Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst


am 15.03.2022
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:30 - 17:20 Uhr


Anwesend: 15 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Klaus Ahrenhöfer
Andrea Ivo - stellv. Bezirksbürgermeisterin
Albina Klimmek
Ralf Konstanti
Dietrich Labenz
Herbert Niehage - nicht anwesend -
Norbert Schlienkamp

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath - nicht anwesend -
Jürgen Focke
Werner Gollnick - Bezirksbürgermeister
Thomas Offermann

B90/Die Grünen

Mamadou Bobo Barry
Norbert Ernst
Marc Schmitt-Weigand

AfD-Fraktion

Mike Dennis Barthold
Matthias Helferich - nicht anwesend -

Die Fraktion (Die Linke/Die Partei)

Matthias Storkebaum
Florian Heimann - nicht anwesend -

FDP
Xenia Buxmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter

Olaf Schlienkamp, SPD-Fraktion


c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Katrin Feustel Bürgerdienste

d) Gäste


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 15.03.2022, Beginn 15:30 Uhr,
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 01.02.2022

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

5.1 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)

5.1.1 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 23268-21-E1)

5.2 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

6. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen

6.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erweiterung des Geltungsbereichs, Umstellung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit), Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23249-21)

6.2 Erweiterung eines Einfamilienhauses, Auf der Wenge 81, Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstück 207, 61/5-2-052336
Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23202-21)

6.3 Instandsetzung der Straße Werzenkamp in Dortmund-Scharnhorst
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 18432-20-E1)

6.4 Verkehrszählung Hostedder Straße, Dortmund-Hostedde
Stellungnahme nach § 14 GeschO (Dez6)
(Drucksache Nr.: 15920-19-E1)

6.5 Aufstellen eines Verkehrszeichens VZ 101 (allgemeine Gefahrenstelle) mit dem Hinweis 'Altenheim' in Dortmund-Derne, Altenderner Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23887-22)

6.6 Umsetzung des Ozeanschiebers vom Standort Buschei / Ecke Flughafenstraße auf den Mittelpunkt des Kreisverkehrs Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23885-22)

6.7 Gendergerechte Benennung von Straßen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23900-22)

6.8 Entfernung der Fahrradschutzstreifen auf der Kurler Straße / Greveler Straße zw. Bahnunterführung und Ortsausfahrt Richtung Grevel sowie auf der Plaßstraße zw. Bahnunterführung und Einmündung in die Kurler Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23893-22)

6.9 Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Kurler Straße zw. der Bahnunterführung und dem Abzweig nach Lanstrop sowie auf der Greveler Straße vom Abzweig Lanstrop bis Ortsausgang
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23895-22)
6.10 Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Plaßstraße in Husen zwischen der Bahnunterführung / Husener Straße und der Einmündung auf die Kurler Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23896-22)

7. Mobilität, Infrastruktur. Grün

7.1 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23251-21)

8. Kinder, Jugend, Schule

8.1 Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23241-21)

8.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)

8.3 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2022 und Plätze in der Kindertagespflege (KTP)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23318-22)

9. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Familie

10. Kultur, Sport, Freizeit

10.1 Miteinbeziehung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) in das Modellprojekt
'Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost'

Vorschlag zur TO (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23897-22)

11. Finanzen und Liegenschaften

11.1 Kultur- und Vereinsförderung März 2022
Sonstige Eingabe
(Drucksache Nr.: 23898-22)

11.2 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst für das Jahr 2022
hier: Ergänzende Finanzierung der Beleuchtung zw. Vogelsangskamp / Am Grenzgraben

Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22590-21-E8)

11.3 Kultur- und Vereinsförderung November 2021
hier: Beschlussänderung

Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 22816-21-E2)

11.4 Grundsätze für die Förderung von Maßnahmen in Kleingartenanlagen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23892-22)

12. Anfragen

13. Mitteilungen

13.1 TEK Gürtlerstraße, Gürtlerstraße 9-13 Umbaumaßnahmen U3 im Bestandsgebäude
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 17133-20-E1)


Der Bezirksbürgermeister Herr Gollnick eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist er auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird auf Anregung des Herrn Barthold eine Schweigeminute für die Opfer des Krieges in der Ukraine durchgeführt.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Labenz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Gollnick weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zu TOP 5.1 wird eine Empfehlung aus dem behindertenpolitischen Netzwerks vorgelegt.

Zu TOP 11.1 wird ein Antrag der SPD-Fraktion vorgelegt.

Die Tagesordnung mit diesen Punkten einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 01.02.2022

Die Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 01.02.2022 wird einstimmig - bei der Enthaltung des Herrn Ernst - genehmigt.

Herr Focke weist an dieser Stelle nochmals auf den angekündigten Ortstermin zur Husener Eichwaldstraße hin, der immer noch nicht stattgefunden hat.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1

1) Es erscheint Herr M. und fragt an, warum die Angelegenheit Instandsetzung Werzenkamp so lange gedauert hat. Herr Gollnick verweist auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt 6.3

2) Es erscheint Herrn P. und fragt an, wie lange die Reparatur der Haltestelle im Einkaufszentrum noch dauert. Frau Ivo führt aus, dass die Reparatur weiter gehe. Die zuständige DSW hätte erklärt, dass sie aktuell auf die notwendigen Ausschreibungen keine Firmen melden würden.
Weiterhin fragt er an, sie lange die Situation an der Busschleife Rüschebrinkstraße noch so bleiben soll.
Herr Gollnick erklärt, dass interfraktionell und einstimmig besprochen wurde, die Verkehrssituation so zu belassen.

3) Es erscheint Herr S. und fragt an, wann die Terminvergabe lediglich online bei den Bürgerdiensten wieder abgeschafft wird.
Herr Gollnick führt aus, dass der Verwaltungsvorstand beschlossen hätte, dass es bei der Terminvergabe in der Form bleiben wird; Termine können jedoch auch telefonisch vereinbart werden.

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung



zu TOP 5.1
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit - bei den Enthaltungen von B90/Die Grünen und der Gegenstimme des Herrn Barthold - dem Rat der Stadt Dortmund angehängten Entwurf - unter Berücksichtigung des Austauschs des Satzungstextes in der Anlage 1 der Vorlage (siehe hier TOP 5.1.1) - als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW zu beschließen.

Die Bezirksvertretung nimmt die Empfehlung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.


zu TOP 5.1.1
Neufassung der Stellplatzsatzung
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 23268-21-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt das Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Westphal vom 28.01.2022 zur Kenntnis und nimmt den Austausch des Satzungstextes in der Anlage 1 entsprechend vor. Siehe hierzu TOP 5.1


zu TOP 5.1.2
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2022

(Drucksache Nr.: 23268-21)

- siehe TOP 5.1 -

zu TOP 5.2
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.



6. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen



zu TOP 6.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erweiterung des Geltungsbereichs, Umstellung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit), Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23249-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig - bei 3 Enthaltungen von B90/Die Grünen - dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss

I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a BauGB

II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.1 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -, wie unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)

IV. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 nicht als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, sondern als sogenanntes Vollverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

V. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung (Scoping) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.2 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB

VI. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.3 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 9 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

VII. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - mit Begründung vom 10.12.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VIII. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berühren.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB



zu TOP 6.2
Erweiterung eines Einfamilienhauses, Auf der Wenge 81, Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstück 207
61/5-2-052336
Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23202-21)




Beschluss

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 6.3
Instandsetzung der Straße Werzenkamp in Dortmund-Scharnhorst
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 18432-20-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Alternativstrecke - wie von der Tiefbauverwaltung vorgeschlagen - aus betrieblichen Mitteln instand setzen zu lassen.

Frau Hardt führt aus, dass es zum einen zu einigen Missverständnissen hinsichtlich der Strecke kam, danach konnte eine überschlägige Kostenplanung erfolgen.


zu TOP 6.4
Verkehrszählung Hostedder Straße, Dortmund-Hostedde
Stellungnahme nach § 14 GeschO (Dez6)
(Drucksache Nr.: 15920-19-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde vom 22.02.2022 zur Kenntnis.

Herr Ahrenhöfer merkt an, dass die Bezirksvertretung die verkehrliche Situation im Auge behalten muss, wenn der Vollanschluss der A2 in Lanstrop fertig gestellt sei. Man könne damit rechnen, dass danach einige Straßen wesentlich stärker belastet werden.


zu TOP 6.5
Aufstellen eines Verkehrszeichens VZ 101 (allgemeine Gefahrenstelle) mit dem Hinweis 'Altenheim' in Dortmund-Derne, Altenderner Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23887-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Stadt Dortmund, auf der Altenderner Straße in beiden Fahrtrichtungen jeweils vor dem Altenheim ein Verkehrszeichen VZ 101 (allgemeine Gefahrenstelle) mit dem Zusatzschild „Altenheim“ aufzustellen, um bei den Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Aufmerksamkeit auf das Altenheim zu fördern.

Die Altenderner Straße ist eine stark befahrene Durchfahrtstraße. Um die Bewohner und Besucher des dort liegenden Altenheims zu schützen, ist notwendig, in beiden Fahrtrichtungen vor dem Altenheim jeweils ein Verkehrszeichen VZ 101 (Allgemeine Gefahrenstelle) mit dem Zusatzschild „Altenheim“ aufzustellen. Auf diese Weise können die Autofahrer in geeigneter Weise zur Vorsicht in diesem Bereich aufgefordert werden.

zu TOP 6.6
Umsetzung des Ozeanschiebers vom Standort Buschei / Ecke Flughafenstraße auf den Mittelpunkt des Kreisverkehrs Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23885-22)

Herr Ahrenhöfer erklärt darüber hinaus, dass er es gut finden würde, wenn bei Neuerstellung zukünftiger Kreisverkehre direkt ein Denkmal aus der Historie der Industriekultur des Stadtbezirks eingeplant würde.

Die CDU-Fraktion begründet ihre Ablehnung mit den damit verbundenen Kosten, der Standort wäre nur ein paar Meter entfernt, der Ozeanschieber stünde dort sehr gut.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet mehrheitlich - bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion, B90/Die Grünen sowie Frau Buxmann - die Stadt Dortmund zu prüfen, ob der derzeit an der Ecke Buschei / Flughafenstraße befindliche Ozeanschieber in geeigneter Weise auf den Mittelpunkt des neu erstellten Kreisverkehrs Flughafenstraße/Buschei/Drosselweg umgesetzt werden kann. Hierzu ist gegebenenfalls eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer der Grundfläche des derzeitigen Standortes herbei zu führen.

Auf Initiative ehemaliger Mitarbeiter der Westfalenhütte, zuletzt Bestandteil der ThyssenKrupp AG, vormals Hoesch AG, hat das betreffende Unternehmen einen Ozeanschieber als Denkmal zur Verfügung gestellt und auf einem gepflasterten Sockel an der Ecke Buschei / Flughafenstraße aufgestellt. Der Ozeanschieber war Bestandteil der Kühlwasseranlage des Hochofens 7 der Hoesch Stahl AG, Werk Dortmund. Durch diesen Schieber flossen 750.000 Liter Kühlwasser pro Stunde, der Hochofen hatte eine Tagesleistung von 5.500 t Roheisen, der letzte Abstich erfolgte am 27.04.2001, 22.00 Uhr.

Dieser Ozeanschieber dient der Erinnerung an die fast 130-jährige Geschichte der Stahlproduktion in Dortmund.


zu TOP 6.7
Gendergerechte Benennung von Straßen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23900-22)

Im Laufe der Diskussion ergab sich, dass in jüngster Vergangenheit bei Straßenbenennungen verstärkt Frauen bedacht wurden. Die Mehrheit wollte sich nicht im Vorfeld festlegen.



redaktionelle Anmerkung:
Jede Person kann einen Namensvorschlag beim Tiefbauamt - mit entsprechender Begründung / Historie einreichen. Dort wird die rechtliche Voraussetzung geprüft und wenn der Vorschlag in Frage kommt auch in eine Liste von zu vergebenden Straßennamen aufgenommen.
Die Straßenbenennung ist eine Einzelfallentscheidung und obliegt der zuständigen Bezirksvertretung. Im Falle einer Vorlage der Verwaltung kann zum gemachten Vorschlag auch ein Gegenvorschlag erfolgen (wobei dieser im Vorfeld vom Tiefbauamt geprüft sein sollte).

Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt mit Mehrheit bei den Ja-Stimmen von B90/Die Grünen‘ den Antrag ab.

1. Der Bürgermeister und die Bezirksvertretung unterstützen die sukzessive Herstellung der
Geschlechtergerechtigkeit bei der Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen in Scharnhorst.
2. Um langfristig eine paritätische Benennung und damit eine Anpassung an die gesellschaftliche
Wirklichkeit zu erreichen, werden - sofern Personenbenennungen gewünscht sind - in Scharnhorst Verkehrsflächen und öffentliche Plätze zukünftig vorzugsweise nach Frauen oder diversen Personen mit Vor- und Zunamen benannt. Davon soll nur in begründeten Fällen im öffentlichen Interesse abgewichen werden, z.B. wenn zur Weiterführung eines Namensgebiets keine entsprechende Person mehr infrage kommt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung regelmäßig eine Aufstellung über die Repräsentanz der Geschlechter in der Namensgebung im öffentlichen Raum zur Kenntnis zu geben.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Unterstützung der BV, eine entsprechende Vorschlagsliste mit geeigneten überregionalen und lokalen Namen mit Bezug zur Ortsgeschichte mithilfe der Gleichstellungsstelle und des Stadtarchivs zu erstellen.

5. Nach erfolgter Benennung sollen kurze Erklärungen als Info-Tafeln an den Straßeneinmündungen auf die Personen und ihre Bedeutung hinweisen.

Begründung:


Straßennamen dienen nicht nur der Orientierung. Sie erzählen Geschichten, erinnern an besondere Ereignisse und ehren wichtige Persönlichkeiten. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass in Städten und Gemeinden deutlich mehr Männernamen eingeschrieben wurden und werden als Frauennamen. Dabei hat die Benennung öffentlicher Straßen und Plätze im kollektiven Gedächtnis eine wichtige politische Bedeutung - nicht nur für die Konstruktion des individuellen historischen Bewusstseins, sondern auch im Sinne einer identitätssichernden Funktion. Wie in ganz Deutschland sind auch in Dortmund die Straßennamen Ausdruck des jahrhundertelangen Gefälles zwischen den
Geschlechtern. Das Ungleichgewicht ist eklatant. Die im Juni 2001 veröffentlichte Broschüre „Durch Raum und Zeit. Dortmund: Frauen, Namen, Straßen“ informiert, dass es vor 20 Jahren in Dortmund rund 3.500 Straßen gab, von denen ca. 1 000 nach Männern benannt, aber nur rund 100 mit Frauenleben zu tun hatten oder nach Frauen benannt waren. Die Broschüre wies damals darauf hin, dass die Leistungen von Frauen nicht geschlechterdemokratisch behandelt würden und es wünschenswert sei, der Präsenz von Frauengeschichte in Form von Denkmälern, Gedenktafeln, Kunst sowie Gebäude- und Straßennamen mehr Raum im Bewusstsein der Bürger*innen sowie der Politik zu geben. Eine Anfrage zum Sachstand der aktuellen Situation hat deutlich gemacht, dass sich das historisch bedingte Ungleichgewicht bei der geschlechtergerechten Namensgebung im öffentlichen Raum in den vergangenen 20 Jahren in Dortmund allerdings kaum verändert hat.


zu TOP 6.8
Entfernung der Fahrradschutzstreifen auf der Kurler Straße / Greveler Straße zw. Bahnunterführung und Ortsausfahrt Richtung Grevel sowie auf der Plaßstraße zw. Bahnunterführung und Einmündung in die Kurler Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23893-22)

Die SPD-Fraktion findet die Entfernung der Schutzstreifen eher kontraproduktiv.

Herr Storkebaum führt aus, dass ein Radfahr-Verkehrskonzept für den gesamten Stadtbezirk erstellt werden muss, während Herr Barthold Gefahrenschilder favorisiert.

Beschluss: 7 Ja-Stimmen von B90/Die Grünen, CDU-Fraktion sowie Frau Buxmann

7 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion und Herr Barthold

1 Enthaltung des Herrn Storkebaum

Der Antrag hat keine Mehrheit erzielt und gilt daher als abgelehnt.


Die Stadt Dortmund wird aufgefordert, die in den oben genannten Streckenabschnitten vorhandenen Fahrradschutzstreifen ersatzlos zu entfernen.
Begründung
Die „Fahrradschutzstreifen“ in den oben genannten Streckenabschnitten weisen lediglich die
Mindestbreite von 1,25m auf (gemäß Empfehlungen für Radverkehrsanlagen / ERA). Dieses Mindestmaß ist eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt, in der neuen ERA soll dieser Ausnahmetatbestand ganz entfallen.
Dieses „Minimalmaß“ gilt sogar für die Bereiche in der Plaßstraße, in denen der Schutzstreifen unmittelbar an Längsparkplätzen auf dem Gehweg entlangführt und daher eine besondere Gefährdung („dooring“, schwere Unfälle beim unaufmerksamen Öffnen von Fahrzeugtüren) für Radfahrende besteht.
Die im ERA-Regelwerk definierte Standardbreite von 1,50m für Fahrradschutzstreifen, im Bereich von parkenden Fahrzeugen sogar 1,75m, wird an keiner Stelle erreicht.
In der vorliegenden Ausführung bedeuten die Schutzstreifen eine zusätzliche Gefährdung von Radfahrenden, da viele Autofahrende zu eng überholen. Dem liegt die irrige Annahme zugrunde, dass es reicht, nicht die gestrichelte „Schutzlinie“ zu überfahren, um regelkonform zu überholen. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50m beim Überholen eines Radfahrenden gilt aber unabhängig von vorhandenen Schutzstreifen.
Deshalb sind die Schutzstreifen aus Gründen der Verkehrssicherheit zu entfernen.

Herr Barthold stellt den mündlichen Antrag im Bereich Kurler / Straße Greveler Straße zwischen Bahnunterführung und Ortsausfahrt Richtung Grevel sowie auf der Plaßstraße zwischen Bahnunterführung und Einmündung in die Kurler Straße Hinweisschilder in der Art
Vorsicht Radfahrer aufzustellen. Dieser wird mit seiner einzelnen Ja-Stimme mit Mehrheit abgelehnt.

zu TOP 6.9
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Kurler Straße zw. der Bahnunterführung und dem Abzweig nach Lanstrop sowie auf der Greveler Straße vom Abzweig Lanstrop bis Ortsausgang
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23895-22)

Herr Schmidt-Weigand begründet die Anträge zu 6.9 und 6.10 zusammen und führt nochmal in aller Deutlichkeit die Vorteile von einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus.

Grundsätzlich herrscht Verständnis. Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat in der Vergangenheit so oft an verschiedensten Stellen im Bezirk Tempo 30 gefordert und ist fast immer an den eng gestrickten Vorschriften gescheitert. Der SPD-Fraktion wäre es am liebsten im gesamten Bezirk wäre Tempo 30, dann müsste man sich nicht immer durch einzelne Beschwerdepunkte arbeiten. Der Bereich vor Haus Buchbinder könnte auf jeden Fall in Betracht kommen, sobald dort ein Pflegeheim in Betrieb geht.

Beschluss 4 Ja-Stimmen von B90/Die Grünen und Herrn Barthold

10 Nein-Stimmen von SPD- und CDU-Fraktion sowie Frau Buxmann

1 Enthaltung Herr Storkebaum

Der Antrag hat keine Mehrheit erzielt und gilt daher als abgelehnt:

Die Stadt Dortmund wird gebeten, auf der Kurler Straße in Husen zwischen der Bahnunterführung und dem Abzweig nach Lanstrop sowie auf der Greveler Straße vom Abzweig Lanstrop bis zum Ortsausgang Kurl die Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h festzusetzen.

Begründung

Auf der Kurler Straße gilt ab der Höhe des St. Elisabeth-Krankenhauses bis zur Bahnunterführung bereits Tempo 30.


Durch die Einrichtung eines Seniorenheims mit Betreutem Wohnen im ehemaligen Haus Buchbinder
(Kurler Straße 169) entsteht im weiteren Verlauf zwischen Bahnunterführung und Einmündung Plaßstraße (200m) ein besonderes Sicherheitserfordernis, eine Verlängerung der Geschwindigkeitsreduzierung ist hier geboten.
Zusätzlich ergibt sich im Bereich zwischen Einmündung Plaßstraße und Abzweig Greveler Straße
(150m) durch das hohe Verkehrsaufkommen ein besonderes Lärmschutzerfordernis. Gemäß
Umgebungslärm-Kartierung NRW werden die Richtwerte für Lärmbeeinträchtigung in Dorf- und Mischgebieten sowohl tagsüber wie nachts überschritten. Auch hier ist deshalb eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h geboten.

Neben den genannten Erfordernissen würde sich durch eine durchgehende


Geschwindigkeitsreduzierung auf der Kurler Straße die Verkehrssicherheit insgesamt erhöhen. Es ist damit zu rechnen, dass sich die häufige Rückstausituation auf der Plaßstraße im Berufsverkehr entspannt, da das sichere Abbiegen auf die Kurler Straße bei reduzierter Geschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden einfacher und entspannter wird.
Insgesamt ergibt sich durch die Reduzierung der Geschwindigkeit im genannten Abschnitt eine theoretische Fahrtzeitverlängerung von maximal 24 Sekunden (bei durchgehender Fahrt mit 50 bzw. 30km/h ohne Bremsvorgang), unter Praxis-Bedingungen dürfte sich eine Verlängerung kaum nachweisen lassen.


zu TOP 6.10
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Plaßstraße in Husen zwischen der Bahnunterführung / Husener Straße und der Einmündung auf die Kurler Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23896-22)

Beschluss 4 Ja-Stimmen von B90/Die Grünen und Herrn Barthold

10 Nein-Stimmen von SPD- und CDU-Fraktion sowie Frau Buxmann

1 Enthaltung Herr Storkebaum

Der Antrag hat keine Mehrheit erzielt und gilt daher als abgelehnt:


Die Stadt Dortmund wird gebeten, auf der Plaßstraße in Husen zwischen der Bahnunterführung/ Husener Straße und der Einmündung auf die Kurler Straße die Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h festzusetzen.

Begründung


Auf der Husener Straße gilt im Bereich der Bahnunterführung bereits Tempo 30. Im weiteren Verlauf der Plaßstraße gibt es auf 150m mehrere Einmündungen (Plaßstraße, Töllenkamp), die schlecht einsehbar (Steigung, enge Kurven) und von daher gefährlich sind. In diesem Bereich verläuft auch der Schulweg Richtung Schulzentrum Eichwaldstraße, außerdem queren hier Nutzer des Bahnhofs die Plaßstraße.
Im weiteren Verlauf zwischen Töllenkamp und Einmündung auf die Kurler Straße (250m) ist die Bushaltestelle DO-Kurl Bf. Hier kommt es gerade im morgendlichen Schulverkehr, aber auch zu anderen Tageszeiten zu gefährlichen Situationen, wenn stehende Busse die Fahrbahn verengen. Zusätzlich ergibt sich in diesem Bereich durch das hohe Verkehrsaufkommen bei beiderseitiger Wohnbebauung ein besonderes Lärmschutzerfordernis. Gemäß Umgebungslärm-Kartierung NRW werden die Richtwerte für Lärmbeeinträchtigung in Dorf- und Mischgebieten sowohl tagsüber wie nachts überschritten. Auch hier ist deshalb eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h geboten.
Eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h würde außerdem den Verkehrsfluss verstetigen, die Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen und gerade für Fußgänger und Fahrradfahrer die Sicherheit signifikant erhöhen.
Insgesamt ergibt sich durch die Reduzierung der Geschwindigkeit im genannten Abschnitt eine theoretische Fahrtzeitverlängerung von maximal 19 Sekunden (bei durchgehender Fahrt mit 50 bzw. 30km/h ohne Bremsvorgang), unter Praxis-Bedingungen dürfte sich eine Verlängerung kaum nachweisen lassen.


7. Mobilität, Infrastruktur. Grün

zu TOP 7.1
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Planungsergänzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23251-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 18.06.2020 den Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 17250-20) mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 1.470.000,00 Euro beschlossen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 1.530.000,00 Euro optional vorzusehen.

Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 1.470.000,00 Euro erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus folgenden Investitionsfinanzstellen:

a) Für die Teilmaßnahme „Hoeschallee incl. Hildastraße, Springorumstraße und Westfalenhüttenallee“ aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 1.233.330,00 Euro:

Bis Haushaltsjahr 2021: 29.457,05 Euro
Haushaltsjahr 2022: 64.214,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 577.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 456.361,50 Euro
Haushaltsjahr 2025: 106.297,45 Euro




b) Für die Teilmaßnahme „Am Waldfried“ aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202015050 – Am Waldfried – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 236.670,00 Euro:

Haushaltsjahr 2027: 118.335,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 118.335,00 Euro

Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 1.530.000,00 Euro an und teilen sich wie folgt auf:

a) Für die Teilmaßnahme „Hoeschallee incl. Hildastraße, Springorumstraße und Westfalenhüttenallee“ aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 1.278.162,00 Euro:

Haushaltsjahr 2024: 169.524,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 169.524,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 256.530,00 Euro
Haushaltsjahr 2029: 169.524,00 Euro

b) Für die Teilmaßnahme „Am Waldfried“ aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202015050 – Am Waldfried – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen von insgesamt 251.838,00 Euro:

Haushaltsjahr 2031: 125.919,00 Euro
Haushaltsjahr 2032: 125.919,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


8. Kinder, Jugend, Schule

zu TOP 8.1
Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23241-21)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW“ zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 ff.

a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „Zweiten Ausstattungsprogramms“,

b) die bisher gültigen Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes auf eine Vollausstattung mit mobilen Endgeräten an den allgemeinbildenden Schulen auf Basis einer weitest gehenden Ausschöpfung der beiden Förderrichtlinien EU-ReAct und Digitale Ausstattungsoffensive des Landes („Zweites Ausstattungsprogramm“) anzupassen
(s. DS.-Nr.: 06580-16),

c) die Verlagerung von mobilen Endgeräten aus anderen Förderprogrammen (z.B. „Sofortausstattungsprogramm 2020“) an geförderten Schulen in nicht durch das „Zweite Ausstattungsprogramm“ geförderte Schulen,

d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen,
e) die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 16.789.375,00 Euro für den Fachbereich Schule im Haushaltsjahr 2022 und die Verwendung von überplanmäßigen Mehrerträgen in Höhe von 16.789.375,00 Euro zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Medienentwicklungsplan und zum „DigitalPakt Schule“ an den Rat der Stadt Dortmund.



zu TOP 8.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23 zur Kenntnis.


zu TOP 8.3
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2022 und Plätze in der Kindertagespflege (KTP)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23318-22)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Vorlage zur Kenntnis.




Beschluss
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt:
1. die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KiBiz ab dem 01.08.2022 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund.
2. den geplanten Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege auf insgesamt 3.266 Plätze.
3. die im Rahmen der Umstrukturierung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord entstehende Rückforderung von Investitionsfördermitteln des Landes bei der FABIDO TEK Fliederstraße 27 in Höhe von 8.667,73 Euro an das Landesjugendamt aus städtischen Mitteln zu übernehmen.


9. Soziales, Arbeit, Gesundheit, Familie

10. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 10.1
Miteinbeziehung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) in das Modellprojekt
'Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost'
Vorschlag zur TO (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23897-22)

Herr Gollnick führt aus, dass dem Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt ‚Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost‘ der am 01.02.2022 der BV-Scharnhorst zur Kenntnis gegeben wurde, zu entnehmen ist, dass ein Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerkes an zwei verschiedenen - von insgesamt drei - Arbeitskreisen teilgenommen und mitgearbeitet hat.

Die Maßnahme ‚Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost‘ sei ein Prozess, der über Jahre gehen wird und die beteiligten Gremien auch weiterhin gehört werden, so dass jedes Gremium für sich auch zukünftig die Möglichkeit hat, sich einzubringen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt den Antrag mit Mehrheit - bei einer Ja-Stimme des Herrn Barthold ab.

Die Verwaltung wird gebeten, bezüglich des Modellprojekts „Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost“ Kontakt mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk aufzunehmen, dieses ausreichend in das Modellprojekt mit einzubeziehen und eines ihrer Mitglieder zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 10.05.2022 einzuladen.

Begründung:

Das Behindertenpolitische Netzwerk der Stadt Dortmund wurde nach eigener Aussage nicht mit in das Modellprojekt „Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost“ einbezogen. Die Interessen des BPN seien dabei außen vor gelassen worden, Vorschläge seien keiner Reaktion gewürdigt worden und das Thema Barrierefreiheit sei weder ausreichend thematisiert noch zu Ende gedacht worden.


Aus diesen Gründen ist es wichtig, das BPN nun endlich ausreichend mit einzubeziehen und eines ihrer Mitglieder zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst einzuladen, damit Wünsche und Kritikpunkte aus dem Blickwinkel von Menschen mit Behinderungen näher erläutert werden können.

11. Finanzen und Liegenschaften



zu TOP 11.1
Kultur- und Vereinsförderung März 2022
Sonstige Eingabe
(Drucksache Nr.: 23898-22)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst führt eine kurze Beratungspause durch.

Die SPD-Fraktion erklärt ihren vorgelegten Antrag für geändert - wie unten aufgeführt.

Die SPD-Fraktion bittet Punkt 1) aus der Förderung vorerst herauszunehmen.
Die SDP-Fraktion beantragt für die Punkte 2- 6 eine en Bloc-Abstimmung; hierzu erfolgt keine Gegenrede.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fasst auf gemeinsamen Antrag von SPD- und CDU-Fraktion, B90/Die Grünen sowie Frau Buxmann folgenden einstimmigen Beschluss:


Nr.
Verein
Förderbetrag



1
Gartenverein Woldenmey e. V.
-zurückgestellt- (*
2
Siedlergemeinschaft Siegfried-Drupp-Straße
350,00
3
AWO DO Asseln-Husen-Kurl
2500,00
4
Gemischter Chor Scharnhorst 1974
300,00
5
Förderverein Gerne in Derne e. V.
600,00
6
Verein zur Begegnung mit der bras. Kultur e. V.
500,00

(* Die Position 1 soll aus dem Förderansatz Kleingartendaueranlagen erfolgen.

zu TOP 11.1.1
Kultur- und Vereinsförderung März 2022
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23898-22-E1)

- siehe TOP 11.1 -


zu TOP 11.2
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst für das Jahr 2022
hier: Ergänzende Finanzierung der Beleuchtung zw. Vogelsangskamp / Am Grenzgraben
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22590-21-E8)

Die Bezirksvertretung Do-Scharnhorst beschließt einstimmig, weitere 5.000,- € für die Installation einer bewegungsabhängigen Beleuchtungsanlage bereit zu stellen.

Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung vom 14.12.2021, TOP 11.2, beschlossen, 35.000,- € für eine bewegungsabhängige Beleuchtung zur Verfügung zu stellen. Laut Auskunft der Stadtverwaltung ist dieser Betrag nicht ausreichend. Um das Projekt realisieren zu können, fehlen weitere 5.000,- €, die hiermit bewilligt werden sollen.


zu TOP 11.3
Kultur- und Vereinsförderung November 2021
hier: Beschlussänderung
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 22816-21-E2)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst hebt einstimmig die damals festgeschriebene Zweckbindung der Fördermittel auf, so dass der Betrag von 6400,00 Euro - wie mit den Beteiligten beraten - für die Renovierung der Garage auf dem Gelände der Paul-Dohrmann-Schule und den Kauf eines Geräteholzhauses für die Paul-Dohrmann-Schule genutzt werden kann.


zu TOP 11.4
Grundsätze für die Förderung von Maßnahmen in Kleingartenanlagen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23892-22)

Herr Gollnick führt aus, dass eine Bearbeitung der Förderanträge aus Kleingartenanlagen analog wie im Stadtbezirk Brackel durchzuführen.

Soll heißen: Die Kleingartenvereine werden in Kürze von ihm angeschrieben mit der Bitte, grundsätzlich alle Förderanträge dem Stadtverband der Kleingärtner vorzulegen. Von dort wird der Antrag geprüft und evtl. auch mit Finanzmitteln gefördert. Nach dieser Prüfung erteilt der Stadtverband der Kleingärtner Rückmeldung an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung, die den Antrag auf die Tagesordnung platziert, so dass die Bezirksvertretung dann noch über eine weitere Förderung entscheiden kann.

- B90/Die Grünen ziehen ihren Antrag zurück -

12. Anfragen

13. Mitteilungen

zu TOP 13.1
TEK Gürtlerstraße, Gürtlerstraße 9-13 Umbaumaßnahmen U3 im Bestandsgebäude
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 17133-20-E1)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtdirektor Stüdemann vom 18.05.2020 zur Kenntnis.






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Gollnick, Bezirksbürgermeister Labenz, Mitglied der BV







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Hardt, Schriftführerin