Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Rates der Stadt

am 21.03.2013


Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:20 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 79 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Pieper (SPD)
Rm Schilff (SPD)
Rm Spieß (SPD)
Rm Starke (SPD)
Rm Hoffmann (CDU)
Rm Waßmann (CDU)
Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer

StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Feuler
StVR´in Skodzik

Als Gäste nahmen teil:

Frau Jägers, zu TOP 2.1
Herr Herkelmann, Vorsitzender des behindertenpolitischen Netzwerkes, zu TOP 2.2


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Wahl des/der Beigeordneten für das Dezernat Recht und Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09240-13)

2.2 Inklusion in Dortmund
hierzu -> Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2012
(Drucksache Nr.: 06456-12)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012 sowie
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2013

(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08611-12)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauuungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 3 BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09084-13)

3.3 Thier-Galerie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09258-13)

3.4 Dortmunder Sortimentsliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08363-12)

3.5 Bericht über den Ankauf von Problemimmobilien in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und Eving durch die DOGEWO21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09107-13)

3.6 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07973-12-E5)
4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08173-12)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2013

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SV-TZ)
Investitionen für Sanierungsmaßnahmen im Technologiezentrum Dortmund und im "e-port-dortmund"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09075-13)

4.3 Haushalt 2013; hier: Maßnahmen zur Budgetreduzierung im laufenden Haushaltsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09157-13)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07026-12)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011/12
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08835-13)

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Brackel; hier: Auflösung der Hauptschule Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08699-12)

7.2 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West; hier: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08700-12)

7.3 Schulorganisatorische Maßnahme in den Stadtbezirken Dortmund Huckarde und Dortmund Mengede; hier: Verlegung der Hauptschule Kirchlinde zum Schulstandort der Hauptschule Nette und Auflösung der Hauptschule Kirchlinde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08701-12)
7.4 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)

7.5 Sachstandsbericht "Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)

7.6 Teilnahme an dem Wettbewerb "Pilotprojekte Schulen planen und bauen" der Montag Siftungen Jugend und Gesellschaft und Urbane Räume
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08966-13)

7.7 Klassenfahrten Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09399-13)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08129-12)

8.2 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09150-13)
- Die Vorlage lag zur Sitzung am 14.02.2013 vor.

8.3 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
hier: Ausschreibung der Stelle der Leitung des Jugendamtes

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07961-12-E3)
- Der Antrag lag zur Sitzung am 15.11.2012 vor.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Beteiligung von DEW21 an der Windfarm Rothenkopf GmbH & Co. KG - hier: Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW - Ergänzende Stellungnahmen der IHK, der HWK und des DGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09050-13)

9.2 Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08877-13)
9.3 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08799-13)

9.4 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08929-13)

9.5 Strom-, Gas- und Wassersperren bei der DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09387-13)

9.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09220-13)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07829-12)

10.2 Änderung der Schiedsamtsgrenze
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09095-13)

10.3 Vorläufige Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab 01. April 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09177-13)

10.4 Grillen in städtischen Grünanlagen
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2013
(Drucksache Nr.: 09053-13)

10.5 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09361-13)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Vor Eintritt in die Tagesordnung informierte OB Sierau den Rat der Stadt, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute der Klage gegen die Ausweitung des Sperrbezirkes auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet stattgegeben habe.

Das Verwaltungsgericht habe dabei festgestellt, dass der ursprüngliche Dortmunder Sperrbezirk (erweiterter Innenstadtbereich) weiter Bestand habe, und damit die Ausübung der Straßenprostitution in den Bereichen Ravensberger Straße, Mindener Straße und Juliusstraße verboten bleibe.
Für ihn sei damit die Intention des damaligen Beschlusses des Rates der Stadt, die Straßenprostitution in dem zuvor genannten Bereich zu verbieten, letztendlich bestätigt.

Außerdem habe das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Verwaltung auferlegt, zu prüfen, in welchem Bereich von Dortmund die Ausübung von Straßenprostitution möglich sei.

Welche Konsequenzen dies für die Stadt Dortmund haben werde, lasse sich aufgrund der noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung schwer einschätzen. Wenn diese vorliege, werde die Stadt Dortmund zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg prüfen, welche Konsequenzen dies für das weitere Handeln habe, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten hier gegen gegeben seien.

Anschließend wurde die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund um 15.00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet. Er stellte dabei fest, dass der Rat der Stadt ordnungsgemäß zu seiner Sitzung eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

5.2 Aktuelle Entwicklungen und Sachstand zur Umsetzung des Dortmunder Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09398-13)

8.4 Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09432-13)

9.7 Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013 Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09413-13)

9.8 Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat der Stadt beschlossenen Aufwands- reduzierungen im Haushaltsplan 2013 (vgl. DS-Nr.: 08689-12 und 07866-12-E6)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09356-13)

10.6 Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09415-13)

erweitert.

Des Weiteren bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass eine Behandlung des Tagesordnungs-punktes

3.7 Realisierung des Einzelhandelsstandortes am Bärenbruch, VEP Hu 148
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08878-13)

nicht erforderlich sei, da die entsprechende Entscheidung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dieser Sache ausreichend sei.

Des Weiteren wurde der Punkt

9.4 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08929-13)

von der Tagesordnung abgesetzt, da es diesbezüglich noch Beratungsbedarf in den Gremien gibt.

Die anschließend von Herrn Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Reuter (Bündnis 90/
Die Grünen) gestellten Anträge, die Tagesordnungspunkte

4.3 nö DEW 21 – hier: Ergänzungsgutachten zu energiewirtschaftlichen und technischen Fragestellungen – Festlegung von Kriterien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09322-13)
sowie

4.5 nö STEAG
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09037-13-E2)

öffentlich zu behandeln, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Außerdem beantragte Rm Münch (FBI) den Tagesordnungspunkt

7.5 Sachstandsbericht „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)

vorzuziehen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.

Dazu stellte Rm Münch (FBI) folgende Anträge:
1. Der o. g. Punkt wird als TOP 2.0 behandelt.
2. Der o. g. Punkt wird als TOP 2.3 behandelt.
Hierzu fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI)
den Antrag von Rm Münch (FBI) den Antrag unter TOP 2.0 zu behandeln ab.
2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI), die o. g. Angelegenheit unter dem TOP 2.3 zu behandeln, zu.

Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des
Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

mit Ausnahme der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.

Nachdem Herr Münch (FBI) sich gegen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitbegrenzung ausgesprochen hatte, beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012

Die Niederschrift wurde durch einen Antrag von Rm Kowalewski (Die Linke) auf Seite 27 zu
Punkt 7. verändert. Die alte Fassung wurde durchgestrichen, die neue in roter Schrift ergänzt:

7. Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:



Die in der Vorlage vorgesehenen Kürzungen im Jugendamt erfolgen vorbehaltlich der Ergebnisse einer Prüfung der Vorgänge im Bereich der wirtschaftlichen und erzieherischen Hilfen. Sobald die beauftragten Wirtschaftsprüfer die Prüfung beendet haben, wird festgestellt, inwiefern das neu festgesetzte Budget auskömmlich ist und ob eine Reduzierung von Aufwandspositionen im Gesamtbudget des Jugendamtes zu leisten ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, und der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, und der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt genehmigte einstimmig die Niederschrift vom 20.12.2012 mit folgender in rot gekennzeichneter Ergänzung sowie der o. a. Veränderung:

„ 8.3 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07961-12)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste
sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:
3. Der Rat beschließt die gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2013 veränderte Haushaltsplanung 2013 - 2016 im Bereich der Hilfen zur Erziehung.“


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Wahl des/der Beigeordneten für das Dezernat Recht und Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09240-13)

OB Sierau stellte zunächst fest, dass die Stelle des/der Beigeordneten für die Bereiche Recht und Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr ordnungsgemäß ausgeschrieben worden sei.

Gleichzeitig machte er dabei darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung der Geschäftsbereiche möglich sei.

Weiterhin wies OB Sierau darauf hin, dass die nachfolgende Wahl gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolge, wonach offen abgestimmt werde, sofern niemand widerspricht. Da jedoch der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung sich darauf verständigt habe, die anschließende Wahl geheim durchzuführen, sowie dies üblich ist, werde dies auch so geschehen.

Anschließend wurden für die nachfolgende Wahl folgende Stimmauszähler von den Fraktionen benannt:

Rm Schreurs (SPD), Rm Dr. Eigenbrodt (CDU), Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Konak (Die Linke).

Nachdem anschließend Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Münch (FBI) erklärt hatten, dass man der Wahl von Frau Jägers zur Beigeordneten zustimmen werde, erklärten anschließend Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Kowalewski (Die Linke), dass man sich bei der nachfolgenden Wahl enthalten werde.

Die nachfolgende Wahl wurde entsprechend § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW geheim durchgeführt.

Hiernach gab OB Sierau folgendes Abstimmungsergebnis bekannt:

Stimmberechtigt: 87
An der Abstimmung nahmen teil: 79
Ungültige Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 20
Gültige Stimmen: 59
Davon entfielen auf Frau Jägers: 58
Davon stimmten mit „nein“: 1

OB Sierau stellte darauf hin fest, dass der Rat damit folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Frau Diane Jägers zur Beigeordneten für das Dezernat Recht und Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr der Stadt Dortmund und beschließt, ihr mit Dienstaufnahme die Besoldung nach Besoldungsgruppe B 7 BBesO zu gewähren. Zusätzlich wird nach § 6 der Eingruppierungsverordnung eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Nachdem Frau Diane Jägers die Wahl zur Beigeordneten angenommen hat und sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen bedankt hatte, wies abschließend OB Sierau darauf hin, dass die Amtseinführung und Vereidigung von Frau Jägers zur Beigeordneten für die Sitzung des Rates der Stadt am 02.05.2013 geplant sei.


zu TOP 2.2
Inklusion in Dortmund

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.03.2013 vor:

a) Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 08319-12-E1) mit Ergänzung:
Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion
- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum
- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung
- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund
- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

Begründung:

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.

Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.

Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden. Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Nachdem Rm Weyer den o. g. Antrag ihrer Fraktion eingebracht und begründet hatte, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Blotenberg, dass entsprechende Initiativen ihrer Fraktion sehr erfolglos gewesen seien. Von daher hoffe sie, dass es in dieser Angelegenheit jetzt endlich weitergehe.

Weiterhin brachte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sehr schlüssig sei. Weiterhin regte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an, den Antrag der SPD-Fraktion bei den Eckpunkten um einen weiteren Spiegelstrich zu ergänzen:

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

Des Weiteren brachte Rm Neumann (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion begrüße und er gespannt sei, welche Kosten hierdurch auf die Stadt Dortmund zukommen werden.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass es diesbezüglich auch eine Initiative des
Behindertenpolitischen Netzwerkes gegeben habe. Im übrigen habe sich vor kurzem der
Verwaltungsvorstand mit dieser Thematik beschäftigt und diesbezüglich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Federführung der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund, Frau Vollmer, eingerichtet, um diesbezüglich eine Bestandsaufnahme als Grundlage für das weitere Vorgehen zu erstellen.

Wichtig dabei sei für ihn das Konnexitätsprinzip. Dies bedeute, dass auf Seiten des Landes NRW klare Aussagen zur Finanzierung geben müsse, da ohne finanzielle Unterstützung die Umsetzung der Inklusion nicht möglich sein werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung wurde der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 in den Rat der Stadt eingebracht und an die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk zur weiteren Beratung überwiesen


b) Überweisung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk vom 14.02.2012:

„Herr Schmidt berichtet von Signalen aus den Ratsfraktionen, dass das Behindertenpoltische Netzwerk zum Thema „Inklusionsplan“ aktiv werden solle. Der Vorstand habe daraufhin entschieden, dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzuschlagen, zu diesem wichtigen Thema das Initiativrecht des Netzwerks zur Anwendung zu bringen. Der Rat soll gebeten werden, das Thema „Inklusionsplan für Dortmund“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu nehmen. Dazu soll eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in den Rat eingebracht werden, um eine Diskussion um Inklusion zu entfachen. In dieser Stellungnahme wird zurückgegriffen auf die Stellungnahme des Netzwerks zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2009/2010 und erneut auf die Notwendigkeit eine umfassenden Datenerhebung zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und die Notwendigkeit persönlicher Unterstützung für die Übernahme ehrenamtlicher Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Es wird betont, dass ein Prozess zur Inklusion aus der Mitte der Gesellschaft kommen muss. Daher soll eine Projektgruppe mit Ratsmitgliedern und Vertreter/innen aller gesellschaftlichen Kräfte diesen Prozess begleiten. Das Behindertenpolitische Netzwerk werde diesen Prozess gern begleiten, aber keine zentrale oder koordinierende Rolle übernehmen. Inklusion wird in der Stellungnahme als Querschnittsaufgabe dargestellt, die eine regelmäßige Berichterstattung aller Verwaltungsbereiche gegenüber der Projektgruppe erforderlich macht. Ziel der Stellungnahme ist es, die Entwicklung der Inklusion in Dortmund in einer bestimmten Qualität voranzutreiben.


Nach einer Klärung des von den Antragsteller/innen gewählten Verfahrens beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund,
· die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Auf dem Weg zum inklusiven Dortmund“ auf die Tagesordnung des Rates aufzunehmen,
· die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und
· entsprechende Veranlassungen zu treffen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks Herr Herkelmann ist gern bereit, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks im Rat vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Dortmund

- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Diskussion um einen „Inklusionsplan“ für Dortmund -

Die grundlegende Überzeugung der Inklusion bedeutet für uns, es gibt keine „Behinderten“. Es gibt Menschen, in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, die gemeinsam in einem bestimmten Umfeld leben und sich gemeinsam darum bemühen, dieses Umfeld so zu gestalten, dass jeder sich darin wohlfühlen und das Beste aus sich machen kann.

Davon haben alle etwas.

Wenn das Bildungssystem so funktioniert, dass jede und jeder etwas lernen kann, dann dürfen sich alle sicher sein, dass es auch auf sie ankommt.

Wenn es selbstverständlich ist, dass öffentliche Räume so gebaut werden, dass sich alle darin zurechtfinden, Rollifahrerinnen, Sehgeschädigte, Menschen mit Schuhgröße 46, Nichtschwimmer oder Westfalen, dann reden wir nicht mehr über den Umgang mit Behinderten sondern darüber, wie Menschen einander begegnen und was sie aus sich machen können.

Menschen in allen Lebenssituationen werden noch viel darüber nachdenken müssen, was uns eine inklusive Gesellschaft wirklich abverlangen wird und der Weg dahin ist weit. Ein Umdenken braucht viel Zeit, viele Ideen und Initiativen.

Eine Bestandsaufnahme und ein Aufzeigen von denkbaren Wegen wären ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Dortmunds

Wir meinen, diese Initiativen müssen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und von ihr getragen werden.

In unserer Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten „Wahrung der Rechte der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010“ sprachen wir uns für eine wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund aus. Das Behindertenpolitische Netzwerk bekräftigt nochmals eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Lebens- und Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt. Weitgehend beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten über eine mögliche Über - oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.

Wir meinen, die Erstellung einer solchen Untersuchung ist ein Prozess, in dem Diskussionen mit allen gesellschaftlichen Kräften in Dortmund zu führen sind.

Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, dass die Erstellung eines solchen Berichtes und das Aufzeigen von weiteren Schritten von einer ad hoc Kommission aus Ratsmitgliedern und anderen gesellschaftlichen Kräften begleitet wird. Das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt sich hieran gerne, ohne hierbei eine herausragende oder gar zentrale Rolle einzunehmen. Dieser Prozess kann nur aus der Mitte der Gesellschaft gestaltet werden.

Für die Aufbereitung der Daten und die Koordinierung eines solchen Prozesses halten wir ausreichende personelle Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung für unabdingbar.

An der Querschnittsaufgabe der Entwicklung des inklusiven Dortmund arbeiten alle Teile der Stadt Dortmund. Alle Verwaltungsteile sollen in regelmäßigen Abständen der ad hoc Kommission über ihre Beiträge zur Entwicklung des inklusiven Dortmund berichten.“


c) Empfehlung des Schulausschusses aus der Sitzung vom 23.01.13:
Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, unter
Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks und der
zukünftigen gesetzlichen Regelungen.


d) Überweisung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk vom 05.02.2013:

„Herr Herkelmann weist auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion hin, der zur Beratung in die Ausschüsse und Beiräte verwiesen wurde. Er hat als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks darum gebeten, die Stellungnahme „Inklusionsplan in Dortmund“ mit zu beraten, was in den Ausschüssen auch nachvollzogen wurde. Eine abschließende Beratung des SPD-Antrags ist voraussichtlich für die März-Sitzung des Rates geplant.


Die anwesenden beratenden Mitglieder der Ausschüsse, in denen beide Vorlagen bereits beraten wurden, berichten übereinstimmend von einem grundsätzlich positiven Votum zum SPD-Antrag unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks.

Herr Dückering regt an, für die Vorlage des Inklusionsplans einen Termin zu nennen, um die Verbindlichkeit des Verfahrens zu erhöhen.

Herr Herkelmann stellt den nachfolgenden Antrag:

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Initiative aus der Mitte des Rates zum Thema „Inklusion in Dortmund“. Das Netzwerk bittet darum, den Antrag der SPD-Fraktion um folgende Punkte zu erweitern:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Das Behindertenpolitische Netzwerk und die Organisationen der Menschen mit Behinderungen sollen wirkungsvoll in die Erstellung des Berichtes einbezogen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für einen inklusiven Planungsprozess erforderlichen personellen und sächlichen Mittel bereitzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb des von der SPD beantragten Konzepts Vorschläge zu entwickeln, wie der Rat der Stadt Dortmund effektiv in die schrittweise Entwicklung der Inklusion in Dortmund eingebunden werden kann.

Nach kurzer Diskussion wird der Antrag wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Termin zur Fertigstellung des Inklusionsplans zu nennen. Ein Bericht über den Fortgang der Planungen soll zeitnah im Behindertenpolitischen Netzwerk erfolgen.

Der Antrag mit der vorgenannten Ergänzung wird einstimmig verabschiedet und als Empfehlung an die nachberatenden Gremien weiter gegeben.“


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt in seiner Sitzung am 14.03.13, abschließend dem Rat der Stadt
a) den Antrag der SPD-Fraktion (Spiegelstrich 1-6) unter Einbeziehung der Ergänzung (7. Spiegelstrich), sowie

b) unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 14.02.12, sowie

c) unter Einbeziehung des ergänzenden Wortlautes „ der zukünftigen gesetzlichen Regelungen“ und
d) unter Einbeziehung des Antrags des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 05.02.13 und den darin enthaltenen Ergänzungen (Spiegelstrich
8-11)
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen
Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe unter Einbeziehung der zukünftigen gesetzlichen Regelungen zu entwickeln und dem
Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien
des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:
- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion
- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum
- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung
- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund
- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte
- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht zur Lebenslage von
Menschen mit Behinderungen in Dortmund zu erstellen bzw. erstellen zu
lassen. Das Behindertenpolitische Netzwerk und die Organisationen der
Menschen mit Behinderungen sollen wirkungsvoll in die Erstellung des
Berichtes einbezogen werden.

- Die Verwaltung wird beauftragt, die für einen inklusiven Planungsprozess
erforderlichen personellen und sächlichen Mittel bereitzustellen.
- Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb des von der SPD beantragten
Konzepts Vorschläge zu entwickeln, wie der Rat der Stadt Dortmund
effektiv in die schrittweise Entwicklung der Inklusion in Dortmund
eingebunden werden kann.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Termin zur Fertigstellung des
Inklusionsplans zu nennen. Ein Bericht über den Fortgang der Planungen
soll zeitnah im Behindertenpolitischen Netzwerk erfolgen.


Nachdem OB Sierau den Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerkes, Herrn Herkelmann, begrüßt hatte, nahm dieser ausführlich zur Thematik „Inklusion in Dortmund“ Stellung.

Die Rede von Herrn Herkelmann ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

In der anschließenden Diskussion brachten für die SPD-Fraktion Rm Weyer, für die CDU-Fraktion Rm Neumann, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Langhorst, für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen sowie für die Fraktion Die Linke Rm Dr. Tautorat wie bereits bei der Behandlung dieser Angelegenheit in den Fachausschüssen zum Ausdruck, dass die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine gute Grundlage sei, um mit diesem so wichtigen Thema voranzukommen.

Auf der Grundlage der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.03.2013 beschloss der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig:

a) den Antrag der SPD-Fraktion (Spiegelstrich 1-6) unter Einbeziehung der Ergänzung (7. Spiegelstrich), sowie
b) unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 14.02.12, sowie
c) unter Einbeziehung des ergänzenden Wortlautes „ der zukünftigen gesetzlichen Regelungen“ und
d) unter Einbeziehung des Antrags des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 05.02.13 und den darin enthaltenen Ergänzungen (Spiegelstrich 8-11):

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen
Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe unter Einbeziehung der zukünftigen gesetzlichen Regelungen zu entwickeln und dem
Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien
des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:
- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion
- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum
- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung
- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund
- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte
- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht zur Lebenslage von
Menschen mit Behinderungen in Dortmund zu erstellen bzw. erstellen zu
lassen. Das Behindertenpolitische Netzwerk und die Organisationen der
Menschen mit Behinderungen sollen wirkungsvoll in die Erstellung des
Berichtes einbezogen werden.

- Die Verwaltung wird beauftragt, die für einen inklusiven Planungsprozess
erforderlichen personellen und sächlichen Mittel bereitzustellen.
- Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb des von der SPD beantragten
Konzepts Vorschläge zu entwickeln, wie der Rat der Stadt Dortmund
effektiv in die schrittweise Entwicklung der Inklusion in Dortmund
eingebunden werden kann.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Termin zur Fertigstellung des
Inklusionsplans zu nennen. Ein Bericht über den Fortgang der Planungen
soll zeitnah im Behindertenpolitischen Netzwerk erfolgen.


zu TOP 2.3
Sachstandsbericht "Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)

OB Sierau machte zunächst darauf aufmerksam, dass der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW mit Schreiben vom 19.03.2013 mitgeteilt habe, dass derzeit eine Bundesratsinitiative zur Weiterführung der Schulsozialarbeit durch den Bund über das Jahr 2013 hinaus erarbeitet werde. Insofern sei seiner Meinung nach die vom Rat der Stadt diesbezüglich beschlossene Resolution zumindest zum Teil angekommen.

In der nachfolgenden Diskussion machten Rm Kunstmann (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Münch (FBI), Rm Neumann (CDU), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Schnittker (SPD) deutlich, wie wichtig die Weiterführung der Schulsozialarbeit sei.

Es wurde dabei aber auch deutlich, dass die Meinungen, wer die nicht unerheblichen Kosten für die Schulsozialarbeiter tragen solle, auseinander gehen.

Der Rat nahm den Sachstandsbericht der „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ zur Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17.05 Uhr bis 17.30 Uhr für eine Pause unterbrochen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08611-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

„hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08611-12-E1):

Die aktuelle Diskussion, am Phoenix-See gezielt Wohnungsbau auch für Menschen mit
niedrigerem Einkommen zu ermöglichen, wird grundsätzlich begrüßt.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet deshalb unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, Flächen innerhalb des aktuellen Bebauungsplan Phoenix-
See Südufer zu identifizieren, die geeignet sind für:

- geförderte Mieteinfamilienhäuser/ Reihenhäuser mit ca. 5-6 Einheiten
- geförderten Geschosswohnungsbau mit 3 oder 4 Etagen mit max 20-30 Wohneinheiten

Die Verwaltung prüft, inwieweit ein zeitlich befristetes Angebot für einen Sonderpreis von
220€/qm umsetzbar ist bzw. prüft dieses in Zusammenarbeit mit der Phoenix-See Entwicklungsgesellschaft.
Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und inwieweit Festsetzungen in vorliegenden
B-Plan geändert werden müssen.“

Die hierin von der Verwaltung erbetenen Prüfergebnisse sind in der nachfolgenden Stellungnahme unter Ziff. 2. enthalten. Somit kann der o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag als erledigt angesehen werden.

Hierzu siehe -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08611-12-E 4):

„…zu den unter 1. und 2. genannten Beschlüssen der BV Hörde und des AUSWI kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

zu 1.: Beschluss der BV-Hörde
In der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 19.02.2013 wurde der Entwurf des Satzungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- eingehend diskutiert. Die BV Hörde empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung der Anregungen der Bezirksvertretung Hörde, dem Vorschlag der Verwaltung für den Bebauungsplan Hö 252, Teilbereich C zu folgen und den Satzungsbeschluss zu fassen.

Von der Planungsverwaltung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes aufgrund der bisherigen Beschlüsse, der während der im August 2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und der in der am 21.08.2012 erfolgten Einwohnerversammlung vorgebrachten Anregungen weiterentwickelt.
Hierbei wurde auf Grundlage des Städtebaulichen Rahmenplans „PHOENIX See“ (Stand 02/2012) und der zum Offenlegungsplan erstellten Gestaltungsregeln in den Allgemeinen Wohngebieten 4 (WA 4) u. a. die Bauweise mit Einzel- bzw. Doppelhäusern gemäß § 22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Die im Januar 2013 von der Bezirksvertretung nun vorgebrachte Anregung, in den
Allgemeinen Wohngebieten 4 (WA 4) die Erstellung von Hausgruppen (Reihenhausbebauung) vorzusehen, wurde mit der Eigentümerin der Fläche, der PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft, ausführlich erörtert. Die von der Änderung betroffene Eigentümerin hat mitgeteilt, dass sie der geforderten Anpassung zustimmt. Der Entwurf des Satzungsplanes soll daher gemäß Deckblatt angepasst werden.
Die veränderte Bauweise in den Allgemeinen Wohngebieten 4 (WA 4) ist der folgenden Darstellung zu entnehmen und wird entsprechend als Deckblatt zum Satzungsplan eingearbeitet.




Der Entwurf des Satzungsplanes mit Stand 06.12.2012 wurde durch das Deckblatt mit Stand 25.02.2013 wie folgt modifiziert:
Die Allgemeinen Wohngebiete 4 (WA 4) wurden zur Realisierung von Hausgruppen (Reihenhäuser) angepasst und Flächen für Nebenanlagen eingefügt. Im Weiteren wurde die

Bauweise von bzw. in geändert und diese Bauweise in die Legende



zum Plan aufgenommen.

Bei diesen Ergänzungen des Bebauungsplanes handelt es sich um Modifizierungen im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Von daher ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erforderlich. Das Satzungsverfahren kann somit zum Abschluss gebracht werden.
Das modifizierte Deckblatt ist aus Gründen der Lesbarkeit diesem Schreiben nicht beigefügt. Es wird jedoch elektronisch der Beschlussvorlage angehängt und steht wie bisher während der Sitzungen der politischen Gremien zur Einsichtnahme zur Verfügung.


Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die durch das Deckblatt dargelegte Modifizierung des Satzungsplanes vom 06.12.2012 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt in Ergänzung der DS.-Nr. 08611-12, Beschlussvorschlag VI., den vorgelegten Bebauungsplanentwurf einschließlich der Modifizierung durch das Deckblatt vom 25.02.2013 als Satzung zu beschließen.

Des Weiteren wurde von der Bezirksvertretung Hörde festgestellt, dass eine Steuerung der Bebauungsstruktur und deren Nutzung für den Bereich nördlich der Hermann-/Schüruferstraße nach § 34 BauGB als nicht ausreichend angesehen wird. Es wurde von der Verwaltung daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefordert.
Entsprechend diesem Beschluss wird derzeit von der Planungsverwaltung der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hö 252 PHOENIX See,
Teilbereich D
-Hermann-/Schüruferstraße-“ vorbereitet.



zu 2.: Beschluss des AUSWI
+ Reihenhäuser-Mietfamilienhäuser
Für die gemäß Beschluss der BV-Hörde jetzt im Deckblatt zum Bebauungsplan neu aufgenommenen fünf Reihenhauszeilen kann bedingt durch das Planungsrecht keine Eigentumsform (Mieteigenheim) festgesetzt werden. Die im Antrag angesprochenen Reihenhäuser mit ca. 5 - 6 Wohneinheiten sind durch die Änderung im Bebauungsplan entlang der Straßen Schilfweg und Binsenweg für fünf Bereiche festgesetzt worden und sollen durch die Eigentümerin zur Refinanzierung des Gesamtprojektes veräußert werden.

+ Geschosswohnungsbau
Entlang der Hermann-/Schüruferstraße ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich D -Hermann-/Schüruferstraße-“ vorgesehen. Gemäß Rahmenplan sind hier Geschosswohnungsbauten geplant. Die PHOENIX See-Entwicklungs­gesell­schaft hat sich bereit erklärt, im Bereich zwischen Schüruferstraße 18 und Schüruferstraße 42 auf etwa der Hälfte der zur Verfügung stehenden Fläche den Grundstückspreis für öffentlich geförderten Wohnungsbau auf 220 €/m2 für die Dauer von einem Jahr zu reduzieren.

Die restliche Fläche östlich Schüruferstraße 4 soll für Anbieter im frei finanzierten Wohnungsbau gegenüber dem Ausgangspreis von 280,- €/m
2 günstiger bereit gestellt werden (260,- €), die sich schriftlich gegenüber der PHOENIX See-Entwicklungs­gesellschaft im Rahmen des Kaufvertrages verpflichten, die Miethöhe auf ca. 7,50 €/m2 zu begrenzen. Damit wird gegenüber anderen Anbietern am PHOENIX See, deren Miete bei ca. 10 €/m2 liegt, eine deutlich geringere Miethöhe angestrebt.“


Abstimmung AUSWI, 13.03.2013 hierzu:

Ziff 1. / Beschluss der Bezirksvertretung – Hörde:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Beschlussvorschlag unter Ziff 1. einstimmig zu (siehe hierzu auch den u. a. geänderten Beschlusstext unter VI.).


Ziff. 2. / Beschluss des AUSWI, wurde zu Abs.1 und Abs. 2. getrennt abgestimmt:

Abs. 1 „ Reihenhäuser-Mietfamilienhäuser“ :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

Abs 2. „ Geschosswohnungsbau“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt diesem Vorschlag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.



Weiter liegt vor-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 08611-12-E 5):

„Mit Schreiben vom 27.02.2013, Drucksachen-Nr. 08611-12-E4, macht die Verwaltung in
Abänderung der ursprünglichen Vorlage Vorschläge, wie den Empfehlungen der Bezirksvertretung
Hörde vom 19.02.2013 sowie des Antrages der Grünen im AUSWI vom
05.02.2013 Folge geleistet werden könnte.

Vor dem Hintergrund dieses Schreibens möge der AUSWI beschließen:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien begrüßt den
ergänzenden Vorschlag der Verwaltung, im Bereich der Allgemeinen Wohngebiete
4 (WA 4) auch Hausgruppen (Reihenhäuser) entlang des Binsenwegs und Schilfwegs
zuzulassen.
-
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien begrüßt den
Vorschlag der Verwaltung, entlang der Hermann-/Schüruferstraße einen Bebauungsplan
„Hö 252 Phoenix See, Teilbereich D – Hermann-/Schüruferstraße“ aufzustellen,
um damit die Bebauungsstruktur stärker steuern zu können. Der Ausschuss
spricht sich weiter dafür aus, dass die Phoenix See Entwicklungsgesellschaft in
diesem Bereich am ursprünglich vorgesehenen Ausgangspreis von 280 Euro/qm
festhält. Damit ist gewährleistet, dass auch Familien mit durchschnittlichem Einkommen
ein attraktives Grundstück / eine attraktive Wohnung am See angeboten
werden kann.“

Abstimmung AUSWI, 13.03.2013 hierzu:

Ziff. 1.: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Vorschlag einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion die Linke) zu.

Ziff 2. wird getrennt zu Satz 1 und 2 abgestimmt.

Satz 1: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Vorschlag mehrheitlich gegen die Stimmen (Fraktionen Die Linke und B’90 Die Grünen) zu.

Satz 2: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Vorschlag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ab.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Unter Einbeziehung der o.a. Abstimmungsergebnisse zum Beschlussvorschlag unter Ziff. 1. und Ziff. 2 der Stellungnahme der Verwaltung sowie zu dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion Ziff. 1. und Ziff. 2., Satz 1, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wie folgt zu beschließen:


Beschlussvorschlag

I. Der Rat der Stadt nimmt die für den Planbereich des Bebauungsplanes
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer - erstellten modifizierten
Gestaltungsregeln zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 7.1 bis 7.4 dieser Vorlage
dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See,
Teilbereich C -Südufer- geprüft und beschließt,
a) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.4, 7.2, und 7.4.1 dieser Vorlage
zu berücksichtigen,
b) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.1 bis 7.1.3, 7.3 und 7.4.2 dieser
Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4, § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
offengelegte Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen
unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom
06.12.2012 der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte
Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser
Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.2012 dem Bebauungsplan
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C
-Südufer- für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als
Satzung.
Der Rat der Stadt nimmt die durch das Deckblatt dargelegte Modifizierung des Satzungsplanes vom 06.12.2012 zur Kenntnis und beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- einschließlich der Modifizierung durch das Deckblatt vom 25.02.2013 für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.“


Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Pisula, dass seine Fraktion aufgrund der Bedeutung des Projektes PHOENIX See der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen werde, obwohl seine Fraktion die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfohlene Subventionierung des Wohnungsbaus ablehne.

Weiterhin brachte Rm Reinbold (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion das vorliegende Projekt als bedeutsam betrachte. Die entsprechende Verwaltungsvorlage werde man jedoch ablehnen, da die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien für seine Fraktion eine Art Preisdumping, das man nicht mittragen könne, darstelle.

Dagegen brachten Rm Harnisch (SPD), Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen) die positive Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der vorliegenden Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zum Ausdruck, wobei es nach Ansicht von
Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen) wünschenswert gewesen wäre, wenn auch die Preise für die „Reihenhäuser/Mehrfamilienhäuser“ gesenkt worden wären.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung des AUSWI hinsichtlich der Stellungnahme der Verwaltung und des CDU-Antrages mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt die für den Planbereich des Bebauungsplanes
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer - erstellten modifizierten Gestaltungsregeln zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:
§ 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 7.1 bis 7.4 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 47. Änderung des Flächen­nutz­ungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- geprüft und beschließt,
a) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.4, 7.2, und 7.4.1 dieser Vorlage zu berücksichtigen,
b) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.1 bis 7.1.3, 7.3 und 7.4.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4, § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 47. Änderung des Flächennutz­ungsplanes offengelegte Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.2012 der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.2012 dem Bebau­ungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungs­bereich als Satzung.

Der Rat der Stadt nimmt die durch das Deckblatt dargelegte Modifizierung des Satzungsplanes vom 06.12.2012 zur Kenntnis und beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- einschließlich der Modifizierung durch das Deckblatt vom 25.02.2013 für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauuungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 3 BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09084-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt vorbehaltlich des Beschlusses zur „Dortmunder Sortimentsliste“ (Drucksache Nr.: 08363-12) unter TOP 3.4 dieser Tagesordnung einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 103- südlich Hermannstraße -
für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich in einem vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 8).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße und dem Entwurf der Begründung vom 11.02.2013 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbe­teiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB
III. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Bauge­nehmigung für den Fahrradfachmarkt vor Rechtskraft der Änderung Nr. 8 des Bebau­ungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 bzw. § 33 Abs. 3 BauGB.

zu TOP 3.3
Thier-Galerie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09258-13)

Nachdem OB Sierau signalisiert hatte, dass es bei ECE möglicherweise die Bereitschaft gebe, eine Kompensation zu Gunsten der Stadt Dortmund in der vorliegenden Angelegenheit anzubieten, beantragte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse, aufgrund von noch vorhandenem Beratungsbedarf, die vorliegende Angelegenheit zu vertagen.

Der Rat der Stadt stimmte diesem Vertagungsvorschlag zu.


zu TOP 3.4
Dortmunder Sortimentsliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08363-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) vom 13.03.2013 vor:

„hierzu liegen vor
die Empfehlungen aller Bezirksvertretungen sowie des Seniorenbeirates und des Behindertenpolitischen Netzwerkes

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund Ziffer 1 und 3 des nachfolgenden Beschlussvorschlages einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL sowie der Gruppe der NPD zu beschließen.
Zu Ziffer 2 des nachfolgenden Beschlussvorschlages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund die Variante b (nicht-zentrenrelevant) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B'90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke zu beschließen.

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zentrenrelevanz von Fahrrädern zur Kenntnis und beschließt das Sortiment „Fahrräder und technisches Zubehör“

a) als zentrenrelevant einzustufen oder
b) als nicht-zentrenrelevant einzustufen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Sortimentsliste bei der Prüfung von Ansiedlungsvorhaben und im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.“


In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt beantragte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Pohlmann, dass der Rat der Stadt nicht wie vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfohlen wurde, die Variante 2 b, sondern die Variante 2 a beschließen solle.

Weiterhin erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Reinbold, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man diese als einen Eingriff in den freien Markt betrachte.

Dagegen machten Rm Pisula (CDU) sowie Rm Harnisch (SPD) deutlich, dass ihre Fraktionen der Variante 2 b, so wie dies auch vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfohlen worden sei, zustimmen werden.

Nachdem sich Rm Kowalewski (Die Linke) für die Variante 2 a ausgesprochen hatte, erklärte abschließend Rm Münch (FBI), dass er sich für die Variante 2 b aussprechen werde, da ansonsten zu befürchten sei, dass die Dortmunderinnen und Dortmunder ins Umland fahren werden, um dort ihre Fahrräder günstiger zu kaufen.

Der Rat fasste daraufhin folgende Beschlüsse:


1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag von Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen), die Variante 2 a zu beschließen, ab.

2. Unter Beachtung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 13.03.2013 fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie einiger Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zentrenrelevanz von Fahrrädern zur Kenntnis und beschließt das Sortiment „Fahrräder und technisches Zubehör“

a) als zentrenrelevant einzustufen oder
b) als nicht-zentrenrelevant einzustufen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Sortimentsliste bei der Prüfung von Ansiedlungsvorhaben und im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.


zu TOP 3.5
Bericht über den Ankauf von Problemimmobilien in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und Eving durch die DOGEWO21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09107-13)

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verdeutlichte, dass die Aktivitäten der DOGEWO21 hinsichtlich des Ankaufs von Problemimmobilien in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und Eving vom Rat der Stadt ausdrücklich begrüßt werden.

Der Rat nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07973-12-E5)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.03.2013 (Drucksache Nr.: 07973-12-E5) vor:

„ … in der Sitzung am 20.12.2012 beschloss der Rat die Vorlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

Hierzu lag Ihnen eine Mitteilung vom 14.11.2012 vor, in der das Thema Winterdienst an Haltestellen und Fußgängerüberwegen in seinen organisatorischen, (haftungs-) rechtlichen und finanziellen Facetten dargestellt wurde (DS-Nr. 07973-12-E1).

Ergänzend zu den in der o.g. Mitteilung aufgeführten Faktoren ergaben sich weitere Fragen
(07973-12-E4), die im nachfolgenden beantwortet werden.

Frage 1: Welche Kosten würden entstehen, wenn der Winterdienst an allen 2000 Haltestellen nicht mehr durch die Anlieger selbst, sondern durch Dritte (DSW21, EDG oder Stadt Dortmund) erfolgen würden.

Seitens der DSW21, der EDG und der Stadt Dortmund kann die Winterdienstaufgabe mit dem
jeweiligen Personalbestand nicht erfüllt werden.

Aufgrund der Erfahrungen aus den Wintern 2009/2010 sowie 2010/2011 vereinbarte der Arbeitskreis Winterdienst, dass an 180 von 2000 Bushaltestellen eine winterdienstliche Unterstützungsleistung seitens der DSW21 über Fremdfirmen angeboten wird.

Basierend auf den Erfahrungswerten der DSW21 aus dem durchgeführten Ausschreibungsverfahren für diese ausgesuchten Bushaltestellen und jahrelanger Erfahrung aus der Ausschreibung der Stadt- und Straßenbahnhaltestellen ergibt sich unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben der Straßenreinigungssatzung das folgende Bild:

Um einen qualitativen Winterdienst an den Bushaltestellen zu erbringen ist es erforderlich, den Ein- und Ausstiegsbereich in der Länge eines Busses (max. 18 m) und in einer Tiefe von
1,5 Meter zu reinigen.

An der Ausschreibung der DSW21 beteiligten sich Firmen aus den Bereichen Gartenlandschaftsbau, Sicherheitsdienst und Reinigungsunternehmen. Als gemittelter Preis (aufgrund unterschiedlicher Branchentarife) pro Einsatz pro Haltestelle ergab sich ein Betrag von 60,- Euro. In diesem sind alle Kosten des Unternehmens (Vorhaltekosten, Material, Rüstzeiten, Maschinen u.a.) enthalten. Der Preis beruht darauf, dass die Firmen die Vorgaben der Straßenreinigungssatzung erfüllen, d.h. der gefallene Schnee ist bis 07:00 Uhr an allen Haltestellen - für die die Firma den Zuschlag erhalten hat - zu beseitigen. Zusätzlich ist garantiert, dass die Firmen an Tagen mit andauernden Schneefällen an den betreffenden Haltestellen diese Leistung auch mehrmalig erbringen.

Aus diesen Gründen wählte die DSW21 nur solche Firmen aus, die diesen Anforderungen des
öffentlichen Nahverkehrs gerecht werden können. Zudem erfolgt eine intensive Kontrolle durch DSW21. So müssen die beauftragten Firmen jeden Winterdiensteinsatz bei der Leitstelle anzeigen. Eine Verrechnung des Winterdienstes erfolgt nur, wenn die Leistung in qualitativ korrekter Form erbracht wurde. Andernfalls muss kostenlos nachgebessert werden.
Unter der Berücksichtigung der o.a. Voraussetzungen ergeben sich bei saisonal durchschnittlich 20 Winterdiensteinsätzen pro Haltestelle folgende Kosten:

2000 Haltestellen x 20 Einsätze x 60 Euro = 2.400.000 Euro

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Kosten für die Kontrolle der beauftragten Firmen durch die DSW21 sowie die hoheitliche Kontrolle durch die Stadt Dortmund noch zusätzlich
auszuweisen wären.

Frage 2: Welche personellen Ressourcen sind für die Übernahme des Winterdienstes an
allen Haltestellen erforderlich? Inwieweit können private Firmen mit dem Winterdienst
an öffentlichen Haltestellen beauftragt werden?

Der personelle Aufwand ergibt sich aus der Bearbeitungszeit pro Haltestelle, der Anzahl der
Haltestellen an denen Winterdienst erforderlich ist und dem Dienstbeginn (Aufnahme der
Arbeit).

Die Erfahrungen der DSW21 mit den beauftragten Firmen haben ergeben, dass ein Team (bestehend aus zwei Mitarbeitern) eine Haltestelle (incl. Rüstzeiten und Anfahrtswege) in 15
Minuten winterwarten kann, d.h. pro Winterdiensteinsatz an einer Haltestelle fallen 30 Mitarbeiterminuten an. Für einen gesamten Umlauf aller 2000 Bushaltestellen sind somit 2000 x 0,5 Stunden = 1000 Mitarbeiterstunden erforderlich.

Bei starkem Schneefall in der Nacht wären zur Räumung gem. Satzung zwischen 06:00 Uhr
und 07:00 Uhr bis zu 1000 Mitarbeiter erforderlich.

Bei dem errechneten Personalbedarf ist noch zu berücksichtigen, dass die Dienstzeit der Mitarbeiter unter Beachtung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben im Schnitt bei ca. 9 Stunden am Tag liegt. Die Notwendigkeit, Winterdienstleistungen teilweise ab 04:00 Uhr bis 20:00 Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen zu erbringen, muss in die Berechnung des Personalbedarfs - neben Krankheit und Urlaub - einbezogen werden.

Eine besondere Herausforderung stellt Schneefall in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
dar, da bei Einsatzerfordernis an allen 2000 Haltestellen - abhängig vom vorhandenen Personalbestand - mehrere Stunden vergehen können. Unabhängig von einem daraus resultierenden schuldhaften Versäumnis, kann es in der Öffentlichkeit zu heftigen Protesten kommen, wenn zahlreiche Haltestellen stundenlang nicht winterdienstlich behandelt werden.

Wie bereits in Frage 1 dargelegt, steht das erforderliche Personal weder bei der Stadt Dortmund noch bei der EDG und DSW21 zur Verfügung, insofern müsste ein solcher Auftrag an Privatfirmen vergeben werden.

Die Ausschreibungsverfahren der DSW21 für 180 Haltestellen sind oben dargestellt. Inwieweit private Firmen in der Lage sind, die Winterdienstleistungen an 2000 Bushaltestellen gemäß der Straßenreinigungssatzung erbringen zu können, kann – aufgrund mangelnder Erfahrungswerte – nicht verbindlich prognostiziert werden.

Die Stadt Dortmund selbst hat den Winterdienst an Gehwegen vor öffentlichen Einrichtungen
(Kindertagesstätten, Feuerwehrwachen u.a.) an Privatfirmen vergeben. Die Winterdienstleistungen an Haltestellen sind vor dem Hintergrund des für Haltestellen höheren Aufwands sowie der aufwändigen Abgrenzung zu den von den Anliegern zu reinigenden Flächen nicht mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar. Es kann daher nicht abgeschätzt werden, ob und zu welchen Konditionen private Unternehmen in der Lage sind, den Winterdienst an 2000 Haltestellen gemäß der Straßenreinigungssatzung zu erbringen.

Frage 3: Ist es zulässig die Grundsteuer B oder die Straßenreinigungsgebühren zweckgebunden zu erhöhen, um die Anlieger von Winterdiensten an Haltestellen zu befreien? Wenn ja in welchem Umfang müsste dies geschehen?

Umlage der Kosten durch Erhöhung Grundsteuer B:
Die der Höhe nach noch zu ermittelnden Kosten für die Winterwartung an Bushaltestellen aus
dem allgemeinen Haushalt und hier über eine Erhöhung der Grundsteuer zu finanzieren, würde zu einer Ungleichbehandlung von Anliegern führen. Bei Umsetzung des Vorschlags würden insbesondere Anlieger an Bushaltenstellen im Gegensatz zu Anliegern ohne Bushaltestellen eine Unterstützung bei der Winterwartung des Gehweges erhalten. Rechtlich wäre ein solches Vorgehen unzulässig, da die Belastungsgrenze für die letztgenannten Anlieger in gleichheitswidriger Weise überschritten werden würde; diese müssten die erhöhte Grundsteuer zahlen und noch eigene Leistungen erbringen. Diese Vorgehensweise führt darüber hinaus dazu, dass zwei Abrechnungssysteme nebeneinander zu führen wären (Begleichung der Kosten für Winterwartung an Haltestellen über allgem. Haushalt und Kostenabrechnung der Fahrbahnwinterwartung über Gebührenhaushalt).

Daneben würde eine rechtssichere Ausgestaltung eine klare Abgrenzung der Winterdienstzuständigkeit zwischen Stadt (Haltestelle) und Anlieger (Gehweg) eine allgemeingültige Regelung in der Satzung erfordern. Dies ist aber angesichts der Verschiedenheit der örtlichen Gegebenheiten an den Haltestellen im Stadtgebiet nicht zu bewerkstelligen.

Eine generelle Finanzierung der Straßenreinigungsgebühren über die Grundsteuer B (um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen) wird zu einer erheblichen Grundsteuererhöhung (um ca. 30%) führen. Weitere Erhöhungen zur Finanzierung anderer Aufgaben wären damit deutlich eingeschränkt. Darüber hinaus werden gegenwärtig grundsteuerbefreite Grundstücke in einem nicht unerheblichen Umfang zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen (Kirchen,
Schulen, Krankenhäuser etc.). Wird die Straßenreinigung ganz oder teilweise über eine Erhöhung der Grundsteuer B finanziert, müssten private Grundstückseigentümer diese heutigen Gebührenanteile über eine noch höhere Grundsteuer mittragen.

Eine Finanzierung der Straßenreinigung aus Steuermitteln wird in NRW bisher von keiner
Großstadt praktiziert und wird politisch nicht ohne Risiko gesehen. Hier kann ein Eingreifen
der Landesaufsicht nicht ausgeschlossen werden, da nach § 77 der Gemeindeordnung zur
Aufgabenerfüllung erforderliche Finanzmittel vorrangig aus speziellen Entgelten (Gebühren)
und nur nachrangig aus Steuern zu beschaffen sind.

Umlage der Kosten auf Straßenreinigungsgebühren:
Eine Umlage der Kosten auf sämtliche Gebührenzahler ist als rechtlich fragwürdig einzuordnen. Ein genereller Zusammenhang zwischen Leistungserbringung und Gebührenerhebung lässt sich rechtlich nicht einwandfrei herleiten, da nicht jeder Gebührenpflichtige die erbrachte Leistung (Winterwartung an Bushaltestellen) erhält. Das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip setzt für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr jedoch voraus, dass für den einzelnen Gebührenzahler auch ein entsprechender Sondervorteil durch die erbrachte Reinigungsleistung besteht.

Neben einer Finanzierung der Kosten aus dem allgemeinen Haushalt bliebe daher lediglich
die Möglichkeit, die Kosten im Wege einer Sondergebühr allein auf die Anlieger der Bushaltestellen umzulegen, die von dem Winterdienst an der Haltestelle einen besonderen Reinigungsvorteil hätten. Zulässigkeit und Grenzen einer derartigen Sondergebühr sind jedoch seitens der Rechtsprechung noch nicht geklärt.

Frage 4: Von den 2000 Haltestellen werden laut Stellungnahme der Verwaltung bereits
rund 200 Haltestellen durch die DSW21 winterdienstlich behandelt. Nach welchen Kriterien wurden diese Haltestellen ausgesucht?

Bei den 180 Stationen handelt es sich um Haltestellen, bei denen die DSW21 nur bei extremer
Witterungssituation zwecks Aufrechterhaltung der Mobilität einen unterstützenden Winterdiensteinsatz organisiert. Die Winterdienstverpflichtung der Anlieger wird hiervon nicht berührt. Die maßgeblichen Kriterien für die Auswahl dieser Bushaltestellen waren die verkehrliche Bedeutung sowie die Frequentierung. Der Katalog der so ausgewählten Haltestellen wird entsprechend der tatsächlichen Entwicklung des Fahrgastaufkommens angepasst.

Frage 5: Wie definiert die Verwaltung die Begriffe „Haltestelle“ und „Gehweg“ in der
Straßenreinigungssatzung? Welche konkreten Flächen sind von den Anliegern tatsächlich im Winter zu reinigen?

Der Begriff „Gehweg“ wird ausführlich in § 1 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung dargelegt.
Der Gehweg ist immer der Teil der Straße, der aufgrund von baulichen Merkmalen, verkehrsrechtlichen Vorgaben (entsprechender Beschilderung) oder aus Zweckmäßigkeitsgründen (bei verkehrsberuhigten Straßen der Randbereich) für den Fußgängerverkehr vorgesehen ist.

Zu der Haltestelle im Sinne von § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung gehören der Ein- und Ausstiegsbereich (auf der Länge eines Busses) sowie ein ggf. vorhandener Haltestellenunterstand.

Die Pflicht des Anliegers besteht darin, den Zu- und Abgang zu diesen Bereichen zu ermöglichen. Die konkrete Fläche hängt dabei von der einzelnen Haltestelle ab. Befindet sich diese z.B. auf einen Gehweg der maximal 1,5 breit ist, so existiert für den dortigen Anlieger grundsätzlich keinerlei Mehraufwand im Vergleich zu anderen Anliegern. Der Anlieger hat lediglich zu beachten, dass er den Schnee nicht - wie allgemein üblich - an den Fahrbahnrand
schieben darf. Vielmehr muss - um das Ein- und Aussteigen in den Bus zu ermöglichen - der
Schnee so gelagert werden, dass der Übergangsbereich zwischen Gehweg und Fahrbahn auf
der Länge eines Busses (ca. 18 Meter) frei bleibt.

Frage 6: Aus welchen Gründen sind die Anlieger zusätzlich zum Winterdienst an Haltestellen verpflichtet, Fußgängerüberwege und Querungshilfen im Winter zu reinigen?

Hierzu ist zunächst anzumerken, dass die Winterdienstpflicht sich nicht auf die Fußgängerüberwege und Querungshilfen selbst bezieht. Diese Einrichtungen sind Bestandteil der Fahrbahn und werden daher von der EDG im Winter betreut.
Die Winterwartungspflicht an Haltestellen, Fußgängerüberwegen und Querungshilfen ist in §
3 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung festgelegt. Die Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Gehwegbereich und dient dem Zweck, die Zugangsmöglichkeit (entsprechend dem Ein- und Aussteigen an den Haltestellen) zu ermöglichen.
Es soll sichergestellt werden, dass die Fußgängerüberwege und Querungshilfen sicher, zeitnah
(ab 07:00 Uhr) und bis zum Ende der Hauptverkehrszeit (20:00 Uhr) genutzt werden können.

Dies entspricht auch der Vorgehensweise in anderen Städten in NRW.

Frage 7: Wie ist es haftungsrechtlich zu bewerten, wenn die Anlieger von der Winterwartungspflicht an Haltestellen befreit werden?

Die haftungsrechtlichen Folgen, die sich ergeben, wenn die Anlieger von der Winterwartungspflicht an Haltestellen befreit werden, wird in der Anlage „Winterdienst an Haltestellen“ zur o.g. Vorlage „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013“ ausführlich dargelegt.

Zur Verdeutlichung der haftungsrechtlichen Risiken, die die Stadt bei einem freiwilligen Verzicht auf diese Winterdienstleistung der Grundstückseigentümer eingeht, sei ergänzend das Folgende angeführt.

Grundsätzlich wäre es denkbar, die Straßenreinigungssatzung dahingehend zu ändern, dass
die Gewährleistung eines möglichst gefahrlosen Ein- und Ausstieg und/oder Zu- und Abgang
an Haltestellen von der Übertragung auf die Grundstückseigentümer ausdrücklich ausgenommen wird und diese Leistung folglich auf die Stadt zurückfällt.

Die Winterwartungspflicht der Grundstückseigentümer reduziert sich dann auf den verbleibenden satzungsgemäßen Winterdienst am Gehweg (in einer Breite von 1,50m) und ggf. noch auf den zu leistenden gehwegseitigen Zu- und Abgang zu den Haltestellen.

Hierbei wird aber zu bedenken sein, dass sich Schwierigkeiten bei der genauen Abgrenzung
der örtlichen Zuständigkeiten im Einzelfall ergeben könnten (Arbeitsrahmen genau definieren; Vermessung und Skizzierung der Reinigungsflächen; Zuständigkeitsproblem bei möglichen Überschneidungsflächen). Die Rechtsprechung lässt bereits Zweifel daran erkennen, ob eine Aufteilung der Winterwartungspflichten auf die Eigentümer und Dritte überhaupt möglich wäre, da die Reinigungspflicht grundsätzlich unteilbar sei und folglich nicht praktikabel.

Sofern von einer Übertragung der Winterwartung auf die Grundstückseigentümer abgesehen
wird und es der Stadt Dortmund nicht gelingt genügend Firmen oder Einzelpersonen zu finden, die in der Lage sind, einen regulären Winterdienst an Bushaltestellen zu erbringen, haftet die Stadt Dortmund für alle dadurch eintretenden Schäden zivil- (Behandlungskosten, Renten) und strafrechtlich (Körperverletzungen, Todesfälle).

Aber auch wenn es der Stadt Dortmund gelingt genügend Firmen oder Einzelpersonen mit
dem Winterdienst zu beauftragen – können maximal zivilrechtliche Ansprüche auf diese abgewälzt werden. Die strafrechtliche Haftung bleibt der Stadt Dortmund über die Kontrollpflicht ihrer Erfüllungsgehilfen erhalten.

Die Rechtsprechung geht zudem davon aus, dass eine Kommune sich eher über die Pflichten
des Winterdienstes bewusst ist als eine Privatfirma und legt daher einen höheren Maßstab an.
So wurde es z.B. an einer verkehrswichtigen Untergrundbahn-Haltestelle als unzureichend
erachtet, die Winterdienstmaßnahmen nur alle drei Stunden zu überwachen. Vielmehr erwog
das Gericht sogar, ob es nicht angebracht wäre, einen Mitarbeiter in der Hauptverkehrszeit vor
Ort zu belassen.

Bei Übernahme des Winterdienstes an Bushaltestellen durch die Stadt Dortmund besteht somit ein erhebliches Risiko, sich dem Vorwurf des Organisationsverschuldens aussetzen zu
müssen.

Frage 8: Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung gestrichen wird?

Auf die organisatorischen, fiskalischen und haftungsrechtlichen Herausforderungen wurde
bereits in vorherigen Antworten hingewiesen. Neben der Übernahme des Winterdienstes an
2000 Bushaltestellen, käme auf die Stadt Dortmund ein gleichgelagerter Aufwand an allen
Gehwegbereichen an Fußgängerüberwegen und Querungshilfen hinzu.

Da es in der Stadt Dortmund ca. 6.700 Überwege mit ca. 23.000 Objekten/Einsatzstellen gibt,
die in gleicher Form wie die Bushaltestellen zu behandeln sind, wäre hier noch ein vielfaches
im Vergleich zu den Bushaltestellen zu leisten.

Frage 9: Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die benachteiligte
Situation von Anliegern an Haltestellen zu würdigen?

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist die Gehwegwinterwartung an Bushaltestellen für die betroffenen Anlieger in der Regel nicht mit einer unzumutbaren Mehrbelastung gegenüber denjenigen Anliegern, vor deren Grundstück sich keine Haltestelle befindet, verbunden. Vor diesem Hintergrund steht es den Gemeinden aufgrund des Straßenreinigungsgesetzes NRW frei, die Winterwartungspflicht an Gehwegen - auch an solchen mit Bushaltestellen - auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke zu übertragen oder von einer solchen Übertragung abzusehen.

Wenn eine Gemeinde sich für die satzungsmäßige Übertragung der Winterwartung an Gehwegen einschließlich Bushaltestellen auf die Anlieger entscheidet, kommt es zu einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtung der betroffenen Anlieger. Das Straßenreinigungsgesetz sieht es für diesen Fall nicht vor, dass die Gemeinde den Anliegern einen Ausgleich für die mit der Übertragung der Winterwartung verbundene Belastung gewährt.

Wollte die Stadt Dortmund gleichwohl einen Nachteilsausgleich für winterwartungspflichtige
Anlieger von Bushaltestellen gewähren, käme die z.B. Zahlung eines Entgeltes seitens der
Stadt an die betroffenen Anlieger in Betracht, das als freiwillige Leistung aus dem allgemeinen Haushalt zu tragen wäre.

Ein derartiges Entgelt wäre jedoch im Hinblick auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot
gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz rechtlich als äußerst problematisch einzuschätzen. Zur
Rechtfertigung einer Begünstigung der Anlieger von Haltestellen gegenüber den Anliegern
von Gehwegen ohne Haltestelle müsste ein sachlicher Grund gefunden werden, um eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgebotes zu vermeiden.

Es müssten also Differenzierungskriterien herausgearbeitet werden, aus denen sich ableiten
lässt, dass die Anlieger von Haltestellen durch die ihnen übertragene Winterwartungspflicht
stärker belastet werden, als die übrigen Anlieger und daher einen entsprechenden
Nachteilsausgleich in Form eines Entgeltes verdienen. Dies lässt sich jedoch aufgrund der
unterschiedlichen Beschaffenheit der Haltestellen im Stadtgebiet nicht generell annehmen.
Um hier zu einer sachgerechten Differenzierung zu kommen, müssten sämtliche Haltestellen
in Dortmund anhand der örtlichen Gegebenheiten, des Fahrgastaufkommens und gegebenenfalls weiterer Kriterien erfasst und kategorisiert werden, bevor dann anhand des Ergebnisses der Kategorisierung entschieden werden kann, welche winterdienstpflichtigen Anlieger von Haltestellen ein Entgelt erhalten und welche gegebenenfalls nicht. Ein solches Verfahren ist angesichts der Zahl von 2000 Bushaltestellen im Stadtgebiet wenig praktikabel.
Ein Entgelt an die Anlieger von Bushaltestellen könnte daher nur in einer Konstellation gezahlt werden: Die Stadt verzichtet auf die Übertragung der Winterwartungspflicht an Haltestellen, so dass die Pflicht insoweit wieder bei ihr liegt. Sie könnte die Durchführung der
Winterwartung einzelner Bereiche dann ausschreiben und einzelne Bürger/Anlieger könnten
sich als Dienstleister bewerben. Bei einer derartigen Ausgestaltung käme es jedoch zu einem
"Flickenteppich" an Zuständigkeiten für die Winterwartung an den einzelnen Haltestellen und
zu einem darauf beruhenden Mehraufwand der nach wie vor winterwartungspflichtigen Stadt
für die Kontrolle und Überwachung der durchzuführenden Arbeiten.

Frage 10: Welche technischen Möglichkeiten bei Fahrzeugen der EDG gibt es, diese so
umzurüsten, dass Schneeberge am Straßenrand und explizit an Haltestellen vermieden
werden können und die Anlieger somit entlasten?

Beim Räumen von Fahrbahnen kann der Schnee mittels Schneepflug nur an den Fahrbahnrand geschoben werden. Technische Möglichkeiten dies durch Umrüstung der eingesetzten Fahrzeuge zu verhindern gibt es nicht. Nach höherem Schneefall werden die Fahrbahnen bereits heute bei Erfordernis in einem weiteren Durchgang an Abbiegespuren und Haltestellenbuchten nachgeräumt.“


Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Realisierung des Einzelhandelsstandortes am Bärenbruch, VEP Hu 148
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2013
(Drucksache Nr.: 08878-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08173-12)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung (AWB) vom 06.03.2013 vor:

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2013:


„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig das Wort perspektivisch (siehe Seite 34, Unterpunkt „Industrie- und Gewerbegebiet Westfalenhütte“, 3. Absatz) durch das Wort zeitnah zu ersetzen.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung nehmen den Zwischenbericht 2012 zum Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis.“

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung nimmt den Zwischenbericht 2012 zum Masterplan Wirtschaftsflächen unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt folgte bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD einstimmig der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung, das Wort ‚perspektivisch’ (siehe Seite 34, Unterpunkt „Industrie- und Gewerbegebiet Westfalenhütte“, 3. Absatz) durch das Wort ‚zeitnah’ zu ersetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Zwischenbericht 2012 zum Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SV-TZ)
Investitionen für Sanierungsmaßnahmen im Technologiezentrum Dortmund und im "e-port-dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09075-13)

Die Ratsmitglieder hatten folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.03.2013 erhalten:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Vorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Bereich der Immobilie „e-port“ die vorhandenen Mietverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie die neu abzuschließenden Mietverträge moderat angepasst werden auf einen Mietzins von 8,50 Euro/qm für die Büroflächen. Der Mietzins für die Nebenflächen soll bei 3 Euro/qm beibehalten werden.

Begründung

Die Inwertsetzung des „e-port“ rechtfertigt es, den Mietzins moderat anzupassen, um somit einen Teil der Investitionskosten refinanzieren zu können. Mit einem Quadratmeterpreis von 8,50 Euro bleibt der Mietzins aber immer noch attraktiv für Firmen, die sich im Dortmunder Kompetenzzentrum für e-Logistik ansiedeln möchten, zumal dieser deutlich unter den ortsüblichen Preisen für Büroimmobilien in der City und auch deutlich unter den Mietpreisen im TZDo bleibt.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft ist sich darüber einig, dass der Antrag der CDU-Fraktion zunächst als Prüfauftrag zu sehen ist.
Herr Nehm (SV-TZ) sagt eine Antwort für die nächste Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“


Außerdem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2013 (Drucksache Nr.: 09075-13-E2) vor:

„… der e-port-dortmund ist das Gründungs- und Kompetenzzentrum für Logistik und IT am Dortmunder Hafen. Zielgruppen sind innovative technologiegetriebene Gründer und junge Unternehmen. Diese bekommen Büro- und Servicefläche (Serverräume, Seminarräume, Sozialräume) und Unterstützung durch Einbindung in spezifische Verbände und Netzwerke aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung gestellt.

Die Mieten im e-port-dortmund betragen 7,50 Euro/qm, in Einzelfällen auch 7 Euro/qm, wenn größere Einheiten angemietet oder längerfristige Verträge abgeschlossen werden. Zu den Mietkosten kommen Betriebskosten in Höhe von ca. fünf Euro/qm. Diese vergleichsweise hohen Nebenkosten (sonst sind zwei bis drei Euro im gewerblichen Bereich üblich) werden von den meisten Mietinteressenten kritisch gesehen. Hier müssen in Verhandlungen die enthaltenen Leistungen detailliert aufgeschlüsselt werden (Zentraler Empfangs- und Postdienst, Haustechnik und Reinigung, sämtliche Energiekosten, kostenfreie Seminar- und Besprechungsräume und Netzwerkveranstaltungen), um Akzeptanz zu erreichen.

Insgesamt stellt sich die Vermietungssituation am e-port-dortmund aus verschiedenen Gründen vergleichsweise schwierig dar:


· Der Standort Nordstadt und das nähere Umfeld Dortmunder Hafen haben nach wie vor mit Klischees zu kämpfen. Die Gebäudestruktur ist größtenteils veraltet, das soziale Umfeld wird als nicht besonders attraktiv empfunden. Es gibt kaum gastronomische Angebote in der unmittelbaren Umgebung, insbesondere in der Mittagszeit.

· Dem steht in Dortmund ein großes und breit gefächertes Angebot an Gewerbe- bzw. Büroflächen gegenüber. Neue Standorte wie der Westfalen-Tower haben das Angebot weiter erhöht. Durch das breitere Angebot verändert sich auch die Preisstruktur für Büroflächen, so dass inzwischen modernere Immobilien immer stärker als Alternativen zum e-port-dortmund in Frage kommen.

· Der förderrechtlich gebotene und zur Clusterentwicklung gewollte branchenspezifische Fokus auf die IT- und Logistikbranche bringt zwar einerseits den Vorteil von Synergie-Effekten innerhalb der Mieterstruktur. Andererseits wird dadurch die Zielgruppe aber deutlich eingegrenzt. Auch die Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen, d.h. der Ausschluss von konzerngebundenen Mietern, schränkt das Potenzial im Vergleich zu anderen Gewerbestandorten ein.


Vor dem Hintergrund dieser Faktoren ist eine Erhöhung des Mietpreises ein ambitioniertes Vorhaben und nur in enger Bandbreite aussichtsreich. Gerade für junge Unternehmen, die in der Anlaufphase häufig Verluste kompensieren müssen, sind fixe Kosten ein sehr sensibles Thema. Eine Erhöhung könnte angesichts vieler alternativer Angebote abschreckend wirken und zu einer Verschlechterung in der Auslastung und damit zu Einnahmeausfällen führen, die Mehreinnahmen durch einen höheren Mietpreis übersteigen würden.

Das Center Management wird sich nach Kräften bemühen, höhere Mieten in den Verhandlungen mit den Unternehmen durchzusetzen. Dazu wird die Absicht bekundet, dass im Antrag formulierte Niveau zu erreichen. Dies wird sich unter den oben genannten Bedingungen nur in einem langwierigen Prozess erreichen lassen und setzt die vorgeschlagenen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen voraus.“


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Kenntnis und genehmigt die Durchführung der Investitionen bis zu einer Höhe von insgesamt 4.000 T EUR im Rahmen der jeweiligen Wirtschaftspläne des SV-TZ.


zu TOP 4.3
Haushalt 2013; hier: Maßnahmen zur Budgetreduzierung im laufenden Haushaltsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09157-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zur einmaligen Reduzierung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 1,0 Mio. im Jahr 2013 € zur Kenntnis.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07026-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung zu, die bisherige öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den beteiligten Kreisen und kreisfreien Städten im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben und gleichzeitig durch den Abschluss einer neuen Vereinbarung unter Einbeziehung der Stadt Bochum zu ersetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung zu, durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Düsseldorf die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis im Bereich Physiotherapie mit dem zugehörigen Überprüfungsverfahren
auf die Stadt Düsseldorf zu übertragen.


zu TOP 5.2
Aktuelle Entwicklungen und Sachstand zur Umsetzung des Dortmunder Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09398-13)

Nachdem sich Rm Thieme (NPD) kritisch zu dem vorliegenden Aktionsplan geäußert hatte,
wurde der vorliegende Sachstand zur Umsetzung des Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus anschließend von Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Grollmann (CDU) sowie Rm Konak (Die Linke) ausdrücklich begrüßt. Hierbei bestand Einigkeit, dass dieser Aktionsplan konsequent weiterentwickelt werden müsse.

Außerdem forderte Rm Münch (FBI) zum wiederholten Male, dass man diesbezüglich mehr präventiv tun müsse.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die aktuellen Entwicklungen und den Sachstand zur Umsetzung des Dortmunder Aktionsplanes gegen Rechtsextremismus zur Kenntnis.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011/12
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08835-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Dortmund fast gem. § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2012, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 38.152 T€ und einem Jahresüberschuss in Höhe von 15.140,42 Euro, und der Lagebericht 2011/12 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 15 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.




7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Brackel; hier: Auflösung der Hauptschule Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08699-12)

Der Rat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Wickede, Dollersweg 18,
44319 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2014/15 (31.07.2015) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).


zu TOP 7.2
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West; hier: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08700-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West, Möllerstraße 3, 44137 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2014/15 (31.07.2015) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).





zu TOP 7.3
Schulorganisatorische Maßnahme in den Stadtbezirken Dortmund Huckarde und Dortmund Mengede; hier: Verlegung der Hauptschule Kirchlinde zum Schulstandort der Hauptschule Nette und Auflösung der Hauptschule Kirchlinde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08701-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt beschließt
a) die Verlegung der Hauptschule Kirchlinde, Bockenfelder Straße 60, 44379 Dortmund, zum
Schulstandort der Hauptschule Nette mit Standort Mengede, Mengeder Markt 6-8, 44359
Dortmund zum Beginn des Schuljahres 2013/14 (01.08.2013) gem. § 81 des Schulgesetzes
NRW (SchulG)

b) die Auflösung der Hauptschule Kirchlinde zum Ende des Schuljahres 2015/16
(31.07.2016) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)



zu TOP 7.4
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)

Nachdem Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) die vorliegende Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt als guten Schritt in die richtige Richtung bezeichnet hatte, nahm der Rat der Stadt die Ergebnisse der Prüfaufträge zur Kennntnis.


zu TOP 7.5
Sachstandsbericht "Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde bereits unter Tagesordnungspunkt 2.3 behandelt.


zu TOP 7.6
Teilnahme an dem Wettbewerb "Pilotprojekte Schulen planen und bauen" der Montag Siftungen Jugend und Gesellschaft und Urbane Räume
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08966-13)

Seitens der CDU-Fraktion erkärte Rm Neumann, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da der Antrag seiner Fraktion, die
Max-Born-Realschule alternativ als teilnehmende Schule für den Wettbewerb zu melden,
im Schulausschuss abgelehnt worden sei.

Weiterhin erklärte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da man die alleinige Festlegung auf die Sekundarschule, so wie man dies auch im Schulausschuss zum Ausdruck gebracht habe, nicht für richtig erachte.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Auswahl als Preisträger - die Teilnahme an dem Projekt „Schulen planen und bauen“ der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und der Montag Stiftung Urbane Räume mit dem Schulumbauprojekt Sekundarschule Westerfilde und die Ausrichtung des Planungsprozesses an den Leitlinien pädagogischer Architektur.


zu TOP 7.7
Klassenfahrten Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09399-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 09399-13-E1) vom 15.03.2013 vor:

„… wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag
Der Rat fordert das Schulministerium NRW auf, schnellstmöglich und eine für die
Zukunft verbindliche Regelung zur Reisekostenerstattung für Lehrkräfte bei Klassenfahrten
zu schaffen, die den Interessen der Schüler sowie der Planungssicherheit
der Schulen und Lehrer in ausreichendem Maße Rechnung trägt.

Begründung
In Folge des 2012 vom Bundesarbeitsgericht getroffenen Reisekosten-Urteils, ist ein Verzicht der Lehrkräfte auf ihre Reisekosten ausgeschlossen. Da diese nunmehr zusätzlich aus dem für Klassenfahrten zur Verfügung gestellten Landesetat gezahlt werden müssen, droht – angesichts der nur zögerlichen Reaktion der NRW-Landesregierung auf die neue Situation - eine Reduzierung der Zahl an Klassenfahrten auch an Dortmunder Schulen.

Eine solche Beeinträchtigung wesentlicher Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit
ist im Sinne der Lehrer- und Schülerinteressen nicht hinnehmbar und bedarf nach wie vor einer zuverlässigen und dauerhaften Lösung, die auch durch die zwischenzeitliche Bereitschaft des Landes, zusätzliche Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen, nicht gegeben ist.

Denn soweit das NRW-Schulministerium Ende letzten Monats erklärt hat, dass alle für das Jahr 2013 geplanten Klassenfahrten stattfinden können, bezieht sich dies auf zu diesem Zeitpunkt bereits genehmigte und gebuchte Klassenfahrten. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass zahlreiche Klassenfahrten angesichts der unsicheren Situation gar nicht erst gebucht oder bereits gebuchte Fahrten wieder storniert worden sind.

Als unzureichend ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel auch für diejenigen Fahrten und Wanderungen zu bezeichnen, die bereits von der Schulkonferenz und den Pflegschaften beschlossen worden sind. Eine dadurch entstehende Koppelung von Finanzierungszusagen an bestimmte Beschluss- und Entscheidungszeitpunkte führt zu einem Terminwettlauf der Schulen und ist mit dem Ziel einer über das komplette Schuljahr zu gewährleistenden verlässlichen und sinnvollen Erlebnispädagogik nicht vereinbar.

Darüber hinaus betreffen die vom Ministerium angekündigten Finanzierungen nur das Jahr 2013, so dass rechtliche Verpflichtungen für 2014 ff. nach wie vor nicht eingegangenen werden dürfen.

Um dem Interesse der Schulen an einer langfristigen Planungssicherheit ausreichend Rechnung zu tragen, fordert der Rat die Landesregierung daher auf, die Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten schnellstmöglich und für die Zukunft verlässlich an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.“

Bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion verdeutlichte Rm Dingerdissen, dass die Angelegenheit erfreulicherweise für das Jahr 2013 erledigt sei.

Da es aber erforderlich sei, dass die Schulen diesbezüglich eine langfristige Planungssicherheit erhalten, sei es nach Ansicht seiner Fraktion notwenig, dass die Reisekostenerstattung schnellstmöglich vom Land NRW über das Jahr 2013 hinaus angepasst werde.

Nachdem sich Rm Neumann (CDU) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) für eine Beschluss-fassung im Sinne des o. a. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste ausgesprochen hatten, brachten anschließend Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Schnittker (SPD) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen diesen Antrag ablehnen werden.

Als Begründung hierfür wurde angeführt, dass es derzeit keinen Handlungsbedarf gebe, da das Land NRW in Aussicht gestellt habe, bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 eine entsprechende Regelung zu treffen. Sollte dies nicht der Fall sein, könne man dieses Thema immer noch aufrufen.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08129-12)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor:

Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

„Zu dem am 23. Januar 2013 eingebrachten Beschlussvorschlag (Drucksache Nr. 08129
-12) legen wir die folgenden Änderungsanträge vor:

Seite 15, 2.5.5 Respekt-Büro
Streichung des zweiten Absatzes
Begründung: Auftrag der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie ist es, den lokalen Aktionsplan umzusetzen sowie die entsprechenden Aktivitäten zu koordinieren und zu vernetzen. Für Projekte und Maßnahmen mit entsprechender Zielsetzung steht der Koordinierungsstelle das gesamte Netzwerk an Kooperationspartnern zur Verfügung. Durch die Streichung des Absatzes vermeiden wir den Eindruck, es gäbe hier ein Alleinstellungsmerkmal des Respekt-Büros gegenüber anderen Kooperationspartnern.

Unter 2.7 Förderungen, Vernetzungen und Kooperationen bitten wir auf Seite 20 als Punkt 2.7.9 die schwul-lesbische Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise zu ergänzen.

Seite 29, 4.2.3 Ausweitung der Zielgruppe
Streichung des ganzen Punktes
Begründung: Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung und somit Jugendfreizeitstätten und Treffs sollten nicht zu Familienzentren werden. Wie an anderen Stellen des Konzeptes erwähnt, fungieren diese Einrichtungen als Rückzugs-, Erfahrungs-, Entfaltungs-, Aneignungs- und Bildungsräume. Diese besondere Bedeutung kommt ihnen vor allem deshalb zu, da Kinder und Jugendliche diese Räume als exklusive, für sie gedachte Räume erleben. Es muss weiterhin gewährleistet werden, dass Jugendliche als eigene Zielgruppe wahrgenommen und eigene Räume für sie bereitgestellt werden.

S. 31, 5.1.1 Entstrukturierung der Jugendphase
Konkretisierung des Veränderungsaspekts. Ersetzen des Absatzes durch:
Die Öffnungszeiten und Angebote von Jugendfreizeiteinrichtungen müssen stärker auf die Zielgruppe ausgerichtet werden. Dazu zählen Öffnungszeiten am Wochenende ebenso wie spätere Schließungen. In Kooperation mit Schulen kommen auch Öffnungszeiten am Mittag in Frage. Zur Umsetzung flexibler Öffnungszeiten sollte auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung durch junge Menschen umgesetzt werden.

Seite 32, 5.1.4 Inklusion als Anspruch
Streichung des letzten Wortes „einzubringen“ des vorletzten Satzes des Veränderungsaspektes. Stattdessen: „…die Inklusion als Thema der Kinder- und Jugendarbeit umzusetzen.“

Seite 34, 5.1.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der Halbsatz „… und ihnen wird hierfür Unterstützung bei eigenständiger Akquise von Finanzmitteln wie Stiftungsmitteln geboten.“ wird gestrichen.

Begründung: Die Ausstattung und Einrichtung der Jugendfreizeitstätten ist nach wie vor Aufgabe des Jugendamtes der Stadt Dortmund. Die Umsetzung von Beteiligungselementen kann und darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass junge Menschen erfolgreich Anträge an Stiftungen stellen bzw. erfolgreich Mittelakquise betreiben. Im Rahmen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist es notwendig, diese auch bei der Frage der Finanzierung ihrer Ideen und Vorschläge einzubeziehen und gehört zum Beteiligungsprozess dazu. Dies bezieht sich jedoch auf die gesamte Bandbreite möglicher Umsetzungen und kann nicht darin münden, Jugendamt und Politik aus der Verantwortung für die Ausstattung jugendgerechter Einrichtungen zu entlassen.

Unter Punkt 5.1.8 sollte außerdem auch das Büro für Kinderinteressen aufgeführt werden:
Das Büro für Kinderinteressen ist als Fachstelle zu nutzen. Erfahrungen in der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Umsetzung der UN Kinderrechtskonventionen sind elementare Bestandteile von Beteiligung und deren Umsetzung ist, ebenso wie die Spielleitplanung, dort verortet.

Seite 38, 5.2.5 Öffentlichkeitsarbeit
Ergänzung des Veränderungsaspekts durch: „Die zielgruppengerechte Darstellung der Arbeit und Aktivitäten in den Stadtbezirken schließt auch die Angebote der freien Träger mit ein. Insbesondere sollen die jugendverbandlichen Angebote mit dargestellt werden.“

Seite 39, 5.3.2 Das Respekt-Büro
Streichung des gesamten Abschnitts „Mit diesem Zuschnitt ist das Respekt-Büro ein wichtiger Partner der Koordinierungsstelle […] und ein klares Zeichen gegen weltanschaulichen oder politischen Extremismus setzen.“
Begründung: s. o.

S. 41/42, 5.4.3 Zentrale Fachdienste
Hier soll ebenfalls zusätzlich das Büro für Kinderinteressen genannt werden.
Schließlich halten wir es bezogen auf den ganzen Text für notwendig, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss den geänderten Antrag der Vertreter der Jugendverbände in Einzelabstimmung wie folgt:

Seite 15, 2.5.5 Respekt-Büro
Streichung des zweiten Absatzes entfällt.
Zusatz: Mit diesem Zuschnitt ist das Repekt-Büro im Netzwerk der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie der Stadt Dortmund ein Kooperationspartner.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)


Unter 2.7 Förderungen, Vernetzungen und Kooperationen bitten wir auf Seite 20 als Punkt 2.7.9 die schwul-lesbische Jugendbildungs- und Beratungseinrichtung Sunrise zu ergänzen.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 29, 4.2.3 Ausweitung der Zielgruppe
Streichung des ganzen Punktes
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen ( 9 Ja, 4 Nein, 2 Enthaltungen)


S. 31, 5.1.1 Entstrukturierung der Jugendphase
Konkretisierung des Veränderungsaspekts. Ersetzen des Absatzes durch:
Die Öffnungszeiten und Angebote von Jugendfreizeiteinrichtungen müssen stärker auf die Zielgruppe ausgerichtet werden. Dazu zählen Öffnungszeiten am Wochenende ebenso wie spätere Schließungen. In Kooperation mit Schulen kommen auch Öffnungszeiten am Mittag in Frage. Zur Umsetzung flexibler Öffnungszeiten sollte auch die Möglichkeit der Selbstverwaltung durch junge Menschen umgesetzt werden.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 32, 5.1.4 Inklusion als Anspruch
Streichung des letzten Wortes „einzubringen“ des vorletzten Satzes des Veränderungsaspektes. Stattdessen: „…die Inklusion als Thema der Kinder- und Jugendarbeit umzusetzen.“
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen)

Seite 34, 5.1.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der Halbsatz „… und ihnen wird hierfür Unterstützung bei eigenständiger Akquise von Finanzmitteln wie Stiftungsmitteln geboten.“ wird gestrichen.
Unter „Veränderungsaspekt“ wird der Abs. 2 gestrichen und ersetzt durch:
Im Rahmen von Beteiligungsprozessen werden Kinder und Jugendliche unterstützt bei der Akquirierung von Drittmitteln, um ihre Ideen umzusetzen.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Unter Punkt 5.1.8 sollte außerdem auch das Büro für Kinderinteressen aufgeführt werden:
Das Büro für Kinderinteressen ist als Fachstelle zu nutzen. Erfahrungen in der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Umsetzung der UN Kinderrechtskonventionen sind elementare Bestandteile von Beteiligung und deren Umsetzung ist, ebenso wie die Spielleitplanung, dort verortet.
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 38, 5.2.5 Öffentlichkeitsarbeit
Ergänzung des Veränderungsaspekts durch: „Die zielgruppengerechte Darstellung der Arbeit und Aktivitäten in den Stadtbezirken schließt auch die Angebote der freien Träger mit ein. Insbesondere sollen die jugendverbandlichen Angebote mit dargestellt werden.“
Abstimmung: einstimmig (2 Enthaltungen)

Seite 39, 5.3.2 Das Respekt-Büro
Streichung des gesamten Abschnitts „Mit diesem Zuschnitt ist das Respekt-Büro ein wichtiger Partner der Koordinierungsstelle […] und ein klares Zeichen gegen weltanschaulichen oder politischen Extremismus setzen.“
Begründung: s. o.
Erledigt durch Zusatz S. 15, 2.5.5 Respekt-Büro

S. 41/42, 5.4.3 Zentrale Fachdienste
Hier soll ebenfalls zusätzlich das Büro für Kinderinteressen genannt werden.
Schließlich halten wir es bezogen auf den ganzen Text für notwendig, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.“
zurückgezogen


Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (13 Ja, 2 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, der Ausschuss für Personal und Organisation sowie die Bezirksvertretungen empfehlen dem Rat, die Vorlage zu beschließen.

Der Rat beschließt im Grundsatz das neue Konzept der städtischen Kinder- und Jugendförderung und beauftragt die Verwaltung, die organisatorische Umsetzung der Konzeption einzuleiten.“


Nachdem der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, Rm Sohn (SPD), die o. a. Empfehlung seines Ausschusses kurz erläutert hatte, brachte anschließend für die CDU-Fraktion Rm Barrenbrügge, zum Ausdruck, dass seine Fraktion die vorliegende Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes ablehnen werde, da nach Ansicht seiner Fraktion hierin zu wenig Handlungsansätze hinsichtlich der Umsetzung dieser Konzeption enthalten seien.


Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt im Grundsatz das neue Konzept der städtischen Kinder- und Jugendförderung in der mit Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.03.2013 geänderten Fassung und beauftragt die Verwaltung, die organisatorische Umsetzung der Konzeption einzuleiten.


zu TOP 8.2
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09150-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NW überplanmäßige

Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen in
Höhe von 313.833,03 €.


zu TOP 8.3
Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
hier: Ausschreibung der Stelle der Leitung des Jugendamtes
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07961-12-E3)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2012 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Stelle der Leitung des Jugendamtes öffentlich auszuschreiben.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Ausschreibung zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen Kinder, Jugend, Familie sowie Personal und Organisation in ihren nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Begründung:
Die Leitung des Jugendamtes wird im Frühjahr des kommenden Jahres neu besetzt. Wir halten eine öffentliche Ausschreibung von AmtsleiterInnenstellen generell für sinnvoll. Eine Ausschreibung entspricht auch den Erfordernissen des Landesgleichstellungsgesetzes nach § 8 und § 7.“

Nachdem OB Sierau den Rat der Stadt informiert hatte, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates ausführlich mit der vorliegenden Thematik beschäftigt habe, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Stackelbeck, dass ihre Fraktion trotz des Vorschlages von OB Sierau im Ältestenrat, den vorliegenden Antrag hinsichtlich einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Leitung des Jugendamtes aufrecht erhalten werde.

In der anschließenden Diskussion erklärten Rm Barrenbrügge (CDU) sowie
Rm Dr. Tautorat (Die Linke), dass ihre Fraktionen dem vorliegenden Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen unterstützen werden.

Dagegen machten Rm Sohn (SPD) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass man den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Leitung des Jugendamtes ablehnen werde, da die momentane Umorganisation des Jugendamtes unter Führung der derzeitigen kommissarischen Leitung des Jugendamtes positiv verlaufe.

In diesem Zusammenhang erklärte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass ansonsten seine Fraktion für öffentliche Ausschreibungen von Führungspositionen sei.


Der Rat der Stadt lehnte daraufhin den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen vom 14.11.2012 bei Stimmengleichheit (39 Ja- und 39 Nein-Stimmen) ab.


zu TOP 8.4
Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09432-13)

Nachdem OB Sierau die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt kurz erläutert hatte, bestand auf Antrag von Rm Sohn (SPD) Einvernehmen im Rat der Stadt, dass die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt als eingebracht gilt und zunächst vor der abschließenden Behandlung im Rat der Stadt zunächst im Betriebsausschuss FABIDO sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie behandelt werden soll.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Beteiligung von DEW21 an der Windfarm Rothenkopf GmbH & Co. KG - hier: Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW - Ergänzende Stellungnahmen der IHK, der HWK und des DGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09050-13)

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund und des DGB Region Dortmund-Hellweg zur Beteiligung von DEW21 an der Windfarm Rothenkopf GmbH & Co. KG zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08877-13)

Den Ratsmitgliedern lag folgender Auszug aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 12.03.2013 vor:

„Rm Noltemeyer bat darum, bis zur Ratssitzung folgende Fragen über die mündlichen Ausführungen von Herrn Aschenbrenner hinaus schriftlich beantwortet zu bekommen:


- Wie ist es gelungen, eine Mehreinnahme von knapp 1 Mio. € zu erzielen? Welche Gebühren betrifft dies und sind diese bisher im Brandschutzbedarfsplan noch nicht
eingeflossen?
- Wieso sind die Kosten für Bekleidung und Ausrüstung entstanden?
Regelmäßiger Ersatz und die Neuausstattung von Mitarbeitern müssten bei der Einstellung bereits entsprechend kalkuliert werden.
- Aus welchen Gründen sind die Aufwendungen für Fahrzeugunterhaltung entstanden? Die Begründung in der Vorlage ist global behalten und führt die Gründe nicht näher aus.

Bis zum Vorliegen der Stellungnahme habe man Beratungsbedarf und werde aus diesem Grunde bei der Abstimmung die Vorlage ablehnen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 850.000 € bei den unter den finanziellen Auswirkungen genannten Sachkonten.“


Den Ratsmitgliedern lag zur Sitzung nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.03.2013 (Drucksache Nr.: 08877-13-E1) vor:

„…. in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.03.2013 hatte ein Ratsmitglied Fragen zur o. g. Vorlage gestellt und gebeten, zusätzliche Informationen zur Ratssitzung am 21.03.2013 zur Verfügung zu stellen.


Die Feuerwehr Dortmund beantwortet die Anfragen wie folgt:

Frage 1:
Wie ist es gelungen, eine Mehreinnahme von knapp 1 Mio. € zu erzielen? Welche Gebühren betrifft dies und sind diese bisher im Brandschutzbedarfsplan noch nicht eingeflossen?“

Antwort der Feuerwehr:
Die Mehrerlöse sind durch einen Anstieg der Zahl der abrechnungsfähigen Einsätze von Rettungsdienstfahrzeugen entstanden.

Das Gebührenaufkommen im Rettungsdienst der Stadt Dortmund wird mit der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen zum Jahresende für das folgende Jahr über die Einzelgebühren vereinbart. Die Gebühren müssen jeweils mit einer Satzungsänderung angepasst werden.

Die Mehrerlöse sind ausschließlich im Bereich Rettungsdienst entstanden und können nur im Rahmen des Rettungsdienstbedarfsplanes berücksichtigt werden.

Frage 2:
„Wieso sind die Kosten für Bekleidung und Ausrüstung entstanden? Regelmäßiger Ersatz und die Neuausstattung von Mitarbeitern müssten bei der Einstellung bereits entsprechend kalkuliert werden.“

Antwort der Feuerwehr:
Die Mehrbedarfe waren bekannt, konnten aber zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.


Grundsätzlich ist die Verwendungszeit von Einsatzdienst- und Schutzkleidung anhängig von der Zahl der Einsätze, bei denen sie genutzt wurde. Die Bekleidung wird nach jedem Einsatz gewaschen sowie ggf. zusätzlich desinfiziert und imprägniert.

Durch die verstärkte Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehr in die regelmäßigen Aufgaben der Gefahrenabwehr z.B. bei First- Responder- Einsätzen und die Gründung neuer Jugendfeuerwehren [Löschzug 25 (Eving/Brechten) und Löschzug 22 (Mengede)] musste dort mehr Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.

Frage 3:
„Aus welchen Gründen sind die Aufwendungen für Fahrzeugunterhaltung entstanden? Die Begründung in der Vorlage ist global behalten und führt die Gründe nicht näher aus.“

Antwort der Feuerwehr:

Wie bereits in der Managementfassung des Brandschutzbedarfsplanes 2012 dargestellt, waren die Haushaltsansätze im konsumtiven Bereich in den vergangenen Jahren nicht mehr auskömmlich. Ursachen hierfür sind neben den deutlich gestiegenen Kraftstoffkosten die Unterhaltungsaufwendungen für Fahrzeuge und Geräte.

Die der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehenden Löschfahrzeuge sind durchschnittlich 23 Jahre alt und wartungsanfällig.

Turnusmäßig mussten bei den mit Blockbeschaffung erworbenen Drehleitern die hydraulischen Leitungen erneuert und die Abstützungen restauriert werden.

Die Einsatzzahlen der Feuerwehr haben sich insgesamt deutlich erhöht. Die kontinuierlich steigende Inanspruchnahme von Fahrzeugen und Gerät führt zu höherem Verschleiß und Wartungsaufwand. Dies gilt insbesondere für die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes.“


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasste der Rat der Stadt einstimmig unter Beachtung der vorgelegten Unterlagen folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt folgende vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 850.000 € bei den unter den finanziellen Auswirkungen genannten Sachkonten.


zu TOP 9.3
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08799-13)

Die Ratsmitglieder hatten folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 13.03.2013 erhalten:

„hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2013:

„Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, warum die
Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für
den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später
anmietet. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet hierzu um schriftliche Stellungnahme.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lässt folgende Beschlussfassung an den Rat
durchlaufen und empfiehlt dem Rat die oben genannte Fragestellung vor Beschlussfassung
durch die Fachverwaltung klären zu lassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011
(DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12)
für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum
Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB
öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen
Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-
Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO)
kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der
Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die
Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell)
unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s.
Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit
Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der
Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von
anfänglich 116.286,24 €.
Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan
StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff.
Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche
Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von
anfänglich 116.286,24 €.“

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013:

„Nach ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung
(SPD) bis auf Punkt 4 c „ TEK An der Witwe in Hombruch“ (Seite 6 der Vorlage), wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Punkt 4 c wird aus folgenden Gründen abgelehnt (s. auch Ausführungen zu TOP 5.2 der
Sitzung „Nutzung des Grundstücks „An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung
für Kinder, TEK, Drucksache-Nr. 08929-13).
Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.
Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein
idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.“


hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1):

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.

Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.


1. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.

Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.


2. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.

Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

3. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten.

Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.


4. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.

Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später anmietet.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die Grundstücke unter Punkt 4 der Begründung sollen vorbehaltlich des Beschlusses des Rates für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zum Verkauf ausgeschrieben werden. Nach dem Erwerb des Grundstücks durch den Investor wird dieser die TEK errichten und an einen Träger der freien Jugendhilfe bzw. an eine Elterninitiative vermieten. Die Stadt Dortmund wird somit kein Mieter der unter Punkt 4 der Begründung genannten Grundstücke.
Die einzige Einrichtung, die im Rahmen des Investorenmodells gebaut und von der Stadt Dortmund zurück gemietet werden soll, ist der Ersatzbau für die bisher vom Eigenbetrieb FABIDO geführte TEK Steinkühlerweg 235. Die Einrichtung ist wegen Schädlingsbefalls mit einer befristeten Baugenehmigung/ Nutzung bis zum 31.12.2014 in Containern untergebracht worden. Damit ist eine schnelle Realisierung eines Ersatzbaus am Standort Strohnstr./Kipsburg unumgänglich, die nur im Rahmen des Investorenmodells zu erzielen ist, da der Stadt Dortmund für den Bau einer TEK im Haushaltsjahr 2013 keine Mittel zur Verfügung stehen.

Ab dem 01.08.2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, der auch eingeklagt werden kann. Auch aus diesem Grund soll die TEK Strohnstr./Kipsburg zeitnah durch einen Investor realisiert werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL sowie der Gruppe der NPD mit Ausnahme von Punkt 4 c "TEK An der Witwe in Hombruch" (Seite 6 der Vorlage) wie folgt zu beschließen:

Beschluss


Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell) unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s. Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.

Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff. Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.“


Zu dieser Empfehlung lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 21.03.2013 nachfolgende ergänzende Empfehlung des AUSWI vom 13.03.2013 vor:

„Im Nachgang zur Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 14.03.2013 hat sich herausgestellt, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nicht nur mit Ausnahme von Punkt 4 c „TEK An der Witwe in Hombruch“ sondern auch
mit Ausnahme von Punkt 4 i „TEK Vorstenstraße (Fläche an der Friedens-GS) in Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL sowie der Gruppe der NPD, empfohlen hat.“


Zudem lag den Mitgliedern des Rates folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.03.2013 (Drucksache Nr.: 08799-13-E4) vor:


„… in der Sitzung der BV Lütgendortmund am 12.03.2013 wurde beschlossen, die Entscheidung über die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ (DS-Nr.: 08799-13) bis zur Beantwortung der Anfragen der SPD, DS-Nr. 08750-13(-E1), vom 12.12.2012 und der Bündnis 90/Die Grünen, DS-Nr. 8789-13(-E1), vom 06.01.2013 auszusetzen. Die unten stehenden Fragen aus beiden Anfragen wurden zusammengefasst und nachfolgend von der Verwaltung beantwortet:

Wie verteilen sich die U 3 Plätze (Plätze für Kinder unter 3 Jahren) im Stadtbezirk Lütgendortmund? Wie viele Plätze gibt es derzeit im Stadtbezirk? Wie viele Plätze fehlen?
Die Verteilung der Plätze sieht wie folgt aus:

Sozialraum
Vorhandene U 3 Kinder
Plätze
Soll 35%
noch einzurichtende Plätze
Lütgendortmund
512
99
179
80
Bövinghausen/Westrich
263
57
92
35
Marten
209
44
73
29
Oespel/Kley
178
54
62
8
Stadtbezirk
1162
254
406
152

Stand: 31.12.2012

Das Planungsziel bis 2015 ist eine Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren. Zur Erreichung dieses Planungsziels sind die entsprechenden Plätze noch einzurichten.


Wo sollen ggf. weitere Betreuungsplätze geschaffen werden?

Zur Gewinnung weiterer U 3 Plätze ist in der städtischen Einrichtung FABIDO TEK Volksgartenstraße ein Anbau geplant. Hierdurch sollen 16 U3 Plätze geschaffen werden. Im Ortsteil Marten, Vorstenstraße (Teile des Schulhofs Friedens-Grundschule), ist der Neubau einer Tageseinrichtung geplant mit der Einrichtung von 16 U 3 Plätzen und 59 Ü 3 Plätzen (Plätze für Kinder über 3 Jahren). Im Ortsteil Kley, Gehrenstraße, ist der Neubau einer Tageseinrichtung mit der Einrichtung von 14 U 3 Plätzen und 44 Ü 3 Plätzen geplant. Außerdem befindet sich der Sportplatz in der Holtestraße als möglicher Standort in der Prüfung. Neben der Einrichtung von U 3 Plätzen werden auch entsprechend Ü 3 Plätze geschaffen, da in den Bestandseinrichtungen Ü 3 Plätze zu Gunsten von U 3 Plätzen umgewandelt wurden.

Zudem werden weitere U 3 Plätze in der Kindertagespflege geschaffen.

Welche weiteren Standorte wurden in Lütgendortmund geprüft? Wurde auch die alte Grundschule Kley als neuer Standort in Betracht gezogen? Warum wird der Standort Gehrenstraße favorisiert?

Im Ortsteil Kley sind keine weiteren alternativen Standorte geprüft worden. Der Standort Gehrenstr. ist nicht Bestandteil der Vorlage. Der Verkauf des Grundstücks zur Errichtung einer TEK an diesem Standort wurde bereits am 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12) vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen.


Die "alte Grundschule Kley" hatte früher zwei Standorte (Kleyer Weg 90 und Auf der Linnert 6). Beide Standorte wurden als Grundschule aufgegeben und die Kinder in der neuen Grundschule Kleybredde 38 untergebracht. Beide Objekte sind in schulischer Nutzung (Kleyer Weg 90: Abendgymnasium / Auf der Linnert 6: FS Froschlake -Depandance-) und scheiden damit aus.

Die Gehrenstraße ist eine Sackgasse, die von Pendlern stark genutzt wird. Wie sollen die Parkplatzprobleme gelöst werden?

Die Gehrenstraße ist noch in der grundstücksrechtlichen Prüfung und damit zusammenhängend auch die verkehrliche Anbindung.


Wie viele Plätze sollen geschaffen werden? Ist dort nur die Einrichtung von U 3 Plätzen geplant? Für welchen Bereich in Lütgendortmund?

Zur Gewinnung weiterer U 3 Plätze ist in der städtischen Einrichtung FABIDO TEK Volksgartenstraße ein Anbau geplant. Hierdurch sollen 16 U3 Plätze geschaffen werden. Im Ortsteil Marten, Vorstenstraße (Teile des Schulhofs Friedens-Grundschule), ist der Neubau einer Tageseinrichtung geplant mit der Einrichtung von 16 U 3 Plätzen und 59 Ü 3 Plätzen. Im Ortsteil Kley, Gehrenstraße, ist der Neubau einer Tageseinrichtung mit der Einrichtung von 14 U 3 Plätzen und 44 Ü 3 Plätzen geplant. Außerdem befindet sich der Sportplatz in der Holtestraße als möglicher Standort in der Prüfung. Neben der Einrichtung von U 3 Plätzen werden auch entsprechend Ü 3 Plätze geschaffen, da in den Bestandseinrichtungen Ü 3 Plätze zu Gunsten von U 3 Plätzen umgewandelt wurden. Zudem muss eine neue Tageseinrichtung sowohl Plätze für U 3 Kinder als auch für Ü 3 Kinder anbieten, damit die Kinder die Einrichtungen bis zum Schuleintritt besuchen können.

Zudem werden weitere U 3 Plätze in der Kindertagespflege geschaffen.

Wer wird bauen und wer wird die Trägerschaft übernehmen?

Das Grundstück Gehrenstraße wird zum Verkauf öffentlich ausgeschrieben. Eine Ausschreibung ist noch nicht erfolgt. Als Träger ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK) vorgesehen.


Ist das Grundstück bereits in städtischer Hand oder muss es noch gekauft werden?

Das Grundstück Gehrenstraße gehört zum Eigentum der Stadt Dortmund.

Wurde den Grabeländern bereits gekündigt? Wenn ja, zu welchem Termin?

Die Grabeländer an der Gehrenstraße wurden noch nicht gekündigt.

Auf dem Gelände stand eine Kokerei. Ist der Boden kontrolliert und beprobt worden?

Das Umweltamt ist eingeschaltet. Die Einwände werden berücksichtigt und entsprechend geprüft.“


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD unter Einbeziehung der Stellungnahme der Verwaltung mit Ausnahme von Punkt 4 c „TEK An der Witwe in Hombruch“ und mit Ausnahme von Punkt 4 i „TEK Vorstenstraße (Fläche an der Friedens-GS) in Lütgendortmund“ folgende Beschlüsse:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell) unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s. Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.

Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff. Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.


zu TOP 9.4
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08929-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.5
Strom-, Gas- und Wassersperren bei der DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09387-13)

Die Stellungnahme der Verwaltung wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.


zu TOP 9.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09220-13)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2013 (Drucksache Nr.: 09220-13-E1) vor:

„In der Ausschusssitzung am 14.03.2013 wurde im Rahmen der Behandlung der im Betreff genannten Vorlage die Frage gestellt, für welche Maßnahmen des Konjunkturpaketes II eine Rückerstattung von Fördermitteln an den Fördergeber erfolgt ist.

Es handelt sich hierbei um sechs Straßenbaumaßnahmen. Im Einzelnen sind dies:
Finanzstelle
Maßnahmenbezeichnung
Erstattungsbetrag
25A01208014402
Wittbräucker Str. von Fuldastr.
46.401,35 €
25A01208014422
Lichtendorfer Str. von Nelkenstr.
64.371,47 €
25H01208014433
Gildenstr.
81.836,49 €
25L01208014420
Steinhammerstr. von Borussiastr.
69.227,78 €
25U01208014429
Deusener Str. von Franziusstr.
141.050,75 €
25W01208014405
Lindemannstr. von Wittekindstr.
72.273,98 €
Gesamtsumme:

475.161,35 €












.“


Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 2012 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 4.121.758,04 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 3.319.141,75 €.


zu TOP 9.7
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09413-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Übertragung von Ermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 12.245.277,03 Euro, in der Finanzrechnung in Höhe von 106.366.657,23 Euro und einer nicht ausgeschöpften Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 609.974,73 Euro in das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis.


zu TOP 9.8
Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat der Stadt beschlossenen Aufwandsreduzierungen im Haushaltsplan 2013 (vgl. DS-Nr.: 08689-12 und 07866-12-E6)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09356-13)

Nachdem es einige kritische Anmerkungen hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt gegeben hatte, machte StD Stüdemann darauf aufmerksam, dass es je nach Zuständigkeit eine Behandlung einzelner Positionen in den Fachausschüssen bzw. im Rat der Stadt diesbezüglich noch geben werde.

Der Rat der Stadt nahm die von den Fachbereichsleitungen gemeldeten Maßnahmen zur Umsetzung der bereits im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Aufwandsreduzierungen sowie die darüber hinausgehenden gemeldeten Verbesserungen zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07829-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die 2-Jahres-Bilanz zur Neuorientierung der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Änderung der Schiedsamtsgrenze
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09095-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Als neue gemeinsame Grenze der Schiedsamtsbezirke 43 und 44 wird die renaturierte Emscher festgelegt.
zu TOP 10.3
vorläufige Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab 01. April 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09177-13)

Der Rat fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf die Dezernatsverteilung ab 02.05.2013 die vorläufige Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2013.


zu TOP 10.4
Grillen in städtischen Grünanlagen
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2013
(Drucksache Nr.: 09053-13)

Folgende Überweisung aus dem Integrationsrat vom 19.02.2013 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor:

„Herr Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) ging auf die Inhalte des Ergänzungsantrags ein, wonach die eingeschränkten Grillmöglichkeiten im Fredenbaumpark, der von zahlreichen Migrantinnen und Migranten genutzt wird, erleichtert werden soll. Die jetzige Regelung gehe an der Lebenswirklichkeit insbesondere der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte vorbei. Die Verwaltung habe im letzten Jahr eine Vorlage erarbeitet, wonach u.a. der Fredenbaumpark (Parkplatz der Mendesportanlage) für das öffentliche Grillen geöffnet werden sollte; der Vorschlag sei zurückgenommen worden. Man hoffe, dass der jetzige Antrag im Integrationsrat angenommen werde, damit dieser im Rat und den Ausschüssen diskutiert werden könne.

Herr Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzte, dass man das Signal vom Integrationsrat benötige, um dieses an die weiteren Gremien zu geben.

Herr Baran (SPD) machte darauf aufmerksam, dass das Thema bereits diskutiert worden sei und es Gründe die die Ablehnung des Antrags in der BV Innenstadt-Nord und im Rat gegeben habe. Man habe daher die Verwaltung aufgefordert, auch die weiteren Stadtbezirke im Konzept zu berücksichtigen, um zu vermeiden, dass die Nordstadt – wenn sie eine ausgewiesene Grillfläche hat – von Bewohnerinnen und Bewohnern anderer Stadtteile überlaufen wird. So sollten auch Grillflächen in anderen Stadtbezirken eingerichtet werden, so dass eine Lösung für die gesamte Stadt erreicht wird. Daher lehne man den Antrag ab.

Herr Gülec (Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände) gab an, man bewerte den Antrag positiv, da das Grillen im Alltagsleben vieler Migrantinnen und Migranten eine besondere Rolle spiele.

Herr Taranczewski (SPD) hat empfohlen, den Antrag abzulehnen, weil dieser im Rat politisch strittig sei. Der Antrag sollte zunächst in den Rat eingebracht werden, um danach in den weiteren Ausschüssen – einschließlich Integrationsrat - beraten zu werden.

Herr Reinbold (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass der Integrationsrat die Entscheidung selbst vornehmen sollte. Das Grill-Problem läge tatsächlich im Fredenbaumpark. Der Antrag sollte im Integrationsrat behandelt werden. Die FDP/Bürgerliste unterstütze den Antrag.

Herr Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der Integrationsrat für die Themen, die ihn betreffen, Stellung nehmen sollte. Die gesamtstädtische Lösung sähe vor, dass das Grillen überall erlaubt ist. Da es aber keine gesamtstädtische Regelung mit ausgewiesenen Flächen gibt, habe die Bezirksvertretung den Fredenbaumpark eingeschränkt. Man wolle, dass die Bezirksvertetung die Entscheidung überdenkt und deshalb sei das Votum des Integrationsrates sehr wichtig.

Herr Güclü (Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände) sagte, die Verwaltung solle beauftragt werden, eine Lösung für die Nordstadt zu finden. Auch Frau Dal (Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände) fand, dass das Thema viele Migrantinnen und Migranten betreffe, vor allem während der Urlaubszeit, wenn manche Familien nicht verreisen.

Herr Daskalakis (CDU) sagte, dass aus unfalltechnischen Gründen die Parkplätze nicht als Grillflächen benutzt werden sollten. Darüber hinaus sollte es ein Müllentsorgungsprinzip geben. Man sollte eher die Verwaltung einschalten, damit ein Konzept erstellt wird, in dem Grillmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die CDU-Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Herr Taranczewski (SPD) erklärte, dass der Antrag zunächst nicht in der Verantwortung des Integrationsrates liege. Die Grünen sollten diesen Antrag mit der Auflage in den Rat einbringen, dass er an die Ausschüsse weitergeleitet werden kann; danach könne der Antrag auch zur Beratung an den Integrationsrat gehen. Er lehne den Antrag daher ab.

Herr Sönmez (Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände) wies darauf hin, dass es sich bei dem Antrag um eine ernste Angelegenheit handele und es daher wichtig sei, eine Lösung zu finden.

Herr Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte, bevor man über eine gesamtstädtische Lösung nachdenke, sollte es ein Müllentsorgungskonzept geben und dann sollten die Bezirksvertretungen noch einmal diskutieren. Man bitte um Zustimmung für den Antrag.

Herr Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass es wichtig sei, den Antrag einzubringen, da die derzeitige Grillsituation in der Nordstadt lebens- und weltfremd sei. Man müsse dort Möglichkeiten schaffen, wo Migrantinnen und Migranten wohnen. Das Müllentsorgungskonzept sei ein wesentlicher Bestandteil des Antrages. Der Integrationsrat als demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten können die anderen Gremien zum Überdenken bringen. Herr Beckmann bat um die Zustimmung zum Antrag.


Herr Prof. Dr. Schwarze (Beratendes Mitglied) wies darauf hin, dass es wenige Migrantinnen und Migranten im Integrationsrat gäbe, die ihre eigenen Interessen vertreten, mit Ausnahme einer weiblichen Stimme. Er wolle den Integrationsrat dazu ermutigen, ihre Meinung in den Rat zu tragen.

Herr Sönmez (Vorsitzender des Integrationsrates) antwortete, dass der Integrationsrat eigenständig handle und zu gegebener Zeit entscheiden werde.


Herr Baran (SPD) sagte, es habe eine Verwaltungsvorlage von Herrn Stadtrat Steitz gegeben, die von der BV Innenstadt-Nord und vom Rat auf Grund der starken Fokussierung auf die Nordstadt abgelehnt worden sei. Er sei für das Grillen in der Nordstadt, doch es sei wichtig, dass es adäquate Flächen zum Grillen gibt. Er befürwortete ein gerechtes Vorgehen in allen Stadtbezirken, um eine überhöhte Anzahl von Menschen in einem einzigen Gebiet zu vermeiden (Stichwort „Grilltourismus“).

Herr Ucuran (Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Vereine) erklärte, erster Schritt sollte ein Müllbeseitigungskonzept für die gesamte Stadt sein. Mittel- und langfristig sollten mehrere Plätze für das Grillen in der gesamten Stadt geschaffen werden. Auch sozial schwächere Menschen sollten die Chance haben, in ihrer Umgebung grillen zu können.


Nachfolgendem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2013 (Drucksache Nr.: 09053-13-E1) wurde mit Mehrheit der Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt:

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o. g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Integrationsrat fordert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und den Rat der Stadt auf, für die anstehende Grillsaison den Parkplatz an der Mendesportanlage im Fredenbaumpark für das öffentliche Grillen freizugeben.

2) Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Müllentsorgungskonzept für den genannten Bereich
zu erstellen und umzusetzen.

Begründung:
Die momentane Regelung für das öffentliche Grillen im Fredenbaumpark mit drei Grillplätzen, für die man sich lange vorher anmelden muss, geht an der Lebensrealität vieler Menschen vollkommen vorbei. Gerade in der Nordstadt haben viele Familien - unter ihnen viele mit Zuwanderungsgeschichte - insbesondere mit Kindern aufgrund ihrer Wohnverhältnisse keine Möglichkeiten, sich bei schönem Wetter draußen aufzuhalten und zu grillen.
Die Frage der Parknutzung ist also auch eine soziale Frage.

Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr in ihrer Vorlage „Gesamtstädtische Regelung

Grillen in öffentlichen Anlagen“ vorgeschlagen, den Parkplatz der Mendesportanlage wieder
für das öffentliche Grillen zu öffnen. Dieser Vorschlag sollte nun umgesetzt werden.““


Außerdem hatten die Ratsmitglieder folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 13.03.2013 erhalten:

Die SPD-Fraktion weist auf ein fehlendes Gesamtkonzept hinsichtlich eines geordneten Grillens in öffentlichen Parkanlagen hin. Weiterhin spricht sich die Fraktion unter folgenden Gesichtspunkten gegen das Grillen im Fredenbaumpark aus: Luftbelastung, Müllbelastung, Eingeschränkter Erholungswert, Feuergefahr sowie Förderung des „Grilltourismus“.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt mit ihrem Antrag die Forderung des Integrationsrates, weil sich aufgrund des heutigen Freizeitverhaltens die Funktion des Fredenbaumparkes verändert hat.

Die CDU-Fraktion merkt an, dass der Erholungswert des Fredenbaumparkes durch das Grillen eingeschränkt ist. Weiterhin müssen die Grillaktivitäten gemeinverträglich gestaltet sein. Außerdem sollten die Grillaktivitäten in privater Initiative auf einem dafür ausgewiesenen Ort organisiert werden.

Die Fraktion Die Linke gibt zu Protokoll, dass sie die Grillaktivitäten im Fredenbaumpark ausdrücklich begrüßen, weil sie eine Bereicherung für die Nordstadt darstellen.

Beschluss:
Vor diesem Hintergrund lehnt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgende Forderung des Integrationsrates aus der noch nicht genehmigten Niederschrift vom 19.02.2013 bei
12 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion) und 6 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke) ab:


Der Integrationsrat fordert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und den Rat der Stadt auf, für die anstehende Grillsaison den Parkplatz an der Mendesportanlage im Fredenbaumpark für das öffentliche Grillen freizugeben.

Weiterhin lehnt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei 12 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion) und 6 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke) ab:

„Die BV Innenstadt Nord schließt sich dem Votum des Integrationsrats an und
beschließt, für die anstehende Grillsaison den Parkplatz an der Mendesportanlage im
Fredenbaumpark für das öffentliche Grillen freizugeben (gemäß Vorlage
„Gesamtstädtische Regelung Grillen in öffentlichen Anlagen" in 2012 ).
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Müllentsorgungskonzept für den genannten
Bereich zu erstellen und umzusetzen.

Begründung:
Seit 2009 hatte eine Mehrheit aus SPD und CDU in der Bezirksvertretung
Innenstadt-Nord das Grillen im Park auf drei Grillstellen beschränkt, für die man sich
lange vorher anmelden muss. Diese Regelung geht an der Lebensrealität vieler
Menschen vollkommen vorbei. Denn gerade in der Nordstadt haben viele
einkommensschwache Personen und Familien - unter ihnen viele Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte - aufgrund ihrer Wohnverhältnisse keine Möglichkeit, sich
spontan bei schönem Wetter im Freien aufzuhalten und zu grillen. Wer keinen Balkon
oder keinen eigenen Garten hat, ist auf die öffentlichen Grünanlagen angewiesen. Die
Frage “Wo darf ich grillen und wo nicht?“ ist deshalb auch eine soziale Frage.“


Die Niederschrift wurde mit folgender Änderung des nachfolgenden Absatzes am 13.06.2013 vom
Rat der Stadt genehmigt. Die Änderungen sind rot gekennzeichnet:

Die kurze Diskussion wurde durch einen von Rm Dr. Tautorat (Die Linke) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mehrheitlich beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt beschloss daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD den von Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) gestellten Antrag, die Empfehlung des Integrationsrates vom 19.02.2013, an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, abzulehnen.

Weiterhin folgte der Rat der Stadt der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und lehnte folgende Forderung des Integrationsrates vom 19.02.2013 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke ab:

Der Integrationsrat fordert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und den Rat der Stadt auf, für die anstehende Grillsaison den Parkplatz an der Mendesportanlage im Fredenbaumpark für das öffentliche Grillen freizugeben.


Anschließend übernahm Bürgermeisterin Jörder die Leitung der Sitzung.


zu TOP 10.5
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09361-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Aufstellung des Herrn Sierau für das Kalenderjahr 2012 zur Kenntnis.



Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.6
Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09415-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den nachstehenden Sachstandsbericht der Verkehrsüberwachung zur Kenntnis.


11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.25 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Benjamin Beckmann
Oberbürgermeister Ratsmitglied



Uwe Feuler
Schriftführer


Anlage zur Niederschrift ö.S. Rat am 21.03.2013, TOP 2.2
Rede Herr Herkelmann (See attached file: 5.1 Anlage.pdf)