Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün


am 03.05.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:07 - 17:56 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hartleif (CDU), stellv. Vorsitzender


Herr RM Giebel (SPD) i. V. f. Herr RM Berndsen
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)

Frau RM Lögering (B´90/Die Grünen) i.V.f. Frau RM Sassen
Herr RM Kowalewski (Die Linke+) i.V.f. Herr RM Gebel
Herr sB Götz (Die Linke+) i.V.f. Frau RM Lemke
Herr RM Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wagner (AfD)

Herr sB Modler (Die Partei)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk


Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers - Seniorenbeirat
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez


Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Heynen - 68
Frau Schmidt - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Bonan - 1
Herr Meißner - 61
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro


4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 03.05.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23050-21-E8)

hierzu -> Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 23050-21)

3.2 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -

hierzu -> Empfehlungen der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 23268-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Info zum Austausch des Satzungstextes)
(Drucksache Nr.: 23268-21-E4)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23268-21-E4)

3.3 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022

3.4 Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)

3.5 Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.04.2022

3.6 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)

3.7 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Straßenbäume in Hitzeinseln - Baubeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22856-21)

3.8 Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)

3.9 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

3.10 Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23293-21)

3.11 Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)

3.12 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022

3.13 Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24119-22)

3.14 Sachstand Pilotprojekt Barrierefreies Routing
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24262-22)

3.15 Schnellladen von Elektrofahrzeugen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24272-22)

3.16 Sondernutzungsgebühren für E-Roller
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24477-22)

3.17 Nordseite Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24476-22)

3.18 Kurzstreckentarif in Nachbarkommune
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23554-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23554-22-E1)

3.19 CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Stellungnahme der Verwaltung (Für den AMIG zur Kenntnis)
(Drucksache Nr.: 23775-22-E1)

hierzu -> Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23775-22)
- Lag bereits zur Sitzung des AKUSW am 16.03.2022 vor -

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

4.2 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23260-21)

5.2 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes
Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23240-21)

5.3 Zustand der Dortmunder Brückenbauwerke
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23969-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23969-22-E1)

5.4 Brückenbauwerke
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24017-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24017-22-E2)

5.5 Lesbarkeit der Schilderbrücke auf der B1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23974-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23974-22-E1)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 23568-22)

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
nicht besetzt

9. Anfragen
nicht besetzt

10. Informationen der Verwaltung

10.1 Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern im Zuständigkeitsbereich des AMIG
Antrag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23658-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23658-22-E1)


Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Rm Hartleif - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Heidkamp benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22.03.2022

Herr Rupflin (BPN) gibt folgende Änderungen/Ergänzungen zu Protokoll:

zu TOP 3.8 (Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck, Empfehlung, Drucksache Nr.: 23048-21):

Herr Rupflin teilt mit, dass bei der Planung des Veranstaltungsbereichs unbedingt auf Barrierefreiheit
geachtet werden solle. Und zwar nicht nur in Hinsicht auf Mobilitäts-, sondern auch
auf Seh- und Höreinschränkungen. Daher sollte das BPN auch hier wie üblich in
die Beratungen einbezogen werden. Eine gute Grundlage für die positive
Entwicklung des Projekts bietet der bereits bestehende konstruktive Austausch
zwischen BPN und der Städt. Immobilienwirtschaft.

zu TOP 3.12 (Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund -
Qualitätsbericht 2020, Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 23281-21):


Herr Rupflin fügt hinzu, dass es generell wünschenswert wäre, wenn ergänzend zu den ermittelten Prozentzahlen auch solche Schwachpunkte angegeben würden, die einen signifikanten negativen
Einfluss auf die ermittelten Werte haben.

Bzgl. des Punktes 4.1 „Kundencenter“ (4.1) teilt er mit, dass zum barrierefreien Zugang auch die
akustische Barrierefreiheit sowie barrierefreie Auskunftssysteme gehören und fragt nach, ob dies bei
der Evaluierung berücksichtigt wurde. Diese Frage wird wie folgt von der DSW21 beantwortet:


„DSW21 macht darauf aufmerksam, dass das Kundencenter an der Petrikirche stufenfrei zugänglich ist. Der 1. Stock kann mit einem Fahrstuhl erreicht werden. Es gibt abgesenkte Arbeitsplätze.
Der im Kundencenter installierte Monitor zeigt die Abfahrtszeiten für die Haltestelle Kampstraße.
Für Hörgeschädigte mit Hörgerät werden die Abfahrtszeiten bei Bedarf angesagt.

Die von Herrn Rupflin angesprochenen Punkte "akustische Barrierefreiheit sowie barrierefreie Auskunftssysteme" zum barrierefreien Zugang werden derzeit nicht im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems bzw. bei der Erstellung des Qualitätsberichts von DSW21 evaluiert.

Bei der nächsten Besprechung mit DSW21 zum Thema Qualitätsbericht wird die Mobilitätsplanung die genannten Punkte ansprechen.“

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 22.03.2022 wird, mit den o. a. Änderungen/Ergänzungen, einstimmig bei drei Enthaltungen (SPD-Fraktion, Fraktion Die LINKE+ und Fraktion AfD) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23050-21)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23050-21-E8)

Hierzu liegt vor Empfehlungen der Bezirksvertretungen

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vom 27.04.2022:


„Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
Er weist aber darauf hin, dass bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie entlang von Gewässern die rechtliche Grundlage für eine Asphaltierung fehlt. Aus diesem Grund sollte in diesen Bereichen möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden. Die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für den Wegebau soll nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landnutzer erfolgen.


Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022:-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der
öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022. :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der
öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 26.01.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (DS-Nr.: 23050
21-E6): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI, DS-Nr.: 23050
21-E7): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

AKUSW, 16.03.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom
16.03.2022:siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.03.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Weiter liegt vor Empfehlung des Seniorenbeirates vom 25.03.2022:Der Seniorenbeirat bittet darum, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Strategie zügig umgesetzt werden kann.
Mit diesem Hinweis empfiehlt der Seniorenbeirat der Stadt einstimmig, dem Rat der Stadt den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23050-21-E9):

...die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

3. Der Rat erwartet die Aufnahme klar definierter qualitativer und quantitativer Ausbauziele für den Radverkehr, die u.a. über die dauerhafte Einrichtung von automatisierten Radverkehrszählstellen und eine engmaschigere Modal-Split-Erhebung (mind. alle 5 Jahre) evaluiert und den Gremien vorgestellt werden.
Dafür wird im Vorfeld der Ausbaubedarf sowohl für die Velorouten als auch für die Haupt- und Nebenrouten ermittelt und mit einem Zeitplan versehen. Der Zeitplan wird mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 synchronisiert.
Bei Abweichungen und Verzögerungen ist der Fachausschuss zu informieren.

4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.

5. Der Rat beschließt, das Veloroutennetz zeitnah um tangentiale Velorouten zur Verbindung der (Außen-)Bezirke untereinander zu ergänzen. Schülerverkehre werden bei der Erstellung der Hauptrouten als Ziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes berücksichtigt.

6. Der Rat begrüßt, dass die subjektive Sicherheit für alle Radfahrenden im Fokus der Strategie steht. Um diese zu gewährleisten, werden auf Hauptverkehrsstraßen des MIV baulich geschützte Radwege (Protected Bikelanes) geplant. In diesem Sinne wird der Straßenquerschnitt Gehweg - Radweg – Multifunktionszone – Fahrbahn als Qualitätsstandard der getrennten Radwegeführung festgelegt. Hiervon kann aufgrund räumlich-ortspezifischer Gegebenheiten begründet abgewichen werden.

7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.

8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.

9. Der Rat bittet die Verwaltung:
- zu prüfen, wo im Sinne einer einfach und schnell umsetzbaren Lösung bei
mehrspurigen Straßen Kfz-Fahrspuren reduziert und in Fahrradstreifen
umgewandelt werden können
- die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetztes mit dem
bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu
überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider
Verkehrsträger zu erarbeiten.
- den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes
als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen.

10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23050-21-E10):

...die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21):



Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund
1. Begrüßt der Rat der Stadt Dortmund die Ausarbeitung einer detaillierten Radverkehrsstrategie für Dortmund unter Beteiligung der verschiedenen Akteure.
2. Stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass der Ausbau des Radverkehrs ein wichtiger Teilaspekt bei der Wende der Mobilität in Dortmund ist.
3. Bekräftigt der Rat der Stadt Dortmund, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner am Straßenverkehr beteiligter Gruppen kommt. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist weiterhin möglich. Die Trassenführung der Velorouten überwiegend auf Nebenstraßen ist in diesem Zusammenhang besonders zu begrüßen.
In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21) beschießt der Rat außerdem:
4. Die Stadtbezirke und die Bezirksvertretungen sind zentraler Akteur bei der Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie vorgelegten Planungen und Konzepte. Aus diesem Grund sind die Bezirksvertretungen auch weiterhin eng in die Entscheidungsprozesse einzubinden und an diesen zu beteiligen. Die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretungen fließen in die Planungen mit ein und sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die noch folgenden Beratungsergebnisse jener Bezirksvertretungen, die zu diesem Zweck Arbeitsgruppen eingerichtet haben (vgl. hierzu Drucksache Nr.: 23050-21-E8).
5. Das in der Radverkehrsstrategie genannte Programm zur Beschleunigung des Radverkehrs an 39 Ampeln, welches bis 2024 umgesetzt werden soll (S. 38) ist nach Möglichkeit fortzusetzen und auszubauen. Das Ziel ist eine Optimierung der Ampelschaltungen für Radfahrer, wo immer diese möglich ist und angebracht erscheint.
6. Um dem wesentlichen Aspekt der Sicherheit der Radfahrer gerecht zu werden, geht die Radverkehrsstrategie auf die besonders angespannte Situation in Kreuzungsbereichen ein (S. 21). Hierbei soll auf die Erfahrungen mit den beiden vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26. Oktober 2021 beschlossenen sogenannten „niederländischen Kreuzungen“ zurückgegriffen werden (Drucksache Nr.: 22531-21-E1).
7. Um eine hohe Akzeptanz in der Dortmunder Bevölkerung für die mit der Radverkehrsstrategie angestrebten Maßnahmen zu erreichen, ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Neben den in der Vorlage genannten Maßnahmen (S.41) sollten auch Informationsveranstaltungen auf Stadtbezirksebene (z. B. in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen) in Betracht gezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass auch eine kontinuierliche Kommunikation mit der Bürgerschaft während des Umsetzungsprozesses stattfindet.
8. Bei den Planungen der einzelnen Maßnahmen soll grundsätzlich der gesamte Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinbezogen werden.

Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23050-21- E8):

...die Radverkehrsstrategie ist ein Bestandteil des Teilkonzepts „Radverkehr und Verkehrs-
sicherheit“ aus dem Masterplan Mobilität 2030. Dieses wurde gemeinsam mit den anderen Teilkonzepten „Fußverkehr und Barrierefreiheit“ und „Ruhender Verkehr und Öffentlicher Raum“ erarbeitet und vom Arbeitskreis Masterplan Mobilität 2030 begleitet. Mit der Strategie werden die Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs bis 2030 festgelegt. Aufgrund der hohen Bedeutung des Radverkehrs für die Verkehrswende wurde als erstes die Radverkehrsstrategie mit dem Radzielnetz in die politische Beratung eingebracht.
Die weiteren Teilkonzepte folgen im Laufe des Jahres.

Wesentliches Element der Radverkehrsstrategie ist ein hierarchisiertes Zielnetz für den Rad-verkehr. Dieses Netz soll sichere, komfortable und zusammenhängende Radverkehrsverbin­dungen innerhalb des Stadtgebietes bieten und auch die angrenzenden Nachbarkommunen erschließen. Das künftige Netz besteht aus verschiedenen Hierarchieebenen, die den unter-schiedlichen Anforderungen von Alltags- und Freizeitradfahrer*innen geschuldet sind und dabei die spezifischen Anforderungen in Bezug auf den Ausbauzustand berücksichtigen. Es besteht aus neun Velorouten, dem Radschnellweg Ruhr (RS1) sowie dem Alltags- und Frei­zeitnetz.

Neben dem Zielnetz Radverkehr beinhaltet die Radverkehrsstrategie klare Zielaussagen auf gesamtstädtischer Ebene zur Förderung des Radverkehrs als ein Baustein der Verkehrswende. Dabei wird der Radverkehr als ein System verstanden, bestehend aus Infrastruktur, Service und Kommunikationsarbeit. Weitere Ziele sind attraktive Wege und Verbindungen, sichere und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Verknüpfungspunkte mit anderen Ver-kehrsmitteln und ein fahrradfreundliches Klima in unserer Stadt. Mit diesem Zusammenspiel soll die Verdoppelung des Radverkehrsanteils an den täglichen Wegen von 10 % (2019) auf 20 % (2030) für die Gesamtstadt erreicht werden.

Die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz lagen den Bezirksvertretungen vor. Darüber hinaus liegen ein Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (DS-Nr. 23050-E6) sowie der Fraktion Die Partei (DS-Nr. 23050-E7) zur Strategie und zum Radzielnetz vor.

Im Folgenden informieren wir Sie komprimiert über die Beratungsergebnisse bzw. die Empfehlungen.

Sitzung
Beschluss
Aufträge/Anmerkungen
Stellungnahme der Verwaltung
BV Aplerbeck
vom 22.03.2022
Empfehlung
mit Ergänzung
Wichtig bei der Realisierung der Strategie ist es, die bestehenden Radwege hinsichtlich Verbesserungs- und Sanierungsbedarf zu beachten. Das Umsetzungsziel bis 2030 soll unbedingt eingehalten werden und soll für alle
Priorisierungsstufen gelten.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Brackel
vom 03.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die BV Brackel empfiehlt die vorgelegte Fahrradstrategie im Grundsatz, fordert die Verwaltung aber auf, die in der Sitzung am 03.03. 2022 eingebrachten Punkte zu berücksichtigen.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Eving
vom 09.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Kurzfristige Ertüchtigung von Radwegen/Radwegemarkierungen an sechs Stellen im Stadtbezirk.
Die Anmerkungen werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Hörde
vom 15.03.2022
Die BV Hörde lehnt die Vorlage ab.
Es wird zum einen auf die vorliegende Stellungnahme des ADFC verwiesen, zum anderen werden sich die Fraktionen treffen um abgestimmte Vorschläge für den Masterplan Mobilität zu erarbeiten. Die Vorschläge werden anschließend der Verwaltung und den politischen Gremien zugänglich gemacht.
Die Verwaltung nimmt die Ent-scheidung der BV zur Kenntnis.
BV Hombruch
vom 01.02.2022
Empfehlung
mit Ergänzung
Konkrete Streckenführungen sollen im Detail auch mit dem Beirat Nahmobilität und der BV erarbeitet werden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Huckarde
vom 16.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Änderungen im Verlauf der Veloroute Mengede/Huckarde gewünscht.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Innenstadt-Nord
vom 26.01.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Änderungen im Verlauf der Veloroute sowie im Haupt- und Nebenroutenverlauf gewünscht.
Sichere und bedarfsgerechte, fahr-radfreundliche Ampelschaltungen werden für erforderlich gehalten.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Innenstadt-Ost
vom 15.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Überbrückung des Westfalenparks durch einen Höhenradweg wird abgelehnt. Eine alternative Lösung für den Dortmunder Süden ist zu finden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Innenstadt-West
vom 02.02.2022
Empfehlung mit Ergänzungen
Beachtung der Stellungnahmen der Radfahrverbände gewünscht.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Lütgendortmund
vom 08.02.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Führung der geplanten Veloroute von Lütgendortmund soll überdachte werden. Bei der Führung der Radrouten sind die Beschlüsse der BV zu beachten, die BV soll beteiligt werden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Mengede
vom 02.02.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Routenplanung soll nur in Abstimmung mit der BV und dem ADFC erfolgen. Darüber hinaus sollen die Mindestmaße von Radwegebreiten überprüft, die Verkehrssicherheit erhöht sowie eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen angestrebt werden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Scharnhorst
vom 01.02.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Radverkehrsinitiativen und die örtliche Politik sollen bei der Detailfestlegung der Routenver-läufe einbezogen werden. Darüber hinaus ist die Verbesserung im bestehenden Netz, die Einbezieh-ung der weiterführenden Schulen und der angrenzenden Stadtbe-zirke und Kommunen zu beachten.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Än-
derungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke +

1.Die in der Radverkehrsstrategie des Master
plan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien
dürfen nicht hinter den bereits beschlosse
nen zurückhängen. Insbesondere sollte die
in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr:
15619-19) beschlossene 2,30 m Regelbreite
weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten.
Bessere Standards älterer Dokumente blei
ben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.

2.Eine ausreichende Beleuchtung wird als
Standard für alle Radwege festgelegt.




3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.
4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.


5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.



6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.

7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.





8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West-Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad.
Zu 1. Der Standard gilt weiterhin für alle Hauptrouten. Dieser hohe Standard macht die Realisierung nicht einfach. Für nicht so stark befahrene Nebenrouten gilt daher der sog. ERA-Standard. Da die ERA aktuell in Neubearbeitung ist, ist zu erwarten, dass der Standard sich in Zukunft weiter erhöht.



Zu 2. Eine Beleuchtung aller Velo- und Hauptrouten ist das Ziel, ist aber ist im Einzelfall unter Berücksichtigung weiterer Belange (z.B. Natur- und Artenschutz) zu prüfen


Zu 3. Hierzu gibt es aktuell keine personellen Kapazitäten. Daher findet eine Priorisierung auf die Velorouten statt. Da die Personalstellen für die Planung der Velorouten noch nicht besetzt sind, kann frühestens im nächsten Jahr eine Konkretisierung vorgelegt werden.

Zu 4. Das ist zu begrüßen. Für die Velorouten und den RS1 werden die Personalbedarfe ermittelt und im Laufe des Jahres als Bestandteil des Verkehrswendebüros dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. DS-Nr. 23545-22).

Zu 5. Der Aufwand für Mobilitätsbefragungen ist enorm hoch. Zudem gibt es immer wieder methodische Brüche zwischen den Befragungen, die Fragen und falsche Interpretationen aufwerfen. Anstelle von Befragungen soll das Netz an Dauerzählstellen im Radverkehr ausgeweitet werden. Ein Tonus von 5 Jahren für die Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten soll aber beibehalten werden.


Zu 6. Jede Änderung braucht in einer dicht bebauten und verkehrlich stark belasteten Stadt planerischen Vorlauf. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgen Verbesserungen, aber an allen Hauptrouten (entlang von Hauptverkehrsstraßen) ist das aktuell nicht realistisch.


Zu 7. So ähnlich ist dies auch bereits in der Radverkehrsstrategie formuliert. Velorouten als Fahrradstraßen sollen daher eine Breite von 4,60 m haben. Dafür müssen auch ggf. Stellplätze entfallen. Es bedarf aber immer einer Einzelfallprüfung.




Zu 8. Die Anregungen aus den Stadtbezirken werden mit diesen und den Verbänden im Rahmen der Konkretisierung der Velorouten vertieft. Im Rahmen der Möglichkeiten findet auch eine Einbindung des Beirates statt.

Beim Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Partei handelt es sich um die Stellungnahme einiger Fahrradverbände zur Radverkehrsstrategie. Diese Stellungnahme sieht eine vollständige Neubearbeitung der Radverkehrsstrategie vor und ist daher abzulehnen. Bereits am 23.02.2022 hat sich der Beirat Nahmobilität mit dieser Stellungnahme beschäftigt und den Antrag dazu mehrheitlich abgelehnt.

Dem Rat der Stadt Dortmund wird empfohlen, die vorgelegte Radstrategie und das Radzielnetz grundsätzlich zu beschließen. Es ist vorgesehen, die oben aufgeführten Beratungsergebnisse und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Radzielnetz zu prüfen und in die Überarbeitung einfließen zu lassen. Dazu werden von Seiten der Verwaltung sowohl die Bezirksvertretungen als auch die Verbände im Laufe des Jahres 2022 eingebunden.

AKUSW, 27.04.2022:

Herr Rm Weber deklariert auch hierzu aufgrund der beiden aktuell vorliegenden Anträgen weiteren
Beratungsbedarf.

Die Verwaltung hat signalisiert die entsprechenden Informationen/Bewertungen bereits zur AMIG-Sitzung zu erteilen, damit dort eine entsprechende Beratung und Empfehlung erfolgen kann.

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Abgelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs zu den aktuell vorliegenden Anträgen ohne Empfehlung weiter.“


AMIG 03.05.2022:

Herr Meißner informiert den Ausschuss über die im AKUSW erbetene Bewertung der Verwaltung zu den beiden aktuell vorgelegten Anträgen (CDU-Fraktion und Fraktion B‘90/Die Grünen) wie folgt:

Bewertung zum Antrag der CDU-Fraktion (23050-21-E10):

Herr Meißner teilt hierzu mit, dass die Verwaltung diesem insgesamt folgen könne.


Bewertungen zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (23050-21-E9):
1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

Stellungnahme der Verwaltung: Das ist zu begrüßen.


2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits in der vorherigen Stellungnahme angekündigt, ist die unter Einbeziehung der Protokollnotizen und Eingaben der Bezirksvertretungen in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

3. Der Rat erwartet die Aufnahme klar definierter qualitativer und quantitativer Ausbauziele für den Radverkehr, die u.a. über die dauerhafte Einrichtung von automatisierten Radverkehrszählstellen und eine engmaschigere Modal-Split-Erhebung (mind. alle 5 Jahre) evaluiert und den Gremien vorgestellt werden.
Dafür wird im Vorfeld der Ausbaubedarf sowohl für die Velorouten als auch für die Haupt- und Nebenrouten ermittelt und mit einem Zeitplan versehen. Der Zeitplan wird mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 synchronisiert.
Bei Abweichungen und Verzögerungen ist der Fachausschuss zu informieren.

Stellungnahme der Verwaltung: Eine Forderung den Ausbaubedarf auch für alle Haupt- und Nebenrouten zu ermitteln, kann nicht nachgekommen werden. Bereits bei den Velorouten handelt es sich um 83 km, die in einer ersten Stufe auf den erforderlichen Anpassungs- und Umbaubedarf geprüft werden müssen. Das gesamte Netz der Haupt- und Nebenrouten umfasst ## km. Wenn das Ziel ist, schnell in eine Umsetzung zu kommen, sollte von dieser Forderung der Bestandsaufnahme Abstand genommen werden. Nach der Feststellung des Aufbaubedarfs für die Velorouten können für diese klare Realisierungsziele in Abhängigkeit des Personalbestands gemacht werden. Die Einrichtung von Dauerzählstellen im Radverkehr ist geplant. An dem 5-Jahres Rhythmus der Mobilitätsbefragungen soll festgehalten werden.


4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.

Stellungnahme der Verwaltung: Dieser Vorschlag sollte in einen Prüfauftrag umgewandelt werden. Vor einer Realisierung sollte der Aufwand hierfür abgeschätzt werden.


5. Der Rat beschließt, das Veloroutennetz zeitnah um tangentiale Velorouten zur Verbindung der (Außen-)Bezirke untereinander zu ergänzen. Schülerverkehre werden bei der Erstellung der Hauptrouten als Ziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes berücksichtigt.

Stellungnahme der Verwaltung: Die Definition von weiteren Velorouten sollte zunächst zurückgestellt werden. Auch hier ist zunächst die Prüfung des Anpassungsbedarfs bei den zunächst definierten Velorouten abzuwarten.


6. Der Rat begrüßt, dass die subjektive Sicherheit für alle Radfahrenden im Fokus der Strategie steht. Um diese zu gewährleisten, werden auf Hauptverkehrsstraßen des MIV baulich geschützte Radwege (Protected Bikelanes) geplant. In diesem Sinne wird der Straßenquerschnitt Gehweg - Radweg – Multifunktionszone – Fahrbahn als Qualitätsstandard der getrennten Radwegeführung festgelegt. Hiervon kann aufgrund räumlich-ortspezifischer Gegebenheiten begründet abgewichen werden.

7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.

8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.


Stellungnahme der Verwaltung zu 6-8: Eine Forderung, dass grds. Protected Bikelanes auf Hauptrouten und der Breitenstandard für Hauptrouten auch auf Nebenrouten angewendet werden soll, schränkt die Realisierungs­möglichkeiten unnötig ein. In vielen Fällen wird die räumliche Situation diese maximalen Standards nicht möglich machen und dann dazu führen, dass gar keine Radverkehrsanlagen oder ggf. untermaßige Gehwege entstehen können. Es sind beim Straßenentwurf immer alle Nutzungen zu berücksichtigen und abzuwägen. Die Mindeststandards sind durch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) vorgegeben. Aktuell findet auch eine Novellierung dieser Richtlinie statt.

Auch standardmäßig geschützte Kreuzungen zu fordern, schränkt die Möglichkeiten unnötig ein. Gerade geschützte Kreuzungen haben einen höheren Flächenbedarf. Es ist immer im Einzelfall zu entscheiden, welche planerische Lösung möglich und sinnvoll ist.


9. Der Rat bittet die Verwaltung:
- zu prüfen, wo im Sinne einer einfach und schnell umsetzbaren Lösung bei
mehrspurigen Straßen Kfz-Fahrspuren reduziert und in Fahrradstreifen
umgewandelt werden können

Stellungnahme der Verwaltung: Eine grundsätzliche Prüfung aller mehrspurigen Straßen ist abzulehnen. Anlassbezogen wird bei allen erforderlichen Umbauten bei mehrstreifigen Straßen, die auch Radhauptrouten sein sollen, die Rücknahme einer Fahrspur geprüft.


- die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetzes mit dem
bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider Verkehrsträger zu erarbeiten.


Stellungnahme der Verwaltung: Eine Überprüfung des gesamten Radzielnetzes auf potenzielle Konfliktstellen erfordert einen immensen Planungsaufwand und ist daher abzulehnen. Bei der Prüfung der Velorouten wird dies an allen Querungen mit Hauptverkehrsstraßen erfolgen.

- den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen.

Stellungnahme der Verwaltung: Frau Uehlendahl verdeutlicht, dass die Verwaltung dem folgen könne. Sie weise aber daraufhin, dass dann andere Maßnahmen aus dem JAP hinten anstehen müssten.


10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.

Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Erarbeitung der Velorouten ist es auch erforderlich ein Beschilderungskonzept für diese zu erarbeiten. Ebenso bedarf es einer grundsätzlichen Erneuerung der bestehenden Beschilderung. Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes wäre ins Jahresarbeitsprogramm des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes aufzunehmen.


Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung zu den o. a. Anträgen sowie zur Vorlage wie folgt:

Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23050-21-E9):

Herr Rm Dudde zieht im Rahmen der Diskussion die Punkte 3., 5. bis 9. zurück. Und erklärt sich damit einverstanden, dass Punkt 4 als Prüfauftrag gewertet wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion FDP/BL und Die FRAKTION/ Die PARTEI) den Punkten 1., 2. und 10. zu folgen. Des Weiteren wird Punkt 4. des Antrages mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) als Prüfauftrag empfohlen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (DS-Nr.: 23050-21-E10):

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion Punkt 3 dieses Antrages ablehnen werde.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Die FRAKTION/ Die PARTEI) diesem Antrag zu folgen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die LINKE+ (DS-Nr.: 23050-21-E6):

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) diesem Antrag als Prüfauftrag zu folgen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag Die FRAKTION/Die PARTEI (DS-Nr.: 23050-21-E7):

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt diesen Antrag mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+) ab.


Vorlage (DS-Nr.: 23050-21):

Unter Einbeziehung der Beschlussfassung zu den o. a. Zusatz-/Ergänzungsanträgen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung. Der Rat beschließt, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 - prioritär realisiert werden und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs.


Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23050-21-E9):

1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.

Prüfauftrag:

4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.


Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (DS-Nr.: 23050-21-E10):

Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund
1. begrüßt der Rat der Stadt Dortmund die Ausarbeitung einer detaillierten Radverkehrsstrategie für Dortmund unter Beteiligung der verschiedenen Akteure.
2. Stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass der Ausbau des Radverkehrs ein wichtiger Teilaspekt bei der Wende der Mobilität in Dortmund ist.
3. Bekräftigt der Rat der Stadt Dortmund, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner am Straßenverkehr beteiligter Gruppen kommt. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist weiterhin möglich. Die Trassenführung der Velorouten überwiegend auf Nebenstraßen ist in diesem Zusammenhang besonders zu begrüßen.
In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21) beschießt der Rat außerdem:
4. Die Stadtbezirke und die Bezirksvertretungen sind zentraler Akteur bei der Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie vorgelegten Planungen und Konzepte. Aus diesem Grund sind die Bezirksvertretungen auch weiterhin eng in die Entscheidungsprozesse einzubinden und an diesen zu beteiligen. Die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretungen fließen in die Planungen mit ein und sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die noch folgenden Beratungsergebnisse jener Bezirksvertretungen, die zu diesem Zweck Arbeitsgruppen eingerichtet haben (vgl. hierzu Drucksache Nr.: 23050-21-E8).
5. Das in der Radverkehrsstrategie genannte Programm zur Beschleunigung des Radverkehrs an 39 Ampeln, welches bis 2024 umgesetzt werden soll (S. 38) ist nach Möglichkeit fortzusetzen und auszubauen. Das Ziel ist eine Optimierung der Ampelschaltungen für Radfahrer, wo immer diese möglich ist und angebracht erscheint.
6. Um dem wesentlichen Aspekt der Sicherheit der Radfahrer gerecht zu werden, geht die Radverkehrsstrategie auf die besonders angespannte Situation in Kreuzungsbereichen ein (S. 21). Hierbei soll auf die Erfahrungen mit den beiden vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26. Oktober 2021 beschlossenen sogenannten „niederländischen Kreuzungen“ zurückgegriffen werden (Drucksache Nr.: 22531-21-E1).
7. Um eine hohe Akzeptanz in der Dortmunder Bevölkerung für die mit der Radverkehrsstrategie angestrebten Maßnahmen zu erreichen, ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Neben den in der Vorlage genannten Maßnahmen (S.41) sollten auch Informationsveranstaltungen auf Stadtbezirksebene (z. B. in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen) in Betracht gezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass auch eine kontinuierliche Kommunikation mit der Bürgerschaft während des Umsetzungsprozesses stattfindet.
8. Bei den Planungen der einzelnen Maßnahmen soll grundsätzlich der gesamte Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinbezogen werden.


Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke+ (DS-Nr.: 23050-21-E6):

Insgesamt als Prüfauftrag:

1. Die in der Radverkehrsstrategie des Masterplan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien dürfen nicht hinter den bereits beschlossenen zurückhängen. Insbesondere sollte die in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr: 15619-19) beschlossene 2,30m Regelbreite weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten. Bessere Standards älterer Dokumente bleiben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.

2. Eine ausreichende Beleuchtung wird als Standard für alle Radwege festgelegt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.

4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.

5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, - 2 - um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.

6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.

7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.

8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad.



zu TOP 3.2
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Hierzu liegt vor Empfehlungen der Bezirksvertretungen

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (DS-Nr.: 23268-21-
E4)

Hierzu liegt vor Weitere Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23268-21-E4)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:

„Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268
21-E1):

...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:
è Siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

AKUSW, 16.03.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022

Weiter liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-
E4)

...zu den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen zur Neufassung der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:

Bezirksvertretung Mengede (Sitzungstermin 02.02.2022)

Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung von Anlagen müssen gem. § 2 Abs. 1 notwendige Stellplätze für Kfz hergestellt werden, die für diese Anlagen erforderlich sind. Nur in begründeten Einzelfällen (§ 3 Abs. 7) kann von den in Anlage 1 definierten Richtzahlen der notwendigen Stellplätze für Kfz abgewichen werden (innovatives Mobilitätskonzept mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen). Eine Ablöse ist nur nach den Bedingungen von § 9 Abs. 1 möglich. Soweit die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kfz nicht oder wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, so kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kfz verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Stadt Dortmund einen Geldbetrag nach § 11 zahlen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.

Behindertenpolitisches Netzwerk (Sitzungstermin 22.02.2022)

Anmerkung:
Was passiert mit den Ausgleichzahlungen, wenn Behindertenstellplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Behindertenstellplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, stellen für betroffene Menschen eine Gefahr dar, da sie in den fließenden Verkehr geraten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 3 Abs. 2 sind von den notwendigen Stellplätzen für Kfz 3 Prozent, bei Wohngebäuden mindestens ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen auf dem Baugrundstück entsprechend zu kennzeichnen und barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus ist § 49 Abs. 1 BauO NRW anzuwenden (Barrierefreies Bauen). Somit sind Ausgleichszahlungen nicht relevant, da Behindertenstellplätze nicht abgelöst werden dürfen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahingehend gefolgt, dass unter § 9 Abs. 5 ein zweiter Satz eingefügt wird: „Notwendige barrierefreie Stellplätze nach § 3 Abs. 2 dürfen nicht abgelöst werden.“

Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.03.2022)

Anmerkung:
1. In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
2. Es fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
3. Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen. In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in der Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinde. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
4. Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
5. Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar (Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.). Ohne weiteres Personal und eine klar definierte Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
6. Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt zu werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Anhand der Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist je nach Nutzung die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Lastenräder definiert. Innerhalb der Stellplatzsatzung ist die Aufnahme von Car Sharing Stellplätzen nicht sinnvoll. Car Sharing kann aber Bestandteil von Mobilitätskonzepten sein und wird dann durch die Minderung der notwendigen Stellplätze berücksichtigt (vgl. § 6 Abs. 3). Im Rahmen eine gesonderten Vorlage wird sich dem Thema Car Sharing Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bereits gewidmet (DS-Nr.: 18070-20).
2. Das Thema Elektromobilität wir anhand des § 7 Abs. 3 definiert. Demnach gelten für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz-GEIG.
3. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind im Vergleich zu der noch geltenden Stellplatzsatzung angepasst worden. Darüber hinaus wird dem Fahrrad eine höhere Gewichtung zugeschrieben, indem notwendige Fahrradabstellplätze für Wohngebäude und Wohnheime nicht abgelöst werden dürfen (§ 9 Abs. 6).
4. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Anlagen für Witterungs- bzw. Diebstahlschutz ist in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) entstanden. Darin wird in § 8 Abs. 3 StellplatzVO NRW empfohlen, bei mehr als zehn notwendigen Stellplätzen für Fahrräder eine Überdachung aufzunehmen. In der Neufassung der Stellplatzsatzung muss bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen ein Witterungsschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus sind in der Neufassung der Stellplatzsatzung die Qualitäten und Erreichbarkeiten von Fahrradabstellplätzen genauer definiert als in der StellplatzVO NRW.
5. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
6. Unterschiedliche Gesellschaftsformen der Bauherren können in der Stellplatzsatzung nicht berücksichtigt werden. Entscheidend bei der Minderung ist, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau oder freifinanzierten Wohnungsbau handelt
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Den Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung:
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss. Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation. Frau Lohse (B90/Die Grünen) Empfehlung zur Zustimmung ohne Zusatz.
Neuer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz wird nicht nur im politischen Diskurs kontrovers diskutiert. § 3 Abs. 6 eröffnet die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen von der Anlage 1 abzuweichen. Dies gilt wohlgleich für mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz, sofern die abweichende Stellplatzanzahl begründet ist.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung: Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk zustimmen zu müssen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 9 Abs. 1 kann die Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhaben bei Zahlung einer Ablöse auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten, wenn „wegen schwieriger Grundstücks- und Gelände­verhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand [die Herstellung] erfüllt werden kann.“ Diese Regelung war früher direkter Bestandteil der BauO NRW und ist seit über 20 Jahren gängige Praxis. Eine Beteiligung der Bezirksvertretung im Bauantragsverfahren ist nicht vorgesehen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Innenstadt Ost (Sitzungstermin 15.03.2022)

Ergänzungsantrag:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
· Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
· In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
· 8.1 Kindergärten, Kindertagestätten:
· Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
· 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
· Fahrrad: „ 1 Abstpl. je 3 Schüler“
· 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
· Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
2. In der Anlage 1 befindet sich die Richtzahlentabelle zur Ermittlung der notwendigen Fahrradabstellplätze bzw. notwendigen Stellplätze für Kfz je nach Nutzungsart. Hierbei hat sich bei dem Punkt 8.3 und 8.4 ein Zahlendreher eingeschlichen. Die korrekte Formulierung bei den notwendige Fahrradabstellplätze lautet:
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: 1 Abstpl. je 4 Schüler, davon 10% Besucheranteil

8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil

Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstell­plätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahin gehend gefolgt werden, dass in der Anlage 1 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen unter Ziffer 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen auf 1 Abstpl. je 4 Schüler angehoben wird und unter Ziffer 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen auf 1 Abstpl. je 6 Schüler reduziert wird.

Bezirksvertretung Huckarde (Sitzungstermin 16.03.2022)

Keine Empfehlung:
„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen“.

Begründung:
1. unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
2. es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
3. die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
„Zusammengefasst erhöhe die die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen“.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen, um ein klares Signal in Richtung Verkehrswende zu setzen. Dank der Überarbeitung wird die Steuerung des Mobilitätsverhaltens deutlich hin zum Umweltverbund verbessert, indem u.a. die Qualität und Erreichbarkeit der Fahrradstellplätze sowie integrierte Standorte gestärkt werden.
1. Es findet in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Bauherren bzw. Bauherren von Großprojekten statt. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach der Nutzung.
2. Es werden nur beispielhafte Mobilitätsmanagementmaßnahmen aufgeführt, damit vermieden wird, dass nach einer vorgegebenen Liste diese abgearbeitet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsteller*innen ein passgenaues innovatives Mobilitätskonzept mit für den Standort geeigneten Mobilitätsmanagementmaßnahmen erarbeiten. Die Minderung durch ein Mobilitätskonzept ist auf 10% der notwendigen Stellplätze beschränkt.
3. Die Minderungsmöglichkeiten (Boni) erfolgen nach dem Erkenntnis, dass es in zentralen Lagen und bei guter ÖPNV-Anbindung weniger Autos und somit einen geringeren Stellplatzbedarf gibt. Es ist aus den Pkw-Zulassungszahlen nachweisbar, dass bspw. in den Innenstadtquartieren mit besserer ÖPNV-Anbindung eine geringe Motorisierung (Pkw pro Haushalt) vorliegt.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht verfolgt werden.



Zusammenfassung

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauNRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23268-21-
E5):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in Zusammenhang mit der Vorlage zur Stellplatzsatzung um eine Darstellung der Evaluationsergebnisse zu der im Februar 2019 in Kraft getretenen neuen kommunalen Stellplatzsatzung (DS-Nr.: 12565-18).

Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:


- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”

- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens


§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.

(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung


Die notwendigen Stellplätze für KFZ:

1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je
100 qm2 NUF
geändert.

Die notwendigen Fahrradabstellplätze für

5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je
20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je
30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2

8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je
3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende

10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je
5 Kleingärten

geändert.

AKUSW, 27.04.2022:



Herr Rm Weber bittet die Verwaltung auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine
entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.

Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.

Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.“


AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit analog der Entscheidung des AKUSW vom 27.04.2022 ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.3
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022:

„Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI moniert die Beratungsfolge. Zudem sei das behindertenpolitische Netzwerk nicht ausreichend miteinbezogen worden.

Die SPD-Fraktion ergänzt, dass der Seniorenbeirat bedauerlicherweise gar nicht miteinbezogen wurde.

Der Vorsitzende befragt die anwesende Vertreterin des Seniorenbeirats dazu. Diese erklärt, dass bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgte.

Die AfD weist darauf hin, dass es auf Seite 3 einen gesonderten Hinweis zur Beratungsfolge gibt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen, den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan zu beschließen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 27.04.2022:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erörtert die Vorlage und fordert die Verwaltung einstimmig auf, Planung und Umsetzung des Personenaufzugs an der Stadtbahnhaltestelle Münsterstraße aufgrund der inklusiven Arbeit der umliegenden Schulen vor 2026 abzuwickeln.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Hinweis auf den vorgenannten gemeinsamen Antrag aller Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022 (siehe oben)

AKUSW, 27.04.2022:

Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass die Zeitschiene in diesem Beitrag etwas ernüchternd sei.
Gerade für die Hellweghaltestellen stehe dort ab 2032, wobei ihm schon klar sei, dass der Hellwegumbau ein eigenes Projekt sei. Aufgrund des ihm bekannten Fahrgastaufkommens appelliere er an die Verwaltung, dringend den Umbau der Haltestellen“ Von-der-Tann-Str.“ und „Berliner Str.“ vorzuziehen und dafür den Umbau der Haltestellen „Auf dem Brümmer“ und „Poth“ hinten anzustellen. Er bitte um Mitteilung, ob 60m-lange barrierefreie Haltestellen, auch für das Ost/West/ Netz, angestrebt würden und ob man nicht versuchen könne Haltestellen mit einer sehr hohen Fahrgastfrequenz vorzuziehen.

Herr Sohn bemängelt, dass das Behindertenpoltische Netzwerk (BPN) hier lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung vorgesehen wurde. Insbesondere da es sich hier um eine klassische Vorlage für das BPN handele und damit auch die Meinung des BPN noch mit in die Ratsentscheidung einfließen könne, bitte er darum, die Angelegenheit entsprechend zu vertagen.

Herr Ingenmey kritisiert, dass der Seniorenbeirat hier gar nicht beteiligt worden sei. Daher bitte er um eine Begründung, warum dies nicht geschehen sei und darum, auch den Seniorenbeirat bei solchen Vorlagen zukünftig mit einzubeziehen. Weiter verweist er auf den Vorschlag der Ampelkoalition zum Personenbeförderungsgesetzt, wonach die Haltestellen bis 2026 barrierefrei gestaltet sein sollen. Da dieses Zeitziel vorliegend schon nicht zu erreichen sei, bitte er die Verwaltung hierzu Stellung zu beziehen. In Bezug auf die Stadtbahnlinie 41 bemängelt er, dass die Haltestelle „ Münsterstraße“ als einzige dieser Linie noch nicht barrierefrei gestaltet worden sei. Da man schon beim Bau (1990) einen zeitnahen, barrierefreien Umbau zugesichert habe, rege er an, dass man diese Haltestelle bereits vor 2026 in Angriff nehmen möge, damit die U41 dann durchgehend barrierefrei nutzbar sei.

Herr Wilde teilt mit, dass er die Fragen nach den 60m langen, barrierefreien Haltestellen und der Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren, prüfen lassen werde. Zur Reihenfolge der Haltestellenausbaumaßnahmen verweist er auf die Ausführungen des Herrn Rybicki in einer der letzten Sitzungen und der hierin erwähnten Arbeitssysthematik des Tiefbauamtes, wonach man das, was umsetzungsreif sei auch umsetze, so auch die Ost/West/Strecke der Hellwegstrecke.
Bezogen auf das Personenbeförderungsgesetz hätte man nicht erst in 2024 sondern bereit in 2022 die Barrierefreiheit der Haltestellen erreichen müssen. Die Möglichkeit das zu verlängern gäbe es nun. Dazu diene das vorgelegte Konzept, welches erlaube, von dem Terminplan abzuweichen, also nach hinten zu strecken. Bezüglich des Beratungsganges gehe der davon aus, dass es jetzt nicht davon abhänge, dass man die Ratsentscheidung tatsächlich bereits im Mai benötige. Daher befürworte er den Vorschlag, sowohl das BPN als auch den Seniorenbeirat noch vor der Ratssitzung im Juni zu beteiligen, damit auch deren Haltung in die Beschlussfassung mit einfließen könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, damit sowohl das Behindertenpolitische Netzwerk als auch der Seniorenbeirat noch vor der Ratsentscheidung im Juni hierzu beraten und deren Empfehlungen mit in den Entscheidungsprozess einfließen können.

Da der Seniorenbeirat bisher noch nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt wurde, überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit an den Seniorenbeirat zur dortigen Beratung.“


AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit analog der Entscheidung des AKUSW vom 27.04.2022.




zu TOP 3.4
Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beauftragt das Tiefbauamt mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens mit anschließender Beauftragung der Leistungen der Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro für das Bauvorhaben „Westfalenhütte“.

Für die Leistungen der Projektsteuerung entstehen Auszahlungen in Höhe von 2.000.000,00 Euro brutto. Die Auszahlungen werden entsprechend des Bauvolumens des Bauvorhabens „Westfalenhütte“ vom Tiefbauamt (FB 66), dem Amt für Stadterneuerung (FB 67) und dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung (EB 70) prozentual aufgeteilt und getragen.

Haushaltsjahr 2022: 166.667,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 166.667,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in Baubeschlussvorlagen dargestellt, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.


zu TOP 3.5
Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19493-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 07.04.2022:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Herr Altner, Herr Unland, CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschlussvorschlag abzulehnen: „Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 26.04.2022:

„Die CDU-Fraktion regt an, die Beteiligung der Öffentlichkeit als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 07.06.2022 und bittet um Berichterstattung.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel vom 07.04.2022 (siehe oben)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost vom 26.04.2022 (siehe oben)

AKUSW, 27.04.2022:

Herr Sohn teilt mit, dass auch hier eine Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) wünschenswert wäre.

Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion sich der Ablehnung der Bezirksvertretung Brackel anschließen werde. Es sei so, dass hier durch den Radweg Fahrspuren wegfallen würden und keine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolgt sei. Nach seinem Kenntnisstand sei die Angelegenheit wohl auch nicht mit DSW21 abgestimmt worden.

Herr Rm Stieglitz führt an, dass es in weiten Teilen hier noch sehr schmale Gehwege gebe. Das sei wirklich nicht schön, führe zu Konflikten im Fußgängerverkehr und sei auch für die Barrierefreiheit dort nicht optimal. Man sei daher froh, dass man hier nun einen großen Umbauplan
habe und nicht nur punktuell etwas geändert werden soll. Man halte es für wichtig, dass man von außen nach innen plane. Neben der barrierefreien Gestaltung der Haltestellen appelliere er dringend an die Verwaltung bei den Planungen auch zu berücksichtigen, dass hier in der Zukunft auch breitere Stadtbahnen fahren können. Darüber hinaus wäre es auch schön, mal einen Überblick darüber zu bekommen, wo überall im Stadtgebiet die Straßenbahnstrecken noch angepasst werden müssen.

Frau Rm Alexandrowiz bittet darum, die Anregungen, welche noch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost kommen würden mit zu berücksichtigen. Weiter merkt sie an dieser Stelle noch mal kritisch an, dass ihre Fraktion die Zeitplanung für die Barrierefreie Umgestaltung Stadtbahnhaltestellen nicht für angemessen halte.

Frau Rm Spaenhoff gibt zu Protokoll, dass es hier auf jeden Fall zügiger gehen müsse, um die Barrierefreiheit, die Hellwegumgestaltung zu realisieren und hinzunehmen.

Herr Kowalewski informiert darüber, dass die BV Brackel die Vorlage deswegen abgelehnt habe, weil man sich dort darüber Sorgen gemacht habe, dass für Radfahrer, gerade bei den Streckenabschnitten, wo sie in einer „ Sandwichposition“ zwischen die parkenden/einparkenden Autos und die Straßenbahn geraten würden, dort dann Gefahrensituationen entstehen würden (z. B durch aus den Autos oder der Bahn austeigende Personen). Da gebe es aus der Sicht der BV Brackel durchaus den Wunsch, dass die Verwaltung hierzu nochmal prüfe, ob man da nicht Abhilfe schaffen könne. Seine Fraktion werde der Vorlage heute zustimmen, er wolle die Verwaltung aber doch darum bitten, diese Problematik nochmal mitzunehmen und zu prüfen.

Herr Rm Dudde teilt die Kritik an der Zeitplanung. Gleichwohl befürworte man diese Vorlage, da sie schon geeignet sei, die Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern auf dieser wichtigen Ost/West/Achse herzustellen Es wären im Rahmen der bisher aufgestellte Planungen allerdings einig Unstimmigkeiten aufgefallen. Im Text werde dargestellt, dass die Haltestelle „Funkenburg“ eine Insellage habe wobei diese in der graphischen Darstellung eher an die Ränder gelegt worden sei. Man werde der Vorlage heute zustimmen, gehe aber schon davon aus, dass die Verwaltung die Anregungen, welche aus der BV Innenstadt Ost noch eingebracht würden in den weiteren Prozess integrieren werde und man daher den Prozess heute nicht durch weiteres Schieben aufhalten müsse.

Herr Wilde informiert darüber, dass man sowohl die heutigen Anregungen aus dem Ausschuss als auch die, welche in der Bezirksvertretung Innenstadt Ost und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung noch erfolgen würden alle mit den weiteren Prozess nehmen werde und Verwaltung hierzu im weiteren Verfahrensverlauf entsprechend Stellung nehmen werde.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung und in Kenntnis der o. a. Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage außerdem an das Behindertenpolitische Netzwerk.





AMIG 03.05.2022:

Herr Rm Frank führt an, dass sich seine Fraktion dem ablehnenden Abstimmungsverhalten, wie bereits im AKUSW erfolgt, anschließen werde.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.


zu TOP 3.6
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 26.04.2022:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 23872-22-E1):
Mit obiger Vorlage erreicht den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Vorlage zur Empfehlung, die eine nochmalige Kostenerhöhung in Höhe von 1.727.000 Euro zu oben genannter Maßnahme vorsieht. Damit sind die Kosten für das geplante Projekt nunmehr seit der Planung um 2.976.000 Euro gestiegen – von ursprünglich 4.997.592 € auf 7.973.592 € -, da bereits in 2021 eine Erhöhung der Kosten von 1.249.000 Euro vom Rat beschlossen wurde. Abzüglich der zu erwartenden EU-Zuwendung in Höhe von 4.497.832,80 € - wovon die Stadt einen Eigenanteil von 10% übernehmen muss - bleibt somit bis dato ein Investitionsvolumen von gut 3 Mio. Euro. Zu der erneut zu empfehlenden Kostenerhöhung werden in der Vorlage die Gründe dafür nur sehr vage benannt. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die folgenden Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 zu beantworten und diese dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 vorzulegen: 1. In obiger Vorlage wird aufgeführt, dass sich mit fortschreitender Projektumsetzung Herausforderungen durch das Bauen im Bestand ergaben. Darüber hinaus sollen sich durch die erheblichen Abbrucharbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung weitergehende Erfordernisse im Aufbau ergeben haben. Dies wirke sich nun auf alle Folgegewerke aus. Wir bitten um konkrete Darstellung, welche Herausforderungen dies waren, ob die Abbrucharbeiten in dem Maße, wie geplant, durchgeführt wurden. Wenn nicht, bitten wir um Darstellung, warum die Abbrucharbeiten umfangreicher ausfielen. was mit „weitergehende Erfordernisse im Aufbau“ gemeint ist. wie sich die Auswirkungen auf die Folgewerke darstellen und, welches die Folgewerke sind. 2. In der Vorlage wird auch genannt, dass durch das Bauen im Bestand im weiteren Projektfortschrift zusätzliche Gewerke hinzugekommen sind, die ursprünglich als nicht notwendig eingestuft wurden: Wir bitten hier um Darstellung, um welche zusätzlichen Gewerke es sich handelt, warum diese im Nachgang als notwendig eingestuft wurden, wer diese Gewerke als notwendig eingestuft hat. 3. Weiter heißt es, dass sich die neu hinzugekommenen Gewerke in der Substanz der Gebäude begründen, welche trotz der umfangreichen Grundlagenermittlung teilweise erst Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift nach der Phase des Abbruchs final definiert werden konnten. Wir bitten um Darstellung, warum sich die Substanz der Gebäude erst final nach der Phase des Abbruchs definiert werden konnten, um welche Substanz es sich handelt. 4. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen seien nun weitere Folgemaßnahmen notwendig, die zu deutlichen Mehrmassen sowie zusätzlichen Arbeiten führen. Wir bitten hier um Darstellung, um welche Folgemaßnahmen es sich handelt, welche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen, ob man sich nun sicher ist, dass keine weiteren Mehrbedarfe mehr durch unvorhersehbare Umstände im Gewerk auftreten werden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und lässt die Vorlage und die o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat durchlaufen und bittet, die Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.22 zu beantworten.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23872-22-E1):

„Wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen zum o. g. TOP beantwortet.

zu Frage 1:
Die Herausforderungen bestehen insbesondere im Alter und der Bausubstanz der beiden Gebäude Sportheim und Tennisheim. Diese sind in ihrer Nutzung vollständig genehmigt, aber vor Eigentumsübergang an die Stadt Dortmund teilweise erweitert, geändert oder umgebaut worden, ohne dass die Baupläne angepasst wurden. So stellte sich im Bauablauf mehrfach heraus, dass sich Gegebenheiten vor Ort anders darstellten, als die Unterlagen vermuten ließen. Zudem waren beide Gebäude bis vor dem Umbau in voller Nutzung und mit Einbauten ausgestattet. Durch diverse übliche punktuelle Untersuchungen im Rahmen der Grundlagenermittlung konnten die Schwachpunkte nicht vollumfänglich ermittelt werden, da die Bauart der Gebäude keine Gleichmäßigkeit aufweist. So kamen Schwachstellen erst im Rahmen der Abriss- und Rohbauarbeiten zum Vorschein.

Die Abbrucharbeiten waren dadurch deutlich umfangreicher als zunächst vermutet. Beispielsweise war das Dach des Tennisheims, trotz umfangreicher Prüfungen im Vorfeld, abgängig, da die Gebäudekubatur statisch bedenkliche Risse aufwies. Dies wurde erst nach Abbau aller Fassadenteile sichtbar. Zudem muss die komplette Sohle des Tennisheims erneuert werden, da die Bestandssohle extrem unterschiedlich stark ausgebildet war (zwischen 5-20 cm). Erste übliche Probebohrungen erweckten den Anschein, dass eine bauplangerechte Sohle vorhanden ist. Weitergehende Untersuchungen, im Rahmen des Abbruchs, stellten jedoch das Gegenteil fest. Dies führte dazu, dass nicht tragende Wände im Erdgeschoss des Tennisheims entfernt werden mussten, da diese keine Fundamentierung aufwiesen. Dies wurde erst ersichtlich, als die Sohle entfernt war. Die bis vor diesem Zeitpunkt erhaltenswerten Boden- und Wandbeläge waren damit auch abgängig und konnten nicht wie ursprünglich geplant erhalten werden.

Durch die umfangreicheren Abriss- bzw. Sanierungsarbeiten ergeben sich weitergehende Erfordernisse im Aufbau sowie Auswirkungen auf die Folgegewerke. So sind das Dach und der Dachstuhl des Tennisheims neu aufzubauen, da aufgrund der statisch relevanten Risse im Mauerwerk eine Verstärkung des Gebäudekubus durch einen zusätzlichen Rähm (Betonkranz um Außenmauern) zu erfolgen hatte.


Die erforderliche Sohlensanierung im Tennisheim zieht die Erneuerung der Bodenbeläge nach sich. Die notwendige Entfernung der nicht tragenden Wände erfordert zusätzlichen Trockenbau, der zu verputzen und zu streichen oder zu fliesen ist.


zu Frage 2:
Bei den zusätzlichen Gewerken handelt es sich um die Sohlensanierung, Abdichtungs-, Dachdecker- und Zimmerarbeiten. Zudem sind Auftragserweiterungen in den Gewerken Abbruch-/Schadstoffsanierung, Rohbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Putzarbeiten, Fliesenarbeiten erforderlich.

Die Erfordernisse haben sich während der Abbrucharbeiten und Rohbauarbeiten ergeben.

Die Notwendigkeit wurde durch das Architektur- und Fachplanungsbüros (z. B. Statik, Bauphysik) und entsprechende Gutachten (z. B. Schadstoff-, Bodengutachten) festgestellt.



zu Frage 3:
Warum die Substanz der Gebäude erst final während der Phase des Abbruchs definiert werden konnte, ist zu den Fragen 1 und 2 bereits beantwortet worden.

Bei der Substanz handelt es sich insbesondere um die Sohle und das Dach des Tennisheims sowie die Wände des Sportheims und des Tennisheims.



zu Frage 4:
Die Folgemaßnahmen sowie zusätzlichen Arbeiten wurden bereits zu den Fragen 1 und 2 erläutert.

Das von der Stadt Dortmund beauftrage Architekturbüro hat die Mehrbedarfe nach bestem Wissen und Gewissen nach aktuellem Kenntnisstand erarbeitet. Diese wurden städtischerseits geprüft und erschienen plausibel. Das Architektenbüro schließt durch die gegenwärtige Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt und der Coronapandemie sowie dadurch entstehenden Materialengpässen eine hundertprozentige Kosten- und Terminsicherheit aus.



Die Herausforderungen der baulichen Substanz erscheinen nun kalkulierbar und sollten nicht mehr zu maßgeblichen Kostensteigerungen führen.“

AMIG 03.05.2022:

Herr Rm Frank bittet darum, die Angelegenheit zum Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.7
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Straßenbäume in Hitzeinseln - Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22856-21)

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt auf Basis der vorliegenden Ausführungsplanung die Herstellung der Baumscheiben mit Bäumen in den Straßen Entenpoth, Suebenstraße, Lugierstraße, Piepenstockstraße, Kleine Gildenstraße, Graudenzer Straße sowie der Beukenbergstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe 385.000 €.

Die Maßnahme „Straßenbäume in Hitzeinseln“ wird durch Bundes-/Landeszuwendungen in Höhe von 244.000 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt bereits vor. Darüber hinaus wird die Maßnahme durch eine zweckgebundene Zuwendung der Dr. Gustav Bauckloh Stiftung in Höhe von 10.000 € refinanziert.

Der zahlungswirksame Eigenanteil der Stadt Dortmund für diese Investition beträgt somit
131.000 €.



zu TOP 3.8
Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Immobilien Management-Bericht wird zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.



zu TOP 3.10
Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23293-21)

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Bericht zum Projekt SuPraStadt zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)

Der Auschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Sachstandsbericht zum „Programm Plätze“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022

(Drucksache Nr.: 24114-22)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022:

„Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von wohnen, spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträgliches Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht sie die Ziele als schwierig aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPD-Fraktion ein gangbarer Weg, ein sich regelmäßig treffende Kommission nicht.

Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten Ausschüssen diskutiert werden um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn schlussendlich müsste dort und im Rat entscheiden werden. Bei den Themen sieht er keinen wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die Erörterung fachbereichs- bzw. ausschussübergreifend. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.

Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.

Rm Dr. Suck (CDU) sagt, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „hin und her“ zwischen den Ausschüssen zu durchbrechen. Dier Kommission soll die Abläufe verkürzen denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre aber auch akzeptabel.

OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel, Schaustellerei, Verwaltung und Politik um die Arbeit auch übergreifend leisten zu wollen. Dieser Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit, hat sich bewährt und ist anerkannt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort aber die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist keine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.

Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.

OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzung von Ausschüssen sondern eine Kommission gehen. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City.
In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft, etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.


Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.

Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht.

Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in Sitzungsgeld. Er vermutet, er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen haben.
Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.


Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jungendangebote in der City gehen könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.

Rm Schlösser (Die Partei) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher Auffassungen frei.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.

Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf von sich.

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 31. März 2022:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
a. dass die Zukunft der Dortmunder City ein Querschnittsthema ist, das wegen seiner Vielschichtigkeit in vielen Fachausschüssen Thema ist.
b. dass sich die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Dortmunder Innenstadt steht, aber nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung bewältigen lassen werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt deshalb die Bildung einer fachausschussübergreifenden
„Kommission zur Zukunft der Dortmunder City“.
Die Kommission hat eine rein beratende Funktion. Aufgabe der Kommission ist die gemeinsame Entwicklung politischer Ideen für die Zukunft der Dortmunder Innenstadt in allen Facetten.
Dabei werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses des City Managements miteinbezogen. Die Kommission soll politische Initiativen, die über die jeweils zuständigen Fachausschüsse eingebracht werden, vorbereiten.
3. Die Zahl der Kommissionssitze wird auf 31 festgelegt. Die Fraktionen entsenden proportional zu ihrer Fraktionsgröße im Rat die entsprechenden fachpolitischen Vertreter aus den die City betreffenden Fachausschüssen wie bspw. AKUSW, AWBEWF, AMIG, AKSF, ASAG und ABöOAB.
4. Den Vorsitz der Kommission führt die/der Vorsitzende des AKUSW, den stellv. Vorsitz führt die/der Vorsitzende des AWBEWF.
5. Die erste Sitzung der Kommission findet im April 2022 statt.
6. Der Ausschuss kann Gäste zwecks Berichterstattung einladen.
Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.“
Der Rat der Stadt überweist den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 05.04.2022:

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022 vor (Text, siehe oben):

Herr Bahr (CDU-Fraktion) vertritt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion die Auffassung, dass die Existenz des Druckraumes zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu diskutieren sei. Auch sehe er die Problematik, dass für berechtigte Interessen des Sozialausschusses wie Prostitution oder Wohnberechtigungsschein der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit gar nicht zuständig sei und es dort immer Reibungsverluste gebe. Diese sehe er hierbei auch. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit müsse für den Drogenkonsumraum sprechen und dies auch vor anderen Ausschüssen vertreten. Er erläutert, warum er es wichtig fände, dass sich ein Gremium treffe, in dem die Verantwortlichen aus der Kommunalpolitik zusammen kämen, die letztendlich gemeinsam über diese Sachen mit Vertretern vor Ort diskutieren, um eine Lösung herbei zu führen. Vor diesem Hintergrund bittet er um Abstimmung.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert bzgl. der Aussage, dass der Drogenkonsumraum von anderer Seite infrage gestellt werden würde, dass Herr Bahr dazu auf die Fraktionskollegen zugehen müsse. Diesbezüglich müsse der interfraktionelle Austausch verstärkt werden. Er bezieht sich auf die dazu geführte Diskussion, im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Frau Worth (SPD-Fraktion) unterstützt den Wortbeitrag von Herrn Beckmann. Man tausche sich in den Fraktionssitzungen dazu aus und brauche keine weitere Runde.

Herr Bahr weist auf massive Äußerungen außerhalb der Politik dazu hin. Es sei schade, wenn dies nur bei seiner Fraktion ankäme. In der Ratssitzung habe er sich bereits dazu geäußert. Für seine Fraktion sei der Ansatz zu dem Gesprächskreis wichtig, dies auf breitere Beine zu stellen.

Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion über das Format in der Ratssitzung. Sicherlich habe dieses Format auch Schwächen und es sei ein gewisser Arbeitsaufwand. Trotzdem sei es wichtig, diese Entwicklung der Innenstadt und des City-Ringes aus der sozialpolitischen Perspektive zu begleiten. Dies müsse seiner Meinung nach fraktionsübergreifend aus diesem Gremium hier kommen. Die Innenstadt werde sich weiterentwickeln und verändern. Die Frage sei, ob bei den Maßnahmen, die jetzt getroffen würden, auch sozial- und gesundheitspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Im City-Ring spielten die, seiner Ansicht nach, keine Rolle. Es gehörten z. B. auch Themen, wie Wohnen, Teilhabe am öffentlichen Leben von bestimmten Personengruppen dazu. Er glaube, dass man aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine besondere Verantwortung habe, diese Fragestellungen mit in die Debatte einzubringen. Bisher habe er keinen besseren Vorschlag dazu gehört, als zu sagen, man schaffe noch mal eine Gesprächsrunde, um solche Fragestellungen mit einzubringen. Seine Fraktion würde dem daher folgen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend), den o.g. Antrag der CDU-Fraktion.“



Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vom 05.04.2022 (Text, siehe oben)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24448-222- E1):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die City-Runde in Dortmund weiterzuentwickeln und diese zum Kernelement der weiteren Diskussionen zu machen. Die Verwaltung wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit den untenstehenden Beteiligten, einen Vorschlag zur Weiterentwicklung zu erarbeiten und dem Rat sowie den zuständigen Ausschüssen zum Beschluss vorzulegen. In der neu aufzustellenden City-Runde sollen gemeinsam vertreten sein:
· Politik
· Verwaltung
· Handel
· Kammern
· Verbände
· Wohnungswirtschaft
· Kultur

Die neu aufgestellte City-Runde hat weiterhin die Aufgabe, die Leitziele des zügig zu etablierenden Citymanagements festzulegen. Darüber hinaus ist es aber jetzt wichtig, insbesondere Sofortmaßnahmen zu vereinbaren.

Begründung:
Die Debatte in der vergangenen Ratssitzung hat gezeigt, dass es großen politischen Diskussionsbedarf zur weiteren Cityentwicklung gibt. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, diese Diskussionen nicht in einer rein politisch besetzten Runde zu führen, sondern Händler*innen, Expert*innen aus verschiedenen Feldern, Verwaltung und Verbände/Institutionen direkt mit einzubinden. Das bestehende Format der City-Runde ist eben ein solches Format, das es nun entsprechend weiterzuentwickeln gilt.

Wesentliches Element, um die Cityrunde in ihrer Bedeutung zu stärken, ist die Besprechung konkreter Konzepte in dieser Runde. Daher sollte die Verwaltung der neuen City-Runde direkt in der ersten Sitzung ein Konzept für Sofortmaßnahmen vorlegen, die die Attraktivität der City sofort steigern. Die Verwaltung sollte für die Vorschläge von Sofort-Maßnahmen an die City-Runde insbesondere Maßnahmen zur Sauberkeit, Maßnahmen gegen Leerstände, Maßnahmen zur Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie Maßnahmen zur Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit in Betracht ziehen.

Der SPD-Fraktion ist es wichtig, die Situation in der City nicht eindimensional auf die sicherlich bestehende Problematik rund um den Drogenkonsumraum zu beschränken. Die allgemeinen Probleme in Einzelhandel und Gastronomie (Corona, Online-Handel, Sauberkeit, fehlende Attraktivität für Familien/Kinder etc.) sind die wesentlichen Faktoren, aufgrund dessen die City weniger attraktiv wirkt. Diesen Problemen gilt es zeitnah und mit wenigen, aber dafür umso schlagkräftigeren Maßnahmen entgegen zu wirken. Konkret geht es in der aktuellen Situation nicht darum, ein allumfassendes Konzept zu erarbeiten, sondern die akuten Missstände zu beheben. Das Konzept für die Etablierung eines City-Managements, welches aktuell durch das Büro Stadt + Handel erarbeitet wird, muss daher natürlich weiterhin in der City-Runde behandelt werden.

AKUSW, 27.04.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.

-39-

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.


zu TOP 3.13
Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022

(Drucksache Nr.: 24119-22)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022:

„Die Fraktion Die Partei legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 214119-22-E1) vor:
„Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur Initiative Städteinitiative Tempo 30.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich um die Formalitäten kümmern.

Begründung:
Die Initiative gründete sich im Umfeld des Deutschen Städtetags und kritisiert, von diesem unterstützt, explizit, dass Kommunen nach wie vor nicht die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wann und wo Verkehrsgeschwindigkeiten angepasst und ortsbezogen angeordnet werden können. Der Initiative sind mittlerweile über 100 Kommunen beigetreten.
Die Initiative zielt darauf ab, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so anordnen zu können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist.

Sie will also einen neuen straßenverkehrsrechtlicher Rahmen, der es ermöglicht, Tempo 30 dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Mit Tempo 30 auf (fast) allen Straßen wäre allen Menschen in Dortmund geholfen. Denn langsameres Fahren ist auch spritsparendes Fahren. Und spritsparendes Fahren schont die Umwelt, in der wir alle leben. Hinzu kommt: Durch die steigenden Benzinpreise sind diese Kosten für viele Menschen, die Auto fahren, kaum noch tragbar. Auf den noch teureren ÖPNV umzusteigen, ist da natürlich keine Option.
Alternativ bliebe uns nur noch, für die Autofahrenden zu klatschen. Wir haben ja schon bei Pflegekräften erlebt, dass Klatschen genauso gut wie Geld ist. Allerdings denken wir, diese Maßnahme sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden. Sonst erwartet am Ende noch jedeX von uns Applaus!
In Summe ist Tempo 30 ein Beitrag für mehr Lebensqualität in Dortmund.

Anlage:

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen
und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.

Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe.
Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir,
dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen
haben würde:
 Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
 Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen,
deutlich angenehmer und gesünder.
 Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer
werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
 Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als
Verbindungen von A nach B.
 Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer
(kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.

Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr Deshalb muss das Straßenverkehrsrecht zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerorts (30 km/h als Regel, andere Geschwindigkeiten je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme) neu regeln. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue
Regelhöchstgeschwindigkeit.

Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen:

 Der Deutsche Bundestag hat am 17.01.2020 in seiner mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen
angenommenen Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ einen eindeutigen Auftrag an den Bund formuliert, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen, wenn es den stadtpolitischen Zielen dient. So wird in der Entschließung u. a. gefordert, „es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen“.
 Die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) hat am 16.04.2021 zum Tagesordnungspunkt „Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ den Bund einstimmig aufgefordert, die in einer Ad-Hoc-AG der VMK erarbeiteten Vorschläge „im Rahmen einer zeitnahen Novellierung des Rechtsrahmens, insbesondere von StVO, der VwV-StVO und Straßenverkehrsgesetz, in Abstimmung mit den Ländern ggf. zu berücksichtigen“. Zu diesen Vorschlägen gehört u. a. eine Ergänzung des § 39 StVO („Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h zu rechnen“) und ein Modellversuch zur Umkehrung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h.
 Das Bundeskabinett hat seiner Sitzung am 23.04.2021 einen neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) beschlossen, u. a. mit der Feststellung, dass es bedeutsam ist, “in Mischverkehren Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren“.
Damit liefert der Bund eine weitere Begründung, Tempo 30 auch im Hauptverkehrsstraßennetz
anzuordnen.
 Das am 29.04.2021 veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz des Bundes formuliert zudem einen klaren Handlungsauftrag an den Bund:
Er muss so rasch wie möglich alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um auch die Mobilitäts- und Verkehrswende voranzutreiben. Auch wenn niedrigere innerörtliche Höchstgeschwindigkeiten nur in geringem Umfang direkten Einfluss auf die CO2-Emissionen haben: Sie sind ein zentrales Element einer Stadtverkehrspolitik, die die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stärken und damit auch die klimaschädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs verringern will.
Bei der Forderung, die Handlungsspielräume der Städte bei der Anordnung von Tempo 30 im
Hauptverkehrsstraßennetz der Städte zu vergrößern, geht es nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme. Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden.
Das Modellvorhaben ermöglicht, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, die genauerer Betrachtung bedürfen. Das hilft, bei der Anwendung des neuen Rechtsrahmens etwaige negative Begleiteffekte der Neuregelung minimieren zu können bzw. ggf. rechtlich nachzusteuern. Das Modellvorhaben kann u. a. folgende Themen umfassen:
 Der straßengebundene ÖPNV darf durch niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz nicht signifikant benachteiligt werden. Es soll untersucht werden, in welchem Umfang solche Nachteile auftreten (z. B. Reisezeit, Auswirkungen auf betriebliche Kosten) und mit welchen Maßnahmen sie kompensiert werden können.
 Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem
zeitlichem Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die Anordnung von Tempo 30 kann hier (auch als Zwischenlösung) bei
Mischverkehr bzw. nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten (z. B. Schutzstreifen) die Sicherheit erhöhen. Dazu fehlt es aber bislang an belastbaren Untersuchungen.
 Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen.
Besondere Bedeutung hat deshalb ein störungsarmer Verkehrsfluss. Es können ggf. aber auch ergänzende regulierende Maßnahmen im Nebennetz sinnvoll sein (z. B. Höchstgeschwindigkeiten
< 30 km/h, Umgestaltung von Quartiersstraßen nach dem Vorbild von „Superblocks“ und anderes).

ERKLÄRUNG

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den
Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

6. Juli 2021 [im Original mit Unterschriften der Beigeordneten]
Stadt Freiburg im Breisgau Bürgermeister
Stadt Leipzig Bürgermeister und Beigeordneter
Stadt Aachen Stadtbaurätin und Beigeordnete
Stadt Augsburg Baureferent
Landeshauptstadt Hannover Stadtbaurat
Stadt Münster Stadtbaurat und Beigeordneter
Stadt Ulm Bürgermeister

Die Initiative wird unterstützt von folgenden Städten und Gemeinden:
Beitritt bis zum 8. Dezember 2021 (in der Reihenfolge des Eingangs)….“

Rm Frank (CDU) erklärt, der ausformulierte Antrag sei erst am 30.3. zugegangen. Er bittet zwecks Sachdiskussion um Überweisung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG).
Rm Bohnhof (AfD) meint, der Antrag und auch TOP 3.23 würde auf die Verdrängung des Individualverkehrs zielen.

Rm Gebel (Die Linke+) erinnert an die „Erfurter Erklärung“ des Städtetags. Dort wurde genau diese Initiative als positives Beispiel benannt. Daher sollten alle Fraktionen mit Teilnehmer*innen des Städtetags informiert sein. Daher irritiert ihn der Wunsch nach Überweisung. Seine Fraktion würde für den Antrag stimmen, sich einer Beratung in den Fachausschüssen aber nicht verschließen.

Rm Schlösser (Die Partei) würde auch lieber abstimmen lassen. Dies sei ein Beitrag zur Verkehrswende.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die vollumfängliche Zustimmungsbereitschaft. Die Diskussion in den Ausschüssen könne aber gern erfolgen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält die Reduzierung der Geschwindigkeit des Individualverkehrs, insbesondere bei Durchgangsstraßen, für nicht zielführend. Jede Fraktion kann ihre Position nennen und eine Überweisung sei nicht nötig. Seine Fraktion steht eher für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht für die Behinderung des -ggf. elektrischen- Individualverkehrs.

Rm Neumann-Lieven (SPD) wünscht für ihre Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022:

„AKUSW, 27.04.2022:

Frau Rm Neumann-Lieven deklariert für ihre Fraktion weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.“
AMIG 03.05.2022:

Frau Uehlendahl kündigt an, dass hierzu eine entsprechende Vorlage der Verwaltung erfolgen wird.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich Herr sB Modler damit einverstanden, die Befassung mit dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion zu vertagen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit.


zu TOP 3.14
Sachstand Pilotprojekt Barrierefreies Routing
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24262-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 24262-22):

„Auf Seite 38 der Drucksache Z/X/2022/0251 der VRR AöR heißt es zum Thema Barrierefreies Routing:

„Bei einem Pilotprojekt in Dortmund wurden außerdem große Teile der Innenstadt ebenfalls modelliert. Dadurch wird dort auch das Routing des Fußwegs durch die Stadt entsprechend der Barrierefreiheitseinstellungen angepasst und zum Beispiel, bei entsprechender Einstellung, auch der Untergrund des Weges berücksichtigt und Wege vorgeschlagen, die insbesondere Brücken oder Straßenquerungen mit Ampeln aufweisen.“

Die Fraktion DIE LINKE + bittet um Darstellung des Sachstandes des genannten Pilotprojektes im AMIG sowie – sofern dort gewünscht – im BPN und im ASAG.“


AMIG 03.05.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.15
Schnellladen von Elektrofahrzeugen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24272-22)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 24272-22):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an hochfrequentierten Punkten je nach Leistungsfähigkeit des Stromnetzes einen Teil der zu errichtenden Ladepunkte als High Power Charging-Ladepunkte einzurichten, um sehr schnelles Laden der Elektrofahrzeuge zu ermöglichen.

Begründung
Für die Verkehrswende in Dortmund und zur Erreichung der Klimaziele bis 2035 spielt der Ausbau der Elektromobilität eine wichtige Rolle. Ziel ist es den Anteil an Elektrofahrzeugen im Verkehr zu steigern. Eine attraktive Ladeinfrastruktur ist dabei von entscheidender Bedeutung zur Akzeptanzsteigerung der Elektromobilität in der Bevölkerung. Nur wenn zahlreiche verschiedene Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum bestehen, können elektrisch betriebene Fahrzeuge eine echte Alternative für alle und z.B. im speziellen auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen darstellen. Doch nicht jede Fahrt von A nach B hat einen langen Aufenthalt zur Folge. Daher muss die Dortmunder Ladeinfrastruktur auch Möglichkeiten bieten, ein Elektrofahrzeug innerhalb kürzester Zeit zumindest soweit aufzuladen, dass der Heimweg geschafft wird. Gerade in Bereichen, an denen sich Menschen nur kurzzeitig aufhalten, sind Ladepunkte, an denen Elektrofahrzeuge sehr schnell geladen werden können, daher ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Attraktivität der Ladeinfrastruktur.“

AMIG 03.05.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.16
Sondernutzungsgebühren für E-Roller
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24477-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 24477-22-E1):

„Die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine gestaffelte Sondernutzungsgebühr für E-Roller zu erarbeiten.

Vorgeschlagen wird Folgendes:
In Bereichen mit einer hohen zu erwartenden Nutzer*innenzahl, z.B. innerhalb des Wallrings und am Phoenix-See, soll eine Sondernutzungsgebühr von 50 Euro pro Jahr und Roller, in den übrigen Innenstadtbezirksbereichen außerhalb des Wallrings eine Sondernutzungsgebühr von 20 Euro und in den Außenstadtbezirksbereichen mit weniger zu erwartenden Nutzer*innenzahlen lediglich eine deutlich geminderte Gebühr von 5 Euro veranschlagt werden oder ein völliger Verzicht auf eine Sondernutzungsgebühr erfolgen. Das zu erarbeitende Konzept soll die entsprechenden Bereiche und die jeweilige Gebührenhöhe genauer identifizieren und festlegen.

Eine Beratung des Antrags soll ebenfalls im ABÖAB erfolgen.

Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 im Rahmen des Tagesordnungspunktes „E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund“ die Einführung einer Sondernutzungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro E-Roller pro Jahr beschlossen. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage der Information getroffen, dass die Unternehmen, die E-Roller in Dortmund anbieten, die Höhe der Sondernutzungsgebühr mittragen. Im Nachgang zu dem Beschluss zeigt sich nun aber, dass die Anbieter Probleme im Zusammenhang mit der Höhe der Sondernutzung sehen. So sei der Betrieb der E-Roller durch die Höhe der Sondernutzungsgebühr in vielen Bereichen wirtschaftlich schwer umsetzbar. Insbesondere würden durch eine allgemeine Sondernutzungsgebühr in dieser Höhe keine Anreize geschaffen, das Angebot der E-Roller so zu gestalten, dass im Sinne der nachhaltigen Verkehrswende auch in Rand- und Außenbezirken ein Angebot geschaffen werden könne. Eine gestaffelte Sondernutzungsgebühr könnte hier daher weiterhin Anreize geben, das Angebot auch in den weniger frequentierten Außenbereichen zu schaffen.“




AMIG 03.05.2022:

Frau Rm Heidkamp erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Rm Frank teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde. Man sehe in der Abstufung der einzelnen Gebührensätze ein Problem, denn man könne gar nicht genau festlegen, wo die „Grenze“ sein soll.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schließt sich den Aussagen seines Vorredners an.

Herr Rm Dudde sieht hier ebenfalls die gleiche Problematik und die Aufteilung der Gebühren sei insgesamt zu intransparent.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den o. a. Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion Die LINKE+) ab.


zu TOP 3.17
Nordseite Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24476-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 24476-22-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung zu prüfen, welche kurzfristigen Aufwertungsmöglichkeiten im nördlichen Umfeld des Hauptbahnhofs auf städtischen Flächen möglich sind.

Dabei sollen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Radverkehrsführung, des Abstellens von Fahrrädern sowie der Fußgängerführung berücksichtigt werden.

Zudem ist die Verknüpfung vom Nordausgang des Hauptbahnhofes zu den Bushaltestellen und der Stadtbahn unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit zu verbessern und für Großveranstaltungen zu dimensionieren.

Begründung:
Die Realisierung der Planungen für die Nordseite des Hauptbahnhofs und des ZOBs ist ungewiss und steht in weiter Ferne. Um die Eingangssituation zur Nordstadt aufzuwerten und der Bedeutung des Hauptbahnhofs als zentralem Mobilitätspunkt der Innenstadt gerecht zu werden, sind bis dahin Aufwertungsmaßnahmen zur Aufenthaltsqualität und Funktionsweise notwendig.“

AMIG 03.05.2022:

Herr Rm Frank bittet darum, diesen Antrag insgesamt als Prüfauftrag zu werten.

Mit diesem Hinweis leitet der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung weiter:

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung zu prüfen, welche kurzfristigen Aufwertungsmöglichkeiten im nördlichen Umfeld des Hauptbahnhofs auf städtischen Flächen möglich sind.

Dabei sollen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Radverkehrsführung, des Abstellens von Fahrrädern sowie der Fußgängerführung berücksichtigt werden.

Zudem ist die Verknüpfung vom Nordausgang des Hauptbahnhofes zu den Bushaltestellen und der Stadtbahn unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit zu verbessern und für Großveranstaltungen zu dimensionieren.


zu TOP 3.18
Kurzstreckentarif in Nachbarkommune
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Bitte um Stellungnahme)
(Drucksache Nr.: 23554-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 23554-22), lag bereits zur Sitzung am 08.02.2022 vor.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23554-22-E1):

„Zur Beurteilung des Vorschlages hat die Verwaltung die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und die Verkehrsbetriebe Kreis Unna (VKU) angeschrieben. Seitens der Verkehrsunternehmen wurden wiederum die zuständigen Stellen VRR und für den Westfalentarif die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH befragt. Das Thema spielt im Übergang zum Kreis Unna („Tarifkragen“ Überlappung mit dem Westfalentarif) eine Rolle. Nachbarkommunen im VRR-Gebiet sind hiervon nicht betroffen. Die Befassung des VRR mit dem Thema wird von DSW21 geteilt und von dort weitergeleitet. Sie ist als Anlage 1 beigefügt. Die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH hat direkt auf die weitergeleitete Anfrage der Verwaltung geantwortet, siehe Anlage 2. Aus den Stellungnahmen, wie aus einer telefonischen Rücksprache, geht hervor, dass der VRR die vorgeschlagene Anwendung des Kurzstreckentarifes nicht unterstützt. Die Kurzstreckentarife des VRR und der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe sind in Preis und Leistung unterschiedlich. Bisher gibt es keine Übereinkunft zwischen den beiden Tarifgemeinschaften, welcher der beiden Kurzstreckentarife im Übergang anzuwenden ist. Im Verhältnis zur geringen Anzahl der betroffenen Fahrgäste und der hiermit verbundenen Einnahmen ist der Aufwand für Abrechnung und Einnahmeaufteilung im Falle einer Anwendung eines Kurzstreckentarifs über die Verbundgrenze relativ hoch. Die Herstellung einer Übereinkunft zur Anwendung eines einheitlichen Kurzstreckentarifes wäre denkbar. Ein hoher Aufwand zur Zuteilung der nur geringen Einnahmen würde aber trotzdem entstehen. Rechtliche Würdigung: Grundsätzlich besteht auch im Falle der ÖPNV-Tarife Vertragsfreiheit. Diese führt z.B. dazu, dass ein Kurzstreckentarif auch im VRR nicht auf allen Verkehrsmitteln identisch angeboten wird: Z.B. ist, wenn eine Entfernung zwischen zwei S-Bahnstationen so gering ist, dass auf einer parallel verlaufenden Buslinie ein Kurzstreckenticket genutzt werden kann, dies mit der S-Bahn trotzdem nicht möglich. Auch bestimmte Buslinien, wie Schnellbuslinien, sind von dem Tarif ausgenommen, unabhängig von der Entfernung einzelner Haltestellen zueinander (z.B. Linie SB24, Mengede Markt – Am Schlagbaum). So haben bisher die Unternehmen und Tarifverbünde auch auf die verbundübergreifenden Angebote für Kurzstreckentarife verzichtet. Verkehrliche Bedeutung: Aus grundsätzlichen Erwägungen mag es geboten sein, für vergleichbare Entfernungen überall vergleichbare Tarife anzubieten. Im Fall der die Dortmunder Tarifgrenze zum Kreis Unna überschreitenden Fahrten ist jedoch davon auszugehen, dass eine äußerst geringe Anzahl an Fahrgästen überhaupt nur Interesse hat, diese Angebote wahrzunehmen: Keine Stadt und keine zwei Stadtteilzentren liegen innerhalb der Reichweite von 3 Haltestellen mit Übergang über eine Stadtgrenze. Vielmehr ist der Übergang zum Kreis Unna an fast allen Stellen ländlich und durch Entfernungen der Preisstufe A (Zweiwabentarif) geprägt. Die Mehrzahl der Quell- und Zielverkehre legt damit weitere Entfernungen oberhalb der Kurzstrecke zurück. Die Verwaltung geht davon aus, dass die geringe Anzahl dieser Kunden den Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Einnahmeaufteilung nicht rechtfertigt. Lösungsansätze: Für Kunden die die Nachteile des fehlenden Angebotes „Kurzstrecke“ im Bartarif nicht hinnehmen möchten, empfiehlt der VRR, die digitalen Tarifangebote des Eezy-Tarifes zu nutzen, siehe https://eezy.nrw/de/. Diese Tarifoption ermöglicht eine Quell-Ziel-Beziehung ohne Rücksicht auf bisherige Tarifgrenzen und wird derzeit u.a. in einer App des VRR, der VKU und der DB AG (DBNRWay) angeboten. DSW21 arbeitet an der Integration im Rahmen der DoTick-App (https://www.bus-und-bahn.de/dotick-app). Über die persönliche Nutzung des Eezy-Tarifs hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Thema „Kurzstreckentarif über Stadt- / Verbundgrenzen“ durch die politischen Vertreter in der Verbandsversammlung des VRR angesprochen werden kann. Gerade, weil aber mit dem Eezy-Tarif eine digitale Option verfügbar ist, empfehlen die Verwaltung, wie VRR und DSW21, aus Gründen der relativen Geringfügigkeit des Themas für die eigene innerstädtische Verkehrsentwicklung, bei relativ hohem Bearbeitungsaufwand (u.a. Einnahmeaufteilung) das Thema nicht weiter verfolgen.“


AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.19
CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Stellungnahme der Verwaltung (Für den AMIG zur Kenntnis)
(Drucksache Nr.: 23775-22-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23775-22-E1):

„Wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen zum o.g. TOP beantwortet. Frage 1: Die Stadt Dortmund hat in ihrem Bestand eine große Anzahl von Liegenschaften. Ist bei all diesen Liegenschaften bekannt, ob die Liegenschaften bereits CO2-Neutral umgebaut wurden bzw. welcher Umbaubedarf besteht? Wird dies zentral erfasst? Eine umfangreiche Erfassung der CO2-Neutralität von Städtischen Immobilien ist bisher nicht zentral erfolgt. Darüber hinaus wurden bisher noch keine konkreten Umbaubedarfe für die städtischen Immobilien zur Erreichung der CO2-Neutralität erfasst und auch noch keine konkreten Umbaumaßnahmen in diesem Sinne durchgeführt. In der Ratssitzung am 16.12.2021 erklärte die Stadt Dortmund die kommunale Klimaneutralität bis 2035 als Ziel. Vor diesem Hintergrund gilt es natürlich auch den Bauund Immobiliensektor in den Fokus zu rücken und eine Strategie für den Umgang mit den städtischen Immobilien, also sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten, zu erarbeiten. Anfang März 2022 startete diesbezüglich ein ämterübergreifender Arbeitskreis, der sich umfassend mit diesem Themenfeld auseinander setzen und in diesem Rahmen u.a. die Erreichung der CO2-Neutralität für Bestandsgebäude untersuchen wird. Frage 2: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung beabsichtigt, um die CO2-Neutralität bei den städtischen Gebäuden zu erreichen? Vor dem Hintergrund des Zieles die Klimaneutralität zunächst bis 2050, nun schließlich bis 2035 in Dortmund zu erreichen, wurden bereits verschiedene ganzheitliche Handlungsprogramme und Konzepte erarbeitet und beschlossen. Zu erwähnen sind hier bspw. das Handlungsprogramm Klima Luft 2030 sowie der Masterplan Integrierte Klimaanpassung der Stadt Dortmund. Beide beleuchten u.a. das Handlungsfeld Planen und Bauen und zeigen für diesen Bereich Handlungsempfehlungen auf. Zu erwähnen ist, dass sich das Handlungsprogramm Klima Luft 2030 bisher auf das Ziel bezog, die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Vor dem Hintergrund des neu gesetzten Zieles, der Klimaneutralität bis 2035, wird dieses Handlungsprogramm fortgeschrieben. Als weitere übergeordnete Maßnahme ist das Sofortprogramm Klima zu erwähnen, welches auf vier Eckpunkten basiert: - dem Aufbau eines Dortmund-Fonds, - dem Aufbau eines Nachhaltigkeitsnetzwerkes, - der Entwicklung eines kommunalen Wärmeprogramms sowie - dem Aufbau eines intensiven Dachnutzungsprogramms. Auch dieses Programm zielt übergeordnet auf die Zielrealisierung der Klimaneutralität in Dortmund und damit der CO2-Neutralität ab. Mit der konkreten Frage, wie die CO2-Neutralität bei städtischen Immobilien erreicht werden kann, beschäftigt sich der bereits in Antwort auf Frage 1 erwähnte ämterübergreifende Arbeitskreis. Unter Beteiligung diverser Fachbereiche widmet sich der Arbeitskreis der Frage, wie der Bausektor Einfluss auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 nehmen kann und muss. Ziel ist die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens mit konkreten Vorgaben, der sich sowohl auf Bestandsgebäude als auch bei Neubauprojekten anwenden lässt und sowohl Hilfestellung leistet bei Wahl der Materialien und Ausstattung, der aber auch konkrete Mindestvorgaben trifft, die zwingend eingehalten werden müssen. Frage 3: Wird bei den aktuell laufenden und in Kürze startenden Sanierungen diese Vorgabe bereits berücksichtigt? Die Städtische Immobilienwirtschaft wird bei der Umsetzung des mit Ratsbeschlusses vom 16.12.2021 (DS Nr. 21674-21) beschlossenen TEK Starterpakets diverse Maßnahmen zur Minimierung der CO2 Emissionen berücksichtigen. Konkret sollen bei den 6 Projekten zum strategischen Ausbau der KiTa- Betreuungsplätze folgende treibhausgasreduzierende Maßnahmen zur Anwendung kommen: - Reduzierung des Energieverbrauchs durch Vorgabe zur weitest gehenden Anwendung des Nullenergiehausstandards - Vorgaben zur Konstruktion energieeffizienter Gebäude durch ein niedriges A/V Verhältnis (Verhältnis der wärmeübertragenden Hüllfläche zum beheizten Volumen) - Substitution der Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen durch den Einsatz regenerativer Energien (z.B. Luft-Wasser- Wärme Pumpe, Geothermie) - Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung - Prüfung des weitest gehenden Einsatzes von nachwachsenden Rohstoffen - Vorausschauende Vorgaben zur Konstruktion von Bauteilen im Hinblick auf eine sortenreine Rückbaufähigkeit (Vermeidung von Abfällen bei späterer Verwertung) Ferner wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft bereits geprüft, ob und in welchem Umfang die vorgenannten konkreten CO2 Reduzierungsmaßnahmen bei in der Planung befindlichen Neubauund Sanierungsprojekten eingebunden werden können. Hierbei müssen jedoch neben den finanziellen insbesondere die terminlichen Auswirkungen möglicher Umplanungen (z. B. Verschiebung der Fertigstellung von Schulbauprojekten) bewertet und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt werden. Frage 4: Besteht eine grobe Kostenschätzung für die Umsetzung der nötigen Maßnahmen? Da die oben aufgeführten treibhausgasreduzierenden Maßnahmen im vollen Umfang erstmalig beim TEK Starterpaket zur Anwendung kommen werden, können die finanziellen Auswirkungen derzeit noch nicht bewertet werden. Durch die planungsbegleitende Einbindung eines sachverständigen Energieberaters sollen diese fortlaufend überprüft und im Hinblick auf ihren Nutzwert optimiert werden. Im Rahmen des kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses für das TEK Starterpaket können daher nach Abschluss der Entwurfsplanung mit Aufstellung der Kostenberechnung vergleichende Darstellung zu den bisherigen Ausführungsstandards erfolgen.“

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. nimmt den 12. Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2021) über die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 5.875.535,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 74.556,50 Euro zur Kenntnis.

3. beschließt die Durchführung der Maßnahmen
- Berufskolleg Paul-Ehrlich, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.391.469,00 Euro
- Berufskolleg Gisbert-von-Romberg, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.030.881,00 Euro
- Berufskolleg Leopold-Hoesch, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 1.343.185,00 Euro
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 744.529,00 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 531.000,00 € zur Kenntnis.
3. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
"Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23260-21)

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
a) Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Entfristung und dauerhafte Einrichtung der bisherigen zwei Projektstellen.
b) Nach Ablauf von vier Jahren erfolgt eine Evaluation des Personalbedarfes.


zu TOP 5.2
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes
Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23240-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 27.04.2022:

„Beratung

Dr. Brunsing (Fraktion B90/die Grünen) lehnt die Vorlage ab und verweist auf eine falsche Straßenbezeichnung (Emil-Kaijewski-Str). Diese Straße gibt es nicht; tatsächlich handelt es sich um die „Emil-Kijewski-Straße“ (Straßenschlüssel 77368).

Beschluss

A.
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt mehrheitlich mit 12-Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU, SPD, Die Linke, FDP) gegen 6 Nein Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen) - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 04432-16 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes Bergfeld – Hom 242 (Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) von 600.000,00 Euro auf 1.550.000,00 Euro.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt mehrheitlich mit 12-Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU, SPD, Die Linke, FDP) gegen 6 Nein Stimmen (Fraktion B90/die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:


B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung des Wohngebietes Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 600.000,00 Euro
2022 600.000,00 Euro
2023 350.000,00 Euro


Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.“

AMIG 03.05.2022:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie zwei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

A.
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 04432-16 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes Bergfeld – Hom 242 (Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) von 600.000,00 Euro auf 1.550.000,00 Euro.

B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung des Wohngebietes Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 600.000,00 Euro
2022 600.000,00 Euro
2023 350.000,00 Euro


Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.



zu TOP 5.3
Zustand der Dortmunder Brückenbauwerke
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23969-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23969-22), lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23969-22-E1):

„Nach derzeitigem Stand sind von den 274 Brückenbauwerken, die durch die Stadt Dortmund unterhalten werden 24 sanierungsbedürftig. Im Rahmen der laufend durchzuführenden Brückenbauwerksprüfungen kommen allerdings stetig weitere Brückenbauwerke dazu. Für die Unterhaltung und Instandsetzung der Brückenbauwerke kalkuliert das Tiefbauamt konsumtive Aufwendungen von rund sechs Mio. Euro pro Jahr. Im Haushalt sind die konsumtiven Mittel eingeplant, die das Tiefbauamt anhand der personellen Kapazitäten beund verarbeiten kann. Dies sind 1,5 Mio. Euro pro Jahr. Die Ergebnisse der zur Zeit laufenden Organisationsuntersuchung bleiben insbesondere hinsichtlich der personellen Kapazitäten abzuwarten. Die investiven Anteile der zu sanierenden oder neu zu bauenden (Ersatz-) Brücken sind im Jahresarbeitsprogramm 2022 abgebildet und auch im Haushalt veranschlagt. Es handelt sich hierbei um 10 investive Maßnahmen. Die restlichen 14 Bauwerke werden im Rahmen der in der Ergebnisrechnung zur Verfügung stehenden konsumtiven Mittel (1,5 Mio. Euro pro Jahr) sowie den personellen Kapazitäten unterhalten bzw. instandgesetzt.“


AMIG 03.05.2022:

Herr Rm Frank bittet darum, dass ca. in einem Jahr zu dieser Thematik ein neuer Sachstand mitgeteilt werden soll.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.




zu TOP 5.4
Brückenbauwerke
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24017-22-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 24017-22-E1), lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24017-22-E2):

„Nach Abstimmung mit der Autobahn GmbH und auf der Grundlage einer Besprechung mit dem Leiter der Niederlassung Hagen kann ich Folgendes mitteilen: Die Brücken im Verlauf der A 45 auf Dortmunder Stadtgebiet weisen keine „gravierenden“ Schäden auf, die eine dauerhafte Sperrung wie bei der Rahmedetalbrücke erwarten lassen. Auflistung der A 45-Brücken auf Dortmunder Stadtgebiet: Name Länge Baujahr Restnutzungsdauer Martener Brücke 130 Meter 1971 2031 Talbrücke Grotenbach 170 Meter 1971 2038 Talbrücke Enderbach 200 Meter 1971 2037 Talbrücke Sachsengraben 100 Meter 1971 2027 Talbrücke Rombergholz 448 Meter 1970 2038 Talbrücke Schorveskopf 130 Meter 1963 2037 Wannebachtalbrücke 240 Meter 1962 2030 Die Restnutzungsdauer ist lt. Autobahn GmbH ein Hinweis auf das geplante Nutzungsende und kann durch bauliche Maßnahmen verlängert werden. Es liegen keine detaillierten Expertisen zu den Bauwerken vor, allerdings prüft die Autobahn GmbH die Brücken regelmäßig und plant entsprechende Maßnahmen, wenn es "Probleme" gibt. Die Entwicklung der Verkehrslage in den nächsten fünf Jahren kann von hier nicht eingeschätzt werden, allerdings hat der Austausch mit der Autobahn GmbH ergeben, dass bei den Brücken auf Dortmunder Gebiet für einen möglichen Ersatzneubau keine Vollsperrung notwendig sein wird. Bei den Brückenbauwerken handelt es sich um jeweils zwei Bauteile, die einzeln abgerissen und neu gebaut werden können. Damit ist eine vierstreifige Verkehrsführung weiter gegeben. Insofern sind zusätzliche Verkehrsbelastungen auf Dortmunder Straßen durch eventuelle Brückenneubauten im Zuge der A 45 nicht zu erwarten.“

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Lesbarkeit der Schilderbrücke auf der B1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23974-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 23974-22), lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23974-22-E1):

„Zu der Anfrage teile ich mit, dass das Ausschreibungs-/Vergabeverfahren zur Erneuerung der Schilderbrücke auf der B 1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße aktuell eingeleitet wurde. Mit einer Auftragsvergabe ist in ca. vier Monaten zu rechnen. In der Folge könnte ein Ausführungsbeginn nach heutigem Stand Anfang August 2022 erfolgen. Nach einer technischen Bearbeitung und Prüfung durch einen Prüfingenieur wird die Schilderbrücke im Werk gefertigt und voraussichtlich zum Jahresende vor Ort aufgestellt. Aufgrund der bekannten, schwierigen Personalsituation (Gefährdungs- und Überlastungsanzeige 66/4-2 ist gestellt) konnte die Maßnahme erst jetzt ausschreibungsreif bearbeitet werden.“

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)


AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, um das Beratungsergebnis des APOD abzuwarten


8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
- nicht besetzt -

9. Anfragen
- nicht besetzt -

10. Informationen der Verwaltung

zu TOP 10.1
Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern im Zuständigkeitsbereich des AMIG
Antrag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23658-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23658-22), lag bereits zur Sitzung am 22.03.2022 vor.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23658-22-E1), siehe GIS

AMIG 03.05.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 17:56 Uhr.




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Heidkamp Hartleif Reinecke
Ratsmitglied stv. Vorsitzender Schriftführerin