Niederschrift

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,


öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 07.09.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Lührs
Rm Möckel
Rm Renkawitz
Rm Dr. Hetmeier i. V. für Rm Schilff
Rm Schnittker
Rm Tölch
Rm Wittkamp

CDU
sB Ermert
Rm Krause
Rm Liedschulte
Rm Spineux
Rm Buchloh i. V. für Rm Strucker
Rm Weber

B90/Die Grünen
Rm Frebel
Rm Noltemeyer
Rm Blotenberg i. V. für sB Tekin

FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen i. V. für Rm Becker
Rm Dr. Reinbold

Die Linke
Rm Konak

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Geng Seniorenbeirat

c) Verwaltung
StR Steitz, 3/Dez.
Herr Moldenhauer, StA 32
Herr Binder, StA 32
Herr Walther, StA 32
Frau Tasillo, StA 32
Herr Spaenhoff, StA 33
Herr Keune, StA 66
Herr Finger, StA 66

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 07.09.2010, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 06.07.2010


2. Beratung von Eingaben

2.1 Parksituation "In der Schmechting"
Eingabe
(Drucksache Nr.: 01397-10)


3. Anträge

3.1 Streichung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01767-10)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01767-10-E1)

3.2 Öffnungszeiten der Geschäfte im Bereich Mallinckrodtstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01564-10-E1)

3.3 Google Street-View
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01566-10-E1)

3.4 Neuer Standort für die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01828-10)

3.5 Verlegung der Flüchtlings-Unterkunft
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01845-10)

3.6 Asylbewerberheim Hacheney
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01856-10)


4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Erfahrungsbericht Winterdienst
mündlicher Bericht

4.2 Weiterentwicklung der Bürgerdienste - Neustrukturierung der Front- und Backofficebereiche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01377-10)

hierzu -> Zentralisierung von Aufgaben aus den Bezirksverwaltungsstellen
Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung
vom 01.06.2010
(Drucksache Nr.: 01251-10)

hierzu -> Zentralisierung von Aufgaben aus den Bezirksverwaltungsstellen
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung
vom 09.06.2010
(Drucksache Nr.: 01313-10)

4.3 Lokale Agenda 21 - 10. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01162-10)

4.4 Optimierung der Außendienste des Ordnungsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01503-10)




Die Sitzung wurde von dem Vorsitzenden - Rm Frebel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Monika Lührs (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Rm Noltemeyer bat darum, die den Punkt

4.2 Weiterentwicklung der Bürgerdienste – Neustrukturierung der Front- und Backofficebereiche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01251-10)

von der Tagesordnung abzusetzen.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 06.07.2010

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 06.07.2010 wurde einstimmig genehmigt.




2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Parksituation "In der Schmechting"
Eingabe
(Drucksache Nr.: 01397-10)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Anträge

zu TOP 3.1
Streichung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01767-10)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01767-10-E1) zur Kenntnis und fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden spricht sich gegen die angekündigte Streichung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld aus und fordert die CDU/FDP-Bundesregierung auf, ihre Kürzungsabsichten beim Wohngeld zu unterlassen.
Der Fachausschuss befürchtet dadurch eine weitere unsoziale Benachteiligung von Wohngeldhaushalten, die grundsätzlich nur über geringes Einkommen verfügen.
Es ist dringend zu verhindern, dass durch die Kürzungen beim Wohngeld Menschen in den Sozialleistungsbezug abgedrängt werden.

zu TOP 3.2
Öffnungszeiten der Geschäfte im Bereich Mallinckrodtstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01564-10-E1)

Rm Krause dankte der Verwaltung für die vorgelegte Stellungnahme.
Es sei jedoch wichtig, dass die Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen auch hinreichend kontrolliert würde. Dazu müsste dem Ordnungsamt ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden.

Rm Dr. Hetmeier ergänzte, dass insbesondere eine Kontrolle der Einhaltung der Ladenöffnungszeiten an der Mallinckrodtstraße notwendig sei.

StR Steitz sicherte zu, bei konkreten Hinweisen unverzüglich Kontrollen vornehmen zu lassen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Google Street-View
(Drucksache Nr.: 01566-10-E1)

StR Steitz ergänzte die Stellungnahme auf Rückfrage von Rm Noltemeyer dahingehend, dass die Frage, ob diese Art der Nutzung einer Straße den Tatbestand einer Sondernutzung erfüllt und somit zu einer Gebührenpflicht führt, derzeit noch rechtlich abgestimmt werde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.







zu TOP 3.4
Neuer Standort für die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01828-10)
zu TOP 3.5
Verlegung der Flüchtlings-Unterkunft
Vorschlag zu TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01845-10)
zu TOP 3.6
Asylbewerberheim Hacheney
Vorschlag zu TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01856-10)

Die Punkte 3.4 bis 3.6 wurden gemeinsam behandelt.

Es lagen folgende Unterlagen vor:

- Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01828-10-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01828-10-E2)

„Wie den örtlichen Medien zu entnehmen beabsichtigt die Verwaltung die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber vom Westfalendamm in die Gebäude der ehemaligen Gehörlosenschule des LWL in Hacheney ab 2011 unterzubringen.
Dort soll zudem ein Bürostandort des BAMF mit 150 Arbeitsplätzen entstehen.
Wir bitten das Ordnungsdezernat um eine schriftliche Stellungnahme in der Ausschusssitzung insbesondere zu folgenden Fragen:

1. Aus welchen Gründen hält die Verwaltung den Standort in Hacheney für geeignet? Welche Umbaumaßnahmen der ehemaligen Schulgebäude würden notwendig werden? Wie wird sich der geplante Bürostandort auf die verkehrliche Situation in Hacheney auswirken? Wie ist der Verhandlungsstand mit dem LWL?
Der Standort Hacheney ist unter folgenden Aspekten geeignet:
· Durch die vorherige Nutzung als Schul- und Internatsstandort sind die erforderlichen Innen- und Außenflächen sowie die erforderliche Infrastruktur für die Unterbringung von Verwaltungseinheiten wie auch für die angemessene Unterbringung von Asylbewerbern zu Schlaf- und Aufenthaltszwecken (Sanitär, Kantine, Freiflächen) gegeben.
· Durch die noch gegenwärtige Nutzung des Internatsstandortes sind zwar Renovierungen, aber keine umfassenden Sanierungen aufgrund langer Leerstandszeiten erforderlich.
· Die Perspektive einen gemeinsamen Bürostandort mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickeln zu können, bringt arbeitsorganisatorische Vorteile, die im Ergebnis auch die Belegungs-, Verweil- und Arbeitssituation in der Erstaufnahmeeinrichtung verbessern würde.
· Der vom LWL zum Kauf angebotene Standort kann nach erster wirtschaftlicher Prüfung von StA 23 bei einer entsprechenden Laufzeit zumindest kostenneutral als Erstaufnahmeeinrichtung-Standort genutzt werden, da die Aufwendungen des Sondervermögens für den Erwerb und die Instandsetzung der Immobilie durch entsprechende Mieteinnahmen refinanziert werden können.

Das ehemalige Schulgebäude muss im Fall einer Neunutzung als Erstaufnahmeeinrichtung nicht umgebaut werden. Die Unterbringung der Asylbewerber erfolgt in den hinter dem Schulgebäude liegenden Internatsgebäuden und die Unterbringung der Verwaltung erfolgt im dazugehörigen ehemaligen Wirtschafts- und Verwaltungsgebäude. Die Gehörlosenschule wird lediglich bei einer Standortverlagerung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Bürogebäude genutzt und umgebaut.

Gegenwärtig wird ein Verkehrsgutachten für den Standort Hacheney erstellt. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die Standortverlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung nach Hacheney - im Vergleich zum jetzigen Schulstandort mit dem vorhandenen Bus- und PKW-Verkehr - kein erhöhtes Verkehrsaufkommen zur Folge hat. Die verkehrlichen Auswirkungen einer Ansiedlung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können erst nach Vorlage des Gutachtens qualifiziert eingeschätzt werden.

Beide Vertragspartner (LWL und Stadt Dortmund) haben ihr Kaufinteresse vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen politischen Gremien signalisiert und sich dabei auch über die Konditionen geeinigt.

2. Welche Alternativstandorte hat die Verwaltung noch abgeprüft?
Aus welchem Grund kamen diese Standorte für eine Nutzung mit der EAE nicht in Frage?
Waren auch Standorte darunter, die nicht in Wohnbereichen liegen?

Die Verwaltung hat insgesamt acht Standorte geprüft, davon zwei in der Innenstadt Ost, zwei in der Innenstadt West, jeweils einen in Lütgendortmund, Aplerbeck, Hörde und Unna.
Die einzelnen Standorte kamen nicht in Frage, weil:
· die Sanierungsaufwände zu umfassend und damit zu kostenintensiv bzw. mit einem entsprechend finanziellen Risiko behaftet waren,
· nicht die benötigten Innen- und/oder Außenflächen zur Verfügung standen,
· eine entsprechende Umnutzung des Objektes als Unterbringungseinrichtung nicht möglich gewesen wäre,
· potentielle Vermieter die Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung abgelehnt haben.
Zwei Standorte liegen nicht in einem Wohngebiet.

Zu Beginn der Standortsuche wurde auch die Möglichkeit eines Neubaus im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft, ein Neubau wurde aus Kostengründen jedoch verworfen.

3. Seit wann ist dem Ordnungsdezernat bekannt, dass der derzeitige Standort am Westfalendamm zum 31.12.10 geräumt werden muss?
Wann ist der Mietvertrag mit der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft gekündigt worden?
Wie oft ist der Mietvertrag dann noch verlängert worden?
Aus welchem Grund ist es zu zeitlichen Verzögerungen gekommen?
Am 09.11.2009 hat die Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft letztendlich klar gestellt, dass eine Nutzung ab dem 01.01.2011 nicht mehr möglich ist. Den Empfang dieser Mitteilung hat Oberbürgermeister Ullrich Sierau gegenüber der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft im Dezember 2009 bestätigt.

Der Mietvertrag ist im Rahmen oben genannter Mitteilung letztmalig verlängert worden und zwar vom erstmals vorgesehenen Mietende 30.06.2010 bis zum derzeit vorgesehenen Mietende 31.12.2010.
Der ursprüngliche Mietvertrag war befristet und hat sich mehrfach automatisch, das heißt durch Nicht-Aussprache einer Kündigung, verlängert. Bis dann Ende 2009 klargestellt wurde, dass eine Verlängerung über 2010 hinaus nicht in Frage kommt.



4. Am Standort Hacheney würde nicht nur die EAE untergebracht.
Die Verwaltung beabsichtigt zudem, dort ein Bürogebäude für rund 150 Beschäftigte des BAMF anzubieten.
Aus welchen Bereichen werden diese bestehenden Arbeitsplätze zusammen gezogen? Handelt es sich dabei um neue Arbeitsplätze?

Am Standort Hacheney soll erst mal die Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden. In einem zweiten Schritt besteht die Möglichkeit zwei Referate (M 20 (Asyl) und 431 (Dublin-Verfahren)) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dort anzusiedeln. Diese haben gegenwärtig noch ihren Sitz in Dortmund-Huckarde. Zudem wird von der Stadt Dortmund und dem Land NRW gewünscht, dass das BAMF weitere Anhörerstellen in Dortmund ansiedelt.

5. Der Standort am Westfalendamm bietet rund 350 Aufnahmeplätze?
Wie haben sich die Fallzahlen in den letzten Monaten entwickelt?
Bietet der Standort Hacheney auch für die Zukunft ausreichende Kapazitäten?
Gibt es Planungen, dass die rund 150 der Stadt Dortmund zugewiesenen Asybewerber ganz kurzfristig schon den Standort am Westfalendamm verlassen sollen, um aktuell gestiegene Platzanforderungen der EAE zu bedienen?

Die Erstaufnahmeeinrichtung hat nach Vereinbarung mit Land Nordrhein-Westfalen eine durchschnittliche Belegungskapazität von 250 Plätzen.

Am Standort Hacheney wird mit dem Land über eine Kapazitätsanpassung von 300 Plätzen verhandelt, die im Durchschnitt nicht überstiegen werden darf.

Vor dem Hintergrund langsam aber stetig steigender Flüchtlingszahlen muss über eine Kapazitätsausweitung nachgedacht werden. Dies soll aber nicht am Standort Hacheney geschehen.

Ein kurzfristiger Umzug der Dortmund zugewiesenen Asylbewerber ist nicht geplant.
6. Wie ist der Verhandlungsstand mit dem Innenministerium NRW?
Welche Kosten für einen neuen Standort der EAE werden vom Land getragen?
Für wie lange beabsichtigt die Verwaltung den Betrieb der EAE zu gewährleisten? Die Stadt Dortmund hat sich gegenüber dem Land verpflichtet, die Erstaufnahme landesweit in Dortmund bis 2017 zu betreiben.
Welche Pflichten ergeben sich daraus für die Stadt Dortmund insbesondere für die Standortauswahl?

Dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) ist bekannt, dass die Stadt Dortmund auf eine Beauftragung von mindestens zehn Jahren Laufzeit besteht, damit sich Investitionen lohnen.
Die Erstaufnahmeeinrichtung ist Teil der ZAB und wird daher – wie die ZAB insgesamt – zu 100% vom Land NRW refinanziert. Mit dem Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung wird auch die Refinanzierung von rd. 50 Arbeitsplätzen bei StA 32 mit einer entsprechend anteiligen Finanzierung des Overheads von StA 32 gesichert.
7. Wie gestaltet sich das weitere Verfahren zeitlich und organisatorisch?
Ist der Räumungszeitplan bis zum 31.12.10 auch zu halten, wenn die Verhandlungen mit dem LWL kurzfristig erfolgreich abgeschlossen werden können?
Hat das Ordnungsdezernat ein Übergangszenario bzw. eine Zwischenlösung geplant? Wie geht die Verwaltung weiter vor, wenn die Verhandlungen zum Standort Hacheney scheitern?

Der LWL hat die Räumung bis Dezember 2010 zugesagt, weshalb auch der Umzug zum Jahreswechsel ansteht. Bis dahin ist der Ankauf des Geländes und die Vereinbarung mit dem Land abzuschließen. Ein Übergangsszenario erscheint derzeit nicht erforderlich. Die Verhandlungen sind mit dem LWL wie oben dargestellt abgeschlossen, sollte es nicht zum Ankauf kommen, wäre dem Land mitzuteilen, dass in Dortmund vorerst keine Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung steht.

8. Wie beabsichtigt die Verwaltung die Akzeptanz der Flüchtlinge am Standort Hacheney sicher zu stellen?
Wurden die Anwohner oder die Siedlergemeinschaft informiert?
Wurden die Anwohner in die Gesprächstermine auf Bezirksvertretungsebene oder bei Ortsbegehungen einbezogen?
Wie werden die Anwohner in Hacheney informiert und in die geplante Standortverlagerung einbezogen?

Die Bereitschaft des LWL zum Verkauf der Liegenschaft ergab sich wenige Wochen vor den Sommerferien. Danach wurde unverzüglich mit dem Bezirksbürgermeister in Hörde Kontakt aufgenommen. In den Sommerferien wurden in einem zweiten Termin Vertreter der Fraktionen der BV Hörde sowie die örtlichen Ratsvertreter der großen Fraktionen über die Pläne der Verwaltung informiert. In diesem Termin vertagte man sich und vereinbarte eine Besichtigung des Geländes. Zu dieser Besichtigung am 03.09.2010 kamen weitere Ratvertreter hinzu.
Selbstverständlich wird es auch nach der Befassung der politischen Gremien mit der Standortverlagerung sowie dem möglichen Vertragsabschluss mit dem LWL eine entsprechende Anwohnerinformation durch die Verwaltung geben (bspw. in Form einer Bürgerversammlung). Ein fester Ansprechpartner wird in der Verwaltung ebenfalls zur Beantwortung von Nachfragen seitens der Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung stehen.“
- Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01828-10-E3)

„1.) Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
begrüßt und unterstützt die Pläne der Verwaltung, die Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen in das Gebäude der ehemaligen Gehörlosenschule nach Hacheney zu verlegen.
Positiv ist insbesondere, dass die Möglichkeiten des neuen Standorts den betroffenen Menschen eine eindeutige Verbesserung gegenüber der bisherigen Unterkunft am Westfalendamm bieten.

2.) Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, umgehend eine Veranstaltung für die
AnwohnerIhnnen in Hacheney durchzuführen, um über die Arbeit der Einrichtung zu informieren und Fragen zu klären.

3.) Der Ausschuss fordert die Veraltung darüber hinausgehend auf, umgehend einen
Runden Tisch vor Ort mit allen Beteiligten, AnwohnerInnen, Vereinen, Verbänden, Kirchengemeinden etc. zu organisieren, der die Verlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung kontinuierlich begleitet. Die Erfahrungen des damaligen Runden Tisches in Aplerbeck zur Erstaufnahmeeinrichtung am Westfalendamm sind zu berücksichtigen.

4.) Der Ausschuss fordert das Land auf, die Erstattung der Kosten für die
Erstaufnahmeeinrichtung an der tatsächlichen Zahl der dort untergebrachten Menschen auszurichten.

Begründung:
Seit 1999 betreibt das Land NRW in Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund die Erstaufnahme von AsylbewerberInnen in den Gebäuden des ehemaligen Kasernengeländes am Westfalendamm.
Die Vereinbarungen zwischen Land und Stadt beinhalteten gleichzeitig eine reduzierte
Aufnahme der Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge für die kommunalen Übergangseinrichtungen.
Der Vertrag mit der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft zur Nutzung der Gebäude am Westfalendamm läuft am 31.12. dieses Jahres aus.
Im Gegensatz zur zentralisierten Erstaufnahmeeinrichtung am Westfalendamm können die betroffenen Menschen in der ehemaligen Gehörlosenschule in Hacheney dezentral in mehreren Wohnhäusern des ehemaligen Internats untergebracht werden. Dies bedeutet eine erhebliche Entzerrung der sozialen Situation. Die räumlichen Möglichkeiten bieten gleichzeitig eine Verbesserung der sanitären Versorgung. Auch die gute Verkehranbindung sowie die größere Außenfläche sprechen für den neuen Standort.
Um vorhandene Bedenken vor Ort aufzugreifen und die Arbeit der Einrichtung zu Beginn zu begleiten, kann ein Runder Tisch aller Beteiligten hilfreich sein. Das haben die Erfahrungen des Runden Tisches in Aplerbeck zu Beginn der Erstaufnahme am Westfalendamm gezeigt.
Die Erstattung der Kosten für die Erstaufnahmeeinrichtung wird zurzeit vom Land nur pauschalisiert gezahlt. Notwendig ist stattdessen eine Erstattung, die die tatsächliche Zahl der aufgenommenen Menschen berücksichtigt.
Zusätzlich zur Verlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ist in den zuständigen Gremien eine Entscheidung über die Zukunft der zurzeit ebenfalls am Westfalendamm untergebrachten kommunalen Flüchtlingsunterkunft zu treffen.“

- Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01845-10-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01845-10-E2)

„Wie den örtlichen Medien zu entnehmen war, muss die Erstaufnahmeeinrichtung und kommunale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge und asylbegehrende Ausländer, die sich seit Jahren am Westfalendamm befindet, bis zum Jahresende verlegt werden, da der Mietvertrag zum 31.12.2010 ausläuft. Als möglicher neuer Standort für die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber ist die ehemalige Gehörlosenschule des LWL in Dortmund-Hacheney genannt worden.
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hatte erst aus der Berichterstattungen in den örtlichen Medien von dieser Situation erfahren.
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden möchte in der Sitzung am 07.09.2010 eine detaillierte Stellungnahme des Ordnungsdezernates zu folgenden Fragen:

1. Seit wann war dem Ordnungsdezernat bekannt, dass die Erstaufnahmeeinrichtung
am Westfalendamm zum 31.12.2010 geräumt werden muss bzw. seit wann war bekannt, dass der Mietvertrag ausläuft? Wie oft ist der Mietvertrag mit der Stadtkrone
Ost Entwicklungsgesellschaft verlängert worden? Warum ist dieser verlängert worden?
Am 09.11.2009 hat die Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft letztendlich klar gestellt, dass eine Nutzung ab dem 01.01.2011 nicht mehr möglich ist. Den Empfang dieser Mitteilung hat Oberbürgermeister Sierau gegenüber der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft im Dezember 2009 bestätigt.

Der Mietvertrag ist im Rahmen oben genannter Mitteilung letztmalig verlängert worden und zwar vom erstmals vorgesehenen Mietende 30.06.2010 bis zum derzeit vorgesehenen Mietende 31.12.2010.

Der ursprüngliche Mietvertrag war befristet und hat sich mehrfach automatisch, das heißt durch Nicht-Aussprache einer Kündigung, verlängert. Bis dann Ende 2009 klargestellt wurde, dass eine Verlängerung über 2010 hinaus nicht in Frage kommt.
Die vorangegangenen Verlängerungen des Mietvertrages entsprechen den regulären Verlängerungen im Rahmen befristeter Mietverhältnisse.
2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Ordnungsamtes unternommen, um einen
geeigneten neuen Standort für die EAE zu finden? Wann wurde mit diesen Maßnahmen begonnen?
Nachdem feststand, dass der Standort Westfalendamm Ende 2010 aufgegeben werden muss, hat das Ordnungsamt Ende 2009/Anfang 2010 unverzüglich begonnen Alternativstandorte zu recherchieren und bei geeignet erscheinenden Immobilien Besichtigungen durchgeführt. Die Planungs- und Bauverwaltung wurde bei der Suche sowie der Bewertung der Grundstücke und Immobilien entsprechend einbezogen. Weiterhin wurde Kontakt zur Bundes- und Landesimmobilienverwaltung aufgenommen, um auch deren Bestände auf geeignete Gelände oder geeignete Objekte hin zu überprüfen. Insgesamt wurden acht Objekte überprüft, wobei sich letztlich nur der Standort Hacheney nach aufwändiger Baubegutachtung und Wirtschaftlichkeitsberechung als machbar herausgestellt hat.

3. Gab es neben der ehemaligen Gehörlosenschule des LWL weitere Alternativstandorte, die geprüft wurden? Wenn ja, welche waren diese? Warum kamen diese nicht in Frage? Kommen noch andere Standorte in Frage?

Die Verwaltung hat insgesamt acht Standorte geprüft, davon zwei in der Innenstadt Ost, zwei in der Innenstadt West, jeweils einen in Lütgendortmund, Aplerbeck, Hörde und Unna.

Die einzelnen Standorte kamen nicht in Frage, weil:
· die Sanierungsaufwände zu umfassend und damit zu kostenintensiv bzw. mit einem entsprechend finanziellen Risiko behaftet waren,
· nicht die benötigten Innen- und/oder Außenflächen zur Verfügung standen,
· eine entsprechende Umnutzung des Objektes als Unterbringungseinrichtung nicht möglich gewesen wäre,
· potentielle Vermieter die Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung abgelehnt haben.
Zu Beginn der Standortsuche wurde auch die Möglichkeit eines Neubaus im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft, ein Neubau wurde aus Kostengründen jedoch verworfen.
4. Ist der Standort Hacheney so ausgestattet, dass er auch im Falle eines größeren
Zustroms an Asylbewerbern ausreichend Platz bietet?
Vor dem Hintergrund langsam aber stetig steigender Flüchtlingszahlen muss über eine Kapazitätsausweitung nachgedacht werden. Dies soll aber nicht am Standort Hacheney geschehen.

5. Die ehemalige Gehörlosenschule muss im Falle einer Neunutzung als Erstaufnahmeeinrichtung entsprechend umgebaut werden. Wäre eine Nutzung der Einrichtung in Hacheney zum 01.01.2011 überhaupt möglich? Sollte dies nicht der Fall sein – wie stellt sich das Ordnungsdezernat eine Übergangslösung vor?
Die Gehörlosenschule muss im Fall einer Neunutzung als Erstaufnahmeeinrichtung nicht umgebaut werden. Die Unterbringung der Asylbewerber erfolgt in den hinter dem Schulgebäude liegenden Internatsgebäuden und die Unterbringung der Verwaltung erfolgt im dazugehörigen ehemaligen Wirtschafts- und Verwaltungsgebäude. Die Gehörlosenschule wird lediglich bei einer Standortverlagerung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Bürogebäude umgebaut.

Der LWL hat die Räumung bis Dezember 2010 zugesagt, weshalb auch der Umzug zum Jahreswechsel ansteht. Bis dahin ist der Ankauf des Geländes und die Vereinbarung mit dem Land anzuschließen. Ein Übergangsszenario erscheint derzeit nicht erforderlich.
6. Wer übernimmt die Kosten für den Umbau der Einrichtung? Wie hoch belaufen sich diese?
Die Kosten für den Umbau der Gehörlosenschule zum Bürostandort für das BAMF werden durch die vom BAMF einzunehmende Miete bei einer Mietlaufzeit von zehn Jahren refinanziert.

7. Mit welchem verkehrlichen Aufkommen würde im Falle einer Verlagerung nach Hacheney gerechnet? Sind die Voraussetzungen für eine ausreichende Zuwegung
gegeben?
Gegenwärtig wird ein Verkehrsgutachten für den Standort Hacheney erstellt. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die Standortverlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung nach Hacheney - im Vergleich zum jetzigen Schulstandort mit dem vorhandenen Bus- und PKW-Verkehr - kein erhöhtes Verkehrsaufkommen zur Folge hat. Die verkehrlichen Auswirkungen einer Ansiedlung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können erst nach Vorlage des Gutachtens qualifiziert eingeschätzt werden.

8. Inwieweit sind die Bürgerinnen und Bürger in Hacheney über die mögliche Neunutzung der ehemaligen Gehörlosenschule informiert worden?
Die Bereitschaft des LWL zum Verkauf der Liegenschaft ergab sich wenige Wochen vor den Sommerferien. Danach wurde unverzüglich mit dem Bezirksbürgermeister in Hörde Kontakt aufgenommen. In den Sommerferien wurden in einem zweiten Termin Vertreter der Fraktionen der BV Hörde sowie die örtlichen Ratsvertreter der großen Fraktionen über die Pläne der Verwaltung informiert. In diesem Termin vertagte man sich und vereinbarte eine Besichtigung des Geländes. Zu dieser Besichtigung am 03.09.2010 kamen weitere Ratvertreter hinzu.

9. Welche Konzepte liegen derzeit vor, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort eine Neunutzung des Standortes als EAE akzeptieren?“
Nach der Befassung der politischen Gremien mit der Standortverlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung sowie dem möglichen Vertragsabschluss mit dem LWL wird es eine entsprechende Bürgerversammlung durch die Verwaltung geben. Es ist ebenfalls vorgesehen einen festen Ansprechpartner in der Verwaltung zur Beantwortung von Nachfragen seitens der Anwohnerinnen und Anwohner zu benennen.“

- Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01856-10-E1)

„Angesichts der Diskussion um die bis zum Jahresende wegen Standortschließung notwendige Verlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber vom Westfalendamm in das Gebäude der ehemaligen LWL Gehörlosenschule in Hacheney, bitten wir die Verwaltung im Rahmen eines Sachstandberichts insbesondere zu folgenden Fragen
schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welchem Ziel – kurzfristige Unterbringung von Asylbewerbern vs. permanente
Unterbringung - dient der von der Verwaltung anvisierte Standort in Hacheney
und welche Kapazitäten sind geplant?
2. Von welchen Aufenthaltsdauern der Asylbewerber ist dort durchschnittlich auszugehen?
3. Sofern in Hacheney lediglich eine kurzfristige Unterbringung von Asylbewerbern
geplant ist, welche Standortalternativen bestehen aus Sicht der Verwaltung in
Dortmund für eine permanente Unterbringung von Asylbewerbern? Wie weit
sind die diesbezüglichen Planungen?


Die Stellungnahme zu den Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste wird dem Ausschuss zur nächsten Sitzung schriftlich vorgelegt.

Rm Goosmann bezeichnete eine Beschlussfassung zum Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als verfrüht, weil man von dem Vorschlag der Verwaltung, die Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney einzurichten, überrascht worden sei und fraktionsintern noch nicht abschließend beraten habe. Der Einrichtung eines Runden Tisches hingegen stehe man durchaus positiv gegenüber.

Er äußerte sich aber kritisch, dass, obwohl bereits seit geraumer Zeit bekannt gewesen sei, dass die jetzigen Einrichtungen vom Westfalendamm bis Ende des Jahres verlegt werden müssen, der Vorschlag der Verwaltung während der Sommerpause vorgelegt wurde und eine kurzfristige Entscheidung des Rates der Stadt erwartet werde.

Rm Krause wies darauf hin, dass die Sicherheit sowohl der Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung als auch der Anwohner einen wichtigen Aspekt darstelle und entsprechende Berücksichtigung finden müsse.

Auch Rm Dr. Reinbold begrüßte es, wenn man die Erfahrungen aus Aplerbeck, als die Einrichtung seinerzeit dort errichtet wurde, einfließen können.

Rm Noltemeyer stellte dar, dass der umfangreiche Planungsprozess kurzfristig, auch untere Beteiligung der örtlichen Politik, umgesetzt wurde und nun noch die Einbindung der Anwohner erfolgen soll, um subjektive Ängste zu minimieren.

StR Steitz erläuterte, dass neben der Erstaufnahmeeinrichtung auch eine Unterkunft für die der Stadt Dortmund zugewiesenen Asylanten gesucht werden müsse. Dies solle voraussichtlich jedoch nicht ebenfalls in Hacheney erfolgen. Die Verantwortung für diesen Personenkreis liege auch bei der Sozialverwaltung.

Auf Rückfrage von Rm Konak merkte StR Steitz an, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in einem separaten Clearingverfahren betreut werden.

Er wies darauf hin, dass eine Beschlussfassung zu Punkt des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entbehrlich sei, weil die Finanzierung zu 100 % durch das Land erfolgt.

Nach ausführlicher Diskussion fasst der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorgelegten Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Punkt 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gilt als eingebracht und wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgerufen.

In Bezug auf die Punkte 2 und 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen die Mitglieder des Ausschusses einstimmig, der Bezirksvertretung Hörde gegenüber anzuregen, diese Punkte in ihrer eigenen Zuständigkeit zu beschließen.




4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1

Erfahrungsbericht Winterdienst

Herr Walther berichtete anhand eines Folienvortrages, welcher der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, über die Winterwartung/Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen in der Stadt Dortmund.

Die Winterwartung für Radwege hingegen sei nicht auf für Anlieger übertragen worden, sondern liege in der Verantwortung der Stadt Dortmund.

Rm Blotenberg bezeichnete es als den richtigen Weg, präventiv über die Räum- und Streupflicht zu informieren, statt sofort Sanktionen einzuleiten.

Herr Finger wies auf Rückfrage von Rm Tölch darauf hin, dass der Winterdienst vor städtischen Gebäuden vom Tiefbauamt der Stadt wahrgenommen wird. Diese arbeiten nach einer rechtlich abgesicherten Prioritätenliste, was dazu führen kann, dass der Gehweg vor einem städtischen Kindergarten erst um 16:00 Uhr geräumt ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Weiterentwicklung der Bürgerdienste - Neustrukturierung der Front- und Backofficebereiche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01377-10)

Die Vorlage wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 4.3
Lokale Agenda 21 - 10. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01162-10)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Optimierung der Außendienste des Ordnungsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01503-10)

Rm Goosmann bat darum, vor der Übernahme in den Regelbetrieb eine Auswertung des Projektes vorgelegt zu bekommen.

Der ABöAB nimmt den als Anlage beigefügten Bericht zum Projekt des Ordnungsamtes „Optimierung der Außendienste des Ordnungsamtes zur Steigerung der Präsenz in den Stadtbezirken“ zur Kenntnis:
1. In der Zeit vom 01.09. – 30.11.2010 führt das Ordnungsamt einen Pilotversuch zur Erprobung des Modells durch. Anschließend werden die Erkenntnisse ausgewertet.
2. Bei Bewährung dieses Modells wird es zum 01.01.2011 in den Regelbetrieb übernommen.
3. Die näher beschriebenen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zum Gelingen werden dem Fachbereich 32 bereit gestellt.







Frebel Lührs Korbmacher
Vorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin

Anlage zu TOP 4.1

(See attached file: Winterwartung, Bilanz 2009_2010.pdf)