Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 27.01.2021
Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:22 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Christoph Gehrmann (Caritas)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
N.N (Islamische Gemeinden)

Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
N.N (Integrationsrat)
Karoline Dziwulski i. V. für Jens Vieting (JobCenterDortmund)
Said Kassem (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)

3. Verwaltung

./.



4. Gäste
./.


5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 27.01.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 02.12.2020


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht

2.1 Netzwerk-Magazin NIF des Netzwerks INFamilie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19460-20)

2.2 Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen/ Neufassung Zuständigkeitsverzeichnis
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)


hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 18957-20-E4)

2.3 Antrag auf öffentliche Anerkennung des Westfalia Bildungszentrum e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19447-20)

2.4 Städtische Beihilfe für den Ring politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verteilerschlüssel 2021 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19370-20)

2.5 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2021 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19463-20)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Kinderfeuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19373-20)

3.2 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe
hier: I. Erweiterung / Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches, II. Umstellung des Verfahrens, III. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; V. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit,

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17439-20)

4. Anträge / Anfragen

4.1 Kindertagespflegepersonen während der Corona-Pandemie
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19682-21)

4.2 Jugendforen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19720-21)

4.3 Familienzentren in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19721-21)

4.4 Corona-Exit Programm
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18752-20-E5)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten Mitglieder (stimmberechtigt sowie beratend und stellv. beratend) des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:
Hanna Biskoping
Said Kassem

Gunther Niermann
Michael Vogt

Karoline Dziwulski


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Biskoping benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgenden Tagesordnungspunkt:

TOP 2.6 Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19768-21)

Die Vorsitzende erklärte, dass wegen der aktuellen Corona-Lage kein externer Berichterstatter zu

TOP 2.3 Antrag auf öffentliche Anerkennung des Westfalia Bildungszentrum e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19447-20)

eingeladen sei und bat um das Votum des Ausschusses, ob der Tagesordnungspunkt abgesetzt und in der nächsten Sitzung behandelt werden soll, oder in dieser Sitzung, mit Herrn Niermann als Berichterstatter.

Der Tagesordnungspunkt verbleibt auf einstimmigen Wunsch der Ausschussmitglieder auf der Tagesordnung.

Mit der Erweiterung um TOP 2.6 wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 02.12.2020

Herr Barrenbrügge erklärte, dass auf Seite 17 der Niederschrift zu TOP 4.1 die Mitbefassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün gewünscht war, das Thema aber nicht auf deren Tagesordnung sei und fragte ob der AMIG nicht informiert wurde.
Die Recherche ergab, dass die Empfehlung im GIS durch die Geschäftsführerin des AKJF an den AMIG am 08.12.2020 weitergeleitet wurde und der Geschäftsführer am 18.12.2020 per Mail bestätigte, dass er den TOP am 02.02.2021 auf die Tagesordnung setzt.

Des Weiteren führte Herr Barrenbrügge aus, dass er unter Verschiedenes (Mitteilungen der Vorsitzenden) um die Überlegung zur Änderung der Anfangszeiten des AKJF bat und dies nicht in der Niederschrift erwähnt sei.
Die Vorsitzende erklärte dazu, dass die Termine und Anfangszeiten für 2020 beschlossen und die Räume gebucht seien. Man könne das aber für nächstes Jahr zu gegebener Zeit im Ausschuss besprechen.

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 02.12.2020 wurde mit den obigen Anmerkungen einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.0
Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage

Frau Schneckenburger berichtete ausführlich zur aktuellen Corona-Lage.


zu TOP 2.1
Netzwerk-Magazin NIF des Netzwerks INFamilie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19460-20)

Frau Schulte lobte die Broschüre und das Magazin, fragte aber warum Förderschulen nicht als Akteure genannt seien, ob dies vergessen wurde oder ob sie nicht beteiligt waren. Sie findet die Beteiligung der Förderschulen wichtig.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass das Magazin als Ersatz, für sonst analog durchgeführte Workshops der Steuerungsgruppe des Netzwerkes INFamilie, zu sehen sei. Alle Netzwerkpartner wurden im Arbeitskreis aufgefordert, sich zu beteiligen.
Ob und wie die Förderschulen direkt angesprochen wurden, würde sie recherchieren und zu Protokoll geben.
Die Verwaltung gab zu Protokoll: Alle Netzwerkpartner*innen (250), die im Verteiler sind, wurden angeschrieben und ihnen wurde die Möglichkeit angeboten, einen Beitrag für das Magazin zu schreiben. In der derzeitigen Gebietskulisse des Netzwerks INFamilie befindet sich nur eine Förderschule, die war informiert. Der Magazincharakter impliziert aber, dass die Berichterstattung naturgemäß nur eine Auswahl an Themen darstellt.

Frau Niehaus lobte das Magazin ebenfalls und fragte für welchen Verteiler das Magazin gedacht sei.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass das Magazin für die Fachkräfte des Netzwerkes erstellt wurde, die sich sonst einmal jährlich treffen, um ihre Arbeit vorzustellen, miteinander abzustimmen und weiterzuentwickeln.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das „Netzwerk-Magazin von und für Netzwerkende“ zur Kenntnis


zu TOP 2.2
Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen/ Neufassung Zuständigkeitsverzeichnis
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)

Hierzu: Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 18957-20-E4)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende überarbeitete Fassung des Zuständigkeitsverzeichnisses für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor:

…9. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
(Fachausschuss für das Dezernat 4/StA 51)
Zugeordnete Organisationseinheit:
Jugendamt (51)
Zuständigkeit nach der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
vom 27.02.2015
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie befasst sich anregend und
fördernd mit allen Aufgaben der Jugendhilfe. Er beschließt im Rahmen der hierfür
vom Rat der Stadt bereitgestellten Mittel, dieser Satzung und der vom Rat der
Stadt gefassten Beschlüsse über die Angelegenheiten der Jugendhilfe.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll in allen Fragen der
Jugendhilfe vor einer Beschlussfassung des Rates der Stadt gehört werden. Er
hat das Recht, an den Rat der Stadt Anträge zu stellen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt vor allem folgende
Aufgaben wahr:
1. Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für
1.1 die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe,
1.2 die Festsetzungen der Leistungen oder der Hilfe zur Erziehung, soweit
diese nicht durch Landesrecht geregelt werden,
1.3 die Beteiligung an der Durchführung oder die Übertragung von Aufgaben
nach dem § 76 SGB VIII von bzw. auf anerkannte Träger der freien
Jugendhilfe
1.4 die Heranziehung der Minderjährigen, ihrer Eltern oder Dritter zu den
Kosten der Hilfen zur Erziehung
2. Beratung des Haushaltsplanes der öffentlichen Jugendhilfe
3. Die Beschlussfassung über
3.1 die Jugendhilfeplanung,
3.2 die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Jugendamtes und
der Träger der freien Jugendhilfe,
3.3 die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe,
3.4 die öffentliche Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe nach § 75
SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG KJHG,
3.5 die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der
Jugendschöffinen/Jugendschöffen,
3.6 den Bedarfsplan für Tageseinrichtungen für Kinder und die
Kindertagespflege gem. §§ 79, 80 SGB VIII in Verbindung mit §§ 18 Abs.
2 und 21 Abs. 1 KiBiz
3.7 die erhöhte Förderung von Trägern von Kindertageseinrichtungen gem.
§ 20 Abs. 1 KiBiz
3.8 die Gewährung von Zuschüssen des Jugendamtes zu den Kosten für den
Bau und die Einrichtung von Kindertageseinrichtungen gem. § 24 KiBiz.
3.9 die Einrichtung von Familienzentren nach § 16 des Gesetzes zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern NRW (KiBiz).
4. Beratung und Stellungnahme über die Gestaltung und Förderung der
Offenen Ganztagsschule in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule.
5 Stellungnahme vor der Bestellung der Jugendamtsleiterin/des
Jugendamtsleiters.
6. Mitwirkung bei der Bearbeitung von Beschwerden über
Entscheidungen, an denen er beteiligt war, sowie Beschwerden
grundsätzlicher Art im Bereich der Jugendhilfe.
7. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII.
8. Stellungnahme zur Abgrenzung der Aufgaben des Jugendamtes von
denen anderer Stellen der Verwaltung.
9. Begleitung des Familienpolitischen Netzwerkes
10. Entscheidungskompetenz durch Delegation des Rates der Stadt
Vergaben mit einem Auftragswert über 500.000,-- € nach § 24 Abs. 2
Hauptsatzung bei fachbereichsspezifischen Vergaben…

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die überarbeitete Version des Zuständigkeitsverzeichnisses für den Ausschuss, für Kinder, Jugend und Familie ohne weitere Anmerkungen zur Kenntnis und überweist sie an den Rat der Stadt Dortmund.


zu TOP 2.3
Antrag auf öffentliche Anerkennung des Westfalia Bildungszentrum e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19447-20)

Herr Niermann führte in die Vorlage ein und teilte ergänzend mit, dass das Bildungszentrum seit 2015 Mitglied sei und dass momentan 25 hauptamtliche Kräfte bei dem Träger beschäftigt seien, davon 6 im Bereich Kinder und Jugend. Im Tätigkeitsbericht sehe man, dass es überwiegend Migranten und Kinder von Migranten aus 15 Nationalitäten seien, die sich dort treffen. Diese Mischung vieler Nationalitäten sei für den Paritätischen im Hinblick darauf, wie offen und tolerant ein Verein sei, von Interesse. Über die Nachhilfe- und Unterstützungsangebote blieben viele ehemalige Teilnehmer als ehrenamtliche Helfer im Zentrum.

Frau Soldan-Bank empfindet die im Bericht dargestellte Arbeit als sinnvoll und wichtig, besonders die dort genannten Werte Demokratie, Partizipation und Chancengleichheit. Man gehe von einer ausführlichen Prüfung der Verwaltung aus, habe jedoch Fragen, da die Recherche eine Nähe des Bildungszentrums zur Gülen-Bewegung ergeben habe. Deshalb wüsste man vor einer Anerkennung gerne, wie die Organisation aktuell dazu stehe und wie sich das in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen auswirke. Sie schlug vor, die Entscheidung in die nächste Sitzung zu vertagen, da ihre Fraktion bei heutiger Abstimmung ablehnen müsste.

Frau Dr. Tautorat schloss sich dem an und erklärte, dass laut ihrer Recherche die Stadtteilschule nicht mit dem Bildungszentrum zusammen arbeite, da es zu streng religiös ausgerichtet sei.

Herr Schmidtke-Mönkediek teilte mit, dass ihm diese Informationen nicht bekannt seien und würde ebenfalls eine Vertagung der Entscheidung, mit einem Berichterstatter des Bildungszentrums, in die nächste Sitzung befürworten.


Herr Niermann führte aus, dass diese Diskussion im Landesverband, in der Kreisgruppe Dortmund des Paritätischen ebenfalls geführt wurde. Der Hintergrund sei, dass es in der Vergangenheit, an einem Fenster des Bildungszentrums einen Hinweis auf das Pangea Bildungsnetz gab. Das sei ein weltweites Bildungsnetz, dem man unterstelle Gülen nah zu sein.
Er teilte mit, dass man in der Arbeit des Bildungszentrums, das vom Paritätischen begleitet und beobachtet werde, sehe, dass die Teilnehmer vielfältig und nicht einseitig einer Gruppe zugehörig seien. Das sei für den Paritätischen ein Aufnahmekriterium, da sie keine Plattform für Propaganda sein wollten. Er sei im Zuge des Aufnahmeverfahrens allen Hinweisen nachgegangen, aber es habe keine belastbare Bestätigung der Vorwürfe gegeben. Der Fachbereich Migration des Paritätischen habe sich ebenfalls intensiv mit der Frage beschäftigt und am Ende der Aufnahme des Bildungszentrums zugestimmt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertagt einstimmig die Entscheidung über die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des Westfalia Bildungszentrum e.V. in die nächste Sitzung.


zu TOP 2.4
Städtische Beihilfe für den Ring politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verteilerschlüssel 2021 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19370-20)

Frau Gövert bat um Auskunft, warum dem satzungsgemäßen Wunsch des RPJ nicht entsprochen wurde, die eine Verteilung der Mittel nach den Mutterparteien und nicht nach den Fraktionen vorgeschlagen hatten, auch der Sockelbetrag sei anders.

Frau Schneckenburger sagte eine schriftliche Beantwortung mit Verteilerschlüssel zu.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Die Verwaltung hat sich dazu entschieden, die jeweilige Fraktionsstärke als Berechnungsgrundlage für die Förderung der einzelnen Mitgliedsorganisationen im RPJ heranzuziehen, um eine größere Flexibilität bei jugendpolitischen Aktionen, wie Studienfahrten zu ermöglichen. Gleiches gilt für die Sockelfinanzierung des RPJ-Dachverbandes. Der Verteilerschlüssel ist in der Vorlage enthalten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den geänderten Verteilerschlüssel für die Förderung des RPJ und der angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2021 bis 2025 vorbehaltlich der jährlich durch den Rat zu beschließenden Haushaltsmittel.


zu TOP 2.5
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2021 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19463-20)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19463-20-E1)
Hierzu: Ergänzung Beschluss
(Drucksache Nr.: 19463-20-E2)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob und wenn ja welche Erkenntnisse sie über den künftigen prozentualen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren hat und welche Schlussfolgerungen sie für weitere Planungen daraus zieht.

2. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, mit welchen Maßnahmen sie einen über die vorliegenden Planungen hinaus erforderlichen Ausbau der Betreuungsplätze forcieren will.

3. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die für den Ausbau der über die bisherigen Planungen hinaus notwendigen Mittel für die Betriebskosten in der mittelfristigen Finanzplanung zu beziffern und zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss ist darüber zu informieren…..

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Ergänzung zum Beschluss vor:

….. „Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2021 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)“
Drucksache Nr.: 19463-20
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die TEK Wambeler Heide 49 (Träger Johanniter) steht in der Vorlage Anlage 4 Stadtbezirk
Scharnhorst für eine Inbetriebnahme für das Kindergartenjahr 2022/2023.
Aktuell hat der Investor mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme der Einrichtung noch zum
Kindergartenjahr 2021/2022 erreicht werden kann.
Zur Sicherung der Landeszuschüsse für die Betriebskosten der Einrichtung wird beantragt, die TEK Wambeler Heide 49 mit 4 Gruppen insgesamt 73 Plätze, 20 U3-Plätze und 53 Ü3-Plätze für die Inbetriebnahme zum Kindergartenjahr 2021/2022 in die Beschlussfassung mit
aufzunehmen.
Ich bitte den Beschlussvorschlag Punkt 1 wie folgt zu ergänzen:
Die TEK Wambeler Heide 49 (Trägerschaft Johanniter) wird in die Anlage 3 der
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KiBiz mit 4
Gruppen (2 x Gruppenform I, 1 x Gruppenform II und 1 x Gruppenform 3, insgesamt 73
Plätze, 20 U3-Plätze und 53 Ü3-Plätze) aufgenommen…...


Frau Schneckenburger führte in die Vorlage ein und erklärte, dass die Vorlage Auswirkungen auf die Mittelzuweisung des Landesjugendamtes habe und einmal jährlich dem Ausschuss vorgelegt werde.

Herr Barrenbrügge appellierte an die Verwaltung den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen als Priorität im Fokus zu haben.

Frau Dr. Tautorat bat um Auskunft, warum sich der Investor der TEK Tiefe Str.50 (Anlage 4, Seite3) zurückgezogen habe, wie viele TEK´s in diesem Jahr im Investorenmodell geplant seien und wie der Sachstand bezüglich der Vereinbarung mit dem Liegenschaftsamt sei, bei Verträgen im Investorenmodell, auf das Vorkaufsrecht der Stadt zu achten.

Frau Schneckenburger antwortete, dass alle Einrichtungen, die nicht in städtischer Trägerschaft seien, entsprechend dem Ratsbeschluss im Investorenmodell erstellt würden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass von der Stadt in der letzten Zeit keine Grundstücke für den Bau von TEK´s veräußert wurden. Die Verabredung mit dem Liegenschaftsamt sei aber, dass auf das Vorkaufsrecht geachtet werde, wenn wieder Städtische Grundstücke für Investoren zur Verfügung gestellt würden. Bezüglich des Investors der TEK Tiefe Str. müsste sie klären warum er abgesagt habe und dies zu Protokoll geben.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Der Investor hat das Projekt ohne Angabe von Gründen schriftlich abgesagt und ein anderes Projekt in der gleichen Straße angekündigt, dem Jugendamt aber noch nicht vorgestellt.
Weiterhin erklärte sie, dass im Jugendamt Maßnahmen entwickelt würden, um den Ausbau fokussierter voranzutreiben. Man habe auch mit den beteiligten Fachbereichen schnellere Absprachestrukturen vereinbart.

Frau Gövert lobte die ausführliche Vorlage. Es sei auffällig, dass überwiegend in benachteiligten Sozialräumen die Versorgungsquote deutlich unter dem gesamtstädtischen Bereich liege. Sie bat darum, bei den Planungen diesen Bereichen Priorität zu geben. Das Erreichen der gesamtstädtischen Quote sei aber nicht das Ende, sondern es müsste weiter ausgebaut werden. Dafür müsse man wissen, ob es schon Erkenntnisse gebe wie hoch der prozentuale Bedarf ist und wie die Betriebskosten mittelfristig eingepreist werden könnten.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (mit Ergänzung in Kursiv):
1. die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2021 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund.
Die TEK Wambeler Heide 49 (Trägerschaft Johanniter) wird in die Anlage 3 der
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KiBiz mit 4 Gruppen (2 x Gruppenform I, 1 x Gruppenform II und 1 x Gruppenform 3, insgesamt 73 Plätze, 20 U3-Plätze und 53 Ü3-Plätze) aufgenommen.
2. den geplanten Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege auf insgesamt 3.212 Plätze.


zu TOP 2.6
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19768-21)



Frau Schneckenburger berichtete über eine Mitteilung des Jugendministeriums, demzufolge einer Absprache mit der Kommunalen Spitzenverbände Elternbeiträge für den Januar 2021 zurückerstattet werden. Eine entsprechende Vorlage wird erstellt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
· Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 ausgesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Kinderfeuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19373-20)

Frau Soldan-Bank begrüßte den Bericht, sie lobte, die im Bericht dargestellte, ausgeprägte Ehrenamtsförderung und die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Jedoch sei auch aufgefallen, dass die Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufgrund des beschränkten Projektzeitraums nicht berücksichtigt werden konnte. Sie bittet darum, dass das bei weiteren Standorten prioritär behandelt werden soll.
Das Projektteam habe sich ein öffentlich zugängiges Organigramm, mit der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendarbeit für das gesamte Stadtgebiet, aufgeteilt in städtische und freie Träger gewünscht, weil es den Aufbau von Netzwerken für kleine ehrenamtlich geführte und in Gründung befindende Organisationen erleichtern würde. Sie bat das als Denkanstoß für die Zukunft aufzunehmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zum Projekt „Einführung einer Kinderfeuerwehr bei der Feuerwehr Dortmund“ zur Kenntnis.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe
hier: I. Erweiterung / Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches, II. Umstellung des Verfahrens, III. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; V. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit,
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17439-20)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17439-20-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

….der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie legt Wert darauf, dass der temporär abgängige Kinderspielplatz der Kategorie B unverzüglich wieder eingerichtet wird und nicht erst mit der Bebauung der geplanten Häuser erfolgt.
Eine eventuell angestrebte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll ggfs. jetzt schon erfolgen, um weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.

Begründung

Eine Begründung erfolgt mündlich….




Herr Barrenbrügge erläuterte, dass es oft Jahre dauern würde, bis Spielplätze erstellt würden und der Antrag sei als Erinnerung gedacht, dass nicht erst zum Ende des Bauprojektes mit der Planung für den Spielplatz begonnen würde.

Frau Gövert erklärte, dass der Bebauungsplan noch viel Diskussionsbedarf liefere und bat darum, ihn ohne Empfehlung, aber mit dem Antrag der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) weiterzuleiten.

Frau Dr. Tautorat berichtete aus der Sitzung der BV-Hombruch, in der die Vorlage, unter Beteiligung vieler Bürger, Vertreter des BUND, Vertreter der Bürgerinitiative und auch des Investors, einstimmig abgelehnt wurde. Der Bezirksbürgermeister bemängelte auch, dass eine Vorlage, die den Stadtteil Hombruch so sehr betreffe, von einem übergeordneten Gremium entschieden werden soll. Die Fraktion Die Linke+ würde die Vorlage, wenn sie zur Abstimmung käme, ablehnen.

Frau Niehaus wies informell auf mobile Spielangebote der Jugendverbände hin.

Herr Schmidtke-Mönkediek stimmte dem Verfahrensvorschlag von Frau Gövert zu.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass die Vorlage ohne Empfehlung an den AKUSW weitergeleitet und der Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls an den AKUSW überwiesen werden soll.

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie stimmten dem Verfahren einstimmig zu.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Kindertagespflegepersonen während der Corona-Pandemie
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19682-21)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Antrag zur Tagesordnung vor:


…Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Das Jugendamt wird aufgefordert eine Lösung zu erarbeiten, damit Tageseltern - die aufgrund einer einzuhaltenden Quarantäne und/oder durch Selbsterkrankung am Corona-Virus ausfallen - weiterhin bezahlt werden und eine Anrechnung der Krankentage nicht stattfindet. Die Erstattung von Krankentagen soll rückwirkend ab August 2020 und während des Anhaltens der Corona-Pandemie erfolgen. Auch sollen die Tageseltern bei einer Quarantäne weiterhin ihre Bezüge erhalten. Bei der Lösungserarbeitung können die Städte Voerde und Alsdorf , die die Bezüge - sowohl bei Quarantäne und auch bei Ausfall durch Erkrankung mit Corona – weiter zahlen, als Vorbild dienen.
Der Ausschuss soll in der Sitzung am 27. Februar darüber informiert werden, ob es bereits Handlungsabsichten diesbezüglich gibt und/oder, ob – und welche – Absichten die Verwaltung präferiert.
Begründung

Während viele Kitas in Dortmund aufgrund des Corona-Lockdown geschlossen hatten und nur eine Notbetreuung eingerichtet war, sind Tageseltern weiterhin ihrer Arbeit nachgegangen. Bereits von April bis Juli 2020 hatte die Stadt im ersten Lockdown im Nachhinein verkündet, anfallende Krankentage nicht anzurechnen. Nun hat sich die Situation erneut verschärft bzw. ist durch mögliche Virus-Mutationen noch kritischer geworden. Die Stadt unterstützt mittlerweile zig Vereine, gastronomische Einrichtungen etc, dass eine Unterstützung bzw. Entgegenkommen der Tageseltern – zumal die Gelder bereits im Haushalt eingestellt sind – möglich gemacht werden sollte. Denn wenn Tageseltern aus einer Existenznot heraus weiter arbeiten, obwohl sie in Quarantäne müssten, dann wäre das das falsche Signal an die über tausend Tageseltern in Dortmund. Zumal das Risiko mehr als doppelt so hoch ist wie im Durchschnitt der Bevölkerung, höher als bei Lehrern und höher als bei Pflegepersonal, wie eine Studie der AOK deutlich zeigt….




Herr Barrenbbrügge begründete den Antrag der CDU-Fraktion.

Frau Gövert begrüßte es, dass das Thema, das nicht nur Dortmund betreffe, auf die Tagesordnung gebracht wurde. Das MKFFI habe den Weg frei gemacht, die Finanzierung bei Quarantäne und Krankheit der Kindertagespflegepflegepersonen, über das Kinderbildungs- und Belastungsausgleichgesetz sicherzustellen. Sie gehe davon aus, dass die Verwaltung dies umsetzen werde und damit der Antrag vielleicht schon erledigt sei.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Problemlage gesehen werde. Es sei eine Vorlage für den Rat, mit dem Vorschlag in eine Lösung des Verfahrens einzutreten, im Unterschriftengang. Da es sich um eine freiwillige Leistung handeln würde, benötige man ein Votum des Rates. Es sei vorgesehen, die Unterstützung rückwirkend zu leisten.

Auf die Frage der Vorsitzenden, ob mit der Ankündigung der Vorlage der Antrag erledigt sei, antwortete Herr Barrenbrügge, dass er den Antrag nicht zurückziehe sondern als eingebracht betrachte.


zu TOP 4.2
Jugendforen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19720-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19720-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Bitte um Stellungnahme) der SPD-Fraktion vor:

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. An welchen Standorten und in welchen Bezirksvertretungen gibt es bereits Jugendforen?
2. Welche Institutionen und Personen sind an den Jugendforen beteiligt und wie viele Kinder und Jugendliche können erreicht werden?
3. Wer koordiniert die Arbeit der Jugendforen?
4. Gab es Angebote, die auch während der Corona-bedingten Einschränkungen durchgeführt werden konnten und wenn ja welche?....

Die Verwaltung beantwortet die Fragen schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.3
Familienzentren in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19721-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19721-21-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Bitte um Stellungnahme) der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie weit konnten Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Familienzentren trotz der Corona-bedingten Einschränkungen aus der Förderphase 2020/2021 bereits umgesetzt werden?
2. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, weitere Maßnahmen über eine Landesförderung zu finanzieren? ….

Die Verwaltung beantwortet die Fragen schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.4
Corona-Exit Programm
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18752-20-E5)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU Fraktion im AKJF (Drucksache Nr.: 18752-20-E3) „Corona-Exit Programm“
Die CDU Fraktion bittet die Verwaltung in Bezug auf die oben genannte Problemlage um die Beantwortung der folgenden Frage:
Sehr geehrte Frau Spaenhoff,
die Bitte um Stellungnahme der CDU Fraktion wird wie folgt beantwortet:
zu Frage 1.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der Frage, ob eine steigende Anzahl von Fällen der Kindeswohlgefährdung und/oder Inobhutnahmen in den Monaten März bis November vorliegt? Wenn ja, bitten wir um detaillierte Ausführungen dazu.
Nachdem die Gefährdungsmeldungen (gem. § 8a SGB VIII) seit den coronabedingten gesellschaftlichen Einschränkungen eine stetige Steigerung aufgewiesen haben, gehen sie entgegen diesem Trend seit August wieder deutlich zurück. Ein Vergleich mit der letztjährigen Entwicklung zeigt ebenfalls einen Rückgang innerhalb der Sommerferien, allerdings liegt z.B. der August noch immer 33% über dem Vorjahresdurchschnitt.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Gefährdungsmeldungen in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreichen werden. Hochgerechnet ergibt sich ein Jahreswert von ca. 2.371 Fällen; dies entspräche einer Fallsteigerung von ca. 40% im Vergleich zum Jahr 2019. Da die Gefährdungseinschätzungen im Dezember üblicherweise etwas zurückgehen, ist davon auszugehen, dass die endgültigen Zahlen etwas unter der Prognose liegen werden.


Die Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer) sind in diesem Jahr rückläufig und entsprechen damit nicht dem Anstieg, den es bei den Gefährdungsmeldungen gibt.
Nach Hochrechnung des noch fehlenden Dezembers 2020, nehmen die Inobhutnahmen in diesem Jahr prognostisch um ca. 100 Fälle/15% gegenüber dem Vorjahr ab.
Möglicherweise erklärt sich der Rückgang durch die drastischen coronabedingten Einschränkungen der Betreuungs- und Beschulungsangebote und die fehlende soziale Kontrolle durch eben diese Fachkräfte. Wenngleich der Anstieg der Meldungen im Rahmen der Kindeswohlgefährdung einen anderen Rückschluss zulassen könnte, da diese zunächst deutlich angestiegen sind, lassen sich keine gesicherten Rückschlüsse auf die gesunkenen Inobhutnahmezahlen ziehen. Eine mögliche Hypothese ist, dass die Meldungen durch das Betreuungspersonal, wie Mitarbeitende aus Kindertageseinrichtungen und Schulen, auf Grund der eingeschränkten Betreuungsangebote abgenommen hat und somit weniger qualitative Meldungen eingegangen sind, die zu sofortigen Inobhutnahmen geführt haben.

Demgegenüber kann die Steigerung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen, welche gerade seit dem ersten Lockdown gestiegen sind, möglicherweise auf die Sensibilisierung der Gesellschaft, der höheren Präsenz der Bürger*innen zuhause, auf mediale Aufmerksamkeit und erhöhte Berichterstattung zurückzuführen sein.


Insgesamt wurden sowohl mit den Schulen, als auch mit den Kindertagesstätten Meldeketten erarbeitet, die auch aktuell wieder genutzt werden. Weiterhin wurde mit der Polizei ein Ablaufplan erarbeitet, dass Meldungen von häuslicher Gewalt dem Jugendhilfedienst direkt mitgeteilt werden (Faxbericht oder direkte Hinzuziehung der Fachkräfte der Jugendhilfedienste). Mit den freien Trägern der Jugendhilfe wurden die Verfahren innerhalb der Erziehungshilfen und weiteren Angeboten abgestimmt. Ziel war und bleibt, die Versorgung der Kinder, Jugendlichen und Familien während der Pandemiezeit sicherzustellen und ansprechbar auch außerhalb des Kinderschutzes zu sein.



Herr Barrenbrügge fragte in welcher Art und Weise setzt das Jugendamt die gewonnenen Erkenntnisse zu den verstärkt aufgetretenen Kindeswohlgefährdungen als auch bei den Inobhutnahmen für die andauernde Corona-Pandemielage in 2021 um?

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass das Jugendamt auf das erhöhte Aufkommen von Kindeswohlgefährdungsmeldungen auf verschiedene Weise reagiere. In der AG §78 Kinderschutz habe man mit verschiedenen Partnern, wie Kliniken, Kinder- und Jugendpsychatrie, Polizei, Jugendamt, Fachberatungsstellen u.a. eine Facharbeitsgruppe eingerichtet, um schnell zu schauen, wie man Gruppen identifizieren und unterstützen könne. Bei den bekannten Kindern könne man gut reagieren und sei mit den Trägern im Gespräch, die Fälle von HZE laufen weiter. Man reagiere selbstverständlich auf jede Meldung von Kindeswohlgefährdung nach den laufenden Standards. Sorgen bereiten die Fälle, die man nicht kenne würden. Man versuche sowohl in der Präventionsfachstelle als auch in der Jugendförderung, aktiv Kontakt zu den bekannten Kindern und Familien aufzunehmen, um sich attraktiv zu zeigen. Unter anderem mit einer Aktion in belasteten Quartieren, bei der bunte Kärtchen verschickt wurden, mit der Aufforderung sich zu melden. Die Familienbüros haben attraktive Spielepäckchen mit Hinweisen und Ansprachemöglichkeiten verschenkt, um die nicht bekannten Familien auf Hilfsangebote aufmerksam zu machen. Mit der Polizei habe man im letzten Frühjahr verbindliche Meldeketten bei häuslicher Gewalt aufgebaut, die schnell funktionierten. Es gebe ebenfalls Meldeketten zu den Schulen, über die Schulräte und den Kindertageseinrichtungen, die Kontakt zu den ihnen bekannten Kindern halten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung mit der mündlichen Ergänzung zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden
-unbesetzt-




Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:22 Uhr.





Spaenhoff Biskoping Weber
Vorsitzende Schriftführerin