Niederschrift

über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 10.12.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 13:00 - 13:30 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU

SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Hengstenberg


Rm Monegel

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
Die Linke.
Rm Stammnitz

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Thieme (NPD)


Rm Branghofer (DVU)

c) Verwaltung


OB Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Wohnungsmarktbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15732-09)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -, hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15978-09)

3.3 Energiebericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15889-09)

3.4 Planfeststellung für den Ausbau des Rastplatzes Somborn zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg an der Südseite der A 40 von Betriebs-km 17+000 bis Betriebs-km 17+800 und der notwendigen Folgemaßnahmen sowie der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Langendreer, Flur 16 und der Stadt Dortmund, Gemarkung Kley, Flur 1
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15725-09)

3.5 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16133-09)

3.6 Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15810-09)







3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15695-09)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung; IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15880-09)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- (im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15820-09)

3.10 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15813-09)

3.11 Investives Energieeinsparprogramm, 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16086-09)

3.12 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2009 – 2014 sowie Änderung der Geschäftsordnung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16043-09)

3.13 Sachstandsbericht zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16165-09)

3.14 Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15726-09)

3.15 Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16271-09)

3.16 Sanierung Amtshaus Mengede (Drucksache 11469-08)
hier: haushaltswirtschaftliche Abwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16166-09)
4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan 2010 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15928-09)

4.2 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2010 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16032-09)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

6.1 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15946-09)

6.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15945-09)

7. Kultur, Sport und Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16021-09)

7.2 Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15906-09)

7.3 Änderung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16027-09)

7.4 Wirtschaftsplan 2010 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16036-09)

7.5 Wirtschaftsplan 2010 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16291-09)

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 Auflösung der Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16218-09)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Oberbürgermeister bzw. der/die Stadtkämmerer/Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16014-09)

10.3 Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen von Eigenbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16160-09)

10.4 Satzung zur zehnten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16158-09)

10.5 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16330-09)

10.6 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16167-09)

10.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16275-09)

10.8 Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16255-09)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 Satzung zur sechsten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16024-09)

11.3 Kommunalwahlen 2009 -Wahlprüfung-
Empfehlung

12. Anfragen
- unbesetzt -




Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet. Die Sitzungsleitung zum TOP 11.3 übernahm Bm´in Jörder.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses und Ältestenrates fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Dabei kündigte er an, dass für ihn beim Tagesordnungspunkt 11.3 „Komunalwahlen 2009 – Wahlprüfung“ gem. § 46e des Kommunalwahlgesetzes das Mitwirkungsverbot gelte, nicht dagegen für die Mitglieder des Ausschusses, da die Befangenheit gem. § 40 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für diesen Personenkreis ausdrücklich aufgehoben sei.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.17 Eintragung der "Südtribüne" des Fußballstadions, Signal-Iduna-Park (ehemaliges 'Westfalenstadion'), aus Anlass des 100jährigen Vereinsjubiläums des BVB 09 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16439-09)

8.1 Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I; hier: Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der Albert-Schweitzer-Realschule, dem Heinrich-Heine-Gymnasium, dem Heisenberg-Gymnasium und dem Helmholtz-Gymnasium zum Schuljahr 2010/11
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15876-09)

8.2 Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14696-09)

10.9 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2010
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16293-09)

10.10 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften; Anpassung der Entgelte vom 01.01.2010 an
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16344-09)

11.2 Öffentliche Übertragung der Fußballweltmeisterschaft 2010 auf dem Dortmunder Friedensplatz (Public Viewing)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16438-09)

11.3 Kommunalwahlen 2009 - Wahlprüfung -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16329-09)

Die Dringlichkeit wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Wohnungsmarktbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15732-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -, hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15978-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Ziffer 9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1Abs.8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 30.03.2009 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.09.2009 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit §1Abs.8 BauGB




III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 – Stadtkrone Ost – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1Abs.8 und § 13 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.3
Energiebericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15889-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Es lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vor (Drucksache Nr. 15889-09-E3).

Nach Diskussion hat RM Tönnes eine Ergänzung des Zusatz-/Ergänzungsantrags vorgenommen. Der Antrag wurde mit der Ergänzung einstimmig wie folgt beschlossen:

„Mit der EnEV 2009 wird die gesetzliche Anforderung an die Energieeffizienz von neuen Gebäuden um durchschnittlich etwa 30 % verschärft. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist auch weiterhin das KfW-Effizienzhaus, wobei zusätzliche Förderstufen für Altbauten, für neue Standards in der Sanierung und Einstiegsstandards im Neubau eingeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, Pläne, die auf der Grundlage der alten EnEV basieren, in ihren Zielsetzungen auf die neu EnEV 2009 zu übertragen und diese entsprechend anzuwenden.

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die jeweiligen Vorgaben der Energieeinsparverordnung nicht nur zu erreichen, sondern wenn möglich zu übertreffen. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu die Wirtschaftlichkeit darzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, baldmöglichst darzustellen, welche Konsequenzen sich für Dortmund aus der Neufassung der Energieeinsparverordnung ergeben.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Energiebericht 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beschliessen.

zu TOP 3.4
Planfeststellung für den Ausbau des Rastplatzes Somborn zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg an der Südseite der A 40 von Betriebs-km 17+000 bis Betriebs-km 17+800 und der notwendigen Folgemaßnahmen sowie der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Langendreer, Flur 16 und der Stadt Dortmund, Gemarkung Kley, Flur 1
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15725-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Hierzu lag vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 27.10.2009

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die Empfehlung der Beschlussfassung am 27.10.2009 mehrheitlich ab:
„Die Mehrheitsfraktionen gaben ihrer grundlegenden Auffassung zur Ablehnung des Vorhabens erneut Ausdruck und verwiesen insbesondere auf unzureichenden Lärmschutz und auf fehlende Umweltverträglichkeit.“

RM Tönnes schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund grundsätzlich an. Er stellt folgenden Antrag:
„1. Der Rat der Stadt Dortmund lehnt den Ausbau des Rastplatzes Somborn zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg ab.
2. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen, wenn der Ablehnung im weiteren Planfeststellungsverfahren nicht gefolgt wird.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag des RM Tönnes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion „Die Linke“ ab.

RM Harnisch stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zu verändern, um zu verdeutlichen, dass die Stadt Dortmund lediglich Trägerin öffentlicher Belange und nicht Entscheidungsträgerin ist. Er schlägt vor, Satz 1 im Beschlussvorschlag zu streichen und folgende Klarstellung vorzunehmen:
Dem Ausbau zur bewirtschafteten Rastanlage Mühlenberg wird im Grundsatz zugestimmt. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Bedenken der Verwaltung zu. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag des RM Harnisch mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Bedenken der Verwaltung zu. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beschliessen.

zu TOP 3.5
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16133-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2010.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzunehmen.





zu TOP 3.6
Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15810-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat der Stadt Dortmund die Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße im Bereich des Bahnüberganges Kurl-Nette / Lindenhorster Straße zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hu 144 - Am Rahmer Wald - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte; IV. Satzungsbeschluss; V. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15695-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Hu 144.

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.1 bis 7.3 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hu 144 teilweise
aufgehoben werden sollen.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226, 316).






IV. beschließt den Bebauungsplan Hu 144 – Am Rahmer Wald – ( zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 123 – Kniepacker - ) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des AuSW vom 17.06.2009 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, dem Bebauungsplan Hu 144 – Am Rahmer Wald – die Begründung vom 06.05.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung; IV. Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der Ergänzung zum städtebaulichen Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15880-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 10.1 zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 10.2, 10.3 und 10.4 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan InO 226 –Im Dreieck- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2009 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan InO 226 –Im Dreieck- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 29.09.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.





IV. nimmt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages und die Ergänzung des städtebaulichen Vertrages zustimmend zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- (im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch)
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15820-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.03.2009 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter dem Punkt 17 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.09.2009 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III/FNA 213-1).


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201
-Ortskern Aplerbeck- einschließlich der unter dem Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Ergänzung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.10
1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15813-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen vorschlagsberechtigten Verbände die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.

Der Rat beschließt die Entschädigung der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der/des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.





zu TOP 3.11
Investives Energieeinsparprogramm, 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16086-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2009 – 2014 sowie Änderung der Geschäftsordnung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16043-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt
1. die in Begründung und Anlage genannte Änderung der Geschäftsordnung sowie
2. folgende Besetzung des Beirates während der Ratsperiode 2009 – 2014:

1. Ratsvertreter
- Vorsitzende/r des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien (AUSWI),
- Planungssprecher/in der SPD-Fraktion,
- Planungssprecher/in der CDU-Fraktion,
- Planungssprecher/in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
- Planungssprecher/in der Fraktion FDP/Bürgerliste,
- Planungssprecher/in der Fraktion Die Linke
2. Bezirksvertreter
Die Benennung erfolgt durch die Bezirksvertretungen.
3. Externe Fachleute
- Frau Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, TU Dortmund /Aachen
- Frau Dipl.-Ing. Ursula Komes, Aachen,
- Herr Dipl.-Ing. Peter Drecker, Bottrop
- Herr Dipl.-Ing. Heinrich Böll, Essen,
- Herr Dipl.-Ing. Ralph Wortmann, Bochum
- Frau Dipl.-Ing. Dorothee Bielfeld, Bochum
4. Sachkundiger Bürger
- Herr Friedrich-Wilhelm Herkelmann,
Vorsitzender des behindertenpolitischen Netzwerkes für Dortmund.

Die Bewirtschaftung von jährlich 12.000,00 € erfolgt – wie bisher – im Amtsbudget StA 61 – unter dem Auftrag 61 09 02 06 0023.

zu TOP 3.13
Sachstandsbericht zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16165-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den aktuellen Sachstand zum Umbau des Dortmunder Hauptbahnhofes zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15726-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgende Empfehlung vor:

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt, mit dem Konzept barrierefreiplus weitere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in den Stadtbezirken zu bauen oder umzubauen und weiterführende Schulen ebenfalls in diesem Standard neu oder umzubauen. Mit diesem Zusatz empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk dem Rat den nachfolgenden Beschluss.

Der Schulausschuss folgt der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig und empfiehlt dem Rat einstimmig, unter Einbeziehung der o.g. Ergänzung folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1. Der Rat beschließt das Konzept „barrierefreiplus“, um angemessene Vorkehrungen zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention, insbesondere zur Zugänglichkeit (Artikel 9) und zur inklusiven Schule (Artikel 24) in der Dortmunder Schul- und Betreuungslandschaft zu treffen.

2. Die Tageseinrichtung für Kinder an der Uhlandstraße wird als Pilotprojekt „barrierefreiplus“ definiert.

3. Am Beispiel der Vincke-Grundschule ist analog zur Tageseinrichtung für Kinder eine Checkliste „barrierefreiplus“ für den Schulbau zu entwickeln.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als ersten Schritt zur barrierefreien Gestaltung der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in Dortmund ein stadtweites Entwicklungskonzept mit zunächst jeweils einer Grundschule und einer Tageseinrichtung für Kinder je Stadtbezirk zu erstellen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschliessen.

zu TOP 3.15
Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Großsiedlung Westerfilde gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16271-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Es lagen vor:
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 16310-09-E1)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr. 16310-09-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 16310-09-E1):

„Der AUSWI beauftragt die Stadtverwaltung, ein Konzept zur Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts und zur Schaffung einer Auffanglösung zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist zu gegebener Zeit zu beteiligen.“
Nach Diskussion erfolgt eine Einzelabstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr. 16310-09-E2):

Beschlussvorschlag 1.)
„Der AUSWI begrüßt ausdrücklich die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung sowie die Konzipierung einer Auffanglösung/Auffanggesellschaft für die Übernahme vernachlässigter Bestände. „

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt Beschlussvorschlag 1.) aus dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag 2.)
„Der AUSWI beauftragt das Wohnungsamt, zusätzlich zur Konzipierung einer Auffanggesellschaft Strategien zu entwickeln, die es ermöglichen, vor dem Verkauf von vernachlässigten Wohnungsbeständen und der möglichen Insolvenz der Unternehmen, diese Bestände zu übernehmen. Hier ist insbesondere der Kontakt zu finanzierenden Banken zu suchen, um die Sicherung der Bestände zu überprüfen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt Beschlussvorschlag 2.) aus dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linke“ ab.

Beschlussvorschlag 3.)
„Der AUSWI geht davon aus, dass das strategische und betriebwirtschaftliche Know-How der Stadttochter DOGEWO 21 sowie anderer verlässlicher Wohnungsgesellschaften einbezogen wird. „

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt Beschlussvorschlag 3.) aus dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den geplanten städtebaulichen Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis und

II. beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechtes für die Großsiedlung Westerfilde.

Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).











zu TOP 3.16
Sanierung Amtshaus Mengede (Drucksache 11469-08)
hier: haushaltswirtschaftliche Abwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16166-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1 Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die während der Sanierungsphase des Amtshauses Mengede notwendige Zwischenanmietung sowie die daraus resultierenden Umzüge bei dem Auftrag 650138011000 in Höhe von 291.700 Euro.
Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch die ertragswirksame Auflösung nicht in Anspruch genommener Rückstellungen.

2. Darüber hinaus nimmt der Rat die Darstellungen zur abweichenden Umsetzung der ertragswirksamen Auflösung der Rückstellungen im Gegensatz zum Ausführungsbeschluss zur Sanierung des Amtshauses Mengede (11469-08) zur Kenntnis.

zu TOP 3.17
Eintragung der "Südtribüne" des Fußballstadions, Signal-Iduna-Park (ehemaliges 'Westfalenstadion'), aus Anlass des 100jährigen Vereinsjubiläums des BVB 09 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16439-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die geplante Unterschutzstellung der „Südtribüne“ im Signal-Iduna-Park zur Kenntnis.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2010 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15928-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und den Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2010 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 30 Mio. EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 16 Mio. EUR aufzunehmen.









zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2010 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16032-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

beschließt den Wirtschaftsplan 2010 für die Wirtschaftsförderung Dortmund, stellt den Erfolgsplan 2010 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.372.700 EUR fest, stellt den Vermögensplan 2010 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 104.500 EUR fest, beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Kassenkredite bis zu einer Höhe von 716.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2010 zur Vorfinanzierung von Projektausgaben in Anspruch nehmen darf,

· nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2010 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2013 (Anlage 2.1 und 2.2),

· nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2010 zur Kenntnis (Anlage 3).

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 6.1
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15946-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 10.200 Euro werden im Amtsbudget des STA 50 unter „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ (05) veranschlagt.

zu TOP 6.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15945-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung. Die erwarteten Mindererträge in Höhe von 5.000,00 Euro werden im Amtsbudget des StA 50 unter "öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte" (05) veranschlagt.

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16021-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 31.12.2008 abschließend mit einer Bilanzsumme von 142.834.919,55 € sowie einem Jahresverlust von 349.865,59 € und der Lagebericht 2008 werden festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 349.865,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 7.2
Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15906-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Änderung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16027-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2010.

zu TOP 7.4
Wirtschaftsplan 2010 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16036-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2010 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1,7 Mio. € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Investitionskredite, die zur Finanzierung des Modernisierungs-programms „Sanierung von Sportplatzanlagen in Kunstrasenausführung“ aufgenommen werden dürfen, beträgt gemäß Beschluss des Rates vom 11.09.2008 insgesamt 4.404 TEUR.



zu TOP 7.5
Wirtschaftsplan 2010 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16291-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2010 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2010 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2010 (Anlage 2)
- dem Stellenplan (Stellenübersicht) (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)

sowie die Produkt- und Leistungsplan 2010 (Anlage 4).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

8. Schule

zu TOP 8.1
Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I; hier: Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der Albert-Schweitzer-Realschule, dem Heinrich-Heine-Gymnasium, dem Heisenberg-Gymnasium und dem Helmholtz-Gymnasium zum Schuljahr 2010/11
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15876-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

die Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der Albert-Schweitzer-Realschule, dem Heinrich-Heine-Gymnasium, dem Heisenberg-Gymnasium und dem Helmholtz-Gymnasium zum Schuljahr 2010/11

den Auftrag an die Städtische Immobilienwirtschaft, ausschließlich nach den Normen und Standards der „Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Raumprogramm MSW NRW)“ die für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Ganztagsbereiche an den jeweiligen Schulstandorten - an den Mindeststandards orientiert mit dem Ziel größtmöglicher Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit- zu planen und entsprechende Baubeschlüsse vorzubereiten.

zu TOP 8.2
Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14696-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund-Dorstfeld mit einem Investitionsvolumen von 998.300 Euro.

2. Die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die OGS Gutenberg mit einem Investitionsvolumen von 25.000 €.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301014003, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2009 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 913.300 Euro
Haushaltsjahr 2011 50.000 Euro

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 10.000 Euro stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Deckung erfolgt durch Mittelverschiebung von Finanzstelle 40A00301014285 zur Finanzstelle 40_00301014003 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2010.

Für das Jahr 20009 müssen die Mittel außerplanmäßig verlagert werden.

Die Investition bedingt ab 2011 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 39.676,80 Euro. Die Ergebnisrechnung des FB 40 wird jährlich um 5.852,44 Euro entlastet.

3. Der Rat genehmigt die überplanmäßige Mehrauszahlung in 2009 in Höhe von 50.000 Euro gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Planungskosten der Baumaßnahme in der Finanzrechnung des FB 40 unter der Investitionsfinanzstelle 40_00301014003, Finanzposition 780800.

Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlung in Höhe von 50.000 Euro unter der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780800.

4. Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2010. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 69_01205004138, Finanzposition 780800.

5. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 bzw. aus dem Haushaltsjahr 2010 in das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden.

6. Die Durchführung der Maßnahme „Erweiterung Aplerbecker-Grundschule“ wird zeitlich geschoben und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010 entsprechend berücksichtigt.

9. Kinder, Jugend und Familie
- keine Vorlagen -










10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Auflösung der Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16218-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Gesellschaft Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH aufzulösen.

Die Anteile der Gesundheit und Pflege Dortmund gGmbH an der Klinikum Dortmund gGmbH (94 %) und der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH (94 %) sind auf die Stadt Dortmund, die Anteile an der ServiceDo GmbH (100 %) auf die Klinikum Dortmund gGmbH zu übertragen.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung sowie die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der betroffenen Gesellschaften, alle mit der Umstrukturierung zusammenhängenden Maßnahmen vorzunehmen.

zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Oberbürgermeister bzw. der/die Stadtkämmerer/Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16014-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2009 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 577.395,26 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 2.174.000,00 €.

zu TOP 10.3
Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen von Eigenbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16160-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen inklusive Krankheitsbeihilfe und Sterbegeld für Pensionäre ab dem 31.12.2009 ausschließlich im städtischen Jahresabschluss bilanziert werden. Eine Bilanzierung bei den Eigenbetrieben entfällt damit.

zu TOP 10.4
Satzung zur zehnten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16158-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zehnten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.5
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16330-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und den Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH zu.

zu TOP 10.6
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16167-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.7
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16275-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Ergänzung der Verwaltungsvorlage (Schreiben vom 09.12.2009) vor: (siehe nächste Seite)



Unter Einbeziehung der vorstehenden Änderungen empfiehlt der Hauptausschuss und Ältestenrat dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH zu.

zu TOP 10.8
Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16255-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Mehraufwendungen in Höhe von
1.500.000 € bei den Sachkonten 525 800 (Erstattungen an übrige Bereiche: 1.100.000 €) sowie 522 400 (Aufwand Unterhaltung Anlagen und Maschinen: 400.000 €).







zu TOP 10.9
Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2010
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16293-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2010 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.
Das Sondermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 35.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20.000 T EUR festgesetzt.

zu TOP 10.10
Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften; Anpassung der Entgelte vom 01.01.2010 an
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16344-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Entgeltordnung aufgeführten Tarife mit Wirkung vom 01.01.2010 an.

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Satzung zur sechsten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16024-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.

zu TOP 11.2
Öffentliche Übertragung der Fußballweltmeisterschaft 2010 auf dem Dortmunder Friedensplatz (Public Viewing)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16438-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.





zu TOP 11.3
Kommunalwahlen 2009 - Wahlprüfung -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16329-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses vor:

Der Wahlprüfungsausschuss gibt folgende Beschlussempfehlungen ab:

Zu Punkt 1:
Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses empfehlen dem Hauptausschuss undÄltestenrat sowie dem Rat mit Mehrheit bei einer Enthaltung, die Einsprüche Nr. 1 - 7 (Anlage 1) wegen fehlender Einspruchsberechtigung bzw. verspätetem Eingang der Einsprüche als unzulässig zurückzuweisen.

Zu Punkt 2:
Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses empfehlen dem Hauptausschuss und Ältestenrat sowie dem Rat mit Mehrheit bei einer Enthaltung, die unterschiedlichen Einsprüche mit der jeweiligen Begründung

- „Wahlschein nicht erhalten“ (Anlage 1, Nr. 8) ,

- „Verweigerung der Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahllokal“ (Anlage 1, Nr. 9),

- „Verstoß gegen § 34a Kommunalwahlordnung (KWahlO) i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) - Einsatz von Raucherkneipen als Wahllokale –„ (Anlage 1, Nr. 11-13 Pkt. 1a) und „keine Rücksichtnahme auf Nichtraucher“ (Anlage 1, Nr. 313)

zurückzuweisen.



Zu Punkt 3:
Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses empfehlen dem Hauptausschuss und Ältestenrat sowie dem Rat mit Mehrheit bei vier Gegenstimmen (Fraktion Bündnis90/Die Grünen und Fraktion Die Linke), den Einspruch „falsche Sitzverteilung unter Verletzung des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung“ (Anlage 1, Nr. 10) gegen die Sitzverteilung des Rates zurückzuweisen.


Zu Punkt 4:
Vor der Einzelabstimmung zu Punkt 4 des Beschlussvorschlages wird von vier im Wahlprüfungsausschuss vertretenen Fraktionen zu Protokoll gegeben:

· Die SPD-Fraktion erkennt zum jetzigen Zeitpunkt keine Wahlfehler. Es wird bemängelt, dass der Wahlleiter den Sachverhalt nicht ausreichend bewertet hat. Aufgrund juristischer Bewertung wird daher empfohlen die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen für gültig zu erklären.


· Die Fraktion FDP/Bürgerliste empfiehlt die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen durchzuführen.
· Die CDU-Fraktion empfiehlt unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt bis zur Wiederholungswahl geschäftsführend oder als Beratergremium im Amt bleiben kann, die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen durchzuführen.
· Die Fraktion Die Linke empfiehlt die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen durchzuführen.

Der Wahlprüfungsausschuss kommt zu folgendem Abstimmungsergebnis und empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat sowie dem Rat:


a) mit Mehrheit bei 8 Gegenstimmen der SPD-Fraktion den Einsprüchen stattzugeben, die Wahl des Oberbürgermeisters für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl durchzuführen,
b) mit Mehrheit bei 8 Gegenstimmen der SPD-Fraktion den Einsprüchen stattzugeben, die Wahl des Rates für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl durchzuführen,
c) mit Mehrheit bei 8 Gegenstimmen der SPD-Fraktion den Einsprüchen stattzugeben, die Wahlen der Bezirksvertretungen für ungültig zu erklären und Wiederholungswahlen durchzuführen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

12. Anfragen


- keine Anfragen -





Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:30 Uhr von Bm´in Jörder beendet.




Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung






Ullrich Sierau Birgit Jörder
Bürgermeisterin







Mario Krüger Wolfgang Weber
Ratsmitglied Schriftführer