Niederschrift

über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 09.04.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Krämer-Knorr (SPD) i.V. für Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Frau RM Neumann (SPD) i.V. für Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Pieper (SPD) i.V. für Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter - (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Frau Beißner – 64/stv. AL
Herr Münz – 64/1
Herr Keune - 66/AL
Herr Klüh - 68/GL
Frau Bertram – 68/1
Frau Schulte – StA 01
Frau Skodzik – StA 01

4. Gäste:

Herr Wege – ECE Projektmanagement G. m. b. H. & Co. KG


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 09.04.2008, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Einladung eines Vorstandsmitgliedes des Türkisch-islamischen Kulturvereins Eving als Sachverständiger zum TOP Minarett Eving
Vorschlag zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11414-08)

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.02.2008

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.02.2008

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Thier-Brauerei, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995;
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (14. Änderung);
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -, gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109;
IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10369-07)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Umwandlung der ehemaligen Werksbahn Westfalenhütte-Phoenix zu einem Rad- und Wanderweg
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11505-08)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 - Freie-Vogel-Straße -
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10963-08)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 230
- südliche Münsterstraße -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Nord II, Nord III Ost und Nord III Ost/2)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 110 für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne Nord II, Nord III Ost und Nord III Ost/2, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11410-08)

4.3 Dezentrale Abstellflächen für Lkw im Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11112-08)

4.4 Rahmenplanung Deusen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11054-08)

4.5 - unbesetzt -

4.6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10027-07)
- Anlage: Fortschreibung 2007 (Drucksache Nr.: 10027-07-E1)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Einleitungsbeschluss; II: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11055-08)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 264 – Berchumweg -
hier: Umstellung des vorhabenbezogenen Planverfahrens auf einen Bebauungsplan, Erweiterung des Geltungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung – Offenlegungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11053-08)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 27.02.2008 vor.

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2008

4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 118 n - Alt Schüren West - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118)
hier: Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11070-08)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2008

4.10 Modellvorhaben Postdienstleistungsautomaten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11089-08)

4.11 Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18)
hier: I. Durchführung des Aufstellungsverfahrens als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10927-08)

4.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11259-08)

4.13 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 266 -Wohnanlage Max-Eyth-Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11353-08)





4.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Zustimmung zum Restausbau der Mischverkehrsfläche der Straße Untere Dahlwiese vom jetzigen Ausbauende bis an die westliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Brackel, Flur 7, Flurstück 318 nach § 125 Abs. 2 BauGB in Dortmund-Brackel.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11080-08)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

4.15 Phoenix-West
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11427-08)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 61/5-2-035463
Errichtung eines Minaretts auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstücke 152, 172 - 176, 198, Am Katzenbuckel 10
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10955-08)

5.2 Vorbescheide für die Errichtung von folgenden Einrichtungen auf dem Grundstück Bornstraße 203-205, Gemarkung Dortmund, Flur 46, Flurstücke 593, 656 und 657 :
1. Verkaufsstelle für Motorradzubehör
2. Möbelhaus mit Lager
3. Einzelhandelsmarkt für Fahrräder, Zubehör und Dienstleistungen rund ums Rad
4. Spielhalle mit acht Spielstätten
5. Autowaschstraße mit Reinigungsplätzen
6. Autoservicestation
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11234-08)

5.3 Bahnhof Dortmund-Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11426-08)

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp / Vogelpothsweg von Stockumer Straße bis Otto-Hahn-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09946-07)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 27.02.2008 vor.

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2008



7.2 Kanalerneuerung Kampstraße 1. Bauabschnitt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11142-08)
- Vorlage an die Bezirksvertretung


7.3 Kanalerneuerung Asselner Hellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10995-08)

7.4 Fahrradbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11369-08)

7.5 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10388-07)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

9.1 Service-Team "... anders wohnen - anders leben ..."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 4. Quartalsbericht 2007 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11315-08)

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Sanierungsplan - Kokerei Hansa, Dortmund-Huckarde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11048-08)

11.2 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Quartalsbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11363-08)
11.3 Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)

11.4 Rückschnitt von bahnbegleitenden Gehölzen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10947-08)
- Gemeins. Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10947-08-E1)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 06.02.2008 vor.

Hierzu liegt vor:
- Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10947-08-E2)

12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -

13. Anfragen

13.1 Markierung des kombinierten Fuß- und Radweges am südlichen Vogelpothsweg
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11416-08)

Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 11416-08-E1)

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:

- Ausnahmegenehmigung zur Nutzung einer Fläche in einer öffentlichen Grünanlage;
Sparkassen-Halbmarathon im Fredenbaumpark
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2008
(Drucksache Nr.: 11207-08)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Neumann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg stellt dar, dass unter TOP 4.15 der Vorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste zum Thema „Phoenix-West“ (Drucksache Nr.: 11427-08) auf der Tagesordnung steht. Hierzu ist inzwischen eine Bitte um Stellungnahme eingegangen, die verschiedene Fachbereiche berührt. Herr RM Hengstenberg schlägt daher vor, diese Bitte um Stellungnahme unter TOP 3 als dezernatsübergreifende Angelegenheiten zu behandeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen signalisiert Einvernehmen, so dass die Bitte um Stellungnahme als TOP 3.2 beraten werden wird.

Außerdem bittet Herr RM Münch bittet darum, den Vorschlag zur Tagesordnung „Einladung eines Vorstandsmitgliedes des Türkisch-islamischen Kulturvereins Eving als Sachverständiger zum TOP Minarett Eving“ (Drucksache Nr.: 11414-08) im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Herr RM Hengstenberg weist darauf hin, dass unter TOP 5.1 die Vorlage 61/5-2-035463, Errichtung eines Minaretts auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstücke 152, 172 - 176, 198, Am Katzenbuckel 10, - Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache Nr.: 10955-08) auf der Tagesordnung steht.

Herr RM Münch erklärt, dass er zu TOP 5.1 einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt habe. Er bittet darum, die Entscheidung des Rates abzuwarten, also die Vorlage unter TOP 5.1 heute nicht zu beraten, sondern zu vertagen. Gegen dieses Vorhaben gebe es ein Bürgerbegehren, über deren Zulässigkeit voraussichtlich in der nächsten Ratssitzung am 24.04.2008 entschieden wird. Die Entscheidung des Rates solle abgewartet werden.
Aufgrund eines Presseartikels aus Juni 2007, in dem zitiert wurde, dass kein Gebetsruf erfolgen solle, sei nun geplant, in sechs Jahren einen Gebetsruf zuzulassen. Hier sieht Herr RM Münch eine gewisse Brisanz, die dazu führe, dass er die Einladung eines Vorstandsmitgliedes des Türkisch-islamischen Kulturvereins Eving als Sachverständigen für notwendig halte.

Der Ausschuss erkennt die Dringlichkeit auf Nachfrage mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU-Fraktion nicht an.

Zum Antrag zur Geschäftsordnung des Herrn RM Münch, die Vorlage zu TOP 5.1 zu vertagen, erläutert Herr StD Sierau, dass festgestellt wurde, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Dies werde dem Rat zur nächsten Sitzung vorgeschlagen.

Der Ausschuss signalisiert mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU-Fraktion Zustimmung dazu, die Vorlage in der heutigen Sitzung zu behandeln.

Mit Schreiben des Herrn StD Sierau vom 27.03.2008 bittet die Verwaltung, die Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II; hier: 1.2.1.7 Änderung Ausführungsbeschluss Stollenpark (Drucksache Nr.: 11277-08) im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen.

Der Ausschuss erkennt die Dringlichkeit an, so dass die Tagesordnung um diese Vorlage als TOP 4.5 erweitert wird.

Für die CDU-Fraktion beantragt Herr RM Follert, dass die Vorlage zu TOP 5.2 Vorbescheide für die Errichtung von folgenden Einrichtungen auf dem Grundstück Bornstraße 203-205, Gemarkung Dortmund, Flur 46, Flurstücke 593, 656 und 657: 1. Verkaufsstelle für Motorradzubehör, 2. Möbelhaus mit Lager, 3. Einzelhandelsmarkt für Fahrräder, Zubehör und Dienstleistungen rund ums Rad, 4. Spielhalle mit acht Spielstätten, 5. Autowaschstraße mit Reinigungsplätzen, 6. Autoservicestation - Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB - (Drucksache Nr.: 11234-08) wegen Beratungsbedarfs auf den 07.05.2008 vertagt und die Vorlage zu TOP 11.3 Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005 (Drucksache Nr.: 10663-07) in den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen wird.

Herr RM Gerber stellt den Antrag, die Vorlage zu TOP 5.1 „61/5-2-035463, Errichtung eines Minaretts auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstücke 152, 172 - 176, 198, Am Katzenbuckel 10, - Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) – (Drucksache Nr.: 10955-08)“ wegen der Bedeutung des Themas an den Rat zu überweisen, da das Thema die Bevölkerung bewegt.

Der Ausschuss lehnt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste diesen Antrag ab.

Herr RM Harnisch ist im Namen der SPD-Fraktion mit dem Vertagen der Vorlage zu TOP 5.2 Vorbescheide für die Errichtung von folgenden Einrichtungen auf dem Grundstück Bornstraße 203-205, Gemarkung Dortmund, Flur 46, Flurstücke 593, 656 und 657: 1. Verkaufsstelle für Motorradzubehör, 2. Möbelhaus mit Lager, 3. Einzelhandelsmarkt für Fahrräder, Zubehör und Dienstleistungen rund ums Rad, 4. Spielhalle mit acht Spielstätten, 5. Autowaschstraße mit Reinigungsplätzen, 6. Autoservicestation - Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB - (Drucksache Nr.: 11234-08) einverstanden. Für die SPD-Fraktion bittet er, die Vorlage zu TOP 11.3 Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005 (Drucksache Nr.: 10663-07) einzubringen und in der übernächsten Ratssitzung am 15.05.2008 zu beschließen.
Zu den Vorlagen zu TOP 4.4 Rahmenplanung Deusen (Drucksache Nr.: 11054-08), 4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, hier: I. Einleitungsbeschluss; II: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A - (Drucksache Nr.: 11055-08) und 4.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen, hier: Zustimmung zum Restausbau der Mischverkehrsfläche der Straße Untere Dahlwiese vom jetzigen Ausbauende bis an die westliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Brackel, Flur 7, Flurstück 318 nach § 125 Abs. 2 BauGB in Dortmund-Brackel (Drucksache Nr.: 11080-08) meldet er Beratungsbedarf an und bittet darum, die Vorlagen auf den 07.05.2008 zu vertagen.

Herr RM Follert signalisiert Einvernehmen zum Vorschlag des Herrn RM Harnisch, die Vorlage zu TOP 11.3 einzubringen.

Für Herrn RM Münch sollte die Vorlage zu TOP 11.3 im Fachausschuss, dem AUSW, diskutiert werden. Er stellt den Antrag, die Vorlage heute zu diskutieren oder sie in die nächste Sitzung zu vertagen.

Dieser Antrag wird einstimmig abgelehnt.

Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung und den genannten Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.02.2008

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.02.2008.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.02.2008

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.02.2008.









2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Thier-Brauerei, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995;
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (14. Änderung);
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei -, gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne 102 und In W 109;
IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10369-07)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 07.04.2008 (Drucksache Nr.: 10369-07-E1)

Herr RM Prof. Richter begründet den Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“. Folgender Antrag liegt vor:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat, die Verwaltung, der weiteren Entwicklung des Vorhabens "Planung und Bebauung des Geländes der ehemaligen Thier-Brauerei" folgende stadt- und sozialräumliche Qualitäten zugrunde zu legen und sie in dem noch abzuschließenden "städtebaulichen Vertrag" zu vereinbaren:
1 Die derzeitige Planung im Bereich Silberstraße erfordert das Einziehen öffentlicher Verkehrsfläche und ihre Privatisierung – eine Abwägung des öffentlichen und privaten Interesses muss eine andere Lösung suchen, da zukünftige Entwicklungen in diesem Citybereich massiv eingeschränkt oder gänzlich verhindert werden zugunsten eines kurzfristigen privaten Zugewinns. Die Begründung für das geplante Einziehen ist fachlich und rechtlich nicht ausreichend.
2 Die inneren Erschließungsachsen – Einkaufspassagen - und der zentrale Raum des "Haus-im Haus"–Konzepts sind übergeordnete und wichtige stadträumliche Wegebeziehungen für die City. Sie müssen - wie generell das gesamtstädtische Wegenetz - grundsätzlich allen Menschen offenstehen. Dafür ist ein uneingeschränktes öffentliches Wegerecht zu vereinbaren und grundbuchlich zu sichern.
3 Das Konzept der inneren Laden-Passagen lässt befürchten, dass die in den Stadtraum weisenden Außenwände mit Ausnahme der Eingangssituationen als reine Rückwände ausgeführt werden. Dies soll vertraglich ausgeschlossen werden, da das die innerstädtischen Außenräume hier zu sozial und gestalterisch toten Wegen machen würde.
4 Die Erschließung des Gesamtobjekts ist bisher nur für die von Kunden verursachten Verkehre skizziert. Die störungsfreie Erschließung für die Ver- und Entsorgung der Laden- und Entertainmentzonen - zu erwartend hoher Güter-Umschlag - ist für diese zentrale Lage erst noch stadtbautechnisch einwandfrei und sozial- und umweltverträglich zu entwerfen und vertraglich festzulegen.
5 Der Planung, Entwicklung und Ausführung des Vorhabens sind in allen räumlichen Teilen und organisatorischen Belangen die aktuellen Standards und darüber hinaus zu erreichenden Prinzipien vollständiger Barrierefreiheit zugrunde zu legen und langfristig zu sichern.
6 Der Entwickler verpflichtet sich, die Ausführung des Vorhabens in den Maßstäben der für öffentliche Vorhaben zugrunde zu legenden Vergabe- und Ausführungsrichtlinien auszuschreiben, zu vergeben und durchzuführen (insbesondere ist das Einhalten der Tarifverträge und ggf. der Mindesttarife für die beteiligten Branchen zu sichern).
7 Der Entwickler verpflichtet sich, als Qualitätsmaßstab für seinen Vermietungs-Mix im Bereich des Handels und des Entertainments mindestens ein Drittel (33%) des Gesamtvolumens als "fairen Handel" in das Betreiberkonzept aufzunehmen und langfristig zu sichern.“

Zusätzlich beantragt Herr RM Prof. Richter im Namen der Fraktion „Die Linken im Rat“ mündlich, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht in Form einer 14-tägigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen, sondern eine Frist von vier Wochen vorzusehen.

Frau RM Reuter schlägt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Vorlage nach Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Beschlussempfehlung an die weiteren Gremien durchlaufen zu lassen und einen endgültigen Beschluss am 24.04.2008 im Rat zu fassen. Sie hält eine weitere Qualifizierung der Vorlage für erforderlich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stelle zunächst grundsätzliche Fragen zum Einkaufszentrum dieser Größe, zur Kaufkraft in Dortmund und zum bestehenden Einzelhandel. Die Befürchtungen gehen dahin, dass das neue Einkaufszentrum zu Kaufkraftverlusten in bestehenden Bereichen führen werde. An den Enden des Osten- und Westenhellweges gebe es jetzt bereits Leerstände und 1-€-Läden, im Westfalenforum gebe es auch Leerstände, am Boulevard Kampstraße solle sich mehr Einzelhandel ansiedeln, im Brückstraßenviertel auch wieder urbane Qualität hergestellt werden. Die unternommenen Anstrengungen könnten durch das Einkaufszentrum konterkariert werden. Es sei nicht sinnvoll, bereits vorhandene Geschäfte dorthin umziehen zu lassen. Es müssten neue Geschäfte nach Dortmund kommen, eine attraktive Ergänzung und eine gewisse städtebauliche Qualität des Baus mit Öffnung nach außen seien wichtig.

Herr RM Thieme spricht sich im Namen der DVU-Fraktion für das Projekt aus, das nicht gefährdet werden dürfe. Der Bereich, in dem es entsteht, sei die hässlichste Ecke Dortmunds.

Laut Herrn RM Harnisch hält es die SPD-Fraktion für positiv, dass in Dortmund investiert werde. Grundsätzlich werde dieses Projekt begrüßt. Die Größe von 29.000 qm sei in Ordnung, er begründet es mit dem Gutachten und der Stellungnahme des Konsultationskreises Einzelhandel. Auch die SPD-Fraktion habe noch Fragen, die im laufenden Verfahren noch zu klären sind. Sie erhoffe sich von diesem Projekt eine deutliche Aufwertung des oberen Westenhellwegs und eine bessere Gestaltung des Umfeldes zur Thier-Brauerei. Auch hier müssen neue Geschäfte hinzukommen. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, dass Dortmund attraktiv bleibe.

Herr RM Follert sieht das Projekt auch sehr positiv. Auch andere Gemeinden seien aktiv, so dass Dortmund versuchen müsse, die Kaufkraft her zu holen. Zur Qualität gibt er den Hinweis, dass der Investor an vielen Stellen in Deutschland bereits mit seinen Projekten Maßstäbe gesetzt habe. Er ist der Meinung, dass das Projekt nicht in Frage gestellt werden sollte.

Herr RM Gerber bekennt sich für die Fraktion FDP/Bürgerliste zu diesem Projekt und bezeichnet den Investor als potent und auch kompetent. Die Leerstände seien bereits ohne dieses Projekt vorhanden. Der Fraktion FDP/Bürgerliste sei dargestellt worden, dass neue Geschäfte in dieses Einkaufszentrum kommen. Bereits heute seien Kaufkraftverluste u. a. in Richtung Centro Oberhausen erkennbar.

Herr StD Sierau weist darauf hin, dass die Innenstädte in Deutschland europaweit einem Strukturwandel unterworfen sind. Sie seien zum Teil dynamisch, insbesondere wenn Investitionen zustande kommen. Herr StD Sierau bedauert, dass die City schlecht geredet wird. Leerstände basieren seines Erachtens u.a. auf einer nicht marktgängigen Konzeption und einer spezifischen Eigentümersituation.

Seit langem gebe es regionales Einverständnis darüber, dass in Dortmund zur Stärkung des Oberzentrums und der City noch zusätzliche Einzelhandelsflächen erforderlich sind. In Dortmund werde investiert, was ein erheblicher Impuls auf die Stärkung der City habe. Auch die Bezirksregierung Arnsberg ist der Meinung, dass die Dortmunder Innenstadt aufgrund seiner Bedeutung unter den Oberzentren in Nordrhein-Westfalen einen qualitativen und quantitativen Zuwachs durchaus vertretbar auch im Einklang mit den Zielen der Raum- und Landesplanung vertragen kann. Zum Projekt 3do werde es einen Aufhebungsbeschluss geben. Hier sei eine Umschichtung bezüglich der Einzelhandelsflächen möglich.

Auf der Thier-Brache sei ein Investor bereit, einen erheblichen Impuls für die städtebauliche und ökonomische Entwicklung und damit der Stärkung der Dortmunder City zu schaffen.

Die Einzelhandelsflächen sollen nicht auf der grünen Wiese entstehen, sondern in der Innenstadt. Es bestehe damit die Chance, Geld in die Stadt zu lenken. Es gibt in Dortmund eine Diskussion über das Preisniveau und dass Miet- und Immobilienpreise in der Dortmunder Innenstadt nach oben gehen. Der Grund sei die Knappheit. Wenn durch einen Flächenzuwachs Knappheit reduziert wird, werden die Preise gedämpft. Insgesamt soll ein qualifiziertes Einzelhandelsangebot geboten werden, was zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung der Dortmunder Innenstadt beitragen werde.

Auf die Frage des Herrn sB Müller-Späth zur verkehrlichen Anbindung in der Hövelstraße erläutert Herr StD Sierau, dass es im Verkehrskonzept nicht vorgesehen sei, durch eine Verbreiterung der Hövelstraße im Einmündungsbereich zum Wall die Kinderoper zu beseitigen. Es gebe andere Möglichkeiten. Der Planungsprozess befinde sich noch im Anfangsstadium.

Frau RM Reuter verweist auf die Stellungnahme des Konsultationskreises Einzelhandel, der auch dezidierte Empfehlungen zur Verträglichkeit für die Stadt ausgesprochen habe. Es gebe auch Einzelhändler, die Bedenken gegen ein so großes Projekt haben. Auch sei auf die Stadtbezirke zu achten. Bei diesem Investor handle es sich um ein wirtschaftliches Unternehmen, das auf Gewinn ausgerichtet sei. Frau RM Reuter bedauert, dass keine Alleinstellungsmerkmale bei den Shopping-Centern dieses Investors zu erkennen sind.

Herr RM Pisula macht deutlich, dass die anderen Unternehmen auch nur wirtschaftliche Interessen haben. Er wünscht sich auch eher Inhaber geführte Geschäfte, die sich aber aufgrund der hohen Mieten in der Innenstadt nicht halten können.

Zusätzlich sollte nach Meinung des Herrn RM Pisula bei Einkaufszentren auf den Umweltgesichtspunkt geachtet werden, denn nach Essen oder ins Centro nach Oberhausen fahren viele eher mit dem eigenen Pkw als mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Herr StD Sierau stellt im Namen der Verwaltung dar, dass Investoren willkommen geheißen werden, Investitionsmöglichkeiten geboten werden, und dass durch Ratsbeschlüsse sichergestellt wird, dass der Investor Gewinne macht. Es soll klar sein, dass Dortmund ein attraktiver Standort ist.

Herr RM Prof. Richter gibt an, dass die Fraktion „Die Linken“ an keiner Stelle des Antrages gesagt habe, dass sie gegen eine städtische Nutzung der Fläche sind oder dass eine solche Investition missbilligt werde.

Herr RM Hengstenberg stellt fest, dass an dieser Stelle geplant sei, öffentlichen Grund privaten Investoren zur Verfügung zu stellen.

Herr RM Prof. Richter kritisiert, dass beabsichtigt ist, die öffentliche Verkehrsfläche an der Silberstraße aufzuheben. Die Silberstraße dürfe nicht dicht gemacht werden.

Herr RM Gerber warnt vor einer Flächenreduzierung, denn es müsse auch an die neu zu schaffenden Arbeitsplätze gedacht werden.

Herr RM Thieme ist im Gegensatz zu Frau RM Reuter der Meinung, dass die Entwürfe des Investors nicht alle gleich aussehen. Der Dortmunder Entwurf werde durch die Einbindung historischer Bausubstanz unverwechselbar.

Für Herrn RM Münch ist die Frage, ob das Projekt cityverträglich ist, noch unbeantwortet. Bei der Frage nach den Arbeitsplätzen bleibt offen, wieviele Arbeitsplätze möglicherweise in der bisherigen City vernichtet werden.

Auch sollten möglichst Einkaufsmöglichkeiten, die über kurze Wege zu erreichen sind, geschaffen werden.

Frau RM Pohlmann-Rohr hält es für wichtig, dass ein großer Teil der Kaufkraft von außerhalb Dortmunds kommen soll. Durch eine Reduzierung der Flächen, bestimmte Qualitäten, eine Veränderung des Branchenmixes etc. soll ein möglichst stadtverträgliches Gesamtkonzept zustande kommen.

Herr StD Sierau stellt heraus, dass es bei diesem Projekt nicht nur um City-Verträglichkeit, sondern auch um Stadt- und Regionalverträglichkeit gehe, die alle vorliegen.

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage, den vorliegenden Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ und den mündlich gestellten Antrag des Herrn RM Prof. Richter ohne Beschlussempfehlung durchlaufen.

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Umwandlung der ehemaligen Werksbahn Westfalenhütte-Phoenix zu einem Rad- und Wanderweg
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11505-08)

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion und sieht darin ein Startsignal für eine attraktive Radwegeverbindung innerhalb des Stadtgebietes.

Frau RM Reuter ist erfreut über die Überlegungen zu den Radwegeverbindungen. Die Radwegeverbindung stand bereits im Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepts (InSEKt) Innenstadt-Ost. Die Trasse sei demnach in die mittelfristige Planung aufgenommen worden.

Herr StD Sierau erinnert an die Diskussion zum Flächennutzungsplan und insbesondere an die zum Masterplan Mobilität, in der es auch eine Trassendiskussion gegeben habe. Es war die Option im Gespräch, eine Stadtbahntrasse über die Trasse zu legen und es gab die Idee, darüber Güterverkehr zu führen. Auch gab es den Gedanken, einen Fuß- und Radweg anzulegen. Die Stadtbahn und der Güterverkehr sind inzwischen aus Kosten-Nutzen-Gründen verneint worden. In der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lag am 01.03.2005 ein Antrag der SPD-Fraktion vor, dass die Verwaltung mitteilen solle, welche Nutzung für die ehemalige Bahntrasse der Hafeneisenbahn im Stadtbezirk Innenstadt-Ost geplant sei. Dieser Antrag wurde beschlossen. Dies war der Grund, warum im Fortschreibungsentwurf des InSEKt der Radweg genannt wurde. Daraufhin wurden bereits Gespräche geführt.
Herr StD Sierau interpretiert den Antrag als die Bitte um einen aktuellen Sachstand. Die Verwaltung hat, nachdem feststand, dass die Stadtbahntrasse nicht weiterverfolgt wird, ein Konzept für einen Fuß- und Radweg vorgesehen. Das Liegenschaftsamt hat wegen des Grunderwerbs mit dem Eigentümer, der Dortmunder Eisenbahn, verhandelt. Bisher ist kein konkretes Kaufangebot eingegangen. Auch werden unter den Schienen Altlasten vermutet. Die Klärung dieser Frage sei für die Festlegung des Kaufpreises entscheidend. Das Umweltamt habe für die Dortmunder Eisenbahn ein Anforderungsprofil für die Vergabe eines Gutachtens erarbeitet. Inzwischen liegen der Dortmunder Eisenbahn mehrere Angebote vor. Mitarbeiter des Tiefbauamtes haben zudem eine erste Einschätzung zum Brückenzustand abgegeben. Die Brücken seien überwiegend sanierungsbedürftig, der Aufwand sei noch nicht kalkuliert. Vierzehn der fünfzehn Brücken gehören der Stadt Dortmund, die fünfzehnte der Dortmunder Eisenbahn. Es wurde auch beim RVR nachgefragt, ob Interesse bestehe, den Radweg aufgrund seiner regionalen Bedeutung zu realisieren. Am 14.03.2008 fand ein erstes Gespräch mit dem RVR statt, bei dem der Eindruck entstand, dass erhebliches Interesse bestehe. Inwieweit beim RVR noch eine Gremienbeteiligung erforderlich ist, ist noch unklar. Für einen Erwerb und einen Ausbau wäre die Maßnahme im entsprechenden Förderprogramm zu platzieren. Sollte dies nicht gelingen, würde das Projekt nicht weiterverfolgt.
Die Klärung hinsichtlich der Altlasten und die Frage der Kosten werde noch eine Weile brauchen. Vor 2010 sei nicht mit einem Baubeginn zu rechnen.

Für Herrn RM Fischer geht das Thema zurück bis in die 90er Jahre und wurde von der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost angestoßen.

Herr RM Follert erklärt, dass sich für die CDU-Fraktion ein neuer Sachverhalt ergeben hatte. Die Trasse wurde inzwischen aus dem Stadtbahnentwicklungskonzept herausgenommen. Dadurch ergebe sich eine neue Handlungsmöglichkeit für diese Strecke. Er weist darauf hin, dass die InSEKts nicht normativ seien.

Herr RM Münch hält es nicht für erforderlich, eine dicke Schicht Asphalt für einen Fuß- oder Radweg anzulegen. Als Beispiel nennt er den Weg an der WIHOGA. Er befürwortet Finnenbahnen. Nasse Asphaltwege seien auch gefährlicher als wassergebundene Wege.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt bei Stimmengleichheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion (12 Stimmen) bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (drei Stimmen) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU-Fraktion (insgesamt 12 Stimmen) den Antrag mit folgendem Wortlaut ab:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich für die Umwandlung der ehemaligen Werksbahntrasse zwischen den ehemaligen Stahlstandorten Westfalenhütte und Phoenix aus. Da die Entwicklung einer weiteren Stadtbahnstrecke auf dieser Trasse aufgegeben wurde, sind städtebauliche Alternativen aufzuzeigen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, auf einem etwa sechs Kilometer langen Streckenabschnitt einen öffentlichen Rad- und Wanderweg zwischen dem neuen Phoenixsee-Gelände und dem Westfalenhütte-Gelände bzw. der Erholungsanlage Hoeschpark einzurichten. Ebenfalls ist der östliche Abzweig Richtung ehemaliger Fabrik Schade in der Nähe der Stadtkrone Ost bzw. Schüren mit in die Umwandlung einzubeziehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Stadtverwaltung auf, mit dem Flächeneigentümer in Verhandlungen über eine Nutzungsvereinbarung bzw. einen Flächenankauf einzutreten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Dortmunder Rat, Planrecht für diese Trasse zu schaffen und beim Land NRW Fördergelder für die Konversion dieser ehemaligen Bahnflächen zu beantragen.

Folgende zwei Punkte sind daher aus Sicht des Ausschusses zu berücksichtigen und umzusetzen:

1. Beim Umbau der Werksbahntrasse ist auf eine Verbindung mit dem bestehenden Straßennetz zu achten. Hier ist insbesondere eine Verknüpfung durch Niveau ausgleichende Rampen mit folgenden Straßen zu berücksichtigen: Brackeler Straße, Wambeler Hellweg, Düsterstraße, Schwarze-Becker-Straße, Freie-Vogel-Straße und Am Remberg.

2. Bei den niveaugleichen Querungsstellen der Bahnstrecke mit dem vorhandenen Straßennetz, wie bei den Straßen Im Defdahl, Am Zehnthof und Lissaboner Allee, sind Querungshilfen bzw. Zebrastreifen anzulegen.“


zu TOP 3.2 (alt: TOP 4.15)
Phoenix-West
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11427-08)
- Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 31.03.2008 (Drucksache Nr.: 11427-08-E1)
- Schreiben der Frau StK’in Dr. Uthemann vom 08.04.2008 (Drucksache Nr.: 11427-08-E2)

Herr Dr. Grote ergänzt aktuell, dass im Zusammenhang mit der Belastung im Westfalenpark vor 14 Tagen Innenraummessungen veranlasst wurden. Der Stoff Naphthalin liege an der Grenze zwischen nicht auffällig und auffällig. Die Grenze liegt bei 2, bei diesem Grenzwert ist der Stoff zu finden.
Bei Toluol liege der Grenzwert bei 100 und die Messung habe bei der Innenraummessung einen Wert von 119 erreicht. Wie die Werte einzuordnen sind, muss nun entschieden werden. Herr Dr. Grote geht davon aus, dass sich die hygienische Bewertung nicht ändert. Sollte dies doch der Fall sein, werde die Verwaltung Einfluss auf das Sanierungsverfahren nehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung nimmt die schriftliche und die ergänzende mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 221 - Freie-Vogel-Straße -
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10963-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 30.08.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 24.01.2008 dem Bebauungsplan Ap 221 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 221 – Freie-Vogel-Straße – für den unter
Pkt. 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 230 - südliche Münsterstraße -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne Nord II, Nord III Ost und Nord III Ost/2)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 110 für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne Nord II, Nord III Ost und Nord III Ost/2, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11410-08)

Herr RM Follert sieht in der Vorlage die Möglichkeit, vor der Entwicklung zu schützen. Er bittet die Verwaltung um Auskunft zu Handlungsoptionen.

Auf die Frage der Frau RM Horitzky, ob es möglich sei, den Geltungsbereich soweit zu verändern, dass er an der Bahnlinie Kapellenstraße endet, erläutert Herr Wilde, dass es sich hier um eine städtische Fläche handelt, so dass der Rat entscheiden kann, ob dort ein Druckraum o. ä. eingerichtet wird. Für die gesamte Innenstadt gibt es einen einfachen Bebauungsplan, der Vergnügungsstätten, Sex-Shops, Spielhallen etc. ausschließt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass solche Ausschlüsse nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn es dafür konkrete städtebauliche Gründe gibt. Ein Bebauungsplan wäre fehlerhaft, wenn eine solche Satzung für das gesamte Stadtgebiet gelten würde, ohne dass angegeben wird, wo solche Einrichtungen untergebracht werden sollen. Die Beschränkung ist für den südlichen Münsterstraßenbereich erfolgt, weil dort tatsächlich städtebauliche Gründe angeführt werden können, hier geht es um das Image. Hier ist der Eingangsbereich zur Nordstadt und es soll gegen solche Einrichtungen eingeschritten werden. Eine weitere Ausdehnung auf den nördlichen Bereich der Münsterstraße hinsichtlich der städtebaulichen Gründe ist für Durchgangsfahrer nicht nachvollziehbar. Für diesen Bereich wäre eine solche Ausweisung gerichtlich anfechtbar. Im südlichen Bereich ist ein Vorhaben geplant, das in die Richtung entsprechender Einrichtungen geht. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte eine gerichtsfeste Ausweisung eines Aufstellungsbeschlussgeltungsbereiches wichtig werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 110 - Zentraler Bereich der nördlichen Innenstadt - vom 11.06.1987 für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage genannten Teilbereich aufzuheben,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Bebauungsplan InN 230 – südliche Münsterstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschluss-vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. die Bebauungspläne Nord II, Nord III Ost und Nord III Ost/2 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 230) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.3
Dezentrale Abstellflächen für Lkw im Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11112-08)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der CDU-Fraktion vom 09.04.2008 (Drucksache Nr.: 11112-08-E1)

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion, der folgenden Wortlaut hat:
“Der Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis, ein dezentrales Abstellkonzept für LKWs zu erarbeiten. Die vorgeschlagenen Parksteifen Gneisenau, Dorstfeld-West, Union- und Logistikpark Harenberg werden jedoch zurückgewiesen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung die Vorlage zu überarbeiten und neue Vorschläge für dezentrale Abstellflächen einzubringen. Überprüft werden sollen dabei insbesondere auch die Standortvorschläge „Parkplatz F“ im Bereich des Veranstaltungszentrums Westfalenhallen sowie das ehemalige „Daume-Gelände“ in Dortmund-Lindenhorst.“

Herr RM Tönnes ist der Meinung, dass der Parkplatz an den Westfalenhallen als dezentrale Abstellfläche nicht geeignet sei. Er bezeichnet den Standort als kontraproduktiv, da es die Fahrbeschränkung für Lkws auf der B 1 zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gebe. Die in der Vorlage genannten Standorte befürwortet er.
Außerdem regt Herr RM Tönnes an, Speditions- und Logistikgewerbe mit ihren Flächenpotenzialen zu nutzen. Die Verwaltung könne evtl. dort nach Gesprächen zusätzliche Abstellflächen aktivieren.

Herr RM Harnisch spricht sich dafür aus, die Vorlage so zu beschließen. Die Standorte seien sofort nutzbar.

Herr sB Müller-Späth erinnert an die verschiedenen Workshops, die zu diesem Thema stattgefunden haben. Dort haben sich die Standorte herauskristallisiert. Diese Flächen werden dringend benötigt.

Herr Wilde erklärt, dass die vorgeschlagenen Standorte sich in Gewerbegebieten befinden, die mit Parkstreifen an den Rändern ausdrücklich für Lkws ausgestattet wurden. Die Liste der Standorte sei nicht abschließend, jeder weitere Stellplatz sei positiv. Herr Wilde hofft, dass weitere Flächen hinzukommen werden, nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum. Die Verwaltung wird sich in den nächsten Jahren um weitere Standorte bemühen.

Herr StD Sierau stellt dar, dass auch mit Privaten, wie Grundstückseigentümern und Speditionen, gesprochen werde. Diese haben eine Fläche, die für das Abstellen von Lkws zur Verfügung gestellt werden könnte. In der Regel werde dafür ein gewisser Obolus verlangt. Hier ist offenbar die Nachfrage so groß, dass das Preisniveau noch zu hoch sei. Zum Vorschlag des Parkplatzes F an den Westfalenhallen fragt er sich, ob dort ein Betrieb und eine Bewirtschaftung möglich ist.

Nach Diskussion erklärt Herr RM Follert, dass der Antrag nicht zur Abstimmung zu stellen sei. Er bittet darum, die im Antrag genannten Vorschläge als offene Vorschläge zu werten und mit Blick auf Sanitärflächen und Größen weiter zu diskutieren.
Aufgrund der Aussage, dass die Stellflächen für die Lasten ausgelegt sind, stimmt Herr RM Follert für die CDU-Fraktion der Vorlage zu.

Aufgrund des Hinweises des Herrn RM Tönnes erläutert Herr StD Sierau, dass der Parkplatz F an den Westfalenhallen auch über die B 54 erreicht werden kann.
Er geht davon, dass der Antrag der CDU-Fraktion als Bearbeitungs- bzw. Beratungsmaterial der Verwaltung für die Zukunft zur Verfügung gestellt werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Stimmenthaltung des Herrn RM Gerber, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dezentrale Abstellkonzept für Lkw zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Lkw-Fahrer mit Hilfe von Faltblättern auf die vorgeschlagenen Parkstreifen in den Gewerbegebieten Gneisenau, Dorstfeld-West, Union und Logistikpark Hardenberg zu lenken.

zu TOP 4.4
Rahmenplanung Deusen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11054-08)

Herr RM Harnisch bittet im Namen der SPD-Fraktion darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs zu vertagen und am 07.05.2008 zu behandeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 07.05.2008 behandeln.

zu TOP 4.5
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: 1.2.1.7 Änderung Ausführungsbeschluss Stollenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11277-08)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 27.03.2008 zur Dringlichkeit
- Entwurf des Baubeschlusses für den Stollenpark

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU-Fraktion dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Änderung im Ausführungsbeschluss zum Projekt Stollenpark im Bereich des Spielplatzes: Wegfall eines vorhandenen Spielraumnetzes und die Errichtung eines Streetballplatzes.

zu TOP 4.6
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10027-07)

Herr StD Sierau erläutert auf Nachfrage des Herrn RM Tönnes, dass der Masterplan Einzelhandel für die Metropole Ruhr diskutiert werde. Dieser Masterplan sei als Klammer für die Metropole Ruhr zu sehen, in der das Einzelhandelsgeschehen, die Zentrenlagen, die Sondergebiete und die Nahversorgungsproblematik etc. zunächst als Informationsgrundlage abgebildet werden. Es könne damit Transparenz für die Städte, den Einzelhandel, die Investoren und die Kundschaft hergestellt werden. Zur Weiterentwicklung des Einzelhandels wird das Thema regionsspezifisch und darunter dann mit teilregionalen Einzelhandelskonzepten dargestellt. Unter den teilregionalen Konzepten finden sich die städtischen Einzelhandelskonzepte wider, darunter sind auf städtischer Ebene die Nahversorgungs- und die Sondergebietskonzepte anzusiedeln.
Das Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet sei ein wichtiger Baustein für die Einzelhandelsthematik in der gesamten Metropole Ruhr.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat stimmt der Fortschreibung des „Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die erfolgreiche Arbeit im Arbeitskreis REHK fortzuführen.

zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Einleitungsbeschluss; II: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
- Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11055-08)

Im Namen der SPD-Fraktion bittet Herr RM Harnisch darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs zu vertagen und am 07.05.2008 zu behandeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 07.05.2008 behandeln.

zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 264 – Berchumweg -
hier: Umstellung des vorhabenbezogenen Planverfahrens auf einen Bebauungsplan, Erweiterung des Geltungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung – Offenlegungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11053-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2008

Frau RM Reuter beantragt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Anregung der Bezirksvertretung Hombruch in das weitere Verfahren einfließen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig folgender Anmerkung der Bezirksvertretung Hombruch:

„Beim geplanten Mehrfamilienhaus in der Nähe der Zufahrtsstraße zum Wohngebiet ist darauf zu achten, dass dieses sich von der Höhe her in die vorwiegend eingeschossige Umgebungsbebauung einfügt. Ansonsten ist eine Verlegung des Baukörpers, z. B. in die Nähe des benachbarten Friedhofes, anzustreben.“

Unter Beachtung dieser Anmerkung fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 07.07.2004 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 264
- Berchumweg - aufzustellen. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass das Bauleitplanverfahren nun auf Grundlage des novellierten Baugesetzbuches (BauGB) als Bebauungsplan weitergeführt werden soll.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 264 - Berchumweg - um die Flurstücke 1821 und 1832, 1833 teilw. und um die Ausgleichsflächen in der Gemarkung Kley, Flur 4, Flurstück 165 sowie teilweise die Flurstücke 764 und 758 und 180 zu erweitern (siehe Ziffer 1). Der Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren für den Bebauungsplan Hom 264 - Berchumweg - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 264 - Berchumweg - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich einschließlich der externen Ausgleichsflächen in Do- Kley und der Begründung vom 05.02.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 118 n - Alt Schüren West - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118)
hier: Aufstellungsbeschluss, Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11070-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2008

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Bebauungsplan Ap 118 n -Alt Schüren West- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen (gleichzeitig Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes Ap 118 vom 15.07.2004 und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, auf die früh-zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines vierzehntägigen Planaushanges) zu verzichten (siehe Pkt. 15).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ap 118 n -Alt Schüren West- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung von 01.02.2008 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 4.10
Modellvorhaben Postdienstleistungsautomaten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11089-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.11
Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West (zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 18)
hier: I. Durchführung des Aufstellungsverfahrens als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10927-08)
-Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der CDU-Fraktion vom 08.04.2008 (Drucksache Nr.: 10927-08-E1)

Folgender Antrag der CDU-Fraktion liegt zur Sitzung vor:
„Der Ausschuss weist die Vorlage zurück und beauftragt die Verwaltung, die Vorlage mit folgenden Maßgaben zu überarbeiten:
1. Die in der Vorlage genannten Betriebe erhalten Bestandsschutz.
2. Die ausnahmsweise Zulässigkeit der Betriebstypen Kiosk, Bäckerei, Fleischerei und Apotheke bleiben ebenfalls Bestandteil der Vorlage.
3. Ein Verbot der in der Begründung zum Bebauungsplan unter 4.1 genannten Branchen erfolgt nicht. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Vorlage so zu überarbeiten, dass auch diese bisher nicht zulässigen Branchen in einer neuen Vorlage zugelassen werden.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU-Fraktion ab.

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von der Absicht der Verwaltung, die Aufstellung des Bebauungsplanes InW 217 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen,

II. stimmt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mit Mehrheit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 217 - Rheinische Straße, Teilbereich West - und der Begründung vom 21.01.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1).

zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11259-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 101 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 4).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 der unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderung des Planbereiches und der Begründung vom 12. Februar 2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.

zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 266 -Wohnanlage Max-Eyth-Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11353-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.04.2008

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 266 –Wohnanlage Max-Eyth-Straße- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hö 266 –Wohnanlage Max-Eyth-Straße- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 04. März 2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.

zu TOP 4.14
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Zustimmung zum Restausbau der Mischverkehrsfläche der Straße Untere Dahlwiese vom jetzigen Ausbauende bis an die westliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Brackel, Flur 7, Flurstück 318 nach § 125 Abs. 2 BauGB in Dortmund-Brackel.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11080-08)

Herr RM Harnisch bittet im Namen der SPD-Fraktion darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs zu vertagen und am 07.05.2008 zu behandeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 07.05.2008 behandeln.


zu TOP 4.15
Phoenix-West
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11427-08)
- Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 31.03.2008 (Drucksache Nr.: 11427-08-E1)
- Schreiben der Frau StK `in Dr. Uthemann vom 08.04.2008 (Drucksache Nr.: 11427-08-E2)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ist beschlossen worden, den Punkt vorzuziehen und unter TOP 3.2 zu behandeln.

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
zu TOP 5.1
61/5-2-035463
Errichtung eines Minaretts auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstücke 152, 172 - 176, 198, Am Katzenbuckel 10
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10955-08)
- Antrag zur Geschäftsordnung (RM Münch) vom 27.03.2008 (Drucksache Nr.: 10955-08-E2)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (RM Münch) vom 27.03.2008 (Drucksache Nr.: 10955-08-E3)

Herr RM Münch schlägt in Form eines Antrages zur Geschäftsordnung vor, sich in der heutigen Sitzung mit der Vorlage zu befassen, sie einzubringen, ausführlich zu beraten, keine Beschlüsse zu fassen und die Entscheidung des Rates zum Bürgerbegehren abzuwarten. Er wünscht sich einen Dialog zwischen den Menschen, die das Minarett ablehnen, und dem Vorhabenträger. Herr RM Münch beantragt, die Vorlage zu vertagen.

Der Antrag wird gegen die Stimme der DVU-Fraktion mit Mehrheit abgelehnt.

Herr RM Follert erklärt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Für die CDU-Fraktion sei wichtig, ob das Minarett in die Umgebung passe. Die Proportionen auf den Plänen müssen auch beachtet werden, das Minarett passe dort nicht hinein. Auch die Frage, warum es sechs Jahre keinen Gebetsruf geben soll, stelle sich. Der Zeitraum sei nicht nachvollziehbar.

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass es in Dortmund bisher keine Minarette gibt. Er bezeichnet das Minarett als völlig andersartiges Gebäude. Bisher habe es keinen Dialog zwischen denen, die das Minarett bauen möchten, und denen, die es ablehnen, gegeben. Er fühlt sich verleumdet, weil er für das Bürgerbegehren Unterschriften gesammelt habe. Er bedauert, dass Menschen, die das Recht haben, ihren Ortsteil zu gestalten, diskriminiert werden. Die Initiative zur Unterschriftensammlung sei von der Evinger Bürgerschaft selbst ausgegangen, er habe die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen.
Herr RM Münch weist auf einen Zeitungsartikel vom 29.06.2007 hin, in dem dargestellt wird, dass das Minarett ein „Zuhausegefühl“ gebe. Dabei werde vergessen, dass es auch Menschen gebe, die sich in Eving zu Hause fühlen und den Gebetsruf nicht hören wollen. Herr RM Münch begründet die Unterschriftenaktion zum Bürgerbegehren damit, dass der Bürger vor Ort entscheiden solle.
Laut Zeitungsartikel war erklärt worden, dass nach Umzug des Minaretts kein Gebetsruf erfolgen solle. Herr RM Münch hätte gerne eine aktuelle Aussage des türkisch-islamischen Kulturvereins Eving erhalten, da nun von einem Gebetsruf in sechs Jahren die Rede sei. Er fordert, dass die Vorlage abgelehnt wird, da seines Erachtens das Minarett sich nicht in die Umgebung einfüge.

Frau RM Reuter als stellvertretende Ausschussvorsitzende hat in der Zeit
von 17.25 – 17.30 Uhr die Sitzungsleitung übernommen.

Herr RM Gerber sieht auch eher im Gebetsruf das Problem. Er fragt, welche Rechtswirkung eine schriftliche Erklärung hat, nach der für sechs Jahre auf den Gebetsruf verzichtet wird.

Herr RM Thieme befürchtet, dass nach dem Minarett ein Kuppelbau gebaut wird und sieht darin eine Art Salamitaktik. Die DVU-Fraktion lehne die Umwandlung in ein orientalisches Stadtbild ab.

Herr sB Müller-Späth stellt fest, dass solch ein frei stehender Bau, wie dieses Minarett, das optisch nicht nach Eving passt, dort gebaut werde. Hier gehe es um eine bauliche Frage, nicht um das Respektieren der Glaubensfreiheit. Für ihn sei nachvollziehbar, dass eine Moschee gewünscht ist, aber diese könne auch ohne Minarett gebaut werden. Herr sB Müller-Späth lehnt das Minarett aufgrund der baulichen Dimensionen ab.

Herr RM Berndsen gibt an, er habe sehr intensiv mit den Muslimen, die im Bereich des zu bauenden Minaretts leben, diskutiert. Er meint, dass das Thema Minarettbau demokratisch angegangen werden müsse. D. h. es gab auch in seiner Partei eine Abstimmung über den Bau. Mit einem Großteil der Bevölkerung wurde gesprochen, es wurden Vereine besucht und das Thema wurde bei allen Veranstaltungen diskutiert.
Herr RM Berndsen erklärt zur Höhe des Minaretts, dass seines Erachtens der Bau in der tiefen Lage nicht so auffallen werde.
Die sechs Jahre ohne Gebetsruf sind eine Vereinbarung, die kurzfristig auch gekippt werden könnte. Die SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion FDP/Bürgerliste haben diese Vereinbarung unterschrieben. Sechs Jahre nach Fertigstellung ist vorgesehen, erneut über den Gebetsruf, der einmal in der Woche freitags um 18.00 Uhr erfolgen würde, zu sprechen.
Die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Frau RM Pohlmann-Rohr sieht den Anspruch auf Baugenehmigung. Sie begrüßt ausdrücklich, dass das Minarett nach Eving kommt. Es handelt sich um eine positive Entwicklung. Die Religionsfreiheit erhalte an dieser Stelle ein Zeichen.

Herr StD Sierau erläutert, dass es einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung des Bauvorhabens gebe und dass bauleitplanerisch kein Bebauungsplan aufgestellt werden könne, um die Errichtung zu verhindern, weil dies vor Gericht keinen Bestand hätte. Bei der Genehmigung wird im Rahmen der vom Gesetzgeber rechtlich vorgegebenen Normen gehandelt. Die Genehmigung berücksichtige auch die Rechtsprechung zu diesem Thema. Die Religionsfreiheit, die Ausübung und die damit zusammenhängenden Gebräuche seien grundgesetzlich geschützt.
Zur Frage nach der Vereinbarung zum Gebetsruf stellt Herr StD Sierau fest, dass eine vertragliche Regelung unter die Vertragsfreiheit zwischen dem Bauherrn und der Stadt falle. Dies sei ein denkbares Instrument, wenn es für erforderlich gehalten werde. Er habe den Eindruck, dass es nicht notwendig sei, ein zusätzliches Regelungsinstrument zu entwickeln. Herr StD Sierau schildert, dass das, was nach einem intensiven Dialog vereinbart wurde, etwas ist, was durch das aufeinander Zugehen und den Konsens von Teilen der Evinger Gesellschaft entstanden sei. Für ihn habe das Bauwerk dazu beigetragen, dass es mehr Integration gebe.
Abschließend verweist Herr StD Sierau auf eine Moschee mit Minarett und Kuppel im Sauerland, die dort offenbar Akzeptanz zur umliegenden Bevölkerung findet.

Herr RM Münch gibt an, dass er die Entscheidung zum Bürgerbegehren akzeptieren werde. Wenn das Minarett in der Evinger Bevölkerung eine Mehrheit habe, sei es vernünftig, es zu bauen. Nach seinen Erfahrungen gebe es diese Mehrheit nicht. Es sei nicht gelungen, das Minarett als Bereicherung für Eving zu erkennen.
Er hält die Religionsfreiheit für wichtig, aber es dürfe auch niemand benachteiligt werden. Keiner dürfe aber auch durch die Ausübung der Religion gestört werden. Ihm sei klar, dass irgendwann der Gebetsruf in Eving kommen werde.

Folgender Antrag des Herrn RM Münch liegt dem Ausschuss vor:
„Der AUSW lehnt den Bau eines 24 m hohen Minaretts ab, da sich dieses nicht hinsichtlich Art und Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und besteht auf der beim Umzug der Moschee an die Hessische Straße der Evinger Bevölkerung gemachten Zusage des türkisch-islamischen Kulturvereins Eving, dort „nicht zum Gebet rufen lassen“, die auch am 21.05.2007 und 29.06.2007 in der Presse vom Vorsitzenden Adem Sömnez erneut bestätigt worden ist.“

Dieser Antrag wird gegen die Stimme der DVU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung durch Herrn RM Gerber gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU-Fraktion und der Stimme des Herrn sB Müller-Späth die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 5.2
Vorbescheide für die Errichtung von folgenden Einrichtungen auf dem Grundstück Bornstraße 203-205, Gemarkung Dortmund, Flur 46, Flurstücke 593, 656 und 657 :
1. Verkaufsstelle für Motorradzubehör
2. Möbelhaus mit Lager
3. Einzelhandelsmarkt für Fahrräder, Zubehör und Dienstleistungen rund ums Rad
4. Spielhalle mit acht Spielstätten
5. Autowaschstraße mit Reinigungsplätzen
6. Autoservicestation
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11234-08)
- Gemeins. Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.04.2008 (Drucksache Nr.: 11234-08-E2)
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2008

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs zu vertagen und am 07.05.2008 zu behandeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 07.05.2008 behandeln.

zu TOP 5.3
Bahnhof Dortmund-Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11426-08)
- Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.04.2008 (Drucksache Nr.: 11426-08E1)

Herr StD Sierau nimmt mündlich zu folgenden Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste Stellung:

1. Seit wann war die Verwaltung über die Absicht der Deutschen Bahn AG informiert,
auf dem Bahngelände am Bahnhof Kurl Parkgebühren zu erheben?

Das Tiefbauamt wurde von der Absicht der Deutschen Bahn (DB), auf dem Bahngelände am Bahnhof Kurl Parkgebühren zu erheben, nicht informiert. Es gab keine Information an die Verwaltung.

2. Welche Bemühungen der Stadt gab es, die Bahn davon abzubringen?

Als die Information bekannt wurde, wurde die DB per Fax aufgefordert, die
Parkraumbewirtschaftung umgehend einzustellen. Des weiteren hat das Rechtsamt auf
Wunsch des Tiefbauamtes die Rechtmäßigkeit der Maßnahme der DB überprüft. Es
musste festgestellt werden, dass die Parkraumbewirtschaftung durch die DB rechtlich
nicht zu beanstanden ist. Trotzdem wurde schriftlich gebeten, auf eine
Bewirtschaftung zu verzichten und den Platz instand zu setzen.

3. Sind der Verwaltung andere Park&Ride-Standorte in Dortmund bekannt, an denen Parkgebühren von der Bahn erhoben werden?

Der Verwaltung sind keine Standorte bekannt, an denen Parkgebühren für P & R Parkplätze erhoben werden.

4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind noch geplant, um die Bahn anzuhalten, den Bahnhof Kurl als denkmalgeschütztes Gebäude zu sichern?

Die DB ist Eigentümer des Bahnhofes Kurl. Da der Bahnhof als Bundesdenkmal gilt, ist die Bezirksregierung Arnsberg als Denkmalschutzbehörde für den Bahnhof zuständig. Über geplante Maßnahmen der Bezirksregierung sind so kurzfristig keine weiteren Angaben möglich.

5. Kommt die Bahn aus Sicht der Verwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht am Bahnhof Kurl in vollem Umfang nach?

Für die Verkehrssicherungspflicht am Bahnhof Kurl ist die DB zuständig. Nach Einschätzung des Tiefbauamtes ist der Bahnhofvorplatz in einem optisch nicht befriedigenden, aber in einem verkehrssicheren Zustand.

Herr RM Gerber bittet um Auskunft, ob die DB der Stadt angeboten habe, das Gelände zu kaufen. Vor Ort gebe es inzwischen einen großen Parkdruck. Er fragt, ob es keine Instrumente der Stadt gebe.

Frau RM Zupfer hat festgestellt, dass der Ärger im Stadtbezirk über die Dreistigkeit der DB am größten darüber war, für Parkplätze in einem schlechten Zustand Geld zu verlangen. Bürger und Bürgerinnen parken dort inzwischen nicht mehr. Die Parkscheinautomaten wurden zwischenzeitlich auch beschädigt, so dass sie nicht mehr genutzt werden können.
Das Parken in den Nebenstraßen führt offenbar nicht zu Belästigungen. Das Tiefbauamt wurde aufgefordert, dort tätig zu werden, wo insbesondere Kinder gefährdet sind.
Die Bürgerinnen und Bürger werden ihres Erachtens voraussichtlich erst bereit sein, nach Herrichten des Platzes zu zahlen.

Herr StD Sierau antwortet auf die Fragen des Herrn RM Gerber, dass die DB das Gelände gerne an die Stadt abgeben würde. Er habe den Eindruck, dass die Kosten für den Betrieb auf die Kommunen abgewälzt werden sollen und die Einnahmen aus dem Betrieb aber der DB zugehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp / Vogelpothsweg von Stockumer Straße bis Otto-Hahn-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09946-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2008
- Gemeinsamer Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.04.2008 (Drucksache Nr.: 09946-07-E2)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme der DVU-Fraktion folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

“Die Universitätsstraße wird ausschließlich als Baustellenzufahrt provisorisch an den neuen Straßenzug angebunden. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die Anbindung zurückgebaut. Alle Planungen, die drauf abzielen, eine dauerhafte Anbindung der Universitätsstraße vorzubereiten, sind einzustellen.“

Unter Berücksichtigung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme der DVU-Fraktion, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau des Straßenzuges Am Gardenkamp / Vogelpothsweg von der Stockumer Straße bis zur Otto-Hahn-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 5.000.000 Euro.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Aufhebung des Baubeschlusses des Rates aus der Sitzung vom 23.11.1989.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66O01202014827 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2008: 1.200.000 Euro (inkl. ÜE 200.000
Euro aus dem Jahr 2007)
Haushaltsjahr 2009: 1.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 1.500.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 800.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 48.488 Euro.

zu TOP 7.2
Kanalerneuerung Kampstraße 1. Bauabschnitt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11142-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage sowie nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt den ersten Bauabschnitt der Kanalerneuerung Kampstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 900.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 bei der Investitionsfinanzstelle 66W01104014831 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2008 600.000 Euro
Haushaltsjahr 2009 300.000 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 13.438 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 7.3
Kanalerneuerung Asselner Hellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10995-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das Gesamtinvestitionsvolumen für die Kanalerneuerung Asselner Hellweg von 559.034 Euro auf 1.115.000 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 bei der Investitionsfinanzstelle 66B01104014753 mit folgender Auszahlung:

Finanziert bis Ende 2007: 763.388 Euro
Auszahlungen Haushaltsjahr 2008: 351.612 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 16.528 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 7.4
Fahrradbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11369-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Fahrradbericht 2007 zur Kenntnis.

zu TOP 7.5
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10388-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 9.1
Service-Team "... anders wohnen - anders leben ..."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11379-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 10.1
4. Quartalsbericht 2007 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11315-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Sanierungsplan - Kokerei Hansa, Dortmund-Huckarde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11048-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Quartalsbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11363-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)

Herr RM Harnisch hat zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - im Namen der SPD-Fraktion darum gebeten, die Vorlage heute einzubringen und erst in der Sitzung des Rates am 15.05.2008 einen Beschluss zu fassen.

Frau RM Lührs sieht den vorgelegten Bericht als Erfolgsmeldung. Das Projekt habe sich bewährt. Knapp 200.000 Wohnungen sind noch zu sanieren, darin steckt ein Investitionspotenzial von drei Milliarden € in den nächsten Jahren. Bisher sind 255 Mio. € nach Dortmund geflossen. Es gibt noch viele Baustellen, z. B. ist die Blockheizkraftwerkquote zu gering, regenerative Energien in jeder Form sind ausbaufähig, Diskussionen zum Nah- und Fernwärmenetz sind zu beginnen und über Verkehr und Energie ist nachzudenken.

Frau RM Reuter bittet darum, die Vorlage für eine inhaltliche Diskussion für die nächste Ausschusssitzung am 07.05.2008 und eine anschließende Beschlussfassung am 15.05.2008 im Rat vorzusehen.

Herr RM Pisula betrachtet die Vorlage im Namen der CDU-Fraktion als eingebracht und erklärt sich damit einverstanden, die Vorlage in der nächsten Sitzung des AUSW zu diskutieren.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie in seiner Sitzung am 07.05.2008 beraten.

zu TOP 11.4
Rückschnitt von bahnbegleitenden Gehölzen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10947-08)
- Gemeinsame Bitte um Stellungnahme zum TOP der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 05.02.08 (Drucksache Nr.: 10947-08-E1)
- Schreiben des Herrn StR Steitz vom 20.03.2008 (Drucksache Nr. 10947-08-E2)

Herr RM Berndsen erklärt, dass nach den Fällaktionen oft an den Bäumen abgebrochene Äste und Kronen zu finden sind. Er bittet die Verwaltung darauf hinzuwirken, dass die Bäume nachgeschnitten werden, damit kein Pilzbefall oder Krankheiten in den Gehölzen entstehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StR Steitz vom 20.03.2008 zur Beantwortung der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis.

12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Markierung des kombinierten Fuß- und Radweges am südlichen Vogelpothsweg
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11416-08)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 19.03.2008 (Drucksache Nr.: 11416-08-E1)

Herr RM Münch stellt folgende Nachfrage:
“Warum ist am Vogelpothsweg Höhe Feldhofsweg trotz genügend Platz keine Radmarkierung möglich?“

Herr Keune verweist auf das Antwortschreiben, in dem dargestellt wurde, dass es sich um einen Gehweg und nicht um einen kombinierten Fuß- und Radweg handelt. Dem Radfahrer, der sich in diesem Bereich unsicher fühlt, ist über das Schild „Radweg frei“ gestattet, auf dem Weg zu fahren. Konflikte in diesem Bereich sind nicht bekannt. Nach Meinung des Herrn Keune ist die Ausschilderung an dieser Stelle gut und richtig, eine andere Ausschilderung werde zu Missverständnissen zwischen Fußgängern und Radfahrern führen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben des Herrn StR Sierau vom 19.03.2008 zur Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.


H e n g s t e n b e r g
N e u m a n n
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin