Niederschrift

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 16.11.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:10 - 17:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Giese (SPD)i. V. für Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Utech (SPD)i. V. für Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder – Seniorenbeirat
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Sichelschmidt – 67/stv. AL
Herr Marx - 68/WL
Frau Bertram – 68/1
Herr Schließler - 69/AL
Herr Staschik - 23/AL
Frau Bausmann – 33/BE
Frau Skodzik – StA 01
Frau Fichtenau – StA 01
4. Gäste:
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Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 16.11.2005, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Antrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 11.05.2004 auf Verlegung der Buslinien 440, 470 und 465 in die sog. "Schleife Oespel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02927-05)
3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 - Siedlung Am Nocken -
hier: Beschluss zur Aktualisierung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03527-05)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße -;
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03349-05)

3.4 Bauleitplanung; 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache -Nord -; hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02867-05)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03470-05)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 226 - Im Dreieck -;
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03367-05)

3.7 Bauleitplanung; Beschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff- Gelände- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
. Aufhebungsbeschluss (§ 1 in Verbindung mit §§ 12 und 13 BauGB);
I. Beschluss zur Offenlegung (§ 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03285-05)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 - Sportflächen am Fränkischen Friedhof -
hier: Einleitungsbeschluss (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 144), Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03483-05)

3.9 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 215 - Ehemaliges Pappelstadion -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03488-05)

3.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03686-05)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-032704
Errichtung eines Pflegezentrums mit erdgeschossiger komplementärer Mischnutzung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4, Gemarkung Dortmund, Flur 25, Flurstück 252
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03411-05)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Verkehrsumleitungen während der Bauzeit des Asselner Hellwegs von westlich Businkstraße bis östlich Am Hagedorn
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03616-05)

7.2 Behindertengerechter Bau einer Wegeverbindung von der Bunsen-Kirchhoff-Straße durch den Tunnel Ardeystraße zum DB-Haltepunkt Westfalenhalle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03665-05)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Verlängerung der Stadtbahnstrecke von Hacheney nach Wellinghofen
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 03755-05)

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 3. Quartalsbericht 2005 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03590-05)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Aktionspläne Steinstraße und Brackeler Straße
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03741-05)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 1. Sachstandsbericht zu den beantragten Projekten "Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Rosenkarree" und "Leerstandsmanagement am Beispiel Aplerbeck und Eving"
sowie
2. Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02946-05)

12.2 WM 2006 - Baumaßnahmen im Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofs
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03759-05)

13. Anfragen

13.1 Mangelndes Engagement der Verwaltung bei der Feststellung der Schutzwürdigkeit eines NSG Kruckeler Wald
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03697-05)

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 03697-05-E1)

13.2 Barrierefreier Zugang zur Westfalenhalle Messe West
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03699-05)

13.3 Gelungenes Biotopmanagement im Salinger Wald
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03754-05)

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 03754-05-E1)
Die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 16.11.2005 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden Herrn RM Hengstenberg eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Mause benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Entsprechend der Absprache im AUSW, die Dezernate abwechselnd in der Reihenfolge nach vorne zu ziehen, werden die Tagesordnungspunkte des Umweltdezernates - TOP 10 und 11 - vor TOP 3 behandelt.

Herr RM Hengstenberg schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 3.8 „Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 - Sportflächen am Fränkischen Friedhof (Drucksache Nr.: 03483-05)“ und 3.9 „Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 215 - Ehemaliges Pappelstadion – (Drucksache Nr.: 03488-05)“ wegen des Zusammenhanges zusammen zu behandeln.

Hierzu liegt Einvernehmen vor.

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, den Tagesordnungspunkt 12.2 „WM 2006 - Baumaßnahmen im Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofs, Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)“ (Drucksache Nr.: 03759-05) mit der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr. 03759-05-E1) aufgrund der öffentlichen Bedeutung vorzuziehen.

Herr RM Hengstenberg erklärt, dass zu TOP 12.2 ein Vertreter des Bahnhofsmanagements Dortmund erst gegen 15.30 Uhr kommen könne, so dass der Punkt nach dessen Eintreffen behandelt werden könne.

Der AUSW ist mit diesem Vorgehen einverstanden.

Herr RM Harnisch erläutert die Dringlichkeit zum gemeinsamen Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.11.2005 mit der Bezeichnung ‚Aufforstungsprogramm’ (Drucksache Nr.: 03781-05) mit dem auslaufenden Vertrag zum 31.12.2005.

Der AUSW stimmt einstimmig der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Vorschlag zur TO als TOP 10.2 zu.

Mit dieser Erweiterung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Aktionspläne Steinstraße und Brackeler Straße
- mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03741-05)

Herr StR Steitz stellt den Beitrag der Stadt Dortmund zur Aktionsplanung vor, die grundsätzlich von der Bezirksregierung Arnsberg verantwortet werde. Die Aktionsplanung Steinstraße wurde gemeinsam mit der Bezirksregierung unter Beteiligung eines Arbeitskreises, u. a. mit Externen, gestaltet. Die vorgestellte Aktionsplanung stelle nicht den bisher ausgelegten Aktionsplan, sondern die Alternative der Verwaltung dar.
Die von Herrn StR Steitz gezeigten Folien sind der Niederschrift beigefügt (Anlage 1).
Ab 2010 gelten nur noch sieben Überschreitungen als Grenzwert. Um die Grenzwerte einzuhalten, werden große Anstrengungen nötig sein.

Nach Angaben des Herrn StR Steitz ist an der Brackeler Straße der Aktionsplan in Kraft getreten. Für den Verkehr von Lkws ab 3.,5 t ist von Osten nach Westen eine Sperrung auf der Brackeler Straße erfolgt.
Für den Bereich der Steinstraße/dem Steinplatz schlägt die Bezirksregierung vor, die Ost-West-Achse in Abschnitten, dann für bestimmte Stunden und anschließend für den ganzen Tag für den Lkw-Verkehr zu reduzieren bis hin zur Sperrung.
Herr StR Steitz erläutert, die Verwaltung sei der Meinung, es solle nicht nur eine Messstelle betrachtet werden. Eine Maßnahme an dieser Messstelle bedeutet, dass die Verkehre auf die anderen Ost-West-Verbindungen umgeleitet werden. Dadurch werde der gemessene Belastungsschwerpunkt reduziert, aber es werden andere Belastungsschwerpunkte geschaffen, die nur keine Messstelle haben.
Da zur Zeit Dortmund nicht in der Lage ist, eine stadtweite Luftreinhalteplanung zu betreiben, solle zumindest der Bezirk Nordstadt insgesamt betrachtet werden. Es soll eine Lkw-Entlastungszone gebildet werden; sie ist auf Blatt 7 der Anlage 1 abgebildet. In dieser Zone ist vorgesehen, überall die gleiche Verkehrsregelung gelten zu lassen, d. h. der Lkw-Verkehr ist hier verboten. Eine Ausnahme gilt hier für Lieferverkehr.

Herr StR Steitz stellt abschließend heraus, dass bei Bewertung dieser Regelung nicht nach dem Sinn der Beschränkung gefragt werden sollte, sondern nach möglichen Alternativen zu dieser Regelung zu suchen ist. Er spricht sich dafür aus, zur Vermeidung der beschränkten Aktionsplanung die Lkw-Entlastungszone in Kraft zu setzen.

Herr RM Carl erklärt, dass die FDP den Aktionsplan sehr kritisch sehe, da nur eine Verkehrsverdrängung stattfinde, es komme nicht zu einer Entlastung. Er geht davon aus, dass insgesamt mehr Verkehr und nur eine punktuelle Entlastung entstehe. Das Ergebnis bestehe aus mehr Verkehr, mehr Lärm und mehr Abgasen. Herr RM Carl hätte sich in dieser Angelegenheit eine politische Beschlussfassung gewünscht.

Herrn RM Pisula überzeugt der Plan nicht. Verdrängungsverkehre sind zu erwarten. Herr RM Pisula hält es politisch für bedenklich, dass die Politik hierzu keine Entscheidung fallen kann und dass ein anderer Plan neben dem mit der Bezirksregierung entwickelten ohne Einbindung der Politik entstanden ist. Er befürchtet nicht nur eine Verdrängung des Lkw-Verkehrs in die umliegenden Stadtbezirke, sondern dort auch einen Anstieg des Pkw-Verkehrs. Als Lösung sieht er nur eine Umgehung der Nordstadt.

Herr RM Giese findet positiv, dass die Nordstadt hier als Modell ausgewählt wurde. Eine Umgehung der Nordstadt für die Zukunft sei für ihn unstrittig. Herr RM Giese geht davon aus, dass die Umsetzung der Lkw-Entlastungszone dazu führe, die Anstrengungen der Wirtschaft zu erhöhen, etwas gegen die Ursachen der Belastung zu unternehmen.

Frau RM Horitzky fühlt sich durch das Verwaltungshandeln überrumpelt und spricht sich gegen Sperrungen aus. Die Umgehungsstraßen dürfen nicht vergessen werden.

Frau RM Reuter hält das vorgestellte Konzept für gut. Es ist die Frage, ob es sinnvoll ist, zusätzlich zur Brackeler Straße nun auch die Steinstraße zu sperren. Eine umfassende, gesamtstädtische Lösung ist gefordert. Das Konzept ist ein erster Schritt dahin. Es müsse darauf hingewirkt werden, dass die Lkw-Verkehre großräumig um die Stadt herum geleitet werden. Auch beim Kfz-Verkehr, der auch ein Hauptverursacher für die gesundheitliche Belastung sei, muss etwas unternommen werden. Die EU-Grenzwerte seien seit langem bekannt.

Herr StR Steitz verdeutlicht, dass es sich tatsächlich um eine Verdrängung handle, aber es gebe derzeitig kein Instrument einen Lkw dazu zu bringen, weniger Schadstoffe auszustoßen. Von der EU wurden sehr ehrgeizige Grenzwerte vorgegeben, ohne zeitlich daran die Euro-Normen und auf nationaler Ebene die Industriepolitik zu koppeln. Die einzige Alternative zur vorgestellten Lösung ist, den Aktionsplan – entsprechend dem an der Brackeler Straße – zu akzeptieren.
Herr StR Steitz zeigt auf, dass die Verwaltung nicht für die Rahmenbedingungen verantwortlich sei. Er stellt die Frage, ob, wenn man gegen die Lkw-Entlastungszone sei, dies bedeute, dass die schrittweise Reduzierung des Lkw-Verkehrs auf 0 gewünscht sei.
Die Maßnahmen zeigen auch Wirkung.

In den nächsten vier oder fünf Jahren muss mit der Aktionsplanung und einer Luftreinhalteplanung gelebt werden, ohne über eine Nordumgehung verfügen zu können.

Auf die Frage nach der Kontrolle der Lkws erläutert Herr StR Steitz, dass der wirtschaftliche Bezug vom wirtschaftlichen Zweck des Lkws abhänge, der dokumentierbar sein wird. Es ist die Frage, wie großzügig die Kontrolle zu handhaben sein wird. Hierzu wird Herr StR Steitz sich mit der IHK, der Handwerkerschaft und z. B. den Betrieben im Hafen treffen. Die Kontrollen werden nur mit der Polizei funktionieren, in deren Zuständigkeit sie fällt.

Dadurch, dass es einen Arbeitskreis zu dieser Thematik gibt und auch die Politik zu einer Veranstaltung eingeladen wurde sowie der Verwaltungsvorschlag vorher versandt worden war, meint er, dass die Einwendungen vorher schon hätten eingebracht werden können. Ein Überrumpeln sei für ihn nicht erkennbar.

Nach Meinung des Herrn StR Steitz ist keine Beschlussfassung durch den AUSW erforderlich. Die Politik könne hierzu Anträge stellen. Die Fraktionen und die betroffenen Wirtschaftsverbände wurden auf informellem Weg in Kenntnis gesetzt. Wie viele Fahrzeuge unter das Verbot und wie viele unter die Ausnahmeregelung fallen werden, kann Herr StR Steitz zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Ein Großteil der Lkws wird sich aber wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Gründen in der Nordstadt befinden.

Herr RM Münch bewertet die vorgeschlagenen Maßnahmen als vernünftiger als die Maßnahmen der Bezirksregierung. Die Politik solle dies positiv begleiten. Er ist verwundert, dass eine dem Verkehr gewidmete Straße bei Sperrungen nicht entwidmet werden müsse.

Herr RM H. Fischer hält den Aktionsplan für eine vernünftige Sache. In der Nordstadt sei die Wohnbebauung sehr dicht, dort müsse etwas passieren. Er sieht nicht nur die Belastung durch Feinstaub, sondern auch durch den Lärm, der der Gesundheit erheblich schade.

Zur Entlastungsstraße für die Nordstadt stellt Herr StR Sierau heraus, dass das Stadtplanungsamt das Personal und den Etat mit Planungsmitteln für verschiedene Planungen vorgesehen hat. Im Zusammenhang mit der Qualifizierung für die Westfalenhütte wird die Trassenführung festzulegen sein. Auf die Frage nach Realisierungsmitteln erklärt er, dass erst nach der Planung, wenn Planrecht geschaffen wurde, eine Anmeldung für die Realisierung erfolgen könne.

Herr RM Thieme gibt folgenden Wortbeitrag zur Niederschrift:
“In der Tat ist ja jetzt hier fast alles gesagt worden. Was ich allerdings vermisse, ist die Einsicht in die Tatsache, dass wir es ja hier mit der zügellosen Vermehrung des Lkw-Verkehrs mit politischen Versäumnissen zu tun haben. In meiner Jugend ist viel mit der Bahn transportiert worden. Heute finden Sie das alles auf den Straßen. Und das ist ja auch von uns begrüßt worden, dass die Wirtschaft boomte. Mercedes-Benz hat mal vor einigen Jahren verlautbaren lassen: ‚Wir werden in den nächsten Jahren unsere Lkw-Produktion verzehnfachen.’ Das kann man ja jetzt nicht einfach ignorieren, das ist ja das Problem, was wir jetzt haben. Eine hausgemachte, selbstgemachte Plage, diese Luftverschmutzung. Und der werden wir ja nicht durch solche Symptombekämpfungen hier entrinnen können, wenn wir nicht grundsätzlich erkennen, dass das politisch falsch gelaufen ist. Die Lkw, die da rumfahren, die wollen alle irgendwo hin und die kommen alle irgendwo her. Die fahren da nicht zum Spaß durch, weil sie eine Abkürzung fahren, sondern die beliefern die Baumärkte oder die Industriegebiete u. s. w., die dort ja auch sind, und Geschäfte. Sie werden – das ich kann Ihnen jetzt schon prophezeien – mit diesen Maßnahmen überhaupt nichts bewirken. Allerdings muss ich gestehen, dass ich ohne eine grundsätzliche Kritik an der zügellosen, kapitalistischen Entwicklung Ihnen auch keinen Verbesserungsvorschlag machen kann.“

Herr RM Prof. Richter begrüßt die aktuell vorliegende Aktionsplanung.

Herr StR Steitz erklärt auf Nachfrage, dass nicht vorhersehbar sei, welche Ausweichverkehre entstehen werden. Voraussichtlich wird der Lkw-Verkehr eher den Hafen über den Autobahnring anfahren, geleitet evtl. über das Navigationssystem. Ggf. wird aber auch eine Nachsteuerung erfolgen müssen.

Herr StD Fehlemann stellt bezüglich der Entlastungsstraße für die Nordstadt dar, dass der erste Schrift bei einer Straße die Planungssicherung, d. h. die Trassensicherung sei. Mit der Trassensicherung kann eine Anmeldung nach GVFG erfolgen. Danach erfolgt die Straßenplanung, mit der eine finanzielle Anmeldung durchgeführt werden kann.

Herr StR Sierau hält eine Umgehungsstraße auch aus Gründen der stadtverträglichen Organisation von Verkehrsabläufen, der Verkehrssicherheit und aus wirtschaftlichen Gründen aufgrund des Zeitgewinns im Logistikgewerbe für notwendig.

Zur Frage des Herrn RM Giese nach Zahlen zum Schwerlastverkehr am Borsigplatz wird auf Folie 6 der Anlage 1 zur Niederschrift verwiesen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht des Herrn StR Steitz zur Kenntnis.

TOP 12.2 wird vorgezogen.

zu TOP 12.2
WM 2006 - Baumaßnahmen im Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofs
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03759-05)
- Bitte um Stellungnahme zum TOP der CDU-Fraktion vom 09.11.2005 (Drucksache-Nr. 03759-05-E1)

Herr RM Follert weist auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion hin.

Herr StD Fehlemann nimmt zu den Fragen 1, 7 und 8 Stellung. Er sagt zu, dass die Frage 9 der Bitte um Stellungnahme durch Herrn Kolbe – 1/WM – beantwortet werden wird. Die Antwort ist am Ende des Tagesordnungspunktes beigefügt.
Zu Frage 1 gibt Herr StD Fehlemann an, dass Anträge auf Nutzung der städtischen gewidmeten Flächen des Bahnhofsvorplatzes, des nördlichen und südlichen Platzes zur optischen Aufwertung und zur visuellen Kommunikation positiv beschieden werden. Für die öffentlich-rechtlich gewidmeten Flächen des Nord- und Südplatzes liegen zur Zeit noch keine Anträge für Flaggen, Vitrinen und Sonderbauwerke vor.
Herr StD Fehlemann erläutert anhand des Modells die Ankunftsrepräsentation für die Gäste, die aus dem Bahnhof kommen und Richtung Stadion gehen. Die FIFA und der DFB haben das Modell als Event-Kunstwerk anerkannt und gefördert. Das Kunstwerk werde vom DFB und durch Reklame bezahlt. Die Überbauung sei von der Stadt aus gesehen sehr schön. Die am Bahnhof Ankommenden werden großzügig begrüßt.
Zur Frage nach dem Beginn des Umbaus des Dortberghauses erklärt Herr StD Fehlemann, dass am Vortag im Rahmen eines Gespräches mit den Projektentwicklern und der Liegenschaftsverwaltung eine Mustereinrichtung in Österreich besichtigt wurde. Mit der Baumaßnahme wird nicht vor Beginn der FußballWM 2006 begonnen werden wird, so dass der Zugang über die Katharinenstraße genutzt werden kann.
Das Stadion werde nach Angaben des Herrn StD Fehlemann nur als „Stadion“, versehen mit einem Fußball oder dem WM-Logo, auf den städtischen Wegweisern erscheinen, so dass die Namensgebung des Stadions nicht auftauchen werde.
I
Herr RM Harnisch hat den Eindruck, dass ein Dortmunder Besucher zwangsgeleitet werde. Der Ausgang der Stadtbahn Richtung Brückstraßenviertel sollte auch als Achse entstehen, um nicht nur den Westenhellweg in den Vordergrund zu stellen.

Herr Rossmann informiert zu Frage 2 darüber, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG derzeitig geschult werden, zweisprachige – d. h. deutsche und englische - Durchsagen im Bahnhof durchzugeben. Darüber hinaus ist eine temporäre Wegeleitung über Logos/Piktogramme geplant. Dieses System werde deutschlandweit an den Spielstandorten entstehen. Es erfolgt eine enge Abstimmung mit der Stadt und den Stadionbetreibern hinsichtlich einer möglichen Fantrennung, die das System auch zulasse. Ende April/Anfang Mai 2006 wird dieses System im Dortmunder Hauptbahnhof installiert werden.
Zu Frage 5 gibt Herr Rossmann an, dass die Wegeführung von den Ferngleisen zu den U-Bahnen und zu den Regionalbahnlinien verweisen werde. Sowohl die U-Bahnen als auch die Regionalbahnlinien können also Richtung Stadion benutzt werden.
Die defekten Zuganzeiger (Frage 3) stammen aus dem Jahr 1984 und sind nach Angaben des Herrn Rossmann nicht reparabel. Mit einem Hilfsprogramm läuft zur Zeit ein Rumpfbetrieb, der von Menschen bedient wird. Es gibt keine Firma mehr, die sich mit der Technik auskenne. Herr Rossmann kann nicht sagen, wann es eine neue optische Fahrgastinformationsanlage am Hauptbahnhof in Dortmund geben wird. Ziel sei es, eine Anlage vor der WM angebracht zu haben. Es handelt sich um ein standardisiertes System und es habe bereits Gespräche mit Firmen gegeben, aber die Finanzierung sei noch nicht geklärt. Mit einer neuen Anlage, einer digitalen Zugzielanzeige, ist es möglich, auch Sonderzüge anzuzeigen. Da diese Anlage auf den späteren Bahnhof abzustimmen ist, laufen hier auch Gespräche mit Sonae und dem Land. Die Planungen sind erfolgt. Herr Rossmann hofft, dass deutlich vor dem Start der WM 2006 die neue Anlage in Betrieb geht.
Die Frage nach zusätzlichem Servicepersonal (Frage 6) wird durch Herrn Rossmann bejaht. Im Pflichtenheft der FIFA (Frage 9) sind die Punkte der mehrsprachigen Ansagen, ein „Welcome-desk“ und zusätzliches Personal vorgegeben. Zusätzlich zum Service-Point wird es ein Welcome-desk geben, der von drei Personen besetzt ist. Zwei Personen kommen aus dem Bahnhofspersonal, eine Person von der FIFA. Diese drei Personen stehen nur für Fragen der anreisenden Fans zur Verfügung, die z. B. auch Auskunft zu städtischen Einrichtungen geben können. Im Bereich der Sicherheit wird es zu einer Verstärkung in Abhängigkeit zu den Spielauslosungen kommen.
Die Brücke der S-Bahn-Linie S 4 gehört der DB Netz AG; Herr Rossmann sagt zu, den Kontakt zum richtigen Ansprechpartner herzustellen.
Nach Angaben des Herrn Rossmann gibt es keine weiteren Auflagen aus dem Pflichtenheft der FIFA.

Frau Schmidt befürwortet das dargestellte Leitsystem über Piktogramme. Da der Bahnhof bis zur WM nicht barrierefrei sein wird, müssen mobilitätseingeschränkte Menschen andere Wege gehen. Diese Menschen müssen über die Wege geleitet werden, die sie nutzen können. Frau Schmidt bittet um Auskunft darüber, ob das Servicepersonal, das mobilitätseingeschränkten Menschen aus den Zügen hilft, aufgestockt wird.

Herr Rossmann macht darauf aufmerksam, dass es bei der Bahn für die mobilitätseingeschränkten Reisenden das System „Mobi-Serve“ gebe. Dies stehe dafür, dass der mobilitätseingeschränkte Reisende seinen Reisewunsch für die DB vorher planbar über eine zentrale Datenbank anmelde, so dass bekannt ist, wann und mit welchem Zug jemand kommt. Dieses Verfahren sei bewährt und wird auch zum Zeitpunkt der WM laufen. Über die alten Gepäckaufzüge werden die Verkehre abgewickelt werden. Für die mobilitätseingeschränkten Reisenden wird ein Leitfaden herausgegeben, dem die zentrale Mobi-Serve-Rufnummer entnommen werden kann. Die Rufnummer ist rund um die Uhr besetzt. Das Service-Personal steht auch für diese Aufgaben zur Verfügung, genau wie das Sicherheitspersonal, das beim Umsteigen ggf. hilft.

Auf Nachfrage des Herrn RM Follert nach einer Aufwertung des Bahnhofs bis zur WM gibt Herr Rossmann an, dass es Gespräche mit der Stadt gebe, die per Modell vorgestellte Entree-Situation in den Bahnhof hineinzuziehen. Bauliche Mängel werden im kleineren Umfang beseitigt, zu einem Anstrich o. ä. werde es nicht kommen.

Angesprochen auf die Sauberkeit des Bahnhofs stellt Herr Rossmann fest, dass er damit in Dortmund nicht zufrieden sei. Mit Hilfe einer Grundreinigung soll der Zustand verbessert werden, natürlich auch zur FußballWM.





Hinweis:
Nach Mitteilung des Herrn Kolbe – WM-Büro 2006 – zur Beantwortung der Frage 9 wurde das Pflichtenheft für die Fußballweltmeisterschaft 2006 von der Stadt Dortmund und dem BVB erarbeitet.
Die Deutsche Bahn AG war in das Werk nicht involviert.
Es enthält somit auch keinerlei Verpflichtungen der Bahn im Hinblick auf die WM 2006.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündlichen Stellungnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Aufforstungsprogramm
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03781-05)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.11.2005 (Drucksache-Nr.: 03781-05-E1)

Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr RM Follert macht für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf geltend und bittet um Vertagung auf den 07.12.2005.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass es in Dortmund genug Bäume, Wälder und Aufforstungsflächen gebe. Es fehlen sonnenexponierte Biotope, die durch Aufforstungsmaßnahmen zerstört werden, z. B. in Deusen ist der wechselfeuchte, sonnenexponierte Bereich zugepflanzt worden und die sonnenexponierten Arten sind ausgestorben. Der Klimaschutz mit Laubgehölze sei beschränkt.
Herr RM Münch unterstützt, den Antrag zunächst zu vertagen. Dortmund lebe von einer Vielfalt von Biotoptypen.

Auf Nachfrage der Frau RM Reuter, inwieweit es möglich sei, kurzfristig zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen, gibt Herr StD Fehlemann an, dass er es für machbar halte, den Vertrag in der kurzen Zeit zu verhandeln. In dem Vertrag zwischen Stadt und DEW gehe es vorrangig darum, Fläche, Pflanzmaterial und Personal zur Verfügung zu stellen. Die letzte Vertragsänderung betraf die Flächen, die von der Kommune nicht mehr für diesen Zweck genutzt werden konnten. Außerdem erklärt er, dass in der Verwaltung bereits genügend Fachwissen vorhanden sei, um über Fragen im Zusammenhang mit der Aufforstung entscheiden zu können. Es könne ggf. auch vereinbart werden, dass bis zu einem neuen Vertrag der alte weitergelte.

Herr Blume sagt Gespräche im Vorfeld zu, um den Vertrag ggf. weiterführen zu können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den 07.12.2005.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Antrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 11.05.2004 auf Verlegung der Buslinien 440, 470 und 465 in die sog. "Schleife Oespel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02927-05)



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließt, die Verknüpfung der Buslinien 440, 465 und 470 am S-Bahnhaltepunkt Oespel beizubehalten.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 - Siedlung Am Nocken -
hier: Beschluss zur Aktualisierung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03527-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 - Siedlung Am Nocken – im Einmündungsbereich Lütge Vöhde / Hangeneystraße vor Haus Nr. 201 um angrenzende Flächen zu erweitern bzw. geringfügig zu reduzieren. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 11 dieser Vorlage und die unter Punkt 12 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 17.12.2004 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 11 und 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.10.2005 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 – Siedlung Am Nocken – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 109 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße -;
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03349-05)

Frau RM Pohlmann-Rohr hat sich weder an der Beratung noch an der Abstimmung beteiligt.

Auf Nachfrage der Frau RM Horitzky erläutert Herr Wilde, dass die Stellplätze, die diese Einrichtung auf eigenem Grundstück schafft, nach Meinung der Verwaltung ausreichen. Sollte die Zufahrt zu anderen Grundstücken wider Erwarten zugeparkt werden, müssten ggf. ordnungsrechtliche Maßnahmen greifen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt
hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 14.1 bis 14.4 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 25.05.2005 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße - die Begründung vom 28. 09. 2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache -Nord -; hier: I. Satzungsbeschluss II. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02867-05)




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung durch die DVU die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes - Ev 110 – Feuerwache-Nord - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) ) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, der Textsatzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 – Feuerwache-Nord - die modifizierte /aktualisierte Begründung vom 24.10.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03470-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU folgende Beschlüsse:

Er
I. beschließt, den Bebauungsplan Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 20)

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - und der Begründung vom 05.10.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1BauGB.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 226 - Im Dreieck -;
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03367-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU

1. den Bebauungsplan In O 226 - Im Dreieck - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

2. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Beschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans InO 223 -ehemaliges Ophoff- Gelände- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
I. Aufhebungsbeschluss (§ 1 in Verbindung mit §§ 12 und 13 BauGB);
II. Beschluss zur Offenlegung (§ 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03285-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU,

I. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan In O 223 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 8, § 12 Abs. 6 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2141/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans In O 223 und der Begründung vom 12.09.2005.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 218 - Sportflächen am Fränkischen Friedhof -
hier: Einleitungsbeschluss (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 144), Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03483-05)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.11.2005

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 215 - Ehemaliges Pappelstadion -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03488-05)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.11.2005

TOP 3.8 und 3.9 werden zusammen behandelt.

Frau RM Weyer spricht sich im Namen der SPD-Fraktion dafür aus, den Beschlüssen der Bezirksvertretung Brackel zu beiden Vorlagen zu folgen. Zu TOP 3.8 sollte der Forderung nach mehr Stellplätzen nachgekommen werden, da die Stellplatzfläche zu klein sei. Auch zu TOP 3.9 sei es erforderlich, die beiden von der Bezirksvertretung Brackel genannten Punkte, die Anbindung an den Hellweg und die Lösung des Standortproblems des Discounters, vor einem Beschluss zu klären.
Frau RM Weyer schlägt daher vor, die Vorlage zu 3.8 zu beschließen und die zu 3.9 auf die nächste Sitzung des AUSW am 07.12.2005 zu vertagen.

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr RM Follert, dass über beide Vorlagen abgestimmt werden sollte.

Auch Frau RM Kröger-Brenner bittet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darum, die Vorlage zu 3.8 zu beschließen und die zu 3.9 bis zur Klärung der Fragen zu vertagen.

Herr StR Sierau stellt dar, dass die Vorlage zu 3.8 die Folgevorlage zu 3.9 ist. Um die von Brackel gewünschte Klärung der Anbindung an den Hellweg zu erreichen, muss eine Klärung mit dem Grundstückseigentümer herbeigeführt werden. Seines Wissens ist der aktuelle Stand, dass nicht so gerne eine Fläche für eine andere Anbindung zur Verfügung gestellt wird.
Herr StR Sierau bezweifelt, dass das Standortproblem des Discounters im Zusammenhang mit den beiden zu beschließenden Vorlagen gelöst werden kann.

Nach kurzer Diskussion wird entschieden, dass beide Vorlagen vertagt werden.

Beschluss zu TOP 3.8:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig den Beschluss, die Vorlage zu vertagen und in der Sitzung am 07.12.2005 erneut zu behandeln.

Beschluss zu TOP 3.9:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Vorlage zu vertagen und in der Sitzung am 07.12.2005 zu behandeln.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung; II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03686-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Pkt. 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -

II. stimmt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ev 145 - Bayrische Straße - und der Begründung vom 24.10.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1).

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-1-032704
Errichtung eines Pflegezentrums mit erdgeschossiger komplementärer Mischnutzung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4, Gemarkung Dortmund, Flur 25, Flurstück 252
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03411-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs-planes Nr. 46/1 (Überschreitung der Baulinien und Überschreitung der zulässigen Geschoss-zahl) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU die Zulassung des Vorhabens.

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Verkehrsumleitungen während der Bauzeit des Asselner Hellwegs von westlich Businkstraße bis östlich Am Hagedorn
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03616-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die im Sachverhalt näher beschriebene Verkehrsumleitung während der Bauzeit.

zu TOP 7.2
Behindertengerechter Bau einer Wegeverbindung von der Bunsen-Kirchhoff-Straße durch den Tunnel Ardeystraße zum DB-Haltepunkt Westfalenhalle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03665-05)

Frau Schmidt macht darauf aufmerksam, dass es sich nicht um einen behindertengerechten, sondern um einen barrierefreien Zugang handelt, da auch z. B. Eltern mit Kinderwagen diese Wegeverbindung nutzen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den behindertengerechten Ausbau der Wegeverbindung vom Haltepunkt Westfalenhalle durch den vorhandenen Tunnel zur Bunsen-Kirchhoff-Straße und Max-Planck-Gymnasium mit einem Gesamtauszahlungsvolumen in Höhe von 150.000,-- €.

TOP 9 wird vorgezogen.

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
3. Quartalsbericht 2005 für den Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03590-05)

Beschluss:
Der Werksausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Verlängerung der Stadtbahnstrecke von Hacheney nach Wellinghofen
- mündlicher Bericht -
(Drucksache Nr.: 03755-05)

Herr Schließler gibt einen Bericht zum Stand der Verlängerung der Stadtbahn U 49 von Hacheney nach Wellinghofen. Die der Niederschrift beigefügte Anlage 2 gibt die zum Vortrag benutzten Folien wieder. Hier ist auch die Darstellung der Stadtbahnverlängerung nach Wellinghofen und die heutige Situation mit fünf Buslinien, die nach Wellinghofen fahren, zu finden. (Folie 4)
Die Stadtbahnverlängerung ist u. a. auch im Masterplan Mobilität enthalten (siehe Folie 5). Die Fachplanungen wurden im Flächennutzungsplan (FNP) zusammengeführt, in dem die Schienenwege dargestellt sind. Es könnte nach Meinung des Herrn Schließler ein Missverständnis dahingehend vorliegen, dass die Stadtbahn unterirdisch verlaufen könnte. Die Trassenführung im Vorfeld der Aufstellung des Flächennutzungsplanes lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen, der erste ist der Abschnitt Hacheney bis Wellinghofen-Ortsmitte. Hier wurden drei Varianten untersucht und nach solchen Kriterien, wie erschließbare Einwohner in verschiedenen Radien - insbesondere der fußläufigen-, die Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den Bussen und der Stadtbahn, die Möglichkeit der Anlage eines P- + R-Platzes und städtebauliche Planungen, untersucht.
Die Abwägung der Kriterien hat nach Angaben des Herrn Schließler zur Lösung N 1 (siehe Folie 8) über Zeche Krone mit unterirdischem Verlauf zur Preinstraße geführt.
Auch für den zweiten Abschnitt der Trassenführung gibt es drei Varianten. Untersucht wurden erschließbare Einwohner in verschiedenen Radien, Zugänglichkeit, Nähe zum Quartiersversorgungszentrum, Investitionskosten in Verbindung mit der Trassenlage, Folgekosten und städtebauliche Trennwirkung. Im Vorfeld des FNP wurde die östliche Variante S 3 ausgewählt und ging als Planung in den FNP ein.

Der FNP ist rechtskräftig, alle weiteren Planungen sind aus ihm zu entwickeln, aber der FNP sei grob. An der Stelle der diskutierten Kirchengemeinde gibt er auch einen Tunnel oder eine überirdische Trasse her. Um eine planerische Lösung zu finden, muss der FNP nicht geändert werden. Auf der nächsten Planungsstufe werden wieder mehrere Alternativen, diesmal in einem genaueren Maßstab, entwickelt. Bei der nächsten Planungsstufe handelt es sich um die Bauwerksplanung als Vorplanung. Vor dieser Vorplanung steht derzeitig die Verwaltung. In diesem Zusammenhang ist das Problem der Kirchengemeinde zu lösen.

Die standardisierte Bewertung von Investitionsvorhaben des ÖPNV ist, laut Herrn Schließler, eine bundeseinheitliche Regelung, die ab einer bestimmten Größenordnung einzuhalten ist. Die Standards und die Vorgehensweise sind eindeutig definiert. Sie besteht aus zwei Elementen, der volks-/gesamtwirtschaftlichen Bewertung, in der Kosten zum volkswirtschaftlichen Nutzen ins Verhältnis gesetzt werden, und die betriebswirtschaftliche Frage, welche Folgekosten mit dem Betrieb des Verkehrsmittels verbunden sind.

In die standardisierte Bewertung gehen auch der Kapitaldienst für die Infrastruktur und für die zusätzlich erforderlichen Fahrzeuge ein. Eine Stadtbahn käme hier hinzu und vier Busse würden entfallen.
Das Ergebnis der Bewertung ist Folie 12 zu entnehmen. Die Verlängerung der Stadtbahn wird als deutliche Verbesserung des Verkehrsangebotes angesehen.
Die Trasse bis zur Godekinstraße wird von der Bewertung in vollem Umfang bestätigt.
Der weitere Planungsprozess kann Folie 13 des Vortrages des Herrn Schließler entnommen werden.

Zusammenfassend erklärt Herr Schließler, dass die Stadtbahn nach Wellinghofen wirtschaftlich auf einem guten Weg sei. Es gebe Planungskonflikte im normalen Rahmen. Die Verwaltung gehe neuen Ideen, wie die zur Weiterführung der Stadtbahn bis zum Niederhofer Kohlenweg, ergebnisoffen nach. Am Ende steht für ihn eine ausgewogene und finanzierbare Stadtbahn nach Wellinghofen.

Frau RM Pohlmann-Rohr ist erfreut über die Ausdehnung des schienengebundenen Nahverkehrs. Sie fragt nach, ob es eine andere Alternative als die dargestellte gibt, die die Kirchengemeinde nicht zerschneide.

Frau RM Falkenstein-Vogler nimmt Bezug auf die Sitzung der Bezirksvertretung Hörde vom Vortag. Sie habe die dortige Diskussion so empfunden, dass entweder eine Tunnellösung bis zum Niederhofer Kohlenweg entstehen oder das Projekt nicht umgesetzt werden solle.
Frau RM Falkenstein-Vogler ist der Meinung, dass sie das Thema weniger emotional sehe: Sie hatte eher den Eindruck, dass der Flächennutzungsplan nicht als Zielfindung für die nächsten fünfzehn Jahre, sondern als Planrecht u. a. für eine Stadtbahnverlängerung bis in die Godekinsiedlung verstanden worden sei. Sie habe es als Auftrag an die Verwaltung verstanden, ob dies so möglich sei.
Offenbar sei der Kindergarten bzw. die Kirchengemeinde der Knackpunkt. Es werden hier sicherlich noch Detaillösungen zu erarbeiten sein.
Frau RM Falkenstein-Vogler befürchtet, dass der Gewinn an Mobilität, den eine Stadtbahnverlängerung bringen könne, weniger gesehen werde. Das Wohnumfeld zeigt Wohnbebauung aus den 50er und 60er Jahren mit einer älter werdenden Bevölkerung, die voraussichtlich immer mehr darauf angewiesen sein wird, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadtmitte zu fahren. Ihres Erachtens sei es nicht richtig, die Planung für die Stadtbahn einzustampfen. Der Trend, in die Stadtmitte zu ziehen, sei ungebrochen. Das bedeutet, um die Bevölkerung in den Vororten zu halten, müsse das Wohnumfeld – u. a. durch Mobilität - attraktiver gestaltet werden.

Herr RM Hengstenberg gibt den Hinweis, dass die Stadtbahnverlängerung derzeitig im Prüfstadium hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit sei. Die Aufgabe der Politik wird sein zu entscheiden, ob die Strecke gewünscht ist und wie weit sie gehen wird.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass die Fragen, Anregungen und Bedenken aus dem AUSW geprüft werden. Er geht davon aus, dass die Verwaltung in der Detailplanung auf Probleme stoßen werde, die zu minimieren und zu lösen sind. Jetzt die Planung einzustellen, hält er nicht für die richtige Planungsmethodik. Die Verwaltung werde weiter über das Vorgehen berichten. Sie arbeitet an der Planung, bis die Entscheidung, ob die Stadtbahnverlängerung so gewünscht ist, zu fällen ist.

Herr RM Münch bevorzugt eine oberirdische Trasse der Stadtbahn. Er bittet die Verwaltung, weiter eine oberirdische Trasse zu planen, da unterirdische Trassenführungen Angsträume nach sich ziehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Verlängerung der Stadtbahnstrecke von Hacheney nach Wellinghofen zur Kenntnis.

TOP 9. – Werkausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund - ist vor TOP 8 behandelt worden.


TOP 10. - Angelegenheiten des Umweltamtes – und TOP 11. - Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün' – sind zu Beginn der Sitzung vor TOP 3 behandelt worden.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
1. Sachstandsbericht zu den beantragten Projekten "Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Rosenkarree" und "Leerstandsmanagement am Beispiel Aplerbeck und Eving"
sowie
2. Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02946-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht sowie den Geschäftsbericht zum StadtbezirksMarketing Dortmund zur Kenntnis.


TOP 12.2 ist im Anschluss an TOP 10.1 behandelt worden


13. Anfragen

zu TOP 13.1
Mangelndes Engagement der Verwaltung bei der Feststellung der Schutzwürdigkeit eines NSG Kruckeler Wald
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03697-05)
- Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Anfrage vom 28.10.2005 (Drucksache-Nr. 03697-05-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Antwort zur Anfrage zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Barrierefreier Zugang zur Westfalenhalle Messe West
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03699-05)
- Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 07.11.2005 zur Beantwortung der Anfrage vom 24.10.2005 (Drucksache-Nr. 03699-05-E1)

Herr RM Münch hat folgende Nachfrage, die zur Niederschrift gegeben wird:
“Sehr geehrter Herr Stadtdirektor, da die von Ihnen in Nähe des Rabenloh gelegene Zufahrtsmöglichkeit durch Schranken und Pfosten für den fußläufigen Verkehr gesperrt ist und weder mit Rollstühlen oder Kinderwagen passiert werden kann, frage ich, warum Sie nicht an der Treppenanlage mit geringem Aufwand eine kleine 1 m lange und 1 m breite Rampe ein?“

Herr StD Fehlemann sagt eine Antwort zu.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Anfrage des RM Münch und die Antwort dazu zur Kenntnis.

zu TOP 13.3
Gelungenes Biotopmanagement im Salinger Wald
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03754-05)
- Schreiben des Herrn StR Steitz zur Beantwortung der Anfrage vom 02.11.2005 (Drucksache-Nr. 03754-05-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Antwort zur Anfrage zur Kenntnis.




H e n g s t e n b e r g
M a u s e
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)


Anlagen:

(See attached file: AUSW 16.11.2005.pdf)(See attached file: PPP_AUSW161105.ppt)