Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 23.02.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 21:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)


RM Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
RM Jenny Brunner (B`90/Die Grünen)
RM Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Frank Fischer (Die Partei)
RM Matthias Helferich (AfD)
RM Thorsten Hoffmann (CDU)
RM Julian Jansen (B`90/Die Grünen)
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
sB Janina Kleist (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
RM Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
sB Ina Polomski-Tölle (CDU)
RM Rüdiger Schmidt (SPD)
sB Christiane Tenbensel (Die Linke & Piraten)
RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Daniela Worth (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Martin Fischer (Seniorenbeirat)


RM Emre Gülec (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
sE Petra Schulz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Harry Göress (VdK)
Dr. Regine Schmalhorst (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Niels Back (Diakonisches Werk)
Ansgar Funcke (Caritas-Verband)
Petra Schmidt (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Sandra Galbierz, 5/Dez
Diana Karl, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Peter Externbrink, StA 50
Bianca Kruska, StA 50
Corinna Hoffmann, StA 50
Markus Jüttermann, Leitungsstab
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53


5. Gäste:
-



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.0 Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.12.2020

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht
Bericht von Frau Zoerner und Frau Dr. Schmalhorst

2.1.1 Corona-Exit Programm
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020
(Drucksache Nr.: 18752-20)


2.2 Vorstellung der Inhalte der Fachbereiche
mündlicher Bericht des Sozialamtes und des Jobcenters

2.3 Vorstellung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS)
mündlicher Bericht



3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Einsamkeit und soziale Isolation / "Runder Tisch"
mündlicher Bericht Herr Süshardt

hierzu -> Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 10.03.20

4.1.2 Runder Tisch "Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund"
Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 21.04.20
(Drucksache Nr.: 17265-20)

4.2 Situation in Flüchtlingsunterkünften
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19230-20-E2)

4.3 Aufsuchende Sozialarbeit / Streetwork im Stadtgarten
Schreiben der Verwaltung zum Beschluss vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 19285-20-E2)

4.4 Anpassungen in den Aktionsräumen des 'Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund'
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19100-20)
Zur Info erhalten Sie den Bericht "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund vor Ort".

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(DS-Nr.: 19837-21)
Vorlage wird nachversandt.

6.2 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(DS-Nr.: 19852-21)

Vorlage wird nachversandt.






7. Anträge / Anfragen

7.1 Ausbreitung der SARS-CoV-2-Varianten 501Y.V1 und 501Y.V2
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19570-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19570-21-E1)

7.2 Corona-Impfungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19611-21)

7.3 Diamorphin-Ambulanz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19609-21)

7.4 Zunahme Syphilis
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19610-21)

7.5 Café Berta
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19651-21)

7.6 Streetworkangebote in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19608-21)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19608-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19608-21-E2)

7.7 Fachrguppe Menschenhandel
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19620-21)

7.8 SGB II-Leistungsbezug bei EU2-Zuwanderern
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19621-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19621-21-E1)

7.9 Ankauf von Problemimmobilien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19627-21)

7.10 Housing First
7.10.a Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19680-21)
7.10.b Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19980-21)

7.11 Zwangsräumungen während der Pandemie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19979-21)

7.12 ALG II und Sozialgeld im Jahr 2020
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19978-21)

7.13 Sicherstellung des Existenzminimums für EU-Bürger*innen ohne regulären Leistungsanspruch, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19974-21)

7.14 Auszahlung des Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 15,00 Euro mtl. einschließlich der entgangenen Rechtsansprüche auf kostenloses Mittagessen
für Kita- / Schulkinder
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)

(Drucksache Nr.: 19982-21)

7.15 Sofortmaßnahmen für wohnungslose Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19981-21)

7.16 Schnelltestungen durch private Anbieter*innen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19996-21)

7.17 Ausgabe von Hygieneartikeln für Bedürftige
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19976-21)

7.18 Soziale Maßnahmen und Projekte in der Pandemie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19993-21)

7.19 Aktuelle Situation in Frauenhaus und FÜS
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19994-21)

7.20 Technische Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19995-21)

7.21 Konzept zur Unterbringung von obdachlosen Menschen bei extremen Wetterlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19997-21)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.0
Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger

Auf Antrag der SPD-Fraktion ist in der Ratssitzung am 17.12.2020 folgende Nachbesetzung im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlossen worden:

Für Frau Christel Poch wird Frau Janina Kleist ordentliches Mitglied.

Für die CDU-Fraktion ist in der Ratssitzung am 11.02.2021 folgende Nachbesetzung im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlossen worden:

Herr Friedrich-Wilhelm Weber scheidet aus dem Ausschuss aus. Herr Thomas Bahr wird anstatt als sachkundiger Bürger nunmehr als RM Mitglied des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und Sprecher für die CDU-Fraktion.
Frau Ina Polomski-Tölle wird als sachkundige Bürgerin neues Mitglied im Ausschuss.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verpflichtet die sachkundigen Bürgerinnen Frau Janina Kleist (SPD-Fraktion) und Frau Polomski-Tölle (CDU-Fraktion) gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bahr (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es wird vorgeschlagen, den TOP 2.3 „Vorstellung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS)“ vorzuziehen und vor TOP 2.1 zu behandeln.

Weiterhin wird vorgeschlagen, den TOP 7.6 „Streetworkangebote in Dortmund“ vorzuziehen und zusammen mit TOP 4.3 „Aufsuchende Sozialarbeit/Streetwork im Stadtgarten“ zu behandeln.

Zudem liegt eine Überweisung aus der Sitzung des Rates vom 11.02.2021 vor:
24 Stunden Unterbringung obdachloser Menschen
Überweisung aus der Sitzung des Rates vom 11.02.2021
(Drucksache Nr.: 19908-21)

Es wird vorgeschlagen, den Punkt unter TOP 2.4 zu behandeln.


Die Fraktion Die LINKE+ bittet im Wege der Dringlichkeit darum, folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
FFP2 Masken für Leistungsempfänger*innen im ALG II Bezug
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE+
(Drucksache Nr.: 20094-21)

Die Dringlichkeit wird anerkannt. Der Punkt wird unter TOP 3.1 behandelt.

Weiterhin bittet die Fraktion Die LINKE+ im Wege der Dringlichkeit darum, folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
Ausfall von Schuleingangsuntersuchungen
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE+
(Drucksache Nr.: 20087-21)

Die Dringlichkeit wird anerkannt. Der Punkt wird unter TOP 5.1 behandelt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt, dass sie den
TOP 7.5
Café Berta
(Drucksache-Nr.: 19651-21)

sowie den
TOP 7.10.b
Housing First
(Drucksache-Nr.: 19980-21)

zurück zieht.


Weiterhin schlägt Frau Worth (SPD-Fraktion) vor, die folgenden Tagesordnungspunkte zusammen zu behandeln:

TOP 2.4 „24 Stunden Unterbringung obdachloser Menschen“
TOP 6.2 „Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City“
TOP 7.10.a „Housing First“
TOP 7.15 „Sofortmaßnahmen für wohnungslose Menschen“
TOP 7.19 „Aktuelle Situation in Frauenhaus und FÜS“
sowie
TOP 7.21 „Konzept zur Unterbringung von obdachlosen Menschen bei extremen Wetterlagen“

Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Punkte beginnend ab TOP 2.4 nacheinander zu behandeln.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) kritisiert, dass einige Punkte sehr kurzfristig, zum Teil erst einen Tag vor der Sitzung, eingereicht worden seien und bittet darum, dieses zukünftig zu vermeiden. Insbesondere bei Tagesordnungspunkten, über die abgestimmt werden soll, müsse man die Gelegenheit haben, sich vorher beraten zu können.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.12.2020

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.12.2020 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.3
Vorstellung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS)

Frau Kruska (Sozialamt) und Herr Jüttermann (Referent für Daten und Analyse / Leitungsstab) stellen die Kommunale Arbeitsmarktstrategie anhand einer Präsentation (Anlage 1) vor.

Frau Kruska erklärt, dass die KAS seit 2010 in Dortmund etabliert sei mit dem Hauptziel, die Arbeitslosenquote zu senken. Zunächst sei es bis 2020 das Ziel gewesen, die Arbeitslosenquote unter 10 % zu bringen, was erstmals im Oktober 2018 gelungen sei.
Die aktuelle Arbeitsmarktstrategie gelte für 2020 bis 2030 und sei im Juli 2019 durch den Rat beschlossen worden. Die vorangegangenen Strategien seien vorher für 5 Jahre ausgelegt gewesen und jetzt auf 10 Jahre verlängert worden. Sie geht weiter auf die Herausforderungen, organisatorischen Strukturen, die Handlungsfelder ein und gibt abschließend einen Ausblick auf zukünftige Projekte.

Herr Jüttermann erläutert als weitere Handlungsfelder den Übergang von Schule zum Beruf, die KAUSA-Service-Stelle und „Neue Arbeit“.

Die Fraktionssprecher danken für die Präsentation. Die Nachfragen dazu werden von Herrn Jüttermann beantwortet.

Herr Niermann (Der Paritätische) betont, dass er sehr begrüße, dass über die KAS geschaut werde, wie man Lücken schließen könne, die sich durch Bundes- oder Landesgesetzgebung ergeben. Er möchte das hervorheben, da es für eine Kommune nicht selbstverständlich sei. Die Arbeit der Arbeitsmarktstrategie käme auch bei den Trägern an und letztlich damit auch bei den Menschen, für die es gedacht sei.

Frau Altundal-Köse (Fraktion B`90/Die Grünen) gibt an, dass sie sich sehr freuen würde, wenn die beteiligten Schulen genannt würden. Vor dem Hintergrund von Corona sei es umso wichtiger, wie der aktuelle Stand an den Schulen momentan sei. Da die KAUSA-Servicestelle Ende 2022 ausliefe, müsse man auch da zeitnah überlegen, was danach kommen könne. Ausgehend von den Vermittlungsquoten in Ausbildung sei das eine besondere Einrichtung, die Unterstützungsbedarf habe.

Herr Jüttermann ergänzt, dass die Folie zu den Schulen zum Protokoll nachgereicht werde. Diese liegt inzwischen als Anlage 1a vor. Weiterhin teilt er mit, dass sich der Workshop auch Gedanken dazu machen werde, was passiere, wenn KAUSA ausliefe.
Nach Ablauf des Schuljahres soll ein Sachstandsbericht zum Projekt 'Ausbildung im Quartier' in die Gremien geben werden. Geplant ist hierfür der November 2021. Die angefragten Übergangsquoten der Schulen können erst nach Ende des Schuljahres 2020/2021 und dem Übergang der Schüler*innen in eine Ausbildung, etc. erhoben werden. Da das Projekt erst seit August 2020 laufe, lägen noch keine aktuelleren Zahlen vor."

Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 13.04.2021 zu TOP 1.4 „Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 23.02.2021“

Es wird darauf hingewiesen, dass zu Punkt 2.3 „Vorstellung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie“ im vorletzten Absatz erwähnt wird, dass die KAUSA-Servicestelle Ende 2022 ausliefe. Das ist so nicht richtig. Die KAUSA-Servicestelle läuft bereits Ende 2021 aus.


zu TOP 2.1
Bericht zur aktuellen Corona-Lage

Frau Zoerner (Stadträtin), Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) und Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichten zum aktuellen Stand der Corona-Lage.

Frau Zoerner beginnt zunächst mit den aktuellen Zahlen. Zu den Impfungen gibt sie an, dass zum 08.02. planmäßig mit den Impfungen im Impfzentrum begonnen worden sei. Sie geht weiter auf die Impfungen in Seniorenheimen und Krankenhäusern der Prioritätengruppe I ein. Bis jetzt seien 20.395 Erstimpfungen und 9.638 Zweitimpfungen durchgeführt worden. Man sei noch mitten in der Impfung der Prioritätengruppe I. Alleine mit der Gruppe der über 80 jährigen sei das Impfzentrum bis Ende Mai ausgebucht.

Herr Dr. Renken ergänzt zum Thema Inzidenz, Kennzahlen und Impfungen und merkt an, dass die Menge an zugewiesenem Impfstoff aktuell leider zu wenig sei, um schneller voran zu kommen. Weiterhin geht er auf Nachfrage auf die Virus-Mutationen, die Nachverfolgung, die eingesetzte Software und Erfahrungen mit Nebenwirkungen als Impfreaktion ein.

Frau Dr. Schmalhorst erklärt zum Bereich des Jobcenters, dass man dort typische saisonale Verläufe habe, es aber insbesondere zum Jahresende einen Anstieg der Arbeitslosenquote gegeben habe, mit aktuell rund 38.000 arbeitslosen Menschen, was einer Arbeitslosenquote von 12 % entspräche. Zum Vergleich gibt sie an, dass die Quote im gleichen Zeitraum des Vorjahres bei 10,6 % gelegen habe. Ihr Augenmerk gelte dabei insbesondere den Langzeitarbeitslosen, deren Anteil ebenfalls gestiegen sei. Das sei aber eine ruhrgebietstypische Entwicklung. Es fehle aktuell die Möglichkeit von kurzfristiger Beschäftigung, da z. B. sämtliche Helferstellen weggefallen seien oder Maßnahmen nicht begonnen werden konnten. Im Großen und Ganzen sei es aber nicht so schlimm gekommen, wie sie ursprünglich erwartet habe.

Die Nachfragen werden von Frau Zoerner, Herrn Dr. Renken und Frau Dr. Schmalhorst beantwortet. Die Fraktionen danken für die Berichterstattung.


zu TOP 2.1.1
Corona-Exit Programm
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020
(Drucksache Nr.: 18752-20)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Die LINKE+ vor, der vom Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020 an den Ausschuss überwiesen wurde.
Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke + vom 04.12.2020 vor:
„… um die Situation in Dortmund zu entspannen und eine dritte Welle zu vermeiden, stellen wir daher die aus den guten Erfahrungen anderer Länder entwickelten nachstehenden Anträge für den Umgang mit der Pandemie nach dem 2. Lockdown:

Beschlussvorschlag

1) Die Verwaltung wird beauftragt in Gesprächen mit dem Land NRW und der Bundesregierung auf die Entwicklung einer langfristigen Strategie zu drängen, die berücksichtigt, dass auch in einem Jahr das Coronavirus noch ein gesundheitspolitisches Thema sein wird.

2) Primäres Ziel einer solchen Strategie muss es sein, die Verbreitung des Virus dauerhaft so zu begrenzen, dass eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter jederzeit und zeitnah möglich ist. Lokale Infektionsausbrüche sind konsequent zu bekämpfen.

3) Dazu stellen die Stadt Dortmund und die mit ihr verbundenen Unternehmen der Gesundheitswirtschaft hinreichende Testkapazitäten zur Verfügung, um durch intensive Testung und die Anordnung von Quarantänemaßnahmen lokale Ausbruchsbereiche gezielt zu entseuchen. Dazu ist neben der üblichen PCR-Testung auch der massenhafte Einsatz von Schnelltests zu prüfen, wie sie beispielsweise von Prof. Drosten empfohlen werden. (Clus ter-Strategie)

4) Für sensible Bereiche wie Krankenhäuser, Altenheime, Wohnstifte, aber auch Einrichtungen für das Mehrgenerationenwohnen sind gesonderte Konzepte zum Schutz von Kunden und Personal zu treffen und regelmäßige Tests einzuplanen, um ein Eindringen in diese vulnerablen Einrichtungen zu verhindern.

Begründung

Die Corona-Pandemie stellt uns auch weiterhin vor große Herausforderungen. Der Begriff „Corona-Exit Programm“ verkennt aber völlig die Situation, in der wir uns befinden. Viele beschriebene Maßnahmen und Sachverhalte der Vorlage sind daher von den Entwicklungen bereits überholt worden. Beispielsweise wird ein Inzidenzwert für Dortmund von 26 angegeben, während der aktuelle Inzidenzwert tatsächlich oberhalb des Wertes 200 liegt.

Leider haben sich Bund und Länder nicht sachgerecht verhalten, um diese Herausforderungen zu meistern. Bereits vor der ersten Welle der Pandemie wurde der vorhandene Pandemieplan nicht umgesetzt. Notwendige Materialien wie der Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmittel oder präventive Maßnahmen waren nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, so dass die Notbremse eines Lockdowns den März geprägt hat. Zu allem Überfluss wurden sogar noch falsche Behauptungen von amtlicher Seite in die Welt gesetzt, wonach bestimmte Maßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes unwirksam seien, was die Kommunikation mit der Bevölkerung bis heute erschwert.

Nach der ersten Welle wurden, um die Wirtschaft zu schützen, sehr früh weitgehende Lockerungen der Maßnahmen umgesetzt, ohne die Folgen zu bedenken oder Vorsorge für den weiteren Pandemieverlauf zu treffen. Urlaube in Risikogebieten zum Reimport des Virus sind nur ein Beispiel.

Als Resultat kam die 2. Welle der Pandemie mit entsprechenden Schäden an der Volkswirtschaft zustande. Der zweite Lockdown „light“ für die Freizeitwirtschaft wurde wiederum von Seiten der Bundesregierung so kommuniziert, dass nach einem Monat Lockdown wieder alles in Ordnung sei und dem Weihnachtsfest nichts im Wege stünde. Auch diese Kommunikation führte zu einem entsprechenden Vertrauensverlust in der Bevölkerung.
Der in Dortmund abgesagte Weihnachtsmarkt strafte die Aussagen bereits kurze Zeit später Lügen.

Zahlreiche kleinere bis mittlere Unternehmen stehen vor dem Aus. Im Sozialen sind große Verwerfungen durch eine neue Massenarbeitslosigkeit infolge der Pandemieauswirkungen absehbar. Dabei gibt es international gute Vorbilder für einen sachgerechten Umgang mit der Pandemie, vor allem in Asien. Vor diesem Hintergrund stellen die Maßnahmen des „Corona-Exit Programms“ lediglich einen schwachen kommunalen Reparaturversuch für vergangene Versäumnisse auf Bundes- und Landesebene dar. Teilweise stehen diese nicht einmal mit der Pandemie oder dessen Auswirkungen in Zusammenhang, wie beim Thema Fredenbaumpark. Die Idee ein neues Parkkonzept zu entwickeln geht schließlich nicht auf die Pandemie zurück, sondern auf einen Haushaltsantrag einer Fraktion aus der Zeit vor der Pandemie und ist bereits geltende Beschlusslage des Rates. Auch die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service- und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz ist bereits vom Rat beschlossen worden.“

Rm Berndsen (SPD) gibt für seine Fraktion an, der Vorlage zuzustimmen, dem Antrag der Fraktion Die Linke + jedoch schieben zu wollen, bzw. im Falle einer Abstimmung die Punkte einzeln abstimmen zu lassen. Man könne nur Punkt 2 des Antrages mittragen.

Rm Gülec (BVT) macht darauf aufmerksam, dass die Informationen zum Thema Corona-Virus, die in den verschiedensten Sprachen auf den Internet-Seiten der Stadt Dortmund zur Verfügung stehen nicht immer auf dem aktuellen Stand seien. Er gibt zudem ein positives Feedback zu den Informationsveranstaltungen der Stadt Dortmund, die zusammen mit den Migrationsorganisationen im Sommer stattgefunden haben und macht darauf aufmerksam, dass solche Veranstaltungen wiederholt werden sollten.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält es für sinnvoll den Antrag der Fraktion Die Linke + an den Fachausschuss zu überweisen. Die dahinter stehende Grundidee trage die Fraktion FDP/Bürgerliste mit. Die Kostenwirkung müsse von der Verwaltung dargestellt werden. Punkt 4 des Antrags werde durch die Beschlüsse der Länder zumindest teilweise umgesetzt.

Rm Deyda (Die Rechte) gibt seine Enthaltung bekannt, da die Verordnung von der Landesregierung vorgegeben werde. Die 15 zusätzlichen Stellen begrüße er, jedoch sollte hinzugefügt werden, dass man nicht auf „Maulkorbverweigerer“ losgehen werde.

Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt für seine Fraktionen das Abstimmungsverhalten zur Vorlage bekannt. Punkt 1 nehme man zur Kenntnis, die Punkte 2 und 3 haben sich aus Sicht seiner Fraktion bereits erledigt, der Punkt zum Service- und Präsenzdienst sei bereits in der letzten Ratssitzung beschlossen worden. Punkt 4 zu den Fördergeldern würde man gerne zustimmen. Der vorgelegte Antrag seiner Fraktion solle als Ergänzung zur Vorlage verstanden werden, man solle Land und Bund stärker in die Pflicht nehmen endlich eine langfristige Strategie zu entwickeln. Dem Schieben des Antrags würde er zwar stattgeben, jedoch sollte dies nicht dazu führen, dass man weiterhin immer erst mit Verspätung auf die Ereignisse reagieren könne.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) geht davon aus, dass die Verwaltung weiterhin aktuell in den Gremien berichten werde und zudem gemeinsam mit der Politik Strategien entwickle, wie beispielsweise Hilfssysteme auch zukünftig weiter ausgerichtet werden können und müssen. Dem Antrag der Fraktion Die Linke + würde man in den Punkten 1 und 2 zustimmen, die Punkte 3 und 4 sollten im Fachausschuss noch einmal besprochen werden.

Rm Uhlig (CDU) verkündet die Zustimmung der CDU-Fraktion zur Vorlage. Den Antrag der Fraktion Die Linke + halte man aufgrund der aktuellen Maßnahmen für obsolet und wolle ihn daher heute nicht abstimmen.

Rm Mais (CDU) bittet darum den Vorschlag bezüglich des Nachtbürgermeisters umzusetzen und auch in der heutigen Sitzung abzustimmen.

OB Westphal erklärt, dass das Programm „Neue Stärke“ bereits am 08.10.2020 vom Rat beschlossen wurde. Die Beschlüsse aus dem Wirtschaftsförderungsausschuss, die in den Rat überwiesen worden seien schaue man sich nach der Debatte gemeinsam an.

Rm Bohnhof (AfD) gibt an, der Vorlage zuzustimmen und den Antrag der Fraktion die Linke + in Gänze abzulehnen.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) wirbt für den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen bezüglich der Stelle des Nachtbürgermeisters.

OB Westphal bittet darum, an dieser Stelle nicht die Diskussion aus dem Fachausschuss zu wiederholen. Üblicherweise sollte nicht nur die Diskussion im Ausschuss zu Ende geführt werden, sondern auch der Beschluss dort gefasst werden. Die Tagesordnung des Rates sei hierfür zu umfangreich.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) ergänzt, dass bei der Abstimmung der Vorlage die Empfehlung des Wirtschaftsförderungsausschusses berücksichtigt werden solle.

Rm Kauch gibt den Hinweis, dass Konzepte entwickelt werden sollten bevor man mit Anträgen an den Rat geht, um hierfür eine Zustimmung zu ermöglichen. Seine Fraktion werde sich daher zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthalten.

OB Westphal nimmt den Hinweis auf und bestätigt, dass die Vorgehensweise in der Tat so sein sollte, dass der Ausschuss die Möglichkeit habe ein Thema in seine nächste Ausschusssitzung zu schieben und somit die Möglichkeit und die Zeit bestünden zusammen mit der Verwaltung über ein solches Konzept zu sprechen und es erst dann in den Rat zu geben.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) stellt fest, dass weiter Beratungsbedarf bezüglich des Themas „Nachtbürgermeister“ bestünde. Es ginge ja hier auch nicht um den Beschluss der Einführung eines „Nachtbürgermeisters“ – dieser Beschluss sei ja bereits erfolgt -, sondern um die Punkte 2, 3 und 4 des Antrags.

Rm Waßmann (CDU) wiederspricht seiner Vorrednerin. Es habe im Wirtschaftsförderungsausschuss eine deutliche Mehrheit für den Antrag gegeben und man sei der SPD-Fraktion insofern entgegengekommen, als dass der Beratungsbedarf bis zur heutigen Sitzung abgeschlossen sein sollte. Man bestehe daher auf eine heutige Abstimmung.

Rm Kowalewski gibt für seine Fraktion an dem Antrag zum Thema „Nachbürgermeister“ zustimmen zu wollen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke + (Drucksachen Nr.: 18752-20-E6) in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zu schieben.


Auf die Frage von Herrn Langhorst (Vorsitzender, Fraktion B`90/Die Grünen) ob der Antrag aufrechterhalten wird, antwortet Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+), dass sie an dem Antrag festhalten wolle. Sie gehe davon aus, dass weiterhin Druck auf Bund und Land ausgeübt werden müsse, um Möglichkeiten zu schaffen, dass entsprechende Testungen vorgesehen würden.

Herr Jansen (Fraktion B`90/Die Grünen) merkt an, dass es zum Thema Testungen in den letzten Monaten weitere Entwicklungen gegeben habe und fragt nach, ob alle Punkte, insbesondere Punkt 3 und 4 noch aktuell seien, oder ob man hier evtl. Doppelstrukturen schaffen würde.

Frau Zoerner erklärt, dass es außer den Pressemeldungen aktuell keine Infos zu den Teststrategien gebe. Es habe eine Ankündigung gegeben, dass zum 01.03. getestet werden solle. Diese sei mittlerweile zurückgenommen worden. Sie habe aktuell keine Informationen darüber, was Bund und Land derzeit dazu überlegen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einigt sich darauf, über die Punkte einzeln abzustimmen und beschließt mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion die folgenden Punkte 1 und 2 des Antrages der Fraktion DIE LINKE+:

Beschluss:
1) Die Verwaltung wird beauftragt in Gesprächen mit dem Land NRW und der Bundesregierung auf die Entwicklung einer langfristigen Strategie zu drängen, die berücksichtigt, dass auch in einem Jahr das Coronavirus noch ein gesundheitspolitisches Thema sein wird.

2) Primäres Ziel einer solchen Strategie muss es sein, die Verbreitung des Virus dauerhaft so zu begrenzen, dass eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter jederzeit und zeitnah möglich ist. Lokale Infektionsausbrüche sind konsequent zu bekämpfen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion bei 1 Enthaltung sowie Enthaltung der Fraktionen von SPD, FDP/Bürgerliste und AfD den folgenden Punkt 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE+:

Beschluss:
4) Für sensible Bereiche wie Krankenhäuser, Altenheime, Wohnstifte, aber auch Einrichtungen für das Mehrgenerationenwohnen sind gesonderte Konzepte zum Schutz von Kunden und Personal zu treffen und regelmäßige Tests einzuplanen, um ein Eindringen in diese vulnerablen Einrichtungen zu verhindern.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt Punkt 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktionen von SPD, B`90/Die Grünen, FDP/BL und der AfD ab.


zu TOP 2.2
Vorstellung der Inhalte der Fachbereiche

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) und Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) stellen ihre Fachbereiche anhand von Präsentationen (Anlage 2 und 3) vor. Im Nachgang zur Präsentation wurde vereinbart, dass Nachfragen zu den Vorstellungen der Fachbereiche im Rahmen eines Online-Formates geklärt werden können. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist mit dem Vorschlag einverstanden.


zu TOP 2.3
Vorstellung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS)

vorgezogen


zu TOP 2.4
24 Stunden Unterbringung obdachloser Menschen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2021
(Drucksache Nr.: 19908-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 11.02.21 vor:
zu TOP 5.2
24 Stunden Unterbringung obdachloser Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19908-21)

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 19908-21-E1) der Fraktionen von Die Linke+, B‘90/Die Grünen und CDU vom 09.02.2021 vor:

die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und LINKE + bitten um Beratschlagung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

1. Der Rat dankt den Trägern und den vielen ehrenamtlichen Initiativen und ehrenamtlich Aktiven für das Angebot für wohnungslose Menschen in Dortmund, besonders vor dem Hintergrund der kalten Jahreszeit und der Corona-Pandemie.
2. Der Rat begrüßt und unterstützt das Projekt „Bett statt Schlafsack“ von Gast-Haus e.V., Team Wärmebus und BODO e.V. zur niederschwelligen Notunterbringung für obdachlose Menschen in Hotels.

3. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig mit den Trägern des Projekts die Fortführung über den Februar 2020 hinaus sicher zu stellen. Das betrifft insbesondere auch die Finanzierung. Die Fortführung soll zunächst bis Ende März 2021 erfolgen und ist der aktuellen Pandemie-Lage laufend anzupassen und dementsprechend zu verlängern.

4. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Trägern des Projekts eine darüber hinaus gehende bedarfsgemäße Ausweitung der Unterbringungsmöglichkeiten mit Tagesangebot in Jugendherbergen, Hostels und Hotels sowie die Nutzung der Unterbringungsreserven für Geflüchtete bzw. die Nutzung vorhandener Kapazitäten zwecks Unterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund zu prüfen und dementsprechend umzusetzen.
5. Der Zugang zu diesen Unterbringungsmöglichkeiten soll durch
Schnelltestungen und der kostenlosen Verfügbarkeit von FFP2 Masken
Corona konform gewährleistet werden.

Begründung:
Während für Menschen mit einer eigenen Wohnung Kontaktbeschränkungen gut eingehalten werden können, kann Covid-19 für Obdachlose lebensgefährlich sein, da die Mehrheit der Hochrisikogruppe angehört und Kontaktreduzierungen in Notschlafstätten kaum möglich sind. Zusätzlich gibt es immer wieder Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen für die bestehenden Unterkünfte nicht in Frage kommen. Dazu stellt die kalte Jahreszeit ein weiteres großes Risiko für obdachlose Menschen dar.

Die Initiativen der Wohnungslosenhilfe Gast-Haus e.V., Team Wärmebus und Bodo e.V. haben diese Lücke mit dem Projekt „Bett statt Schlafsack“ geschlossen und eine niederschwellige Notübernachtung für wohnungs- und obdachlose Menschen geschaffen.

In einem innerstädtischen Hotel stehen dafür zunächst zehn Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung, um besonders vulnerable Menschen unterzubringen, die aus unterschiedlichen Gründen für die bestehenden Unterbringungsformate nicht in Frage kommen.
Das Projekt finanziert sich aus Eigenmitteln und Spenden und ist vorläufig bis Ende Februar begrenzt. Es ist allerdings absehbar, dass die Gefährdungen durch die Corona-Pandemie auch darüber hinaus bestehen bleiben. Deshalb sollte gemeinsam mit den Trägern des Projekts eine bedarfsgemäße Fortführung umgesetzt und finanziert werden.

Rm Schmidt (SPD) erläutert, dass der vorliegende Antrag aus seiner Sicht einige gute Aspekte beinhalte, über andere wiederum müsste noch einmal nachgedacht werden. Ihn interessiere, was Frau StR’in Zoerner zu diesem Antrag beizusteuern habe. Der Antrag sei zudem so kurzfristig gekommen, dass es noch keine Gelegenheit gegeben habe das Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu besprechen und daher bitte er darum den Antrag in den ASAG zu überweisen, um ihn dort zu bearbeiten.

Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) begründet den Antrag der Fraktionen. Der Rat der Stadt Dortmund müsse den Initiativen der Wohnungslosenhilfe danken, die sich in der augenblicklich lebensbedrohlichen Situation spontan Tag und Nacht, ehrenamtlich um die Versorgung der obdachlosen Menschen kümmerten. Auch die Verwaltung habe vieles angestoßen, wie beispielsweise die Öffnung des Hauptbahnhofes und einer Unterkunft für Geflüchtete. Die Witterungsverhältnisse seien nun neben der Corona-Krise die zweite Ausnahmesituation, die hinzukomme. Die Stadt Dortmund müsse hier auch finanziell Verantwortung übernehmen, denn bisher werde das Projekt nur über Spenden finanziert. Die Stadt müsse in Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen eine Verstetigung des Projektes in Gang setzen.

Rm Karatcakurtoglu (Die Linke +) erklärt, dass man in erster Linie den karitativen Vereinigungen danken wolle, die in der Pandemie und auch in der Eiseskälte alles daran setzten, dass kein wohnungsloser Mensch sich selbst überlassen bliebe. Es zeuge von einer gewissen Konzeptlosigkeit der Stadtverwaltung, erst zu reagieren, wenn es nicht mehr anders ginge und der Druck der Bevölkerung zu groß würde. Es sei Aufgabe der Stadt gemeinsam mit den Verbänden für mehr menschenwürdige Unterkunftsmöglichkeiten zu sorgen und langfristige Konzepte für die verschiedensten Bedürfnisse dieser Menschen zu entwickeln. Aufgrund der Dringlichkeit sollte der Antrag heute durch den Rat der Stadt beschlossen werden.

Rm Bahr (CDU) dankt ausdrücklich dem „Gasthaus“, dem „Team Wärme-Bus“ und „BODO e.V.“, die eigeninitiativ, kreativ und flexibel versuchten der Not zu begegnen. Der Nachsteuerungsbedarf hinsichtlich der Obdachlosigkeit wurde von den Fraktionen im Sozialausschuss schon vor drei Jahren erkannt. Nun stehe man wieder einmal, bedingt durch die Kälte und durch Corona vor der Situation, dass viele Dortmunder*innen nicht passend untergebracht werden könnten. Freie Träger seien ins Leere gesprungen und hätten durch entsprechende Angebote versucht, die Not zu lindern. Um diesen Trägern beizuspringen, unterstütze die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag. Es bestehe unmittelbarer Bedarf für eine heutige Entscheidung, dennoch sollte das Thema im nächsten Sozialausschuss noch einmal aufgegriffen werden, um langfristige Besserungen zu bewirken.

Rm Helferich (AfD) gibt an, dem Antrag durchaus wohlwollend gegenüber zu stehen, da es auch mal um die Nächstenliebe und nicht nur um die Fremdenliebe ging. Er sei jedoch der Auffassung, dass es nicht nur die Aufgabe der Sozialverwaltung der Stadt sei, Lösungskonzepte anzubieten, sondern auch die Politiker der Stadt gefragt seien. Jeder einzelne solle sich fragen, was er selbst dafür tun könne. Solange sich dieser Rat mit Aufsichtsratsentschädigungen die Taschen vollmache und nicht ans „Gasthaus“ spende, seien dies jedoch seiner Ansicht nach nur Schaufensteranträge, die die AfD-Fraktion nicht ernst nehmen könne.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt fest, dass die Würde des Menschen unantastbar sei und dies auch für Fremde gelte. Er stimme der Dringlichkeit des Antrags zu und gibt für seine Fraktion die Unterstützung an.

Für Rm Deyda (Die Rechte) geht der Antrag nicht weit genug. Wenn man überlege, dass Asylanten ganze Wohnungen zur Verfügung gestellt bekämen, reiche ein Bett nicht aus. Der Antrag müsse seiner Meinung nach beschlossen werden, da die kälteste Nacht bevorstehe.

StR’in Zoerner erläutert, dass dies ein sehr breit gefächertes Thema sei und sie versuchen wolle einiges aufzuklären. Man benötige eine tiefergehende Diskussion, denn es stelle sich dar, dass viele Dinge, die es in Dortmund gebe, offensichtlich nicht bekannt seien. Außerdem würden sich bestimmte Behauptungen, die schon mehrfach klar gestellt worden seien, immer noch halten. Zur Faktenlage berichtet Frau Zoerner, dass man bis Sonntag noch in allen Notfall-Übernachtungsstellen freie Kapazitäten hatte. Als klar wurde, dass es kalt würde, habe man das getan, was man schon seit 6 Jahren mache, nämlich die Flüchtlingsunterkünfte für Notübernachtungen zu öffnen. Dies funktioniere und sei auch nichts Neues. Weiter gebe es in Dortmund auch Möglichkeiten mit Hunden zu übernachten. Seit Beginn des Jahres gebe es außerdem eine überörtlich durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanzierte Maßnahme namens „Pension Plus“. Die Behauptung, das EU-Bürger*innen in Notunterkünften abgewiesen würden sei formal falsch. Ebenso sei falsch, dass Tagesaufenthalte nicht möglich seien. In Dortmund habe man das „Wohnraumvorhalteprogramm“, das in anderen Städten „housing first“ heiße und dort lebten 339 Obdachlose in Wohnungen. Aus diesem Programm sei es immerhin schon 91 Menschen gelungen, in eigene Wohnungen zu kommen. Die Stadt Dortmund sei sehr breit aufgestellt und habe ein sehr differenziertes System, das gemeinsam mit der Politik entwickelt worden sei. Es sei keine Frage, dass identifizierte Lücken geschlossen werden müssten, man müsse sich den Themen so nähern, dass man zuerst schaue was es bereits gebe. Zur Diskussion, dass andere Städte schon die Hotels öffneten berichtet Frau Zoerner, dass sie dies aus dem einfachen Grund täten, weil sie keine Kapazitäten hätten und dies sei in Dortmund nicht das Problem. Zum heute vorliegenden Vorstoß gibt Frau Zoerner zu bedenken, dass dieser Irritationen bei den Bereichen ausgelöst habe, die in dem Bereich Wohnungslosigkeit arbeiteten. In Dortmund habe man ein Netzwerk Wohnungslosenhilfe in dem die Vereine und Initiativen, die im Antrag benannt seien, vertreten seien. Dieses Netzwerk diene dazu die Arbeit in der Wohnungslosenhilfe weiterzuentwickeln und der Prozess sei in den letzten 2 Jahren von diesem Netzwerk begleitet und vorbereitet worden. Alle erwähnten Initiativen gehörten der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege an und der heutige Vorstoß habe zu einem Treffen geführt, um sich hierzu eine Meinung zu bilden. Frau Zoerner habe eine Stellungnahme erreicht, die sie nicht im Einzelnen vorlesen wolle, in der aber darauf hingewiesen werde, dass in den letzten Jahren ein sehr differenziertes Angebots- und Hilfesystem für Wohnungslose entwickelt worden sei. Gerade auch mit Blick auf die Coronazeit habe man gemeinsam einiges entwickelt und auf die Beine gestellt. Als Beispiele nennt sie das Hygienezentrum, die Öffnung des Wichernhauses und des Zeltes. In der Stellungnahme werde auch bestätigt, dass das Hilfesystem in Dortmund, auch angesichts der Kälte über genügend Schlafplätze verfüge. Außerdem werde darin auch die alternative Unterbringung, die aktuell in kleinem Rahmen in einem Hotel durch ein Netzwerk umgesetzt werde, die jedoch nicht mit einer Forderung an die Stadt Dortmund verbunden sei, sondern Ausdruck zivilgesellschaftlichen Engagements sei, erwähnt. StR’in Zoerner schlägt vor, sich im Sozialausschuss abschließend mit diesem Thema zu befassen und vorher dem Netzwerk der Wohnungslosenhilfe die Möglichkeit zu geben, das Thema zu diskutieren und zu bewerten.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) bedankt sich im Namen ihrer Fraktion bei den Ehrenamtlichen für ihr unermüdliches Engagement. Sie bedankt sich zudem bei der Verwaltung für eine hervorragende Arbeit. Es zeige sich, auch nach den Ausführungen der Sozialdezernentin, dass dies ein komplexes Thema sei, das man nicht einfach so abhandeln könne, weil man dann wohlmöglich anderen Ehrenamtlichen gegen den Kopf stoße. Sie appelliere daher an die Mitglieder des Rates, den Antrag detailliert im Fachausschuss zu besprechen, um ein fundiertes Meinungsbild zu erlangen.

Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt an, nach Abstimmung mit den anderen Fraktionen, den Antrag nicht schieben zu wollen. Auch nach Abstimmung mit den benannten Initiativen, die sich ausdrücklich für den Antrag bedankt hätten, wolle er den Antrag nicht schieben. Die Zeit dränge und der Nordbahnhof würde seiner Meinung nach nicht geöffnet, wenn kein Mangel bestünde.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) bestätigt, dass auch ihre Fraktion vor Antragstellung Rücksprache mit verschiedenen Initiativen gehalten habe. Man habe durchaus positives Feedback beispielsweise vom „Gasthaus“ erhalten. Und auch das A & O Hostel habe Positives von dem bestehenden Projekt zurück gespiegelt und wolle es gerne weiter ausbauen. An das Netzwerk sei man aufgrund der Kürze der Zeit und aufgrund der Dringlichkeit noch nicht herangetreten.

Rm Helferich gibt an, die Ausführungen der Sozialverwaltung zu begrüßen. Die AfD-Fraktion stellt daher den Ergänzungsantrag, dass der Rat heute beschließen möge, auf sein Sitzungsgeld zu verzichten und diese Zahlung bei der Stadt belasse um die eingesparte Auskehr in das Ermessen der Sozialverwaltung zu legen, die dies entsprechend verteilen solle.

StR’in Zoerner legt dar, dass Obdachlosigkeit viel komplizierter sei als eine Kapazitätsfrage. Man müsse an anderer Stelle noch einmal tiefer über die Frage diskutieren, warum die Angebote von manchen Menschen nicht genutzt würden.

Rm Waßmann (CDU) betont, dass sich die Politik nicht für Antragsstellungen zu rechtfertigen habe.

OB Westphal fragt nach ob die Antragsteller einverstanden seien, dass die Verwaltung zu Punkt 3 des Antrags, die Möglichkeit das Projekt weiterzuführen, gemeinsam mit den Trägern des Projektes prüft.

Der Vorschlag von OB Westphal wird von den antragstellenden Fraktionen abgelehnt.

Auf Antrag der SPD-Fraktion gewährt OB Westphal eine Sitzungsunterbrechung von 17:57 bis 18:03 Uhr zur Beratung.

Rm Ixkes-Henkemeier bedauert, dass dem Vorschlag des OB Westphal nicht gefolgt wurde, gibt aber dennoch Ihre Zustimmung zum Antrag bekannt und fordert, dass der Antrag im Anschluss im Sozialausschuss befasst wird.


Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Die Linke+, B‘90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 19908-21-E1) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und überweist diesen zudem zur Beratung in den Fachausschuss (ASAG).


Der Rat der Stadt lehnt den mündlich durch Rm Helferich (AfD) gestellten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.


Herr Niermann (Der Paritätische) teilt mit, dass das Bündnis aus Gasthaus, Bodo und Team Wärmebus ihn gebeten habe, hier eine Stellungnahme zu dem Ratsbeschluss vorzutragen. Die Stellungnahme liegt als Anlage 4 dem Protokoll bei.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) äußert, die Aussage so nicht stehen lassen zu wollen. Der Rat habe aus gutem Grunde darüber beschlossen. Es habe Nachweise und Beweise in Form von E-Mail-Verkehr mit Teilnehmern aus dem Trägernetzwerk gegeben. Auch sei darüber Rücksprache gehalten worden. Der Bedarf sei tatsächlich da und die Entscheidung sei daher gut und richtig gewesen.

Herr Niermann bezieht sich auf den Mail-Verkehr und ein weiteres Telefonat dazu, es habe aber keinen Beschluss oder eine Vereinbarung in dem Netzwerk gegeben, diesen Antrag zu unterstützen. Das sei unglücklich gelaufen.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erläutert die aktuellen Beleg- und Strukturdaten. Stand heute seien 578 Menschen aus dem erweiterten Themenfeld Wohnungslosigkeit untergebracht, die sich auf die bekannten Strukturen verteilten. Freie Plätze gebe es heute 712 + 150 in Reserve. Die gesamte Situation schätze er durchaus angemessen und komfortabel für eine Großstadt ein. Eine Neuerung seien die kombinierten Hund-Mensch-Übernachtungszimmer, die demnächst ans Netz gehen würden.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) merkt an, dass hier etwas beschlossen worden sei, was derjenige, dem diese Wohltat zukommen sollte, eigentlich nicht haben wollte. Das sei unglücklich gelaufen. Er schlägt daher vor, die Träger in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einzuladen, um über die Arbeit zu berichten und um festzustellen, was sich dieser wünsche und brauche. Sollte der bestehende Beschluss wirklich nicht gewünscht sein, sollte es den Ausschuss nicht daran hindern, diesen rückgängig zu machen und über andere Alternativen nachzudenken.

Frau Tenbensel (Fraktion DIE LINKE+) berichtet von Gesprächen mit Obdachlosen, die u. a. äußerten, dass es unmöglich sei, in die Männerübernachtungsstelle zu gehen, weil es dort unsicher und laut sei und dort eine aggressive Stimmung herrsche. Sie glaube, dass es immer Gruppen gebe, für die andere Unterbringungsmöglichkeiten besser geeignet seien und halte auch eine Art Wohntraining für sinnvoll. Auch könne eine Hostel-Unterbringung eine therapeutische Möglichkeit darstellen. Auch sei es wesentlich und wichtig, eine Möglichkeit zu sanitären Einrichtungen zu haben, da z. B. auch die Leuthardstraße nur für einen begrenzten Zeitraum verfügbar sei.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass man in Dortmund grundsätzlich gut aufgestellt sei, es aber doch weitere Bedarfe gebe. Die Verwaltung habe sich in einem beispielhaften Prozess mit Trägern und Akteuren auf den Weg gemacht, in diversen Regionalkonferenzen, dieses Thema umfassend zu beraten, um die Situation von Obdachlosen und Wohnungslosen in Dortmund merklich zu verbessern. Das sei letztendlich in einer Vorlage festgehalten, die vor ungefähr 1,5 Jahren beschlossen wurde. Auch er sei davon überzeugt gewesen, dass man gut aufgestellt sei. Kurz darauf erfolgten die ersten Bedenken der Träger. Dann sei Corona dazu gekommen und einige Maßnahmen, die man für notwendig erachtet habe. Anschließend sei dann die Geschichte mit dem Hostel gekommen, die von einer Berichterstattung in den Medien begleitet worden sei, dass Dortmund die Obdachlosen erfrieren lassen würde. Ihm habe hierzu ein Aufschrei der Verwaltung gefehlt, wo auf bereits bestehenden Maßnahmen hingewiesen wird. Es gebe immer Menschen, denen man nicht helfen könne, aber ein einziges Beispiel vertreten für alle Regelfälle darzustellen, habe ihn verärgert. Mit der Vorlage habe man sich deutlich bewegt und viel Geld in die Hand genommen. Letztendlich sei dadurch veranlasst worden, dass andere Kostenträger sich weiter bewegt hätten und man könne stolz auf die geschaffenen Angebote sein. Er habe sich ein wenig gedrängt gefühlt, der leicht unabgestimmten Entscheidung, die im Rat getroffen worden sei, zuzustimmen. Trotzdem sei es gut so. Er sei jedoch enttäuscht darüber, wie Berichterstattung zu diesem Thema erfolge.

Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Aussage von Herrn Bahr an. Auch seine Fraktion habe sich angetrieben gefühlt, den Antrag mit zu unterstützen, da es Berichte von Bürgerinnen und Bürgern gegeben habe, die mit Betroffenen gesprochen hätten, für die es in ihrer individuellen Situation kein passendes Angebot gegeben habe. Er betont aber auch, dass keiner der Antragsteller diesen Antrag aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit raus halten wollte, sondern es am Ende der Situation geschuldet gewesen sei, dass die Sitzung im Januar aus Corona bedingten Gründen ausgefallen sei und es hier nicht vorab diskutiert werden konnte. In dem Antrag hieße es, dass die Verwaltung und diejenigen, die das Projekt bisher getragen hätten, gemeinsam prüfen sollten, ob eine Ausweitung sinnvoll oder möglich sei. Diese Prüfung habe stattgefunden, so dass dem Antrag so entsprochen worden sei. Hier habe jetzt eine temporäre Ausweitung der Unterstützungsangebote stattgefunden, die offensichtlich sinnvoll gewesen sei. Er fände es daher gut, wenn nach Beendigung dieses Projektes sich Verwaltung und Träger zusammensetzen würden, um das Ganze zu evaluieren und hier im Ausschuss zu präsentieren.

Herr Niermann ergänzt, dass man in Dortmund ein exquisites System der Wohnungslosenhilfe habe und geht auf die Arbeit der drei Träger ein, die ganz bewusst für sich den Weg gewählt hätten, das aus Spenden zu finanzieren, um sich per se vielen Nachfragen nicht unterwerfen zu müssen und schnell helfen zu können. Er sei gespannt auf die Auswertung und verweist auf die Arbeit im Unterarbeitskreis Wohnungslosenhilfe, in dem dieses Thema ausführlich besprochen werde.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass das Thema nach Kommunikation zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren schreie. Das Politik eine Meinung formuliere und Dinge anstoße sei genauso wichtig, wie die fachliche Einschätzung zu sagen, was brauche es und was brauche es nicht. Dies gegeneinander abzuwägen sei ein wichtiger Prozess. Sicherlich hätte da einiges anders bzw. besser laufen können.

Herr Back (Diakonisches Werk) gibt an, dass man hier eine Debatte zu einer sehr komplexen Thematik erlebt habe. Aus seiner Sicht sei völlig aus dem Blick geraten, dass es ein ganz differenziertes System der Wohnungslosenhilfe in Dortmund gebe, wo Menschen mit sehr unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen schon seit langer Zeit Lösungen angeboten bekämen. Er wünsche sich, dass die unterschiedlichen Themen in ihrer Differenzierung angeschaut würden und man sich nicht von Einzelmaßnahmen treiben lasse. Unter Corona sei man seit März mit dem Sozialamt in einem sehr guten Dialog. Im Nachgang zu der Ratssitzung habe es eine Netzwerksitzung mit dem Sozialamt gegeben. Es brauche eine Verständigung über das Ziel der Wohnungslosenhilfe und über die fachlich geeigneten Instrumente, mit denen man diese Ziele erreichen könne. Das Ziel sei nicht nur ein Bett. Wohnungslose hätten einen Anspruch auf Teilhabe in der Gesellschaft und dafür brauche es oft sehr individuelle Problemlösungen und der Schlüssel sei seiner Meinung nach Beratung und Soziale Arbeit. Da sei man gemeinsam unterwegs, die Lücken zu identifizieren.

Herr Helferich (AfD-Fraktion) stellt den mündlichen Antrag auf Schluss der Beratung. Das Thema sei bereits im Rat ausführlich behandelt worden und auch hier sei erschöpfend über den Tagesordnungspunkt gesprochen worden.

Der Antrag von Herrn Helferich auf Schluss der Debatte wird mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion abgelehnt.

Frau Worth (SPD-Fraktion) gibt an, dass klar geworden sei, dass die Lage für die meisten nicht ganz übersichtlich sei. Sie bittet darum, dass eine Bestandsaufnahme auch unter den jetzt erweiterten Angeboten erfolge. Für die neuen Ratsmitglieder sei völlig unübersichtlich welche Angebote es wo für welchen Personenkreis gebe.

Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf die nächste Sitzung im April hin. Für diese Sitzung sei ohnehin eine ausführliche Vorlage vorgesehen, die genau das beschreibe und die auch die gerade aufgeführte Diskussion aus der Unterarbeitsgruppe Wohnungslosigkeit mit aufnehme. Dann habe man eine Beratungsgrundlage auf der man die Diskussion fortsetzen könnte.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert ihre Verärgerung, wie die Diskussion hier zum Teil geführt werde. Rückblickend habe es im Bereich der Wohnungslosehilfe in den letzten Jahren über die Winterzeit oft ad hoc-Entscheidungen gegeben, die zum Teil der Wetterlage geschuldet waren. In diesem Jahr sei vehement auch in der Zeitung darüber berichtet worden und die Politik müsse daraufhin aktiv werden. Man sei an einem Punkt angelangt, wo man alle Informationen habe, wie Obdachlosigkeit zustande käme, welche Bedarfe die Menschen hätten und wie diese abgearbeitet werden sollten. Es ginge nicht darum, die Bedarfe der Träger, sondern die Bedarfe der hilfebedürftigen Menschen abzudecken.

Frau Meyer (SPD-Fraktion) bezieht sich auf die angesprochene Gewalt in der Männerübernachtungsstelle. Hier müsse man schauen, ob man da was machen könne, so dass die Menschen einigermaßen gern dorthin gehen würden und sich nicht bedroht fühlten. Das könne vielleicht auch in die angekündigt Vorlage einbezogen werden.


zu TOP 6.2
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)

Frau Brunner (Fraktion B`90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion der Vorlage grundsätzlich zustimmen werde. Sie halte es allerdings für unangemessen, als Ursache für die mangelnde Attraktivität der Innenstadt neben Abfall, defekter Beleuchtung und Graffitis die Präsenz von Obdachlosen in der Innenstadt zu benennen. Wohnungs- und obdachlose Menschen seien kein Defekt, sondern Teil der Stadtgesellschaft und bedürfen einer würdigen Ansprache.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht zugegen) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.


zu TOP 7.10.a
Housing First
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19680-21)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19680-21-E1)

Dem Ausschuss liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Die LINKE+, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und LINKE+ bitten unter dem o.g. TOP um Beratschlagung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass viele Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, mit dem Dortmunder Hilfesystem unterstützt werden und ihnen geholfen werden kann.
2. Der Rat stellt fest, dass mit dem aktuellen Hilfesystem einige obdachlose Menschen nicht nachhaltig erreicht werden können.
3. Der Rat beschließt, das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First zu ergänzen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert,
· ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First zu entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.

· Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms (WVP) dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen,

· Wohnungen, die sich über das WVP hinaus im Besitz der Stadt Dortmund befinden, im Rahmen von Housing First zu vermieten,

· insgesamt damit 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch zur Verfügung zu stellen. Weitere Wohnungen sind möglich.

· eine ausgewogene Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet zu gewährleisten.


5. Die DOGEWO21 wird aufgefordert, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen und dafür auf dem Nachweis eines negativen Schufa-Eintrages zu verzichten.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die soziale Betreuung im Rahmen von Housing First über einen lokalen Träger sicherzustellen. Das eingesetzte Personal soll dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.
7. Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First soll mithilfe der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt werden.
8. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will Kommunen bei der Anwendung des Ansatzes Housing First unterstützen. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Konzept Housing First bis November 2020 finanziell gefördert. Eine Kooperation und enge Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist vor diesem Hintergrund anzustreben.
9. Sofern im Rahmen des Projekts weitere Kosten für Leistungen entstehen, die nach SGBII bzw. SGB XII nicht übernahmefähig sind, ist dem Fachausschuss darüber Bericht unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zu erstatten. Die Verwaltung ist in diesem Falle beauftragt, für entstehende Mehrkosen eine Akquise von Fördermitteln zu prüfen.

Begründung:

Die Dortmunder Wohnungslosenhilfe ist in vielen Bereichen gut aufgestellt, vermeidet drohende Obdachlosigkeit oder baut diese ab. Das in Dortmund angewandte Stufensystem zur Integration in eigenen Wohnraum ist allerdings nicht für alle Betroffenen das geeignete Mittel zur langfristigen Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Für diesen Personenkreis enden die Maßnahmen häufig wieder auf der Straße.

Der Ansatz Housing First kann für diesen Personenkreis das geeignete Instrument zur langfristigen Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sein. Insofern ist Housing First ein weiterer (und kein ersetzender) Baustein im bestehenden Hilfesystem.

Das Konzept Housing First beendet Wohnungslosigkeit im ersten Schritt und bietet flexible, wohnbegleitende Hilfen zum dauerhaften Wohnungserhalt. Wohnungslose werden direkt in dauerhaften Wohnraum gebracht ohne die Bedingung, vorher die "Wohnfähigkeit" zu erlangen.

Die Vermittlung in Wohnraum, bzw. die Verfügbarkeit geeigneten Wohnraums, ist eine zentrale Voraussetzung. Die Stadt hat im Rahmen des Wohnraumvorhalteprogramms Zugriff auf etwa 920 Wohnungen. Einige Wohnungen können davon dauerhaft für den Ansatz Housing First umgewidmet werden. Wohnungen, die über das WVP hinaus im Besitz der Stadt sind, können ebenfalls im Rahmen von Housing First eingesetzt werden. Als Einstieg der Stadt Dortmund in den Ansatz Housing First sollen mindestens 20 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Erhöhung dieser Zahl ist möglich. Die Umsetzung des Housing First-Ansatzes soll auf bereits bestehende Angebote und Maßnahmen abgestimmt sein und diese in sinnvoller weise ergänzen. Ziel ist, die Zahl wohnungsloser Menschen in Dortmund durch das ergänzende Angebot zu reduzieren.

Darüber hinaus sollte die DOGEWO21 als kommunales Unternehmen und eine der größten Vermieterinnen der Stadt aufgefordert werden, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen. Eine Voraussetzung dafür ist der Verzicht auf die Nachweisung eines negativen Schufa-Eintrages.

Neben der Zurverfügungstellung geeigneten Wohnraums ist das nachdrückliche Angebot einer sozialen Betreuung wesentlich. Dies sollte über einen lokalen Träger sichergestellt sein, der über Erfahrungen in der Wohnungslosenhilfe verfügt und mit entsprechendem Personal dem besonderen Ansatz von Housing First (akzeptierender Ansatz auf Augenhöhe zwischen Berater*in und Klient*in) Rechnung tragen kann.

Finanzielle Belastungen für die Stadt entstehen nicht. Da die Bewohner*innen dieser Wohnungen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII haben, sind Mietzahlungen gesichert. Mit dem Zugriff auf Wohnraum im städtischen Besitz ist kein Erwerb von Wohnraum erforderlich. Die Übernahme der Kosten für die soziale Betreuung ist im Rahmen des §67 SGB XII "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gesichert.

Da der LWL eine Konzeption zur Unterstützung der Umsetzung von Housing First in den Kommunen erarbeiten wird, sollte ein Kooperation zwischen Stadt Dortmund und LWL zu diesem Thema angestrebt werden. Auch eine Konsultation durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, welches verschiedene Projekte und Programme gegen Wohnungslosigkeit unterstützt, ist in diesem Zusammenhang sinnvoll.

Auch die Erfahrungen aus anderen Kommunen, die das Konzept bereits realisiert haben, können für die Ausarbeitung für einen Kriterienkatalog zur Vergabe der Wohnungen zu Rate gezogen werden.


Herr Jansen (Fraktion B`90/Die Grünen) erläutert den vorliegenden Antrag.



Frau Worth (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie nichts gegen das Konzept Housing First habe. Allerdings erschließe sich ihr die Sinnhaftigkeit in Bezug auf die Aufschlüsselung der Unterpunkte in diesem Antrag nicht ganz. Sie könne sich nicht vorstellen, dass das angesprochene Klientel eine Differenzierung vornehmen würde, ob es sich um eine Wohnung aus dem Wohnraumvorhalteprogramm handele oder um Housing First. Die Unterpunkte, die die Umwidmung beträfen bzw. auch der Punkt, die DOGEWO aufzufordern, dem Ansatz zu folgen, seien schwer nachvollziehbar. Für sie gehöre das Thema Housing First in die bereits zuvor geführte Diskussion, dass eine Bestandsaufnahme dringend erforderlich sei.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass es sich hier um ein breites Thema handele, zu dem er gern mehr gesagt hätte. Er bedauert, dass der Antrag so kurzfristig eingereicht worden ist und gibt an, sich aus diesem Grunde bei der Abstimmung zu enthalten.

Herr Fischer (Die Partei) verweist darauf, dass das Prinzip des Housing First bereits seit einigen Jahren in Finnland praktiziert werde und Finnland dadurch keine nennenswerte Obdachlosigkeit mehr habe.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass Housing First ein wenig mehr als nur die Umwidmung bedeute. Es ginge auch darum, gezielt Menschen vor der Obdachlosigkeit präventiv zu helfen.

Frau Kleist (SPD-Fraktion) fragt nach, inwieweit beim Wohnraumvorhalteprogramm die Schufa-Einträge eine Rolle spielten. Wenn dies eine Hürde darstellen sollte, müsste man schauen, inwieweit man diese abbauen könnte.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) betont noch mal, dass seine Fraktion generell nichts gegen Housing First habe. Auch er habe gehört, dass das Projekt in Finnland gut liefe und er wisse auch, dass es in Düsseldorf sehr gut laufe. Allerdings habe man dort eine andere Art der Aufstellung. Es würden Wohnungen von wohlhabenden Menschen gekauft, die dann den Trägern zur Verfügung gestellt werden. Diese würden die Menschen in den Wohnungen dann auch betreuen, so dass es sich um zusätzliche Wohnungen handele. Hier ginge es aber darum, Wohnungen aus dem Wohnraumvorhalteprogramm in Housing First zu ändern, wodurch sich aber die Anzahl der Wohnungen nicht verändere. Auch er kritisiert, dass dieser Antrag so kurzfristig eingegangen sei und bittet daher darum, diesen Antrag in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Back (Diakonisches Werk) ergänzt, dass es Housing First in Dortmund bereits gebe und das Programm tatsächlich aus Düsseldorf sei, aber auch ein Programm des Paritätischen Landesverbandes für NRW mit Unterstützung der Landesregierung und dies werde in mehreren Städten in NRW umgesetzt. In Dortmund hätten sich u. a. die Diakonie und der Paritätische daran beteiligt. Insgesamt seien es aber noch sehr wenige Wohnungen und er halte die Umwandlung vom Wohnraumvorhalteprogramm zu Housing First für keinen schlechten Gedanken. Es ginge auch nicht nur darum, dass die Menschen einen eigenen Mietvertrag hätten, sondern sie würden auch durch Sozialarbeit begleitet. Neu sei, dass an den Anfang der eigene Mietvertrag gestellt würde, was im Wohnraumvorhalteprogramm nicht der Fall sei. Dies sei auch im Bewusstsein der Betroffenen etwas völlig anderes.

Frau Zoerner (Stadträtin) merkt zur Diskussion auf das Wohnraumvorhalteprogramm an, dass das so nicht funktionieren werde. Die Stadt sei bei diesen Wohnungen Mieterin, so dass der Wohnraum, der der Stadt nicht gehöre, auch nicht einfach weitergereicht werden könne.

Herr Jansen erklärt sich mit dem Vorschlag, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, einverstanden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.



zu TOP 7.15
Sofortmaßnahmen für wohnungslose Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19981-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Die LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Bereitstellung des Dusch- und Toilettencontainers am U wird über den 31.3.2021 bis zum Ende der Pandemie verlängert. Auch das Versorgungszelt muss bis zum Ende der Pandemie bestehen bleiben.

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Dusch- und Waschmöglichkeiten und zusätzlich die Aufstellung von z. B. barrierefreien Dixietoiletten bzw. die Öffnung von Toiletten in städtischen Einrichtungen in den Stadtbezirken zu prüfen, da zurzeit keine ausreichenden öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen.

Begründung:

erfolgt mündlich

Frau Tenbensel (Fraktion DIE LINKE+) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt, dass dieses Thema auch im Rahmen der Berichterstattung in der April-Sitzung seinen Platz finden werde. Der Betrieb werde zum 31.03. eingestellt.

Herr Beckmann (Fraktion B`90/Die Grünen) gibt an, dass für ihn der 1. Abschnitt des Antrages hinfällig sei. Dem 2. Abschnitt könne seine Fraktion zustimmen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) ist mit dem Vorschlag, den ersten Abschnitt des Antrags zu streichen, einverstanden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Dusch- und Waschmöglichkeiten und zusätzlich die Aufstellung von z. B. barrierefreien Dixietoiletten bzw. die Öffnung von Toiletten in städtischen Einrichtungen in den Stadtbezirken zu prüfen, da zurzeit keine ausreichenden öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen.


zu TOP 7.19
Aktuelle Situation in Frauenhaus und FÜS
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19994-21)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19994-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung.
1. Wie stellt sich die aktuelle Situation in der Frauenübernachtungsstelle (FÜS) in Hörde und dem Dortmunder Frauenhaus dar?
2. Wie hoch ist die momentane Auslastung der bestehenden räumlichen Kapazitäten? Hat sich die Auslastungsquote im Vergleich zu den Vorjahren während der Corona-Pandemie in nennenswertem Maße verändert?
3. Welche Entwicklungen bezüglich der Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterbringungsangeboten der FÜS und des Frauenhauses sind in den vergangenen 12 Monaten erkennbar gewesen (prozentuale/absolute Zunahme bzw. Abnahme nach Monat im Vergleich zum Vorjahr; gerne grafische Darstellung)?
4. Wie viele Erstberatungsgespräche wurden in den vergangenen 12 Monaten insgesamt durchgeführt (telefonisch und in Präsenz)?
5. Wie viele Frauen mit Kindern haben die Unterbringungsangebote von FÜS und Frauenhaus in den vergangenen 12 Monaten wahrgenommen?
6. Welche räumlichen Kapazitäten und technischen Ressourcen stehen FÜS und Frauenhaus zur Verfügung, um Kindern das Homeschooling zu ermöglichen?

Begründung
Die Corona-Pandemie hat die Arbeit von Frauenübernachtungsstelle und Frauenhaus grundlegend verändert. Einerseits mussten die Beratungsformate an Pandemiebedingungen angepasst werden, anderseits auch die Unterbringung von Opfern häuslicher Gewalt im Lichte verschärfter Gesundheitsschutzmaßnahmen neu organisiert werden. Die erfolgreiche Anpassung an die Pandemie ist vor allem dem großen persönlichen Einsatz der MitarbeiterInnen zu verdanken. Nach rund 12 Monaten bittet die CDU-Fraktion um Auskunft, ob und inwieweit sich Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Situation in FÜS und Frauenhaus abzeichnen.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.21
Konzept zur Unterbringung von obdachlosen Menschen bei extremen Wetterlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19997-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19997-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe ein Konzept zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen bei extremen Wetterlagen zu erarbeiten.

Begründung:
Das System der Wohnungslosenhilfe ist in Dortmund gut aufgestellt und funktioniert. Die Kältewelle Anfang Februar hat aber gezeigt, dass es bei extremen Wetterlagen Lücken in der Versorgung und Unterbringung gibt, die dann kurzfristig mit verschiedenen Maßnahmen gefüllt werden müssen. Um nicht jedes Mal kurzfristig nach Lösungen zu suchen, braucht es ein Konzept für extreme Wetterlagen insbesondere im Winter und im Sommer, das bei Bedarf abgerufen und umgesetzt werden kann.


Frau Brunner (Fraktion B`90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion und möchte den Antragssatz ergänzen um die Erweiterung, dass ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und im Ausschuss vorzustellen ist.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) schlägt vor, diesen Punkt mit in das Gesamtpaket für die nächste Sitzung im April zu schieben.

Herr Jansen (Fraktion B`90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion mit dem Vorschlag einverstanden ist.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
FFP2 Masken für Leistungsempfänger*innen im ALG II Bezug
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20094-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit der Fraktion Die LINKE+ vor:

die Fraktion DIE LINKE + bittet die Leiterin des Jobcenters Dortmund um eine aktuelle Einschätzung zur Gewährung von kostenlosen FFP2 Masken bzw. Geldleistungen zur Beschaffung von FFP2 Masken für Leistungsempfänger*innen im ALG II Bezug durch das Jobcenter Dortmund.

Begründung:

Die Ausgabe von einmalig 10 kostenlosen FFP2 Masken an Leistungsempfänger*innen im ALG II Bezug ist eine erste kleine Maßnahme, um eine Teilnahme am öffentlichen Leben zu gewähren. Das Sozialgericht Karlsruhe hat jetzt dem Dringlichkeitsantrag eines Klägers auf den wöchentlichen Anspruch von 20 FFP2 Masken oder Geldleistungen in Höhe von monatlich 129 Euro stattgegeben.
https://sozialgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Jobcenter+muss+nach+erfolgreichem+Eilantrag+zusaetzlich+zum+Regelsatz+entweder+als+Sachleistung+woechentlich+20+FFP2-Masken+verschicken+oder+als+Geldleistung+hierfuer+monatlich+weitere+129_-+_+zahlen_/?LISTPAGE=8971698

Uns ist bewusst, dass dies eine Einzelentscheidung ist, die bisher keine Gültigkeit für alle Leistungsempfänger*innen im ALG II Bezug hat. Trotzdem ist dies eine richtungsweisende Entscheidung über einen tatsächlichen monatlichen Bedarf an FFP2 Masken. Deswegen würden wir gerne erfahren, wie das Jobcenter Dortmund mit dieser Entscheidung umzugehen gedenkt und ob sie in Zukunft den Leistungsempfänger*innen im ALG II Bezug FFP2 Masken kostenlos zur Verfügung stellt bzw. eine monatliche Geldleistung dafür zahlen wird. Da es absehbar ist, dass die FFP2 Masken uns - auch durch die neuen, noch ansteckenderen Mutationen - noch länger im Alltag begleiten werden, ist die einmalige Ausgabe der 10 kostenlosen FFP2 Masken nur eine kurzfristige Maßnahme.

Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) gibt an, dass sie das Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe überrascht habe. Es gebe die Regelung, dass Kundinnen und Kunden des Jobcenters Anspruch auf 10 FFP2 Masken hätten. Die Anschreiben dazu seien bereits unterwegs. Mit den beiliegenden Gutscheinen könnten die Masken in den Apotheken abgeholt werden. Zusätzlich werde es im Rahmen des weiteren Programms eine Einmalzahlung geben, die nach ihrer Kenntnis für Mai in Aussicht gestellt sei. Sie habe das Urteil des SGK so gelesen, dass für den Fall, dass es vorübergehend Schwierigkeiten geben sollte und eine Kundin/ein Kunde nicht an Hygienemaßnahmen ran käme, dann der Mehrbedarf sofort zu gewähren sei. Aktuell gebe es keinen Anlass zu sagen, dass automatisch alle Kundinnen und Kunden 20 FFP2 Masken bekämen.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) ergänzt, dass die Menschen, die Leistungen vom Sozialamt erhielten, auch Masken bekommen hätten. Das Land habe dafür ¼ Mio. Masken zur Verfügung gestellt. Diese seien jeweils mit 10 Stk. pro Person verschickt worden. Auch seien die Netzwerkknotenpunkte zusätzlich mit weiteren Masken beliefert worden, so dass hier ganz bewusst eine Mehrfachversorgung in Kauf genommen wurde um die Klientel insgesamt gut zu versorgen.

Frau Karacakurtoglu antwortet, dass ihr bekannt sei, dass vom Bund aus vorgesehen sei, pro Person 10 Masken zur Verfügung zu stellen. Sie gehe aber davon aus, dass dem Sozialgericht Berechnungen zugrunde gelegt hätten, um diese Entscheidung zu treffen. Das sei keine willkürliche Entscheidung, sondern eine fundierte. Sie frage sich daher, warum das in Karlsruhe anders geregelt werden sollte, als in Dortmund.

Frau Dr. Schmalhorst erklärt, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handele, an die man nicht gebunden sei. Sie habe Weisungen vom BMAS, in Bezug auf 10 Masken pro Person, was so auch umgesetzt werde. Sie betont aber, dass wenn eine Kundin/ein Kunden vorbei komme, der/dem die Masken nicht ausreichten, immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werde und es selbstverständlich immer über den Mehrbedarf die entsprechenden Masken gebe. Das sei ihr sehr wichtig. Es bedeute aber nicht, dass so automatisch ein Anspruch von 20 Masken für jeden bestünde. Dies sei auch mit dem Bundesministerium so besprochen worden.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Einsamkeit und soziale Isolation / "Runder Tisch"
mündlicher Bericht Herr Süshardt
hierzu: Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 10.03.20
zu TOP 4.1.2
Runder Tisch "Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund"
Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 21.04.20
(Drucksache Nr.: 17265-20)

Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.1.2 werden zusammen aufgerufen.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr.: 16714-20) aus der Sitzung vom 10.03.20 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 10. März 2020 und die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur nächsten Sitzung.
1. Welchen prozentualen Anteil haben Einpersonenhaushalte aktuell, gemessen an allen Haushalten stadtweit, in Dortmund?
1.1 Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben in Dortmund aktuell in Einpersonenhaushalten?
1.2 Wie viele Geringverdiener und geringfügig Beschäftigte leben in Dortmund aktuell in Einpersonenhaushalten?
1.3 Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen (ALG II) leben in Dortmund aktuell in Einpersonenhaushalten?
1.4 Wie hat sich die Zahl der Einpersonenhaushalte in den letzten 20 Jahren in Dortmund verändert? Mit Bitte um tabellarische Auflistung nach Altersgruppen.
1.5 Wie beurteilt die Verwaltung diese Entwicklung und was sind ihrer Einschätzung nach die Hauptgründe für diese Entwicklung?
1.6 Wie ist die Entwicklung der Einpersonenhaushalte in Dortmund in den letzten 20 Jahren im Vergleich zur bundesweiten Entwicklung der Einpersonenhaushalte in den letzten 20 Jahren einzuordnen? Gibt es signifikante Unterschiede zum bundesdeutschen Durchschnitt? Wenn ja, worauf sind diese zurückzuführen?
2. Wie beurteilt die Stadt Dortmund die gegenwärtige Situation in Hinblick auf die Verbreitung von Einsamkeit und sozialer Isolation in Dortmund?
2.1 Verfügt die Stadt Dortmund über belastbares Datenmaterial (Umfragewerte, Statistiken, o.Ä.), welches die Verbreitung von Einsamkeit und sozialer Isolation in Dortmund dokumentiert?
2.2 Wie viele Bürgerinnen und Bürger leiden in Dortmund statistisch gesehen an Einsamkeit und/ oder sozialer Isolation, wenn bundesweite Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden?
3. Beschäftigen sich städtische Stellen und/ oder einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Dortmund explizit mit den Themen Einsamkeit bzw. soziale Isolation?
3.1 Wenn ja, in welchen Fachbereichen arbeiten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in welcher Form sind sie tätig (Information, Maßnahmen, Projekte, Kooperationspartner, usw.)?
3.2 Wenn nein, warum nicht?
3.3 Besteht aus Sicht der Verwaltung eine kommunale Verantwortlichkeit, um die in Dortmund in Einpersonenhaushalten lebenden Menschen vor Einsamkeit und sozialer Isolation zu schützen?
4. Sind der Verwaltung wissenschaftliche Studien bekannt, die einen positiven Zusammenhang zwischen Einsamkeit bzw. sozialer Isolation einerseits und einer statistisch höheren Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gesundheitlichen Risiken/ Erkrankungen andererseits belegen?
4.1 Von welchen gesundheitlichen Risiken und Erkrankungen sind dauerhaft einsame und sozial isolierte Menschen statistisch gesehen in besonderer Weise betroffen?
4.2 Sind Menschen mit Migrationshintergrund statistisch häufiger von Einsamkeit bzw. sozialer Isolation betroffen?
4.3 Sind Menschen mit niedrigem Einkommen (Geringverdiener, geringfügig Beschäftigte, etc.) statistisch häufiger von Einsamkeit bzw. sozialer Isolation betroffen?
4.4 Falls ein positiver Zusammenhang zwischen Einsamkeit bzw. sozialer Isolation einerseits und einer statistisch höheren Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gesundheitlichen Risiken/ Erkrankungen besteht, welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesen Erkenntnissen?
4.5 Besteht aus Sicht der Stadtverwaltung grundsätzlich eine kommunale Verantwortlichkeit, die Dortmunder Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgewirkungen von dauerhafter Einsamkeit und sozialer Isolation zu schützen?
5. Wie hat sich die Suizidrate in den vergangenen 20 Jahren in Dortmund entwickelt?
5.1 Sind die Häufigkeiten von versuchten und vollendeten Suiziden in Dortmund abweichend von denen anderer nordrheinwestfälischer Kommunen?
5.2 Begehen allein lebende Menschen (ledig, verwitwet, geschieden) statistisch gesehen häufiger Suizid als Menschen in festen Partnerschaften und mit stabilen sozialen Beziehungen?
5.3 Inwiefern liegt es im Verantwortungsbereich der Kommune, Suizide zu verhindern und Menschen mit suizidalen Gefährdungspotenzialen zu helfen? Welche Hilfsangebote bietet die Stadt Dortmund diesbezüglich an?

Begründung
Einsamkeit und soziale Isolation sind gesellschaftliche Tabuthemen, die auch in Dortmund bislang kaum Beachtung finden und denen in der öffentlichen Debatte zu wenig Platz eingeräumt wird. Eine offene Diskussion dieses gravierenden sozialen Problems – einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sprechen aufgrund der stark anwachsenden Zahl von einsamen und sozial isoliert lebenden Menschen inzwischen schon von einer Epidemie – ist ein Gebot der Stunde. Auf Bundes- und Landesebene haben bereits zahlreiche Akteure unterschiedlicher politischer Couleur die Bedeutung dieses Zukunftsthemas erkannt und vor allem benannt.

Die vorliegende Anfrage zielt darauf ab, eine angemessene, an Fakten orientierte Befassung mit den Themen Einsamkeit und soziale Isolation zu unterstützen, eine fachliche Diskussion in diesem Gremium anzuregen und grundlegende Informationsdefizite zu beheben. Insbesondere interessiert die CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang auch der allgemeine Informationsstand der Stadtverwaltung zu diesem Themenkomplex, da dessen Aktualität und Bedeutung von einigen Akteuren offenbar noch immer gravierend unterschätzt wird.

Zu TOP 4.1.2 liegt dem Ausschuss folgender Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 21.04.20 vor (Drucksache-Nr.: 17265-20):
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 21.04.2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung das nachfolgenden Antrags.

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen turnusmäßig zusammentretenden Runden Tisch zu den Themen „Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund“ einzuberufen, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsrates, der Seniorenarbeit, der Stadt Dortmund sowie anderer relevanter Organisationen (Vereine, Verbände, Gesundheitswirtschaft, Krankenhauswesen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, usw.) und Akteure der Zivilgesellschaft eine regelmäßige Diskussionsplattform erhalten. Ziel dieser Gesprächsrunden ist, Probleme zu identifizieren, die Ist-Situation zu analysieren und gegebenenfalls Lösungsansätze und konkrete Projekte gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu entwickeln. Über die Ergebnisse der Sitzungen des Runden Tisches ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit regelmäßig Bericht zu erstatten.

Begründung
Die Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände haben den Sozialausschuss in der vergangenen Sitzung über die Ergebnisse Ihrer internen Gesprächsrunde zum Themenkomplex „Einsamkeit und soziale Isolation“ unterrichtet. Die CDU-Fraktion ist hocherfreut, dass sie hier einen ersten Schritt in die richtige Richtung anstoßen und dem Thema endlich politische Aufmerksamkeit verschaffen konnte.
Wie sich Einsamkeit und soziale Isolation anfühlen und welche Auswirkungen dies schon nach kurzer Zeit auf Körper und Geist hat, erfahren momentan viele Menschen aufgrund der rasanten Ausbreitung von COVID-19. Dass dieser Zustand keine zeitweilige Ausnahmesituation darstellt, sondern über Jahre und Jahrzehnte ein quälender Dauerzustand ist, können sich die wenigsten Menschen wirklich vorstellen. Und doch ist genau das für viele Realität – auch ohne das Coronavirus. Was sich durch COVID-19 geändert hat: Das Problem ist nun offensichtlich.

Da nicht nur die Wohlfahrtsverbände über Expertise verfügen und Hilfsangebote in diesem Bereich bereitstellen, sondern auch viele andere der o.g. Organisationen, Einrichtungen und Akteure, plädiert die CDU-Fraktion für die Einberufung eines „Runden Tisches“ zu dem Themenkomplex „Einsamkeit und soziale Isolation“. Dieser sollte mindestens halbjährlich zusammentreten und eine offene Diskussionsplattform für alle relevanten Akteure sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger bieten.


In der Sitzung am 09.06.20 wurde vereinbart, dass der neu gewählte Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in Zusammenhang mit der Berichterstattung von Herrn Süshardt (Leiter Sozialamt) über die vorliegende Stellungnahme und den Antrag beraten soll.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erläutert, dass das Sozialamt in dieser Sache nicht untätig gewesen sei. Mit den Partnern bei den Verbänden und mit den Trägern der Seniorenbüros sei intensiv und durch Corona noch mal befeuert darüber gesprochen worden, was man tun könne, um gegen Einsamkeit präventiv etwas zu unternehmen. In Bezug auf die Beschlusslage gibt er an, dass es bereits 12 Runde Tische gebe. Diese seien in jedem Stadtbezirk vorhanden, kleinräumige Netzwerke der Seniorenpolitik und Seniorenarbeit vor Ort, wo genau die Experten in ihren Wohnquartieren schauten, ob dort Menschen einsam sind und durch das Raster fallen. Dort werde geschaut, ob man Kontakt zu den Menschen bekomme, um diesen Angebote machen zu können. Durch die Corona bedingte Verstärkung der Einsamkeit seien vor Ort verschiedene Unterstützungsangebote entstanden. Die Kolleginnen und Kollegen in den Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenbüros führen in Form von entlastenden Telefonaten Einsamkeitsprävention durch, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Mit politischer Unterstützung würde man gern an den Dingen weiterarbeiten, um beispielsweise über präventive Hausbesuche und ähnliche Instrumente nachzudenken, die in das Portfolio aufgenommen werden könnten. Er glaube aber nicht, dass ein Einsamkeitsbeauftragter in irgendeiner Form die Wirkung erzeugen könnte, die qualitativ besser oder fachlich fundierter sei als die 12 Runden Tische, die bereits gut liefen.

Nach der Sommerpause könnte er über neuen Ideen, die zum Thema Einsamkeitsprävention entwickelt werden, berichten. Er bittet darum, den Antrag nicht in der vorliegenden Qualität zu verfolgen, sondern die vorhandenen, bewährten Strukturen zu belassen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass nicht nur ältere Menschen von Einsamkeit betroffen seien. Es seien auch hochgradig traumatisierte Menschen, die von sozialer Isolation und Einsamkeit betroffen seien und auch jüngere Menschen, die durchaus noch in ihrem Lebensmittelpunkt stünden. Für sie gehöre eine viel größere Gruppe dazu und sie halte es für sehr wichtig, einen Runden Tisch einzurichten.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) macht klar, dass es ihm nicht um den Einsamkeitsbeauftragten an sich ginge. Das Ziel sei eher, dass man erkenne, dass es eine Vereinsamung in der Gesellschaft gibt und diese nicht nur Menschen über 75 Jahre betrifft, sondern durchaus auch jüngere, die z. B. keinen Anschluss finden. Man müsse sich auf den Weg machen, hier zu helfen. Es sei gut, dass es 12 Runde Tische in den Stadtbezirken gibt, die letztendlich dieses Thema auch bewegen und er würde sich wünschen, dass sich da Leute zusammen setzen, die in Verantwortung seien und auch den aktuellen Stand der Wissenschaft kennen, z. B. im Bereich Soziologie und den Handlungsbedarf sehen und schauen, wie man diesen angehen könne. Die Bezeichnung turnusmäßig und regelmäßig aus dem Antrag sei nicht ganz richtig. Es ginge darum, das Thema anzustoßen und dafür wünsche er sich den Runden Tisch, auch wenn der dann nicht turnusmäßig sei.

Frau Altundal-Köse (Fraktion B`90/Die Grünen) bittet darum, neben dem Runden Tisch auch noch mal in sich zu gehen und das Thema auch in den Wohlfahrtsverbänden in einer anderen Art und Weise zu besprechen. Man müsse sich insbesondere auch nach Corona unbedingt mit diesem Thema auseinandersetzen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt an, dass man erst mal schauen müsse, worüber man spricht. Der vorliegende Fragenkatalog sei sehr umfangreich und es müsse zunächst festgelegt werden, was man beantwortet haben möchte und wo die Zielrichtung hin gehe, bevor mit den Akteuren ein Runder Tisch gebildet werde. Zu Zeiten von Corona mache das wenig Sinn, da weder beim Sozialamt noch beim Gesundheitsamt die Ressourcen dafür vorhanden seien. Er würde das Thema daher erst mal auf Mai oder Juni verschieben wollen.

Frau Zoerner (Stadträtin) merkt an, dass es so, wie es jetzt hier besprochen werde, kein Thema mehr nur für den Sozialausschuss sei, sondern man dann im Rat darüber reden müsse. Von den aufgelisteten Fragen könne hier kaum eine beantwortet werden.

Herr Niermann (Der Paritätische) erklärt, dass es hoch komplex sei, wenn man rausfinden wolle, an welcher Stelle Menschen einsam seien. Das hinge von der Tageszeit, der Jahreszeit und der persönlichen Verfassung ab, in der sich ein Mensch gerade befindet. Daraus könnten sich unglaublich viele Maßnahmen ableiten und er glaube, dass man dieses Thema viel abstrakter diskutieren müsse. Man habe versucht, sich dieser Frage als Verband in Corona-Zeiten zu nähern und habe sehr schnell gemerkt, dass man ohne fachliche Begleitung nicht weiter komme. Er glaube, dass man hier komplett überfordert wäre, wenn man das im Sozialausschuss alleine miteinander klären wolle.

Herr Helferich (AfD-Fraktion) schlägt vor, die Ergebnisse der Enquete-Kommission zum Thema Einsamkeit, die sich derzeit im Nordrhein-Westfälischen Landtag zusammengefunden habe, abzuwarten. So habe man keine Kostenbelastung durch eigene Studien und habe zumindest teilweise ein Ergebnis, was man auf die Stadt Dortmund übertragen könne.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er den Vorstoß zu diesem Thema unterstütze. Die Diskussion sei allerdings sehr diffus. Er halte die Einrichtung eines Runden Tisches und die Vorgehensweise, das auch teils wissenschaftlich anzugehen, um sich Klarheit zu verschaffen, für sinnvoll. Das sei sicherlich zügiger anzugehen, als eine groß angelegte Studie. Er würde den Antrag unterstützen.

Herr Bahr sieht es nicht als Angelegenheit des Rates an. Er könne sich vorstellen, dass zu einem späteren Zeitpunkt durchaus andere Fachbereiche wie Sport- oder Kulturbereiche beteiligt würden. Das sehe er aber erst am Ende der Diskussion. Sein Ziel sei zunächst, dass unter der Führung der Sozialverwaltung die Träger oder die Initiativen, die in diesen Bereichen aktiv seien und darüber schon Gespräche führten, das noch mal mit auf Tagesordnung nehmen würden. Das Ergebnis dieser Diskussionen sollte dann dem Sozialausschuss noch mal vorgestellt werden. Das Ergebnis könne ja sein, dass das Thema so komplex ist, dass zwangsläufig zuerst eine Studie gemacht werden müsse. Es kann auch sein, dass andere Ideen dazu kommen. Der Gesprächskreis solle stattfinden und insoweit bliebe der Antrag seiner Fraktion bestehen.

Frau Zoerner verdeutlicht, dass die Sozialverwaltung dafür keine Kapazitäten habe. Bei einer Zuspitzung auf die Älteren wäre das noch zu machen. In der Breite sei es aber tatsächlich eine Angelegenheit für den Rat. Es brauche einen anderen Überbau, den die Sozialverwaltung so nicht gewährleisten könne.

Frau Altundal-Köse gibt an, dass sie die Einwände von Frau Zoerner verstehen könne. Ihrer Meinung nach betreffe es aber den Gesundheitsbereich, den sozialen Bereich, den Arbeitsmarktbereich und damit viele Bereiche der Sozialverwaltung. Natürlich müsse es weitere Überlegungen geben, damit man einen Überbau hin bekäme. Sie sehe aber den Beginn der Diskussion in der Sozialverwaltung und verweist auf den Prozess zur Arbeitsmarktstrategie.

Frau Zoerner erklärt, dass es im Vergleich zur Arbeitsmarktstrategie dort klare Zuständigkeiten im Bereich des Dezernates gegeben habe. Hier sei aber der Bereich Kinder, Jugend und Familie genauso betroffen, wie die Stadtentwicklung. Sie verweist auf den Hinweis auf die Enquete-Kommission. Das sei extrem breit aufgesetzt und wenn man sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen wolle, müsse man das auch in der Breite diskutieren und könne das nicht nur in einem Fachdezernat tun.

Herr Helferich stellt den folgenden mündlichen Ergänzungsantrag:

„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Enquete-Kommission – Einsamkeit – des Nordrhein-Westfälischen Landtags um Berichterstattung über die bisherigen Erkenntnisse der Kommission.“

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den o. g. Ergänzungsantrag mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion ab.

Frau Kleist (SPD-Fraktion) schlägt vor, zu beantragen, den Punkt in den Rat zu schieben.

Herr Bahr verdeutlicht, dass in dem Antrag schon die Sozialverwaltung gemeint gewesen sei. Er könne die Einwände teilweise nachvollziehen, würde aber vor dem Hintergrund, dass es so wichtig sei, auch den Weg mitgehen, dem Rat zu empfehlen, das zu beschließen.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion B`90/Die Grünen) fasst zusammen, dass dieser Antrag als Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit ohne die Bezeichnung „turnusmäßig“ und „regelmäßig“ als Beschlussvorschlag an den Rat gehen soll.

Herr Beckmann (Fraktion B`90/Die Grünen) findet das Vorgehen sinnvoll, hinterfragt aber, ob die Formulierung so stehen bleiben könne oder besser noch mal geändert werden solle.

Frau Altundal-Köse schlägt vor, die Angelegenheit zunächst an die anderen beteiligten Fachausschüsse wie den Schulausschuss, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie oder den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu geben, um es dann im Nachgang als großes Thema in den Rat zu geben.

Herr Schmidt gibt an, den Vorgang zunächst in den Rat schieben zu wollen und der Rat werde es dann in die entsprechenden Fachausschüsse weiterleiten.

Frau Karacakurtoglu merkt an, dass ihr das zu lange dauere. Sie schlägt vor, dass hier im Ausschuss zu beschließen und die Empfehlung an den Rat weiter zu geben, dass die anderen Ausschüsse mit daran beteiligt werden sollten, diesen Runden Tisch entsprechend zu besetzen.

Herr Beckmann schlägt vor, dem Vorschlag der CDU zu folgen und den geänderten Beschluss an den Rat weiterzuleiten. Zum Rat könne man dann ja noch weitere Vorschläge einreichen oder darüber diskutieren.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden geänderten (durchgestrichen) Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen turnusmäßig zusammentretenden Runden Tisch zu den Themen „Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund“ einzuberufen, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsrates, der Seniorenarbeit, der Stadt Dortmund sowie anderer relevanter Organisationen (Vereine, Verbände, Gesundheitswirtschaft, Krankenhauswesen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, usw.) und Akteure der Zivilgesellschaft eine regelmäßige Diskussionsplattform erhalten. Ziel dieser Gesprächsrunden ist, Probleme zu identifizieren, die Ist-Situation zu analysieren und gegebenenfalls Lösungsansätze und konkrete Projekte gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu entwickeln. Über die Ergebnisse der Sitzungen des Runden Tisches ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit regelmäßig Bericht zu erstatten.


zu TOP 4.2
Situation in Flüchtlingsunterkünften
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19230-20-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Frau Brunner (Fraktion B`90/Die Grünen) dankt für die Beantwortung, hat dazu aber noch Rückfragen.

Bei der Beantwortung von Frage 1 werden 237 Plätze benannt und bei Frage 3 werden 247 Personen benannt. Sie fragt nach, wie diese beiden Zahlen zueinander passen. Zudem sei bei Frage 2 die Rede von der Gesamtzahl 10.000 geflüchteten in Dortmund. Dann werde gesagt, dass 8.000 Personen in Privatwohnungen untergebracht seien und 1102 Personen in Belegwohnungen. Zähle man dann die 247 Personen in den Unterkünften hinzu, käme sie auf eine Differenz von 651 Personen. Sie fragt nach, wie diese Menschen untergebracht seien.

Bei der Antwort zu Frage 4 merkt sie an, dass es begrüßenswert sei, Einzelpersonen nicht gemeinsam in Mehrbettzimmern unterzubringen. Es werde in dem Zusammenhang der Aspekt der Kohorte genannt und da sei ihr nicht ganz klar inwieweit jetzt doch Einzelpersonen gemeinsam in einem Zimmer untergebracht würden und in wie vielen Fällen das anteilsmäßig vorkäme.

Die Nachfragen werden schriftlich beantwortet (Anlage 5).


zu TOP 4.3
Aufsuchende Sozialarbeit / Streetwork im Stadtgarten
Schreiben der Verwaltung zum Beschluss vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 19285-20-E2)
und
zu TOP 7.6
Streetworkangebote in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19608-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19608-21-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19608-21-E2)

Die TOP´s 4.3 und 7.6 werden zusammen behandelt.

Zum Beschluss des Antrages der CDU-Fraktion aus der letzten Sitzung liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein Schreiben der Verwaltung vor.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Welche fachgruppenspezifische Angebote von Streetwork gibt es in Dortmund?
2. Welche Institutionen und Organisationen bieten Streetwork an?
3. Wo und wann wird Streetwork angeboten, gibt es Schwerpunkte im Stadtgebiet?
4. Gibt es befristete Angebote und wenn ja, welche?
5. Wer koordiniert die vorhandenen Angebote?
6. Wie viele Kontakte ergeben sich aus den Angeboten?
7. Wo sieht die Verwaltung weitere Bedarfe für Streetwork im Stadtgebiet?

Die SPD-Fraktion bittet zudem darum, Akteure aus der Streetwork einzuladen und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ihre Arbeit vorzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Antworten allen zuständigen Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Beantwortung und teilt mit, dass ihn diese überrascht habe. Letztendlich ginge es hier um Menschen, die leider drogenabhängig seien und sich regelmäßig an Orten träfen. Die Antwort der Verwaltung nehme er zunächst als Input, sehe aber nach wie vor einen Handlungsbedarf. Die CDU-Fraktion werde dazu noch mal in sich gehen, weil er glaube, dass dazu andere Angebote geschaffen werden müssten, um letztendlich dort eine Veränderung der Situation zu bewirken.

Herr Beckmann (Fraktion B`90/Die Grünen) bezieht sich auf den Arbeitsbereich der EU2-Zuwanderung bei der die Verwaltung zwei Handlungsfelder benenne, die perspektivisch wünschenswert auszubauen wären. Zum einen die Menschen aus Südosteuropa und der Bereich polnischer StaatsbürgerInnen. Es wäre ihm ein Anliegen, das von Seiten der Verwaltung im Ausschuss einmal vorgestellt zu bekommen.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) dankt für die Antwort der Verwaltung. Nachdem der Einsatz massiver Kräfte dort stattgefunden habe, sei es wesentlich besser geworden. Die Sozialarbeiter und Streetworker hätten dort ihre Hilfe angeboten, aber er denke auch, dass man denen, die die Hilfe gar nicht annehmen wollten, auch nicht mehr helfen könne.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) teilt diese Ansicht nicht ganz. Sie gehe davon aus, dass man Menschen grundsätzlich immer helfen könne. Wenn sie die Hilfe nicht annehmen wollten, müsse man schauen, was der Grund dafür sei. Natürlich könne man manche Menschen nicht zu ihrem Glück zwingen, aber man müsse schauen, welche Angebote man anderweitig machen könne.

Herr Helferich (AfD-Fraktion) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte.

Der Antrag von Herrn Helferich wird mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion abgelehnt.

Herr Beckmann stellt mündlich folgenden Antrag:

„Der Ausschuss bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen über die beiden in der Beantwortung der Anfrage dargestellten möglichen weiteren Arbeitsbereiche für Streetwork zu berichten und dabei Kostenstrukturen aufzuzeigen.“

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem mündlichen Antrag einstimmig zu.

Herr Schmidt schlägt zudem vor, die eine oder andere Stelle vor Ort zu besuchen, sobald das nach Corona wieder möglich sein werde.


zu TOP 4.4
Anpassungen in den Aktionsräumen des 'Aktionsplan Soziale Stadt Dortmund'
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19100-20)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sieht die vorliegende Beschlussvorlage als eingebracht an und verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung, um die Ergebnisse aus den Bezirksvertretungen noch abzuwarten.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Ausfall von Schuleingangsuntersuchungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20087-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE+ vor:

die Fraktion DIE LINKE + bittet um Aufnahme des o. g. TOP per Dringlichkeit auf die TO der Sitzung am 23.2.2021 und bittet den Leiter des Gesundheitsamtes um einen Sachstandsbericht zu der Problematik der ausfallenden Schuleingangsuntersuchungen.

Begründung:

Die Schuleingangsuntersuchung ist die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vor der Aufnahme eines Kindes in die Schule. Sie muss vom Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Wie den Medien zu entnehmen war, fallen diese Schuleingangsuntersuchungen zum großen Teil aus, weil das für die Schuleingangsuntersuchungen zuständige Personal des Gesundheitsamtes zur Nachverfolgung von Coronafällen eingesetzt wird.

Kinderschutzvertreter*innen haben das schon vor einem halben Jahr als potenziell kindeswohlgefährdend eingestuft, weil dadurch Probleme übersehen und ein Schulstart mit negativen Erlebnissen verbunden sein könne. Auch der Leiter der Kinderklinik in Dortmund warnt vor schwerwiegenden langfristigen Folgen für die Kinder während des Lockdowns.

Von daher ist es von hoher Dringlichkeit, eine Lösung zu finden, damit allen Kindern eine Schuleingangsuntersuchung angeboten werden kann.


Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) gibt an, dass es nicht richtig sei, dass alle Mitarbeiter des Kinderjugendärztlichen Dienstes in der Kontaktnachverfolgung seien. Übergangsweise würden aufgrund der Mutationen die Ärzte/Ärztinnen schwerpunktmäßig eingesetzt. Gleichwohl seien die Schuleingangsuntersuchungen wichtig und fänden auch im Pandemiezeitraum statt. Natürlich sehr stark reduziert, aber sie fänden statt. Man habe sich zunächst sehr stark auf die Gruppe der Seiteneinsteiger fokussiert und wisse auch, dass man in diesem Jahr nicht alles schaffen werde. Er hoffe aber, bis zum Schulanfang eine Quote von über 50 % zu erreichen. Bei den Kindern, die untersucht werden, werde stark priorisiert und man sei in einem Dialog mit Schulen und Kindertagesstätten.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die folgende vom Rat am 11.02.2021 bereits beschlossene Dringlichkeitsentscheidung nachträglich zur Kenntnis.

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, für die Räume in den Dortmunder Schulen, in denen ein ordnungsgemäßes Lüften nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, mobile Luftreinigungsgeräte gemäß der Förderbekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) zu beschaffen und gleichzeitig einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Auftragnehmer abzuschließen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Mehrauszahlungen bzw. Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2021.


zu TOP 6.2
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)

Wurde vorgezogen.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Ausbreitung der SARS-CoV-2-Varianten 501Y.V1 und 501Y.V2
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19570-21)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19570-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. Januar 2021 und um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in Form eines kurzen Sachstandsberichtes.
1. Inwieweit sind die vom Dortmunder Gesundheitsamt beauftragten Labore in der Lage, Abstriche in Gänze oder in Stichproben auf die mutierten SARS-CoV-2-Varianten 501Y.V1 und 501Y.V2 zu prüfen?
2. Wie stellt sich das Dortmunder Gesundheitsamt auf eine möglicherweise bevorstehende Ausbreitung der SARS-CoV-2-Varianten 501Y.V1 und 501Y.V2 ein?
3. Welche Auswirkungen hätte eine solche Ausbreitung auf die bisherige Test- und Nachverfolgungspraxis auf kommunaler Ebene?

Begründung
Die zunächst in Großbritannien („501Y.V1“ oder „B 1.1.7“) und in Südafrika („501Y.V2“) aufgetretenen SARS-CoV-2-Mutationen sind offenbar wesentlich ansteckender als die bislang vorherrschende SARS-CoV-2-Variante. Eine Studie des Imperial College London legt nahe, dass die Geschwindigkeit der Ausbreitung („R-Wert“) bei den mutierten Erregern um 0,4 bis 0,7 höher ist. Diese ersten, noch ungesicherten Erkenntnisse geben Grund zur Sorge. Zumal die Existenz der neuen SARS-CoV-2-Varianten inzwischen in allen Teilen der Welt nachgewiesen worden ist. Daher bitten wir um einen Sachstandsbericht, wie sich die Stadt Dortmund auf eine möglicherweise bevorstehende Ausbreitung der SARS-CoV-2-Varianten 501Y.V1 und 501Y.V2 vorbereitet.


Hierzu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen sind damit beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.


zu TOP 7.2
Corona-Impfungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19611-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19611-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um einen Sachstandsbericht zur vom Land auf die Kommunen übertragenen Terminvergabe von Corona-Impfungen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung die kurzfristige Übertragung der Terminvergabe für Corona-Impfungen auf die Kommunen durch die Landesregierung?
2. Wie wird die Verwaltung diese Übertragung organisatorisch umsetzen?
3. Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt durch die Übertragung?
4. Welche dieser Kosten übernimmt das Land?
5. Welche kommunalen Spielräume hinsichtlich der Priorisierung der Impfungen hat die Stadt und wie werden diese Spielräume genutzt?

Begründung:
Am 5. Februar hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Kommunen kurzfristig die Vereinbarung von Impfterminen für unter 80-jährige Menschen von den kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen müssen.

Frau Zoerner (Stadträtin) merkt zu Frage 1 an, dass die kurzfristige Übertragung der Terminvergabe sehr unglücklich gewesen sei. Sie hätte sich gewünscht, dass darüber im Vorfeld gesprochen worden wäre. Die organisatorische Umsetzung erfolge durch Eventim. Frage 3 könne sie nicht beantworten, da zu dem Vertrag selbst nichts gesagt werden dürfe, da dieser im sogenannten Unterschwellenbereich läge. Die Kosten würden nach ihrer Interpretation alle durch das Land übernommen. Kommunale Spielräume hinsichtlich der Priorisierung habe man keine.

Die Fragen sind damit mündlich beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.



zu TOP 7.3
Diamorphin-Ambulanz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19609-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19609-21-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung einer Diamorphin-Ambulanz in Dortmund. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Einrichtung einer Diamorphinambulanz in kommunaler Trägerschaft in Dortmund?
2. Wie sehen die weiteren geplanten Abläufe aus?
3. Wann rechnet die Verwaltung mit einer möglichen Inbetriebnahme der Ambulanz?
4. Welche Kenntnis hat die Verwaltung von der Eröffnung einer Diamorphinambulanz in Holzwickede?
5. Wie bewertet die Verwaltung die Eröffnung dieser Ambulanz hinsichtlich der eigenen kommunalen Pläne?
6. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit einer Kooperation mit der im November 2020 eröffneten Einrichtung?
7. Wenn ja, welche und wie? Wenn nein, warum nicht?

Begründung:
Nach jahrelanger Diskussion hat der Ausschuss im November 2019 das Gesundheitsamt mit der Prüfung einer Diamorphinambulanz in kommunaler Trägerschaft beauftragt. Im November des letzten Jahres wurde bekannt, dass in unmittelbarer Umgebung in Holzwickede eine Diamorphinambulanz der MVZ Medikus Unna GmbH eröffnet hat.
Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) kündigt einen Zwischenbericht zu dem Thema für die April-Sitzung an. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie solle dann in der August-Sitzung präsentiert werden.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.4
Zunahme Syphilis
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19610-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19610-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Kenntnisse hat das Gesundheitsamt über die jährlichen Zahlen der Syphilis-Diagnosen in Dortmund seit 2010?

2. Wie bewertet das Gesundheitsamt die Entwicklung der Zahlen?

3. Welche kommunalen Möglichkeiten sieht das Gesundheitsamt, um die Zahl der Infektionen zu verringern?

4. Wie werden diese kommunalen Möglichkeiten aktuell genutzt?

Begründung:
Syphilis ist eine durch Bakterien verursachte Erkrankung, die nur beim Menschen vorkommt. Sie ist beim Sex, durch Blut und während der Schwangerschaft von der Mutter auf das Kind übertragbar. Syphilis kann durch Antibiotika geheilt werden. Unbehandelt drohen jedoch langfristig Schädigungen des Gehirns und der Blutgefäße. Am häufigsten stecken sich in Deutschland Männer an, die mit Männern schlafen. Ende des vergangenen Jahres meldete das Robert-Koch-Institut mit bundesweit 7889 Syphilis-Infektionen so viele wie noch nie seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001. Das war ein Anstieg von 7,2 Prozent im Vergleich zu 2018. Besonders hohe Inzidenzen gab es dabei in Ballungszentren
In NRW lag die Zahl der gemeldeten Fälle über dem Bundesdurchschnitt.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.5
Café Berta
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19651-21)

zurückgezogen


zu TOP 7.6
Streetworkangebote in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19608-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19608-21-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19608-21-E2)

Wurde zusammen mit TOP 4.3 behandelt.

zu TOP 7.7
Fachrguppe Menschenhandel
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19620-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
der „Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2020“ thematisiert auf Seite 78 die „Bekämpfung von Ausbeutungsstrategien“. Laut Bericht besteht gerade für EU2-Zuwanderer eine große Gefahr Opfer von Abhängigkeits- und Ausbeutungsstrukturen zu werden.

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Frauen wurden bereits durch die „Fachgruppe Menschenhandel“ in den Fokus genommen, welche laut Bericht (S. 79) bereits 2018 eine Bestandsaufnahme der „im Handlungsfeld Menschenhandel zu betrachtenden Personengruppen und Handlungsbedarfe“ vornahm.

Die AfD-Fraktion Dortmund stellt daher folgenden Antrag:

„Die Fachgruppe Menschenhandel präsentiert dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in der kommenden Sitzungen ihre Erkenntnisse im Hinblick auf Ausbeutungsstrukturen im Kontext der EU2-Zuwanderung.“

Herr Helferich (AfD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass in dem Bericht dargelegt sei, in welchen Bereichen Ausbeutungsstrukturen gesehen würden. Die Arbeitsgruppe habe sich darauf verständigt, sich mit dem Thema Arbeitsausbeutung auseinander zu setzen. Dahinter stünde der Grundgedanke, dass viele Menschen, die in irgendeiner Form gelenkt nach Deutschland kämen, leider häufig in Strukturen landeten, die dann über Arbeitsverträge, die keine richtigen Arbeitsverträge seien, davon abgehalten würden, hier andere Wege einzuschlagen. Die Arbeitsgruppe habe sich noch nicht abschließend konstituiert. Ein Großteil der Menschen, die nach Deutschland kämen, bliebe auch hier. Deshalb müssten alle Anstrengungen darauf gesetzt werden, diesen Menschen dabei zu helfen, vor Ort Fuß zu fassen, um auf diesem Wege über die Integration auch ausbeuterische Strukturen lahm zu legen.

Herr Helferich zieht den Antrag unter der Voraussetzung zurück, dass das Thema weiter verfolgt werde und im Zuwanderungsbericht Südosteuropa erscheine.

Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass daran gearbeitet werde. Es sei nur schwierig, unter den Corona Bedingungen einen genauen Termin dafür zu nennen.


zu TOP 7.8
SGB II-Leistungsbezug bei EU2-Zuwanderern
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19621-21)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19621-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
insgesamt waren laut Stadt (Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020) im Juni 2019 von 7.176 EU-Zuwanderern im erwerbsfähigen Alter nur 2.806 beschäftigt, davon 2.285 als sozialversicherungspflichtig und 521 als geringfügig Beschäftigte.

Die Beschäftigungsquote ist mit 39,1 Prozent deutlich niedriger als die der deutschen Bevölkerung (65,4 Prozent).

Von 9.692 EU-Zuwanderern aus Bulgarien und Rumänien unter 65 Jahren in Dortmund bezogen im November 2019 insgesamt 3.576 Leistungen nach dem SGB II. Mehr als ein Drittel dieser Gruppe ist damit im Sozialleistungsbezug.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:

-Wie viele SGB II-Anträge wurden in den einzelnen Monaten des Berichtszeitraums durch EU2-Zuwanderer gestellt (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Antragsteller pro Monat)?
-Wie viele SGB II-Anträge wurden im Berichtszeitraum abgelehnt (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Antragsteller pro Monat)?
-Wie ermittelt die Stadt den missbräuchlichen Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch EU2-Zuwanderer?
-Welche Erkenntnisse liegen der Stadt diesbzgl. vor?

Hierzu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Helferich (AfD-Fraktion) gibt an, dass er sich zu der Antwort zu Frage 4 „Die weiteren Erkenntnisse lagen vielmehr in der Aufdeckung problematischer Mietverhältnisse und von Schein- und Schwarzarbeit,“ eine Konkretisierung wünsche.

Frau Zoerner (Stadträtin) schlägt vor, das in einer Sitzung vorzustellen. Das seien Dinge, die im Kontext der Aktionstage vom Runden Tisch gegen Sozialleistungsmissbrauch stünden. Zu dem Thema könne sicherlich auch Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) aus ihrer Perspektive etwas beitragen.


zu TOP 7.9
Ankauf von Problemimmobilien
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19627-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
der Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2020“ stellt dar, dass bisher „insgesamt fünf Objekte in der Nordstadt angekauft wurden“. Laut Bericht werden im Hinblick auf weitere zehn Objekte Ankäufe derzeit geprüft bzw. durchgeführt (S. 78).

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Welche Kosten sind der Stadt Dortmund hinsichtlich des Ankaufs der fünf Objekte in der Dortmunder Nordstadt entstanden (Die Anfrage schließt Ausgaben der GrünBau GmbH mit ein)?
- Welcher konkreten Verwendung wurden die einzelnen Objekte nach Ankauf und Sanierung zugeführt?
- Welche Mieterklientel lebt nun in diesen fünf Wohnobjekten?
- Welche Kosten erwartet die Stadt Dortmund im Hinblick auf den Kauf weiterer zehn Objekte?

Die vorliegenden Fragen fallen nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion B`90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu richten sei.


zu TOP 7.10.a
Housing First
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19680-21)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19680-21-E1)

Wurde vorgezogen.


zu TOP 7.10.b
Housing First
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19980-21)

zurückgezogen


zu TOP 7.11
Zwangsräumungen während der Pandemie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19979-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen:

- Werden während der Corona Pandemie Zwangsräumungen in Dortmund durchgeführt?
- Wenn ja, wie viele Zwangsräumungen wurden bisher durchgeführt?
- Wenn ja, sind Menschen durch Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit geraten?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.12
ALG II und Sozialgeld im Jahr 2020
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19978-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE+ vor:

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

- Wie viele Sanktionen wurden während des Lockdowns und bis heute ausgesprochen?

- Wie viele Kunden wurden telefonisch nicht erreicht?

- Wie viele Neuanträge gab es aufgrund des Lockdowns?

- Wie lange dauerte die Bearbeitung bis zu einer Bewilligung?

- Gab es in der Zeit vermehrt Anträge auf ALG II von EU Bürger*innen?

- Wie wurde die Durchführungsbestimmung aus 2019 zum bandenmäßigen Leistungsmissbrauch von EU Bürger*innenn durchgeführt?

- Wie viele Leistungskürzungen im Rahmen des AsylbLG und wie viele Vollzüge von Leistungsausschlüssen wurden durchgeführt?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.13
Sicherstellung des Existenzminimums für EU-Bürger*innen ohne regulären Leistungsanspruch, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19974-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Die LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation der Corona-Krise werden sowohl das Sozialamt wie auch das Jobcenter aufgefordert, für alle Menschen in Dortmund das dringend notwendige Existenzminimum wie folgt zu sichern:
- Es dürfen bis auf weiteres keine Einstellungen von laufenden Leistungen nach SGB II erfolgen (etwa wegen Verlust des Arbeitnehmer*innen-Status bei Unionsbürger*innen). Der SGB-II-Anspruch darf nicht aus ausländerrechtlichen Gründen („Aufenthaltszweck für die Arbeitsuche“) abgelehnt werden. Zumindest vorläufige Leistungen müssen unbürokratisch und schnellstmöglich gewährt werden.
- Es müssen bis auf weiteres für alle nicht regulär leistungsberechtigten Unionsbürger*innen und Drittstaatsangehörigen ungekürzte Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 3ff SGB XII erbracht werden. Die Befristung auf regelmäßig einen Monat darf schon deshalb nicht gelten, da eine Ausreise momentan faktisch nicht möglich ist. Die derzeitige Situation stellt unzweifelhaft eine „besondere Härte“ im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 6ff SGB XII dar. Die Erbringung von Überbrückungsleistungen darf nicht von der Erklärung eines „Ausreisewillens“ abhängig gemacht werden.
- Nur durch eine solche extensive Anwendung der Regelungen zu den Überbrückungs- und Härtefallleistungen ist gewährleistet, dass auch Leistungen zur Sicherung der Gesundheit in angemessenem Maße erbracht werden können.
- Eine Unterbringung in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe bzw. eine ordnungsrechtliche Unterbringung muss bis auf weiteres unabhängig von einem Anspruch auf Sozialhilfeleistungen erfolgen. Auf eine Beendigung dieser Unterbringung muss verzichtet werden. Niemand darf in die Straßenobdachlosigkeit gezwungen werden.
- Auf Leistungskürzungen im Rahmen des § 1a AsylbLG und auf den Vollzug von Leistungsausschlüssen nach § 1 Abs. 4 AsylbLG muss verzichtet werden. Schon mit ungekürzten Sozialhilfeleistungen ist es kaum möglich, das Existenzminimum in der gegenwärtigen Ausnahmesituation zu sichern (Stichwort: Vorratshaltung, Knappheit bestimmter Produkte, erhöhter Hygienebedarf). Mit gekürzten Leistungen, die nur bei etwa der Hälfte des regulären Regelsatzes liegen, ist dies gänzlich ausgeschlossen.
- Die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln darf bis auf weiteres nicht von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden.

Begründung:

Es darf nicht sein, dass in einer Situation wie jetzt Menschen auf der Straße leben müssen oder keinerlei Mittel für ihr Existenzminimum haben. Auch für EU-Bürger*innen ohne regulären Leistungsanspruch, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige muss nun das menschenwürdige Existenzminimum sichergestellt werden.

Eine sichere und angemessene Unterkunft und die finanziellen Mittel für Vorsorge, Hygiene und Lebensmittel sind erst recht in der momentanen Situation unabdingbar.

Niemand darf gezwungen werden, auf der Straße zu leben und zu hungern. Zugleich haben viele Einrichtungen der solidarischen Notversorgung (Tafeln, ehrenamtliche Notfallmedizin usw.) ihren Betrieb eingestellt oder eingeschränkt.

Deshalb darf gerade in der derzeitigen Notsituation nicht an Ausschlüssen oder Kürzungen von existenzsichernden Leistungen für bestimmte ausländische Staatsangehörige festgehalten werden. Betroffen davon sind in bestimmten Fällen nicht erwerbstätige EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche (z. B. Fachkräfte nach Verlust der Arbeit oder nach Abschluss eines Studiums) sowie in bestimmten Fällen Geflüchtete, die keinen Anspruch auf reguläre Sozialhilfeleistungen nach SGB II oder XII haben. In der Folge besteht oftmals auch kein ausreichender Krankenversicherungsschutz.

Eine Unterbringung in Wohnungsloseneinrichtungen wird oft an den Sozialleistungsanspruch geknüpft, so dass in manchen Fällen (Straßen-) Obdachlosigkeit besteht. Gerade diese Personengruppen unterliegen aufgrund einer extrem prekären Lebenssituation einem erhöhten Infektionsrisiko.

Auf der anderen Seite hängt die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (z. B. für Fachkräfte, aber auch für Freiberufler*innen) oft von einem eigenständig gesicherten Lebensunterhalt ab. Von dieser Voraussetzung muss nach unserer Überzeugung in der gegenwärtigen Situation abgesehen werden, da sie für viele Betroffene aus unverschuldeten Gründen nicht mehr erfüllt werden kann.

Frau Tenbensel (Fraktion DIE LINKE+) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Brunner (Fraktion B`90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimmen werde, da die Sicherstellung des Existenzminimums für die genannten Personengruppen für richtig und wichtig angesehen werde. Allerdings sei es wichtig zu klären, welche der Punkte in die kommunalen Handlungskompetenzen fielen.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt, dass das Sozialamt damit große Schwierigkeiten habe. Es handele sich hier um gesetzliche Tatbestände, die geregelt seien. Das bedeute, dass beispielsweise das Jobcenter hier keinerlei Ermessen habe und so der Antrag nicht beschlossen werden könne. Das treffe auf so ziemlich alle anderen Punkte ebenfalls zu. Er könne das sehr umfänglich erklären und schlägt vor, eine schriftliche Erläuterung zur nächsten Sitzung einzureichen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass es sich aufgrund der Pandemie hier um eine Ausnahmesituation handele und Menschen unverschuldet in Notsituationen kämen. Sie stellt den mündlichen Antrag: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass diese Menschen unterstützt werden.“

Nach erfolgter Diskussion schlägt Herr Niermann (Der Paritätische) vor, die entsprechenden Fälle den Wohlfahrtsverbänden zu nennen, damit diese sich darum kümmern können.

Frau Karacakurtoglu ist mit dem Vorschlag einverstanden. Der Antrag sowie der mündliche Ergänzungsantrag sind damit hinfällig. Eine schriftliche Stellungnahme des Sozialamtes, warum über den Antrag nicht abgestimmt werden kann, erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.14
Auszahlung des Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 15,00 Euro mtl. einschließlich der entgangenen Rechtsansprüche auf kostenloses Mittagessen
für Kita- / Schulkinder
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19982-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Die LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Allen Anspruchsberechtigten werden die entgangenen Möglichkeiten zur Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets während der Lockdownzeiten entsprechend finanziell erstattet.

Begründung:

Durch die Pandemie wurde bundesweit weniger Geld für Bildungs- und Teilhabepaket abgerufen. Dortmund hat als einzige Stadt bisher keine Zahlen über die Anzahl der Nutzer*innen des Bildungs- und Teilhabepaketes veröffentlicht.

In Dortmund sind laut der Statistik aus August 2020 der Agentur für Arbeit 35.874 Menschen unter 25 Jahren berechtigt.

Durch die Lockdowns war und ist es nicht möglich, ein kostenloses Mittagessen zu erhalten, noch konnten und können die Anspruchsberechtigten am sozialem und kulturellem Leben teilnehmen. Auch der Zugang zur Lernförderung war und ist nicht möglich oder erschwert, von Klassenfahrten gar nicht zu reden.

Von daher ist es mehr als gerechtfertigt, den betroffenen Haushalten eine entsprechende finanzielle Entlastung zu kommen zu lassen.


Herr Beckmann (Fraktion B`90/Die Grünen) merkt an, dass dieser Antrag in eine ähnliche Richtung ginge wie TOP 7.13. Seine Fraktion könne das Anliegen nachvollziehen und es wäre wünschenswert, wenn man hier unbürokratische Hilfe leisten könne. Aber auch hier sei die Frage, ob das kommunal überhaupt zu handhaben sei.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt, dass die Regelungen für die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen rechtskreisübergreifend gleich seien. Auch in diesem Falle scheitere der Antrag an der Unmöglichkeit, Entschädigungen für nicht entgegengenommene Leistungen zu erbringen. Die Dinge, die möglich seien, habe man auch bezahlt. Die Kennzahlen könne er schriftlich nachlegen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er diesen Antrag für obsolet halte und daher nicht zustimmen werde.

Frau Tenbensel (Fraktion DIE LINKE+) bittet darum, die Stellungnahme von Herrn Süshardt ebenfalls schriftlich erhalten zu können.

Der Antrag wird nicht zur Abstimmung gestellt. Herr Süshardt sagt eine schriftliche Stellungnahme zu.



zu TOP 7.15
Sofortmaßnahmen für wohnungslose Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19981-21)

Wurde vorgezogen.


zu TOP 7.16
Schnelltestungen durch private Anbieter*innen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19996-21)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 19996-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE+ vor:

die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Gibt es eine Übersicht über die im Stadtgebiet tätigen privaten Anbieter*innen von Antigen-Schnelltests auf den Erreger SARS-Cov-2 seitens der Stadt Dortmund?

2. Welche Nachweise müssen die privaten Anbieter*innen bei der Stadt Dortmund vorlegen, um eine Schnelltest-Stelle einrichten zu dürfen?

3. Wie erklärt sich das zum Teil erhebliche Preisgefälle zwischen 20 Euro bis 80 Euro? Wie erklärt sich die Höhe des Preises?

4. Soweit kommerzielle Schnelltestzentren in öffentlichen Gebäuden (z.B. Konzerthaus) eingerichtet werden, welcher Mietzins wird erhoben? Sind haftungsrechtliche Risiken auf Seiten der Stadt auszuschließen?

5. Setzen die privaten Anbieter*innen medizinisch geschultes Personal ein?

6. Wer überwacht diese privaten Anbieter*innen seitens der Stadt Dortmund?

7. Bei einem positiven Schnelltest soll ein PCR-Test erfolgen. Erfolgt eine Meldung durch die privaten Anbieter*innen an das Gesundheitsamt?

8. Seitens der Medien war zu lesen, dass der Leiter des Gesundheitsamtes einigen Schnelltest-Anbieter*innen nicht vertraut? Wie wird gegen evtl. unseriöse private Schnelltest-Anbieter*innen seitens der Stadt Dortmund vorgegangen? Kann die Genehmigung zum Betrieb eines solchen Schnelltestzentrums seitens der Stadt verweigert werden?


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.17
Ausgabe von Hygieneartikeln für Bedürftige
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19976-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19976-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. An welchen Stellen im Dortmunder Stadtgebiet und von welchen Organisationen werden für bedürftige Menschen Hygieneartikel abgegeben?
2. Ist das Angebot auf das Stadtgebiet gleichmäßig verteilt?
3. Sind die Ausgabemöglichkeiten nach Einschätzung aus der Verwaltung ausreichend?
4. Besteht die Möglichkeit und wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Öffnungszeiten des Hygienezentrums an der Leuthardstraße auszudehnen?
5. Wo können sich Frauen in akuten Fällen mit Hygieneartikeln versorgen lassen?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.18
Soziale Maßnahmen und Projekte in der Pandemie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19993-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 23.02.2021 sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen in schriftlicher Form.
1. Welche vom Sozialamt finanzierten sozialen Maßnahmen, Angebote und Projekte konnten in den letzten 12 Monaten aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nur in eingeschränkter Form durchgeführt werden? Mit der Bitte um Auflistung unter Angabe von Titel der Maßnahme, geplanter Zeitpunkt, Durchführung (ja/nein/teilweise), Kosten (-einsparung).
2. Wieviel Geld hat das Sozialamt durch die Einschränkung oder den Ausfall von Angeboten und Projekten in den letzten 12 Monaten insgesamt eingespart?
3. Was geschieht mit den eingesparten Finanzmitteln? Wofür sollen diese aufgewendet werden?

Begründung
Das Sozialamt der Stadt Dortmund unterstützt und finanziert viele verschiedene soziale Maßnahmen und Projekte. Da während der Corona-Pandemie viele Angebote – zumindest zeitweise – eingeschränkt oder gänzlich eingestellt werden mussten, ist davon auszugehen, dass aus dem städtischen Haushalt bereitgestellte, projektgebundene Finanzmittel eingespart worden sind. So ist etwa anzunehmen, dass 2020 weniger Gelder aus dem Härtefallfonds des Sozialamtes abgerufen wurden, weil Schulen und Kitas zeitweise geschlossen waren und auch keine Klassenfahrten stattgefunden haben.

Aus diesem Grund bitten wir um Auskunft, welche vom Sozialamt finanzierten Maßnahmen in den vergangenen 12 Monaten ausgefallen sind bzw. eingeschränkt werden mussten, welche Kosten dadurch eingespart wurden und wie diese eingesparten Finanzmittel nun verwendet werden sollen.


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.19
Aktuelle Situation in Frauenhaus und FÜS
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19994-21)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19994-21-E1)

Wurde vorgezogen.


zu TOP 7.20
Technische Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19995-21)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19995-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung.
1. Welche technischen Möglichkeiten bieten sich aus Sicht der Verwaltung an, um die Kontaktnachverfolgungspraxis in Dortmund mittelfristig weiter zu verbessern?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Praktikabilität der in Sachsen entwickelten und getesteten „Corona-Warn-Buzzer“?
3. Wäre ein Einsatz dieser Technik in Dortmund – etwa im schulischen Bereich, für Risikogruppen oder Menschen ohne Smartphone – aus Sicht der Verwaltung sinnvoll bzw. realisierbar?

Begründung
In Sachsen sind zuletzt sogenannte „Corona-Warn-Buzzer“, die eine automatisierte Kontaktnachverfolgung von der Smartphone-Nutzung entkoppeln, kleinräumig getestet worden. Die entsprechenden Buzzer haben etwa die Größe eines Autoschlüssels, sind kompatibel mit der Corona-Warn-App und sollen Menschen, die kein Smartphone besitzen oder nutzen, die individuelle Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Nach der ersten, mehrwöchigen Testphase hat das Sozialministerium Sachsen inzwischen einen vorläufigen Bericht veröffentlicht, der ein insgesamt positives Fazit zieht.

Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um eine fachliche Beurteilung, inwiefern diese technische Lösung in Dortmund flächendeckend zum Einsatz kommen oder gegebenenfalls punktuell zum Schutz von Hochrisikogruppen (in städtischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen, usw.) beitragen könnte.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.21
Konzept zur Unterbringung von obdachlosen Menschen bei extremen Wetterlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19997-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19997-21-E1)

Wurde vorgezogen.







Langhorst
Bahr
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


Anlage 1 zu TOP 2.3
(See attached file: Vorstellung KAS im AWBEWF und ASAG 2021.pdf)

Anlage 1a zu TOP 2.3 (Ergänzung)

(See attached file: ASAG_KAS_Ergänzung_AiQ.pdf)

Anlage 2 zu TOP 2.2

(See attached file: ASAG_Vorstellung_FB50.pdf)

Anlage 3 zu TOP 2.2

(See attached file: 210219_Arbeit_JC_Dortmund_ASAG_23.02.2021_neu.pdf)

Anlage 4 zu TOP 2.4
(See attached file: Stellungnahme.Bett_statt_schlafsack.pdf)

Anlage 5 zu TOP 4.2

(See attached file: Anlage 5 zu TOP 4.2.pdf)