Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 29.09.2000
StA 01
F 2 60 21
N i e d e r s c h r i f t

über die 19. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 20.09.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein (bis 17:25 Uhr)
Herr RM Schneider (ab 17:25 Uhr)
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Herr RM Utech i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Nolte i. V. für Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Oshege
Herr s. E. Ucar


b) beratende Mitglieder
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"




c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL
Herr Dr. Mackenbach, StA 60
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Götzmann, StA 66
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
Herr Hoffmann - Karstadt Warenhaus AG zu TOP 4.3
Herr Friesleben zu TOP 4.3
Herr Trebbe - Karstadt Warenhaus AG zu TOP 4.3
Herr Petzing - Fa. Dreier zu TOP 4.3
Herr E. Dreier zu TOP 4.3
Herr M. Dreier zu TOP 4.3
Herr Joneit - Kommunalverband Ruhrgebiet,
Fachbereich Regionalentwicklung zu TOP 4.14

Der Ausschussvorsitzende, Herrn RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er begrüßt auch Herrn Oshege als Vertreter des Seniorenbeirates im AUSW.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr RM Jung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Sauer benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Ökologische Verbesserung des Emscher- und Lippesystems
hier: Plangenehmigung zur Umgestaltung des Rademacher Grabens im Bereich des Bebauungsplanes "Feldhauskamp" in Dortmund-Kirchderne
- Ausschussvorlage
3.2 Anmeldung von Untersuchungsmaßnahmen zum Förderprogramm:
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrermittlung und Sanierung von Altlasten"
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
3.3 Information und Erläuterung zur Neufassung des Landschaftsgesetztes und des Landesforstgesetzes
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.0 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
vom 06.09.00 mit der Bezeichnung "Jahresarbeitsprogramm 2000/2001"
(wurde zur Sitzung am 06.09.00 versandt)
4.1 Bauleitplanung:
Bebauungsplan Hö 251- Phoenix-West / Verkehrsknoten Nortkirchenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
- Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke -
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung;
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.3 Hansa-Carré
Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens
- Ausschussvorlage
4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage
4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: Sachstandsbericht
- Ausschussvorlage
4.6 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 151 - Freiraum Marsbruch - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I / II -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage
4.8 Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" (6. Änderung)
2. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" (7. Änderung)
3. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ausschussvorlage
4.9 Bauleitplanung: Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 254 - Mengling-
hausen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.10 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Hö 215 - Auf dem Wüstenhof -
hier: Sachstandsbericht / Darstellung der geänderten Planungsabsichten
- Ausschussvorlage
4.11 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Lü 156 - Wideybachtal -
hier:
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss zum VEP Lü 156
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages – Teil A -
- Ausschussvorlage
4.12 Projekt Bahnhof Hörde
hier:
Darstellung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens zum Neubau eines Gebäudes für Büros und Dienstleistungen östlich der Hörder Brückenstraße
- Ausschussvorlage
4.13 Ideenwettbewerb "Stadt 2030"
- Ausschussvorlage
4.14 Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm
Ergebnis einer Machbarkeitsstudie des Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) für die Städte Hamm, Bergkamen, Werne, Lünen und Dortmund sowie den Kreis Unna
- Ausschussvorlage
4.15 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.06.2000 (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 verteilt)
4.16 Gesamtansiedlung Lidl & Schwarz
hier: Entwicklung Standort Gneisenau-Ost
- mündlicher Bericht der Verwaltung
4.17 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 119
- Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: Änderung der Beschlussvorlage 61/4-3 vom 25.05.2000

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses Wißstraße / Prinzenstraße
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 34 Abs. 1
Baugesetzbuch -
- Ausschussvorlage
5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Restaurierungs- und Steinmetzbetriebes auf dem Grundstück Am Gottesacker/Rennweg in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -




8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südlich der "Ammerstraße" in Dortmund-Nette, Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage
8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der Straße "Brache" in Dortmund-Bövinghausen
Antragsteller: Dogeplan
Bebauungsplan: Lü 120, 3. Änderung
- Ausschussvorlage
8.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Radverkehrs in Dortmund", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14, 1 der GeschO/Anträge
(wurde zur Sitzung am 06.09.00 versandt)
- Stellungnahme der Verwaltung

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen", hier: Gestaltungsmaßnahmen 2001
- Ausschussvorlage

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 - unbesetzt -

Herr RM Jung regt an, den TOP 4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I / II -, - Ausschussvorlage, abzusetzen. Der TOP wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 12.09.2000 abgesetzt.

Die TOP 4.3 Hansa-Carré, Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens, - Ausschussvorlage und 4.14 Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm
Ergebnis einer Machbarkeitsstudie des Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) für die Städte Hamm, Bergkamen, Werne, Lünen und Dortmund sowie den Kreis Unna, - Ausschussvorlage,
werden vorgezogen.

Außerdem hat die Bezirksvertretung Eving am 13.09.2000 die Ratsvorlage Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - (TOP 4.18) und die Ausschussvorlage Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück Bergstr. 33 in Dortmund-Eving (TOP 5.3) ablehnend beschlossen, so dass der AUSW sich trotz seines Beschlusses am 06.09.2000 noch einmal damit befassen muss.

Der AUSW ist mit einer entsprechenden Erweiterung der TO einverstanden.

In dieser geänderten Form wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


Zu 4.3 Hansa-Carré
Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens
- Ausschussvorlage
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000 mit der Bezeichnung "Hansa-Karrée"


Herr StR Sierau hält es für die städtebauliche Substanz für von ganz erheblicher Bedeutung, dass eine attraktive Nutzung im Oberzentrum platziert werden kann, da daraus eine Stärkung der funktionalen Kraft der Innenstadt und eine sinnvolle architektonische Akzentsetzung entsteht.

Herr Hoffmann von der Karstadt Warenhaus AG stellt den derzeitigen Sachstand dar und erklärt, dass die Karstadt Warenhaus AG die zurückhaltendere Lösung bevorzugt, die auch von der Verwaltung empfohlen wird. Karstadt kann sich aber eine attraktive Gestaltung durch Lichtilluminationen o. ä. auch vorstellen. Aufgrund der Transparenz des Entwurfes von Sobeck käme auch die Anordnung des Steges in Höhe des 2. Obergeschosses des Haupthauses in Frage. Die Notwendigkeit des Steges ist vorhanden, da nur durch die Nachbarschaft zum Sporthaus mit Verbindung durch den Steg eine geringere Anzahl an Sozial-, Verwaltungsräumen etc. möglich ist und der Umzug des Sporthauses wirtschaftlich sinnvoll wird. Auch für die Frequentierung des Obergeschosses wird der Steg benötigt.

Anhand von Folien stellt Herr Friesleben die neue Fassadengestaltung vor, bei der die Lebendigkeit der Architektur beibehalten wurde.

Herr Dreier erläutert, dass die möglichen Passagen durch die Gesellschaft gesa untersucht wurden, um die beste Möglichkeit zu finden, die Rotunde mit dem Hansaplatz zu verbinden und die Einkäuferströme zu leiten. Das Verglasen und Verlegen der Passage wurde überlegt. Herr Dreier plädiert für einen Durchgang durch den Karstadtbereich über eine Breite von fünf Metern. Dieser Durchgang soll durch verschiedene Geschäftsbereiche führen und nur zu den Öffnungszeiten begehbar sein.

Herr RM Krüger schlägt vor, eine Stellplatzablöse zu ermöglichen und die Passage Richtung Osten zu schaffen. Er fordert, dass die Passage breiter und nicht nur zu den Ladenöffnungszeiten geöffnet wird. Er hält die vorgestellte städtebauliche Lösung für nicht gut gelungen und sieht die Verbindung zwischen den Gebäuden als verunstaltend an.

Herr RM Jostes macht deutlich, dass der Steg ungewöhnlich und architektonisch hochwertig sein muss. Er hält es für möglich, weitere Lösungsmöglichkeiten für den Steg nachzuschieben, so dass eine Entscheidung für eine Variante erst später getroffen werden kann. Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000. Von der Silberstraße zur Brauhausstraße sollte eine Art Passage entstehen, hier sollte die Fassade eine Front mit vernünftigen Vordächern zeigen und der Straßenraum umgebildet werden.

Herr RM Tech bezeichnet die Fassade als etwas klarer, bei der Ost-West-Passage sieht er das Problem der Überwachung. Beim Steg sollte eine nicht einengende Lösung gesucht werden, die Lösungen befriedigen seines Erachtens nicht ganz.

Nach eingehender Diskussion besteht Einigung über die grundlegenden Punkte zum Hansa-Carré. Herr Dreier bittet darum, die Grundsatzentscheidung über den Steg zu treffen, da der Steg wichtig für die Firma Karstadt Warenhaus AG ist.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass über die Punkt a) - e) des Beschlussvorschlags einzeln abgestimmt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Überarbeitung der baulichen Gestaltung zur Kenntnis.

Auf der Grundlage der Ergebnisse in folgenden Punkten stimmt der Ausschuss mit den kenntlich gemachten Änderungen/Ergänzungen und Abstimmungsergebnissen der Genehmigung und Realisierung des Vorhabens zu:




a) Überbrückung des Durchgangs zwischen Hansaplatz und Markt vom Karstadt-Stammhaus zum Sporthaus mit einem hochtransparenten Steg in Höhe des 3. Obergeschosses. Die Auswahl unter den eingereichten Vorschlägen trifft der Ausschuss.

- Grundsätzlich wurde einem Steg mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion zugestimmt.
- Dem Investor wird einstimmig aufgegeben, weitere Vorschläge im Laufe der nächsten drei bis vier Monate einzureichen.

b) offener Durchgang im Erdgeschoss des Neubaus durch das Sporthaus statt einer geschlossenen Ost-West-Passage; Beibehaltung der im Kaufvertrag optional gesicherten Weiterführung einer Ost-West-Passage zwischen Rotunde und Betenstraße; Sicherung der Nord-Süd-Passage durch eine Baulast:

Buchstabe b) wird einstimmig ersetzt durch den weitergehenden Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.09.2000:
Der Ausschuss greift den Gedanken auf, die Brauhausstraße als Teile eines von der Silberstraße über den Hansaplatz bis zur Viktoriastraße Straßenzuges zu begreifen und vor allem für Fußgänger erlebbar zu machen. Zu diesem Zweck ist jetzt die Brauhausstraße städtebaulich aufzuwerten; der Straßenraum muss zugunsten des Fußgängerverkehrs umgestaltet und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Von dem Investor ist eine die Laufbeziehung unterstreichende Gestaltung der südlichen Fassade des gesamten Komplexes, d. h. unter Einbeziehung des HDI-Gebäudes und des Bürgersteiges, zu fordern. Die Stadtverwaltung soll planerische Vorstellungen für eine bauliche Umgestaltung des Straßenraumes entwickeln und dem Ausschuss sowie der zuständigen Bezirksvertretung zur Beratung vorlegen.

Die vertraglichen Regelungen zwischen Stadt und Investor über den Grundstücks- verkauf sind anzupassen; dabei ist der infolge des Wegfalls der durch das Gebäude führenden West-Ost-Passage erhöhte Nutzen für den Investor zu bewerten.

c) ruhigere Fassadengestaltung in Teilbereichen (Ecke zwischen Markt und Hansaplatz, oberste Geschosse): einstimmig beschlossen

d) Verpflichtung des Investors zur Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag vom 08.09.99 angedachten Lösung: mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

e) ausreichend breiter Durchgang zwischen Hansaplatz und Markt während der Bauzeit (mindestens 5 m): einstimmig beschlossen.

Zu 4.14 Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm
Ergebnis einer Machbarkeitsstudie des Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) für die Städte Hamm, Bergkamen, Werne, Lünen und Dortmund sowie den Kreis Unna
- Ausschussvorlage

Herr StR Sierau führt in das Thema der Vorlage ein.

Herr Joneit - Kommunalverband Ruhrgebiet - stellt den Inhalt der Machbarkeitsstudie vor. Die Stadt Dortmund hat ein sehr dichtes Bahnangebot zwischen Dortmund und Hamm und zwischen Dortmund und Lünen fährt die Bahn im 20-Minuten-Takt mit Verlängerung nach Coesfeld und Münster. Eine neue Regionalstadtbahn im nördlichen Kreis Unna, die Dortmund mit anbindet, bietet ein großes Fahrgastpotential und entsprechendes Pkw-Verkehrsauf- kommen. Die Hamm-Osterfelder Bahn zwischen Lünen und Hamm nutzt die Bahnstrecke nur für den Güterverkehr, die Strecke kann nach Angaben des Herrn Joneit auch noch Personenverkehr aufnehmen.

Mit der Regionalstadtbahn können wesentliche Verkehre auf die Bahn verlagert werden. Hierbei geht es insbesondere um die Hinzugewinnung weiterer Bahnkunden durch Verkürzung der Reisezeiten und durch Erhöhung des Qualitätsstandards. Die Strecke Bergkamen - Dortmund hat heute Reisezeiten von 60 Minuten, diese Reisezeit könnte um 50 - 73 % je nach Stadtteil verkürzt werden. Die Kostendeckungsfaktoren von über 50 - 65 % sind möglich. Die Einnahmepotentiale liegen bei bis zu 8 Mio. DM.

Herr RM Tech ist der Meinung, dass durch die Präsentation aufgezeigt wurde, welche Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden bestehen. Im interkommunalen Vergleich möchte er gerne entsprechende Gespräche führen.

Herr RM Utech fordert Herrn Joneit dazu auf, die Linie, die am Hoesch-Gelände endet, nicht als Sackgasse enden zu lassen.

Herr Joneit erläutert, dass die komplette Infrastruktur hinsichtlich erforderlicher Änderungen und Machbarkeit überprüft wurde.

Herr RM Krüger begrüßt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage, die zu einer größeren Attraktivität des ÖPNV führen und das Umsteigen vom Pkw auf Bus und Bahn erleichtern kann. Er favorisiert die Variante 2 A und spricht an, dass über Optionen in den südlichen Dortmunder Raum hinein nachgedacht werden sollte.

Herr RM Jostes stellt dar, dass Dortmund als Oberzentrum eine Verbindung zum nordöstlichen Bereich benötigt. Dortmund als VRR-Grenzgemeinde muss die Möglichkeit bieten, über Dortmund hinaus weiterfahren zu können.

Herr Joneit bringt Beispiele für die Reisezeiten. Die Variante 1 A wurde favorisiert, da unter anderem die technische Machbarkeit vorlag und die Fahrzeugtypen vorhanden waren.

Die Fragen des Herrn Steiner nach der Gewährleistung der barrierefreien Zugänglichkeit wurde durch Herrn Joneit insoweit beantwortet, dass die Bahnsteighöhen und die anderen Zugangsvoraus-setzungen in Teilbereichen bereits da sind. Der Vorteil der Nutzung der bestehenden Infrastruktur ist der, dass die Infrastruktur ebenerdig auf Straßenniveau verläuft und dadurch die Möglichkeit bietet, neue Haltestellen behinderten- und nutzergerecht zu gestalten. Die Bahnsteige und die angrenzenden Gehwege sind niveaufrei über eine Rampe bei sämtlichen konzipierten Haltestellen zu erreichen, d. h. ca. 90 % sind barrierefrei gestaltet. Ausnahme bilden zwei Haltestellen im Raum Oberaden, die einen Zugang über Aufzug haben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm zur Kenntnis.

Er beauftragt einstimmig die Verwaltung, den Ausbau der Schienenverbindung in Kooperation mit den beteiligten Gebietskörperschaften im Sinne der Ziffer 4 weiter zu verfolgen.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Ökologische Verbesserung des Emscher- und Lippesystems
hier: Plangenehmigung zur Umgestaltung des Rademacher Grabens im Bereich des
Bebauungsplanes "Feldhauskamp" in Dortmund-Kirchderne
- Ausschussvorlage

Herr RM Münch schlägt die Streichung des Punktes 7 auf Seite 2 der der Vorlage beigefügten Plangenehmigung vor. Er ist der Meinung, dass hier ein sonnenexponierter, vegetationsarmer Bereich entstehen sollte. Der AUSW folgt nicht diesem Vorschlag.

Herr Grote erläutert, dass die Auflage, eine dichtere Bepflanzung zu wählen, daher kommt, dass das Wohngebiet relativ nah an die B 236 heranreicht. Im weiteren Verlauf werden an bestimmten Stellen verschiedene Bereiche geschaffen, wie sie von Herrn RM Münch vorgeschlagen wurden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der unteren Wasserbehörde zur Genehmigung des Planes "Umgestaltung des Rademacher Grabens im Bereich des Bebauungsplanes Feldhauskamp" gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz zur Kenntnis.

Zu 3.2 Anmeldung von Untersuchungsmaßnahmen zum Förderprogramm:
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrermittlung und Sanierung von Altlasten"
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Herr Grote erklärt auf die Frage der Frau RM Kröger-Brenner, dass bei einer Ersteinschätzung vor zehn Jahren mit den Kleingärtnern über die Belastungen gesprochen wurde. Über die aktuellen Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung Hannöversche Straße werden die Kleingärtner informiert, sobald diese feststehen. Eine unmittelbar drohende Gefahr besteht hier nicht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu nehmen, dass die Maßnahmen:
1. Sanierungsuntersuchung "Kanalstraße 70"
2. Gefährdungsabschätzung "Gewerbegebiet Hannöversche Straße West"
zur Aufnahme in das Förderprogramm angemeldet wurden und Zuwendungsanträge gestellt werden.

Zu 3.3 Information und Erläuterung zur Neufassung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information des Umweltamtes über wesentliche Änderungen im Landschafts- und Landesforstgesetz sowie die Erläuterungen zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.0 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
vom 06.09.00 mit der Bezeichnung "Jahresarbeitsprogramm 2000/2001"
(wurde zur Sitzung am 06.09.00 versandt)
- Tischvorlage "Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6"

Herr StR Sierau verweist auf die Tischvorlage, in der die Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 als Übersicht für das Jahr 2000 dargestellt sind. Er sieht die Übersicht als Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns im Zusammenhang mit den Verwaltungsvereinbarungen, die zwischen dem Dezernenten und den Fachämtern abgeschlossen werden. Ansonsten wird die Übersicht erneut erstellt, wenn der Haushalt verabschiedet ist und zu dem Zeitpunkt klar ist, welche Projekte vorrangig zu bearbeiten sind.

Herr RM Tech macht den Vorschlag, den Bezirksvertretungen die Vorlage auch zur Verfügung zu stellen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt den aktuellen Stand der Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 für das Jahr 2000 zur Kenntnis.

Zu 4.1 Bauleitplanung:
Bebauungsplan Hö 251- Phoenix-West / Verkehrsknoten Nortkirchenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
- Ratsvorlage
- Antrag der Bürgerliste vom 19.09.2000

Herr RM Münch erläutert den Antrag der Bürgerliste.

Beschluss:
Der Antrag der Bürgerliste vom 19.09.2000 wird vom AUSW einstimmig beschlossen:
"Um eine ökologische Verbindung für bodenlebende Tierarten zwischen Phoenix-West und dem Pferdebachtal mittels Tierdurchlässen unter der Nortkirchenstraße und B 54 im Zuge der gesetzlich notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ermöglichen, beschließt der AUSW die Erweiterung des Planbereichs um die bisher ausgesparte Gegenfahrbahn der B 54."

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Beachtung des Antrages der Bürgerliste vom 19.09.2000, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 251 - Phoenix West / Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - für den unter Ziffer 1. der Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III / FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

Zu 4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke -
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung;
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Entwurf der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6 teilweise zu berücksichtigen und den Änderungsentwurf entsprechend zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.19997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 offengelegte Begründung vom 18.12.1998 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 24.08.2000 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

Zu 4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 06.06.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: Sachstandsbericht
- Ausschussvorlage

Herr RM Berndsen bittet die Verwaltung um Prüfung, ob größere Grundstücke für die Einfamilienhäuser geschaffen werden können.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr kritisiert, dass die Fläche für den Geschosswohnungsbau hier und in anderen Bereichen zurückgefahren wird. Zudem werden ihres Erachtens nicht nur Reihenhäuser benötigt, es sollte eine Mischung verschiedener Häusertypen geplant werden. Sie verdeutlicht, dass inzwischen viele Dortmunder ins Umland ziehen, weil sie Mietwohnungsbau suchen. Sie bezeichnet die zu dicht an der Autobahn vorgesehene Bebauung als nicht attraktiv, die Bebauung im westlichen Bereich ist zu weit gefasst.

Herr RM Jostes hält die Grundstücke für zu schmal. In diesem Bereich hält er es für wichtig, dass der Eigenheimanteil vergrößert wird.

Herr StR Sierau erläutert, dass die Stadt Dortmund sich mit den vorbereiteten Entscheidungen auf die künftige Marktsituation einstellen möchte und sich an der Nachfrage orientiert. Aus Gesprächen mit Investoren und Wohnungsbaugesellschaften ist erkennbar, dass es eine Nachfrage nach den hier angebotenen Segmenten gibt.

Herr Wilde macht deutlich, dass die Vorlage eine Angebotsplanung ohne konkretes Hochbauverfahren vorstellt. Die Festsetzung wird offen und flexibel sein, um künftigen Bedarf abdecken zu können. Unter künftig festzusetzenden Baugrenzen können Reihenhäuser, Doppelhäuser oder auch freistehende Eigenheime auf größeren Grundstücken gebaut werden.

Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit dem A 2-Ausbau wegen des Abstandes der Wohnbauflächen zur Autobahn geprüft, ein größerer Abstand als dargestellt muss demnach nicht eingehalten werden.

Die Bebauung geht so weit nach Westen, weil die Fläche immer noch in die Wohnbauflächen-darstellung des gültigen Flächennutzungsplanes fällt. Außerdem gehören die westlichen Grundstücke zum größten Teil der Stadt Dortmund, so dass eine sofortige Verfügbarkeit und Vermarktung gesichert ist. Das Gebiet soll von Osten nach Westen stufenweise über ein Umlegungsverfahren entwickelt werden, dabei ist die Entwicklung abhängig vom Ausbau der A 2.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide - zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des überarbeiteten Plankonzeptes fortzuführen.

Zu 4.6 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 151 - Freiraum Marsbruch - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.09.2000

Herr RM Münch fordert den AUSW dazu auf, die Ergänzung zum Beschlussvorschlag, die in der Bezirksvertretung Aplerbeck beschlossen wurde, in den Beschluss aufzunehmen.

Beschluss:
Der AUSW stimmt folgender Ergänzung der Bezirksvertretung Aplerbeck mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu:

"Die ökologische Gestaltung des Planbereiches soll derart geschehen, dass die in der aktuellen Roten Liste NRW als besonders gefährdete Biotypen aufgeführten
- vegetationsarmen Kies- und Lehmflächen
- temporäre Kleingewässer
- Feucht- und Nasswiesen
- unbeschattete Gräben
vermehrt angelegt werden und auf eine großräumige Bepflanzung verzichtet wird."

Mit dieser Ergänzung wird die Vorlage durch den AUSW einstimmig beschlossen:


I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 151 - Freiraum Marsbruch - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen im Rahmen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 151 - Freiraum Marsbruch - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Zu 4.7 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I / II -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage

Dieser Tagesordnungspunkt ist zu Beginn der Sitzung abgesetzt worden.

Zu 4.8 Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" (6. Änderung)
2. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" (7. Änderung)
3. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig
I. den Bebauungsplan 142 zu ändern (6. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666 SGV NW 2023)

sowie

II. den Bebauungsplan 144 zu ändern (7. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666 SGV NW 2023)

III. die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


Zu 4.9 Bauleitplanung: Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 254 - Mengling-
hausen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Bebauungsplan Hom 254 - Menglinghausen - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

Zu 4.10Bauleitplanung;
Bebauungsplan Hö 215 - Auf dem Wüstenhof -
hier: Sachstandsbericht / Darstellung der geänderten Planungsabsichten
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der modifizierten Planungsabsicht (Änderung von Geschosswohnungsbau in Eigenheimmaßnahmen) zu und beauftragt die Verwaltung, die förmliche Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 215 in diesem Sinne vorzubereiten.

Zu 4.11Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Lü 156 - Wideybachtal -
hier:
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss zum VEP Lü 156
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass die geplante Fläche direkt an einem geschützten Landschaftsbestandteil liegt. Er schlägt vor, die ökologischen Belange stärker zu berücksichtigen und dem Beschluss nicht zu folgen.

Hierzu erläutert Herr Ostholt, dass zu diesem VEP ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt worden ist. Ergebnis war, dass der Eingriff nicht zu 100 % ausgeglichen werden kann, ein Ausgleichserfordernis wird im Rahmen des Durchführungsvertrages mit dem Vorhabenträger im Detail zu vereinbaren sein.

Herr RM Neumann erklärt, dass die Planung aus ökologischen Gründen bereits verändert wurde und auch Ausgleichsflächen bereitgestellt wurden.

Herr RM Krüger kritisiert, dass das in der Vorlage genannte Flurstück 288, Gemarkung Westrich, Flur 1 in der Vorlage nicht zu erkennen sei.

Beschluss:
Mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der AUSW wie folgt:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Vorhaben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - um die nachfolgenden Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:

- Reduzierung um den nordöstlichen Teil des Flurstückes 288 (nördlich des Flurstückes
390, Gemarkung Westrich, Flur 1,

- Erweiterung um den Einmündungsbereich der geplanten Erschließungsstraße in die Bockenfelder Straße.

Der veränderte Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Vorhaben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten Bereich und der Begründung vom 21.08.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


Zu 4.12Projekt Bahnhof Hörde
hier: Darstellung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens zum Neubau eines
Gebäudes für Büros und Dienstleistungen östlich der Hörder Brückenstraße
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 12.09.2000

Herr RM Knieling begrüßt die Vorlage und ist erfreut darüber, dass nicht nur eine gut erreichbare, bürgerfreundliche Bezirksverwaltungsstelle für Hörde eingerichtet werden kann, sondern dass eine weitere attraktive Neugestaltung für den Ortskern Hörde erfolgt. Er hofft, dass bei der Realisierung des Vorhabens keine großen Veränderungen vorgenommen werden. Er fügt an, dass der Bereich westlich der Hörder Brückenstraße auch eine städtebauliche Rahmenplanung bekommen sollte. Das Projekt Bahnhof Hörde sieht er als Impuls für andere Stadtbezirke, ihre Wünsche nach Veränderung anzugeben.



Herr RM Tech hält das Projekt für einen Anziehungspunkt, der weitere Investitionen nach sich ziehen wird. Es wird seiner Meinung nach zentraler Mittelpunkt zwischen Phoenix-Ost und Phoenix-West werden.

Herr StR Sierau erklärt, dass das Verfahren zum Projekt Bahnhof Hörde zügig umgesetzt werden soll. Am 13.12.2000 wird voraussichtlich die weiterentwickelte Planung des Projektes im AUSW vorgestellt werden können. Die Zeitplanungen sehen den Einzug der Bezirksverwaltungsstelle Hörde im 1. Halbjahr 2002 vor. Ob zusätzliche Flächen einer Bebauung zugeführt und die Nutzung der Flächen mit zusätzlichem Einzelhandel erfolgen wird, ist noch zu klären. Bis Anfang Oktober werden Ingenieurplanungen eingeleitet. Der AUSW wird über das Ergebnis der Rahmenplanung informiert; auf der Grundlage der Rahmenplanung ist vorgesehen, über ein Gutachterverfahren für den westlich der Brückenstraße gelegenen Bereich zu einer städtebaulichen Lösung zu kommen.

Herr StD Fehlemann stellt die Idee des Büroflächenentwicklungsmodells vor. Dazu werden Gutachter zur neuesten Entwicklung befragt werden. Die 2.000 - 2.500 qm Bürofläche der neuen Verwaltungsstelle Hörde ist Grundlage für eine Berechnung der Büroflächen der anderen Verwaltungsstellen. Die Größe der benötigten Büroflächen ist in Abhängigkeit zur Dezentralisierung der Aufgaben in die Stadtbezirke zu sehen.

Herr RM Drabig fragt, ob es ein Raumprogramm bzw. Raumbedarfsprogramm gibt. Aufgrund eines solchen Programms könnte erkennbar sein, ob weitere Büroflächen benötigt werden. Er bittet um eine Übersicht über bestehende Mietverträge und entsprechende Zahlen.

Nach Angaben des Herr StD Fehlemann wird derzeitig am Bürohauskonzept gearbeitet. Zu diesem Thema wird es in Kürze einen Workshop in der Verwaltung geben. Der AUSW wird sich anschließend damit beschäftigen können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis des Gutachter-verfahrens mit seinen Überarbeitungsempfehlungen zur Kenntnis.

Zu 4.13 Ideenwettbewerb "Stadt 2030"
- Ausschussvorlage

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt nach, wann über Leitbilder, z. B. im Flächennutzungsplan, gesprochen wird.

Herr StR Sierau wird am 22.09.2000 an einem leadership-workshop teilnehmen. Der Workshop dient als Beginn einer Diskussion, Rückschlüsse für die Diskussion zum Flächennutzungsplan werden ggf. möglich sein. Inhaltliche und ablaufmäßige Aussagen zum Flächennutzungsplan werden in diesem Jahr im Rat noch im Rahmen einer Vorlage besprochen werden.

Herr Steiner hofft, dass zu diesen Leitbildern der Gedanke der Barrierefreiheit für Behinderte und ältere Leute gehört und dass entsprechende Schlussfolgerungen für weitere Planungen erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass sich die Stadt Dortmund mit sechs weiteren Ruhrgebietsstädten an dem Ideenwettbewerb "Stadt 2030" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt.







Zu 4.15 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.06.2000 (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 verteilt)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2000 mit der Bezeichnung "Standortunter- suchung für einen SB-Markt in Dortmund-Kirchlinde"

Herr Grote ergänzt zur Vorlage, dass eine vom Sportamt beauftragte Untersuchung der Halde auf der Westseite der Straße Bärenbruch vorliegt, die sich mit der Selbstentzündbarkeit der Halde beschäftigt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Gefahr der Selbstentzündung als groß bezeichnet werden muss, insbesondere wenn die Halde baulich angegriffen wird. Eine Nachfolgestudie wird z. Zt. vorbereitet. Diese wird untersuchen, unter welchen Umständen dort baulich eingegriffen werden kann.

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass eine Standortauswahl zu treffen ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für den Vorschlag Frohlinder Straße aus, weil dort die verkehrliche Erschließung unproblematischer ist. Den Einzelhandelsbesatz von 2.700 qm, der für den Bärenbruch geplant war, hält Herr RM Krüger für zu groß. Der Standort Frohlinder Straße ist zudem fußläufiger angebunden. Er bittet um Prüfung, welche Vorverträge bestehen und welche Handlungsmöglichkeiten es noch gibt.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Tech spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für den Standort Bärenbruch aus und macht noch einmal deutlich, dass in Kirchlinde eine Nahversorgung in dem Umfange fehlt.

Herr RM Ollech stellt dar, dass im November 1999 die Rede davon war, dass die Erschließung an der Frohlinder Straße problematisch sei, wegen der zusätzlichen Verkehrsbelastung und der Auswirkungen auf die benachbarte Schule und das Krankenhaus sprach sich die Planungsverwaltung gegen den Einzelhandel aus. Die fußläufige Entfernung beider Standorte sei ungefähr gleich. Mit der Fertigstellung des Park- oder Mehrzweckplatzes und der Sportplatzplanung hat der Ortskern Kirchlinde eine Erweiterung Richtung Süden erfahren. Für Herrn RM Ollech weist der Bärenbruch im Vergleich zu anderen Standorten das geringste Konfliktpotential im Hinblick auf andere Nutzungen aus. Der Markt an der Frohlinder Straße stände als Solitär dar.

Herr RM Neumann macht darauf aufmerksam, dass der Standort Bärenbruch einen Einzugsbereich bis Marten und Lütgendortmund hätte. Diese Vororte sollten aber keine Konkurrenz bekommen.

Herr Wilde zeigt anhand von Folien die Flächen, die in der Bezirksvertretung Huckarde vorgestellt wurden. Die Fläche an der Zollernstraße kommt nach Angaben der Verwaltung für eine Versorgung nicht in Frage. Straßenbegleitend zur Zollernstraße soll Wohnbebauung untergebracht werden. Der Standort Frohlinder Straße wird sich verkehrlich besser auswirken, weil die Ladeneinrichtung, die dort untergebracht werden kann, kleiner ist als am Bärenbruch. Fußläufig ist der Bereich Frohlinder Straße besser zu erreichen.

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass der Betreiber des Einzelhandels den Standort Bärenbruch vorzieht. Herr RM Drabig schlägt vor zu vertagen, bis die Verkehrsnotwendigkeiten bekannt sind.

Herr RM Krüger gibt an, dass mit der Sportplatzverlegung Fakten geschaffen wurden. Die Anbindung der Ostspange führt an einem neuen Wohnbaugebiet vorbei, so dass die Planung hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen darauf abzustimmen ist. Die Konsequenzen, die durch die Wahl eines Standortes entstehen, sollten von der Verwaltung dargestellt werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Antrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2000 mit der Bezeichnung "Standortuntersuchung für einen SB-Markt in Dortmund-Kirchlinde" mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Standortuntersuchung für einen SB-Markt in Dortmund-Kirchlinde gemäß der Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt, den Standort Frohlinder Straße weiter zu verfolgen. Dazu wird zunächst die für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes auf dem Grundstück Frohlinder Straße notwendige Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Über das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung ist dem AUSW und der Bezirksvertretung Huckarde Bericht zu erstatten.

Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert zu prüfen, ob und zu welchen Kosten eine Spange von der Rahmer Straße über den Sportplatz und die Revierstraße zum Bärenbruch errichtet werden kann. Über das Ergebnis dieser Untersuchung ist dem AUSW und der BV Huckarde Bericht zu erstatten.

Die Liegenschaftsverwaltung wird aufgefordert, keine Verträge abzuschließen, die eine Entwicklung der beiden Grundstücke am Bärenbruch und an der Frohlinder Straße sowie dem Bau einer Spange von der Rahmer Straße zum Bärenbruch entgegen stehen könnten."

Der AUSW lehnt die Verwaltungsvorlage ab.

Zu 4.16 Gesamtansiedlung Lidl & Schwarz
hier: Entwicklung Standort Gneisenau-Ost
- mündlicher Bericht der Verwaltung

Herr StR Sierau stellt dar, dass die Firma Lidl & Schwarz angeschrieben und gebeten wurde, die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um das Verfahren nach § 20 Landesplanungs-gesetz fortzuführen. Hierzu wurde mit Antwortschreiben vom 17.08.2000 mitgeteilt, dass zur Quantifizierung und Qualifizierung der angestrebten Fachmarktbereiche und Konzessionäre noch keine Aussagen gemacht werden könnten. Begründet wurde dies damit, dass die Vermietungsabteilung erst mit der Mietersuche beginnt, wenn für den Standort eine Baugenehmigung vorliegt.

In einem weiteren Schreiben vom 04.09.2000 hat die Firma Lidl & Schwarz auf Aufforderung der Verwaltung hin bestätigt, dass eine Aufschlüsselung bisher noch nicht in der Form möglich ist, wie es das Verfahren nach § 20 Landesplanungsgesetzt fordert. Die Fa. Lidl & Schwarz sieht im bestehenden Beschluss des AUSW vom 12.04.2000 den Anlass, zu einem konstruktiven Dialog zu kommen, um für den zweiten Standort eine Alternativlösung ins Auge zu fassen. Hierbei sind für die Fa. Lidl & Schwarz die Interessen des Grundstückseigentümers zu beachten. Die Fa. Lidl & Schwarz kann sich vorstellen, einen alternativen Standort anzustreben. Die Verwaltung hat der Fa. Lidl & Schwarz das Angebot gemacht, bei der Entwicklung eines anderen Standortes behilflich zu sein. Herr StR Sierau macht den Vorschlag, einen Standort im nordöstlichen Teil des Standortes-Ost unter Berücksichtigung des AUSW-Beschlusses vom 31.05.2000 zu entwickeln und dass für den Standort eine Anfrage an die Bezirksregierung zu stellen, um die Rahmenbedingungen für den Standort zu schaffen.

Auf dieser Grundlage wird dem AUSW eine Vorlage zugehen, in der dieses Vorgehen vorgeschlagen wird.







Zu 4.17 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 119
- Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: Änderung der Beschlussvorlage 61/4-3 vom 25.05.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den aufgrund des Schreibens des Stadtplanungsamtes vom 31.08.2000 geänderten Beschluss zu fassen. Die Ratsvorlage ist durch die Punkte 1 - 3 auf der Seite 2 des beigefügten Schreibens 61/4-3 vom 31.08.2000 zu ändern:

Der Rat der Stadt beschließt
I. den Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße - für den in Punkt 1.1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich des Bebauungsplanes Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


Zu 4.18 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung;
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder- lichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213
- Ratsvorlage
- Antrag der Bürgerliste vom 19.09.00

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig aufgrund des Antrages der Bürgerliste vom 19.09.2000 dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss wie folgt zu ergänzen:

"Bei der Realisierung ist folgendes zu beachten:
Die Gestaltung der nicht bebauten Flächen erfolgt für den Artenschutz insbesondere von Kammmolch, Kreuzkröte und Ringelnatter."

Auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion wird außerdem die folgende Ergänzung einstimmig beschlossen:
"Bei einer möglichen Erweiterung des Güterverteilzentrums nach Südosten (südlich der Linie der Deutschen Bahn AG Dortmund-Lünen) ist eine Durchbindung der vorhandenen Erschließungsstraße mit Anbindung an die B 236n vorzusehen."

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage mit diesen Ergänzungen zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 213 vom 11.12.1997 bzw. den Beschluss zur Veränderung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.03.2000 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Pkt. 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III-FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu Punkt 1.8.1 bis 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu
folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.10 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.11 und 1.8.12
aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt den Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit den durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.9.7 der Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 18.08.00 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213 östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO



Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses Wißstraße / Prinzenstraße
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 34 Abs. 1
Baugesetzbuch -
- Ausschussvorlage

Herr RM Tech hält den Entwurf für gelungen und ist der Meinung, dass damit die Gesamtsituation deutlich verbessert wird.

Herr RM Drabig sieht das Ellipson im Zusammenhang mit dem Büro- und Geschäftshaus Wiß-/Prinzenstraße. Das Gebäude ist für ihn ein Beleg dafür, dass mit weniger spektakulären Ideen verschiedene Punkte in der Stadt verbessert werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt davon Kenntnis, dass die Verwaltung einen postiven Vorbescheid erteilt hat.

Zu 5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Restaurierungs- und Steinmetzbetriebes auf dem Grundstück Am Gottesacker/Rennweg in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.3 Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück
Bergstraße 33 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.09.2000

Herr s. E. Ucar erklärt, dass der Bedarf für das Kulturzentrum dort besteht, wo Ausländer in großer Anzahl wohnen. Seines Erachtens entstehen in der Bergstraße Parkplatzprobleme z. B. nur während der Fastenzeit und der Freitagsgebete, also nicht dauernd.

Am 03.10.2000 ist ein Tag der offenen Moschee, so dass dann die Möglichkeit besteht, sich eine Moschee und die dort stattfindenden Aktivitäten anzuschauen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.


Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
Zu 7.1 - unbesetzt -









Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südlich der "Ammerstraße" in Dortmund-Nette, Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass bereits im AUSW gesagt wurde, die Ammerstraße Richtung Käthe-Kollwitz-Straße abzupfosten, so dass nur eine Zuwegung für Rettungsfahrzeuge bleibt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Nette - Bau der Stichstraße südlich der "Ammerstraße" einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 -1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Viterra Baupartner AG übertragen.

Zu 8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der Straße "Brache" in Dortmund-Bövinghausen
Antragsteller: Dogeplan
Bebauungsplan: Lü 120, 3. Änderung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Bövinghausen - Bau der Stichstraßen westlich der Straße "Brache" einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 -1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 und 09.10.1997 durch Erschließungsvertrag der Fa. Dogeplan übertragen.

Zu 8.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Radverkehrs in Dortmund", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14, 1 der GeschO/Anträge
(wurde zur Sitzung am 06.09.00 versandt)
- Stellungnahme der Verwaltung

Herr StD Fehlemann erklärt, dass die Verwaltung in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung von VCD, ADFC und BUND aus der Zielnetzplanung von 1992 ein Prioritätsnetz entwickelt, das in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden soll. Schwerpunkt ist die Schließung von Netzlücken auf Hauptrouten des Alltagsradverkehrs, insbesondere die Schaffung durchgehender Verbindungen von der City in die Nebenzentren. Die Planungsabsichten sollen noch Ende diesen Jahres den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Der Beschluss wird auch den geforderten Zeit- und Kostenplan enthalten. Die zur Realisierung zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2001 und folgende angemeldet, aber noch nicht gesichert.

Darüber hinaus werden z. Zt. sämtliche Einbahnstraßen daraufhin überprüft, ob sie ggf. ganz aufgegeben werden können oder ob der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden kann. Zusätzlich in Vorbereitung ist ein Programm zur dezentralen Ausrüstung von wichtigen ÖPNV-Haltestellen mit Abstellanlagen (Fahrradboxen). Weitere Programmpunkte in der Abstimmung mit VCD, ADFC und BUND sind Maßnahmen an Unfallschwerpunkten, die Ausschilderung von Radrouten etc.. Die geplante Vorlage wird einen detaillierten Sachstand zu den Teilmaßnahmen enthalten.

Zur Umsetzung der Änderung der Straßenverkehrsordnung ist eine flächendeckende Bewertung des Radwegebestandes vorgenommen worden, die Grundlage für Umschilderungen war.

Der "Radverkehrsplan 92" ist nicht mehr aktuell. Er wird digitalisiert und im 2. Quartal 2001 den Gremien vorgestellt.

Frau RM Kröger-Brenner fordert dazu auf, vorab Informationen dieser Art abzugeben. Sie hofft auf eine zeitnahe Umsetzung der Pläne und fordert, dass der Radverkehr attraktiver gemacht wird. Das Radfahren in Dortmund hält sie für sehr gefährlich. An schnell befahrenen Straßen sind häufig keine Radwege oder es sind nur Teile von Radwegen vorhanden.

Herr RM Krüger gibt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bereich des Radverkehrs einen Schwerpunkt setzen wird, für die auch Haushaltsmittel benötigt werden.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass die Radfahrbilanz Dortmunds, verglichen mit anderen Städten, nicht so schlecht ist, wie sie dargestellt wird. Bereits bei der Planung und beim Neubau von Straßen werden Radwege beachtet, Haushaltsmittel werden entsprechend angemeldet. Mit VCD und ADFC werden die Pläne in Sachen Radverkehr besprochen, bevor die Bezirksvertretungen beteiligt werden.

Herr StD Fehlemann hält die Steigerung des Radverkehrs für eine Angebotsplanung, die evtl. gar nicht im geplanten Umfang angenommen wird.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.08.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Radverkehrs":
"Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss eine auch im Hinblick auf die Änderung der Straßenverkehrsordnung aktualisierte Bestandsaufnahme des Radwegenetzes vorzulegen. Dabei soll gesondert dargestellt werden, für welche Radwege (in km) bauliche Maßnahmen ergriffen wurden und welche durch Beschilderung oder Abmarkierung dargestellt wurden.

Die nicht mehr den aktuellen Normen entsprechenden Radwege sollen im Rahmen dieser Bestandsaufnahme gesondert dargestellt werden."

Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
Zu 9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen", hier: Gestaltungsmaßnahmen 2001
- Ausschussvorlage
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Neugestaltung der im Sachverhalt aufgeführten Kinderspielplätze mit einem Kostenaufwand von 640.000,-- DM (Materialkosten 600.000,--, Bodenproben 40.000,-- DM) im Rahmen der vom Rat am 23.05.1996 beschlossenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteilungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen", vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat in der Haushaltssatzung 2001.

Die Durchführung erfolgt durch die "Dortmunder Dienste - Gesellschaft für Beschäftigung mbH" in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt und dem Jugendamt.

Finanzierung:
- Investitionszuschuss an die GmbH "Dortmund Dienste"
(Finanzposition 4390 9850 0001) - 64.000,-- DM
- Zuschussmittel durch das Land an die GmbH "Dortmunder Dienste" 576.000,-- DM
640.000,-- DM

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 10.1 - unbesetzt -

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses
Zu 11.1 - unbesetzt -

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1 - unbesetzt -


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.55 Uhr schließt.





J u n g S a u e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 29.09.2000
StA 01
F 2 60 21
N i e d e r s c h r i f t

über die 19. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 20.09.2000


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein (bis 17:25 Uhr)
Herr RM Schneider (ab 17:25 Uhr)
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Herr RM Utech i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Nolte i. V. für Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Oshege
Herr s. E. Ucar


b) beratende Mitglieder
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"




c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Grote, 60/AL
Herr Dr. Mackenbach, StA 60
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Götzmann, StA 66
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
Herr Hoffmann - Karstadt Warenhaus AG zu TOP 4.3
Herr Friesleben zu TOP 4.3
Herr Trebbe - Karstadt Warenhaus AG zu TOP 4.3
Herr Petzing - Fa. Dreier zu TOP 4.3
Herr E. Dreier zu TOP 4.3
Herr M. Dreier zu TOP 4.3
Herr Joneit - Kommunalverband Ruhrgebiet,
Fachbereich Regionalentwicklung zu TOP 4.14

Der Ausschussvorsitzende, Herrn RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er begrüßt auch Herrn Oshege als Vertreter des Seniorenbeirates im AUSW.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr RM Jung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Sauer benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Ökologische Verbesserung des Emscher- und Lippesystems
hier: Plangenehmigung zur Umgestaltung des Rademacher Grabens im Bereich des Bebauungsplanes "Feldhauskamp" in Dortmund-Kirchderne
- Ausschussvorlage
3.2 Anmeldung von Untersuchungsmaßnahmen zum Förderprogramm:
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrermittlung und Sanierung von Altlasten"
- Haupt- und Finanzausschussvorlage
3.3 Information und Erläuterung zur Neufassung des Landschaftsgesetztes und des Landesforstgesetzes
- Ausschussvorlage

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.0 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
vom 06.09.00 mit der Bezeichnung "Jahresarbeitsprogramm 2000/2001"
(wurde zur Sitzung am 06.09.00 versandt)
4.1 Bauleitplanung:
Bebauungsplan Hö 251- Phoenix-West / Verkehrsknoten Nortkirchenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
- Ratsvorlage
4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke -
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung;
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
4.3 Hansa-Carré
Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens
- Ausschussvorlage
4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage
4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: Sachstandsbericht
- Ausschussvorlage
4.6 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 151 - Freiraum Marsbruch - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I / II -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage
4.8 Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" (6. Änderung)
2. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" (7. Änderung)
3. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ausschussvorlage
4.9 Bauleitplanung: Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 254 - Mengling-
hausen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
- Ausschussvorlage
4.10 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Hö 215 - Auf dem Wüstenhof -
hier: Sachstandsbericht / Darstellung der geänderten Planungsabsichten
- Ausschussvorlage
4.11 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Lü 156 - Wideybachtal -
hier:
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss zum VEP Lü 156
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages – Teil A -
- Ausschussvorlage
4.12 Projekt Bahnhof Hörde
hier:
Darstellung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens zum Neubau eines Gebäudes für Büros und Dienstleistungen östlich der Hörder Brückenstraße
- Ausschussvorlage
4.13 Ideenwettbewerb "Stadt 2030"
- Ausschussvorlage
4.14 Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm
Ergebnis einer Machbarkeitsstudie des Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) für die Städte Hamm, Bergkamen, Werne, Lünen und Dortmund sowie den Kreis Unna
- Ausschussvorlage
4.15 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.06.2000 (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 verteilt)
4.16 Gesamtansiedlung Lidl & Schwarz
hier: Entwicklung Standort Gneisenau-Ost
- mündlicher Bericht der Verwaltung
4.17 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 119
- Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: Änderung der Beschlussvorlage 61/4-3 vom 25.05.2000

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses Wißstraße / Prinzenstraße
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 34 Abs. 1
Baugesetzbuch -
- Ausschussvorlage
5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Restaurierungs- und Steinmetzbetriebes auf dem Grundstück Am Gottesacker/Rennweg in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
7.1 - unbesetzt -




8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südlich der "Ammerstraße" in Dortmund-Nette, Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage
8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der Straße "Brache" in Dortmund-Bövinghausen
Antragsteller: Dogeplan
Bebauungsplan: Lü 120, 3. Änderung
- Ausschussvorlage
8.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Radverkehrs in Dortmund", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14, 1 der GeschO/Anträge
(wurde zur Sitzung am 06.09.00 versandt)
- Stellungnahme der Verwaltung

9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen", hier: Gestaltungsmaßnahmen 2001
- Ausschussvorlage

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 - unbesetzt -

Herr RM Jung regt an, den TOP 4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I / II -, - Ausschussvorlage, abzusetzen. Der TOP wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 12.09.2000 abgesetzt.

Die TOP 4.3 Hansa-Carré, Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens, - Ausschussvorlage und 4.14 Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm
Ergebnis einer Machbarkeitsstudie des Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) für die Städte Hamm, Bergkamen, Werne, Lünen und Dortmund sowie den Kreis Unna, - Ausschussvorlage,
werden vorgezogen.

Außerdem hat die Bezirksvertretung Eving am 13.09.2000 die Ratsvorlage Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - (TOP 4.18) und die Ausschussvorlage Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück Bergstr. 33 in Dortmund-Eving (TOP 5.3) ablehnend beschlossen, so dass der AUSW sich trotz seines Beschlusses am 06.09.2000 noch einmal damit befassen muss.

Der AUSW ist mit einer entsprechenden Erweiterung der TO einverstanden.

In dieser geänderten Form wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


Zu 4.3 Hansa-Carré
Überarbeitung der baulichen Gestaltung des Vorhabens
- Ausschussvorlage
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000 mit der Bezeichnung "Hansa-Karrée"


Herr StR Sierau hält es für die städtebauliche Substanz für von ganz erheblicher Bedeutung, dass eine attraktive Nutzung im Oberzentrum platziert werden kann, da daraus eine Stärkung der funktionalen Kraft der Innenstadt und eine sinnvolle architektonische Akzentsetzung entsteht.

Herr Hoffmann von der Karstadt Warenhaus AG stellt den derzeitigen Sachstand dar und erklärt, dass die Karstadt Warenhaus AG die zurückhaltendere Lösung bevorzugt, die auch von der Verwaltung empfohlen wird. Karstadt kann sich aber eine attraktive Gestaltung durch Lichtilluminationen o. ä. auch vorstellen. Aufgrund der Transparenz des Entwurfes von Sobeck käme auch die Anordnung des Steges in Höhe des 2. Obergeschosses des Haupthauses in Frage. Die Notwendigkeit des Steges ist vorhanden, da nur durch die Nachbarschaft zum Sporthaus mit Verbindung durch den Steg eine geringere Anzahl an Sozial-, Verwaltungsräumen etc. möglich ist und der Umzug des Sporthauses wirtschaftlich sinnvoll wird. Auch für die Frequentierung des Obergeschosses wird der Steg benötigt.

Anhand von Folien stellt Herr Friesleben die neue Fassadengestaltung vor, bei der die Lebendigkeit der Architektur beibehalten wurde.

Herr Dreier erläutert, dass die möglichen Passagen durch die Gesellschaft gesa untersucht wurden, um die beste Möglichkeit zu finden, die Rotunde mit dem Hansaplatz zu verbinden und die Einkäuferströme zu leiten. Das Verglasen und Verlegen der Passage wurde überlegt. Herr Dreier plädiert für einen Durchgang durch den Karstadtbereich über eine Breite von fünf Metern. Dieser Durchgang soll durch verschiedene Geschäftsbereiche führen und nur zu den Öffnungszeiten begehbar sein.

Herr RM Krüger schlägt vor, eine Stellplatzablöse zu ermöglichen und die Passage Richtung Osten zu schaffen. Er fordert, dass die Passage breiter und nicht nur zu den Ladenöffnungszeiten geöffnet wird. Er hält die vorgestellte städtebauliche Lösung für nicht gut gelungen und sieht die Verbindung zwischen den Gebäuden als verunstaltend an.

Herr RM Jostes macht deutlich, dass der Steg ungewöhnlich und architektonisch hochwertig sein muss. Er hält es für möglich, weitere Lösungsmöglichkeiten für den Steg nachzuschieben, so dass eine Entscheidung für eine Variante erst später getroffen werden kann. Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 20.09.2000. Von der Silberstraße zur Brauhausstraße sollte eine Art Passage entstehen, hier sollte die Fassade eine Front mit vernünftigen Vordächern zeigen und der Straßenraum umgebildet werden.

Herr RM Tech bezeichnet die Fassade als etwas klarer, bei der Ost-West-Passage sieht er das Problem der Überwachung. Beim Steg sollte eine nicht einengende Lösung gesucht werden, die Lösungen befriedigen seines Erachtens nicht ganz.

Nach eingehender Diskussion besteht Einigung über die grundlegenden Punkte zum Hansa-Carré. Herr Dreier bittet darum, die Grundsatzentscheidung über den Steg zu treffen, da der Steg wichtig für die Firma Karstadt Warenhaus AG ist.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass über die Punkt a) - e) des Beschlussvorschlags einzeln abgestimmt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Überarbeitung der baulichen Gestaltung zur Kenntnis.

Auf der Grundlage der Ergebnisse in folgenden Punkten stimmt der Ausschuss mit den kenntlich gemachten Änderungen/Ergänzungen und Abstimmungsergebnissen der Genehmigung und Realisierung des Vorhabens zu:




a) Überbrückung des Durchgangs zwischen Hansaplatz und Markt vom Karstadt-Stammhaus zum Sporthaus mit einem hochtransparenten Steg in Höhe des 3. Obergeschosses. Die Auswahl unter den eingereichten Vorschlägen trifft der Ausschuss.

- Grundsätzlich wurde einem Steg mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion zugestimmt.
- Dem Investor wird einstimmig aufgegeben, weitere Vorschläge im Laufe der nächsten drei bis vier Monate einzureichen.

b) offener Durchgang im Erdgeschoss des Neubaus durch das Sporthaus statt einer geschlossenen Ost-West-Passage; Beibehaltung der im Kaufvertrag optional gesicherten Weiterführung einer Ost-West-Passage zwischen Rotunde und Betenstraße; Sicherung der Nord-Süd-Passage durch eine Baulast:

Buchstabe b) wird einstimmig ersetzt durch den weitergehenden Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.09.2000:
Der Ausschuss greift den Gedanken auf, die Brauhausstraße als Teile eines von der Silberstraße über den Hansaplatz bis zur Viktoriastraße Straßenzuges zu begreifen und vor allem für Fußgänger erlebbar zu machen. Zu diesem Zweck ist jetzt die Brauhausstraße städtebaulich aufzuwerten; der Straßenraum muss zugunsten des Fußgängerverkehrs umgestaltet und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Von dem Investor ist eine die Laufbeziehung unterstreichende Gestaltung der südlichen Fassade des gesamten Komplexes, d. h. unter Einbeziehung des HDI-Gebäudes und des Bürgersteiges, zu fordern. Die Stadtverwaltung soll planerische Vorstellungen für eine bauliche Umgestaltung des Straßenraumes entwickeln und dem Ausschuss sowie der zuständigen Bezirksvertretung zur Beratung vorlegen.

Die vertraglichen Regelungen zwischen Stadt und Investor über den Grundstücks- verkauf sind anzupassen; dabei ist der infolge des Wegfalls der durch das Gebäude führenden West-Ost-Passage erhöhte Nutzen für den Investor zu bewerten.

c) ruhigere Fassadengestaltung in Teilbereichen (Ecke zwischen Markt und Hansaplatz, oberste Geschosse): einstimmig beschlossen

d) Verpflichtung des Investors zur Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe in Anlehnung an die im Kaufvertrag vom 08.09.99 angedachten Lösung: mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

e) ausreichend breiter Durchgang zwischen Hansaplatz und Markt während der Bauzeit (mindestens 5 m): einstimmig beschlossen.

Zu 4.14 Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm
Ergebnis einer Machbarkeitsstudie des Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) für die Städte Hamm, Bergkamen, Werne, Lünen und Dortmund sowie den Kreis Unna
- Ausschussvorlage

Herr StR Sierau führt in das Thema der Vorlage ein.

Herr Joneit - Kommunalverband Ruhrgebiet - stellt den Inhalt der Machbarkeitsstudie vor. Die Stadt Dortmund hat ein sehr dichtes Bahnangebot zwischen Dortmund und Hamm und zwischen Dortmund und Lünen fährt die Bahn im 20-Minuten-Takt mit Verlängerung nach Coesfeld und Münster. Eine neue Regionalstadtbahn im nördlichen Kreis Unna, die Dortmund mit anbindet, bietet ein großes Fahrgastpotential und entsprechendes Pkw-Verkehrsauf- kommen. Die Hamm-Osterfelder Bahn zwischen Lünen und Hamm nutzt die Bahnstrecke nur für den Güterverkehr, die Strecke kann nach Angaben des Herrn Joneit auch noch Personenverkehr aufnehmen.

Mit der Regionalstadtbahn können wesentliche Verkehre auf die Bahn verlagert werden. Hierbei geht es insbesondere um die Hinzugewinnung weiterer Bahnkunden durch Verkürzung der Reisezeiten und durch Erhöhung des Qualitätsstandards. Die Strecke Bergkamen - Dortmund hat heute Reisezeiten von 60 Minuten, diese Reisezeit könnte um 50 - 73 % je nach Stadtteil verkürzt werden. Die Kostendeckungsfaktoren von über 50 - 65 % sind möglich. Die Einnahmepotentiale liegen bei bis zu 8 Mio. DM.

Herr RM Tech ist der Meinung, dass durch die Präsentation aufgezeigt wurde, welche Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden bestehen. Im interkommunalen Vergleich möchte er gerne entsprechende Gespräche führen.

Herr RM Utech fordert Herrn Joneit dazu auf, die Linie, die am Hoesch-Gelände endet, nicht als Sackgasse enden zu lassen.

Herr Joneit erläutert, dass die komplette Infrastruktur hinsichtlich erforderlicher Änderungen und Machbarkeit überprüft wurde.

Herr RM Krüger begrüßt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage, die zu einer größeren Attraktivität des ÖPNV führen und das Umsteigen vom Pkw auf Bus und Bahn erleichtern kann. Er favorisiert die Variante 2 A und spricht an, dass über Optionen in den südlichen Dortmunder Raum hinein nachgedacht werden sollte.

Herr RM Jostes stellt dar, dass Dortmund als Oberzentrum eine Verbindung zum nordöstlichen Bereich benötigt. Dortmund als VRR-Grenzgemeinde muss die Möglichkeit bieten, über Dortmund hinaus weiterfahren zu können.

Herr Joneit bringt Beispiele für die Reisezeiten. Die Variante 1 A wurde favorisiert, da unter anderem die technische Machbarkeit vorlag und die Fahrzeugtypen vorhanden waren.

Die Fragen des Herrn Steiner nach der Gewährleistung der barrierefreien Zugänglichkeit wurde durch Herrn Joneit insoweit beantwortet, dass die Bahnsteighöhen und die anderen Zugangsvoraus-setzungen in Teilbereichen bereits da sind. Der Vorteil der Nutzung der bestehenden Infrastruktur ist der, dass die Infrastruktur ebenerdig auf Straßenniveau verläuft und dadurch die Möglichkeit bietet, neue Haltestellen behinderten- und nutzergerecht zu gestalten. Die Bahnsteige und die angrenzenden Gehwege sind niveaufrei über eine Rampe bei sämtlichen konzipierten Haltestellen zu erreichen, d. h. ca. 90 % sind barrierefrei gestaltet. Ausnahme bilden zwei Haltestellen im Raum Oberaden, die einen Zugang über Aufzug haben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Regionalstadtbahn Dortmund - Lünen - Bergkamen - Werne - Hamm zur Kenntnis.

Er beauftragt einstimmig die Verwaltung, den Ausbau der Schienenverbindung in Kooperation mit den beteiligten Gebietskörperschaften im Sinne der Ziffer 4 weiter zu verfolgen.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Ökologische Verbesserung des Emscher- und Lippesystems
hier: Plangenehmigung zur Umgestaltung des Rademacher Grabens im Bereich des
Bebauungsplanes "Feldhauskamp" in Dortmund-Kirchderne
- Ausschussvorlage

Herr RM Münch schlägt die Streichung des Punktes 7 auf Seite 2 der der Vorlage beigefügten Plangenehmigung vor. Er ist der Meinung, dass hier ein sonnenexponierter, vegetationsarmer Bereich entstehen sollte. Der AUSW folgt nicht diesem Vorschlag.

Herr Grote erläutert, dass die Auflage, eine dichtere Bepflanzung zu wählen, daher kommt, dass das Wohngebiet relativ nah an die B 236 heranreicht. Im weiteren Verlauf werden an bestimmten Stellen verschiedene Bereiche geschaffen, wie sie von Herrn RM Münch vorgeschlagen wurden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der unteren Wasserbehörde zur Genehmigung des Planes "Umgestaltung des Rademacher Grabens im Bereich des Bebauungsplanes Feldhauskamp" gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz zur Kenntnis.

Zu 3.2 Anmeldung von Untersuchungsmaßnahmen zum Förderprogramm:
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrermittlung und Sanierung von Altlasten"
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

Herr Grote erklärt auf die Frage der Frau RM Kröger-Brenner, dass bei einer Ersteinschätzung vor zehn Jahren mit den Kleingärtnern über die Belastungen gesprochen wurde. Über die aktuellen Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung Hannöversche Straße werden die Kleingärtner informiert, sobald diese feststehen. Eine unmittelbar drohende Gefahr besteht hier nicht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu nehmen, dass die Maßnahmen:
1. Sanierungsuntersuchung "Kanalstraße 70"
2. Gefährdungsabschätzung "Gewerbegebiet Hannöversche Straße West"
zur Aufnahme in das Förderprogramm angemeldet wurden und Zuwendungsanträge gestellt werden.

Zu 3.3 Information und Erläuterung zur Neufassung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information des Umweltamtes über wesentliche Änderungen im Landschafts- und Landesforstgesetz sowie die Erläuterungen zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.0 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
vom 06.09.00 mit der Bezeichnung "Jahresarbeitsprogramm 2000/2001"
(wurde zur Sitzung am 06.09.00 versandt)
- Tischvorlage "Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6"

Herr StR Sierau verweist auf die Tischvorlage, in der die Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 als Übersicht für das Jahr 2000 dargestellt sind. Er sieht die Übersicht als Weiterentwicklung des Verwaltungshandelns im Zusammenhang mit den Verwaltungsvereinbarungen, die zwischen dem Dezernenten und den Fachämtern abgeschlossen werden. Ansonsten wird die Übersicht erneut erstellt, wenn der Haushalt verabschiedet ist und zu dem Zeitpunkt klar ist, welche Projekte vorrangig zu bearbeiten sind.

Herr RM Tech macht den Vorschlag, den Bezirksvertretungen die Vorlage auch zur Verfügung zu stellen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt den aktuellen Stand der Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 für das Jahr 2000 zur Kenntnis.

Zu 4.1 Bauleitplanung:
Bebauungsplan Hö 251- Phoenix-West / Verkehrsknoten Nortkirchenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
- Ratsvorlage
- Antrag der Bürgerliste vom 19.09.2000

Herr RM Münch erläutert den Antrag der Bürgerliste.

Beschluss:
Der Antrag der Bürgerliste vom 19.09.2000 wird vom AUSW einstimmig beschlossen:
"Um eine ökologische Verbindung für bodenlebende Tierarten zwischen Phoenix-West und dem Pferdebachtal mittels Tierdurchlässen unter der Nortkirchenstraße und B 54 im Zuge der gesetzlich notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ermöglichen, beschließt der AUSW die Erweiterung des Planbereichs um die bisher ausgesparte Gegenfahrbahn der B 54."

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Beachtung des Antrages der Bürgerliste vom 19.09.2000, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 251 - Phoenix West / Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - für den unter Ziffer 1. der Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III / FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

Zu 4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke -
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung;
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Entwurf der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6 teilweise zu berücksichtigen und den Änderungsentwurf entsprechend zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.19997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 offengelegte Begründung vom 18.12.1998 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 24.08.2000 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 235 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

Zu 4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig wie folgt:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 06.06.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide -
hier: Sachstandsbericht
- Ausschussvorlage

Herr RM Berndsen bittet die Verwaltung um Prüfung, ob größere Grundstücke für die Einfamilienhäuser geschaffen werden können.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr kritisiert, dass die Fläche für den Geschosswohnungsbau hier und in anderen Bereichen zurückgefahren wird. Zudem werden ihres Erachtens nicht nur Reihenhäuser benötigt, es sollte eine Mischung verschiedener Häusertypen geplant werden. Sie verdeutlicht, dass inzwischen viele Dortmunder ins Umland ziehen, weil sie Mietwohnungsbau suchen. Sie bezeichnet die zu dicht an der Autobahn vorgesehene Bebauung als nicht attraktiv, die Bebauung im westlichen Bereich ist zu weit gefasst.

Herr RM Jostes hält die Grundstücke für zu schmal. In diesem Bereich hält er es für wichtig, dass der Eigenheimanteil vergrößert wird.

Herr StR Sierau erläutert, dass die Stadt Dortmund sich mit den vorbereiteten Entscheidungen auf die künftige Marktsituation einstellen möchte und sich an der Nachfrage orientiert. Aus Gesprächen mit Investoren und Wohnungsbaugesellschaften ist erkennbar, dass es eine Nachfrage nach den hier angebotenen Segmenten gibt.

Herr Wilde macht deutlich, dass die Vorlage eine Angebotsplanung ohne konkretes Hochbauverfahren vorstellt. Die Festsetzung wird offen und flexibel sein, um künftigen Bedarf abdecken zu können. Unter künftig festzusetzenden Baugrenzen können Reihenhäuser, Doppelhäuser oder auch freistehende Eigenheime auf größeren Grundstücken gebaut werden.

Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit dem A 2-Ausbau wegen des Abstandes der Wohnbauflächen zur Autobahn geprüft, ein größerer Abstand als dargestellt muss demnach nicht eingehalten werden.

Die Bebauung geht so weit nach Westen, weil die Fläche immer noch in die Wohnbauflächen-darstellung des gültigen Flächennutzungsplanes fällt. Außerdem gehören die westlichen Grundstücke zum größten Teil der Stadt Dortmund, so dass eine sofortige Verfügbarkeit und Vermarktung gesichert ist. Das Gebiet soll von Osten nach Westen stufenweise über ein Umlegungsverfahren entwickelt werden, dabei ist die Entwicklung abhängig vom Ausbau der A 2.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide - zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des überarbeiteten Plankonzeptes fortzuführen.

Zu 4.6 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 151 - Freiraum Marsbruch - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 12.09.2000

Herr RM Münch fordert den AUSW dazu auf, die Ergänzung zum Beschlussvorschlag, die in der Bezirksvertretung Aplerbeck beschlossen wurde, in den Beschluss aufzunehmen.

Beschluss:
Der AUSW stimmt folgender Ergänzung der Bezirksvertretung Aplerbeck mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu:

"Die ökologische Gestaltung des Planbereiches soll derart geschehen, dass die in der aktuellen Roten Liste NRW als besonders gefährdete Biotypen aufgeführten
- vegetationsarmen Kies- und Lehmflächen
- temporäre Kleingewässer
- Feucht- und Nasswiesen
- unbeschattete Gräben
vermehrt angelegt werden und auf eine großräumige Bepflanzung verzichtet wird."

Mit dieser Ergänzung wird die Vorlage durch den AUSW einstimmig beschlossen:


I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 151 - Freiraum Marsbruch - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen im Rahmen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 151 - Freiraum Marsbruch - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Zu 4.7 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I / II -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage

Dieser Tagesordnungspunkt ist zu Beginn der Sitzung abgesetzt worden.

Zu 4.8 Bauleitplanung;
1. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" (6. Änderung)
2. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" (7. Änderung)
3. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig
I. den Bebauungsplan 142 zu ändern (6. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666 SGV NW 2023)

sowie

II. den Bebauungsplan 144 zu ändern (7. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NW (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666 SGV NW 2023)

III. die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


Zu 4.9 Bauleitplanung: Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 254 - Mengling-
hausen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
- Ausschussvorlage

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Bebauungsplan Hom 254 - Menglinghausen - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

Zu 4.10Bauleitplanung;
Bebauungsplan Hö 215 - Auf dem Wüstenhof -
hier: Sachstandsbericht / Darstellung der geänderten Planungsabsichten
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der modifizierten Planungsabsicht (Änderung von Geschosswohnungsbau in Eigenheimmaßnahmen) zu und beauftragt die Verwaltung, die förmliche Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 215 in diesem Sinne vorzubereiten.

Zu 4.11Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Lü 156 - Wideybachtal -
hier:
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung
III. Offenlegungsbeschluss zum VEP Lü 156
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass die geplante Fläche direkt an einem geschützten Landschaftsbestandteil liegt. Er schlägt vor, die ökologischen Belange stärker zu berücksichtigen und dem Beschluss nicht zu folgen.

Hierzu erläutert Herr Ostholt, dass zu diesem VEP ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt worden ist. Ergebnis war, dass der Eingriff nicht zu 100 % ausgeglichen werden kann, ein Ausgleichserfordernis wird im Rahmen des Durchführungsvertrages mit dem Vorhabenträger im Detail zu vereinbaren sein.

Herr RM Neumann erklärt, dass die Planung aus ökologischen Gründen bereits verändert wurde und auch Ausgleichsflächen bereitgestellt wurden.

Herr RM Krüger kritisiert, dass das in der Vorlage genannte Flurstück 288, Gemarkung Westrich, Flur 1 in der Vorlage nicht zu erkennen sei.

Beschluss:
Mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der AUSW wie folgt:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Vorhaben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - um die nachfolgenden Bereiche zu reduzieren bzw. zu erweitern:

- Reduzierung um den nordöstlichen Teil des Flurstückes 288 (nördlich des Flurstückes
390, Gemarkung Westrich, Flur 1,

- Erweiterung um den Einmündungsbereich der geplanten Erschließungsstraße in die Bockenfelder Straße.

Der veränderte Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Vorhaben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten Bereich und der Begründung vom 21.08.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


Zu 4.12Projekt Bahnhof Hörde
hier: Darstellung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens zum Neubau eines
Gebäudes für Büros und Dienstleistungen östlich der Hörder Brückenstraße
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 12.09.2000

Herr RM Knieling begrüßt die Vorlage und ist erfreut darüber, dass nicht nur eine gut erreichbare, bürgerfreundliche Bezirksverwaltungsstelle für Hörde eingerichtet werden kann, sondern dass eine weitere attraktive Neugestaltung für den Ortskern Hörde erfolgt. Er hofft, dass bei der Realisierung des Vorhabens keine großen Veränderungen vorgenommen werden. Er fügt an, dass der Bereich westlich der Hörder Brückenstraße auch eine städtebauliche Rahmenplanung bekommen sollte. Das Projekt Bahnhof Hörde sieht er als Impuls für andere Stadtbezirke, ihre Wünsche nach Veränderung anzugeben.



Herr RM Tech hält das Projekt für einen Anziehungspunkt, der weitere Investitionen nach sich ziehen wird. Es wird seiner Meinung nach zentraler Mittelpunkt zwischen Phoenix-Ost und Phoenix-West werden.

Herr StR Sierau erklärt, dass das Verfahren zum Projekt Bahnhof Hörde zügig umgesetzt werden soll. Am 13.12.2000 wird voraussichtlich die weiterentwickelte Planung des Projektes im AUSW vorgestellt werden können. Die Zeitplanungen sehen den Einzug der Bezirksverwaltungsstelle Hörde im 1. Halbjahr 2002 vor. Ob zusätzliche Flächen einer Bebauung zugeführt und die Nutzung der Flächen mit zusätzlichem Einzelhandel erfolgen wird, ist noch zu klären. Bis Anfang Oktober werden Ingenieurplanungen eingeleitet. Der AUSW wird über das Ergebnis der Rahmenplanung informiert; auf der Grundlage der Rahmenplanung ist vorgesehen, über ein Gutachterverfahren für den westlich der Brückenstraße gelegenen Bereich zu einer städtebaulichen Lösung zu kommen.

Herr StD Fehlemann stellt die Idee des Büroflächenentwicklungsmodells vor. Dazu werden Gutachter zur neuesten Entwicklung befragt werden. Die 2.000 - 2.500 qm Bürofläche der neuen Verwaltungsstelle Hörde ist Grundlage für eine Berechnung der Büroflächen der anderen Verwaltungsstellen. Die Größe der benötigten Büroflächen ist in Abhängigkeit zur Dezentralisierung der Aufgaben in die Stadtbezirke zu sehen.

Herr RM Drabig fragt, ob es ein Raumprogramm bzw. Raumbedarfsprogramm gibt. Aufgrund eines solchen Programms könnte erkennbar sein, ob weitere Büroflächen benötigt werden. Er bittet um eine Übersicht über bestehende Mietverträge und entsprechende Zahlen.

Nach Angaben des Herr StD Fehlemann wird derzeitig am Bürohauskonzept gearbeitet. Zu diesem Thema wird es in Kürze einen Workshop in der Verwaltung geben. Der AUSW wird sich anschließend damit beschäftigen können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis des Gutachter-verfahrens mit seinen Überarbeitungsempfehlungen zur Kenntnis.

Zu 4.13 Ideenwettbewerb "Stadt 2030"
- Ausschussvorlage

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fragt nach, wann über Leitbilder, z. B. im Flächennutzungsplan, gesprochen wird.

Herr StR Sierau wird am 22.09.2000 an einem leadership-workshop teilnehmen. Der Workshop dient als Beginn einer Diskussion, Rückschlüsse für die Diskussion zum Flächennutzungsplan werden ggf. möglich sein. Inhaltliche und ablaufmäßige Aussagen zum Flächennutzungsplan werden in diesem Jahr im Rat noch im Rahmen einer Vorlage besprochen werden.

Herr Steiner hofft, dass zu diesen Leitbildern der Gedanke der Barrierefreiheit für Behinderte und ältere Leute gehört und dass entsprechende Schlussfolgerungen für weitere Planungen erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass sich die Stadt Dortmund mit sechs weiteren Ruhrgebietsstädten an dem Ideenwettbewerb "Stadt 2030" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt.







Zu 4.15 Standortuntersuchung für einen SB Markt in Dortmund-Kirchlinde
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 14.06.2000 versandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 08.06.2000 (wurde zur Sitzung am 14.06.2000 verteilt)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2000 mit der Bezeichnung "Standortunter- suchung für einen SB-Markt in Dortmund-Kirchlinde"

Herr Grote ergänzt zur Vorlage, dass eine vom Sportamt beauftragte Untersuchung der Halde auf der Westseite der Straße Bärenbruch vorliegt, die sich mit der Selbstentzündbarkeit der Halde beschäftigt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Gefahr der Selbstentzündung als groß bezeichnet werden muss, insbesondere wenn die Halde baulich angegriffen wird. Eine Nachfolgestudie wird z. Zt. vorbereitet. Diese wird untersuchen, unter welchen Umständen dort baulich eingegriffen werden kann.

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass eine Standortauswahl zu treffen ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für den Vorschlag Frohlinder Straße aus, weil dort die verkehrliche Erschließung unproblematischer ist. Den Einzelhandelsbesatz von 2.700 qm, der für den Bärenbruch geplant war, hält Herr RM Krüger für zu groß. Der Standort Frohlinder Straße ist zudem fußläufiger angebunden. Er bittet um Prüfung, welche Vorverträge bestehen und welche Handlungsmöglichkeiten es noch gibt.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Tech spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für den Standort Bärenbruch aus und macht noch einmal deutlich, dass in Kirchlinde eine Nahversorgung in dem Umfange fehlt.

Herr RM Ollech stellt dar, dass im November 1999 die Rede davon war, dass die Erschließung an der Frohlinder Straße problematisch sei, wegen der zusätzlichen Verkehrsbelastung und der Auswirkungen auf die benachbarte Schule und das Krankenhaus sprach sich die Planungsverwaltung gegen den Einzelhandel aus. Die fußläufige Entfernung beider Standorte sei ungefähr gleich. Mit der Fertigstellung des Park- oder Mehrzweckplatzes und der Sportplatzplanung hat der Ortskern Kirchlinde eine Erweiterung Richtung Süden erfahren. Für Herrn RM Ollech weist der Bärenbruch im Vergleich zu anderen Standorten das geringste Konfliktpotential im Hinblick auf andere Nutzungen aus. Der Markt an der Frohlinder Straße stände als Solitär dar.

Herr RM Neumann macht darauf aufmerksam, dass der Standort Bärenbruch einen Einzugsbereich bis Marten und Lütgendortmund hätte. Diese Vororte sollten aber keine Konkurrenz bekommen.

Herr Wilde zeigt anhand von Folien die Flächen, die in der Bezirksvertretung Huckarde vorgestellt wurden. Die Fläche an der Zollernstraße kommt nach Angaben der Verwaltung für eine Versorgung nicht in Frage. Straßenbegleitend zur Zollernstraße soll Wohnbebauung untergebracht werden. Der Standort Frohlinder Straße wird sich verkehrlich besser auswirken, weil die Ladeneinrichtung, die dort untergebracht werden kann, kleiner ist als am Bärenbruch. Fußläufig ist der Bereich Frohlinder Straße besser zu erreichen.

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass der Betreiber des Einzelhandels den Standort Bärenbruch vorzieht. Herr RM Drabig schlägt vor zu vertagen, bis die Verkehrsnotwendigkeiten bekannt sind.

Herr RM Krüger gibt an, dass mit der Sportplatzverlegung Fakten geschaffen wurden. Die Anbindung der Ostspange führt an einem neuen Wohnbaugebiet vorbei, so dass die Planung hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen darauf abzustimmen ist. Die Konsequenzen, die durch die Wahl eines Standortes entstehen, sollten von der Verwaltung dargestellt werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Antrag der CDU-Fraktion vom 18.09.2000 mit der Bezeichnung "Standortuntersuchung für einen SB-Markt in Dortmund-Kirchlinde" mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Standortuntersuchung für einen SB-Markt in Dortmund-Kirchlinde gemäß der Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt, den Standort Frohlinder Straße weiter zu verfolgen. Dazu wird zunächst die für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes auf dem Grundstück Frohlinder Straße notwendige Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Über das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung ist dem AUSW und der Bezirksvertretung Huckarde Bericht zu erstatten.

Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert zu prüfen, ob und zu welchen Kosten eine Spange von der Rahmer Straße über den Sportplatz und die Revierstraße zum Bärenbruch errichtet werden kann. Über das Ergebnis dieser Untersuchung ist dem AUSW und der BV Huckarde Bericht zu erstatten.

Die Liegenschaftsverwaltung wird aufgefordert, keine Verträge abzuschließen, die eine Entwicklung der beiden Grundstücke am Bärenbruch und an der Frohlinder Straße sowie dem Bau einer Spange von der Rahmer Straße zum Bärenbruch entgegen stehen könnten."

Der AUSW lehnt die Verwaltungsvorlage ab.

Zu 4.16 Gesamtansiedlung Lidl & Schwarz
hier: Entwicklung Standort Gneisenau-Ost
- mündlicher Bericht der Verwaltung

Herr StR Sierau stellt dar, dass die Firma Lidl & Schwarz angeschrieben und gebeten wurde, die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um das Verfahren nach § 20 Landesplanungs-gesetz fortzuführen. Hierzu wurde mit Antwortschreiben vom 17.08.2000 mitgeteilt, dass zur Quantifizierung und Qualifizierung der angestrebten Fachmarktbereiche und Konzessionäre noch keine Aussagen gemacht werden könnten. Begründet wurde dies damit, dass die Vermietungsabteilung erst mit der Mietersuche beginnt, wenn für den Standort eine Baugenehmigung vorliegt.

In einem weiteren Schreiben vom 04.09.2000 hat die Firma Lidl & Schwarz auf Aufforderung der Verwaltung hin bestätigt, dass eine Aufschlüsselung bisher noch nicht in der Form möglich ist, wie es das Verfahren nach § 20 Landesplanungsgesetzt fordert. Die Fa. Lidl & Schwarz sieht im bestehenden Beschluss des AUSW vom 12.04.2000 den Anlass, zu einem konstruktiven Dialog zu kommen, um für den zweiten Standort eine Alternativlösung ins Auge zu fassen. Hierbei sind für die Fa. Lidl & Schwarz die Interessen des Grundstückseigentümers zu beachten. Die Fa. Lidl & Schwarz kann sich vorstellen, einen alternativen Standort anzustreben. Die Verwaltung hat der Fa. Lidl & Schwarz das Angebot gemacht, bei der Entwicklung eines anderen Standortes behilflich zu sein. Herr StR Sierau macht den Vorschlag, einen Standort im nordöstlichen Teil des Standortes-Ost unter Berücksichtigung des AUSW-Beschlusses vom 31.05.2000 zu entwickeln und dass für den Standort eine Anfrage an die Bezirksregierung zu stellen, um die Rahmenbedingungen für den Standort zu schaffen.

Auf dieser Grundlage wird dem AUSW eine Vorlage zugehen, in der dieses Vorgehen vorgeschlagen wird.







Zu 4.17 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 119
- Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: Änderung der Beschlussvorlage 61/4-3 vom 25.05.2000

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den aufgrund des Schreibens des Stadtplanungsamtes vom 31.08.2000 geänderten Beschluss zu fassen. Die Ratsvorlage ist durch die Punkte 1 - 3 auf der Seite 2 des beigefügten Schreibens 61/4-3 vom 31.08.2000 zu ändern:

Der Rat der Stadt beschließt
I. den Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße - für den in Punkt 1.1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich des Bebauungsplanes Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


Zu 4.18 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung einer modifizierten / aktualisierten Begründung;
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforder- lichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213
- Ratsvorlage
- Antrag der Bürgerliste vom 19.09.00

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig aufgrund des Antrages der Bürgerliste vom 19.09.2000 dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss wie folgt zu ergänzen:

"Bei der Realisierung ist folgendes zu beachten:
Die Gestaltung der nicht bebauten Flächen erfolgt für den Artenschutz insbesondere von Kammmolch, Kreuzkröte und Ringelnatter."

Auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion wird außerdem die folgende Ergänzung einstimmig beschlossen:
"Bei einer möglichen Erweiterung des Güterverteilzentrums nach Südosten (südlich der Linie der Deutschen Bahn AG Dortmund-Lünen) ist eine Durchbindung der vorhandenen Erschließungsstraße mit Anbindung an die B 236n vorzusehen."

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage mit diesen Ergänzungen zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 213 vom 11.12.1997 bzw. den Beschluss zur Veränderung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.03.2000 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Pkt. 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III-FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu Punkt 1.8.1 bis 1.8.9 aus den dort genannten Gründen zu
folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.10 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen;
- den Anregungen zu Punkt 1.8.11 und 1.8.12
aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. beschließt den Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit den durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.9.7 der Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 18.08.00 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes In N 213 östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) - als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO



Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses Wißstraße / Prinzenstraße
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 34 Abs. 1
Baugesetzbuch -
- Ausschussvorlage

Herr RM Tech hält den Entwurf für gelungen und ist der Meinung, dass damit die Gesamtsituation deutlich verbessert wird.

Herr RM Drabig sieht das Ellipson im Zusammenhang mit dem Büro- und Geschäftshaus Wiß-/Prinzenstraße. Das Gebäude ist für ihn ein Beleg dafür, dass mit weniger spektakulären Ideen verschiedene Punkte in der Stadt verbessert werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt davon Kenntnis, dass die Verwaltung einen postiven Vorbescheid erteilt hat.

Zu 5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Restaurierungs- und Steinmetzbetriebes auf dem Grundstück Am Gottesacker/Rennweg in Dortmund-Brackel
- Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.3 Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum auf dem Grundstück
Bergstraße 33 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.09.2000

Herr s. E. Ucar erklärt, dass der Bedarf für das Kulturzentrum dort besteht, wo Ausländer in großer Anzahl wohnen. Seines Erachtens entstehen in der Bergstraße Parkplatzprobleme z. B. nur während der Fastenzeit und der Freitagsgebete, also nicht dauernd.

Am 03.10.2000 ist ein Tag der offenen Moschee, so dass dann die Möglichkeit besteht, sich eine Moschee und die dort stattfindenden Aktivitäten anzuschauen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.


Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
Zu 7.1 - unbesetzt -









Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße südlich der "Ammerstraße" in Dortmund-Nette, Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage

Herr RM Krüger weist darauf hin, dass bereits im AUSW gesagt wurde, die Ammerstraße Richtung Käthe-Kollwitz-Straße abzupfosten, so dass nur eine Zuwegung für Rettungsfahrzeuge bleibt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Nette - Bau der Stichstraße südlich der "Ammerstraße" einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 -1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Viterra Baupartner AG übertragen.

Zu 8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der Straße "Brache" in Dortmund-Bövinghausen
Antragsteller: Dogeplan
Bebauungsplan: Lü 120, 3. Änderung
- Ausschussvorlage

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Bövinghausen - Bau der Stichstraßen westlich der Straße "Brache" einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 -1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 und 09.10.1997 durch Erschließungsvertrag der Fa. Dogeplan übertragen.

Zu 8.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Radverkehrs in Dortmund", Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14, 1 der GeschO/Anträge
(wurde zur Sitzung am 06.09.00 versandt)
- Stellungnahme der Verwaltung

Herr StD Fehlemann erklärt, dass die Verwaltung in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung von VCD, ADFC und BUND aus der Zielnetzplanung von 1992 ein Prioritätsnetz entwickelt, das in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden soll. Schwerpunkt ist die Schließung von Netzlücken auf Hauptrouten des Alltagsradverkehrs, insbesondere die Schaffung durchgehender Verbindungen von der City in die Nebenzentren. Die Planungsabsichten sollen noch Ende diesen Jahres den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Der Beschluss wird auch den geforderten Zeit- und Kostenplan enthalten. Die zur Realisierung zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2001 und folgende angemeldet, aber noch nicht gesichert.

Darüber hinaus werden z. Zt. sämtliche Einbahnstraßen daraufhin überprüft, ob sie ggf. ganz aufgegeben werden können oder ob der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden kann. Zusätzlich in Vorbereitung ist ein Programm zur dezentralen Ausrüstung von wichtigen ÖPNV-Haltestellen mit Abstellanlagen (Fahrradboxen). Weitere Programmpunkte in der Abstimmung mit VCD, ADFC und BUND sind Maßnahmen an Unfallschwerpunkten, die Ausschilderung von Radrouten etc.. Die geplante Vorlage wird einen detaillierten Sachstand zu den Teilmaßnahmen enthalten.

Zur Umsetzung der Änderung der Straßenverkehrsordnung ist eine flächendeckende Bewertung des Radwegebestandes vorgenommen worden, die Grundlage für Umschilderungen war.

Der "Radverkehrsplan 92" ist nicht mehr aktuell. Er wird digitalisiert und im 2. Quartal 2001 den Gremien vorgestellt.

Frau RM Kröger-Brenner fordert dazu auf, vorab Informationen dieser Art abzugeben. Sie hofft auf eine zeitnahe Umsetzung der Pläne und fordert, dass der Radverkehr attraktiver gemacht wird. Das Radfahren in Dortmund hält sie für sehr gefährlich. An schnell befahrenen Straßen sind häufig keine Radwege oder es sind nur Teile von Radwegen vorhanden.

Herr RM Krüger gibt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bereich des Radverkehrs einen Schwerpunkt setzen wird, für die auch Haushaltsmittel benötigt werden.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass die Radfahrbilanz Dortmunds, verglichen mit anderen Städten, nicht so schlecht ist, wie sie dargestellt wird. Bereits bei der Planung und beim Neubau von Straßen werden Radwege beachtet, Haushaltsmittel werden entsprechend angemeldet. Mit VCD und ADFC werden die Pläne in Sachen Radverkehr besprochen, bevor die Bezirksvertretungen beteiligt werden.

Herr StD Fehlemann hält die Steigerung des Radverkehrs für eine Angebotsplanung, die evtl. gar nicht im geplanten Umfang angenommen wird.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.08.2000 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Radverkehrs":
"Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss eine auch im Hinblick auf die Änderung der Straßenverkehrsordnung aktualisierte Bestandsaufnahme des Radwegenetzes vorzulegen. Dabei soll gesondert dargestellt werden, für welche Radwege (in km) bauliche Maßnahmen ergriffen wurden und welche durch Beschilderung oder Abmarkierung dargestellt wurden.

Die nicht mehr den aktuellen Normen entsprechenden Radwege sollen im Rahmen dieser Bestandsaufnahme gesondert dargestellt werden."

Zu 9. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
Zu 9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteiligungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen", hier: Gestaltungsmaßnahmen 2001
- Ausschussvorlage
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Neugestaltung der im Sachverhalt aufgeführten Kinderspielplätze mit einem Kostenaufwand von 640.000,-- DM (Materialkosten 600.000,--, Bodenproben 40.000,-- DM) im Rahmen der vom Rat am 23.05.1996 beschlossenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Beteilungsorientierte, ökologische und quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen", vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat in der Haushaltssatzung 2001.

Die Durchführung erfolgt durch die "Dortmunder Dienste - Gesellschaft für Beschäftigung mbH" in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt und dem Jugendamt.

Finanzierung:
- Investitionszuschuss an die GmbH "Dortmund Dienste"
(Finanzposition 4390 9850 0001) - 64.000,-- DM
- Zuschussmittel durch das Land an die GmbH "Dortmunder Dienste" 576.000,-- DM
640.000,-- DM

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 10.1 - unbesetzt -

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses
Zu 11.1 - unbesetzt -

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1 - unbesetzt -


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.55 Uhr schließt.





J u n g S a u e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)