Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 21.10.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 18:50 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Düdder i. V. für Rm Schmidt
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Renkawitz
Rm Schnittker
Rm Sohn i. V. für Rm Kleinhans
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat




c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Spaenhoff, FB 33
Frau Bonan FB 1
Herr Wichmann, FB 19
Herr Peper, FB 23
Frau Tassilo, FB 32
Herr Deimel, FB 61
Herr Nolte, FB 66
Frau Bluhm, 3/Dez.
Frau Wedemann, 3/Dez.
Herr Pihl, 33/BABC
Frau Fichtenau, 33/GF ABöAB

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 21.10.2014, Beginn: 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Verpflichtung eines Ausschussmitgliedes (sachkundiger Bürger)

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.09.2014

2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2. Quartal 2014; hier: Nachfragen vom 09.09.2014
Mündliche Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 13288-14)

3.2 Ordnungsrechtliche Belange bei Zwischennutzungen von Leerständen
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13365-14-E2)

3.3 Sicherheitsdienst im Rathaus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13869-14)

4. Vorlagen der Verwaltung
4.1 Erstaufnahmeeinrichtung von Flüchtlingen in Dortmund-Hacheney (EAE) – Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12133-14)

4.2 Bericht der Verwaltung - EAE aktuelle Situation
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014
(Drucksache Nr.: 13814-14)


4.3 Sachstandsbericht Ombudsstelle für Bürgerinteressen und-initiativen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13375-14)

4.4 Abschluss-/Tätigkeitsbericht des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) für den Zeitraum der Bürgerarbeit von 2011 bis 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13779-14)

4.5 Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessstationen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13263-14)

4.6 Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13236-14)

4.7 Ergebnis Prüfauftrag Ordnungspartnerschaften (Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014 - Sitzung 11.02.2014)
Mündliche Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 10803-13-E5)

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Verpflichtung eines Ausschussmitgliedes (sachkundiger Bürger)

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wird sB Christian Krummacher von der Ausschussvorsitzenden Rm Krause verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.

zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Daskalakis benannt.



zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgenden Punkt erweitert:

TOP 3.4 Genehmigung von Veranstaltungen in Dortmund –
Erfahrungsbericht der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12591-14-E2).

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sind einstimmig damit einverstanden, die Stellungnahme der Verwaltung in die Tagesordnung aufzunehmen.

Darüber hinaus liegen dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden noch folgende Unterlagen vor:

zu TOP 4.1 Erstaufnahmeeinrichtung von Flüchtlingen in Dortmund-Hacheney (EAE) – Sachstandsbericht
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten)
(Drucksache Nr.: 12133-14-E1)

zu TOP 4.2 Bericht der Verwaltung – EAE aktuelle Situation
Aktualisierte Übersicht der Belegung bzw. Überbelegung in
Hacheney seit 01.08.2014 (Stand: 20.10.2014)

zu TOP 4.3 Sachstandsbericht Ombudsstelle für Bürgerinteressen und –initiativen der Stadt Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten)
(Drucksache Nr.: 13375-14-E1).

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sind sich darüber einig, die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 gemeinsam zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.09.2014

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.09.2014 wird einstimmig genehmigt.

2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung



zu TOP 3.1
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2. Quartal 2014; hier: Nachfragen vom 09.09.2014
Mündliche Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 13288-14)

Frau Stadträtin Jägers teilt zu den Nachfragen vom 09.09.2014 mit:

- Grenzmarke für das Alter 15 Jahre:

Die Altersgruppe 6 bis unter 15 Jahren ist die klassische Abgrenzung der Schülerjahrgänge mit entsprechender staatlicher Bildungsverantwortung. Personen ab 15 Jahren gehören statistisch zur Erwerbsbevölkerung und werden anders gezählt.

- Veränderungen der Zahlen in Huckarde von Mai auf Juni 2014:
Der Rückgang erklärt sich daraus, dass Ende Mai 138 und Ende Juni 108 bulgarische bzw. rumänische StaatsbürgerInnen in Huckarde gemeldet gewesen sind. Bei den Zahlen handelt es sich um eine rein statische Größe.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von Frau Stadträtin Jägers zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Ordnungsrechtliche Belange bei Zwischennutzungen von Leerständen
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13365-14-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.09.2014 vor:

1. Welche grundsätzlichen ordnungsrechtlichen Genehmigungen sind zur temporären Zwischennutzung von Gebäuden notwendig bzw. welche Auflagen müssen erfüllt sein?
Eine Baugenehmigung beinhaltet auch stets eine konkret festgelegte Nutzung. Ändert
sich die Nutzung, so ist dafür im Regelfall eine neue Baugenehmigung zu erteilen.
Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue
Nutzung von der bisherigen (legalen) dergestalt unterscheidet, dass die Zulässigkeit
des geänderten Vorhabens nach den Bauvorschriften anders zu beurteilen ist (z.B.
nach dem Anforderungen an den Brandschutz). In planungsrechtlicher Hinsicht ist
eine Nutzungsänderung dann anzunehmen, wenn die rechtliche Qualität der bisherigen
Nutzung so verändert wird, dass sich die Genehmigungsfrage neu stellt.
Dabei ist grundsätzlich die Frage unerheblich, ob die beabsichtigte Nutzung nur als
Zwischennutzung für einen temporär begrenzten Zeitraum begehrt wird. Für derartige
Fallkonstellationen enthält das bauordnungsrechtliche Verfahrensrecht keine
Sonderregelungen. Es ist jedoch denkbar, eine solche Genehmigung zu befristen.

2. Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Genehmigungen und Auflagen von Zwischennutzungen bei gleicher Nachnutzung der Immobilie im Vergleich zu einer anderweitigen Nutzung?
Inwieweit ggf. Bestandsschutzgesichtspunkte dazu führen können, hinsichtlich
bauordnungsrechtlicher Anforderungen nicht die neuesten Rechtsvorschriften
umsetzen zu müssen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Hier ist eine Gefahrenabwägung unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Aspekte
erforderlich (Anzahl der Nutzer, baulicher Zustand des Gebäudes, Nutzungsdauer,
Immissionsschutzbelange, Brandschutz, Stellplätze etc.). Pauschalisierende Aussagen
sind hier nicht möglich.
3. Welche Unterschiede hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Genehmigungen und Auflagen gibt es bei einmaligen Veranstaltungen in einem Leerstand im Vergleich zu einer längerfristigen Nutzung?

(vgl. Pkt. 1) Das Bauordnungsrecht kennt keine formalen Unterschiede.

4. Welche Kosten und Gebühren entstehen für die ZwischennutzerInnen für die notwendigen Genehmigungen?
Sofern die Nutzungsänderung nicht mit genehmigungspflichtigen baulichen
Änderungen verbunden ist, richtet sich die Genehmigungsgebühr nach der Größe der
geänderten Nutzfläche. Für einmalige Ereignisse (Sondernutzung) wird eine Gebühr
üblicherweise nach Zeitaufwand berechnet.
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ordnungsrechtliche Hemmnisse bei der Umsetzung einer Zwischennutzung zu minimieren?
Das Dienstleistungszentrum Wirtschaft könnte bereits im Vorfeld eines
Genehmigungsverfahrens beratend eingeschaltet werden und die Verfahrensfragen
klären. Im Übrigen sind die Verfahrenswege gesetzlich festgelegt.“


Frau Noltemeyer bittet um Mitteilung, welche Kosten einem Veranstalter für eine Zwischennutzung entstehen und, welche Genehmigungen dafür notwendig sind, z. B für eine Veranstaltung „Kulturwoche“ in den Phönixhallen.

Die Verwaltung wird um schriftliche Beantwortung der mündlich gestellten Nachfragen bis zur nächsten Sitzung gebeten.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Stellungnahme vom 24.09.2014 zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Sicherheitsdienst im Rathaus
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13869-14-E1)

Zu dem Tagesordnungspunkt liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.10.2014 vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o. g. TOP in der
Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zu den im Rathaus eingesetzten
Sicherheitsdiensten. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Sicherheitsdienste werden bei Veranstaltungen im Rathaus eingesetzt?

2. Wie sind die bisherigen Erfahrungen der Verwaltung mit den eingesetzten Sicherheitsdiensten?



3. Wie werden die Mitarbeiter*innen der Sicherheitsdienste durch die Verwaltung vorab überprüft?

4. Sind der Verwaltung Vorfälle bekannt, in denen es während der Tätigkeit im oder am Rathaus einen vertraulichen Umgang bzw. Kontakt zwischen einzelnen
Mitarbeiter*innen der eingesetzten Sicherheitsdienste und Mitgliedern der Dortmunder Neonazis gegeben hat?

5. Wie kann durch die Verwaltung sichergestellt werden, dass die einzelnen
Mitarbeiter*innen der Sicherheitsdienste keine Verbindungen zu rechtsradikalen Strukturen haben?

6. Nach den Misshandlungen von Flüchtlingen in der Notunterkunft in Burbach hat die Bezirksregierung Arnsberg neue Sicherheitsstandards für den Einsatz von privaten Sicherheitskräften erlassen. Wie bewertet die Verwaltung eine Anwendung dieser Standards auch für die im Rathaus eingesetzten Sicherheitskräfte?

Begründung:

Seit dem Angriff von Dortmunder Nazis auf das Rathaus am 25. Mai werden von der Verwaltung
bei Sitzungen des Rates sowie bei Sitzungen einzelner Bezirksvertretungen Sicherheitsdienste
eingesetzt. Dabei soll es nach Beobachtungen einzelner Augenzeugen
auch zu Vertraulichkeiten zwischen Mitarbeiter*innen der Sicherheitsdienste und Mitgliedern
der Dortmunder Naziszene gekommen sein. Vor dem Hintergrund der Misshandlungen
von Flüchtlingen stehen die Sicherheitskräfte unter besonderer Beobachtung hinsichtlich
eventueller ausländerfeindlicher und rechtsradikaler Tendenzen. Die Bezirksregierung
Arnsberg hat deshalb neue Sicherheitsstandards erlassen.“

Die Bitte um Stellungnahme wird von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

zu TOP 3.4
Genehmigung von Veranstaltungen in Dortmund - Erfahrungsbericht der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12591-14-E2)

Den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2014 vor:

„Die bereits aufgezeigte ansteigende Akzeptanz, die Internetseiten der Stadt Dortmund zu
nutzen, fand in der Zwischenzeit eine weitere positive Entwicklung.

Dies hängt offensichtlich damit zusammen, dass der Vordruck für die notwendigen Anträge
erheblich überarbeitet wurde. Nunmehr besteht vor allem bei Veranstaltungen mit geringfügigen
Aufbauten eine erhebliche Verringerung der auszufüllenden Zeilen. Hiermit geht
zudem eine Steigerung der Übersicht und Plausibilität einher.

Im Jahre 2013 gingen beim Tiefbauamt insgesamt 951 Anträge ein. Bis zum 24.09.2014
waren es 725 Anträge. Die genaue Zusammensetzung zeigt die Anlage 1.
Darüber hinaus wurde der neugestaltete Vordruck den Anforderungen der zuständigen Ämter,
z. B. das Ordnungsamt (Schankerlaubnis), das Bauordnungsamt (Baugenehmigungen, Abnahme
von fliegenden Bauten), das Umweltamt (Ausnahmegenehmigungen vom Landesimmissionsschutzgesetz), angepasst. Dabei wurde Wert gelegt auf einfache und übersichtliche
Handhabung durch den Antragsteller. Dies wirkte sich positiv auf die Anzahl der fernmündlichen
und schriftlichen Nachfragen aus.

Insbesondere bei den größeren Veranstaltungen zahlen sich bereits die intensiven Klärungen
und Überprüfungen des Vorjahres aus. Da überwiegend die Veranstaltungen ohne Probleme
abgewickelt werden konnten, ist nunmehr von einer günstigen Gefahrenprognose auszugehen.
Somit bestand für das laufende Jahr in den meisten Fällen lediglich das Erfordernis, die
bestehenden Konzepte anzupassen und Veränderungen zu berücksichtigen.

Dies führt zu einer erheblichen Verringerung des Aufwandes sowohl bei den Veranstaltern als
auch bei den beteiligten Arbeitsgruppen der Verwaltung.

Nach eingehender Beratung und Abstimmung in dem Arbeitskreis „Koordinierung von
Großveranstaltungen“ verblieb für das laufende Jahr lediglich der Rosenmontagsumzug als
Veranstaltung, die nach dem „Orientierungsrahmen für die Planung, Genehmigung, Durchführung
und Nachbereitung von Großveranstaltungen“ als solche einzuordnen und zu behandeln
war.

Sowohl die Annahmestelle für Anträge auf Veranstaltungen als auch die Koordinierungsstelle
für Veranstaltungen sind bisher dem Tiefbauamt zugeordnet. Zudem werden dort Anträge auf
Sondernutzungen und Erlaubnisse zur besonderen Straßennutzung nach § 29 Straßenverkehrsordnung erteilt.

Nach entsprechender Meinungsbildung im Verwaltungsvorstand ist beabsichtigt, das Veranstaltungsmanagement vom Tiefbauamt zum Ordnungsamt zu verlagern.
Die notwendigen organisatorischen Veränderungen werden zur Zeit partizipativ vorbereitet
mit dem Ziel, Veränderungen Anfang 2015 zu realisieren.

Seitens des Ordnungsamtes und des Tiefbauamtes fanden inzwischen zwei Veranstaltungen
im Rahmen des vorgesehenen Partizipierungsprozesses statt. Dabei wurden bestehende
Arbeitsabläufe eingehend betrachtet und bewertet sowie Ablaufdiagramme erstellt. Ein
abschließendes Ergebnis steht noch aus, so dass weitere Zusammenkünfte geplant sind.

Für nähere Erläuterungen und evtl. Rückfragen in den behandelnden Ausschusssitzungen
steht Ihnen Herr Nolte vom Tiefbauamt (Rufnummer 0231/50-22942) zur Verfügung.“


Rm Goosmann verbindet mit dem Zuständigkeitswechsel die Hoffnung, dass die Bearbeitung noch bürgerfreundlicher, als bereits in der Vergangenheit geschehen, erfolgt. Die Bewertung der Zahlen wird für eine andere Sitzung vorbehalten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2014 zur Kenntnis.

4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Erstaufnahmeeinrichtung von Flüchtlingen in Dortmund-Hacheney (EAE) – Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12133-14)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12133-14-E1)





und

zu TOP 4.2
Bericht der Verwaltung - EAE aktuelle Situation
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014
(Drucksache Nr.: 13814-14)

Aktualisierte Übersicht der Belegung bzw. Überbelegung in Hacheney seit dem 01.08.2014
(Drucksache Nr.: 13814-14-E5)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.10.2014 vor:

„Die Fraktion die Linke & Piraten bittet darum, unten stehenden Antrag zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Anregung und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt zu fordern, dass von Behörden ausgegebene Bahn-Fahrkarten, mit denen Asylbewerber nach Dortmund gelangen, auch für den Weg mit Bus oder Stadtbahn vom Hauptbahnhof zur Erstaufnahme-Einrichtung Hacheney gelten sollen. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten mit Kontrollpersonal ist dies behördenseitig auf der Fahrkarte zu vermerken. Bis zur Umsetzung wird die DSW21 aufgefordert von Asylbewerbern deren Fahrkarte nur bis zum Dortmunder Hauptbahnhof gültig ist, auf der Fahrstrecke zur EAE Hacheney kein sogenanntes erhöhtes Beförderungsgeld zu erheben.“


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt darüber hinaus folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2014 vor:

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom
01.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13814-14-E1):

Die Verwaltung hat angekündigt, dass der bisherige Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung
für AsylbewerberInnen in Hacheney zum 1.Oktober ausgetauscht wird. Hintergrund sind die
Misshandlungen von Flüchtlingen in anderen Einrichtungen durch Mitarbeiter desselben
Sicherheitsdienstes.

Die Verwaltung wird gebeten, in ihrem mündlichen Bericht über den aktuellen Sachstand des
Sicherheitsdienstes zu berichten sowie darzustellen, wie und nach welchen Standards die Mitarbeiter
der Sicherheitsdienste vor Aufnahme ihrer Tätigkeit überprüft wurden und werden.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 01.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 13814-14-E2):

Die SPD-Ratsfraktion, die CDU-Ratsfraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste legen folgende
Resolution zum o. g. TOP vor:

Aufgrund der saisonal bedingten Schwankungen und aktuellen Krisensituation wie in Syrien, ist die
Zahl der Flüchtlinge in NRW bei der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Dortmund-
Hacheney, die 80 Prozent aller ankommenden Flüchtlinge versorgt, in den letzten Wochen deutlich
angestiegen. Die Einrichtung ist weder personell noch strukturell für diese Menge an Flüchtlingen
und den damit verbundenen Verwaltungsakten ausgelegt. Die Situation der permanenten
Überbelegung ist weder den Flüchtlingen, noch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oder den
Anwohnern auf Dauer zuzumuten.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert daher das Land NRW auf, seine Erstaufnahmeeinrichtung
in Dortmund Hacheney mit den erforderlichen personellen Ressourcen auszustatten, die nötig sind,
um ein geregeltes Asylverfahren voranzubringen. Darüber hinaus muss das Land NRW erweiterte
Kapazitäten in den Folgeeinrichtungen schaffen, damit eine schnelle und unkomplizierte Weiterleitung
aus der Einrichtung in Dortmund-Hacheney erfolgen kann.

Aufgrund der enormen logistischen und organisatorischen Herausforderungen sind weitere
Erstaufnahmeeinrichtungen in NRW aus Sicht des Rates dringend notwendig.

Die Bundesregierung wird aufgefordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit den
erforderlichen personellen Ressourcen auszustatten, um die aktuellen Umstände und Schwankungen
zu kompensieren und vor Ort in Dortmund-Hacheney für eine effiziente Bearbeitung der Asylgesuche
Sorge tragen zu können.

Die vom Rat der Stadt Dortmund geforderten Maßnahmen sind unabdingbar, um für die Flüchtlinge
eine menschenwürdige und den besonderen Umständen angemessene Behandlung gewährleisten zu
können.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2014 vor
(Drucksache Nr.: 13814-14-E3) vor:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitte unter dem o. g. TOP um Beratung und Abstimmung des
folgenden Antrags:

Weltweit sind zurzeit Millionen Menschen auf der Flucht.
Insbesondere, aber nicht nur aus dem Irak und aus Syrien fliehen sie vor Verfolgung, Mord, Terror und
Krieg. Die tagtäglichen Bilder, die uns über das Schicksal vieler Kinder, Frauen, Männer und Familien
erreichen, erschüttern zutiefst. Alle Städte und Gemeinden in NRW und in ganz Deutschland sind mit
steigenden Flüchtlingszahlen konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hält der Rat fest:

1. Der Rat stellt fest, dass Dortmund als weltoffene und tolerante Stadt für eine
menschenrechtsorientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik steht und eintritt. Der Rat setzt sich dafür ein,
dass alle Menschen, die aus Not und wegen Verfolgung nach Dortmund kommen, eine
menschenwürdige Unterbringung und Versorgung und nicht zuletzt ein sorgfältiges und faires
Asylverfahren erhalten.

2. Der Rat wird allen Versuchen entschieden entgegentreten, die steigenden Flüchtlingszahlen
zu nutzen, um damit eine fremdenfeindliche Stimmung zu schüren.

3. Vor dem Hintergrund der erschütternden und menschenverachtenden Ereignisse in vielen Ländern
ist die Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger groß, Menschen in Not aufzunehmen und sie zu
unterstützen. Der Rat fordert Bund und Land auf, diese Bereitschaft mit notwendigen, zusätzlichen
finanziellen Unterstützungen für die Kommunen zu stärken.

4. Der Rat hält fest, dass Dortmund mit der Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen
in Hacheney, der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie der
kommunalen Unterbringung von Flüchtlingen in Grevendicksfeld bereits jetzt einen großen Beitrag zur
Bewältigung der Situation leistet. Der Rat dankt allen MitarbeiterInnen in der Flüchtlingshilfe bei der
Stadt und freien Trägern für ihr großes Engagement.

5. Die steigenden Flüchtlingszahlen führen dazu, dass die EAE in Hacheney fast täglich überbelegt
ist. Viele Menschen bleiben nur für wenige Stunden in der Einrichtung.
Der vorgesehene Ablauf der medizinischen Untersuchungen, der Asylantragsstellung und der
Verfahrensberatung in Ruhe und vor Ort ist nicht mehr möglich.
Der Rat hält fest, dass dieser Zustand weder für die Flüchtlinge, noch für die MitarbeiterInnen
zumutbar ist.

6. Nach öffentlicher Aussage des für die soziale Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge
zuständigen Unternehmens European Homecare sind die vorgeschrieben Standards und
Personalschlüssel im Moment nicht einzuhalten. Der Rat erwartet von der Verwaltung, umgehend
dafür zu sorgen, dass die mit EH vereinbarten und vorgeschriebenen Betreuungs- und
Versorgungsstandards im Sinne der Flüchtlinge umgesetzt werden.

7. Vor dem Hintergrund der Misshandlung von Flüchtlingen in den Einrichtungen in Burbach und
Siegen wird die Verwaltung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in Hacheney nur geprüftes
Sicherheitspersonal mit Führungszeugnis zum Schutz der Flüchtlinge eingesetzt wird.

8. Seit 2011 ist in NRW kein zusätzlicher regulärer Platz in der Erstaufnahme für AsylbewerberInnen
geschaffen worden. Gerade für Dortmund ist es wichtig, dass weitere Einrichtungen insbesondere im
Rheinland entstehen, damit Dortmund nicht mehr der bevorzugte, weil neben Bielefeld einzige
Anlaufpunkt ist. Das Land und insbesondere die zuständige Bezirksregierung Arnsberg werden
aufgefordert, dringend für die Schaffung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen zu sorgen.

9. Anfang September sind 450 Flüchtlinge aus der EAE in Hacheney unangemeldet in Bussen nach
Gießen weitergeschickt worden. Das hat in der dortigen EAE zu chaotischen Verhältnissen geführt.
Der Rat fordert die Verwaltung auf, bei allen notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
Organisationsfähigkeit der hiesigen EAE eine Weiterleitung von Flüchtlingen prinzipiell mit anderen
Behörden abgestimmt zu koordinieren.

10. Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung diejenigen Kommunen, die eine Landeseinrichtung
auf ihrem Gebiet betreiben und/ oder auch unbegleitete minderjährige Flüchtlingen in die Obhut der
Jugendhilfe nehmen, hinsichtlich der Zahl der kommunal aufzunehmenden Flüchtlinge entlastet.
Diese Hilfen reichen jedoch nicht aus. Die Landesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden
Kommunen zusätzlich zu unterstützen.

11. Der Rat schließt sich der Forderung des Deutschen Städtetages nach einem Sofortprogramm
von Bund und Ländern an, um die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen stärker zu entlasten.

12. Die momentanen Entwicklungen lassen erwarten, dass die Zahl der Flüchtlinge längerfristig
weiter steigen wird. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat die Verwaltung auf, schnellstmöglich eine
Kommunale Flüchtlingskonferenz einzuberufen. Daran sind neben den Akteuren der Flüchtlingshilfe
insbesondere die Wohnungsbauunternehmen, die Wohlfahrtsverbände sowie die Kirchen zu
beteiligen. Ziel einer solchen Konferenz muss es sein, Perspektiven für den zu erwartenden weiteren
Anstieg der Flüchtlingszahlen zu schaffen.

13. Die Bundesregierung muss die Situation in den Kommunen endlich ernst nehmen, statt mit immer
neuen Vorschlägen für Asylrechtsverschärfungen zu reagieren. Der Rat fordert die Bundesregierung
auf, eine Nationale Flüchtlingskonferenz unter Einbeziehung aller Ebenen einzuberufen.

14. Der Rat unterstützt die Landesregierung in ihrem Vorhaben, sich auf Bundesebene weiterhin für
die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen.
Damit würden die Kommunen bei den Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge
erheblich entlastet. Gleichzeitig würden die Flüchtlingsrechte gestärkt, der Zugang zu einer
ausreichenden medizinischen Versorgung ermöglicht sowie die Integrationsmöglichkeiten verbessert.

15. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, mehr Personal beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge einzustellen, damit Asylanträge zeitnah bearbeitet werden können.





StR’in Jägers gab einleitend einen Überblick über die Entwicklung der Strukturen bei der Aufnahme
von Flüchtlingen im Zuge des Asylkompromisses und erläuterte weiterhin das Verfahren bei Ankunft
von Asylsuchenden in den Einrichtungen für die Erstaufnahme von Asylbewerbern (EAE). Derzeit
existieren in Nordrhein-Westfalen (NRW) zwei Einrichtungen mit den Standorten Bielefeld und
Dortmund. Daneben unterhält das Land NRW diverse zentrale Unterbringungseinrichtungen und
mittlerweile weitere Notunterkünfte.

StR’in Jägers legte dar, dass die EAE in Dortmund-Hacheney u. a. durch den unvermindert
anhaltenden und ansteigenden Zustrom von Flüchtlingen seit Anfang August 2014 einer ständigen
und erheblichen Überbelegung ausgesetzt ist und berichtete mit Verweis auf die originäre
Zuständigkeit des Landes zu den von Seiten der Stadt Dortmund getroffenen Maßnahmen zum
Krisenmanagement.

Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Einsatz von Sicherheitsdiensten gab StR’in Jägers einen
Überblick über die bereits jetzt üblichen Standards in Dortmund bei der Auswahl von
Sicherheitsdiensten. Unabhängig davon, ob es sich um den Einsatz in der EAE oder ein Engagement
beim public viewing oder einer anderen Großveranstaltung handelt, sind erweiterte
Führungszeugnisse, polizeiliche Überprüfungen, etc. Voraussetzung.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den vorliegenden Antrag (Drucksache Nr.: 13814-
14-E3) seiner Fraktion und erklärte für seine Fraktion, dass die eingereichte o. a. Bitte um
Stellungnahme (Drucksache Nr.: 13814-14-E1) durch die Ausführungen von Frau StR’in Jägers als
beantwortet ansieht. Weiterhin sprach sich Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) dafür aus, den
Antrag seiner Fraktion (Drucksache Nr.: 13814-14-E3) zur Beratung in den Ausschuss für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Rm Goosmann (SPD) sprach sich unter Bezugnahme auf den vorliegenden gemeinsamen Antrag der
Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste u. a. für die Schaffung weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen
im Land NRW aus.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht das Land NRW in der Pflicht, für schnellstmögliche Abhilfe der
Zustände in der EAE zu sorgen.

Anlässlich der jüngsten Ereignisse in Essen und Burbach sprach sich Rm Karacakurtoglu (Die Linke &
Piraten) u. a. dafür aus, im Hinblick auf die Auswahl von Sicherheitsdiensten Vorschläge zur
Verbesserung der Situation im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden zu erarbeiten und erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion dahingehend,
dass die vorliegenden Anträge nicht weitgehend genug sind.

Rm Krause (CDU) ging u. a. auf die stetige Überschreitung der Kapazitätsgrenze in der EAE Hacheney
ein und verwies in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Landes zur Schaffung
weiterer Kapazitäten.

Rm Münch (FBI) erläuterte mit Verweis auf die Notwendigkeit, alle Möglichkeiten zu ergreifen um der
Situation Herr zu werden, sein Abstimmungsverhalten.

Im weiteren Verlauf erläuterten Rm Giemsch (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ihr
Abstimmungsverhalten.

Rm Garbe (AfD) sieht das Land in der Pflicht Geld und Personal zur Bewältigung der Situation und für
einer menschenwürdigen Behandlung der Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen.





Der Rat der Stadt stimmte dem gemeinsamen Antrag (Drucksache Nr.: 13814-14-E2) der
Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Thieme
(NPD) und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Giemsch (Die
Rechte) zu.

Der Rat der Stadt nahm die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und überwies die Vorlage und
den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13814-14-E3) zur weiteren
Beratung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden.“


Frau Stadträtin Jägers erläutert die aktuellen Zahlen der Fortschreibung „Belegung bzw. Überbelegung in Hacheney seit dem 01.08.2014“. Überbelegungen sind nicht auszuschließen und es gibt keine Möglichkeiten sie abzuwenden. Daher besteht nach wie vor die dringende Notwendigkeit weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen, um die Lasten gleichmäßig zu verteilen. Frau Stadträtin Jägers berichtet hierzu, dass die neue Einrichtung in Essen erst einmal nicht zustande kommt und evtl. in Bad Godesberg eine Einrichtung eröffnet wird

Weiterhin beschreibt Frau Stadträtin Jägers die personelle Situation in der EAE. In diesem Zusammenhang teilt sie mit, dass die Registrierung der ZAB um fünf Bebarbeitungsplätze erhöht wird, die 100 % refinanziert sind. Da diese Kräfte extern eingestellt werden, wird bis zum 03.11.2014 mit stadteigenem Personal ausgeholfen. Das Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes wird bautechnisch so ertüchtigt, dass die neuen Bearbeitungsplätze dort untergebracht werden können.

Frau Stadträtin Jägers informiert, dass beim Runden Tisch „Hacheney“ die Anwohnerbitte geäußert wurde, die Aufstellung des Röntgencontainers um ein paar Meter zu verschieben. Durch den Abriss der Reihenhäuser ist nun ein freier Blick der AnwohnerInnen in die Anlage möglich, der durch die Verschiebung des Containers verhindert wird. Diese Verschiebung wirft Mehrkosten auf. Die Finanzierung wird mit dem Land abgeklärt, um der Anwohnerbitte nachzukommen.

Zum Thema Anzeigen teilt Frau Stadträtin Jägers die in Dortmund angewandten Standards mit und erklärt, dass es im Zusammenhang mit Hacheney keinen Sachverhalt einer Gewichtung von Burbach gibt. Dies ist vom Innenausschuss und vom Landeskriminalamt bestätigt worden. Die Sicherheitsdienste werden durch die Stadt Dortmund sehr akribisch untersucht.

Bezüglich des Hinweises des Pfarrers aus dem Klinikum Nord werden beim Polizeipräsidenten die Daten angefordert. Die Anzeige ist datiert vom 18.05.2013. Zu diesem Vorgang kann derzeit noch keine Aussage getätigt werden.

Der Hinweis der Mitternachtsmission auf angebliche Prostitution aus der EAE ist direkt an die Staatsanwaltschaft und die Polizei übergeben worden. Das Landeskriminalamt hat diesbezüglich mitgeteilt, dass es keinen Hinweis auf einen solchen Vorwurf und einen solchen Zusammenhang gibt. Auch die Mitternachtsmission hat in einem persönlichen Gespräch verneint, dass es sich um Flüchtlinge handelt, die im Zusammenhang mit Dortmund stehen.

Rm Goosmann betont, dass er sehr bedauert, dass die Einrichtung in Essen zunächst nicht realisiert wird und setzt weitere Hoffnung auf Bad Godesberg. Er unterstreicht und wiederholt die Forderung nach weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen im Land. Er ist sehr froh darüber, dass die Bearbeitungsplätze gerade in der Registrierung erhöht werden, um auch den Transferverkehr zu minimieren.

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist Rm Goosmann davon ausgegangen, dass die Anträge der Fraktionen im Rat vom 02.10.2014 als eingebracht angesehen wurden. Die beschlossene Resolution im Rat soll verdeutlichen, wie die Thematik von der Politik in Dortmund bewertet wird.

Viele der 15 Punkte gehen Rm Goosmann zu weit, manche können nicht mitgetragen werden, so dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der SPD-Fraktion abgelehnt wird. Auch einer Einzelabstimmung wird nicht zugestimmt.

Rm Klausmeier merkt an, dass sie es gewundert hat, dass die Informationen erst durch den Innenminister die Stadt Dortmund erreicht hat. Aus ihrer Sicht hätten die Informationen die Stadt vorher erreichen müssen. Darüber hinaus weiß man in Dortmund nicht, welche Tragweite die Vorkommnisse haben.

Weiterhin merkt Rm Klausmeier an, dass sie sehr zufrieden mit der gemeinsamen Resolution ist. Aus Perspektive der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reicht diese aber nicht aus. Es muss eine strukturelle Veränderung geben. Um diese Strukturen zu ändern, wurde der Antrag mit 15 einzelnen Punkten erarbeitet, die sehr umfassend sind. Daher wird der Antrag aufrechterhalten, ggf. auch in Einzelabstimmungen.

Rm Weber sieht einen Großteil des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch die gemeinsam im Rat verabschiedete Resolution als abgearbeitet an und teilt mit, dass, sollte der Antrag aufrechterhalten bleiben, die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen wird.

Rm Reigl gibt ergänzende Erläuterungen zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten. Es ist ihnen ein Anliegen, dass diese unangenehmen Situationen für Flüchtlinge geklärt werden. Darüber hinaus werden sie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grünen zustimmen, hätten aber eigentlich gern einige sprachliche Änderungen.

Rm Noltemeyer stellt den mündlichen Antrag auf Einzelabstimmung der 15 Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hält die Punkte für wichtig, da sie aus ihrer Sicht das Thema voranbringen und mehr Zielkonkretisierung beinhalten und sieht z. B. die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz als wichtigen Punkt an, da es der Stadt Dortmund einen finanziellen Vorteil schaffen würde.

Rm Bohnhof bemerkt, dass abzuwarten ist, was bei den einzelnen Anzeigen herauskommt. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ist nach seiner Auffassung das Land in der Zuständigkeit. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht ihm zu weit. Es wäre durchaus kontraproduktiv jetzt noch einzelne Punkte zur verabschiedeten Resolution nachzuschieben. Daher wird Rm Bohnhof den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Auf die Nachfragen von Rm Goosmann teilt Frau Stadträtin Jägers mit, dass das Thema „Unregistrierte Flüchtlinge“ Aufgabe der Bezirksregierung ist. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Bezirksregierung die ZAB Bielefeld bitten wird, die anderen Einrichtungen zu besuchen, um den Status der Asylsuchenden zu klären. Es bestehen die Bemühungen, hier mehr Struktur zu schaffen.
Bezüglich der mobilen Registrierung ist man von Seiten der Stadt Dortmund sehr gespalten. Auch hier
muss eine gute Struktur vorhanden sein. Eine mobile Registrierung ist kompliziert und technisch
schwierig. Es ist daher vereinbart worden, in Unna-Massen eine eigene Registrierung aufzubauen.
Unna-Massen inklusive der Notunterkunft in Kamen mit insgesamt 1.000 Plätzen ist daher sozusagen
die mobile Einheit für die EAE Dortmund und wird von Dortmund aus bearbeitet.

Zu den Anmerkungen von Rm Klausmeier informiert Frau Stadträtin Jägers, dass Polizei und
Staatsanwaltschaften nicht einfach an die Stadt berichten, wenn eine Anzeige wegen Körperverletzung oder Nötigung eingeht. Frau Stadträtin Jägers möchte diesbezüglich eine Vereinbarung mit der Polizei treffen und sieht hier auch eine Befassung des Polizeibeirates mit dieser Thematik.





Zu den Nachfragen von Rm Zweier teilt Frau Stadträtin Jägers mit, dass für die neuen Bearbeitungsplätze in der Registrierung neue externe MitarbeiterInnen eingestellt werden. Zu der aufgeworfenen Frage, wie die Mitternachtsmission sich eine solche Presseinformation zum Thema „Zusammenhang EAE/Opfer von Menschenhandel“ erklärt, obwohl im persönlichen Gespräch ein solcher Zusammenhang verneint wurde, bittet Frau Stadträtin Jägers mit der Mitternachtsmission direkt Kontakt aufzunehmen.

Frau Siekmann teilt zu dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ausführlich die Transfermodalitäten mit. Die Zugänge zur EAE durch die Flüchtlinge sind sehr unterschiedlich. Es gibt keine Möglichkeit auf andere Bundesländer einzuwirken. Frau Siekmann schlägt vor, im Jour Fix-Kreis der drei ZABen, mit dem MIK und der Bezirksregierung dieses Thema anzusprechen. Ebenfalls wird das Ordnungsamt die DSW21 für diese Thematik sensibilisieren.

Rm Goosmann begrüßt den Verfahrensvorschlag und sieht den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als erledigt an. Er merkt zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterhin an, dass er der Argumentation von Rm Bohnhof zustimmt und sich gegen eine Einzelabstimmung verwehrt und der Antrag abgelehnt wird.

Rm Reigl stellt noch die Nachfrage, ob eine Möglichkeit der Sensibilisierung der DSW, von einem jeweiligen Beförderungsentgelt abzusehen, besteht.

Frau Siekmann sagt eine Kontaktaufnahme zur DSW21 zu.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden teilt die Fraktion Die Linke & Piraten mit, dass sie ihren Antrag zurückziehen.

Rm Reinbold verweist auch auf die im Rat verabschiedete Resolution. Er appelliert dafür, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wird und teilt mit, dass er ansonsten den Antrag ablehnen wird.

Der mündliche Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einzelabstimmung wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) abgelehnt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Verwaltungsvorlagen zur Kenntnis.


Anmerkung zur Niederschrift des Ordnungsamtes vom 24.10.2014:

„Im Jour Fix der ZABen mit der Bezirksregierung und dem MIK am 23.10.14 ist die Problematik der Fahrkarten wie vereinbart angesprochen worden. Ein Mitarbeiter aus dem MIK hat zugesagt, dieses Thema mit in das Innenministerium zu nehmen und geeignete Wege der Kommunikation mit den anderen Bundesländern zu eruieren.

Die DSW21 wird noch schriftlich um Sensibilisierung gebeten.“

Zu TOP 4.3
Sachstandsbericht Ombudsstelle für Bürgerinteressen und-initiativen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13375-14)



Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13375-14-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme zum TOP der Fraktion Die Linke & Piraten vom 17.10.2014 vor:

„Zu dem o. g. TOP bittet die Fraktion Die Linke & Piraten um eine Berichterstattung, wie die Arbeit der Ombudsstelle für Bürgerinteressen und - initiativen von Seiten der Bürgerinitiativen beurteilt wird.

Begründung:

In der Vorlage wird die Arbeit aus Verwaltungssicht dargestellt. Um die Arbeit der Ombudsstelle
in Gänze beurteilen zu können, ist die Beurteilung der Bürgerinitiativen notwendig.“


Rm Noltemeyer hält die Ombudsstelle für ein wichtiges Angebot. In der Verwaltungsvorlage wird das Thema youtube Videos (youtube Interviews) angesprochen. In diesem Zusammenhang fragt Rm Noltemeyer nach, ob es ein youtube Video der Ombudsstelle gibt oder eingerichtet werden soll, um auf diese Einrichtungen auch in den sozialen Medien hinzuweisen.

Frau Bonan weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Internetangebot der Stadt Dortmund aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe eingeschränkt ist. Das Abspielen von youtube Videos ist auf der Internetseite der Stadt Dortmund verboten. Hier wäre nur eine Verlinkung auf eine andere Internetseite, wie z. B. der Dortmund Agentur, möglich. Frau Bonan hält die sozialen Medien auch für ein wichtiges Instrument. Für den Masterplan Energiewende wird ein Social Media Konzept erarbeitet. Es ist zu überlegen, ob hier die Ombudsstelle mit einfließen kann.

Rm Goosmann begrüßt den Bericht der Ombudsstelle.

Rm Zweier bittet um Mitteilung, ob es Rückmeldungen von Seiten der Bürgerinitiativen gegenüber der Ombudsstelle gibt. Seiner Kenntnis nach sind die Rückmeldungen nicht immer wohlwollend.

Hierzu teilt Frau Bonan mit, dass es nicht Aufgabe der Ombudsstelle ist, persönliche Anliegen durchzusetzen, sondern zu koordinieren und zu informieren, um auch die Neutralität zu wahren. Es kommen durchaus auch kritische Anmerkungen, wofür Frau Bonan dankbar ist. Für einen solchen Austausch hat Frau Bonan auch Bürgercafés durchgeführt.

Rm Zweier teilt auf Nachfrage der Vorsitzenden mit, dass die Bitte um Stellungnahme ausreichend beantwortet ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht der Ombudsstelle für Bürgerinteressen und –initiativen zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Abschluss-/Tätigkeitsbericht des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) für den Zeitraum der Bürgerarbeit von 2011 bis 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13779-14)

Rm Goosmann sieht die Tätigkeit des Service- und Präsenzdienstes als erfolgreich an, z. B. in der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der BürgerInnen. Die Tätigkeit ist in den Haushaltsberatungen politisch zu bewerten.

Rm Noltemeyer ist aufgefallen, dass ein Großteil der Vorfälle den ruhenden Verkehr betrifft. Zielsetzung der Tätigkeit ist eine vermittelnde Dialogfunktion. Daher stellt sich für sie die Frage, ob das Ziel der Service- und Präsenzdienste erreicht wird.

Rm Weber fragt nach, ob es richtig ist, dass die Finanzierung bis 2016 gesichert ist.

Frau Siekmann teilt auf die Nachfrage von Herrn Rm Weber mit, dass die angesprochene Finanzierung bis 2016 auf die Ratsvorlage „Arbeitsmarktstrategie 2015“ zurückzuführen ist. Hier hat der Rat beschlossen, aus Finanzmitteln des Sozialamtes eine Teilfinanzierung sicherzustellen. Es sind 80 neue MitarbeiterInnen mit 39 Stunden pro Woche eingesetzt.

Die Nachfrage von Rm Noltemeyer, ob das Ziel der Service- und Präsenzdienste erreicht wurde, kann Frau Siekmann nur bejahen. Der Service- und Präsenzdienst deckt ein großes Feld im Bereich des Ordnungsamtes ab, z. B. auch bei Bombenfunden. Die Service- und Präsenzdienste sind die „Augen und Ohren“ vor Ort. Die tatsächliche weitergehende Sachbearbeitung von Beschwerden etc. erfolgt durch das Stammpersonal des Ordnungsamtes. Da die Service- und Präsenzdienste längere Zeit vor Ort arbeiten, kennen sie auch die Schwerpunkte der Bezirke und achten dabei auch auf klassische Dinge, wie z. B. Kfz-Angelegenheiten.

Rm Zweier stellt die Nachfrage, ob nicht geeignete Pausenräume des Personals des ruhenden Verkehrs genutzt werden können. Darüber hinaus verweist er auf die geringen Verdienste der Service- und Präsenzdienste und hält eine Anstellung der Menschen direkt bei der Stadt für sinnvoller.

Frau Siekmann informiert hierzu, dass gute Lösungen bezüglich der Aufenthaltsräume in jedem Stadtbezirk gefunden worden sind. Die Aufenthaltsräume der Verkehrsüberwachung befinden sich im Gebäude Olpe. Da sich der Service- und Präsenzdienst den ganzen Tag in den Stadtbezirken aufhält, wäre dies keine geeignete Lösung. Zur Entlohnung teilt Frau Siekmann mit, dass das Personal der Service- und Präsenzdienste MitarbeiterInnen des Trägers GFA (Gesellschaft der Förderung von Arbeitsverhältnissen) sind. Hier ist ein anderer Tarifvertrag angesetzt, als bei der Stadt Dortmund (TVöD). Es handelt sich um arbeitsmarktpolitische Instrumente und die ARGE hat die Berechnungen so erarbeitet, dass der Lebensunterhalt sichergestellt ist. Eine Anstellung bei der Stadt Dortmund ist gegeben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Abschluss-/Tätigkeitsbericht des Service- und Präsenzdienstes für den Zeitraum der Bürgerarbeit von 2011 bis 2014 zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessstationen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13263-14)

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die vorhandenen stationären analogen Geschwindigkeitsmessstellen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung mit einem Investitionsvolumen i. H. v. ca. 350.000,00 Euro umzurüsten.





Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 350.000 Euro bei der Investitionsfinanzstelle 32_00209020008 - Umrüstung digitale Messstationen - in Verbindung mit der Finanzposition 780 200 - Auszahlung für den Erwerb von unbeweglichen Vermögensgegenständen. Die Deckung erfolgt bei der Investitionsfinanzstelle 37_00217000218 - Digitaler Bündelfunk - in Verbindung mit der Finanzposition 780 500 - Auszahlung für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Dortmund den FB 19 mit der Durchführung des Vergabeverfahrens.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 45.068,13 Euro.

zu TOP 4.6
Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13236-14)

Herr Weber meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an und bittet die Verwaltungsvorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Rm Schnittker begrüßt die Verwaltungsvorlage und teilt mit, dass die SPD-Fraktion diese empfehlen würde, aber den Beratungsbedarf der CDU-Fraktion respektiert.

Rm Bohnhof teilt mit, dass auch er die Verwaltungsvorlage begrüßt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt den nachfolgenden Beschlussvorschlag an den Rat durchlaufen:

„Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.863.734 € die weitere Sanierungsplanung und Realisierung der Maßnahmenpakete A, B und C1 der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Auszahlungen für die Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24L01507084006, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014: 215.000 €
Haushaltsjahr 2015: 1.500.000 €
Haushaltsjahr 2016: 53.734 €
Gesamt: 1.768.734 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 95.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

In 2014 wurden für externe Planungen bereits Haushaltsmittel i. H. v. 160.000 € gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig verlagert.

Der Rat beschließt in 2014 weitere 55.000 € gem. § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe unter der Investitionsfinanzstelle 24_01507086000, Finanzposition 780200. Eine Budgetausweitung findet dadurch nicht statt.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.
Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.553.734 € zu Lasten der
Haushaltsjahre 2015 (1,5 Mio. €) bzw. 2016 (53.734 €). Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004, Finanzposition 780810.
Die Investition bedingt ab 2016 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 33.393,35 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei StA 65 (Auftrag 650138011000) im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff im Teilergebnisplan entsprechend zu berücksichtigen.

Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.
2. beschließt, zusätzlich einen Betrag i. H. v. 143.000 € zur Verfügung zu stellen, um die Sanierungsplanung und Realisierung des Maßnahmenpaketes C2 zu ermöglichen.
Aus Mitteln 2014 der Bezirksvertretung Lütgendortmund werden dafür Gelder i. H. v. 32.000 € unter der Investitionsfinanzstelle 3L_00159024404, Finanzposition 780800 zur Verfügung gestellt.
Für den verbleibenden Betrag i. H. v. 111.000 € erfolgt im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung für das Jahr 2015 nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen unter der Investitionsfinanzstelle 24L01507084006, Finanzposition 780800.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe des zusätzlichen Abschreibungsaufwandes von 3.575 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei StA 65 (Auftrag 650138011000) im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff im Teilergebnisplan entsprechend zu berücksichtigen.
3. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
4. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

Die für das Objekt Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund gebildeten Instandhaltungs- und Brandschutzrückstellung in Höhe von voraussichtlich 927.464,10 € werden zum 31.12.2014 aufgelöst.

Durch den Vorgang wird die Ergebnisrechnung 2014 mit voraussichtlich 927.464,10 € entlastet.“

zu TOP 4.7
Ergebnis Prüfauftrag Ordnungspartnerschaften (Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014 - Sitzung 11.02.2014)
Mündliche Berichterstattung
(Drucksache Nr.: 10803-13-E5)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Ratssitzung vom 12.12.2013 vor:



„Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E10)

11. Sicherheit und Ordnung:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, dass bei den Ordnungspartnerschaften eine dritte Schicht eingeführt wird, mit der dann ein 24-Stunden Dienst gewährleistet ist. Im Rahmen der Dienstplanung soll auf der einen Seite zwar weiterhin eine Schwerpunktsetzung in der Nordstadt stattfinden, andererseits sollen aber auch die übrigen 11 Stadtbezirke ausreichend Berücksichtigung finden im Konzept der Ordnungspartnerschaften. Die dazu benötigten weiteren 24 Mitarbeiter im Ordnungsamt werden im Rahmen des gesamtstädtischen Personalkörpers aufwandsneutral versetzt unter Verzicht auf eine Nachbesetzung in der bisherigen Verwendung. Die Verwaltung unterbreitet hierzu bis zum 2. Quartal 2014 Vorschläge, aus welchen Fachämtern die benötigten 24 zusätzlichen Ordnungspartnerschaften abgezogen werden können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen wird.“

Rm Krause begründete den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion.

Ein Grund für die gewünschte Aufstockung der Ordnungspartnerschaften sei, dass die Polizei sich aus dem Ordnungsrecht weitestgehend zurückgezogen habe, gleichwohl die Ordnung in den Stadtbezirken aufrecht erhalten bleiben müsse. Dies sei eine originäre Aufgabe der Kommunen. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei es möglich, aus dem bestehenden Personalkörper in Frage kommende Mitarbeiter/innen für die Aufgabe zu identifizieren und zu gewinnen. Auch in den städtischen Unternehmen stünde u. U. Personal für solche Aufgaben zur Verfügung. Die Einsatzbereiche, die einer 24-Stunden-Kontrolle bedürfen, seien vielfältig.

Rm Goosmann entgegnete, dass man einer sogenannten Stadtpolizei nicht zustimmen könne. Die SPD-Fraktion sei aber bereit, einem Prüfauftrag zuzustimmen, um dann nach Vorlage des Ergebnisses eine Abwägung vorzunehmen. Insbesondere der Begriff Ordnungspartnerschaften könne ja nur dann gelten, wenn sich auch die Polizei an die Vorgaben halte und entsprechendes Personal zur Verfügung stelle. Die sei bereits bei der letzten Aufstockung der Ordnungspartnerschaften nicht erfolgt. Auch hätten die bisherigen Erfahrungen bei der Besetzung der Stellen eher dahingehend ausgefallen, dass kein geeignetes Personal innerhalb der Verwaltung gefunden werden konnte und die Stellen extern besetzt werden mussten.

StR´in Jägers bestätige, dass es durchaus einen Bedarf gebe, die Ordnungspartnerschaften auch nachts einzusetzen. Insbesondere der Bereich der EAE, aber in den Sommermonaten auch der PHOENIX-See, seinen dafür nennenswerte Beispiele. Sie stimmte Rm Goosmann zu, dass mit einer Aufstockung des Personals der Ordnungspartnerschaften durch die Polizei nicht zu rechnen sei.
Zunächst gelte es aber auch, gemeinsam mit dem Personalrat die bestehende Dienstvereinbarung zu verändern und den 24-Stunden-Dienst darin aufzunehmen.
Das einzusetzende Personal müsse auch die entsprechenden Qualifikationen aufweisen bzw. erwerben, um der Aufgabe gerecht werden zu können.
Das Ergebnis der umfangreichen Prüfung werde dem Ausschuss vermutlich nach der Sommerpause vorgelegt werden können.

Bereits jetzt sei jedoch festzustellen, dass die Wahrnehmung der Vielzahl der Aufgaben, die an die Ordnungspartnerschaften übertragen werden, nur mit einem höheren Personal möglich sein wird.

Rm Noltemeyer hingegen bezeichnete eine Ausweitung der Ordnungspartnerschaften als kritisch. Die Eingriffsmöglichkeiten der Mitarbeiter/innen seinen ohne den entsprechenden Part der Polizei eher gering. Die finanziellen Mittel sollten eher für sozial-präventive Maßnahmen verwendet werden. Auch dürfe man die Polizei in diesem Bereich nicht aus der Verantwortung entlassen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeit zu prüfen, bei den Ordnungspartnerschaften eine dritte Schicht einzuführen, mit der dann ein 24-Stunden Dienst gewährleistet ist. Im Rahmen der Dienstplanung soll auf der einen Seite zwar weiterhin eine Schwerpunktsetzung in der Nordstadt stattfinden, andererseits sollen aber auch die übrigen 11 Stadtbezirke ausreichend Berücksichtigung finden im Konzept der Ordnungspartnerschaften. Die dazu benötigten weiteren 24 Mitarbeiter im Ordnungsamt sollen im Rahmen des gesamtstädtischen Personalkörpers aufwandsneutral versetzt werden unter Verzicht auf eine Nachbesetzung in der bisherigen Verwendung. Dabei ist auch zu berücksichtigen, aus welchen Fachämtern die benötigten 24 zusätzlichen Ordnungspartnerschaften abgezogen werden können.“


Frau Stadträtin Jägers teilt die aktuelle Situation im Bereich der Ordnungspartnerschaften mit und hält die Ordnungspartnerschaften für ein Erfolgsmodell. Jedoch wird im Hinblick auf die Einsparlisten der Vorschlag auf eine Reduzierung der Ordnungspartnerschaften in Form einer Verwaltungsvorlage erfolgen.

Rm Goosmann hält die Ordnungspartnerschaften für eine sehr gute Einrichtung und will sich im Rahmen der Haushaltsberatungen gegen eine Reduzierung einsetzen.

Rm Weber wird sich in den Haushaltsberatungen gegen eine Reduzierung aussprechen und zieht den Antrag der CDU-Fraktion zurück.



Christiane Krause Rm Daskalakis Christina Fichtenau
Vorsitzende Ausschussmitglied Schriftführerin