01 Dortmund, 29.01.2001
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 10. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 25. Januar 2001, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Rm Keller Linkes Bündnis - als beratendes Mitglied -

Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter


T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Dortmund-Marketing


hier: Jahresplanung für 2001
(Drucksache Nr.: 00273-00)



2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- zehnter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -
(Drucksache Nr.: 00223-00)



2.2.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2001
hier: Beratungen über die Unterabschnitte der dem
Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter
(StÄ 01, 02, 03, 04, 05, 11, 12, 20, 21, 23)
(Drucksache Nr. 00397-00)



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 81 von Haltestelle Lortzingstraße bis Fredenbaum
(Drucksache Nr.: 00233-00)

3.2 - unbesetzt -

3.3 Weitere Nutzung des Grundstücks der ehemaligen Hauptschule Lanstrop an der Büttnerstraße
(Drucksache Nr.: 00232-00)

3.4 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00293-00)

3.5 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des B-Planes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00106-00)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazität und bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Marie-Reinders-Realschule
(Drucksache Nr.: 00128-00)

8.2 Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West,
Kreuzstraße 159
(Drucksache Nr.: 00324-00)




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1999 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
(Drucksache Nr.: 00260-00)

10.2 Erwerb der MVA Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH und weiterer Anteile an der VEW MVA Hamm Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
(Drucksache Nr.: 00409-01)







11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt
(Drucksache-Nr.: 00407-00)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hovermann (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der Ver-waltung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

10.3 Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und
das Freibad Stockheide
(Drucksache Nr.: 00458-00)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt –und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die


9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2000.



Zu Ziffer 2
-------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Dortmund-Marketing
hier: Jahresplanung für 2001
(Drucksache Nr.: 00273-00)


Zust. StA 03


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Jahresplanung 2001 für das
Dortmund-Marketing zur Kenntnis.



2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- zehnter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -
(Drucksache Nr.: 00223-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den gegenwärtigen Stand der
Vorbereitungen auf die Währungsumstellung zur Kenntnis.



2.2.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2001
hier: Beratungen über die Unterabschnitte der dem
Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter
(StÄ 01, 02, 03, 04, 05, 11, 12, 20, 21, 23)
(Drucksache Nr. 00397-00)


Zust. StA 20


StR Pehlke berichtete, die Verwaltung sei bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfes
von einem Defizit von 132,6 Mio. DM ausgegangen. Dieser Betrag habe sich mittler-
weile auf 166,6 Mio. DM erhöht.

Neben den Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes seien Gründe hierfür
die zu erwartenden Steuermindereinnahmen sowie geringere Einnahmen bei der Grund-steuer B. Zudem belaste die Umlage des Landschaftsverbandes den städtischen Etat zusätzlich.

In den folgenden Jahren seien weitere Defizite zu erwarten:

Haushaltsjahr 2002 124,7 Mio. DM
Haushaltsjahr 2003 123,0 Mio. DM
Haushaltsjahr 2004 93,2 Mio. DM


Rm Reppin (CDU) erläuterte, dass es zu verschiedenen der heute zu beratenden Unter-
abschnitte Klärungsbedarf gebe. Außerdem forderte er die Verwaltung auf, das Haus-
haltssicherungskonzept kurzfristig vorzulegen, damit die Fraktionen über die für die
Etatberatungen erforderlichen Eckdaten verfügten.


Rm Hovermann (CDU) ergänzte, er gehe davon, dass das Haushaltssicherungskonzept
im Februar zur Verfügung stehe, damit ausreichend Zeit gegeben sei, sich bis zu Haus-
haltsverabschiedung im April mit dem Papier zu befassen.


OB Dr. Langemeyer informierte, dass der Verwaltungsvorstand in der letzten Woche
festgelegt habe, im Jahr 2001 von den disponiblen Ausgaben im Haushalt nur 72 %
freizugeben. Bei den Ausgaben, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Ver-
pflichtungen zu leisten seien, betrage der Freigabesatz 90 % und bei den Personal-
ausgaben 95 %. Einen entsprechenden Vorschlag an den Rat werde das Haushalts-
sicherungskonzept als kurzfristige Konsolidierungsmaßnahme enthalten. Weitere
Punkte des Sicherungskonzeptes würden vermutlich erst ab dem Jahr 2002 eine
Umsetzungswirkung entfalten.

Die Verwaltung werde ihre Überlegungen nicht als Gesamtpaket in die Beratungen geben,
sondern die Politik jeweils kurzfristig über erarbeitete Einzelvorschläge unterrichten, damit
der Diskussionsprozess erleichtert und beschleunigt werden könne.
Rm Prof. Uhlmann (SPD) bat ebenfalls um die baldige Vorlage des Haushaltssicherungs-
konzeptes. Außerdem müsse die Verwaltung unaufgefordert alle Informationen liefern, die
für eine sachgerechte Etatdebatte erforderlich seien.

Für die Haushaltsberatung 2002 müssten die benötigten Unterlagen der Politik rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.


StR Pehlke und Herr Buchbender beantworteten die von Rm Reppin (CDU) gestellten
Fragen.


Rm Hovermann (CDU) regte an, eine Konzernbilanz aufzustellen. Dies sei zwar zunächst
mit erheblichem Aufwand verbunden, werde aber durch Einsatz des SAP-Verfahrens er-
leichtert. Es könne gegenüber der Kommunalaufsicht möglicherweise von Vorteil sein,
wenn man dem Haushaltsfehlbedarf die erfassten Vermögenswerte von Verwaltung und
Betrieben gegenüberstelle, die sich in einer Größenordnung von mehreren Milliarden DM
bewegen dürften.


OB Dr. Langemeyer verdeutlichte, dass der Haushalt nach kameralistischen Grundsätzen
zu führen sei und Vermögenswerte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Rolle
spielten. Unabhängig davon sprach auch er sich für die Aufstellung einer Konzernbilanz
aus. Die Vorbereitungen dazu liefen seit einiger Zeit. Auf der Grundlage von Bewertungs-
richtlinien hätten die Ämter begonnen, das Anlagevermögen im einzelnen zu bewerten.
Dies sei ein zeitintensiver Prozess.

Außerdem bestünden bei der Landesregierung Überlegungen, das kommunale Haushalts-
recht generell zu ändern. Auch diese Entwicklung müsse beachtet werden, da in dem Zu-
sammenhang Vorgaben für die Erstellung von Bilanzen zu erwarten seien.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) ging auf die vorgesehenen Pau-
schalkürzungen im Haushalt 2001 ein. Dies sei seines Erachtens nicht der richtige Weg.
Bis zur Haushaltsberatung im April sollten Alternativen aufgezeigt werden, wie man
30 Mio. DM bis 40 Mio. DM einsparen könne. Seine Fraktion werde entsprechende Über-
legungen anstellen.


StR Pehlke erinnerte daran, dass man dem Rat in den letzten Jahren regelmäßig Einnahme-
verbesserungen und Ausgabenreduzierungen zu Lasten der Verwaltungsmitarbeiter vorge-
schlagen habe, ohne dass ein Standard nach außen verändert werden musste. Hier bestün-
den nunmehr keine weiteren Spielräume. Deshalb müsse jetzt eine Standarddiskussion in
Rat und Verwaltung geführt werden, die viel Zeit erfordere. Vor diesem Hintergrund sei es vernünftig, im Jahr 2001 Pauschalkürzungen vorzunehmen und ab 2002 konkrete Haushalts-sicherungsmaßnahmen zu beschließen.



Es bestand Einvernehmen, die Abstimmung über die Unterabschnitte der dem Haupt-
und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter sowie die vorliegenden Anträge und
Vorlagen auf die Februarsitzung des Ausschusses zu vertagen.



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 81 von Haltestelle Lortzingstraße bis Fredenbaum
(Drucksache Nr.: 00233-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den zusätzlichen Ausbau der Haltestellen Lortzingstraße/
Immermannstraße-Klinikzentrum Nord und Fredenbaum für den erweiterten Stadtbahn-
betrieb mit Kosten in Höhe von 5,7 Mio. DM.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Zustimmung des Zuwendungsgebers
vorliegt.


3.2 - unbesetzt -



3.3 Weitere Nutzung des Grundstücks der ehemaligen Hauptschule Lanstrop an der Büttnerstraße
(Drucksache Nr.: 00232-00)


Zust. StA 23


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.01.2001 vor:

Zum genannten Tagesordnungspunkt stellen Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus den
Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen (Ergänzungen
unterstrichen):
Der Rat der Stadt Dortmund folgt der Empfehlung des Verwaltungsvorstandes vom
29.08.2000 und beschließt den Rückbau der ehemaligen Hauptschule Lanstrop gem.
der geschilderten Alternative 5.

Vor Beginn der Rückbaumaßnahme wird der Rat auf Basis einer Beschlussvorlage
der Verwaltung über die Folgenutzung für diese Liegenschaft entscheiden. Zur Si-
cherstellung einer ausreichenden Beratungszeit über die Folgenutzung wird der Be-
ginn des Rückbaus der Hauptschule Lanstrop in das Jahr 2002 verschoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen Zug um Zug
durchzuführen.

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.


Der Antrag wurde von Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) begründet.
Unter der Voraussetzung, dass von dem Gebäude keine Gefahrensituation ausgehe, könnte
die Abrissmaßnahme auf das nächste Jahr verschoben und so der Haushalt 2001 finanziell
entlastet werden.


Nach Ansicht von Rm Jung (CDU) mache der Zustand des Gebäudes Verkehrssicherungs-
maßnahmen erforderlich, wenn ein zügiger Rückbau nicht stattfinde. Allerdings könnte
man eine Verschiebung der Ratsentscheidung bis zum nächsten Monat vertreten.


StD Fehlemann kündigte an, dass der Gebäudeabriss nach der diesjährigen Heizperiode
vorgesehen sei. Man benötige derzeit noch die in dem Haus befindliche Heizungsanlage
für die Versorgung anderer Gebäude. Der Beschluss des Rates werde benötigt, um recht-
zeitig die Abrissmaßnahme ausschreiben zu können. Die Verwaltung werde prüfen, ob
Verkehrssicherungsmaßnahmen bis dahin veranlasst werden müssten.



In der folgenden Diskussion plädierten Rm Hovermann (CDU) und Rm Prüsse (SPD)
ebenfalls für den zügigen Rückbau des Gebäudes. Die Erfahrungen aus ähnlichen Fällen
hätten gezeigt, dass ansonsten Probleme durch unbefugte Nutzer oder die Gefahr von
Unfällen eintreten könnten.


StD Fehlemann sprach sich daraufhin für einen sofortigen Abriss des Gebäudes aus.


Dagegen vertrat Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die Ansicht,
dass die Verwaltung die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
sollte, so dass der Abriss gefahrlos verschoben und die vorgesehenen Haushaltsmittel
anderweitig sinnvoll im Etat 2001 verwendet werden könnten.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.01.2001 wurde
mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund folgt der Empfehlung des Verwaltungsvorstandes vom
29.08.2000 und beschließt den Rückbau der ehemaligen Hauptschule Lanstrop gem.
der geschilderten Alternative 5.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen Zug um Zug
durchzuführen.


3.4 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00293-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:





I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 119. Än-
derung des Flächennutzungsplanes – Erdbeerfeld – vorgebrachten Anregungen
geprüft und beschließt,
- den unter Punkt 6.1 der Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den
dort genannten Gründen nicht zu folgen,

- den unter Punkt 6.2 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen
teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und

- den unter Punkt 6.3 genannten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2114, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat beschließt die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erdbeerfeld –
mit dem aktualisierten/modifizierten Erläuterungsbericht vom 11.12.2000 für den
unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese
Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

3.5 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des B-Planes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00106-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zur Änderung Nr. 2 geprüft
und beschließt, die Anregung unter Punkt 7 zu berücksichtigen und den Ände-
rungs-Entwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern sowie
die Begründung vom 07.11.2000 entsprechend zu aktualisieren.
Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des B-Planes
Br 166 – Ortskern Asseln – offengelegte Begründung vom 24.05.2000 entsprechend
den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 7 der Vorlage zu aktualisieren und
die aktualisierte Begründung vom 07.11.2000 der Änderung Nr. 2 des B-Planes
Br 166 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).


III. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 2 des B-Planes Br 166 einschließlich
der unter der Ziffer II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage
näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.



Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 5
--------------

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


Zu Ziffer 6
--------------

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 8
--------------

Schule

8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazität und bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Marie-Reinders-Realschule
(Drucksache Nr.: 00128-00)


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung der Marie-Reinders-Realschule (DO-Hörde,
Hochofenstraße 38) auf 3 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des
Schulgebäudes.









8.2 Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West,
Kreuzstraße 159
(Drucksache Nr.: 00324-00)


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes
der Wilhelm-Röntgen-Realschule in DO-Innenstadt-West, Kreuzstraße 159 mit Ge-
samtkosten von 6 520 000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2200 9411 0146) (2200 9351 0146)

finanziert bis Ende 2000 46 489,00 DM 0,00 DM

Haushaltsjahr 2001
Haushaltssoll 3 900 000,00 DM 0,00 DM
VE zu Lasten 2002 500 000,00 DM 300 000,00 DM


Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden im
Haushaltsjahr 2002 bereitgestellt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, für das bestehende
Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).





Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1999 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
(Drucksache Nr.: 00260-00)


Zust. StA 14


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NW neue Fassung
i.V.m. Artikel VII Abs. 4 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung i.V.m.
§ 81 GO NW alter Fassung die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprü-
fungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 1999
mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Sollabschlussergebnis.

Gleichzeitig spricht er dem Oberbürgermeister die Entlastung aus dieser Rechnung aus.


10.2 Erwerb der MVA Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH und weiterer Anteile an der VEW MVA Hamm Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
(Drucksache Nr.: 00409-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt
- dem Erwerb der MVA Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH und
- dem Erwerb weiterer Geschäftsanteile i. H. v. 10 % an der VEW MVA
Hamm Holding GmbH
von der RWE Net AG durch die EDG und
- der angestrebten Weitergabe von Anteilen – wie unten beschrieben – an
die WFH Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH zu.





10.3 Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und das
Freibad Stockheide


Zust. StA 52


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt
(Drucksache-Nr.: 00407-00)


Zust. StA 01

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bericht über die noch nicht durchgeführten Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt zur Kenntnis zu nehmen.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r H o v e r m a n n
Oberbürgermeister Ratsmitglied




W e b e r
Schriftführer
01 Dortmund, 29.01.2001
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 10. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 25. Januar 2001, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus


Rm Keller Linkes Bündnis - als beratendes Mitglied -

Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter


T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Dortmund-Marketing


hier: Jahresplanung für 2001
(Drucksache Nr.: 00273-00)



2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- zehnter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -
(Drucksache Nr.: 00223-00)



2.2.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2001
hier: Beratungen über die Unterabschnitte der dem
Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter
(StÄ 01, 02, 03, 04, 05, 11, 12, 20, 21, 23)
(Drucksache Nr. 00397-00)



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 81 von Haltestelle Lortzingstraße bis Fredenbaum
(Drucksache Nr.: 00233-00)

3.2 - unbesetzt -

3.3 Weitere Nutzung des Grundstücks der ehemaligen Hauptschule Lanstrop an der Büttnerstraße
(Drucksache Nr.: 00232-00)

3.4 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00293-00)

3.5 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des B-Planes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00106-00)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazität und bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Marie-Reinders-Realschule
(Drucksache Nr.: 00128-00)

8.2 Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West,
Kreuzstraße 159
(Drucksache Nr.: 00324-00)




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1999 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
(Drucksache Nr.: 00260-00)

10.2 Erwerb der MVA Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH und weiterer Anteile an der VEW MVA Hamm Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
(Drucksache Nr.: 00409-01)







11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt
(Drucksache-Nr.: 00407-00)



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hovermann (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der Ver-waltung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

10.3 Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und
das Freibad Stockheide
(Drucksache Nr.: 00458-00)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt –und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2000

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die


9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2000.



Zu Ziffer 2
-------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Dortmund-Marketing
hier: Jahresplanung für 2001
(Drucksache Nr.: 00273-00)


Zust. StA 03


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Jahresplanung 2001 für das
Dortmund-Marketing zur Kenntnis.



2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Währungsumstellung auf den Euro bei der Stadt Dortmund
- zehnter Bericht zum Stand der Vorbereitungen -
(Drucksache Nr.: 00223-00)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den gegenwärtigen Stand der
Vorbereitungen auf die Währungsumstellung zur Kenntnis.



2.2.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2001
hier: Beratungen über die Unterabschnitte der dem
Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter
(StÄ 01, 02, 03, 04, 05, 11, 12, 20, 21, 23)
(Drucksache Nr. 00397-00)


Zust. StA 20


StR Pehlke berichtete, die Verwaltung sei bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfes
von einem Defizit von 132,6 Mio. DM ausgegangen. Dieser Betrag habe sich mittler-
weile auf 166,6 Mio. DM erhöht.

Neben den Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes seien Gründe hierfür
die zu erwartenden Steuermindereinnahmen sowie geringere Einnahmen bei der Grund-steuer B. Zudem belaste die Umlage des Landschaftsverbandes den städtischen Etat zusätzlich.

In den folgenden Jahren seien weitere Defizite zu erwarten:

Haushaltsjahr 2002 124,7 Mio. DM
Haushaltsjahr 2003 123,0 Mio. DM
Haushaltsjahr 2004 93,2 Mio. DM


Rm Reppin (CDU) erläuterte, dass es zu verschiedenen der heute zu beratenden Unter-
abschnitte Klärungsbedarf gebe. Außerdem forderte er die Verwaltung auf, das Haus-
haltssicherungskonzept kurzfristig vorzulegen, damit die Fraktionen über die für die
Etatberatungen erforderlichen Eckdaten verfügten.


Rm Hovermann (CDU) ergänzte, er gehe davon, dass das Haushaltssicherungskonzept
im Februar zur Verfügung stehe, damit ausreichend Zeit gegeben sei, sich bis zu Haus-
haltsverabschiedung im April mit dem Papier zu befassen.


OB Dr. Langemeyer informierte, dass der Verwaltungsvorstand in der letzten Woche
festgelegt habe, im Jahr 2001 von den disponiblen Ausgaben im Haushalt nur 72 %
freizugeben. Bei den Ausgaben, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Ver-
pflichtungen zu leisten seien, betrage der Freigabesatz 90 % und bei den Personal-
ausgaben 95 %. Einen entsprechenden Vorschlag an den Rat werde das Haushalts-
sicherungskonzept als kurzfristige Konsolidierungsmaßnahme enthalten. Weitere
Punkte des Sicherungskonzeptes würden vermutlich erst ab dem Jahr 2002 eine
Umsetzungswirkung entfalten.

Die Verwaltung werde ihre Überlegungen nicht als Gesamtpaket in die Beratungen geben,
sondern die Politik jeweils kurzfristig über erarbeitete Einzelvorschläge unterrichten, damit
der Diskussionsprozess erleichtert und beschleunigt werden könne.
Rm Prof. Uhlmann (SPD) bat ebenfalls um die baldige Vorlage des Haushaltssicherungs-
konzeptes. Außerdem müsse die Verwaltung unaufgefordert alle Informationen liefern, die
für eine sachgerechte Etatdebatte erforderlich seien.

Für die Haushaltsberatung 2002 müssten die benötigten Unterlagen der Politik rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.


StR Pehlke und Herr Buchbender beantworteten die von Rm Reppin (CDU) gestellten
Fragen.


Rm Hovermann (CDU) regte an, eine Konzernbilanz aufzustellen. Dies sei zwar zunächst
mit erheblichem Aufwand verbunden, werde aber durch Einsatz des SAP-Verfahrens er-
leichtert. Es könne gegenüber der Kommunalaufsicht möglicherweise von Vorteil sein,
wenn man dem Haushaltsfehlbedarf die erfassten Vermögenswerte von Verwaltung und
Betrieben gegenüberstelle, die sich in einer Größenordnung von mehreren Milliarden DM
bewegen dürften.


OB Dr. Langemeyer verdeutlichte, dass der Haushalt nach kameralistischen Grundsätzen
zu führen sei und Vermögenswerte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Rolle
spielten. Unabhängig davon sprach auch er sich für die Aufstellung einer Konzernbilanz
aus. Die Vorbereitungen dazu liefen seit einiger Zeit. Auf der Grundlage von Bewertungs-
richtlinien hätten die Ämter begonnen, das Anlagevermögen im einzelnen zu bewerten.
Dies sei ein zeitintensiver Prozess.

Außerdem bestünden bei der Landesregierung Überlegungen, das kommunale Haushalts-
recht generell zu ändern. Auch diese Entwicklung müsse beachtet werden, da in dem Zu-
sammenhang Vorgaben für die Erstellung von Bilanzen zu erwarten seien.


Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) ging auf die vorgesehenen Pau-
schalkürzungen im Haushalt 2001 ein. Dies sei seines Erachtens nicht der richtige Weg.
Bis zur Haushaltsberatung im April sollten Alternativen aufgezeigt werden, wie man
30 Mio. DM bis 40 Mio. DM einsparen könne. Seine Fraktion werde entsprechende Über-
legungen anstellen.


StR Pehlke erinnerte daran, dass man dem Rat in den letzten Jahren regelmäßig Einnahme-
verbesserungen und Ausgabenreduzierungen zu Lasten der Verwaltungsmitarbeiter vorge-
schlagen habe, ohne dass ein Standard nach außen verändert werden musste. Hier bestün-
den nunmehr keine weiteren Spielräume. Deshalb müsse jetzt eine Standarddiskussion in
Rat und Verwaltung geführt werden, die viel Zeit erfordere. Vor diesem Hintergrund sei es vernünftig, im Jahr 2001 Pauschalkürzungen vorzunehmen und ab 2002 konkrete Haushalts-sicherungsmaßnahmen zu beschließen.



Es bestand Einvernehmen, die Abstimmung über die Unterabschnitte der dem Haupt-
und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter sowie die vorliegenden Anträge und
Vorlagen auf die Februarsitzung des Ausschusses zu vertagen.



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 81 von Haltestelle Lortzingstraße bis Fredenbaum
(Drucksache Nr.: 00233-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den zusätzlichen Ausbau der Haltestellen Lortzingstraße/
Immermannstraße-Klinikzentrum Nord und Fredenbaum für den erweiterten Stadtbahn-
betrieb mit Kosten in Höhe von 5,7 Mio. DM.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Zustimmung des Zuwendungsgebers
vorliegt.


3.2 - unbesetzt -



3.3 Weitere Nutzung des Grundstücks der ehemaligen Hauptschule Lanstrop an der Büttnerstraße
(Drucksache Nr.: 00232-00)


Zust. StA 23


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.01.2001 vor:

Zum genannten Tagesordnungspunkt stellen Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus den
Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen (Ergänzungen
unterstrichen):
Der Rat der Stadt Dortmund folgt der Empfehlung des Verwaltungsvorstandes vom
29.08.2000 und beschließt den Rückbau der ehemaligen Hauptschule Lanstrop gem.
der geschilderten Alternative 5.

Vor Beginn der Rückbaumaßnahme wird der Rat auf Basis einer Beschlussvorlage
der Verwaltung über die Folgenutzung für diese Liegenschaft entscheiden. Zur Si-
cherstellung einer ausreichenden Beratungszeit über die Folgenutzung wird der Be-
ginn des Rückbaus der Hauptschule Lanstrop in das Jahr 2002 verschoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen Zug um Zug
durchzuführen.

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.


Der Antrag wurde von Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) begründet.
Unter der Voraussetzung, dass von dem Gebäude keine Gefahrensituation ausgehe, könnte
die Abrissmaßnahme auf das nächste Jahr verschoben und so der Haushalt 2001 finanziell
entlastet werden.


Nach Ansicht von Rm Jung (CDU) mache der Zustand des Gebäudes Verkehrssicherungs-
maßnahmen erforderlich, wenn ein zügiger Rückbau nicht stattfinde. Allerdings könnte
man eine Verschiebung der Ratsentscheidung bis zum nächsten Monat vertreten.


StD Fehlemann kündigte an, dass der Gebäudeabriss nach der diesjährigen Heizperiode
vorgesehen sei. Man benötige derzeit noch die in dem Haus befindliche Heizungsanlage
für die Versorgung anderer Gebäude. Der Beschluss des Rates werde benötigt, um recht-
zeitig die Abrissmaßnahme ausschreiben zu können. Die Verwaltung werde prüfen, ob
Verkehrssicherungsmaßnahmen bis dahin veranlasst werden müssten.



In der folgenden Diskussion plädierten Rm Hovermann (CDU) und Rm Prüsse (SPD)
ebenfalls für den zügigen Rückbau des Gebäudes. Die Erfahrungen aus ähnlichen Fällen
hätten gezeigt, dass ansonsten Probleme durch unbefugte Nutzer oder die Gefahr von
Unfällen eintreten könnten.


StD Fehlemann sprach sich daraufhin für einen sofortigen Abriss des Gebäudes aus.


Dagegen vertrat Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die Ansicht,
dass die Verwaltung die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen
sollte, so dass der Abriss gefahrlos verschoben und die vorgesehenen Haushaltsmittel
anderweitig sinnvoll im Etat 2001 verwendet werden könnten.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.01.2001 wurde
mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund folgt der Empfehlung des Verwaltungsvorstandes vom
29.08.2000 und beschließt den Rückbau der ehemaligen Hauptschule Lanstrop gem.
der geschilderten Alternative 5.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen Zug um Zug
durchzuführen.


3.4 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00293-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:





I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 119. Än-
derung des Flächennutzungsplanes – Erdbeerfeld – vorgebrachten Anregungen
geprüft und beschließt,
- den unter Punkt 6.1 der Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den
dort genannten Gründen nicht zu folgen,

- den unter Punkt 6.2 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen
teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und

- den unter Punkt 6.3 genannten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2114, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat beschließt die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erdbeerfeld –
mit dem aktualisierten/modifizierten Erläuterungsbericht vom 11.12.2000 für den
unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese
Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

3.5 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des B-Planes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00106-00)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zur Änderung Nr. 2 geprüft
und beschließt, die Anregung unter Punkt 7 zu berücksichtigen und den Ände-
rungs-Entwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern sowie
die Begründung vom 07.11.2000 entsprechend zu aktualisieren.
Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des B-Planes
Br 166 – Ortskern Asseln – offengelegte Begründung vom 24.05.2000 entsprechend
den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 7 der Vorlage zu aktualisieren und
die aktualisierte Begründung vom 07.11.2000 der Änderung Nr. 2 des B-Planes
Br 166 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).


III. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 2 des B-Planes Br 166 einschließlich
der unter der Ziffer II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage
näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.



Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 5
--------------

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


Zu Ziffer 6
--------------

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 8
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Schule

8.1 Ausweitung der Aufnahmekapazität und bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Marie-Reinders-Realschule
(Drucksache Nr.: 00128-00)


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung der Marie-Reinders-Realschule (DO-Hörde,
Hochofenstraße 38) auf 3 Schulzüge und die dafür notwendige bauliche Erweiterung des
Schulgebäudes.









8.2 Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West,
Kreuzstraße 159
(Drucksache Nr.: 00324-00)


Zust. StA 40


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes
der Wilhelm-Röntgen-Realschule in DO-Innenstadt-West, Kreuzstraße 159 mit Ge-
samtkosten von 6 520 000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

Baukosten bewegl. Vermögen
(2200 9411 0146) (2200 9351 0146)

finanziert bis Ende 2000 46 489,00 DM 0,00 DM

Haushaltsjahr 2001
Haushaltssoll 3 900 000,00 DM 0,00 DM
VE zu Lasten 2002 500 000,00 DM 300 000,00 DM


Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden im
Haushaltsjahr 2002 bereitgestellt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, für das bestehende
Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).





Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften

10.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1999 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
(Drucksache Nr.: 00260-00)


Zust. StA 14


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NW neue Fassung
i.V.m. Artikel VII Abs. 4 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung i.V.m.
§ 81 GO NW alter Fassung die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprü-
fungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 1999
mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Sollabschlussergebnis.

Gleichzeitig spricht er dem Oberbürgermeister die Entlastung aus dieser Rechnung aus.


10.2 Erwerb der MVA Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH und weiterer Anteile an der VEW MVA Hamm Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
(Drucksache Nr.: 00409-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt
- dem Erwerb der MVA Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH und
- dem Erwerb weiterer Geschäftsanteile i. H. v. 10 % an der VEW MVA
Hamm Holding GmbH
von der RWE Net AG durch die EDG und
- der angestrebten Weitergabe von Anteilen – wie unten beschrieben – an
die WFH Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH zu.





10.3 Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und das
Freibad Stockheide


Zust. StA 52


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt
(Drucksache-Nr.: 00407-00)


Zust. StA 01

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bericht über die noch nicht durchgeführten Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt zur Kenntnis zu nehmen.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r H o v e r m a n n
Oberbürgermeister Ratsmitglied




W e b e r
Schriftführer