Niederschrift öffentlich)
über die 2. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dortmund
am 14.06.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 14:00 - 14:40 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift beigefügt ist waren folgende Personen anwesend:

Herr Harald Heinze Beauftragter des Landes NRW
Herr Ullrich Sierau Oberbürgermeister

Als Gäste
Beraterkreis
Frau Birgit Jörder
Herr Ernst Prüsse
Herr Norbert Schilff
Frau Jutta Starke

Herr Manfred Sauer
Herr Ulrich Langhorst

Frau Ingrid Reuter
Herr Lars Rettstadt
Herr Utz Kowalewski

Verwaltung
Herr StD Jörg Stüdemann
Frau StR´in Waltraud Bonekamp
Herr StR Martin Lürwer

Herr StR Wilhelm Steitz
Frau StR´in Birgit Zoerner
Herr Udo Mager
Frau Beate Skodzik
Herr Uwe Feuler

Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 23.04.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07157-12)

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite - im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlage
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 23.04.2012
IV. Beschluss zur Evaluation der Auswirkungen der Tageseinrichtung für Kinder
auf die Verkehrssituation in der Yorkstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07036-12)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -; hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06078-11)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes 25 - Prinz-Friedrich-Karl-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06949-12)

3.5 Stadterneuerungsprogramm 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06810-12)

3.6 Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06303-12)

3.7 Kommunales Schallschutzfensterprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06116-11)


3.8 Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07271-12)

3.9 Aufstellung einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07258-12)

3.10 Kanalrenovierung Hohe Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07134-12)

3.11 Ergänzender Ausbau der Mengeder Straße von Mengeder Osthofweg bis Ammerstraße
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06560-12)

3.12 Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße - und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße nördlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung); II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Beschluss zur Reduzierung der Bebauungsplanänderungsbereiche; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße - und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße nördlicher Teil -; V. Zurückstellung von Baugesuchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07216-12)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Kreatives Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06768-12)

4.2 Masterplan Wissenschaft - Sachstand 5/2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07358-12)

4.3 Geschäftsbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07402-12)

4.4 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07375-12)

4.5 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07262-12)


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07269-12)

7. Schule

7.1 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
- Maßnahmekonzept für Schulen (vs.Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
- Hausmeistervertretungsregelung/Handwerkerpool an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07228-12)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07337-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Brandschutzbedarfsplan 2012 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06638-12)

10.2 Beschaffung eines Kranwagens und Teilerneuerung der Gleichwellenfunkanlage für die Feuerwehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06611-12)

10.3 Qualifizierungsmaßnahmen der Personalagentur Dortmund
a) Vorbereitung von Migrantinnen und Migranten auf die Externenprüfung zur Erzieherin / zum Erzieher
b) Vorbereitung von Arbeitslosen auf das Auswahlverfahren für den Brandmeister(innen)lehrgang
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07215-12)

10.4 Bereitstellung von Personal zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen für Ersuchen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06915-12)



10.5 Finanzielle und personelle Struktur des StadtbezirksMarketing e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06492-12)

10.6 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06734-12)

10.7 Wiederbestellung eines Mitgliedes für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07209-12)


Die öffentliche Sitzung des Beauftragten des Landes NRW wurde um 14:00 Uhr von Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW für den Rat der Stadt) eröffnet und geleitet.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde um den Punkt

10.8 Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07413-12)

erweitert.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 23.04.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07157-12)

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt vorgelegt werden.









zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite - im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlage
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 23.04.2012
IV. Beschluss zur Evaluation der Auswirkungen der Tageseinrichtung für Kinder
auf die Verkehrssituation in der Yorkstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07036-12)

Dem Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt, Herrn Heinze, und Herrn OB Ullrich Sierau lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.06.2012 (Drucksache Nr.: 07036-12-E1) vor:

Aus der Sitzung mit dem Beraterkreis verblieb eine Nachfrage zur Altlastensituation im Plangebiet. Hierzu gebe ich folgende Erläuterungen:

Die Fläche der geplanten Kindertagesstätte Yorckstraße ist im Kataster der Altlasten und Altlastverdachtsflächen nicht gekennzeichnet. Bei der im Vorfeld der Planungen durch­geführten Baugrunduntersuchung wurde jedoch auf dem gesamten Gelände ein Auffüllungs­horizont angetroffen, der erhöhte Anteile von Schlacken, Aschen und Bauschutt aufwies. Die routinemäßige Analyse einer Mischprobe dieses Auffüllmaterials ergab für Chrom und die Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) Konzentrationen, die oberhalb des für die geplante Nutzung maßgeblichen Prüfwertes der Bundes-Boden­schutz­verordnung (BBodSchV) liegen. Dieser liegt für die PAK-Leitsubstanz Benzo(a)pyren bei 2 mg/kg. Die Nachuntersuchungen bestätigten, dass bei Chrom, Blei und insbesondere den PAK im Material des Auffüllungshorizonts auch an anderen Stellen erhöhte Konzentrationen anzutreffen sind, die die entsprechenden Prüfwerte der BBodSchV übersteigen (max. Gehalt Benzo(a)pyren 9,4 mg/kg).

Im Hinblick auf die geplante sensible Nutzung wurden von der Unteren Bodenschutzbehörde daher Maßnahmen gefordert, die im Außenbereich der Kindertagesstätte einen Direktkontakt von dort spielenden Kindern mit dem Auffüllmaterial verhindern. Diese Maßnahmen bestehen aus einer Abdeckung des Untergrunds mit natürlichem kultur­fähigem Bodenmaterial bzw. alternativ einem Bodenaustausch, wobei das neu aufzubringende Material hinsichtlich der Schadstoffgehalte die Vorsorgwerte der BBodSchV einzuhalten hat. Abweichend von den Hinweisen des Bebauungsplans wird das Umweltamt in Baugenehmigungsverfahren für die künftigen unversiegelten Freiflächen der Kindertagesstätte eine Abdeckung in einer Mächtigkeit von 1,0 Meter bzw. einen Bodenaustausch entsprechender Mächtigkeit fordern. Hierdurch wird eine Gefährdung über den Pfad Boden-Mensch auch unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes dauerhaft ausgeschlossen.

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasst für den Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW

I. hat die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen zur Ziffer 5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In N 106 – Uniongelände / Kalte Seite - für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.2011 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In N 106 – Uniongelände / Kalte Seite - die aktualisierte / modifizierte Begründung vom 23.04.2012 beizufügen.



Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, die Auswirkungen der Realisierung der Tageseinrichtung für Kinder auf die Verkehrssituation in der Yorkstraße zu evaluieren. Falls es nach Inbetriebnahme der Tageseinrichtung für Kinder zu einer maßgeblichen Verschlechterung der verkehrlichen Situation innerhalb der Yorkstraße kommt, wird die Verwaltung beauftragt, mit geeigneten Maßnahmen wie z.B. Verkehrslenkungs- und/oder Markierungsmaßnahmen zu reagieren.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -; hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06078-11)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW

I. a) hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 20.3 aus den dort genannten Gründen zu folgen, zu Pkt. 20.2 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen sowie zu Pkt. 20.1 und 20.4 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
b) hat die im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB eingeholten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen unter Pkt. 21.2 aus den dort genannten Gründen tlw. zu folgen, tlw. nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage: § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB

II. stimmt den unter Pkt. 22 dieser Vorlage dargestellten Grundzügen des städtebaulichen Vertrages zu,
III. beschließt den Bebauungsplan InN 222 für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss vom 27.05.2010 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 21.3 dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan InN 222 die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 10.04.2012 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes 25 - Prinz-Friedrich-Karl-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06949-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes 25 (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 8.1 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Pkt. 8.2 zu folgen,
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1)

II. beschließt die Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes 25 - Prinz-Friedrich-Karl-Straße - für den unter Pkt. 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 30.11.2011 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 9 dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 13 und 13a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
III. beschließt, der Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes 25 die modifizierte Begründung vom 04.04.2011 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB

zu TOP 3.5
Stadterneuerungsprogramm 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06810-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau beschließt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2013 zu beantragen.

Der Beauftragte des Landes NRW nimmt für den Rat der Stadt den aktuellen Sachstand zum STEP 2012 zur Kenntnis.

Der Beauftragte des Landes NRW nimmt für den Rat der Stadt die Bewilligungen zum STEP 2011 zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06303-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Voßkuhle zu planen, unter Berücksichtigung eines Gesamtkonzeptes der Stadtbahnführung im Westfalendamm von der Haltestelle Kohlgartenstraße bis zur Haltestelle Stadtkrone Ost.

zu TOP 3.7
Kommunales Schallschutzfensterprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06116-11)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau stimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt der Absicht der Verwaltung zu, ein kommunales Schallschutzfensterprogramm aufzulegen.

Der Beschluss des Beauftragten des Landes NRW beschränkt sich jedoch nur auf das Jahr 2012. Über die weiteren Jahre soll der neue Rat der Stadt entscheiden.

zu TOP 3.8
Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07271-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau beschließt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt die als Anlage beigefügte Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund.

Rechtsgrundlage: §§ 7 Abs. 1, 41 und 77 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) i. V. m. § 40 Abs. 4 WFNG NRW in der
Fassung vom 10.01.2012.

zu TOP 3.9
Aufstellung einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07258-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau beschließt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt die als Anlage beigefügte Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund.

Rechtsgrundlage: §§ 7 Abs. 1, 41 und 77 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) i. V. m. § 17 Abs. 4 WFNG NRW.


zu TOP 3.10
Kanalrenovierung Hohe Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07134-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau beschließt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Kanalrenovierung Hohe Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 50.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66I01104014257 – Renovierung Hohe Straße - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2012: 50.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.900,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 3.11
Ergänzender Ausbau der Mengeder Straße von Mengeder Osthofweg bis Ammerstraße
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06560-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau genehmigt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die folgende nach § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 23 Abs. 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister oder einer/m der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen mit der Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung, den ergänzenden Ausbau der Mengeder Straße von Mengeder Osthofweg bis Ammerstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014413 – Mengeder Str. / Erdbeerfeld – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2012: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.300,00 Euro.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße - und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße nördlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung); II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Beschluss zur Reduzierung der Bebauungsplanänderungsbereiche; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße - und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße nördlicher Teil -; V. Zurückstellung von Baugesuchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07216-12)

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt vorgelegt werden.
4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Kreatives Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06768-12)

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt vorgelegt werden.

zu TOP 4.2
Masterplan Wissenschaft - Sachstand 5/2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07358-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt den Bericht zum Masterplan Wissenschaft zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Geschäftsbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07402-12)
Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung den Geschäftsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07375-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Rat der Stadt gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2011 wird mit
einem Jahresgewinn in Höhe von 94.468,24 € festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 94.468,24 € wird an den städtischen Haushalt
abgeführt.

3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird entlastet.




zu TOP 4.5
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07262-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung gem. § 7 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) wird entlastet.

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Rat der Stadt gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss 2011 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum
Dortmund“ wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 242.998,65 EUR
festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2011 in Höhe von 242.998,65 EUR wird der allgemeinen
Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der
vergangenen Jahre.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als Betriebsausschuss
wird entlastet.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07269-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gemäß § 7 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Kulturbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Rat der Stadt gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2011, abschließend mit
einer Bilanzsumme in Höhe von 72.388 T€ und einem Jahresgewinn in Höhe von
13.087,07 €, und der Lagebericht 2011 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 13.087.07 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.




7. Schule

zu TOP 7.1
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
- Maßnahmekonzept für Schulen (vs.Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
- Hausmeistervertretungsregelung/Handwerkerpool an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07228-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt von der Sachverhaltsdarstellung zu den genannten Prüfaufträgen Kenntnis.

8. Kinder, Jugend und Familie
- keine Vorlagen -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07337-12)

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt vorgelegt werden.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Brandschutzbedarfsplan 2012 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06638-12)

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt vorgelegt werden.

zu TOP 10.2
Beschaffung eines Kranwagens und Teilerneuerung der Gleichwellenfunkanlage für die Feuerwehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06611-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau beschließt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt die Teilerneuerung der Gleichwellenfunkanlage. Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 310.000 € bei der Investitionsfinanzstelle 37_00217000212 -Teilerneuerung der Gleichwellenfunkanlage - in Verbindung mit der Finanzposition 780 400 - Auszahlung für den Erwerb von Anlagen/Maschinen.

Über die Beschaffung eines Kranwagens für die Feuerwehr wird der neue Rat entscheiden.
zu TOP 10.3
Qualifizierungsmaßnahmen der Personalagentur Dortmund
a) Vorbereitung von Migrantinnen und Migranten auf die Externenprüfung zur Erzieherin / zum Erzieher
b) Vorbereitung von Arbeitslosen auf das Auswahlverfahren für den Brandmeister(innen)lehrgang
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07215-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau beschließt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen.

zu TOP 10.4
Bereitstellung von Personal zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen für Ersuchen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06915-12)

Aufgrund einer Ergänzung der o. g. Verwaltungsvorlage wird die Behandlung auf die nächste Sitzung des Beauftragten des Landes NRW am 28.06.2012 verschoben.

zu TOP 10.5
Finanzielle und personelle Struktur des StadtbezirksMarketing e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06492-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 10.6
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06734-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt folgenden Beschluss:

1. Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrganges in NRW im Jahr 2013 die Einstellung von bis zu 200 Nachwuchskräften.

Davon sind bis zu
- 110 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
- 30 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden,
- 12 Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen mit direkter Anschlussausbildung zum/zur Brandmeisteranwärter/in sowie
- bis zu 48 Brandmeisteranwärter(inne)n für den feuerwehrtechnischen Dienst vorgesehen.


2. Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt, die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Jahre

- 2014 = 822.023,33 €
- 2015 = 1.744.142,86 €
- 2016 = 1.974.066,55 €
im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 11_0011103 und 16_0011201) in der mittelfristigen Finanzplanung bereitzustellen.

zu TOP 10.7
Wiederbestellung eines Mitgliedes für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07209-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987
(GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird der jetzige Amtsinhaber

Herr Dipl.-Ing. Hartwig Tiemann

in seiner jetzigen Funktion für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund wiederbestellt.
Die Amtszeit beträgt weitere 5 Jahre.

zu TOP 10.8
Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07413-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau beschließt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt, dass der Bezirksregierung Arnsberg folgende zwei Personen als Neuberufungen der öffentlichen Körperschaften des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund benannt werden:

1. Frau Stadträtin Birgit Zoerner, Stadt Dortmund

2. Herr Uwe Waßmann, Mitglied der Fraktion der CDU im Rat der Stadt Dortmund
(bis 14.5.2012).







Die öffentliche Sitzung des Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt mit dem Oberbürgermeister der Stadt wurde um 14:40 Uhr von Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW für den Rat der Stadt) beendet.



Beauftragter des Landes NRW Der Oberbürgermeister
für den Rat der Stadt






Harald Heinze Ullrich Sierau






Uwe Feuler
Schriftführer