Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Integrationsrates


am 04.04.2017
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:40 Uhr


Anwesend:

Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates:
Frau Aysun Tekin
Vorsitzende
anwesend
Herr Zühtü Aydogan
DiD
---------------
Herr Thomas Bahr
RM CDU
anwesend
Herr Volkan Baran
RM SPD
entschuldigt
Frau Irina Bürstinghaus
(-)
anwesend
Herr Andrzej Ceglarski
Polnische Liste
anwesend
Frau Ute Cüceoglu
Int. SPD
anwesend
Herr Emmanouil Daskalakis
RM CDU
--------------
Herr Antonio Diaz
Int. SPD
anwesend
Frau Sevinc Elmaci
Int. SPD
entschuldigt
Herr Emre Gülec
AAdTV
anwesend
Herr Thorsten Hoffmann
RM CDU
entschuldigt
Herr Krzysztof Imielski
Polnische Liste
anwesend
Frau Fatma Karacakurtoglu
RM Die Linke/Piraten
anwesend
Frau Fatma Karaca-Tekdemir
AAdTV
entschuldigt
Herr Burak Kaya
Bündnis f. Innov. u. Gerechtigkeit
anwesend
Herr Marcin Antoni Korecki
Polnische Liste
-
Herr Alexander Krimhand
Krimhand-Kabatski Osteuropäischer Wählekreis
anwesend
Frau Monika Landgraf
RM Bündnis 90/Die Grünen
anwesend
Herr Kevin Ndeme Nguba Matuke
Afrikaner in Dortmund
anwesend
Frau Ute Pieper
RM SPD
anwesend
Herr Nikolai Schaefer
Int.SPD
anwesend
Herr Fiedhelm Sohn
RM SPD
anwesend
Herr Adem Sönmez
AAdTV
entschuldigt
Herr Michael Taranczewski
RM SPD
anwesend
Herr Arthithan Thevakumaran
Liste der Vielfalt
entschuldigt
Herr Rafet Ünal
Int.SPD
-
Beratende Mitglieder:
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze
Seniorenbeirat
anwesend
Frau Ricarda Erdmann
Arbeiterwohlfahrt
anwesend
Herr Leonid Chraga
Jüdische Kultusgemeinde
-
Herr Gunther Niermann
Paritätische Wohlfahrtsverband
-
Verwaltung:
Frau Wolfs
1/III
anwesend
Frau Güntürk
1/MIA-DO-KI
entschuldigt
Herr Korkus
1/III-IR
anwesend
Frau Hülsmann
11/2
anwesend
Herr Depenbrock
40/5-1
anwesend
Herr Vural
5 Dez
anwesend
Herr Kiel
4 Dez
anwesend










Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Integrationsrates,
am 04.04.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Integrationsrates am 15.02.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -unbesetzt-

3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte

3.1 Berichterstattung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020" in Dortmund
mündlicher Bericht
Berichterstatter Herr Depenbrock (FB 40)

4. Anträge/Anfragen

4.1 Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Integrationsrates für die Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise und dementsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Antrag zur TO (Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände)
(Drucksache Nr.: 06922-17)

4.2 Beschulung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Flüchtlingsfamilien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06863-17-E1)

5. Vorlagen

5.1 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

5.2 Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte im Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06586-16)

6. Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

7. Mitteilungen
Die öffentliche Sitzung des Integrationsrates der Stadt Dortmund wurde um 16:00 Uhr von der Vorsitzenden Frau Aysun Tekin eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Emre Gülec (Allg. aktive Liste der türkischen Verbände) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Integrationsrates am 15.02.2017

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Integrationsrates am 15.02.2017 wurde genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -unbesetzt-
3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte
zu TOP 3.1
Berichterstattung zum Förderprogramm „Gute Schule 2020" in Dortmund

Herr Depenbrock aus dem Fachbereich Schule stellt die Inhalte zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mittels einer dieser Niederschrift beigefügten Präsentation vor.
Herr Diaz (Int. SPD-Liste) fragt im Anschluss an den Vortrag in welchen Stadtgebieten sich die im Vortrag erwähnten zu erneuernden Sporthallen befinden und wie sich vor dem Hintergrund der Bereitstellung von finanziellen Mitteln die Fortbildungen des Schulpersonals im Hinblick auf Digitalisierung darstellen. Herr Depenbrock erklärt, dass es sich um zwei Sporthallen an der Geschwister-Scholl Gesamtschule in Brackel und um eine Sporthalle am Leibniz-Gymnasium handelt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den entsprechenden Ratsbeschluss. Herr Depenbrock erläutert, dass die Stadt Dortmund keinen direkten Einfluss auf die Fortbildung des Schulpersonals für den Bereich digitale Medien hat. Ein entsprechender Austausch auf Landesebene erfolgt aber.
Herr Matuke (Afrikaner in Dortmund) regt an das Angebot des Förderprogrammes auf alle Stadtgebiete zu verteilen und im speziellen die nördlichen Stadtgebiete auch zu berücksichtigen. Herr Schäfer fragt ob ggfls. Schulneubauten im Dortmunder Norden geplant sind. Herr Depenbrock teilt mit, dass zurzeit über einen oder evtl. auch zwei neue Grundschulen diskutiert wird. Ein entsprechender Bedarf ist vorhanden.

4. Anträge/Anfragen
zu TOP 4.1
Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Integrationsrates für die Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise und dementsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Antrag zur TO (Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände)
(Drucksache Nr.: 06922-17)
Folgender in der Integrationsratssitzung am 15.02.2017 beschlossene Antrag des Integrationsrates lag dem Gremium zur erneuten Beratung vor.

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund den Tagesordnungspunkt

Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Integrationsrates für die Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise und dementsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates

vorzusehen und bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

Für die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise erhalten die Mitglieder des Integrationsrates Sitzungsgelder analog der Regelungen des Seniorenbeirates. Die Anzahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf monatlich drei pro Mitglied beschränkt.
Damit beschließt der Rat die Grundlage für die Ergänzung des § 17 (Entschädigung) der Geschäftsordnung des Integrationsrates um folgenden Inhalt:

Für die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise erhalten die Mitglieder des Integrationsrates ebenfalls Sitzungsgelder. Die Anzahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf monatlich drei pro Mitglied beschränkt.

Begründung:
Die Mitglieder des Integrationsrates erhalten gem. der §§ 10 Abs. 8 i. V. m. § 14 der Hauptsatzung und § 17 der Geschäftsordnung des Integrationsrates für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld im Rahmen der Entschädigungsverordnung NRW i. H. v. 40,30 € nebst Fahrkosten. Das Sitzungsgeld wurde bisher nur für die regulären Integrationsratssitzungen gezahlt. Für die Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise konnte bisher kein Sitzungsgeldanspruch geltend gemacht werden. Den Mitgliedern des Integrationsrates entstehen aber im Rahmen ihres Ehrenamtes zusätzliche Aufwendungen für die Teilnahme an Vorstands- und Arbeitskreissitzungen, welche aus privaten Mitteln finanziert werden müssen. Auf den Ratsbeschluss vom 16.12.2010 (Drucksache Nr. 02941-10) mit welchen den Mitgliedern des Seniorenbeirates Sitzungsgelder für die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise gewährt wird, wird verwiesen.
Es wird daher empfohlen, den Mitgliedern des Integrationsrates für die Sitzungen des Vorstandes sowie der Arbeitskreise ebenfalls Sitzungsgeld nebst Fahrkosten zu gewähren.
Um die Kosten in einem überschaubaren Rahmen zu halten, ist es vorgesehen, dass die Anzahl der Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise auf max. monatlich drei beschränkt wird.

Die Regelungen hinsichtlich der Sitzungsgelder bei regulären Sitzungen des Integrationsrates bleiben unberührt, sodass unter Berücksichtigung des Antragsinhaltes zukünftig folgende Regelung maßgeblich ist.

§ 17
Entschädigung

Die Mitglieder des Integrationsrates erhalten Sitzungsgelder, Ersatz des Verdienstausfalls und Fahrtkostenerstattung nach den Bestimmungen des § 14 der Hauptsatzung. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise erhalten die Mitglieder des Integrationsrates ebenfalls Sitzungsgelder. Die Anzahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf monatlich drei pro Mitglied beschränkt.


Die Vorsitzende erklärt, dass im Zuge des Überweisungsverfahrens des Antrags an den Rat eine juristische Überprüfung des Antragsinhaltes und der Geschäftsordnung des Integrationsrates durch den für kommunale Rechts- und Verfahrensangelegenheiten zuständigen Fachbereich aus dem Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates und dem Rechtsamt der Stadt Dortmund erfolgt ist.
Nach rechtlicher Einschätzung dieser beiden Stellen schließen die bereits in der aktuellen Geschäftsordnung des Integrationsrates getroffenen Regelungen zur Entschädigung, die Zahlung von Sitzungsgeldern für Vorstandssitzungen und Arbeitskreissitzungen ein.
Der Antrag ist demnach entbehrlich.

Beschluss:
Der Integrationsrat zieht den Antrag einstimmig (bei einer Enthaltung) zurück.

zu TOP 4.2
Beschulung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Flüchtlingsfamilien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06863-17-E1)
Dem Integrationsrat lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Beschulung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus
Flüchtlingsfamilien“
Stellungnahme zur Anfrage der Internationalen SPD Liste, Drucksache Nr.: 06863-17

Zu Ihrer Anfrage vom 15.02.2017 nehme ich wie folgt Stellung:
Wie viele schulpflichtige Flüchtlingskinder und –jugendliche, die der Kommune
zugewiesen wurden leben in Dortmund? Wie lange ist die Wartezeit bis zur
Einschulung?
Mit Stand Januar 2017 haben 1.072 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit
Bezügen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz hier gelebt.
Eine pauschale Aussage zu der Wartezeit kann nicht getroffen werden, da diese von
unterschiedlichen Faktoren wie Wohnort, Alter, vorhandene lateinische Alphabetisierung,
u.a.m. abhängt.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sich die Wartezeit im Schuljahr 2016/17 im Vergleich
zum Schuljahr 2015/16 deutlich verkürzt hat.
Derzeit warten 133 Schüler/-innen aller Schulstufen auf einen Schulplatz (darunter 13 zu
alphabetisierende Schüler/-innen).
Wie viele der schulpflichtigen neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in der Stadt
Dortmund werden in allgemeinbildenden Schulen unterrichtet? In welchen
Schulformen sind sie untergebracht?
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die aktuelle Anzahl der Schüler/-innen in den
unterschiedlichen Schulformen (Stand Januar 2017).
Aufgeführt sind hier alle neu zugereisten Schüler/-innen. Es findet keine Unterscheidung nach
ausländerrechtlichem Status statt, da dies für die Schulpflicht keinen Unterschied darstellt.
Die Zahl unterscheidet sich daher deutlich von der oben genannten Zahl.

Schulform Anzahl der Schüler/-innen
Grundschule 1.045
Hauptschule 396
Gesamtschule 395
Realschule 331
Sekundarschule 37
Gymnasium 508
Berufskolleg 954
Welche Stelle nimmt die Einstufung in die jeweilige Schulform vor und welche Kriterien
liegen der Einstufung zugrunde? Gibt es Übergangsmöglichkeiten in andere
Schulformen?
Für die Schulanmeldung und Vermittlung der neu aus dem Ausland zugereisten Kinder und
Jugendlichen ist in Dortmund das Dienstleistungszentrum Bildung im Fachbereich Schule der
Stadt Dortmund zuständig. Hier müssen sich alle neu zugereisten Familien mit ihren
schulpflichtigen Kindern bzw. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit ihrem Vormund/
Betreuer/-in anmelden.

In der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist das erste Kriterium der Zuweisung die
Wohnortnähe. Schüler/-innen werden also unabhängig vom Bildungsstand der
nächstgelegenen Schule vermittelt und dort überwiegend in Sprachfördergruppen (früher
Auffangklassen) unterrichtet. Die Lehrkräfte der jeweiligen Sprachfördergruppe können die
Schüler/-innen so über einen längeren Zeitraum beobachten und ihre Potenziale und den
Bildungsstand sehr genau einschätzen. Nach dem Besuch der Sprachfördergruppen erfolgt
dann der Wechsel in die Regelklasse, ggfs. in einer anderen Schulform.
Im Dienstleistungszentrum Bildung wird eine Überprüfung der lateinischen Schriftkenntnisse
vorgenommen, da es für nicht bzw. anders alphabetisierte Schüler/-innen spezielle Klassen
zur Alphabetisierung gibt.
Gibt es Klassen zur vorrübergehenden Beschulung und wenn ja, wie viele?
Derzeit (Stand Januar 2017) gibt es 201 Sprachfördergruppen und Internationale
Förderklassen an 95 Schulen aller Schulformen. In den Klassen werden derzeit 3.676
Schüler/-innen unterrichtet (s. Tabelle). Darüber hinaus integrieren einige Grundschulen neu
zugereiste Kinder in die Regelkasse. Dies geschieht vor allem in den Randbezirken von
Dortmund.
Sprachfördergruppen Januar 2017
Grundschulen Sek I Berufskollegs Gesamt
Schulen 40 45 10 95
Klassen 51 97 53 201

Wie hoch ist der Anteil der Flüchtlinge, die der Schulpflicht der Sek. II unterliegen, an
berufsbildenden Schulen im Vergleich zu allgemeinbildenden Schulen?
Derzeit werden 954 Schüler/-innen an 10 Berufskollegs in 53 speziellen Klassen unterrichtet.
Davon sind 46 Internationale Förderklassen mit der Möglichkeit, einen dem
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbaren Schulabschluss zu erwerben, die anderen
7 Klassen führen zu höheren Schulabschlüssen und beinhalten eine zusätzliche
Deutschförderung.
Wie viele Flüchtlinge nehmen die Bildungsangebote der Bildungsgänge an den
Berufskollegs und wie viele der IFK wahr?
In den Internationalen Förderklassen werden 828 Schüler/-innen beschult.
Eine Aussage, wie viele Schüler/-innen der Regelbildungsgänge am Berufskolleg einen
Flüchtlingshintergrund haben, kann nicht getroffen werden.
Reichen die Kapazitäten der regulären Bildungsgänge und der IFK aus, damit jeder
Schulpflichtige einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss erwerben
kann?
Derzeit warten 48 Schüler/-innen auf einen Schulplatz in einer Internationalen Förderklasse.
Im Mai werden ggfs. weitere „Fit-für-mehr-Klassen“ eingerichtet, so dass diese Schüler/-
innen zunächst dort beschult werden und dann zum kommenden Schuljahr in eine
Internationale Förderklasse wechseln können.
Welche Bildungsangebote gibt es für nicht mehr schulpflichtige junge Flüchtlinge ohne
Schulabschluss zwischen 18 und 25 Jahren und wie werden die Angebote
wahrgenommen?
Derzeit gibt es von folgenden Institutionen Vorkurse/Schulkurse für Erwachsene neu
Zugereiste:
- Vorkurs und Schulkurs Ev. Bildungswerk Dortmund
Im Vorkurs werden die Geflüchteten auf den Schulkurs vorbereitet, um dann im 1,5-
jährigen Schulkurs den Hauptschulabschluss Klasse 10 anzustreben.
- Vorkurs Abendrealschule
Sprachliche Vorbereitung auf die Bildungsgänge an der Abendrealschule.
- Vorkurs Westfalen-Kolleg
Vorbereitung auf den Einstieg in die Einführungsphase am Westfalen-Kolleg.
Diese Kurse werden sehr gut angenommen, der Bedarf an ersten Schulabschlüssen kann mit
diesen Kursen nicht gedeckt werden.
Wie viele Flüchtlinge nehmen derzeit am Bildungsangebot „Fit für mehr“ teil (bitte
Differenzierung nach Schulpflichtigen und nicht mehr Schulpflichtigen vornehmen)?
Die erste „Fit-für-mehr-Klasse“ startet im April 2017. Weitere folgen ggfs. im Mai. In diesem
Schuljahr werden die Klassen ausschließlich mit berufsschulpflichtigen Jugendlichen besetzt,
um die oben beschriebene Warteliste abzubauen.

Der Integrationsrat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

5. Vorlagen
zu TOP 5.1
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

Herr Vural (5/Dez) teilt mit, dass aktuell ca. 4700 Flüchtlinge in Dortmund leben welche unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Davon leben ca. 70 % in Wohnungen.
Zusätzlich dazu befinden sich ca. 3200 Flüchtlinge in der Betreuung des Jobcenters.
Weiterhin gibt es in Dortmund noch ca. 700 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge.
Die Anzahl von Menschen welche in anderen Kommunen einen Aufenthaltsstatus erlangt haben und dann bevor es eine Wohnsitzauflage gab nach Dortmund gezogen sind kann zurzeit noch nicht beziffert werden.
Im gesamten kann von ca. 10.000 Flüchtlingen gesprochen werden.
Herr Vural erklärt, dass es im Jahr 2015 mehr als 4000 Zuweisungen von Flüchtlingen gab, in 2016 ist die Zahl auf ca. 2700 Zuweisungen zurückgegangen. Im Jahr 2017 gab es bisher lediglich 57 Zuweisungen.
Herr Vural macht anschließend auf die in der Vorlage genannten Projekte „Netzwerk Lokal Willkommen“ und das „psychosoziale Zentrum“ in der Trägerschaft der AWO aufmerksam.
Frau Erdmann (beratendes Mitglied/AWO) erklärt, dass es momentan Probleme im Rahmen von Familiennachzügen gibt. Nachziehende Familienmitglieder können sich nicht in den Wohnungen der Bezugspersonen anmelden weil der/die Vermieter es nicht aufgrund von Überbelegungen der vorhandenen Wohnung zulässt/zulassen. Diese Situation hat für die nachziehenden Familienmitglieder aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Frau Erdmann möchte daher wissen, wie in Dortmund mit dieser Situation umgegangen wird.
Herr Vural erklärt, diese Frage aufzunehmen und diese im Nachgang zur Sitzung zu beantworten.
Herr Prof. Schwarze (beratendes Mitglied/Seniorenbeirat) möchte wissen, ob es Schwierigkeiten in der interkulturellen Kommunikation bzgl. verwaltungstechnischer Belange gibt oder auch bei der ärztlichen und pflegerischen Betreuung. Gibt es ausreichend Dolmetscher.
Herr Vural erläutert, dass es einen Bedarf an benötigten Dolmetschern gibt.
Frau Karacakurtoglu (Die Linke) teilt mit, dass sie enttäuscht darüber ist, dass beispielweise der Verein „Train of Hope“ oder auch das Flüchtlingscafe keine Erwähnung in der Vorlage finden.
Herr Kiel (4/Dez) teilt mit, dass die Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen rückläufig sind. In der Betreuung des Jugendamtes befanden sich zum 31.12.2016, 739 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Aktuell handelt es sich um 689 Jugendliche. Der Hauptanteil dieses Personenkreises ist zwischen 15 und 17 Jahre alt.
Der überwiegende Teil dieser Jugendliche kommt aus Syrien, gefolgt von Albanien, Afghanistan und Irak. (und weitere) Insgesamt werden Jugendliche aus 30 verschiedenen Staaten betreut. Herr Kiel erklärt, dass es sich überwiegend um männliche Jugendliche handelt (ca. 91, 4 %). Sämtliche in Dortmund betreute Jugendliche haben einen Vormund und sind an Dortmunder Schulen angemeldet. Weiterhin wird erläutert, dass es in Dortmund seit dem 01.0.2017 ein psychosoziales Zentrum für minderjährige gibt, welches über Spendenmittel finanziert wird. Herr Kiel betont, dass eine große Herausforderung darin besteht den Übergang zur Ausbildung für die Jugendlichen zu schaffen.
Herr Schaefer (Int. SPD-Liste) fragt wie sich die Situation bei Jugendlichen über 18 Jahren darstellt. Herr Kiel teilt mit, dass zunächst geprüft wird ob bei diesen Jugendlichen noch eine weitere Betreuung notwendig ist. Ca. 30 % dieser Personen wird weiterhin von der Jugendhilfe betreut. Die Betreuung erfolgt bedarfsorientiert. Die Personen welche die Jugendhilfe verlassen werden im Rahmen eines „Patenschaftsansatz“ betreut bei welchem verschiedene Träger beteiligt sind. Es handelt sich allerdings nicht um eine professionelle Begleitung. Frau Erdmann ergänzt, dass es in Dortmund bei der AWO und bei Envia Jugendmigrationsdienste mit professionalen Beratern gibt, welche auch für geflüchtete Jugendliche geöffnet sind.

Beschluss:
Der Integrationsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte im Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06586-16)
Die Vorsitzende, Frau Tekin, verlässt die Sitzung und übergibt die Sitzungsleitung an den stellv. Vorsitzenden, Herrn Emre Gülec.

Frau Hülsmann aus dem Personalamt der Stadt Dortmund stellt die Inhalte der vorliegenden Vorlage kurz mündlich vor.
Bei den Mitgliedern des Integrationsrates besteht Einigkeit darüber, dass seitens des Personalamtes sehr gute Arbeit geleistet wird. Die vorgestellten Inhalte und die Einstellungszahlen im speziellen auch die Darstellung werden gelobt.
Frau Karacakurtoglu (Die Linke) teilt mit, dass ein Austausch hinsichtlich „Geflüchteter mit akademischen Abschluss“ wünschenswert wäre. Frau Hülsmann verweist in diesem Zusammenhang auf ein gemeinsames Projekt mit der Gleichstellungsstelle zum Thema Integration von Flüchtlingsfrauen, wo seitens der Personalentwicklung versucht wird, Flüchtlingsfrauen durch Schulungsmaßnahmen in das System der Stadtverwaltung Dortmund zu integrieren.

Beschluss
Der Integrationsrat nimmt den Bericht zur Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte zur Kenntnis.




zu TOP 6.
Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

Frau Cüceoglu (Int. SPD-Liste) berichtet über die Beiratssitzungen der JVA Dortmund. Sie beschreibt die Inhalte als interessant und aufschlussreich. Seitens der JVA wurde beispielsweise mitgeteilt, dass es zurzeit große Probleme mit muslimischen Gefangenen aus nordafrikanischen Ländern gibt. Jede der 36 Justizvollzugsanstalten in NRW hat eine/einen Integrationsbeauftragte(n).
Ein ehrenamtliches Engagement innerhalb der Justizvollzugsanstalten ist jederzeit möglich. (beisp. für Sprachkurse etc.)

zu TOP 7.
Mitteilungen

Herr Gülec (Allg. aktive Liste der türkischen Verbände), erinnert an die am 27.04.2017 stattfindende Veranstaltung des Integrationsrates zum Thema Politik Mit-Wirkung. Er bittet alle Mitglieder die ausliegenden Informationsflyer in den jeweiligen Organisationen, Vereinen und Parteien zu verteilen und für die Veranstaltung zu werben.
Auf Nachfrage von Herrn Prof. Schwarze (beratendes Mitglied/Seniorenbeirat) erklärt Herr Korkus (GF-Integrationsrat), dass eine Teilnahme der CDU an der Podiumsdiskussion aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist.

Herr Prof. Schwarze erklärt, dass es nach wie vor ein Bedarf an geeigneten Dolmetschern speziell im Klinikum gibt. Herr Taranczewski (RM SPD) berichtet dass es in Hamburg bereits in verschiedenen Krankenhäusern die Möglichkeiten gibt über eine Videozuschaltung (Skype etc.) mit anderen Medizinern zu kommunizieren welche die jeweilige Sprache der/des Patienten beherrschen. Die Vorteile liegen darin, dass es sich hier um medizinisches Fachpersonal handelt und daher die Kommunikation deutlich erleichtert wird. Weiterhin werden Missverständnisse und Fehldiagnosen so reduziert.
Herr Taranczewski erkundigt sich ob diese Vorgehensweise auch für Dortmund in Frage kommen könnte.
Frau Landgraf (Bündnis90/Die Grünen) teilt mit, dass es in diesem Zusammenhang aus Ihrer Erfahrung heraus auch Fälle gibt, bei welchem das medizinische Personal keine ausreichenden Sprachkenntnisse der deutschen Sprache hat.
Herr Bahr (RM CDU) erklärt, dass die Bereitstellung von Dolmetscherleistungen zum Auftrag der gesetzlichen Sozialversicherung gehört und auch Krankenkassen solche Leistungen erbringen müssten.

Herr Schaefer (Int. SPD-Liste) macht auf die auf den Plätzen befindlichen Informationen zum Thema frühkindliche Bildung aufmerksam.




Aysun Tekin Emre Gülec Mirko Korkus
Vorsitzende Integrationsrat Schriftführer




(See attached file: 2017_04_04_Gute_Schule_2020_Umsetzung_in_Dortmund.pdf)