Niederschrift (öffentlich)
über die 27. Sitzung des Schulausschusses
am 16.05.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
3. Verwaltung
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Thomas Renzel (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Gernot Willeke (FB 40)
Michaela Passon (FB 40)
Martin Depenbrock (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
4. Schulaufsicht
Anja Kästner
5. Gäste
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Frau Langenau (ISB)
Herr Koch (Grünbau)
Frau Freudenberger (Mentor Lesepaten)
6. Abwesend:
Rm Heike Gottwald (SPD)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Uta Doyscher-Lutz
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Holger Nolte
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 27. Sitzung des Schulausschusses,
am 16.05.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Schulausschusses am 22.11.2017
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Schulausschusses am 24.01.2018
1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Schulausschusses am 07.03.2018
- wird nachversandt -
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)
2.2 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 10489-18)
2.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)
2.4 Projekt "Sprachbrücken - Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen" - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10689-18)
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Schulsozialarbeit - Entfristung, Verträge
Mdl. Bericht
3.2 Mentoring Lesepaten
Mdl. Bericht
3.3 Errichtung eines neuen Bildungsgangs "Kauffrau/Kaufmann im E-Commerce" am Karl-Schiller-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10667-18)
3.4 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10816-18)
3.5 Sachstandsbericht zur Digitalisierung der Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10920-18)
3.6 Brechtener Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10168-18-E1)
3.7 Sportunterricht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10310-18-E2)
3.8 Adolf-Schulte-Schule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10117-18-E1)
3.9 Anmeldezahlen der Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10309-18-E2)
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 10155-18)
5.2 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Schreiben des OB vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17-E1)
6. Anträge / Anfragen
6.1 Arbeits- und Kommunikationsplattform "Logineo"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10969-18)
6.2 Schulraumbedarfe
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10971-18)
6.3 Kulturelle Stabilität bewahren – Pflicht zur religiösen Toleranz einfordern!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10687-18)
11.04.2018: Stellungnahme zur nächsten Sitzung Juni? Fä
6.4 Gewalt an Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10993-18)
1. Regularien
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Buchloh benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der/Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Mitglieder folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden,
TOP 3.1 Schulsozialarbeit – Entfristung und Verträge
Mdl. Bericht
sowie
TOP 3.2 Mentoring Lesepaten
Mdl. Bericht
vorzuziehen und nach den Regularien zu behandeln.
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Schulausschusses am 22.11.2017
Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Schulausschusses am 22.11.2017 wurde einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Schulausschusses am 24.01.2018
Frau Löffler bat um folgende Änderung zu TOP 3.5, S. 15, Absatz 5:
„Frau Löffler sprach das Verfahren der Wortmeldungen bei der Behandlung von Stellungnahmen der Verwaltung an. Sie sei der Meinung, dass die beratenden Mitglieder kein Rederecht hätten. Sie stellte die Frage, inwieweit die beratenden Mitglieder Rederecht haben.“
Frau Dr. Goll bat um Korrektur des letzten Satzes unter TOP 3.4 S. 13, Absatz 4 wie folgt:
„Herr Barrenbrügge erklärte, vieles sei bereits gesagt worden, ein Großteil der Zuständigkeit liege beim Land. Er dem Antrag stehe ablehnend gegenüber. Er stehe dem Antrag ablehnend gegenüber.“
Ihre Frage nach dem von Frau Raddatz-Nowack angekündigten Bericht zu TOP 3.5 Schulsozialarbeit beantwortete Frau Schneckenburger damit, dass dieser in Arbeit sei und in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werde.
Die Niederschrift über die 25. Sitzung des Schulausschusses am 24.01.2018 wurde mit diesen Änderungen einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Schulausschusses am 07.03.2018
Die Niederschrift über die 26. Sitzung des Schulausschusses am 07.03.2018 wurde einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion „Die Linke & Piraten“) genehmigt.
zu TOP 3.1
Schulsozialarbeit - Entfristung, Verträge
Mdl. Bericht
Frau Langenau und Herr Koch stellten eine Präsentation zur Schulsozialarbeit und der Entfristung von Verträgen bei ISB und Grünbau vor (wird der Niederschrift beigefügt) und antworteten kurz auf anstehende Fragen.
Der Schulausschuss nahm die mündliche Berichterstattung dankend zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Mentoring Lesepaten
Mdl. Bericht
Frau Freudenberger (Mentor Dortmund e. V. - Die Leselernhelfer) stellte den Verein anhand einer Präsentation vor (wird der Niederschrift beigefügt).
Der Schulausschuss äußerte Zustimmung zur Arbeit des Vereins und nahm die Präsentation dankend zur Kenntnis.
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 2.1
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 7. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt 467.000,00 € sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen i. H. v. 659.440,00 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme Ehem. Sozialakademie, Hohe Str. 141, Brandschutzsanierung, Brandschutzrückstellung 467.000 € und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen dieAbweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahme zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 10489-18)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10489-18)
Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10489-18)
Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018 vor:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung erst dann Maßnahmen für die
Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein
Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
mit vorgenannter Ergänzung, folgendes zu beschließen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den
Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die
Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur
Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der
Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022
und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung
befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die
Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.“
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018 vor:
„Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die Anlage 2 der Vorlage, wo seiner Meinung nach eine
Zuordnung bezüglich des Punktes, Kerschensteiner-GS/ Huckarde nicht zutreffend sei und bittet insofern um Aufklärung.
Herr Weber teilt hierzu mit, dass auch er vermute, dass hier der Bezirk falsch zugeordnet wurde. Da er aber an der Erstellung dieser Vorlage nicht mitgewirkt habe, werde er diese Frage mitnehmen und im Nachgang schriftlich beantworten.
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung
von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den
Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung
bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der
Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und
nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen
Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die
Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen
zur Kenntnis.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird darum gebeten, erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.“
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018 vor:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018 vor: s. wie vor
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschuss es für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor: s. wie vor
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den o.g. Beschluss des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen zu fassen.“
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)
Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 31.01.2018 zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Projekt "Sprachbrücken - Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen" - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10689-18)
Frau Landgraf stellte die Frage, warum nur 90 % der Eltern hospitieren dürften. Nach vorheriger Anmeldung gebe es für alle Eltern die Möglichkeit dazu.
Herr Hagedorn sagte die Überprüfung der Textstelle zu.
Hinweis: Die Verwaltung teilte folgendes mit: Die Textstelle befindet sich in der Zusammenfassung der Ergebnisse der ersten Befragung durch die wissenschaftliche Begleitung. Die Befragung richtete sich an die Lehrkräfte und frühpädagogische Fachkräfte in den beteiligten Kitas und Grundschulen.
Eine der Fragen lautete:
Haben Eltern bei Ihnen in der Einrichtung die Möglichkeit, zu hospitieren?
Diese wurde wie folgt beantwortet:
Institution | ja, jederzeit | ja, zu bestimmten Zeiten | in besonderen Fällen nach Absprache | keine Angabe |
Kita | 58,3% | 22,2% | 13,9% | 5,6% |
Grundschule | 58,3% | 33,3% | 8,3% | 0,0% |
Frau Plieth bat um Antwort auf die Frage, was nach Ablauf des Projektes passiere.
Herr Hagedorn erklärte, dass nach Abschluss des Projektes eine Auswertung vorgenommen und versucht werde, diese auf die gesamte Stadt zu übertragen. Es gebe zu dem Thema eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe der beteiligten Ämter, die Einzelmaßnahmen zur Sprachförderung werden durch Mia-Do-Ki organisiert. Nach Ende des Modellzeitraums werde geprüft, was noch gefördert werden kann.
Der oben genannte Sachstandsbericht wird durch den Schulausschuss zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt auf dieser Grundlage den Prozess weiterzuführen.
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 3.1
Schulsozialarbeit - Entfristung, Verträge
Der TOP wurde nach den Regularien behandelt.
zu TOP 3.2
Mentoring Lesepaten
Der TOP wurde nach den Regularien behandelt.
zu TOP 3.3
Errichtung eines neuen Bildungsgangs "Kauffrau/Kaufmann im E-Commerce" am Karl-Schiller-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10667-18)
Frau Dr. Goll bemängelte den späten Zeitpunkt der Vorlage, da die Anmeldungen zu dem Bildungsgang bereits durchgeführt worden seien.
Frau Schneckenburger erklärte, dass die zeitlichen Abläufe nicht allein von der Dortmunder Verwaltung abhängig waren. Aus diesem Grund habe es leider diese Verzögerung gegeben.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß §81 Abs. 2 in Verbindung mit §22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung eines Bildungsgangs „Kauffrau/Kaufmann im E-Commerce“ am Karl-Schiller-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/19.
zu TOP 3.4
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10816-18)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10816-18-E1)
Frau Dr. Goll äußerte Kritik am vorgezogenen Anmeldeverfahren zu Gesamtschulen, das einen Anmeldeüberhang erzeuge. Auch hier ginge es den Eltern um spezifische Schulen und nicht um die Anmeldung in der Schulform. Diese Situation gelte auch für andere Schulen anderer Schulformen.
Ihrer Meinung nach fehle auf S. 5, Absatz 1, im Text der Zusatz „noch“: … Der durch die Rückkehr zum Abitur in neun Jahren (G9) vermutete Anmelderückgang bei den Gesamtschulen ist so noch nicht eingetreten.
Die Formulierung auf S.4 im vorletzten Absatz – Anmeldungen erfolgen verstärkt an Schulformen, die direkt zum Abitur führen – lasse sich durch die angegebenen Prozentzahlen nicht unterstützen. Nur die Gymnasien lägen mit 36,7 % vorne, zwischen Gesamt- und Realschulzahlen bestehe jedoch kaum ein Unterschied. Die Nutzung des Plurals „Schulformen, die direkt zum Abitur führen“ werte die Zahlen der Realschule ab.
Sie fragte nach, warum in der Tabelle S. 4 der Wert des vorgezogenen Anmeldeverfahrens bei den Gesamtschulen nicht mit berechnet werde.
Herr Willeke führte dazu aus, dass es sich nur um eine Information handele, deren Wert nicht in die Gesamtzahl einfließe.
Frau Plieth merkte an, dass in den kommenden Jahren ein erhöhter Bedarf an Plätzen an Gesamtschulen und Gymnasien bestehe. Daraus ergäben sich auch erhöhte Schulraumbedarfe. Sind diese erst nach Wiedereinführung des G9 an Gymnasien hoch oder müsse auch für die Zwischenzeit Raum zur Verfügung gestellt werden?
Sie bat um Vorlage der Schulentwicklungsplanung in einer der kommenden Sitzungen.
Herr Willeke bestätigte die steigenden Schülerzahlen. Es sei gelungen, durch die Einrichtung zusätzlicher Eingangsklassen die Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Schulen unterzubringen. Die räumlichen Kapazitäten waren noch vorhanden. Die erwarteten steigenden Schülerzahlen werden in einer strukturierten Schulentwicklungsplanung mit externer Begleitung betrachtet. Ein möglicher zusätzlicher Raumbedarf in den kommenden zwei Jahren müsse dann ggfs. mit mobilen Raumeinheiten gedeckt werden.
Herr Klösel regte an, die Tabelle auf S. 4 lesbarer anzulegen.
Herr Dingerdissen dankte für die Vorlage. Eine Erklärung der auffallend veränderten Anmeldezahlen der Marie-Reinders-Realschule und der Johann-Gutenberg-Realschule konnte die Verwaltung nicht geben.
Frau Löffler fragte nach Zahlen zum Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach der Differenzierungsphase. Dann würden sich ja auch Verschiebungen ergeben.
Frau Altundal-Köse verwies darauf, dass es sich bei der Vorlage um das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen handele. Zu Zahlen nach der Differenzierungsphase müsse dann eine gesonderte Vorlage geben.
Frau Schneckenburger führte dazu aus, dass diese gewünschten Zahlen mit der Schulaufsicht abgeklärt werden müssten.
Frau Starr wies in Bezug auf Herrn Dingerdissens Frage darauf hin, dass Eltern sich immer häufiger nach dem Profil und weiteren Angeboten einer Schule entscheiden würden.
Des Weiteren äußerte sie den Wunsch nach dezentralen Beratungsstellen für Eltern, bevor diese eine Schulwahl treffen.
Frau Dr. Goll befürwortete ebenfalls den Wunsch, Schülerzahlen nach der Differenzierungsstufe zu bekommen. Die Bezirksregierung Arnsberg müsse überzeugt werden, dass diese Zahlen für die weitere Raumplanung nötig sind.
Frau Kästner wies darauf hin, dass die Elternberatungen in Klasse intensiv und verantwortungsvoll durch die Grundschulen durchgeführt werden. Letztendlich sei jedoch der Elternwunsch entscheidend, der nicht immer mit der Empfehlung der Grundschule übereinstimme.
Der Schulausschuss nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… zum Sachstandsbericht „Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund“ bittet die CDU-Fraktion um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1) Aus welchem Jahr stammt der Ratsbeschluss, der die Zügigkeiten der weiterführenden Schulen in Dortmund festlegt?
2) An welchen weiterführenden Schulen Dortmunds wurden in den letzten 3 Jahren Eingangslassen genehmigt, die oberhalb der vom Rat der Stadt Dortmund festgelegten Zügigkeit liegen?
3) An welchen weiterführenden Schulen Dortmunds wurden in den letzten 3 Jahren weniger Eingangslassen eingerichtet als eigentlich durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund festgelegt?
4) Wäre es aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll und angebracht aufgrund der Erfahrungen die Ratsbeschlüsse zu aktualisieren und entsprechend der aktuellen Entwicklungen andere Zügigkeiten festzulegen?“
Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zur Digitalisierung der Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10920-18)
Frau Schneckenburger erklärte, dass eng mit der Bezirksregierung und dem Land NRW zusammen gearbeitet werde, um die technische Infrastruktur gewinnbringend im Unterricht einsetzen können. Dortmund habe einen fortgeschriebenen Medienentwicklungsplan und sei damit im Thema weit voran geschritten. Berichterstattungen dazu sollen dem Schulausschuss vorgelegt werden. Es werden mit der Zunahme technischer Unterstützung in Schulen
neue Aufgaben auf den Schulträger zukommen. Dahingehend müsse noch vieles geklärt und berücksichtigt werden, es handele sich um einen langen fortlaufenden Prozess, bei dem die sogen. inneren und äußeren Schulentwicklungen teilweise zu verschwimmen drohen. Klar abgegrenzt sei allerdings die Aufgabe der Stadt Dortmund, die Verwaltung der Schule sicher zu stellen. Die unterrichtliche Vorbereitung des Lehrpersonals zu Hause sicherzustellen, sei Sache des Landes.
Herr Klösel äußerte den Wunsch nach einer Initiative des Ausschusses an die Landesregierung, ihre Aufgaben zu erfüllen und eine sinnvolle Medienentwicklung zu ermöglichen.
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Digitalisierung der Dortmunder Schulen zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Brechtener Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10168-18-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1.) Wie weit sind sie Planungen zum Erweiterungsbau an der Evinger Straße gediehen?
(Bitte beim Sachstandsbericht auch die anstehenden Schritte und Zeitperspektiven
skizzieren.)
Die Planungen für die Baumaßnahme am Schulstandort Evinger Straße 600 sind aufgenommen. In einem dialogischen Prozess zwischen den Nutzern, der örtlichen Politik sowie der Verwaltung werden die Bedarfe der unterschiedlichen Nutzer zusammengetragen. Eine zeitliche Perspektive kann noch nicht aufgezeigt werden, da die Informationslage für eine belastbare Aussage noch nicht ausreicht.
Durch die Veränderung der Zügigkeit (siehe Frage 2) entfällt die Förderfähigkeit der geplanten Baumaßnahme nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2. Die Verwaltung prüft nun eine andere Finanzierungsmöglichkeit.
2.) Wird zukünftig, trotz des Fortschritts im Baugebiet Brechtener Heide, tatsächlich
weiterhin mit einer insgesamt 4-zügigen Grundschule gerechnet? Falls ja, warum
wird dies für ausreichend befunden?
Der Bebauungsplan Ev 138 (Brechtener Heide) mit insgesamt 330 Wohneinheiten ist rechtskräftig. Baubeginn ist für 2018 vorgesehen. Da erfahrungsgemäß nicht alle Neubauvorhaben gleichzeitig umgesetzt werden, geht der Fachbereich Schule von einer vierjährigen baulichen Aktivität des dritten Bauabschnitts aus.
Für das Baugebiet Im Löken (Ev 151) befinden sich die Bebauungspläne in Aufstellung. Hier sind weitere 49 Wohneinheiten geplant. Beide Bauvorhaben liegen im Einzugsbereich der Brechtener Grundschule.
Der Fachbereich Schule geht davon aus, dass für die Brechtener Grundschule voraussichtlich zukünftig fünf Schulzüge erforderlich werden und empfiehlt, beide Schulstandorte der Brechtener Grundschule (Haupstandort Evinger Str. 600 und Dependance-Standort Am Birkenbaum 35) zu erhalten. Diese werden für den Schulbetrieb benötigt. Am Hauptstandort werden vier Schulzüge untergebracht, am Dependance-Standort ein Schulzug.
3.) Gibt es bereits Pläne der Verwaltung (sollte trotz erwartbar steigender Schülerzahlen
an einer 4-Zügigkeit festgehalten werden) bezüglich des Südgebäudes der
Brechtener Grundschule für eine mögliche Nachnutzung?
Das Gebäude am Standort Am Birkenbau 35 wird weiterhin schulisch genutzt.
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Sportunterricht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10310-18-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10310-18-E3)
1. Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2018 vor:
„…Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN im Schulausschuss zum Sportunterricht nehme ich wie folgt Stellung:
1. Welche Turn- und Sporthallen der Schulen werden aktuell saniert bzw. neu gebaut und wie sieht der Zeitplan dieser Maßnahmen aus?
Saniert werden aktuell:
Sporthalle Huckarde an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule
Sporthalle Nord II an der Anne-Frank-Gesamtschule
Turnhalle 1 der Reinoldi-Sekundarschule
Die Sanierung der Sporthalle Huckarde wird bis voraussichtlich Ende August 2018 dauern. Die Sanierung der Sporthalle Nord II steht unmittelbar vor dem Abschluss. Die Sanierung der Turnhalle 1 der Reinoldi-Sekundarschule soll voraussichtlich zum Ende der Sommerferien 2018 abgeschlossen sein.
Neu gebaut wird aktuell nicht, jedoch befinden sich 4 Sporthallen in der Ausführungsvorbereitung (im Vergabeverfahren):
Sporthallen Brackel 1 und 2 an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule
Sporthallen Kreuzstraße 1 und 2 an Leibniz-Gymnasium und an der Wilhelm- Röntgen-Realschule
Die Fertigstellung der Hallen Brackel 1 und 2 ist für August 2020 vorgesehen. Die Sporthalle Kreuzstraße 1 soll im Juli 2020, die Sporthalle Kreuzstraße 2 im September 2021 übergeben werden. Die Finanzierung der Neubauten erfolgt über Gute Schule 2020. 2
2. Welche weiteren Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sind in den kommenden Jahren geplant?
und
3. Wie sind die einzelnen Maßnahmen finanziert
Sanierungen sind für folgende Standorte geplant (die Finanzierungsart ist in Klammern angegeben):
Sporthalle Aplerbeck 1 an der Albrecht-Dürer-Realschule (Finanzierung über den städtischen Haushalt)
Sporthalle Aplerbeck 2 am Gymnasium an der Schweizer Allee („Gute Schule 2020“)
Turnhalle der Comenius-Grundschule (Kommunalinvestitionsfördergesetz II (KIF II))
Turnhalle der Erich-Kästner-Grundschule (KIF II)
Turnhalle der Steinbrink-Grundschule (KIF II)
Sporthalle Eving am Heisenberg-Gymnasium (KIF II)
Turnhalle der Theodor-Heuss-Realschule (KIF II)
Sporthalle Wellinghofen an der Johann-Gutenberg-Realschule („Gute Schule 2020“)
Sporthalle Hörde 1 an der Konrad-von-der-Mark-Schule („Gute Schule 2020“)
Sporthalle Hacheney am Paul-Ehrlich-Berufskolleg („Gute Schule 2020“)
Turnhalle der Diesterweg-Grundschule („Gute Schule 2020“)
Sporthalle Nord 1 am Helmholtz-Gymnasium (KIF II)
Turnhalle der Winfried-Grundschule (KIF II)
Turnhalle der Petri-Grundschule („Gute Schule 2020“)
Turnhalle des Reinoldus-Schiller-Gymnasiums („Gute Schule 2020“)
Sporthallen 1und 2 am Brügmannblock („Gute Schule 2020“)
Turnhalle der Freiligrath-Grundschule (KIF II)
Sporthalle Lütgendortmund an der Heinrich-Böll-Gesamtschule (KIF II)
Turnhalle der Schopenhauer-Grundschule (KIF II)
Turnhalle der Buschei-Grundschule (KIF II)
Turnhallen 1 und 2 der Gesamtschule Scharnhorst (KIF II)
Neubauten sind für folgende Standorte geplant:
Turnhalle der Aplerbecker-Mark-Grundschule („Gute Schule 2020“)
Turnhalle der Schubert-Grundschule („Gute Schule 2020“)
Turnhalle der Schule an der Froschlake („Gute Schule 2020“)
Zweifachturnhalle (2 Hallen mit massiver Trennwand) an der Brukterer-Grundschule („Gute Schule 2020“)
Zweifachturnhalle (2 Hallen mit massiver Trennwand) an der Emschertal-Grundschule („Gute Schule 2020“)
Zusätzliche 3-fach Sporthalle in Eving am Heisenberg-Gymnasium („Gute Schule 2020“)
Turnhalle der Reichshof-Grundschule („Gute Schule 2020“)
Sanierung oder Neubau sind für folgende Standorte geplant:
Turnhalle der Stift-Grundschule
Turnhalle am Schulzentrum Dörwerstraße
Turnhalle der Roncalli-Grundschule
Turnhalle der Schule am Hafen
4. In der von der Verwaltung vorgelegten Liste „Gute Schule 2020“ sind verschiedene Maßnahmen bei der Sanierung der Sporthallen der Schulen aufgeführt. Wieviel Mittel sind dafür bereits aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ abgerufen worden?
Bisher sind noch keine Mittel zur Sanierung der Sporthallen abgerufen worden. Die Mittel werden aufgrund der engen Zeitvorgabe des Landesprogramms erst unmittelbar vor Baubeginn abgerufen.
5. Welche weiteren Planungen zur Nutzung des Landesprogrammes gibt es?
Die Vorlage „Förderprogramm Gute Schule 2020“ ab 2018 (DS-Nr. 09188-17) stellt abschließend alle geplanten Maßnahmen dar.
Damit ist der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag ausgeschöpft. Weitere Planungen würden nur aufgrund von eventuell erforderlichen Maßnahmeverschiebungen einfließen.
6. Wie sieht der aktuelle Zeitplan zum Bau einer Sporthalle für die Berufskollegs am U aus?
Die Machbarkeit wird seitens des Fachbereichs Liegenschaften, gemäß der aktuellen Terminplanung, bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Der Einstieg in die Planungsphase durch den Fachbereich 65 erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2019.
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Planungen zu beschleunigen.
Aufgrund der Komplexität und Größe des Projekts und vor dem Hintergrund der aktuell zu bearbeitenden Maßnahmen in den Förderprogrammen „Gute Schule 2020“ und „Kommunalinvestitionsfördergesetz II (KIF II)“ ist ein früherer Abschluss der Machbarkeitsstudie nicht möglich.“
2. Es lag folgende aktualisierte Stellungnahme der Verwaltung vom 08.05.2018 vor:
„… zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN im Schulausschuss zum Sportunterricht nehme ich wie folgt Stellung. Zunächst weise ich darauf hin, dass sich einige Daten seit der Beantwortung geändert haben und dass ich Ihnen hiermit daher eine aktualisierte Antwort sende.
1. Welche Turn- und Sporthallen der Schulen werden aktuell saniert bzw. neu gebaut und wie sieht der Zeitplan dieser Maßnahmen aus?
Saniert werden aktuell:
· Sporthalle Huckarde an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule
· Sporthalle Nord II an der Anne-Frank-Gesamtschule
· Turnhalle 1 der Reinoldi-Sekundarschule
Die Sanierung der Sporthalle Huckarde wird bis voraussichtlich Ende August 2018 dauern. Die Sanierung der Sporthalle Nord II steht unmittelbar vor dem Abschluss. Die Sanierung der Turnhalle 1 der Reinoldi-Sekundarschule soll voraussichtlich zum Ende der Sommerferien 2018 abgeschlossen sein.
Neu gebaut wird aktuell nicht, jedoch befinden sich 4 Sporthallen in der Ausführungsvorbereitung (im Vergabeverfahren):
· Sporthallen Brackel 1 und 2 an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule
· Sporthallen Kreuzstraße 1 und 2 an Leibniz-Gymnasium und an der Wilhelm-Röntgen-Realschule
Die Fertigstellung der Hallen Brackel 1 und 2 ist für August 2020 vorgesehen. Die Sporthalle Kreuzstraße 1 soll im Juli 2020, die Sporthalle Kreuzstraße 2 im September 2021 übergeben werden. Die Finanzierung der Neubauten erfolgt über „Gute Schule 2020“.
2. Welche weiteren Sanierungs- und Neubaumaßnahmen sind in den kommenden Jahren geplant?
und
3. Wie sind die einzelnen Maßnahmen finanziert Sanierungen sind für folgende Standorte geplant (die Finanzierungsart ist in Klammern angegeben):
· Sporthalle Aplerbeck 1 an der Albrecht-Dürer-Realschule (Finanzierung über den städtischen Haushalt)
· Sporthalle Aplerbeck 2 am Gymnasium an der Schweizer Allee („Gute Schule 2020“)
· Turnhalle der Comenius-Grundschule (Kommunalinvestitionsfördergesetz II (KIF II))
· Turnhalle der Erich-Kästner-Grundschule (KIF II)
· Turnhalle der Steinbrink-Grundschule (KIF II)
· Sporthalle Eving am Heisenberg-Gymnasium (KIF II)
· Turnhalle der Theodor-Heuss-Realschule (KIF II)
· Sporthalle Wellinghofen an der Johann-Gutenberg-Realschule (Städtischer Haushalt)
· Sporthalle Hörde 1 an der Konrad-von-der-Mark-Schule („Gute Schule 2020“)
· Sporthalle Hacheney am Paul-Ehrlich-Berufskolleg (noch offen)
· Turnhalle der Diesterweg-Grundschule (noch offen)
· Sporthalle Nord 1 am Helmholtz-Gymnasium (KIF II)
· Turnhalle der Winfried-Grundschule (KIF II)
· Turnhalle der Petri-Grundschule („Gute Schule 2020“)
· Turnhalle des Reinoldus-Schiller-Gymnasiums („Gute Schule 2020“)
· Sporthallen 1und 2 am Brügmannblock (Städtischer Haushalt)
· Turnhalle der Freiligrath-Grundschule (KIF II)
· Sporthalle Lütgendortmund an der Heinrich-Böll-Gesamtschule (KIF II)
· Turnhalle der Schopenhauer-Grundschule (KIF II)
· Turnhalle der Buschei-Grundschule (KIF II)
· Turnhalle der Eintracht-Grundschule (noch offen)
· Turnhalle der Kielhornschule (noch offen)
Neubauten sind für folgende Standorte geplant:
· Turnhalle der Aplerbecker-Mark-Grundschule („Gute Schule 2020“)
· Turnhalle der Schubert-Grundschule („Gute Schule 2020“)
· Turnhalle der Schule an der Froschlake (KIF II)
· Zweifachturnhalle (2 Hallen mit massiver Trennwand) an der Brukterer-Grundschule (KIF II)
· Zweifachturnhalle an der Hauptschule Am Externberg/Elisabeth-GS („Gute Schule 2020“)
· Zweifachturnhalle (2 Hallen mit massiver Trennwand) an der Emschertal-Grundschule („Gute Schule 2020“)
· Zusätzliche 3-fach Sporthalle in Eving am Heisenberg-Gymnasium („Gute Schule 2020“)
· Turnhalle der Reichshof-Grundschule (KIF II)
Sanierung oder Neubau sind für folgende Standorte geplant:
· Turnhalle der Stift-Grundschule
· Turnhalle am Schulzentrum Dörwerstraße
· Turnhalle der Roncalli-Grundschule
· Turnhalle der Schule am Hafen
4. In der von der Verwaltung vorgelegten Liste „Gute Schule 2020“ sind verschiedene Maßnahmen bei der Sanierung der Sporthallen der Schulen aufgeführt. Wieviel Mittel sind dafür bereits aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ abgerufen worden?
Bisher sind noch keine Mittel zur Sanierung der Sporthallen abgerufen worden. Die Mittel werden aufgrund der engen Zeitvorgabe des Landesprogramms erst unmittelbar vor Baubeginn abgerufen.
5. Welche weiteren Planungen zur Nutzung des Landesprogrammes gibt es?Die Vorlage „Förderprogramm Gute Schule 2020“ ab 2018 (DS-Nr.: 09188-17) stellt abschließend alle geplanten Maßnahmen dar.
Damit ist der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag ausgeschöpft. Weitere Planungen würden nur aufgrund von eventuell erforderlichen Maßnahmenverschiebungen einfließen.
6. Wie sieht der aktuelle Zeitplan zum Bau einer Sporthalle für die Berufskollegs am U aus?
Die Machbarkeit wird seitens des Fachbereichs Liegenschaften, gemäß der aktuellen Terminplanung, bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Der Einstieg in die Planungsphase durch den Fachbereich 65 erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2019.
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Planungen zu beschleunigen.
Aufgrund der Komplexität und Größe des Projekts und vor dem Hintergrund der aktuell zu bearbeitenden Maßnahmen in den Förderprogrammen „Gute Schule 2020“ und „Kommunalinvestitionsfördergesetz II (KIF II)“ ist ein früherer Abschluss der Machbarkeitsstudie nicht möglich.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Adolf-Schulte-Schule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10117-18-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Haben sich die Annahmen, die im Rahmen der Reduktion der Förderschulen in Dortmund getätigt wurden bewahrheitet? Es wurde von einer weiteren Erhöhung des Anteils im gemeinsamen Lernen und einem fortschreitenden Rückgang der Anmeldungen an Förderschulen ausgegangen (vgl. DS 14810-14 vom 16.12.2014, S. 3). Bitte bei der Beantwortung die dort verwendeten Daten (gemeinsames Lernen / Lernort Förderschule; Primar- / Sekundarbereich; Schülerzahlen der einzelnen Schulen) für die Folgejahre fortgeschrieben und aktuell angeben.
Die Schülerzahlen im Förderschulbereich Lernen sind immer noch rückläufig. Im aktuellen Schuljahr gibt es insgesamt 776 Schulkinder. Alle Schulen erfüllen die gültige Mindestgröße von derzeit 144 (Schulen mit Primar- und Sekundarstufe) bzw. 112 Schulkindern (Schulen nur mit Sekundarstufe).
Nach einem stetigen Anstieg der Schülerzahlen im Bereich des Gemeinsamen Lernens stagnieren nunmehr die Schülerzahlen im Vergleich zum letzten Schuljahr.
Sowohl im Primarbereich als auch im Sekundarbereich nehmen die Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen weiterhin ab.
Nachfolgend eine Übersicht über die die Schülerzahlen der fünf Förderschulen Lernen der Stadt Dortmund.
2. Erweist sich die Auswahl der erhaltenen Schulen unter geographischem Aspekt als gelungen? D.h. wählen Eltern die Förderschule in der beabsichtigten räumlichen „Nähe“ zum Wohnort?
Grundsätzlich wählen Eltern die nächstgelegene Schule für ihre Kinder. So deckt die Adolf-Schulte-Schule den Stadtbezirk Aplerbeck und den südlichen Bereich Dortmunds überwiegend ab. Die Paul-Dohrmann-Schule versorgt den Bereich Scharnhorst und Eving, während die Wilhelm-Rein-Schule überwiegend Schulkinder aus Mengede und Huckarde aufnimmt.
Die Kielhornschule versorgt Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe aus dem Nordstadtbereich und die Dellwigschule deckt die Stadtbezirke Lütgendortmund und Innenstadt-West ab.
Schülerinnen und Schüler aus Brackel besuchen überwiegend die Adolf-Schulte-Schule, aber auch die Paul-Dohrmann-Schule versorgt einen Teil der Schülerschaft aus diesem Stadtbezirk.
Den Bereich Innenstadt-Ost teilen sich vier Förderschulen (Adolf-Schulte-, Paul-Dohrmann-, Dellwig- und Kielhornschule), wobei die Adolf-Schulte-Schule die meisten Schulkinder davon aufgenommen hat.
3. Bereits vor fast 10 Jahren wurde ein Ratsbeschluss gefasst zum „Anbau sowie Umbau eines bestehenden Raumes in der Adolf-Schulte-Schule (Ratsbeschluss vom 18.12.2008, Drucksache Nr. 13311-08)“. Warum ist dieser Ratsbeschluss bisher nicht umgesetzt worden?
Der genannte Beschluss für einen Anbau für die Offene Ganztagsschule erfolgte unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms "Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB) " zur Verfügung gestellt wurden. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hatte allerdings mit Schreiben vom 31.05.2007 darüber informiert, dass das IZBB-Förderprogramm überzeichnet war und weitere Mittel nicht zur Verfügung standen. Der Verwaltungsvorstand hat vor diesem Hintergrund seinerzeit entschieden, dass der Betrieb an den damals verbliebenen sieben Offenen Ganztagsschulen (darunter auch die Adolf-Schulte-Schule) trotzdem zum Schuljahr 2007/08 aufgenommen werden soll. Die dazu notwendigen Finanzmittel wurden durch Umschichtung innerhalb der "Prioritätenliste Schulbaumaßnahmen" bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund war es ein wirtschaftliches Gebot, die Notwendigkeit der Schaffung von zwei Räumen durch einen Anbau noch einmal zu hinterfragen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die erforderlichen beiden Räume für den Betrieb der Offenen Ganztagsschule an der Adolf-Schulte-Schule durchaus auch innerhalb der vorhandenen Raumressourcen bereitgestellt werden konnten.
4. (Wann) ist der Schulausschuss über den Sachverhalt der Nichtumsetzung des o.g. Ratsbeschlusses informiert worden?
Eine Notwendigkeit zur Unterrichtung der politischen Gremien über die geänderten räumlichen Voraussetzungen bestand nicht, da der Beschluss, "Schaffung von OGS-Plätzen an der Adolf-Schulte-Schule zum Schuljahr 2007/08", wie zuvor dargestellt, umgesetzt wurde.
5. Trifft es zu, dass entgegen der 2014 beschlossenen Planungsgröße von 200 SuS je Schule (vgl. DS 14810-14 vom 16.12.2014, S. 6) an der Adolf-Schule-Schule die Schülerzahlen von aktuell knapp 200 reduziert werden sollen auf ca. 150? Wenn ja, wie ist dies begründet?
Zu Beginn des Planungsprozesses im Schuljahr 2014/15 wurden an der Adolf-Schulte-Schule 119 Kinder beschult. Die Mindestgröße wurde unterschritten.
Als Richtwert für den gesamten Planungsprozess wurde eine Planungsgröße für Schulen mit Primar- und Sekundarbereich von ca. 200 Schülerinnen und Schülern zugrunde gelegt.
Nach den rechtlichen Grundlagen entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang. Die Aufnahme kann jedoch nur im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten erfolgen.
Im aktuellen Schuljahr hat die Adolf-Schulte-Schule 196 Schulkinder. Für einige dieser Schulkinder ist die Adolf-Schulte-Schule nicht die nächstgelegene Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. Auch aus diesem Grund sind derzeit die Aufnahmekapazitäten an dieser Schule erschöpft. Andere Förderschulen Lernen haben dagegen noch freie Kapazitäten.
In Gesprächen mit Schulaufsicht, Schulleitung und Schulträger wurde dies erörtert und darauf hingewiesen, zukünftig den Aspekt der wohnortnahen Beschulung den Eltern näher zu bringen, um eine räumliche Entlastung der Adolf-Schulte-Schule zu erreichen. Es wurde keine Größenordnung hinsichtlich der Schülerzahlen festgelegt.
6. Ist im Zuge der Beschlussfassung zur Reduzierung der Zahl der Förderschulen womöglich versäumt worden parallel Baumaßnahmen zu planen und rechtzeitig umzusetzen, die die tatsächliche Beschulung entsprechend der Planungsgrößen möglich machen?
Mit der organisatorischen Anpassung hat der Schulträger die fünf bestehenden Schulstandorte soweit gestärkt, dass die Mindestgrößenverordnung eingehalten wird. Keine Förderschule Lernen bewegt sich an der Mindestgrenze. Aufnahmekapazitäten für den Förderschwerpunkt Lernen sind in Dortmund noch verfügbar.
Es ist Aufgabe der Schulleitungen, Eltern hinsichtlich einer wohnortnahen Beschulung, auch mit Blick auf die vorhandenen Kapazitäten, zu informieren, um einer räumlichen Überlastung vorzubeugen. Auch bei freier Schulwahl können Aufnahmen von Schulkindern immer nur im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten erfolgen.“
Frau Dr. Goll merkte an, dass aufgrund der mittlerweile gestiegenen Schülerzahlen ein Anbau ins Auge gefasst und in eine Prioritätenliste aufgenommen werden sollte. Z. Zt. seien zwar alle Projekte in Fördermaßnahmen aufgenommen, aber es gebe sicherlich eine Liste für die Zeit danach.
Herr Depenbrock kündigte eine Vorlage zu den verschiedenen Maßnahmen (z. B. Gute Schule 2020, KIF I + II) an. Es gebe immer wieder Verschiebungen der Projekte in den Maßnahmen, da es unterschiedliche Fördergrundlagen gebe. Platz für weitere Maßnahmen sehe er im Moment leider nicht.
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Anmeldezahlen der Gesamtschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10309-18-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu den angesprochenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
„Die Verwaltung wird gebeten, unter dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses die Ergebnisse der ersten und zweiten Anmelderunde für die Gesamtschulen darzustellen. Dabei sollte insbesondere erläutert werden
- wie die aktuellen Anmeldezahlen an den einzelnen Gesamtschulen aussehen,
- wie sich die Anmeldezahlen an den einzelnen Gesamtschulen in den letzten drei Jahren entwickelt haben,Siehe hierzu die Anlagen zur Vorlage „Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 10816-18). - von wem und nach welchen Kriterien festgelegt wird, welche Kinder in der ersten Anmelderunde einen Platz an einer Gesamtschule bekommen und welche nicht,
Gemäß der schulrechtlichen Vorschriften des Landes NRW gehört die Entscheidung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern zu den sogenannten „inneren Schulangelegenheiten“ und liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung. Konkret heißt es in den gesetzlichen Regelungen: “Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:
1. Geschwisterkinder,
2. Ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
3. Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache,
4. In Gesamtschulen und in Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität),
5. Schulwege,
6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
7. Losverfahren“
- wie die Ergebnisse der zweiten Anmelderunde ausgefallen sind,
In der Vorlage „Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 10816-18)“ wird ausführlich unter „Berichtsanlass“ dargestellt, wie sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Anmeldezeitraum vom 05. bis zum 08.02.2018 für die Gesamtschulen ergibt.
Neben diesem Anmeldezeitraum besteht für die Gesamtschulen keine offizielle „Zweite Anmelderunde“ mit einem festgelegten Zeitfenster. Eltern, die von einer Gesamtschule eine Ablehnung für ihr Kind erhalten haben, hatten zum einen die Möglichkeit, ihr Kind an einer derjenigen Gesamtschulen anzumelden, die noch über freie Kapazitäten verfügten, oder aber zum anderen, falls sie dies nicht wünschten, im Rahmen des Anmeldezeitraumes zu den übrigen weiterführenden Schulen vom 19. bis zum 23.02.2018, ihr Kind an einer dieser Schulen anzumelden.
Eine Anmeldung an einer Gesamtschule mit freien Kapazitäten ist solange möglich, wie hier noch freie Kapazitäten bestehen.
Bezüglich der Ergebnisse der Anmeldungen an den anderen weiterführenden Schulen verweise ich auf die Anlagen der Vorlage „Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund“
(Drucksache Nr.: 10816-18).
- welche konkreten Erkenntnisse die Verwaltung über die Schulwahl der 89 Kinder hat, die in der ersten Anmelderunde keinen Platz an einer Gesamtschule bekommen haben,
Die Zahl von 89 Kindern ist ein rein rechnerischer Wert des Schulträgers: 236 Anmeldeüberhänge (an fünf Gesamtschulen) stehen 147 freie Schulplätze (an vier Gesamtschulen) gegenüber. Der Fachbereich Schule errechnet hierbei die Aufnahmekapazitäten mit dem „Klassenfrequenzrichtwert“ (bei Gesamtschulen = 27) und kann dabei die den Schulleitungen bei der Aufnahmeentscheidung zur Verfügung stehende „Bandbreite“ (bei Gesamtschulen = 25 bis 29) nicht berücksichtigen. Orientieren sich Schulleitungen bei ihrer Aufnahmeentscheidungen am unteren Rand der Bandbreite (=25) wird es zu mehr Ablehnungen kommen als die Berechnung mit dem Klassenfrequenzrichtwert ergibt. Orientieren sich Schulleitungen hingegen am oberen Rand der Bandbreite (=29) wird es zu weniger Ablehnungen kommen als die Berechnung mit dem Klassenfrequenzrichtwert ergibt.
Zudem unterstellt die Berechnung des Schulträgers, dass die freien Schulplätze an den vier Gesamtschulen vollzählig aus dem Kreis der „Ablehnungen“ in Anspruch genommen werden. Dies ist in der Realität nicht der Fall. Erfahrungsgemäß werden die vorhandenen Aufnahmekapazitäten zum Schuljahresbeginn nicht bis zum letzten Schulplatz ausgeschöpft. Ein Teil der Eltern, die für ihr Kind keinen Platz an der favorisierten Gesamtschule erhalten, nehmen nach dem vorgezogenen Verfahren im allgemeinen Verfahren Anmeldungen an Schulen anderer Schulformen vor.
Tatsächlich wurden an fünf Gesamtschulen zusammen 250 „Ablehnungen“ erteilt.
Die nachfolgende Übersicht stellt dar, für welche Schule bzw. Schulform sich diese
250 Eltern entschieden haben:
Die Übersicht verdeutlicht, dass von den errechneten 147 freien Schulplätzen an den Gesamtschulen „nur“ 80 in Anspruch genommen worden sind und sich die Eltern der übrigen 170 Schulkinder letztlich für eine andere Schulform entschieden haben. - wie auf Dauer gewährleistet werden kann, dass alle Kinder, die eine Gesamtschule besuchen wollen, einen entsprechenden Platz erhalten.
Die Tatsache, dass für einen Teil der Eltern, die für ihr Kind keinen Platz an der favorisierten Gesamtschule erhalten, eine andere Gesamtschule keine Alternative ist, verdeutlicht, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern selbstbestimmt und differenziert umgesetzt wird.“
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 5.1
Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10155-18)
Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10155-18)
Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiter.
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018 vor:
„Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10155-18-E1):
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Ergänzungsantrags zum o.g. TOP:
1. Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des
Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen wird entsprechend den Vorgaben im Zielkonzept zum Masterplan Mobilität bis 2020 um jeweils 1,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2018: 54,1%, 2019:55,2%, 2020: 56,3%).
Die Verwaltung wird gebeten, dem AUSW entsprechende Maßnahmen zur Erreichung
der Zielwerte zur Beratung vorzulegen.
2. Der Planwert im WOH für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der
Gesamtnutzung in Dortmund wird mit Hilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%).
3. Die Bewertung des Sicherheitsgefühls von Fahrradfahrer*innen wird in die Umfrage zum Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet im Rahmen des Zielfelds „Sicherheit und Ordnung“ in den WOH aufgenommen.
Begründung:
Erfolgt mündlich“
AUSW, 02.05.2018:
Frau Rm Hawighorst - Rüßler begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion wie folgt:
Für ihre Fraktion sei der WOH bisher bemerkenswert und auch wichtig gewesen, um sich daran zu orientieren und auch, um Zielvorgaben für die nächsten Jahre festzulegen. Man habe mit diesem Antrag zunächst drei, den AUSW betreffende, Ergänzungsvorschläge vorgelegt.
Der Vorschlag laut Pkt.1. entspreche dem „Masterplan Mobilität“, wo dieser Umweltverbund mit einem prognostizierten 2/3 Anteil festgelegt werde. Dies würde man gerne auch in den Zielvorgaben des WOH wiederfinden.
Zu Pkt. 2. bittet sie darum, die Zahlen in der Klammer zu streichen, da es sich hierbei um Zahlen aus dem Haushaltsantrag ihrer Fraktion handeln würde, welche so heute nicht mehr stimmen würden. Es sei ihrer Fraktion aber wichtig, dass der Ausbau der regenerativen Energien gerade im Zusammenhang mit den städtischen Gebäudeflächen betrachtet und die Zahlen dort entsprechend aufgewertet würden.
Zu Pkt 3. Bezieht sie sich auf eine sogenannte Zielmarke, wonach Umfrageergebnisse die Basis dafür bilden würden, wie wohl oder sicher Menschen bestimmte Punkte in der Stadtentwicklung sehen. Das bisherige Umfrageergebnis habe den Punkt „subjektives Wahrnehmen von Umweltbelastungen“ ergeben. Dieser sei bereits seit 3 Jahren nicht mehr mit einem Plan-oder Zielwert hinterlegt worden.
Sie vermute, dass es wahrscheinlich auch keine belastbaren Umweltergebnisse hierzu gebe. Ihre Fraktion würde nun gerne den Punkt “ Sicherheitsgefühl für Fahrradfahrer“ mit aufnehmen. Im Übrigen habe man noch zu vielen anderen Punkten des WOH den Bedarf diese zu überprüfen.
Das werde man dann aber in der Ratssitzung thematisieren, weil diese Punkte auch andere Ausschüsse tangieren würden.
Herr Rm Waßmann bittet hierauf darum, den heute vorliegenden Antrag als eingebracht mitzunehmen und die Verwaltung darum zu bitten, in absehbarer Zeit, in Erinnerung an den damaligen Arbeitskreis, welcher die Werte des WOH erarbeitet hatte und in Anlehnung an dessen Zusammensetzung, das Thema, zwecks Optimierung, insgesamt noch einmal aufzurufen, da dieser Bedarf auch in anderen Fachfraktionen gegeben sei.
Frau Rm Lührs bestätigt, dass auch in ihrer Fraktion die Optimierung der Kriterien immer mehr für wichtig gehalten werde, auch vor dem Hintergrund, dass man tatsächlich den einen oder anderen neuen Wert bräuchte, wenn man diese wirklich mal als Arbeitsgrundlage für die Kommunalpolitik zugrunde legen wolle.
Weiter nimmt sie zu den einzelnen Punkten des o.a. Antrages wie folgt Stellung:
Zu Pkt. 1.: Dieser Zielwert stehe tatsächlich im „Masterplan Mobilität“. Es sei aber fraglich, ob es
tatsächlich sinnvoll sei, den Planwert des WOH hier entsprechend für jedes Jahr um ein Prozentpunkt zu erhöhen.
Zum 2. Pkt. Erläutert sie, dass sie auf Seite 54 im WOH gelesen habe, dass der prozentuale Anteil regenerativ erzeugter Energie in der Gesamtnutzung von Dortmund im Jahr 2019 schon bei 8 Prozent liegen werde und sie gerne dabei bleiben würde.
Zu Pkt.3. regt sie an, diesen besser an diejenigen weitergeben solle, die diese Umfrage vornehmen würden und daher an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) weiterzuleiten.
Herr Rm Dudde teilt mit, dass er bisher herausgehört habe, dass der WOH mehrheitlich als bewegliches Instrument angesehen werde, welches im Laufe der Zeit entsprechend angepasst werden soll und daher nun auch bei den anderen Fraktionen der Wunsch bestehe, sich nochmal über die Indikatoren und Kriterien (zumindest aus der fachlichen Sicht dieses Ausschusses) zu verständigen. Das Verfahren hierzu solle aber aus Sicht seiner Fraktion kein langwieriger Prozess sein. Man stelle sich hierzu vielmehr vor, dass man sich zukünftig einmal jährlich darüber ins Benehmen setzen werde, um zu beurteilen, ob die Kriterien/ Indikatoren noch passen. Für die Zeitschiene, die ihm hierfür vorschwebe, sei der beste Zeitpunkt hierfür vor der Sommerpause, damit der Abstimmungsprozess nach der Sommerpause rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen abgeschlossen sei.
Wenn man sich bis zur Sommerpause auf dieses Verfahren verständigen könne und hier in diesem Ausschuss nochmal zur Diskussion aufrufen würde, könne man es heute mittragen, dass der Antrag einer Fraktion zunächst als eingebracht angesehen und in den weiteren Beratungen, mit dem zuvor geschilderten Zeithorizont, abgearbeitet werde.
Herr Wilde führt an, dass er als kleinsten gemeinsamen Nenner, den Vorschlag, alles, was jetzt an Anregungen, Anträgen und Hinweisen zu diesem Thema eingebracht wurde und noch eingebracht werde, insgesamt in eine Überarbeitungsphase des WOH einzubringen, positiv bewerte. Man könne somit an den bisherigen Prozess anknüpfen, die Kennzahlen noch einmal neu kalibrieren und auch miteinander darüber diskutieren, ob die bisherigen Kennzahlen noch passen. Wenn man heute damit einverstanden sei, könne der Ausschuss empfehlen, diesen Antrag in einen solchen Prozess einzubringen. Dort könne man gemeinsam über das Gesamtpaket diskutieren und die Ergebnisse anschließend im Zusammenhang mit einem fortgeschriebenen -Kennzahlenwerk WOH- in die Gremien einbringen.
Für den Fall, dass man sich heute nicht auf diese Vorgehensweise einigen könne, gehe er
nachfolgend auf die drei Punkten des heute vorliegenden Antrages ein:
Zu Punkt 1. teilt er mit, dass der Rat dies bereits so beschlossen habe und das Ergebnis nur noch in den WOH eingepflegt werden müsse.
Was den Planwert für Solardächer auf städtischen Gebäuden (Pkt.2.) angehe, habe man das
zuständige Fachamt für die heutige Sitzung darum gebeten, dies einmal zu überschlagen. Danach sei es kaum möglich, nur mit den städtischen Dächern den Planwert um 0,1 Prozentpunkte jährlich zu erhöhen. Im Falle einer Überarbeitung müsse noch einmal überprüft werden, was realistisch sei, was sich die Stadt überhaupt für den WOH vornehmen könne. Es mache keinen Sinn, im WOH Planwerte aufzunehmen, von denen man heute bereits wisse, dass diese nicht einzuhalten seien.
Zu Pkt.3. schließe er sich dem Vorschlag an, diesen Punkt in den für Sicherheitsfragen zuständigen Fachausschuss (ABÖAB) zu überweisen, wobei die hiesige Fachverwaltung natürlich bei der Formulierung der Fragestellung behilflich sein könne.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er es dringend für erforderlich halte, den WOH zu überarbeiten, um eine Vergleichbarkeit der Systematiken zu erzielen. Der WOH sei heute von den betrachteten Perioden und auch der Grundsystematik her nicht mit dem Haushaltsplan vergleichbar und insofern auch nur bedingt für Haushaltsberatungen heranzuziehen. Wenn man insofern also mit einer Überarbeitungsphase auch dahingehend Abhilfe schaffen und auch Kennzahlen einarbeiten könnte, wie sie früher mal im Haushaltsplan gestanden hätten, würde der WOH deutlich gewinnen und die Akzeptanz an der Stelle nochmal steigen.
Herr Waßmann erinnert daran, dass man sich im Zusammenhang mit der damaligen gemeinsamen Erarbeitung der Kennzahlen und Indikatoren auch darin einig war, dass man kein „Datengrab“ schaffen wolle sondern möglichst präzise Eckdaten feststellen wollte. Durch eine Überarbeitung käme demnach auch aus seiner Sicht in einige Bereiche sicher „Bewegung“. Daher werbe auch er nochmal dafür.
Herr Dudde erinnert an seinen zuvor unterbreiteten Verfahrensvorschlag für die Zukunft (jährliche Überprüfung der Kritierien/Indikatoren-vor der Sommerpause-aus der Fachperspektive dieses Ausschusses heraus), beginnend mit der letzten Sitzung des AUSW vor der diesjährigen Sommerpause. Sollte man sich auf diese Vorgehensweise einigen, erkläre seine Fraktion sich damit einverstanden, dass der Antrag heute zunächst als eingebracht betrachtet werde. Weiter erklärt er ich damit einverstanden, dem 3. Punkt des Antrages zuständigkeitshalber an den ABÖAB zu überweisen.
Herr Rm Garbe bringt nochmal die Skepsis seiner Fraktion zum Thema „WOH“ zum Ausdruck und kündigt an, auch den o. a .Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen abzulehnen.
Herr Wilde teilt zum Vorschlag von Herrn Dudde mit, dass die Verwaltung sicherlich nicht zur nächsten Sitzung neue Kennzahlen vorlegen oder von den Fraktionen entgegennehmen könne. Wenn man sich dem Thema widmen wolle, dann müsse man den damaligen Arbeitskreis, bestehend aus Vertreter/-innen des Dortmunder Stadtcontrollings, der Fachfraktionen sowie der betroffenen Fachbereiche wieder aktivieren, um die Kennzahlen und Ziele, die man sich damals gegeben habe, zu überprüfen. Hieran könne man dann als Ausschuss erneut ansetzen. Allerdings könne dies frühestens nach der Sommerpause erfolgen.
Zusammenfassend hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter fest, dass mehrheitlich der Bedarf und auch die Notwendigkeit dafür gesehen werde, sich nochmal insgesamt dem Thema WOH, im Sinne einer Überarbeitung, zu widmen. Darüber hinaus schlägt sie vor, dass man sich nach vorheriger interfraktioneller Beratung in der
kommenden Ratssitzung grundsätzlich nochmal zu einer gemeinsamen Vorgehensweise zur
Überarbeitung des WOH beraten möge.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob Punkt 3. des o. a. Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen aufgrund der vorstehenden Diskussion an den ABÖAB überwiesen werden soll, teilt Herr Rm Dudde mit, dass der Antrag, zunächst nur als eingebracht betrachtet und insgesamt nochmal in der nächsten Sitzung am 04.07.2018 aufgerufen werden solle. Dieses vor dem Hintergrund des Vorschlages, in der Ratssitzung am 17.05.2018 über eine gemeinsame Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH zu befinden.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten und den o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in seiner nächsten Sitzung erneut aufzurufen.“
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
„s. vorgenannter Text“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen. Ihre Fraktion werde hierzu in der Ratssitzung einen Antrag stellen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die
Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.“
Der Schulausschuss nahm die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
Schreiben des OB vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17-E1)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
Es lag folgendes Schreiben des Oberbürgermeisters vor:
„DS Nr. 09685-17, Zukunftsprogramm Dortmund, Sachstandsbericht Phase I „Analyse
und Szenarioerarbeitung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Druckexemplare der o.g. Vorlage weichen aufgrund eines technischen Fehlers beim Seitenumbruch von der korrekten, elektronischen Version ab. Ich bitte diesbezüglich um Nachsicht.
Es handelt sich ausschließlich um die Seiten 4 und 5 der Vorlage, die ich diesem
Schreiben beigefügt habe. Ich bitte Sie, diese freundlicher Weise zu Ihren Unterlagen zu
nehmen.“
Es lag folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018 vor:
„Einstimmiger Beschluss
Der Beirat regt an, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der
Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigen sollte.
Des Weiteren bittet der Beirat gemeinsam mit den Naturschutzverbänden um eine intensive
Beteiligung in dem folgenden Konsultationsprozess. In diesem Zusammenhang sollten
verschiedene Szenarien ausgearbeitet werden, die später der Politik vorgelegt werden.
Mindestens ein Szenario sollte den Freiraumschutz und die ökologische Stadtentwicklung in
den Mittelpunkt stellen.“
Es lag folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018 vor:
„Der Seniorenbeirat ist sich einig, dass aufgrund des stark wachsenden Anteils der älteren
Bevölkerung die Senioren bei den Planungen stärker zu berücksichtigen sind. Zur Zeit leben
160.000 Senioren in Dortmund und es ist zu erwarten, dass bis zum Jahr 2030 sich diese Zahl
und damit der proportionale Anteil der Senioren in der Bevölkerung erhöhen werde. Eine
Abwanderung von Senioren sei eher unwahrscheinlich.
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden
geänderten (fett) Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und
Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in
Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des
Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV). Aufgrund des stark anwachsenden Anteils der
älteren Bevölkerung in der Stadt werden die Belange der Senioren bei den Planungen
stärker berücksichtigt.“
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018 vor:
„Zunächst informiert Herr Thabe, mittels PowerPoint-Vortrag, mündlich zu diesem Thema.
Herr Rm Kowalewski bittet darum, die Vorlage heute noch nicht zu empfehlen sondern diese in denRat durchlaufen zu lassen, damit man noch die Gelegenheit dazu habe, das, was Herr Thabe hierdankenswerter Weise ausführlich vorgestellt habe, in der Fraktion nochmal bewerten zu können.
Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion bei den Bausteinen, die in der Entwicklung eine Rolle spielen würden (aus dem „Masterplan Mobilität“ und „Emissionfreie Innenstadt“) durchaus different sei. Man vertrete hierzu in Teilen eine andere Meinung.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.“
Der Schulausschuss nahm die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiter.
6. Anträge / Anfragen
zu TOP 6.1
Arbeits- und Kommunikationsplattform "Logineo"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10969-18)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10969-18-E2)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um die Beantwortung folgender Fragen bezüglich der geplanten Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO:1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über den Einführungsprozess von LOGINEO, die über die Mitteilung des Schulministeriums vom Oktober 2017 hinausgehen?
2. Welche Angebote können den Dortmunder Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrern schon jetzt als Alternativen zu LOGINEO empfohlen werden?
3. Welche (datensicheren) Angebote gibt es für Dortmunder Schulen, um Dienst-Emailadressen einzurichten, ähnlich wie sie bei LOGINEO vorgesehen waren?
4. Welche Handlungsempfehlungen zur Nutzung alternativer Cloud-Lösungen wie Dropbox oder Moodle für Dortmunder Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrer gibt es?
5. Sowohl mit als auch ohne LOGINEO sind viele Schulen mit zu wenigen PC-Lehrerarbeitsplätzen ausgestattet. Wie kann die angestrebte Ausstattung von einem Arbeitsplatz je 10 Lehrerinnen und Lehrer (vgl. Medienentwicklungsplan 2017, S. 47) so schnell wie möglich gewährleistet werden und ist die angestrebte Zahl i.H.a. die Nutzungsmöglichkeiten mit LOGINEO ausreichend?
6. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich schnellstmöglich für die Umsetzung von LOGINEO einzusetzen oder eine entsprechende Alternative einzurichten, damit endlich auf die bislang gezwungenermaßen an den Schulen notdürftig eingesetzten „Hilfsmittel“ verzichtet werden kann.
Begründung:
Die vom Schulministerium für das aktuelle Schuljahr 2017/2018 geplante Einführung der Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW wurde am 23.10.2017 vorerst ausgesetzt (vgl. Pressemitteilung des Schulministeriums vom 23.10.2017). Grund sind ungelöste technische Probleme u.a. hinsichtlich des Datenschutzes und der ungeklärten Erreichbarkeit von Lehrerinnen und Lehrern. Eine Perspektive zur Weiterführung des Prozesses wurde von der Landesregierung bisher nicht dargestellt.
LOGINEO sollte neben der elektronischen Datenverwaltung vor allem als Arbeitsplattform zur Verfügung stehen, um eine vereinfachte Kommunikation zwischen Lehrerinnen und Lehrern sowie zwischen den Lernenden und Lehrenden zu ermöglichen. Dazu sollten jede Benutzerin und jeder Benutzer einen individuellen Account erhalten und virtuelle Klassenräume eröffnet werden können, z.B. zur Digitalisierung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien.
Viele Lehrerinnen und Lehrer sahen der Einführung von LOGINEO mit Vorfreude entgegen, um die Arbeits- und Kommunikationswege in der Schule zu vereinfachen und die mehr oder weniger sicheren provisorischen Systeme (z.B. Dropbox, Lo-net, Moodle) oder Datenwege nicht mehr nutzen zu müssen.“
Die Vorsitzende schlug vor, die gesamte Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung weiter zu leiten und erst nach Erhalt der schriftlichen Stellungnahme über den Punkt 6 des Zusatz-/Ergänzungsantrags abstimmen zu lassen.
Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Vorschlag der Vorsitzenden einstimmig zu und wird den TOP in der nächsten Sitzung erneut behandeln.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.2
Schulraumbedarfe
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10971-18)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10971-18-E2)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
„… die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme wie folgt:
1. Mit den aktuellen Förderprogrammen KIF 1 und KIF 2 oder dem Kreditproprogramm des Landes „Gute Schule 2020“ stehen in den nächsten Jahren rund 250 Mio. Euro Investitionsmittel bereit.
Inwieweit können damit auch Schulraumbedarfe abgedeckt werden, die zukünftig aufgrund steigender Schülerzahlen zu erwarten sind?
2. Wie stellen sich die zu erwartenden Raumbedarfe an den einzelnen Schulformen dar?
3. Bestehen grundsätzlich an den „wachsenden“ Schulen Möglichkeiten, vor Ort am Standort selbst, notwendige Kapazitätserweiterungen zu schaffen?
4. Inwieweit sind darüber hinaus neue Schulstandorte erforderlich und wo?
5. Lässt die derzeitige demografische Entwicklung eine realitätsnahe Schulentwicklungsplanung überhaupt noch zu oder sind ggf. andere Steuerungsinstrumente erforderlich? Wie stellt sich die Schulverwaltung in dieser Beziehung auf, damit Politik entsprechend vorsorgen und reagieren kann?
Begründung:
Nicht nur die Rückkehr von G 8 zu G 9 erfordert zusätzliche Anstrengungen, sich um ausreichende Schulraumkapazitäten zu kümmern. Auch die positive demografische Entwicklung mit steigenden Geburtenraten stellt diesbezüglich eine Herausforderung dar. Dortmund sollte sich rechtzeitig so aufstellen und Maßnahmen ergreifen, die prognostizierten wachsenden Schülerzahlen adäquat versorgen zu können.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.3
Kulturelle Stabilität bewahren – Pflicht zur religiösen Toleranz einfordern!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10687-18)
Es lag folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
„… bereits im vergangenen Jahr thematisierte die AfD-Fraktion im Schulausschuss Judenfeindlichkeit und Hass auf „Ungläubige“ durch muslimische Schülerinnen und Schüler in Dortmund. Im Zuge unserer Anfrage berichteten auch die Ruhr Nachrichten von antisemitischen Vorfällen im Dortmunder Schulumfeld. Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage der AfD-Fraktion dahingehend, dass Projekte wie „Schule ohne Rassismus“ der Problematik religiöser Konflikte bei schulpflichtigen Kindern ausreichend entgegenwirken würden. Nun berichtete auch die „BILD“-Zeitung von Morddrohungen gegen nicht-muslimische Kinder an Grundschulen durch muslimische Mitschüler. Durch das Erstarken eines politischen Islams scheint sich in ganz Europa ein Klima der religiösen Intoleranz zu verbreiten. Durch die illegale Massenzuwanderung verschärft sich die Fragmentierung Deutschlands.
Die AfD-Fraktion erachtet die bisherigen Maßnahmen des Schulamtes für nicht ausreichend, um islamischer Indoktrination und religiöser Intoleranz an Schulen in Dortmund zu begegnen. Zur Wahrung der kulturellen Stabilität und des religiösen Miteinanders bedarf es einer entschiedenen Forderung nach religiöser Toleranz durch die Stadtverwaltung in Dortmund.
Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
„Der Schulausschuss fordert das Schulamt Dortmund auf, eine Dortmundweite Kampagne zur Deradikalisierung muslimscher Jugendlicher am Vorbild der Berliner Projekte „Hayat“ und „Violence Prevention Network“ hinsichtlich des Kostenaufwands und möglicher Angebote von Vereinen zu prüfen. Ziel dieser Kampagne für religiöse Toleranz soll es sein, muslimische Jugendliche zu deradikalisieren und im Umgang mit Schülern anderer Religionen zu schulen.“ “
Der Schulausschuss lehnte den o. g. Antrag mehrheitlich ab.
zu TOP 6.4
Gewalt an Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10993-18)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet nach Bekanntgabe der 2017 registrierten Körperverletzungen an Dortmunder Schulen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie verteilt sich die Zahl der Körperverletzungen auf die verschiedenen Schulformen und Stadtbezirke in Dortmund?
2. Was sagen die Zahlen über die Möglichkeiten von SchulsozialarbeiterInnen aus, um den gegenwärtigen Tendenzen entgegenwirken zu können?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.20 Uhr.
A l t u n d a l – K ö s e B u c h l o h F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
(See attached file: Präsentation_ISB.pdf) (See attached file: MENTOR_Dortmund_Präsentation_2018-03-29.pdf)