Niederschrift

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 26.10.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Brandt (SPD)i. V. für Herrn RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr sE Schröder – Seniorenbeirat
Herr sE Tigges – Ausländerbeirat
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Stecher - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund i. V. für Herrn Bender
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Heynen – 68/stv. WL
Frau Bertram – StA 68
Frau Preußer – StA 20
Frau Skodzik – StA 01
Frau Fichtenau – StA 01
4. Gäste:
./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 26.10.2005, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.09.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Planbereichsveränderung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02990-05)

3.2 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03045-05)

3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 19.11.2004 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 145 - Bayrische Straße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03357-05)

3.4 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier:I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre
II. Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-05)

3.5 Neugestaltung Kampstraße / Brüderweg:
Visualisierung des geplanten Ergänzungsbaus zum Vehoff-Gebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03331-05)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02974-05)

3.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Erstellung eines Gehweges westlich bzw. südwestlich der Hellerstraße zwischen der Straße Am Trienensiepen im Norden und der Hagener Straße im Süden in Dortmund-Kirchhörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03267-05)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 142 - Fürst Hardenberg -
hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 BauGB; II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 142; III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss / (Drucksache Nr.: 02879-05)

3.9 Bauleitplanung; Änderungen Nr. 8 und 9 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit; III. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zum Flächennutzungsplan (127. Änderung), des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan In O 205 (Änderung Nr. 7) sowie des Beschlusses zur Bürgerbeteiligung vom 16.05.2001;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02873-05)

3.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen den Straßen Schiffhorst und Osterrothweg im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02926-05)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

Hierzu liegt vor:
Beschluss der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2005
(Drucksache Nr.: 02926-05)

3.11 Ausgestaltung von Lärmschutzanlagen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03295-05)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-2-033092
Planungsrechtliche Anfrage zur Errichtung eines Distributionszentrums (Euro-Low-Flow DC) auf dem Grundstück Gemarkung Ellinghausen, Flur 1, Flurstück 79 u. a. an der Ellinghauser Straße
- In Aussichtstellung der Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03072-05)

Hierzu liegt vor:
Güterverteilzentrum IKEA Ellinghausen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03072-05-E1)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Vorfluter Aplerbeck-West IV. Bauabschnitt
Ostkirchstraße Nr. 125 bis zur Wasserbank
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02795-05)

7.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Nagelschmiedegasse von der Straße Wallrabenhof bis zur Kumpstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02852-05)

7.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Teilanlagen Gehwege und Parkbuchten der westlichen, östlichen und nördlichen Umfahrung der Platzanlage Nordmarkt, westlich und östlich im Abschnitt zwischen Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße/Stollenstraße, nördlich unter der Bezeichnung Stollenstraße zwischen Lortzingstraße und Clausthaler Straße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02831-05)

7.4 Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-05)

7.5 1. Benennung der Westumgehung Asseln L 556 n
2. Umbenennung des nördl. Teilstücks der "Asselburgstraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03251-05)

7.6 Beabsichtigte Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 - Klinikzentrum Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03409-05)

7.7 Weiterbau der NS IX - Ausbau Gardenkamp/Vogelpothsweg - Realisierung bis 2008
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03352-05)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 03279-05)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Änderungen im Wasserrecht und im Landschaftsrecht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03369-05)


10.2 Masterplan Luft/Luftreinhaltung - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02211-05)

10.3 Nachwahl von Mitgliedern des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03097-05)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Tiefe Straße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02672-05)

12.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung Projekt Bilderflut
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03341-05)

12.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Verlängerung der Projekte "Elterncafes" und "Schülerclubs"
Erweiterung um den Standort Lessing Grundschule.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03309-05)

12.4 Stadtmöblierung: Fortentwicklung der Informations- und Werbeanlagen sowie Errichtung und Betrieb von Toilettenanlagen im Umfeld des Westfalenstadions
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03490-05)

13. Anfragen

13.1 Bildnerische Gestaltung der Außenfassade der Hallen des Güterverteilzentrum IKEA Ellinghausen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03322-05)

13.2 Einrichtung von Friedwäldern in Dortmund
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03323-05)
Zur Information erhalten Sie als Anlage zur Tagesordnung:
- Terminplan für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen im Jahr 2006 (Drucksache Nr.: 03406-05)
- Masterplan Mobilität - Betriebliches Mobilitätsmanagement - Einladung zur Abschlussveranstaltung am 25.10.2005 (Drucksache Nr.: 03525-05)


Die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 6 - TOP 9) und des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 26.10.2005 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Kröger-Brenner benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Hengstenberg schlägt entsprechend der Absprache, dass die Dezernate abwechselnd in der Reihenfolge nach vorne gezogen werden sollen, vor, in der heutigen Sitzung die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates und des Umweltdezernates (TOP 6 bis TOP 11) vor TOP 3 zu behandeln.

Außerdem bittet die Verwaltung darum, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung um die Vorlage Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung-AbfGS) 2006 (Drucksache-Nr. 03469-05) als TOP 12.5 zu erweitern.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst den einstimmigen Beschluss, die Tagesordnung um diesen Punkt zu erweitern.

Mit dieser Veränderung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.09.2005

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.09.2005 wird einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt

TOP 6 – TOP 11 werden vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Vorfluter Aplerbeck-West IV. Bauabschnitt
Ostkirchstraße Nr. 125 bis zur Wasserbank
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02795-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der bisher beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 6.299.937,-- € die Durchführung des IV. Bauabschnittes des Vorfluters Aplerbeck-West mit Gesamtkosten in Höhe von 500.000,-- €.

zu TOP 7.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Nagelschmiedegasse von der Straße Wallrabenhof bis zur Kumpstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02852-05)

Herr RM Carl bittet um Auskunft darüber, wie viele Anlieger von der Beitragpflicht betroffen sein werden.

Herr Keune gibt an, dass die KAG-Beiträge in der Regel zwischen 500,-- € und 2.000,-- € liegen. Er sagt zu, die Anzahl der Anlieger der Niederschrift beizufügen.

Hinweis:
Nach Mitteilung des Tiefbauamtes sind von der Beitragserhebung nach § 8 KAG in diesem Bereich ca. 10 beitragspflichtige Grundstücke betroffen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei zwei Enthaltungen durch die Fraktion FDP/Bürgerliste, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Nagelschmiedegasse von der Straße Wallrabenhof bis zur Kumpstraße.

zu TOP 7.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Teilanlagen Gehwege und Parkbuchten der westlichen, östlichen und nördlichen Umfahrung der Platzanlage Nordmarkt, westlich und östlich im Abschnitt zwischen Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße/Stollenstraße, nördlich unter der Bezeichnung Stollenstraße zwischen Lortzingstraße und Clausthaler Straße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02831-05)
Hinweis:
Nach Mitteilung des Tiefbauamtes sind von der Beitragserhebung nach § 8 KAG in diesem Bereich ca. 20 beitragspflichtige Grundstücke betroffen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen durch die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Teilanlagen Gehwege und Parkbuchten der westlichen, östlichen und nördlichen Umfahrung der Platzanlage Nordmarkt, westlich und östlich im Abschnitt zwischen Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße / Stollenstraße, nördlich unter der Bezeichnung Stollenstraße zwischen Lortzingstraße und Clausthaler Straße ( Gesamtmaßnahme )

zu TOP 7.4
Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-05)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2005 (Drucksache-Nr. 02614-05-E1)

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion und spricht sich für den Bereich des Parkens für eine möglichst bürgerfreundliche Gestaltung aus.

Für Frau RM Reuter ist es vor Entscheidung über die Vorlage wichtig zu erfahren, wie hoch die Kosten für die Umrüstung eines Parkscheinautomatens sind und wie groß der Nutzen des Verfahrens ist, insbesondere im Vergleich Kosten zu Nutzen.

Herr Keune erklärt, dass die Umstellung ohne Personalkosten insgesamt bei ca. 4.000,-- bis 5.000,-- € liegen wird. Im Jahr hat die Stadt Dortmund Parkgebühreneinnahmen in Höhe von ca. 3,3 Mio. € im Stadtgebiet. In 2004 lagen die Einnahmen bei 3,1 Mio. €. Die Verwaltung meint, dass mit den in der Vorlage dargestellten Maßnahmen Kostenneutralität erreicht werden kann.

Herr RM Harnisch hält den im CDU-Antrag enthaltenen Prüfauftrag an die Verwaltung für berechtigt, aber er weist darauf hin, dass eine Dienstleistung über das Handy – wie von der CDU gewünscht – zu bezahlen sei. Der Dienstleister muss für seinen Service bezahlt werden, d. h. ggf. könne es sein, dass die Parkgebühren erhöht werden müssen. Wenn eine Parkgebührenerhöhung aus diesem Grunde erfolgen müsse, könne die SPD-Fraktion der Umsetzung der CDU-Vorschläge nicht zustimmen.

Herr RM Carl stimmt im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage nicht zu. Die ersten dreißig Parkminuten sollten gebührenfrei sein. Den Prüfauftrag der CDU-Fraktion trägt die Fraktion FDP/Bürgerliste mit.

Herr RM Follert erklärt im Verlaufe der Diskussion, dass in dem Prüfauftrag des CDU-Antrages auch die Überprüfung enthalten ist, wie teuer die Dienstleistung ist, z. B. die Parkgebühr per Handy zahlen zu können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2005:

„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob

Ø das Bezahlen von Parkgebühren per Mobilfunktelefon in Dortmund eingeführt werden kann


Ø Parkscheinautomaten generell für bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten eingerichtet werden können
Über das Ergebnis dieser Prüfung ist im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu berichten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung dieses Antrages mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund.

zu TOP 7.5
1. Benennung der Westumgehung Asseln L 556 n
2. Umbenennung des nördl. Teilstücks der "Asselburgstraße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03251-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Die L 556 n in dem Abschnitt zwischen der „Kurler Straße“ und der Straße „Asselner Hellweg“ sowie das nördliche Teilstück der „Asselburgstraße“ erhält den Namen „Asselner Straße“.

zu TOP 7.6
Beabsichtigte Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 - Klinikzentrum Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03409-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird die Einziehung der Vorplatzfläche „Beurhausstraße 40“ (Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstück 385) beabsichtigt.

zu TOP 7.7
Weiterbau der NS IX - Ausbau Gardenkamp/Vogelpothsweg - Realisierung bis 2008
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03352-05)

Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der auf den Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepten Hombruch und Innenstadt-West basiere. Beide Straßenzüge seien auch im Flächennutzungsplan aufgeführt. Bei der letzten Haushaltsberatung sei ein Merkposten über 10.000,-- € in den Haushalt gekommen, nun solle der Ausbau der Straße Gardenkamp/Vogelpothsweg erfolgen. Aufgrund der hohen Belastung müsse zudem die NS IX weitergebaut werden. Inhalt des Antrages sei ein Auftrag an die Verwaltung.

Für Herrn RM Follert ist der Teil des Weiterbaus der NS IX unstrittig, aber er könne sich im Namen der CDU-Fraktion nicht für den Ausbau des Gardenkamps/Vogelpothsweges aussprechen. Die Uni-Südtangente sei die bessere Alternative. Er sieht u. a. die Verschlechterung der Situation der Anwohner am Gardenkamp.
Frau RM Reuter erläutert, dass der Antrag sich auf bestehende Bebauungspläne bezieht und nun die Realisierung erfolgen soll. Sie spricht sich beim Ausbau Gardenkamp/Vogelpothsweg dafür aus, die Situation der Bevölkerung vor Ort, z. B. an der Baroper Straße, zu verbessern. Den Weiterbau der Uni-Südtangente hält sie nicht für die bessere Lösung.

Herr RM Münch befürchtet, dass durch den Ausbau Gardenkamp/Vogelpothsweg zwar für einen Teil der Anwohner eine Entlastung erfolgt, aber für andere eine Belastung zustande kommt. Er stellt mündlich folgenden Antrag:
“Die Verwaltung wird aufgefordert, ein neues Konzept zur Bewältigung der Verkehrsprobleme im Uni-Umland zu entwickeln.“

Herr RM Carl macht auch Bedenken am Ausbau des Gardenkamps geltend. Aufgrund der Pressemeldungen haben sich inzwischen Bürger zu diesem Thema mit anderen Vorschlägen geäußert. Für Herrn RM Carl ist dies ein Indiz dafür, dass die Bürger von der im Antrag benannten Lösung nicht überzeugt sind. Die von Bürgern entworfenen Vorschläge sollten seines Erachtens überprüft, bewerte und abschließend beschlossen werden. Er hebt hervor, dass die Finanzierung auch noch nicht geklärt sei.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass es hier um gültige Bebauungspläne aus 1997 gehe, die aber nie ausreichend etatisiert worden seien. Im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Flächennutzungsplan war es hinsichtlich des Uni-Umlandes Konsens, zunächst die gültigen Bebauungspläne zur Anwendung zu bringen. Die Verwaltung hatte abschließend darüber informiert, dass in den Flächennutzungsplan eine zeichnerische Darstellung des bestehenden Stückes der Südtangente hineinkomme, keine zeichnerische Darstellung der Fortsetzung bis zum Krückenweg, aber eine textliche Erläuterung, die angibt, dass erst einmal gebaut wird, was dargestellt sei. Anschließend müsse dann geschaut werden, welche Auswirkungen dies auf das Verkehrsgeschehen im Uni-Umland habe. Nach Feststellung der Auswirkungen sollte dann überprüft werden, ob eine Fortsetzung der Uni-Südtangente noch erforderlich sei, auch unter Berücksichtigung der noch notwendigen Finanzierung.
Herr StR Sierau stellt fest, dass es verschiedenste Bürgerpositionen in Barop gebe.

Nach Angaben des Herrn StD Fehlemann müssen in den zuständigen Gremien Maßnahmen, die gewollt sind, platziert werden. Die Maßnahmen sind zur Zeit angemeldet, da sie seit längerem als Bedarf genannt waren. Ggf. müssen offizielle Anträge gestellt werden. Danach müsse der Regionalrat einer Mittelumschichtung zustimmen.

Herr Prof. Dr. Finke erinnert im Namen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde daran, dass es 1992 einen Ratsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Rückbau der Uni-Südtangente gegeben habe. Der Beirat bleibe weiterhin bei einem Rückbau der Uni-Südtangente.

Herr RM Schilff stellt heraus, dass eine Güterabwägung zwischen dem den Menschen Zumutbaren und dem Unzumutbaren aus rein sachlichen Erwägungen erfolgt ist. Zum Teil müsse es zu einer anderen Verkehrsregulierung kommen, z. B. an der Baroper Straße.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig den mündlich gestellten Antrag des Herrn RM Münch ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die DVU den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, die zur Verbesserung der Verkehrssituation im Universitäts-Umland dringenden und wichtigen Infrastrukturmaßnahmen Weiterbau der NS IX und den Ausbau Gardenkamp/Vogelpothsweg auf Grundlage der rechtskräftigen Bebauungspläne schnellstmöglich zu realisieren und hierfür alle notwendigen und erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Dies gilt insbesondere für eine zügige Stellung/Bearbeitung der Zuwendungsanträge nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz etc. und die Bereitstellung städtischer Eigenmittel.“

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 03279-05)

Für die SPD-Fraktion macht Herr RM Harnisch und für die CDU-Fraktion Herr RM Pisula Beratungsbedarf geltend.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet die Vorlage als eingebracht.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Änderungen im Wasserrecht und im Landschaftsrecht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03369-05)

Herr RM Münch nimmt Bezug auf den ersten Absatz in der Anlage 1 zur Vorlage und weist darauf hin, dass seines Erachtens wichtige Flächen für den Biotopverbund fehlen, z. B. linienförmige Elemente und solche Bereiche, die naturschutzwürdig seien. Herr RM Münch stellt hier den Kruckeler Wald heraus, der z. B. durch seine Artenvielfalt auffällt und bioökologisch wertvoller sei als die Bolmke. Er fordert die Verwaltung dazu auf, die Feststellung der Schutzwürdigkeit des Kruckeler Waldes zu beschleunigen.
Außerdem müsse die Stadt Dortmund nach Meinung des Herrn RM Münch eine biologische Station haben, auch sei Dortmund nicht Mitglied in der biologischen Station östliches Ruhrgebiet.
Er stellt mündlich folgenden Antrag:
“Die Verwaltung möge bitte prüfen, wie die Realisierung einer biologischen Station in Dortmund möglich ist oder ob eine Mitgliedschaft in der bisherigen biologischen Station östliches Ruhrgebiet sinnvoll ist.“

Herr Dr. Mackenbach weist darauf hin, dass diese Vorlage zur Information vorgelegt wird, um über Änderungen im Landschaftsrecht zu berichten. Es sei kein Rechenschaftsbericht über die Arbeit des Umweltamtes. Hinsichtlich des Kruckeler Waldes verweist er auf die Antwort des Umweltamtes auf die Anfrage des Herrn RM Münch im Rat der Stadt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den mündlich gestellten Antrag des Herrn RM Münch einstimmig bei Enthaltung durch die Stimme der DVU ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Änderung des Landschaftsgesetzes (LG) und des Landeswassergesetzes (LWG) zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Masterplan Luft/Luftreinhaltung - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02211-05)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2005 (Drucksache-Nr. 02211-05-E1)
Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen damit, dass die Politik weiter an den Masterplänen mitwirken wolle, so dass die Veranstaltungen erst ab 15.00 Uhr stattfinden sollten.

Frau RM Reuter stimmt im Namen ihrer Fraktion der Vorlage zu und erklärt unter Hinweis auf die Brackeler Straße/Steinstraße, dass zum Thema Luft/Luftreinhaltung ein umfassendes Konzept notwendig sei.

Für die CDU-Fraktion gibt Frau RM Horitzky ein positives Signal für den Antrag und die Vorlage ab.

Herr RM H. Fischer macht Bedenken gegen die Höhe des Betrages für die Veranstaltungen des Masterplanes geltend, so dass die Fraktion FDP/Bürgerliste sich bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten, dem Antrag aber zustimmen werde.

Herr Dr. Mackenbach erläutert, dass ein Großteil des in der Vorlage genannten Betrages auf personelle Dienstleistungen, wie Gutachten und Beratungstätigkeiten zur Erstellung des Masterplanes, entfallen. Hierzu verweist er auf Anlage 2 zur Vorlage.

Herr RM Münch sieht als Teilnehmer der Veranstaltungen eher die Fachleute und Bürger als wichtig an. Die Diskussion der Politiker könne im Rat und den Ausschüssen geführt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU nachfolgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.2005:

“Die von der Stadtverwaltung organisierten Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Masterplänen finden frühestens ab 15.00 Uhr statt.“

Unter Berücksichtigung des Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei drei Enthaltungen durch die DVU und die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass:
· der Masterplan Luft/Luftreinhaltung im Jahr 2005 begonnen wird.
Folgende Schwerpunkte der Erarbeitung dieses Masterplanes sind beabsichtigt:
2005/2006: verkehrsbedingte Schadstoffe mit den Schwerpunkten
Aktionspläne und
stadtweiter Luftreinhalteplan. Zum stadtweiten Luftreinhalteplan und dessen personellen und finanziellen Auswirkungen wird in einer eigenständigen Vorlage berichtet.
2006/2007: Stadtklima und Luftreinhaltung,
2007/2008: Einflüsse gewerblicher und industrieller Emissionen auf die Luftsituation,
2008/2009: Luftreinhaltung und Bauleitplanung
· mindestens einmal jährlich eine öffentliche Veranstaltung zum Schwerpunktthema stattfindet und
· Aufwendungen in Höhe von 30.000€/Jahr für die Durchführung der Masterplanveranstaltungen entstehen.

zu TOP 10.3
Nachwahl von Mitgliedern des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03097-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt
- wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberechtigten Vereine die den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde ergänzenden Mitglieder sowie deren stellvertretenden Mitglieder;
- wählt auf Vorschlag des vorschlagsberechtigten Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. das neue Mitglied und dessen Vertreter;
- beschließt die Entschädigung der den Beirat ergänzenden Mitglieder sowie deren stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Planbereichsveränderung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02990-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung durch die DVU dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt

I. a) hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - vorgetragenen Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 6.3 a) bis f) zu folgen, den Anregungen zu Pkt. 6.1 und 6.2 sowie 6.3 g) aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen aus den unter Pkt. 7 genannten Gründen zu folgen;
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) und § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In O 219 - Rheinland-damm/Westfalendamm - vom 28.11.2001 und den Beschluss zur Planbereichsänderung und
-aufteilung vom 09.03.2005 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen, wie unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. beschließt den Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - (zugleich teilweise Ergänzung und Änderung der Bebauungspläne 173, 183 und 198) für den unter Punkt 1.3 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.03.2005 offen gelegenen Inhalt als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In O 219 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 16.08.2005 beizufügen.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.2
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03045-05)

Herr RM Pisula hat weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung-. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.







zu TOP 3.3
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 145 – Bayrische Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 19.11.2004 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03357-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 19.11.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße - um ein Jahr bis zum 27.11.2006 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.4
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 146 – östlich Zum Holz -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre
II. Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung durch die DVU dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich Zum Holz – vom 05.07.2005 als Satzung, gemäß dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf.

Rechtsgrundlage:
§§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 4 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich Zum Holz – als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 und 3 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.





zu TOP 3.5
Neugestaltung Kampstraße / Brüderweg:
Visualisierung des geplanten Ergänzungsbaus zum Vehoff-Gebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03331-05)

Frau RM Reuter bedauert, dass eine Visualisierung des geplanten Ergänzungsbaus zum Vehoff-Gebäude so hohe Kosten verursacht, da ihres Erachtens den Bürgerinnen und Bürger die Baumaßnahme darüber sehr deutlich würde.

Herr Wilde erläutert, dass eine Visualisierung über ein 3-D-Modell erfolgen soll. Das Modell zur City ist bereits digital vorhanden, das Umfeld zur Reinoldi-Kirche wird fotorealistisch dargestellt werden. Es bestehe anschließend die Möglichkeit, das Modell in jeder Größe und in jedem Maßstab zu visualisieren. Auch ist es möglich, ein Standbild an die Wand zu werfen oder filmerisch zu verdeutlichen, wie der Anbau bei Fußgängern in diesem Bereich wahrgenommen wird. Die Animation wird öffentlich und auch im AUSW diskutiert werden können. Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan steht eine vorgezogene Bürgeranhörung an, in der auch die Animation des Anbaus geplant ist, so dass man sich danach ein Bild machen könne, ob der Anbau städtebaulich sinnvoll und gewünscht ist.

Herr RM Harnisch hält aufgrund der Kosten eine Visualisierung über das 3-D-Modell für ausreichend.

Herr StR Sierau erklärt, dass eine frühere Preisanfrage der Planungsverwaltung bei einschlägigen Firmen einen niedrigeren Preis ergeben hatte. Das Ausschreibungsergebnis bildet den im Moment am Markt geforderten Preis ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt, die modellhafte Darstellung eines Ergänzungsbaus nicht als Gerüstbauwerk im Maßstab 1 : 1 durchzuführen, sondern auf die virtuelle Art der Darstellung zurückzugreifen. Der mögliche Erweiterungsbau des Vehoff-Gebäudes - Ergebnis aus der Gesamtplanung Kampstraße / Brüderweg / Kirchenumfelder – wird im „Virtuellen Stadtmodell“ dargestellt, um die städtebauliche Wirkung qualifiziert beurteilen zu können. Der Rat beschließt diese Maßnahme mit einem Aufwand von 3.000,-- € im Haushaltsjahr 2005. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 61 unter dem Produkt 61 130 012 08 „Planerische Dienstleistungen“.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02974-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 245 - Am Gardenkamp – in Form einer Textsatzung für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 245
- Am Gardenkamp - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 08.08.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.7
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Erstellung eines Gehweges westlich bzw. südwestlich der Hellerstraße zwischen der Straße Am Trienensiepen im Norden und der Hagener Straße im Süden in Dortmund-Kirchhörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03267-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage und den Beschluss der Bezirksvertretung zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 142 - Fürst Hardenberg -
hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 BauGB; II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ev 142; III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02879-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die DVU folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 142 – Fürst Hardenberg – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB weiterzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ev 142 vom 29.01.1998 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB vom 23.09.2004 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ev 142 – Fürst Hardenberg - für den unter Ziffer 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 08.08.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderungen Nr. 8 und 9 des Bebauungsplanes In O 205 - Sckellstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit; III. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zum Flächennutzungsplan (127. Änderung), des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan In O 205 (Änderung Nr. 7) sowie des Beschlusses zur Bürgerbeteiligung vom 16.05.2001;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02873-05)

Herr RM Follert ist der Meinung, dass der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gefolgt werden sollte und die Verwaltung aufzufordern sei, eine zusätzliche Bürgeranhörung (Informationsveranstaltung) im Bereich der Sckellstraße durchzuführen. Die CDU-Fraktion wünscht keinen Schulstandort an dieser Stelle und lehnt daher die Vorlage ab.

Herr RM Harnisch spricht sich für die SPD-Fraktion dafür aus, der Vorlage zuzustimmen. Eine Bürgerbeteiligung werde es noch geben.

Herr RM Hengstenberg gibt dem Ausschuss mündlich den Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 13.09.2005 zur Kenntnis.

Herr Wilde erläutert, dass die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung der Bezirksvertretung obliegt. Die Verwaltung ist gerne bereit, mit der Bezirksvertretung eine solche Veranstaltung zu bestreiten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Verwaltung aufzufordern, eine zusätzliche Bürgeranhörung (Informationsveranstaltung) im Bereich der Sckellstraße durchzuführen.

Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion und die Stimme der DVU folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. den Bebauungsplan In O 205 – Sckellstraße – für die unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereiche zu ändern (Änderungen Nr. 8 und 9).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Änderungen Nr. 8 und 9 des Bebauungsplanes In O 205) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (127. Änderung), den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In O 205 (Änderung Nr. 7) sowie den Beschluss zur Bürgerbeteiligung vom 16.05.2001 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.10
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zwischen den Straßen Schiffhorst und Osterrothweg im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02926-05)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving vom 14.09.2005
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving vom 19.10.2005

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage sowie die zusätzlichen Beschlüsse der Bezirksvertretung Eving aus den Sitzungen vom 14.09.2005 und 19.10.2005 zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
Ausgestaltung von Lärmschutzanlagen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03295-05)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2005 (Drucksache-Nr. 03295-05-E1)

Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und stimmt auch dem Antrag der CDU zu.

Auch Herr RM Follert spricht sich für die CDU-Fraktion für den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus und erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Er sieht auch die Möglichkeit, in Bebauungsplänen Festsetzungen hinsichtlich der Qualität von Lärmschutzwällen anzubringen.

Herr StR Sierau sieht vorrangig die Zuständigkeit beim Tiefbauamt, das Planungsamt könne nur über Bebauungspläne tätig werden.

Nach Angaben des Herrn Keune ist das Tiefbauamt insbesondere nicht für die Festsetzung der Höhe von Lärmschutzwänden zuständig. Dies erfolgt in der Regel über Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Wenn es um die Gestaltung geht, müsse eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema erfolgen. Unter anderem um Schmierereien auf Lärmschutzwänden zu verhindern, sollten diese Wände begrünt bzw. bepflanzt werden. Seines Erachtens sollte dies der grundsätzliche Weg sein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„1. Der AUSW wird über Art und Gestaltung neu zu errichtenden Lärmschutzanlagen -
sowohl der Stadt als auch des Bundes und des Landes - unterrichtet.

2. Der Ausschuss regt an, dass der Gestaltungsbeirat sich zukünftig mit der Art und der Gestaltung neu zu errichtender Lärmschutzanlagen (Schallschutzwände, Schallschutz­wälle etc.) im Dortmunder Stadtgebiet befasst.“

Außerdem beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion mit nachfolgendem Wortlaut:
“Der Gestaltungsbeirat und der AUSW sollen sich einmalig mit dem Thema „Ausgestaltung von Lärmschutzwänden“ befassen, indem beiden Gremien „Lärmschutzwallmuster“ vorgestellt werden.

Im Sinne einer Stärkung der Bezirksvertretungen spricht sich der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dafür aus, die konkrete Errichtung und Ausgestaltung von Lärmschutzwänden nach den Vorgaben der im AUSW und im Gestaltungsbeirat festgelegten Muster in der jeweiligen Bezirksvertretung zu diskutieren.“

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-2-033092
Planungsrechtliche Anfrage zur Errichtung eines Distributionszentrums (Euro-Low-Flow DC) auf dem Grundstück Gemarkung Ellinghausen, Flur 1, Flurstück 79 u. a. an der Ellinghauser Straße
- In Aussichtstellung der Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03072-05)
- Antrag des Herrn RM Münch vom 15.09.2005 zum „Güterverteilzentrum IKEA Ellinghausen“
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 19.10.2005

Herr RM Hengstenberg schlägt vor, die Anfrage des Herrn RM Münch, die unter Tagesordnungspunkt 13.1 mit der Bezeichnung „Bildnerische Gestaltung der Außenfassade der Hallen des Güterverteilzentrum IKEA Ellinghausen“ (Drucksache Nr.: 03322-05) auf der Tagesordnung steht, zusammen mit der Vorlage unter TOP 4.1 zu behandeln.

Herr RM Münch ergänzt seinen Antrag mit folgendem Wortbeitrag, der zur Niederschrift gegeben wird:
“Ich begrüße es, dass die IKEA-Erfolgsstory in Ellinghausen weitergeht. Nur bitte ich zu berücksichtigen, dass sich auch der Großteil der streng geschützten Rote-Liste-Art Kreuzkröte im Stadtbezirk Mengede genau auf dem jetzt in Anspruch genommenen Areal befindet.
Die Verlagerung dieser seltenen Art in das nördlich gelegene Naturschutzgebiet Im Siesack ist bisher gescheitert, da die Laichgewässer zu kurzzeitig Wasser führen. Hier könnte die Anlage von Folien- oder Betontümpeln Abhilfe schaffen.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in den Randbereichen des Gewerbegebietes realisiert werden sollten, sollten auch spezielle Artenschutzmaßnahmen in das Gewerbegebiet integriert werden bzw. die Zwischenräume der Gebäude vegetationsarm gestaltet werden.
Außerdem sollte wirklich überlegt werden, ob die riesigen Außenfassaden dieser neuen Dortmunder Landmarke nicht optisch ansprechender gestaltet werden können, als nur mit dem IKEA-Logo. So könnte die Fassade ähnlich wie die Gestaltung von Kühltürmen bildnerisch z. B. mit der Skyline von Mengede, des neuen oder historischen Dortmunds verschönert werden. Dies könnte dann sogar zu einem neuen touristisch interessanten Anziehungspunkt in Dortmund werden.“

Frau RM Pohlmann-Rohr stellt dar, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Gebäude gerne mit regenerativen Energien und Begrünung versehen hätte. Wie sich herausgestellt hat, würde es aufgrund der statischen Grundlagen zu hohen Mehrkosten kommen, so dass die Nutzbarkeit der regenerativen Energien nicht mehr in einem positiven Verhältnis steht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um eine ansprechendere farbliche Ausgestaltung der Gebäude.
Den Vorschlag des Herrn RM Münch, die Skyline von Mengede aufzumalen, lehnt sie ab.

Herr StR Sierau gibt an, dass bereits im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde Klarheit darüber besteht, dass Sicherungsmaßnahmen für die Kreuzkröte in diesem Bereich getroffen werden müssen.
Zu den gestalterischen Fragestellungen der Fassade weist Herr StR Sierau darauf hin, dass diese Fragen baugenehmigungsfrei sind. Die Verwaltung hat hier kaum eine Einflussmöglichkeit, hierzu zählt auch die Verkleidung der Fassade mit Putz, Klinker etc. Der Investor wurde aber bereits darüber informiert, dass das Thema im Gestaltungsbeirat der Stadt voraussichtlich in der nächsten Sitzung beraten werden wird. Der Gedanke der gestalterischen Aufwertung der Fassade wird von der Verwaltung aufgegriffen.

Herr RM Mause hält das IKEA-Schild und die drei Windräder für auffällig. Das Gebäude hebt sich gegen den Horizont kaum ab, da es mit einer unauffälligen Farbe gestrichen ist. Es sollte weiterhin in einer solchen Farbe gehalten werden. Dies sei die beste Lösung.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass die Fassade genutzt werden sollte. Er sieht hier die Fassadengestaltung als Chance der Optimierung des Gebäudes.
Herr RM Münch zieht aufgrund der Zusage des Herrn StR Sierau, dass das Thema im Gestaltungsbeirat behandelt werden wird, seinen Antrag zurück.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU die Entscheidung der Verwaltung, vorbehaltlich der Ergebnisse der Beteiligung noch zu hörender Stellen, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mg 159 in Aussicht zu stellen zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

Die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates und des Umweltdezernates (TOP 6 bis TOP 11) sind vor TOP 3 behandelt worden.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Tiefe Straße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02672-05)

Frau RM Horitzky spricht sich im Namen der CDU-Fraktion gegen diese Maßnahme aus, da sie zu diesem Zeitpunkt für die anderen Straßen für unzumutbar gehalten werde.

Für die SPD-Fraktion gibt Frau RM Dr. Hetmeier an, die Bürgerversammlung habe gezeigt, dass die Maßnahme für die Anwohnerinnen und Anwohner richtig und gewünscht sei. Außerdem wird eine Folge dieser Maßnahme voraussichtlich auch eine Verbesserung der Situation auf der Brackeler Straße sein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und die Stimme der DVU dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Abbindung der Tiefe Straße im Einmündungsbereich zur Brackeler Straße, die Herstellung von 6 Baumscheiben und von Pollern im Einmündungsbereich „Zweigstraße“ / „Tiefe Straße“ und das Markieren von Stellplätzen in der Tiefe Straße zwischen Oesterholzstraße und Zweigstraße mit einem Aufwand in Höhe von insgesamt 20.000,00 € und investiven Auszahlungen in Höhe von 20.000,00 €.

zu TOP 12.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung Projekt Bilderflut
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03341-05)
- Ergänzendes Schreiben des Herrn StR Sierau vom 19.10.2005

Herr RM Carl verweist auf Seite 3 der Vorlage, auf der als Ziel des Projektes Bilderflut die Demokratisierung von künstlerischen Prozessen genannt ist. Für ihn sind Ziele, wie die Verbesserung der Berufschancen der Jugendlichen durch Sprachkurse o. ä., vorrangig zu sehen. Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt daher der Vorlage nicht zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme der DVU dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der EU- Gemeinschaftsinitiative URBAN II die Fortführung des Projektes Bilderflut mit verändertem Konzept für den Zeitraum von Dezember 2005 bis Juli 2007 ( 20 Monate). Bei sparsamer Verausgabung der Projektmittel ist eine kostenneutrale Verlängerung des Projektes bis maximal November 2007 ( 24 Monate) möglich.

Projektträger wird der Planerladen e.V.

Der Schwerpunkt der Beteiligung wird verstärkt durch die Einbindung des Fachbereichs Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes. Kinder- und Jugendgerechte Beteiligungsverfahren werden bei der Gestaltung und Umsetzung des Projektes durchgeführt.

Das Projekt erfordert einen Aufwand in Höhe von 173 600 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:
HJ 2005 6.300,00 Euro
HJ 2006 135.600,00 Euro
HJ 2007 31.700,00 Euro.

zu TOP 12.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Verlängerung der Projekte "Elterncafes" und "Schülerclubs"
Erweiterung um den Standort Lessing Grundschule.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03309-05)

Auf die Nachfrage der Frau RM Dr. Hetmeier, ob es an der Lessing-Grundschule bauliche Veränderungen zur Eröffnung eines Elterncafés geben muss, verneint Herr StR Sierau und erläutert, dass für ein Elterncafé an der Lessing-Grundschule keine Baukosten anfallen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Elterncafes“ im Programmschwerpunkt 3 „Bewohnergetragene Einrichtungen“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II mit einem Vo­lumen von 243.000,00 Euro vom 01.01.2006 bis 30.09.2007 weiterzuführen und um den weite­ren Standort, Lessing GS, vom 01.12.2005 bis 30.09.2007 zu erweitern.

Betrag verteilt sich auf:
HJ 2006 132.000,00 € HJ 2007 111.000,00 €.

Die Einbindung des Standortes Lessing Grundschule erfolgt aufwandsneutral im Rahmen des Gesamtbudgets des URBAN II Projekts Elterncafes.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Schülerclubs“ im Programmschwerpunkt 3 „Bewohnergetragene Einrichtungen“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II vom 01.01.2006 bis 30.09.2007 mit einem Volumen von 127.000,00 Euro weiterzuführen.

Betrag verteilt sich auf:
HJ 2006 67.000,00 € HJ 2007 60.000,00 €

Die Finanzierung erfolgt im Budget der Gemeinschaftsinitiative URBAN II unter Transferauf­wand (15). Folgeaufwand entsteht nicht.

zu TOP 12.4
Stadtmöblierung: Fortentwicklung der Informations- und Werbeanlagen sowie Errichtung und Betrieb von Toilettenanlagen im Umfeld des Westfalenstadions
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03490-05)

Frau RM Reuter bittet darum, die Standorte für die Mega-Light-Werbeanlagen mit den Bezirksvertretungen abzustimmen und nachrichtlich ggf. dem AUSW vorzulegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt bei einer Enthaltung der DVU einstimmig unter Berücksichtigung des Gedankens, die Standorte für die Mega-Light-Werbeanlagen mit den Bezirksvertretungen abzustimmen, dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt nimmt die Gesprächsergebnisse der Verwaltung mit den Firmen Fr. Wilh. Ruhfus Außenwerbung GmbH & Co.KG (Ruhfus) und Wall AG (Wall) zur Kenntnis.

Der Rat beschließt, vorbehaltlich seiner Zustimmung zu den im nichtöffentlichen Sitzungsteil vorgelegten Vertragsentwürfen, das nachstehende Leistungsvolumen den Unternehmen Ruhfus und Wall arbeitsteilig zu übertragen:
a) Umrüstung und Ersetzung im Stadtgebiet aufgestellter hinterleuchteter Stadtinformationsanlagen und Plakatsäulen, durch Wall;
b) Aufbau von 6 Urinalanlagen mit Waschbecken sowie einer City-Toilette im Umfeld des Westfalenstadions, durch Wall;
c) Aufstellung von 35 Stadtinformationsanlagen, davon 10 Anlagen mit Stadtplänen und Stadtteilplänen (einseitig), zur Gegenfinanzierung der Toilettenanlagen, durch Wall;
d) Aufstellung von weiteren bis zu 15 Stadtinformationsanlagen im Stadtgebiet verbunden mit Pachtzahlungen an die Stadt Dortmund, durch Wall;
e) Errichtung von bis zu 30 Mega-Light-Werbeanlagen auf städtischen Grundstücken einschließlich der Flächen im Gemeingebrauch, verbunden mit Pachtzahlungen an die Stadt Dortmund, durch Ruhfus.

zu TOP 12.5
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03469-05)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 10.10.2005

Herr RM Carl macht für die Fraktion FDP/Bürgerliste Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage ohne Beratung an die weiteren Gremien durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Bildnerische Gestaltung der Außenfassade der Hallen des Güterverteilzentrum IKEA Ellinghausen
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03322-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die mündliche Beantwortung der Anfrage durch Herrn StR Sierau unter TOP 4.1 zur Kenntnis genommen.

zu TOP 13.2
Einrichtung von Friedwäldern in Dortmund
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 03323-05)
- Schreiben des Herrn StD Fehlemann zur Beantwortung der Anfrage vom 12.10.2005

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Antwort des Herrn StD Fehlemann vom 12.10.2005 zur Kenntnis.




Am Ende der öffentlichen Sitzung informiert Herr RM Hengstenberg darüber, dass der Ältestenrat für die Ausschussreise des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das Jahr 2006 festgelegt habe. Es besteht Einigkeit, dass eine dreitägige Reise mit zwei Übernachtungen durchgeführt werden sollte.
Herr RM Hengstenberg stellt eine grobe Planung der Inhalte mit dem Reiseziel Leipzig vor, mögliche Reisezeit ist der 07. – 09.09.2006. Die bisherige Planung ist durch die Verwaltung erfolgt.

Nach verschiedenen Wortbeiträgen mit anderen Reisezielen, wie Berlin oder auch Halle in Verbindung mit Leipzig und dem Hinweis, dass evtl. auch andere Termine möglich sind, wurde vereinbart, kurzfristig einen gemeinsamen Termin mit Herrn RM Hengstenberg, den Fraktionssprechern und der Geschäftsführerin des AUSW zu terminieren. In diesem Termin sollen mögliche Themen, Reiseziele und/oder auch Reisetermine besprochen werden.



H e n g s t e n b e r g
K r ö g e r – B r e n n e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)