Niederschrift (öffentlich)

über die 37. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 04.07.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD

Rm Berndsen

Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Dr. Suck

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Rybicki
StR´in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde

StR`in Zoerner
Herr Westphal
Frau Skodzik
Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.05.2019

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14404-19)

3.2 Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren
hier: Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Entscheidung über Stellungnahmen; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232; Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14453-19)


3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14101-19)

3.4 Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13832-19)

3.5 Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14208-19)

3.6 CO2-Bilanz 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13844-19)

3.7 Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14535-19)

3.8 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-19)

3.9 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2017 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-19)

3.10 Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14426-19)

3.11 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14352-19)

3.12 Stadterneuerungsprogramm 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14134-19)

3.13 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)


3.14 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

3.15 Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14048-19)

3.16 Beirat Nahmobilität; Berufung von Mitgliedern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14342-19)

3.17 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-19)

3.18 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14369-19)

3.19 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14170-19)

3.20 Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13089-18)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14211-19)

4.2 Förderantrag zum Landeswettbewerb "REGIO.NRW - Innovation und Transfer"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14012-19)

4.3 Kompetenznetzwerk Digitale Kundenschnittstelle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14407-19)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13923-19)
6.2 Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14406-19)

6.3 Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14408-19)

6.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13813-19)

6.5 Literaturstipendium "Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund" 2020
- Wahl der Jurymitglieder

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14572-19)

6.6 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
- Die Sitzungsunterlagen lagen bereits zur Sitzung am 23.05.2019 vor.

7. Schule

7.1 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Sekundarstufe I -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13911-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2019
(Drucksache Nr.: 13911-19)

7.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 3. Zwischenbericht für die Weiterführenden Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-19)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14007-19)

8.2 "Demokratie leben!" - Kommunales Förderprogramm zur Extremismusprävention und Demokratieförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung Lokaler Partnerschaften für Demokratie - Förderaufruf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14392-19)

8.3 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-19)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14219-19)

9.2 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14534-19)

9.3 Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14410-19)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14397-19)

10.2 Neubenennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14455-19)

10.3 Kommunalwahlen 2020 - Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14413-19)

10.4 Kommunalwahl 2020 - Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14639-19)

10.5 Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 - 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14760-19)

10.6 Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins BackUp - ComeBack e.V
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14412-19)

11. Anfragen
- unbesetzt -







Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.



Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Langhorst (B´90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.


Er teilte zudem mit, dass nachfolgende Angelegenheit in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung aufzunehmen sei, da dieser Vorgang fristgerecht vorlag, jedoch wegen des Feiertages am 20.06.2019 und des vorgezogenen Versandes nicht versendet worden war:

9.4 IGA Metropole Ruhr 2027 – Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“
Empfehlung
Drucksache-Nr. 14754-19

Darüber hinaus schlug OB Sierau vor, die öffentliche Tagesordnung um folgende Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:



3.21 Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Empfehlung
Drucksache-Nr. 14847-19

Die Erweiterung der Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.






zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.05.2019

Die Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.05.2019 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14404-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Entscheidung über Stellungnahmen; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232; Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14453-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 25.06.2019:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt an, dass ihr in der Vorlage oberirdische Fahrradabstellplätze fehlen.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass in der Vorlage die Aufstellung des Denkmales Arthur Schulze-Engels fehlt.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch nachzuweisen sind und das vorgenannte Denkmal wieder aufgestellt wird.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzungen den Beschluss laut Vorlage zu fassen.



AUSW, 26.06.2019:

Herr Rm Logermann bittet darum, die in der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aufgeführten Ergänzungen heute mit in die Beschlussfassung einzubeziehen.

Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt


Dortmund einstimmig nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Ap 232
-Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - als vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP
Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -.


Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:

§ 2 und § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt-, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.05.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


V. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
VEP Ap 232 - Wohn-.und Geschäftszentrum Schüren - mit Begründung vom 16.05.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


VI. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, für das auf dem Grundstück Dortmund, Gevelsbergstraße 30 (Flurstücke 3303, 1501 und 1504 in der Gemarkung Schüren, Flur 1) geplante Gesundheits- und Bürozentrum Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.


Ergänzung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch nachzuweisen sind und das Denkmal „Arthur Schulze-Engels“ wieder aufgestellt wird.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14101-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13832-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14208-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 15.06.2019:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ist sich einstimmig darüber einig, dass die Vorlage ohne Empfehlung aber mit folgendem Hinweis und den weiteren Verfahrensschritten weiterzuleiten:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün hält eine Brücke an dieser Stelle grundsätzlich für notwendig, konnte aber heute noch keine Empfehlung dafür aussprechen, da noch keine Auswertung der schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der Firma WILO vom 23.05.2019 vorlag.


Des Weiteren erhofft man sich durch eine anschaulichere Vorstellung der bisherigen Planungen eine höhere Transparenz bzgl. der Höhe der Kosten.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, sich mit der o. a. schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der der Firma WILO zu befassen und hierzu eine Stellungnahme bis zur Ratssitzung am 04.07.2019 zu fertigen.
Die bisherigen Planungen sollen bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vorgestellt werden.

AUSW, 26.06.2019:

Die Verwaltung informiert den Ausschuss heute mittels PowerPoint-Vortrag ausführlich über die bisherigen Planungen.

Die Fraktionen deklarieren bis zur kommenden Ratssitzung noch Beratungsbedarf und wünschen sich zudem bis dahin eine Einschätzung der Haltung der Bezirksvertretung Hörde zur Angelegenheit.

Herr Wilde kündigt an, dass die Verwaltung bis zur kommenden Ratssitzung ein entsprechendes Meinungsbild der Bezirkskvertretung Hörde einholen wird.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heutigen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit zunächst ohne Empfehlung weiter.


Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 zur Kostensteigerung vor:
(…) „in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 wurde darum gebeten, bis zur Ratssitzung eine detailliertere Zusammenstellung der aktuellen Kostensituation vorzulegen. Eine entsprechende detaillierte Kostenzusammenstellung füge ich als Anlage bei.
Ergänzen darf ich, dass sich die Kostensteigerungen im Wesentlichen durch die Anpassung an die Baupreisentwicklung auf Grundlage der Preisindizes des Statistischen Bundesamtes ergeben.
Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten für die baubedingten, verlängerten Sperrzeiten des Stadtbahngleises.
Im Bereich der technischen Anforderungen haben insbesondere die Anforderungen an den behindertengerechten Aufzug und die Rampenanlagen zum Bahnsteig der Stadtbahn zu zusätzlichen Kosten geführt.
Zusätzliche Bau- bzw. Baunebenkosten ergeben sich insbesondere im Bereich der Anpassung an die Untergrundverhältnisse (Baugrund, Altbergbau, Altlasten).
Zu weiteren Kosten führen auch die Anpassungen an das Investorenkonzept im Bereich der Romberghöfe.“
Ebenso lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates das nachfolgende Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 zur den im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün gestellten Fragen vor:


„zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Die Brückenverbindung und die Anbindung der Stadtbahnhaltestelle über die Fußgängerbrücke waren in der Vergangenheit stets Teil der städtebaulichen Konzeption für den Bereich


PHOENIX West und Rahmenbedingung für die Planung angrenzender Projekte. Wesentliches
Ziel war dabei auch, eine attraktive ÖPNV-Anbindung des PHOENIX West-Geländes über einen direkten Zugang zum Stadtbahnhaltepunkt Rombergpark herzustellen. Auf Initiative des Unternehmens WILO wurde eine zusätzliche Treppenanlage im Kreuzungsbereich Nortkirchenstraße / Konrad-Adenauer-Allee in der Planung ergänzt, um die Erreichbarkeit der Stadtbahn auch für dessen Mitarbeiter zu verbessern. WILO hat sich bereiterklärt, die Kosten für die Anpassung der Planung und die Herstellung des zusätzlichen Aufgangs zu übernehmen und hat mit Schreiben vom 24.06.2019 die positive Grundhaltung des Unternehmens zu dem gesamten Projekt erneut bestätigt.

Neben dem verbesserten Zugang zur Stadtbahn hat die Brücke aber auch eine direkte Vernetzungsfunktion zwischen den PHOENIX West-Flächen und dem WILO Campus auf der einen


Seite und den Flächen der Romberghöfe, der WIHOGA, der Johanniter Klinik und dem Botanischen Garten Rombergpark auf der anderen Seite. Seitens der bereits ansässigen Firmen
besteht ein großes Interesse, eine direkte Verbindung sowohl zur Stadtbahn als auch zu den westlich der B 54 gelegenen Entwicklungsgebieten zu erhalten. Insbesondere die in den „Romberghöfen“ geplanten Nutzungen „Hotel, Tagung, Gastronomie“ bieten ein attraktives, ergänzendes Angebot für Mitarbeiter und Kunden der Firmen. Der Brückenschlag war ein starkes Argument für Ansiedlungen und getätigte Expansionen diesem Bereich. Weitere Baufelder auf PHOENIX West wie bspw. für einen baulichen Hochpunkt auf dem „Landschaftskeil“ sind noch zu besetzen. Der hier beginnende Brückenschlag stellt nicht nur ein wichtiges funktionales sondern auch ein städtebauliches und architektonisches „Highlight“ dar und ist zusammen mit der Bebauung des Landschaftskeils ein städtebauliches Kernelement der Gesamtentwicklung PHOENIX West.

Großräumiger gesehen wird der Brückenschlag als „architektonisches Tor über die B 54 und die Stadtbahnlinie“ für die Bürger und Besucher Dortmunds ein besonderes Erkennungsmerkmal mit hoher Gestaltqualität darstellen und die Bedeutung des Gesamtentwicklungsraums im Dortmunder Süden unterstreichen. Die Verbindung ist zudem Bestandteil des Radial-Konzentrischen Freiraummodells, welches die Verknüpfung von Grünräumen im gesamten Stadtgebiet zum Ziel hat und stellt einen Baustein für die Verbindung „Vom Platz von Rostow am Don zu Fuß oder per Rad bis ins Ruhrtal“ und des ortsteilübergreifenden Fuß- und Radwegenetzes dar.

Die Zugänge zur Brücke wurden in den Bereichen barrierefrei mit 6% Neigung gestaltet, in denen ausreichende Flächen für die erforderlichen Rampenlängen zur Verfügung stehen. Dies ist auf der Westseite der Brücke im Bereich der Böschungsanlagen parallel zur B 54 bei den Romberghöfen und entlang des Landschaftskeils auf PHOENIX West der Fall. Zentrales Verbindungselement bildet die Aufzugsanlage im Bereich der Stadtbahn. Aufgrund der vorgegebenen Geländehöhen gelingt eine barrierefreie Anbindung der Brücke im Kreuzungsbereich Nortkirchenstraße / Konrad Adenauer-Allee jedoch nicht. Für eine Überbrückung der Höhendifferenz von ca. 7 m sind Rampenlängen von weit über 100 m erforderlich, für die keine ausreichenden Flächen vorhanden sind.

Die geplante Rampenanlage an den Romberghöfen liegt in einem von Immissionen belasteten Bereich entlang der B 54, in dem bereits vor Jahren zur Vorbereitung der Baumaßnahme des Brückenschlags der Baumbestand gefällt wurde. Durch die geplanten Böschungen ergibt sich nun vielmehr die Möglichkeit, einerseits einen aktiven Schallschutz zumindest für den südlichen Bereich der Romberghöfe zu erhalten, andererseits durch die geplanten landschaftsgärtnerischen Anlagen eine ökologische Aufwertung der Böschungen zu erzielen.

Vor dem Hintergrund sämtlicher Entwicklungsabsichten, städtebaulicher Zielsetzungen und wirtschaftlicher Investitionen wird deutlich, dass der Brückenschlag unter mehr Gesichtspunkten als nur in seiner Funktion einer kurzen Wegeverbindung zu beurteilen ist. Die Verknüpfungen von allen umliegenden Nutzungen bilden ein in sich schlüssiges und wirtschaftliches Konzept und schaffen Synergieeffekte zwischen diesen. Eine „halbe“ Brücke würde kaum einen der genannten Gesichtspunkte erfüllen. Zudem würde die vorgeschlagene Aufteilung in Bauabschnitte in der Umsetzung zu höheren Gesamtkosten des Projekts führen und durch die späteren Baustellenabwicklungen wichtige Entwicklungsareale auf längere Zeit blockiert werden. Es wird empfohlen, die nächsten Schritte (Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Fördermittel, Vorbereitung der Ausschreibung) für die Gesamtmaßnahme zu initiieren.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage, mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
CO2-Bilanz 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13844-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die CO2-Bilanz zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14535-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 10.04.2019:

Beschluss
Der Beirat spricht unter 2 Enthaltungen folgende Empfehlung aus:

Der Rat der Stadt

I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis

II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.

Der Beirat empfiehlt weiterhin, seinen hier im Beschluss aufgeführten Anregungen zu folgen.
Er nimmt dabei Bezug auf seine Beschlüsse zum Vorentwurf vom 13.4.2015 und Entwurf zur ersten Offenlegung vom 28.11.2017, die er bekräftigt.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs des Landschaftsplans beträgt 15.198 ha, das sind 54 % des Dortmunder Stadtgebietes. Im Vergleich zu anderen Großstädten ist dies beachtlich. Gegenüber der Fläche der bisherigen Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd Fläche (15.815 ha) hat sich der Geltungsbereich jedoch reduziert.
1. Die Ausweitung der Naturschutzfläche von 6 auf 9,4 Prozent des Stadtgebietes (Fortschreibung des Umweltberichts 2019, S. 130) gegenüber den bisherigen Landschaftsplänen wird insgesamt positiv gesehen. Im Vorentwurf des neuen Landschaftsplans war jedoch noch ein Anteil von 10,3 Prozent vorgesehen.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang die Reduzierung der Naturschutz-gebietsfläche „Alte Körne“, „Auf dem Brink“, „An der Panne“ „Mastbruch/Rahmer Wald“ und „Kleinholthauser Mark – Rombergholz“ zum LP-Entwurf 2017.

Im NSG „Auf dem Brink“ ist die Reduzierung im Norden auf einer ackerbaulich genutzten Hangfläche besonders unverständlich, weil diese Fläche als wichtige Pufferzone für das Bergsenkungsgewässer dient und das NSG im Jahr 2002 extra um diesen Bereich erweitert wurde. Gerade vor dem Hintergrund des Insektensterbens sind extensiv genutzte Pufferzonen um die Naturschutzgebiete von hoher Bedeutung. Dies gilt auch im NSG „An der Panne“, aus dem der wichtige Umweltkulturpark ohne Not herausgenommen wurde.


Die Reduzierung des NSG „Mastbruch/Rahmer Wald“ um fast die Hälfte der Fläche wird von der Verwaltung mit einer naturpädagogischen Einrichtung im alten Forsthaus begründet. Der Beirat begrüßt dieses Engagement, dafür braucht jedoch nicht eine dermaßen große Fläche aus der NSG-Fläche genommen werden. Für die erlebnispädagogische Arbeit kommt es auf die Vielfalt der unterschiedlichen Strukturen und nicht auf die Größe der nutzbaren Fläche an. Gutes Beispiel dafür ist das AGARD-Naturschutzhaus im Westfalenpark.

Die Reduzierung der Fläche des NSG „Kleinholthauser Mark – Rombergholz“ – vermutlich aufgrund der dortigen Mountainbiker - ist ebenfalls nicht verständlich. Mit dieser Begründung dürften weite Teile des Stadtwaldes nicht unter Naturschutz gestellt werden.

Der Beirat fordert, dass die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) aus dem Fachbeitrag des LANUV in Bezug auf das Biotopverbundsystem (Kernzone 1) des Landes, der für den Entwurf des Regionalplans Ruhr erstellt wurde, 1:1 für den Landschaftsplan übernommen werden.
Positiv bewertet der Beirat die Ausweisung der Hochwasserrückhaltebecken Mengede/Ickern, Ellinghausen und Scharnhorst als geschützte Landschaftsbestandteile.
Zudem sieht der Beirat die Notwendigkeit im Rahmen von CEF-Maßnahmen genutzte Flächen, wie z.B. die Deponie Westfalenhütte, als Naturschutzgebiete auszuweisen, um den dauerhaften Schutz der betroffenen Arten sicherzustellen.
2. Der Beirat bittet erneut darum, fachlich abgestimmte Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen (z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem renaturierten Roßbachsystem) in die Landschaftspläne zu übernehmen.

Der auf Anregung des Beirats erstellte Biotopvernetzungsplan sollte in den Umweltbericht übernommen und um die Darstellung von Verbindungskorridoren ergänzt werden, innerhalb derer Maßnahmen (extensive Ackerrandstreifen, Kleingewässer, Feldgehölze, Amphibientunnel und Grünbrücken etc.) realisiert werden sollten.
3. Vor dem Hintergrund des dramatischen Insektensterbens und Rückgangs der Feldvögel sind dringend Maßnahmen zur Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen erforderlich. Da diese Maßnahmen nur eingeschränkt im Landschaftsplan festgesetzt werden können, bittet der Beirat den Rat der Stadt, entsprechende Schutzprogramme in Abstimmung mit der Landwirtschaft aufzulegen. Entsprechende Ertragsausfälle sollten den Landwirten ersetzt werden. Der Beirat bietet hierbei seine Unterstützung an.
4. Positiv sieht der Beirat, dass künftig auch in Dortmund Obstbäume auf Streuobstwiesen beschnitten werden sollen. Damit wird ein Beitrag zur Artenvielfalt geleistet, indem die Bäume ein Alter von ca. 80 Jahren erreichen können. Der Beirat bittet die Verwaltung, bei der Vergabe der Aufträge an Dritte dafür zu sorgen, dass diese Aufgabe durch qualifizierte Obstgehölzpfleger in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden ausgeführt wird.
5. Zur Schaffung größerer zusammenhängender Freiräume hält der Beirat - über den Landschaftsplan hinaus - Maßnahmen zur Förderung des Biotopverbundes für erforderlich, z.B. die Schaffung von Trittsteinbiotopen, ökologisch gestalteten Verbindungskorridoren, Grünbrücken und Amphibientunnel. Eine weitere Maßnahme, die mit geringem Kostenaufwand durchgeführt werden könnte, wäre die Sperrung wenig genutzter Straßen und Wege im Freiraum nach dem Vorbild der Aplerbecker Waldstraße und Eichwaldstraße. Hier bittet der Beirat die zuständigen Bezirksvertretungen um Unterstützung.
6. Der Beirat erkennt das Bemühen, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer der Landschaft (Landwirtschaft, Jagd) und des Naturschutzes zu schaffen. Leider bleibt die Regelung zur Jagd in Naturschutzgebieten hinter dem Vorentwurf und – teilweise – den gültigen Landschaftsplänen zurück.
7. Bezüglich des Naturschutzes im Wald regt der Beirat eine Novellierung der „Ökologischen Waldpflegegrundsätze“ aus dem Jahr 1993 an. Ziel sollte eine Erhöhung des Altholzanteils, die Ausweitung des Anteils forstlich nicht genutzter Naturwaldzellen von 5 auf 10 Prozent sein sowie die Einführung bodenschonender Holzernteverfahren (Einsatz von Winden und Rückepferden) insbesondere in den Naturschutzgebieten. Da dies nur bedingt im Landschaftsplan festgesetzt werden kann, regt der Beirat einen Zusatzbeschluss des Rates an.
8. In keiner Weise akzeptabel ist die geplante Neuregelung zur Hundeführung in Naturschutzgebieten, wonach Hunde in Waldbereichen von Naturschutzgebieten künftig auf Wegen unangeleint laufen dürfen und innerhalb desselben NSG unterschiedliche Regelungen gelten würden. Dies würde zu einer Verschlechterung der Situation in einem Großteil der vor 2002 unter Schutz gestellten Naturschutzgebiete führen, in denen bislang ein strenger Leinenzwang gilt (u.a. Alte Körne, Auf dem Brink, Beerenbruch, Dellwiger Bachtal, An der Panne, Ruhrsteilhänge Hohensyburg, Im Siesack, Mengeder Heide).
Es sprechen mehrere Gründe gegen das Freilaufen von Hunden auf Wegen in Naturschutzgebieten. So ist das zugelassene Wegenetz in den NSGs häufig nicht erkennbar. Das vorgelegte Rechtsgutachten berücksichtigt nicht die häufig zu beobachtende Übertretung des Wegegebots. Schon einzelne Hunde können in der Brut- und Setzzeit erhebliche Schäden am Wild verursachen. Landschaftswächter berichten, dass Vorfälle mit Hunden in Dortmund das mit Abstand häufigste Problem in den Schutzgebieten sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung keine Übersicht über die Einhaltung des Wegegebots hat und auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter anstrengt. Gängige Praxis in Naturschutzgebieten ist eine generelle Anleinpflicht, auch in den Nachbargemeinden Witten und Bochum.

Die Stadt Bochum fordert in ihrer Eingabe zum Vorentwurf zurecht die Kontrolle freilaufender Hunde (TÖB-24-01: „Hinweis, dass es im grenzüberschreitenden NSG Ölbachtal erhebliche Probleme mit freilaufenden Hunden gibt. Es soll daher in allen Bochumer Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht auch auf den Wegen eingeführt werden. Es wird vorgeschlagen, für den Dortmunder Teil des NSG Ölbachtal analog zu verfahren.“).

9. Der Beirat hält die Angabe eines Realisierungszeitraums und der notwendigen Finanzmittel für den Landschaftsplan erforderlich. Zu den drei gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd hatte der Rat seinerzeit einen 10-Jahres-Zeitraum für die Realisierung und eine entsprechende Finanzierung (Nord: 10 Mio DM, Mitte: 8 Mio DM) verabschiedet. Der Beirat bittet den Rat, per Zusatzbeschluss einen Realisierungszeitraum und Finanzrahmen für die Landschaftsplanmaßnahmen festzulegen.
10. Der Beirat bittet den Rat im Rahmen des Offenlegungs- und späteren Satzungsbeschlusses um einen ergänzenden Beschluss zur Auflegung von Schutzprogrammen zur Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft und im Wald, ein Programm zur Biotopvernetzung sowie eine Intensivierung der Überwachung der Ge- und Verbote in den Naturschutzgebieten. Hier können auch Maßnahmen aufgenommen werden, die im Landschaftsplan aus rechtlichen Gründen nicht aufgenommen werden können.
11. In diesem Zusammenhang sollte auch der Flächennutzungsplan parallel zum Landschaftsplan im Sinne des Freiraumschutzes angepasst werden. Der Beirat bittet den Rat, nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiete Buddenacker und Groppenbruch, Nordteil der Wohnbaufläche Wickede-West) als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen und als LSG bzw. NSG auszuweisen. Dies gilt auch für die Fläche zwischen Bolmke und Stockumer Straße (Darstellung „Kleingartenanlage“), die nach dem Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch als Landschaftsschutzgebiet dargestellt werden soll.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 14.05.2019:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und empfiehlt mehrheitlich - bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion – dass die Vorschläge des Beirates der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt werden sollten.

Herr Frebel erinnert an den bestehenden Beschluss, NSG zusammenzuführen und möchte diesbezüglich einen fraktionsübergreifenden Arbeitsauftrag erstellen.



Beschluss

Der Rat der Stadt



I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis

II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.
Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.05.2019:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Die folgende Eingabe aus der Bürgerschaft (TOP 4.12) wird zusammen mit TOP 11.1 behandelt.



1. Eingabe aus der Bürgerschaft, TOP 4.12 der Sitzung:
Keine Reduzierung der Naturschutzgebiete im Stadtbezirk

Die BV Hombruch möge beschließen:

„Die BV Hombruch spricht sich gegen die geplante Reduzierung der ökologisch wertvollen
Naturschutzgebietsfläche im Stadtbezirk aus und empfiehlt die Ausweisung der NSG 23 (An
der Panne) und NSG 34 (Rombergholz) in den Grenzen des Entwurfs des Landschafsplans
vom Juli 2017.“
Beschluss: Die Vorschläge der Eingabe werden einstimmig beschlossen.

2. Gebiet nördlich der Stockumer Straße/westlich Schultenhof:
In der Diskussion schlägt Rm Detlef Münch (FBI) der BV vor, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, das Gebiet nördlich der Stockumer Straße/westlich Schultenhof als Landschaftsschutzgebiet im neu aufzustellenden Landschaftsplan festzuschreiben.

Beschluss: Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen.

3. Anleinpflicht von Hunden auf Wegen in Wald-Naturschutzgebieten
Weiter schlägt Rm Münch (FBI) vor, die BV möge dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die im neuen Landschaftsplan Dortmund nicht vorgesehene Anleinpflicht auf Wegen in Wald-Naturschutzgebieten, nicht zu beschließen. Es sollte generell eine Anleinpflicht in Naturschutzgebieten festgelegt werden.

Beschluss: Die Vorschlag wird mit 14 Nein-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 1 x Die Linke.), 2 Ja-Stimmen (2 x Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (parteilos – Herr Schröter) abgelehnt.

In der Diskussion wird deutlich, dass die oben aufgeführten Punkte nicht bei allen Mitgliedern der BV-Hombruch auf Zustimmung stoßen. Der Sprecher der SPD-Fraktion, Markus Demtröder, schlägt vor, die drei oben aufgeführten Punkte getrennt abstimmen zu lassen.

Dem Vorschlag wird entsprochen. Die Abstimmungsergebnisse stehen jeweils unter den drei oben aufgeführten Punkten.


Die BV-Hombruch fasst folgenden Beschluss:


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 20.03.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der oben aufgeführten Beschlüsse, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 22.05.2019:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Herr Leidag, CDU-Fraktion) – dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung des unten stehenden Zusatz-/Ergänzungsantrages des Vertreters FBI, zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt

I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis

II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

III. beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der
Stadt Dortmund.


Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).

§ Die NSG-Fläche N-08 „Auf dem Brink“ wird nicht reduziert, es bleibt bei einer maximalen Flächengröße wie im Vorentwurf dargestellt.


§ In den Naturschutzgebieten im Stadtbezirk Eving wird eine generelle Anleinpflicht für Hunde eingeführt. Die Naturschutzgebietskennzeichnung wird verbessert.


Hierzu Empfehlung der der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 15.05.2019:

Die Fraktionen der SPD/Die Grünen wollen die Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde mit in die Empfehlung aufnehmen (TOP 11.1.1).



Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage ohne die Empfehlung des Beirates empfehlen. Sie stellt klar, dass sie die Originalvorlage so empfehlen würde.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 12 Ja –Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piratenpartei) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt

I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis

II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.

Ergänzung: siehe o.a Empfehlung des BuNB vom 10.04.2019

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13818-19-E2):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Änderungsantrags zum Entwurf des Landschaftsplans:



1. Der Rahmer Wald wird weiterhin – wie im 1. Entwurf – als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zur Nutzung des Gebietes für natur- und erlebnispädagogische Zwecke kann ggf. eine Ausnahmeregelung aufgenommen werden.

2. Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als „Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung“ festgesetzt.
Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

3. Die Flächen Rhader Hof, Wickede-West, Asseln-Süd, Groppenbruch und Buddenacker werden im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiete mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung, dargestellt.
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert, die Flächen werden als Freiraum dargestellt.

4. Verbundkorridore zwischen den Naturschutzgebieten sind räumlich verbindlich zu definieren und in einer Beikarte zum Landschaftsplan aufzunehmen. Hier sollen vorrangig ökologisch wirksame Maßnahmen erfolgen.

5. Für Deponien, vor allem für jene, die im Rahmen von Artenschutz- bzw. CEF-Maßnahmen genutzt werden (ehemalige Westfalenhütte-Nord, Deponie Hympendahl, Hoesch-Deponie), werden die allgemeinen, für Naturschutzgebiete geltenden Verbote und Gebote angewendet.

6. Übergreifende, fachlich abgestimmte Ziele und Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen der Naturschutzgebiete werden im Sinne des Biotopverbundes und der Pufferzonen um die Naturschutzgebiete in die Entwicklungsziele des Landschaftsplans aufgenommen.
Beispiel: Vernetzung des NSG Hallerey mit dem renaturierten Roßbach.

7. An Gewässern in Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich ein ganzjähriges Jagdverbot. Befreiungen und Ausnahmen können im Einzelfall bei nachgewiesenen besonderen Erfordernissen von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden.

8. In Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (LB) sind Hunde grundsätzlich an der Leine und nur auf den gekennzeichneten Wegen zu führen.
Die Verwaltung erstellt eine Übersicht (Karte), die aufzeigt, auf welchen Flächen in Dortmund außerhalb der bebauten Ortsteile Hunde von der Leine gelassen werden dürfen.
Diese Übersicht wird allen Hundehalter*innen im Rahmen der Anmeldung zusammen mit der Hundesteuermarke zugesandt.
Zusätzlich wird die Karte auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.


HierzuÜberweisung aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019 (Eingabe Bürgerschaft):


Neuerweiterung des Naturschutzgebietes An der Panne
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 03.06.2019 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14632-19)

In der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Bezirksvertretung die Eingabe aus der Bürgerschaft unterstützt. Die BV-Hombruch fasst folgenden Beschluss:

Beschluss:
Mit 15 Ja-Stimmen (5 x CDU, 5 x SPD, 3 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke.,
1 x parteilos – Herr Schröter) und 1 Nein-Stimme (1 x CDU) überweist die BV-Hombruch die Eingabe an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als weitere Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tagesordnungspunkt 5.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ der Sitzung des Ausschusses am 26.06.2019, Drucksache-Nr. 13818-19.

HierzuÜberweisung aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019 (Gemeinsamer Antrag der SPD, CDU. B‘90/Die Grünen und Die Linke & Piraten ):

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als "Fläche für Landwirtschaft" mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof


- Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2019 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14713-19)

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Die Tagesordnungspunkte 14.10 und 14.11 werden aufgrund gleicher Thematik auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam unter TOP 14.10 behandelt.

Folgende Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegen vor:

1. Antrag der SPD-Fraktion:

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird.

Zugleich stellen sowohl die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Hombruch als auch der SPD Stadtbezirk Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk Hombruch weiter unterstützt.


2. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grünfläche nördlich
Stockumer Straße, westlich Schultenhof

Die BV Hombruch bittet die Verwaltung, ein Änderungsverfahren in die Wege zu leiten, die Fläche an der Bolmke als Landschaftsschutzgebiet mit der Nutzung für ökologischen Landbau im Flächennutzungsplan auszuweisen und den bestehenden Bebauungsplan dahingehend zu ändern bzw. zurückzunehmen.
Die Fläche erfüllt eine wesentliche Funktion für die wohnortnahe Erholung sowie die Grünvernetzung und dient als Schutz- und Pufferzone für das Naturschutzgebiet Bolmke. Zudem dient das Gebiet als Frischluftschneise zur Belüftung der innerstädtischen Wärmeinsel. In heißen Sommermonaten können dadurch die Folgen der Überhitzung der Innenstadt verringert werden. Eine Bebauung an dieser Stelle würde diese in Zeiten des Klimawandels sehr wichtige Funktion der Fläche vernichten.


Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, erklärt nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes, dass die Fraktion ihren oben aufgeführten Antrag um folgenden Punkt ergänzt:

· …,dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.


In der sich anschließenden Diskussion spricht Herr Bezirksbürgermeister Semmler zur Sache: Bisher habe die Bezirksvertretung Hombruch gemeinsame Beschlüsse gefasst, um die Freifläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes zu erhalten. Er schlägt deshalb vor, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen und der fraktionslosen BV-Mitglieder an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Gremiums.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die BV-Hombruch überweist einstimmig den folgenden gemeinsamen Antrag der Bezirksvertretung Hombruch an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als weitere Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tagesordnungspunkt 5.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“, Drucksache-Nr. 13818-19, i. V. mit TOP 5.2. „Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße westlich Schultenhof, Drucksache-Nr. 13715-19, der Sitzung des Ausschusses am 26.06.2019. Der Rat der Stadt Dortmund ist ggfls. einzubinden:

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und

· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.

Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.

AUSW, 26.06.2019:



Die beiden Tagesordnungspunkte TOP 5.1 und TOP 5.2 werden aufgrund des öffentlichen Interesses heute vorgezogen und aufgrund thematischer Überschneidungen gemeinsam unter TOP 2. „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ behandelt.

Im Laufe der hierzu geführten Diskussion stellt Herr Rm Münch folgenden mündlichen Antrag:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung, zum geplanten Landschaftsschutzgebiet südlich des NSG Bolmke die entsprechenden Aufstellungsbeschlussvorlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren bis zum Jahresende 2019 zu erstellen, damit planungsrechtlich Einvernehmen hergestellt ist, dass die geplante LSG-Ausweisung nicht den Zielen der Bauleitplanung widerspricht.

Man einigt sich darauf, diesen Antrag, alle weiteren, heute vorliegenden Anträge der Fraktionen, sowie die Anregungen des BunB , aus den Bezirksvertretungen, auch die aus der Bezirksvertretung Hombruch unterstütze Eingabe zum Thema „Neuerweiterung des Naturschutzgebietes An der Panne“ in das weitere Verfahren einzubeziehen. Die Verwaltung wird den politischen Gremien nach entsprechender Abwägung Vorschläge hierzu unterbreiten.
Danach erfolgen folgende Abstimmungen:

1. Zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig sich folgendem Antrag anzuschließen.

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und

· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.

Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.

2.Zur Vorlage:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange


und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis

II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.

Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.9
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2017 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring – Auswertungsjahr 2017 - zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14426-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14352-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Stadterneuerungsprogramm 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14134-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF) in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 - in Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.15
Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14048-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Beirat Nahmobilität; Berufung von Mitgliedern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14342-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14369-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14170-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13089-18)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.21
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14847-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14211-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Förderantrag zum Landeswettbewerb "REGIO.NRW - Innovation und Transfer"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14012-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.3
Kompetenznetzwerk Digitale Kundenschnittstelle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14407-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 03.07.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

…Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 25.06.2019 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:


….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines sogenannten KdU-Fonds und legt dem Ausschuss einen Entwurf von Richtlinien und Ausführungsbestimmungen eines solchen Fonds vor. In den Fonds fließen die durch die Teilnahme langzeitarbeitsloser Menschen an den Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes eingesparten Kosten der Unterkunft ein. Die Einsparsumme wird als kommunaler Förderfonds zur Begleitung und Unterstützung des Teilhabechancengesetzes in Dortmund eingesetzt. Vorrangig sollen damit Kosten übernommen werden, die nicht durch das Bundesprogramm gedeckt sind (Eigenleistungen der Träger im 3., 4. und 5. Jahr der Maßnahmen). Das betrifft insbesondere gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen.

Begründung:
Die Regelungen zum Teilhabechancengesetz sehen vor, dass Unternehmen und Beschäftigungsträger, die sich an entsprechenden Maßnahmen beteiligen, während der fünfjährigen Laufzeit auch Eigenanteile der Lohnzahlungen übernehmen müssen. Im dritten Jahr der Maßnahmen sind das 10 Prozent, im vierten Jahr 20 Prozent und im fünften Jahr 30 Prozent des entsprechenden Lohns. Insbesondere für gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen, ist das ein Problem. Eine Bezuschussung durch einen kommunalen Förderfonds könnte dazu beitragen, dass auch diese Träger vermehrt Einstellungen langzeitarbeitsloser Menschen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes vornehmen. In den Förderfonds können die durch die Reduzierung der Kosten der Unterkunft eingesparten Gelder einfließen und mit einer eventuell pauschalen Finanzierung ausgezahlt werden. Die Stadt Bielefeld hat inzwischen ein entsprechendes Verfahren beschlossen….

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste vor:

..die Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 und bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, „mehrfach-Förderstrukturen“ innerhalb eines Wirkungsbereiches mit gleicher Zielsetzung zu vermeiden...



Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einigte sich darauf, die Anträge und die Vorlage einzeln abzustimmen und bei dem Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste Punkt 1 und Punkt 2 gesondert abzustimmen.
I. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 14353-19-E1).

II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig (bei Enthaltung der AfD-Fraktion) folgenden geänderten Punkt 1 des Zusatz-/ Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2):


Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen alle drei Jahre einen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.
III. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit lehnt den Punkt 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2) mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion FDP-Bürgerliste und der CDU-Fraktion) ab.

IV. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten) folgend Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.

2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.

3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.

2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.

3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Arbeitsauftrag des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit an die Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) folgenden Beschluss zu fassen

1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.

2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.

3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1


Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13923-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14406-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14408-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13813-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.5
Literaturstipendium "Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund" 2020
- Wahl der Jurymitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14572-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.6
Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Sekundarstufe I
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13911-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.06.2019 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit dem folgenden Zusatz zu beschließen:

Die Verwaltung wird dringend aufgefordert, schon jetzt mit der konkreten Planung für Schulraumerweiterungen und Schulerweiterungen für das Schuljahr 2021 zu beginnen.

Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,

b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,

c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,

d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und

e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet um Berichterstattung für die September-Sitzung, um sich den aktuellen Planungstand bzw. Sachstand mitteilen zu lassen.



Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 18.06.2019 vor:
Herr Lieven (SPD-Fraktion) wies darauf hin, dass gem. Beschlussvorschlag auch die Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen fortzuschreiben sind. Eine Betrachtung der Förderschulen sei jedoch in der Vorlage nicht vorhanden. Bei der Förderschule „An der Froschlake“, die zur Zeit an 2 maroden Standorten beheimatet ist, gibt es Handlungsbedarfe, die zu berücksichtigen sind.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund – unter Berücksichtigung der Protokollnotiz - einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.



Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,

b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,

c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,

d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und

e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 25.06.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Scharnhorst regt einstimmig an, den originären Standort der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule am Derner Kippshof durch An- und Umbauten für die Erfordernisse aufzurüsten. Der Dependance-Standort an der Nierstefeldstraße ist nicht barrierefrei und erscheint daher langfristig als nicht geeignet. Ebenso ist die Beschulung an einem Standort wünschenswert.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit dieser Anregung einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss

Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.



Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,

b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,

c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,

d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und

e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost, Lütgendortmund und Scharnhorst ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 3. Zwischenbericht für die Weiterführenden Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14007-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
"Demokratie leben!" - Kommunales Förderprogramm zur Extremismusprävention und Demokratieförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung Lokaler Partnerschaften für Demokratie - Förderaufruf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14392-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.3
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


zu TOP 9.1
Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14219-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.2
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14534-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Konzernberichterstattung der STEAG GmbH für das Jahr 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14410-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
IGA Metropole Ruhr 2027 - Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14754-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14397-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Neubenennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14455-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Kommunalwahlen 2020 - Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14413-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Kommunalwahl 2020 - Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14639-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.5
Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 - 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14760-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.6
Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins BackUp - ComeBack e.V
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14412-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Ulrich Langhorst
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer