Niederschrift

über die 9. Sitzung des Schulausschusses


am 11.11.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)


Rm André Buchloh (CDU)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
sB Heidrun Erdmann-Rapkay (SPD)
Rm Uta Schütte-Haermeyer (B’90) i.V. für Rm Wolfram Frebel (B’90/Die Grünen)
Rm Martin Grohmann (SPD)
sB Beate Herweg (FDP/Bürgerliste)
Rm Heinrich Mause (CDU) i.V. für Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Serpil Kosan-Yüzer (Die Linken)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Margot Pöting (SPD)
sB Otto Rüding (CDU)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)

2. Beratende Mitglieder:
Markus Drolshagen (BPN)
Fabian Erstfeld (Bezirksschülervertretung)
sE Yusuf Güclü (Integrationsrat)
Monika Landgraf (Stadtelternschaft)
Alexander Rüther (Bezirksschülervertretung)
Stefan Steinkühler (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

StR’in Waltraud Bonekamp


Ralf Dallmann
Gregor Dimmerling
Thomas Hilsmann
Thomas Köthe
Renate Tölle
Volker Werner
Siglinde Zang-Friederichs

4. Schulaufsicht

Waltraud Frische


5. Gäste

Heinrich Jost (Sprecher der Gesamtschulen)


Rainer Michaelis (MSW NRW)
Leon Moka (Sprecher der Hauptschulen)
Jörg Skubinn (Sprecher der Realschulen)
Anne Smerdka (Sprecherin der Gymnasien)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 9. Sitzung des Schulausschusses,
am 11.11.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Schulausschusses am 22.09.2010

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Gemeinschaftsschule
mündlicher Bericht des MSW NRW
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02036-10-E2)

3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Beginn Ganztag an Gymnasien und Realschulen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02004-10-E2)

4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
nicht besetzt

5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Immanuel-Kant Gymnasium
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02037-10-E2)

5.2 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02322-10)

6. Anträge / Anfragen
nicht besetzt

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Schnittker (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Schulausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bartsch (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Schulausschusses am 22.09.2010

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Schulausschusses am 22.09.2010 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Gemeinschaftsschule
mündlicher Vortrag des MSW NRW
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02036-10-E2)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion/Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02036-10-E3)

Folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’90/Die Grünen liegt vor:
Schulausschuss und Rat der Stadt Dortmund sprechen sich für die Beteiligung am Modellprojekt „Gemeinschaftsschule“ des Landes NRW aus.

Die Verwaltung wird beauftragt, die grundsätzliche Bereitschaft des Schulträgers Stadt Dortmund zur Aufnahme in das Modell für das Schuljahr 2012/13 beim Land zu erklären, den dann erforderlichen Planungs-, Prüfungs- und Beteiligungsprozess zu beginnen und die zur Umsetzung erforderlichen Schritte einzuleiten.

Schulausschuss und Rat stellen fest, dass die bestehenden 9 Dortmunder Gesamtschulen dem von der Landesregierung formulierten Ziel eines längeren gemeinsamen Lernens bereits entsprechen. Die Schulform „Gemeinschaftsschule“ kann eine sinnvolle Ergänzung dieser bestehenden Ganztagsschulangebote sein, soweit sie durch Elterninitiative gestützt und durch eine partnerschaftliche Kooperation beteiligter unterschiedlicher Schulformen getragen wird.

Der weitere Planungs- und Umsetzungsprozess sollte deshalb nach folgenden Kriterien erfolgen:

1. Standortüberlegungen sollten sich zunächst auf Stadtbezirke, die noch kein Gesamtschulangebot haben, beziehen.
2. Das Platz- und Raumangebot soll so bemessen sein, dass eine 4-Zügigkeit erreicht werden kann.
3. Bei Standorten ohne gymnasiale Oberstufe müssen im näheren Schulumfeld zur Sicherstellung des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife Kooperationspartnerschulen mit Sekundarstufe II (Gesamtschulen, Gymnasien oder Berufskollegs) zu finden sein.

Der Schulausschuss erwartet, kontinuierlich über Planungsergebnisse informiert zu werden und im weiteren Interessensbekundungsverlauf eingebunden zu sein.

Nach einleitenden Worten von Frau Bonekamp (Schuldezernentin) erstattet Herr Michaelis (MSW NRW) mittels einer PowerPoint-Präsentation Bericht. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt und vorab den Fraktionen elektronisch zur Verfügung gestellt.

Auf die Frage von Herrn Spieß (SPD), auf welchem Qualitätsstandard sich die Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 bewegen wird, erläutert Herr Michaelis (MSW NRW), dass das häufig gefragt wird, weil befürchtet wird, dass es sich um eine zu große Hürde handelt, wenn man die gymnasialen Standards auch für die Klassen 5 und 6 als Maßstab nimmt. Er gibt zu bedenken, dass die Curricula im Bereich der Orientierungsstufe auch heute schon zwischen den Schulformen weitgehend angeglichen sind. Alle Curricula sind, was deutschlandweit auf KMK-Ebene vereinbart wurde, auf dem Kompetenzmodell aufgebaut, der Unterschied liegt darin, dass die gleichen Kompetenzen und Zielsetzungen auf unterschiedlichen Niveaustufen erreicht werden müssen. Das ist auch in der Orientierungsstufe der Fall. Daher ist die Unterschiedlichkeit nicht in den Grundsatzfragen zum gymnasialen Standard zu sehen, sondern in der erreichten Niveaustufe der Kompetenz. Das ist eigentlich das gleiche Prinzip, das in der Grundschule völlig selbstverständlich praktiziert wird. Auch dort werden alle Schülerinnen und Schüler mit den gleichen Zielsetzungen unterrichtet, selbst in dem Bewusstsein, dass nicht alle Kinder diese im gleichen Maß erreichen werden.

Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) erinnert daran, dass die Fraktion B’90 über viele Jahre regelmäßig Anträge in Richtung Gemeinschaftsschule gestellt hat, weil mindestens über 100, oft auch über 300 Anmeldungen für die Gesamtschulen nicht befriedigt werden konnten. Also ist auch in Dortmund der Wunsch nach längerem gemeinsamen Lernen ganz massiv. Schwierigkeiten hat sie aber mit der Umsetzung des Zeitrahmens, deshalb fragt sie, ob es machbar ist, auch erst im nächsten Jahr mit dem Schulversuch anzufangen. Zum Übergang von der Sek I zur Sek II möchte sie wissen, ob die Versetzung von der 9 in die 10 reicht bzw. wie die Qualifikation dafür an der Gemeinschaftsschule gehandhabt wird.

Herr Neumann (CDU) berichtet von einer Veranstaltung, an der überwiegend Kollegen aus den ländlichen Bereichen teilgenommen haben, die eigentlich alle sehnlichst auf diese Neugestaltung warten. Er hätte gern gewusst, ob und wie das hier in Dortmund funktionieren könnte, und hinsichtlich des Ablaufplans hat er ähnliche Bedenken wie seine Vorrednerin. Dabei möchte er allerdings betonen, dass er heute nichts dazu sagen möchte, wie die CDU-Fraktion das Ganze bewertet.

Hinsichtlich des 11%igen Anteils an Kindern, die jetzt schon bei der Einschulung zurückgestellt werden, bzw. der Vielzahl an Klassenwiederholern befürchtet Herr Bartsch (CDU), dass sich die Fehler, die bereits im Kindergartenalter gemacht werden, auch hier fortsetzen werden. Darüber hinaus dürfte es für die Eltern nicht ganz einfach sein, unter den x Varianten die geeignete Schule für ihr Kind zu finden. Schließlich ist auch für ihn die gesetzte Frist zum 31.12. eindeutig ein K.O.-Kriterium.

Für Herrn Michaelis (MSW NRW) ist es schwierig zu beantworten, ob es zwingend ist, den Antrag für das nächste Jahr zu stellen oder ob auch danach noch Möglichkeiten bestehen. Es handelt sich hier um einen Schulversuch, der auf § 25 SchulG basiert, d.h. es wird keine neue Schulform kreiert, sondern es wird die Teilnahme an einem Schulversuch angeboten. Es ist völlig unstrittig, dass man nur eine begrenzte Zahl von Schulen in so einen Versuch aufnehmen kann, wobei die Anzahl der Teilnehmer nicht definiert ist. Man geht zurzeit intern von einer Größenordnung von bis zu 50 Kommunen aus, die wahrscheinlich ihr Interesse bekunden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber nicht bekannt, wie viele genehmigungsreife Anträge zum 31.12. tatsächlich vorliegen. Erst wenn das bekannt ist, wird man sagen können, wie es danach weitergeht. Der Übergang Sek I zu Sek II verhält sich bei einer Gemeinschaftsschule genauso wie an allen anderen Schulen auch, bei Realschulen und Hauptschulen brauchen die Kinder den Qualifikationsvermerk FOR-Q, um damit in die gymnasiale Oberstufe gehen zu können. Wie es in Dortmund aussehen könnte, kann er letztlich nicht beantworten, aber der Hintergrund der Frage ist ja, wie man ein solches Modell, das in allererster Linie Kommunen im ländlichen Raum anspricht, die von Schulschließungen bedroht sind, in einem städtischen Umfeld überhaupt realisieren kann. Er geht davon aus, dass das möglich ist, wenn man auf Stadtteilentwicklungen schaut und den Rahmen der Schülerinnen und Schüler auf ein bestimmtes Einzugsgebiet begrenzt. Wegen der Elternbefragungen ist genau zu definieren, für welchen Stadtbezirk das angeboten werden soll, sonst ist das schwer vorstellbar. Es besteht auch insofern eine andere Situation, weil kein externer Kooperationspartner eines anderen Schulträgers für die Oberstufe benötigen würde, weil ja vermutlich im eigenen Bereich geschaut würde, wo Oberstufen zur Verfügung stehen. Für das Ministerium ist das im Schulversuch spannend zu sehen, und deswegen wartet man auch darauf, ob Anträge kommen, wie ein solches Modell in einem städtischen Ballungsgebiet laufen könnte. Eine verzögerte Einschulung setzt sich natürlich fort, er bittet aber, die genannten Zahlen so zu verstehen, dass selbst mit der Einführung einer Gemeinschaftsschule oder eines kompletten Gesamtschulsystems nicht alle Misserfolgserlebnisse verhindert werden können. Man wird keine Verhältnisse wie im Himmel erzielen können, aber man wird sich den Zielen ein Stück weit mehr nähern. Die Variantenmöglichkeiten für Eltern werden größer, aber die Eltern sind auch beim Einstieg in den Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ völlig frei, ihr Kind an die von ihnen gewünschte Schule zu schicken, der Elternwille wird in keinster Weise eingeschränkt. Es handelt sich um ein Angebot und nicht um Pflicht oder Zwang. Schließlich will er nicht bestreiten, dass der 31.12. für viele ein K.O.-Kriterium ist, dazu gibt es aber leider keine Alternative. Man muss sehen, wie es danach weitergeht. Das Ziel der Landesregierung kann man im Koalitionsvertrag nachlesen. Wie es erreicht wird, muss in der Politik entschieden werden.

Herr Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk) bittet um Darlegung, inwieweit es im Zusammenhang mit dem auch im Ausschuss wiederholt diskutierten Thema Inklusion eine Verknüpfung zu diesem Schulversuch gibt.

Herr Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) möchte wissen, warum das Datum 31.12. ohne Alternative ist. Im Zusammenhang mit dem rot-grünen Antrag, mit dem ein Prüfungs- und Beteiligungsprozess beginnen soll, bezweifelt er den vorhandenen Bedarf. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die Einführung von Gesamtschulen vor 30 Jahren in dieser Stadt, bei der es einen richtigen Schulkampf gegeben hat. Wenn das jetzt besser laufen soll, dann müsste kurzfristig ein Bedarf festgestellt werden. Bei den eben genannten über 300 überzähligen Gesamtschulanmeldungen sollte dann doch einer gewissen Logik gefolgt und eher eine neue Gesamtschule gebaut werden als eine Gemeinschaftsschule. Ihn interessiert, wie ein solches Prüfungsverfahren aussieht.

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) möchte wissen, ob es aus dem Ballungsgebiet bisher überhaupt eine Interessensbekundung gibt, und zum anderen bittet sie um mehr Details zum gemeinsamen Lernen. Auch das Thema Integration ist ihrer Meinung in der Darstellung zu kurz gekommen, und schließlich vermutet sie, dass das geringe Interesse der Städte daran liegt, dass die Schulen im Schulversuch nur 0,5 Lehrer mehr bekommen, so dass letztendlich innerhalb der Lehrerschaft keine Entlastung zu erwarten ist.

Frau Landgraf (Stadtelternschaft) fände es prima, wenn diese flexible Bildung für die Kinder möglich wäre, hat aber auch ein ganz großes Problem mit der Frist. Ihr ist allerdings vor kurzem bei einem Besuch im Landtag zu Ohren gekommen, dass die Anmeldefristen nicht so starr wären und das Verfahren deswegen verlängert würde, weil bis zum 31.12. mit Sicherheit keine 50 Anträge vorliegen würden. Für das Anmeldeverfahren würde sie sich wünschen, dass alle Dortmunder Schulen befragt werden.

Das wird auch von Herrn Erstfeld (Bezirksschülervertretung) so gesehen.

Herr Michaelis (MSW NRW) verdeutlicht, dass die Landesregierung und insbesondere die Ministerin vor der Frage stand, ob der Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ generell unter den Aspekt „Inklusive Schule“ gestellt werden soll, d.h. alle Schulgründungen im Zuge der Gemeinschaftsschule werden automatisch inklusive Schulen. Davon ist aber Abstand genommen worden, weil man die Hürden nicht zu hoch setzen wollte. Es wird aber darauf geachtet, dass bei der Genehmigung der Anträge auch solche dabei sind, die inklusives Lernen beinhalten. Es liegt auch schon einen solcher Antrag vor, und es werden mehr werden, d.h. im Rahmen des Schulversuches wird man auch Inklusion erproben können. Dass er auf das gemeinsame Lernen nicht weiter eingegangen ist, liegt daran, dass es in diesem Rahmen hier nur schwer möglich ist, auf Details einzugehen, denn dann müsste man über Lernformen bzw. die Methodik eines solchen Lernkonzeptes sprechen. Das lässt sich in wenigen Minuten nicht machen. Er möchte nur darauf hinweisen, dass gemeinsames Lernen unterschiedlicher Kinder in heterogenen Gruppen in Deutschland, auch in NRW, inzwischen hinreichend erprobt ist, in unterschiedlichsten Zusammensetzungen mit unterschiedlichsten Altersgruppen. Ob es einen Bedarf für so eine Schule gibt oder nicht, entscheiden die Eltern und die Kommunen, nicht das Land. Es gibt keinerlei Zwang, sondern es ist eine mögliche Alternative zu dem, was schon da ist, niemand wird gedrängt, diesen Weg zu gehen. In den Ballungsgebieten ist es etwas schwieriger das einzugrenzen als im ländlichen Raum. Voraussetzung ist aber auf jeden Fall, den Raum genau zu definieren, für den das gelten soll. Er geht im Übrigen zurzeit davon aus, dass mehr Anträge kommen als ursprünglich geglaubt, das wird im fortschreitenden Beratungsprozess deutlich, aber mit aller Wahrscheinlichkeit wird die Obergrenze von 50 nicht erreicht. Insofern muss es eine Antwort auf die Frage geben, wie es danach weitergeht. Dazu ist eine Entscheidung der Ministerin notwendig, und es ist möglicherweise sogar ein Verfahren einzuleiten, dann muss der Landtag eine Entscheidung treffen.

Herr Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) kann nicht glauben, dass man bei der Gemeinschaftsschule das Thema Inklusion ausklammert, wenn man sich gleichzeitig bemüht, alle anderen Schulformen als Kooperationspartner für die Inklusion zu gewinnen.

Herr Michaelis (MSW NRW) stellt klar, dass natürlich für Gemeinschaftsschulen wie für alle anderen Schulen auch gilt, dass sie sich der Inklusion stellen und das in ihr Konzept einbauen müssen. Es wurde auch lediglich entschieden, dass zu einer Gemeinschaftsschulgründung im Schulversuch kein spezielles Inklusionskonzept als Antragshürde definiert werden muss. Es gibt im Übrigen schon einige interessante Anträge, die explizit ein Inklusionskonzept beinhalten. Wenn Dortmund sich in den Schulversuch einklinken will, dann ist automatisch eine Elternbefragung durchzuführen, und weil dazu einen Bereich definiert werden muss, muss man quasi auf Grundschuleinzugsbezirke zurückgreifen und festlegen, dass im Einzugsbereich der Grundschulen x, y , z eine Gemeinschaftsschulgründung angestrebt wird. Anders ist es nicht machbar. Im Zusammenhang, ob sich andere Kommunen aus Ballungsgebieten dafür interessieren, verweist er auf Gespräche mit der Stadt Köln oder auch Duisburg. Ob das dazu führen wird, dass auch Anträge gestellt werden, kann er im Moment nicht sagen.

Frau Mais (CDU) interessiert, welche Sonderausbildung das bestehende Personal bekommt, wenn die Gemeinschaftsschule eingeführt werden sollte.

Frau Herweg (FDP/Bürgerliste) ist auch nach der Präsentation persönlich nicht davon überzeugt, dass sie ihr Kind als Versuchskaninchen zur Verfügung stellt. Zudem vertritt sie die Auffassung, dass eine neue Schule gebaut müsste, wenn der Versuch in einem Stadtbezirk starten soll, in dem es noch keine Gesamtschule gibt. Aufgrund der desolaten Haushaltslage kann das die Stadt aber wohl kaum stemmen.

Herrn Spieß (SPD) interessiert wegen der Frist zum 31.12., ob es zwingende Antragsgründe gibt, die bei Antragstellung erfolgen müssen, oder ob es auch Nachweise gibt, die im Nachgang eingereicht werden können.

Herr Michaelis (MSW NRW) weist darauf hin, dass die Lehrer in NRW seit Ende der 70er Jahre komplett nach den Sekundarstufen I und II ausgebildet werden, d.h. sie haben dann die Lehrbefähigung für alle Schulformen und sind, auch wenn sie in ihrer Ausbildung Schwerpunktschulformen angegeben haben, in der Lage, an allen Schulen zu unterrichten. Das ist hier nicht anders, neu ist speziell die Frage der individuellen Förderung, der Umgang mit heterogenen Lerngruppen und damit auch eine andere Lernmethodik, insbesondere wenn Haupt- und Realschulen zusammenfließen. Dafür gibt es zusätzliche Fortbildungsmittel und ab dem nächsten Kalenderjahr, also in der Vorphase der Gründung der Schulen, auch entsprechende Unterstützungsangebote. Es sind ja keine wirklich neuen Schulen, sondern es handelt sich um einen Wechsel in der Art der Beschulung. Zur Möglichkeit des Nachreichens von Anträgen könnte man sicherlich flexibel handeln, wenn Anträge fast vollständig sind, aber ein bestimmter Teil, z.B. die Kooperationsvereinbarung mit einer anderen Oberstufe, noch nicht zeitgerecht vorliegt. Nicht denkbar ist, dass ein kompletter Antragsbestandteil, wie z.B. das pädagogische Konzept oder die Schulentwicklungsplanung nachgereicht werden können.

Frau Schnittker (Vorsitzende, SPD) stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen zu dem Vortrag vorliegen, und dankt für die aufschlussreichen Beiträge. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion FDP/BL wird zur Kenntnis genommen. Die Anfrage ist damit erledigt.

Herr Spieß (SPD) und Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) begründen daraufhin den gemeinsamen Antrag. Dazu besteht bei der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste noch erheblicher Beratungsbedarf.

Aufgrund dessen wird der gemeinsame Antrag ohne Empfehlung zur Beschlussfassung an den Rat weitergeleitet.


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Beginn Ganztag an Gymnasien und Realschulen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02004-10-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Auf Wunsch der SPD-Fraktion sollen die Ausführungen zum Heisenberg-Gymnasium zur nächsten Sitzung konkreter dargestellt werden.


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

nicht besetzt



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Immanuel-Kant Gymnasium
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02037-10-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

zu TOP 5.2
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02322-10)

Bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke empfiehlt der Schulausschuss dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Hörde zu und beschließt, vorbehaltlich der durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW angekündigten Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.


6. Anträge / Anfragen

nicht besetzt



Die Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um
17.30 Uhr.




S c h n i t t k e r B a r t s c h S t a h n k e
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1:

(See attached file: 10-11-17 Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule.pdf)