Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Rates der Stadt


am 26.05.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:09 - 21:20 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 95 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Lührs (SPD)
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste)
Rm Stammnitz (Die Linke)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik

Als Gast war anwesend:
Herr Prof. Dr. Beckmann zu TOP 2.1




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2011

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1.a Wahlwiederholung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04191-11)

2.1.b Wiederholung Kommunalwahl
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04200-11)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 - Bornstraße Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 23.09.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03326-11)

3.2 Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02774-10)

3.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Nahwärmeversorgung des Baugebietes "Rahmer Wald" in Dortmund-Jungferntal
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03693-11)

3.4 Neubau des DFB-Fußballmuseums
hier: Ergebnis des Realisierungswettbewerbs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04065-11)

3.5 European Energy Award (eea): Ergebnisse der zweiten Förderphase und Beantragung der Folgeförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03867-11)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss,
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03893-11)

3.7 - unbesetzt -

3.8 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 113 Kaubomstraße - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01672-10)

3.9 Nachwahl eines Delegierten für den Abwasserverband Emschergenossenschaft 2010 - 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04068-11)

3.10 Umweltzone
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04198-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03889-11)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03800-11)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03975-11)

5.2 Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Dortmund Hacheney
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04188-11)

5.3 Veränderungen bei den Arbeitsmarktinstrumenten im SGB III und SGB II
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04208-11)

5.4 Situation in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04217-11)

5.5 Steuer gegen Armut
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04216-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

7.1 Verlegung der "Abendrealschule Max-von-der-Grün" - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund (Abendrealschule) zum Schulstandort Rheinische Straße 69
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03477-11)

7.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving; hier: Zusammenführung der Hauptschulen Am Externberg und Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03374-11)

7.3 Rechtsverordnung über die Bildung von Einzugsbereichen für die Max-Wittmann-Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03478-11)

7.4 Max-Wittmann-Schule
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04202-11)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Beteiligung der Stadt Dortmund am Auditierungsverfahren “Familiengerechte Kommune”
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03709-11)

8.2 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03743-11)

8.3 Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03685-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Bestellung von nebenamtlichen Geschäftsführern der Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH und Anpassung der Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03860-11)

9.2 Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Huckarde und Grevel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03783-11)




9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03888-11)

9.4 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E2)

9.5 Projektgesellschaft Gneisenau mbH
Bestellung eines Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04050-11)

9.6 Jahresabschluss 2010 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2
Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04006-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West (City und Dorstfeld) am 02.10.2011, 06.11.2011 und 04.12.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03813-11)

10.2 Satzung zur siebten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03340-11)

10.3 Umbesetzung in den Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04039-11)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Kostenersparnis durch zeitweiliges Abschalten der Winkelmann-Projektionen im U
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04018-11)

11.1.2 Einrichtung eines Kriminalitäts-Präventionsrates nach Gelsenkirchener Muster
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04077-11)

11.1.3 Exklusive Vorabinformation für privilegierte Ratsmitglieder der SPD durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04204-11)


11.1.4 Sicherung und Folgenutzung des Geländes der ehem. Baroper Federnfabrik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04203-11)

11.1.5 Ehemaliges Betriebsbürogebäude der Zeche Kaiser Friedrich
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04221-11)

11.1.6 Mitteilung des OB-Büros zur Einladung von Ratsmitgliedern zur Meisterfeier am 15.05.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04219-11)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:09 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Zu Beginn der Sitzung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest. Anschließend nutzte OB Sierau die Gelegenheit der Mannschaft und auch dem Verein Borussia Dortmund nicht nur zum Gewinn der Deutschen Meisterschaft, sondern auch zu einer grandiosen Bundesligasaison zu gratulieren.

Mit ihren hervorragenden Leistungen habe sie nicht nur die Menschen in Dortmund und in der Region, sondern in ganz Deutschland begeistert. Dies sei nicht zuletzt bei den noch nie dagewesenen Feierlichkeiten zum Gewinn der Deutschen Meisterschaft deutlich geworden.

In diesem Zusammenhang dankte OB Sierau den vielen Helfern der Polizei, der Hilfsdienste und auch der Verwaltung, die durch ihren unermüdlichen Einsatz zu einem reibungslosen Ablauf der Meisterfeierlichkeiten beigetragen haben.


Außerdem gedachte der Rat der Stadt vor Eintritt in die Tagesordnung

Frau Helga Hilbert- Zamfirescu

von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die von 2007 bis zu ihrem Tod dem Rat der Stadt angehörte, und in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2011 nach schwerer Krankheit verstorben war.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Daskalakis (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

9.7 "Haushaltsführung 2011: Anordnung einer haushalts-
wirtschaftlichen Sperre“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04154-11)

10.4 Aktueller Sachstandsbericht zur Ausweitung und Stellenbesetzungen im Außendienst der Ordnungspartnerschaften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04309-11)
10.5 Aktueller Sachstandsbericht zur Stellenbesetzung im Außendienst der Verkehrsüberwachung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04308-11)

erweitert.

Darüber hinaus wies OB Sierau daraufhin, dass ihm folgende Schreiben vorliegen, in denen darum gebeten wird, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

Einrichtung eines Kriminalitäts-Präventionsrates
- Schreiben von Rm Münch vom 09.05.2011 -

Städtischer Haushalt / haushaltwirtschaftliche Sperre
- Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.05.2011 -

Klage gegen die Sperrbezirksverordnung
- Schreiben der SPD-Fraktion vom 24.05.2011 –

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bezugnehmend auf die vorangegangene Diskussion im Ältestenrat sein Bedauern zum Ausdruck gebracht hatte, dass man offensichtlich nicht dem Wunsch seiner Fraktion folgen wolle, den o. a. Antrag seiner Fraktion als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln, begründete anschließend Rm Münch (FBI) die Dringlichkeit des von ihm vorgelegten Antrages hinsichtlich der Einrichtung eines Kriminalitäts-Präventionsrates, der letztendlich dazu dienen solle, präventiv in Dortmund gegen Kriminalität vorzugehen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei einigen Stimmenhaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch (FBI) die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages von Rm Münch (FBI) vom 09.05.2011 ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.05.2011 ab, die hierin enthaltene Thematik als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln. Der vorgelegte Antrag wird unter dem Tagesordnungspunkt 9.7 behandelt.

3. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2011 als Tagesordnungspunkt 10.6 zu behandeln.

Des Weiteren schlug OB Sierau dem Rat der Stadt vor, den Punkt

8.1 Beteiligung der Stadt Dortmund am Auditierungsverfahren
“Familiengerechte Kommune”
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03709-11)


auf die Sitzung des Rates der Stadt im Juli zu schieben, da diesbezüglich noch Finanzierungsfragen zu klären seien.

Außerdem machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt habe, dass sie ihren Vorschlag zu den Punkt

5.4 Situation in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04217-11)

zurückziehe.

Von daher beschloss der Rat der Stadt, dass die Tagesordnungspunkte 5.4 sowie 8.1 von der Tagesordnung abgesetzt werden.

Abschließend machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, die Tagesordnungspunkte

7.3 und 7.4 Max-Wittmann-Schule

zusammen zu behandeln und die Tagesordnungspunkte

3.10 Umweltzone

sowie

3.4 Standards Unternehmensführung

zu vertagen.

Der Rat der Stadt stimmte dieser Verfahrensweise zu.

Unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2011

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2011.







zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem OB Sierau den Rat der Stadt daraufhin gewiesen hatte, dass als Nachfolger von Frau Helga Hilbert-Zamfirescu für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Herr Mathias Wittmann, Oesterholzstr. 33, 44145 Dortmund

in den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurde Rm Wittmann (Bündnis 90/Die Grünen) gem. § 67 Abs. 3 GO NRW von OB Sierau in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1.a
Wahlwiederholung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04191-11)

Nachdem OB Sierau zunächst Herrn Prof. Dr. Beckmann als Prozessbevollmächtigten der Stadt Dortmund in dieser Angelegenheit begrüßt hatte, machte er anschließend darauf aufmerksam, dass hinsichtlich der nachfolgenden Beratungen und Abstimmungen dem Rat der Stadt folgende Unterlagen vorliegen:

- Auszug aus der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 30.03.2011 (Drucksache Nr.: 03753-11) - zur Info
- Verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Wahlwiederholung der Kommunalwahl
hier: Durchführung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen betreffend die Wiederholung der Ratswahl (Drucksache Nr.: 04306-11)
- Verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Wahlwiederholung der Kommunalwahl
hier: Mögliche Beendigung der Verfahren zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahlen durch Prozessvergleich (Drucksache Nr.: 04305-11)
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.05.2011 (Drucksache Nr.: 04200-11-E1)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2011 (Drucksache Nr.: 04191-11-E1)

Anschließend wies OB Sierau den Rat der Stadt daraufhin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates auf folgenden Ablauf verständigt habe:

- Grundsatzerklärungen der Fraktionen (nach Größe der Fraktion) und der fraktionslosen Ratsmitglieder,
- anschließend besteht die Möglichkeit Fragen an den Prozessbevollmächtigten der Stadt Dortmund in dieser Angelegenheit, Herrn Prof. Dr. Beckmann, zu richten,
- weitere Diskussion, sofern dies gewünscht wird,
- Abstimmungen.

In der anschließenden Diskussion stellte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse in seinen Ausführungen zunächst fest, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 02.03.2011 den Klagen der
SPD-Ratsmitglieder gegen die Wiederholung der Wahl des Rates der Stadt in vollem Umfang recht gegeben habe. Das dies denjenigen, die sich am 10.12.2009 für eine Wahlwiederholung im Rat der Stadt ausgesprochen haben, keine Freude bereite, sei für ihn nachvollziehbar.


Nicht nachvollziehbar sei für ihn dagegen, dass sich diese Mehrheit voraussichtlich für eine Fortsetzung dieses Rechtsstreits aussprechen werde, und das die bisher hierfür schon aufgelaufenen Kosten weiter in die Höhe getrieben werden.
Weiterhin brachte Rm Prüsse (SPD) in seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass für ihn und seine Fraktion das Argument, es gehe nicht um die Wahlwiederholung, sondern um die Klärung der Frage, welche Informationspflichten habe ein Oberbürgermeister gegenüber dem Rat der Stadt nicht stichhaltig sei, da nicht zu erwarten ist, dass man bei der Fortführung des Verfahrens zur Wahlwiederholung eine Antwort auf diese Frage bekommen werde.

Von daher sollte man nach Auffassung seiner Fraktion die juristische Auseinandersetzung beenden, und zum politischen Tagesgeschäft zurückkehren, wo es wirklich wichtigeres zu tun gebe.

Außerdem erläuterte Rm Prüsse (SPD) in seinen Ausführungen den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag, die Bezirksvertretungswahlen für gültig zu erklären, der der Entscheidungsvariante 1 der Verwaltungsvorlage entspreche. Hierbei machte er außerdem deutlich, dass die beiden anderen Entscheidungsvarianten mit großen Risiken behaftet seien.


Für die CDU-Fraktion erläuterte anschließend Rm Penning die Gründe, wieso seine Fraktion zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Antrag zu der vorliegenden Angelegenheit gestellt habe.

In seinen Ausführungen machte Rm Penning (CDU) deutlich, dass es der CDU-Fraktion bei der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 02.03.2011 letztendlich um die Klärung der Frage gehe, ob der damalige Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, obwohl er Kenntnis davon hatte, dass er im schlimmsten Fall mit den ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht auskommen werde, selbst entscheiden solle, oder ob und wann er den Rat der Stadt als höchstes Organ der Stadt mit der Möglichkeit dieses Eintritts konfrontiert oder ob er warten sollte, bis dieser schlimmste Fall eingetreten sei.

Moralisch sei für seine Fraktion dieser Fall klar. Wer so etwas tue, zeige keine Verantwortung gegenüber dem Rat der Stadt, und damit auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dortmund.

Juritisch dagegen sei dieser Fall vielschichtiger und komplizierter, was letztendlich aus dem diesbezüglichen Urteil und der entsprechenden Begründung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, in der vom „Prognose – und Ermessensspielraum“ gesprochen werde, deutlich.

Nach Auffassung seiner Fraktion sei es originäres Recht des Rates der Stadt als Interessensvertretung der Bürgerschaft, über derartige Vorgänge informiert zu werden, um hier auf entsprechende Initiativen reagieren zu können. Von daher sehe man den Gang in die Berufung als einen Weg an, um dem Rat der Stadt die Durchsetzung seines originären Rechtes auf Informationen durch die Verwaltungsspitze zu verhelfen.

Von daher sehe die CDU-Fraktion - so Rm Penning weiter - die Berufung nicht als Selbstzweck oder verletzte Eitelkeit an, sondern es gehe hier um Rechtssicherheit in einer sehr wichtigen Frage.

Weiterhin erklärte Rm Penning (CDU), dass das von der SPD-Fraktion vorgebrachte Kostenargument in einer so bedeutsamen Angelegenheit keine Rolle spielen dürfe, da es letztendlich für ihn ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften gegeben habe. Von daher sollte man seiner Auffassung nach das richtige tun, auch wenn es Geld koste.

Abschließend erläuterte Rm Penning (CDU) nochmals die Eckpunkte des gemeinsam vorgelegten Antrages und machte dabei die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des von der
SPD-Fraktion vorgelegten Antrages deutlich. Dagegen vertrete die CDU-Fraktion die Auffassung, dass der unter Ziffer 3 der Verwaltungsvorlage enthaltene Vergleichsvorschlag eigentlich eine gute Lösung für alle sei.




Weiterhin brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Erläuterung des gemeinsamen mit der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrages ihrer Fraktion Rm Reuter zum Ausdruck, dass die SPD-Fraktion, dass mache für sie die Rede von Rm Prüsse (SPD) deutlich, offensichtlich nicht den Kern der Sache verstanden habe. Es gehe vorrangig nicht um die Bewältigung der Vergangenheit, sondern es gehe im vorliegenden Fall vielmehr um eine grundsätzliche Entscheidung, die man hier als Rat der Stadt Dortmund für die Zukunft zu treffen und zu klären habe.

Letztendlich soll im vorliegenden Fall die Frage geklärt werden, ob die Entscheidungsbefugnis des Rates der Stadt beim Haushalt, als wichtigstes und originärstes Instrument der politischen Gestaltung, gewährleistet werde. Dies sei ihrer Meinung nach nur möglich, wenn offen und ehrlich von der Verwaltungsspitze rechtzeitig und umfassend informiert werde.

Von daher sei für ihre Fraktion auch die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen nicht nachvollziehbar, und die Einlegung der Berufung die logische Konsequenz. Das die Klärung dieser über die Grenzen Dortmunds hinaus wichtigen und bedeutsamen Rechtsfrage Geld kosten werde, sei für sie dabei nachrangig, da es letztendlich um den Erhalt demokratischer Grundrechte gehe.


Auch Rm Faenger machte seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste deutlich, dass die SPD-Fraktion offensichtlich nicht wahrhaben will, worum es der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und seiner Fraktion bei dem vorgelegten gemeinsamen Antrag gehe.

Letztendlich gehe es hierbei darum, dass ureigenste Recht des Rates der Stadt und seiner Mitglieder, über maßgebliche Dinge informiert zu werden, also im vorliegenden Fall um die Frage, wie und ob bzw. wann hätte der damalige Oberbürgermeister Dr. Langemeyer den Rat der Stadt über ihn bekannte haushaltrechtliche relevante Umstände informieren müssen, zu sichern und zu gewährleisten.

Abschließend machte Rm Faenger (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass er den vorgelegten gemeinsamen Antrag als geeignet betrachte, um die Frage der Informationsrechte hinsichtlich des Haushaltes verfahrensökonomisch sinnvoll und gründlich, endgültig zu klären. Durch die beabsichtigte Bündelung aller Verfahren geschehe dies prozessual und vor allem hinsichtlich des Ergebnisses für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.


Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass die Frage nach einer rechtmäßigen Durchführung von Wahlen und das Verhältnis zwischen der Verwaltung und den demokratisch gewählten Volksvertretern von grundsätzlicher Bedeutung in einer Demokratie seien.

Von daher habe seine Partei bereits eine Woche nach der Kommunalwahl Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt.

Umso unverständlicher sei für seine Fraktion, das diesbezüglich ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelesenkirchen in dieser Angelegenheit, dass für ihn eine Art Freibrief für die Verwaltung darstelle, in dem es quasi im Ermessen der Verwaltung liege, wie sie ihrer Informationspflicht nachkomme.

Von daher werde sich auch seine Fraktion für eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster aussprechen, zumal die Verhandlungsführung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen seiner Ansicht nach kritikwürdig gewesen sei.


Weiter erklärte Rm Münch (FBI), dass es ihm bei der vorliegenden Angelegenheit nicht um einen theoretischen Rechtsstreit, so wie dieser offensichtlich von den Befürwortern der Berufung gewünscht werde, gehe, sondern für ihn sei wichtig, was gut für die Stadt und ihre Bürgerschaft sei.

Deshalb sollte man auf der Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, egal ob einem dieses gefalle oder nicht, diese Hängepartie beenden, zumal er nicht glaube, dass die Frage der Informationspflicht der Verwaltungsspitze anschließend in der Berufung geklärt werde.

Abschließend stellte Rm Münch (FBI), nachdem er das Verhalten der Prozessbeteiligten der Stadt Dortmund bei der Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen kritisiert hatte, folgenden Antrag:

Herr Prof. Dr. Beckmann wird von seinen Aufgaben als Prozessbevollmächtigter entbunden.


Des Weiteren machte Rm Thieme (NPD) deutlich, dass er den vorliegenden gemeinsamen Antrag hinsichtlich der Fortführung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zustimmen werde, das es seine Auffassung nach nicht sein könne, dass das Verhalten der Verwaltungsspitze in dieser Angelegenheit durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen quasi legalisiert werde.


Außerdem brachte Rm Branghofer noch zum Ausdruck, dass es für ihn nach wie vor verwunderlich sei, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ihn bezugnehmend auf eine Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster für nicht klagebefugt in dieser Angelegenheit sehe, da er nicht direkt, sondern über Liste in den Rat der Stadt gekommen sei. Für ihn könne es nicht sein, dass es im Rat der Stadt quasi eine zwei Klassengesellschaft mit unterschiedlichen Rechten gebe.

Am Ende der Diskussion erklärte OB Sierau, dass er persönlich aus dem seinerzeitigen Vorgang in unterschiedlicher Weise Konsequenzen gezogen habe.

Bei der ersten Annahme der Wahl habe er bereits gesagt, hätte er damals in dieser Situation davon gewusst, hätte er sich anders verhalten, was er auch begründete. Im Umkehrschluss habe er dann, als er in der Verantwortung war, die Dinge, die er angekündigt habe, dann auch zusammen mit StK Stüdemann umgesetzt, was beispielsweise bei den Beratungen des Nachtragshaushaltes 2009 bzw. den nachfolgenden Haushaltsberatungen deutlich wurde.

Von daher sei für ihn sichergestellt, dass der Rat der Stadt über relevante Fragestellungen zeitnah und umfassend informiert werde, so lange er Oberbürgermeister der Stadt Dortmund sei.

Hieran werde sich auch zukünftig nichts ändern, da für ihn die Elemente Transparenz, Dialog sowie Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sehr bedeutsam seien, und von daher Grundlage des politischen Handelns sein sollten.

Insofern sei für ihn persönlich eine rechtliche Bewertung dieser Angelegenheit, so wie diese von den Befürwortern der Berufung angestrebt werde, überhaupt nicht erforderlich.

Anschließend beantragte Rm Prüsse (SPD) die anschließenden Abstimmungen geheim durchzuführen.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde daraufhin von 16:35 bis 17:05 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. mündlich von
Rm Münch (FBI) gestellten Antrag hinsichtlich der Abberufung von Herrn Prof. Dr. Beckmann als Prozessbevollmächtigten der Stadt Dortmund ab.


2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlagen (Drucksache Nr.: 04306-11 und Drucksache Nr.: 04305-11) beschloss der Rat der Stadt in geheimer Abstimmung mit 53 gegen 38 Stimmen den o. a. gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.05.2011 (Drucksache Nr.: 04200-11-E1).

3. Der o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2011 (Drucksache Nr.: 04191-11-E1) war damit abgelehnt.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 - Bornstraße Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 23.09.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03326-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan
In N 231 – Bornstraße Ost – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu dem Punkt 7 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. beschließt den Bebauungsplan In N 231 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 24.11.2010 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, dem Bebauungsplan In N 231 die Begründung vom 23.09.2010 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.2
Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02774-10)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlungen vor:

A Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 22.03.2011

Frau Greskamp bedauert, dass bei den vorhandenen Indikatoren die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt wurde. Sie erläutert den Hintergrund, nämlich die fehlende Datenbasis bezüglich der in Dortmund lebenden Menschen mit Behinderungen und ihrer Lebenssituation.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt bei einer Enthaltung den folgenden von Frau Greskamp gestellten Antrag:

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Rat und den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien auf. eine Studie zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund in Auftrag zu geben.

B Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 11.05.2011

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme des Agenda-Vereins e. V. zur Kenntnis und beschließt nachfolgende Punkte:

- Für alle Vorhaben und Projekte wird in den Verwaltungsvorlagen ein Nachhaltigkeits-Check angewandt.

- Die Verwaltung wird aufgefordert, die Nachhaltigkeitsindikatoren für die Bereiche Bildung und Integration zukünftig getrennt fortzuschreiben.

- Es wird, wie vom behindertenpolitischen Netzwerk gefordert, eine Studie zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund in Auftrag zu geben.

- Der DOX wird kontinuierlich fortgeschrieben. Im 2-Jahresrhythmus erfolgt die Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichtes, der die kommunalen Aktivitäten zur Erreichung der Zielwerte dokumentiert und von den politischen Gremien diskutiert wird.

- Der überarbeitete DOX33 sowie der jeweilige Nachhaltigkeitsbericht werden im Internet veröffentlicht.“

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 11.05.2011 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt, die Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren zur Grundlage eines fortschreibungsfähigen Nachhaltigkeits-Berichtswesens zu machen.

zu TOP 3.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Nahwärmeversorgung des Baugebietes "Rahmer Wald" in Dortmund-Jungferntal
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03693-11)

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Pisula, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde. Grundsätzlich sei man nicht gegen eine zentrale Wärmeversorgung, halte jedoch die in der Verwaltungsvorlage enthaltene Begründung, dass das Wärmenetz nur wirtschaftlich funktionieren könne, wenn hieran alle Grundstücke angeschlossen seien, was bei einer sukzessiven Bebauung nicht der Fall sei, für nicht akzeptabel.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Nahwärmeversorgung des Baugebietes „Rahmer Wald“ in Dortmund-Jungferntal.

Rechtsgrundlage:
§§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung vom 14. 07. 1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in der Fassung vom 07. August 2008 (BGBI. I S. 1658/BGBl. III FNA 754-21) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen ( GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666/SGV NRW 2023).

zu TOP 3.4
Neubau des DFB-Fußballmuseums
hier: Ergebnis des Realisierungswettbewerbs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04065-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 24.05.2011 (Drucksache Nr.: 04065-11-E1) vor:

Die in der Ratsvorlage genannten drei Entwürfe der Architekturbüros HPP aus Düsseldorf, pmp aus München und Petersen aus Dortmund, die bis zum 29.06.2011 noch einmal verfeinert werden sollen, überschreiten allesamt den vorgegebenen Kostenrahmen in Höhe von 14,5 Mio. Euro, teilweise sogar bis zu 65%.

Die sich an den Wettbewerb anschließende Beauftragung des Architekten und die eigentliche Realisierung des Vorhabens ist Aufgabe des Bauherrn und aus dessen Mittel zu finanzieren. Belastungen für den städtischen Haushalt soll es durch den eigentlichen Bau des DFB-Fußballmuseums nicht geben.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragestellungen:
1. Ist es aus Sicht der Verwaltung realistisch, dass der vorgegebene Kostenrahmen in Höhe von 14,5 Mio. Euro durch Verfeinerung der Entwürfe, für die weniger als acht Wochen zur Verfügung stehen, erreicht werden kann?

2. Wie soll bei dieser finanziellen Situation gewährleistet werden, dass das wesentliche Wettbewerbsziel, nämlich die architektonische und gestalterische Bereicherung der Kunst- und Kulturmeile Dortmund mit dem Alleinstellungsmerkmal DFB-Fußballmuseum, erreicht wird?

3. Wenn sich bis zur nächsten Preisgerichtssitzung am 29.06.2011 keine signifikanten Kostenreduktionen an den drei ausgewählten Entwürfen realisieren lassen: Welche Konsequenzen hätte dies für das Projekt „DFB-Fußballmuseum“?



Die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04065-11-E2) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt in der Sitzung schriftlich vor.

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse des Wettbewerbs zum Neubau des DFB-Fußballmuseums auf dem Grundstück des heutigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am Königswall zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
European Energy Award (eea): Ergebnisse der zweiten Förderphase und Beantragung der Folgeförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03867-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des European Energy Award zur Kenntnis.

Der Rat beschließt den im EEA-Bericht unter Anhang 1 aufgeführten „Maßnahmenplan“ als „Energiepolitisches Arbeitsprogramm“.

Der Rat beschließt - unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Landesförderung - die Teilnahme an der Folgeförderung des EEA für weitere drei Jahre.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss,
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03893-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 unter Ziffer 13 und 14 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen der Einsprecher nicht zu berücksichtigen.
Ferner bestätigt der Rat der Stadt den Abwägungsprozess in der Vorlage vom 05.01.2011 (Drucksachen Nr. 02989-10) unter Ziffer 7 (Unterziffern 7.1 bis 7.9) zu den seinerzeitigen Bedenken der Kanzlei „Dr. Puplick & Partner GbR“ (s. a. Ziffer 14.1 dieser Vorlage).


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 20.12.2010 entsprechend Ziffer 15 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.04.2011 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Holzen Nr. 15 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich der Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe f GO NRW vom 14.07.1994.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Klösel (SPD) nicht teil.

zu TOP 3.7


- unbesetzt -

zu TOP 3.8
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 113 Kaubomstraße - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01672-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die gestiegenen Baukosten für die Erschließung des o. g. Wohngebietes zur Kenntnis und beschließt die im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 15080-09 am 18.06.2009 beschlossene Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Kaubomstraße durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ in Höhe von 175.000,00 Euro um 55.000,00 Euro auf 230.000,00 Euro zu erhöhen.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Vorfinanzierung der Kanalbaumaßnahme in Höhe von 370.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme aus dem Sondervermögen erfolgt im Jahr 2011.

zu TOP 3.9
Nachwahl eines Delegierten für den Abwasserverband Emschergenossenschaft 2010 - 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04068-11)

Bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Stadtrat Martin Lürwer für die Wahlperiode 2010 – 2015 zum Delegierten der Stadt Dortmund in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes der Emschergenossenschaft.

zu TOP 3.10
Umweltzone
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04198-11)

Die o. g. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03889-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss 2010 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.142.742,31 EUR festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 2.142.742,31 EUR wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.









zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03800-11)

Auf der Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Wirtschaftsförderung Dortmund setzte sich für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski mit der Situation am Dortmunder Arbeitsmarkt auseinander und machte dabei deutlich, dass es für seine Fraktion bedauerlich sei, dass man in Dortmund getragen durch die Verwaltungsspitze und der Mehrheit im Rat der Stadt an einer Wirtschaftsförderung ohne Rücksicht auf Lebensverhältnisse der Menschen festhalte.

Seiner Meinung nach führe diese verfehlte Wirtschaftsförderungspolitik in Dortmund dazu, dass der hoch gelobte Strukturwandel die Spaltung der Gesellschaft in Dortmund weiter vertiefe.

Daraufhin erklärte Herr Mager, dass für ihn der vorangegangene Wortbeitrag von Rm Kowalewski
(Die Linke) deutlich gemacht habe, wie unterschiedlich die Sichtweise der Arbeit der Wirtschaftsförderung Dortmund sein kann.


So habe die Sozialforschungsstelle erst vor kurzem der Wirtschaftsförderung bestätigt, dass Dortmund einer der wenigen Standorte in Deutschland sei, wo es einen realen Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gebe, weil die Vollzeitequivalenz gewachsen sein.

Bezugnehmend auf die intensive Behandlung dieser Thematik im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfahl Herr Mager Rm Kowalewski (Die Linke) an der Sitzung dieses Ausschusses am 20.07.2011 teilzunehmen, in der man sich mit der Bewertung der neu- bzw. wiedergeschaffenen Arbeitsplätze im Blick auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses befassen werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2010 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 201.224,90 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 201.224,90 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird entlastet.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03975-11)

Basierend auf den Empfehlungen des Schulausschusses und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.05.2011 vor:

Aus dem Schulausschuss liegt folgende Empfehlung vor:

Folgender Antrag der SPD-Fraktion wird einstimmig angenommen:

Freie Träger und Verbände sind verlässliche Partner für alle gesellschaftspolitischen Herausforderungen in unserer Stadt. Sie gewährleisten im Einvernehmen und in Kooperation mit der Stadt Dortmund bedarfsgerechte Angebote für soziale, kulturelle, kinder- und jugendpolitische Bedarfslagen. Dieser „Dortmunder Konsens“ ist erfolgreich und muss konsequent weitergeführt werden, damit auch zukünftig gemeinsam Problemlösungen für jeweilige Bedarfe erarbeitet werden können.

Der Schulausschuss fordert den Rat daher auf, die Beschlussvorlage „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (03975-00)“ im Punkt „Schulsozialarbeit“ wie folgt zu ergänzen:

Bei der Bereitstellung der 65 vom Bund zunächst bis 2013 finanzierten Stellen für „Schulsozialarbeit“ sollen in bewährter Form auch die freien Träger und Verbände beteiligt sein. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Trägern eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Über das Ergebnis ist der Schulausschuss zu informieren.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung dieser Ergänzung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012

· die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle „Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem kw-Vermerk ab 2014

· die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon 7 Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im Fachbereich 50

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss unter Einbeziehung der abweichenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012



· die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle „Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem kw-Vermerk ab 2014

· die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon 7 Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im Fachbereich 50

Nachdem die Sprecher aller Fraktionen die zustimmende Haltung hinsichtlich der Verwaltungsvorlage und der vorliegenden Empfehlung kurz verdeutlicht hatten, fasste der Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.05.2011 bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012

· die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle „Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem kw-Vermerk ab 2014.

· die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon 7 Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im Fachbereich 50.








zu TOP 5.2
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Dortmund Hacheney
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04188-11)

Mit Schreiben vom 16.05.2011 hatte die Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 04188-11-E1) die Verwaltung gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

Wie der Presse (z.B. RN v. 7.5.2011) zu entnehmen ist, nimmt die Kritik von Anwohnern nach dem Umzug der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge nach Hacheney an den dortigen Verhältnissen zu. Berichtet wird insbesondere von Lärmbelästigungen durch nächtliche Bus- und Besucherverkehre, Störungen durch Personen, die die Nacht in Ihren Fahrzeugen verbringen und Vorgärten als sanitäre Anlagen gebrauchen sowie von Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsempfindens.

Um diese Darstellungen zutreffend bewerten zu können, bitten wir die Verwaltung im Rahmen eines aktuellen Sachstandberichts insbesondere zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Inwieweit sind diese Effekte zutreffend und vorhersehbar gewesen?

2. Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung im Einzelnen, um diesen Problemen schnellstmöglich zu begegnen und das gegenseitige Miteinander in Hacheney zu stabilisieren?

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den o. a. Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.05.2011 im Zusammenhang mit der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Dortmund Hacheney lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich (Drucksache Nr.: 04188-11-E2) vor.

Nachdem OB Sierau im Verlauf der weiteren Diskussion noch auf Nachfragen von Rm Münch (FBI) in dieser Angelegenheit eingegangen war, und dabei verdeutlichte, dass die Akzeptanz dieser Einrichtung nicht zuletzt auch durch das positive Mitwirken der Ombutsfrau sich erfreulicherweise deutlich verbessert habe, tauschten die jeweiligen Sprecher der Fraktion nochmals ihre Standpunkte hinsichtlich der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Dortmund Hacheney aus.

zu TOP 5.3


Veränderungen bei den Arbeitsmarktinstrumenten im SGB III und SGB II
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04208-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04208-11-E1) vom 17.05.2011

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages in der Ratssitzung am 26.05.11.

Wir bitten Sie zudem darum, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundestagsfraktionen, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NW, die Dortmunder Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie den Beirat des JobCenters Dortmund von diesem Beschluss inkl. Begründung in Kenntnis zu setzen :

1. Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Gesetzesentwurf zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktlichen Instrumente“ ab.
Der Wegfall der bewährten Entgeltvariante bei den Arbeitsgelegenheiten und der Jobperspektive ist nicht zu begründen.
Die Neuregelungen zu den Arbeitsgelegenheiten sind hinsichtlich der Reduzierung der Kostenstruktur höchst problematisch und führen dazu, dass erforderliche Qualifizierungen und sozialpädagogische Begleitungen über die Trägerpauschalen nicht mehr abgebildet werden können.
Die geplante Einrichtung einer neuen Förderung zusätzlicher Beschäftigung ist bei Beibehaltung der bisherigen Fördermöglichkeiten verzichtbar und überflüssig.
Der Rat der Stadt sieht die Umsetzung dieses Gesetzesentwurfes mit großer Sorge wegen erheblicher negativen Folgen insbesondere für die langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund und wegen zusätzlicher Belastungen für den städtischen Haushalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in der Weise zu überarbeiten, dass bewährte und sinnvolle Förderinstrumente ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Örtliche und dezentrale Beschäftigungsstrukturen sind in Kooperation mit den Kommunen und den anerkannten Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern zu stärken und wieder mit den notwendigen Eingliederungsmitteln auszustatten.
Wünschenswerte und erforderliche Förderketten sind unbürokratisch und für die betroffenen Menschen passgenau und ineinandergreifend im Rahmen der Weiterentwicklung der Förderinstrumente zu ermöglichen.
Das entsprechende Gesetz ist dem Bundesrat zur Mitentscheidung zuzuleiten und nicht nur zur Kenntnisnahme.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die sozialpolitischen und finanziellen Auswirkungen aus der geplanten Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente insbesondere im Bereich des SGB II bzw. der öffentlich geförderten Beschäftigung
im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darzustellen und zu bewerten.

Begründung :
Ende Mai wird das Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktlichen Instrumente“ beraten und diesen sodann zur Beratung in den Bundestag weiterleiten.

Das Gesetz soll am 01.04.12 in Kraft treten. Leider ist bis jetzt nur eine Kenntnisnahme für den Bundesrat vorgesehen.

Die grundsätzliche Herangehensweise, das stark differenzierte Fördersystem im SGBIII und SGBII zu konzentrieren und zu entbürokratisieren ist zu begrüßen.


Auch einzelne Veränderungen im Gesetzesentwurf wie z.B. die zielgerichtete Neustrukturierung der Leistungen für junge Menschen, die Zusammenfassung der Eingliederungszuschüsse oder der Umbau der Leistungen für Selbständige sind durchaus sinnvoll.

Im Kern beinhaltet der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch einen sozialen Kahlschlag bei den Förderinstrumenten im SGB III und besonders im SGB II, der ganz offensichtlich den drastischen Kürzungen beim Bundeszuschuss an die Bundesagentur für Arbeit und bei den Eingliederungsmitteln für die Jobcenter ab diesem Jahr folgt.

Ganz besonders zu kritisieren ist die geplante Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung. Der Wegfall der AGH-Entgeltvariante ist unerklärlich. Dieses Instrument ermöglicht bzgl. Förderhöhe, Einsatzmöglichkeiten und Dauer eine individuelle Förderung von Menschen, die ansonsten keine Chancen auf dem 1.Arbeitsmarkt haben.

Der Wegfall des Instruments der Jobperspektive ist nicht hinnehmbar. Dieses Instrument hat für Menschen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschaffen. Kaum ein Instrument hat in den letzten Jahren eine so erfolgreiche Wirkung gehabt. Insbesondere die Möglichkeiten der Förderung auch in der privaten Wirtschaft haben sich in Dortmund positiv ausgewirkt und einem Ausgrenzen und Abdrängen in geschlossene 2. Arbeitsmärkte entgegengewirkt. Dieses Instrument muss in der grundlegenden Form dringend erhalten bleiben. Die Finanzierung muss durch die Einbeziehung eingesparter passiver Lohnersatzleistungen langfristig abgesichert werden.

Die Neuregelungen bei den Arbeitsgelegenheiten sind mit Blick auf die Reduzierung der Kostenstruktur kritisch zu bewerten. Auch weiterhin muss Spielraum für erforderliche Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung ermöglicht werden. Dies trifft besonders auf spezielle Personengruppen wie U25, Alleinerziehende, Migranten etc. zu. Die Maßnahmen müssen auch zukünftig ihrer Funktion als Beginn einer Förderkette gerecht werden können.

Der Wegfall qualifizierender und stabilisierender Förderelemente verhindert eine notwendige berufliche Entwicklung und birgt somit die Gefahr einer dauerhaften Abschottung innerhalb eines 2. Arbeitsmarktes. Die Übergänge in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse werden erschwert.

Insofern sind qualifizierende und stabilisierende Unterstützungsanteile unverzichtbar.
Die geplante Einrichtung der neuen Förderung zusätzlicher Beschäftigung ist bei Beibehaltung der bisherigen Fördermöglichkeiten verzichtbar und überflüssig.

Die geplante Neuregelung wird nicht nur sozialpolitische Folgen für die betroffenen Menschen mit sich bringen, die dringend auf passgenaue Fördermaßnahmen angewiesen sind.
Damit wird auch Arbeitslosigkeit in Großstädten zementiert und werden anerkannte Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger in ihrer Existenz gefährdet.

Nicht zuletzt wird der Haushalt der Stadt Dortmund durch diese geplante Neuausrichtung belastet.
Menschen werden länger im Hilfebezug verbleiben und weiterhin kommunale Leistungen wie die Kosten der Unterkunft in Anspruch nehmen müssen.

Durch die Kürzung der Trägerpauschalen ist bei der Sozialverwaltung bei der Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen im Konzern Stadt Dortmund ein Zuschussbedarf zu befürchten.
Alle diese negativen Effekte aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf, die sich in anderen Großstädten in ähnlicher Weise ergeben, müssen daher dringend verhindert werden.

B Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04208-11-E2)
vom 20.05.2011


In der Sitzung des Rates am 8.7.2010 ist zum TOP 3.15 Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt" u .a. folgender Beschluss gefasst worden:

AGH-Umwandlung
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit der ARGE, ein Konzept für Öffentliche Beschäftigung in der Nordstadt zu entwickeln, um die AGH-Plätze in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.

Wir bitten um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung dieses Arbeitsmarktpolitischen Instrumentes.

Nach kurzer Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt auf Antrag von Rm Grollmann (CDU) einvernehmlich darauf die Unterlagen zum o. a. Tagesordnungspunkt zunächst an den Fachausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu weiteren Beratung zu überweisen.

zu TOP 5.4
Situation in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04217-11)

Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 5.5
Steuer gegen Armut
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04216-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04216-11-E1) vom 19.05.2011 vor:

Der Dortmunder Stadtrat möge beschließen:

Dortmund unterstützt die Kampagne „Steuer gegen Armut“.
1. Der Dortmunder Stadtrat unterstützt die Forderung vieler politischer, kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen (Kampagne „Steuer gegen Armut“) nach der Einführung einer möglichst globalen Steuer auf Finanztransaktionen. Die Einnahmen sollten für nachhaltige Investitionen in die Armutsbekämpfung, den Kampf gegen den Klimawandel und in den Bildungsbereich verwandt werden.
2. Der Stadtrat fordert Bundestag und Bundesrat auf, sich dafür einzusetzen, die Steuer auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu verwirklichen.
Begründung

Der Finanzmarkt ist immer noch nicht stabil, weitere und neue Spekulationsblasen werden prognostiziert. Dies gefährdet Arbeitsplätze und die Handlungsfähigkeit des Staates und der Kommunen. Eine Steuer, die langfristige Investitionen belohnt, hoch spekulative, kurzzeitige Investitionen aber erschwert, ist das richtige Mittel zum Schutz der Wirtschaft, des Staates und der Kommunen.



In den vergangenen 15 Jahren ist die Anzahl der Finanztransaktionen um 450 Prozent angewachsen. Heute, auch nach der Krise, ist das globale Finanzsystem 70-mal größer als die Realwirtschaft. Natürlich wird eine gesunde Finanzwirtschaft für eine funktionierende Volkswirtschaft gebraucht, allerdings müssen auch die Beteiligten an den Finanzmärkten angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.

Eine Finanztransaktionssteuer würde dazu beitragen, die Anzahl der Finanzaktivitäten, insbesondere die besonders schädlichen Spekulationen zu begrenzen. Die Finanztransaktionssteuer wäre umfassender als die sogenannte "Tobin Steuer", die sich nur auf Währungsgeschäfte bezieht. Sie wäre auch wirksamer als die von der Bundesregierung geplante "Bankenabgabe", die auch Banken -wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken- die sich nicht an den Spekulationen beteiligt haben zur Kasse bittet und darüber hinaus durch das geringe Aufkommen von geplanten eine Milliarde Euro weder weitere Spekulationen erschwert, noch nachhaltig die Folgen der Krise finanzieren kann. Zudem bezahlen letztlich alle Kundinnen und Kunden der Banken die Bankenabgabe und finanzieren damit ein zweites Mal die Krisenfolgen selbst.

Die Finanztransaktionssteuer schafft dagegen echten Spielraum in den öffentlichen Haushalten auch für die dringend benötigten Rettungsschirme für Kommunen. Eine globale Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,05 Prozent könnte jährlich globale Einnahmen in Höhe von ein Prozent des nominalen Welteinkommens generieren. Das wären weltweit rund 500 Milliarden Euro. 200 Milliarden Euro könnten allein in der Europäischen Union eingenommen werden.

Der Antrag ist wortgleich mit einem Beschluss des Stadtrates in Nürnberg, der mit nur 2 Gegenstimmen als gemeinsamer Antrag von SPD, CSU, Grünen, Linken, ÖDP und Freien Wählern verabschiedet wurde.

Bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion brachte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass es aufgrund der jüngsten Entwicklung auf den Kapitalmärkten nach Auffassung seiner Fraktion dringend erforderlich sei, Spekulationsgewinne endlich zu besteuern, um letztendlich der Realwirtschaft gegenüber der Finanzwirtschaft Vorteile zu verschaffen, und damit auch die Staaten gegenüber der Finanzindustrie wehrhafter zu machen.

Seitens der SPD-Fraktion erklärten Rm Taranczewski und Rm Starke, dass ihre Fraktion dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke zustimmen werde, da die Forderung nach einer Finanztransaktionsteuer schon seit längerem von ihrer Partei gefordert werde. Außerdem sei zu befürchten, dass man ohne eine derartige Steuer in absehbarer Zeit die öffentliche Hand große Probleme bekommen könnte.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte anschließend Rm Krüger deutlich, dass auch seine Fraktion sich für die Einführung einer Transaktionssteuer ausspreche, obwohl man Zweifel am Erfolg dieser Initiative habe.

Dagegen brachten Rm Reppin (CDU) und Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) in ihren Ausführungen zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke nicht zustimmen werde, das diese Resolution weder auf Länder- noch auf Bundes- und auf EU-Ebene Aussicht auf Erfolg haben werde.

Der Rat der Stadt beschließt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Branghofer den o. g. Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04216-11-E1) vom 19.05.2011.

6. Kultur, Sport und Freizeit
- keine Vorlagen -

7. Schule

zu TOP 7.1
Verlegung der "Abendrealschule Max-von-der-Grün" - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund (Abendrealschule) zum Schulstandort Rheinische Straße 69
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03477-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Verlegung der „Abendrealschule Max-von-der-Grün“ – Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2011/12 zum Schulstandort „Rheinische Straße 69“.

2. die Aufgabe des bisherigen Schulstandortes „Adlerstraße 44“ nach der Verlegung der Abendrealschule zum Standort Rheinische Straße 69.

zu TOP 7.2
Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving; hier: Zusammenführung der Hauptschulen Am Externberg und Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03374-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
vom 19.05.2011


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.11 vor:


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der
Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule Am Externberg, Evinger
Parkweg 10, 44339 Dortmund und der Hauptschule Eving, Osterfeldstraße 131, 44339
Dortmund zum Schuljahr 2011/12 (01.08.2011) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

Nach der Zusammenlegung soll die Hauptschule am Standort Evinger Parkweg 10 als Schule
mit Ganztagsbetreuung geführt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving an den Rat durchlaufen und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule Am Externberg, Evinger Parkweg 10, 44339 Dortmund und der Hauptschule Eving, Osterfeldstraße 131, 44339 Dortmund zum Schuljahr 2011/12 (01.08.2011) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

B Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03374-11-E2)vom 24.05.2011

Die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zu den beiden o. g. Hauptschulgebäuden unter anderem zu folgenden Fragen:

1. Ist bei der Schließung der Hauptschule Eving am Standort Osterfeldstraße 131 der bauliche Zustand des Gebäudes berücksichtigt worden?

2. Wie hoch ist der Sanierungsbedarf der beiden o. g. Standorte, um einen geregelten Unterrichtsbetrieb einschließlich der gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten?


Hinsichtlich der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving, nach der Zusammenlegung der Hauptschulen die Hauptschule am Standort Evinger Parkweg 10 als Schule mit Ganztagsbetreuung zu führen, gab es recht kontrovers geführte Diskussion.

Hierbei vertrat u. a. insbesondere Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) die Auffassung, dass eine Entscheidung hierüber erst möglich sei, wenn vorher die diesbezügliche Finanzierung geklärt sei.

Dagegen erklärte Rm Berndsen (SPD), dass man den diesbezüglichen Wunsch der Bezirksvertretung Eving nach Meinung seiner Fraktion durchaus folgen könne, da letztendlich durch die Zusammenlegung der Schulen Kosten reduziert werden.

Nachdem OB Sierau zum Ausdruck gebracht hatte, dass er die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving als eine Art Prüfauftrag an die Verwaltung betrachte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zur weiteren Beratung zunächst an den Schulausschuss zu überweisen.

2. Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer einstimmig die Zusammenführung der Hauptschule Am Externberg, Evinger Parkweg 10, 44339 Dortmund und der Hauptschule Eving, Osterfeldstraße 131, 44339 Dortmund zum Schuljahr 2011/12 (01.08.2011) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).



zu TOP 7.3
Rechtsverordnung über die Bildung von Einzugsbereichen für die Max-Wittmann-Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03478-11)
zu TOP 7.4
Max-Wittmann-Schule
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04202-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt 7.3 folgender Antrag der
SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03478-11-E1) vom 24.05.2011 vor:


Der Rat fasst folgenden Beschluss:
1. Im Rahmen des Fachraumprogramms werden die Lehrküchen an der Max-Wittmann-Schule in Eving schnellstmöglich saniert.

2. Zur Vorbereitung der beschlossenen energetischen Sanierung des Schulgebäudes in Eving wird die Verwaltung beauftragt, noch in diesem Jahr erste Schritte (z.B. Schadstoffanalysen, energetische Analysen) einzuleiten, damit der Sanierungsbeginn rechtzeitig erfolgen kann.

Begründung:
Die Max-Wittmann-Schule ist eine Förderschule für mehrfach und schwerstbehinderte Kinder. Seit Jahren steht die Sanierung der Lehrküchen an, die ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsgestaltung sind, um den Schülerinnen und Schülern alltägliche Tagesabläufe zu vermitteln.

Die energetische Sanierung des Gebäudes ist lange beschlossen, sie sollte so schnell wie möglich begonnen werden.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt zum o. g. Tagesordnungspunkt 7.4 folgende Bitte um Stellungnahme sowie folgender Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04202-11-E1) vom 19.05.2011 vor:

Am 11.9.2008 hat der Rat der Stadt Dortmund den Beschluss gefasst, ein Konzept zu beauftragen, um das günstigste Verhältnis von Sanierungsumfang und Energieeinsparung für die Max-Wittmann-Förderschule zu ermitteln und dann zur Umsetzung zu bringen (DS 12311-08 „Investive Energiesanierungsmaßnahmen 2008/2009 an städtischen Gebäuden“). Die Finanzierung sollte aus vorhandenen übertragenen Ermächtigungen (entsprechend DS 11911-08) erfolgen.

Fragen:

1) Wir bitten um eine Darstellung, zu welchen Ergebnissen die seinerzeit beschlossene Konzeptionierung sowohl hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen, als auch des finanziellen Umfangs, gekommen ist. Der Fraktion DIE LINKE ist derzeit nur ein „Zwischenstand Maßnahmenvorschlag“ vom 15.07.2008 zur Energiesanierung der Max-Wittman-Förderschule bekannt, um die infolge steigender Energiekosten ebenfalls steigenden Betriebskosten des Gebäudes zu senken. Aus diesem Zwischenstand geht hervor, dass die Firma Assmann mit der Konzepterstellung beauftragt wurde.
2) Wir bitten um eine Darstellung, warum die Maßnahme in den Jahren 2008/2009 nicht in Gänze durchgeführt wurde.

3) Wir bitten um eine Darstellung, warum die Maßnahme nicht nach der Aufhebung der Haushaltssperre 2009 durchgeführt wurde. Ausnahme war die Erneuerung einer von mehreren Lehrküchen als vorgezogene Maßnahme. Wie kam es zustande, dass die Maßnahme trotz bestehender Beschlusslage des Rates unzulässigerweise ins Konjunkturpaket II eingestellt wurde?

Antrag:

Der Rat bekräftigt seinen Willen, die Max-Wittmann-Förderschule energetisch zu sanieren und seine Lehrküchen instand zu setzen. Der Verwaltung wird gebeten, den Schulausschuss über den Fortgang der Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.

Begründung

Die Schulkonferenz hat es inzwischen für nötig befunden, den Schulträger schriftlich auf die dringend benötigten Renovierungsarbeiten am Standort Eving hinzuweisen. Und dies aus folgenden Gründen: Die Wärme und Kälteisolierung der Fensterrahmen ist so unzureichend, dass es im Sommer und Winter zu unzumutbaren Temperaturen in einigen Klassenräumen kommt. Verschärft wird dieser Zustand durch eine unzureichende Isolierung der Außenwände und des Flachdaches, sowie eine dringend überholungsbedürftige Heizungs- und Lüftungsanlage. Die Lehrküchen sind von zentraler Bedeutung für Lebensvorbereitung der FörderschülerInnen und müssen ebenfalls dringend erneuert werden, um funktionstüchtig zu sein bzw. zu bleiben. Die schulpolitische Bedeutung der Max-Wittmann-Schule wird aus der aktuellen Drucksache der Verwaltung 03478-11 deutlich.



OB Sierau wies zunächst daraufhin, dass der Rat der Stadt sich bei der Feststellung der Tagesordnung darauf verständigt habe, dass die beiden o. a. Tagesordnungspunkte zusammen behandelt werden sollen.

In der Diskussion sprach sich für die CDU-Fraktion Rm Neumann dafür aus, die vorliegende Verwaltungsvorlage zu beschließen und die vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke zunächst an den Schulausschuss zu weiteren fachlichen Beratung zu überweisen.

Nachdem Rm Schnittker (SPD), Rm Kosan-Yüzer (Die Linke) sowie Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden gezeigt hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt überweist einstimmig die o. g. Anträge der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03478-11-E1) vom 24.05.2011 sowie den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04202-11-E1) vom 19.05.2011 zur weiteren Beratung an den Schulausschuss.

2. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für Förderschulen der Stadt Dortmund.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Beteiligung der Stadt Dortmund am Auditierungsverfahren “Familiengerechte Kommune”
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03709-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.






zu TOP 8.2
Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03743-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 04.05.2011 vor:

Unter Einbeziehung des Hinweises von Frau Bohlander, dass die genaue Bezeichnung „Stadtelternrat der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V.“ ist (s. § 4 Abs. 5 k)) empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Jugendamt.

Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Jugendamt.

zu TOP 8.3
Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03685-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 04.05.2011

Frau Schütte-Haermeyer bat um Ergänzung des Beschlussvorschlages unter 2., dass die Träger, die die Übernahme des von ihnen zu leistenden Eigenanteils in Anspruch nehmen, verpflichtet werden, weltoffen zu agieren.

Aufgrund des Hinweises von Herrn Harder, dass im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit den Trägern dieser Punkt mit einbezogen wird, wurde von den Mitgliedern von einer Änderung des Beschlussvorschlages abgesehen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (12 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) in Dortmund. Es wird zunächst eine Versorgungsquote von 35% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel festgelegt. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sind entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbau erfolgt durch freie Träger in Verbindung mit Investoren.
2. Der Rat beschließt die Übernahme des nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Dauer des Mietvertrages bzw. die Nutzung des Gebäudes als Kindertageseinrichtung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den jeweiligen Trägern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten freien Träger vermieten. Alternativ können den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen werden.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den freien Trägern Vereinbarungen für die Dauer von fünf Jahren zur Förderung der Angebote in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz auf dem gegenwärtigen finanziellen Niveau zu schließen.
5. Der Rat hebt die Beschlüsse vom 19.06.2008 (DS-Nr.: 11726-08) und vom 26.11.2009 (DS-Nr.: 15452-09) dahingehend auf, dass
- die Planungen bis Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) durch die Städtische Immobilienwirtschaft für die fünfgruppigen
TEK am Sunderweg, am Borsigplatz/ Westfalenhütte (Hoeschpark) und an der
Burgholzstr. West (ehemals Burgweg und Burgholzstr. Ost) eingestellt und nicht
mehr durch die Verwaltung realisiert werden.
- die Trägerschaft der o. g. Einrichtungen nicht mehr durch den Eigenbetrieb FABIDO übernommen wird.


B Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03685-11-E2)
vom 19.05.2011


Wie der Verwaltungsvorlage (DS-Nr.: 03685-11; S. 5 unten) zu entnehmen ist, führt das von der neuen rot/grünen Landesregierung NRW am 31.3.2011 beschlossene und zum 1.8.2011 in Kraft tretende 5. Schulrechtsänderungsgesetz (wirksam zum SJ 2012/2013) dazu, dass in Dortmund rd. 1.000 Kinderbetreuungsplätze über den von der Verwaltung bislang als bedarfsdeckend angenommenen Umfang hinaus erforderlich werden.

Dies entspricht ca. 55 zusätzlichen Gruppen mit einem Kostenvolumen von rd. 8 Mio. €, wobei je nach Landesbeteiligung und Elternbeiträgen nach Schätzungen rund 4 Mio. € auf die Stadt Dortmund entfallen könnten.

Hintergrund ist, dass die Landesregierung den Einschulungsstichtag nunmehr auf den 30. September festgeschrieben hat. Die von der alten Landesregierung in Schritten vorgesehene Vorverlegung des Einschulungsstichtages wird mit dem Gesetz daher aufgehoben. Die Folge ist, dass den NRW-Kommunen jetzt in nicht unerheblichem Maß Kita-Plätze fehlen, weil die Kinder, die nach der bisherigen Gesetzeslage – auf die sich die Kommunen zwischenzeitlich eingerichtet haben – eingeschult worden wären, nun noch länger in den Kitas verbleiben.

Mit der Gesetzesänderung notwendigerweise verbundene Finanzierungs- und Kostenfragen bleiben jedoch ebenso unbeantwortet, wie die Frage nach der Einhaltung des Konnexitätsprinzips: Zwar sieht der Beschluss hierzu vor, eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen und die Konnexitätsrelevanz zu prüfen; eine Berichterstattung an den Landtag, über die unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich möglicher Auswirkungen dieses Gesetzes eruierten Ergebnisse, muss jedoch erst bis zum 31.12.2014 erfolgen.

Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die NRW-Kommunen notwendige kostenverursachende Realisierungsprozesse einleiten, bevor über potentielle Auswirkungen und Kostentragungspflichten überhaupt abschließend beraten worden ist. Bis dahin geht die Landesregierung offensichtlich davon aus, dass die Aufgaben und Kostenbelastungen der kommunalen Schulträger grundsätzlich unverändert bleiben (vgl. LT DS-Nr.: 15/1061).

Angesichts der von der Dortmunder Verwaltung anvisierten 1.000 zusätzlichen Betreuungsplätze erscheint diese Annahme jedoch mehr als fraglich und wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden in Frage gestellt.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung im Rahmen eines Sachstandberichts daher gebeten, insbesondere zu möglichen Auswirkungen (z.B. organisatorisch, planerisch, konzeptionell, finanziell, etc.) dieser Gesetzesänderung auf die Stadt Dortmund schriftlich Stellung zu nehmen sowie über die geplanten Maßnahmen zur Einforderung der Einhaltung des Konnexitätsprinzips zu informieren.

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt in der Sitzung schriftlich (Drucksache Nr.: 03685-11-E5) vor.

C Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.05.2011 (Drucksache Nr.: 03685-11-E6)

Freie Träger ohne Tarifbindung werden zur Anwendung des TVöD verpflichtet.



Begründung
Nach Aussagen des Kämmerers im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wäre der Bau von Einrichtungen in städtischer Eigenregie günstiger als durch private Träger und lediglich der Betrieb der Einrichtungen teuerer, ohne dass dieses genauer quantifiziert werden konnte.
Da Einsparungen nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten geschehen können und um die Tariftreue zu erhöhen ist eine solche Verpflichtung sinnvoll.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Schütte-Haermeyer zum Ausdruck, dass ihre Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der hierzu vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ergangenen Empfehlung zustimmen werde. Außerdem verdeutlichte sie, dass ihre Fraktion den hierzu von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag ebenfalls zustimmen werde, da ihre Fraktion es ausdrücklich begrüße, dass freie Träger ohne Tarifbindung zur Anwendung des TvöD verpflichten werden sollen.

Bei der Begründung des o. a. Antrages ihrer Fraktion brachte Rm Dr. Tautorat (Die Linke) zum Ausdruck, dass der vorgelegte Antrag dazu dienen solle, dass in diesem so wichtigen Feld der Kinderbetreuung es nicht zu einer Art Lohndumping der freien Träger kommen werde. Außerdem solle hierdurch ein Beitrag geleistet werden, dass es nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der FABIDO-Einrichtungen komme.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärte Rm Sohn (SPD), dass sich seine Fraktion im vorliegenden Fall für eine Beschlussfassung im Sinne der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie ausspreche. Ablehnen dagegen werde die SPD-Fraktion den von der Fraktion
Die Linke vorgelegten Ergänzungsantrag, da es nicht sein könne, dass die Stadt Dortmund den freien Trägern, die alle seriös seien und über eigene Tarifverträge verfügen, vorschreibe, wie sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen solle.


Des Weiteren brachte Rm Becker (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass seine Fraktion selbstverständlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zustimmen werde. Leider sei dies für seine Fraktion nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da man es seitens der Stadt Dortmund versäumt habe, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag ausreichend Plätze im Bereich der Kinderbetreuung zu schaffen.

Abschließend erklärte Rm Becker (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werde, da dieser ein Eingriff in die Tariffreiheit der freien Träger darstelle.

Bezugnehmend auf die ausführliche Behandlung dieser Angelegenheit im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erläuterte StD Stüdemann nochmals die Verwaltungsvorlage aus finanzieller und betriebswirtschaftlicher Sicht und wies dabei die in der Diskussion diesbezüglich geäußerten Kritik zurück. Außerdem stellte StD Stüdemann in diesem Zusammenhang fest, dass die Versorgungsquote in Dortmund im Vergleich zu anderen Städten recht gut sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den unter C angeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.05.2011 ab.

2. Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 04.05.2011 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:
1. Der Rat beschließt den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) in Dortmund. Es wird zunächst eine Versorgungsquote von 35% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel festgelegt. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sind entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbau erfolgt durch freie Träger in Verbindung mit Investoren.
2. Der Rat beschließt die Übernahme des nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Dauer des Mietvertrages bzw. die Nutzung des Gebäudes als Kindertageseinrichtung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den jeweiligen Trägern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten freien Träger vermieten. Alternativ können den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen werden.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den freien Trägern Vereinbarungen für die Dauer von fünf Jahren zur Förderung der Angebote in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz auf dem gegenwärtigen finanziellen Niveau zu schließen.
5. Der Rat hebt die Beschlüsse vom 19.06.2008 (DS-Nr.: 11726-08) und vom 26.11.2009 (DS-Nr.: 15452-09) dahingehend auf, dass
- die Planungen bis Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durch die Städtische Immobilienwirtschaft für die fünfgruppigen TEK am Sunderweg, am Borsigplatz/ Westfalenhütte (Hoeschpark) und an der Burgholzstr. West (ehemals Burgweg und Burgholzstr. Ost) eingestellt und nicht mehr durch die Verwaltung realisiert werden.
- die Trägerschaft der o. g. Einrichtungen nicht mehr durch den Eigenbetrieb FABIDO
übernommen wird.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Bestellung von nebenamtlichen Geschäftsführern der Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH und Anpassung der Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03860-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt

· die Bestellung von Herrn Stadtrat Wilhelm Steitz und Herrn Sportdirektor Dieter Krause zu nebenamtlichen Geschäftsführern der Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH und
· die Anpassung der Satzung der Olympiastützpunkt Westfalen GmbH

zur Kenntnis und stimmt ihr zu.




zu TOP 9.2
Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Huckarde und Grevel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03783-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen zum o. a. Tagesordnungspunkt vor:

A Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 11.05.2011

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Herr Bernstein (CDU-Fraktion) begrüßen für ihre Fraktionen grundsätzlich die Idee, auf den genannten Altdeponien Flächen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Fraktionen sind sich darin einig, dass die Freizeitnutzung des Deusenberges hierdurch nicht eingeschränkt werden dürfe.

Frau Heinze (DUW 2009 Fraktion) sieht diese gefährdet und signalisiert, dass ihre Fraktion aus diesem Grund der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Bezirksbürgermeister erweitert den Beschlussvorschlag auf der Grundlage der geführten Diskussion um die aufgeführten Forderungen der Bezirksvertretung Huckarde.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Frau Heinze und Frau Meyer, DUW 2009 Fraktion) folgenden Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Huckarde ist an jedem Schritt der Planung von Anfang an zu beteiligen.
2. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Bürgerbeteiligung durch die Bezirksvertretung Huckarde.
3. Die Freizeitnutzung auf dem Deusenberg ist in der geplanten Form auf Dauer sicherzustellen.
4. Unter den genannten Voraussetzungen empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:
4.1 Geeignete Flächen auf den stillgelegten Altdeponien Huckarde und Grevel sollen zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen an interessierte Investoren verpachtet werden.
4.2 Zur Ermittlung und Auswahl von Interessenten soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden.

B Weitere Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde (Drucksache Nr.: 03783-11-E1)
vom 11.05.2011


Ein Einwohner aus Deusen wendet sich im Namen der dortigen Siedlergemeinschaft gegen die Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Deusenberg. Eine solche Anlage widerspreche dem angestrebten Ausbau des Deusenberges als Freizeitanlage. Zu letzterem gebe es auch entsprechende Zusagen des Oberbürgermeisters.

Der Bezirksbürgermeister verweist auf die Behandlung der Angelegenheit unter TOP 11.1.1 und sichert zu, dass die Bezirksvertretung Huckarde keiner Einschränkung der Freizeitnutzung zustimmen werde.





C Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2011 (Drucksache Nr.: 03783-11-E2)

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorlage unter folgenden Voraussetzungen zu:

1. Die Bezirksvertretungen Huckarde und Scharnhorst werden am gesamten Verfahren beteiligt und im Rahmen der Sitzungen der Bezirksvertretungen informiert.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtbezirk Huckarde und Scharnhorst jeweils eine Bürgerversammlung durchzuführen, um das jeweilige Vorhaben zu präsentieren und die Bürgerinnen und Bürgern zu informieren.

3. Die derzeitigen Freizeitnutzungen der Altdeponien Huckarde und Grevel werden durch die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen nicht eingeschränkt und vertraglich dauerhaft gesichert.

4. Vor einer endgültigen Verpachtung der Flächen weist der potenzielle Pächter die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens im Sinne der Vorlage nach. Für das Deponiesondervermögen müssen auf jeden Fall Mehreinnahmen generiert werden, die dem Gebührenhaushalt zugute kommen und somit zu einer Entlastung des Gebührenzahlers führen.

5. Im Rahmen einer Ökobilanz weist der potenzielle Pächter nach, dass der ökologische Nutzen der Photovoltaikanlagen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung (Produktion, Betrieb und Entsorgung) größer ist als die damit verbundenen Risiken.

6. Der potenzielle Pächter ist ausdrücklich befugt, im Rahmen seiner Interessenbekundung auch alternative Angebote zur Förderung erneuerbarer Energien abzugeben, wenn er nachweist, dass diese aus Sicht des Deponiesondervermögens wirtschaftlich betrieben werden können.


Für die CDU-Fraktion brachte Rm Pisula zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her die Verwaltungsvorlage begrüße. Da es sich im vorliegenden Fall um einen klassischen Zielkonflikt, wie man ihn häufiger in der Politik habe, handele, habe man einen entsprechenden Ergänzungsantrag, den er anschließend kurz begründet, vorgelegt. Hierdurch sollen im vorliegenden Fall einerseits die Interessen der Deusener Bevölkerung berücksichtigt, und andererseits die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf der Altdeponie Huckarde ermöglicht werden.

Auch Rm Kanus (FDP/Bürgerliste) sprach sich für eine Nutzung der Altdeponien so wie diese von der Verwaltung vorgeschlagen werde, aus. Zustimmen können die Fraktion FDP/Bürgerliste auch dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion mit Ausnahme des Punktes 4.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Pohlmann-Rohr zum Ausdruck, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde sowie den ersten beiden Punkten des Antrages der CDU-Fraktion zustimmen werde.

Weiterhin erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde sowie den Punkten 1 bis 2 des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion zustimmen werde.

Abschließend wies für die SPD-Fraktion Rm Prüsse daraufhin, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde sowie den Punkten 1 bis 4 des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion zustimmen werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Entsprechend der o. a. Protokollanmerkungen beschließt der Rat der Stadt die Punkte 1 bis 4 des unter C aufgeführten Antrages der CDU-Fraktion vom 25.05.2011. Die Punkte 5 und 6 dieses Antrages wurden abgelehnt.




2. Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung des zuvor gefassten Beschlusses und der Empfehlungen der Bezirksvertretung Huckarde einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:
1. Geeignete Flächen auf den stillgelegten Altdeponien Huckarde und Grevel sollen zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen an interessierte Investoren verpachtet werden.

2. Zur Ermittlung und Auswahl von Interessenten soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden.

zu TOP 9.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03888-11)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2011 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 5.880,00 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 473.557,77 €.

zu TOP 9.4
Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E2)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.5
Projektgesellschaft Gneisenau mbH
Bestellung eines Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04050-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt Herrn Michael Lenkeit zur Bestellung zum Geschäftsführer der Projektgesellschaft Gneisenau mbH.

Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.














zu TOP 9.6
Jahresabschluss 2010 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2
Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04006-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.05.2011 (Drucksache Nr.: 04006-11-E1) vor:

Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag der DS 4006-11 wird wie folgt geändert:

...von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.744,54 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 6.400.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Begründung
Die derzeitige Haushaltslage macht die erhöhte Abführung an die Stadt Dortmund notwendig.

Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion erklärte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass man der Entlastung der Sparkassenorgane zustimmen könne, da der vorliegende Jahresabschluss inhaltlich richtig sei. Ablehnen dagegen werde seine Fraktion die Verwendung des Jahresüberschusses, was die Rücklage betreffe. Enthalten werde man sich bei dem Antrag der Fraktion Die Linke, da man in dem eigenen Antrag (zu TOP 9.7) gefordert habe, die geplante Abführung von 4,5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro zu erhöhen.

Für die Fraktion Die Linke brachte bezugnehmend auf den von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass man es aufgrund der Finanzsituation der Stadt Dortmund für vertretbar halte, wenn die Abführung aus dem Jahresüberschuss der Sparkasse Dortmund an den städtischen Haushalt für gemeinwohlorientierte örtliche Angelegenheiten erhöht werde.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Krüger, dass seine Fraktion den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Die Linke unterstützen werde, da es auch für seine Fraktion nicht nachvollziehbar sei, dass aufgrund der Haushaltssituation nicht mehr vom Jahresüberschuss der Sparkasse Dortmund abgeschöpft werde.

Dagegen erklärte Rm Prüsse (SPD), dass seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen und den Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.05.2011 ab.

2. Unter Einbeziehung des zu Protokoll gegebenen Abstimmungsverhalten der Fraktionen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion
Die Linke folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat und
Vorstand
der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.744,54 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 4.500.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 8.283.744,54 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.


An der Beratung und Abstimmung nahmen die anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.

zu TOP 9.7
Haushaltsführung 2011: Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04154-11)

Neben der Verwaltungsvorlage vom 24.05.2011 (Drucksache Nr.: 04154-11) und der Verfügung der haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 24 Abs. 1 GemHVO vom 26.05.2011 (Drucksache Nr.: 04154-11-E3) lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.05.2011 (Drucksache Nr.: 04154-11-E1)

Vorbemerkungen:
Im Finanzausschuss führte Kämmerer Jörg Stüdemann aus, dass aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst mit der Gewerkschaft ver.di aufgrund eines Zweijahresabschlusses nun Pensionsrückstellungen in der Höhe von 31,9 Mio Euro zusätzlich einzustellen seien. Aufgrund einer parteiübergreifenden Landtagsentscheidung seien die Rückstellungen für 2011 und 2012 bereits komplett im Haushaltsjahr 2011 zu verbuchen. Für 2011 seien die Pensionsrückstellungen bereits berücksichtigt, nur für das Folgejahr noch nicht im Haushalt enthalten.

Zu diesem Sachverhalt ist festzustellen, dass nach Aussagen von Funktionären der Gewerkschaft ver.di die Forderung nach einem zweijährigen Abschluss von der Arbeitgeberseite erhoben wurde und keineswegs eine gewerkschaftliche Forderung war. Auch sei seit mindestens einem Jahr bekannt, dass der Abschluss in dieser Weise erfolgen würde. Insofern ist die Überraschung über den Tarifabschluss und die Tariflaufzeit nicht verständlich und auch die fehlende Einpreisung in den städtischen Haushalt nicht den Arbeitnehmern anzulasten, wie dies mehrfach nun öffentlich geschehen ist. Die Stadt Bochum hat beispielsweise die Rückstellungen für 2011 und 2012 vorausschauend bereits regulär zur Verabschiedung des Haushaltes 2011 im Herbst des Jahres 2010 eingepreist.

Beschlussvorschlag
1) Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung den Umfang der Haushaltssperre möglichst gering zu halten und die vom Rat beschlossenen Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigen.

2) Der Rat beschließt die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 480 v.H. als Kompensationsmaßnahme für 2011 und als Sicherheit für das Unterschreiten der 5%-Schwelle in 2012.

3) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DSW, EDG und DEW dazu auf für das Jahr 2011 Sonderausschüttungen in den städtischen Haushalt zu leisten im Gesamtumfang von rund 10 Mio €. Die Gewinnabführung der Sparkasse an den städtischen Haushalt wird auf 6,4 Mio € angehoben.

4) Die personalkostenintensive Ausweitung der Ordnungspartnerschaften wird vorerst ausgesetzt. Bereits geschaffene Planstellen bleiben bis auf weiteres unbesetzt.

Begründung
erfolgt mündlich

B Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2011 (Drucksache Nr.: 04154-11-E2)

1) Der Rat missbilligt, dass Oberbürgermeister und Kämmerer die interfraktionelle Haushaltsbegleitkommission in ihrer Sitzung am 11. Mai mit keinem Wort über eine drohende Haushaltssperre bzw. über die ihr zugrunde liegende schwierige finanzielle Situation informiert haben. Die Information erfolgte nur wenige Tage später am 19. Mai im Finanzausschuss.
2) Ziel der vom Rat eingerichteten Kommission ist die fortlaufende Überwachung und zeitnahe Kontrolle des Fortschritts der politisch und verwaltungsintern angestoßenen Personal-, Organisations- und sonstigen Konsolidierungsprozesse. Losgelöst von der Beschlussfassung über den kommunalen Haushalt soll sie Ideen und Strategien zu entwickeln, wie der Haushalt der Stadt Dortmund langfristig strukturell ausgeglichen und der Schuldenstand dauerhaft gesenkt werden kann. Der Rat hält fest, dass Voraussetzung für diese Zielsetzung die unmittelbare und uneingeschränkte Information der Kommission ist.
3) Der Rat erwartet, dass Oberbürgermeister und Kämmerer zukünftig alle ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zur Haushalts- und Konsolidierungssituation zeitnah in die Sitzungen der Kommission einbringen.

4) Der Rat missbilligt, dass trotz der angespannten Haushaltsituation eine externe Ausschreibung zur Besetzung einer, direkt dem Oberbürgermeister zugeordneten Stelle einer/eines Pressereferenten vorgenommen worden ist.
Der Rat erwartet, dass vor dem Hintergrund der Haushaltsperre die Besetzung dieser Stelle intern erfolgt bzw. zunächst zurückgestellt wird.

5) Die Verwaltung wird aufgefordert, die in der Sitzung des Rates im Dezember 2010 während der Haushaltsberatungen abgelehnten Anträge zur Einnahmesteigerung bzw. Kostenreduzierung für die Sitzung des Finanzausschusses am 22. Juni zusammenzustellen und erneut zur Abstimmung zu stellen.
Das betrifft insbesondere die Anhebung des Gewerbesteuersatzes auf 490 v. H., die Ausweitung der eingeführten Bettensteuer auf berufliche Übernachtungen , die Steigerung der Abführungen der städtischen Töchter.
6) Von der gem. §24 GemHVO erlassenen Haushaltssperre werden die Bereiche Kinder, Jugend, Schule und Soziales ausgenommen. Eine Kompensation der von diesen Bereichen zu erbringenden Einsparungen im Rahmen der HH-Sperre erfolgt durch die genannten Beschlüsse zu zusätzlichen Einsparungen bzw. Einnahmen.

7) Der Rat stellt fest, dass sich die Anordnung einer Haushaltssperre erübrigen würde, wenn die ursprünglich vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuge der Haushaltsberatungen 2010 konsequent durchgeführt und entsprechende Konsolidierungsbeiträge erzielt worden wären.

C Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 04314-11) vom 23.05.2011

Angesichts der jüngsten Haushaltsentwicklung – woraus sich auch die Dringlichkeit des Antrags ergibt - bitten wir darum, den Punkt als TOP von besonderem öffentlichem Interesse in die Tagesordnung des Rates aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandbericht gebeten. Dabei ist insbesondere zu den Auswirkungen der aktuellen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 41 Mio. € auf die `Haushaltsgenehmigung` für das Jahr 2011 durch die Kommunalaufsicht Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus bitten wir um Beratung und Abstimmung folgender Anträge:

A. Beschlussvorschlag:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, unverzüglich eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO analog der Haushaltsjahre 2009 und 2010 in Kraft zu setzen.

2. Der Rat der Stadt beschließt, den Gewerbesteuerhebesatz von derzeit 468 v. H. nicht zu verändern.



Begründung:

Auch wenn die aktuell mit über 40 Mio. € zu veranschlagenden Mehraufwendungen, z.B. für Pensionsrückstellungen, Personal- und Sanierungskosten bei den Haushaltsberatungen 2010 nicht evident absehbar waren, gewährleistete der städtische Haushalt zu keinem Zeitpunkt einen ausreichenden Finanzpuffer für unvorhersehbare finanzielle Belastungen. Die Einführung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre, ist daher ebenso notwendig, wie überfällig, um den fiskalischen Aktionsradius der Stadt zu erhöhen. Diese Beschränkungen dürfen andererseits jedoch nicht dazu führen, dass die finanziellen Handlungsspielräume der Fachbereiche auf ein unverträgliches Maß reduziert werden.

Obwohl angesichts des Umfangs der Belastungen nicht davon auszugehen ist, dass die haushaltswirtschaftliche Sperre allein geeignet ist, notwendige finanzielle Bedarfe zu decken, sind Erhöhungen des Gewerbesteuerhebesatzes als Deckungsalternative auszuschließen. Diese würden zwangsläufig zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Dortmund mit den damit verbundenen negativen Beschäftigungseffekten führen, die dringend zu vermeiden sind.

Ergänzend zu den Maßnahmen der GemHVO erscheint es daher sinnvoll, folgende nachträgliche Haushaltsbeschlüsse (vgl. DS-Nr. 02127-10-E17) zu fassen:



B. Ergänzende Haushaltsbeschlüsse

I. Klinikum Dortmund gGmbH

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich ein Interessenbekundungsverfahren zur (Teil-) Privatisierung der Klinikum Dortmund gGmbH einzuleiten.

Ziel ist es, den Gesundheitsstandort Dortmund durch Kooperationen mit Krankenhäusern im städtischen Umfeld sowie entsprechenden Dienstleistungsangeboten kontinuierlich auszubauen.


Begründung:

Durch das von dem Sanierungsberater Roland Berger auf den Weg gebrachte Sanierungskonzept wurde das Jahresdefizit des Klinikums Dortmund von rd. 15 Mio. € in 2008 auf rd. 2 Mio. € in 2010 reduziert.

Innerhalb von gut zwei Jahren ist somit das gelungen, woran die Hauptgeschäftsführerin seit ihrem Dienstantritt am Klinikum zum 1.12.2002 gescheitert ist; die unter ihrer Leitung angefallenen Defizite summieren sich seit 2003 auf rd. 66 Mio. €. Damit steht das Klinikum finanziell so gut da, wie seit sieben Jahren nicht mehr und steigert seine Attraktivität gegenüber privaten Investoren erheblich. Diesen Vorteil gilt es mehr denn je zu nutzen.

Vor allem in Hinblick auf die Zeit nach einem Engagement von Roland Berger ist die Einbindung eines externen Investors mit entsprechendem Know-how notwendig, um das derzeitige straffe Krankenhausmanagement auf Dauer zu erhalten und drohenden Rückschritten in alte Verhaltensmuster entgegenzuwirken. Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren ist daher zügig einzuleiten.

Nur so kann der Gesundheitsstandort Dortmund - der letztlich nur mit externen Finanzmitteln zukunftsfähig realisiert werden kann – attraktiv ausgebaut werden. Dazu gehören insbesondere die Sanierung der Kinderklinik sowie der Aufbau der Geriatrie mit einem Investitionsvolumen im größeren zweistelligen Millionenbereich (Schätzungen aus 2007 gingen von rd. 70 Mio. € allein für das Kinderzentrum aus, die durch Synergien mit dem fertiggestellten ZOPF jedoch günstiger ausfallen dürften).

Zudem sind Kooperationsvereinbarungen mit anderen Krankenhäusern außerhalb Dortmunds zu vereinbaren, um Effizienzpotentiale zu schaffen und Arbeitsplätze zu erhalten. So soll das Klinikum künftig auch als Dienstleister bspw. in den Bereichen Verwaltung, Apotheke, Catering oder Labor für andere Krankenhäuser tätig werden.

Dem Vernehmen nach ist es nicht ausgeschlossen, dass potentielle Investoren den Wert des Klinikums (gemessen an der aktuellen Erlössituation) auf bis zu 250 Mio. € schätzen. Der Wert eines 51%igen Anteils betrüge somit 127,5 Mio. €. Selbst unter Berücksichtigung anteiliger Abzüge für bspw. notwendige Sanierungs-/Ausbaukosten (z.B. Kinderklinik, Geriatrie), Schulden oder Sozialfonds, etc. ist davon auszugehen, dass der städtische Haushalt von einer zweistelligen Millionensumme zwischen 40 bis 60 Millionen Euro profitieren würde.



II. Ausschüttungen kommunaler Unternehmen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die profitabel agierenden kommunalen Unternehmen (z.B. DSSW21, DEW21, EDG) zu veranlassen, über die ohnehin geplanten Ausschüttungen hinaus, weitere Ertragssteigerungen durch Ausschüttungen in nicht unerheblichem Umfang (mittelbar / unmittelbar) an die Stadt zu leisten.

Begründung:

Entgegen dem vom Rat am 26.11.2009 gefassten Beschluss, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit (vgl. Controllingbericht v. 22.6.2010 – DS-Nr.: 01499-10), über die bereits erwarteten Erträge aus Ausschüttungen kommunaler Unternehmen hinaus, weitere Ertragssteigerungen zu realisieren.

Dies ist insbesondere angesichts millionenschwerer Investitionsvorhaben – bspw. der DSW21 und DEW21 - jedoch nicht nachvollziehbar. Um ihrer Verantwortung gegenüber der Stadt nachzukommen, ist es unverzichtbar, bereits jetzt ein entsprechendes finanzielles Engagement dieser Unternehmen in einer Größenordnung von mindestens 20 Mio. € zur Haushaltskonsolidierung einzufordern.



III. Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Gebäudereinigung vom 26.2.2009

Beschlussvorschlag:

Der Rat hebt seinen Beschluss vom 26.2.2009 zur Ausgestaltung der Gebäudereinigung auf und spricht sich für eine sukzessive Reduzierung des Eigenreinigungsanteils aus.

Begründung:

Das vom Rat in seiner Sitzung vom 26.2.2009 beschlossene Konzept zur Ausgestaltung der Gebäudereinigung sieht zur Ausgestaltung der Konkurrenzfähigkeit der Eigenreinigung u.a. vor, diesen Anteil durch Neueinstellungen auf 50% festzusetzen. Dies umfasst nach Aussage des Kämmerers vom 19.5.2011 rd. 65 Reinigungskräfte.

Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation erscheint es jedoch angemessen und sinnvoll, nicht nur auf eine Anpassung des Eigenreinigungsanteils zu verzichten, sondern diesen entgegen des Ratsbeschlusses vom 26.2.2009 sukzessiv erheblich zugunsten der Fremdreinigung zurückzuführen. Dabei sind Kündigungen im Bereich des Reinigungspersonals aus dringenden betrieblichen Gründen auszuschließen und notwendige Personalreduzierungen durch natürliche und altersbedingte Fluktuationen zu gewährleisten.

Um Qualitätseinbußen bei der Fremdreinigung zu vermeiden, sind entsprechende Qualitätsstandards bei der Ausschreibung festzulegen.



IV. Gewinnausschüttung Sparkasse

Beschlussvorschlag


Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Verwaltungsrat der Sparkasse im Hinblick auf den Jahresüberschuss 2010 i.H.v. 12,78 Mio. € zu empfehlen, die geplante Abführung von 4,5 Mio. € auf 10 Mio. € zu erhöhen. Darin enthalten sind die im gemeinwohlorientierten Aufgabenbereich zur Erfüllung städtischer Interessen vorgesehenen Aufwendungen, die somit vollständig an den städtischen Haushalt zu leisten sind.

Begründung


Die derzeitige Haushaltslage macht es erforderlich, nicht nur den Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel auf 10 Mio. € zu erhöhen, sondern diese auch einer verstärkten Beurteilung durch die politischen Akteure zu unterziehen, anstatt dem gesteigerten Ermessen der Sparkasse anheimzustellen.

Die von der Sparkasse regelmäßig im Dialog mit der Verwaltung übernommenen Finanzierungen in den Aufgabenbereichen Bildung, Erziehung, Soziales, Familie, Kultur, Sport und Umwelt (§ 25 III Sparkassengesetz) sollen daher künftig den jährlich geplanten Abführungen an die Kommune zugeschlagen werden.



V. Flächen-/Liegenschaftsmanagements i. v. m. Personaleinsatz

Beschlussvorschlag:

a) Die Verwaltung ist angehalten, dem Rat unverzüglich die (bereits beschlossene) Darstellung über nicht (mehr) von der Verwaltung benötigte Flächen- und Gebäuderessourcen mit dem Ziel zur Beratung vorzulegen, diese Potentiale durch Veräußerungen zugunsten der Haushaltskonsolidierung schnellstmöglich zu nutzen.


Dabei sind auch gegenwärtig genutzte bzw. vorhandene Flächen zu reduzieren und diese mit dem Bedarf eines künftig (reduzierten) Personaleinsatzes in Einklang zu bringen; dies umfasst insbesondere die Gebäude des Gesundheitsamtes sowie des ehemaligen Museums am Ostwall.
Nicht mehr benötigtes Personal ist der Personalagentur zuzuführen. Dies umfasst auch eine Reduzierung / Outsourcing der vorhandenen Hausmeisterstellen, die vorrangig im Wege der Privatisierung zu erreichen ist.
b) Die Verwaltung wird im Rahmen eines strategischen Flächenmanagements beauftragt, die Flächenbedarfe Dortmunder Schulen den gesicherten Erkenntnissen demografischer, organisatorischer und struktureller Entwicklungen anzupassen.


Begründung:

zu a:

Ausgehend von dem Erfordernis einer Optimierung der vorhandenen Büroflächennutzung durch die Verwaltung, bedarf diese eine nachhaltige Zukunftsentwicklung und Neuordnung der städtischen Büroflächen. Zentrale Aufgabe ist dabei eine Reduzierung und Bündelung der Büroflächenstandorte. Ziel muss es sein, durch Flächeneinsparungen (z.B. Gesundheitsamt; Gebäudes des ehemaligen Ostwallmuseums) Synergien zu bilden sowie durch eine effektive Bewirtschaftung Betriebsausgaben zu senken und gleichzeitig eine bürgerfreundliche und dienstleistungsorientierte Gestaltung der Gebäude zu gewährleisten. Angesichts der für den städtischen Haushalt zu erzielenden positiven finanziellen Effekte, duldet die Umsetzung dieser vom Rat beschlossenen Aufgabe keinen Aufschub und ist unverzüglich umzusetzen.



Die Prüfung „Zukunftsentwicklung der städtischen Büroflächen“ ergab bereits, dass die Verwaltung eine Flächeneinsparung im Bereich der Büroflächen in einer Größenordnung von mindestens rd. 11.000 m² bis spätestens 2009 erreichen könnte. Voraussetzung sei jedoch, dass die Verwaltung künftig die Potenziale, die aus der Optimierung der Büroflächen generiert werden können, konsequenter und nachhaltiger erschließt.

Dies setzt u. a. voraus, dass die Nutzung der städtischen Büroflächen an bestehende Personalressourcen der Verwaltung angepasst wird. In Zeiten sinkenden Personaleinsatzes muss daher auch eine Anpassung der Büroflächen nach unten erfolgen. Möglich erscheinen gerade die Auflösung kleinerer Büroflächenstandorte und deren Zentralisierung in größere Gebäudeeinheiten. Auf diese Weise können die bislang im Rahmen des Projekts 2020 erwarteten Einsparungen von ca. 7 Mio. € um mindestens eine weitere Million Euro ergänzt werden.

Da ein facility management für entbehrliche und damit insgesamt geringere Flächen überflüssig wird, bietet die Flächenoptimierung einen Wirtschaftlichkeitsanreiz, die bestehende Hausmeisterquote - über zusätzliche Privatisierungseffekte hinaus - weiter zu senken. Damit kann auch dem Umstand Rechnung getragen werden, das altersbedingte Einsparungen von Planstellen nicht realisierbar seien (vgl. Controllingbericht 2010, Maßnahme-Nr.: 24004 U; Reduzierung von 8 Schulhausmeister-Planstellen).


zu b:

Mit dem bis 2016 prognostizierten Rückgang der Schülerzahlen (rd. 10% im Grundschulbereich) korrespondiert auch ein Rückgang der notwendigerweise vorzuhaltenden Flächenbedarfe an den Schulen im Stadtgebiet.

Aufgabe des bereits im Mai 2010 vom Schulausschuss beschlossenen Schulentwicklungsplans ist es
u. a., schulische Strukturen und Entwicklungsprozesse zu prognostizieren um Infrastruktur- und Flächenpotentiale diesen Bedarfen in verlässlicher Weise weiter anpassen zu können. Dabei müssen auch schulorganisatorische/schulstrategische Überlegungen, wie bspw. die Einführung einer Gemeinschaftsschule oder Zusammenlegungen von Schulen eine frühzeitige Rolle spielen, um vermeidbare finanzielle Aufwände zu auszuschließen. Schließlich liefe es den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung entgegen, wenn bspw. Brandschutz- oder Sanierungsmaßnahmen an Schulstandorten finanziert würden, die wohlmöglich aufgegeben oder verlagert werden sollen. Dies umfasst ebenfalls Planungen zur Einführung einer Gemeinschaftsschule, deren Umsetzung maßgeblich vom Elternwillen abhängig ist.



VI. Optimierung städtischer Fachbereiche

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Optimierungskonzeptes zu prüfen und auszuarbeiten, inwieweit durch Zusammenlegungen von Fachbereichen Einspareffekte – insbesondere auch im Führungsbereich - erzielt werden können.


Hinsichtlich der Stadtämter 20 (Kämmerei) und 21 (Stadtkasse / Steueramt) wird um Prüfung gebeten, ob eine Zusammenlegung neben Synergieeffekten im Bereich des Personalwesens, vor allem im Bereich der Wirtschaftlichkeit (z.B. Umstrukturierung Buchhaltung) Einspareffekte ermöglicht.

Begründung

Die Haushaltslage der Stadt macht Einsparungen auf sämtlichen Ebenen der Verwaltung erforderlich. Damit sind auch mögliche Einspareffekte insbesondere im personellen Führungsbereich unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu prüfen, die sich aus einer Zusammenlegung einzelner Fachbereiche und Stadtämter ergibt.







VII. Überführung Personal Stadtbahnbauamt in Personalagentur

Beschlussvorschlag


Die sich durch eine Überleitung das Stadtbahnbauamtes inkl. vorhandener Stadtbahnanlagen an die DSW21 ergebenden Möglichkeiten struktureller Änderungen sind unverzüglich zu nutzen. Der für 2011 geplante Jahresfehlbedarf ist damit zu reduzieren und nicht mehr benötigtes Personal der Personalagentur zuzuführen.

Begründung:

Der für 2011 prognostizierten Fehlbedarfs von rund 3,3 Mio. € ist gegenüber den Planungen für 2010 erneut um 28.000 € gestiegen. Diese Belastung des städtischen Haushalts ist angesichts der für 2012 ohnehin vorgesehenen Überleitung des Stadtbahnbauamtes an die DSW21 nicht nachvollziehbar. Stattdessen ist es sinnvoll, strukturelle Änderungen mit entsprechend positiven Effekten für den Haushalt so schnell wie möglich zu nutzen und die Überleitung unverzüglich vorzunehmen.



VIII. Büro für Anregungen und Beschwerden

Beschlussvorschlag:

Das städtische Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit wird aufgegeben und das dadurch frei werdende Personal an anderer Stelle in der Verwaltung eingesetzt.

Begründung:

Mit täglich rund 19 Kontakten bestehen Zweifel an der Effektivität und Auslastung des Bürgerbüros (5 Planstellen inkl. Leitung). Eine Aufgabe dieses Büros erscheint angesichts des städtischen Konsolidierungsbedarfs notwendig und verhältnismäßig; das Volumen beträgt rund 300.000 €.



IX. Feuerwehr / Feuerwehrinstitut

Beschlussvorschlag


a) Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den bei der Feuerwehr Dortmund (StA 37) angesiedelten Rettungsdienst (RTW und NEF) überwiegend auszulagern und auf den gemeinnützigen Trägerverband zu übertragen.

Mit dem dadurch frei werdenden Personal sind die durch Fluktuation entstehenden Ersatzbedarfe - z.B. durch altersbedingte oder externe Austritte – kurz und mittelfristig zu kompensieren, so dass ganz überwiegend auf Neueinstellungen verzichtet werden kann.

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob auch eine Übertragung von Sachmitteln von der Feuerwehr auf die gemeinnützigen Träger sinnvoll ist und zu weiteren Einsparungen im städtischen Haushalt führt.


Daneben sind insbesondere im Bereich der Sachmittelbeschaffung verstärkt Synergien mit anderen Kommunen zu bilden, um Kosten gering zu halten.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, die unter dem Fachbereich 39 erfolgte Verselbständigung des Institutes für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR) zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzugeben und innerhalb des Fachbereichs 37 (Feuerwehr) weiterzuführen.

Die damit verbundenen Einsparungen sind unmittelbar StA 37 zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

zu a:

Neben den gemeinnützigen Trägern (DRK, ASB, Maltesern Johanniter Unfallhilfe) gehört auch der Rettungsdienst der städtischen Feuerwehr – mit derzeit insgesamt 6 RTW und 1 NEF - dem Rettungsverbund der Stadt Dortmund an. Wie der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund (DS-Nr. 02281-10) zu entnehmen ist, korrespondieren damit insgesamt rd. 52 Planstellen im Bereich des RTW (Personalkostenansatz: ca. 2,55 Mio. €) und ca. 4 Planstellen im Bereich des NEF (Personalkostenansatz: ca. 227.000 €).

Diese Mitarbeiter können bei einer Übertragung des Rettungsdienstes auf gemeinnützige Träger künftig ausschließlich für den Brandschutz zur Verfügung stehen. Da Qualifikation und Ausstattung der RTW/NEF der gemeinnützigen Träger den Standards der Feuerwehr entsprechen, ist die gute Versorgung der Bürger weiterhin gewährleistet.

Mit den dadurch entstehenden Kapazitäten können entstehende Personalfluktuationen kompensiert werden, so dass auf Neueinstellungen überwiegend verzichtet werden kann. Von vollzeitverrechnet 735,8 Beschäftigten des StA 37, sind 16,3% (rd. 120 Mitarbeiter) fünfzig Jahre und älter (vgl. Personalbericht 2009, S. 58, 60; Stellenplan 2011 = 764,36 vollzeitverrechnete Planstellen).

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob auch eine Übertragung der Sachmittel (Fahrzeugausstattung, etc.) von der Feuerwehr auf die gemeinnützigen Träger sinnvoll ist. Denkbar wäre zum Beispiel, dass die gemeinnützigen Träger im Dialog mit der Kommune eine gemeinsame Gesamtkostenaufstellung zur Berechnung der erstattungsfähigen Gebühren vornehmen.

Insgesamt ist von einem Einsparvolumen zwischen 600.000 € und 650.000 € auszugehen.



zu b:

Das zum 1.1.2009 verselbständigte Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR) konzentriert sich derzeit im Wesentlichen auf die Anforderungsdefinition und Evaluation verschiedener Bereiche (z.B. IT, IKT, Nanotechnologie, Logistik, Gefahrenabwehr, Mechatronik, Robotik, Notfallmedizin).

Das Gesamtfördervolumen der Projekte (Zuwendungen der Fördergeber an alle Projektparteien) beläuft sich auf 27,5 Mio. € und wird seitens der Stadt mit rd. 2,1 Mio. € Eigenmitteln gefördert. Daneben werden erforderliche Mehraufwendungen (2009 außerplanmäßig: rd. 240.000 €) über den Etat des StA 37 gedeckt.

Ungeachtet dessen erscheint es angesichts der derzeitigen Haushaltslage sinnvoll, die Eigenständigkeit des IFR zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung förderrechtlicher Restriktionen aufzugeben und die Aufgaben – so weit möglich – in reduzierter Form und Finanzausstattung unmittelbar von StA 37 wahrnehmen zu lassen. Damit erlangt die Feuerwehr nicht nur einen flexibleren finanziellen Handlungsspielraum; auch bietet sich ein weiterer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.



X. Betriebsferien städtischer Dienststellen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber den städtischen Mitarbeitern im Dialog mit dem Personalrat dafür zu werben, die städtischen Dienststellen auch in diesem Jahr in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr generell zu schließen. Ziel soll es sein, die Beschäftigten zu ermuntern, auf freiwilliger Basis Urlaub zu nehmen, bzw. Überstunden abbauen.



Begründung:

Mit der bereits von der Verwaltung durchgeführten generellen Schließung städtischer Dienststellen zwischen dem 21.12.2009 und dem 30.12.2009 konnten letztlich rd. 6 Mio. € eingespart werden.

Trotz der ab dem 1.1.2011 geltenden restriktiven Regelung, wonach nur noch lediglich 30 Stunden an Gleitzeitguthaben übertragen werden können, erscheint es in Hinblick auf die für die Haushaltskonsolidierung zu erzielenden positiven Effekte wünschenswert, wenn sich die städtischen Beschäftigten auf freiwilliger Basis zu einer vergleichbaren Regelung auch künftig ermuntern lassen könnten.



Zu Beginn der Diskussion erläuterte StK Stüdemann zunächst dem Rat der Stadt die Notwendigkeit hinsichtlich der Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass durch einen Reihe von Umständen, wie z. B. der negativen Auswirkungen des Tarifabschlusses und aufgrund der aktuellen Prognosen der Fachbereiche, derzeit Mehraufwendungen von rund 41 Millionen Euro zu erwarten seien.

Um dem entgegen zu wirken, sehe er die Haushaltssperre als ein Instrument an, dass geeignet sei, im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung den Haushalt 2011 wieder in das richtige „Fahrwasser“ zu bringen.

Anschließend wies StK Stüdemann die von der Fraktion Die Linke geäußerte Kritik hinsichtlich der Pensionsrückstellungen als unbegründet zurück, da der entsprechende Gesetzesentwurf erst am 31.03.2011 vom Landtag NRW beschlossen wurde.

Weiterhin machte StK Stüdemann deutlich, dass eine Information der Haushaltsbegleitkommission am 11.05.2011 nicht zielführend gewesen wäre, da der Haushalt des Landes NRW erst am 18.05.2011 vom Landtag NRW verabschiedet worden sei, und damit erst zu diesem Zeitpunkt klar war, welche Auswirkungen das Gemeindefinanzierungsgesetz und die aktuellen Steuerschätzungen vom 17.05.2011 auf den städtischen Haushalt haben werden.

Außerdem brachte StK Stüdemann zum Ausdruck, dass erfreulicherweise die aktuelle Haushaltssperre nicht so restriktive Auswirkungen, wie beispielsweise die im Jahre 2009, haben werde.

Abschließend verdeutlichte StK Stüdemann dem Rat der Stadt noch die Auswirkungen, wenn wesentliche Bereiche bei der Haushaltssperre, so wie dies von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert wurde, unberücksichtigt blieben.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte anschließend Rm Rettstadt zum Ausdruck, dass man bereits bei den Haushaltsberatungen verdeutlicht habe, dass der Haushalt 2011 auf wackeligen Füßen stehe. Für ihn bedauerlich dabei sei, dass man diese Warnhinweise nicht beachtet, und die von der Fraktion vorgelegten Haushaltsanträge abgelehnt habe.

Von daher habe seine Fraktion nochmals entsprechende Sparvorschläge vorgelegt, um die seiner Meinung nach prekäre Haushaltssituation zu verbessern. Bei der Erläuterung dieser Vorschläge warnte er jedoch davor, die Gewerbesteuer zu erhöhen, da es wichtig sei, die Firmen zu unterstützen, die für die Menschen in Dortmund Arbeitsplätze schaffen.

Abschließend verdeutlichte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion die vorliegenden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke ablehnen werde.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete Rm Krüger den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag zum vorliegenden Tagesordnungspunkt. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass seine Fraktion es erwartet hätte, dass sie nicht erst im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.05.2011, sondern bereits vorher in der Haushaltsbegleitkommission am 11.05.2011, von den abzusehenden Verschlechterungen des Haushaltes 2011 informiert werde.

Weiterhin erklärte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), dass seiner Meinung nach die Haushaltssituation der Stadt Dortmund besser wäre, wenn die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen restriktiver umgesetzt worden wären. Anstattdessen werde nun wieder eine Haushaltssperre verhängt, durch die wichtige Bereiche wie Kinder, Jugend, Schule und Soziales auch betroffen sein werden. Von daher habe seine Fraktion beantragt, diese Bereiche von der Haushaltssperre zu befreien.

Abschließend wies Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) daraufhin, dass die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre sich erübrigen würde, wenn man die von seiner Fraktion vorgelegten Konsolidierungsvorschläge aufgegriffen und umgesetzt hätte.


Anschließend setzte sich OB Sierau intensiv mit dem Wortbeitrag von Rm Krüger
(Bündnis 90/Die Grünen) und den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag auseinander.

In seinen Ausführungen machte OB Sierau beispielsweise deutlich, dass die Haushaltsbegleitkommission mit der Intention geschaffen wurde, dass diese sich außerhalb des sogenannten Tagesgeschäftes mit den grundsätzlichen Fragen der Haushaltskonsolidierung beschäftigen solle, da das Tagesgeschäft letztendlich originäre Aufgabe des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sei.

Außerdem wies OB Sierau die von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) geäußert Kritik und Pauschalvorwürfe, die zum Teil auch in dem vorgelegten Antrag dokumentiert seien, als unbegründet zurück.

Weiterhin brachte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski bezugnehmend auf den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag zum Ausdruck, dass seine Fraktion es für zwingend erforderlich halte, die Einnahmesituation der Stadt Dortmund zu verbessern.

Hierbei halte man es durchaus für vertretbar, wenn hierzu zum Beispiel die Gewerbesteuer auf 480 v. H. erhöht bzw. die städtischen Töchter wie DSW, EDG, DEW und Sparkasse einen höheren Konsolidierungsbeitrag leisten würden. Außerdem sollte man die personalkostenintensive Ausweitung der Ordnungspartnerschaften vorerst aussetzen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion bracht für die SPD-Fraktion Rm Starke zum Ausdruck, dass sie schon ein wenig verwundert über die bisherige Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt sei.

Natürlich sei für die SPD-Fraktion die vom Stadtkämmerer verhängte Haushaltssperre kein Grund zur Freude, aber noch lange kein Grund zur Panik.

Insofern sei es für ihre Fraktion auch unverständlich, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste ihre Anträge, die bereits bei den Haushaltsberatungen abgelehnt worden seien, nochmals zur Abstimmung stelle.

Weiterhin wies sie die gegenüber StK Stüdemann geäußerte Kritik als unbegründet zurück. Ihre Fraktion erwarte jedenfalls gesicherte Fakten und keine „Pegelstände“ zum Haushalt als Information vom Stadtkämmerer.

Außerdem brachte noch für die CDU-Fraktion Rm Reppin zum Ausdruck, dass seine Fraktion die vorliegende Haushaltssperre zum gegenwärtigen Zeitpunkt als durchaus sachgerecht betrachte.

Gut finde man es, dass die Verwaltung aufgrund der vorliegenden Prognosedaten die politischen Gremien zeitnah informiere, und auch darauf reagiere.

Weiterhin machte Rm Reppin (CDU) deutlich, dass auch seine Fraktion gegen eine permanente Haushaltsberatung, so wie dies offensichtlich von den Fraktionen, die den Haushalt 2011 abgelehnt haben, gewünscht werde, sei.

Außerdem halte er zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion über die Gewerbesteuer für überflüssig, da es eine Art Vorratsbeschluss diesbezüglich gebe, wobei sich die CDU-Fraktion und andere nicht wünschen, dass dieser in Anspruch genommen werden müsse. Wie dies dann tatsächlich aussehen werde, werde die Haushaltsberatung 2012 zeigen.

Abschließend brachte Rm Reppin (CDU) zum Ausdruck, dass es auch aus Sicht seiner Fraktion wünschenswert wäre, wenn die Haushaltsbegleitbeschlüsse schneller und konsequenter umgesetzt werden würden. Da dies sicherlich nicht immer einfach sei, sei ihm dabei durchaus bewusst.


Vor der Abstimmung forderte StK Stüdemann, nachdem er nochmals auf die vorangegangenen Wortmeldungen eingegangen war, den Rat der Stadt dazu auf, zur sachlichen Arbeit zurück zu kehren, da es ja wohl Ziel aller sein müsse, einen genehmigungsfähigen und genehmigten Haushalt zu erhalten, damit man auch künftig in die Zukunft Dortmunds investieren könne.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den unter A angeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.05.2011 ab.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den unter B aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2011 ab.

3. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter C aufgeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.05.2011 ab.

4. Der Rat der Stadt nimmt die als Anlage beigefügte, vom Stadtkämmerer angeordnete, haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) für das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West (City und Dorstfeld) am 02.10.2011, 06.11.2011 und 04.12.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03813-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“, „Hansemarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ auf Grundlage des § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West die Ladenöffnung an den Sonntagen 02.10.2011, 06.11.2011 und 04.12.2011 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freizugeben.

zu TOP 10.2
Satzung zur siebten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03340-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.3
Umbesetzung in den Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04039-11)

Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 04039-11-E1) vom 24.05.2011 beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in den Gremien:
Martin Tönnes scheidet als Ratsmitglied aus der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN aus.

Als neues Ratsmitglied rückt Mathias Wittmann in den Ausschuss für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung und den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nach.


zu TOP 10.4
Aktueller Sachstandsbericht zur Ausweitung und Stellenbesetzungen im Außendienst der Ordnungspartnerschaften
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04309-11)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Becker, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen werde, da man diese als einen ersten Schritt in die richtige Richtung sehe. Er hoffe, dass die Personalagentur alle ihr hierzu zur Verfügung stehenden Mittel nutze, um diese Stellen möglichst intern zu besetzen.

Nachdem anschließend OB Sierau noch einige Erläuterungen zu der o. a. Verwaltungsvorlage gegeben hatte, machte er außerdem darauf aufmerksam, dass die Verwaltung bei dieser Angelegenheit alle Instrumente, eines modernen Personalmanagements nutzen werde, um die Anreize für eine interne Besetzung zu erhöhen.

Auch Rm Weintz erklärte für die CDU-Fraktion, dass seine Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorlage begrüße und man sich auch dafür ausspreche, dass diese Stellen möglichst intern besetzt werden, wobei es selbstverständlich wünschenswert wäre, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert und qualifiziert wären.

Nachdem weiterhin Rm Goosmann (SPD) die zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Ausweitung und Stellenbesetzungen im Außendienst der Ordnungspartnerschaften zum Ausdruck gebracht hatte, erklärte Rm Münch (FBI), dass auch er dieser Vorlage zustimmen werde, obwohl es bedauerlich sei, dass die Stadt Dortmund eine derartige Entwicklung genommen habe. Von daher sollte man besser präventiv solchen Entwicklungen entgegen treten.

Abschließend brachten Rm Konak (Die Linke) sowie Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werden, da hierdurch nicht die eigentlichen Probleme, wie beispielsweise in der Nordstadt, gelöst werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:


Die politischen Gremien nehmen den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Der Ratsbeschluss vom 26.11.2009 zur Aufstockung der Planstellen der Ordnungspartnerschaft auf 35 bzw. 48 Streifendienstkräfte wird dahingehend abgeändert, dass eine externe Besetzung der Planstellen in dem Umfang erfolgen kann, wie eine interne Besetzung nicht gelingt.

Die Planstellen – soweit nicht eine gesamtstädtische Verlagerung im Rahmen des Verwaltungsumbaus möglich ist - sind mit dem Stellenplan 2012 ff einzurichten.


zu TOP 10.5
Aktueller Sachstandsbericht zur Stellenbesetzung im Außendienst der Verkehrsüberwachung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04308-11)

Der Rat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Stellenbesetzung im Außendienst der Verkehrsüberwachung zur Kenntnis.

zu TOP 10.6
Klage gegen die Sperrbezirksverordnung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04345-11)

Folgende Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 04345-11) der SPD-Fraktion vom 24.05.2011 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor:

Der Rat beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat umfassend über die Klage gegen die Sperrbezirksverordnung zu informieren. Die Verwaltung wird gebeten, eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten vorzunehmen. Auch soll die Auffassung der Bezirksregierung eingeholt und bekannt gegeben werden.

2. Den Ratsmitgliedern wird die Klageerwiderung zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 26.05.2011 hierzu eine Stellungnahme abgegeben (Drucksache Nr.: 04345-11-E1).

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Kostenersparnis durch zeitweiliges Abschalten der Winkelmann-Projektionen im U
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04018-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04018-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Einrichtung eines Kriminalitäts-Präventionsrates nach Gelsenkirchener Muster
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04077-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04077-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
Exklusive Vorabinformation für privilegierte Ratsmitglieder der SPD durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04204-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04204-11-E1) einschließlich einer Nachfrage (Drucksache Nr.: 04204-11-E3) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Sicherung und Folgenutzung des Geländes der ehem. Baroper Federnfabrik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04203-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04203-11-E1) erfolgt in der nächsten Sitzung.


zu TOP 11.1.5
Ehemaliges Betriebsbürogebäude der Zeche Kaiser Friedrich
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04221-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04221-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.6
Mitteilung des OB-Büros zur Einladung von Ratsmitgliedern zur Meisterfeier am 15.05.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04219-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04204-11-E1) einschließlich einer Nachfrage (Drucksache Nr.: 04219-11-E3) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 21:20 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau Emmanouil Daskalakis
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
in Vertretung






Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer