Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 30.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:17 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Friedrich-Wilhelm Weber (CDU) i. V. für Rm Thorsten Hoffmann
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Kathrin Klausmeier (B’90/Die Grünen)
sB Janina Kleist (SPD)
sB Katharina Magerstedt (FDP/Bürgerliste)
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Regine Adams (Diakonisches Werk) i. V. für Anne Rabenschlag
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Petra Schmidt (SoVD)




4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Michael Steffens, 5/Dez
Manfred Stankewitz, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Jörg Dannenberg, Jobcenter
Thomas Ellerkamp, StA 23
Dr. Renate Breidenbach, StA 53
Sabine Janowski, StA 51


5. Gäste:

Herr Klein (Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH)
Herr Schmiegel (Professionell in der Psychiatrie tätig)
Frau Reiss (Nutzerin)
Herr Jagenburg (Nutzer)


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.0 Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 28.03.2017

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Nutzerbeteiligung für beeinträchtigte Menschen
Präsentation von Herrn Klein (Diakonie)


2.2 Einsatz von Familienhebammen
Präsentation des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes


2.3 Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
mündlicher Bericht

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -



4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Wohnungslose Menschen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07897-17)

4.2 Übernachtungseinrichtung für wohnungslose Männer
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07234-17-E1)

4.3 Frauenhaus Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07335-17-E2)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

6.2 Ordnungspartnerschaft Dortmund, Task Force Nordstadt und Task Force Dorstfeld – Jahresbericht 2016
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.04.2017
(Drucksache Nr.: 07179-17)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07898-17)

7.2 Schulbegleitung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07900-17)

7.3 Dortmunder Gesundheitskonferenz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07910-17)

7.4 Gebärdensprachdolmetscher
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07911-17)

7.5 Teilzeitausbildung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07909-17)

7.6 Beförderungspflicht von Elektroscootern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07904-17)

7.7 Bundesteilhabegesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07905-17)

7.8 Projekt "Radeln ohne Alter"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07906-17)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.0
Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) verpflichtet die sachkundige Bürgerin, Frau Janina Kleist (SPD), zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und wünscht ihr hierzu viel Glück und Erfolg.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bahr (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 28.03.2017

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 28.03.2017 wird genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Nutzerbeteiligung für beeinträchtigte Menschen
Präsentation von Herrn Klein (Diakonie)

Herr Klein (Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH), Herr Schmiegel (Tätig im Bereich Psychiatrie), Herr Jagenburg (Nutzer) und Frau Reiss (Nutzerin) erläutern anhand einer Präsentation das Thema „Nutzerbeteiligung von beeinträchtigten und psychisch kranken Menschen in der Stadt Dortmund“ (Anlage 1) und beantworten im weiteren Verlauf die gestellten Nachfragen.

Die Fraktionssprecher bedanken sich für die Präsentation und die Bereitschaft, aus den persönlichen Erfahrungen zu berichten. Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und wünscht weiterhin viel Erfolg.


zu TOP 2.2
Einsatz von Familienhebammen
Präsentation des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes

Frau Dr. Breidenbach (Gesundheitsamt) und Frau Janowski (Jugendamt) berichten gemeinsam über das Thema „Einsatz von Familienhebammen“ und erläutern dies anhand einer Präsentation (Anlage 2). Im Anschluss beantworten sie die gestellten Nachfragen.

Frau Janowski weist darauf hin, dass am 07.07.2017 eine Feier im Fritz-Henssler-Haus anlässlich des 5jährigen Bestehens der Gesundheitsfachkräfte stattfinden wird. Bis dahin soll es einen Bericht über die gesamten 5 Jahre geben.

Die Fraktionssprecher und Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) bedanken sich für den Vortrag und die gute Arbeit in diesem Bereich.


zu TOP 2.3
Kommunal unterzubringende Flüchtlinge

Frau Zoerner (Stadträtin) berichtet mündlich über den aktuellen Sachstand und teilt die aktuellen Zahlen mit. Zurzeit lebten 8871 Menschen in Dortmund, die als Flüchtlinge nach Dortmund gekommen seien. Davon seien 580 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und 942 lebten derzeit in Einrichtungen. In den Sozialgesetzbuch II-Bezug seien in diesem Jahr 3042 Menschen übergegangen.
Sie weist darauf hin, dass die Stadt ab Juni wieder in die Aufnahmeverpflichtung hineinkommen werde. Zum einen werde die Erstaufnahmeeinrichtung Ende Juni geschlossen. Dort würde in Monatsschritten jeweils zu 234 Menschen die Zuweisung ab Juli wieder beginnen. Andererseits kämen zurzeit etwa 700 Flüchtlinge pro Woche nach Nordrhein-Westfalen. Dies bedeute eine Aufnahme von ca. 20 Flüchtlingen pro Woche für Dortmund. Würde man diese Zahlen hochrechnen, müsse für 2017 mit der Aufnahme von ca. 2187 Flüchtlingen gerechnet werden. Der konkrete Ablauf werde mit der Bezirksregierung noch besprochen.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Wohnungslose Menschen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07897-17)

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) führt in die Vorlage ein und schildert das weitere Vorgehen.

Auf die Nachfrage von Frau Weyer (SPD-Fraktion) nach den Drogenhilfeeinrichtungen antwortet Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt), dass der Adressverteiler um die Suchthilfeeinrichtungen erweitert werde.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) weist auf die Problematik der Personengruppe der Transzendenten hin, für die es keine Möglichkeit gäbe, wenn sie obdachlos würden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Dokumentation der Auftaktveranstaltung mit allen Akteuren der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dort vorgeschlagenen Prozessschritte umzusetzen. Maßgebliche Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse sind dem Fachausschuss im Weiteren zur Kenntnis und zur Beratung zu geben.


zu TOP 4.2
Übernachtungseinrichtung für wohnungslose Männer
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07234-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

es wurden bereits einige Fragen der CDU Fraktion in der Sitzung des ASAG vom 28.03.2017 durch Herrn Süshardt unter Hinweis auf die Vorlage „Obdachlose Menschen in Dortmund“ (DS. Nr.: 07318-17) beantwortet. Weitere Ausführungen können derzeit durch das Dezernat 5 und den Fachbereich 50 nicht gemacht werden, da auf Grund der Komplexität des Themas noch keine finale schriftliche Expertise der angefragten Liegenschaftsverwaltung vorliegt. Für einen mündlichen Sachstandsbericht an den ASAG zum Stand der Planungen wird daher zur Sitzung am 30.05.2017 ein Vertreter der Liegenschaftsverwaltung eingeladen.

Herr Ellerkamp (Leiter Liegenschaftsamt) gibt einen mündlichen Zwischenstand zu der Situation. Das derzeitig genutzte Gebäude sei in einem baulich schlechten Zustand. Aus dem Keller sowie vom Dach würde Nässe eindringen. Die verschiedenen technischen Infrastrukturen des Gebäudes bedürfen wahrscheinlich komplett einer Erneuerung. Auftrag sei, das Gebäude mit gegenwärtig 72 Plätzen nicht nur zu erneuern, sondern die Platzzahl auch auszuweiten. Es sei geprüft worden, das Gebäude durch eine Aufstockung und durch einen Anbau zu ergänzen, was statisch nicht ganz einfach sei. Dadurch könne man etwa 20 Plätze gewinnen. Aus seiner Sicht erscheine es wenig zweckmäßig, das Altgebäude mit großem Aufwand zu modernisieren und er halte es für wirtschaftlich sinnvoller, das Gebäude dort wegzunehmen. Ein Vorschlag könne so aussehen, eine der Anlagen der Flüchtlingsunterkünfte an der Breisenbachstraße, die die Stadt Dortmund erworben habe und die dort nicht dauerhaft bleiben sollen, abzubauen und nach Abbruch des Altgebäudes dann an die Unionstraße 33 zu bringen. Dadurch hätte man gewissermaßen ein neues Gebäude, das auch in Bezug auf die Sanitärräume einen besseren Standard habe und nach gegenwärtigem Stand auf 126 Plätze ausgerichtet sei. Das Gebäude sei etwas größer als die bestehende Anlage. Es zeige sich aber, dass es bauordnungsrechtlich realistisch sei, die Anlage dort zu errichten. Allerdings hätten die Umbaumaßnahmen zur Folge, dass das Gebäude leergezogen, abgerissen und neu errichtet werden müsse.
Eine Überlegung sei, das Gebäude der ehemaligen Abendrealschule in der Adlerstraße, was ebenfalls für die Flüchtlingsunterbringung vorgesehen gewesen sei und dafür nicht mehr genutzt werde, als Zwischenlösung für die Männerübernachtungsstelle einzubringen. Technisch sei dies möglich und die Stadt Dortmund sei Eigentümer dieses Gebäudes. Zum weiteren Plan gibt er an, dass die Vorgabe sei, die Anlage im vierten Quartal des nächsten Jahres bezugsfertig zu haben. Dies erfordere, einmal woanders zu überwintern. Auf dem normalen Erstellungswege sei dies eigentlich nicht möglich. Die Bedarfs- und Maßnahmenliste des Hochbauamtes sei komplett voll. Daher habe man sich dafür entschieden, das direkt aus dem Liegenschaftsamt heraus zu beauftragen. Höchstwahrscheinlich werde man sich eines Unternehmens aus der städtischen Familie bedienen, um möglichst ohne Ausschreibung einen Partner finden zu können und dadurch Zeit zu gewinnen. Der jetzige Zeitplan sehe vor, voraussichtlich noch vor der Sommerpause den Beschluss als Planungs- und Ausführungsbeschluss einzubringen. Es werde vorgeschlagen, dieses Verfahren etwas zu verkürzen, da es sonst nicht realistisch sei, im vierten Quartal des nächsten Jahres fertig zu werden. Verbindliche Zahlen könne er zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht nennen. Er schlägt vor, die offenen Fragen schriftlich zu beantworten.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) erklärt sich damit einverstanden, dass durch diesen mündlichen Zwischenbericht die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion aus der Sitzung vom 28.03.2017 zunächst erledigt sei.


zu TOP 4.3
Frauenhaus Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07335-17-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Auslastung des Hauses hat sich erhöht.
Zu Frage 2:
Die Auslastungserhöhung wird durch den Vergleich der Belegtage deutlich:
- 2014 war die Belegungsquote für die Bewohnerinnen bei 82,65 %.
- 2015 lag diese bei 92,32 %.
- 2016 stieg die Belegungsquote nochmals auf 95,45%.
Zu Frage 3:
Es kommt vor, dass Anfragen an andere Häuser weitergeleitet werden, wenn alle Plätze in Dortmund belegt sind. Im Jahre 2016 wurden 320 Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet an andere Häuser weitergeleitet. Weitere Gründe für Weitervermittlungen können z.B. Sicherheitsbedenken sein.
Zu Frage 4:
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer wird nicht statistisch erhoben. In der Regel brauchen Frauen etwa vier Monate, um mit Unterstützung eine neue Wohnung anzumieten. Erfahrungen zeigen aber, dass in den letzten Jahren ein Teil der Frauen länger im Frauenhaus bleibt. Gründe hierfür liegen in der angespannten Wohnungsmarktlage in Dortmund im Bereich preiswerten Wohnraumes. Eine weitere Ursache für den weiteren Verbleib ist die hohe psychische Belastung der Frauen und Kinder. Diese sind häufig stark traumatisiert und brauchen mehr Zeit und Unterstützung, bis sie in einer eigenen Wohnung allein leben können.
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ist damit beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt. Das Frauenhaus ist für Herbst in den Ausschuss zur Berichterstattung eingeladen.




5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

- nicht besetzt -


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Ordnungspartnerschaft Dortmund, Task Force Nordstadt und Task Force Dorstfeld – Jahresbericht 2016
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.04.2017
(Drucksache Nr.: 07179-17)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
zu TOP 4.4
Ordnungspartnerschaft Dortmund, Task Force Nordstadt und Task Force Dorstfeld –
Jahresbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07179-17)

Frau Rm Noltemeyer bat darum, die Vorlage auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis zu geben, da sie zwei Probleme in der Vorlage sehe die auch im Sozialausschuss beraten werden sollten. Das sei zum einen der harte Kern der schwerstabhängigen und sich prostituierenden Frauen und zum anderen die Drogenpolitik in der Nordstadt.
Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass verwaltungsintern schon Gespräche mit der Sozialdezernentin und Herrn Dr. Renken stattgefunden haben. Es werden zurzeit verschiedene Optionen geprüft. Sie schlug vor, diesen Bericht ebenfalls den Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen.
Herr Rm Goosmann ergänzte, dass es sich hier auch um einen Erfolgsbericht handelt und seine Fraktion die Weiterleitung begrüße. Des Weiteren zeigte er sich erfreut, dass lt. Bericht, die viel diskutierte Schließung des Straßenstrichs zu einer deutlichen Beruhigung der Gesamtsituation beigetragen habe.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Zweier, ob es bei den auf Seite 8 des Berichts angesprochenen Abschiebungen um EU Ausländer handelt, antwortete Frau Stadträtin Jägers, dass EU Ausländer Freizügigkeit innerhalb der EU genießen und keine Wiedereinreisesperre verhängt werden kann. In der Regel geht es um Straftäter, die in Nicht-EU-Staaten abgeschoben werden, wenn die ausländerrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Jahresbericht 2016 der Ordnungspartnerschaft Dortmund, der Task Force Nordstadt und der Task Force Dorstfeld zur Kenntnis und überweist ihn zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie an die Bezirksvertretungen.


Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion die Thematik der drogenabhängigen Prostituierten in der Nordstadt weiterhin begleiten werden.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) ergänzt, dass sie in dem Bericht den Stricher Strich in der Nähe des Nordmarktes vermisse. Der Bericht sei ihr in diesem Bereich nicht weit genug gefasst. Gemeinsam müsste hier über andere Möglichkeiten nachgedacht werden.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) verweist darauf, dass es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt und schlägt vor, für die nächste Sitzung einen Antrag oder eine Anfrage zu stellen, wenn über dieses Thema weiter diskutiert werden soll.

Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit nimmt die Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07898-17)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07898-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
im August 2016 ist das Beschäftigungsprogramm des Bundes „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ angelaufen.
Gedacht war es Flüchtlinge, die länger auf ihre Asylentscheidungen warten müssen.
Der Bund wollte den Flüchtlingen so eine Chance geben, möglichst frühzeitig in den Arbeitsalltag zu kommen.
300 Millionen Euro pro Jahr von 2017 bis 2019 sollten für dieses Beschäftigungsprogramm zur Verfügung stehen.
Aufgrund schnellerer Bearbeitung der Asylanträge wird dieses Programm offensichtlich nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen.
Wie den überörtlichen Medien zu entnehmen ist, wird ein Großteil dieser Bundesmittel nun in die Verwaltungsetats der Jobcenter umgeleitet.
So sollen ab 2018 nur noch rund 60 Mio.€ jährlich für dieses Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um eine Stellungnahme der Verwaltung und der Geschäftsführung des Jobcenters Dortmund zu folgenden Fragen :
1. Wieviele Flüchtlinge sind aktuell in diesen Integrationsmaßnahmen in welchen Aufgabenbereichen in Dortmund eingesetzt ?
2. Welche Bundesmittel werden in Dortmund zur Durchführung dieser Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen abgerufen ?
3. Wieviele Bundesmittel werden aus dem ursprünglich geplanten Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge an das Jobcenter Dortmund umgeleitet ?
4. Wird es in den Medien richtig berichtet, dass diese umgeleiteten Mittel ausschließlich in die Verwaltungsetats der Jobcenter fließen ?
5. Was unternimmt die Verwaltung bzw. die Geschäftsführung des Jobcenters Dortmund, damit diese Mittel trotzdem für eine beschäftigungspolitische Unterstützung für Flüchtlinge oder für langzeitarbeitslose Menschen eingesetzt werden können ?
Die schriftliche Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.2
Schulbegleitung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07900-17)
Schulbegleitung in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07900-17-E1)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07900-17-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
seit 2016 ist die Schulbegleitung in Dortmund (SchubiDo) organisatorisch dem Schulverwaltungsamt zugeordnet. Für die Vernetzung mit den unterschiedlich verantwortlichen Fachämtern (Sozialamt, Jugendamt, Rechtsamt) sowie anderen Schnittstellen wurden Regelungen für die Praxis erarbeitet und umgesetzt.

Das für Anfang des Jahres angekündigte abschließende Konzept zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung in Dortmund, das einen Handlungsrahmen SchubiDo beinhalten soll, liegt noch nicht vor, weil es noch Abstimmungsbedarf über bereits erarbeitete Inhalte gibt.

In Dortmund sollen ca. 680 Schulbegleiter(innen), davon 100 ehemals Langzeitarbeitslose eingesetzt sein. Bei Wohlfahrtsverbänden sind 60 Schulbegleiter beschäftigt, die ca. 30 Stunden die Woche arbeiten und alle eine tarifliche Entlohnung erhalten.
Bei einer Vergütung von 23,50 € pro Stunde, die sie dafür erstattet bekommt, ist eine Bezahlung selbst nach niedriger Einstufung nicht kostendeckend durchführbar, da nur die tatsächliche Betreuungsstunde vergütet wird.
Eine Entlohnung in den Ferien, während des Urlaubs der Schulbegleiterin und bei schülerinduziertem Ausfall sowie die Kosten für Qualifizierung und inhaltliche und organisatorische Begleitung werden seitens der Stadt nicht erstattet.
In diesem Jahr können 25 Menschen, die über das vorgenannte Modell in Arbeit gekommen sind und mit Ende des Schuljahres dann zwei Jahre erfolgreich als Schulbegleiter tätig sind, nicht mehr weiterbeschäftigt werden, weil dies nach Ablauf der JobCenter-Maßnahme nicht finanziert werden kann.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung und die Geschäftsführung des JobCenters um eine Stellungnahme und die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Schulbegleiter sind in Dortmund insgesamt von Befristungen ihrer Tätigkeit betroffen?

2. Wie viele und welche Träger haben Schulbegleiter(innen) eingestellt?

3. Wie viele Schulbegleiter(innen) haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Wie viele werden als Honorarkräfte eingesetzt und bezahlt?

4. Welche Vorgaben müssen Träger für eine Beschäftigung von Schulbegleitern in Bezug auf ihre Entlohnung und ihren arbeitsrechtlichen Status erfüllen?

5. Schätzt die Verwaltung die erstatteten Kosten pro Stunde von 23,50 € als ausreichend ein, damit tarifvertraglich geregelte, unbefristete Stellen zu schaffen und wenigstens einen Mindestlohn zu finanzieren?

6. Wie bewertet die Verwaltung eine Befristung der Verträge für Schulbegleiter(innen) in Bezug auf das Verhältnis zum zu betreuenden Kind?

7. Wie kann man häufige Wechsel von Bezugspersonen zum Wohle der zu Betreuenden möglichst vermeiden?

8. Wie stellt sich das Verhältnis bei (angenommen) 100 langzeitarbeitslosen Menschen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) im Vergleich zum Aufwand für Schulbegleiter dar?
Der Sozialausschuss bittet die Antworten und ggf. Anregungen dazu parallel dem Schulausschuss sowie dem AKJF zu übermitteln, um sie bei den anstehenden Beratungen zum „Handlungsrahmen Schulbegleitung“ mit einfließen zu lassen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitte die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele und welche Träger haben über eine Förderung des Jobcenters langzeitarbeitslose Menschen im Rahmen der Schulbegleitung beschäftigt?

2. Um wie viele Menschen handelt es sich?

3. Im Rahmen welcher Fördermaßnahmen/ Eingliederungszuschüsse sind sie beschäftigt worden?

4. Wie werden Fördermaßnahmen/ Eingliederungszuschüsse für langzeitarbeitslose Menschen mit der von der Stadt gezahlten Vergütung verrechnet?

5. Wie werden Schulbegleiter*innen in den Ferienzeiten bzw. bei Krankheit der Schülerinnen und Schüler eingesetzt?

6. Wie und durch wen erfolgt die Bezahlung in dieser Zeit?

7. Welchen Anspruch auf eine entfristete Tätigkeit entsteht durch die Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen/ Eingliederungsmitteln?
8. Wie viele Schulbegleiter*innen, deren Beschäftigung durch das Jobcenter gefördert wurde, wurden von den jeweiligen Trägern nach Ablauf der Maßnahmen weiterbeschäftigt?

9. Wie bewertet die Verwaltung die Inanspruchnahme von Eingliederungsmitteln ohne Schaffung einer nachhaltigen Beschäftigungsperspektive?
Frau Weyer (SPD-Fraktion) und Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) erläutern ihre Bitten um Stellungnahme und begründen die Einbringung in den ASAG.

Die Beantwortung der Bitten um Stellungnahme erfolgt zur nächsten Sitzung.

zu TOP 7.3
Dortmunder Gesundheitskonferenz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07910-17)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07910-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um Auskunft, für wann die nächste Sitzung der Dortmunder Gesundheitskonferenz geplant ist und welche Themen behandelt werden sollen.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) sagt zu, das Protokoll der Gesundheitskonferenz an die Fraktionsgeschäftsstellen zu senden. Der nächste Termin sei der 06.12.2017. Vorgesehene Themen seien bisher: Lenkungsgruppe Präventionsgesetz, Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Bereich der medizinischen Behandlung. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 7.4
Gebärdensprachdolmetscher
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07911-17)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07911-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erbittet von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zu der Situation der Gebärdensprachdolmetscher in Dortmund. Sind der Verwaltung Probleme bekannt, dass es bei Gerichtsverfahren, Zeugenvernehmungen, Arztpraxen oder Verwaltungsangelegenheiten zu Engpässen von Gebärdensprachdolmetschern kommen kann?

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) teilt mit, dass die Frage nicht vom Sozialamt beantwortet werden kann. Gebärdendolmetscher seien bei allen Behörden und Institutionen im Einsatz und auch ein Stück weit refinanziert. Er schlägt vor, sich dazu an einen Experten vom Zentrum für Gehörlosenkultur (ZfG) zu wenden.

Herr Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk) gibt an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk zu dem Thema etwas mehr sagen könne, der Adressat sei in diesem Fall aber auch teilweise die Krankenkasse, da die Gespräche in Krankenhäusern oder in Arztpraxen von den Krankenkassen finanziert würden. In Deutschland gäbe es noch nicht so viele, um alles optimal abdecken zu können. Gerade bei kurzfristigen Terminen sei es schwierig.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass sie sich diesbezüglich auch an anderen Stellen erkundigen werde.

Die Angelegenheit ist damit erledigt.




zu TOP 7.5
Teilzeitausbildung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07909-17)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07909-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet das Jobcenter Dortmund um einen Sachstandsbericht zum Thema „Teilzeitausbildung in Dortmund“ u a. zu folgenden Fragen:
1. Wie viele Personen konnten über das Jobcenter in Dortmund in eine Teilzeitausbildung vermittelt werden? Bitte eine detaillierte Aufstellung der letzten 5 Jahre nach Ausbildungsbranchen und Geschlecht.
2. Wie viele Personen haben in Dortmund ihre Teilzeitausbildung erfolgreich abgeschlossen? Bitte eine detaillierte Aufstellung der letzten 5 Jahre nach Ausbildungsbranchen und Geschlecht.
3. Wie viele Personen haben in Dortmund ihre Teilzeitausbildung abgebrochen? Liegen dem Jobcenter hierfür Gründe vor. Bitte eine detaillierte Aufstellung der letzten 5 Jahre nach Ausbildungsbranchen und Geschlecht.

Die schriftliche Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.6
Beförderungspflicht von Elektroscootern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07904-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07904-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen vor:
die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt
einen Sachstandsbericht zur Beförderungspflicht von Elektroscootern (E-Scootern) zu geben. Dabei sollen insbesondere der Inhalt und die daraus resultierenden Konsequenzen des im März verabschiedeten bundeseinheitlichen Erlasses zur Beförderungspflicht von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen dargestellt sowie die folgenden Fragen beantwortet werden:

1. Welche Auswirkungen hat der Erlass auf die Beförderung von E-Scootern in Dortmund?

2. Sind der Verwaltung Verkehrsbetriebe in NRW bekannt, die eine Mitnahme von
E-Scootern unter Einhaltung bestimmter Kriterien ermöglichen?


3. Wenn Ja: Welche Verkehrsbetriebe sind das? Aufgrund welcher Kriterien ermöglichen sie die Mitnahme?

Die Verwaltung wird gebeten, diesen Sachstandsbericht auch an das Behindertenpolitische Netzwerks weiterzuleiten.

Begründung:
Der Sozialausschuss hat sich im Februar 2015 ausführlich mit dem Beförderungsverbot von ESoootern in Bussen und Bahnen beschäftigt. Dabei hat sich der Ausschuss sowohl einer Resolution des Landesbehindertenbeirates NRW angeschlossen, als auch klar gestellt, dass er sich schnelle und sozialverträgliche Lösungen für eine uneingeschränkte Mobilität im ÖPNV für die Betroffenen wünscht.
Inzwischen ist ein bundeseinheitlicher Erlass zur Beförderungspflicht von E-Scootern in Linienbussen verabschiedet worden. Danach sollen die Beförderungspflicht bundesweit gelten und die bisher unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen aufgehoben werden.
Gleichzeitig gibt es Bedenken der Betroffenen und Behindertenverbände hinsichtlich des Erlasses, da er auch Einschränkungen mit sich bringt.

Herr Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk) gibt an, dass die E-Scooter, die zurzeit unterwegs seien, alle nicht formgerecht zu dem derzeit bestehenden Gutachten seien, so dass sich kein Verkehrsunternehmen in Deutschland in der Lage sehe, E-Scooter zu transportieren, da dies versicherungsrechtliche Konsequenzen habe. Der Fehler sei damals von den Krankenkassen aus Kostengründen gemacht worden. Ein E-Scooter koste nur ca. 10 % von dem, was ein E-Rollstuhl kosten würde. Eine Sicherheitsprüfung dafür sei nicht gemacht worden. Ein E-Scooter wiege etwa 250 – 350 kg. In den meisten Bussen und Bahnen gäbe es keine Haltevorrichtungen, die bei einer Notbremsung ein solches Gerät halten könnten.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht das Problem weiterhin als nicht gelöst an. Er sehe den Bericht von Herrn Volkert als Zwischenbericht an und bittet trotzdem weiter um Beantwortung der Fragen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Bitte um Stellungnahme zur Beantwortung an die DSW21 weiterzuleiten.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) teilt mit, dass momentan E-Scooter in der Entwicklung seien, die im Bus befördert werden könnten. Das werde aber noch eine Zeit dauern. Bisher sei es ein Gerät, was gar nicht dafür vorgesehen sei, im Bus transportiert zu werden.

Die Bitte um Stellungnahme wird zur Beantwortung an die DSW21 weitergeleitet.


zu TOP 7.7
Bundesteilhabegesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07905-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07905-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen vor:
die Verwaltung wird gebeten, unter dem o.g. TOP eine Bewertung des am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes vorzunehmen.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Auswirkungen des Gesetzes sieht die Verwaltung für die Empfänger*innen von Eingliederungshilfen in Dortmund?
2. Wie bewertet die Verwaltung das in Kraft getretene Gesetz vor dem Hintergrund der formulierten Ansprüche in der Beantwortung einer Anfrage vom 14. September 2015 (Dr.Nr.: 01399-15-E1):
„Die Eingliederungsreform wird von kommunaler Seite daran gemessen werden, ob es gelingt, die angekündigte finanzielle Entlastung voll umfänglich umzusetzen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln, in dessen Mittelpunkt der Mensch mit seinen behinderungsspezifischen Belangen steht, ohne dass damit gleichzeitig neue Ausgabendynamiken geschaffen werden.“?
3. Wie bewertet die Verwaltung das Gesetz vor dem Hintergrund der sechs gemeinsamen Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz des Deutschen Behindertenrates und anderer Organisationen?
http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID182110
4. Welche zusätzlich notwendigen und auf Landesebene möglichen Regelungen zur Umsetzung des Teilhabegesetzes im Sinne behinderter Menschen sieht die Verwaltung?

Begründung:
Am 1. Januar 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zumindest teilweise in Kraft getreten. Für die Umsetzung ist ein Landesgesetz nötig, das verschiedene Anforderungen an die Eingliederungshilfe regelt und Regelungen zur Umsetzung des Teilhabegesetzes im Sinne behinderter Menschen trifft. Dieses Landesgesetz liegt noch nicht vor und muss erarbeitet werden.

Die schriftliche Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.8
Projekt "Radeln ohne Alter"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07906-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07906-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN vor:

das Projekt "Radeln ohne Alter", welches 2013 in Kopenhagen begründet wurde und sich seitdem überall in Europa bis in Übersee verbreitet hat, hat inzwischen auch in Deutschland 14 Standorte. Es ermöglicht in Pflegeheimen lebenden Seniorinnen und Senioren Ausflüge mit einer Fahrradrikscha zu Plätzen, die sonst für diese nicht einfach zu erreichen sind. Die Stadt Essen hat das „Radeln ohne Alter“ als ein Projekt im Rahmen der „Grünen Hauptstadt Europas 2017“ in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt Essen und der Klimaagentur umgesetzt.

Das Ziel an dieser Stelle war und ist es, Fahrradmobilität in besonderer Form im Essener Stadtgebiet sichtbar zu machen. Erst kürzlich wurde es mit dem „Deutschen Fahrradpreis 2017“ ausgezeichnet und hat großes mediales Interesse erzeugt.

Weiterhin wurde das Projekt „Radeln ohne Alter“ in Essen als eine Arbeitsmaßnahme von 30 Stunden pro Woche für 8 Langzeiterwerbslose umgesetzt. Die Teilnehmenden im Projekt „Radeln ohne Alter“ werden durch eine Fachanleitung auf den Umgang mit Senioren vorbereitet und für den Fahrbetrieb vor allem unter Sicherheitsaspekten intensiv geschult.

Wir bitten die Verwaltung in der Sitzung darzustellen, ob und wie das Projekt "Radeln ohne Alter" in Dortmund umgesetzt werden kann und innerhalb dieses Projektes mit Hilfe von entsprechenden Fördermitteln sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Erwerbslose geschaffen werden können.



Die schriftliche Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.






Taranczewski
Bahr
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin