Niederschrift (öffentlich)

über die 41. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 04.02.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:53 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Herr RM Berndsen
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU) bis 16:35 Uhr
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Fuß (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Frebel
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Frau Bürstingshaus - Integrationsrat
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Frau Rink - Polizeipräsidium Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez.


Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Herr Gönen - 65
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Berndt - 61
Frau Kerschek - 80
Frau Wittig-Flick - 61
Herr Peper - 23
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier – 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 41. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 04.02.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 26.11.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)

3.2 2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019

3.3 Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Gutenbergstraße"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14998-19)

3.4 Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Löwenstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14999-19)

3.5 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2019
(Drucksache Nr.: 15032-19)

3.6 Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019
(Drucksache Nr.: 15518-19)


3.7 Parkraumkonzepte
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16558-20)

3.8 E-Scooter
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16567-20)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Durchlasserneuerung Schondelle - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15058-19)

5.2 Neuplanung und Umbau der Gärtnerstraße - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15961-19)

5.3 Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund / Lütgendortmunder Hellweg - Signalisierung der Kreuzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15945-19)

5.4 Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Dorstfeld und Dortmund - Barop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16289-19)

5.5 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis Syburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14485-19)

5.6 Sanierung der Brücke Rheinische Straße - 2. Bauabschnitt , Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16313-19)

5.7 Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16081-19)

5.8 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021, hier: Erhöhung der Parkgebühren
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019 (--> Siehe Seite 6)
(Drucksache Nr.: 15415-19)

5.9 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kemminghauser Straße
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15801-19)


5.10 Nutzung von hellem Asphalt
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15538-19-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.10.2019 vor -

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
nicht besetzt

8. Anfragen/ Anträge

8.1 Abarbeitung von Beschlüssen im Bereich ABVG
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16506-20)

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Bartsch benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen

Es wurde einstimmig beschlossen nachfolgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:

NEU TOP 3.9:
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung (DS-Nr.: 16529-20)

NEU TOP 5.11
Fahrradsicherheit
(Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen)
-lag bereits zur Sitzung am 11.03.19 vor-
hierzu NEU Stellungnahme der Verwaltung
NEU TOP 5.12
Öffentliche Ladestationen für E-Bikes
(Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen)
-lag bereits zur Sitzung am 03.09.19 vor-
hierzu NEU Stellungnahme der Verwaltung


Die Tagesordnung wird, mit den o.a. Ergänzungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 26.11.2019

Die Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 26.11.2019 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020:

„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass bei der Entwicklung
des Hoeschparks auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung eingebracht
werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
Im Übrigen bewertet der Beirat positiv, dass die Anregungen des Beirates vom 02.03.2005
zur Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II – Projekt: Hoeschpark (Drucksache Nr.
00709-04) bei den jetzigen Planungen aufgegriffen wurden.“

ABVG 04.02.2020:

Herr Rm Logermann erhebt die o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zum Antrag.

Dieser Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.

Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.

Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.



zu TOP 3.2
2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2020:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung
Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:

Der nachfolgend von der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und dem Einzelmitglied Die Linke in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie
folgt beschlossen:

Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate in den Turnhallen im Stadtbezirk
Aplerbeck

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung bei allen anfallenden
Sanierungsarbeiten, Umbauten und Neubauten in den kommenden Jahren von Turn- und
Gymnastikhallen im Stadtbezirk Aplerbeck Anschlüsse für Notstromaggregate nach
Rücksprache mit der Feuerwehr einzubauen.
Die Feuerwehr Dortmund hat die Bezirksvertretung Aplerbeck bei einem gemeinsamen
Termin darauf hingewiesen, dass dies überwiegend bisher nicht der Fall ist, in Krisen- und
Notsituationen aber von größtem Vorteil wäre.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur
Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:

Herr Meyer (Bündnis '90/die Grünen) verweist auf die in der Anlage aufgeführte
Sanierungsmaßnahmen (Sanitär) der Turnhalle der Dellwigschule an der Westermannstr. 21.
Bei einer Veranstaltung in dieser Turnhalle, sei er darauf aufmerksam geworden, dass die
Deckenkonstruktion entfernt worden sei, da in einer Halle in Bochum Schäden aufgetreten
seien. Diese nunmehr vorhandene Deckenkonstruktion, mache nicht den Eindruck, dass sie
verkehrssicher ist. Auf den Antrag von Herrn Meyer beschließt die BV Lütgendortmund
einstimmig, dass die Verwaltung unverzüglich die Verkehrssicherheit der Decke überprüft.

Beschluss
Die Bezirksvertretungen Lütgendortmund nahm mit diesem Einwand, den 2.
Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-
/Gymnastikhallen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 24.01.2020 vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Neu zu bauende Turn- und Sporthallen werden zukünftig grundsätzlich mit elektronischen
und voll-digitalen Schließanlagen ausgestattet.
2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.
3. Bei Sanierungsarbeiten an Turn- und Sporthallen wird eine Umrüstung auf elektronische
Schließanlagen im Einzelfall geprüft.

Begründung:
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den
Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die
Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der
Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen
ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen.
Der Rat hatte schon 2011 im Zusammenhang mit den hohen personellen Aufwänden für die
Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob die
Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden
kann. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten
Probleme, wie die aufwändige zentrale Abwicklung des Vertragsmanagements und die
fehlenden Zuordnungsmöglichkeiten bei verursachten Schäden, würden durch voll-digitale
Schließanlagen ausgeräumt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen
Aplerbeck und Lütgendortmund zur Kenntnis.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) führt aus, dass nach Angaben der Verwaltung für die
Befassung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Schulausschuss und der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zuständig seien.

Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als eingebracht betrachtet und an
den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.


ABVG 04.02.2020:

Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den o. a. Empfehlungen mündlich Stellung:

Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck:
„Der „Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate“ an Turn- und Gymnastikhallen für Krisen- und Notsituationen ist technisch möglich.

Hierzu ist anzumerken, dass bei den Turn- und Sporthallen die elektrotechnische Versorgungsstruktur unterschiedlich aufgebaut ist. Zur Planung und Realisierung der betreffenden Anschlüsse ist jeweils eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich, um die anzunehmende elektrische Leistung, mit der die entsprechenden Hallen in Krisen- und Notsituationen betrieben werden sollen, zu klären.

Bei dieser Abstimmung mit der Feuerwehr, ist eine Klärung der Vorgaben zum Weiterbetrieb der Beleuchtung, der Heizung sowie der Warmwasserversorgung erforderlich. Zusätzliche Erfordernisse in einer Notfallsituation, wie z.B. die Versorgung der Bevölkerung mit Speisen, gegebenenfalls deren Zubereitung, müssen im Vorfeld hinsichtlich ihrer elektrisch erforderlichen Leistung geklärt werden.

Um alle Gesichtspunkte für den Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate zu berücksichtigen, wird die Verwaltung eine zwischen Immobilienwirtschaft und Feuerwehr abgestimmte Vorlage erstellen.“

Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:
„Die Turnhallen werden jährlich im Rahmen der Verkehrssicherung überprüft. Bei diesen Inspektionen werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile in Augenschein genommen.

In dem vorliegenden Fall wurde einem aufgedeckten Mangel der Deckenkonstruktionen (Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL-Platten) nachgegangen. Dies ist der übliche Weg, der auch schon bei anderen Bauteilen angewendet wurde. Hinzugezogen wurde ein Sachverständiger, der die Begutachtung der abgehängten Deckenkonstruktion und die Überprüfung der Ballwurfsicherheit der Turnhalle der Dellwigschule vorgenommen hat.
Ziel war die Sicherstellung der weiteren dauerhaften Nutzung der Turnhalle hinsichtlich der Tragfähigkeit. Weiterhin sollte die Ballwurfsicherheit durch ein vereinfachtes Prüfverfahren in Abhängigkeit der erzielten Ergebnisse bestätigt oder ausgeschlossen werden.

Die Ergebnisse zeigten auf: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Ballsportbetriebes war die Demontage der Deckenplatten erforderlich.

Die Prüfung der Erneuerung der Decke inkl. der Infrastruktur findet derzeit statt.“


Weiter teilt Herr StR Rybicki mit, das bis zu einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vorgelegt wird.

Somit vertagt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Befassung mit dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag.
zu TOP 3.3
Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Gutenbergstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14998-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Löwenstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14999-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2019
(Drucksache Nr.: 15032-19)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2019:

„Dem Rat der Stadt lag hierzu folgende Überweisung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus
seiner Sitzung am 24.09.2019 vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Antrag der Mitglieder des Vorstandes des BPN
vor:
Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, die Anzahl der
öffentlichen (Behinderten-)Toiletten im öffentlichen Raum in Dortmund auf zunächst 30 zu
erhöhen. An der Auswahl neuer Standorte sollen die Bezirksvertretungen beteiligt werden, an der
Entscheidung über den Ausstattungsstandard der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische
Netzwerk.
Herr Volkert ruft die Vorgeschichte dieses Antrags, u.a. die Zusammenarbeit mit dem
Seniorenbeirat bei einer Bestandsaufnahme der öffentlichen Toiletten in Dortmund und mehrere
gemeinsamer Initiativen gegenüber dem Rat und den Gremien in Erinnerung. Gegenstand dieses
Antrags sei jetzt, die Anzahl der öffentlichen Toiletten im öffentlichen Raum in einem ersten
Schritt auf 30 zu erhöhen.
Mit einer Enthaltung beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk:
Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, die Anzahl der
öffentlichen (Behinderten-)Toiletten im öffentlichen Raum in Dortmund auf zunächst 30 zu
erhöhen. An der Auswahl neuer Standorte sollen die Bezirksvertretungen beteiligt werden, an der
Entscheidung über den Ausstattungsstandard der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische
Netzwerk.
Frau Beckmann spricht das Thema der Pflegemöglichkeiten für jugendliche und erwachsene
Menschen an, wenn diese sich längere Zeit bei öffentlichen Veranstaltungen / im öffentlichen
Raum aufhalten. Hier sei es notwendig, Räume mit Pflegeliegen anzubieten und über
vorhandene Möglichkeiten zu informieren. Im Austausch wird festgestellt, dass die gewünschten
Möglichkeiten im Dortmunder U und im Gesundheitsamt vorhanden sind. Herr Herkelmann regt
an, auf diese Möglichkeiten mit einer Presseerklärung vor Beginn des Weihnachtsmarkts
hinzuweisen.
Rm Pisula (CDU) regte als Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an, die
Angelegenheit in diesen Ausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen, zumal bei den Sitzungen
des Ausschusses regelmäßig eine Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes anwesend ist.
StR Wilde erinnerte an den Konsens, in jedem Stadtbezirk eine behindertengerechte öffentliche
Toilette anbieten zu wollen. Darüber hinaus sei beabsichtigt, das Format „nette Toilette“, das
erfolgreich in Hörde getestet wurde, über das gesamte Stadtgebiet ausdehnen zu wollen. Neu sei nun
der Wunsch, die Anzahl der behindertengerechten öffentlichen Toiletten in den Stadtbezirken zu
erhöhen. Seitens der Verwaltung werde das Thema mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk so
vorbereitet, dass dem Ausschuss für Bauen, Verkehr ein Grün ein Vorschlag vorgelegt werden kann.
Der Rat der Stadt überweist die Vorlage zur Beratung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr
und Grün.“

ABVG 04.02.2020:

Der Ausschuss verständigt sich darauf, die TOP 3.5 und 3.6 gemeinsam zu diskutieren.

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion - u. a. zu der Frage, ob das Konzept „Nette Toilette“ ggf. die Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Toilettenanlagen entsprechend dem Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks erfüllen kann. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Kerschek auf Nachfrage, dass im Stadtbezirk Hörde von den dort bereitstehenden „Netten Toiletten“ fünf barrierefrei sind.

Nach weiterer Erörterung weist Herr StR Wilde zusammenfassend auf den vorliegenden Ratsbeschluss zur Neuvergabe der Dienstleistungskonzessionen Werbe- und Toilettenanlagen vom 04.07.2019 (vgl. Drucksache Nr. 14218-19) hin, der vorsieht, weiterhin eine Toilettenanlage pro Stadtbezirk (bislang „Wall“) vorzuhalten. Sofern mehr Standorte eingerichtet werden solle, bedürfe es dafür zunächst eines politischen Beschlusses und nachfolgend einer Prüfung und Entscheidung zu den Standorten.

Herr StR Rybicki macht angesichts einer möglichen neuen Beschlusslage darauf aufmerksam, dass das laufende Vergabeverfahren kurz vor dem Abschluss steht.

Der Ausschuss für Bauen. Verkehr und Grün fasst anschließend folgende Beschlüsse:

TOP 3.5
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün spricht sich einstimmig dafür aus, in Ergänzung zu dem Konzept „Nette Toilette“, pro Stadtbezirk zwei Standorte für barrierefreie Toilettenanlagen im öffentlichen Raum zu realisieren und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

TOP 3.6
Zusätzlich zu dem Beschluss zu TOP 3.5 beauftragt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Verwaltung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), das Konzept „Nette Toilette“ für alle Stadtbezirke weiter zu verfolgen und über den jeweils aktuellen Sachstand entsprechend zu berichten.

Herr Rm Urbanek spricht sich gegen dieses Konzept aus, weil er befürchte, dass die Stadt Dortmund hierdurch nicht in ausreichendem Maße der Verpflichtung zu Einrichtung von barrierefreien Toilettenanlagen im öffentlichen Raum nachkommen würde.


zu TOP 3.6
Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019

(Drucksache Nr.: 15518-19)
Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 28.11.2019:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des
Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung aus seiner Sitzung am 13.11.2019 vor (redaktioneller Hinweis: es handelt sich um
die BV Innenstadt-Nord):
Es liegen folgende Empfehlungen vor:
BV Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019:
Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen merken an, dass für die
Umsetzung des Konzeptes „Nette Toilette“ nicht die Geschäftsführungen der
Bezirksvertretungen zuständig sein sollen.
Es wäre sinnvoll, die Werbung für das Projekt „Nette Toilette“ über die örtliche Presse
zu kommunizieren.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 12 Ja-
Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr
Borchardt/Die Rechte), 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) und 2 Enthaltungen
(Fraktion Die Linke & Piraten) unter Berücksichtigung der o. g. Anmerkung wie folgt
zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
- beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
BV Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, die Zuständigkeit für die
Umsetzung des Konzeptes 'Nette Toilette' nicht den Geschäftsführungen der
Bezirksvertretungen zu übertragen.
Die Suche der Standorte können die Bezirksvertreter*innen in ihren jeweiligen
Bereichen vornehmen und die weitere komplette Abwicklung (Werbung über die
örtliche Presse, Finanzen etc.) soll zentral vom Verein übernommen werden.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
· begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
· beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
BV Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:
Der Bezirksbürgermeister gab ergänzend zu Protokoll, dass für die Umsetzung des
Konzepts "Nette Toilette" von der Wirtschaftsförderung Personalkapazität zur
Verfügung gestellt werden müsse.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer
Enthaltung – AfD-, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
- beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019:
Das Behindertenpolitische Netzwerk schließt sich zustimmend den Aussagen des
Seniorenbeirats aus seiner Sitzung am 31.10.2019 an.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
In der Auswahl und Akquise von Betrieben, die die „Nette Toilette“ anbieten sollen,
werden vorrangig Betriebe angesprochen, deren Toiletten Behindertentoiletten im
DIN-Standard oder deren Toiletten für Menschen mit Behinderungen zugänglich und
nutzbar sind. Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium ist die Öffnungszeit der
Betriebe.
In der Akquise soll angeregt werden, in dafür geeigneten Sanitärräumen Pflegeliegen
für die pflegerische Versorgung Erwachsener anzubieten.
In der Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Plakate und eine App wird durch regelmäßige
Kontrolle die Korrektheit der verbreiteten Informationen überprüft. Angeregt wird, die
Informationen auch auf einer Internetseite zur Verfügung zu stellen. Dabei ist bei den
digitalen Informationen die Barrierefreiheit des Informationsangebots sicherzustellen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit einer Gegenstimme bei vier
Enthaltungen:
Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
- beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
- In der Auswahl und Akquise von Betrieben, die die „Nette Toilette“ anbieten sollen,
werden vorrangig Betriebe angesprochen, deren Toiletten Behindertentoiletten im
DIN-Standard oder deren Toiletten für Menschen mit Behinderungen zugänglich und
nutzbar sind. Ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium ist die Öffnungszeit der
Betriebe.
In der Akquise soll angeregt werden, in dafür geeigneten Sanitärräumen Pflegeliegen
für die pflegerische Versorgung Erwachsener anzubieten.
In der Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Plakate und eine App wird durch regelmäßige
Kontrolle die Korrektheit der verbreiteten Informationen überprüft. Angeregt wird, die
Informationen auch auf einer Internetseite zur Verfügung zu stellen. Dabei ist bei den
digitalen Informationen die Barrierefreiheit des Informationsangebots sicherzustellen.
Rm Berndsen schlägt vor, die vorliegenden Empfehlungen in die Umsetzung des Konzeptes
einfließen zu lassen.
Herr Westphal weist darauf hin, dass für den Fall der Beschlussfassung durch den Rat der
Stadt der Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung angepasst und der
Betriebskostenzuschuss entsprechend erhöht wird.
Unter Einbeziehung der Anregung von Rm Berndsen sowie dem Hinweis von Herrn
Westphal empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e.V. um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 04.07.2019 vor:
Dem Rat der Stadt Dortmund lagen folgende Unterlagen des Behindertenpolitischen Netzwerks
(Drucksache Nr.: 14483-19) vor:
- die Überweisung eines Antrages aus der öffentlichen Sitzung am 11.06.2019:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, an den Rat der Stadt Dortmund den Antrag zu
stellen, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt
gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.“
- der dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegte Antrag (Drucksache Nr.: 14483-19):
„Siegfried Volkert
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
20.05.2019
Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 11.06.2019; TOP 4.2 Teilhabe für alle
ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen
(Be-hinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur
Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zustimmung zu dem nachfolgenden Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Siegfried Volkert und Friedrich-Wilhelm Herkelmann
f.d.R. Christiane Vollmer
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Seniorenbeirat
ArbeitskreisToiletten
BPN
Seniorenbeirat
BPN
Sitzungsart
Öffentlich
Gremien: Beratungstermin: Zuständigkeit:
Seniorenbeirat Beschluss
BPN Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur
Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises gibt eine richterliche Entscheidung dergestalt,
Öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zu zählen.
Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der
Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der
Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundlich und seniorengerechte Stadt zu
präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine
entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzenden des Seniorenbeirates
Vorsitzender den Behindertenpolitischen Netzwerkes“
Der Rat der Stadt hatte unter TOP 3.23 b) auch folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus
seiner Sitzung am 13.06.2019 (Drucksache Nr.: 14200-19) erhalten:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu
beschließen und an den Rat weiterzuleiten:
Antrag an den Rat der Stadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden
Antrages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur
Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und keine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises Toiletten gibt es eine richterliche Entscheidung
dergestalt, dass öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine
Bürger*innen zählen. Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen.
Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem
Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundliche und seniorengerechte
Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten
eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Herr Herkelmann als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks erläuterte dem Rat der
Stadt, warum der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk den Antrag gestellt
haben, dass der Rat der Stadt Dortmund einen Beschluss fasst, die Vorhaltung von öffentlichen
Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt zu zählen und nicht als freiwillige Leistung
anzusehen ist.
Für den Seniorenbeirat als auch das Behindertenpolitische Netzwerk gehört auch ein zahlenmäßig
ausreichendes, qualitativ zufriedenstellendes und umfassend barrierefreies Angebot an
öffentlichen Toiletten dazu, Dortmund zu einer lebens- und liebenswerten Stadt für alle Menschen
zu machen.
In diesem Sinne haben beide Beiräte in den zuständigen Fachausschüssen weitere Initiativen
ergriffen und hoffen, dass sich die Versorgungssituation mit öffentlichen (Behinderten-)Toiletten
nachhaltig verbessert und damit Dortmund für seine Bewohner*innen und Besucher*innen an
Attraktivität gewinnt.
Der Rat der Stadt überwies die Unterlagen gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat,
Ausschüsse etc. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Anregungen der Gremien nicht zu beschließen, sondern
diese weiterzugeben und hinsichtlich der Umsetzung des Verfahrens noch einmal darüber
nachzudenken. In Bezug auf hieraus mögliche offene Fragen zu diesem Thema (siehe auch DS-Nr.
14483, die auf Wunsch des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
gemeinsam mit der Vorlage „Nette Toilette“ beraten werden sollte) sollte man sich darauf
verständigen, diese an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen. In der
letzten Ratssitzung sei geklärt worden, wer zukünftig als Ausschussvorsitzender für die Fragen zu
Toiletten zuständig sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem
Verfahrensvorschlag von Herrn Düdder und der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts,
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mehrheitlich bei Enthaltung
der AfD-Fraktion insoweit an, als dass die Vorlage wie folgt zu empfehlen ist:
Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt die Umsetzung des Formats „Nette Toilette“ nach dem Hörder Modell in ganz
Dortmund durch das StadtbezirksMarketing und
- beschließt die Erhöhung der Zuwendung an den Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
um jährlich 180.000 € ab 2020 zur Finanzierung des Formates.“


ABVG 04.02.2020:

Der Ausschuss verständigt sich darauf, die TOP 3.5 und 3.6 gemeinsam zu diskutieren.

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion - u. a. zu der Frage, ob das Konzept „Nette Toilette“ ggf. die Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Toilettenanlagen entsprechend dem Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks erfüllen kann. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Kerschek auf Nachfrage, dass im Stadtbezirk Hörde von den dort bereitstehenden zehn „Netten Toiletten“ fünf barrierefrei sind.

Nach weiterer Erörterung weist Herr StR Wilde zusammenfassend auf den vorliegenden Ratsbeschluss zur Neuvergabe der Dienstleistungskonzessionen Werbe- und Toilettenanlagen vom 04.07.2019 (vgl. Drucksache Nr. 14218-19) hin, der vorsieht, weiterhin eine Toilettenanlage pro Stadtbezirk (bislang „Wall“) vorzuhalten. Sofern mehr Standorte eingerichtet werden solle, bedürfe es dafür zunächst eines politischen Beschlusses und nachfolgend einer Prüfung und Entscheidung zu den Standorten.

Herr StR Rybicki macht angesichts einer möglichen neuen Beschlusslage darauf aufmerksam, dass das laufende Vergabeverfahren kurz vor dem Abschluss steht.

Der Ausschuss für Bauen. Verkehr und Grün fasst anschließend folgende Beschlüsse:

TOP 3.5
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün spricht sich einstimmig dafür aus, in Ergänzung zu dem Konzept „Nette Toilette“, pro Stadtbezirk zwei Standorte für barrierefreie Toilettenanlagen im öffentlichen Raum zu realisieren und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

TOP 3.6
Zusätzlich zu dem Beschluss zu TOP 3.5 beauftragt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Verwaltung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), das Konzept „Nette Toilette“ für alle Stadtbezirke weiter zu verfolgen und über den jeweils aktuellen Sachstand entsprechend zu berichten.

Herr Rm Urbanek spricht sich gegen dieses Konzept aus, weil er befürchte, dass die Stadt Dortmund hierdurch nicht in ausreichendem Maße der Verpflichtung zu Einrichtung von barrierefreien Toilettenanlagen im öffentlichen Raum nachkommen würde.


zu TOP 3.7
Parkraumkonzepte
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16558-20)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 16558-20):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um
· einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Beschlusses zu den Bewohnerparkzonenkonzepten für den Cityrandbereich.
· eine Einschätzung, wann die Erstellung von Parkraumkonzepten/Anwohnerparkbereichen für Stadtbezirke außerhalb des Cityrandbereichs angegangen werden kann.

Begründung:
Mit der Drucksache 08092-17 hat der Rat der Stadt im Jahr 2017 die Erstellung von Bewohnerparkzonenkonzepten für den Cityrandbereich in verschiedenen Prioritätsstufen beschlossen. In der Prioritätenstufe 1 „höchste Prioritär“ wurden dabei die Bereiche „Westerbleichstraße/Hbf“, „Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“, „Ritterstraße“, „Hainallee“ und "Markgrafenstraße" eingestuft. Als Umsetzungszeitraum wurde ein Zeitraum von etwa 3 Jahren kalkuliert. Ende des Jahres 2019 konnte bereits die Einrichtung der Anwohnerparkzonen für die Löwenstraße und die Gutenbergstraße von der Bezirksvertretung beschlossen werden. Die Ergebnisse zu den weiteren Anwohnerparkzonen der Prioritätsstufe 1 sowie der weiteren Prioritätenstufen stehen noch aus.
Neben den in der Vorlage benannten Prioritätsstufen im Cityrandbereich, besteht in weiteren Stadtbezirken Handlungsbedarf hinsichtlich der Parksituation, so z.B. im Stadtbezirk Scharnhorst in Scharnhorst-Alt, Husen und Kurl. Hier stellt sich die Frage, wann diese Bereiche angegangen werden können.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 16558-20-E1):

„1) Sachstandsbericht zur Umsetzung des Beschlusses zu Bewohnerparkkonzepten für den
Cityrandbereich
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 (DS. Nr. 08092-17) die Verwaltung
beauftragt, 21 Untersuchungsbereiche in vier Realisierungsstufen im Cityrandbereich daraufhin
zu untersuchen, ob dort die Einrichtung von Bewohnerparkzonen möglich ist.
In der ersten Stufe sollten 6, in der zweiten 4, in der dritten 5 und in der vierten 6 Zonen eingerichtet
werden. Gemäß Verwaltungsvorschlag sollten in der 1. Stufe die Gebiete Gutenbergstraße,
Löwenstraße, Geschwister-Scholl-Straße, Ritterstraße, Unionviertel und Westerbleichstraße
realisiert werden. Auf Antrag der BV Innenstadt-Ost hat der Rat zusätzlich die
Gebiete Hainallee und Markgrafenstraße mit in die Realisierungsstufe 1 übernommen. Im
Plan in der Anlage sind die Zonen dargestellt, wobei die Jahresangaben für die jeweiligen
BV-Beschlüsse zur Realisierungsstufe 1 angestrebte Werte darstellen, die nach dem o.g.
Ratsbeschluss entwickelt wurden.
Gebiete Gutenbergstraße, Löwenstraße und Hainallee
Für diese Gebiete liegen umsetzungsreife Konzepte vor. Für die beiden erstgenannten sind die
Beschlüsse in der zuständigen BV InW am 27.11.2019 gefasst worden und werden voraussichtlich
Mitte 2020 umgesetzt.
Für die Hainallee wird das Einholen eines BV-Beschlusses zur Einrichtung in der ersten Jahreshälfte
2020 angestrebt, die Umsetzung kann dann in der 2. Jahreshälfte erfolgen, in Abhängigkeit
von den Umsetzungskapazitäten bei StA66.
Gebiet Westerbleichstraße
Die Voruntersuchungen und Konzepterstellung für dieses Gebiet wurde Ende 2019 an ein
Gutachterbüro vergeben. Die Konzeptfertigstellung ist für das 2. Halbjahr 2020 geplant, die
Umsetzung für das 1. Halbjahr 2021 angedacht, in Abhängigkeit von den Umsetzungskapazitäten
bei StA66.
Gebiete Ritterstraße, Unionviertel, Brügmannviertel (letzteres hieß im o.g. Ratsbeschluss
Geschwister-Scholl-Str.)
Die Voruntersuchungen für diese Gebiete sind ebenfalls für 2020 vorgesehen. Die Konzeptfertigstellung
und Umsetzung sind für 2020/2021 angedacht, in Abhängigkeit von den Umsetzungskapazitäten
bei StA66.
Seite 2 von 3
Gebiet Markgrafenstraße
Abschluss der 1. Realisierungsstufe bildet dieses Gebiet, das voraussichtlich im 2.Halbjahr
2022 eingerichtet werden kann, in Abhängigkeit von den Umsetzungskapazitäten bei StA66.
2) Einschätzung, wann die Erstellung von Parkraumkonzepten /Anwohnerparkbereichen für
Stadtbezirke außerhalb des Cityrandbereiches angegangen werden kann.
Es ist frühestens ab 2026 möglich, einen Untersuchungsbereich außerhalb des Beschlusses
zum Cityrandbereich in eine Umsetzungsreife (Konzeptfertigstellung) sowie Realisierung zu
bringen. Hintergrund dazu:
Erfahrungen mit den ersten Gebieten
Die 1.Realisierungsstufe kann nicht, wie in der o.g. Vorlage vom 14.12.2017 (DS. Nr. 08092-
17) angegeben, nach drei Jahren, also bis Ende 2020 abgeschlossen werden, da sich die Bearbeitung
der notwendigen Schritte zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone als aufwändiger
herausgestellt hat. Bezüglich der notwendigen Beschilderung und Markierung der einzelnen
Parkzonen treten zudem Zeitverzögerungen durch Haushaltsfreigaben und Vergabeverfahren
auf. Eine Prognose des Zeitverzugs ist zudem von der aktuellen Beeinflussung abhängig, s.
Erläuterung unten.
Zusätzlich sind die Kosten für die externen Vergaben der Voruntersuchungen und die Beschaffung
von Beschilderung und Markierung deutlich angestiegen.
Mit den ersten beiden erarbeiteten Zonen sind die bis dato unbekannten, den Prozess erheblich
beeinflussenden Randbedingungen erstmalig erfahren worden. Aktuell sind die Fachbereiche
66 und 61 damit befasst, Planungs- und Realisierungskapazitäten in Bezug auf Budget
und Personal umzuschichten (erforderlichenfalls zu erweitern), um die angedachten Realisierungszeiten
zu erreichen. Es zeichnet sich bereits ab, dass zusätzliches Personal erforderlich
ist insbesondere bei einer erforderlichen Beschleunigung der Realisierung.
Aktuelle Beeinflussung von Bearbeitungsreihenfolgen
Im Vergleichsvertrag zwischen dem Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. und der Landesregierung
vor dem OVG Münster ist festgelegt worden, dass in den Jahren 2021 und 2022 drei
Bewohnerparkzonen aus der Realisierungsstufe 1 pro Jahr „zu prüfen und soweit sachlich
geboten umzusetzen“ sind. Für die weiteren Realisierungsstufen gilt ab danach, dass mindestens
drei Zonen pro Jahr „zu prüfen und soweit sachlich geboten umzusetzen“ sind.
Mit dem Ratsbeschluss vom 14.12.2017 wurde noch keine Reihenfolge für die weiteren Realisierungsstufen
2 bis 4 festgelegt. Grund war, man wollte auf veränderte Parkdruckverlagerungen
zwischen den Untersuchungsbereichen bis zum Start der Bearbeitung Rücksicht nehmen
können und ggf. die Bereiche innerhalb der Realisierungsstufen noch tauschen.
Mit Blick auf den Druck für eine zeitnahe Realisierung von Bewohnerparkzonen empfehlt die
Fachverwaltung, auf die im damaligen Ratsbeschluss festgelegte Evaluierung zwischen den
Realisierungsstufen 1 und 2 zu verzichten, die die Realisierung der Stufen 2 bis 4 um sicherlich
1-1,5 Jahre verzögern würde.
Eine mögliche Reihenfolge, ausreichendes Budget und Personal für Planung und Realisierung
in den Fachbereichen 61, 66, 32 und 33 vorausgesetzt, sähe demnach wie folgt aus:
2020: Gutenbergstr.
Löwenstr.
Hainallee
Seite 3 von 3
2021: Brügmannviertel (durch Projekt „Emissonsfreie Innenstadt“ fixiert)
Westerbleichstr.
Ritterstr.
Unionviertel
Evaluation Klinikviertel (durch Projekt „Emissonsfreie Innenstadt“ fixiert)
2022: Markgrafenstr.
Kaiserstr. (Realisierungsstufe 2)
Düsseldorfer Str. (Realisierungsstufe 2)
2023: 3 Zonen von 5 aus Realisierungsstufe 3
2024: 2 Zonen von 5 aus Realisierungsstufe 3
1 Zone von 6 aus Realisierungsstufe 4
2025: 3 Zonen von 6 aus Realisierungsstufe 4
2026: 2 Zonen von 6 aus Realisierungsstufe 4
Frühestens eine weitere Zone außerhalb des Cityrands möglich
Selbstverständlich ist diese Reihung anfällig bei Verzögerungen einerseits durch besonders
aufwändige Abstimmungsprozesse bei der Beteiligung der Stadtgesellschaft sowie durch
nicht vorhersehbare politische Beschlüsse oder personelle Knappheit.
Die Fachverwaltung empfiehlt, dass die Bearbeitungsreihenfolge von Untersuchungen zu
Bewohnerparkzonen außerhalb des Cityrings durch einen Ratsbeschluss festgelegt wird.
Eine entsprechende Beschlussvorlage wird hierzu verwaltungsseitig vorbereitet.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.8
E-Scooter
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16567-20)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 16567-20):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
· Wo darf mit den E-Scootern gefahren werden bzw. wo nicht?
· Gibt es Planungen der Verwaltung die Situation rund um das Abstellen der E-Scooter zu verbessern und ggf. feste Abstellzonen etc. auszuweisen? Bzw. bestehen überhaupt Möglichkeiten hierzu?
· Sieht die Verwaltung Möglichkeiten die Sicherheit rund um den E-Scooter-Verkehr zu verbessern?
· Trotz Verbot werden im Bereich der Fußgängerzone des Osten- bzw. Westenhellwegs immer wieder E-Scooter gesichtet. Bestehen Möglichkeiten, die Geschwindigkeit der E-Scooter hier automatisch massiv zu drosseln bzw. die Weiterfahrt zu verhindern?
· Wie klappt die Zusammenarbeit des Ordnungsamts mit der Polizei im Zusammenhang mit der Verfolgung von Verstößen von E-Scoterfahrer*innen?

Begründung:
Seit Mitte des vergangenen Jahres sind mehrere Anbieter von E-Scootern in Dortmund aktiv und bieten E-Scooter zum Verleih an. Neben den positiven Effekten für die Mobilität in Dortmund, ist die Thematik E-Scooter von Beginn an von Problemen begleitet. Beschwerden über E-Scooter, die unachtsam auf Gehwegen abgestellt werden und dadurch den Fußgängerverkehr behindern, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und Verbote (z.B. Fahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen) sowie gefährliches Fahren erreichen die Politik seitdem immer wieder. Wir bitten daher um Beantwortung der oben gestellten Fragen.“


Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.9
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16529-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2020:

„Herr Westphal führt aus, dass diese tagesaktuelle Entscheidung auch diesem Ausschuss
vorgelegt wird, da sie eine Bewandtnis für die Entwicklung des Standortes und wirtschaftliche
Fragen enthält. Er beschreibt kurz das Verfahren, das zu dieser Einigung geführt hat.
Die Sitzung wird für die Zeit von 16:15 – 16:25 Uhr für eine Pause unterbrochen, um Stadtrat
Wilde die Gelegenheit zu geben, den Sachverhalt tiefergehend vorzustellen.
Herr Wilde erläutert ausführlich die geplanten Maßnahmen, die zur Stickoxid-Reduzierung
führen sollen und auf welchem Wege die Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
erzielt wurde, um ein Diesel-Fahrverbot in Dortmund zu verhindern. Die Maßnahmen des
Paketes 1 werden unverzüglich umgesetzt. Das Maßnahmenpaket 2 soll dann greifen, wenn
der Jahresmittelwert 2020 den Grenzwert für NO2 an einzelnen Messstellen überschritten
wird. Es wird darüber hinaus mit in den neuen Luftreinhalteplan aufgenommen.
Herr Ehrich zeigt die positive Reaktion der Handwerkskammer sowie der Industrie- und
Handelskammer auf, die auch in die Entscheidungsfindung eingebunden war. Das Thema
Nachhaltigkeit stehe auch für die Dortmunder Wirtschaft oben an, die sich ihrer
Eigenverantwortlichkeit auch sehr bewusst sei und bereits umfangreiche Maßnahmen
ergriffen habe. Man sei erleichtert, dass es keine Fahrverbote gibt. Dies zeige deutlich, wie
gut in Dortmund bereits im Vorfeld gemeinsam auf solche Themen eingegangen werde.
Rm Garbe äußert Unverständnis zur Aussage von Herrn Ehrich. Es sei doch vielmehr so, dass
die Politik und die Verwaltung von der Deutschen Umwelthilfe massiv unter Druck gesetzt
worden sei. Das Ergebnis sei nicht zufriedenstellend und noch nicht abzusehen, wie die
Entwicklung weitergehe. Er werde sich enthalten, da er eine Entscheidung zu Lasten der
Bürger nicht mittragen könne.
Rm Stackelbeck hingegen bezeichnet den Vergleich als einen guten Kompromiss. Dieser
könne jedoch nur als Einstieg gedacht sein, da weitere ökologische Eingriffe notwendig sein
werden. Eine wirkliche Verbesserung sei noch nicht eingetreten, da man es dadurch nicht
schaffe, den Verkehr in der Stadt zu reduzieren.
Stadtrat Wilde bestätigt, dass man mit der DUH verhandelt habe mit dem Ziel, Mitte 2020 die
Grenzwerte zu erreichen. Alle weiteren Maßnahmen seien Bestandteile des Masterplans
Mobilität und würden mittel- und langfristig helfen, das Mobilitätsverhalten zu verändern.
Sollten die Grenzwerte dauerhaft erreicht werden, könnte es auch dazu kommen, dass
einzelne Einschränkungen wieder gelockert werden.
Rm Waßmann zeigt auf, dass hier zwei unterschiedliche Dinge vermischt werden. Derzeit
gehe es nur um das Ergebnis des Vergleiches mit der DUH, die anderen Maßnahmen müsse
man dann weiter im AUSW diskutieren.
Seine Fraktion werde sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch bei den Punkten des
Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten.
Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen
in die Wohngebiete.
sB Dr. Dettke begrüßt inhaltlich das erzielte Ergebnis. Allerdings zeigt er sich verwundert
über die Kurzfristigkeit, mit welcher der Vergleich angenommen werden müsse. Der Rat habe
keine Chance, diesen Beschluss zu widerrufen.
Herr Wilde erläutert noch einmal, dass das Ergebnis der Vergleichsverhandlung am
Donnerstag schriftlich zugestellt dann bis Dienstagnachmittag die Möglichkeit bestanden
habe, sich zu verhalten. Bestandteil des Verfahrens sei auch gewesen, die Einigung vorher
nicht bekannt zu machen. Somit habe es nur die Möglichkeit gegeben, eine
Dringlichkeitsentscheidung des Rates einzuholen, um eine Handlungsgrundlage zu besitzen,
dem Vergleich zustimmen zu können.
Die Fraktionssprecher des AUSW hätten im Vorfeld die Möglichkeit gehabt, Informationen
zu den geplanten Maßnahmen zu bekommen.
Rm Kleinhans weist darauf hin, dass sichergestellt werden müsse, dass eine zusätzliche
Belastung der Wittbräucker Straße nicht in Betracht komme.
Herr Wilde bestätigt, dass die Wittbräucker Straße nicht im Bereich der Ausweichstrecken
liege.
Rm Waßmann und Rm Rüther zeigen auf, dass alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zu
informieren, mit welchen Positionen die Stadt in den Vergleich gehen wird.
Rm Garbe bezeichnet den Vergleich als ein Ergebnis des Wahljahres.
Rm Stackelbeck entgegnet, dass es natürlich auch mit anderen Städten, bei denen keine
Kommunalwahl anstehe, Vergleiche erzielt wurden.
Die Anmerkungen von sB Dettke zum Verfahren an sich könne sie nachvollziehen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter Einbeziehung der
vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfD-Fraktion
den Beschluss laut Beschlussvorschlag zu fassen.“


ABVG 04.02.2020:

Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch bei den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten werde. Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen in die Wohngebiete.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfD-Fraktion nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.
2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen.



4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -



5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Durchlasserneuerung Schondelle - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15058-19)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das für die Durchlasserneuerung Schondelle im Baubeschluss (Drucksache Nr. 09405-17) am 15.03.2018 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 440.000 Euro um 365.000 Euro auf 805.000 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01305014161 – Durchlasserneuerung Schondelle / Holtbrügge – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 90.409,88 Euro
Haushaltsjahr 2020: 355.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 59.590,12 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 13.895,00 Euro.


zu TOP 5.2
Neuplanung und Umbau der Gärtnerstraße - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15961-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Neuplanung der Gärtnerstraße mit einem Planungsvolumen in Höhe von 100.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66E01202015047 - Gärtnerstraße, Überplanung und Umbau - aus der Finanzposition 780 810 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.






zu TOP 5.3
Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund / Lütgendortmunder Hellweg - Signalisierung der Kreuzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15945-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund / Lütgendortmunder Hellweg mit einem städtischen Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 454.025,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014493 – LSA Lütgendortmunder Hellweg / Wilhelmshöh – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 41,44 Euro
Haushaltsjahr 2020: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 203.983,56 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2022, in Höhe von 16.586,03 Euro.


zu TOP 5.4
Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Dorstfeld und Dortmund - Barop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16289-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung folgende Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße gewidmet werden:
1. Vogelpothsweg (Teilabschnitt Wittener Straße bis Friedrich-Henkel-Straße)
2. Herbert-Frommberger-Weg
3. Verbindungsweg Vogelpothsweg bis Zugang S-Bahn-Station Dorstfeld-Süd

Der Gemeingebrauch der Straße zu 1. unterliegt keiner Beschränkung. Die Straßen zu 2. und 3. sind in ihrem Gemeingebrauch auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.


zu TOP 5.5
Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis Syburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14485-19)


ABVG 04.02.2020:

Herr Rm Rüther teilt für seine Fraktion mit, dass man noch Beratungsbedarf habe.

Herr Rm Logermann fragt bzgl. der Erschließung nach, wann eine Straße grundsätzlich auch im Sinne des § 127/128 ff. Baugesetzbuch soweit erschlossen sei, so dass dort Erschließungsbeiträge fällig werden. Hierbei gehe es um das Thema „Beleuchtung“, da hier ein Anlieger behaupte, dass es dort keine Beleuchtung gäbe und diese laut Baugesetzbuch eine Voraussetzung für die gesicherte Erschließung sei.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass man diese Frage bis zur Ratssitzung beantworten werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 5.6
Sanierung der Brücke Rheinische Straße - 2. Bauabschnitt , Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16313-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das für den zweiten Bauabschnitt der Sanierung der Brücke Rheinische Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 07620-17 am 21.09.2017 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 332.000,00 Euro auf 403.000,00 Euro und die Gesamtaufwendungen von 48.000,00 Euro auf 122.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66W01202014349 –Sanierung Brücke Rheinische Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 358.791,23 Euro
Haushaltsjahr 2020: 44.208,77 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem Jahr 2021 in Höhe von 13.275,29 Euro.


zu TOP 5.7
Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16081-19)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, das für die Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 11727-18 am 13.12.2018 beschlossene Gesamt-investitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro auf 2.400.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 – Erneuerung Fahrstromversorgung Marten-Wickede – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 250,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 399.750,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 26.400,00 Euro.


zu TOP 5.8
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021, hier: Erhöhung der Parkgebühren
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019 (--> Siehe Seite 6)
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:

„Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an
andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)

10) Erhöhung der Parkgebühren
Der Rat beschließt die Erhöhung der Gebühren auf den städtisch bewirtschafteten Parkflächen
innerhalb des Wallrings einheitlich um 20 Prozent.
Legt man die Einnahmen aus dem Jahr 2018 zugrunde, können für 2020 und 2021 Mehreinnahmen in
Höhe von 460.000 Euro pro Jahr erzielt werden. Die durch die Erhöhung zusätzlich eingenommenen
Gelder werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Förderung des multimodalen Verkehrs
eingesetzt.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
zu überweisen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit diesem Vorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag an den
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.“

ABVG 04.02.2020:

Herr Rm Rüther teilt für seine Fraktion mit, dass man hierzu noch Beratungsbedarf habe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung dieser Angelegenheit in seine nächste Sitzung.


zu TOP 5.9
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kemminghauser Straße
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2019
(Drucksache Nr.: 15801-19)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Seniorenbereit:

„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag von Herrn Unterkötter (Seniorenbeiratsmitglied
aus dem Stadtbezirk Eving) vor:

An den Seniorenbeirat Dortmund und die Bezirksvertretung Eving

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag auf der Kemminghauser Str., von der
Einmündung Lüdinghauser Str. bis zur Einmündung Württemberger Str., die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen zu beschränken.

Begründung:
In diesem Bereich befindet sich die Seniorenwohnstätte der AWO. Seit Erweiterung des Containerterminals hat in diesem Bereich der Schwerlastverkehr sowie der PKW-Verkehr erheblich zugenommen. Die Lärmbelästigung der Bewohner und Anwohner hat Formen angenommen, die
nicht mehr erträglich sind.

Deshalb bitte ich den Seniorenbeirat und die Bezirksvertretung Eving diesem Antrag stattzugeben.

Der Seniorenbeirat stimmt diesem Antrag einstimmig zu.“

ABVG 04.02.2020:

Man einigt sich darauf, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme hierzu vorlegt. Erst dann könne man über den Antrag abstimmen.


zu TOP 5.10
Nutzung von hellem Asphalt
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15538-19-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 15538-19-E1, lag bereits zur Sitzung am 08.10.2019 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15538-19-E2):

„Die o. a. Anfrage beantworte ich wie folgt.
Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund hat sich bereits mit dem Einsatz von aufgehelltem
Asphalt im Straßenbau in unterschiedlichen Realisierungsmöglichkeiten befasst.
Die Möglichkeit, durch aufhellende Gesteinskörnungen eine hellere Oberfläche zu erreichen,
ist unter Verwendung von Quarziten möglich. Diese zeichnen sich allerdings durch ein
geringeres Haftvermögen zum sie umschließenden Bitumen aus, was zu einer verkürzten
Gebrauchsdauer der Fahrbahn führen kann. Zusätzlich sollte hierbei auf ein farbloses Bitumen
zurückgegriffen werden, um die gewünschte Aufhellung zu erreichen.
Im Zuge der Umgestaltung des Thier-Umfeldes wurde schon im Jahr 2012 in der westlichen
Silberstraße nach dem zuvor genannten Prinzip unter zusätzlichem Einsatz von hellen
Farbpigmenten ein heller Asphalt eingebaut. Nach relativ geringer Nutzungsdauer dunkelte
die aufgehellte Fläche jedoch derart nach, dass der immense Kostenaufwand in keiner
Relation zum gewünschten Nutzen stand.
Ungeachtet dessen lässt das Tiefbauamt seit Jahren im Dortmunder Stadtgebiet, in erster Linie
aus gestalterischen Gründen, Verkehrsflächen jeglicher Art mit einer aufgehellten Oberfläche
aus Gussasphalt herstellen. Hierbei handelt es sich um eine konventionelle Asphaltbauweise,
bei der die noch heiße Gussasphaltfläche mit einem sehr hellen Splitt abgestreut wird.
Unmittelbar danach wird das helle Gestein von Hand eingewalzt.
In dieser Bauweise sind kürzlich zwei Verkehrsflächen, im Bereich der östlichen Silberstraße
in der Innenstadt und ein Teilbereich der Harkortstraße in Dortmund-Hombruch, hergestellt
worden. Im Gegensatz zu konventionellen Walzasphalten ist die Oberfläche bei Befahrung
jedoch vergleichsweise laut. Ferner erhöht sich durch die erforderliche Handarbeit die
Bauzeit. Auch bei diesem Bauverfahren sind die Kosten gegenüber einer herkömmlichen
Bauweise erheblich höher.
Im Fazit ist festzuhalten, dass die Farbaufbringung, um einen hellen Asphalt zu erreichen, als
problematisch angesehen wird: Es gibt dazu derzeit keine Langzeiterfahrungen. Zudem wird
auch in der einschlägigen Fachliteratur von vergleichbar hohen Kosten berichtet. Dem
entsprechen auch die Erfahrungen des Dortmunder Tiefbauamtes. Weiter sieht das
Tiefbauamt Probleme in der Oberflächengriffigkeit der zukünftigen Fahrbahnfläche.
Aus Gründen der Ressourcenschonung wird aber bei der Herstellung von Asphaltflächen im
Dortmunder Stadtgebiet grundsätzlich viel Wert auf eine hochwertige Wiederverwendung
von Asphaltgranulat gelegt. Die Anteile dieses Recyclingmaterials, bestehend aus
vorhandenen „dunklen“ Fahrbahnoberbauten, sind in den letzten Jahren kontinuierlich
gestiegen.
Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Frau Uehlendahl vom Tiefbauamt in der behandelnden
Ausschusssitzung zur Verfügung.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.11
Fahrradsicherheit
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13672-19-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13672-19):

„Zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Auf Grund der seinerzeitigen Überweisung des Ausschusses an den Beirat Nahmobilität hat
dieser eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem Thema auseinandersetzt. Aus dem Beirat
selbst haben sich jedoch lediglich zwei Mitglieder aus den Verbänden gemeldet, um in dieser
Arbeitsgruppe mitzuwirken. Es hat ein erstes Treffen am 03.07.2019 stattgefunden, bei dem
zunächst grundsätzliche Überlegungen angestellt wurden, welches die geeignete
Herangehensweise ist, um die besonders gefährlichen Stellen für den Radverkehr zu
definieren und zu analysieren. Es wurde deutlich, dass die Thematik einen sehr hohen
methodischen Aufwand erfordert, da zunächst verschiedenste Daten ermittelt und
zusammengetragen werden müssen, wie z. B. Unfalldaten und auch spezielle Straßendaten.
Die Ermittlung dieser Daten ist inzwischen großteils erfolgt, eine Auswertung hat aber noch
nicht stattgefunden. Der Beirat Nahmobilität ist fortlaufend in das Thema eingebunden und
wird beim Vorliegen neuer Sachstände entsprechend informiert.“

ABVG 04.02.2020:

Herr Rm Dudde bittet darum, dass neben dem Beirat Nahmobilität auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die entsprechende Auswertung zur Kenntnis vorlegt wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.12
Öffentliche Ladestationen für E-Bikes
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15129-19-E1)


Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 15129-19-E1, lag bereits zur Sitzung am 03.09.2019 vor)


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15129-19-E2):

„Zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Im Stadtgebiet Dortmund gibt es drei solarbetriebene und somit autarke Stromladesäulen
für E-Bikes und Pedelecs. Diese befinden sich am Hansaplatz, am Günter-Samtlebe-Platz
und in der Betenstraße. Darüber hinaus gibt es in der Fahrradstation am Hauptbahnhof 10
Ladepunkte für Pedelecs und E-Bikes in einem Schließfachschrank.
Letztendlich erfüllt jede Steckdose die Funktion einer Ladestation. Die Erfahrungen und
Verkaufszahlen der letzten Jahre zeigen, dass Elektromobilität im Radverkehr auch ohne
Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum angenommen wird und auch funktioniert. Die
Gründe liegen z. B. in dem günstigen Verhältnis der Akkureichweite und den
zurückgelegten Wegelängen im Alltag. Das verhältnismäßig geringe Gewicht der Akkus
für Fahrräder ermöglicht die Herausnahme und Mitnahme des Akkus, so dass dieser an
jeder haushaltsüblichen Steckdose in akzeptabler Zeit geladen werden kann.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
- nicht besetzt -

8. Anfragen/ Anträge

zu TOP 8.1
Abarbeitung von Beschlüssen im Bereich ABVG
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16506-20)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Antrag, DS-Nr.: 165069-20):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die in den vergangenen Jahren in allen 12 Stadtbezirken beschlossenen und noch nicht abgearbeiteten Anträge im Bereich des ABVG zügig vorrangig abzuarbeiten. Hierfür soll der neu eingestellte Koordinator für die Bezirksvertretungen eine Prioritätenliste von kurzfristig umsetzbaren Beschlüssen erstellen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass in den einzelnen Bezirksvertretungen eine vergleichbar hohe Summe an Mitteln umgesetzt wird.

Begründung:
Im Bereich des ABVG sind in den vergangenen Jahren durch den Rat, den Ausschuss und die Bezirksvertretungen viele Anträge beschlossen worden, die aufgrund diverser Gründe noch nicht umgesetzt worden sind (z.B. im Bereich des Tiefbauamts, den Schulen oder den Kitas). Daher sollen diese nun vorrangig abgearbeitet werden.“


ABVG 04.02.2020:

Frau Schramm informiert per Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einigt sich darauf, den Antrag als eingebracht zu betrachten und bittet die Verwaltung darum, zur übernächsten Sitzung am 28.04.2020 über den aktuellen Sachstand zu berichten.


9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 16:53 Uhr.





Bartsch Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin



zu TOP 8.1:

(See attached file: zu TOP 8.1_Koordinierungsstelle_Beschlüsse_BVen.pdf)