Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 17.02.2022
Westfalenhallen, Halle 2


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:03 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Westphal


Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen


SPD

Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
Rm Rudolf für Rm Schlienkamp

CDU

Rm Dr. Suck


Rm Mader

B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke+
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe


FDP/Bürgerliste
Rm Kauch

Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser

b) Verwaltung:
StD/StK Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki

StR Uhr
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Kaul
Herr Menzel


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 17.02.2022, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 16.12.2021
- wird nachversandt -

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23153-21)

3.2 Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
I. Beschluss zur Anpassung des Durchführungsvertrages Teil B
II.Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit erweitertem Sortiment -
Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstück 2001

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23223-21)

3.3 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22951-21)

3.4 Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23247-21)

3.5 Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)

3.6 - unbesetzt -

3.7 Klimabeirat
hier: Berufung der Mitglieder

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23379-22)

3.8 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22804-21)

3.9 Beirat Nahmobilität; Nachberufung eines Mitgliedes für die Ratsperiode 2020-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23256-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

7.1 Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)

7.2 Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21481-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23246-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 22675-21)

9.2 Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23276-21)

9.3 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23364-22)

9.4 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)

9.5 Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23290-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)

10.2 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetags Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23314-22)

10.3 Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 (Hannover / digital)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23580-22)

10.4 Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23657-22)

11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Westphal schlägt vor, folgende Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

9.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)
9.2 Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23276-21)

9.3 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23364-22)

Die Tagesordnung wird einstimmig mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 16.12.2021

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 16.12.2021 wird einstimmig genehmigt.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23153-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 02.02.2022 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 26.01.2022:

Der Vertreter des Seniorenbeirates nimmt zu der Vorlage Stellung und bittet zu Protokoll zu nehmen, das aus Sicht des Seniorenbeirates folgende Aspekte von besonderer Bedeutung sind:

a) Informationen über die Verteilung der Wohnungen (Wohnungsmix)
b) Schaffung von Barrierefreiheit im Wohnungsbestand sowie im Umfeld (hierüber vertragliche Regelung mit den Ausführenden treffen)
c) Lösung der gefährlichen Verkehrslage im Bereich der Brücke Borsigstraße (Sachstandsmitteilung über Lösungsmöglichkeiten)
d) Nachholung von Informations- und Beteiligungsangeboten für die Anwohner/innen bezüglich der Baumaßnahme

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung:

„Anfrage: B-Plan InN226 – westlich Stahlwerkstraße


Sehr geehrte Frau Rosenbaum,

Für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022 wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zum Tagesordnungspunkt 12.3 „B-Plan InN226 – westlich Stahlwerkstraße“ (Drucksache 23153-21) zu beantworten:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Verbesserung der Engstelle an der Unterführung Borsigstraße? Wir bitten die Verwaltung um Berichterstattung zu den kurzfristigen Lösungsansätzen innerhalb der heutigen Bestandsbreite und zu den langfristigen Lösungen.

2. In Verbindung mit Drucksache 23050-21 (Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz) und den Ausführungen der Verwaltung in dieser Drucksache ergeben sich folgende Fragen: Wie wird die geplante Verlängerung des Bananenradwegs als Nebenroute des Radzielnetzes im Geltungsbereich des B-Plans InN226 umgesetzt? Wie wird diese Nebenroute bei den kurz- und langfristigen Lösungsansätzen bei der Unterführung Borsigstraße berücksichtigt?

Begründung:


Unter Punkt 7.1 der Vorlage hat die Verwaltung ausführlich Stellung zum Prüfauftrag der BV Innenstadt-Nord zur zusätzlichen Rad- und Fußwegeverbindung genommen. Da eine zusätzliche Verbindung nicht Bestandteil des B-Plan-Verfahren sein soll, wird auf eine kurzfristige Verbesserung der Engstelle an der Unterführung Borsigstraße gesetzt (S. 19 der Drucksache 23153-21).“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und fasst mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (6), Die Linke/Die Partei (4) und BVT (1), bei einer Gegenstimme AfD (1) und 2 Enthaltungen (SPD) nachfolgenden Beschluss:

„Antrag: Bebauungsplan InN226 westl. Stahlwerkstraße


Sehr geehrte Frau Rosenbaum,

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags zum TOP 12.3 Bebauungsplan InN226 westl. Stahlwerkstraße (Drucksache 23153-21) in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022

Die Verwaltung wird beauftragt folgenden Anregungen zu folgen:
- Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 (S. 363 des pdf-Dokuments) zu folgen. Der Vorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.

- Anregung (13) Abschnitt 40, S. 112 der Anlage 6 (S. 344 des pdf-Dokuments) sowie weiterer Anregungen zu folgen und genau darzulegen mit welchen Maßnahmen zu schnelles Fahren auf der Planstraße A verhindert werden soll.

- Anregung (3), Abschnitt 36, S. 92 der Anlage 6 (S. 394 des pdf-Dokuments) zu folgen und im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Dachflächen zusätzlich zur Dachbegrünung mit Photovoltaik auszurüsten. Der Vorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.


Begründung:
Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 (S. 363 des pdf-Dokuments): der durch die Investoren kommunizierte „Wohnungsmix“ sollte im Sinne einer stärkeren Familienfreundlichkeit (ein höherer Anteil größerer Wohnungen für Familien und für Mehrgenerationenwohnen) im Sinne der Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 zu überarbeiten und im städtebaulichen Vertrag festzulegen.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss lau Vorlage zu fassen.

AKUSW, 02.02.2022:

Nach ausführlicher Diskussion zur gesamten Angelegenheit einigt sich der Ausschuss einstimmig auf folgende Ergänzung zur Vorlage:

Der Ausschuss bittet die Verwaltung ausdrücklich darum, mit dem Vorhabenträger nochmal intensiv das Gespräch zu suchen mit dem Ziel, Photovoltaik weitgehend auf den Dächern zu etablieren, bezüglich des Wohnungsmix einen höheren Anteil an familienfreundlichen Wohnungen zu verhandeln und Brauchwassernutzung, soweit möglich, einzusetzen.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu.


Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 5) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6) zu.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dem Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 03.12.2021, mit den unter Punkt 10.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - mit der Begründung vom 03.12.2021 (Teil A) sowie dem Umweltbericht vom 03.05.2021 (Teil B) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 24.06.2021 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 10 beschriebenen Anpassungen, als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VII. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 11 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlag zur Information auch an das Behindertenpolitische Netzwerk sowie den Seniorenbeirat und bittet die Verwaltung, bei künftigen Gremienläufen zu diesem Thema beide Beiräte direkt mit einzubinden.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.2
Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
I. Beschluss zur Anpassung des Durchführungsvertrages Teil B
II.Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit erweitertem Sortiment -
Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstück 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23223-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-West aus ihrer Sitzung am 02.02.2022 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West gibt folgendes zu Protokoll:

Zum einen fehlt in der Vorlage der Durchführungsvertrag. Der müsse als Information vorgelegt werden, um sich ein vollständiges Bild machen zu können.
Dann verweist man auf Seite 4 auf die Anlage der Betriebsbeschreibung, die auch nicht vorliegt.
Wieso soll die Bezirksvertretung Innenstadt-West hier einer Anpassung zum Durchführungsvertrag zustimmen, wenn nach den bisherigen Ausführungen des Stadtrats Wilde und Herrn Thabes in der Sitzung im März 2021, eigentlich keine große Veränderung vorgenommen wird. Hier wurde damals lange über die Begrifflichkeit von Vollsortimentern gesprochen. Es wurde gesagt dass der Begriff nicht definiert ist und es keine Legaldefinition und keine Rechtsprechung dazu gibt. Die Baugenehmigung sei für einen Lebensmittelmarkt erteilt worden. Der Bauantrag entspräche allen Forderungen die zur Grunde gelegt waren, ein neuer Bauantrag sei nicht notwendig. Das wurde ausdrücklich betont.
Hier drängt sich die Vermutung auf, dass hinten rum etwas legalisiert werden muss, von dem gesagt wurde, das sei gar nicht notwendig. Vor allem verlangt man etwas zu sanktionieren, was politisch nie gewünscht war. Es wurde stets mit den Bürger*innen und der Politik kommuniziert dass es rechtlich keinen Unterschied macht, ob ein Lebensmittelvollsortimenter oder ein Lebensmitteldiscounter mit erweitertem Sortiment im Bebauungsplan und Bauantrag vermerkt ist.
Warum wird das nun in dieser Form nachgearbeitet? Dann sei man doch über Monate nicht richtig informiert worden. Nicht nur das, sondern das mutet wie eine Täuschung der Beteiligten an und muss als Frechheit empfunden werden. Wurde man von der Verwaltung angelogen was den rechtlichen Rahmen betrifft?
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West im März wurde erläutert, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht stattfinden müsse, da es sich weiter um einen Lebensmittelmarkt handelt.
Nun steht in der Vorlage, bei dem Lebensmittel Discountmarkt „entspricht dieser nicht vollständig dem spezifischeren Teil der Festsetzung des Bebauungsplanes zur zulässigen Nutzung“. Es handelt es sich nur um eine ähnliche Betriebsform.
Jetzt muss auf einmal eine erneute Baugenehmigung mit dem Zusatz der Befreiung erteilt werden? Warum, wenn es doch angeblich keinen Unterschied macht, wird die Befreiung von der Festsetzung eines Lebensmittelvollsortimenters beantragt? Die Politik hat stets betont, dass lediglich ein Vollsortimenter an dieser Stelle in Frage kommt und gewünscht wird.
Momentan baut man ohne Baugenehmigung, daher steht auch kein Bauschild vor der Baustelle. Der Innenausbau der gerade stattfindet ist so nie genehmigt worden. Gesamt betrachtet empfindet man das Vorgehen und die nachträgliche Legitimierung als Unverschämtheit.
Herr Meyer (SPD Fraktion) hält zwar die Vorlage, sowie die Installierung eines Netto Plus für unglücklich und bedauert dass die Dinge nicht so gekommen sind, wie ursprünglich gewünscht, möchte aber mit seiner Fraktion die Empfehlung für den Rat aussprechen, damit man endlich zum Ende kommt und Dorstfeld, wenn auch keinen Vollversorger, aber dennoch einen neuen Versorger bekommt.

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt mehrheitlich mit 8 Nein Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, CDU, Die Linke und FDP), gegen 4 Ja Stimmen (SPD, AfD) ab, dem Rat die Empfehlung für folgenden Beschluss zu geben

I. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den unter Punkt 1 dieser Vorlage dargestellten Anpassungen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund am 18.02.2020
abgeschlossenen Durchführungsvertrages Teil B zuzustimmen.


Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.
NRW. S. 666 SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung einer
Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und
beschließt die Zulassung des Vorhabens.


Rechtsgrundlage:
§§ 30 und 31 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung der BV Innenstadt-West ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22951-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 08.02.2022 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 26.01.2022:

„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gibt mit einer Enthaltung folgende
Empfehlung ab:
Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel)
für die Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist.
Innerhalb des Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und
Sukzessionsflächen für naturnahe Bereiche gesorgt werden. Da die vorgesehenen
Ausgleichsflächen für den Artenschutz im Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend
groß - insbesondere für Flussregenpfeifer - eingestuft werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die
Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der Nierhausstraße für den
Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit vom
Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch von
Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die
Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren
doch auf dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:

„Die Bezirksvertretung Mengede bemängelt einstimmig, dass das vorliegende
Verkehrskonzept in keiner Weise an die bereits gestellten Forderungen angepasst wurde.

Es ist weiterhin ungeklärt, wo der Radweg an der Nierhausstraße verlaufen soll. Ebenso
wurde auf die Forderung die Straße „Auf dem Brauck“ für den LKW-Verkehr zu sperren,
nicht eingegangen. Auch der vorhandene Gleisanschluss wird für eine Entlastung der
Verkehrssituation nicht genutzt.

Es wird in dem vorhandenen Verkehrskonzept weder auf die bereits vorhandenen Probleme
(Stau und LKW-Durchfahrten) während der Hauptverkehrszeiten eingegangen, noch auf die
zusätzlichen Verkehrsströme, die durch die umliegenden Gewerbegebiete Groppenbruch,
Dicken Dören, Castrop-Rauxel,… entstehen.
Es ist zu befürchten, dass die aktuelle und zu erwartende Verkehrssituation potentielle
Investoren abschreckt.

Grundsätzlich ist die Bezirksvertretung für das Gewerbegebiet, erwartet jedoch ein
schlüssiges übergreifendes Verkehrskonzept. Ohne dieses wird die Vorlage mit 4
Gegenstimmen (SPD) nicht empfohlen, da die Mehrheit befürchtet, dass die Anmerkungen
sonst nicht mehr berücksichtigt werden.

Empfehlung
I. Die Bezirksvertretung Mengede hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zu beschließen, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung
(Anlagen 11a und 11b der Vorlage) zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S.
3634, FNA 213-1).

II. Die Bezirksvertretung Mengede hat die Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit mit der digitalen Bürgerdialogveranstaltung nach § 3 Abs. 1
BauGB geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zu beschließen, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in
der beigefügten Anlage 12 dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung
Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1) zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zu beschließen, den räumlichen Geltungsbereich des im
Änderungsverfahren befindlichen Flächennutzungsplanes (78. Änderung) zu
verändern (Reduzierungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt
1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.

V. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zu beschließen, den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2
des Bebauungsplanes Mg 116 -Kraftwerk Knepper- zu verändern (Reduzierungen
und Erweiterungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.5
dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.

VI. Die Bezirksvertretung Mengede hat die Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt
bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht zu beschließen, den Abwägungsempfehlungen der
Verwaltung wie in der beigefügten Anlagen 16a und 16b der Vorlage dargestellt zu
folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB.
VII. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht den geplanten Darstellungen der 78. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.4 genannten Änderungsbereich und der
Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zuzustimmen und
die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit der
Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung) zu beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VIII. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans
Mg 116 - Kraftwerk Knepper - für den unter Punkt 1.5 genannten Planbereich und der
Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zuzustimmen und
die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung mit der
Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung) zu beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

IX. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht zuzustimmen, den Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans Mg
116 einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des
Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs.
3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw.
eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen,
sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des
Entwurfs berühren.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.

X. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) diese nicht zu ermächtigen, die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag
mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

XI. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen
(SPD) nicht die Verwaltung zu ermächtigen, eine Baugenehmigung während des
Aufstellungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des
Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - eine entsprechende Planreife nach
§ 33 BauGB bestätigt werden kann, alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen und der städtebauliche Vertrag abgeschlossen worden ist.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 03.02.2022:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) vom
26.01.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gibt mit einer Enthaltung folgende Empfehlung ab:
Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel) für die
Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist. Innerhalb des
Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und Sukzessionsflächen für
naturnahe Bereiche gesorgt werden. Da die vorgesehenen Ausgleichsflächen für den Artenschutz im
Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend groß - insbesondere für Flussregenpfeifer - eingestuft
werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der
Nierhausstraße für den Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der
Vergangenheit vom Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch
von Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die
Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren doch auf
dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.

AKUSW, 02.02.2022:

Herr Thabe teilt mit, dass ihm eine Mitteilung aus der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vorliege, wonach man dort die Vorlage mehrheitlich abgelehnt habe. Die Begründung sei, wie folgt, nur kurz skizziert worden mit, Verkehrskonzept sei unzureichend und nicht angepasst, Radweg nicht sicher, Gleisanschluss werde nicht genutzt, kein LKW-Verbot auf der Straße „Auf dem Brauck“, grds. sei man nicht gegen das das Gewerbegebiet aber nur mit einem schlüssigen Verkehrskonzept.

Herrr Kretzschmar wirbt für die o.a. Empfehlung des BUNB und merkt zusätzlich an, dass es noch
andere problematische Arten auf dem Gelände gegeben habe, den Wanderfalken und den
Turmfalken. Für den Wanderfalken sei ein Kasten an dem Kühlturm angebracht gewesen, worauf
dann, in Abstimmung mit der AG Wanderfalkenschutz des NABU, ein Ersatzkasten aufgenommen
worden sei. Nach einem Jahr Pause sei dieser Kasten tatsächlich angenommen worden, so dass
sowohl im vorletzten und im letzten Jahr Wanderfalken dort erfolgreich gebrütet hätten. Dies zeige,
dass einzelne Maßnahmen durchaus sehr erfolgreich sein könnten. Man hoffe, dass das für den
Flussregenpfeifer ebenso funktioniere.

Herr Wilde sagt zu, diese Bitte um Prüfung des BUNB mitzunehmen. Das müsse nicht heißen, dass man den Bebauungsplan jetzt nicht weiterführen könne, weil man diese Dinge auch außerhalb dessen im Städtebaulichen Vertrag regeln könne. Man werde daher bis zum Satzungsbeschluss hierzu ein Prüfergebnis vorlegen, so dass man dann eine Entscheidung dazu treffen könne.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion der Ablehnung aus der BV Mengede folgen
werde. Hierzu hebt er hervor, dass man immer noch unzufrieden mit dem Logistikanteil auf der Fläche
sei.

Herr Rm Dudde bittet um Aufklärung darüber, wie man nun mit der gesamten Angelegenheit verfahren wolle. Den Prüfauftrag aus dem BUNB würde man nämlich gerne heute vom Ausschuss nochmal bestätigt wissen und diesen auch zum Antrag erheben. Auch die anderen Hinweise des BUNB würde man gerne zur Beratung mit in das weitere Verfahren geben.

Herr Wilde schlägt vor, dass der Ausschuss heute schon eine Empfehlung zur Vorlag abgeben möge aber dass man die Punkte zur Verkehrsthematik, die in Mengede kontrovers diskutiert worden wären und dort zu einer negativen Entscheidung geführt hätten, in der kommenden Woche im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) abschließend bewerten sollte und dann mit einer entsprechenden Ratsempfehlung versehe.

Diesem Vorschlag folgend und unter Einbeziehung der Empfehlung des BUNB empfiehlt der
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+) den Beschluss laut Vorlage z fassen.

AMIG 08.02.2022:

Herr Wilde nimmt zu den 4 Kritikpunkten aus der Bezirksvertretung Mengende Stellung und stellt auf Bitte von Herrn Rm Frank in Aussicht, hierzu der der Bezirksvertretung Mengede und dem Ausschuss im Nachgang zur Sitzung eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen.

Man einigt man sich darauf, die Empfehlung des BUNB heute als Prüfauftrag in die Beschlussfassung einzubeziehen.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen, Fraktion DIE LINKE+ und die FRAKTION /DIE PARTEI) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AMIG ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.4
Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23247-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 08.02.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 03.02.2022:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23247-21-E1):

...die CDU-Fraktion beantragt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße“ (Drucksache Nr.: 23247-21) folgenden Änderungsantrag, der AKUSW beschließt:

Beschlussvorschlag

Der AKUSW begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Bahn AG zum Bau eines ICEWerkes ausdrücklich. Gleichzeitig wird jedoch festgehalten, dass die Unterstützung des Projektes durch den AKUSW daran gebunden ist, dass die für den geplanten Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa (DS-Nr. 00387-15 und DS-Nr. 16518-20) benötigten Flächen vonseiten der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt werden.

Begründung


ggf. mündlich.

AKUSW, 02.02.2022:
Der AKUSW fasst zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

Der AKUSW begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Bahn AG zum Bau eines ICEWerkes ausdrücklich. Gleichzeitig wird jedoch festgehalten, dass die Unterstützung des Projektes durch den AKUSW daran gebunden ist, dass die für den geplanten Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa (DS-Nr. 00387-15 und DS-Nr. 16518-20) benötigten Flächen vonseiten der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt werden.

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.“



Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 23247-21-E2):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Der Ausschuss bekräftigt, dass bei der Realisierung des ICE-Werks die vom Rat der Stadt angedachte Erstellung des Vollanschlusses des Hafens an die OWIIIa gewährleistet bleiben muss.

2. Der Ausschuss bekräftigt den Beschluss des ABVG aus März 2020 die Planungen für das Projekt des Vollanschlusses weiter voranzutreiben und dem Rat entsprechende Entscheidungsvorlagen vorzulegen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert gegenüber der Deutsche Bahn AG zu gewährleisten, dass die Deutsche Bahn AG vor der Planfeststellung die technischen Nachweise erbringt, wie die Auf- und Abfahrtrampen für den Vollanschluss realisiert werden sollen.“



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Huckarde (Dringlichkeitsentscheidung):

„Wegen des pandemiebedingten Ausfalls der og. Sitzung wird der aufgeführte Beschluss im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gefällt. Basis dieser Dringlichkeitsentscheidung ist ein gleichlautender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Die Dringlichkeitsentscheidung repräsentiert daher mindestens den Willen der genannten Fraktionen und damit der weitgehenden Mehrheit der Bezirksvertretung (Anm. der Protokollführung).

Beschluss


Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt den u.st. Beschluss zu fassen bzgl. des ICE Werkes auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße unter der Voraussetzung, dass der Vollanschluss der Westfaliastraße an die OW3A realisiert wird.

Begründung:
Nach Auffassung der Bezirksvertretung ergibt sich nicht nur ein "Abstimmungsbedarf", wie in der Vorlage beschrieben, sondern ein Realisierungsbedarf.

Die Anbindung der Westfaliastraße an die OW3A ist ein maßgebliches Ergebnis des Hafenkonzeptes. Der politische Wille ist zu diesem Punkt mehrfach betont worden. Neben der Verbesserung der Anbindung des Hafens an das Straßennetz muss auch weiterhin die Entlastung umgebender Ortschaften von LKW Verkehren im Mittelpunkt stehen.

Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.“



AMIG 08.02.2022:
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlungen aus dem AKUSW, der BV Huckarde sowie des Antrags der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AMIG ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.5
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
- unbesetzt -

zu TOP 3.7
Klimabeirat
hier: Berufung der Mitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23379-22)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 02.02.2022 vor:
„Hierzu liegt als Tischvorlage vor Ergänzte Vorschlagsliste:

Vorschlagsliste Klimabeirat

Institution
Mitglied
Stellvertretung
stimmberechtigte Mitglieder
TU Dortmund
Prof. Dr. Christian Rehtanz

FH Dortmund
Prof. Dr. Volker Helm

Fraunhofer IML
Prof. Dr. Uwe Clausen
Dr. Kerstin Dobers
Volker Fennemann
Wuppertal Institut
Matthias Wanner
Anja Bierwirth
AG Dortmunder
Wohnungsunternehmen
Franz-Bernd Große-Wilde

Bund Deutscher Architekten
Marcus Patrias
Dirk Becker
Haus und Grund
Dr. Thomas Bach
Dennis Soldmann
Handwerkskammer
Henrik Himpe
Philipp Kaczmarek
Industrie- und Handelskammer
Torsten Mack
Stefan Peltzer
DEW21
Philipp Hoicke
Dr. Jens Kanacher
DSW21
Arnela Sacic
Lars Hirschfeld
DGB
Andreas Kahlert
Edgar Freund
Thomas Lau
Klimabündnis
NN
Das Klimabündnis wird in seiner Sitzung am 03.02.22 seine Mitglieder benennen. Zur Ratssitzung am 17.02.22 liegt der Vorschlag des Klimabündnisses vor.
Klimabündnis
NN
Klimabündnis
NN
Klimabündnis
NN
Verbraucherzentrale
Rafael Lech

Fridays for Future
Marlon Philipp
Sarah Mack
Vertreter Bürgerschaft
Detlef Raphael

nicht stimmberechtigte Mitglieder
Teilnehmer*innen aus den Fraktionen im Rat der Stadt
SPD
Veronika Rudolf
Monika Lührs
Bündnis 90 /Die Grünen
Katrin Lögering
Ingrid Reuter
CDU
Uwe Waßmann
Lars Vogeler
Die Linke+
Michael Badura
Sonja Lemke
AfD


FDP/Bürgerliste
Markus Happe
Philip Schmidtke-Mönkediek
Die Partei
Harry Jääskeläinen
Serge Leonhard
AKUSW, 02.02.2022:
Die Vorsitzende Frau Rm Reuter macht darauf aufmerksam, dass die vollständige Vorschlagsliste erst zur Ratssitzung vorliegen werde.

Frau Rm Sassen merkt zum Namen „Klimabeirat“ an, dass hiermit sowohl Klimaschutz als auch Klimaanpassung erfasst wären. Man freue sich sehr darüber, dass man damit nun auch beide Stränge verfolgen werde und das Thema Klimaanpassung vor dem Hintergrund des Mammutprojektes Klimaschutz nicht in Vergessenheit gerate. Das wolle man beibehalten. Bezüglich der derzeitig bekannten Besetzung des Klimabeirates weist sie darauf hin, dass die Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder ganz schlecht quotiert wären (14 männliche und nur 1 weibliche Person) Das halte sie für sehr bedauerlich und rege daher an, dass bei zukünftigen Neu-und Umbesetzungen mehr darauf geachtet werde. Weiter bitte sie darum, die tatsächliche Entscheidung über die Besetzung heute in den Rat durchlaufen zu lassen.

Der AKUSW leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.8
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22804-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.9
Beirat Nahmobilität; Nachberufung eines Mitgliedes für die Ratsperiode 2020-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23256-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung


zu TOP 4.1
Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 10.02.2022 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22 vor:

Den Mitgliedern des Ausschusses liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022 vor:

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord in den Beirat des ZEÖ zu berufen.

2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.

Begründung:
Der Schwerpunkt des Beratungsangebots des ZEÖ liegt aktuell in der Nordstadt. Aus diesem Grund sollte die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord im Beirat des ZEÖ vertreten sein. Die Berufung in den Beirat erfolgt durch den Oberbürgermeister.

Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage festgehalten, dass die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen zukünftig eine Steigerung der Nachfrage des Angebots des ZEÖ vermuten lassen. Aus diesem Grund hat der Beirat des ZEÖ empfohlen, das Beratungsangebot auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Erste Auswertungen zeigen bereits jetzt eine zunehmende Nachfrage von migrantischen Gründenden aus der Gesamtstadt.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Worth (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie sich über den Antrag gewundert habe, da das Angebot nach ihrer Kenntnis der gesamten Stadt bereits zur Verfügung stehe und das auch in Anspruch genommen werde. Bzgl. der Zusammensetzung des Beirates sei aufgefallen, dass dort nur zwei Menschen mit Migrationshintergrund seien. Ihre Fraktion würde daher anregen, auch den Vorsitzenden des Integrationsrates mit aufzunehmen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE+) erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützen werde.

Herr Gülec (BTV) schließt sich dem an. Beide Vorschläge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte er für sinnvoll. Seiner Meinung nach sei das Zentrum bei den Migrant*innen nicht so bekannt, daher mache es Sinn, dass auch der Vorsitzende des Integrationsrates dort aufgenommen werde.

Frau Brunner gibt an, dass ihre Fraktion mit der Ergänzung von Frau Worth einverstanden sei und das mit aufnehmen wolle.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig ist, die Ergänzung von Frau Worth mit aufzunehmen und lässt über den ergänzten Antrag abstimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem folgenden, ergänzten (Fett) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und überweist den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung:

1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates in den Beirat des ZEÖ zu berufen.

2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.“

Rm Worth verweist auf die Überweisung aus dem ASAG. Sie bekräftigt die dort getroffene Anmerkung, dass lediglich zwei der im Beirat vertretenen Personen einen Migrationshintergrund aufweisen. Daher halte man es für wichtig, den Vorsitzenden des Integrationsrates ebenfalls in diese Gremium zu berufen.

Rm Stackelbeck ergänzt, dass im Zusammenhang mit diesem Antrag die Zusammensetzung des Beirates insgesamt noch einmal überprüft und ggfs. aktualisiert wird.

In die Zukunft gerichtet sei es durchaus denkbar, dieses Zentrum in den Gründungscampus zu integrieren. Sie betont die Wichtigkeit, dass Personen aus allen Stadtbezirken die Angebote zugänglich sind.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) zur Kenntnis.

Ergänzend dazu fasst der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:

1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates in den Beirat des ZEÖ zu berufen.

2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.“


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) zur Kenntnis.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL zur Kenntnis.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

zu TOP 7.1
Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.2
Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21481-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23246-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.

zu TOP 9.2
Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23276-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.3
Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23364-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.

zu TOP 9.4
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.

zu TOP 9.5
Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23290-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.2
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetags Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23314-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.3
Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 (Hannover / digital)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23580-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.4
Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23657-22)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

11. Anfragen
- unbesetzt-


Die öffentliche Sitzung wird um 13:03 Uhr von OB Westphal beendet.




Westphal Rm Neumann-Lieven Menzel
Oberbürgermeister Ratsmitglied Schriftführer