Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 27.08.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm André Buchloh (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) bis 16.40 Uhr
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Carsten Giebel (SPD) i.V. für Rm Florian Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Alisa Spree (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Jendrik Suck (CDU) ab 16.40 Uhr

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Kirsten Jankowski – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Klaus Burkholz – 51/FBL

Nicole Becker – 66/1-2
Gerhard Kappert – 66/4-1
Ulrich Piechota –StA 50
Dr. Stefan Mühlhofer – 41/GL
Horst-Günter Nehm – 8/GF SV
Joachim Beyer - 8 / A&Q
Cornelia Irle – 1/GB III
Philip Maurer – 20/3-3
Saskia Menzel – 20/3-1
Nadia Voigt – 20/3-3
Marc-Christian Helm – 20/1-2

3. Gäste:


Dr. Jörg Kopecz, Leiter Finanzen und Organisation des Deutschen Ev. Kirchentages


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 27.08.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.2015

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 18.06.2015


2. Finanzen

2.1 Managementbericht 03/2015
mündlicher Bericht

2.2 Ruhrhochdeutsch
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02047-15)

2.3 Verkauf von T-Shirts anlässlich des DFB-Pokalfinales
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01969-15)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01969-15-E1)

2.4 1. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01386-15)

2.5 Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E2)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 18.06.15 versandt.

2.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01866-15)

2.7 Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01914-15)

2.8 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01632-15)

2.9 Kofinanzierung von Flüchtlingsberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund (AWO) und des Verbund sozio-kultureller Migrantenorganisationen Dortmund e.V. (VMDO e.V.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01826-15)


3. Beteiligungen

3.1 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02041-15)

3.2 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)

3.3 Verkauf der Anteile der H-Bahn GmbH an der H-Bahn Technik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01885-15)

3.4 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG an der zu gründenden Gasnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01888-15)

3.5 Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01904-15)

3.6 Betrauung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01961-15)

3.7 DOLOG - Dortmunder Logistikgesellschaft mbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages und Kapitalerhöhung im Rahmen des Betriebshofkonzepts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01912-15)

3.8 Technologiezentrum Dortmund GmbH: Satzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01943-15)


4. Liegenschaften

4.1 Südliches Bahnhofsumfeld
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01973-15)

4.2 Nachnutzung der Gebäude der Freiwilligen Feuerwehren in Asseln und Berghofen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01972-15)

4.3 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)


5. Sondervermögen

5.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01477-15-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 18.06.15 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2015
(Drucksache Nr.: 01477-15)

hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.08.15

5.2 Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01876-15)




6. Sonstiges

6.1 Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)


6.2 Geschäftsanweisung für den Aufbau eines "internen Kontrollsystems" (IKS) für den Einsatz des "neuen kreditorischen Workflows" (KWFneu) in den Fachbereichen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01947-15)

6.3 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

6.4 Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Naumann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgender TOP 2.5 wird vorgezogen behandelt:

Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E2)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01706-15-E3 und 01706-15-E4)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E5)


Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“, Förderung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02048-15)


Die Angelegenheit wird unter TOP 6.5 zu behandelt.
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02129-15)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.9 zu behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.2015

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.04.2015 wird genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 18.06.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 18.06.2015 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Managementbericht 03/2015
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 01712-15-E2)
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 3. Managementbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Ruhrhochdeutsch
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02047-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02047-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Stadt Dortmund subventioniert jährlich das Comedy-Festival Ruhrhochdeutsch.
Zur besseren Beurteilung dieser Subventionierung bitten wir um
die Besucherstatistik der letzten drei Jahre (2012, 2013, 2014).
eine Aufstellung der gesamten städtischen Zuschüsse in diesen drei Jahren.
um die Verwendungsnachweise dieser drei Jahre.
Sollten Rechte Dritter betroffen sein, sind wir mit einer Beantwortung in nicht-öffentlicher Sitzung einverstanden.

zu TOP 2.3
Verkauf von T-Shirts anlässlich des DFB-Pokalfinales
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01969-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01969-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
zu oben genannten Tagesordnungspunkt bittet die CDU-Fraktion im für Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:
Bekanntlich wurden anlässlich des DFB-Pokal-Finales am 30.05.2015 in Berlin durch die Dortmund-Agentur extra zum Finale gefertigte T-Shirts verkauft.
1. Fanden sämtliche 5.000 T-Shirts einen Käufer?
2. Was ist mit etwaigen Restbeständen geplant/passiert?
3. Welcher Gewinn/Verlust wurde mit dem Verkauf der T-Shirts erzielt?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Fragen der CDU-Fraktion vom 31.07.15 zur Sitzung am 27.08.15 beantworte ich wie folgt:
1. Von 5.000 im Auftrag der Dortmund-Agentur zum DFB-Pokalfinale 2015 hergestellten T-Shirts wurden 2.612 verkauft.
2. Wie in den Vorjahren erhielten auch 2015 die an den Vorbereitungen und an der Durchführung der Maßnahmen am Finaltag beteiligten Helfer-/innen und Unterstützer-/innen je ein T-Shirt als „Dankeschön“. Dreistellige Stückzahlen werden z.B. hierzu alljährlich dem Ordnungsamt und dem Tiefbauamt übergeben.

Eine große Anzahl an T-Shirts wurde im unmittelbaren Anschluss an das Finalwochenende auf den Hansetagen 2015 in Viljandi (Estland) verschenkt. Weitere T-Shirts wurden im Rahmen verschiedener Aktivitäten zur Kampagne „Dortmund überrascht. Dich.“ kostenlos abgegeben, ebenso auf Anfragen zur Unterstützung von Tombolen in Kitas, auf Sportfesten etc.

Ein etwaiger Restbestand wird auf der Reisemesse in Zwickau im Januar 2016 von der Dortmund-Agentur verteilt. Der Restbestand Mitte August 2015 beläuft sich auf gut 800 Exemplare.
3. Mit der T-Shirt Aktion zum DFB-Pokalfinale 2015 wurde ein Brutto-Überschuss von ca. 4.500,- Euro erzielt (Brutto-EK = 21.625,85 € / Brutto-VK = 26.120,- €).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
1. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01386-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 30.04.2015 zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E2)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01706-15-E3)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01706-15-E4)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01706-15-E5)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat den Anträgen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seiner Sitzung am 18.06.15 einstimmig zugestimmt und hat die Beratung der Vorlage und die Beantwortung der Bitten um Stellungnahmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge/Bitten um Stellungnahmen aus der Sitzung vom 18.06.15 vor:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des vorliegenden Antrags:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt ausdrücklich die Absicht der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), den 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2019 in Dortmund auszurichten. Gastgeber einer solchen Veranstaltung zu sein, bietet für Dortmund die Chance, sich als tolerante, vielfältige und diskussionsfreudige Stadt zu präsentieren.
2. Der Ausschuss stellt jedoch fest, dass die Vorlage der Verwaltung sowie die vorliegenden Rahmenbedingungen für einen Evangelischen Kirchentag viele Fragen offen lassen. Das betrifft insbesondere die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation muss der Umfang der städtischen Zuwendungen sorgfältig bedacht werden.
3. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass deshalb eine Beschlussfassung derzeit nicht möglich ist. Die Vorlage wird deshalb in die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im August sowie des Rates im September 2015 geschoben.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt eine Berechnung der zu erwartenden Gesamtkosten des Kirchentags für den städtischen Haushalt einschließlich aller Zuschüsse und Aufwendungen auch bei den städtischen Tochtergesellschaften vorzulegen.
Dazu gehören die in den Rahmenbedingungen aufgelisteten Einzelposten zur Vorbereitung und Umsetzung des Kirchentages wie u. a. die kostenfreie Überlassung von Schulen zur Unterbringung von Teilnehmer*innen, die Mitarbeit von städtischen Behörden, die Herstellung der notwendigen Infrastruktur, die kostenfreie oder kostengünstige Erbringung städtischer Infrastrukturleistungen, die Öffnung der Museen sowie die Sachleistungen durch Dritte (DSW 21, DEW 21, Westfalenhallen).

5. Die Verwaltung wird gebeten, Schlussrechnungen bzw. Erfahrungen aus den Städten der drei Evangelischen Kirchentage in Dresden, Hamburg und Stuttgart vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche kommunalen Zuschüsse vereinbart wurden sowie welche Kosten den jeweiligen Städten für welche Leistungen entstanden sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, wie die geplanten städtischen Zuschüsse zum Evangelischen Kirchentag gegenfinanziert werden sollen.
7. Die Verwaltung wird gebeten, den zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn für den Haushalt und die Stadt Dortmund aufzuschlüsseln und zu beziffern.
8. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, bis zur nächsten AFBL-Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:
a) Wie ist der geplante städtische Finanzierungsanteil in Höhe von 2,7 Millionen Euro zustande gekommen und wie setzt sich dieser Anteil zusammen?
b) Welche Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands hat es hinsichtlich des geplanten städtischen Anteils von 2,7 Millionen Euro bisher gegeben?
c) Welche für die geplanten Großgottesdienste (Schlussgottesdienste) geeigneten Plätze mit einem Fassungsvermögen für rund 100.000 Menschen nebst Großbühne stehen in Dortmund zur Verfügung?
SPD-Fraktion
die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Der AFBL begrüßt es grundsätzlich, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) 2019 in Dortmund stattfinden soll.

Die Stadt Dortmund ist als Gastgeber 2019 gerne bereit, die Besucherinnen und Besucher des Kirchentages zu empfangen, wie es auch für andere Gäste unserer Stadt üblich ist.

Der AFBL erkennt die gesellschaftspolitische-kirchliche-kulturelle Wirkung eines Kirchtages für Dortmund und weit darüber hinaus sowie die sehr imagefördernden Auswirkungen für die Stadt Dortmund an.


2. Der AFBL stellt fest, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage aber noch keine ausreichende Beratungsgrundlage für einen Beschluss darstellt.

Deshalb beschließt der AFBL, die Vorlage in die nächste Sitzung des AFBL (27.08.15) bzw. des Rates (03.09.15) zu vertagen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin eine Stellungnahme zu folgenden Fragen abzugeben:


a) Wie hoch ist der mögliche Bedarf kommunaler Unterstützungsleistungen durch die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur?

Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Stadt bzw. dem Konzern Stadt Dortmund

über den städtischen Zuschuss hinaus ?

b) Wie wird der kommunale Zuschuss in Höhe von 2,7 Mio. € im Haushalt abgebildet?


Wie erfolgt die Deckung dieses Betrages? Kann die Verwaltung positive Effekte für den städtischen Haushalt durch den geplanten Kirchentag prognostizieren?

c) Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, den geforderten Zuschuss der Stadt abzusenken oder anderweitig zu erbringen? Welche Erfahrungen haben andere Städte bei der Ausrichtung von Kirchtagen in den letzten Jahren gemacht?

Begründung :

Der DEKT soll 2019 in Dortmund stattfinden.

Der AFBL begrüßt diese Absicht der Veranstalter ausdrücklich und erkennt die vielfache positive Wirkung eines solchen internationalen Events in Dortmund an.

Im Rahmen des Finanzierungskonzeptes wird ein Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 2,7 Mio. € gefordert.

Die entsprechende Verwaltungsvorlage bietet dem AFBL aber noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage, um verantwortungsvoll über die Gewährung dieses nicht unbeträchtlichen Zuschusses zu entscheiden.

Die o.g. Fragen an die Verwaltung sollen dazu dienen, dem AFBL bzw. dem Rat der Stadt eine abschließende und ausführliche Informationslage zur Finanzierung und der organisatorischen Umsetzung des DEKT zu geben.

Zudem ist die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 in der Ratssitzung am 03.09.15 abzuwarten.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Finanzlage der Stadt Dortmund ist auf der Grundlage der aktuellen Haushaltssituation zu entscheiden, ob die Stadt Dortmund den geforderten Zuschuss erbringen kann und soll.

Die Vertagung der Entscheidung auf September 2015 gefährdet die Durchführung des DEKT in Dortmund in 2019 nicht.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung (+ Anlage 1 und 2) vor:


auf die vorgelegten Fragen beginnend mit der Frage 4. will ich wie folgt antworten:

zu 4.)
Die Kosten des Kirchentages für den städtischen Haushalt 2018 und 2019 erstrecken sich auf eine finanzielle Bezuschussung in Höhe von 2,7 Mio Euro, die zu gleichen Teilen (1,35 Mio Euro) dem Haushalt 2018 und dem Haushalt 2019 zugeordnet werden.

Neben dem Barzuschuss fallen Sachleistungen an, da die Nutzung von Schulgebäuden und Turnhallen zur Unterbringung von Kirchentagsteilnehmer/-innen mietkostenfrei erfolgen soll. Nach der Nutzung werden die Gebäude besenrein zurückgegeben. Nach den Erfahrungswerten von Bremen, Hamburg, Dresden und Stuttgart können kalkulatorische Raummieten in Höhe von ca. 600.000 Euro für die Einquartierung von 85.000 – 90.000 Menschen über fünf Tage angesetzt werden. Daneben sucht der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) darum nach, von Kosten für Beschilderung und Abschrankungen (ca. 35.000 Euro), für verwaltungs- und baurechtliche Genehmigungsgebühren (ca. 30.000 Euro), für Feuersicherheitswachen
(ca. 20.000 Euro), für Versammlungsstätten relevante Genehmigungen und Sondernutzungs- gebühren (ca. 30.000 Euro) und für die Nutzung einer digitalen Stadtkarte (ca. 9.000 – 10.000 Euro) durch die Stadt Dortmund freigestellt zu werden – in Summe ca. 122.000 Euro.

Für die Benutzung der Veranstaltungsstätten (z.B. Westfalenhallen, FZW, U-Turm etc.) werden übliche Mieten (einschl. Nebenkosten) erhoben. Ebenso sind die Kosten der Kirchentagsgeschäftsstelle, die Kosten der Reinigung und die sonstigen Nebenkosten von Schulgebäuden, die Stadtreinigung und die Kosten des ÖPNV vom DEKT zu bezahlen.

Zu 5.)
Der Barzuschuss der Kommune, Gebührenverzicht und Sachleistungen sind bei den letzten Kirchentagen der Struktur und der Höhe nach gleich gewesen. Sämtliche Abrechnungen bewegten sich in den vereinbarten Korridoren, zu Kostenüberschreitungen, die die Kommunen belasteten, ist es nicht gekommen.

Zu 6.)
Als die Stadt Dortmund die Beherbergungsabgabe 2011 einführte, argumentierte die Verwaltung, dass uns diese Erträge letztlich auch gestatten würden, touristisch bedeutsame Großereignisse in die Stadt einzuladen. Vorgeschlagen wird nun, Rückstellungen in Höhe von 80% der Jahreserträge der Beherbergungsabgabe in die Haushalte 2015 (Jahresabschluss) bis 2018 einzustellen, um den Zuschuss an den DEKT i. H. v. 2,7 Mio. Euro auszahlen zu können.

Zu 7.)
Hier kann nur im Analogieschluss die Marktforschungsstudie zu den ,,Regionalwirtschaftlichen Auswirkungen 32. Evangelischer Kirchentag 20. Mai 2009 – 24. Mai 2009“ der Hochschule Bremen herangezogen werden (s. Anlage 1): Überträgt man die Bremer Untersuchungsergebnisse für 2009 auf den Evangelischen Kirchentag in Dortmund 2019, müssten sich ungefähr folgende Situationen abbilden.

115.000 Besucher geben pro Person ungefähr 170,4 Euro aus = 19,6 Mio. €.
46.000 Tagesgäste erzeugen zusätzliche Umsätze von 2,3 Mio. €.
Das erzeugt insgesamt Umsätze i. H. v. 21,9 Mio. €.
Davon gehen an die ortsansässige Gastronomie 27% = 5,5 Mio Euro, an das Beherbergungs- gewerbe 20% = 4 Mio. Euro und an die Gastronomie 19% = 4 Mio. Euro. Die übrigen Ausgaben erstrecken sich ÖPNV und Dienstleistungen. Zu über 85% werden die Umsätze in Dortmund und Umgebung getätigt. Wenn man nun eine Umwegrentabilitätsrechnung anstrengt, lässt sich ermitteln, dass aus den Anteilen des Steueraufkommens über 0,7 Mio Euro an die Stadt zurückfließen werden. Zusätzlich kommt es zu beträchtlichen Erträgen bei den Westfalenhallen und weiteren Dortmunder Veranstaltungsorten. Schließlich hat jede Dortmunder Großveranstaltung positive Auswirkungen auf das Tourismusaufkommen – nicht allein im Durchführungsjahr, sondern genauso in den Folgejahren. Wie bei der Fußball WM 2006, der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 oder Tischtennis WM 2012 werden durch den Evangelischen Kirchentag Menschen zum wiederholten Besuch Dortmunds motiviert. Ein jährlicher Tourismuszuwachs von 10.000 Menschen kirchentagsgeneriert dürfte realistisch sein.

Zu 8.)
Der geplante städtische Finanzierungsanteil entspricht den kommunalen Anstrengungen für die Ausrichtung des Kirchentages auch in Bremen, Dresden, Hamburg und Stuttgart. Der DEKT hat die Finanzierungsarchitektur für das Großereignis in den Beteiligungsproportionen für die Kommunen jeweils gleich gehalten, damit zwischen den Ausrichterstädten und dem Veranstalter kein Streit darüber ausbricht, wer beste Verhandlungsergebnisse erzielt. Der gewünschte städtische Finanzierungsanteil wurde bereits im 4. Quartal des zurückliegenden Jahres kenntlich gemacht – ebenso die gewünschte Unterstützung aus dem Landeshaushalt. Erst als die Finanzierungszusage des Landes NW abgegeben worden war und damit das Ereignis umsetzbar wurde, hat die Stadtverwaltung die Befassung des Rates zum Thema ausgelöst. Die Realisierung des DEKT lässt sich sichern, die Großgottesdienste können auf Freiflächen oder auf der B1 vor der Westfalenhalle durchgeführt werden.

Abschließend lässt sich konstatieren, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag 2019 für die Imagewerbung der Stadt sich außerordentlich positiv auswirken wird. Die Stadt hat bisher bei vergleichbaren großen Ereignissen als Gastgeberin von sich überzeugen können und damit auch einen Kontrast zur Medienberichterstattung über Neonazis in Dortmund hergestellt. Überzeugend wirkt weiter, dass sowohl in Bremen als auch in Stuttgart 20% der Kirchentagsbesucher meinen, in die Gastgeberstadt nochmals reisen zu wollen. Für Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Handel und Dienstleister erweist sich die Ausrichtung eines Kirchentages als ein einträgliches Ereignis. Bezeichnenderweise haben die letzten Ausrichterstädte des Kirchentages bereits gegenüber dem Veranstalter ihr Interesse an einer Wiederausrichtung des Ereignisses signalisiert. Überschwänglich beurteilten zuletzt die Stuttgarter Nachrichten den letzten Deutschen Evangelischen Kirchentag (s. Anlage 2).
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
zur Beurteilung der finanziellen Auswirkungen des Ansinnens der evangelischen Kirche und des ihr zugehörigen Trägervereins für den ev. Kirchentages bitten wir um die Beantwortung folgender Zusatzfragen:

1) Die Vorlage geht von ca. 18 Millionen Euro Gesamtkosten des Kirchentages aus. Die Landesregierung hat eine Zusage von 18 Prozent beschlossen. Das wären 3.240.000 Euro. Die Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Kraft (SPD) teil auf ihrer Internetseite ebenfalls eine Förderung von 18 Prozent mit, beziffert diese aber auf 3.500.000 Euro. Die Ratsvorlage geht sogar von 5.200.000 Euro aus. Welche Zahlen sind korrekt?

2) Die Ratsvorlage wird unter anderem mit einem Umsatzplus von 20-25 Millionen Euro begründet. Auf welcher Basis wurde dieses vermeintliche Umsatzplus berechnet? Ist es zutreffend, dass dieser Wert auf Schätzungen des Kirchentagsbetreibers beruht, der letztlich erhebliche Subventionen durch die Stadt Dortmund anstrebt? Wurde berücksichtigt, dass der gemeine Kirchentagsbesucher tendenziell nicht mit einem gewöhnlichen, zahlungswilligen Städtetouristen vergleichbar ist?

3) Die Marktforschungsstudie zum Evangelischen Kirchentag in Bremen geht von Umsatzeinbrüchen für den Innenstadteinzelhandel von 40 Prozent aus.
Wie hoch ist ein vergleichbar zu befürchtender Umsatzeinbruch bei dem Dortmunder Innenstadteinzelhandel in Millionen Euro?
Wie hoch ist der daraus resultierende Gewerbesteuerverlust der Stadt Dortmund in Euro?

4) Stehen aktuell Finanzmittel in Höhe von 2,7 Millionen Euro zur Verfügung, um der evangelischen Religionsgesellschaft ggf. Immobilie, Grundstücke oder Erbbauchrechte abzukaufen, um dort Wohnungen oder Kindertagesstätten für in Dortmund lebende Menschen zu errichten oder zu betreiben? Kitas könnten von der Stadt gekauft und später an die evangelische Kirche vermietet werden. Ist es geplant mit der Evangelischen Kirche entsprechende Gespräche zu führen? Wenn nein, warum nicht?


5) Ein evangelischer Kirchentag findet alle zwei Jahre statt, ein katholischer ebenfalls , zeitversetzt auch noch ein ökumenischer, auch jüdische und muslimische
Gemeinden könnten Interesse an städtischer Unterstützung ihrer Glaubensfeste haben. Des Weiteren dürften auch Weltanschauungsvereine von religionsfreien
Menschen, die inzwischen in Deutschland die größte Bevölkerungsgruppe darstellen an kommunalen Millionensubventionen für ihre Feste interessiert sein.
Da die Stadt Dortmund sicherlich nicht in der Lage ist alle Feste mit Millionen Euro zu subventionieren stellt sich die Frage wie in diesem Zusammenhang der Artikel 3
des Grundgesetzes garantiert werden kann: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)"
Wie schätzt die Stadtverwaltung die Gefahr einer Verfassungsklage ein?


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt ausführlich in die Vorlage ein und übergibt an Herrn Dr. Kopecz (Leiter Finanzen und Organisation Deutscher Evangelischer Kirchentag).

Herr Dr. Kopecz erläutert anhand einer Präsentation die Finanziell/ökonomische Betrachtung des Evangelischen Kirchentages 2019 in Dortmund und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen (Anlage 2). Er geht ebenso auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ein.


Herr Düdder (SPD-Fraktion) bedankt sich für die zur Verfügung gestellten Unterlagen, meldet Beratungsbedarf an bittet um Beantwortung folgender Frage bis zur Ratssitzung:
§ Gibt es, bezogen auf den in der Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.15, Abs. 2, geschilderten Gebührenverzicht (122.000 Euro), einen Verzicht in vergleichbarer Form für andere Großveranstaltungen in Dortmund?
Weiterhin bittet er, bezüglich der Imagewirkung für die Stadt, um eine Darstellung der nachhaltigen Folgewirkung vergangener Großveranstaltungen in dauerhaften Tourismuszahlen darzustellen (vorzugsweise in Form einer Graphik oder Folie).

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlich haben,

lässt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 2.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2015 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01866-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2015 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 38.586,89 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 91.159,70 €.


zu TOP 2.7
Vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund/Jugendamt und dem Jugendring Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01914-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2015
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder- Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.15 vor:
Herr Sohn warf die Frage auf, inwieweit es möglich ist, diese Tischvorlage mit erheblichen
finanziellen Auswirkungen in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu beraten, damit – wie
ihm bereits signalisiert wurde – eine vernünftige inhaltliche Vorbereitung der Fraktionen und
Träger möglich ist.
Herr Hibbeln machte deutlich, dass eine Entscheidung des Rates am 03.09.2015 notwendig
sei, damit nach dem aufgestellten Terminplan eine Berücksichtigung in den anstehenden
Haushaltsberatungen erfolgen könne.
Herr Spangenberg würde eine heutige Entscheidung des Ausschusses sehr begrüßen, damit
die angeschlossenen Träger frühzeitig Klarheit hinsichtlich der Möglichkeit der
Weiterführung der Arbeitsverhältnisse haben.
Für Herrn Gora wäre eine Zustimmung unproblematisch, wenn zunächst nur die
Bestandssicherung des Budgets des Jugendrings erfolgen würde. Nach entsprechender
Vorbereitung wäre es dann in einigen Wochen möglich, über quasi ergänzende Mittel für
strukturelle Veränderungsmaßnahmen zu beraten.
Frau Schütte-Haermeyer unterstützte den Vorschlag von Herrn Gora. Sie ergänzte ihn
dahingehend, dass die 8%ige Kürzung zurückgenommen und die 1,5 %ige Steigerung der
jährlichen Kostensteigerungsrate beschlossen wird. In der Sitzung des Ausschusses am
16.09.2015 könne dann die Diskussion über die angestrebten Erweiterungen erfolgen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (11 Ja, 2
Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden abweichenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Bestandssicherung des Budgets des Jugendrings.
Die 8 %ige Kürzung der Zuschüsse wird zurückgenommen. Weiterhin wird eine jährliche
Kostensteigerungsrate von 1,5 für Personal- und Sachkosten eingerechnet.


Nach ausführlicher Diskussion der einzelnen Fraktionen, wird die Stimmigkeit der Vorlage in Frage gestellt und die Verwaltung gebeten, eine adäquate neue Vorlage einzubringen.

Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück und sagt eine überarbeitete, neue Vorlage zu.

zu TOP 2.8
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01632-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushalt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder in Tages-einrichtungen in Dortmund, insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e.V. für weitere fünf Jahre ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 mit einem Zuschuss über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu fördern.

zu TOP 2.9
Kofinanzierung von Flüchtlingsberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund (AWO) und des Verbund sozio-kultureller Migrantenorganisationen Dortmund e.V. (VMDO e.V.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01826-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.15 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme
der CDU-Fraktion vor:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die
Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur derzeitigen Situation der Flüchtlingsberatung
in Dortmund und die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen bis spätestens zur
Sitzung des Rates am 03. September 2015:

1. Wie viele Einrichtungen in Dortmund gibt es zurzeit, die eine Flüchtlings- bzw.
Asylverfahrensberatung anbieten? Bitte um Aufstellung der Einrichtungen.
2. Wer sind die Träger dieser Einrichtungen?
3. Wie werden diese Einrichtungen, die der Flüchtlings- bzw. Asylverfahrensberatung
dienen, finanziert?

Bitte um Aufstellung der Kofinanzierung unterteilt in Personalkosten und Sachkosten.
Frau Grollmann (CDU) teilt mit, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe, und bittet die
Verwaltung darum, die Fragen bis spätestens zur Sitzung des Rates am 03.09.15 zu
beantworten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage mit der Bitte um
Stellungnahme der CDU-Fraktion ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit den noch bis zur Ratssitzung zu beantwortenden Fragen der CDU-Fraktion zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02041-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die überarbeitete Fassung des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet um Verschiebung der Beratung in die nächste Sitzung.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) schießt sich dem an und weist darauf hin, dass nach bisherigem Stand der Erkenntnisse, seine Fraktion nicht zustimmen könne.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach der rechtlichen Bewertung des dargestellten Sachverhaltes. Die Idee halte er für gut.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass der entscheidende Punkt sei, dass die rechtliche Restriktion, die aus dem neuen § 108 a stamme, besage, dass für die Wahl der Arbeitnehmer in einer Gesellschaft nur diejenigen Arbeitsnehmer das aktive und passive Wahlrecht hätten, die auch in dieser Gesellschaft ihren Dienstvertrag hätten. Bei den Westfalenhallen sei das bisher anders, da gäbe es vier Gesellschaften, wobei die Mehrzahl der Arbeitnehmer bei zwei Gesellschaften ihre Dienstverträge hätte. Der Aufsichtsrat sei bei der Westfalenhallen GmbH als Muttergesellschaft angesiedelt, die KHC GmbH, die als Tochtergesellschaft darunter hänge, sei ausgeschlossen. Diese Mitarbeiter, die die Mehrheit der gesamten Mitarbeiterschaft stellen würden, wären dann weder aktiv noch passiv wahlberechtigt. Das sei eine missliche Situation, die auch zu Unfrieden in der Belegschaft führen könne. Im Drittelbeteiligungsgesetz gäbe es das sogenannte Konzernprivileg. Danach hätten alle Arbeitnehmer, die in einem Konzernverbund tätig seien, das aktive und passive Wahlrecht für den Aufsichtsrat. Das sehe der § 108 a nicht vor. Mit der nächsten Novellierung erwarte man aber, dass § 108 a an diesem Punkt geändert werde. Der Lösungsvorschlag sei gewesen, einen Beirat einzurichten, der an den Aufsichtsratssitzungen teilnehme, zur Verschwiegenheit verpflichtet sei, auch Sitzungsgeld erhalte, aber auch komplett teilnehmen dürfe. Das habe man im Aufsichtsrat vorgestellt und nach Diskussion wurde es dort mehrheitlich befürwortet. Die Alternative hieße, dass nur die Arbeitnehmer von der Muttergesellschaft teilnehmen könnten und damit die große Mehrheit der Arbeitnehmer ausgeschlossen sei.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage positiv bewerte.

Herr Rettstadt bedankt sich für die Ausführungen und fragt nach, wie es sich nach Beschlussfassung in Bezug auf die Rechtssicherheit verhalte.

Herr Schulte gibt an, dass der ausgearbeitete Weg geprüft und vollständig rechtssicher sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.3
Verkauf der Anteile der H-Bahn GmbH an der H-Bahn Technik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01885-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Veräußerung der Anteile der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH an der H-Bahn Technik GmbH zu.

zu TOP 3.4
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG an der zu gründenden Gasnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01888-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Gründung der Gasnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH sowie der anschließenden Veräußerung von jeweils 49 % der Geschäftsanteile an die Gemeinde Schwalmtal zu.

zu TOP 3.5
Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01904-15)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2015 die Wiedereinlage der Dividende von DSW21 in Höhe von 5,5 Mio. € in die Kapitalrücklage des Unternehmens.

zu TOP 3.6
Betrauung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01961-15)
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass seine Fraktion nicht nachvollziehen könne, warum diese Vorlage den Ausschuss erreiche und warum über die Betrauung ein Haftungsverhältnis wieder hergestellt werden solle. Seine Auffassung nach gäbe es keine Handlungsnotwendigkeit. Deshalb werde seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion wegen der grundsätzlichen Bedenken der Vorlage nicht zustimmen werde.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion das für ein wichtiges Projekt halte und ohne Bedenken zustimmen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Betrauung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung zu.

zu TOP 3.7
DOLOG - Dortmunder Logistikgesellschaft mbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages und Kapitalerhöhung im Rahmen des Betriebshofkonzepts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01912-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOLOG Dortmunder Logistikgesellschaft mbH gemäß der Anlage zu dieser Vorlage, der beabsichtigten Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf 2,5 Mio. € sowie der Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 7,5 Mio. € durch die EDG Holding GmbH zu.

zu TOP 3.8
Technologiezentrum Dortmund GmbH: Satzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01943-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie das 6:7 Verhältnis zustande komme und ob bei dem Verfahren im Aufsichtsrat Technologiezentrum die städtischen Vertreter des Rates in die Minderheit geraten würden.
Das sei kontraproduktiv im Sinne der Beschlüsse zur Stärkung des politischen Einflusses des Rates.
Sie bittet um Durchlauf zum Rat.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) sagt zu, die Frage bis zum Rat schriftlich zu beantworten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach dem Salär für die/den neue/n Kollegin/Kollegen und welche sachlichen Gründe dafür sprechen würden, das bisherige Verfahren (FH und Universität im Wechsel) nicht weitergeführt werden solle.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass die Vergütung für alle Aufsichtsratsmitglieder genauso sei, wie in den anderen Gesellschaften der Stadt. Das Sitzungsgeld sei von 170 € auf 200 € erhöht worden und die Gründvergütung sei 2000 € im Jahr.
Die FH solle deshalb ein eigenes Aufsichtsratsmandat bekommen, weil der Wunsch von der Geschäftsführung der TZDO selbst gekommen sei und aktuell in Bezug auf Gründungsfragen, auf Startups, auf technischen und fachlichen Austausch/Input in den Ausschuss einbringen könne. Ebenso könne man neue Gesellschaften als künftige Nutzer/Mieter des Technologiezentrums erwerben.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach den Auswirkungen auf das sonstige Verfahren, wenn ein Aufsichtsrat während der laufenden Legislatur geändert werde.

Herr Schulte erläutert, dass es keine Auswirkungen gäbe. Es werde die Erlaubnis erteilt, für die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung dahingehend, dass der Gesellschaftsvertrag geändert werde (einen Platz mehr). Dann werde es gesellschaftsrechtlich umgesetzt und für die laufende Amtsperiode werde einer nach gewählt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 3.9
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02129-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass bereits beim letzten Grundsatzbeschluss darüber informiert worden sei, dass sich bei der Gesamtmaßnahme die Kosten über ca. 3 Mio. € belaufen würden. Ihre Fraktion sei davon ausgegangen, dass ein Eigenanteil von ca. 500 T€ geleistet werden sollte. Dieser Anteil habe sich jetzt rapide auf 865 T € vergrößert. Sie fragt nach wie es dazu gekommen sei.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsbereichsleiter Stadtarchiv) erläutert, dass es damit zu tun habe, dass die Stadt von drei Geldgebern Fremdmittel bekäme. Vom Land, vom Landschaftsverband Westfalen-Mitte und vom Bund. Alle drei bezögen sich dabei auf andere Grundsummen. Der Landschaftsverband-Westfalen Lippe mache eine Anteilsfinanzierung an den Teilen, die die Kommune zahle. In der Regel seien das 30 % vom dem, was die Kommune insgesamt ins Projekt rein gebe. Der Bund zahle nur drauf, was der Landschaftsverband und der Bund in das Projekt gäbe. Das habe auch zu großen Verwicklungen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe geführt. Die 865 T € seien das Maximum.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion dem Projekt zustimmen werde. Er habe eine Nachfrage zu Punkt 3 „Wissenschaftliche Mitarbeiter“. Dort zähle er 3,15 befristete Stellen, aber über die Dauer der Befristung gäbe es keine Angaben. Ebenso verstehe er nicht, warum diese Stellen investiv zu betrachten seien und was damit passiere, wenn die Befristung endet.

Herr Dr. Mühlhofer erläutert, dass zwei Stellen (Wissenschaftler und pädagogische Kraft) bis zum Ende der Maßnahme eingestellt werden. Das finde sich auch so in der Vorlage. Das Ende der Maßnahme sei Nov. 2018, dann soll auch die Neueröffnung stattfinden. Ein großer Teil der anderen Arbeiten könne über Werkverträge laufen, aber einiges nicht und dafür und für Zeitsegmente müsse noch jemand befristet für ein halbes Jahr beschäftigt werden.

Frau Reuter hält die Finanzierungssituation für schwierig, sei ab er schon beim Grundsatzbeschluss die Konstruktion gewesen. Deshalb habe ihre Fraktion noch Bedenken bittet deshalb um Durchlauf zum Rat am 01.10.15.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Südliches Bahnhofsumfeld
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01973-15)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
zu oben genannten Tagesordnungspunkt bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

In der Stadt- und Landesbibliothek stehen seit geraumer Zeit im Erdgeschoss Räumlichkeiten eines ehemaligen Gastronomiebetriebes (Deli) leer. Angesichts der nahenden Eröffnung des DFB-Fußballmuseums stellen sich für die CDU-Fraktion vor dem Hintergrund einer möglichen weiteren städtebaulichen Aufwertung der Situation am Max-von-der-Grün-Platz und am Platz der Deutschen Einheit folgende Fragen:
1. Gibt es seitens der Verwaltung bereits Überlegungen, wie die angesprochenen Räumlichkeiten nachgenutzt werden könnten?
2. Sind der Verwaltung darüber hinaus auch private Nachnutzungskonzepte/Ideen bekannt?
3. Wenn ja, welche Realisierungsmöglichkeiten, -hemmnisse und -horizonte sieht die Verwaltung für eine mögliche Nachnutzung des ehemaligen Gastronomiebetriebes?


Herr Niederquell (Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass Ende letzten Jahres gegenüber dem bisherigen Pächter eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden musste. Dort gäbe es einen potentiellen Mietbereich im EG von ca. 200 qm, einer geringen Außenfläche und wenigen Flächen im Obergeschoss. Das sei zwar ein kleines Objekt, aber in guter Lage und damit würden die Chancen steigen, einen Pächter zu finden. Zurzeit gäbe es Überlegungen, über einen Makler zu gehen, der sich auf gewerbliche Mieter spezialisiert habe. Die Zielrichtung sollte Gastronomie oder spezialisierter Einzelhandel sein. Ein Gespräch sei kurzfristig vereinbart.

zu TOP 4.2
Nachnutzung der Gebäude der Freiwilligen Feuerwehren in Asseln und Berghofen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01972-15)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
zu oben genannten Tagesordnungspunkt bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:
1. Welche Ideen und Strategien hat die Liegenschaftsverwaltung mittlerweile entwickelt, die beiden Feuerwachen in Berghofen und Asseln einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen?
2. Spielen hier insbesondere auch Überlegungen zur Veräußerung zu marktüblichen Konditionen eine Rolle?
3. Liegen der Verwaltung Anfragen vor, die die Nachnutzung bzw. Überlassung der Immobilien gegen Zahlung lediglich eines symbolischen Mietpreises vorsehen? Wie sehen etwaige Konzepte aus?


Herr Niederquell (Fachbereich Liegenschaften) erläutert, dass das Objekt Asseln sich nicht unbedingt für eine anspruchsvolle Folgenutzung eigne. Allerdings benötige man zurzeit Lagerfläche für das zu sanierende IKGymnasium in Asseln für einen Zeitraum von wenigen Jahren und werde deshalb erst einmal selbst die Fläche nutzen. Eine realistische Perspektive sei, das Gebäude abzureißen. Eine Wohnbebauung sei zu prüfen.
Im Bereich Berghofen lägen bereits Pläne zur Nachnutzung durch eine Berghofer Initiative vor. Diese Initiative beabsichtigt das gesamte Gebäude zu erhalten und möchte für einen kurzzeitigen befristeten Zeitraum zur Nutzung überlassen bekommen gegen Zahlung einer Betriebskostenpauschale. Evtl. werde eine Gründung einer Gesellschaft vorgenommen, die im Wege des Erbbaurechtes dort tätig werden möchte. Nach weiterem Verhandlungsstand werde der Ausschuss entsprechend mit einer Beschlussvorlage informiert.

zu TOP 4.3
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße, Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Verkehrsversuches
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01910-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1. GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

II. ändert seinen am 25.06.2015 getroffenen Beschluss und beschließt die bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 150.000,00 € um 19.000,00 € auf die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 169.000,00 € zu erhöhen, für die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches.


5. Sondervermögen


zu TOP 5.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01477-15-E1)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2015
hierzu-> Schreiben der Verwaltung

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage und die dazugehörigen Anträge in seiner Sitzung am 18.06.15 in seine nächste Sitzung.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Rückfrage aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung:

sB Engelender sowie Rm Penning bitten darum, bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Gegenüberstellung zu bekommen, aus der sowohl die neuen als auch die bisherigen Vertragsinhalte sowie Nebenabreden zu erhalten.



Herr Westphal sichert zu, dass die Liste bis zur Sitzung in der kommenden Woche vorgelegt wird. Eventuell hat eine Behandlung dieser Angelegenheit dann in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen.

Eckpunkte des bestehenden abschließend verhandelte Eckpunkte

Pachtvertrages Pachtvertrages

· Festlaufzeit: bis 31.12.2015

Verlängerungsoption um 10 Jahre (erfolgte 2005)

Kündigungsfrist: 1 Jahr, jeweils zum Jahresende

· Festlaufzeit:01.01.2016-31.12.2030

· Einseitige Verlängerungsoption um 10 Jahre zu Gunsten der TZDO GmbH

· Anschließend automatische Verlängerung um 5 Jahre, wenn nicht 1 Jahr vor Ende der Pachtzeit gekündigt wird


· Auf alle zukünftigen Mieteinnahmen des Pachtgegen-standes ist eine Pacht in Höhe von 58% zu entrichten (Aufteilung der Mieteinnahmen im Verhältnis 58:42)

· Mindestens jedoch eine nach Gebäuden bzw. Bauabschnitten festegelegte Mindestpacht

Das Pachtentgelt beträgt:
· bei erzielten Miet-/ Pachteinnahmen von unter 2,8 Mio. Euro 50 %

· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,3 Mio. Euro 55 %

· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,8 Mio. Euro 60 %

· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen ab 3,8 Mio. Euro 65 %

· Sämtliche auf den Pachtgegen-stand entfallende öffentliche Abgaben wie Grundsteuer, Entwässerungs-, Müllabfuhr-, Straßenreinigungsgebühren trägt die Pächterin

· Sämtliche auf den Pachtgegenstand entfallenden übrigen Betriebskosten wie Strom, Gas, Wasser, Heizung trägt die Pächterin

· Beendigung des Pachtvertrages mit der TZ Invest Dortmund GmbH zum 31.12.2015. Pachtgegenstand ist der Kopfbau des Technologiezentrums.
Fortführung des Pachtgegenstandes „Kopfbau“ in dem ab Januar 2016 geltenden Pachtvertrag, so dass Umsatzpacht und keine „Gewinnpacht“ mehr
· Die Instandhaltung, Pflege und Wartung sowie die Instandsetzung des Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 100 TEURO.

· In den vergangen Jahren konnte regelmäßig eine Überschuss im Verpachtungsbereich erzielt werden. Dieser Überschuss variierte in Abhängigkeit von Auslastung und Kostenstruktur.

· Die Instandhaltung, Pflege und Wartung sowie die Instandsetzung des Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von 40 TEURO.

· Bei Verpachtungserlösen unter 2,8 Mio. Euro und einer Pachtaufteilung von 50:50 kann es zu einer Mindereinnahmen von rd. 50 TEUR bis zu 200 TEUR p.a. kommen; die in Abhängigkeit von Auslastung und Kostenstruktur.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.15 vor:
sB Engelender sowie Rm Penning bitten darum, bis zur Sitzung des Ausschusses für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Gegenüberstellung zu bekommen, aus der
sowohl die neuen als auch die bisherigen Vertragsinhalte sowie Nebenabreden zu erhalten.
Herr Westphal sichert zu, dass die Liste bis zur Sitzung in der kommenden Woche vorgelegt
wird. Eventuell hat eine Behandlung dieser Angelegenheit dann in nichtöffentlicher Sitzung
zu erfolgen.
Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Schreiben der Verwaltung mit angehängtem Pachtvertrag vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) im Rat der Stadt hat vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des AFBL zu schieben. Vor Beschlussfassung über die Ratsvorlage zum Abschluss des Pachtvertrages, ist der zwischen dem SVTZ und der TZDO GmbH verhandelte Pachtvertrag den Ratsgremien vorzulegen.
Als Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information den Pachtvertrag.
Pachtvertrag
zwischen dem Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum“, Töllnerstr. 9-11,
44122 Dortmund, vertreten durch den kaufm. Leiter Horst Nehm,
-nachfolgend Verpächterin genanntund
der TechnologieZentrumDortmund GmbH , vertreten durch den
Geschäftsführer Guido Baranowski, Emil-Figge-Str. 76-80, 44227 Dortmund,
-nachfolgend Pächterin genannt-

Präambel:
Bereits zum 01.04.1985 schlossen die Parteien einen Pachtvertrag über das Grundstück
Emil-Figge-Str. 76, der zum 01.01.1988 um den II. Bauabschnitt erweitert wurde. In der
Folgezeit machten (bauliche) Veränderungen im Technologiezentrum immer wieder eine
Anpassung der vertraglichen Situation erforderlich, so dass die Parteien zum 01.01.1996 den
bis zum 31.12.2015 fortbestehenden Pachtvertrag über Grundbesitz mit aufstehenden
Gebäuden, technischen Anlagen sowie technologischer Infrastruktur schlossen, der im Laufe
der Jahre durch zahlreiche Vertragsergänzungen angepasst wurde. (Vertrag vom
19.03./26.04.1996 sowie Ergänzungen vom 21.07./17.08.1998; 05.05./10.05.2000;
02.07./05.07.2002; 12.12.2002; 31.03.2003;18.03./29.03.2004; 04.02./11.02.2005;
23.03./12.03.2007; 21.02.2007.)
Der „Kopfbau“ des dritten Bauabschnitts ist bis zum 31.12.2015 an die TZ-Invest Dortmund
GmbH verpachtet und aus dem generellen Pachtvertrag herausgelöst. Zu dieser separaten
Pachtvereinbarung gehört eine Nebenabrede, in der vereinbart ist, dass eine Pachtaufteilung
nach Abzug der mit dem Gebäude verbundenen Betriebskosten erfolgt.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen vereinbaren die Parteien den Pachtvertrag nebst
Ergänzungen durch die nachfolgenden Regelungen zu ersetzen; ausgenommen hiervon
bleibt die Vereinbarung vom 23.03./12.03.2007, die die Rechtsfolgen einer Kündigung der
zwischen der Pächterin und der Boehringer Ingelheim microparts GmbH bestehenden
Mietverträge regelt.
Mit der Neugestaltung des Pachtvertrages wird der „Kopfbau“ des dritten Bauabschnitts
ebenfalls Pachtgegenstand.

§ 1 Pachtgegenstand
(1) Verpachtet werden die Grundstücke
a) Gemarkung Barop
(Emil-Figge-Str. 76)
Flur 6 Nr. 732 = 21.413 m²
b) Gemarkung Eichlinghofen
(Emil-Figge-Str. 80; Joseph von Fraunhofer-str. 13/13a)
Flur 5 Nr. 274 = 6.792 m²
Nr. 272 = 12 m²
Nr. 270 = 12 m²
Nr. 276 = 4.126 m²
Nr. 271 = 14 m²
Nr. 275 = 2.090 m²
c) Gemarkung Oespel (Hauert 9)
Flur 2 Nr. 2092 = 6 m²
Nr. 2064 = 9.638 m²
Die vorbezeichneten Grundstücke werden verpachtet mit den aufstehenden
Gebäuden und dem von der Verpächterin beschafften fest installierten und
beweglichen Inventar; hierzu zählen insbesondere auch technische Ausstattungen.
Der Pachtgegenstand ist in den beigefügten Lageplänen (Anlagen XXX) rot
umrandet.
(2) Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass sämtliche auf den Pachtgrundstücken
später ggf. von der Verpächterin zu errichtenden Gebäude, Ein- und Ausbauten und
neu zu beschaffendes Inventar auf Verlangen der Verpächterin Gegenstand des
Pachtvertrages werden.


§ 2 Pachtzeit
(1) Dieser Pachtvertrag beginnt am 01.01.2016 und endet am 31.12.2030.
(2) Beiden Vertragsparteien wird das Recht eingeräumt, eine Verlängerung der Pachtzeit
um weitere 5 Jahre zu verlangen. Die Verlängerungsoption ist spätestens drei Jahre
vor Ende der Pachtzeit schriftlich auszuüben.
(3) Anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere fünf Jahre, sofern er
nicht spätestens drei Jahre vor Ende der Pachtzeit in schriftlicher Form gekündigt
wird.
(4) Für den Fall, dass Pachtgegenstände während der Dauer der Laufzeit dieses
Vertrages verkauft werden, endet das Vertragsverhältnis für diese Pachtgegenstände
mit dem Zeitpunkt der Besitzübertragung an den Käufer. Gleiches gilt im Falle der
Erbbaurechtsbestellung. Für diese Fälle sind zwischen den Parteien Verhandlungen
über eine angemessene Anpassung der Pacht zu führen. Entsteht durch einen
Gebäudeverkauf oder eine Erbbaurechtsbestellung für die Pächterin eine unbillige
Härte, wird ihr ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, dass zum Zeitpunkt der
Besitzübertragung wirksam wird.
Für den Fall des Verkaufs von Pachtgegenständen wird der Pächterin ein
Vorkaufsrecht eingeräumt, d.h. sie ist berechtigt, den betroffenen Pachtgegenstand
zu denselben Konditionen, die mit dem Käufer verhandelt wurden, zu erwerben.
Ausgenommen hiervon ist der Pachtgegenstand Gemarkung Oespel (Hauert 9).

§ 3 Pacht
1) Die Pacht für den Pachtgegenstand besteht aus einem Pachtentgelt, dass sich an
den jährlichen Miet-/Pachteinnahmen der Pächterin orientiert.
Es richtet sich prozentual nach den erzielten Einnahmen der Pächterin aus
bestehenden bzw. zukünftigen (Unter-) Miet-/ (Unter-) Pachtverhältnissen oder
sonstigen (Unter-) Nutzungsverhältnissen -nachfolgend auch nur als
Pachtverhältnisse bezeichnet-. Zu den Einnahmen der Pächterin aus Pacht- /
Mietverhältnissen zählen nicht die Nebenkostenpositionen, denen
Zahlungsansprüche Dritter gegenüberstehen, wie z.B. öffentliche Abgaben und
Betriebskosten gem. § 4 dieses Vertrages.
Das Pachtentgelt beträgt danach
· bei erzielten Miet-/ Pachteinnahmen von unter 2,8 Mio. 50 %
· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,3 Mio. 55 %
· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen von unter 3,8 Mio. 60 %
· bei erzielten Miet-/Pachteinnahmen ab 3,8 Mio. 65 %
Die Pacht ist in 4 Abschlagsbeträgen, basierend auf den Zahlen des jeweiligen
Vorjahres, jeweils zum 31.03.; 30.06.; 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres
kostenfrei an die Verpächterin zu entrichten. Die endgültige Pachtzahlung wird durch
den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung festgestellt. Eine
eventuelle Restzahlung auf die noch ausstehende Pachtzahlung oder eine Erstattung
zu viel geleisteter Pachtzahlung hat unmittelbar im Nachgang, spätestens bis zum
31.05. des folgenden Jahres, zu erfolgen.
2) Die Pachtzahlungen sind ohne besondere Zahlungsaufforderung zum Stichtag fällig.
3) Zusätzlich zur Pacht ist jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
4) Jede Vertragspartei hat das Recht, eine Überprüfung der nach Abs. 1 vereinbarten
Pacht zu verlangen, wenn diese für einen Vertragspartner nachweislich unbillig
geworden ist. Vor diesem Hintergrund werden die Vertragsparteien Gespräche über
eine für beide Seiten angemessene Anpassung der Pacht führen.
5) Die Parteien sind sich einig, dass die Pächterin die Mieter im Technologiezentrum bei
vorübergehenden Liquiditätsproblemen durch z. B. Mietstundungen unterstützt.
Lässt sich ein Insolvenzverfahren dennoch nicht verhindern und kommt es in diesem
Zusammenhang zu einer Vorsatzanfechtung des Insolvenzverwalters, verpflichtet
sich die Verpächterin gegenüber der Pächterin zur Leistung eines finanziellen
Ausgleichs für gerichtlich endgültig festgestellte Rückforderungen an die
Insolvenzmasse.

§ 4 Öffentliche Abgaben und Betriebskosten
(1) Sämtliche auf den Pachtgegenstand entfallenden öffentlichen Abgaben wie
Grundsteuer, Entwässerungs-, Müllabfuhr-, Straßenreinigungsgebühren trägt die
Pächterin.
(2) Ebenfalls trägt die Pächterin sämtliche auf den Pachtgegenstand entfallenden
übrigen Betriebskosten wie Strom, Gas, Wasser, Heizung.
(3) Die Pächterin schließt mit den einzelnen Versorgungsträgern
Energielieferungsverträge ab und trägt die hiermit zusammenhängenden Kosten.
Soweit öffentliche Abgaben und/oder Betriebskosten nicht unmittelbar von der
Pächterin gezahlt werden können, sind diese an die Verpächterin nach
entsprechender Aufforderung zu erstatten.
(4) Von der Pächterin sind zusätzlich die gesetzlichen Umsatzsteuern für diese
öffentlichen Abgaben und Betriebskosten zu zahlen, soweit diese
umsatzsteuerpflichtig sind.

§ 5 Instandhaltung, Pflege, Wartung, und Instandsetzung des Pachtgegenstandes
(1) Die Instandhaltung, Pflege und Wartung sowie die Instandsetzung des gesamten
Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin. Sie hat diesbezüglich
a) darauf zu achten, dass der Qualitätsstandard der Gebäude ständig erhalten
bleibt,
b) alle notwendigen Arbeiten unverzüglich und fachgerecht durchzuführen oder
durchführen zu lassen,
c) die Überwachung des Pachtgegenstandes durch qualifiziertes Personal
sicherzustellen,
d) alle grundsätzlichen Eingriffe, alle baulichen Veränderungen und alle
Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen mit einem Kostenumfang von mehr
als 4.000,- € der Verpächterin anzuzeigen; mit der Durchführung darf erst
begonnen werden, wenn die Zustimmung der Verpächterin vorliegt,
e) in angemessenen Zeitabständen, mindestens einmal jährlich, mit Mitarbeitern der
Verpächterin und ggf. der Feuerwehr Begehungen des Pachtgegenstandes
durchzuführen, um insbesondere Verkehrssicherheitsmängel und
Substanzschäden zu ermitteln.
f) Mitarbeitern der Verpächterin oder von der Verpächterin Beauftragten zu den
üblichen Geschäftszeiten den Zugang zum Pachtgegenstand zu gestatten, damit
diese die ordnungsgemäße Instandhaltung des Pachtgegenstandes und dessen
ordnungsgemäße Versicherung überprüfen können.
g) die festgestellten Mängel unverzüglich zu beseitigen und die sonst erforderlichen
Arbeiten unverzüglich durchzuführen oder durchführen zu lassen.
(2) Alle angefallenen Kosten für Instandhaltungs-, Wartungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen werden der Verpächterin quartalsweise nachgewiesen
und mit den Abschlagszahlungen auf die Pacht verrechnet, soweit sie nicht von der
Pächterin selbst zu tragen sind. Die Instandhaltung, Pflege, Wartung und
Instandsetzung des Pachtgegenstandes obliegt der Pächterin bis zu einem jährlichen
Betrag in Höhe von 40.000,- € (in Worten: vierzigtausend Euro) netto auf eigene
Kosten. Wird dieser Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, ist der
verbleibende Betrag auf die folgenden Wirtschaftsjahre fortzuschreiben und dem
jährlichen neuen Budget von 40.000,- € hinzuzurechnen.

(3) Der Pächterin obliegt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für den gesamten
Pachtgegenstand. Zur Verkehrssicherungsplicht der Außenanlagen gehört auch der
Winterdienst. Die Pächterin übernimmt die Reinigung und Winterwartung der an das
Pachtobjekt angrenzenden Wegeflächen. Dies gilt auch für die Straßenflächen,
soweit es die Ortssatzung vorsieht. Sie hat somit insbesondere nach näherer
Bestimmung durch die Ortssatzung, die Wegeflächen zu reinigen, von Schnee zu
befreien und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 wird vereinbart, dass die für die Nutzer (Mieter) des
Pachtgegenstandes im Namen und auf Rechnung der Verpächterin beschaffte
technologische Ausstattung weder von der Verpächterin noch von der Pächterin
gewartet, gepflegt, instandgesetzt oder wiederbeschafft wird. Die Pächterin
verpflichtet sich, die betroffenen Nutzer vertraglich zur Wartung, Pflege,
Instandsetzung und Wiederbeschaffung zu verpflichten. Auch die allgemeine
Verkehrssicherungspflicht und die Verpflichtung gem. § 6 Absatz1 Satz 3 für diesen
Teil der technologischen Ausstattung ist auf diese Nutzer zu übertragen.

§ 6 Wertminderung, Verlust und Beschaffung des Inventars
(1) Die Pächterin haftet nicht für Wertminderung aus natürlichem Verschleiß für das in
ihrem Besitz befindliche übliche Inventar; hierzu zählen nicht die technologischen
Ausstattungen. Für diese sind durch die Miet- /Pachtverträge, die die Pächterin
geschlossen hat bzw. schließt, für Untermieter /-pächter grundsätzlich entsprechende
Haftungen zu vereinbaren; hieraus sind ggf. bestehende Ansprüche geltend zu
machen. Verlorengegangene oder durch unsachgemäße Behandlung unbrauchbar
gewordene Inventarstücke hat die Pächterin auf ihre Kosten durch gleichwertige zu
ersetzen. Hinsichtlich der technologischen Ausstattung ist die Pächterin verpflichtet,
eine Vereinbarung in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 3 abzuschließen.
(2) Die Pächterin reicht der Verpächterin jährlich bis zum 31.03. einen Voranschlag
(Anregung) für das folgende Kalenderjahr über Anschaffungen und Ergänzungen des
Inventars ein. Eventuelle Anschaffungen erfolgen durch die Verpächterin im
Einvernehmen mit der Pächterin.

§ 7 Versicherung und Regulierung von Schadensersatzansprüchen
(1) Die Versicherung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen gegen Feuerschäden ist
Sache der Verpächterin, soweit sie in ihrem Eigentum stehen.
(2) Der Abschluss der übrigen Versicherungen jeder Art obliegt der Pächterin, die die
Verpächterin von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freistellt, die im Zusammenhang
mit der Nutzung, Wartung und Instandhaltung des Pachtgegenstandes erhoben
werden. Die Pächterin stellt die Verpächterin auch von allen Ansprüchen frei, die sich
aus der Zustandshaftung des Pachtgegenstandes ergeben.

§ 8 Pfandrecht der Verpächterin
Die Verpächterin hat ein Pfandrecht an den von der Pächterin eingebrachten Sachen und
kann bei Pachtzinsrückständen oder Forderungen an die Pächterin die Fortschaffung
verhindern und die Sachen in Besitz nehmen.

§ 9 Untervermietung/ -verpachtung
Die Pächterin ist berechtigt, Untervermietungen bzw. Unterverpachtungen vorzunehmen.
Entsprechende Vertragsverhältnisse dürfen hinsichtlich der der Verpächterin gewährten
öffentlichen Mittel nicht förderschädlich sein. Insbesondere sind auch die sich aus den
Bewilligungsbescheiden des Landes NRW, die der Pächterin bekannt sind, ergebenden
Bindungsfristen zu beachten. Die Nutzung muss außerdem den textlichen Festsetzungen
des jeweiligen Bebauungsplanes entsprechen. Ausgenommen von dieser Beschränkung
sind die gastronomisch zu nutzenden Bereiche.

§ 10 Beendigung des Pachtvertrages
Bei Beendigung des Pachtvertrages hat eine ordnungsgemäße Übergabe an die
Verpächterin zu erfolgen. Hierbei ist zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eventuell
eine Entschädigungspflicht der Pächterin für nicht ordnungsgemäße Unterhaltung und
Wartung des Pachtgegenstandes besteht.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung
des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelung
eines solche zu vereinbaren, die der mit diesem Vertrag beabsichtigten Regelung
möglichst nahe kommt. Soweit dieser Vertrag keine Regelungen trifft, finden die
gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Dortmund, den Dortmund, den
Für die Verpächterin Für die Pächterin
______________________ ________________________

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Pachtvertrag zwischen dem Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ und der Technologiezentrum Dortmund GmbH abzuschließen.


zu TOP 5.2
Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01876-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der nachfolgenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ vom 01.12.2009 zu.



6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.15 vor:
Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün liegt folgende Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund vor:
„Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des
Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.03.2015 vor:
„ … Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, zu seiner Sitzung am 07.Mai 2015 den Tagesordnungspunkt
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen
vorzusehen und dazu den folgenden Antrag zu beschließen:
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen
Moratorium „Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“
Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen abzulehnen.
Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.
Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit
- Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks,
- Vertreter/innen der beteiligten Fachverwaltungen,
- Vertreter/innen der Dortmunder Behindertenhilfe,
- Vertreter/innen der Anbieter und Nachfrager von Beförderungsdienstleistungen für Menschen
mit Behinderungen und - Vertreter/innen von DSW 21
ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:
- bedarfsgerechte Ausgestaltung auf Basis der Ergebnisse des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund,
- Auslegung als kommunaler Beitrag zur Umsetzung u.a. der Artikel 9 Zugänglichkeit und Artikels 20 der UN-Behindertenrechtskonvention „Persönliche Mobilität“ und damit als Bestandteil des Dortmunder Inklusionsplan 2020 und
- Analyse und konzeptionelle Einbeziehung insbesondere folgender Bereiche und Aspekte:
- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition
von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
- Umsetzung der Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes,
- Behindertenfahrdienst,
- Nachtexpress
- Schüler/innen-Spezialverkehre,
- Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrmöglichkeiten in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen und
Pflegeeinrichtungen,
- Kranken- und Behindertentransport-Angebote,
- Taxen,
- Begleitservice im ÖPNV,
- Finanzierung des zukünftigen Nahmobilitäts-Angebots und
- Schaffung der individuellen (auch finanziellen) Rahmenbedingungen für Nahmobilität auch für
Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen.
Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Vorsitzende Herr Herkelmann ist gern bereit, den Antrag in der Ratssitzung mündlich zu begründen.“
Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den Vorgang zur weiteren Befassung an die
Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Bauen, Verkehr und Grün zu
überweisen.
ABVG 09.06.2015:
Nach längerer Diskussion darüber, wie man mit der o. a. Angelegenheit umgehen wolle, einigt man sich darauf, diese, wie unten angeführt, thematisch in Teil 1 „Keine Kürzung im Behindertenfahrdienst“ und Teil 2 „Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ zu unterteilen.
Zusammenfassend und dem Vorschlag der SPD-Fraktion folgend, einigt man sich weiter darauf, heute in diesem Ausschuss zu Teil 1 kein Votum abzugeben, sondern diesen Teil, aufgrund der
finanzpolitischen Relevanz, an den hierfür zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen, sowie Teil 2 zum Antrag zu erheben und heute hier darüber einen Beschluss zu fassen:

Dementsprechend wir zu beiden Punkten wird wie erfolgt, getrennt abgestimmt:

Überweisung Teil 1 „Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“ an den AFBL:
Aufgrund der finanzpolitischen Relevanz beschließt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Punkt zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen abzulehnen.
Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von
Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.“

Beschluss zu Teil 2 „Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ist sich darüber einig, dass es kein gesondertes „Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ geben könne, leitet aber den u. a. Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes mit einstimmigen Beschluss (Enthaltung AfD) befürwortend an die Verwaltung weiter, damit diese die hierin aufgeführten Aspekte bei der Erarbeitung des „Masterplans Mobilität“ entsprechend berücksichtigt.

„Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit
- Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks,
- Vertreter/innen der beteiligten Fachverwaltungen,
- Vertreter/innen der Dortmunder Behindertenhilfe,
- Vertreter/innen der Anbieter und Nachfrager von Beförderungsdienstleistungen für Menschen
mit Behinderungen und
- Vertreter/innen von DSW 21
ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:
- bedarfsgerechte Ausgestaltung auf Basis der Ergebnisse des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund,
- Auslegung als kommunaler Beitrag zur Umsetzung u.a. der Artikel 9 Zugänglichkeit und Artikels 20 der UN-Behindertenrechtskonvention „Persönliche Mobilität“ und damit als Bestandteil des Dortmunder Inklusionsplan 2020 und
- Analyse und konzeptionelle Einbeziehung insbesondere folgender Bereiche und Aspekte:
- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition
von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
- Umsetzung der Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes,
- Behindertenfahrdienst,
- Nachtexpress
- Schüler/innen-Spezialverkehre,
- Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrmöglichkeiten in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen und
Pflegeeinrichtungen,
- Kranken- und Behindertentransport-Angebote,
- Taxen,
- Begleitservice im ÖPNV,
- Finanzierung des zukünftigen Nahmobilitäts-Angebots und
- Schaffung der individuellen (auch finanziellen) Rahmenbedingungen für Nahmobilität auch für
Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen.
Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag gerne in die Haushaltsberatungen schieben wolle, da er da hin gehöre.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schließt sich an. Auch der Fachausschuss habe im Juni das Thema in die Haushaltsberatungen geschoben und er sei der Meinung, abzuwarten, wie der Sozialausschuss entscheiden werde.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass auch seine Fraktion das Thema als Teil der Haushaltsberatung sehe. Ursprünglich sei die Verknüpfung gewesen ein Nahmobilitätskonzept zu entwickeln. Jetzt sei es durch Wanderung durch die Gremien sehr zerpflückt.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürerliste) macht darauf aufmerksam, dass Dortmund eine der wenigen Städte in Deutschland sei, die so etwas in der Form habe. Seine Fraktion habe Verständnis dafür, könne das aber in dieser Form nicht mittragen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Antrag zu ultimativ sei. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sei nicht klar gewesen, wie der Behindertenfahrdienst weiter geführt werde. Auch er halte das Kreisen durch die Gremien für unverständlich.

Herr Kowalweski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich dem Wortbeitrag von Herrn Taranczewski an. Man müsse den noch zu beschließenden Teil ernst nehmen und die Behandlung des Themas sei in den Haushaltsberatungen richtig platziert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die Beratung und den Beschluss des Teil 1: „Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“ in seine Haushaltsberatungen.

zu TOP 6.2
Geschäftsanweisung für den Aufbau eines "internen Kontrollsystems" (IKS) für den Einsatz des "neuen kreditorischen Workflows" (KWFneu) in den Fachbereichen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01947-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die angehängte und am 19.05.2015 vom Verwaltungsvorstand beschlossene Geschäftsanweisung sowie den damit verpflichtenden Aufbau eines IKS für den KWFneu in den Fachbereichen der Kernverwaltung bis zum Ende des Jahres 2015 zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das Handlungskonzept „Perspektive Europa“.
zu TOP 6.5
Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“, Förderung durch das
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02048-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg die Durchführung des Projekts „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit für den Zeitraum vom 01.09.2015 – 31.08.2018.













Monegel Naumann Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin