Niederschrift (öffentlich)
über die 26. Sitzung des Schulausschusses
am 07.03.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:35 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD i. V. f. Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. f. Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD) i. V. f. Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Thomas Bahr (CDU) i. V. f. Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten) i. V. f. Rm Nursen Konak (Die Linke &
Piraten)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten) i. V. f. sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
2. Beratende Mitglieder:
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
3. Verwaltung
Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Gernot Willeke (FB 40)
Kerstin Kruck (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
4. Schulaufsicht
Uta Doyscher-Lutz
5. Gäste
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
6. Abwesend:
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
sB Matthias Helferich (AfD)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Holger Nolte
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 26. Sitzung des Schulausschusses,
am 07.03.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07316-17)
3.2 Fortführung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10190-18)
3.3 FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10240-18)
3.4 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10054-18)
3.5 Handlungsrahmen "Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10216-18)
3.6 Situation Gesamtschule Gartenstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09735-17-E2)
3.7 Offene Ganztagsschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09876-18-E2)
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
4.1 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10205-18)
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)
6. Anträge / Anfragen
6.1 Brechtener Grundschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10168-18)
6.2 Adolf-Schulte-Schule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10117-18)
6.3 Anmeldezahlen der Gesamtschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10309-18)
6.4 Sportunterricht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10310-18)
1. Regularien
Die Sitzung wurde von der stellv. Vorsitzenden - Frau Löffler - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Barrenbrügge benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die stellvertretende Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Mitglieder folgten dem Vorschlag der stellvertretenden Vorsitzenden, den
TOP 4.1 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr. : 10205-18)
vorzuziehen und vor TOP 2 zu behandeln. Außerdem solle auf die Präsentation verzichtet werden, Herr Gönen werde jedoch auf Fragen antworten.
Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 4.1
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10205-18)
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017 zur Kenntnis.
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 3.1
Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07316-17)
Herr Drolshagen bemängelte die Befristung der Schulsozialarbeit. Alle Fraktionen sollten auf die Landespolitik einwirken, Schule mit besseren Teilhabe-Chancen zu etablieren.
Frau Landgraf stimmte dem zu, begrüßte aber die Sicherstellung der 81 Stellen bis Mitte 2021.
Der Bitte aus der letzten Sitzung nach Vorstellung des ISB im Schulausschuss wird in der Mai-Sitzung nachgekommen. Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen ist damit erledigt.
Frau Raddatz-Nowack teilte mit, dass es z. Zt. noch 21 befristete Stellen im Trägerbereich gebe.
Der Schulausschuss sieht die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit und wird sich für den Fortbestand einsetzen.
Frau Raddatz-Nowack antwortete auf die Fragen von Frau Staar wie folgt:
- zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit durch das Ministerium - dabei handelt es sich um Erzieher/Innen und Sozialpädagogen/Innen, nicht explizit für die Schulsozialarbeit. Dazu gebe es auch noch keine konkrete Mitteilung aus dem Ministerium.
- die Schulsozialarbeitsstellen im Rahmen des BuT sind von der Reduzierung nicht betroffen.
Herr Drolshagen fragte, was mit den Stellen nach dem 31.07.2021 passiere, wenn es keine Anschlussfinanzierung geben sollte
Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass diese Frage nur durch die Träger beantwortete werden könne.
Herr Dingerdissen führte aus, dass mit begonnenen Entfristungen durch die Träger ein Anfang gemacht worden sei. Weiteres liege in der Verantwortung des Trägers.
Herr Ebert stimmte dem zu und erklärte, dass es vor Ablauf der Befristung wieder Überlegungen über das weitere Vorgehen geben werde. Das Thema sei von Bedeutung.
Frau Dr. Goll stimmte der Vorlage zu.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit (BuT) in Dortmund bis zum 31.07.2021.
zu TOP 3.2
Fortführung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10190-18)
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“.
zu TOP 3.3
FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10240-18)
Frau Dr. Goll stellte die Frage nach dem Auswahlverfahren der Schüler.
Herr Hagedorn führte aus, dass die Nachfrage das Angebot übersteige. Das Training sei nach Altersstufen getrennt, Grundschulen, Sekundarstufe I und Berufskollegs. Am Beispiel der Berufskollegs erklärte er, dass die Schulleitungen der 10 Berufskollegs jeweils 4 TeilnehmerInnen für die 40 zur Verfügung stehenden Plätze benennen können. Ansonsten versuche man, die Plätze gerecht zu verteilen.
Herr Dingerdissen erklärte die Enthaltung seiner Fraktion. Es sei schwierig, SchülerInnen innerhalb weniger Tage in den Ferien fit in der deutschen Sprache zu machen. Es brauche detailliertere Voraussetzungen, die Zuordnung von Schulen und Stadtbezirken reiche nicht aus.
Herr Hagedorn stimmt Herrn Dingerdissen zu, führte jedoch aus, dass man das Verfahren erstmals in den Herbstferien begonnen habe und jetzt sehen müsse, wie man das Verfahren bewerten könne. Man habe in Dortmund Erfahrung mit Lernferien, von denen man wisse, dass diese eigentlich 3-4 Wochen dauern sollten. Es sei auch eine Frage der Ressourcen. Im vergangenen Jahr sei die Förderung zu 100 % erfolgt, jetzt müsse ein Eigenanteil von 20 % erwirtschaftet werden.
Frau Plieth äußerte die Hoffnung, dass dieses Programm weiter unterstützt werde, da der Bedarf hoch sei.
Herr Drolshagen sah ebenfalls einen höheren Bedarf an Unterstützung.
Frau Albrecht-Winterhoff erbat weitergehende Informationen.
Herr Hagedorn erklärte, dass es einige Förderprogramme zur Sprachförderung gebe. Man müsse die klassische Sprachförderung verknüpfen mit Integrations- und sozialpädagogischen Angeboten wie z. B. Sport, Kochen etc. Das versuche das Programm FIT in Deutsch zu kombinieren. In der Erprobungsphase werden die gemachten Erfahrungen beurteilt, so dass diese bei der weiteren Arbeit berücksichtigt werden können. Wichtig sei auch die Sicherstellung der Finanzierung dieser Förderung, was allerdings auch dazu führe, dass andere Projekte ggfs. nicht weiter unterstützt werden können.
Herr Ebert fragte nach, ob nur die Schulen der Stadt Dortmund einbezogen werden oder auch Schulen freier Träger.
Herr Hagedorn antwortete, es handele sich um die Schulen der Stadt Dortmund. Einbezogen wurde das Dienstleistungszentrum Bildung mit der Einrichtung der Willkommensklassen.
Frau Plieth erbat für den Herbst einen Bericht über die Maßnahmen im Schulausschuss.
Herr Hagedorn sagte zu, nach den Auswertungen der Maßnahmen in den Sommerferien einen Bericht vorzulegen.
Herr Drolshagen störte sich an dem Losverfahren zur Vergabe der Teilnehmerplätze.
Herr Hagedorn erklärte, dass es sich nicht um ein Losverfahren handele, die Schulleitungen würden um die Benennung der TeilnehmerInnen gebeten.
Der Schulausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) die vorgeschlagene Umsetzung der FerienIntensivTrainings FIT in Deutsch bis zum Jahr 2022.
zu TOP 3.4
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10054-18)
Frau Plieth dankte für die Vorlage. Es würden auch weitere Eingangsklassen geschaffen. Durch die Zunahme der Schülerzahlen müsse jedoch weiterer Schulraum zur Verfügung gestellt werden.
Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass die Verwaltung sich intensiv mit der gesamtstädtischen Schulentwicklungsplanung befasse, die im Schnitt einen Zeitraum von 5 Jahren umfasse (letzte Planung 2011-2016). Jetzt sei der Zeitraum vom 2017-2022 aktuell, man werde sich jedoch auch stadtbezirksbezogen, wie in den Vorjahren, mit der Schulentwicklungsplanung beschäftigen, da es eine ungleiche Verteilung gebe. Die Planung in der Nordstadt werde durch eine externe Unternehmensgruppe begleitet, erste Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen. Die Schulverwaltung werde z. B. durch das Planungsamt über entstehende Neubaugebiete informiert, so dass diese in die Schulentwicklungsplanung einbezogen werden können. Die Planungen zu den Stadtbezirken werden dann zusammengefasst und dem Ausschuss mit einer Vorlage vorgestellt.
Herr Willeke antwortete auf die Frage von Frau Plieth nach den Eingangsklassen an der Erich-Kästner-Grundschule, dass es 3 Eingangsklassen mit jeweils 27 Schülerinnen und Schülern gebe. Es gebe lt. Ratsbeschluss eine Zweizügigkeit, wg. des erhöhten Bedarfes wurde eine weitere Eingangsklasse eingerichtet. Die gesetzliche Vorgabe zur Klassengröße sehe 15 – max. 29 Schülerinnen und Schüler vor.
Frau Albrecht-Winterhoff fragte
- nach den Gründen dafür, dass lt. Vorlage 70 Kinder noch nicht zur Schule angemeldet
wurden,
- nach der Zahl der Schulen mit Containerlösung .
Frau Raddatz-Nowack antwortete wie folgt:
- für die Nicht-Anmeldung von Kindern gebe es unterschiedliche Gründe wie z. B.
Unkenntnis der Eltern. Die Schulverwaltung sorge vor, die entsprechenden Plätze später zur
Verfügung stellen zu können.
- Die Zahl der Schulen mit Containerlösung werde nachgereicht. Grundsätzlich sei der Schul-
träger bemüht, diese Lösung als letztes Mittel einzusetzen.
Herr Dingerdissen bedankte sich ausdrücklich für die Vorlage. Die Prognostik sei ein schwieriges Problem, aber bisher habe die Schulverwaltung immer gute Lösungen gehabt.
Frau Staar stellte die Frage nach der wohnortnahen Beschulung, die nicht immer möglich sei. Gebe es an den Schulen bestimmte Auswahlkriterien für die Aufnahme von Kindern? Gebe es dann noch eine Wahlmöglichkeit der Eltern hinsichtlich des Grundschulplatzes?
Frau Doyscher-Lutz führte dazu aus, dass die Aufhebung der alten Schulbezirksgrenzen den Eltern die Möglichkeit biete, eine gewünschte Schule zu wählen. In der Regel werde eine wohnortnahe Schule gewählt, in Einzelfällen werde den Eltern, die dort keinen Platz bekommen haben, eine andere Schule zur Verfügung gestellt. Eltern, die eine weiter entfernte Schule wählen, müssen eine alternative Schule benennen, falls die gewünschte Schule keine Kapazitäten frei hat, und dort das Kind anmelden.
Frau Dr. Tautorat stellte zur Planung in der Nordstadt die Frage nach der Notwendigkeit eines externen Büros, der Kosten und Benennung des Unternehmens, und bat um genauere Zeitangabe, der Begriff Sommer sei dehnbar.
Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es ein übliches Verfahren sei, bei einem komplexen Vorgang wie der Planung in der Nordstadt mit 7 Grund- und 4 weiterführenden Schulen externes planerisches Wissen einzuholen. So wurde auch bei den Planungen der Berufskollegs verfahren. Es handele sich um die Assmann-Unternehmung, mit der die Stadt Dortmund bereits in anderen Planungsverfahren gut zusammengearbeitet hat. Zu den Kosten konnte sie nichts sagen, die Liegenschaftsverwaltung habe den Auftrag erteilt. Der Zeitbegriff Sommer sei gesetzt worden, da es immer mal zu Verzögerungen kommen könne. Es sei möglich, einen mündlichen Zwischenbericht zu geben, um den aktuellen Stand darzustellen.
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Handlungsrahmen "Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10216-18)
Herr Dingerdissen äußerte Zustimmung zur Vorlage und fragte nach, ob auch die Meinung der Schülerinnen und Schüler erfragt wurde.
Frau Kruck führte dazu aus, dass alle Beteiligten der Schulbegleitung am Verfahren beteiligt wurden.
Frau Dr. Goll stellte folgende Fragen:
- In welcher Form werde evaluiert, gebe es eine wissenschaftliche Expertise oder nur eine
Berichterstattung der Beteiligten?
- Mit wem werden Einzelgespräche geführt (s. S. 12 der Vorlage)?
- Kleinschrittige Strukturierung bei offenen Lernangeboten – fällt das nicht in den Bereich
von Lehreraufgaben?
- Welche Regelungen gibt es im Krankheitsfall von Schulbegleitungen?
Frau Raddatz-Nowack erklärte zur ersten Frage, dass das gesamte Konzept mit Hilfe externer Unterstützung erarbeitet wurde und somit auch die Evaluation auf diese Weise durchgeführt werden solle. Es habe sich um ein sehr komplexes Verfahren gehandelt, das in einem fortschreitenden Prozess sei. Zu einem Zeitpunkt X werde man mit externer Begleitung sehen, welche Erfahrungen gemacht worden seien.
Frau Kruck führte aus, dass es Qualitätszirkel gebe, in denen die alltäglichen Dinge evaluiert werden. Das interne Ergebnis werde wahrscheinlich Ende des Jahres vorliegen.
Das Führen von Einzelgesprächen hänge von der Situation ab, sie können sehr vielfältig sein. Kleinschrittige Strukturierung von offenen Lernangeboten hänge u. a. von den Angeboten in der Schule ab, die die Schulbegleitung unterstützen solle. Es hänge ebenfalls von der individuellen Beeinträchtigung der Kinder ab, und welche Unterstützung nötig ist.
Die Vertretungsregelung ist im Rahmen einer Leistungsvereinbarung geregelt. Der beauftragte Träger muss die Vertretung innerhalb von 2 Tagen sicherstellen. Es gebe aber auch Kooperation in den Schulen, dass die Schulbegleitungen in den Schulen versuchen, kurzfristig eine Vertretung zu ermöglichen.
Frau Dr. Tautorat bat um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie komme die Kostenminderung in der Vorlage im Gegensatz zum ihr vorliegenden
Entwurf zustande?
- Was bedeute der Begriff „Schulservice“ (Seite 4 Punkt 5)?
- Die Vorlage enthalte ebenfalls eine Veränderung bei dem Punkt „Medikamentengabe“.
Warum wurde die Änderung vorgenommen?
- Seite 15 Aufgaben und Anforderungen – warum unterliegt die Kategorie 1 der Lehrkraft?
- Seite 17 Abs. 2 – Wie sehen die Parameter der Qualitätssicherung aus?
Ausblick zur Qualitätssicherung – nähere Erläuterung
Im letzten Absatz fehle ihrer Meinung nach ein Halbsatz: „Gleichwohl gilt es, sich den
zukünftig wachsenden Herausforderungen nicht nur mit konzeptionellen Ideen zu allen
Themenfeldern kontinuierlich anzunehmen.“
Frau Raddatz-Nowack antwortete wie folgt:
- Die Summe liege bei 15 Mio. €, in der Tabelle sei das wohl verrutscht und wird nach
gebessert.
- Der Fachbereich Schule biete den Schulen Unterstützung an.
- Es werde bei der Medikamentengabe verfahren wie im Erlass vorgesehen.
- Es sei eine grundsätzliche Trennung der Aufgaben der pädagogischen Lehrkraft und der
Schulbegleitungen vorgenommen worden. Die pädagogische Gesamtförderung und
Unterrichtsgestaltung obliegt der Lehrkraft, die anderen Aufgaben der Schulbegleitung.
Zur Qualitätssicherung gebe es eine Vereinbarung mit den Trägern, die dem
Ausschuss noch nachträglich zur Kenntnis gegeben wird.
Frau Kruck erklärte, dass die Formulierung im letzten Absatz auf die vorgenannten
Angaben beziehe. Die Formulierung sei vielleicht etwas unglücklich.
Herr Drolshagen dankte für den Einsatz der Verwaltung zu dem Thema Schulbegleitung. Kritik übe er an schlecht gemachten Gesetzen, mit denen sich die Vorlage arrangieren müsse.
Um Nachbesserung bat er zu folgenden Punkten:
- eine Schulbegleitung sollte bei Klassenfahrten grundsätzlich möglich sein, auch wenn im
normalen Schulalltag keine Schulbegleitung erforderlich ist. (Beispiel Sehbehinderung kann
durch Mobilitätstraining dazu führen, sich in der Schule zurecht zu finden. Bei einer
Klassenfahrt ist diese Orientierung nicht möglich.)
- Schulbegleitung sollte ebenfalls im Bereich von Projekten möglich sein.
Frau Plieth befürwortete die Vorlage. Sie fragte nach, wie die Verwaltung den weiteren Bedarf an Schulbegleitung bewerte, die Kosten lägen ja jetzt schon bei 15 Mio €. Kann das Antragsverfahren für die gesamte Grundschulzeit gelten, oder muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden?
Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass die Verwaltung bei dem Kostenrahmen aufgefordert sei, entsprechende Steuerungsmaßnahmen zu erarbeiten. Der Schulausschuss werde zu gegebener Zeit über die Maßnahmen unterrichtet. Auf Dauer sei nicht möglich, diesen hohen Kostenrahmen aufrecht zu erhalten.
Bei den Anträgen handele es sich um Individualansprüche nach dem SGB VIII und XII, die einem formellen Antragsverfahren bedürfen. Es werde dabei jedoch versucht, die Kontinuität der Betreuung auch über ein Jahr hinaus aufrecht zu erhalten.
Frau Albrecht-Winterhoff dankte nochmals für den Handlungsrahmen.
Frau Starr wies auf die Verlässlichkeit für alle Beteiligten hin, die sehr wichtig sei.
Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den Handlungsrahmen „Schulbegleitung in Dortmund“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Situation Gesamtschule Gartenstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09735-17-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
1. Seit wann ist die Schulleiterposition vakant?
Der bisherige Schuleiter wurde mit Wirkung zum 01.07.2017 an die Bezirksregierung
Arnsberg versetzt. Ab diesem Zeitpunkt hat der stellvertretende Schulleiter die Leitung
der Schule übernommen.
2. Läuft derzeit ein Bewerbungsverfahren für die Neubesetzung der Stelle?
Nach § 61 SchulG ist die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) für
das Bewerbungsverfahren zuständig. Sie hat bereits am 17.01.2017 das
Neubesetzungsverfahren eingeleitet.
3. Wann ist mit der Neubesetzung zu rechnen?
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die gültigen Bewerber/-innen mit Schreiben vom
11.01.2018 sowohl der Schulkonferenz als auch dem Schulträger bekannt gegeben. Sie
können nun innerhalb von acht Wochen einen begründeten Vorschlag für die
Stellenbesetzung abgeben (§61 Abs. 2 SchulG NRW). Der Rat der Stadt Dortmund hat
nach § 41 Abs. 2 Satz 1 GO die Ausübung des Vorschlagsrechts des Schulträgers an den
Schulausschuss übertragen. Dazu bringt die Verwaltung in der Sitzung am 07.03.2018
(nichtöffentlicher Teil) eine Vorlage ein.
Nach dem Besetzungsvorschlag durch die zuständigen Gremien erfolgt dann noch das
Konkurrenten-Schreiben an die unterlegenen Bewerber/innen mit einer dreiwöchigen Frist
ab Zustellungsdatum.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis
zu TOP 3.7
Offene Ganztagsschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09876-18-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu den Fragen vom 24.01.2018 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Welche Informationen hat die Verwaltung über die vom Land angekündigte Erhöhung der Fördersätze für die Offene Ganztagsschule von insgesamt sechs Prozent insbesondere hinsichtlich einer Beteiligung der Kommunen an dieser Erhöhung?
Mit Schreiben vom 21.12.2017 hat der Städtetag NRW den Kommunen mitgeteilt, dass das Land NRW die Förderung der OGS-Plätze ab 1.8.2018 einmalig um weitere 3 % erhöhen wird.
Für die Kommune leitet sich daraus nicht die Verpflichtung ab, ihren Pflichtanteil ebenfalls um weitere 3 % zu erhöhen. Im Erlass 11-01 Nr.19 vom 15.2.2015 sind die Kommunen ab dem Schuljahr 2016/17 verpflichtet worden, ihren Pflichtanteil bis einschl. Schuljahr 2018/19 jährlich zu erhöhen. (im Änderungserlass vom 9.3.2016 um jährlich 3 %, jeweils zum 1.8.)
Diese Information ist unter Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen einer Regionalkonferenz OGS nochmals mündlich bestätigt worden.
2. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine städtische Beteiligung von drei Prozent an der vorgesehenen Erhöhung?Bei einer städtischen Beteiligung vorausgesetzt würde die zusätzliche Erhöhung der OGS-Förderung um 3% auf 6% ab 01.08.18 die folgenden Mehrbelastungen für die Stadt Dortmund bedeuten:
Die Mehrbelastung wurde nur für den kommunalen Pflichtanteil gerechnet.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10205-18)
Der TOP wurde nach den Regularien behandelt.
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 5.1
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)
Der Schulausschuss nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.
6. Anträge / Anfragen
zu TOP 6.1
Brechtener Grundschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10168-18)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet darum, o. g. Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung zur Sitzung des Schulausschusses am 07.03.2018 aufzunehmen.
In Brechten werden für die Grundschule derzeit bauliche Veränderungen geplant, die einerseits große Vorfreude auslösen, andererseits zu Sorgen führen. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1.) Wie weit sind sie Planungen zum Erweiterungsbau an der Evinger Straße gediehen? (Bitte beim Sachstandsbericht auch die anstehenden Schritte und Zeitperspektiven skizzieren.)
2.) Wird zukünftig, trotz des Fortschritts im Baugebiet Brechtener Heide, tatsächlich weiterhin mit einer insgesamt 4-zügigen Grundschule gerechnet? Falls ja, warum wird dies für ausreichend befunden?
3.) Gibt es bereits Pläne der Verwaltung (sollte trotz erwartbar steigender Schülerzahlen an einer 4-Zügigkeit festgehalten werden) bezüglich des Südgebäudes der Brechtener Grundschule für eine mögliche Nachnutzung?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.2
Adolf-Schulte-Schule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10117-18)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss erbittet die Beantwortung einiger Fragen bezüglich der Adolf-Schulte-Schule und der Entwicklung der Förderschulen insgesamt:
1. Haben sich die Annahmen, die im Rahmen der Reduktion der Förderschulen in Dortmund getätigt wurden bewahrheitet? Es wurde von einer weiteren Erhöhung des Anteils im gemeinsamen Lernen und einem fortschreitenden Rückgang der Anmeldungen an Förderschulen ausgegangen (vgl. DS 14810-14 vom 16.12.2014, S. 3). Bitte bei der Beantwortung die dort verwendeten Daten (gemeinsames Lernen / Lernort Förderschule; Primar- / Sekundarbereich; Schülerzahlen der einzelnen Schulen) für die Folgejahre fortgeschrieben und aktuell angeben.
2. Erweist sich die Auswahl der erhaltenen Schulen unter geographischem Aspekt als gelungen? D.h. wählen Eltern die Förderschule in der beabsichtigten räumlichen „Nähe“ zum Wohnort?
3. Bereits vor fast 10 Jahren wurde ein Ratsbeschluss gefasst zum „Anbau sowie Umbau eines bestehenden Raumes in der Adolf-Schulte-Schule (Ratsbeschluss vom 18.12.2008, Drucksache Nr. 13311-08)“. Warum ist dieser Ratsbeschluss bisher nicht umgesetzt worden?
4. (Wann) ist der Schulausschuss über den Sachverhalt der Nichtumsetzung des o.g. Ratsbeschlusses informiert worden?
5. Trifft es zu, dass entgegen der 2014 beschlossenen Planungsgröße von 200 SuS je Schule (vgl. DS 14810-14 vom 16.12.2014, S. 6) an der Adolf-Schule-Schule die
Schülerzahlen von aktuell knapp 200 reduziert werden sollen auf ca. 150? Wenn ja, wie ist dies begründet?
6. Ist im Zuge der Beschlussfassung zur Reduzierung der Zahl der Förderschulen womöglich versäumt worden parallel Baumaßnahmen zu planen und rechtzeitig umzusetzen, die die tatsächliche Beschulung entsprechend der Planungsgrößen möglich machen?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.3
Anmeldezahlen der Gesamtschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10309-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10309-18-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Verwaltung wird gebeten, unter dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses die Ergebnisse der ersten und zweiten Anmelderunde für die Gesamtschulen darzustellen. Dabei sollte insbesondere erläutert werden
- wie die aktuellen Anmeldezahlen an den einzelnen Gesamtschulen aussehen,
- wie sich die Anmeldezahlen an den einzelnen Gesamtschulen in den letzten drei Jahren entwickelt haben,
- von wem und nach welchen Kriterien festgelegt wird, welche Kinder in der ersten Anmelderunde einen Platz an einer Gesamtschule bekommen und welche nicht,
- wie die Ergebnisse der zweiten Anmelderunde ausgefallen sind,
- welche konkreten Erkenntnisse die Verwaltung über die Schulwahl der 89 Kinder hat, die in der ersten Anmeldrunde keinen Platz an einer Gesamtschule bekommen haben,
- wie auf Dauer gewährleistet werden kann, dass alle Kinder, die eine Gesamtschule besuchen wollen, einen entsprechenden Platz erhalten.
Begründung:
Die erste Anmelderunde für die Gesamtschulen wurde am 9. Februar abgeschlossen. Dabei gab es 89 Anmeldungen mehr als zur Verfügung stehende Plätze.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.4
Sportunterricht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10310-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10310-18-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht hinsichtlich der Situation der Turn- und Sporthallen an den Dortmunder Schulen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Turn- und Sporthallen der Schulen werden aktuell saniert bzw. neu gebaut und wie sieht der Zeitplan dieser Maßnahmen aus?
2. Welche weiteren Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sind in den kommenden Jahren geplant?
3. Wie sind die einzelnen Maßnahmen finanziert?
4. In der von der Verwaltung vorgelegten Liste „Gute Schule 2020“ sind verschiedene Maßnahmen bei der Sanierung der Sporthallen der Schulen aufgeführt. Wieviel Mittel sind dafür bereits aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ abgerufen worden?
5. Welche weiteren Planungen zur Nutzung des Landesprogramms gibt es?
6. Wie sieht der aktuelle Zeitplan zum Bau einer Sporthalle für die Berufskollegs am U aus?
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Planungen zu beschleunigen?
Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass landesweit erst die Hälfte der zur Verfügung stehenden Gelder des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ abgerufen worden sind. Gleichzeitig gibt es großen Sanierungsbedarf auch bei den Turn- und Sporthallen. Ziel muss es sein, gute Bedingungen für einen qualitätsvollen und ausreichenden Sportunterricht an den Schulen zur Verfügung zu stellen.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Die stellvertretende Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 16.35 Uhr.
L ö f f l e r B a r r e n b r ü g g e F ä r b e r
Stellvertr. Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin