet.

Deshalb stelle ich sie noch einmal: Wie ist der Verfahrensstand meiner bei 60/ULB vorgebrachten Anzeigen gegen Reiter und Moped-Fahrer im Rombergpark oder sind die Anzeigen verschludert worden?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass er eine erneute Behandlung des Themas für nicht erforderlich halte.

zu TOP 12.1.2
Anzeige gegen Motorcrossfahrer auf Phoenix-West
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02848-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Wieso eröffnet das Umweltamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn man nur eine Kröte anfasst, Motorcrossfahrer, die Laich und Kaulquappen einer streng geschützten Art kaputtfahren, aber ungeschoren lässt?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass sich das Gelände gegenwärtig nicht im Eigentum der Stadt Dortmund befinde und insofern können Maßnahmen, die nur vom Eigentümer getroffen werden können, auch nicht von der Stadt Dortmund getroffen werden. Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die LEG beabsichtige, das entsprechende Gelände einzuzäunen, so dass seiner Einschätzung nach derartige Vorkommnisse nicht mehr vorkommen dürften.


zu TOP 12.1.3
Behinderung meiner Ratstätigkeit durch das Katasteramt
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02949-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Bezüglich meiner Anfrage „Sanderoth“ habe ich drei Anrufe und E-mails von der Verwaltung bekommen, die nicht wusste, welche Fläche ich meine.

Warum stellt die Verwaltung dann nicht unbürokratisch eine Kartenkopie zur Verfügung, um die Arbeit zu erleichtern?“

Die Beantwortung der Nachfrage soll schriftlich erfolgen.

zu TOP 12.1.4
Im FNP geplante Aufforstung der Halde Holthausen gefährdet streng geschützte Tierarten
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02950-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Da die wichtigsten Laichgewässer in der geplanten Aufforstungsfläche liegen, wie ich Ihnen in Ihrer mir dankenswerterweise zur Verfügung gestellten Karte eingezeichnet habe, wird die Verwaltung deshalb die Lage der geplanten Aufforstung noch modifizieren?“

Die Beantwortung der oben angeführten Nachfrage erfolgt schriftlich.

zu TOP 12.1.5
Zurverfügungstellung einer Karte der ehem. Halde Holthausen durch das Katasteramt
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02951-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Wie lautet die genaue Überschrift, die von mir für diese Anfrage gewählt worden ist, Herr Oberbürgermeister?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass es sich hierbei nicht um eine Nachfrage handele.

zu TOP 12.1.6
Grünanlage Sanderoth verkommt zum Hundeklo
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02952-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„90 % aller Naturschutzgebiete in Dortmund sind nicht beschildert.

Wann werden denn endlich entsprechende Naturschutz-Schilder am Sanderoth und anderswo aufgestellt?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass dies der Fall sein werde, wenn man damit fertig sei.

zu TOP 12.1.7
Grünarbeiten Gneisenau
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03234-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.8
Reiterproblematik im NSG Bolmke
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03044-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„In Höhe der Emscherbrücke an der Kleingartenanlage steht ein Reitverbotsschild, daher reiten die Leute über die Brücke in das Naturschutzgebiet.

Warum stellt die Verwaltung hier keine Reitersperre auf? Und sollte nicht ein gemeinsamer Ortstermin stattfinden, um die Gegebenheit vor Ort in Ansicht zu nehmen?“

Die Beantwortung der oben angeführten Nachfrage wird schriftlich erfolgen.

zu TOP 12.1.9
Häufigerer Flohmarkt im Westfalenpark
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03090-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.10
Sicherheit und Ordnung bei Großveranstaltungen im Westfalenpark
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03091-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.11
Fliegende City-Nashörner auch für die Außenstadtbezirke
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03235-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen Linkes Bündnis

zu TOP 12.2.1
Ausbildungssituation
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02648-05)

Die Beantwortung der Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.25 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung


Dr. Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin



Dr. Brunsing Feuler
Ratsmitglied Schriftführer