N i e d e r s c h r i f t



über die 15. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 14.06.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Pisula i. V. für Herrn RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Carl i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Herr RM Jostes
Frau RM Horitzky
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Herr RM Weber (15.00 - 16.50 Uhr) i. V. für Frau RM Krause
Frau RM Krause (ab 16.50 Uhr)
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Herr RM Wetter i. V. für Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Ucar

b) beratende Mitglieder
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Herr Hachmeyer-Isphording, 8/EA
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Stahl, Büro Fritschi Stahl & Baum, Düsseldorf


Der Auschussvorsitzende, Herrn RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Ollech benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des AUSW am 17.05.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phoenix West
- Ratsvorlage
2.2 Stadtkrone-Ost
Sachstandsbericht zum Stand der Bauleitplanung und zum Stand der Vermarktung
- Ausschussvorlage

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Unerlaubte Abfallbeseitigung im Dortmunder Stadtgebiet
- Ausschussvorlage
3.2 Untersuchung der Staubimmissionen im Ortsteil Kirchderne
- Ausschussvorlage
3.3 Kompensationsmanagement als Beitrag vorsorgeorientierter kommunaler Umweltplanung
hier: Veröffentlichung der Projektergebnisse
- Ausschussvorlage
3.4 - Radwanderwege und Landmarken -
Freizeit und Kunst an der Emscher und am Kanal
- Ausschussvorlage
3.5 3. Zwischenbericht zur Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes
(Stand: 31.12.1999)
- Ausschussvorlage

3.6 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder
- Ratsvorlage
3.7 Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker
Waldes
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Mündlicher Bericht über das Ergebnis des Werkstattverfahrens Stadtquartier Ost (Güterbahnhof und Thyssen-Klönne-Gelände)
4.2 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 119 - Oberkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre
- Ratsvorlage
4.3 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
- Ratsvorlage
4.4 Stadterneuerung; Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23
- Ratsvorlage
4.5 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße-
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.6 Verlängerung der U47 - Abschlussbericht über eine verkehrliche Untersuchung
- Ausschussvorlage
4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Veränderung des Planbereichs
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.8 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen im Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
- Ausschussvorlage
4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
II. Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches bei gleichzeitiger Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplanes Hom 237 für die reduzierten Bereiche;
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.10 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Hö 246 - Benninghofer Mark - und gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zum VEP Hö 246
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage
4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage


4.12 Bauleitplanung; Klarstellende Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
4.14 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage
4.15 Umbau der Immermannstraße
- Ausschussvorlage
4.16 Vorstellung der Planverfahren im Bereich der Wohnungsbauflächenentwicklung, die aktuell im Jahre 2000 bearbeitet werden.
- Ausschussvorlage
4.17 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich Canarisstraße, westlich Schäferkampstraße in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.18 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck
Integriertes Handlungskonzept
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.19 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Untermarkstraße in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.20 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ammerstraße im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette, nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.21 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage "Auf dem Kellerkamp" im Stadtbezirk Dortmund-Bodelschwingh, Ortsteil Mengede, nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.22 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.05.2000 mit der Bezeichnung "Zukunft der H-Bahn in Dortmund",
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2000 mit gleicher Bezeichnung

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses nach Abbruch des vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Peddenbrink 132 in Dortmund-Holthausen
- Bauvorhaben nach § 35 (2) und (4) BauGB -
- Ausschussvorlage
5.2 Vorbescheid für den Umbau und Erweiterung des Wohnhauses Spissenagelstraße 39 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
5.3 Antrag auf Umbau des Wohnhauses, Peddenbrink 22, Gemarkung Holthausen, Flur 2, Flurstück 51
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
5.4 Antrag auf Umbau des Wohnhauses, Ihlanden 16, Gemarkung Westerfilde, Flur 1, Flurstück 117
- Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

5.5 Vorbescheid für die Errichtung eines Cafés zur Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
5.6 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages
- Vergabe eines Gutachtens
- Ratsvorlage
5.7 Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern und einem Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Kirchhörder Berg
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 255 -
- Ausschussvorlage
5.8 Voranfrage für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes in Dortmund-Schüren (Stadtkrone-Ost), Westfalendamm/Freie-Vogel-Straße -
- Bauvorhaben nach § 33 Abs. 2 BauGB -
- Ausschussvorlage
5.9 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12/Lütge Brückstraße 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
- Ratsvorlage

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Verschwenkung der Lindenhorster Straße
- Ratsvorlage
8.2 Kanalbau Untermarkstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Auf dem Kellerkamp" in Dortmund-Bodelschwingh, Antragsteller: Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH
- Ausschussvorlage

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -
- Ratsvorlage






12.2 a) Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung und
b) Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 05.04.2000 sowie die Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung "Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" und den ergänzenden Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000)
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 28.03.2000 ist beigefügt.
- Auf die rechtliche Bewertung durch die Verwaltung vom 14.04.2000 wird verwiesen.

13. Angelegenheiten der Dezernate 6 und 7
13.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Vorlage eines Jahresarbeitsprogramms 2000/2001 für die Dezernate 6 und 7"

TOP 5.5 Vorbescheid für die Errichtung eines Cafés zur Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377, - Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), - Ausschussvorlage, wird von der Verwaltung zurückgezogen.

Die Verwaltung schlägt vor, die mit Nachversand am 08.06.2000 verschickte Ausschussvorlage Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede, Antragsteller: Behr + Partner GmbH in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem Vorschlag wird in der Sitzung nicht zugestimmt.

Am 17.05.2000 war bereits die Ratsvorlage Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung; II. Satzungsbeschluss, im AUSW behandelt worden. Aufgrund eines abweichenden Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch ist eine nochmalige Behandlung erforderlich. Der AUSW ist mit einer Erweiterung der TO als TOP 4.23 einverstanden.

Herr RM Tech bittet darum, TOP 3.6 Umweltpreis der Stadt Dortmund, - Änderung der Vergaberichtlinien, - Neuwahl der Jurymitglieder, - Ratsvorlage, von der Tagesordnung abzusetzen, weil die CDU-Fraktion die Jury-Mitglieder noch nicht benannt habe.

Gleichzeitig besteht Einigung darüber, die nachversandte Ausschussvorlage TOP 5.7 Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern und einem Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Kirchhörder Berg, - Bauvorhaben nach
§ 30 BauGB -, - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 255 - und die Ratsvorlage TOP 6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik nicht zu behandeln.


TOP 4.14 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde, - Ausschussvorlage, wird von der TO abgesetzt und TOP 4.16 Vorstellung der Planverfahren im Bereich der Wohnungsbauflächenentwicklung, die aktuell im Jahre 2000 bearbeitet werden,
- Ausschussvorlage, wird als eingebracht angesehen. Beide Vorlage werden in der Sitzung am 06.09.2000 behandelt.


Wegen Beratungsbedarfs werden die Ratsvorlage TOP 12.1 Unterstützung für die Stadtbezirke,
- Stadtbezirksmarketing -, und die vom Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesenen Anträge unter TOP 12.2 a) Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung und b) Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum abgesetzt und in der nächsten AUSW-Sitzung behandelt.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des AUSW am 17.05.2000

Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird mit der Änderung einstimmig genehmigt, dass auf Seite 12 der Niederschrift der erste Satz des Beschlusses zu TOP 4.5 "Modellprojekt "Nachhaltiges Bauen" in Dortmund" durch folgenden Satz ersetzt wird:
"Der AUSW lehnt mehrheitlich den Änderungsantrag, den letzten Satz des Beschlussvorschlages nicht zu beschließen, ab."

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Mündlicher Bericht über das Ergebnis des Werkstattverfahrens Stadtquartier Ost (Güterbahnhof und Thyssen-Klönne-Gelände)
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Mündlicher Bericht ... Werkstattverfahren Stadtquartier Ost"

Herr Scheuvens vom Planungsbüro Faltin Scheuvens Wachten stellt in einem Vortrag die wichtigsten Ergebnisse der Planungswerkstatt und der Beraterkommission Stadtquartier Ost vor. Aufgabe der Planungswerkstatt war es, ein gemeinsames und abgestimmtes Konzept für die Fläche des Güterbahnhofes und des Thyssen-Klönne-Geländes zu entwickeln. Diese Fläche hat annähernd die Größe der gesamten Dortmunder Innenstadt. Einbezogen wurden die Grundstücks-eigentümer, Politik, Verwaltung, Nachbarn und auch interessierte Bürger, um frühzeitigen Konsens erzielen zu können. Ein Wohnquartier mit innerstädtischen Qualitäten wird auf dieser Fläche geplant und ein strategisches Konzept entwickelt werden, u.a. soll autofreies Wohnen ermöglicht werden.

Herr RM Pisula stimmt den Planungen zu, sieht das Gelände aber nicht als Gebiet für autofreies Wohnen an und meint, dass eine Lösung ohne Parkplätze auf Widerstand treffen wird. Er hält es für ein "Filetstück", das für Versuche nicht geeignet sei.

Herr RM Tech erläutert den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr RM Krüger fordert die Verwaltung dazu auf, zum vorgetragenen Inhalt eine Vorlage zu fertigen. Er bittet um Klärung, inwieweit die Grundstücksverfügbarkeiten Planungskonzepte zulassen bzw. ob bestimmte Flächen bereits ausgeschlossen werden. Zudem fragt er nach, ob es Haushalte gibt, die autofreies Wohnen für interessant halten. Er weist auf den Antrag und die Forderung nach einer Machbarkeitsstudie hin.

Herr Scheuvens stellt dar, dass nicht alle Grundstücke kurzfristig verfügbar sind, ein Konzept über den verfügbaren Teil der Fläche ist vorab zu erstellen.

Herr Quittek macht darauf aufmerksam, dass ein Drittel aller Dortmunder Haushalte keinen Pkw haben, so dass ein Quartier mit autofreiem Wohnen Erfolg haben könnte. Außerdem sollte der Radweg, der an der Klönnestraße endet, über das Quartier weitergeführt werden.

Frau RM Gerszewski ist der Meinung, dass insbesondere in City-Nähe autofreies/autoarmes Wohnen geschaffen werden sollte.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass die Fläche aufgrund der Standortgüte und der Lage im Stadtgebiet ein "Filetstück" sei. Es ist eine Gesamtstrategie zu entwickeln, um alle Flächen im Besitz der Bahn AG einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Seines Erachtens weisen die Ergebnisse der Planungswerkstatt eine gute Grundlage für das weitere Verfahren nach.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2000:

1. Der AUSW bekundet seine Zustimmung zur Weiterverfolgung des Ziels, eine autofreie/autoarme Siedlung auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Ost zu realisieren.
2. Der AUSW beauftragt die Verwaltung, eine "standortspezifische Marktuntersuchung" mit dem Ziel in Auftrag zu geben
- das Interesse an autofreiem/autoarmen Wohnen auf dem Gelände des Güterbahnhofs Ost zu erfassen und hierfür geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen
- eine Spezifizierung der Wünsche im Hinblick auf die Definitionen autofreie/autoarme und stellplatzfreie Siedlung zu ermöglichen
- die entsprechenden Förderanträge vorzubereiten und zu stellen
- eine intensive Beteiligung der InteressentInnen an weiteren Verfahren zu ermöglichen.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West
- Ratsvorlage
- gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West"

Herr RM Drabig erläutert den gemeinsamen Antrag.

Herr RM Tech macht deutlich, dass er sich mit Realisierung der Planungen eine andere Qualität des Stadtbezirks Hörde erhofft.

Herr RM Knieling bittet darum, die Hörder Unternehmen, die sich in der Planungsphase engagiert haben, weiter mit einzubinden. Er sieht in der Entwicklungswerkstatt eine Chance für Hörde und hofft, dass der Denkmalschutz kein Hemmnis sein wird.

Herr Quittek erklärt aus der Sicht des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde, mit der Planung Phoenix West sei die Hoffnung verbunden, dass mit der Renaturierung des Emschersystems und der geplanten Entwicklung Phoenix Ost und West ein Biotopverbund mit hoher Qualität für die Grünordnung entstehen kann. Die Erweiterung des Westfalenparks sollte nicht die gleiche Intensität hinsichtlich Erholungsnutzung wie der Westfalenpark haben. Eine Verbindungs-achse vom Westfalen- zum Rombergpark und nach Osten zu Phoenix West scheint Herrn Quittek eine gute Möglichkeit, den Strukturwandel auch in diese Richtung voranzutreiben.

Herr StR Sierau weist auf konkrete Planungen hin, die das Gelände Phoenix West betreffen. Er stellt dar, dass der Entwurf Stege und Partner vorgezogen wird, weil dieser am ehesten mit Erweiterungsabsichten angrenzender Unternehmen umgehen kann. In den nächsten Gesprächen mit diesen Unternehmen wird dies zu klären sein. Zum Denkmalschutz erklärt er, dass bei Erhalt der Gebäude und Anlagen eine vernünftige Nutzung und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss.




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix-West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix-West":

"Der AUSW begrüßt die Möglichkeiten, die sich aus einer Entwicklung der Fläche Phoenix West für den Stadtteil Hörde, aber auch für die gesamte Stadt Dortmund ergeben.

Die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt bieten eine geeignete Basis für die weitere Beteiligung der durch das Planungswerksdezernat zu entwickelnden städtebaulichen Rahmenvorgaben.

Bei der Fläche Phoenix West handelt es sich um einen attraktiven Standort im östlichen Ruhrgebiet. Bei der Flächenentwicklung sollten neben dem Grundstückseigentümer und der Stadt Dortmund oder deren Vertreter solche Unternehmer beteiligt werden, die durch eigenes Invest und/oder die verbindliche Einwerbung von Investoren/Nutzern Engagement für Phoenix West deutlich machen.

Die örtlichen engagierten Unternehmen im Raum Hörde sollten auf jeden Fall in die Flächenentwicklung eingebunden werden."

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss in der durch den vorgenannten Antrag geänderten Fassung zu beschließen:

1. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde begrüßen die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und danken allen Mitwirkenden aus Bürgerschaft, Wirtschaft und Planung, insbesondere den externen Beteiligten, für ihre Mitarbeit und ihr großes Interesse.

2. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde befürworten die Entwicklung des Standortes Phoenix West mit einem modernen Wirtschaftstandort entsprechend dem in der Vorlage dargestelltem Nutzungskonzept. Sie unterstützen erste Investitionsvorhaben Dortmund Unternehmen sowie das überregionale Interesse der Wirtschaft an diesem Standort.

3. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde begrüßen die Beauftragung der Landesentwicklungs-gesellschaft (LEG) seitens der Landesregierung, die Ankaufsverhandlungen zur Aufnahme in den Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen für die Fläche Phoenix West mit der Thyssen Krupp AG (TK) zu beginnen.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung (WBF-DO), das Nutzungskonzept fortzuentwickeln und intensive Akquisition für entsprechende Standortansiedlungen zu betreiben.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung (Dez. 6) in Kooperation mit der ARGE PHOENIX (Arbeitsgemeinschaft Stadt, LEG, TK) auf der Grundlage der im "Korridor" beschriebenen Entwürfe, eine städtebauliche Facherörterung mit dem Ziel durchzuführen, für Phoenix West die zentralen Qualitätskriterien eines Zukunftsstandortes NRW zu benennen.

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf Stege und Partner mit seinen qualitativen Eckpunkten zur Grundlage der weiteren Arbeiten zu machen. Dabei geht der Rat davon aus, dass der Entwurf weitere Optimierungen erfährt und er hierüber unterrichtet wird.



7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den Partnern der bisherigen ARGE PHOENIX auf der Basis des skizzierten Entwicklermodells einen Vorschlag für die Gestaltung der Trägerschaft für die künftige Entwicklung des Standortes zu erarbeiten. Die Trägerschaft soll sicherstellen, dass eine Gesamtmodell der Nutzungsstruktur, der städtebaulichen Gestaltung und der Vermarktung für die Gesamtfläche vertraglich zwischen Eigentümer, Stadt und Trägerorganisationen festgelegt wird.


2.2 Stadtkrone-Ost
Sachstandsbericht zum Stand der Bauleitplanung und zum Stand der Vermarktung
- Ausschussvorlage

Auf die Frage des Herrn RM Jostes nach der Planung eines Kindergartens auf der nördlichen Seite der Fläche erklärt Herr StR Sierau, dass der Kindergarten eventuell auch neben dem ehemaligen Offizierscasino angesiedelt werden könnte. Dies wird noch geprüft.

Herr RM Tech weist darauf hin, dass nicht nur Schüren, sondern auch Hörde verkehrlich belastet werden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den beigefügten Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Unerlaubte Abfallbeseitigung im Dortmunder Stadtgebiet
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

3.2 Untersuchung der Staubimmissionen im Ortsteil Kirchderne
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

3.3 Kompensationsmanagement als Beitrag vorsorgeorientierter kommunaler Umweltplanung
hier: Veröffentlichung der Projektergebnisse
- Ausschussvorlage

Herr Quittek fordert, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes besser in den Grünzügen verortet werden sollten und kein Restflächen-management mehr betrieben wird.

Herr RM Krüger fragt, ob die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden, ob sie Bestand haben und ob sie nach mehreren Jahren wiederzufinden sind. Er bittet um Darstellung des Verfahrens im Zusammenhang mit der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in Bebauungs-plänen benannt werden.

Herr Grote erklärt, dass in der zweiten Jahreshälfte über den Stand bei den Ausgleichs- und Ersatzflächen im Ausschuss berichtet werden wird. Im Kataster sind derzeit ca. 500 ha Ausgleichs- und Ersatzfläche erfasst. Er hebt in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der Universität Dortmund hervor, die durch die Bundesstiftung Umwelt gefördert wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

3.4 - Radwanderwege und Landmarken -
Freizeit und Kunst an der Emscher und am Kanal
- Ausschussvorlage

Herr RM Harnisch regt an, an den Radwegen auch Ruhebänke aufzustellen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

3.5 3. Zwischenbericht zur Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes
(Stand: 31.12.1999)
- Ausschussvorlage

Frau RM Lührs wünscht sich ein schnelleres Vorgehen, einen größeren Umfang und Flächendeckung bei der Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes. Sie befürchtet, dass die Zielsetzung, bis 2005 die CO2-Emmissionen um 25 % zu vermindern, nicht erreicht werden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

3.6 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder
- Ratsvorlage
- Namensvorschlag der SPD-Fraktion vom 14.06.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen setzt diesen Punkt von der Tagesordnung ab und wird ihn in der nächsten AUSW-Sitzung am 06.09.2000 behandeln.

3.7 Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker Waldes
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.05.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
- nimmt den Bericht der Veraltung zur Kenntnis
- beauftragt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung, die unter Pkt. 3. genanten Maßnahmen zu realisieren und die erforderlichen Verfahren hierzu durchzuführen.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.2 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan Scha 119 - Oberkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße - für den in Punkt 1.1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich des Bebauungsplanes Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitz- straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

4.3 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 07.06.2000
- Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg"

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Tech bittet um Beachtung der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Er fordert dazu auf, den Willy-Brandt-Platz räumlich besser zu fassen.

Herr RM Krüger hat bei Vorstellung des Fritschi-Entwurfes auch keine Lösung für den Willy-Brandt-Platz erkennen können, dieser solle bei der Neugestaltung nicht übergangen werden. Die Tiefgarage verneint Herr RM Krüger auch weiterhin.

Frau RM Gerszewski ist mit Buchstabe A) des CDU-Antrages nicht einverstanden und schlägt vor, Buchstabe A) durch Punkt 5 des Bezirksvertretungsbeschlusses zu ersetzen.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Tiefgarage noch im Rahmen der Weiterbeauftragung der Entwurfsplanung überprüft wird. Anschließend geht er auf die einzelnen Punkte aus dem Bezirksvertretungsbeschluss ein. Punkt 1 wird aufgegriffen und Punkt 2 berücksichtigt. Zum 3. Punkt gibt er an, dass hierzu noch eine Diskussion stattfindet, zu Punkt 4 hält er fest, dass die Poller bleiben, zum 5. Punkt stellt er dar, dass eine Erhöhung des Niveaus keine zusätzliche Barriere entstehen lassen darf.




Zu Buchstabe D) des CDU-Antrages weist Herr StR Sierau auf das Gespräch am 21.06.2000 mit den Vereinigten Kirchenkreisen hin. Er sieht die Möglichkeit, Teilbereiche vorzuziehen, um mit Einzelmaß-nahmen vorab beginnen zu können.
Herr Quittek bittet mit Unterstützung der Frau RM Kröger-Brenner bei der weiteren Planung des Straßenzuges Kampstraße/Brüderweg und der Querung der Hansastraße um Berücksichtigung des Radverkehrs.

Herr StD Fehlemann erklärt, das bei der offenen Ausschreibung ein Radweg nicht vorgesehen war. Die Alleeköpfe erlauben dagegen das Fahrradfahren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus deren Sitzung am 07.06.2000 (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung des CDU-Antrages vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg" bei Streichung des Buchstaben A) (Anlage 2) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt dem Ergebnis der städtebaulichen Vorplanung zu.

2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Entwurfsplanung auf der Grundlage des Ergebnisses der Vorplanung erstellt werden soll.

3. Der Rat der Stadt beschließt, den Verfasser des preisgekrönten Wettbewerbsentwurfes und der Vorplanung (Architekten Prof. Fritschi, Stahl & Baum, Düsseldorf) mit der Entwurfsplanung zu beauftragen einschließlich der erforderlichen Hinzuziehung von Sonderfachleuten im Verlauf des Entwurfsprozesses.

Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0266 "Sanierungsgebiet City - Ausbau Kampstraße - Brüderweg" zur Verfügung.

4.4 Stadterneuerung; Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 25.05.2000

Herr RM Jostes spricht sich für die Übernahme des Punktes Erhalt der Parkplätze, die direkt am Gebäude sind, aus dem Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus.

Frau RM Gerszewski schlägt vor, dem Bezirksvertretungsbeschluss zu folgen und die Turnhalle durch die Initiative erhalten zu lassen. Parkplätze müssten ihres Erachtens im öffentlichen Raum zu finden sein.

Frau RM Kröger-Brenner folgt diesem Vorschlag und bittet gleichzeitig die Verwaltung, mit balou e. V. wegen der Detailplanung, z. B. des Eingangsbereichs, der Wege, Verbindung aufzunehmen. Sie hält die Turnhalle für renovierbar mit geringen Mitteln.

Herr StD Fehlemann plädiert für den Abriss der Turnhalle, da ein Café ohne Parkplätze nicht möglich ist und die Entscheidung dann auch zwischen Parkplätze und Turnhalle getroffen werden müsse.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Brackel vom 25.05.2000 wie folgt zu beschließen:



(Beschluss der Bezirksvertretung Brackel:
"Die Verwaltung wird aufgefordert, den Abriss der Turnhalle auf dem Gelände der alten Oberdorfschule zurückzustellen, bis definitiv geklärt ist, ob die Initiative, welche die Turnhalle weiterhin nutzen und erhalten will, hier ein schlüssiges Konzept vorlegen kann, welches den Erhalt mit politischer Unterstützung der BV Brackel gewährleistet.

Um zu verhindern, dass mit dem Beschluss zum Umbau des balou jetzt schon ein Abriss festgelegt wird, sollte dieser Abriss zunächst zurückgestellt werden.")

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte Vorhaben zur Kenntnis und beschließt:

1. Die Durchführung des Umbaus und der Gestaltungsmaßnahmen am Gebäude
einschl. der Außenanlagen und im Umfeld (öffentliche Flächen) der ehem. Oberdorf-Schule als Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortskern Brackel.

2. Mit der Maßnahme kann begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn vorliegt.

3. Die Finanzierung von 4.895.000,00 DM für die hochbautechnische Maßnahme und für die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt über den Wirtschaftsplan 2000 ff. des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund, in dem entsprechende Beträge bereits vorgesehen sind. Auch im kameralen Haushalt 2000 ff. sind entsprechende Investitionszuschüsse bereits veranschlagt.

4. Die Finanzierung der Gestaltung der öffentlichen Flächen i. H. v. 1.035.000,00 DM (Eigenanteil 207.000 DM) wird bei der Aufstellung des Haushaltes 2001 ff. beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 im Unterabschnitte 6300 veranschlagt. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

4.5 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße-
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 07.06.2000

Herr RM Krüger erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Vorlage nicht mitgetragen wird. Er verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Mengede und bittet darum, den Beschlussvorschlag um den Zusatz aus der Bezirksvertretung Mengede zu ergänzen.

Herr Wilde stellt dar, dass der Bebauungsplan Mg 155 im Bereich der Hansemannsiedlung liegt. Bezogen auf diese Siedlung gibt es einen Vertrag zwischen der Stadt Dortmund und der VEBA, der im März 1998 im AUSW beschlossen wurde. Dieser Vertrag regelt Neubau-, Modernisierungs- und Abrissmaßnahmen in der Hansemannsiedlung mit der Viterra. Im Vertrag ist keine zeitliche Reihenfolge zwischen der Eugen-Richter-Straße und der Donarstraße vereinbart worden. Herr Wilde empfiehlt, keine Reihenfolge zu beschließen, da dies nicht dem damaligen Vertrag entspricht. Zudem ist im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 155 eine zeitliche Folge enthalten bis wann die Viterra die Baumaßnahme Donarstraße durchgeführt haben muss. Eine Abhängigkeit zur Maßnahme Eugen-Richter-Straße würde diesem Vertrag widersprechen. Die Empfehlung der Verwaltung lautet daher, dem Beschluss der Bezirksvertretung Mengede nicht zu folgen.

Herr RM Harnisch trägt im Namen der SPD-Fraktion die Vorlage mit. Er fragt welche Folgen es für den Bebauungsplan Mg 155 habe, wenn dem Bezirksvertretungsbeschluss gefolgt wird.

Herr Wilde gibt an, dass der in 1998 abgeschlossene Vertrag Regelungen über verschiedene Bauabschnitte trifft. Die Viterra arbeitet zur Zeit den Vertrag ab und für die Stadt gibt es keine Notwendigkeit der Beanstandung. Sollte dem Beschluss der Bezirksvertretung gefolgt werden, so wird die Stadt Dortmund vertragsbrüchig.

Herr RM Krüger sieht für die Gremien die Möglichkeit, im Rahmen eines Abwägungsprozesses die Nachverdichtung der Eugen-Richter-Straße als Maßgabe vor der Donarstraße zu formulieren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zu folgen und die Vorlage dahingehend zu ergänzen, dass mit dem 6. Bauabschnitt erst dann begonnen werden kann, wenn die Eugen-Richter-Straße fertiggestellt sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt

I. nimmt Kenntnis vom unter Punkt 1.8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der
nach § 3 Abs. 1 des Beaugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 231 -1) durchgeführten
Bürgerbeteiligung zur Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Mg 155 - südlich Donarstraße -

II. beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion, den Beschluss vom 02.06.1999 zur Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 155 hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das and Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

III. stimmt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 20.04.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

4.6 Verlängerung der U47
- Abschlussbericht über eine verkehrliche Untersuchung
- Ausschussvorlage

Herr RM Zuch gibt zur Niederschrift: "Die Bahntrasse U 47 darf bei der Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck zu keiner Einengung einer ausgewogenen Planung führen, z. B. der in der Vorplanung entwickelte Marsbruchplatz am Endhaltepunkt der U 47 darf einer Beibehaltung der Trasse nicht zum Opfer fallen."

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis der Untersuchung zur Verlängerung der Stadtbahnstrecke 82 (U 47) vom Ortskern Aplerbeck zum Bahnhof Aplerbeck-Süd zur Kenntnis. Er beauftragt einstimmig die Verwaltung, Vorsorge zu treffen für eine Umsetzung der Maßnahme, die Maßnahme selbst derzeit aber nicht zu realisieren.

4.7 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Veränderung des Planbereichs
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt einstimmig, seinen Beschluss vom 11.12.1996 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - zu verändern und den Geltungsbereich nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023

II. stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In W 119 - Rosemeyerstraße - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich der Begründung vom 10. Mai 2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

4.8 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen im Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig für das Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser" in der Großsiedlung Scharnhorst-Ost die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen.

4.9 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
II. Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches bei gleichzeitiger Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplanes Hom 237 für die reduzierten Bereiche;
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass hier der Stellplatzdruck deutlich wird. Er gibt zu bedenken, dass der Stellplatzsituation durch das Einführen von Firmentickets Rechnung getragen werden könnte.

Beschluss:
Der AUSW beschließt mit Mehrheit bei einer Gegenstimme wie folgt:




I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 - Blumenacker - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.o7.1994 (GV NW, S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 - Blumenacker - um die nachfolgenden Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern.

- Reduzierung um den Bereich westlich der g4rundstücke Emil-Figge-Straße 87 und
Heinrich-Hertz-Straße 6,
- Reduzierung und Erweiterung am Nordrand des Änderungsbereiches in Anpassung an den geplanten 6-spurigen Ausbau der B 1.

Der Bebauungsplan Hom 237 soll für die reduzierten Bereiche aufgehoben werden.

Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten
Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 - Blumenacker - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 17.05.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

4.10 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Hö 246 - Benninghofer Mark - und gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zum VEP Hö 246
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 13.06.2000

Herr RM Knieling stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu. Leider hat sich seiner Meinung nach die ursprünglich vorgesehene Planung verändert. Er fordert die Verwaltung zur Prüfung auf, ob wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs, der von der Langen Heed auf die Benninghofer Straße fließt, durch eine erneute Ausbauplanung der Kreuzung Bennighofer/Wittbräucker Straße eine Entlastung der Benninghofer Straße erreicht werden kann.

Herr RM Knieling bittet um Prüfung des zweiten Punktes des Bezirksvertretungsbeschlusses. Das angesprochene Grundstück liegt in einem Bebauungsplan. Werde es in den VEP Hö 246 aufgenommen, so sieht Herr RM Knieling die Gefahr, dass über einen Schleichweg eine Verbindung aus dem Bebauungsgebiet zur Wittbräucker Straße erfolgt. Diese Verbindung sollte seines Erachtens unterbunden werden.

Herr RM Knieling und Herr RM Tech bitten um Prüfung, ob die von der Bezirksvertretung Hörde gewünschten Änderungen möglich sind.

Herr RM Tech gibt die Zustimmung zur Vorlage im Namen der SPD-Fraktion und meint, dass auch die verkehrliche Mehrbelastung noch getragen werden kann.

Herr RM Jung gibt an, dass die Festsetzung der Firsthöhe, wie in der Vorlage dargestellt, unklar lasse, wie die Firsthöhe gemessen wird. Es gibt die Möglichkeit, die Geschossigkeit festzusetzen und zusätzlich - damit eine bestimmte Höhe nicht überschritten wird - eine maximale Firsthöhe über Oberkante Erdgeschoss festzulegen. Abgestellt auf das Geländeniveau muss dieses Geländeniveau definiert werden. Herr RM Jung schlägt vor, die Geschossigkeit mit 1 festzusetzen und eine Festsetzung bezüglich der Höhe mit dem Fixpunkt Oberfläche Erdgeschoss festzulegen.

Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde - bittet darum, den laut Vorlage erstellten landschaftlichen Fachbeitrag immer beizufügen. Er erklärt, dass es sich bei dem Gebiet um einen Ausläufer des Niederhofener Holzes handelt und somit nicht um einen reinen Innenbereich. Er erhebt Bedenken gegen die Bebauung.

Herr RM Knieling macht deutlich, dass das Gebiet rundum bebaut sei. Es gebe eine starke Bebauung als Barriere an der Langen und auch der Kurzen Heed, die an den Niederhofener Wald grenzt.

Herr Wilde stellt dar, dass die Baunutzungsverordnung grundsätzlich zulässt, auf die Geschosszahl zu verzichten. Die festgesetzte Firsthöhe in Verbindung mit der Dachneigung lässt im Erscheinungsbild nur Gebäude zwischen ein und zwei Geschossen zu, so dass hier die Festsetzung der Geschosszahl überflüssig ist. Das Problem mit der Firsthöhe ist bekannt. Er schlägt vor, den Vorschlag des Herrn RM Jung zu prüfen. Ziel ist es, vom Erscheinungsbild her nur Gebäude entsprechend der Nachbar-bebauung, die maximal zweigeschossig sind, entstehen zu lassen. Die vorgesehene Festsetzung soll im Mittel sogar ein Meter weniger Höhe als die bestehende Bebauung haben. Da jetzt die Offenlegung folgen müsste, wird zunächst eine Überprüfung der Angelegenheit erfolgen, so dass nach der Sommerpause der Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246 erneut vorgelegt werden kann.

Herr StR Sierau sagt eine Modifizierung der Vorlage zu.

4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 13.06.2000

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Br 166 - Ortskern Asseln - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl.
III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen im Rahmen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 24.05.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der betroffenen Bürger).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

4.12 Bauleitplanung; Klarstellende Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Lü 152 - Indupark - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, s. 2141, BGBl. III/FNA 213- 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

4.13 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier. I. Änderungsbeschluss
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den
Bebauungsplan Lü 121 - Zeche Oespel - in Form einer Textsatzung für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S.
2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschießt einstimmig, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

4.14 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.06.2000

Beschluss:
Der AUSW setzt den Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung ab.

4.15 Umbau der Immermannstraße
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Entwurf zur Umgestaltung der Immermannstraße zu.


Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Ausbauplanung zu erstellen und die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der MIP-Fortschreibung sicherzustellen.

4.16 Vorstellung der Planverfahren im Bereich der Wohnungsbauflächenentwicklung, die
aktuell im Jahre 2000 bearbeitet werden.
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Die Vorlage gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des AUSW am 06.09.2000 behandelt. .

4.17 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich Canarisstraße, westlich Schäferkampstraße in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 13.06.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage für den Bereich südlich der Canarisstraße, westlich der Schäferkampstraße in Dortmund-Aplerbeck auf der Grundlage des Planungsvorschlages vom 30.11.1999 (zuletzt geändert am 07.07.2000) zur Kenntnis.

4.18 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck
Integriertes Handlungskonzept
- Vorlage an die Bezirksvertretung
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 13.06.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das integrierte Handlungskonzept zur Stadterneuerung des Ortskernes Aplerbeck zur Kenntnis.

4.19 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Untermarkstraße in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den endgültigen Ausbau der Untermarkstraße in Dortmund-Aplerbeck auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 02.06.1999, zuletzt geändert am 04.04.2000, zur Kenntnis.

4.20 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ammerstraße im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette, nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 07.06.2000

Herr RM Krüger fragt nach, ob die Anbindung über die Ammerstraße nicht ausreicht. Er schlägt vor, die Anbindung über die Käthe-Kollwitz-Straße durch Pfosten so abzugrenzen, dass sie nur durch Rettungsfahrzeuge genutzt werden kann.

Herr Wilde weist auf den gleichlautenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede hin. Er meint, dass man diesem Vorschlag folgen könne.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ammerstraße im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette, auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 09.05.2000 zur Kenntnis.

4.21 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage "Auf dem Kellerkamp" im Stadtbezirk Dortmund-Bodelschwingh, Ortsteil Mengede, nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 07.06.2000

Herr RM Harnisch weist auf den Zusammenhang dieser Vorlage zur unter TOP 8.3 geführten Vorlage "Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Auf dem Kellerkamp" in Dortmund-Bodelschwingh, Antragsteller: Beta Eigen-heim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH, -Ausschuss- vorlage- und den Bezirksvertre-tungsbeschluss hin. Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung sollte die Verwaltung vorab prüfen, ob eine andere Erschließung möglich sei.

Herr StD Fehlemann stellt heraus, dass er für die Erschließungsanlage "Auf dem Kellerkamp" in Dortmund-Bodelschwingh keine räumliche Alternative sehe.

Herr Wilde stellt dar, dass der Bezirksvertretungsbeschluss vor dem Hintergrund der Schulwegsicherung erfolgt ist. Nach dem Bau der Stichstraße werden voraussichtlich bis zu 25 Wohneinheiten dort sein. Die Schulwegsicherung kann hier kaum in Frage gestellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage "Auf dem Kellerkamp" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 10.04.2000 zur Kenntnis.

4.22 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.05.2000 mit der Bezeichnung "Zukunft der H-Bahn in Dortmund"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2000 mit gleicher Bezeichnung

Herr RM Tech erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Steiner verdeutlicht, dass die H-Bahn das einzige behinderten-/rollstuhlgerechte Verkehrsmittel, das auch über Aufzüge zugänglich sei, darstellt. Bei einer Erweiterung sollte auf Behindertengerechtheit und Barrierefreiheit geachtet werden.

Herr RM Jostes hält eine gute Verknüpfung zwischen dem alten und dem neuen System für sehr wichtig. Er bittet die Verwaltung um einen Zwischenbericht über den derzeitigen Planungsstand.

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass die H-Bahn zu den teuersten Verkehrsmitteln gehört, die es in Dortmund gibt. Er hält einen weiteren Ausbau der H-Bahn nicht für richtig.

Herr StR Sierau sieht den Antrag als einen Beitrag dazu, an dieser Stelle das vorhandene Verkehrs-system weiterzuentwickeln. Zur Frage des Herrn RM Jostes erklärt Herr StR Sierau, dass es einen planfestgestellten Bereich Richtung Technologiezentrum gebe, der im Ausbauplan des Landes enthalten ist. Die H-Bahn-Gesellschaft prüft derzeitig die Möglichkeiten, aus Sicht des Landes werden voraussichtlich die Mittel bereitgestellt. Von Dortmunder Seite muss ein Konsens für den Ausbau erzielt werden. Die Frage nach der Technik ist mit der Fa. System zu besprechen. Herr StR Sierau spricht sich für eine Erweiterung des vorhandenen Netzes und die Verknüpfung mit den Verkehrsmitteln anderer Verkehrsträger aus. Aus Sicht der H-Bahn-Gesellschaft und der Dortmunder Stadtwerke würde eine Erweiterung voraussichtlich mitgemacht werden.

Herr RM Drabig macht auf die Effizienzsteigerungen bei der Stadtbahn im Vergleich zu Straßenbahnen und Bussen früher aufmerksam. Bisher sind Betriebsverluste bei diesem komplexen und komfortablen System der H-Bahn entstanden. Bei Fortführung des Konzeptes könnte ein technologischer Schub erreicht werden. Er stellt als Möglichkeit dar, die an den Wochenenden freien Parkplätze des Technologieparks und an der Universität dazu zu nutzen, einen Shuttle-Verkehr mit einer H-Bahn-Ergänzung Richtung Westfalenhalle/Innenstadt zu entwickeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt mit der Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion die Verwaltung, alle realistischen und finanzierbaren Verlängerungs- bzw. Ausbaumöglichkeiten für die H-Bahn in Zusammenarbeit mit der Dortmund H-Bahn GmbH zu prüfen, zu bewerten und dem Ausschuss zu weiteren politischen Entscheidungen vorzulegen.

Dabei sind nach Möglichkeit alle Verlängerungsoptionen, die sich bereits in fortgeschrittenem Planungsstadium befinden, mit Priorität zu behandeln und aufzuzeigen. Bei der H-Bahn handelt es sich um ein ideales und futuristisch anmutendes Ergänzungssystem, das den ÖPNV in Dortmund entscheidend stärken und das Oberzentrum Dortmund mit einer noch leistungsfähigeren Verkehrsinfrastruktur versehen würde. Diese bemerkenswert moderne Verkehrstechnologie wird auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten interessante Akzente setzen können. Dies sollte gefördert und mit Nachdruck verfolgt werden.

4.23 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 - Vogelpothsweg -
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 06.06.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 23.07.1999 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10. zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.04.2000 der Änderungen Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).







5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses nach Abbruch des vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Peddenbrink 132 in Dortmund-Holthausen
- Bauvorhaben nach § 35 (2) und (4) BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

5.2 Vorbescheid für den Umbau und Erweiterung des Wohnhauses Spissenagelstraße 39 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

5.3 Antrag auf Umbau des Wohnhauses, Peddenbrink 22, Gemarkung Holthausen, Flur 2, Flurstück 51
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Bauantrag positiv zu bescheiden, zur Kenntnis.

5.4 Antrag auf Umbau des Wohnhauses, Ihlanden 16, Gemarkung Westerfilde, Flur 1, Flurstück 117
- Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

5.5 Vorbescheid für die Errichtung eines Cafés zur Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Die Vorlage ist zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen worden.

5.6 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages
- Vergabe eines Gutachtens
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem Westhellweg-Ostenhellweg aufzustellen und den dazu gehörigen Planungsauftrag auszuschreiben und zu vergeben.

5.7 Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern und einem Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Kirchhörder Berg
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 255 -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW vertagt zu Beginn der Sitzung diesen Tagesordnungspunkt und sieht ihn für die Sitzung am 06.09.2000 vor.

5.8 Voranfrage für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes in Dortmund-Schüren (Stadtkrone-Ost), Westfalendamm/Freie-Vogel-Straße -
- Bauvorhaben nach § 33 Abs. 2 BauGB -
- Ausschussvorlage

Herr StR Sierau verdeutlicht im Interesse des Bauherrn die Dringlichkeit der Vorlage, der Investor hat ein großes Interesse an einer schnellen Entscheidung.

Herr RM Drabig erklärt, dass die Bauvoranfrage wichtig für die erforderliche Fortführung der Planungen im Bereich der Stadtkrone-Ost ist.
Herr RM Tech hält das Objekt sowohl stadtwirtschaftlich als auch für die Arbeitsplätze und auch von der Qualität der Architektur für gut.

Herr StR Sierau stellt dar, dass das Bauvorhaben in einem Qualifizierungsverfahren entwickelt wurde. Das Konzept sieht eine Abschottung zur Straße hin vor und lässt zu, dass eine Realisierung nach und nach ohne Qualitätsverlust erfolgt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die durch die Verwaltung
vorgestellten Bauvorhaben zur Kenntnis.

5.9 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12/Lütge Brückstraße 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen setzt diesen Punkt von der Tagesordnung ab.


7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 - unbesetzt -



8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Verschwenkung der Lindenhorster Straße
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Verlegung der Lindenhorster Str. beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Mio. DM die Durchführung des 1. Bauabschnitts (von Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 16,0 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 1.000.000,-- DM
Ausgaben 2001 2.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 10.000.000,-- DM
Ausgaben 2003 3.000.000,-- DM

Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

8.2 Kanalbau Untermarkstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Hauptausschuss beschließt den Kanalbau Untermarkstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.327.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Haushaltsstelle 7000 9511 0701 wie folgt vorgesehen:

finanziert bis Ende 1999: 27.000,-- DM
Ausgaben 2000 = 800.000,-- DM
Ausgaben 2001 = 1.500.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 1.000.000,-- DM

8.3 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Auf dem Kellerkamp" in Dortmund-Bodelschwingh, Antragsteller: Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 07.06.2000

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Bodelschwingh - Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Auf dem Kellerkamp" einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 17.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH übertragen.


9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 - unbesetzt -


12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

12.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -
- Ratsvorlage

Beschluss:
Wegen Beratungsbedarfs wird dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt und für eine Behandlung in der AUSW-Sitzung am 06.09.2000 vorgesehen.

12.2 a) Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung und
b) Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 05.04.2000 sowie die Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung "Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" und den ergänzenden Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000)
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 28.03.2000 ist beigefügt.
- Auf die rechtliche Bewertung durch die Verwaltung vom 14.04.2000 wird verwiesen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt diesen Tagesordnungspunkt und sieht ihn für die Sitzung am 06.09.2000 vor.

13. Angelegenheiten der Dezernate 6 und 7

13.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Vorlage eines Jahresarbeitsprogramms 2000/2001 für die Dezernate 6 und 7"

Herr StR Sierau gibt an, dass es die Absicht des Verwaltungsvorstandes ist, Verwaltungsverein-barungen zwischen den Fachbereichen und den Dezernenten abzuschließen. Mit Schreiben vom 14.06.2000 sind den Fraktionsgeschäftsstellen die Entwürfe der Verwaltungsvereinbarungen, die noch zu überarbeiten und zu aktualisieren sind, zugeleitet worden.

Bitte Hinweis beachten (s. u.)!


Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Herr RM Jung schließt als Vorsitzender die öffentliche Sitzung um 18.40 Uhr.



J u n g O l l e c h S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Hinweis zu TOP 13.1:

Auszug aus der genehmigten Niederschrift der 17. öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.09.2000:

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.06.2000

Die Niederschrift wird mit der Änderung einstimmig genehmigt, dass auf Seite 25, TOP 13.1 der letzte Satz wie folgt ersetzt wird:

Mit Schreiben vom 14.06.2000 sind dem Vorsitzenden des AUSW die Entwürfe der Verwaltungsvereinbarung, die noch zu überarbeiten und zu aktualisieren sind, zur Weiterleitung an die Geschäftsstellen der drei Fraktionen zugegangen.

N i e d e r s c h r i f t



über die 15. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 14.06.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Pisula i. V. für Herrn RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Carl i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Herr RM Jostes
Frau RM Horitzky
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Herr RM Weber (15.00 - 16.50 Uhr) i. V. für Frau RM Krause
Frau RM Krause (ab 16.50 Uhr)
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch

Herr RM Wetter i. V. für Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Wegener
Herr s. E. Ucar

b) beratende Mitglieder
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Herr Hachmeyer-Isphording, 8/EA
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Stahl, Büro Fritschi Stahl & Baum, Düsseldorf


Der Auschussvorsitzende, Herrn RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Ollech benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäss §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des AUSW am 17.05.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phoenix West
- Ratsvorlage
2.2 Stadtkrone-Ost
Sachstandsbericht zum Stand der Bauleitplanung und zum Stand der Vermarktung
- Ausschussvorlage

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Unerlaubte Abfallbeseitigung im Dortmunder Stadtgebiet
- Ausschussvorlage
3.2 Untersuchung der Staubimmissionen im Ortsteil Kirchderne
- Ausschussvorlage
3.3 Kompensationsmanagement als Beitrag vorsorgeorientierter kommunaler Umweltplanung
hier: Veröffentlichung der Projektergebnisse
- Ausschussvorlage
3.4 - Radwanderwege und Landmarken -
Freizeit und Kunst an der Emscher und am Kanal
- Ausschussvorlage
3.5 3. Zwischenbericht zur Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes
(Stand: 31.12.1999)
- Ausschussvorlage

3.6 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder
- Ratsvorlage
3.7 Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker
Waldes
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Mündlicher Bericht über das Ergebnis des Werkstattverfahrens Stadtquartier Ost (Güterbahnhof und Thyssen-Klönne-Gelände)
4.2 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 119 - Oberkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre
- Ratsvorlage
4.3 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
- Ratsvorlage
4.4 Stadterneuerung; Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23
- Ratsvorlage
4.5 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße-
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.6 Verlängerung der U47 - Abschlussbericht über eine verkehrliche Untersuchung
- Ausschussvorlage
4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Veränderung des Planbereichs
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.8 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen im Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
- Ausschussvorlage
4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
II. Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches bei gleichzeitiger Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplanes Hom 237 für die reduzierten Bereiche;
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.10 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Hö 246 - Benninghofer Mark - und gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zum VEP Hö 246
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage
4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage


4.12 Bauleitplanung; Klarstellende Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.13 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
4.14 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage
4.15 Umbau der Immermannstraße
- Ausschussvorlage
4.16 Vorstellung der Planverfahren im Bereich der Wohnungsbauflächenentwicklung, die aktuell im Jahre 2000 bearbeitet werden.
- Ausschussvorlage
4.17 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich Canarisstraße, westlich Schäferkampstraße in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.18 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck
Integriertes Handlungskonzept
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.19 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Untermarkstraße in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.20 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ammerstraße im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette, nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.21 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage "Auf dem Kellerkamp" im Stadtbezirk Dortmund-Bodelschwingh, Ortsteil Mengede, nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
4.22 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.05.2000 mit der Bezeichnung "Zukunft der H-Bahn in Dortmund",
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2000 mit gleicher Bezeichnung

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses nach Abbruch des vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Peddenbrink 132 in Dortmund-Holthausen
- Bauvorhaben nach § 35 (2) und (4) BauGB -
- Ausschussvorlage
5.2 Vorbescheid für den Umbau und Erweiterung des Wohnhauses Spissenagelstraße 39 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
5.3 Antrag auf Umbau des Wohnhauses, Peddenbrink 22, Gemarkung Holthausen, Flur 2, Flurstück 51
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
5.4 Antrag auf Umbau des Wohnhauses, Ihlanden 16, Gemarkung Westerfilde, Flur 1, Flurstück 117
- Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

5.5 Vorbescheid für die Errichtung eines Cafés zur Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage
5.6 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages
- Vergabe eines Gutachtens
- Ratsvorlage
5.7 Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern und einem Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Kirchhörder Berg
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 255 -
- Ausschussvorlage
5.8 Voranfrage für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes in Dortmund-Schüren (Stadtkrone-Ost), Westfalendamm/Freie-Vogel-Straße -
- Bauvorhaben nach § 33 Abs. 2 BauGB -
- Ausschussvorlage
5.9 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12/Lütge Brückstraße 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
- Ratsvorlage

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Verschwenkung der Lindenhorster Straße
- Ratsvorlage
8.2 Kanalbau Untermarkstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
8.3 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Auf dem Kellerkamp" in Dortmund-Bodelschwingh, Antragsteller: Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH
- Ausschussvorlage

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -
- Ratsvorlage






12.2 a) Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung und
b) Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 05.04.2000 sowie die Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung "Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" und den ergänzenden Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000)
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 28.03.2000 ist beigefügt.
- Auf die rechtliche Bewertung durch die Verwaltung vom 14.04.2000 wird verwiesen.

13. Angelegenheiten der Dezernate 6 und 7
13.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Vorlage eines Jahresarbeitsprogramms 2000/2001 für die Dezernate 6 und 7"

TOP 5.5 Vorbescheid für die Errichtung eines Cafés zur Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377, - Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), - Ausschussvorlage, wird von der Verwaltung zurückgezogen.

Die Verwaltung schlägt vor, die mit Nachversand am 08.06.2000 verschickte Ausschussvorlage Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südöstlich der Rittershofer Straße in Dortmund-Mengede, Antragsteller: Behr + Partner GmbH in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem Vorschlag wird in der Sitzung nicht zugestimmt.

Am 17.05.2000 war bereits die Ratsvorlage Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, hier: I. Beifügung einer aktualisierten Begründung; II. Satzungsbeschluss, im AUSW behandelt worden. Aufgrund eines abweichenden Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch ist eine nochmalige Behandlung erforderlich. Der AUSW ist mit einer Erweiterung der TO als TOP 4.23 einverstanden.

Herr RM Tech bittet darum, TOP 3.6 Umweltpreis der Stadt Dortmund, - Änderung der Vergaberichtlinien, - Neuwahl der Jurymitglieder, - Ratsvorlage, von der Tagesordnung abzusetzen, weil die CDU-Fraktion die Jury-Mitglieder noch nicht benannt habe.

Gleichzeitig besteht Einigung darüber, die nachversandte Ausschussvorlage TOP 5.7 Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern und einem Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Kirchhörder Berg, - Bauvorhaben nach
§ 30 BauGB -, - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 255 -
und die Ratsvorlage TOP 6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik nicht zu behandeln.

TOP 4.14 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde, - Ausschussvorlage, wird von der TO abgesetzt und TOP 4.16 Vorstellung der Planverfahren im Bereich der Wohnungsbauflächenentwicklung, die aktuell im Jahre 2000 bearbeitet werden,
- Ausschussvorlage,
wird als eingebracht angesehen. Beide Vorlage werden in der Sitzung am 06.09.2000 behandelt.

Wegen Beratungsbedarfs werden die Ratsvorlage TOP 12.1 Unterstützung für die Stadtbezirke,
- Stadtbezirksmarketing -, und die vom Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesenen Anträge unter TOP 12.2 a) Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung und b) Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum abgesetzt und in der nächsten AUSW-Sitzung behandelt.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des AUSW am 17.05.2000

Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird mit der Änderung einstimmig genehmigt, dass auf Seite 12 der Niederschrift der erste Satz des Beschlusses zu TOP 4.5 "Modellprojekt "Nachhaltiges Bauen" in Dortmund" durch folgenden Satz ersetzt wird:
"Der AUSW lehnt mehrheitlich den Änderungsantrag, den letzten Satz des Beschlussvorschlages nicht zu beschließen, ab."

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Mündlicher Bericht über das Ergebnis des Werkstattverfahrens Stadtquartier Ost (Güterbahnhof und Thyssen-Klönne-Gelände)
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Mündlicher Bericht ... Werkstattverfahren Stadtquartier Ost"

Herr Scheuvens vom Planungsbüro Faltin Scheuvens Wachten stellt in einem Vortrag die wichtigsten Ergebnisse der Planungswerkstatt und der Beraterkommission Stadtquartier Ost vor. Aufgabe der Planungswerkstatt war es, ein gemeinsames und abgestimmtes Konzept für die Fläche des Güterbahnhofes und des Thyssen-Klönne-Geländes zu entwickeln. Diese Fläche hat annähernd die Größe der gesamten Dortmunder Innenstadt. Einbezogen wurden die Grundstücks-eigentümer, Politik, Verwaltung, Nachbarn und auch interessierte Bürger, um frühzeitigen Konsens erzielen zu können. Ein Wohnquartier mit innerstädtischen Qualitäten wird auf dieser Fläche geplant und ein strategisches Konzept entwickelt werden, u.a. soll autofreies Wohnen ermöglicht werden.

Herr RM Pisula stimmt den Planungen zu, sieht das Gelände aber nicht als Gebiet für autofreies Wohnen an und meint, dass eine Lösung ohne Parkplätze auf Widerstand treffen wird. Er hält es für ein "Filetstück", das für Versuche nicht geeignet sei.

Herr RM Tech erläutert den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr RM Krüger fordert die Verwaltung dazu auf, zum vorgetragenen Inhalt eine Vorlage zu fertigen. Er bittet um Klärung, inwieweit die Grundstücksverfügbarkeiten Planungskonzepte zulassen bzw. ob bestimmte Flächen bereits ausgeschlossen werden. Zudem fragt er nach, ob es Haushalte gibt, die autofreies Wohnen für interessant halten. Er weist auf den Antrag und die Forderung nach einer Machbarkeitsstudie hin.

Herr Scheuvens stellt dar, dass nicht alle Grundstücke kurzfristig verfügbar sind, ein Konzept über den verfügbaren Teil der Fläche ist vorab zu erstellen.

Herr Quittek macht darauf aufmerksam, dass ein Drittel aller Dortmunder Haushalte keinen Pkw haben, so dass ein Quartier mit autofreiem Wohnen Erfolg haben könnte. Außerdem sollte der Radweg, der an der Klönnestraße endet, über das Quartier weitergeführt werden.

Frau RM Gerszewski ist der Meinung, dass insbesondere in City-Nähe autofreies/autoarmes Wohnen geschaffen werden sollte.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass die Fläche aufgrund der Standortgüte und der Lage im Stadtgebiet ein "Filetstück" sei. Es ist eine Gesamtstrategie zu entwickeln, um alle Flächen im Besitz der Bahn AG einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Seines Erachtens weisen die Ergebnisse der Planungswerkstatt eine gute Grundlage für das weitere Verfahren nach.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2000:

1. Der AUSW bekundet seine Zustimmung zur Weiterverfolgung des Ziels, eine autofreie/autoarme Siedlung auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Ost zu realisieren.
2. Der AUSW beauftragt die Verwaltung, eine "standortspezifische Marktuntersuchung" mit dem Ziel in Auftrag zu geben
- das Interesse an autofreiem/autoarmen Wohnen auf dem Gelände des Güterbahnhofs Ost zu erfassen und hierfür geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen
- eine Spezifizierung der Wünsche im Hinblick auf die Definitionen autofreie/autoarme und stellplatzfreie Siedlung zu ermöglichen
- die entsprechenden Förderanträge vorzubereiten und zu stellen
- eine intensive Beteiligung der InteressentInnen an weiteren Verfahren zu ermöglichen.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West
- Ratsvorlage
- gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix West"

Herr RM Drabig erläutert den gemeinsamen Antrag.

Herr RM Tech macht deutlich, dass er sich mit Realisierung der Planungen eine andere Qualität des Stadtbezirks Hörde erhofft.

Herr RM Knieling bittet darum, die Hörder Unternehmen, die sich in der Planungsphase engagiert haben, weiter mit einzubinden. Er sieht in der Entwicklungswerkstatt eine Chance für Hörde und hofft, dass der Denkmalschutz kein Hemmnis sein wird.

Herr Quittek erklärt aus der Sicht des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde, mit der Planung Phoenix West sei die Hoffnung verbunden, dass mit der Renaturierung des Emschersystems und der geplanten Entwicklung Phoenix Ost und West ein Biotopverbund mit hoher Qualität für die Grünordnung entstehen kann. Die Erweiterung des Westfalenparks sollte nicht die gleiche Intensität hinsichtlich Erholungsnutzung wie der Westfalenpark haben. Eine Verbindungs-achse vom Westfalen- zum Rombergpark und nach Osten zu Phoenix West scheint Herrn Quittek eine gute Möglichkeit, den Strukturwandel auch in diese Richtung voranzutreiben.

Herr StR Sierau weist auf konkrete Planungen hin, die das Gelände Phoenix West betreffen. Er stellt dar, dass der Entwurf Stege und Partner vorgezogen wird, weil dieser am ehesten mit Erweiterungsabsichten angrenzender Unternehmen umgehen kann. In den nächsten Gesprächen mit diesen Unternehmen wird dies zu klären sein. Zum Denkmalschutz erklärt er, dass bei Erhalt der Gebäude und Anlagen eine vernünftige Nutzung und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss.




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix-West und weiteres Arbeitsverfahren zur Entwicklung der Fläche Phoenix-West":

"Der AUSW begrüßt die Möglichkeiten, die sich aus einer Entwicklung der Fläche Phoenix West für den Stadtteil Hörde, aber auch für die gesamte Stadt Dortmund ergeben.

Die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt bieten eine geeignete Basis für die weitere Beteiligung der durch das Planungswerksdezernat zu entwickelnden städtebaulichen Rahmenvorgaben.

Bei der Fläche Phoenix West handelt es sich um einen attraktiven Standort im östlichen Ruhrgebiet. Bei der Flächenentwicklung sollten neben dem Grundstückseigentümer und der Stadt Dortmund oder deren Vertreter solche Unternehmer beteiligt werden, die durch eigenes Invest und/oder die verbindliche Einwerbung von Investoren/Nutzern Engagement für Phoenix West deutlich machen.

Die örtlichen engagierten Unternehmen im Raum Hörde sollten auf jeden Fall in die Flächenentwicklung eingebunden werden."

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss in der durch den vorgenannten Antrag geänderten Fassung zu beschließen:

1. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde begrüßen die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix West und danken allen Mitwirkenden aus Bürgerschaft, Wirtschaft und Planung, insbesondere den externen Beteiligten, für ihre Mitarbeit und ihr großes Interesse.

2. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde befürworten die Entwicklung des Standortes Phoenix West mit einem modernen Wirtschaftstandort entsprechend dem in der Vorlage dargestelltem Nutzungskonzept. Sie unterstützen erste Investitionsvorhaben Dortmund Unternehmen sowie das überregionale Interesse der Wirtschaft an diesem Standort.

3. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde begrüßen die Beauftragung der Landesentwicklungs-gesellschaft (LEG) seitens der Landesregierung, die Ankaufsverhandlungen zur Aufnahme in den Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen für die Fläche Phoenix West mit der Thyssen Krupp AG (TK) zu beginnen.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung (WBF-DO), das Nutzungskonzept fortzuentwickeln und intensive Akquisition für entsprechende Standortansiedlungen zu betreiben.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung (Dez. 6) in Kooperation mit der ARGE PHOENIX (Arbeitsgemeinschaft Stadt, LEG, TK) auf der Grundlage der im "Korridor" beschriebenen Entwürfe, eine städtebauliche Facherörterung mit dem Ziel durchzuführen, für Phoenix West die zentralen Qualitätskriterien eines Zukunftsstandortes NRW zu benennen.

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf Stege und Partner mit seinen qualitativen Eckpunkten zur Grundlage der weiteren Arbeiten zu machen. Dabei geht der Rat davon aus, dass der Entwurf weitere Optimierungen erfährt und er hierüber unterrichtet wird.



7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den Partnern der bisherigen ARGE PHOENIX auf der Basis des skizzierten Entwicklermodells einen Vorschlag für die Gestaltung der Trägerschaft für die künftige Entwicklung des Standortes zu erarbeiten. Die Trägerschaft soll sicherstellen, dass eine Gesamtmodell der Nutzungsstruktur, der städtebaulichen Gestaltung und der Vermarktung für die Gesamtfläche vertraglich zwischen Eigentümer, Stadt und Trägerorganisationen festgelegt wird.


2.2 Stadtkrone-Ost
Sachstandsbericht zum Stand der Bauleitplanung und zum Stand der Vermarktung
- Ausschussvorlage

Auf die Frage des Herrn RM Jostes nach der Planung eines Kindergartens auf der nördlichen Seite der Fläche erklärt Herr StR Sierau, dass der Kindergarten eventuell auch neben dem ehemaligen Offizierscasino angesiedelt werden könnte. Dies wird noch geprüft.

Herr RM Tech weist darauf hin, dass nicht nur Schüren, sondern auch Hörde verkehrlich belastet werden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den beigefügten Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Unerlaubte Abfallbeseitigung im Dortmunder Stadtgebiet
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

3.2 Untersuchung der Staubimmissionen im Ortsteil Kirchderne
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

3.3 Kompensationsmanagement als Beitrag vorsorgeorientierter kommunaler Umweltplanung
hier: Veröffentlichung der Projektergebnisse
- Ausschussvorlage

Herr Quittek fordert, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes besser in den Grünzügen verortet werden sollten und kein Restflächen-management mehr betrieben wird.

Herr RM Krüger fragt, ob die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden, ob sie Bestand haben und ob sie nach mehreren Jahren wiederzufinden sind. Er bittet um Darstellung des Verfahrens im Zusammenhang mit der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in Bebauungs-plänen benannt werden.

Herr Grote erklärt, dass in der zweiten Jahreshälfte über den Stand bei den Ausgleichs- und Ersatzflächen im Ausschuss berichtet werden wird. Im Kataster sind derzeit ca. 500 ha Ausgleichs- und Ersatzfläche erfasst. Er hebt in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der Universität Dortmund hervor, die durch die Bundesstiftung Umwelt gefördert wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

3.4 - Radwanderwege und Landmarken -
Freizeit und Kunst an der Emscher und am Kanal
- Ausschussvorlage

Herr RM Harnisch regt an, an den Radwegen auch Ruhebänke aufzustellen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

3.5 3. Zwischenbericht zur Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes
(Stand: 31.12.1999)
- Ausschussvorlage

Frau RM Lührs wünscht sich ein schnelleres Vorgehen, einen größeren Umfang und Flächendeckung bei der Umsetzung des Energieversorgungskonzeptes. Sie befürchtet, dass die Zielsetzung, bis 2005 die CO2-Emmissionen um 25 % zu vermindern, nicht erreicht werden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

3.6 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder
- Ratsvorlage
- Namensvorschlag der SPD-Fraktion vom 14.06.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen setzt diesen Punkt von der Tagesordnung ab und wird ihn in der nächsten AUSW-Sitzung am 06.09.2000 behandeln.

3.7 Maßnahmen der Landschaftspflege und des Artenschutzes im Bereich des Aplerbecker Waldes
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.05.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
- nimmt den Bericht der Veraltung zur Kenntnis
- beauftragt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung, die unter Pkt. 3. genanten Maßnahmen zu realisieren und die erforderlichen Verfahren hierzu durchzuführen.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.2 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan Scha 119 - Oberkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße - für den in Punkt 1.1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich des Bebauungsplanes Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitz- straße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

4.3 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 07.06.2000
- Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg"

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Tech bittet um Beachtung der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt-West. Er fordert dazu auf, den Willy-Brandt-Platz räumlich besser zu fassen.

Herr RM Krüger hat bei Vorstellung des Fritschi-Entwurfes auch keine Lösung für den Willy-Brandt-Platz erkennen können, dieser solle bei der Neugestaltung nicht übergangen werden. Die Tiefgarage verneint Herr RM Krüger auch weiterhin.

Frau RM Gerszewski ist mit Buchstabe A) des CDU-Antrages nicht einverstanden und schlägt vor, Buchstabe A) durch Punkt 5 des Bezirksvertretungsbeschlusses zu ersetzen.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Tiefgarage noch im Rahmen der Weiterbeauftragung der Entwurfsplanung überprüft wird. Anschließend geht er auf die einzelnen Punkte aus dem Bezirksvertretungsbeschluss ein. Punkt 1 wird aufgegriffen und Punkt 2 berücksichtigt. Zum 3. Punkt gibt er an, dass hierzu noch eine Diskussion stattfindet, zu Punkt 4 hält er fest, dass die Poller bleiben, zum 5. Punkt stellt er dar, dass eine Erhöhung des Niveaus keine zusätzliche Barriere entstehen lassen darf.




Zu Buchstabe D) des CDU-Antrages weist Herr StR Sierau auf das Gespräch am 21.06.2000 mit den Vereinigten Kirchenkreisen hin. Er sieht die Möglichkeit, Teilbereiche vorzuziehen, um mit Einzelmaß-nahmen vorab beginnen zu können.
Herr Quittek bittet mit Unterstützung der Frau RM Kröger-Brenner bei der weiteren Planung des Straßenzuges Kampstraße/Brüderweg und der Querung der Hansastraße um Berücksichtigung des Radverkehrs.

Herr StD Fehlemann erklärt, das bei der offenen Ausschreibung ein Radweg nicht vorgesehen war. Die Alleeköpfe erlauben dagegen das Fahrradfahren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus deren Sitzung am 07.06.2000 (Anlage 1) sowie unter Berücksichtigung des CDU-Antrages vom 14.06.2000 mit der Bezeichnung "Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg" bei Streichung des Buchstaben A) (Anlage 2) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt dem Ergebnis der städtebaulichen Vorplanung zu.

2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Entwurfsplanung auf der Grundlage des Ergebnisses der Vorplanung erstellt werden soll.

3. Der Rat der Stadt beschließt, den Verfasser des preisgekrönten Wettbewerbsentwurfes und der Vorplanung (Architekten Prof. Fritschi, Stahl & Baum, Düsseldorf) mit der Entwurfsplanung zu beauftragen einschließlich der erforderlichen Hinzuziehung von Sonderfachleuten im Verlauf des Entwurfsprozesses.

Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0266 "Sanierungsgebiet City - Ausbau Kampstraße - Brüderweg" zur Verfügung.

4.4 Stadterneuerung; Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in Dortmund-Brackel, Oberdorfstraße 23
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 25.05.2000

Herr RM Jostes spricht sich für die Übernahme des Punktes Erhalt der Parkplätze, die direkt am Gebäude sind, aus dem Auszug der Bezirksvertretung Brackel aus.

Frau RM Gerszewski schlägt vor, dem Bezirksvertretungsbeschluss zu folgen und die Turnhalle durch die Initiative erhalten zu lassen. Parkplätze müssten ihres Erachtens im öffentlichen Raum zu finden sein.

Frau RM Kröger-Brenner folgt diesem Vorschlag und bittet gleichzeitig die Verwaltung, mit balou e. V. wegen der Detailplanung, z. B. des Eingangsbereichs, der Wege, Verbindung aufzunehmen. Sie hält die Turnhalle für renovierbar mit geringen Mitteln.

Herr StD Fehlemann plädiert für den Abriss der Turnhalle, da ein Café ohne Parkplätze nicht möglich ist und die Entscheidung dann auch zwischen Parkplätze und Turnhalle getroffen werden müsse.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Brackel vom 25.05.2000 wie folgt zu beschließen:



(Beschluss der Bezirksvertretung Brackel:
"Die Verwaltung wird aufgefordert, den Abriss der Turnhalle auf dem Gelände der alten Oberdorfschule zurückzustellen, bis definitiv geklärt ist, ob die Initiative, welche die Turnhalle weiterhin nutzen und erhalten will, hier ein schlüssiges Konzept vorlegen kann, welches den Erhalt mit politischer Unterstützung der BV Brackel gewährleistet.

Um zu verhindern, dass mit dem Beschluss zum Umbau des balou jetzt schon ein Abriss festgelegt wird, sollte dieser Abriss zunächst zurückgestellt werden.")

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte Vorhaben zur Kenntnis und beschließt:

1. Die Durchführung des Umbaus und der Gestaltungsmaßnahmen am Gebäude
einschl. der Außenanlagen und im Umfeld (öffentliche Flächen) der ehem. Oberdorf-Schule als Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortskern Brackel.

2. Mit der Maßnahme kann begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn vorliegt.

3. Die Finanzierung von 4.895.000,00 DM für die hochbautechnische Maßnahme und für die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt über den Wirtschaftsplan 2000 ff. des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund, in dem entsprechende Beträge bereits vorgesehen sind. Auch im kameralen Haushalt 2000 ff. sind entsprechende Investitionszuschüsse bereits veranschlagt.

4. Die Finanzierung der Gestaltung der öffentlichen Flächen i. H. v. 1.035.000,00 DM (Eigenanteil 207.000 DM) wird bei der Aufstellung des Haushaltes 2001 ff. beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 im Unterabschnitte 6300 veranschlagt. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

4.5 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße-
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 07.06.2000

Herr RM Krüger erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Vorlage nicht mitgetragen wird. Er verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Mengede und bittet darum, den Beschlussvorschlag um den Zusatz aus der Bezirksvertretung Mengede zu ergänzen.

Herr Wilde stellt dar, dass der Bebauungsplan Mg 155 im Bereich der Hansemannsiedlung liegt. Bezogen auf diese Siedlung gibt es einen Vertrag zwischen der Stadt Dortmund und der VEBA, der im März 1998 im AUSW beschlossen wurde. Dieser Vertrag regelt Neubau-, Modernisierungs- und Abrissmaßnahmen in der Hansemannsiedlung mit der Viterra. Im Vertrag ist keine zeitliche Reihenfolge zwischen der Eugen-Richter-Straße und der Donarstraße vereinbart worden. Herr Wilde empfiehlt, keine Reihenfolge zu beschließen, da dies nicht dem damaligen Vertrag entspricht. Zudem ist im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 155 eine zeitliche Folge enthalten bis wann die Viterra die Baumaßnahme Donarstraße durchgeführt haben muss. Eine Abhängigkeit zur Maßnahme Eugen-Richter-Straße würde diesem Vertrag widersprechen. Die Empfehlung der Verwaltung lautet daher, dem Beschluss der Bezirksvertretung Mengede nicht zu folgen.

Herr RM Harnisch trägt im Namen der SPD-Fraktion die Vorlage mit. Er fragt welche Folgen es für den Bebauungsplan Mg 155 habe, wenn dem Bezirksvertretungsbeschluss gefolgt wird.

Herr Wilde gibt an, dass der in 1998 abgeschlossene Vertrag Regelungen über verschiedene Bauabschnitte trifft. Die Viterra arbeitet zur Zeit den Vertrag ab und für die Stadt gibt es keine Notwendigkeit der Beanstandung. Sollte dem Beschluss der Bezirksvertretung gefolgt werden, so wird die Stadt Dortmund vertragsbrüchig.

Herr RM Krüger sieht für die Gremien die Möglichkeit, im Rahmen eines Abwägungsprozesses die Nachverdichtung der Eugen-Richter-Straße als Maßgabe vor der Donarstraße zu formulieren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zu folgen und die Vorlage dahingehend zu ergänzen, dass mit dem 6. Bauabschnitt erst dann begonnen werden kann, wenn die Eugen-Richter-Straße fertiggestellt sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt

I. nimmt Kenntnis vom unter Punkt 1.8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der
nach § 3 Abs. 1 des Beaugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 231 -1) durchgeführten
Bürgerbeteiligung zur Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Mg 155 - südlich Donarstraße -

II. beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion, den Beschluss vom 02.06.1999 zur Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 155 hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das and Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

III. stimmt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 20.04.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

4.6 Verlängerung der U47
- Abschlussbericht über eine verkehrliche Untersuchung
- Ausschussvorlage

Herr RM Zuch gibt zur Niederschrift: "Die Bahntrasse U 47 darf bei der Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck zu keiner Einengung einer ausgewogenen Planung führen, z. B. der in der Vorplanung entwickelte Marsbruchplatz am Endhaltepunkt der U 47 darf einer Beibehaltung der Trasse nicht zum Opfer fallen."

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis der Untersuchung zur Verlängerung der Stadtbahnstrecke 82 (U 47) vom Ortskern Aplerbeck zum Bahnhof Aplerbeck-Süd zur Kenntnis. Er beauftragt einstimmig die Verwaltung, Vorsorge zu treffen für eine Umsetzung der Maßnahme, die Maßnahme selbst derzeit aber nicht zu realisieren.

4.7 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 - Rosemeyerstraße -
hier: I. Veränderung des Planbereichs
II. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt einstimmig, seinen Beschluss vom 11.12.1996 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - zu verändern und den Geltungsbereich nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023

II. stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In W 119 - Rosemeyerstraße - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich der Begründung vom 10. Mai 2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

4.8 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Sachstand und weiteres Vorgehen im Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig für das Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser" in der Großsiedlung Scharnhorst-Ost die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen.

4.9 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
II. Reduzierung und Erweiterung des Änderungsbereiches bei gleichzeitiger Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplanes Hom 237 für die reduzierten Bereiche;
III. Offenlegungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass hier der Stellplatzdruck deutlich wird. Er gibt zu bedenken, dass der Stellplatzsituation durch das Einführen von Firmentickets Rechnung getragen werden könnte.

Beschluss:
Der AUSW beschließt mit Mehrheit bei einer Gegenstimme wie folgt:




I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 - Blumenacker - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.o7.1994 (GV NW, S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 - Blumenacker - um die nachfolgenden Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern.

- Reduzierung um den Bereich westlich der g4rundstücke Emil-Figge-Straße 87 und
Heinrich-Hertz-Straße 6,
- Reduzierung und Erweiterung am Nordrand des Änderungsbereiches in Anpassung an den geplanten 6-spurigen Ausbau der B 1.

Der Bebauungsplan Hom 237 soll für die reduzierten Bereiche aufgehoben werden.

Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten
Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 - Blumenacker - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 17.05.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

4.10 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Hö 246 - Benninghofer Mark - und gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes We 128
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zum VEP Hö 246
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 13.06.2000

Herr RM Knieling stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu. Leider hat sich seiner Meinung nach die ursprünglich vorgesehene Planung verändert. Er fordert die Verwaltung zur Prüfung auf, ob wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs, der von der Langen Heed auf die Benninghofer Straße fließt, durch eine erneute Ausbauplanung der Kreuzung Bennighofer/Wittbräucker Straße eine Entlastung der Benninghofer Straße erreicht werden kann.

Herr RM Knieling bittet um Prüfung des zweiten Punktes des Bezirksvertretungsbeschlusses. Das angesprochene Grundstück liegt in einem Bebauungsplan. Werde es in den VEP Hö 246 aufgenommen, so sieht Herr RM Knieling die Gefahr, dass über einen Schleichweg eine Verbindung aus dem Bebauungsgebiet zur Wittbräucker Straße erfolgt. Diese Verbindung sollte seines Erachtens unterbunden werden.

Herr RM Knieling und Herr RM Tech bitten um Prüfung, ob die von der Bezirksvertretung Hörde gewünschten Änderungen möglich sind.

Herr RM Tech gibt die Zustimmung zur Vorlage im Namen der SPD-Fraktion und meint, dass auch die verkehrliche Mehrbelastung noch getragen werden kann.

Herr RM Jung gibt an, dass die Festsetzung der Firsthöhe, wie in der Vorlage dargestellt, unklar lasse, wie die Firsthöhe gemessen wird. Es gibt die Möglichkeit, die Geschossigkeit festzusetzen und zusätzlich - damit eine bestimmte Höhe nicht überschritten wird - eine maximale Firsthöhe über Oberkante Erdgeschoss festzulegen. Abgestellt auf das Geländeniveau muss dieses Geländeniveau definiert werden. Herr RM Jung schlägt vor, die Geschossigkeit mit 1 festzusetzen und eine Festsetzung bezüglich der Höhe mit dem Fixpunkt Oberfläche Erdgeschoss festzulegen.

Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde - bittet darum, den laut Vorlage erstellten landschaftlichen Fachbeitrag immer beizufügen. Er erklärt, dass es sich bei dem Gebiet um einen Ausläufer des Niederhofener Holzes handelt und somit nicht um einen reinen Innenbereich. Er erhebt Bedenken gegen die Bebauung.

Herr RM Knieling macht deutlich, dass das Gebiet rundum bebaut sei. Es gebe eine starke Bebauung als Barriere an der Langen und auch der Kurzen Heed, die an den Niederhofener Wald grenzt.

Herr Wilde stellt dar, dass die Baunutzungsverordnung grundsätzlich zulässt, auf die Geschosszahl zu verzichten. Die festgesetzte Firsthöhe in Verbindung mit der Dachneigung lässt im Erscheinungsbild nur Gebäude zwischen ein und zwei Geschossen zu, so dass hier die Festsetzung der Geschosszahl überflüssig ist. Das Problem mit der Firsthöhe ist bekannt. Er schlägt vor, den Vorschlag des Herrn RM Jung zu prüfen. Ziel ist es, vom Erscheinungsbild her nur Gebäude entsprechend der Nachbar-bebauung, die maximal zweigeschossig sind, entstehen zu lassen. Die vorgesehene Festsetzung soll im Mittel sogar ein Meter weniger Höhe als die bestehende Bebauung haben. Da jetzt die Offenlegung folgen müsste, wird zunächst eine Überprüfung der Angelegenheit erfolgen, so dass nach der Sommerpause der Vorhaben- und Erschließungsplan Hö 246 erneut vorgelegt werden kann.

Herr StR Sierau sagt eine Modifizierung der Vorlage zu.

4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 13.06.2000

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Br 166 - Ortskern Asseln - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl.
III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen im Rahmen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 24.05.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der betroffenen Bürger).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

4.12 Bauleitplanung; Klarstellende Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - nach § 13 BauGB
hier: Änderungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Lü 152 - Indupark - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, s. 2141, BGBl. III/FNA 213- 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

4.13 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier. I. Änderungsbeschluss
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den
Bebauungsplan Lü 121 - Zeche Oespel - in Form einer Textsatzung für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S.
2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschießt einstimmig, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

4.14 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.06.2000

Beschluss:
Der AUSW setzt den Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung ab.

4.15 Umbau der Immermannstraße
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Entwurf zur Umgestaltung der Immermannstraße zu.


Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Ausbauplanung zu erstellen und die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der MIP-Fortschreibung sicherzustellen.

4.16 Vorstellung der Planverfahren im Bereich der Wohnungsbauflächenentwicklung, die
aktuell im Jahre 2000 bearbeitet werden.
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Die Vorlage gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des AUSW am 06.09.2000 behandelt. .

4.17 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage südlich Canarisstraße, westlich Schäferkampstraße in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 13.06.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage für den Bereich südlich der Canarisstraße, westlich der Schäferkampstraße in Dortmund-Aplerbeck auf der Grundlage des Planungsvorschlages vom 30.11.1999 (zuletzt geändert am 07.07.2000) zur Kenntnis.

4.18 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck
Integriertes Handlungskonzept
- Vorlage an die Bezirksvertretung
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 13.06.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das integrierte Handlungskonzept zur Stadterneuerung des Ortskernes Aplerbeck zur Kenntnis.

4.19 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Untermarkstraße in Dortmund-Aplerbeck nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den endgültigen Ausbau der Untermarkstraße in Dortmund-Aplerbeck auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 02.06.1999, zuletzt geändert am 04.04.2000, zur Kenntnis.

4.20 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ammerstraße im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette, nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 07.06.2000

Herr RM Krüger fragt nach, ob die Anbindung über die Ammerstraße nicht ausreicht. Er schlägt vor, die Anbindung über die Käthe-Kollwitz-Straße durch Pfosten so abzugrenzen, dass sie nur durch Rettungsfahrzeuge genutzt werden kann.

Herr Wilde weist auf den gleichlautenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede hin. Er meint, dass man diesem Vorschlag folgen könne.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ammerstraße im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Nette, auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 09.05.2000 zur Kenntnis.

4.21 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage "Auf dem Kellerkamp" im Stadtbezirk Dortmund-Bodelschwingh, Ortsteil Mengede, nach § 125 Abs. 2 BauGB
- Vorlage an die Bezirksvertretung
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 07.06.2000

Herr RM Harnisch weist auf den Zusammenhang dieser Vorlage zur unter TOP 8.3 geführten Vorlage "Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Auf dem Kellerkamp" in Dortmund-Bodelschwingh, Antragsteller: Beta Eigen-heim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH, -Ausschuss- vorlage- und den Bezirksvertre-tungsbeschluss hin. Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung sollte die Verwaltung vorab prüfen, ob eine andere Erschließung möglich sei.

Herr StD Fehlemann stellt heraus, dass er für die Erschließungsanlage "Auf dem Kellerkamp" in Dortmund-Bodelschwingh keine räumliche Alternative sehe.

Herr Wilde stellt dar, dass der Bezirksvertretungsbeschluss vor dem Hintergrund der Schulwegsicherung erfolgt ist. Nach dem Bau der Stichstraße werden voraussichtlich bis zu 25 Wohneinheiten dort sein. Die Schulwegsicherung kann hier kaum in Frage gestellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beabsichtigte Herstellung einer Erschließungsanlage "Auf dem Kellerkamp" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 10.04.2000 zur Kenntnis.

4.22 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 22.05.2000 mit der Bezeichnung "Zukunft der H-Bahn in Dortmund"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2000 mit gleicher Bezeichnung

Herr RM Tech erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Steiner verdeutlicht, dass die H-Bahn das einzige behinderten-/rollstuhlgerechte Verkehrsmittel, das auch über Aufzüge zugänglich sei, darstellt. Bei einer Erweiterung sollte auf Behindertengerechtheit und Barrierefreiheit geachtet werden.

Herr RM Jostes hält eine gute Verknüpfung zwischen dem alten und dem neuen System für sehr wichtig. Er bittet die Verwaltung um einen Zwischenbericht über den derzeitigen Planungsstand.

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass die H-Bahn zu den teuersten Verkehrsmitteln gehört, die es in Dortmund gibt. Er hält einen weiteren Ausbau der H-Bahn nicht für richtig.

Herr StR Sierau sieht den Antrag als einen Beitrag dazu, an dieser Stelle das vorhandene Verkehrs-system weiterzuentwickeln. Zur Frage des Herrn RM Jostes erklärt Herr StR Sierau, dass es einen planfestgestellten Bereich Richtung Technologiezentrum gebe, der im Ausbauplan des Landes enthalten ist. Die H-Bahn-Gesellschaft prüft derzeitig die Möglichkeiten, aus Sicht des Landes werden voraussichtlich die Mittel bereitgestellt. Von Dortmunder Seite muss ein Konsens für den Ausbau erzielt werden. Die Frage nach der Technik ist mit der Fa. System zu besprechen. Herr StR Sierau spricht sich für eine Erweiterung des vorhandenen Netzes und die Verknüpfung mit den Verkehrsmitteln anderer Verkehrsträger aus. Aus Sicht der H-Bahn-Gesellschaft und der Dortmunder Stadtwerke würde eine Erweiterung voraussichtlich mitgemacht werden.

Herr RM Drabig macht auf die Effizienzsteigerungen bei der Stadtbahn im Vergleich zu Straßenbahnen und Bussen früher aufmerksam. Bisher sind Betriebsverluste bei diesem komplexen und komfortablen System der H-Bahn entstanden. Bei Fortführung des Konzeptes könnte ein technologischer Schub erreicht werden. Er stellt als Möglichkeit dar, die an den Wochenenden freien Parkplätze des Technologieparks und an der Universität dazu zu nutzen, einen Shuttle-Verkehr mit einer H-Bahn-Ergänzung Richtung Westfalenhalle/Innenstadt zu entwickeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt mit der Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion die Verwaltung, alle realistischen und finanzierbaren Verlängerungs- bzw. Ausbaumöglichkeiten für die H-Bahn in Zusammenarbeit mit der Dortmund H-Bahn GmbH zu prüfen, zu bewerten und dem Ausschuss zu weiteren politischen Entscheidungen vorzulegen.

Dabei sind nach Möglichkeit alle Verlängerungsoptionen, die sich bereits in fortgeschrittenem Planungsstadium befinden, mit Priorität zu behandeln und aufzuzeigen. Bei der H-Bahn handelt es sich um ein ideales und futuristisch anmutendes Ergänzungssystem, das den ÖPNV in Dortmund entscheidend stärken und das Oberzentrum Dortmund mit einer noch leistungsfähigeren Verkehrsinfrastruktur versehen würde. Diese bemerkenswert moderne Verkehrstechnologie wird auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten interessante Akzente setzen können. Dies sollte gefördert und mit Nachdruck verfolgt werden.

4.23 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 - Vogelpothsweg -
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 06.06.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 23.07.1999 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10. zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.04.2000 der Änderungen Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 240 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).







5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses nach Abbruch des vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Peddenbrink 132 in Dortmund-Holthausen
- Bauvorhaben nach § 35 (2) und (4) BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

5.2 Vorbescheid für den Umbau und Erweiterung des Wohnhauses Spissenagelstraße 39 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

5.3 Antrag auf Umbau des Wohnhauses, Peddenbrink 22, Gemarkung Holthausen, Flur 2, Flurstück 51
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Bauantrag positiv zu bescheiden, zur Kenntnis.

5.4 Antrag auf Umbau des Wohnhauses, Ihlanden 16, Gemarkung Westerfilde, Flur 1, Flurstück 117
- Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

5.5 Vorbescheid für die Errichtung eines Cafés zur Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage

Die Vorlage ist zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen worden.

5.6 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages
- Vergabe eines Gutachtens
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem Westhellweg-Ostenhellweg aufzustellen und den dazu gehörigen Planungsauftrag auszuschreiben und zu vergeben.

5.7 Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern und einem Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Kirchhörder Berg
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 255 -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW vertagt zu Beginn der Sitzung diesen Tagesordnungspunkt und sieht ihn für die Sitzung am 06.09.2000 vor.

5.8 Voranfrage für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes in Dortmund-Schüren (Stadtkrone-Ost), Westfalendamm/Freie-Vogel-Straße -
- Bauvorhaben nach § 33 Abs. 2 BauGB -
- Ausschussvorlage

Herr StR Sierau verdeutlicht im Interesse des Bauherrn die Dringlichkeit der Vorlage, der Investor hat ein großes Interesse an einer schnellen Entscheidung.

Herr RM Drabig erklärt, dass die Bauvoranfrage wichtig für die erforderliche Fortführung der Planungen im Bereich der Stadtkrone-Ost ist.
Herr RM Tech hält das Objekt sowohl stadtwirtschaftlich als auch für die Arbeitsplätze und auch von der Qualität der Architektur für gut.

Herr StR Sierau stellt dar, dass das Bauvorhaben in einem Qualifizierungsverfahren entwickelt wurde. Das Konzept sieht eine Abschottung zur Straße hin vor und lässt zu, dass eine Realisierung nach und nach ohne Qualitätsverlust erfolgt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die durch die Verwaltung
vorgestellten Bauvorhaben zur Kenntnis.

5.9 Bauvoranfrage für die Aufstockung des Gebäudes Hansastraße 6 - 12/Lütge Brückstraße 11
- Bauvorhaben nach § 30 BauGB -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen setzt diesen Punkt von der Tagesordnung ab.


7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 - unbesetzt -



8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Verschwenkung der Lindenhorster Straße
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Verlegung der Lindenhorster Str. beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Mio. DM die Durchführung des 1. Bauabschnitts (von Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 16,0 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 1.000.000,-- DM
Ausgaben 2001 2.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 10.000.000,-- DM
Ausgaben 2003 3.000.000,-- DM

Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

8.2 Kanalbau Untermarkstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Hauptausschuss beschließt den Kanalbau Untermarkstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.327.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Haushaltsstelle 7000 9511 0701 wie folgt vorgesehen:

finanziert bis Ende 1999: 27.000,-- DM
Ausgaben 2000 = 800.000,-- DM
Ausgaben 2001 = 1.500.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 1.000.000,-- DM

8.3 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Auf dem Kellerkamp" in Dortmund-Bodelschwingh, Antragsteller: Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 07.06.2000

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig, die Erschließung des Geländes in Dortmund-Bodelschwingh - Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Auf dem Kellerkamp" einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 17.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH übertragen.


9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 - unbesetzt -


12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

12.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -
- Ratsvorlage

Beschluss:
Wegen Beratungsbedarfs wird dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt und für eine Behandlung in der AUSW-Sitzung am 06.09.2000 vorgesehen.

12.2 a) Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung und
b) Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Schreiben des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 05.04.2000 sowie die Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung "Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" und den ergänzenden Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000)
- Der Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 28.03.2000 ist beigefügt.
- Auf die rechtliche Bewertung durch die Verwaltung vom 14.04.2000 wird verwiesen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt diesen Tagesordnungspunkt und sieht ihn für die Sitzung am 06.09.2000 vor.

13. Angelegenheiten der Dezernate 6 und 7

13.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 mit der Bezeichnung "Vorlage eines Jahresarbeitsprogramms 2000/2001 für die Dezernate 6 und 7"

Herr StR Sierau gibt an, dass es die Absicht des Verwaltungsvorstandes ist, Verwaltungsverein-barungen zwischen den Fachbereichen und den Dezernenten abzuschließen. Mit Schreiben vom 14.06.2000 sind den Fraktionsgeschäftsstellen die Entwürfe der Verwaltungsvereinbarungen, die noch zu überarbeiten und zu aktualisieren sind, zugeleitet worden.

Bitte Hinweis beachten (s. u.)!


Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Herr RM Jung schließt als Vorsitzender die öffentliche Sitzung um 18.40 Uhr.



J u n g O l l e c h S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Hinweis zu TOP 13.1:

Auszug aus der genehmigten Niederschrift der 17. öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.09.2000:

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.06.2000

Die Niederschrift wird mit der Änderung einstimmig genehmigt, dass auf Seite 25, TOP 13.1 der letzte Satz wie folgt ersetzt wird:

Mit Schreiben vom 14.06.2000 sind dem Vorsitzenden des AUSW die Entwürfe der Verwaltungsvereinbarung, die noch zu überarbeiten und zu aktualisieren sind, zur Weiterleitung an die Geschäftsstellen der drei Fraktionen zugegangen.