N i e d e r s c h r i f t

über die 76. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 28.04.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15.05 - 18.15 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Jostes, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Brunstein (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Grote (CDU)bis 17.15 Uhr
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Sauer (CDU)
Herr RM Schneider (CDU)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr sB Steden (CDU)
Herr sB Weikert (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)ab 15.20 Uhr
Herr RM Drabig (SPD)bis 17.00 Uhr
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Kräft (SPD)
Herr RM Kunkel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Schilling (SPD)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr sB Schilff (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Frau sB Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr sE Oshege - Seniorenbeirat
Herr sE Ucar - Ausländerbeiratbis 17.05 Uhr
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Steiner - Aktionskreis „Der Behinderte Mensch in Dortmund“ bis 17.40 Uhr
Herr Zühlke - Beirat der unteren Landschaftsbehörde
Herr Richter - Beschäftigtenvertreter der Städt. Immobilienwirtschaft
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Frau Webeling – 60/2
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Sagolla - 61/3
Herr Meißner - 61/3
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Liebig – 65/WL16.30 – 17.00 Uhr
Frau Schulz – 65/WL
Herr Blume - 67/ALab 15.20 Uhr
Herr Schließler - 69/AL
Frau Schulz – 65/WL
Frau Skodzik – StA 01
Frau Kreutzkamp – StA 01bis 15.45 Uhr
4. Gäste:
./.


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 76. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 28.04.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 74. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.02.2004

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 75. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.03.2004




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Masterpläne
- Die Vorlagen und die Masterpläne wurden bereits zur AUSW-Sitzung am 18.02.2004 zur Verfügung gestellt und in der Sitzung eingebracht.
In der Sitzung am 10.03.2004 wurden sie vertagt.

Zu den Masterplänen liegt eine Zusammenfassung der Beratungsergebnisse aller Gremien vor.
(Drucksache Nr.: 05157-03E)

2.1.1 Masterplan Mobilität
Empfehlung
Drucksache Nr.: 05157-03)
Anlage: Masterplan Mobilität - Schlussbericht

Zum Masterplan Mobilität liegen vor:
Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat untere Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 05157-03E)
hier: Auszüge aus Aplerbeck, Innenstadt-Ost (siehe Masterplan Umwelt - Drucksache-Nr. 05237-04E), Innenstadt-West, Eving, Hombruch, Huckarde, Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

2.1.2 Masterplan Einzelhandel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05277-03)
Anlage: Masterplan Einzelhandel

Die Nahversorgungskonzepte wurden
- den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern in die Schließfächer im Rathaus gelegt
- den beratenden Mitgliedern und der Verwaltung per Post zugesandt..

Zum Masterplan Einzelhandel liegen vor:
Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat untere Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 05277-03E)
hier: Auszüge aus Innenstadt-Ost (siehe Masterplan Umwelt - Drucksache-Nr. 05237-04E), Scharnhorst, Innenstadt-West, Eving, Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

2.1.3 Masterplan Wirtschaftsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05332-03)
Anlage: Masterplan Wirtschaftsflächen

Zum Masterplan Wirtschaftsflächen liegen vor:
Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat untere Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 05332-03E)
hier: Auszüge aus Innenstadt-Ost (siehe Masterplan Umwelt - Drucksache-Nr. 05237-04E), Eving, Huckarde, Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

2.1.4 Masterplan Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05237-03)
Anlage: Masterplan Umwelt

Zum Masterplan Umwelt liegen vor:
Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat untere Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 05237-03E)
hier: Auszüge aus Innenstadt-Ost, Eving, Hombruch, Huckarde, Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

2.1.5 Masterplan Wohnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05287-03)
Anlage: Masterplan Wohnen

Zum Masterplan Wohnen liegen vor:
Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat untere Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 05287-03E)
hier: Auszüge aus Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost (siehe Masterplan Umwelt – Drucksache-Nr. 05237-04E), Eving, Huckarde, Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung einer modifizierten Begründung, III. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05662-04)

3.2 Bauleitplanung; Änderung der Bebauungspläne 139, In O 202, In O 206, 33 und In O 201 nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Veränderung des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes 139; III. Änderung des Bebauungsplanes In O 202 (Änderung Nr. 6); IV. Satzungsbeschlüsse; V. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05776-04)

3.3 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes, Bundes und der EU.
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05921-04)

3.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2003 und Neuausrichtung des URBAN II-Programms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05854-04)

3.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projektes Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 30.06.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05874-04)

3.6 - unbesetzt -


3.7 Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 217 -Am Rosenplätzchen-
hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05829-04)

3.8 Bauleitplanung;
13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05669-04)

3.9 a) Potential- und Infrastrukturanalyse in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06087-04)

b) Zukunft der Dortmunder Bahnhöfe
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06075-04)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 - unbesetzt -

4.2 63/2-1-30527
Errichtung eines Bürogebäudes mit Gastronomie und Einzelhandelsflächen und Errichtung eines Zugangsgebäudes auf dem Grundstück Rheinische Straße 23 / Brinkhoffstraße 4, Gemarkung Dortmund, Flur 55, Flurstücke 125, 130, 158 und 159
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05721-04)

4.3 63/2-1-30676
Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage und einer Stellplatzanlage mit 67 Stellplätzen auf dem Grundstück Rheinlanddamm 199a, Gemarkung Dortmund, Flur 17, Flurstücke 408 und 409
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05847-04)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Realisierte ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Jahr 2003,
- geplante Realisierung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Jahr 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05584-04)

5.2 Regelung der Aufbringung von Klärschlamm und Bioabfall auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05541-04)

5.3 Osterfeuer
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06010-04)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Wohnen im Alter - Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Personen, die Pflege und Betreuung benötigen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05834-04)

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 72-78, 44135 Dortmund
hier: Baumaßnahmen im Altgebäude
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05694-04)

Zu dieser Vorlage liegt vor:
Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 23.03.2004
(Drucksache Nr.: 05694-04E)

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

8.1 Widmung von Straßen im Bereich "Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05562-04)

8.2 Kanalbau Phoenix - West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05875-04)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Stadtbahn nach Kirchlinde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05771-04)

Zu dieser Vorlage liegt vor:
Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 18.03.2004
(Drucksache Nr.: 05771-04E)

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 4. Quartalsbericht 2003 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06063-04)

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Wanderungsbilanz für Dortmund und Umgebung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06088-04)

12.2 Immobilienmarkt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06058-04)

13. Anfragen
- unbesetzt -
Hinweis:
Die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 7 - TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 28.04.2004 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Manfred Jostes - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Zuch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jostes, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Entsprechend der Absprache im AUSW werden heute die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 7 - TOP 11) vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.

Die Verwaltung bittet darum, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Vorlage
Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstr. 270 in Do-Husen, hier: Erweiterungs-/Umbau des Verwaltungstraktes (2. Bauabschnitt) (Drucksache-Nr. 05312-03) als
TOP 7.2 zu erweitern. Auf das Schreiben zur Dringlichkeit vom 15.04.2004 wird verwiesen.

Herr RM Harnisch zieht im Namen der SPD-Fraktion den Vorschlag zur Tagesordnung unter TOP 5.3 Osterfeuer, Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06010-04) zurück und macht zu TOP 3.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt, hier: Jahresbericht 2003 und Neuausrichtung des URBAN II-Programms (Drucksache Nr.: 05854-04) Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 74. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.02.2004

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 74. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 18.02.2004.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 75. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.03.2004

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 75. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 10.03.2004.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Masterpläne
- Zusammenfassung der Beratungsergebnisse aller Gremien
(Drucksache-Nr. 05157-03E)

zu TOP 2.1.1
Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 05157-03)
- Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde (Drucksache-Nr. 05157-03E)
hier: Auszüge aus Aplerbeck, Innenstadt-Ost (s. Masterplan Umwelt, Drucksache-Nr. 05237-04E), Innenstadt-West, Eving, Hombruch, Huckarde, Beirat bei der unteren Landschafts-behörde
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 20.04.2004 (wurde nachversandt)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2004 (Drucksache-Nr. 05157-03St) (wurde nachgereicht)
Frau RM Kröger-Brenner erkennt den breiten Beteiligungsprozess bei den Masterplänen an. Sie hält bei den benannten Schlüsselmaßnahmen insbesondere den Radverkehr für wichtig, die Mängel an den vorhandenen Radwegen müssen ihres Erachtens kurzfristig beseitigt werden. Es müsse mehr Raum für Radfahrer und Fußgänger geschaffen werden.
Zum Weiterbau der OW IIIa verdeutlicht Frau RM Kröger-Brenner die Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, obwohl dem Gesamtpaket zugestimmt wurde.
Sie macht deutlich, dass im Masterplan Ziele festgelegt wurden, die anzustreben sind und eine Verbindlichkeit haben sollten. Dahingehend müsse ein Controlling stattfinden.

Herr RM Harnisch hält noch eine Beratung der Bezirksvertretungsbeschlüsse in den Fraktionen für erforderlich und schlägt daher eine Beschlussfassung in der Ratssitzung vor.
Er sieht die Masterpläne als politisches Steuerungsinstrument zunächst ohne rechtliche Bedeutung. Rechtliche Bedeutung bekommen die Masterpläne erst nach dem Beschluss von Einzelvorlagen.
Herr RM Harnisch kritisiert, dass der SPD-Antrag „Abstellen von Lkw im Stadtgebiet“ bisher kein vorzeigbares Ergebnis habe. Dies sei für die SPD-Fraktion der Hinweis, dass die Masterpläne fortzuschreiben seien. Zum Antrag „Lkw-Abstellen im Stadtgebiet“ verweist er auf andere Gemeinden, die Autohöfe in Autobahnnähe haben.
Nach Meinung des Herrn RM Harnisch ist im Masterplan Mobilität die City-Logistik nicht ausreichend beleuchtet worden.
Abschließend kündigt er einen Antrag der SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 13.05.2004 zum Erstellen eines Masterplanes „Entertainment – Freizeit – Touristik“ an.

Herr RM Follert hebt hervor, dass die Masterpläne Fachbeiträge sind, d. h. unterstützende Beiträge, die bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes zu beachten sind und eine Orientierungshilfe abgeben sollen.
Zum Masterplan Mobilität erklärt er, dass die CDU-Fraktion der Meinung sei, das bestehende Straßennetz reiche nicht aus, sondern müsse ausgebaut werden. Für ihn sei entscheidend, was im Flächennutzungsplan und in den Landschaftsplänen beschlossen wird.
U. a. müsse die Uni-Südtangente seiner Ansicht nach zumindest zeichnerisch erhalten bleiben, auch die Süd-Ost-Umgehung in Aplerbeck müsse weiterverfolgt werden.
Die Weiterführung der Masterpläne hält er für notwendig.

Herr Zühlke sieht im allgemeinen auch eine positive Einschätzung und verweist auf den Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde. Der Beirat habe bei der OW IIIa, der Verlängerung der Kohlensiepenstraße und der Uni-Südtangente Bedenken.

Herr RM Steiner sieht in der Masterplanarbeit eine gelungene Form der Partizipation und spricht im Zusammenhang mit dem Masterplan Mobilität die Barrierefreiheit an, die in die Realität umgesetzt werden muss. Er bittet hier um Unterstützung.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass die Masterpläne nicht die Verbindlichkeit von Bau- oder Satzungsbeschlüssen haben. Sie seien ein Orientierungsrahmen, der im Detail nicht immer aktuell sein könne.
Er bezeichnet es im Rahmen der Masterpläne als gelungen, inhaltliche und teilräumliche Aspekte intensiv mit den Beteiligten diskutiert zu haben.
Zu den angesprochenen Straßenbaumaßnahmen gibt Herr StR Sierau den Hinweis, dass einige Fragestellungen für eine weitere Konkretisierung und Bearbeitung offen sind, z. B. die Fortführung der Uni-Südtangente und die Süd-Ost-Umgehung Aplerbeck.
Die Masterpläne seien eine Grundlage für die Fortführung des Konzeptentwicklungsprozesses, die Fortschreibung der Masterpläne und für die formalen Beschlüsse.

Herr RM Drabig sieht die Masterpläne als Fachprogramme an, die unterschiedliche Schwerpunkte haben. Die Unterschiede der einzelnen Beteiligten, auch der Fraktionen, bleiben bestehen und über diese muss ggf. an entsprechender Stelle diskutiert und entschieden werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Masterplan Mobilität als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Kenntnis und gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 2.1.2
Masterplan Einzelhandel
(Drucksache Nr.: 05277-03)
- Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde (Drucksache-Nr. 05277-03E)
hier: Auszüge aus Innenstadt-Ost (s. Masterplan Umwelt, Drucksache-Nr. 05237-04E), Scharnhorst, Innenstadt-West, Eving, Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
- Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2004 (Drucksache-Nr. 05277-03St) (wurde nachgereicht)

Frau RM Reuter findet den Masterplan Einzelhandel als Bestandsaufnahme gut. Die Richtungsentschei-dungen hin zur Stärkung der Nebenzentren sei positiv.

Herr RM Follert bestärkt noch einmal, dass die Masterpläne keine Verbindlichkeit haben. Die Anregungen der Bezirksvertretungen sind daher auch nicht als Antrag mit der Bitte um Beschlussfassung im AUSW benannt worden. Sie werden im Laufe der Fortschreibung der Masterpläne einfließen.
Der Masterplan Einzelhandel greife auf, was in Dortmund läuft. Von Fall zu Fall wird es zu Abwägungen kommen müssen.

Herr RM Harnisch stellt fest, dass in manchen Wohngebieten eine wohnungsnahe Grundversorgung im Radius von 500 Metern nicht vorhanden sei. Die Masterpläne seien fortzuschreiben, um Erfahrungen anderer Städte und Länder einfließen lassen zu können.

Herr RM Drabig verweist auf andere Städte. Seines Erachtens habe Dortmund keine kaputte Innenstadt. Der Mangel, dass eine fußläufige Versorgung nicht möglich ist, basiere in der Regel auf wirtschaftliche Gründe, einen Betreiber für einen „Tante-Emma-Laden“ mit kleinem Vollsortiment zu finden. Die Tendenz geht eher zu 600 – 800 qm, möglichst bis 1.300 qm für einen Discounter.
Für die Einzelhandelsentwicklung in Dortmund gibt es seit Jahren eine klare Positionierung, wie mit dem Handel umzugehen ist. Den Masterplan Einzelhandel halte er für eine Fortschreibung dessen, was in Dortmund betrieben wird.

Laut Herrn StR Sierau ist der Masterplan Einzelhandel die Fortsetzung der bisherigen konzeptionellen Überlegungen, die vom Rat beschlossen wurden, wie das Einzelhandelskonzept (aus 1999) und das Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (aus 2001).
Der Masterplan zeigt nun den Grundkonsens über die Entwicklungsrichtung und Teilschritte in die Richtung. Dies wird der Hintergrund für spätere Beschlussfassungen.
Seines Erachtens gehe es der City gut, das habe mit dem angewandten City-Konzept zu tun. Im Rahmen einer Untersuchung wurde in 2003 zur Entwicklung der Ladenmieten im Einzelhandel in 1a-Lagen festgestellt, dass Dortmund als einzige Stadt im Bundesgebiet steigende Ladenmieten im Untersuch-ungszeitraum 2003 verzeichnen konnte.

Herr StR Sierau geht davon aus, dass der Einzelhandel auch in den Nebenzentren auf den Weg gebracht werden kann. Hierzu wird es flankierende städtebauliche Maßnahmen geben. An den Stellen, wo der Markt nicht greift, könne auch die Verwaltung nicht helfen, z. B. bei der Nahversorgung in den Wohnge-bieten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Masterplan Einzelhandel als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Kenntnis und gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.







zu TOP 2.1.3
Masterplan Wirtschaftsflächen
(Drucksache Nr.: 05332-03)
- Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde (Drucksache-Nr. 05332-03E)
hier: Auszüge aus Innenstadt-Ost (s. Masterplan Umwelt, Drucksache-Nr. 05237-04E), Eving, Huckarde, Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
- Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2004 aus der Sitzung des AWBF am 21.04.2004 (Drucksache-Nr. 05332-03-ATC) (wurde nachversandt)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2004 (Drucksache-Nr. 05332-03St) (wurde nachgereicht)

Herr StR Sierau erklärt, dass der Prozess zur Erstellung des Masterplan Wirtschaftsflächen gezeigt habe, dass hier eine größere Nähe zum Thema Flächennutzungsplan erforderlich sei. Es konnte nachgewiesen werden, dass ein großes Flächenpotenzial vorhanden ist und ein Großteil des Bedarfes auf eingeführten Standorten gedeckt werden kann. Nur die Bereiche Buddenacker und Groppenbruch liegen in Freiräu-men.
Zur Qualität der Flächen weist Herr StR Sierau darauf hin, dass die Flächen überwiegend gut erschlossen, angebunden und integriert seien und Entwicklungsmöglichkeiten im großflächigen Bereich für Gewerbe und Industrie eröffnen. Es gebe auch Standorte für die Büroflächenentwicklung und die neuen Ökonomien und ausreichende Flächen für die kleingewerblichen Entwicklungen. Auch für die Bestandspflege für mittelständische Unternehmen hofft Herr StR Sierau neue Lösungen zu finden.
Es gebe bei den Wirtschaftsflächen ein gutes Potenzial und gute Ausgangsvoraussetzungen für die nächsten 15 – 20 Jahre.

Herr RM Ollech bestätigt, dass die Wirtschaftsförderung für die nächsten 15 Jahre mit Flächen unter-schiedlichster Qualität gut aufgestellt sei. Sollte im Einzelfall eine bestimmte Fläche fehlen, könne über den Flächennutzungs- oder einen Bebauungsplan Abhilfe geschaffen werden.

Auf die Befürchtung des Herrn RM Jostes, dass nicht genügend Flächen für ortsnahes Handwerk vorhanden sind, erläutert Herr StR Sierau, dass beim Nachrücken von Handwerksbetrieben mit veränderten Genehmigungsbedingungen umzugehen sei. Das Potenzial an sich sei ausreichend. Nur sei die Frage, ob die Flächen angenommen werden. Die Anforderungen sind zum Teil sehr spezifisch.
Auch gibt es das Problem des Zugangs auf Flächen, nachdem diese durch die EU gefördert wurden. Es gibt Nutzungen, die vor dem Hintergrund europäischer Förderung auf den Flächen nicht gern gesehen sind. Die Verwaltung beschäftigt sich in der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und dem Dienstleistungszentrum Wirtschaft mit Lösungen.

Frau RM Reuter hält es für problematisch, Flächen, wie Groppenbruch, neu auszuweisen, da genügend Flächen vorhanden seien. Vorhandene Wirtschaftsflächen müssen ggf. weiterhin gefördert werden, um die Entwicklung dort voranzutreiben.

Herr RM Drabig macht den Vorschlag, die Flächen in Form von Prioritätenlisten zu führen. Es sollte eine Reihenfolge und eine Branchenklasse für die Flächen festgelegt werden. Dies sei für einen Investor hilfreich und gebe Sicherheit.

Herr StR Sierau gibt an, dass die Aufgabe der Planungsverwaltung darin besteht, für die Flächenbereit-stellung zu sorgen und qualifizierte Standorte zu benennen. Zur Zeit gibt es in Dortmund einen Leerstand von 4,7 %. Dies liege daran, dass hier gebaut werde, wenn ein Ankermieter vorhanden ist. Der Markt setze die Prioritäten. Laut Herrn StR Sierau könne die Verwaltung nicht zu stark steuern, wenn das Potenzial schon vorhanden ist. Die Verwaltung müsse Angebote schaffen.
Dortmund wird auch als Bürostandort zunehmend akzeptiert, insbesondere an der B 1, in der City und an der Stadtkrone-Ost. Die Arbeitsmarktbilanz zeige insgesamt einen Zuwachs.

Herr RM Follert ist der Meinung, dass Wirtschaftsflächen in ausreichender Anzahl und in vielfältiger Art gebraucht werden. Daher wird auch das interkommunale Gewerbegebiet in Groppenbruch benötigt. Nicht alle Angebote, die nachgefragt werden, seien vorhanden.
Herr RM Follert spricht zudem an, dass Flächen für wohnortnahes Gewerbe und ggf. versetzt mit Verkaufsmöglichkeiten für den Handwerksbetrieb notwendig sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Masterplan Wirtschaftsflächen als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Kenntnis und gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 2.1.4
Masterplan Umwelt
(Drucksache Nr.: 05237-03)
- Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde (Drucksache-Nr. 05237-03E)
hier: Auszüge aus Innenstadt-Ost, Eving, Hombruch, Huckarde, Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 20.04.2004 (wurde nachversandt)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2004 (Drucksache-Nr. 05237-03St) (wurde nachgereicht)

Frau RM Lührs ist der Meinung, der Masterplan Umwelt zeige, dass die Umweltpolitik in Dortmund unaufgeregt, stringent und systematisch sei.
Am Kapitel Perspektiven sei erkennbar, dass der Masterplan wie ein Zwischenbericht zum Stand der Umweltarbeit sei. In allen Bereichen sei eine Weiterentwicklung zu sehen.

Laut Frau Lührs fehlen im Masterplan Umwelt die Themen Lärm und die CO2-Reduzierung im Verkehr. Außerdem bittet sie darum, die Aktion „GREEN GOAL“ dem AUSW vorzustellen.

Frau RM Kröger-Brenner stimmt dem Wortbeitrag der Frau RM Lührs zu. Zusätzlich macht sie darauf aufmerksam, dass der Umweltplan ein wichtiges Instrument sei, um Planungsentscheidungen beurteilen zu können.

Für Herrn StR Sierau ist der Umweltplan ein sinnvolles Instrument für die Abwägung im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan.
Zur Forderung der Frau RM Lührs, den Masterplan Umwelt zu veröffentlichen, sagt Herr StR Sierau zu, ihn der Fach- als auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Gerade der Masterplan Umwelt sei ein wichtiges Kommunikationsinstrument.

Außerdem gibt Herr StR Sierau die Zusage, dass der stellvertretende Leiter des Umweltamtes als Mit-glied der „green goal-Kommission“ über das Thema informieren wird.

Herr Dr. Grote weist auf den „Ratgeber Lärm“ hin, eine Broschüre zum Tag des Lärms, die heute dem AUSW zur Information vorgelegt wurde. In der Frage Lärm und CO2-Reduzierung im Verkehr wird das Umweltamt in diesem Jahr aufgrund neuer europäischer Regelungen im Ausschuss einen Arbeitsschwer-punkt haben.
Im Bereich Ausgleich und Ersatz möchte die Umweltverwaltung zu innovativen Modellen und Anwendun-gen kommen, um insbesondere die Bauleitplanung durch den Faktor Ausgleichsflächen nicht zu behin-dern.
In diesem Jahr wird auch das Thema Gentechnik auf städtischen Ackerflächen noch diskutiert und bewertet werden müssen.

Herr RM Follert sieht Potenziale, die Dortmund noch grüner und noch attraktiver machen können. Dennoch merkt er an, dass die Ausweisung der Naturschutzgebiete nicht von der CDU-Fraktion mitgetragen werden wird.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Masterplan Umwelt als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Kenntnis und gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

zu TOP 2.1.5
Masterplan Wohnen
(Drucksache Nr.: 05287-03)
- Auszüge aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde (Drucksache-Nr. 05287-03E)
hier: Auszüge aus Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost (s. Masterplan Umwelt, Drucksache-Nr. 05237-04E), Eving, Huckarde, Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
- Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2004 (Drucksache-Nr. 05287-03St) (wurde nachgereicht)

Für Herrn RM Berndsen ist die Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen in den Bezirksvertre-tungen und anderen Gremien ein Hinweis dafür, dass die Bezirksvertretungen mit dem Masterplan Wohnen einverstanden seien.
Dortmund gewinne im Gegensatz zu anderen Gemeinden Bürger und Bürgerinnen hinzu. Nach Meinung des Herrn RM Berndsen ist der Masterplan Wohnen eine gute Grundlage für die Zukunft.

Frau sB Pohlmann-Rohr hält den Neubau nur in Maßen für erforderlich, hier sei auf die Flächen und die Qualität zu achten. Auch über den Bestand sei nachzudenken. Langfristig ist nach Alternativen zu suchen und auf die Akteure zuzugehen.
Das Wohnen im Alter müsse kleinteilig und in allen Stadtbezirken zu finden sein. Hier gibt Frau sB Pohlmann-Rohr den Hinweis auf Münster, wo es eine Koordinierungsstelle für neue Wohnformen im Alter gebe.
Ihres Erachtens sollte zudem Wohnen am Wasser ermöglicht werden, ohne gleichzeitig ein Wohngebiet ausweisen zu müssen.

Frau RM Horitzky meint, dass derzeitig in Dortmund eine gute Wohnraumversorgung besteht. Sie spricht sich für die Abkehr von überwiegend sozialem Wohnungsbau hin zur Eigentumsbildung in verschiedenen Wohnformen aus. Wohnformen aus den 50er und 60er Jahren sollten ggf. auch abgerissen werden können.
Der Masterplan Wohnen ist für Frau RM Horitzky eine gute Diskussionsgrundlage, weil er von der Gegenwart zur Zukunft kommt. Auf ihn kann gut aufgebaut werden, eine Fortschreibung unter Einbeziehung der Belange der Stadtbezirke hält sie für notwendig.

Herr StR Sierau bestätigt die entspannte Situation am Wohnungsmarkt, ca. 1,5 % der Wohnungen stehen in allen Marktsegmenten insgesamt leer.
Laut empirica-Gutachten muss die Nachfrage mehr in den Vordergrund gerückt werden. Die erforderliche Qualität muss vorhanden sein, um Dortmunder hier zu halten. Spezielle Angebote sind entsprechend der Nachfrage zu schaffen.
Herr StR Sierau ist der Meinung, dass Dortmund sich im regionalwirtschaftlichen Zusammenhang behaupten müsse. Durch städtebauliche Konzepte muss für Neubaugebiete eine entsprechende Attraktivität erzeugt werden, z. B. durch den Phoenix-See. Die Qualität einzelner Wohnstandorte strahle auf die Qualität des gesamten Wohnstandortes ab.

Herr Neuhaus stellt heraus, dass das Wohnen inzwischen ein wichtiger Standortfaktor zur Stützung des Strukturwandels geworden ist.
Der Masterplan Wohnen führt weiter fort, was aus den empirica-Gutachten zum Wohnungsangebot und zur Wohnungsnachfrageuntersuchung festgestellt und aus der Wanderungsmotivuntersuchung an Erkenntnissen gewonnen wurde. Er besteht aus den Säulen Neubaubedarf und Wohnungsbestand.
Es wird eine Fortschreibung des Masterplans erfolgen, der jährliche Wohnungsmarktbericht unterstützt hier.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Masterplan Wohnen als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Kenntnis und gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.


TOP 7 – TOP 11 werden im Anschluss vor TOP 3 behandelt.


7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 72-78, 44135 Dortmund
hier: Baumaßnahmen im Altgebäude
(Drucksache Nr.: 05694-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 23.03.2004
(Drucksache-Nr. 05694-04E)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Ratsbeschluss im Nachgang zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstr. 270 in Do-Husen
hier: Erweiterungs-/Umbau des Verwaltungstraktes (2. Bauabschnitt)
(Drucksache Nr.: 05312-03)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann (Drucksache-Nr. 05312-03E)
(wurde nachversandt)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgendem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Bauliche Erweiterung des Verwaltungstraktes der Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstr. 270 in Do-Husen mit Gesamtkosten von 410.000,00 €.

Die Mittel für die Investitionsausgaben sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt und finanziert:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2100 9411 0277
Haushaltssoll 0,00 € 400.000,00 € 0,00 €
Verpflichtungs-
ermächtigung 0,00 € 0,00 € 0,00 €

2100 9351 0277
Haushaltssoll 0,00 € 25.000,00 € 0,00 €
Verpflichtungs-
ermächtigung 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.




8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Widmung von Straßen im Bereich "Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße"
(Drucksache Nr.: 05562-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund von § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, werden folgende Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet:

1. Geh- und Radweg zwischen der alten Einmündung "Am Gottesacker" bis zur P+R-Anlage entlang der nördlichen Richtungsfahrbahn der B1 verlaufend; hieran angebunden sind zwei in nördliche Richtung abzweigende Wege, die sowohl westlich als auch östlich in Höhe der Kreuzung der Straße "Am Gottesacker / Querstraße der Straße Am Gottesacker" enden.

2. Am Gottesacker nördlich der Bundesstraße 1 (Westfalendamm) neu erbauter Straßenabschnitt - als Fortführung der bereits bestehenden Straße "Am Gottesacker" - bis zum Beginn der Unterführung der Bundesstraße 1 (Westfalendamm).

3. Am Gottesacker Querstraße von der Straße "Am Gottesacker" in westliche Richtung abzweigend, parallel zur Bundesstraße 1 verlaufend, endend in Höhe der Ein- und Ausfahrt zur P+R-Anlage.

4. Fußweg mit Treppenanlage fußläufige Verbindung zwischen der östlichen Seite P+R-Anlage und dem westlichen Gehweg der Straße "Am Gottesacker".

5. P+R-Anlage Platzfläche unmittelbar nördlich der Bundesstraße 1 (Westfalendamm) sowie südlich zur Querstraße "Am Gottesacker".

6. Fuß- und Radweg beginnend im süd-östlichen Bereich der Kreuzung "Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße", in östliche Richtung entlang der südlichen Richtungsfahrbahn der Bundesstraße 1 (Westfalendamm) verlaufend.

7. Am Gottesacker beginnend nördlich der Unterführung der Bundesstraße 1 (Westfalendamm) als Verlängerung der bereits bestehenden Straßenführung bis zur Kreuzung "Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße".

8. Freie-Vogel-Straße beginnend ab der bereits bestehenden Straßenführung als Verlängerung bis zur Kreuzung "Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße".



9. Fuß- und Radweg südlich der Unterführung der B1 auf der westlichen Seite der Straße "Am Gottesacker" beginnend, mit einem zunächst in südliche Richtung verlaufenden Bogen, der dann als östliche Anbindung an die "Freie-Vogel-Straße" zurückgeführt wird (in Höhe ggü. dem Einmündungsbereich zur "Stockholmer Allee").

10. Fußweg mit Treppenanlage unmittelbar südlich der Unterführung der B1 und westlich der Straße "Am Gottesacker" beginnend, als fußläufige Verbindung zwischen der Straße "Am Gottesacker" und dem östlichen Gehweg der Straße "Freie-Vogel-Straße" (in Höhe ggü. dem Einmündungsbereich zur "Stockholmer Allee").

Die Straßen zu Nr. 3, 7 und 8 unterliegen in ihrem Gemeingebrauch keiner Beschränkung.

Der Platz zu Nr. 5 - in seiner Eigenschaft als P+R-Anlage - unterliegt in seinem Gemeingebrauch keiner Beschränkung.

Die Straße zu Nr. 2 übernimmt gem. § 6 Absatz 8 StrWG NRW („unerheblich verlegt“) den Widmungs-charakter der alten Straßenführung und unterliegt somit in seinem Gemeingebrauch keiner Beschrän-kung.

Die Wege zu Nr. 1, 6 und 9 unterliegen in ihrem Gemeingebrauch der Beschränkung „nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr“.

Die Wege zu Nr. 4 und 10 unterliegen in ihrem Gemeingebrauch der Beschränkung "nur für den Fußgängerverkehr".


zu TOP 8.2
Kanalbau Phoenix - West
(Drucksache Nr.: 05875-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 12.200.000,-- € beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Durchführung des 1. Bauabschnitts - Bereich Hochofenstraße - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.500.000,-- €.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 70000 9511 0892 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2004 1.300.000,-- €
Ausgaben 2005 200.000,-- €



9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -





10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 10.1
Stadtbahn nach Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 05771-04)
- Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 18.03.2004
(Drucksache-Nr. 05771-04E)

Herr RM Ollech verweist auf den Auszug aus der Bezirksvertretung Huckarde. Er spricht sich dafür aus, die Stadtbahnzulaufstrecke in einem Zug zu bauen, da diese im Stadtgebiet eine der meistfrequentierten Strecken sei. Die Planung in einem Zug hält er für sinnvoll. Herr RM Ollech beantragt, den Huckarder Beschluss zu übernehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich einstimmig der Forderung der Bezirksvertretung Huckarde an alle entscheidungsbefugten Stellen an, die Planung so zu betreiben, dass die Stadtbahnzulaufstrecke als einheitliche Baumaßnahme bis zum vorgesehenen Endhaltepunkt Bockenfelder Straße gebaut werden kann.

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Sachstandsbe-richt der Verwaltung zur Kenntnis.


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

zu TOP 11.1.1
4. Quartalsbericht 2003 des Eigenbetriebs Städtische Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 06063-04)

Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


TOP 12 und TOP 13 werden nach TOP 3 – TOP 6 behandelt.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung einer modifizierten Begründung, III. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 05662-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt

I. beschließt den Bebauungsplan Ev 130/4n für den unter Punkt 1 genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.10.2003 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Pkt. 6 dieser Beschlussvorlage genannten Veränderung als Satzung;

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 130/4n die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 18.02.2004 beizufügen

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB

III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 130/4n als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung der Bebauungspläne 139, In O 202, In O 206, 33 und In O 201 nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Veränderung des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes 139; III. Änderung des Bebauungsplanes In O 202 (Änderung Nr. 6); IV. Satzungsbeschlüsse; V. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 05776-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes 139, Nr. 6 des Bebauungsplanes In O 202, Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 206, Nr. 4 des Bebauungsplanes 33 und Nr. 7 des Bebauungsplanes In O 201 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 6.4, 6.5 und 6.6 zu folgen, den Anregungen zu Punkt 6.7 nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Punkt 6.1.1, bis 6.2.3, 6.8.1 bis 6.8.4 und 6.9 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und die Änderungsentwürfe der og. Änderungen zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NW 2023).

II. beschließt, den Änderungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 139 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes In O 202.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt die Änderung für die unter Punkt 1.1 bis 1.5 genannten Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10. 12. 2003 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage genannten Veränderungen als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. beschließt, den Änderungen Nr. 5 des Bebauungsplanes 139, Nr. 6 des Bebauungsplanes In O 202, Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 206, Nr. 4 des Bebauungsplanes 33 und Nr. 7 des Bebauungsplanes In O 201 die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 02. 03. 2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

zu TOP 3.3
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes, Bundes und der EU.
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2005
(Drucksache Nr.: 05921-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für das Programmjahr 2005 die Zusammenfassung der Einzelansätze zum Jahresförderungsprogramm – Gesamtprogramm Stadterneuerung 2005 -.

Die Umsetzung des Programms darf nicht zur Ausweitung des Vermögenshaushaltes führen. Die Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2008 muss weiterhin ausgeglichen sein. Insbesondere müssen die Voraussetzungen des § 81 GO NW erfüllt werden.

zu TOP 3.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2003 und Neuausrichtung des URBAN II-Programms
(Drucksache Nr.: 05854-04)
- Auszug des Kinder- und Jugendausschusses aus der Sitzung am 21.04.2004 (wurde nachversandt)
Herr RM Harnisch hat bereits unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - darum gebeten, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs durchlaufen zu lassen.

Frau sB Pohlmann-Rohr bezeichnet den Jahresbericht und die Umsteuerung als Bremsaktion in letzter Minute. Vorher hätten sich die Träger in ihrer Arbeit behindert gefühlt, insbesondere die Quartiers-manager vor Ort.
Frau sB Pohlmann-Rohr erklärt, es gebe Unmut darüber, dass es im Quartiermanagement keine Budgets für Bewirtung gebe, z. B. im Rahmen der Bewohnerbeteiligung.
Im Projekt Bilderflut seien die Mittel nun für Personal- als auch Sachkosten angesetzt. Das könnte dazu führen, dass nur wenige Fassaden verändert werden können. Frau sB Pohlmann-Rohr bittet um Auskunft darüber, ob diese Handhabung auch für 2005 gilt und wie gesichert wird, dass weiterhin u. a. Jugendliche beteiligt werden. Für sie besteht ein Zusammenhang zwischen der Qualität des Projektes und der Beteiligung.
Nach Informationen der Frau sB Pohlmann-Rohr hat die ProNord GmbH weiterhin Interesse daran, die Hoesch-Schreinerei zu kaufen. Sie fragt nach dem aktuellen Sachstand, da es in der Vorlage so dargestellt sei, als werde es zu einem Mietvertrag mit der TKIM kommen.
Außerdem spricht sie sich für den Fredenbaumpark als natürlichen Raum im Gegensatz zum Westfalenpark aus.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass ständige Gespräche mit den Trägern und Trägerinnen und des Quartiersmanagements erfolgen. Er geht davon aus, dass die Verwaltung daher wahrnimmt, wie die Situation vor Ort sei. Eine Behinderung durch die Verwaltung habe es tatsächlich nicht gegeben. Offensichtlich habe es Gewöhnungsprozesse im Rahmen des Umgangs mit Fördermitteln gegeben. Herr StR Sierau stellt heraus, dass in Dortmund dringendstes Interesse daran bestehe, Fördermittel richtig zu verwenden. Es war schon zu Projektbeginn klar, dass zur Halbzeit eine Überprüfung des Projektes erfolgen werde.
Nach Angaben des Herrn StR Sierau wurde bei der Begleitausschusssitzung am 26.04.2004 deutlich, dass das Projekt in Dortmund von außen sehr positiv gesehen werde.

Herr StR Sierau erklärt, dass vor dem Hintergrund der am 26.04.2004 erfolgten Begleitausschusssitzung die Vorlage dahingehend zu modifizieren ist, dass der kommunale Anteil des Fördersatzes von bisher ca. 15 % durch das Land auf 10 % reduziert werden wird. Vom Vertreter des Bundes wurde im Rahmen der Begleitausschusssitzung mitgeteilt, dass die Stadt Dortmund von der Stadt Leipzig außerdem noch Indexierungsmittel zur Verfügung gestellt bekommt.

Herr StR Sierau ist davon überzeugt, dass durch die veränderte organisatorische Aufstellung der Projektgruppe und die veränderte inhaltliche Ausrichtung der Projekte eine ausreichende Konkretisierung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern geschaffen wurde. Er hatte den Eindruck, dass manche Unklarheiten erst im Laufe des Projektes aufgetaucht sind und bereinigt werden konnten.

Frau RM Horitzky hat zunächst zuviel „Sozialromantik“ hinter dem Projekt vermutet, jetzt stellt sie fest, dass das Projekt auf einem guten Weg sei und dabei auch die Wirtschaftlichkeit beachtet werde.

Herr Zühlke begrüßt im Namen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde die Erweiterung und Vernetzung des Fredenbaumparks. Im Hinblick einer intensiveren Nutzung des Fredenbaumparks und des Hoeschparks sei aber Vorsicht geboten. Der Beirat habe in den letzten Monaten eine übertriebene Grünflächenpflege gerade im Fredenbaumpark festgestellt. Er bittet darum zu prüfen, ob nicht Bereiche im Sinne der ökologischen Wertigkeit des Parks erhalten bleiben sollten.

Herr StD Fehlemann informiert darüber, dass sich die Verwaltung aufgrund der planerischen Vorgaben im Auftrage des Projektes URBAN II mit dem Fredenbaumpark beschäftigt habe. Er verweist auf einen Ratsbeschluss, nach dem ein Unterschied zwischen Westfalen- und Fredenbaumpark vorhanden sein müsse, und auf ein Schreiben des Regiebetriebes Stadtgrün an den Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 21.04.2004. Das Schreiben ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

Herr StR Sierau spricht eine Stellungnahme des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschafts-behörde an, in der u. a. behauptet wird, dass Teile des Fredenbaumparkes unter Landschaftsschutzes stehen. Der Fredenbaumpark stehe nicht unter Landschaftsschutz und dies sei auch für die Zukunft nicht geplant.
Im Hinblick auf den Fredenbaum- und auch den Hoeschpark werde die Verwaltung voraussichtlich bis Ende des Jahres eine Baubeschlussvorlage erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden auch die angesprochenen Fragestellungen verdeutlicht werden.


Zu den Einzelprojekten werden Vorlagen kommen, so dass dann die aufgeworfenen Fragen beantwortet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung weiter.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen über die Sitzung am 07.07.2004


Zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.04.2004
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.07.2004 (wurde nachgereicht)

Herr RM Jostes erklärt unter Hinweis auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Genehmigung der Niederschrift, dass nach § 29 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse über die Sitzungen Ergebnisniederschriften zu fertigen sind. Hier gibt die Geschäftsführerin zum Teil - wie zu TOP 3.4 der Niederschrift - wenn eine längere Diskussion erfolgt ist, zumindest den Diskussionsverlauf wieder. Ansonsten kann nach der Geschäftsordnung nur der Erklärende selbst darum bitten, dass ein Wortbeitrag in die Niederschrift aufgenommen wird.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet mit ihrem Antrag nachträglich darum, etwas in die Niederschrift aufzunehmen. Ein Dritter kann aber nach der Geschäftsordnung nicht verlangen, dass etwas in die Niederschrift aufgenommen wird. Somit läuft nach Angaben des Herrn RM Jostes der Antrag ins Leere.

Frau sB Pohlmann-Rohr nimmt die Ausführungen zur Geschäftsordnung im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet darüber hinaus, den Brief des stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde an den Oberbürgermeister der heutigen Niederschrift beizufügen (siehe Anlage), um damit zum Ausdruck zu bringen, dass das Vorgehen des Herrn StR Sierau in der Sitzung des AUSW am 28.04.2004 nicht der richtige Stil gewesen sei .

Herr RM Schneider weist darauf hin, dass das Schreiben allen Fraktionen vorliegt, so dass damit Kenntnis erlangt sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Niederschrift über die 76. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.04.2004.
Das Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde an den Oberbürgermeister vom 17.05.2004 wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.


zu TOP 3.5
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projektes Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 30.06.2007
(Drucksache Nr.: 05874-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes "Quartiersmanagement Nordstadt" im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II bis zum 30.06.2007.

Die Finanzierung für das Projekt "Quartiersmanagement Nordstadt" für die Jahre 2004 - 2007 erfolgt über die Finanzposition 6152 9512 0101 (URBAN II). Entsprechende Fördermittel werden über die Finanzpositionen 6152 3680 0101 019998 (Landeszuschüsse URBAN II) und 6152 3680 0101 019898 (EU-Zuschüsse URBAN II) vereinnahmt.

zu TOP 3.6
- unbesetzt -

zu TOP 3.7
Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 217 -Am Rosenplätzchen-
hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 05829-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 217 -Am Rosenplätzchen- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III / FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung;
13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05669-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 4 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung,

II. stimmt einstimmig dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 13 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 13.02.2004 zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

zu TOP 3.9
a) Potential- und Infrastrukturanalyse in Dortmund
(Drucksache Nr.: 06087-04)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.04.2004 „Potential- und Infrastrukturanalyse an
Bahnhöfen in Dortmund“ (Drucksache-Nr. 06087-04-ATS) (wurde nachgereicht)
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 08.04.2004 zur „Zukunft der Dortmunder Bahnhöfe“
(Drucksache- Nr. 06075-04)

TOP 3.9 a) und 3.9 b) werden zusammen behandelt.

Herr RM Jostes bittet die Fraktionen darum, Anträge nach Ankündigung zeitnah zu stellen.

Herr RM Harnisch gibt an, dass der Antrag der SPD-Fraktion auf Stadtbezirksbereisungen basiere, die die Fraktion durchgeführt habe. Der Antrag beziehe sich auf das Umfeld der Bahnhöfe, nicht auf die Gebäude. Evtl. könnte Gewerbe oder könnten Büros angesiedelt werden. Ob dazu eine Standortgesellschaft gegründet oder eine bestehende sich mit dem Thema befasst, stellt Herr RM Harnisch im Namen der SPD-Fraktion frei.

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Antrag und verweist hierbei auch auf die Bahnhofsgebäude.

Herr StR Sierau bestätigt, dass gerade auch im Zusammenhang mit den Integrierten Stadtbezirksentwick-lungskonzepten häufig die Umfelder von Haltepunkten fokussiert wurden. Es ist für die Verwaltung sehr schwierig innerhalb der Bahn AG festzustellen, wem die Flächen nach verschiedenen Ausgründungen gehören. Der Verwaltung sei es lieber, die ermittelten Potenziale zusammen mit dem Grundstückseigen-tümer als Partner umsetzen zu können. Herr StR Sierau bezeichnet die Erlebnisse mit der Bahn AG als Investitionshemmnisse.
Zum Antrag der CDU-Fraktion gibt Herr StR Sierau an, dass voraussichtlich die Haltestelle „Westfalen-hallen“ zur Fußball-WM fertig sein wird. Die Verwaltung hat gegenüber dem Ministerium deutlich gemacht, dass die Stadt Dortmund nicht damit zufrieden sein kann, dass z. B. der Haltepunkt Hörde nicht in die erste Liste im Rahmen der Modernisierungsoffensive aufgenommen wurde. Zwischenzeitlich wurde mitgeteilt, dass es offenbar nicht zu einer Verständigung mit der Bahn-Seite kommen konnte. Hier gibt es noch weitere Gespräche.

Die Haltestelle in Mengede ist nach Angaben des Herrn StR Sierau nicht mehr Gegenstand der Modernisierungsoffensive, sondern die Finanzierung wird über das Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz abgewickelt.

Herr RM Harnisch erklärt die Zustimmung der SPD-Fraktion zu Punkt 1 und 3 des CDU-Antrages. Punkt 2 des Antrages werde aufgrund der Vorwürfe der CDU gegen den Oberbürgermeister, er sei häufig in anderer Sache unterwegs, nicht zugestimmt.

Herr RM Brunstein gibt folgende Fragen zu den Fliesen, die für den Bahnhof Mengede gekauft wurden, zur Niederschrift und bittet um Beantwortung:
“Wo lagern die Fliesen, die ein paar hunderttausend DM gekostet haben und von einem Künstler entworfen wurden? Was passiert zur Zeit mit den Fliesen?“

Nach der Abstimmung stellt Herr StR Sierau nochmals als Vertreter des Oberbürgermeisters fest, dass der Oberbürgermeister sich bereits vorher gekümmert habe und die in Punkt 2 des CDU-Antrages enthaltene Aufforderung an den OB schon erfüllt und insofern überflüssig sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 28.04.2004 zur „Potential- und Infrastrukturanalyse an Bahnhöfen in Dortmund“ (Drucksache-Nr. 06087-04-ATS):

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Potential- und Infrastrukturanalyse für die Dortmunder DB-Bahnhöfe (Hauptbahnhof ausgenommen) zu erarbeiten und dem AUSW zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Punkt 1 und 3 des nachfolgenden Antrages der CDU-Fraktion vom 08.04.2004 zur „Zukunft der Dortmunder Bahnhöfe“ wird einstimmig und Punkt 2 des Antrages mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die im Rahmen der

sogenannten „Modernisierungsoffensive“ getroffene Vereinbarung zwischen dem Land

Nordrhein-Westfalen und der Bahn AG, den Bahnhof „Westfalenhalle“ bis zur Fußball-WM 2006

umzubauen und zu sanieren.

2. Der Oberbürgermeister wird jedoch aufgefordert, sich beim Verkehrsministerium Nordrhein-

Westfalen dafür einzusetzen, dass auch die übrigen sanierungsbedürftigen Bahnhöfe der Bahn

AG auf Dortmunder Stadtgebiet im Rahmen der Bahnhofsmodernisierungsoffensive in die Liste

der bis zum Jahr 2008 zu realisierenden Maßnahmen aufgenommen werden.

3. Die Planungsverwaltung wird gebeten darzustellen, inwieweit bereits Überlegungen und

Vorstellungen angestellt worden sind, die darauf abzielen, die Bahnhöfe und ihr Umfeld in

Zusammenarbeit mit der Bahn AG oder ggf. auch nach Veräußerung der Bahnhöfe und den

dazugehörigen Grundstücken durch die Bahn AG städtebaulich aufzuwerten.



4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
- unbesetzt -

zu TOP 4.2
63/2-1-30527
Errichtung eines Bürogebäudes mit Gastronomie und Einzelhandelsflächen und Errichtung eines Zugangsgebäudes auf dem Grundstück Rheinische Straße 23 / Brinkhoffstraße 4, Gemarkung Dortmund, Flur 55, Flurstücke 125, 130, 158 und 159
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05721-04)

Herr RM Sauer stimmt für die CDU-Fraktion zu, fordert aber dazu auf, zeichnerische Darstellungen auch als Anlage zu solchen Vorlagen zu liefern.

Herr StR Sierau weist auf die Möglichkeit hin, zu den Fraktionsberatungen erforderliche Unterlagen und Zeichnungen anzufordern. Er sagt zu, dass in der Zukunft die Unterlagen als Anlagen den Verwaltungs-vorlagen beigefügt werden.
Die Architektur wurde am 20.11.2003 im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Sie steht in Korrespondenz zum Kellereigebäude unter dem Dortmunder U, so dass ein neues Ensemble entsteht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung, unter Zulassung einer Befreiung von der Festsetzung des Durchführungsplanes 18 (Abweichung von Baulinien) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.





zu TOP 4.3
63/2-1-30676
Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage und einer Stellplatzanlage mit 67 Stellplätzen auf dem Grundstück Rheinlanddamm 199a, Gemarkung Dortmund, Flur 17, Flurstücke 408 und 409
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 05847-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung, unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 215 (Überschreitung der Baugrenzen, Überschreitung der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen und Unterschreitung der Oberkante des Flugdaches) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Realisierte ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Jahr 2003,
- geplante Realisierung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Jahr 2004
(Drucksache Nr.: 05584-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Regelung der Aufbringung von Klärschlamm und Bioabfall auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
(Drucksache Nr.: 05541-04)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandbericht zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Osterfeuer
(Drucksache Nr.: 06010-04)

Herr RM Harnisch hat den Vorschlag zur Tagesordnung im Namen der SPD-Fraktion unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – zurückgezogen.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
Wohnen im Alter - Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Personen, die Pflege und Betreuung benötigen
(Drucksache Nr.: 05834-04)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.04.2004 (Drucksache-Nr. 05834-04-ATS) (wurde nachgereicht)

Herr RM Berndsen begründet den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr RM Follert macht im Namen der CDU-Fraktion Beratungsbedarf geltend und verweist auf den erst heute vorgelegten Antrag.

Frau sB Pohlmann-Rohr stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag der SPD-Fraktion grundsätzlich zu. Sie bittet darum, den Beschlussvorschlag unter Punkt 1 um die Initiativen und Verbände zu ergänzen, die in diesem Bereich tätig sind, wie der Kreuzviertel-Verein. Außerdem macht sie den Vorschlag, auch den Seniorenbeirat einzubinden. Zudem sieht Frau sB Pohlmann-Rohr das altengerechte Umfeld auch als behindertengerechtes Umfeld an.

Die Vermittlung in Wohngemeinschaften ist für Frau sB Pohlmann-Rohr kein Selbstläufer. Wohngemeinschaften entsprechen ihres Erachtens nur bedingt dem Bedarf älterer Menschen.

Herr RM Harnisch möchte die vorhandenen Möglichkeiten für Menschen im Alter ausschöpfen.

Abschließend macht Herr RM Harnisch den Vorschlag, den Antrag zunächst einzubringen und auf die Sitzung am 26.05.2004 zu vertagen.

Beschluss:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird als eingebracht betrachtet und am 26.05.2004 behandelt.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Wanderungsbilanz für Dortmund und Umgebung
(Drucksache Nr.: 06088-04)
- Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 28.04.2004 (Drucksache-Nr. 06088-04-ATS)
(wurde nachgereicht)

Herr RM Harnisch macht den Vorschlag, die Fragen in der nächsten Sitzung am 26.05.2004 beantworten zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion auf die Sitzung am 26.05.2004.

zu TOP 12.2
Immobilienmarkt Dortmund
(Drucksache Nr.: 06058-04)

Herr RM Jostes schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. In der Sitzung am 26.05.2004 wird Herr Ellerkamp – Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund – Stellung nehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion auf die Sitzung am 26.05.2004.


13. Anfragen
- unbesetzt -


J o s t e s
Z u c h
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Anlagen:

(See attached file: 28.04.04 TOP 3.4.pdf) (See attached file: Blume Schreiben an Herrn Quittek - Presseartikel.pdf)