Niederschrift (öffentlich)


über die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 14.05.2021
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 12:00 - 13:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
sB Angela Frommeyer (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Heynen –20/1
Philip Cordes – 20/3
Alexandra Cordes – 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Kollmann – 1/Stab Kommunalwirtschaft
Hans-Günter Baumbach – 10/T1-2
Aiko Wichmann – 19/stellv. FBL

Frank Schulz – FB 3/AL
Sören Spoo – FB 3/1
Dr. Jan Fritz Rettberg – 1/II
Daniel Kunstleben – 57/GF
Manhardt Seeger – 61/1
Gerhard Kappert – 66/4
Susanne Linnebach – 67/AL
Horst-Günter Nehm - SVTZ

3. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)


4. Gäste:

---



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 14.05.2021, Beginn 12:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 18.03.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20272-21)

3. Finanzen

3.0 1. Managementbericht 2021
Kenntnisnahme

3.1 Fördermittelmanagement
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20285-21-E1)
Die Unterlagen erhielten Sie für die Sitzung am 18.03.2021

3.2 Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20294-21-E1)
Die Unterlagen erhielten Sie zur Sitzung am 18.03.2021

3.3 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20080-21)

3.4 Klinikum Dortmund gGmbH - Bestellung von Patientenfürsprecher*innen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20391-21)

3.5 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19861-21)

3.6 Förderprojekt iResilience goes Europe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20512-21)

3.7 Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20468-21)

3.8 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

4. Beteiligungen

4.1 Aufgaben und Befugnisse von fakultativen Aufsichtsräten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20287-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20287-21-E1)

4.2 Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 17.12.2020 und 11.2.2021 zum Primat der Politik gemäß §113 GO-NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20181-21)

4.3 Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20233-21)

4.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH (vormals Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20414-21)

4.5 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20703-21)



4.6 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: vorgesehene Gründung einer Energiegesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20709-21)

4.7 Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20819-21)

4.8 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20599-21)

4.9 TZ Net GmbH
hier: erstmalige Besetzung des beratenden Fachbeirats

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20707-21)

4.10 Gesellschafterstruktur der DOGEWO21
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20974-21)

4.11 Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20442-21)

4.12 RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20977-21)

4.13 Gemeinwohl-Bilanz für städtische Unternehmen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20976-21)

5. Liegenschaften

5.1 Grundstückssituation für den Kita-Bau
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20119-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20119-21-E2)

5.2 Beschlusskontrolle Nordstadt-Toiletten
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20209-21-E1)

5.3 Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20150-21)

5.4 Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19751-21)


5.5 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

6. Sondervermögen

6.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 19970-21-E1)

6.2 Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20788-21)

7. Sonstiges

7.1 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)

7.2 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19449-20)

7.3 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19428-20)

7.4 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung im Hinblick auf Corona so schnell wie möglich durchzuführen ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Frommeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20968-21)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.2 behandelt.

Anpassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO bei epidemischer Lage von landesweiter Tragweite gem. § 14 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz (IfSBG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21036-21)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.3 behandelt.

Weiterhin zieht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden unter 4.12 aufgeführten TOP zurück:

RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20977-21)

Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen/Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 18.03.2021

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 18.03.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20272-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die im Beschlussentwurf angesprochenen 4 Mio. € nicht aus der Vorlage hervorgingen. Er frage sich, ob sie implementiert in TOP 2.2 oder 2.3 auftauchen würden, ob sie ab jetzt oder rückwirkend ab 01.01.2021 zum Tragen kämen. Weiterhin möchte er wissen, ob der Mehrbetrag für alle Fachbereiche oder nur für das Gesundheitsamt zur Verfügung stehe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass bereits im Jahr 2020 eine entsprechende Position beim Gesundheitsamt für die gesamte Verwaltung eingerichtet worden sei. Sämtliche Belastungen, die aus der Bekämpfung der Pandemie in den einzelnen Fachbereichen erwachsen, würden über diese Position abgebildet. Weiterhin werde diese Position auch noch bei den coronabedingten Schäden abgebildet. Dies muss nachvollziehbar für die Kommunalaufsicht und beteiligte Ministerien des Landes erfolgen. Der Betrag in Höhe von 4 Mio. € sei fortgeschrieben. Durch den Beschluss des Rates am 20.05.2021 werde durch diesen Betrag wieder die Liquidität erzielt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen
aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von
bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den
„Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.

zu TOP 2.2
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20968-21)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 2.3
Anpassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO bei epidemischer Lage von landesweiter Tragweite gem. § 14 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz (IfSBG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21036-21)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.










3. Finanzen

zu TOP 3.0
1. Managementbericht 2021
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 20934-21)

Herr Cordes (20/3) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation und antwortet im Anschluss auf die an ihn gestellten Fragen. Die Präsentation wurde allen anwesenden Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

zu TOP 3.1
Fördermittelmanagement
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20285-21-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20285-21-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag zur Sitzung am 18.03.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor. Die Antwort wurde von der Verwaltung für den 14.05.2021 zugesagt.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen mündlichen Sachstandsbericht, welche Maßnahmen im Nachgang des Fördermittelverfalls beim Boulevard Kampstraße in der Verwaltung ergriffen wurden, um eine Wiederholung eines solchen finanziellen Schadens für die Stadt zu verhindern.

Wir bitten konkret auch um Informationen,


1. welche zentrale Stelle es für das Fördermittelmanagement gibt,

2. wie sichergestellt wird, dass die Fristen für Mittelabruf, Durchführung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Nebenbedingungen aus Förderbescheiden eingehalten werden,

3. ob die Informationen digital und tagesaktuell abgerufen werden können,

4. wie dies mit der generellen Verbesserung interner Kontrollsysteme verknüpft wird (siehe letzter

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Ihre Anfrage vom 17.03.21 zum Fördermittelmanagement (DS 20285-21-E1) beantworte ich wie folgt:

Der Mittelverfall Boulevard Kampstraße ist grundsätzlich als förderrechtlicher Einzelfall zu beurteilen und resultierte ausschließlich aus einem verspäteten Baubeginn durch:
· Feuerwehrauflagen zum 2. Rettungsweg - Klärung erst 2018,
· Feststellung – umfangreiche Pflasterschäden in 2014 - Umplanung ab 2017,
· Unzureichende Abdeckung Stadtbahntunnel - Planungsänderungen notwendig.

Die Lichtpromenade befindet sich in einem zentralen City-Bereich, der für größere Veranstaltungen genutzt wird. Ein Baubeginn in 2019 wurde daher mit Rücksicht auf den Ev. Kirchentag und das AWO-Jubiläum verschoben.

Die oben genannte Baumaßnahme Lichtpromenade wurde 2013 bewilligt. Dabei waren die genannten baulichen Schwierigkeiten bei Antragsstellung in keiner Weise abzusehen.
Sämtliche förderrechtliche Möglichkeiten, die Mittel dieses Bescheides noch weiter zu
bewirtschaften, wurden ausgeschöpft. Letztendlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW aber eine weitere Förderung aus diesem
Bescheid Anfang dieses Jahres untersagt.


Die gesamten bewilligten Mittel/Zuwendungsbescheide der Städtebauförderung Dortmund werden innerhalb von StA 67 vom Team Förderung und Finanzierung bewirtschaftet. Jedem Stadterneuerungsgebiet bzw. jeder Maßnahme ist mindestens ein Sachbearbeiter zugeordnet. Drohen Mittel zu verfallen werden die förderrechtlichen Möglichkeiten (Verlängerung der Durchführungs- und Bewilligungszeiträume, Zwecksbestimmungsänderungen etc.) unverzüglich eingeleitet. Entsprechende digitale Informationen stehen zur Verfügung und können
tagesaktuell abgerufen werden.

Ein stadtweites Fördermittelmanagement wird zur Zeit von der Stabstelle Fördermittelmanagement der Stadt Dortmund initiiert. StA 67 ist seit Beginn dieser Einführung involviert.

Neben dem quartalsweisen Controlling innerhalb des StA 67 (eingeführt 2020) werden zudem die Fördermittel auch seitens der Bezirksregierung Arnsberg „controlled“. Ein ständiger Austausch mit der Bezirksregierung ist dabei sichergestellt. Des Weiteren ist geplant, eine zusätzliche amtsübergreifende Planstelle „Controlling“ für die Umsetzung aller Stadterneuerungsmaßnahmen einzurichten.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass in der Antwort der Verwaltung berichtet werde, dass zur Zeit ein stadtweites Fördermittelmanagement zur Zeit von der Stabsstelle Fördermittelmanagement initiiert werde. Er fragt sich, ob es hierzu bereits Zwischenergebnisse gebe.

Frau Linnebach (67/Amt für Stadterneuerung) teilt mit, dass sie hierzu mit der Stabsstelle Kontakt aufnehmen werde, um die Frage von Herrn Kauch im Nachgang schriftlich beantworten zu können.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass er für die Stadtkasse zuständig sei und möchte die Frage von Herrn Kauch daher beantworten. Er führt aus, dass es das zentrale Fördermittelmanagement seit bereits über vier Jahren durchgeführt werde. Einige Bereiche bearbeiten hier ein eigenes Fördermittelmanagement in Abstimmung mit dem Land und der EU. Andere Bereiche, die sich beispielsweise auch mit EU-Förderung befassen, werden von zwei Mitarbeitern betreut. Eine entsprechende Datenbanklösung soll für die Zukunft in Abstimmung auch mit anderen Kommunen angeschafft werden und eine Hilfe für die beteiligten Fachbereiche darstellen. Das zentrale Fördermittelmanagement sei dann beispielsweise bei der Akquise der Fachbereiche behilflich.

Herr Kauch fragt nach, ob nach Anschaffung der Datenbanklösung diejenigen, die ihre Daten eigenständig managen, diese Daten auch hierin einpflegen.

Herr Stüdemann beantwortet die Frage von Herrn Kauch mit ja.

Die erste Frage von Herrn Kauch ist durch die Ausführungen von Herrn Stüdemann beantwortet worden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.







zu TOP 3.2
Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20294-21-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20294-21-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 18.03.2021 vor:




Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1.:
Bislang wurden in Dortmund noch keine Straßenbaumaßnahmen abgerechnet, die gem. § 8 a KAG förderberechtigt waren. Ausschlaggebend für eine Förderantragstellung bei der NRW Bank ist der maßgebliche Beschluss zur Durchführung der baulichen Maßnahme, dieser muss nach dem 01.01.2018 gefasst worden sein. Mit diesen Merkmalen befinden sich sieben förderfähige Maßnahmen derzeit entweder noch in der Vorbereitung oder werden bereits umgesetzt.

Zu 2.:
Sollten Vorausleistungen auf Straßenbaumaßnahmen durch Anlieger*innen geleistet worden sein, werden diese bei einer Abrechnung grundsätzlich berücksichtigt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob eine Straßenbaumaßnahme förderfähig ist oder nicht. Abrechnungen von ggf. förderfähigen Maßnahmen sind, wie unter 1. dargestellt, bislang nicht erfolgt. Bei den nach dem 01.01.2018 beschlossenen und derzeit in Vorbereitung oder im Bau befindlichen Straßenbaumaßnahmen wird eine Landesförderung geprüft, sobald die jeweilige Maßnahme abgeschlossen, sämtliche Rechnungen vorliegen und der beitragsfähige Aufwand ermittelt wurde. Erst dann kann der Antrag bei der NRW-Bank gestellt werden.

Zu 3. und 4.:
Die Kostenverteilung erfolgt je nach Einrichtung und Straßenart wie bisher für die Kommune mit den festgelegten Beitragssätzen. Eine evtl. Förderung über die NRW Bank reduziert nur den auf die Anliegen*innen zu verteilenden Aufwand und ist daher für die Kommune als neutral zu bewerten.
Es kann der umlagefähige Aufwand zu 50 % durch die NRW-Bank gefördert werden. Sobald die Förderzusage vorliegt, werden die restlichen 50 % bei den Anlieger*innen erhoben und die erhaltene Förderung im Beitragsbescheid ausgewiesen.

Mehrbelastungen sind aber zu erwarten durch zusätzliche Aufgaben, die zu personellen/ finanziellen und verwaltungsmäßigen Auswirkungen führen:
· Erstellung und Fortschreibung Straßen-/Wegekonzept
· Verpflichtende Durchführung von Anliegerversammlungen
· Prüfung und Beantragung der Förderung
· Erstellung der Verwendungsnachweise bei erhaltenen Förderungen
Mangels ausreichender Erfahrungswerte kann noch keine Einschätzung über die entsprechenden Mehrbelastungen abgegeben werden. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die Mehraufgaben nicht unter Beibehalt des vorhandenen Personalbestandes bearbeitet werden können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20080-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Ratsbeschluss vom 17.12.2020 (DS-Nr. 18972-20) abweichende Mehrbedarfsdeckung im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.

zu TOP 3.4
Klinikum Dortmund gGmbH - Bestellung von Patientenfürsprecher*innen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20391-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 25.03.2021 gefassten Beschluss nachträglich Kenntnis:

Der Rat der Stadt schlägt als neue Patientenfürsprecher*in bei der Klinikum Dortmund gGmbH vor
1. ……………………………..
2. ……………………………..
zu TOP 3.5
Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19861-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bedarfsgerechte Einstellung von 397 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2022.

Davon sind

316 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
16 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden (15 weitere Bedarfe sind in den gesamtstädtisch ausgebildeten Nachwuchskräften enthalten),
13 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst und

52 Anwärter*innen für den feuerwehrtechnischen Dienst

vorgesehen.

zu TOP 3.6
Förderprojekt iResilience goes Europe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20512-21)

Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage grundsätzlich zustimmen könne. Unter dem Stichwort iResilience laufe im Hafenviertel bereits ein Projekt. Es würden dort Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssensoren aufgebaut, um dort Daten zu sammeln. Weiterhin solle eine App entwickelt werden und sie frage sich, wie sinnhaft das sei. Es seien echte Maßnahme erforderlich und nicht nur die Auflistung von Missständen. Sie stellt die Frage, ob das jetzt laufende iResilience-Projekt im iResilience goes Europe weiterentwickelt werde.

Herr Dr. Rettberg (FB 1/II CIIO) teilt mit, dass das genannte Projekt nicht die Vorlage betreffe. Die von Frau Lemke genannten sinnvollen Hinweise werde er gerne weitergeben, da er für die Bearbeitung nicht zuständig sei. Die Übertragbarkeit der Maßnahmen auf andere Städte werde geprüft, aber die Maßnahmen würden nicht weiterentwickelt.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Vorlage im Beratungsgang nicht für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vorgesehen war, wo man die offenen Fragen gut hätte klären können. Sie bittet darum, zukünftig auf die Beteiligung aller zuständigen Gremien zu achten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme der AFD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt
- die Umsetzung des Projekts „iResilience goes Europe“ im Rahmen der Finanzierung durch das BMBF,
- die externe Einstellung und Einrichtung eines Projekteinsatzes (E 13 TVöD)
- die Berücksichtigung eines Mehraufwandes in Höhe von 46.290 € für das Jahr 2021, sowie die Verwendung der Mehrerträge aus Fördermitteln in Höhe von 46.290 € zur Deckung der Mehraufwendungen im Rahmen eines Verfahrens nach § 83 GO NRW,
- die Berücksichtigung eines weiteren Mehraufwandes in Höhe von 81.570 € in der Haushaltsplanung 2022, sowie die Veranschlagung der Zuwendungen in Höhe von 81.570 €.
- die Berücksichtigung eines weiteren Mehraufwandes in Höhe von 52.480 € in der Haushaltsplanung 2023, sowie die Veranschlagung der Zuwendungen in Höhe von 52.480 €.
- Die befristete Einrichtung eines Projekteinsatzes für den Förderzeitraum bis 30.06.2023. Wird die Förderzusage verlängert, kann die befristetet Einrichtung entsprechend fortgeschrieben werden.


zu TOP 3.7
Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20468-21)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 12.05.2021 vor:
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1):

….die Fraktionen Die FRAKTION Die PARTEI und Die LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden gemeinsamen Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund führt zur Umsetzung der Smart City Charta des Bundesministeriums des Inneren Bürger*innen-Räte durch, in denen die wichtigsten Handlungsfelder konkretisiert und mit Zielen versehen werden, an denen sich die Digitalstrategie orientiert.

Die Evaluierung soll unter Einbeziehung der ursprünglichen Gruppen und weiterer Bürger*innen-Räte erfolgen, die daraus Folgemaßnahmen oder Nachbesserungen ableiten und konkretisieren.

Zu folgenden Handlungsfeldern soll je ein Bürger*innen-Rat durchgeführt werden:

* Verbesserung der Bürger*innen-Beteiligung

* Digitalisierung der Verwaltung

* Maßnahmen zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz

* Digitale Räume für Dortmund

Zur Unterstützung der Maßnahme soll der Einsatz der Mitbestimmungs-Software CONSUL geprüft werden, die kostenfrei verfügbar ist und bereits in vielen Städten im In- und Ausland erfolgreich kommunale Projekte unterstützt.

Begründung

Die Smart City Charta des Innenministeriums ist hervorragend gelungen und enthält viele gute Anstöße und viel wichtige Vorarbeit. Bitte besuchen Sie die Website bmi.bund.de/smart-cities



Smart City hat, “lebenswerte Städte zum Ziel”. “Sie will die Technik in den Dienst der Menschen stellen, Freiräume erhalten und eine digitale Spaltung verhindern”.
Die Akteure Bund, Gesellschaft, Wissenschaft, Länder, Kommunen, Praxis sollen gemeinsame Wege für eine digitale Stadtentwicklung erarbeiten. Dazu sollen gemeinsame Ziele und Werte entwickelt werden und Chancen und Risiken bewertet werden.
Die Charta enthält umfangreiche Leitlinien, die aus unserer Sicht hervorragend geeignet sind, nachhaltige und moderne Konzepte für Dortmund zu entwickeln.

Die Smart City Charta legt viel Wert auf Partizipation. (Punkt 2. DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT TRANSPARENZ, TEILHABE UND MITGESTALTUNG) Menschen sollen nicht nur einbezogen werden, sondern direkt mit Gestalten, Entwickeln und Umsetzen.
Bürger*innen-Räte sind dazu ein hervorragend geeignetes Mittel. Die Ergebnisse aus unserer Partnerstadt Leeds, aus vielen Städten in Deutschland, aus der Verfassungsreform in Irland und aus Frankreich zu diversen Themen sprechen für sich.

Die Charta fordert auch (III.b) “Digitale und analoge Beteiligungsprozesse verzahnen”. In Dortmund gibt es praktisch keine digitalen Beteiligungsprozesse, daher müssen diese neu entwickelt werden. Aber von New York bis Madrid, von Paris bis Buenos Aires gestalten Städte, ihr Miteinander mithilfe von modernen Technologien offener, transparenter und partizipativer. Sie alle benutzen die Demokratie-Software Consul. Consul belebt den urbanen, digitalen Diskurs und ermächtigt die Bürger*innen, die Geschicke des kommunalen Miteinanders selbst zu gestalten.
Link: mehr-demokratie.de/themen/beteiligungs-software-consul

Die aktuelle Beschlussvorlage bleibt in vielen Bereichen sehr weit dahinter zurück.
Daher bitten wir darum, diesen Änderungsantrag anzunehmen, der die ursprüngliche Beschlussvorlage ersetzt.
AKUSW, 12.05.2021:

Herr Rm Perlick teilt mit, dass man die Vorlage ablehnen werde. Dies aufgrund des Aspektes der sog. Voting Society, der im zugrunde liegenden Papier des Bundesministeriums wie folgt geschildert werde: „ Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es immer weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftsfähige Feedback-System ersetzen.“

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung des Modellprojekts Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Modellprojekt dialogorientiert fortzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr.:17042-20 die Einrichtung eines weiteren, vierten, befristeten vollzeitverrechneten Projekteinsatzes in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o .a gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1) zuständigkeitshalber an des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD).





Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei einer Gegenstimme der AFD-Fraktion an.

zu TOP 3.8
Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
Aufgaben und Befugnisse von fakultativen Aufsichtsräten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20287-21)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20287-21-E1)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20287-21-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
bei der jüngst auf den Weg gebrachten Einrichtung eines Aufsichtsrates bei der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH stellte sich die Frage nach den Aufgaben und Befugnissen des Aufsichtsrates im Verhältnis zu anderen Gesellschaftsorganen. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um die Erstellung einer Synopse der Aufgaben und Befugnisse aller fakultativen Aufsichtsräte im Konzern Stadt Dortmund.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme vor (redaktioneller Hinweis: die Antwort der Verwaltung wurde in der aktualisierten Fassung verteilt):

















Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vom 14.05.2021 vor:
Die Fraktion DIE LINKE+ bittet die Verwaltung ergänzend noch um die Beantwortung folgender Frage:

Mit welchen Informationsrechten sind die einzelnen fakultativen Aufsichtsräte ausgestattet - vergleichend - und wie sind mögliche Unterschiede begründet?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Antwort auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ bis zur Sitzung des Ausschusses am 17.06.2021.


zu TOP 4.2
Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 17.12.2020 und 11.2.2021 zum Primat der Politik gemäß §113 GO-NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20181-21)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20181-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 vor:


Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachstehenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Beschluss des Rates vom 17. Dezember 2020 zur „Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW“ (Drucksache Nr. 19361-20-E1) nachzukommen, und bis zur Sitzung des AFBL am 16. September 2021


1. die unter Ziffer 5. geforderten Vorschläge vorzulegen, welche Konsequenzen für Vorstände/Geschäftsführungen festgeschrieben werden können, die gegen Punkt 3 des Ratsbeschlusses verstoßen. Dieser hat folgenden Wortlaut:

„Im Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesrecht stellt der Rat der Stadt Dortmund klar, dass er vor einer nach Bundesrecht bindenden Entscheidung im Aufsichtsrat sein Votum zu der entsprechenden Entscheidung abgeben wird. Wir erwarten von der Verwaltung und den Vorständen/Geschäftsführungen im Konzern Stadt Dortmund ein solches Ratsvotum abzuwarten, bevor die nach Bundesrecht bindende Entscheidung im Aufsichtsrat getroffen wird.“


2. ein Konzept zur qualitativen Fortentwicklung des Beteiligungsmanagements der Stadt Dortmund vorzulegen, damit dieses auf Augenhöhe mit den kommunalen Unternehmen agieren kann (vgl. Punkt 7. des Beschlusses des Rates vom 17.12.2020, Drucksache Nr. 19361-20-E1).

Begründung


Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE+ und Die Partei zu.

zu TOP 4.3


Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20233-21)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20233-21-E1)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 vor:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachstehenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:


1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in Ziffer 1. a) und b) wie folgt geändert mit entsprechender Umsetzung in der Geschäftsordnung für den Beirat der Kommu­nalwirtschaft des Rates der Stadt Dortmund:

a) „Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlpe­riode zur Unterstützung und Beratung der Angelegenheiten der Kommunal­wirtschaft (städtische Beteiligungsgesellschaften) einen Beirat der Kommu­nalwirtschaft einzurichten.

b) „Der Beirat der Kommunalwirtschaft setzt sich aus 10 Mitgliedern des Rates (den Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen, wobei SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU je 2 Vertreter/innen entsenden), dem/der Oberbürgermeis­ter(in), der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer sowie der Leitung des städti­schen Beteiligungsmanagements sowie der Fachbereichsleitung des Fachbe­reichs für Angelegenheiten des Rates und des Oberbürgermeisters (FB1) zu­sam­men. Der/Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist Mitglied des Beirats der Kommunalwirtschaft, wenn nicht bereits in den obigen 10 Mitgliedern des Rates enthalten. Die Vertretung erfolgt durch die von den Fraktionen benannten StellvertreterInnen bzw. die jeweiligen Stellver­treterInnen in ihrer Funktion (stellv. Ausschussvorsitz; Allgemeine(r) Vertreter(in) des/der Oberbürger­meisters/Oberbürgermeisterin; stv. Leitung des Beteiligungsmanagements, stv. Fachbereichsleitung). Zu den Sitzungen der Kommission können Gäste eingeladen werden.“


2. Die von der Verwaltung vorzubereitende Fortschreibung des Public Corporate Gover­nance Kodex wird dem Beirat der Kommunalwirtschaft im dritten Quartal 2021 zur Beratung vorgelegt. Nach erfolgter Beratung im Beirat der Kommunalwirtschaft wird die Fortschreibung unverzüglich in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht mit abschließender Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund spätestens im ersten Quartal 2022.

3. Der Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirtschaft wird folgende Präam­bel vorangestellt:


Präambel
Sinn und Zweck des Beirats der Kommunalwirtschaft ist die verbesserte Durchset­zung der nach der Gemeindeordnung gewollten Steuerungs-, Einfluss- und Kontroll­möglichkeiten des Rates in Bezug auf die städtischen Beteiligungsgesellschaften. Der Beirat soll der besseren Verknüpfung von Politik, Beteiligungsverwaltung und kom­munalen Beteiligungen dienen.“

4. In die Geschäftsordnung werden folgende Änderungen/Ergänzungen aufgenommen:

a) § 2 Absatz Satz 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:

„Der Beirat der Kommunalwirtschaft berät im Auftrag des und in Abstimmung mit dem Rat der Stadt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Lie­genschaften sowie der/dem OberbürgermeisterIn strategisch bedeutsame Angelegenheiten aller städtischen Beteiligungsgesellschaften.“

b) § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:

„Zudem erfolgt durch den Beirat der Kommunalwirtschaft eine Vorberatung der Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten, Geschäftsverteilungen und strategisch bedeutsame Empfehlungen an Gesellschafterversammlungen der städtischen Toch­tergesellschaften im gesellschafts- und gemeinderechtlich zulässigen Rahmen und zur Unterstützung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Lie­genschaften in seiner Funktion als städtischer Beteiligungsausschuss.

c) § 4 der Geschäftsordnung wird wie folgt gefasst:

„Der Beirat der Kommunalwirtschaft wird von der/dem OberbürgermeisterIn – mit Vorlage einer Tagesordnung – einberufen und geleitet. Der Beirat ist unverzüglich einzuberufen, wenn drei Fraktionen unter Angabe der zur Be­ratung zu stellenden Gegenstände es verlangen. Der Beirat tagt mindestens einmal im Vierteljahr im Vorfeld des jeweiligen Aufsichtsratssitzungsturnus. Die Geschäftsführung des Beirates obliegt der Leitung der Stabstelle Kommu­nalwirtschaft oder der Stellvertretung.
5. Die Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirtschaft wird im ersten Quartal 2023 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einer Evaluierung unterzogen.

6. Die Verwaltung legt dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 die auf Basis der vor­stehenden Punkte geänderte Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirt­schaft zur Kenntnis vor.


Begründung


Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet darum, die Vorlage in die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2021 zu verschieben.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schließt sich der Auffassung von Herrn Kowalewski an.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste in den Rat am 20.05.2021 durchlaufen zu lassen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich der Auffassung von Frau Reuter an, zumal der Beirat so bald wie möglich besetzt werden sollte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.4
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH (vormals Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20414-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages zu und ermächtigt die Verwaltung, die notarielle Änderung des Gesellschaftsvertrages entsprechend vorzunehmen.

zu TOP 4.5
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20703-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Dortmund gGmbH an, die Streichung von § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu beschließen.

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, diese Änderung des Gesellschaftsvertrags gemeinsam mit der Klinikum Dortmund gGmbH zeitnah vorzubereiten.

zu TOP 4.6
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: vorgesehene Gründung einer Energiegesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20709-21)

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist auf den § 2 Abs. 3 hin, wonach die Gesellschaft berechtigt sei, Zweigniederlassungen, andere Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. Er frage sich, welche anderen Gesellschaften noch beteiligt werden sollen.

Herr Kollmann (1/Stab Kommunalwirtschaft) teilt mit, dass er die Frage mitnehme und diese bis zur Sitzung des Rates am 20.05.2021 beantworten werde. Dieser Satz stehe vermutlich in der Vorlage, weil dies Standard sei.

Herr Mader bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.7
Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20819-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Veräußerung der Anteile an der rku.it GmbH durch die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe AG, Moers, die indirekt zu einer Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote der Stadt Dortmund an der rku.it GmbH von 1,01 % führt.

zu TOP 4.8
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20599-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die städtischen Vertreter*innen im Trägerausschuss des Jobcenters Dortmund neben dem Sitzungsgeld auch die Jahrespauschale erhalten.

zu TOP 4.9
TZ Net GmbH
hier: erstmalige Besetzung des beratenden Fachbeirats
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20707-21)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20707-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Namensvorschlag für die Besetzung des Fachbeirates der TZ Net GmbH vor:


Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt vor,

Herrn RM Udo Reppin

für den Fachbeirat der TZ Net GmbH zu benennen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Namensvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

RM Martina Stackelbeck



Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die Fraktionen bis zur Ratssitzung noch Gespräche hinsichtlich der Besetzung des beratenden Fachbeirats führen werden und bittet darum, die Vorlage bis zum Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass man den Frauenanteil als äußerst gering bezeichnen müsse.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Linke) schließt sich der Auffassung von Frau Lemke an, weist aber darauf hin, dass es wenig Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der Quote der Frauen gebe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Namensvorschläge an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 4.10
Gesellschafterstruktur der DOGEWO21
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20974-21)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20974-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2021 vor:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Rat der Stadt Dortmund frühzeitig in allen Fragen zur Gesellschafterstruktur der DOGEWO21 zu beteiligen und diese Beteiligung zum Gegenstand der Beratungen des Beirats der Kommunalwirtschaft zu machen.

Begründung

Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 4.11
Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20442-21)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20442-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 vor:

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird gebeten, dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 eine Vorlage vorzulegen, wie durch eine bessere Einbindung von Mitgliedern des Rates in die Gesellschafterversammlung und/oder andere Gremien des Deutschen Fußballmuseums – und damit über die Beteiligung von Ratsmitgliedern am Kuratorium hinaus – die Politik proaktiver in Entscheidungen einbezogen werden kann und wie eine höhere Transparenz bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells geschaffen wird, um weitere Defizite in der Zukunft zu vermeiden

Begründung

Die Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.



Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag und weist darauf hin, dass das Thema immer wiederkehren werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass die Verwaltung mit den vielen Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen seit dem Jahr 2020 in einer sehr komplizierten Situation sei. Beim Fußballmuseum gebe es verschiedene strategische Herangehensweisen. Es habe seine Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, seine Maßnahmen möglichst bei Beibehaltung des Sponsorings zurückgestellt und den Aufwand reduziert. Es habe Gespräche hinsichtlich der Umorganisation von Gastronomie und Laden gegeben. Weiterhin haben die Gesellschafter darüber verhandelt, welche Chancen einer Unterstützung der andere Gesellschafter jeweils unter Berücksichtigung der gültigen Verträge sehe. Insofern könne man zufrieden sein, dass der Gesellschafter wie auch die Stadt Dortmund eine Eigenkapitalverstärkung tragen werde, um die aktuelle Notsituation zu managen. Hinsichtlich des gemeinsamen Antrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste könne man nur sagen, dass es nicht leistbar sei, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Vorlage mit den genannten Eckpunkten vorzulegen. Mit einer DFB-Spitze, die im Moment nur noch partiell handlungsfähig sei, könne kein Ergebnis erzielt werden.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) stellt den mündlichen Antrag, dass eine Eigenkapitalzuführung durch die Stadt von bis zu 700.000,-- € an einen neuen Gesellschaftsvertrag gekoppelt wird, der einen Verlustausgleich paritätisch zwischen den Gesellschaftern unter neuen Konditionen und einem dann existenten Gesellschaftervertrag, der die Dinge zugunsten der Stadt finanziell besser regelt, festschreibt.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er der Vorlage zustimmen könne. Er könne allerdings hinsichtlich der Analyse die Ausführungen von Herrn Stüdemann nicht nachvollziehen. Es sei wichtig, die Politik auch vor dem Hintergrund negativer Haushaltsauswirkungen mehr und vor allen Dingen rechtzeitig einzubinden. Die Anforderungen des vorgelegten Antrages sollten im Binnenverhältnis gelöst werden.

Herr Stüdemann erklärt, dass das Geschäftsmodell des Fußballmuseums nicht gescheitert sei. Im operativen Bereich schreibe es im Normalfall schwarze Zahlen. Wichtig sei die Antwort auf die Frage, wie eine höhere Transparenz bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells geschaffen werden könne, um weitere Defizite für die Zukunft zu vermeiden.

Herr Langhorst macht deutlich, dass die Stellungnahme zur Sitzung mit einer Einschätzung bis zur Sitzung des Ausschusses am 17.06.2021 erfolgen sollte.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Eigenkapitalverstärkung in Höhe von 700.000-- € ein richtiger Schritt sei und man könne erkennen, dass der DFB an dieser Stelle Verantwortung übernehme. Er halte mehr Transparenz im Hinblick auf das Fußballmuseum für wichtig. Die Vorlage zeige, dass es Gespräche gebe. Weiterhin würden durch die Einsetzung des Beirates Kommunalwirtschaft würden zukünftig alle städtischen Beteiligungen betrachtet. Er sehe aber auch, dass die im gemeinsamen Antrag geforderte Vorlage bis zum 17.06.2021 nicht erstellt werden könne. Seine Fraktion würde sich hinsichtlich es gemeinsamen Antrages enthalten und der Vorlage selbst zustimmen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet, die Vorlage und die beiden Anträge an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage, den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste sowie den mündlichen Antrag der AfD-Fraktion ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.12
RWE
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20977-21)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Tagesordnungspunkt zurückgezogen.

zu TOP 4.13
Gemeinwohl-Bilanz für städtische Unternehmen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20976-21)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20976-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 04.05.2021 vor:
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und der CDU bitten den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften um Empfehlung des folgenden Antrags an den Rat:
1. Der Rat stellt fest, dass städtische Unternehmen in besonderer Weise dem Gemeinwohl verpflichtet sind und neben dem rein wirtschaftlichen Nutzen auch eine Vorbildfunktion für eine bewusste und nachhaltige Wirtschaftsweise einnehmen.

2. Der Rat fordert die Unternehmen, an denen die Stadt Dortmund – direkt oder indirekt – mehrheitlich beteiligt ist auf, eine unabhängig auditierte Gemeinwohl-Bilanz nach den Grundsätzen der Gemeinwohl-Ökonomie zu erstellen. Damit wird zukünftig neben der klassischen Finanzbilanz auch die Schaffung von gesellschaftlichen Nutzwerten wie Arbeitsplatzqualität, Beschaffungsmanagement, Vergabestandards, Geschlechterdemokratie oder die Reduktion ökologischer Auswirkungen mess- und vergleichbar gemacht.

3. Der Rat fordert die städtischen Beteiligungen zudem auf, sich nach Kriterien der Nachhaltigkeit auf Basis der „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN-SDGs) zertifizieren zu lassen.

4. Der Rat beauftragt die Beteiligungsverwaltung, den Beteiligungsbericht um Angaben zu Nachhaltigkeitszertifikaten und um Kennzahlen der Gemeinwohl-Bilanz zu ergänzen. Die städtischen Unternehmen weisen ihre Gemeinwohl-Bilanz erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2022 im Beteiligungsbericht 2022/2023 aus.
Begründung:
Die Anzahl nachhaltig agierender Unternehmen wächst stetig. Immer mehr Unternehmen nutzen die Ausweisung ihres ethischen Engagements auch als Vorteil im Wettbewerb sowohl um Aufträge als auch um Mitarbeitende. Schon heute sind viele Dortmunder Unternehmen auf soziales und nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet. Dortmund soll in Zukunft die Heimat sozial und ökologisch bewusst agierender Unternehmen werden und so für die Ansiedlung nachhaltiger und krisenfesterer Arbeitsplätze sorgen. Den städtischen Unternehmen kommt dabei eine Vorbildrolle zu, denn sie sind schon per Gemeindeordnung zu mehr als reinem wirtschaftlichen Nutzen verpflichtet. Dennoch werden in ihren Bilanzen bisher ausschließlich die finanziellen Fakten und nicht ihre gemeinwohl-orientierten Werte ausgewiesen.

Über die Gemeinwohl-Bilanzen können zukünftig neben wirtschaftlichen Kennzahlen wie Umsatz und Gewinn auch weitere Faktoren wie der nachhaltige und partnerschaftliche Umgang mit dem gesamten gesellschaftlichen und politischen Umfeld in die Unternehmensbewertung messbar mit einbezogen werden. Neben Beispielen wie der Sparda-Bank München und dem Outdoorhersteller VauDe bilanzieren auch städtische Unternehmen wie die Stadtentwässerung Stuttgart schon mit dieser Methode. Städtische Unternehmen können hier in eine Vorbildrolle gehen und privaten Unternehmen zeigen, dass diese Art der Bilanzierung vorteilhaft und umsetzbar ist.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze. Einheitliche Kriterien seien ein Schritt in die richtige Richtung.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass ihn der Antrag noch nicht überzeuge. Er regt an, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften über die Kosten, Aufwände und Vorteile zu berichten und eine Entscheidung aufgrund dieser Grundlage zu treffen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass der Antrag einen nicht hinzunehmenden Eingriff nach sich ziehen würde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass bereits jetzt schon eine Verpflichtung bestehe, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und wirbt für die Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und überweist den Antrag an den Rat der Stadt.




5. Liegenschaften

zu TOP 5.1
Grundstückssituation für den Kita-Bau
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20119-21-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20119-21-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ aus der Sitzung am 18.03.2021 vor:




Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) dankt der Verwaltung für die Antwort und bittet darum, diese auch an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Antwort der Verwaltung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie weiter.


zu TOP 5.2
Beschlusskontrolle Nordstadt-Toiletten
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20209-21-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20209-21-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:


im Dezember 2017 hat der Finanzausschuss mit einer übergroßen Mehrheit von SPD, CDU, Grünen und der damaligen Fraktion LINKEN & PIRATEN beschlossen, die Anträge der LINKEN zum Thema der Nordstadttoiletten im Rahmen der Hausdebatte für das Jahr 2018 zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund hat diese Beschlusslage mit der Verabschiedung des Haushaltes nachvollzogen.

Im Einzelnen handelte es sich um den Auftrag, die Toilette am Nordmarkt zu sanieren sowie eine zweite öffentliche Toilette in der Nordstadt einzurichten. Hintergrund der damaligen Antragslage waren Klagen der Schulen und Kitas darüber, dass ihre für Kinder gedachten Außenanlagen vermehrt für die Notdurft von Menschen ohne Obdach oder drogenkranken Menschen zweckentfremdet wurden.

Seitdem gab es lediglich einige Schönheitsreparaturen an der Toilette am Nordmarkt anlässlich des Kirchentages. Eine Umsetzung der Anträge durch die Verwaltung steht weiterhin aus. Die Anträge werden auch weiterhin als noch ausstehend in der Beschlusskontrolle der Verwaltung geführt, die dem Finanzausschuss jedes Jahr vorgelegt wird.

Infolge der Corona-Pandemie stehen Gaststätten über lange Zeiträume nicht als Ausweichtoiletten zur Verfügung („Nette Toilette“). Für die beschriebene Klientel ist dies ohnehin kaum eine Alternative. Erschwerend kommt nun hinzu, dass aufgrund des schlechten Zustandes die Nordmarkttoilette wegen nötiger Reparaturen wiederkehrend außer Betrieb gesetzt werden muss. Es gibt unter diesen immer wieder eintretenden Voraussetzungen dann also in der gesamten Nordstadt keine einzige öffentliche Toilette mehr. Inzwischen behelfen sich die Menschen, indem sie immer wieder auftretende Sperrmüllhaufen als Sichtschutz einsetzen und hinter solchen Müllhaufen ihre Notdurft verrichten mit allen hygienischen Folgen.

Daraus ergeben sich die folgenden Fragen um deren Beantwortung wie bitten:

1) Welche Hindernisse bestehen, die es der Verwaltung bisher unmöglich gemacht haben, eine so kleine Maßnahme wie die in den Anträgen beschriebeneToilettensanierung und Toiletteneinrichtung zur Umsetzung zu bringen?

2) Bis zu welchem Stichtag plant die Verwaltung den nun 3 ½ Jahre alten Ratsbeschluss endlich abgearbeitet zu haben?

3) Ist es richtig, dass es am Phoenixsee im betrachteten Zeitraum sehr wohl neue öffentliche Toilettenanlagen eingerichtet wurden, während die Menschen in der Nordstadt diesbezüglich als Menschen zweiter Klasse behandelt werden?

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1) Die Sanierung der WC-Anlage Nordmarkt war in der Auflistung der Haushaltsbegleit- beschlüsse 2018 mit einem Betrag in Höhe von 50.000 € enthalten. Die Maßnahme und die Haushaltsmittel wurden seinerzeit dem zuständigen Vermögensträger Tiefbauamt zugeordnet. Da mit der Diakonie Dortmund ein Vertrag zum Betrieb der Toilettenanlage und des Kiosks besteht, war vorgesehen, dass die Instandsetzungsmaßnahmen ebenfalls durch die Diakonie durchgeführt werden. Diese teilte jedoch mit, dass von dort eine entsprechende Sanierung nicht durchgeführt werden kann. Im Zuge des Kirchentages 2019 erfolgte deshalb zunächst nur eine Umsetzung der notwendigsten Arbeiten.
Anschließend wurde ein externes Büro durch den für die WC-Anlage zuständigen Bewirtschafter Städtische Immobilienwirtschaft beauftragt, eine entsprechende qualifizierte Maßnahmenbeschreibung sowie einem Kostenrahmen für die Sanierung der Bedürfnisanstalt zu erstellen. Ende 2019 lag ein erster Entwurf vor. Hier waren noch Anpassungen - u. a. hinsichtlich einer vandalismussicheren Ausführung - vorzunehmen. Seit Mitte 2020 liegt ein abschließendes Maßnahmenpaket vor. Die Kosten für die Sanierung der Bedürfnisanstalt Nordmarkt liegen bei ca. 200.000 €. In diesem Zusammenhang gab es noch weiteren Abstimmungsbedarf mit der Städtischen Immobilienwirtschaft. Darüber hinaus musste noch die Finanzierung mit Haushalt 2021/2022 sichergestellt werden.
Zu 2) Für die Durchführung der investiven Maßnahme wird derzeit ein entsprechender Gremienbeschluss vorbereitet.

Nach Beschluss wird der Projektauftrag unmittelbar an die Städtische Immobilienwirtschaft erteilt. Die Maßnahme ist bei der Städtischen Immobilienwirtschaft für 2021 eingeplant. Nach Erteilung des Projektauftrages wird mit der Planung begonnen. Der Ausführungsbeginn ist für das IV. Quartal 2021 geplant. Abgeschlossen wird die Baumaßnahme voraussichtlich im Frühjahr 2022.
Zu 3) Im Bereich des PHOENIX-Sees gibt es folgende Toilettenanlagen:

a) Toilettenanlage im Hafen: Seit 2011 in Betrieb.
b) Temporär betriebene Toilettenanlage (jeweils April-Oktober) am Südufer (Sportstützpunkt): Seit 2013 in Betrieb.
c) City-Toilette am You-Point (im Osten des Seeareals): Seit Dezember 2020 in Betrieb.
Eine zusätzliche öffentliche City-Toilette für die Nordstadt befindet sich zurzeit in der Planung beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Bei der Standortwahl wird die Bezirksvertretung beteiligt.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) führt aus, dass die Beschlussfassung zu den Nordstadt-Toiletten im Dezember 2017 erfolgt sei. Aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord werde kolportiert, dass das, was in der Antwort der Verwaltung zur Sanierung stehe, inzwischen wieder hinterfragt würde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass die Toilettenanlage zum Kirchentag bereits saniert worden sei.

Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE+) führt aus, dass der Begriff „Sanierung“ im Hinblick auf die Nordstadt-Toiletten übertrieben sei.

Herr Kowalewski weist darauf hin, dass es um die Abarbeitung der Haushaltsaufträge gehe und hier dringend etwas geschehen müsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20150-21)

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Es bestehe allerdings der Wunsch, dass die Verwaltung – wie auf Seite 4 der Vorlage ausgeführt – eher das städtische Eigentum favorisieren solle. Er bittet, diesen Hinweis in die Niederschrift mit aufzunehmen.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) führt aus, dass im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen herausgearbeitet werden konnte, dass das Leopold-Hoesch-Berufskolleg offensichtlich auf der Knauff-Fläche am Hafen und das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg voraussichtlich auf der HSP-Fläche realisiert werden solle. Es sei seiner Fraktion bekannt, dass auch geplant sei, im Umfeld des nördlichen Hauptbahnhofsgebietes ein Berufskolleg angesiedelt werden solle. Er frage sich, ob sich das Vorhaben auf dieses Gebiet konzentriere, um eine Fläche zu finden.

Herr Ellerkamp (23/FBL) teilt mit, dass er im Prinzip bestätigen könne, was Herr Waßmann gesagt habe. Im Hinblick auf das Paul-Ehrlich-Berufskolleg führt er aus, dass es sich um ein europaweites Ausschreibungsverfahren handele. Ob der von Herrn Waßmann genannte Standort dann das Ergebnis sei, bleibe dem Vergabeverfahren vorbehalten. Für das dritte Berufskolleg habe man einen Standort im Bereich Grüne Straße ins Auge gefasst. Dort gebe es allerdings das Problem, dass ein Eigentümer vor ca. 2 Jahren signalisiert habe, dass er die Fläche verkaufen würde. Dieses Vorhaben wurde jedoch inzwischen zurückgezogen, da dort ein elektronisches Stellwerk errichtet werden solle. Falls diese Fläche also nicht zur Verfügung stünde, wäre es im Innenstadtbereich schwierig, diesen relativ großen Standort zu verwirklichen.

Herr Waßmann möchte wissen, ob jetzt neben dem Paul-Ehrlich Berufskolleg noch ein drittes Berufskolleg in Planung sei. Das wären dann vier Kollegs in Summe.

Herr Ellerkamp teilt mit, dass das Leopold-Hoesch-Berufskolleg im Hafen realisiert werden, das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg soll in die Nordstadt und das Paul-Ehrlich-Berufskolleg soll ausgeschrieben werden. Es gehe nur um diese drei Standorte. Die anderen Standorte, die auch in der Vorlage genannt seien, seien dann erledigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zur Realisierung eines Neubaus für das Paul-Ehrlich-Berufskolleg.

zu TOP 5.4
Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19751-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Grunderneuerung der Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.315.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014560 -Grundhafte Erneuerung Brücke B 54 über die B 1- mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 89.058,28 Euro

Haushaltsjahr 2021: 66.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022: 1.495.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023: 664.941,72 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem Jahr 2024 in Höhe von 23.793,06 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.495.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und in Höhe von 664.941,72 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.



Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die in Anlage 3 dargestellten Minderbedarfe verwendet.

zu TOP 5.5
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 05.05.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Mengede merkt an, dass die Sanierung der Seniorenstätte Bodelschwingh verschoben wurde. Es wird die Frage gestellt: Auf welchen Zeitpunkt wird sie verschoben?

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der Anmerkung:
1. den 9. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1) zu nehmen.
2. die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 12.555.574,46 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 4.272.650,00 € zur Kenntnis zu nehmen.
3. die Umsetzung der in der Anlage 2, I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € in den Jahren 2021-2026 zu beschließen und zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
4. für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
5. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
6. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 12.555.574,46 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 4.272.650,00 € zur Kenntnis.
7. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2, I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € in den Jahren 2021-2026 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
8. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


6. Sondervermögen

zu TOP 6.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)
hierzu Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 19970-21-E1)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19970-21-E4)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 12.05.2021 vor:
Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlags) (Drucksache Nr.: 19970-21-E1) (siehe u.a. Empfehlung des AMIG)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19970-21 –E3):

…die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Zusatzantrags:

Der jetzt vorliegende, geänderte Beschlussvorschlag vom 28.04.2021 (DS-Nr.: 19970-21-E1) wird um den folgenden Punkt ergänzt:

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Begründung:
Um die Zielvorstellung des Energiecampus konkret auf eine zukunftsfähige Energiewende und damit auch auf einen wirksamen Klimaschutz auszurichten, muss frühestmöglich ein entsprechendes Leitbild für die weiteren Planungen verankert werden. Neben der Bedeutung solcher Leitlinien für das Projekt selbst, zahlt das vorgeschlagene Leitbild insbesondere auch auf die Ziele der IGA 2027 ein, Beiträge zum Klimaschutz zu leisten und Best Practice Projekte zu präsentieren.

Damit ein Energiecampus mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2035“ als Best Practice Beispiel entstehen kann, müssen von Beginn an die nötigen Weichen gestellt und nachhaltige Mobilitätskonzepte, Gütestandards für nachhaltiges Bauen, die Nutzung regenerativer Energien und Wärme im Gewerbe sowie Klimafolgeanpassungskonzepte mitgedacht werden. Die Leitbildkomponente der „nachhaltigen, innovationsfördernden Energiekonzepte“ gewährleistet deshalb die Betrachtung und Forschung an nachhaltigen also insbesondere regenerativen Energien. Diese kann z.B. erfolgen durch die Spezifizierung zum Umgang mit Grünem Wasserstoff oder der Suche nach Energie-Speicherlösungen. Anhand dieses individuellen Bauprojekts sollen so zugleich Standards für eine klimaneutrale Bauweise sowie eine klimaneutrale Betreibung der der gesamten Anlage in Dortmund exemplarisch erprobt werden.


Hierzu Liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 04.05.2021):

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlages)
(Drucksache Nr.: 19970-21-E1)

….die o.g. Vorlage liegt Ihnen für die kommende Sitzung in der Bezirksvertretung bzw. in den kommenden Ausschüssen des Rates und des Rates selbst zur Empfehlung bzw. zur Beschlussfassung vor.

Nach redaktioneller Fertigstellung der Vorlage ist das Projekt Energiecampus am 22.04.2021 Gegenstand der Beratung im Gestaltungsbeirat der Stadt gewesen.
Der Beirat hat die besondere Bedeutung dieses Projektes für den Klimaschutz, die Energiewirtschaft und die Entwicklung des Raumes „Emscher nordwärts“ mit der IGA 2027 ausdrücklich gewürdigt.
Er empfiehlt jedoch auf der Grundlage der vorliegenden Nutzungskonzeption zunächst im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerb, Gutachterverfahren o. ä.) die beste Alternative für das städtebauliche Konzept zu ermitteln. Im Rahmen eines solchen, der weiteren Konkretisierung vorgeschalteten Verfahrens, sollen zusammen mit dem Städtebau auch Elemente zu den Themen Klimaschutz, Energieerzeugung, Nachhaltigkeit und Architektursprache von Gebäuden, Mobilität, Freiflächengestaltung und Einbindung in das IGA-Konzept aufgenommen werden.
Politik und Öffentlichkeit sind in geeigneter Weise in das Qualifizierungsverfahren einzubinden.
Ich schlage vor, dieser Empfehlung zu folgen. Zeitliche Verzögerungen sollen durch eine Parallelisierung von Qualifizierungsverfahren und notwendige Bebauungsplanverfahren soweit wie möglich reduziert werden.
Die personellen und finanziellen Auswirkungen ändern sich gegenüber den Ausführungen in der o.g. Vorlage nicht.
Ich schlage Ihnen daher vor, den Beschluss zur Vorlage, DS- Nr.: 19970-21 wie folgt zu fassen:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19970-21-E2)

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu den folgenden Punkten:

1. Ist im Zusammenhang mit dem angestrebten Ziel den Energie-Campus weitgehend energieautark zu betreiben, berücksichtigt worden, dass eine Rückspeiseanbindung an das öffentliche Stromnetz erforderlich ist und hierfür die derzeitige Stromleitungsinfrastruktur nicht ausreichend sein könnte? Könnten auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/Institutionen wie z.B. das Nahverkehrsmuseum Mooskamp von einer ggf. zu verbessernden Strominfrastruktur profitieren?

2. Durch die geplante nördliche MIV-Anbindung über den Vollknoten Bodelschwingher Straße/Mooskamp/Emscherallee einhergehend mit einen notwendigen Ausbau des Mooskamp, fallen 45 Parkplätze in diesem Bereich weg. Ist es geplant, dass diese dann südliche der Bahntrasse kompensiert werden? Bietet das geplante Parkhaus entsprechende Kapazitäten für diese weggefallenen Parkplätze?

3. Ist es geplant, dass bei der Errichtung der Entwässerungsanlagen für den Energie-Campus weitere Abwasserkanäle verlegt werden, um z.B. das neue Ausstellungsgebäude des Nahverkehrsmuseum Mooskamp ebenfalls an den Abwasserkanal anzuschließen?

4. Ist es möglich im Rahmen des Ausbaus dieser Technologiefläche den Nachbarn Mooskamp nicht nur als Museum, sondern auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im Energieversorgungsbereich des SPNV mit einzubinden?

Die Beantwortung dieser Punkte soll bitte ebenfalls den Bezirksvertretungen Mengede und Huckarde zur Verfügung gestellt werden.

AMIG, 04.05.2021:

Herr Rm Dudde kündigt an, dass seine Fraktion sich heute zur Vorlage enthalten werde, da man noch Beratungsbedarf habe.

Zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung zusammen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung erneut aufzurufen. Die Verwaltung wird allerdings darum gebeten, diese Stellungnahme möglichst dem AKUSW bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vorzulegen.

Zur Vorlage einigt man sich darauf, diese heute in der geänderten Fassung, entsprechend des o. a. Änderungsvorschlages der Verwaltung, zu fassen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.




Hierzu Liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 05.05.2021:


Rm Noltemeyer zeigt sich erfreut über die Entwicklung eines Energiecampus, würde sich aber inhaltlich noch verstärkte Positionen in Bezug auf Energie wünschen. Es sei bereits heute wichtig, Weichen zu stellen und ein starkes Konzept vorzulegen, wie Klimaanpassung und innovationsfördernde Energiekonzepten mit regenerativen Ideen, die nicht nur auf Wasserstoff bauen, verbunden werden können.

Für die Beratung im AKUSW wolle man folgenden ergänzenden Beschlusstext vorschlagen:

„Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.“

Auf Nachfrage von Rm Noltemeyer führt Herr Nehm aus, dass eine Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Wasserstoff noch nicht gebe, weil die Konzeptionsphase noch nicht abgeschlossen sei. Man befinde sich aber schon im Austausch mit einigen der dort aktiven Akteure.
Zum Bahnhof Mooskamp habe man bereits Kontakt aufgenommen und werde den Aspekt der Ver- und Entsorgung mit bedenken. Das Thema Wohnen gestalte sich hingegen schwieriger, da dieses in einem Gewerbegebiet nicht verwirklicht werden könne, werde aber an anderer Stelle mitgedacht.
Herr Nehm verweist darauf, dass es sich um einen ersten Vorentwurf handelt, der nun in das weitere Verfahren qualifiziert und von einer Jury dann abschließend bewertet werde. In die Jury werde man selbstverständlich, wie in dem geänderten Beschlussvorschlag beschrieben, auch die Politik einbinden.

sB Dr. Küpper merkt an, dass für den Fall, das tatsächlich eine Anbindung an die H-Bahn erfolgen sollte, dies zu zusätzlichen Erschütterungen führen werde, die bei der Planung der hochsensiblen Labors und Gerätschaften frühzeitig berücksichtigt werden müssen.

Herr Nehm versichert, dass diese bekannt ist und auch umgesetzt würde. Allerdings sei die Verlängerung der H-Bahn nur eine erste Idee, die noch nicht geprüft oder finanziell darstellbar sei.

Es herrscht einhellig die Meinung, dass der Antrag von Rm Noltemeyer bereits von diesem Ausschuss als Fachausschuss beschlossen werden sollte.


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden, geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.





Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021:

Anmerkung:
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage grundsätzlich, wenn vor dem Planungsfeststellungsverfahren ein schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt wird, welches die folgenden Punkte enthält und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird:
- Die Vollanbindung des Ortsausgangs Huckarde in alle Richtungen.
- Den Ausbau des Bahnhofs Mooskamp für Fußgänger, Rad- Pkw- und Lkw-Verkehr bis zum Museum.
- Die Sicherstellung des Anliegerverkehrs ab Niedernette über die Emscherallee.
- Die Berücksichtigung des steigenden Verkehrsaufkommens durch den Dicken Dören, Knepper, die Nordspange (B 74 N) und die Anlage für kombinierten Verkehr am Hafen.
- Eine Radweganbindung durch Huckarde.

Die oben genannten Punkte wurden einstimmig beschlossen.

Folgende Punkte werden als Anmerkung mehrheitlich (bei 3 Gegenstimmen: FDP und CDU-Fraktion; Herr Utech (SPD-Fraktion) nicht anwesend) aufgenommen:
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Abend- und Nachtstunden.
- Die sozialräumlichen Verankerung und die Öffnung zur Stadtgesellschaft ist von Beginn an zu berücksichtigen

Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den städtebaulichen Entwurf als Leitlinie für die Entwicklung des Energiecampus in den Stadtteilen Huckarde und Mengede zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, die Konkretisierung im weiteren Verfahren zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, die Verwaltung mit der Umsetzung des städtebaulichen Vorentwurfs zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zuzustimmen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: (Drucksache Nr.: 19970-21-E4):

….die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Verwaltung um
Stellungnahme zu den folgenden Punkten gebeten:

Zu 1:
Die Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH hat mit dem Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) bereits Kontakt aufgenommen und dieses über die derzeitig nicht ausreichende Stromleitungsinfrastruktur informiert. Mit der Realisierung des Energiecampus erfolgt ebenfalls ein Ausbau der vorhandenen Infrastrukturen (Strom/Abwasser), von denen auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/ Institutionen wie das Nahverkehrsmuseum Mooskamp profitieren werden. Details sind im weiteren Planungsprozess unter den Beteiligten abzusprechen und zu prüfen.

Zu 2:
Der städtebauliche Vorentwurf (Stand: Februar 2021) sieht südlich der Bahntrasse Flächen für
den ruhenden Verkehr vor. Das geplante Parkhaus im südlichen Bereich des Energiecampus
liegt in Luftlinie mehr als 700 Meter entfernt und eignet sich nicht für eine Unterbringung der
durch den Ausbau des Geländes Mooskamp wegfallenden Parkplätze. In einem weiteren Qua
lifizierungsverfahren des Konzeptes muss geprüft und festgelegt werden, an welcher Stelle
die Parkplätze kompensiert werden.

Zu 3:
Das SVTZ wurde von der Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH ebenfalls über
den fehlenden Abwasseranschluss auf dem Gelände in Kenntnis gesetzt. Im Zuge der Flächenentwicklung
des Energiecampus – einschließlich des Straßenausbaus auf dem Gelände
Mooskamp – soll ebenfalls der Ausbau eines Abwasserkanals erfolgen. Einem Ausbau bis auf
Höhe des neuen Ausstellungsgebäudes des Nahverkehrsmuseums spricht zum jetzigen Zeitpunkt
nichts entgegen. Auch hier gilt es, die Details im weiteren Planungsprozess zu prüfen.

Zu 4:
Das SVTZ begrüßt den Vorschlag, den Bahnhof Mooskamp nicht nur als Museum, sondern
auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im
Energieversorgungsversorgungsbereich im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einzubinden.
Dies unterstreicht den Gedanken des Konzeptes, auf dem Energiecampus an Technologien
und Produkten zur Energiegewinnung, der Speicherung sowie des Transportes zu forschen,
diese zu entwickeln und schlussendlich anzuwenden. Im gleichen Schulterschluss soll
das Thema Wasserstoff nachhaltig mit dem Energiecampus verortet werden, welches zunehmend
an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung gewinnt. Wasserstoff ist bereits heute in
nahezu allen Themen der Energiewirtschaft integriert und bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten
grundlegender Aspekte, über wirtschaftliche Anwendungsfragen bis hin zu spezifischen
Digitalisierungsfragestellung. Eine Verknüpfung dieser Aspekte rund um das Thema
Wasserstoff mit dem Energieversorgungsbereich im SPNV ist wünschenswert. Die Stadt
Dortmund unterstützt dahingehend das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bahnhofs
Mooskamp.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Die FRAKTION /die PARTEI) (Drucksache Nr.:19970-21-E5):

….Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Gebäude des Campus sind von Anfang an als “Plus Energie Gebäude” zu planen. Das bedeutet, dass sie netto mehr Energie erzeugen, als sie verbrauchen.

Dazu geeignete Konzepte und Berechnungen sind vor Baubeginn nachzuweisen.

Die Gebäude oder der gesamte Campus sollen mit Energiespeichern ausgestattet werden, um Lastspitzen auszugleichen und erneuerbare Energie für Dunkelflauten ins Netz speisen zu können. Vorzugsweise soll dafür innovative Technologie wie Flüssigsalz oder kryogene Energiespeicherung zum Einsatz kommen.

Begründung

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu sind auch kleine Beiträge wichtig.


Die Technologie für Plus Energie Häuser existiert bereits und ist erprobt und verfügbar. Dies gilt auch für Bürogebäude. Damit wird der gesamte Campus zu einem “Plus Energie Campus”, der Innovationen nicht nur entwickelt, sondern auch demonstriert.
Natürlich verursacht dies zusätzliche Kosten. Häufig wird die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt, was jedoch langfristig gerechnet leicht widerlegbar ist.
Jede eingesparte Emission von CO2 hilft, zum Klimaziel beizutragen. Ein Energiecampus, der beweist, dass Dortmund den festen Willen zum Klimaschutz konsequent verfolgt und der für innovative Firmen attraktiv sein soll, muss hier Vorreiter sein.
Der Energiecampus hat damit die Chance, zu einem Musterprojekt für die gelungene Verbindung von Gewerbeflächen und Energieerzeugung zu werden. Die Strahlkraft einer solchen Symiose sollte nicht unterschätzt werden.

Anlagen
Beispielprojekte für Bürogebäude als Plus Energie Gebäude:
https://www.bauhandwerk.de/artikel/bhw_Buerogebaeude_mit_Energie-Plus_1290852.html
https://nachhaltigwirtschaften.at/de/hdz/projekte/plus-energie-buero-plus-energie-buerobau-der-zukunft.php

Energiespeicher mit Flüssigsalz / Flüssigmetall:
https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=40421&pLang=de&pNid=226
https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCssigmetallbatterie

Kryogene Energiespeicherung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kryogene_Energiespeicherung
https://www.theguardian.com/environment/2020/jun/18/worlds-biggest-liquid-air-battery-starts-construction-in-uk
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Die FRAKTION /die PARTEI) (Drucksache Nr.:19970-21-E6):

…Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Campus soll dahingehend überarbeitet werden, dass er sich als Grünfläche darstellt, in der auch Gebäude stehen.

Begründung

Der aktuelle Entwurf sieht eine große versiegelte Fläche vor, die von Grünflächen durchbrochen wird. Die Begrünung von Dächern und Fassaden ist gut, allerdings wird zwischen den Gebäuden zu viel Fläche versiegelt. Die Wirkung kann man sich gut am Campus der Uni ansehen oder auch in der Kampstraße.


Es gibt bereits zahlreiche Beispielprojekte, wie man einen Campus als Park gestalten kann. Jede Versiegelung ist zu vermeiden. Damit entsteht ein einladendes Umfeld, das einem Park gleicht und zusätzlich dem Mikroklima dient.
Der Energiecampus hat damit die Chance, zu einem Musterprojekt für die gelungene Verbindung von Gewerbeflächen und innerstädtischen Parks zu werden. Die Strahlkraft einer solchen Symbiose sollte nicht unterschätzt werden.
AKUSW, 12.05.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. Zusatz-Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19970-21-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Der jetzt vorliegende, geänderte Beschlussvorschlag vom 28.04.2021 (DS-Nr.: 19970-21-E1) wird um den folgenden Punkt ergänzt:

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.



Weiter einigt man sich darauf, sowohl die Empfehlung die Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 als auch die beiden Zusatz-Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21-E5 und E6) als Prüfaufträge in das weitere Verfahren zu geben.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, sich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen anzuschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an.

zu TOP 6.2
Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20788-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den ersten Quartalsbericht 2021 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


7. Sonstiges

zu TOP 7.1
Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 11.05.2021 vor:
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Begründung: Erfolgt mündlich

Ebenfalls liegt dem Ausschuss folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vor:

Die Vorsitzende erklärt, dass sich die Vorlage nun ein weiteres Mal im Gremiengang befinde und der Ausschuss sich hierzu verhalten müsse.

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage noch einmal an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion vorhabe im ABöOAB einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Vorlage zu stellen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke +) gibt an, sich damit schwer zu tun, die Empfehlung ein weiteres Mal aufzuschieben, da genügend Zeit gewesen sei offene Fragen zu klären. Er freue sich, dass sich auch seitens der SPD-Fraktion abzeichne zu einer Empfehlung kommen zu können. Er gibt weiter an, dass seine Fraktion die Vorlage in der Version mit allen Optionen bevorzugen würde.

Rm Schilff (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit der Vorlage sehr zufrieden sei und gibt an die Vorlage heute gerne beschließen zu wollen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) bittet um Abstimmung der Vorlage, da man lange genug darauf gewartet habe.

Rm Vogeler (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion heute - nach der Beantwortung einiger Fragen - hätte zustimmen zu können. Wenn die Fraktion B‘90/Die Grünen jedoch darum bitte, die weitere Beratung in den ABöOAB zu schieben, dann könne seine Fraktion dies mittragen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage gegen die Stimme der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden durchlaufen.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) bittet zunächst darum sich in der Diskussion auf die Sache zu konzentrieren.

Rm Schultze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert kurz den Antrag der Fraktion. Man befürworte die Vorlage der Verwaltung und entscheide sich für das Maximalpaket. Man bitte die Verwaltung bei Kenntnisnahme einer unzulässigen Verbreitung von Aufnahmen die notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Es gehe nicht darum, dass die Verwaltung gezielt nach solchen Verbreitungen suche, sondern auf entsprechende Hinweise reagiere.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass man ebenfalls das Maximalsetting präferiere und sich ebenfalls dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließe, sofern die Verwaltung hier die Rechtsaufassung habe, dass dies funktioniere.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass man ebenfalls empfehle.

Herr Arndts (FB 30) erläutert zum Thema des Urheberrechtsschutz und Umgang mit entsprechenden Verletzungen, dass man diesen nachgehe, sofern Videoaufnahmen missbräuchlich genutzt würden. Bezüglich einer Einwilligung aller abgebildeten Personen bei Nutzung der Aufnahmen handle es sich um einen eigenen Rechtsbereich. Als Stadt werde man bei Verstößen gegen das Urheberrecht tätig. Sehe sich jedoch jemand in einem Zusammenhang abgebildet der nicht gewünscht sei, müsste von der Betroffenen Person dagegen vorgegangen werden. Als Stadt sei man nur zum Urheberechtsschutz berufen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage „Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streming“ empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, in Abwesenheit der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Übertragung von Ratssitzungen per Live-Streaming. Die Live-Streams werden von einem externen Dienstleister produziert und von der Dortmund-Agentur im Stadtportal dortmund.de verbreitet und für die Dauer der laufenden Wahlperiode archiviert werden. Der Produktionsstandard umfasst
· das vorgeschlagene Grundsetting zum Live-Streaming

oder
· das Paket „einfaches Grundsetting“

· das optionale Paket „Gebärdensprachenübersetzung“ (ja/nein)

· das optionale Paket „Nachbereitung“ (ja/nein).


Der Produktionsauftrag soll zunächst bis zur Sitzungspause im Sommer 2022 erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden Erfahrungen und Ergebnisse aufzubereiten, um über die Fortsetzung der externen Beauftragung bzw. eine alternative stadtinterne Realisierung des Live-Streamings zu entscheiden.
Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, sich der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden anzuschließen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Antrag nicht in die Zeit passe.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) schließt sich der Kritik von Herrn Kauch an, weist aber darauf hin, dass er der Vorlage zustimmen könne.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig an.

zu TOP 7.2
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19449-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus ihrer Sitzung am 06.05.2021 vor:

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving einstimmig folgenden Zusatz:

„Zu Unterpunkt 3.3 Stadtbezirk Eving
Brechtener Grundschule
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt, den Zeitplan für die Realisierung des Umbaus der Brechtener Grundschule noch einmal zu überprüfen und eine erhöhte Priorisierung vorzunehmen. Der Stadtbezirk Eving mit Unterbezirk Brechten ist durch die Baugebiete von einem starken Zuzug von Familien mit kleinen Kindern geprägt. Es ist davon auszugehen, dass dadurch in den kommenden Jahren ein erhöhter Bedarf an Schulplätzen an der Brechtener Grundschule entstehen wird. Wir befürchten durch die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen erst zu diesem Termin eine erhöhte Belastung für die Kinder und Lehrer, die einem gesunden Lernumfeld wiedersprechen.“

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung des o.g. Zusatzes, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 04.05.2021 vor:
Herr Podzsuk CDU-Fraktion) bemängelt die Unklarheit der verschiedenen Projektstatus. Eine Auskunft an Bürger ist wegen der unklaren Begrifflichkeiten so nicht möglich. Vorlage und Anlage dazu sind zudem in den Daten nicht immer synchron.

Darüber hinaus ist offenbar das Schulzentrum Renninghausen (Punkt 45) in der Priorität nach hinten gerutscht. Es wird dringend gebeten, die Priorität zu erhöhen, da der Bedarf jetzt besteht und weitere jahrelange Planungen vermieden werden müssen.

Frau Wilken (B90/Die Grünen) möchte von der Verwaltung zur Thematik Gesamtschule Brünninghausen wissen, ob der Raumbedarf des Helene-Lange-Gymnasiums mit der Erweiterung der Gesamtschule (und der damit verbundenen Nutzung von Räumen durch das Helene-Lange-Gymnasium) abgedeckt ist oder weiterer Raumbedarf darüber hinaus an dem Gymnasium besteht.

Nachrichtlich: Diese Frage wird separat als Stellungnahme von der Verwaltung angefordert.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung-Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Die Maßnahme 45 (Gesamtschule Renninghausen) ist zu beschleunigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Eving und Hombruch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

zu TOP 7.3
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19428-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 05.05.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Mengede weist darauf hin, dass ein stimmiges Verkehrskonzept immer noch nicht vorliegt und weiterhin zwingend erforderlich ist. Sie wünscht sich eine Beteiligung an der Planung durch eine entsprechende Vorlage.

Ebenso stellt die Bezirksvertretung sich die Frage, ob eine Finanzierung des Rahmenprogramms (z. B. „Unsere Gärten“) weiterhin gesichert ist.

Das Projekt i-Resilienz ist in der vorliegenden Vorlage immer noch enthalten, obwohl es im Stadtbezirk Mengede umgesetzt werden soll und durch die Bezirksvertretung bereits abgelehnt wurde.

Auch ein Beteiligungsverfahren in Kombination mit anderen Projekten wäre sinnvoll.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig und unter Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen:

a) den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).

b) das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis zu nehmen.
c) eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten zu beschließen. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).

d) die Verwaltung zu beauftragen, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

e) nimmt den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).

f) nimmt das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis.
g) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).

h) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.

zu TOP 7.4
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 10. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 340.149,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 485.000,00 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Aufstockung der Brandschutzrückstellung für die Maßnahme Sanierung Nollendorfplatz in Höhe von 440.000,00 Euro und nimmt zur Kenntnis, dass sich die Maßnahme bereits in Ausführung befindet.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaß­nahmen zur Kenntnis.




Dr. Suck Frommeyer Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin

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