Niederschrift

über die 34. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 19.06.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:10 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 83 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Hübner (CDU)
Rm Knieling (CDU)
Rm Ulrich (CDU)
Rm Hilbert (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler









Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 24.04.2008

Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.05.2008

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 a Entscheidung zur wirtschaftlichen Zukunft der Klinikum Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12209-08)

2.1 b Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12004-08)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 9. Nachtrag zur Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11347-08)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11332-08)

3.3 Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte
hier: Abschluss der Rahmenplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11331-08)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11333-08)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11334-08)

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Scha 139, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11335-08)

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11336-08)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11337-08)

3.9 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes InN 223 - südlich Springorumallee -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11338-08)

3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11339-08)

3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11340-08)

3.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11341-08)

3.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11622-08)

3.14 Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11460-08)

3.15 Dortmunder Sortimentsliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11376-08)

3.16 Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2009
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11521-08)

3.17 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11671-08)

3.18 Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11596-08)

3.19 Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11469-08)

3.20 Systembildung bei städtischen Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10420-07)

3.21 Einrichtung des Konsultationskreises Bau- und Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10396-07)

3.22 Sachstandsbericht Prozessoptimierung "Transparente Baustelle"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10413-07)

3.23 Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09061-07)

3.24 Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 257 - Grimmelsiepen -
hier: Umstellung des vorhabenbezogenen Planverfahrens auf einen Bebauungsplan sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11914-08)


3.25 Wettbewerb Plätze "Dortmunder U" / Rheinische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11894-08)

3.26 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10483-07)

3.27.a Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes
1. Aktueller Sachstand
2. Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages
3. Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - / 17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hauptbahnhof
hier:
3.1 Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 17)
3.2 Einleitender Beschluss zur tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes
3.3 Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
3.4 Offenlegungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11980-08)

3.27.b Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12098-08)

3.28 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 - Borussiastraße -
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12070-08)

3.29 Love-Parade und gesundheitliche Vorsorge
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 12216-08)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10276-07)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11465-08)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11604-08)



4.3 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2009-31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11851-08)

4.4 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11737-08)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Unterstützung von Schulanfängern
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2008
(Drucksache Nr.: 11912-08-E1)

6.2 Kontrolle des Bezugs von Sozialleistungen
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 12217-08)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11709-08)

7.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11839-08)

7.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2008/09 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2008 bis 31.07.2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11472-08)

7.4 Einrichtungen des Verbandes der islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 11869-08-E1)

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11869-08-E2)






8. Schule

8.1 Modellvorhaben "Selbstständige Schule" - Abschlussbericht und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11985-08)

8.2 Wettbewerb zur Attraktivitätssteigerung an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12222-08)

9. Kinder und Jugend

9.1 Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11726-08)

9.2 FABIDO Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11679-08)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" -
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11624-08)

10.2 Änderung des Wirtschaftsplans 2008 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11995-08)

10.3 Einleitung von Vertragsverhandlungen über den Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12184-08)

10.4 Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12006-08)

10.5 Regionalverband Ruhr
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12205-08)

10.6 städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12228-08)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11301-08)

11.2 Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11456-08)

11.3 Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Dortmund für die Amtsperiode 2009 - 2013; Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11822-08)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

12.1.1 Lärmminderungsplan gegen den zunehmenden Fluglärm im Dortmunder Süden
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12019-08)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 12019-08-E1)

12.1.2 Hintergründe der Umwandlung des VEP Grimmelsiepen zu einem B- Plan Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12188-08)

12.1.3 Doppelte Lärmbelastung durch Flug- und Straßenverkehr
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12192-08)

12.1.4 Nichtrealisierung der Ersatzbaumpflanzugen für die neue Mehrzweckhalle im LSG Menglinghausen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12231-08)

12.1.5 Erhalt des Rombergparks als kulturgeschichtlich bedeutendes Arboretum mit naturnaher Naherholung
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12230-08)

12.1.6 Sicherung des neuentstandenen Bergsenkungssees am NSG Wickeder Ostholz
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12229-08)



12.2 Anfragen der Fraktion "Die Linken im Rat"

12.2.1 Verschleppte Entgelterhöhung
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 12190-08)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

3.30 Konzept zur künftigen organisatorischen und personellen Entwicklung des Stadtbahnbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12073-08)
- Einbringung -

erweitert.





Des weiteren wurde – wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss – der Punkt

3.14 Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11460-08)

von der Tagesordnung abgesetzt.

Ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt wurden die Punkte

3.27 b Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12098-08)

10.4 Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12006-08)

da die Fraktion FDP/Bürgerliste ihre Vorschläge zu den o. a. Tagesordnungspunkten zurückgezogen hatte.

Darüber hinaus machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass man sich soeben im Ältestenrat darauf verständigt habe, den Tagesordnungspunkt

10.6 städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12228-08)

zusammen mit dem Tagesordnungspunkt

2.1.a Entscheidung zur wirtschaftlichen Zukunft der Klinikum Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12209-08)

zu behandeln.

Der anschließend von Rm M. Branghofer (DVU) gestellte Antrag, eine Gedenkminute anlässlich des Aufstandes am 17. Juni 1953 abzuhalten, wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion abgelehnt.






Nachdem Rm Münch die aus seiner Sicht gegebene Dringlichkeit kurz begründet hatte, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme folgender Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung ab:

Verstoß gegen das Parteienneutralitätsverbot durch Herrn StD Sierau und
Herrn stellv. AL Harder
- Schreiben von Rm Münch vom 09.06.2008 -

Verzicht auf die Kaffeepause und Beendigung der Ratssitzung um 20:40 Uhr
- Schreiben von Rm Münch vom 17.06.2008 -

Dagegen verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die mit Schreiben der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2008 und von Rm Münch vom 17.06.2008 gestellten Dringlichkeitsvorschläge zu der Thematik „Private Nutzung von Dienstwagen“ unter dem Tagesordnungspunkt 11.4 zu behandeln.

Außerdem wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Dringlichkeitsanträge der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erweitert:

2.2 Verkauf der LEG
- Schreiben der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 17.06.2008 -

3.31 Rodungsarbeiten an Ein- und Ausfallstraßen in den Stadtbezirken Brackel
und Innenstadt
- Schreiben der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 18.06.2008 -

Abschließend lehnte der Rat der Stadt den von Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) gestellten Antrag, den Tagesordnungspunkt

10.3 Einleitung von Vertragsverhandlungen über den Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12184-08)

zu vertagen mit den Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Ergänzt wurde außerdem die Tagesordnung noch um den Punkt

4.4 Einrichtung eines Krisenzentrums im Stadthaus, Südwall 2-4
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11189-08)

aus der nichtöffentlichen Sitzung, der zusätzlich als TOP 3.32 im öffentlichen Teil behandelt wurde.
Unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
am 24.04.2008
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund
am 15.05.2008

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 32. Sitzung des Rates der Stadt am 24.04.2008.

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 33. Sitzung des Rates der Stadt am 15.05.2008.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1.a
Entscheidung zur wirtschaftlichen Zukunft der Klinikum Dortmund gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12209-08)
TOP 2.1b
Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 12004-08)
zu TOP 10.6
Städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 12228-08)

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass neben der Verwaltungsvorlage vom 03.06.2008 sowie den dazu vorgelegten geänderten Beschlussvorschlag vom 17.06.2008 (Drucksache-Nr.: 12209-08) folgende Anträge vorliegen:

a) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.04.2008:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine (Teil-)Privatisierung des Klinikums als ernsthafte Alternative zu städtischer Kapitalzufuhr in Erwägung zu ziehen und Angebote privater Betreiber eingehend zu prüfen.

2. Hierzu macht die Verwaltung eine Ausschreibung mit folgenden Eckpunkten:
a) Berücksichtigung einer dreijährigen Beschäftigungsgarantie der Mitarbeiter des
Klinikums
b) Kapitalmehrheit und Managementverantwortung liegen bei dem privaten Betreiber
c) Denkbar ist anstelle einer Sanierung des Standortes Beurhausstraße auch ein Neubau
an anderer Stelle.

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2008:

Die Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze am Klinikum, der Erhalt und der Ausbau der
hervorragenden medizinischen Strukturen und die Erlangung einer maßgeblich verbesserten Wirtschafts- und Wettbewerbssituation sind die Ziele, die bei der Sanierung der Klinikum Dortmund gGmbH erreicht werden müssen.
Daher beschließt der Rat der Stadt Dortmund folgende Vorgehensweise:

1. Die Stadt Dortmund wird bis zum Inkrafttreten einer Neustruktur des Klinikums für die Sicherung der Liquidität Sorge tragen. Der Geschäftsbetrieb muss hierdurch stabilisiert und gesichert werden.
2. Die Übernahme von Geschäftsanteilen des Klinikums durch andere städtische Gesellschaften wie z.B. DSW oder EDG oder der Verkauf von Betriebsvermögen wird ausgeschlossen.
3. Unverzüglich wird ein Interessenbekundungsverfahren initiiert mit dem Ziel, zusätzliches Kapital und externen Sachverstand zu akquirieren.
4. Prozessbegleitend beschließt der Rat die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die Möglichkeiten auslotet, einen tragfähigen Ratsbeschluss zur Sanierung des Klinikums vorzubereiten.
5. Ziel muss es sein, spätestens zum 01.01.2009 in die dauerhafte Sanierung des Klinikums einzusteigen, um das Klinikum als Haus der Maximalversorgung zu erhalten und fortzuführen.
c) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.06.2008:

1. Eine Entscheidung des Rates über die Zukunft des Klinikums ist erst nach Kenntnis der wichtigsten denkbaren Sanierungsalternativen möglich.
2. Da dies auch ein privates Engagement einschließt, wird die Verwaltung beauftragt, private Interessenten kurzfristig zu einer unverbindlichen Präsentation ihrer Sanierungsangebote einzuladen.
3. Falls dies kurzfristig zur Ratssitzung (19.6.) nicht gelingt, soll eine Sondersitzung des zuständigen Ausschusses (HFA) während der Sommerpause stattfinden.

d) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2008:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich die stationäre Versorgung in NRW mitten in einem tiefgreifenden strukturellen Umbruch befindet, der die Qualität der stationären Versorgung gefährdet. Krankenhäuser sind mittlerweile chronisch unterfinanziert und im geltenden Gesundheitssystem kaum noch in der Lage, wirtschaftlich zu arbeiten. Bund und Land NW müssen ihrer Verantwortung für die Krankenhäuser gerecht werden und sie deshalb so finanzieren, dass sie ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Der Rat fordert daher den Bund und das Land NRW auf, umgehend eine Änderung des Finanzierungssystems für Krankenhäuser vorzunehmen, indem der Budgetdeckel angehoben und der Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser zurückgenommen wird, sowie ein Nachteilsausgleich für Krankenhäuser der Maximalversorgung eingeführt wird. Zudem ist das Land NRW aufgefordert, die Pauschalierung der Investitionskosten so zu überprüfen und zu korrigieren, dass der zur Optimierung von Betriebsabläufen notwendige Investitionsbedarf in den Krankenhäusern des Landes erfüllbar ist.

2. Die Markt- und Wettbewerbsbedingungen haben sich für das Klinikum wesentlich verschärft; sie sind jedoch nicht die einzige Krisenursache. Die von PwC aufgezeigten Mängel wie eine unzureichende Leistungssteuerung, Defizite in den Führungs- und Entscheidungsstrukturen, ein fehlendes ganzheitliches Investitionskonzept, zu hohe Kosten für bezogene Leistungen, ineffiziente Ambulanzen, unzureichende Controlling- und Steuerungsinstrumente sowie ein fehlendes marktstrategisches Konzept sind hausgemachte Problemstellungen, die umgehend zu beseitigen sind.

3. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass das Klinikum Dortmund in kommunaler Trägerschaft sanierungsfähig ist. Eine Voll- bzw. Teilprivatisierung des Klinikums Dortmund würde langfristig das Leistungsspektrum verkleinern und angesichts der Renditeerwartungen privater Träger zu einem weiteren erheblichen Konsolidierungsdruck führen, der letztendlich mit größeren Arbeitsplatzverlusten und einem Leistungsabbau einhergeht.

4. Die wirtschaftliche Situation des Klinikums Dortmund ist durch die Übernahme von Verlusten durch den städtischen Haushalt dauerhaft nicht zu lösen. Stattdessen ist die Finanzierung notwendiger Investitionsmaßnahmen durch eine Auflösung von Finanzanlagen durch Gesellschafterbeschlüsse der städtischen Tochterunternehmen EDG und DSW21 haushaltsneutral sicherzustellen. Gleichzeitig ist eine ergebnisoffene Prüfung zur kapitalmäßigen Einbindung der EDG und DSW21 in die Gesellschafterversammlung des Klinikums Dortmund bzw. der Holding „Gesundheit und Pflege gGmbH“ vorzunehmen und dem Rat bis zu seiner nächsten Sitzung im September vorzulegen.

5. Es bedarf eines langfristigen und tragfähigen Sanierungskonzeptes, das das Klinikum Dortmund in die Lage versetzt, sich durch die Fallpauschalen zu refinanzieren. Die Verwaltung stellt dem Rat umfassende Informationen zum Zukunftsabkommen II und zur Sanierungsanalyse von PwC zur Verfügung. Die vorliegende Verwaltungsvorlage gilt als eingebracht. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet von der Geschäftsführung des Klinikums bis zu seiner Sitzung im September 2008 die Überarbeitung und Fortschreibung des Zukunftsabkommens II als Sanierungskonzept unter Einschluss der von PwC vorgeschlagenen Maßnahmen. Hierzu ist unverzüglich externer Sachverstand einzubeziehen. Ein Sanierungsbeirat bestehend aus den Vertretern der im Aufsichtsrat des Klinikums vertretenen Fraktionen und des Gesellschafters sowie eines Beschäftigtenvertreters begleitet den Sanierungsprozess und die Erarbeitung des Sanierungskonzepts.

6. Zur Umsetzung des Sanierungskonzepts hält der Rat der Stadt Dortmund es für dringend erforderlich, ein im Bereich der Kliniksanierung erfahrenes Unternehmen als Sanierungsbeauftragter des Gesellschafters für einen Zeitraum von 2 bis max. 3 Jahren zu beauftragen.

7. Zur Umschuldung von Krediten für kurzfristige Verbindlichkeiten des Klinikums werden von der Stadt Dortmund analog zur Liquiditätsprognose 10 Mio. € für das Geschäftsjahr 2008 als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt, die beihilfekonform nach den üblichen Konditionen zu verzinsen sind.

8. In Abänderung zum Beschluss vom 13.12.2007 beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den investiven Zuschuss für das Zentrale Operations- und Funktionszentrum (ZOPF) in Höhe von 19,25 Mio. € in einem allgemeinen Investitionszuschuss umzuwandeln. Die Summe wird in zwei Tranchen in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 ausgezahlt. Bis September wird von der Geschäftsführung ein schlüssiges Investitionskonzept vorgelegt. Die Investitionsmaßnahmen werden unter dem Gesichtspunkt der schnellen Refinanzierung priorisiert.

9. Entscheidungen zu den Altschulden und zu den laufenden Investitionen erfolgen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzeptes.
e) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.06.2008:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass der Oberbürgermeister (OB) und die Kämmerin sowie die Hauptgeschäftsführung - im Auftrag des OB - den Rat falsch über die Lage der Klinikum Dortmund gGmbH informiert haben:
a) Der Oberbürgermeister und die Kämmerin haben den Rat weder mündlich noch im Wege einer Vorlage oder des Beteiligungsberichts über die Erklärung des OB in der Gesellschafterversammlung des Klinikums vom 21. Juni 2007 informiert. Danach stellt die Stadt sicher, dass weder eine Überschuldung noch eine Zahlungsunfähigkeit der GmbH eintreten wird.
b) Auch die Hauptgeschäftsführerin des Klinikums hat diese umfassende Absicherungserklärung „pro GmbH“ dem Rat vorenthalten, da sie weder in der Sitzung am 30.8.2007 noch am 12.6.2008 darauf eingegangen ist.

2. Das Vorgehen von OB, Kämmerin und Hauptgeschäftsführerin bewertet der Rat als bewusste Täuschung.

3. Der Rat stellt ferner fest, dass der Oberbürgermeister am 25. Februar 2008 ohne Rechtsgrundlage 6 Mio. € an das Klinikum ausgezahlt hat, da die Kämmerin noch am
7. Februar 2008 im HFA versichert hat, das weder eine Überschuldung noch ein Liquiditätsproblem beim Klinikum bestehe. Somit war die Zahlung nicht „unaufschiebbar“ im Sinne der GO (§ 82 I Nr. 1).
4. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt zu prüfen, ob sich der Oberbürgermeister durch sein Verhalten persönlich schadensersatzpflichtig gemacht hat.

5. Das Rechtsamt wird beauftragt zu prüfen, ob daraus ein Anfangsverdacht der Untreue (oder eines anderen Straftatbestandes) vorliegt; ggf. ist die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Auf der Grundlage der o. a. Unterlagen entwickelte sich wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2008 eine ausführliche Diskussion hinsichtlich der wirtschaftlichen Zukunft der Klinikum Dortmund gGmbH.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste setzte sich Rm Dr. Littmann zunächst kritisch mit dem Verhalten von OB Dr. Langemeyer in dieser Angelegenheit auseinander. Dies habe ihre Fraktion mit dem vom 18.06.2008 vorgelegten Antrag entsprechend bewertet, in dem der Rat der Stadt feststellen solle, dass er und damit auch die Dortmunder Bürgerschaft über die Lage der Klinikum Dortmund gGmbH falsch informiert worden seien. Im übrigen sei der Oberbürgermeister seiner Informationspflichten nach der Gemeindeordnung NRW nicht nachgekommen.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen beschäftigte sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) mit der negativen wirtschaftlichen Situation am Klinikum Dortmund, die ihrer Auffassung nach schon lange auch für die Geschäftsführung des Klinikums vorhersehbar gewesen sei. Die nun vorliegende Sanierungsanalyse von PwC bestätige die Schwachstellen der Klinikum Dortmund gGmbH und mache ihrer Auffassung nach auch deutlich, dass die Geschäftsführung ihrer Meinung nach versagt habe.

Weiterhin setzte sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) mit dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinander und machte dabei deutlich, dass man den hierin enthaltenen Punkt 5 des Antrages durchaus zustimmen könne. Die restlichen Punkte des genannten Antrages werde man jedoch ablehnen.

Abschließend erläuterte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) die von ihrer Fraktion vorgelegten Anträge und machte dabei deutlich, dass für ihre Fraktion nur eine private Trägerlösung in Betracht komme, da nur diese das notwendige Kapital und auch Know-How habe, um ein großes Krankenhaus, wie das Klinikum Dortmund, zu führen.

Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer bezugnehmend auf die kritischen Ausführungen von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass er es als seine Pflicht ansehe, alles zu tun, um das Klinikum Dortmund weiter lebensfähig zu halten.

Weiterhin nahm OB Dr. Langemeyer zunächst bezugnehmend auf den Wirtschaftsprüfungsbericht wie folgt Stellung:

„In der Gesellschafterversammlung vom 21. Juni 2007 hat die Allein-Gesellschafterin beschlossen, dass sie sicherstellen wird, dass weder eine Überschuldung noch eine Zahlungsunfähigkeit der Klinikum Dortmund gGmbH eintreten kann. Aus diesem Grund besteht keine Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Dann heißt es weiter, aufgrund der anhaltenden Verlustsituation hat die Geschäftsführung des Klinikum Dortmund bereits im Geschäftsjahr 2004 ein sogenanntes Zukunftsabkommen erarbeitet, in dem Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung dargestellt werden und das darauf basierend die mittelfristige Unternehmensplanung darstellt. Dieses Zukunftsabkommen wurde im Berichtsjahr aktualisiert. Die von der Geschäftsleitung des Krankenhauses auf Basis dieses Zukunftsabkommens ergriffenen und umgesetzten Maßnahmen wurden durch neue gesetzliche Regelungen und abgeschlossene Tarifverträge kontakariert, so dass die Verluste in den letzten Geschäftsjahren kontinuierlich gestiegen sind. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat daraufhin zu Beginn des Geschäftsjahres 2008 eine Unternehmensberatung beauftragt, die Sanierungsfähigkeit und –würdigkeit des Krankenhauses zu untersuchen, die nach dem vorliegenden Gutachtenentwurf festgestellt wird. Die Geschäftsführung wird auf Basis der Feststellung dieses Gutachtens einen Maßnahmenkatalog erarbeiten, der das Klinikum mittelfristig in die Gewinnzone führen soll.

Das ist die Beurteilung und mündlich hat der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Aufsichtsrates hinzugesetzt, dass der Ratsbeschluss, den wir im Dezember letzten Jahres gefasst haben, als Patronatserklärung zu werten ist.“

Des weiteren skizzierte OB Dr. Langemeyer in seinen weiteren Ausführungen nochmals die Abläufe im Jahr 2007 wie folgt:

„Die Gesellschafterversammlung am 21. Juni schloss sich direkt an die vorlaufende Aufsichtsratssitzung, in der Jahresabschluss 2006 vorgelegt worden ist, an. Aus den damals vorgelegten Zahlen war erkennbar, dass im Klinikum Handlungsnotwendigkeiten deutlich sichtbar waren. Deswegen haben wir uns in der nachfolgenden Gesellschafterversammlung uns genauer mit diesem Punkt beschäftigt und ich habe die Kämmerin daraufhin beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, die erforderlich sind, um genau dieses von mir dargestellte Ziel zu erfüllen. Nämlich 1. die Geschäftsführung des Klinikums mit einem Schreiben über die Absichtserklärung des Gesellschafters zu informieren, 2. zu klären, wie hoch der Liquiditätsbetrag für das Klinikum ist und 3. die entsprechende Vorlage für den Rat vorzubereiten.

In der ersten Sitzung eines zuständigen Gremiums nach diesem Juli-Termin, da lag die Sommerpause dazwischen, nämlich am 23. August im Haupt- und Finanzausschuss, hat dann Frau Greive in der nichtöffentlichen Sitzung ausführlich die wirtschaftliche Situation des Klinikums und die aktuellen Zahlen dargestellt. Das heißt, ich habe nicht nur eine Vorlage gemacht, sondern ich habe auch für ein umfangreichen Vortrag gesorgt. Eine erste Beschlussfassung im Rat dazu haben wir dann in der darauf folgenden Ratssitzung gehabt. Genauso wie das Thema dann weiter bearbeitet worden ist bis in den Dezember hinein.
Und ich erinnere nochmal an unsere Beschlussfassung vom 30. August 2007, wo wir unter dem Tagesordnungspunkt 10.3 in der öffentlichen Sitzung uns detailliert mit der Zukunft des Klinikums auseinandergesetzt haben.

Dabei fasste der Rat u. a. den Beschluss, die kommunale Trägerschaft am Klinikum Dortmund zu erhalten, eine Privatisierung des Klinikums zu verhindern und über eine kommunalen Beitrag zur Konsolidierung erst nach einer umfangreichen Risikoanalyse zu entscheiden.

Deswegen ist klar, wenn Maßnahmen erforderlich sind, Frau Dr. Littmann, reicht das komplette Geschäftsjahr aus, um Maßnahmen einzuleiten und in der Tat in der Sitzung am
13. Dezember hat der Rat den Beschluss gefasst, der Klinikum Dortmund gGmbH einen investiven Zuschuss zu gewähren und die Verwaltung ermächtigt den Gesellschafter aus dem Haushaltsjahr 2008 einen Betrag vom maximal 19,25 Millionen Euro im Wege der Kapitalführung zur Verfügung zu stellen. Damit war die bilanzielle Überschuldung,
Frau Dr. Littmann, dann beschlussmässig hier im Rat verhindert.

Zu keinem Zeitpunkt ist weder von der Gesellschaft, noch von der Geschäftsführung die Absichtserklärung aus Juni als Patronatserklärung eingestuft worden.“

Für die Fraktion „Die Linken im Rat“ brachte Rm Stammnitz zum Ausdruck, dass seine Fraktion zum einen einer sofortigen Liquiditätssicherung des Klinikums Dortmund durch den städtischen Haushalt zustimmen könne, um letztendlich eine Insolvenz zu vermeiden, zum anderen müsse die laufende Kostenrechnung des Klinikums bis zum Greifen notwendiger erlössteigender Maßnahmen vom Schuldendienst entlastet werden.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen setzte sich Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) kritisch mit der vorliegenden Sanierungsanalyse von PwC auseinander, in der es seiner Meinung nach im wesentlichen bei einer Umsetzung darum gehe, weitere Personalkosten einzusparen. Dies halte seine Fraktion im Sinne der Beschäftigten, aber auch der Patienten für unverantwortlich.

Weiterhin erklärte Rm Stammnitz (Die Linken im Rat), dass es ein Fehler gewesen sei, dass Klinikum Dortmund in eine privatwirtschaftliche Rechtsform zu überführen. Erst recht lehne seine Fraktion kategorisch alle Privatisierungsabsichten ab.

Abschließend wies Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) daraufhin, dass seine Fraktion den Punkten 1, 3, 7, 8 und 9 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne. Alle anderen Punkte und Anträge werde seine Fraktion ablehnen.

Seitens der SPD-Fraktion brachte Rm Starke zum Ausdruck, dass es letztendlich darum gehe eine Grundsatz- und gleichzeitig eine Richtungsentscheidung für das Klinikum Dortmund zu treffen: Privatisierung oder Erhaltung und Sanierung in kommunaler Trägerschaft.

In diesem Zusammenhang verdeutlichte Rm Starke (SPD) die Bedeutung des Klinikums Dortmund nicht nur für Dortmund, sondern für die gesamte Region. Letztendlich gebe das Klinikum Dortmund den Dortmunder Bürgerinnen und Bürger die Gewissheit, Tag und Nacht im Notfall Behandlung zu finden, was heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr sei. Nur mit einer kommunalen Trägerschaft könne man dieser Stellung des Klinikums gerecht werden.
Nachdem im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen Rm Starke (SPD) nochmals verdeutlicht hatte, dass sich trotz intensiver Sparbemühungen aufgrund verschlechterter Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Situation des Klinikums immer mehr verschlechtert habe, erläuterte sie anschließend den gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag.

Hierbei machte sie deutlich, dass ein wichtiger Punkt hierbei die Frage der Finanzierung sei. Nach Ansicht ihrer Fraktion spreche vieles dafür, dass es, wenn auch mit Hilfe städtischer Töchter, keinen anderen Weg als den der Finanzierung über den städtischen Haushalt gebe.

Hierbei sehe ihre Fraktion die im Punkt 4 des gemeinsamen Antrages erhobene Forderung einer Finanzierung notwendiger Investitionsmaßnahmen durch eine Auflösung von Finanzanlagen durch Gesellschafterbeschlüsse der städtischen Tochterunternehmen EDG und DSW 21 so, dass dies in Form von Sonderausschüttungen geschehen müsse.

Abschließend erklärte Rm Starke (SPD), dass umgehend ein dauerhaftes tragfähiges Sanierungskonzept erforderlich sei, und dass von daher die Verwaltungsvorlage lediglich als eingebracht gelten solle.

Für die CDU-Fraktion stelle zunächst Rm Hengstenberg fest, dass es in den letzten fünf Jahren nicht gelungen sei, die wesentlichen Punkte des Zukunftsabkommens I, an dem seine Fraktion maßgeblich mitgewirkt habe, abzuarbeiten. Insofern sei es auch für ihn nicht verwunderlich, in welch wirtschaftlich schlechten Zustand sich die Klinikum Dortmund gGmbH befinde, was letztendlich seiner Einschätzung nach nicht allein an externen Rahmenbedingungen liege.

In weiteren Verlauf seiner Ausführungen setzte sich Rm Hengstenberg (CDU) besonders kritisch mit dem von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag auseinander. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass bei einer Beschlussfassung dieses Antrages, die Sparbemühungen bei den städtischen Töchtern wie EDG und DSW 21, die zu nicht unerheblichen finanziellen Einbußen bei den Beschäftigen geführt haben, ad absurdum geführt würden. Dies sei für ihn ein systematisches Ausplündern der kommunalen Unternehmen. Hieran werde sich die CDU-Fraktion nicht beteiligen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte Rm Hengstenberg (CDU) den o. a. Antrag seiner Fraktion. Hierbei machte er deutlich, dass es Ziel sein müsse, die Wirtschafts- und Wettbewerbssituation der Klinikum Dortmund gGmbH wesentlich zu verbessern, da dies letztendlich Arbeitsplätze sichere und möglicherweise neue schaffe.

Wesentlich für die CDU-Fraktion dabei sei, ein Interessenbekundungsverfahren zu initiieren, um letztendlich zu wissen, was das Klinikum Dortmund wert sei, und welche Vorschläge sowie Ideen private Klinikbetreiber haben. Letztendlich sei dies nicht nur im Interesse des Klinikums Dortmund, sondern auch seiner Beschäftigten.

Anschließend nahm Rm Krüger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der o. a. Angelegenheit Stellung. In seinen Ausführungen machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bezugnehmend auf die Ausführungen von Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, dass aufgrund seiner Kenntnisse DSW 21 und auch die EDG durchaus aufgrund ihrer Finanzanlage in der Lage sein müssten, dem Klinikum Dortmund, sowie man dies beantragt habe, finanziell zu helfen.

Weiterhin setzte sich Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) kritisch mit den von der
CDU-Fraktion bzw. der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Anträge kritisch auseinander, die letztendlich seiner Meinung nach dazu dienen, dass Klinikum Dortmund zu privatisieren. Anhand einiger Beispiele verdeutlichte anschließend Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), dass dies nicht im Interesse der Beschäftigten und der Patienten sein könne.

Abschließend erläuterte auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) den gemeinsam mit der
SPD-Fraktion vorgelegten Antrag und brachte dabei die Hoffnung zum Ausdruck, dass auf der Grundlage eines tragfähigen Sanierungskonzeptes und unter Hinzuziehung eines externen Sanierers eine dauerhafte Lösung gefunden werde.

Weiterhin erklärte für die DVU-Fraktion Rm M. Branghofer, dass die Aussagen in der vorliegenden Sanierungsanalyse der Experten von PwC eindeutig seien. Hiernach habe nach Einschätzung seiner Fraktion sowohl die Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH, als auch das sie stützende Bündnis der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen versagt, was er anschließend anhand einiger Beispiele verdeutlichte.

Die hieraus resultierenden Probleme seien durch den städtischen Haushalt nicht mehr finanzierbar. Man sollte von daher nach Auffassung seiner Fraktion ergebnisoffen alle Finanzierungsbeteiligungen prüfen. Ziel dabei sollte es sein, dass das Klinikum Dortmund zumindest in kommunaler Teilträgerschaft mit den Status eines Maximalversorgers erhalten werden könne.

Die DVU-Fraktion werde von daher alle Entscheidungen mittragen, die auf der Grundlage eines tragfähigen Sanierungskonzeptes die Zukunft des Klinikums Dortmund sicherstellen.

Anschließend erklärte Rm Münch, dass für ihn das Klinikum Dortmund das beste Beispiel dafür sei, wie das Rot-Grüne-Bündnis die Stadt Dortmund ruiniere.

In seinen weiteren Ausführungen machte Rm Münch deutlich, dass er jegliche Privatisierungsabsichten ablehnen werde und sich gleichzeitig für den Erhalt der kommunalen Trägerschaft ausspreche.

Weiterhin erklärte Rm Münch, dass er den Punkten 3 und 4 sowie 6 bis 9 des Antrages der
SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde.

Abschließend stellte Rm Münch folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschliesst, seine Vertreter aus dem Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH abzuberufen.

Nach weiterer Diskussion in der die jeweiligen Sprecher die Standpunkte ihrer Fraktion hinsichtlich der o. a. Angelegenheit weiter vertieften, erklärte OB Dr. Langemeyer abschließend folgendes:

„Ich werde jetzt die wichtigste Botschaft zusammenfassen, die ich wahrgenommen habe.

Das Klinikum Dortmund bleibt als Klinikum der Maximalversorgung in kommunaler Trägerschaft erhalten, wenn der Fraktionsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wird. Zweiter Punkt, wir haben die Lage des Klinikums schonungslos betrachtet und ziehen deswegen auch die Konsequenzen daraus. Wir tun dies gemeinsam mit den Beschäftigten. Ich freue mich darüber, dass am runden Tisch Einvernehmen darüber hergestellt worden ist, dass die Vorschläge von PwC in dem Umfang und in der Zielrichtung umgesetzt werden, wie sie vorgeschlagen worden sind. Aber natürlich, die Sanierungsanalyse von PwC ist noch kein Sanierungskonzept und auch kein Sanierungsplan. Und es darf im Grunde kein Tag an der Arbeit für diesen Sanierungsplan verloren gehen und deswegen gehe ich davon aus, dass alle Beteiligten dafür sorgen, dass die jetzt vorgeschlagenen Schritte konsequent angepackt werden.

Die Finanzierung ist gesichert, das ist auch eine Aussage von heute. Zumindest für die Jahre 2008 und 2009. Ich habe mich im Vorfeld dieser Sitzung natürlich mit den Geschäftsführern der beteiligten Unternehmen in Verbindung gesetzt und die Frage gestellt: Ist es möglich die Belastung aus Zinsen und Tilgungen für die Investitionskredite für die nächsten beiden Jahre durch eine Ausschüttung durch die städtischen Unternehmen zu organisieren? Ja, es ist möglich. Es ist aber folgerichtig, denn das Geld, was in städtischen Unternehmen steckt, auch in Rücklagen, ist unser Geld. Das ist städtisches Geld. Wir brauchen nicht zu warten, bis wir im Jahre 2011 eine Gesamtbilanz haben, sondern wir sind heute in der Lage zu sagen, dieses Geld gehört nicht den Unternehmen, es gehört auch nicht den Beschäftigten der Unternehmen, sondern dieses Geld gehört der Stadt Dortmund. Insofern ist es folgerichtig, dass wir auch die Frage prüfen, wenn es im städtischen Haushalt knapp wird, dass wir es von der Seite auch holen.

Nun ist in der Debatte deutlich gesagt worden, wir brauchen Experten. Ja, wir brauchen Hilfe von draußen. Wir brauchen vor allem aber auch die Expertinnen und Experten aus dem Hause selber. Denn den Sachverstand den haben wir dort. Und deswegen ist es ganz wichtig, meine Damen und Herren, dass wir die Dinge auch realisieren, die wir auf die Schiene gesetzt haben. Dazu gehört für mich das zentrale OP- und Funktionszentrum. Wir haben drei Jahre dadurch verloren, dass wir auf Landesförderung gewartet haben. Hätten wir vor drei Jahren schon gewusst, dass wir das selber finanzieren können, dann wäre es schon längst halb fertig.“

Unter Einbeziehung der protokollierten Anmerkungen fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion und von Rm Münch lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 24.04.2008 ab.

2. Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie von Rm Münch lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2008 ab.

3. Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion und von Rm Münch lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.06.2008 ab.

4. Der Rat der Stadt beschliesst bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU-Fraktion den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2008.

5. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion sowie von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.06.2008 ab.

6. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. mündlich von Rm Münch gestellten Antrag ab.

Die Verwaltungsvorlage sowie der dazu vorgelegte geänderte Beschlussvorschlag vom 17.06.2008 gilt als eingebracht.

Die zu dem o. a. TOP 10.6 von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 16.06.2008 erbetene Stellungnahme lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 18:15 – 18:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.

zu TOP 2.2
Verkauf der LEG
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12262-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zu dem o. a. Tagesordnungspunkt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2008 vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund kritisiert den Verkauf der Landesentwicklungsgesellschaft LEG an den Investmentfonds Whitehall. Der Rat hält diese Entscheidung der Landesregierung für wohnungspolitisch katastrophal und sozialpolitisch verheerend. Der Rat sieht seine im Beschluss vom 18. Mai 2006 getroffenen Befürchtungen vollauf bestätigt.




2. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen
die negativen Folgen der LEG-Veräußerung auf die betroffenen Wohnquartiere und die betroffenen Mieter so weit wie möglich gemildert werden können.
3. Der Rat bitte die DOGEWO21, eine Übernahme der 4.000 LEG und der 8.000
Ruhr-Lippe-Wohnungen in Dortmund zu prüfen.

In der nachfolgenden Diskussion begründete Rm Hengstenberg (CDU) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des o. a. gemeinsamen Antrages, der für ihn nicht nachvollziehbar sei, da bei dem Verkauf der LEG an den Investmentfonds Whitehall mit dem Käufer die bundesweit am weitestgehende Sozialcharta vereinbart wurde, durch die die Rechte der Mieter, aber auch der Beschäftigten abgesichert seien.

Von daher sehe die CDU-Fraktion auch den Verkauf der LEG als richtigen Schritt der derzeitigen Landesregierung an, um das Land NRW letztendlich zu entschulden.

Dagegen brachten für die SPD-Fraktion Rm Schilf und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Pohlmann-Rohr bei der Begründung ihres gemeinsam vorgelegten Antrages zum Ausdruck, dass der Verkauf der LEG eine Vielzahl von Mieterinnen und Mietern beunruhige.

Durch den vorgelegten Antrag wolle man diesen Mietern ihre Ängste nehmen und eine gesicherte Zukunft geben, da diese die leittragenden bei derartigen Wohnungsverkäufen seien.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Becker zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da hierin wieder einmal der Versuch unternommen werde, diesbezüglich Horrorszenarien aufzubauen, die letztendlich die Mieter nur verunsichern.

Aus Sicht der Fraktion FDP/Bürgerliste komme der Verkauf der LEG den Mietern letztendlich zu Gute.

Für die DVU-Fraktion erklärte Rm G. Branghofer, dass seine Fraktion die Punkte 1 und 2 des gemeinsamen Antrages ablehnen werde. Dagegen könne man dem dritten Punkt des gemeinsamen Antrages unterstützen und werde von daher diesem auch zustimmen.

Auf Seiten der Fraktion „Die Linken im Rat“ brachte Rm Prof. Richter zum Ausdruck, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da diese Angelegenheit bereits entschieden sei. Man hätte es für besser empfunden, wenn die Antragssteller bereits im Vorfeld des Verkaufes aktiv geworden wären.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkungen beschliesst der Rat der Stadt daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2008.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
9. Nachtrag zur Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11347-08)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 9. Nachtrag zur Denkmalliste zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11332-08)

Für die Fraktion „Die Linken im Rat“ sprach sich Rm Prof. Richter gegen den Abschluss der Rahmenplanung für die Westfalenhütte (TOP 3.3) aus und kündigte an, dass seine Fraktion die vorgenannte Verwaltungsvorlage ablehne und sich bei allen Verwaltungsvorlagen, die auf der Rahmenplanung beruhen, enthalten werde, da seiner Meinung nach die hierin enthaltenen Grundsatzfehler mit in die Bauleitplanung übernommen werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Enthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem in Pkt. 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 15),

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB






zu TOP 3.3
Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte
hier: Abschluss der Rahmenplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11331-08)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Westfalenhütte als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen
(z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11333-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Bebauungspläne 205 und InN 203 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 218) zu beteiligen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11334-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 210n - östlich Bornstraße - vom 28.06.2001 für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage genannten Teilbereich aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Bebauungspläne InN 203 und Ev 115 teilweise zu ändern,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 219) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB








zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Scha 139, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11335-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 139 - Rüschebrinkstraße/Wambeler Heide - vom 15.11.2006 aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Bebauungsplan InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 220) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11336-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Bebauungsplan InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 221) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11337-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 222) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB









zu TOP 3.9
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes InN 223 - südlich Springorumallee -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11338-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 223 - südlich Springorumallee - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 223) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11339-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 224) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11340-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - für den unter Pkt. 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 225) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB












zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11341-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung ( Bebauungsplan InN 226) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11622-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag neben der Verwaltungsvorlage folgende Stellungnahme der Verwaltung zum abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Brackel vom 08.05.2008 vor:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 08.05.2008 wurde folgender abweichender
Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat, zu beschließen, dass im Gebiet des
Bebauungsplanes Kahle Hege (Br 208) ein öffentlicher Jugendplatz eingerichtet wird.
Nördlich des Rad- und Fußweges von Kahle Hege zur Aplerbecker Straße und östlich des
abzweigenden Fußweges ist ein Areal zur Nutzung von 12- bis 18-jährigen einzurichten,
beispielsweise: ein Streetballplatz mit stabilem Korb und Mast aus Gussstahl sowie eine
Jugendbude.
Begründung:
Da über 50 Wohneinheiten im Bebauungsplangebiet Kahle Hege errichtet werden, ist es
nötig, die Infrastruktur ebenfalls zu qualifizieren. Da die Grundstücke großzügiger
geschnitten sind, kann richtigerweise hier auf einen Kinderspielplatz für Kleinkinder
verzichtet werden, da genügend Platz in den Gärten zum sicheren Spielen vorherrscht.
Anders sieht es im Bereich von jungen Menschen aus, da diese sich verstärkt außerhalb ihres
heimischen Umfeldes im Rahmen eines elterlichen Abkopplungsprozesses aufhalten. Da
große Entfernungen bisweilen zu einer geringen Auslastung von Angeboten von Jugendlichen
führen, ist es ideal, ein Angebot in unmittelbarer Nähe vorzuhalten.

Nachfolgend nehme ich im Detail zu dem abweichenden Beschluss Stellung:

Im Rahmen des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahrens ist keine Erforderlichkeit für
einen weiteren Spielplatz „A“ (Bereich für alle Altersstufen) gesehen worden, da durch die
Anzahl der geplanten Wohneinheiten kein zusätzlicher Bedarf an sozialen
Infrastruktureinrichtungen wie Kinderspielplätzen entsteht. Des Weiteren befindet sich in
direkter Nähe in der Straße „Schoppenbergweg“ ein Spielplatz mit einer Größe von 1.600 m².

Letztlich würde ein Jugendspielplatz im Bereich der Parkanlage südlich der Wohnbebauung
zu Lärmkonflikten mit der Wohnbebauung führen. Derartige Lärmkonflikte sind bei der
Halde Schleswig westlich der Aplerbecker Straße ausgeschlossen, die vom Prinzip her auch
Jugendlichen Raum für Freizeitaktivitäten bietet.

Die Parkanlage südlich der geplanten Wohnbebauung soll als wohnungsnaher Grünbereich
mit Aufenthaltsqualität für alle Generationen realisiert werden. Dabei ist auch daran gedacht,
bewegungsorientiertes Spielen zu ermöglichen, das im Einklang mit der nördlich
angrenzenden Wohnbebauung steht.

Im Rahmen der Ausbauplanung der Grünfläche sollen auch die Qualitätsziele der
Spielleitplanung Berücksichtigung finden, die im Frühjahr 2008 in Dortmund eingeführt
worden ist. Eine entsprechende Empfehlung ist dem Regiebetrieb Stadtgrün Dortmund mit
der Bitte um entsprechende Berücksichtigung bei der Gestaltung der geplanten öffentlichen
Grünfläche zugeleitet worden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, den Bebauungsplan Kahle Hege –Br 208- in der
vorgelegten Form als Satzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Br 208
– Kahle Hege – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 11.1 a) – d) und f) zu berücksichtigen

b) die Anregungen unter Punkt 11.1 e) und g) sowie 11.2 und 11.3 nicht zu
berücksichtigen

c) die Anregung unter Punkt 11.1 h) teilweise zu berücksichtigen

d) die in dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 25.01.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 04.03.2008 dem Bebauungsplan Br 208 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege - für den unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.14
Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11460-08)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.15
Dortmunder Sortimentsliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11376-08)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste übte Rm Gerber Kritik an der Sortimentsliste. Da diese nicht angemessen und sachgerecht sei, werde seine Fraktion der o. g. Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Dortmunder Sortimentsliste bei der Prüfung von Ansiedlungsvorhaben, bei der Beurteilung und Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB sowie im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Dortmunder Sortimentsliste in den Masterplan Einzelhandel zu übernehmen.

zu TOP 3.16
Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2009
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11521-08)

Rm Follert (CDU) erläuterte, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage mit Ausnahme der Maßnahmen unter den Ziffern 12 bis 15 zustimmen werde.

Weiterhin erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Becker, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehne, jedoch den Maßnahmen unter den Ziffern 3, 4 und 7 bis 10 zustimmen werde.

Unter Einbeziehung des o. g. Abstimmungsverhalten fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Zusammenfassung der in Anlage 1 dargestellten Einzelprojekte der Stadterneuerung zu einem Jahresförderungsprogramm für das Programmjahr 2009 – Gesamtprogramm Stadterneuerung 2009 - .

zu TOP 3.17
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11671-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.06.2008 vor:

Herr Münch stellte nachfolgenden Antrag zur Änderung des Beschlussvorschlages:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis und appelliert an die Leitung des Airport Dortmund, sich verstärkt für eine Weiterreduzierung von verspäteten Landungen einzusetzen.
Herr Hengstenberg wies darauf hin, dass die planfestgestellte Höchstzahl von 20 verspäteten Einheiten pro Monat deutlich unterschritten wurde. Ein Appell des Ausschusses Richtung Flughafen Dortmund halte er schon aufgrund der Zuständigkeit für schwierig. Es gebe seines Wissens vielfache Aktivitäten der Flughafengesellschaft, die sich mit genau dieser Zielsetzung auseinandersetzen würden.

Der Vorsitzende brachte zum Ausdruck, dass der Fachausschuss gehalten sei, fachorientierte Themen im Bereich Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu behandeln. Herr Münch habe die Möglichkeit, sein Begehren im Rat vorzutragen.

Aufgrund der intensiven Diskussion (Flüge nach 23.00 Uhr) bat Herr Hengstenberg die Verwaltung, bei der Flughafengesellschaft weitere Informationen einzuholen, insbesondere was behördlich intendierte Sicherheits- und Rettungsflüge betrifft, und den Ausschuss entsprechend zu informieren.

Herr Münch erhob folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie bittet um Ergänzung der Vorlage der Verwaltung bzgl. der Anzahl der nach 23.00 Uhr genehmigten Ladungen durch den Regierungspräsidenten.

Die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck wurde mehrheitlich beschlossen (17 Ja, 8 Nein, 1 Enthaltung).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschliessen.

Rm Münch kritisierte zunächst den Bericht über die verspäteten Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens im Jahre 2007 und stellte deshalb folgende Anträge:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zukünftige Berichte über Flugverspätungen wertneutral zu formulieren.

2. Der Rat der Stadt appelliert an den Flughafen Dortmund, sich stärker dafür zu engagieren dass die Anzahl verspäteter Landungen unter das Niveau im Jahre 2003 reduziert wird.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die o. a. mündlich gestellten Anträge von Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt beschliesst bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.06.2008 und nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11596-08)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Rheinische Straße“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.19
Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11469-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

- Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 11.06.2008

Herr Müller merkte an, dass die Wertigkeit der Eingänge geändert werden sollte. Als Haupteingang für alle Menschen sollte der linke, barrierefreie Eingang (jetzt Nebeneingang) genutzt werden und der jetzt als Haupteingang vorgesehen Eingang nur für repräsentative Zwecke. Dabei sei ein Umbau der Vorderfront nicht erforderlich.
Außerdem sollten bei der Planung der Sitzungsräume auch entsprechende Vorrichtungen für hörbehinderte Menschen vorgesehen werden (Induktionsanlagen uws.)

Beschluss:
Unter Einbeziehung der Anmerkungen von Herrn Müller empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, nachfolgende Beschlussfassung:

1. die Sanierung, Umgestaltung und teilweisen Rückbau der Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in Dortmund Mengede mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.982.600,00 € (Ausführungsbeschluss).
2. die während der Sanierungsphase notwendige Zwischenanmietung sowie die daraus resultierenden Umzüge mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 291.700,00 €.
3. die Planung und Vorbereitung eines Investorenauswahlverfahrens, welches die Vermarktung des ehemaligen Sparkassengebäudes nebst Grundstück mit Entwicklungspotenzial für ein weiteres Gebäude beinhaltet (Planungsbeschluss). Die voraussichtliche Gesamtsumme zur Durchführung des Investorenauswahlverfahrens beläuft sich auf ca. 225.000 €.
4. die Finanzierung ist aus den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Brandschutz sicherzustellen. Die entsprechenden Rückstellungen wurden unter der FST 65M00138014001, Finanzposition 720100 für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 4,25 Mio. €, sowie unter der Finanzposition 720200 in Höhe von 550.000,00 € für Brandschutzmaßnahmen gebildet.

Die unter Ziffer 1 genannte Maßnahme wird direkt aus der Rückstellung finanziert.

Im Rahmen der Maßnahmenabwicklung sind insgesamt folgende Aufwendungen in Höhe von 2.982.600,00 € vorgesehen:


HJ 2008 480.000,00 €
HJ 2009 2.502.600,00 €
Die nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen in Höhe von 1.817.400,00 € werden in 2008 wie folgt ertragswirksam unter Auftrag 65BM06109031 aufgelöst:


Sachkonto
Betrag
Ertragskonto
RSt f. unterl. Instandhalt.
720100
1.415.400 €
452320
RSt f. Brandschutz
720200
402.000 €
452420


1.817.400 €

5. Für Umzug, Zwischenanmietung und Investorenauswahlverfahren (s. Ziff. 2 u. 3) sind die notwendigen Mittel in Höhe von 516.700,00 € gem. § 83 GO außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus den vorgenannten Erträgen aus der Auflösung der Rückstellung.
Der für den Rückbau erforderliche Aufwand in Höhe von 83.071,43 € führt zu Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung 2008, die außerplanmäßig gedeckt werden durch die v. g. Erträge aus der Auflösung der Rückstellung.

6. Der sich aus der Auflösung der Rückstellungen ergebende Restbetrag in Höhe von
1.217.628,57 € verbleibt als Ergebnisverbesserung in der Teilergebnisrechnung des Amtes 65. Dadurch ergibt sich für die Ergebnisrechnung 2008 beim StA 65, Auftrag 650138011000 eine Verbesserung in Höhe von 885.833,93 €.
Die bisherigen Bewirtschaftungskosten der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede belasten die Ergebnisrechnung beim StA 65, Auftrag 650138011000 bzw. ab 2010 beim Eigentümer per Saldo in 2009 und 2010 jeweils mit 328.495,88 €. Nach Beendigung der Gesamtmaßnahmen beträgt die Belastung ab 2011 ff 336.001,24 €.
Zur Zusammenführung der städtischen Dienststellen - siehe Ratsbeschluss vom 18.05.2006 (Drucksache-Nr.: 04963-06) - wird am Standort der Bezirksverwaltungsstelle Mengede durch eine Flächenanmietung ab 2011 eine bereits bekannte Mehrbelastung in der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.505,36 € in Kauf genommen. Weitere Folgekosten ergeben sich aus den Ergebnissen des Investorenwettbewerbes.

7. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Durchführung der Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahme der Bezirksverwaltungsstelle Mengede zu beauftragen.
8. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Planung des unter Ziff. 3 genannten Investorenauswahlverfahrens zu beauftragen.
Darüber hinaus wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 12.06.2008 festgestellt, dass es noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Nutzung des 80 qm großen Raumes im Obergeschoss des Amtshauses gibt.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Diskussionen hinsichtlich eines flexiblen Besprechungsraumes hin und erklärte, dass seine Fraktion der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede, erst die Vorlage zu beschliessen und hinterher noch einmal eine Diskussion über die Notwendigkeit eines flexiblen Besprechungsraumes in der Bezirksvertretung Mengede zu führen, folgen möchte.

Für die CDU-Fraktion sprach sich Rm Monegel gegen eine Anmietung von zu vielen Büroräumen aus und bat von daher die Verwaltung, bei der Bearbeitung des Raumprogramms dieses zu berücksichtigen, so wie dies auch im Haupt- und Finanzausschuss festgestellt worden sei.

Daraufhin fasste der Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. a. Anmerkungen einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Sanierung, Umgestaltung und teilweisen Rückbau der Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in Dortmund Mengede mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.982.600,00 € (Ausführungsbeschluss).
2. die während der Sanierungsphase notwendige Zwischenanmietung sowie die daraus resultierenden Umzüge mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 291.700,00 €.
3. die Planung und Vorbereitung eines Investorenauswahlverfahrens, welches die Vermarktung des ehemaligen Sparkassengebäudes nebst Grundstück mit Entwicklungspotenzial für ein weiteres Gebäude beinhaltet (Planungsbeschluss). Die voraussichtliche Gesamtsumme zur Durchführung des Investorenauswahlverfahrens beläuft sich auf ca. 225.000 €.
4. die Finanzierung ist aus den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Brandschutz sicherzustellen. Die entsprechenden Rückstellungen wurden unter der FST 65M00138014001, Finanzposition 720100 für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 4,25 Mio. €, sowie unter der Finanzposition 720200 in Höhe von 550.000,00 € für Brandschutzmaßnahmen gebildet.

Die unter Ziffer 1 genannte Maßnahme wird direkt aus der Rückstellung finanziert.

Im Rahmen der Maßnahmenabwicklung sind insgesamt folgende Aufwendungen in Höhe von 2.982.600,00 € vorgesehen:


HJ 2008 480.000,00 €
HJ 2009 2.502.600,00 €

Die nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen in Höhe von 1.817.400,00 € werden in 2008 wie folgt ertragswirksam unter Auftrag 65BM06109031 aufgelöst:


Sachkonto
Betrag
Ertragskonto
RSt f. unterl. Instandhalt.
720100
1.415.400 €
452320
RSt f. Brandschutz
720200
402.000 €
452420


1.817.400 €

5. Für Umzug, Zwischenanmietung und Investorenauswahlverfahren (s. Ziff. 2 u. 3) sind die notwendigen Mittel in Höhe von 516.700,00 € gem. § 83 GO außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus den vorgenannten Erträgen aus der Auflösung der Rückstellung.
Der für den Rückbau erforderliche Aufwand in Höhe von 83.071,43 € führt zu Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung 2008, die außerplanmäßig gedeckt werden durch die v. g. Erträge aus der Auflösung der Rückstellung.

6. Der sich aus der Auflösung der Rückstellungen ergebende Restbetrag in Höhe von
1.217.628,57 € verbleibt als Ergebnisverbesserung in der Teilergebnisrechnung des Amtes 65. Dadurch ergibt sich für die Ergebnisrechnung 2008 beim StA 65, Auftrag 650138011000 eine Verbesserung in Höhe von 885.833,93 €.
Die bisherigen Bewirtschaftungskosten der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede belasten die Ergebnisrechnung beim StA 65, Auftrag 650138011000 bzw. ab 2010 beim Eigentümer per Saldo in 2009 und 2010 jeweils mit 328.495,88 €. Nach Beendigung der Gesamtmaßnahmen beträgt die Belastung ab 2011 ff 336.001,24 €.
Zur Zusammenführung der städtischen Dienststellen - siehe Ratsbeschluss vom 18.05.2006 (Drucksache-Nr.: 04963-06) - wird am Standort der Bezirksverwaltungsstelle Mengede durch eine Flächenanmietung ab 2011 eine bereits bekannte Mehrbelastung in der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.505,36 € in Kauf genommen. Weitere Folgekosten ergeben sich aus den Ergebnissen des Investorenwettbewerbes.

7. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Durchführung der Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahme der Bezirksverwaltungsstelle Mengede zu beauftragen.
8. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Planung des unter Ziff. 3 genannten Investorenauswahlverfahrens zu beauftragen.




zu TOP 3.20
Systembildung bei städtischen Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10420-07)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis

zu TOP 3.21
Einrichtung des Konsultationskreises Bau- und Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10396-07)

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung eines Konsultationskreises Bau- und Immobilienwirtschaft zur Kenntnis.

zu TOP 3.22
Sachstandsbericht Prozessoptimierung "Transparente Baustelle"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10413-07)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht Prozessoptimierung "Transparente Baustelle" zur Kenntnis.

zu TOP 3.23
Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09061-07)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.850.000 € (Ausführungsbeschluss).
2. Die Finanzierung im Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitions-finanzstelle 40E00301014303 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:
HJ 2007 1.200.000,00 €
HJ 2008 1.510.250,00 €
Im Gesamtinvestitionsvolumen ist der Anteil der regenerativen Energieerzeugung enthalten. Die Auszahlung ist auf der Investitionsfinanzstelle 2D_00118014001 wie folgt vorgesehen.

HJ 2008 40.000,00 €
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 36.366,82 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 40 wird durch die Investition jährlich i.H.v. 8.310,15 € belastet (Details siehe Anlage 7, Punkte 4 und 5).
3. Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NRW anzusehen. Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren des Doppelhaushaltes 2008/2009 bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgreich zum Abschluss gebracht wird.

4. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO NRW die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2007 in das Haushaltsjahr 2008 übertragen werden.

5. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.24
Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 257 - Grimmelsiepen -
hier: Umstellung des vorhabenbezogenen Planverfahrens auf einen Bebauungsplan sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11914-08)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

1. Antrag von Rm Münch, der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gestellt wurde:
Grundsätzlich sollte auf den Bau eines islamischen, multifunktionellen Gemeindezentrums zu Gunsten weiterer Wohnbebauung im Plangebiet verzichtet werden.
Sollte der AUSW diese grundsätzliche Sichtweise nicht teilen und den Bebauungsplan als integrationshemmend nicht ablehnen, stelle ich folgenden Antrag:

„Der AUSW empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan bzw. städtebaulichen Vertrag wie folgt, zu ergänzen:

1. Das Gemeindezentrum erhält kein ortsbildverfremdendes Minarett.
2. Der Vorhabenträger verzichtet auf den Fremdenfeindlichkeit schürenden Muezzinruf.
3. Die Moschee wird nicht als orientalischer Kuppelbau, sondern in westeuropäischer
Bauart, dahingehend architektonisch ausgeführt, dass sie sich in das städtebauliche
Bild von Hörde integriert.
4. Der Gebetsraum für Frauen wird ins Untergeschoß gelegt und der Gebetsraum für
Männer im Obergeschoß mit einem Aufzug oder barrierefrei mit einer Rampe
versehen.
5. Da ein Bedarf für 500 Gläubige bzw. Mitglieder des türkisch-islamischen Vereins
zzgl. deren Frauen nicht nachgewiesen ist, wird die Moschee nur für 250 Personen
ausgelegt – auch um die zusätzliche Verkehrsbelastung geringer zu halten und keinen
Islamtourimus entstehen zu lassen.
6. Das Gemeindezentrum wird erst dann gebaut, wenn 80 % der übrigen Grundstücke für Wohnbebauung vermarktet worden sind. Nur so kann sichergestelt werden, dass dort überhaupt jemand hinzieht und am Ende nicht nur eine Moschee auf einer grünen
Wiese steht.
7. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, für eine zügige Vermarktung der Grundstückezu sorgen, damit die Gesamtfläche zeitnah komplett entwickelt wird.
8. Auf die Aufbewahrung von Toten in der Moschee wird verzichtet.
9. Auf eine öffentliche Totenwaschung wird seitens des Vorhabenträgers verzichtet.
10. Im B-Planbereich resp. Gemeindezentrum wird keine gewerbliche Nutzung
zugelassen, zumal die Stadt dem Vorhabenträger das Grundstück für das
Gemeindezentrum zu einem Kaufpreis für Nutzungen für den Gemeinbedarf
überlassen will.
11. Die Ausgleichsmaßnahme wird gemäß BauGB eingriffsnah also mindestens im
Stadtbezirk Hörde durchgeführt.
12. Es wird eine Altlastenuntersuchung vorgenommen, da sich nach Meinung
alteingesessener Hörder auf dem Gelände Schlacken der Firma HOESCH befinden
sollen.“

2. Antrag der FDP/Bürgerliste vom 18.06.2008:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans
für das Areal einzuleiten, der ausschließlich die Errichtung einer Moschee inkl. Minarett
und Gemeindezentrum im Plangebiet vorsieht.

In seinen Ausführungen zum o. a. Tagesordnungspunkt brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass man von dem vorliegenden Projekt Abstand nehmen sollte, da dieses nicht der Integration diene.

Nachdem sich Rm Münch kritisch mit dem Verhalten der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinandergesetzt hatte, bekräftigte Rm Münch nochmals die Forderungen, die in seinem im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gestellten Antrag enthalten seien. Eine Beschlussfassung dieses Antrages würde seiner Ansicht nach zu einem tragfähigen Kompromiss in dieser Angelegenheit führen.

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Hengstenberg nochmals zum Ausdruck, dass die Mehrheit der Menschen in Hörde und auch die CDU-Fraktion das vorliegende Projekt nicht wollen.

Die CDU-Fraktion sehe dieses Projekt nicht als integrationsfördernd an, sondern sehe es vielmehr als ein Projekt an, dass letztendlich dazu diene, sich abzugrenzen. Dies wolle man nicht. Nach dem Verständnis der CDU-Fraktion kann Integration von Kulturen und Religionen nur durch Gemeinsamkeiten erreicht werden, in dem man miteinander lebe und lerne.

Weiterhin brachte Rm Hengstenberg (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion bereit sei mitzuwirken, wenn es um die Frage gehe, gemeinsam Standorte für Moscheen zu definieren, da im Rahmen der Religionsfreiheit gewährleistet sein müsse, dass alle Religionen ihren Glauben würdig ausüben können. Von daher werde die CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage sowie die dazu vorgelegten Anträge ablehnen.

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste erläuterte Rm Dingerdissen zunächst den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag zum o. a. Tagesordnungspunkt. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass seine Fraktion voll und ganz hinter der Religionsfreiheit stehe. Von daher habe seine Fraktion auch beantragt, die planrechtlichen Voraussetzungen für dieses Areal einzuleiten, die ausschließlich die Errichtung einer Moschee inklusive Minarett und Gemeindezentrum vorsehe. Angesichts ungeklärter Vermarktungsrisiken sei nach Ansicht seiner Fraktion die Beschränkung auf die zuvor dargestellten Planinhalte sinnvoll.

Auf Seiten der SPD-Fraktion brachte Rm Falkenstein-Vogler zum Ausdruck, dass die vorliegende Planung sich nach einer langen Beratungsphase insbesondere auch aus städtebaulicher Sicht sehen lassen könne.

Im Verlauf ihrer weiteren Ausführungen machte Rm Falkenstein-Vogler (SPD) anhand einiger Beispiele deutlich, dass nach Auffassung ihrer Fraktion das vorliegende Projekt durchaus integrationsfördernden Charakter habe.

Anschließend beantragte für die DVU-Fraktion Rm Thieme, auf den Bau eines islamischen multifunktionellen Gemeindezentrums am Grimmelsiepen zu verzichten sowie alle diesbezüglichen Planungen umgehend einzustellen und das Grundstück einer sozialverträglichen Nutzung zuzuführen. Wie man des öfteren dargelegt habe, werde durch dieses Projekt kein Beitrag zur Integration geleistet.

Weiterhin erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Pohlmann-Rohr, dass für sie insbesondere die Haltung der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit nicht nachvollziehbar sei. Ihre Fraktion jedenfalls habe die Hoffnung, dass nach den nun zur Beschlussfassung vorliegenden Veränderungen es gelingen werde, dieses ihrer Ansicht nach integrationsfördernde Projekt durchzuführen.

Vor der Abstimmung wies Rm Münch in einer persönlichen Bemerkung einige in der Diskussion gegen seine Person gerichteten Äußerungen zurück.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den
o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion den mündlich von Rm Thieme (DVU) gestellten Antrag ab.

4. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 03.02.2005 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 257 – Am Grimmelsiepen – aufzustellen. Der Rat der Stadt beschließt, das Bauleitplanverfahren nun als Bebauungsplan weiterzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hö 257 – Am Grimmelsiepen – , für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 09.05.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

zu TOP 3.25
Wettbewerb Plätze "Dortmunder U" / Rheinische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11894-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.06.2008 vor:

1. Der AUSW der Stadt Dortmund äußert den Wunsch, am Dortmunder U einen Platz nach dem verstorbenen Schriftsteller Max von der Grün zu benennen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, Platzabgrenzungen vorzunehmen, die es ermöglichen, einen in sich geschlossenen und repräsentativen Bereich am Dortmunder U als„Max-von-der-Grün-Platz“ auszuweisen.
3. Der AUSW bittet die zuständige Bezirksvertretung Innenstadt-West, einen in sich geschlossenen und repräsentativen Bereich am Dortmunder U als „Max-von-der-Grün- Platz“ zu benennen.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Pisula, dass seine Fraktion bereits im Haupt- und Finanzausschuss der Verwaltungsvorlage zugestimmt habe und auch weiterhin der Veraltungsvorlage zustimmen werde. Den Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen habe man im Haupt- und Finanzausschuss ablehnt. Bei diesem Verhalten werde seine Fraktion auch bleiben, auch wenn der Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bestandteil der Gesamtempfehlung sei.

Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung des zuvor genannten Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion und der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des Architektenwettbewerbs zur Gestaltung der Plätze am „Dortmunder U“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weitere Umsetzung auf der Grundlage des 1. Preises vorzunehmen und hierzu die Entwurfsverfasser vorbehaltlich einer Förderung mit der weiteren Planung zu beauftragen. Die Auszahlungen für die Planungsleistungen belaufen sich auf etwa 350.000 €.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt mit der Emschergenossenschaft Gespräche zu führen, die zum Ziel haben, eine mögliche Neubebauung des Grundstücks am Königswall mit Integration einer großzügigen Fußgängerbrücke über die Brinkhoffstraße zu ermöglichen.

zu TOP 3.26
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10483-07)
Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund.














zu TOP 3.27.a
Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes
1. Aktueller Sachstand
2. Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages
3. Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - / 17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hauptbahnhof
hier:
3.1 Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 17)
3.2 Einleitender Beschluss zur tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes
3.3 Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
3.4 Offenlegungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11980-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstand zur Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die Vereinbarung zur Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages vom 11.11.2002 mit der Sonae Germany GmbH auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

3. Der Rat der Stadt beschließt,

3.1 den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den in Punkt 3.1 dieser
Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (17. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB

3.2 den Bebauungsplan InW 120 – Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 3.2 dieser
Beschlussvorlage genannten Teil des räumlichen Geltungsbereiches aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

3.3 die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 17 des
Flächennutzungsplanes und tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes In W 120) zu beteiligen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

3.4 stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 17. Änderung – Hauptbahnhof - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 und der Begründung vom 13.05.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

3.5 stimmt der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes In W 120, der Begründung vom 13.05.2008 und dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf der Textsatzung zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.27.b
Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12098-08)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen und damit abgesetzt.

zu TOP 3.28
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 - Borussiastraße -
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12070-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt vor:

1. Abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund

IV. Die Bezirksvertretung nahm die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Lü176
- Borussiastraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen zur Kenntnis und beschloss mehrheitlich (9 Ja-Stimmen – 7 SPD-Fraktion, 1 B90/Die Grünen, 1 Fraktion FDP/BL, 6 Neinstimmen – 5 CDU-Fraktion, 1 Fraktion FDP/BL, 1 Enthaltung – DVU) die Zulassung der Vorhaben unter folgenden Bedingungen:
1. Die Zufahrt für Kunden – und Lieferverkehre – soll über die Straße „Zeche Oespel“ erfolgen (das Verkehrsgutachten lässt diese Möglichkeit zu, sofern kleinere Umbaumaßnahmen durchgeführt werden).
2. Die Höhe des Werbepylons darf die Gebäudehöhe des Verwaltungsgebäudes nicht überschreiten.
3. Die ökologische Ausgleichsfläche sollte nicht im Stadtbezirk Mengede ausgewiesen, sondern im Stadtbezirk LüDo realisiert werden (Vorschlag: Freifläche am Mergelkopfweg/Martener Straße sollte auf Eignung untersucht werden).
4. Die Planungsverwaltung wird aufgefordert, eine öffentliche Informationsveranstaltung über das Bauvorhaben für die Bürger/innen von Oespel und Kley zu organisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

2. Stellungnahme der Verwaltung:
Nachfolgend nehme ich im Detail zu dem abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund Stellung:

Zu 1- Veränderung der verkehrlichen Erschließung :
I. Zu-und Ausfahrt zum Baumarkt von der Straße „Zeche Oespel“ her
Aus dem Verkehrsgutachten zur Verkehrserschließung des Hellweg Baumarktes an der Borussiastraße ergibt sich, dass ca. 1/3 der Kunden (ca. 1000 Kfz / Tag) aus dem südöstlich des Baumarktes gelegenen Einzugsbereich den Steinsweg als Zufahrt zum Baumarkt nutzen werden.
Sollte die Intention der Bezirksvertretung dahin gehen, eine Verlagerung dieser Verkehre durch eine Verlegung der Zufahrt des Baumarktes in die Straße Zeche Oespel - über die Straßen Universitätsstraße / Hauert / Brennaborstraße zu erreichen, ist aus verkehrstechnischer Sicht festzustellen , dass dieses Ziel dadurch nicht erreicht werden kann.
Diese Verkehrsrelation ist so umwegig (Zeit- und Wegelängennachteil), dass sie nach hiesiger Einschätzung nicht angenommen werden wird.
Das Verkehrsgutachten hält prinzipiell eine Zufahrt über die Straße „Zeche Oespel“ für machbar. Allerdings würde eine solche Lösung zu einer wesentlichen Verschlechterung der Verkehrsabwicklung im Bereich des Knotens Borussiastraße/Zeche Oespel führen. Im Einzelnen sind folgende Nachteile anzuführen:
a) Es würden in Folge der Zufahrtsverlegung in die Straße „ Zeche Oespel zusätzlich 1/3 der Baumarktkunden den heute schon hoch belasteten Knoten Brennaborstraße/ Borussiastraße befahren - und dies über die Borussiastraße als schwer abwickelbaren Linksabbieger.
b) Sollte über diese Zufahrt auch die Ausfahrt erfolgen, würde mit den nun auch als Linksabbieger auftretenden Verkehren vom Baumarkt in Richtung Westen zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Knotens ein Ausbau (zusätzliche Rechtsabbiegespur im Bereich des heutigen Hellweg- Verwaltungsgebäudes) notwendig.
c) Ferner wäre ein aufwändiger Umbau der vorhandenen Signalanlage mit Anpassung der Signalisierung erforderlich (Bauliche Maßnahmen in Form neuer Ampelmasten, neuer Verkabelungen etc.).
d) Gegenüber einer direkten Anbindung des Baumarktes an die Borussiastraße würde sich trotz dieser zusätzlichen Maßnahmen der Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit für den gesamten Kfz- und ÖV-Verkehr an diesem Knoten verschlechtern (Verkehrsbelastung sowie größerer und damit unübersichtlicherer Knoten aufgrund der Aufweitung durch den zusätzlichen Rechtsabbieger).
e) Eine Verlagerung von Kfz-Verkehren von der Brennaborstraße auf Straßen im Umfeld wäre ebenfalls nicht auszuschließen, weil die Leistungsfähigkeit des Knotens Brennaborstraße/Borussiastraße abnimmt, wenn der Baumarkt über die Straße „Zeche Oespel“ angefahren wird .
Den dargelegten Nachteilen könnte lediglich als Vorteil gegenübergestellt werden, dass die aus Hombruch resultierenden, das heißt die Südostverkehre, möglicherweise über die Straße Hauert und die Brennaborstraße geführt werden.

II. Ausfahrt des Baumarktes zur Borussiastraße
Selbst ein Verzicht auf die Zufahrt von der Borussiastraße her würde nicht zu einem Wegfall der Signalanlage führen, wenn weiterhin eine Ausfahrt zur Borussiastraße erfolgen soll. Dies resultiert daraus, dass die Signalanlage allein schon für die Ausfahrt der Linksabbieger erforderlich ist .

III.Zusammenfassende Beurteilung
Ich schlage vor, angesichts der aufgezeigten Probleme die verkehrliche Anbindung an die Borussiastraße beizubehalten. Gleichzeitig sollte im weiteren Verfahren überlegt werden, die den Baumarkt verlassenden Kunden und Lieferverkehre ausschließlich nach Westen in die Borussiastraße ausfahren zu lassen, um die Wohngebiete zu entlasten. Dies kann durch eine entsprechende Beschilderung sichergestellt werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Vorhabenträger bereits im Vorfeld der Planungen zum Ausdruck gebracht hat, dass eine Verlegung der verkehrlichen Erschließung die Machbarkeit des Vorhabens in Frage stellen würde. Bis zum abschließenden Satzungsbeschluss werden die Erschließungsfragen zusammen mit den hierzu noch zu erwartenden Anregungen aus der Offenlage weiter untersucht und geklärt werden.


Zu 2- Werbeturm:
Im Bebauungsplanentwurf Lü 176 ist unter Ziffer 10.1 der textlichen Festsetzungen ausgeführt, dass der Werbeturm für den Hellweg Heimwerkermarkt eine Höhe von 34 Metern erreichen darf. Diese Höhenfestlegung muss im weiteren Verfahren diskutiert werden, wenn die Höhe als überdimensioniert angesehen wird.

Zu 3- Ausgleichsflächen im Stadtbezirk Lütgendortmund:
Der Vorhabenträger hat Gespräche über Ausgleichsflächen im Stadtbezirk Lütgendortmund geführt, die in städtischen Eigentum sind. Nachdem diese Gespräche ergebnislos verlaufen sind, hat sich der Vorhabenträger um private Ausgleichsflächen in Mengede bemüht, die nun auch von ihm tatsächlich in Anspruch genommen werden können. Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches gibt es keine Vorgabe zum Nachweis von Ausgleichsflächen in dem Stadtbezirk, in dem der Eingriff stattfindet. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, Ausgleichsflächen in Nachbargemeinden in Anspruch zu nehmen. Unabhängig davon wird im weiteren Verfahren die Problematik der Ausgleichsflächen erneut mit dem Vorhabenträger erörtert werden.

Zu 4- Einwohnerversammlung:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll in der Zeit vom 14.07 bis zum 22.08.2008 erfolgen. Ich empfehle die Durchführung einer Einwohnerversammlung durch die Bezirksvertretung Lütgendortmund und schlage hierfür Donnerstag, den 14.08.2008 vor. Dieser Termin liegt bereits nach der Sommerferien, aber noch im Zeitraum der öffentlichen Auslegung. Im Rahmen der Einwohnerversammlung werden Vertreter der Planungsverwaltung über das geplante Projekt informieren.
Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, den Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf Lü 176 – Borussiastraße - in der vorgelegten Form zu fassen.

Seitens der CDU-Fraktion nahm Rm Neumann zum o. a. Schreiben der Verwaltung Stellung und machte zusätzlich die Anmerkung, dass wenn es eine andere Verkehrsführung geben würde, diese das gesamte Projekt in Frage stellen würde. Insofern stimme die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage zu.

Weiterhin erklärte für die SPD-Fraktion Rm Harnisch, dass seine Fraktion der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund nach ausführlicher Diskussion folgen werde.

Auch seitens der Fraktion Bündnis 90/Grünen erklärte Rm Reuter, dass ihre Fraktion der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund folgen werde.

Rm Dr. Littmann brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste zum Ausdruck, dass man der Verwaltungsvorlage zugestimmt hätte, wenn der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund nicht gefolgt werden würde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU-Fraktion die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund.

2. Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Lügendortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um den Bereich der Grabelandflächen an der Straße Zeche Oespel zu erweitern. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 176 - Borussiastraße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 19.05.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) .

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
IV. Die Bezirksvertretung nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine
Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Lü176
- Borussiastraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu
erteilen zur Kenntnis und beschließt die Zulassung der Vorhaben unter folgenden
Bedingungen:
1. Die Zufahrt für Kunden – und Lieferverkehre – soll über die Straße „Zeche Oespel“ erfolgen (das Verkehrsgutachten lässt diese Möglichkeit zu, sofern kleinere Umbaumaßnahmen durchgeführt werden).
2. Die Höhe des Werbepylons darf die Gebäudehöhe des Verwaltungsgebäudes nicht überschreiten.
3. Die ökologische Ausgleichsfläche sollte nicht im Stadtbezirk Mengede ausgewiesen, sondern im Stadtbezirk LüDo realisiert werden (Vorschlag: Freifläche am Mergelkopfweg/Martener Straße sollte auf Eignung untersucht werden).
4. Die Planungsverwaltung wird aufgefordert, eine öffentliche Informationsveranstaltung über das Bauvorhaben für die Bürger/innen von Oespel und Kley zu organisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.29
Love-Parade und gesundheitliche Vorsorge
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 12216-08)

Neben der mit Schreiben vom 10.06.2008 von der Fraktion „Die Linken im Rat“ erbetene Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 09.06.2008 vor:

Der Rat stellt fest, dass die Veranstalterin der sogenannten "Love-Parade" als Verursacherin
des außerordentlichen Aufwands zum Schutz von Gesundheit und Leben der sich
beteiligenden Menschenmassen die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen trägt. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, vertraglich dafür zu sorgen, dass die Kliniken und alle mit
ihr verbundenen Dienste Aufwand und Kosten vollständig erstattet bekommen.

Nachdem Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat) die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme kritisiert hatte, erläuterte er anschließend kurz den von seiner Fraktion zum
o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag. Hierdurch solle letztendlich gewährleistet werden, dass keine Kosten auf das Klinikum Dortmund zukommen.

Für die DVU-Fraktion erklärte Rm Thieme, dass seine Fraktion dem vorliegenden Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ zustimmen werde, da man die hierin enthaltene Intention mittragen könne.

Dagegen erklärten unter anderem Rm Reppin (CDU) und Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktionen dem vorliegendem Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ ablehnen werde, da es ein ganz normaler Vorgang sei, dass gewisse Großveranstaltungen, die die Stadt letztendlich wolle, entsprechende Kosten für die Stadt Dortmund verursache.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag der Fraktion
„Die Linken im Rat“ vom 10.06.2008 ab.



zu TOP 3.30
Konzept zur künftigen organisatorischen und personellen Entwicklung des Stadtbahnbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12073-08)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die konzeptionelle Weiterentwicklung des Stadtbahnbauamtes zur Kenntnis.

zu TOP 3.31
Rodungsarbeiten an Ein- und Ausfallstraßen in den Stadtbezirken Brackel und Innenstadt
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12277-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.06.2008 vor:

Wie den örtlichen Medien zu entnehmen war, beabsichtigt das Tiefbauamt Rodungsarbeiten auf den Mittelstreifen der Ein- und Ausfallstraßen in den Stadtbezirken Brackel und der Innenstadt durchzuführen.

Die Bepflanzung der Mittelstreifen hat insbesondere in der Stadt Dortmund imagefördernden Charakter. Eine übermäßige Verunreinigung dieser Flächen ist nicht zu erkennen.

Vor diesem Hintergrund bitten die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund und B90/DIE GRÜNEN um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Rodungsarbeiten nicht durchzuführen.

Zukünftig stellt die Verwaltung sicher, dass beabsichtigte Rodungsarbeiten auf Mittelstreifen in den zuständigen Bezirksvertretungen bzw. im AUSW behandelt werden.

Für die CDU-Fraktion begrüßte Rm Pisula den Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und wies daraufhin, dass seine Fraktion dem gemeinsamen Antrag zustimmen werde.

Der Rat der Stadt beschliesst einstimmig den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.06.2008.







zu TOP 3.32
Einrichtung eines Krisenzentrums im Stadthaus, Südwall 2-4
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11189-08)

Nachdem Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat) kurz die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Einrichtung eines Krisenzentrums im Stadthaus erläutert hatte, begründete StK´in Dr. Uthemann nochmals die rechtliche Verpflichtung der Stadt Dortmund einen derartigen Krisenstab einzurichten.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
„Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Die Errichtung eines Krisenzentrums im Stadthaus, Südwall 2-4 mit einem
Investitionsvolumen von 690.200 Euro als Planungs- und Ausführungsbeschluss.
Die Finanzierung der Investition erfolgt über das „Sondervermögen Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

2. Eine zusätzliche Mietzahlung an das Sondervermögen ab 2010 in Höhe von zunächst
125.005,68 € jährlich über eine Laufzeit von 12 Jahren und in 2010 eine zusätzliche
Mietzahlung für die in 2009 gestundeten Mieten von monatlich 10.417,14 Euro ab
Fertigstellung.

3. Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ i.S. des § 82 Absatz 1 GO NRW anzusehen.
Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren des
Doppelhaushaltes 2008/2009 bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgreich zum
Abschluss gebracht wird.

4. Der Rat der Stadt beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der
Durchführung der Baumaßnahme.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10276-07)

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Matzanke, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund mit der vorliegenden Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund auf die zentralen globalen und auch lokalen Herausforderungen der kommenden Jahre reagiere. Dies sei gut und auch wichtig, da kommunale Wirtschaftsförderung letztendlich das Gemeinwohl stärke.

In ihren weiteren Ausführungen machte Rm Matzanke (SPD) deutlich, dass Dortmund seinen erfolgreichen Weg zu einer technologie- und dienstleistungsorientierten Stadt konsequent weiterentwickelt habe. Auf der Grundlage der nun vorliegenden Unterlagen wolle man diesen Weg weiter gehen.

Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens brachte Rm Matzanke (SPD) zum Ausdruck, dass man den gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Wirtschaftsförderung gestellten Antrag zurückziehe und der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Alle anderen diesbezüglich vorgelegten Anträge werde man jedoch ablehnen.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage unter Stadtentwicklungsaspekten sicherlich interessant und wichtig sei, aber bedauerlicherweise aus wirtschaftsförderungspolitischer Sicht nicht die erforderlichen und auch notwendigen Perspektiven aufzeige.

Ihre Fraktion werde von daher auch diese Vorlage ablehnen, was Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) im Verlauf ihrer weiteren Ausführungen anhand einiger Beispiele weiter begründete. So sollte man beispielsweise anstatt eine Modellstadt für gute Arbeit zu werden, lieber dafür Sorge tragen, dass die Arbeitslosenquote in Dortmund reduziert werde.

Anschließend erklärte für die Fraktion „Die Linken im Rat“ Rm Stammnitz, dass die gute Konjunktur der letzten Zeit dafür gesorgt habe, dass die Ergebnisse insbesondere für das Jahr 2007 sehr positiv gewesen seien. Bedauerlicherweise werde diese Entwicklung nicht mehr lange anhalten.

Die Vergangenheit habe für ihn gezeigt, dass die Probleme mit den bisher eingesetzten Instrumenten nicht gelöst werden können. Auch die in der vorliegenden Verwaltungsvorlage dargestellten Strategien reichen für seine Fraktion nicht aus, um der Situation gerecht zu werden. Von daher habe die Fraktion „Die Linken im Rat“ einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Wesentliche Forderung dabei sei, ein Konzept zum grundlegenden Umbau der Wirtschaftsförderung Dortmund in eine „Beschäftigungsförderung für solidarisch-organisierte Arbeit“ zu erstellen.

Des weiteren brachte für die CDU-Fraktion Rm Reppin zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zustimmen werde.

Da die wesentlichen Forderungen des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.04.2008 durch die Aussagen von Herrn Mager im Ausschuss für Wirtschaftsförderung erledigt seien, werde seine Fraktion den zuvor genannten Antrag zurückziehen.

Ablehnen dagegen werde man den von der Fraktion „Die Linken im Rat“ vorgelegten Antrag, da dieser seiner Auffassung nach, wie andere Anträge dieser Fraktion, in die Kategorie „realitätsfremd“ falle.



Nachdem auch Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen) die zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage und den sicherlich an der einen oder andere Stelle notwendigen Nachsteuerungsbedarf erläutert hatte, machte auch er die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des vorliegenden Antrages der Fraktion
„Die Linken im Rat“ deutlich.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 16.06.2008 ab:
1. Die im Teil „Menschen und Kompetenzen“ des Dortmund-Project im Arbeitsschwerpunkt „Ausbildung-Qualifizierung-Vermittlung von Arbeitskräften“ etablierten Projekte zu
- frühkindlicher Förderung,
- Ausbildung,
- Berufsorientierung an weiterführenden Schulen
- und Vernetzung der Dortmunder Hochschulen und Forschungseinrichtungen
mit der lokalen Wirtschaft sowie das DLZW und die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet werden fortgeführt, ihre Effizienz wird weiter entwickelt. Alle übrigen Aktivitäten der Wirtschaftsförderung werden in das unter 3. zu entwickelnde Konzept übergeleitet.

2. Die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen der gemeinschaftlichen Versorgung
und Vorsorge wird gestoppt. Wo möglich werden bereits (teil-)privatisierte Einrichtungen in geeignete Formen des Gemeineigentums zurück geführt. Dadurch ^ wird die Beschäftigung in städtischen Verwaltungen und Betrieben stabilisiert und verstärkt.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Aktionsplans Soziale Stadt zeitnah
ein Konzept zum grundlegenden Umbau der Wirtschaftsförderung Dortmund
(WF-DO) in eine „Beschäftigungsförderung für solidarisch organisierte Arbeit“ auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.

2. Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Vorschläge zur strategischen Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund aus der Präsentation: „Wirtschaftsförderung: vernetzen.entwickeln.unterstützen“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.






zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11604-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2007 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 131.890,26 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 131.890,26 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.3
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2009-31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11851-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2008 hinaus bis zum 31.12.2010 zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales fortführt.

zu TOP 4.4
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11737-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresverlust in Höhe von -2.055.084,26 EUR festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von -2.055.084,26 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.
5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Kommunaler Lehrmittelfonds
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12258-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen zur o. g. Thematik vor:

1. Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 09.05.2008
- Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit -

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu verpflichten, die Kosten für die Grundausstattung bei der Einschulung von Kindern von Personen, deren monatliches Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, die im ALG2 Bezug stehen oder in vergleichbaren finanziellen Verhältnissen leben, in Höhe von 178,78 Euro zu übernehmen.

2. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.06.2008 vor:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für die Einführung von sog. „Schulstarterpaketen“ für bedürftige Erstklässler sowie eine verbesserte Lehrmittelaussstattung der SchülerInnen aus einkommensschwachen Familien aus und fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Beihilfen bundeseinheitlich gesetzlich zu regeln.
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt hierzu die aktuellen Vorarbeiten der Bundesregierung zur Überprüfung der Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII und zur Überprüfung des sächlichen Schulmittelbedarfs aller betroffenen Kinder.
Der Rat erwartet, dass spätestens zum Schuljahresbeginn 2009/ 2010 eine entsprechende Bundesregelung umgesetzt wird.
Da nicht davon auszugehen ist, dass die Grundausstattungen für Schulanfänger und eine verbesserte Lehrmittelausstattung zum anstehenden Schuljahresbeginn 2008/2009 durch den Bund eingeführt werden, hält der Rat der Stadt Dortmund eine einmalige Übergangslösung auf kommunaler Ebene für erforderlich.
Der Rat hat dazu bereits in seiner Sitzung am 13.12.07 im Rahmen der Haushaltsberatungen die Einrichtung eines kommunalen Lehrmittelfonds beschlossen, falls die auf Landes- und Bundesebene angekündigte Verbesserung der Lehrmittelausstattung für Kinder von ALG II-Empfänger und anderer einkommensschwacher Personengruppen bis zum Schuljahresbeginn 2008/2009 nicht umgesetzt sein sollte. In diesem Fall sollen den Schulen entsprechende Mittel zur Ausstattung mit Schulmaterialien zur Verfügung gestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung aufgefordert, unverzüglich Vorbereitungen zur Einrichtung dieses kommunalen Lehrmittelfonds zu treffen und ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Dabei sind in Absprache mit den Schulen dezentrale Lösungen vorzusehen, damit unbürokratisch und ohne großen Verwaltungsaufwand direkte Hilfe vor Ort geleistet werden kann.
Der kommunale Lehrmittelfonds wird auf Basis folgender Eckpunkte zum kommenden Schuljahr 2008/09 eingeführt:

1. Die Schulbudgets werden aufgestockt, um Schülerinnen und Schüler mit Schul- und Unterrichtsmaterialien ausstatten zu können, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind.
2. Die Abgabe soll als Sachleistung und nicht als Geldleistung erfolgen.
3. Auf Grundlage der bekannten Zahlen für die Anspruchsberechtigten der Lernmittelfreiheit in Dortmund erhalten die Schulen 60 € pro Person mehr.

Bei rund 6.700 Berechtigten fallen ca. 400.000 € Mehrkosten an, um die der Etat des Schulverwaltungsamtes aufgestockt werden muss.

Für die SPD-Fraktion begründete zunächst Rm Diekneite den gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass es Ziel sein müsse, einen Beitrag zur Verringerung der Kinderarmut zu leisten. Dies sollte durch schulische Unterstützung vor Ort geschehen.

Weiterhin wies Rm Diekneite (SPD) daraufhin, dass die Regelsätze für Kinder, die vom Bund geregelt werden, zu niedrig seien und eine Erhöhung dieser Regelsätze von Nöten sei. Hierzu begrüße seine Fraktion ausdrücklich die Bestrebungen des Bundes, den Regelsatz für Kinder und den sächlichen Schulmittelbedarf aller Kinder, die aus sozial schwachen Familien kommen, zu überprüfen.

Aufgrund der noch ausstehenden Beratungen auf Bundesebene sei es jedoch erforderlich, so Rm Diekneite (SPD) weiter, dass die Kommune einmalig für die Lehrmittelausstattung der Kinder aus sozial schwächeren Familien aufkomme. Dies bedeute jedoch, dass der Schuletat, so wie dies bereits in der Dezember Sitzung des Rates der Stadt beschlossen wurde, erhöht werden müsse.

Des weiteren wies Rm Diekneite (SPD) daraufhin, dass der gemeinsame Antrag nur Sachbeiträge in Höhe von 60 € pro Kind vorsehe, damit der Beitrag auch bei den Kindern ankomme. Hierdurch werde direkte Hilfe vor Ort sowie ein weiterer Beitrag für den Aktionsplan „Soziale Stadt“ geleistet.

Zudem wies Rm Diekneite (SPD) noch einmal daraufhin, dass dies nicht der einzige Beitrag sei, den die Stadt leiste, sondern das auch der Lehrmittelanteil der Eltern übernommen werde, die aus sozial schwachen Familien kommen. Insofern sei die Unterstützung von sozial schwachen Kindern in Dortmund ein wirksames Signal, wie man Kinderarmut vor Ort entgegenwirken könne.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwar einen guten Ansatz zur Bekämpfung von Kinderarmut enthalte, seine Fraktion den gemeinsamen Antrag jedoch ablehnen werde, da einige Punkte des gemeinsamen Antrages unwägbar seien und es keinen Deckungsnachweis für die daraus entstehenden Aufwendungen gebe. Seine Fraktion wolle eine genaue Darstellung, wie man ein solches Vorgehen durchführen wolle.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Blotenberg zum Ausdruck, dass es einen eigenständigen Regelsatz für Kinder geben müsse, der die tatsächlichen Bedürfnisse auch berücksichtige.

Weiterhin ging Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) darauf ein, dass es allen Kindern ermöglicht werden müsse die gleichen Chancen zu haben und das der Bildungserfolg nicht daran scheitern sollte, weil den Kindern sozial schwacher Familien keine grundlegende Schulausstattung gekauft werden kann.

Zudem wies Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) daraufhin, dass es jedoch primäre Aufgabe des Bundes sei, den Regelsatz für Kinder zu erhöhen bzw. den Kindern aus sozial schwachen Familien Lehrmittel zur Verfügung zu stellen.

Auch Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) ging auf den bereits beschlossenen Haushaltsantrag im Bezug auf die Erhöhung der Schuletats für die Lehrmittel in der Sitzung des Rates der Stadt am 13.12.2007 ein und kritisierte, dass der Bund bisher noch keine Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen habe.

Außerdem wies Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) bezugnehmend auf den Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ daraufhin, dass der Vorschlag, lediglich eine Grundausstattung für Schulanfänger bereitzustellen, nicht der richtige Weg sei, da gerade in den weiterführenden Schulen erheblich hohe Kosten auf die Eltern zukomme.

Abschließend brachte Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) noch einmal zum Ausdruck, dass die Stadt Dortmund hier die Verantwortung des Bundes übernehme und dass der Antrag eine wichtige Unterstützung der betroffenen Familien, insbesondere der Kinder, sei.

Rm Offermann wies für die CDU-Fraktion daraufhin, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da seiner Meinung nach die Schulen bereits durch unterschiedliche Beiträge in die Klassenkasse, so wie er dies selber feststellen konnte, auf sozial schwächere Familien eingehen würden.

Im Bezug auf die ablehnende Haltung des Antrages der Fraktion „Die Linken im Rat“ wies Rm Offermann (CDU) auf seinen Wortbeitrag in der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hin.

Weiterhin kritisierte Rm Offermann (CDU) den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da dieser mal wieder in Form einer Resolution gefasst worden sei. Er wies daraufhin, dass solche Anliegen auch durch Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer, der ja z. B. im Städtetag sitzt, an die Bundesregierung weitergeleitet werden könnten.

Zudem wies Rm Offermann (CDU) daraufhin, dass die Anträge schon viel zu spät gestellt worden seien, da viele Familien bereits die Schulausstattung ihrer Kinder gekauft hätten. Wären die 400.000 € bereits im Dezember mit in die Schulbudgets geflossen, hätten sich die Eltern, die Sozialhilfeleistungen beziehen, schon früher darauf einstellen können.

In Bezug auf den Wortbeitrag von Rm Offermann (CDU) entgegnete OB Dr. Langemeyer, dass es in Berlin bereits Gespräche und auch entsprechende Beschlussfassungen in Parteien gebe. Aber wie immer müssen sich Bundestag und Bundesrat über alles einigen. Da ist das Thema SGB II im Moment ein großes und schwieriges Thema.

Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat) ging noch einmal auf den von seiner Fraktion im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gestellten Antrag ein und erklärte, dass seine Fraktion sich mit Eltern zusammengesetzt habe, um einen realistischen Betrag für die Erstausstattung zu ermitteln.

Außerdem erläuterte Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat) bezugnehmend auf den Wortbeitrag von Rm Offermann (CDU), dass die Gelder, die Rm Offermann (CDU) ansprach, ausschließlich in die Klassenkasse fließen würden, um andere Sachen zu bezahlen.

Zum Schluss wies Rm Prof. Richter daraufhin, dass sich seine Fraktion bei dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten werde, da dieser seiner Meinung nach nicht weitgehend genug sei.

Weiterhin ging für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter noch einmal auf den gemeinsamen Antrag ein und erläuterte, dass es sich hier um eine finanzielle Unterstützung der Kinder handele, deren Eltern finanziell zu schwach sind, um eine Grundausstattung für die Schule zu kaufen. Zudem würde es sich hier nicht um eine Erstausstattung, wie in den Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ handeln, sondern um eine Grundausstattung, die in jeder Jahrgangsstufe beschafft werden muss. Auf die Kritik von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), dass es keinen Deckungsnachweis für ein solches Vorhaben gebe, stellte Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) noch einmal klar, dass auch dieses bereits mit dem Haushaltsantrag im Dezember 2007 beschlossen bzw. geregelt worden sei und der jetzige Antrag auch Aussagen hierzu enthalte.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ den o. a. Antrag von der Fraktion „Die Linken im Rat“ ab.

2. Der Rat der Stadt beschliesst bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.06.2008.

zu TOP 6.2
Kontrolle des Bezugs von Sozialleistungen
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 12217-08)

Die von der Fraktion „Die Linken im Rat“ erbetene Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt mit Schreiben vom 17.06.2008 schriftlich vor.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion
„Die Linken im Rat vom 09.06.2008 vor:

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt das Beenden der Benutzung anonymer Hinweise für das Eröffnen von Überprüfungen zur Kontrolle des Bezugs von Sozialleistungen.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ den o. a. Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 09.06.2008 ab.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11709-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2007, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 48.519.894,93 € sowie einem Jahresgewinn in Höhe von 12.305,10 €, und der Lagebericht 2007 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 12.305,10 € wird der „Allgemeinen Rücklage“ der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zugeführt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 7.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11839-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2007, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 74.315.511,71 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 4.984,53 €, und der Lagebericht 2007 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 4.984,53 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 7.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2008/09 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2008 bis 31.07.2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11472-08)

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2008/09 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2008 bis 31.07.2009, der sich zusammensetzt aus:

§ dem Erfolgsplan 2008/2009 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 28.716.401 Euro (Anlage 1)
§ dem Vermögensplan 2008/2009 in Höhe von 3.050 T€ (Anlage 2)
§ der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:

§ die Finanzplanung (Anlage 4)
§ die Übersicht über die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreise ab der Spielzeit 2008/2009 (Anlage 5)
§ den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
§ den Produkt- und Leistungsplan 2008/2009 (Anlage 7)
§ den Produktbaum sowie die produkt- und produktgruppenbezogenen Daten der Kosten- und Leistungsrechnung (Anlage 8)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen der Spielzeit 2008/2009 (Anlage 5) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Einrichtungen des Verbandes der islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 11869-08-E1)

Die von der DVU-Fraktion erbetene Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich mit Schreiben vom 30.05.2008 vor.

8. Schule

zu TOP 8.1
Modellvorhaben "Selbstständige Schule" - Abschlussbericht und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11985-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Weiterentwicklung des Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Dortmund.

zu TOP 8.2
Wettbewerb zur Attraktivitätssteigerung an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12222-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2008 zur o. g. Thematik vor:

Der Rat beschließt die Auslobung eines „Wettbewerbes zur Attraktivitätssteigerung an
Dortmunder Schulen“ mit folgenden Rahmenbedingungen:

· Der Preis wird jährlich vergeben.
· Die Teilnahme der Schulen ist freiwillig. Die Bewerbung zur Teilnahme erfolgt somit
durch die Schulen selbst.
· Prämiert werden können sowohl Schulen, deren baulicher Zustand durch Neubau
oder Sanierung als mindestens „gut“ einzustufen ist und für deren Erhalt sich die
Schüler durch ihr Verhalten und ihre Aktivitäten einsetzen als auch Schulen, deren
Allgemeinzustand nicht befriedigend ist, für deren Verbesserung des Erscheinungsbildes
sich die Schüler aber durch ihr Engagement im Sinne eines pfleglichen Umgangs mit baulichen Einrichtungen und Mobiliar ihrer Schule eingesetzt haben.
· Die Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler sollen jedoch ausdrücklich nicht dazu dienen, die von der Stadt in ihrer Quantität und Qualität reduzierte Eigen- und
Fremdreinigung, insbesondere aber auch den Verzicht auf die jährliche Grundreinigung,
zu ersetzen.
· Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Verwaltung (Schulverwaltung und
Immobilienwirtschaft) , der Schulen (Lehrer und Eltern) sowie der Politik (Fraktionen
im Rat).
· Als Preisgeld werden für den ersten Preis 10.000 Euro, für den zweiten Preis 6.000
Euro sowie für den dritten Preis 4.000 Euro ausgelobt.
· Die städtische Immobilienwirtschaft stellt das Preisgeld aus ihrem Budget zur Verfügung.
· Die Verwendung des Preisgeldes bleibt den Schulen selbst überlassen. Eine
Zweckbindung erfolgt ausdrücklich nicht.

Dazu wird die Verwaltung beauftragt, den „Wettbewerb zur Attraktivitätssteigerung an
Dortmunder Schulen“ satzungskonform vorzubereiten und eine entsprechende Verwaltungsvorlage zu erarbeiten.

Für die CDU-Fraktion erläuterte zunächst Rm Krause den von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag. Hierbei brachte sie zum Ausdruck, dass der Begriff „Attraktivitätssteigerung“ sicherlich interpretationsfähig ist und dies auch so von ihrer Fraktion gewollt sei.

Weiterhin wies sie auf die drei Schwerpunktthemen des Antrages hin, nämlich Sauberkeit, Ordnung und Pflegezustand an den Schulen, durch dass das Erlangen eines Bewusstseins für eine saubere und ordentliche Lernumgebung erreicht würde. Somit würden die Schüler und Schülerinnen eine qualitativ höhere Befähigung in der Bildung erreichen und besser in die soziale Struktur der Gesellschaft mit einbezogen werden.

Rm Diekneite hob für die SPD-Fraktion hervor, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da es eine Selbstverständlichkeit sei, dass Schüler und Schülerinnen ihre Lernumgebung schätzen und sauber halten. Auch sei es unverständlich, warum der Wettbewerb aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollte.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) kritisierte die Ansicht von Rm Diekneite (SPD) und wies daraufhin, dass gerade durch einen solchen Wettbewerb, die Schüler und Schülerinnen ihre Lernumgebung schätzen lernen und sauber sowie ordentlich halten.

Im Nachhinein würde hierdurch eine indirekte Ersparnis erzielt, da die Investitionen für die Sanierung bzw. Renovierung der Schulen weniger würden. Aus diesem Grund stimmt seine Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion zu.
Zudem wies Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) daraufhin, dass man Überlegungen anstellen sollte, ob ein SV-Schüler/in in die Jury mit einbezogen werden sollte, damit die Schüler und Schülerinnen auch hierbei direkt beteiligt würden.

Seitens der Fraktion „Die Linken im Rat“ sprach sich Rm H. Fischer gegen den Antrag der CDU-Fraktion aus, da auch seine Fraktion es für selbstverständlich ansehe, dass die Schüler und Schülerinnen ihre Lernumgebung sauber und ordentlich halten. Zudem gebe es auch interne Aktionen an den Schulen, bei denen die Schüler und Schülerinnen ihre Schule renovieren. Dies habe einen viel größeren Lerneffekt als wenn man einen Wettbewerb startet, bei den die Schüler und Schülerinnen durch Preisgelder noch belohnt würden. Dies fördere nur das Profitdenken der Schüler und Schülerinnen und fördere keineswegs den normalen und selbstverständlichen Umgang mit fremden Eigentum.

Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte für ihre Fraktion den von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag. Es sei Aufgabe der Schule, der Schüler und Eltern dafür zu sorgen, dass die Schüler und Schülerinnen eine Beziehung zu der Schule aufbauen, die von Sauberkeit und Ordentlichkeit geprägt sei. Der von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Wettbewerb sei ihrer Meinung nach nicht zielführend.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der CDU-Fraktion vom 17.06.2008 ab.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11726-08)

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Sohn, dass man sich im Kinder- und Jugendausschuss bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion einstimmig dafür ausgesprochen habe, der Verwaltungsvorlage mit dem Zusatz, dass im weiteren Verlauf der Ausbaustufen für die Tagesbetreuung von Kindern in Dortmund in bewährter Weise auf die freien Träger von Kindertageseinrichtungen zuzugehen sei, um auch deren Wünsche nach Errichtung oder Übernahme neuer Einrichtungen zu berücksichtigen, zugestimmt habe.

Anschließend habe es wohl bei der CDU-Fraktion einen Sinneswandel gegeben, in dem diese im Betriebsausschuss FABIDO gegen die Vorlage gestimmt habe. Der nun von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag vom 13.06.2008, in dem u. a. die Verwaltungsvorlage zurückgewiesen werde, dokumentiere für ihn, dass seitens der CDU-Fraktion offensichtlich der seiner Meinung nach unbestrittene Bedarf in dieser Angelegenheit im Stadtbezirk Innenstadt-Nord von der
CDU-Fraktion offensichtlich nicht gesehen werde.

Abschließend schlug Rm Sohn (SPD) vor, die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses (Ergänzung der Verwaltungsvorlage um die Punkte 5 und 6). Darüber hinaus sollte der Rat der Stadt der Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO, dass bei den Planungen für die fünf neuen Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt die räumlichen Voraussetzungen so gestaltet sein sollten, dass dort Bewegungskindergärten eingerichtet werden können. Außerdem sollte die Verwaltung dem Wunsch der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nachkommen, die von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord kritisierten Standorte nochmals zu überprüfen.

Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte Rm Liedschulte zum Ausdruck, dass ihre Fraktion die vorliegende Beschlussfassung mit einem Gesamtvolumen von ca. 19 Millionen Euro nicht mittragen könne, da hier der zweite vor dem ersten Schritt gemacht werde.

Ihre Fraktion habe von daher beantragt, zunächst einen Kindergartenbedarfsplan für alle 12 Stadtbezirke vorzulegen, um letztendlich festzustellen, in welchem Stadtbezirk welcher Bedarf bestehe.

Weiterhin kritisierte Rm Liedschulte (CDU), dass FABIDO die alleinige Trägerschaft aller fünf Einrichtungen übernehmen solle. Hier vermisse ihre Fraktion eine gewisse Chancengleichheit zu den anderen Trägern.

Nachdem Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) das Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit und den vorgelegten Antrag der CDU-Fraktion kritisiert hatte, erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Gerber, dass seine Fraktion zwar den Bedarf in der Dortmunder Nordstadt sehe, man es jedoch für leichtfertig hielte, wenn man ohne gesamtstädtische Ausbauplanung derart weitgehende Beschlüsse fassen würde.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste werde von daher dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen und die Verwaltungsvorlage ablehnen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2008 ab:

Die Verwaltungsvorlage wird zurückgewiesen und unter folgenden Maßnahmen neu erarbeitet:
1. Vor dem Hintergrund, der beabsichtigten Neuerrichtung von Kindertageseinrichtungen (vier 5-zügige, eine 8-zügige Einrichtung/en) im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, wird dem Rat zeitnah ein Kindergartenbedarfsplan für alle 12 Stadtbezirke vorgelegt.
2. Des weiteren fordert der Rat der Stadt das Jugendamt auf, Gespräche mit freien
Trägern aufzunehmen, um zu ermitteln, inwieweit diese eine Trägerschaft für eine
dieser neuen Einrichtungen übernehmen wollen.

3. Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord werden vorerst – sollte der Bedarf vorhanden sein
– zunächst lediglich zwei Kindertageseinrichtungen neu errichtet. Darüber hinaus
werden Tageseinrichtungen in anderen Stadtbezirken - bei denen ein erhöhter Bedarf
festgestellt, aber keine freien Kapazitäten vorhanden sind – räumlich und personell
verstärkt.

4. Es ist zu prüfen, inwieweit vorhandene leerstehende Räumlichkeiten im Stadtbezirk
Innenstadt-Nord für eine Tageseinrichtung für Kinder genutzt werden können.

2. Unter Einbeziehung der Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses, des Betriebsausschusses FABIDO sowie der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fasst der Rat der Stadt sowie o. a. von Rm Sohn (SPD) dargestellt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der
DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Planung und Vorbereitung (vorlaufende Planungsarbeiten) des Neubaus folgender Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

5gruppig:
- TEK Sunderweg
- TEK Borsigplatz/Westfalenhütte (Hoeschpark)
- TEK Nordmarkt-West - Burgweg
- TEK Hafen – Bülowstr.

8gruppig:
- TEK Uhlandstraße einschließlich Ersatz der vorhandenen 2gruppigen Einrichtung

mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 19.001.000 € (Baukosten, Grunderwerbskosten; nicht berücksichtigt ist hierin ein Ausbaustandard nach Maßgabe des KfW 40 Programms); hiervon entfallen 1.215.000 € auf die vorlaufenden Planungsarbeiten (Planungsbeschluss).

2. Die Finanzierung der vorlaufenden Planungsarbeiten erfolgt aus dem Budget des StA 51, Finanzstelle 51_00601014004 und ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
HJ 2009 1.050.000 €
HJ 2010 165.000 €
3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Planung und Vorbereitung bis zur Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die unter Ziff. 1 genannten Neubaumaßnahmen beauftragt.
4. Durch die Errichtung von fünf neuen TEK im Stadtbezirk IN Nord entstehen immobilien- und betriebsbedingt ab dem HJ 2010 Mehraufwendungen in Höhe von ca. 3,6 Mio €, für die in der Ergebnisplanung Haushaltsmittel nicht bereitgestellt sind. Für den Betrieb der neuen Einrichtungen sind ab dem HJ 2010 im Ergebnisplan entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.
5. Die Trägerschaft dieser fünf neu geschaffenen Einrichtung übernimmt der Eigenbetrieb FABIDO.
6. Im weiteren Verlauf der Ausbaustufen für die Tagesbetreuung von Kindern in Dortmund ist in bewährter Weise auf die freien Träger von Kindertageseinrichtungen zuzugehen, um auch deren Wünsche nach Errichtung oder Übernahme neuer Einrichtungen zu berücksichtigen

Bei den Planungen für die fünf neuen Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt sollen die räumlichen Voraussetzungen so gestaltet sein, dass dort Bewegungskindergärten eingerichtet werden können. Außerdem sollen entsprechend dem Wunsch der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nochmals ergebnisoffen die Standorte überprüft werden.
zu TOP 9.2
FABIDO Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11679-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig (Fraktion FDP/Bürgerliste lehnt jedoch Punkt 2 des Antrages ab) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 Buchst. d) und e) der Betriebssatzung von FABIDO folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2007 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.263.849,73 Euro festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.263.849,73 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" -
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11624-08)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund zum 31.12.2007 abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 232.463.502,66 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.030.893,16 EUR, und der Lagebericht 2007 werden festgestellt.

Der Jahresfehlbetrag 2007 erhöht die Verlustvorträge aus den Vorjahren auf 11.879.972,16 EUR.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 10.2
Änderung des Wirtschaftsplans 2008 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11995-08)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den geänderten Wirtschaftsplan 2008 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 27.500 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 12.500 T EUR festgesetzt.

zu TOP 10.3
Einleitung von Vertragsverhandlungen über den Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12184-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag neben der Verwaltungsvorlage folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.06.2008 vor:

1.) Wärme-Lieferungsvertrag DEW 21/Stadt Dortmund.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ergänzende Regelungen zum Einsatz von Energieerzeugungsanlagen auf Basis von regenerativer Energien bei Um- und Neubauten im städtischen Gebäudebestand auf Grundlage des Wärmelieferungsvertrages mit DEW 21 zu vereinbaren.



2.) Innerstädtische Fernwärmeversorgung

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Zeitplan zur Umstellung des Dampf /Kondensatnetzes auf Basis eines Heißwassernetzes mit der DEW 21 zu vereinbaren. Die Umstellung ist bis spätestens 2014 abzuschließen. Parallel hierzu ist der Fernwärmebezug über das Kraftwerk Weißenburger Straße aufzugeben bzw. durch eine Grundlast-Biomasse-BHKW-Anlage zu ersetzen. Im Rahmen der künftigen innerstädtischen Fernwärmeversorgung sind dezentrale Einspeisepunkte zur Einbindung von BHKW-Anlagen (beispielsweise für das Uniongelände) vorzuhalten.

3.) Beratung und Koordinierung.

DEW verpflichtet sich, im Bereich der Koordinierung, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Fortbildung und Beratung einen wesentlichen Beitrag zu leisten, um ein stadtweit erfolgreiches Klimaschutzprogramm zu realisieren. Federführend für die Zielvorgaben ist die Stadt Dortmund. DEW stellt gegebenenfalls Räume und Personal für eine zentrale Anlauf- und Kooperationsstelle zur Verfügung.

Es wird geprüft, ob in Dortmund eine ähnliche Projektstruktur wie in Aachen installiert
werden kann.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Hengstenberg, dass er die öffentliche Diskussion über die
o. g. Verwaltungsvorlage nicht für richtig halte. Zudem wies er noch einmal auf die Diskussionen im Ältestenrat hin und nahm zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute die Verwaltungsvorlage abstimmen will.

Er bat von daher festzuhalten, dass die CDU-Fraktion von den Leistungen der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung in den letzten Jahren überzeugt sei und man die DEW 21 gerne auch künftig wieder als Partner für die Versorgung in dieser Stadt sehen würde. Allerdings müssen man auch zur Kenntnis nehmen, dass eine zweiseitige Vorlage völlig ohne jegliches Gutachten und Untermauerungen zu wenig sei, um Entscheidungen für die nächsten 20 Jahre zutreffen. Von daher werde man auch die vorliegende Verwaltungsvorlage ablehnen.

Diese Ablehnung allerdings, und das wird sich bei der Konzessionsvergabe dann wieder zeigen, richte sich in keiner Weise gegen die DEW 21, sondern man wolle damit zum Ausdruck bringen, dass man die Stadt und auch die DEW vor jeglichen Risiken schützen wolle und das Bestmögliche und auch wirtschaftlich Bestmögliche für die Stadt gesichert haben wolle. Dazu sehe man sich im Moment nicht in der Lage. Man hoffe, dass in dem Prozess die Dinge so verlaufen, wie das für Dortmund gut und richtig sei und werden dann eben bei der Konzessionsvergabe durch das Abstimmungsverhalten auch klar machen, dass es sich ausschließlich um eine Risikobetrachtung gehalten habe.

Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) erklärte, dass seine Fraktion bei der Befassung mit der
o. g. Vorlage auf Verdachtsmomente gestoßen sei, dass hinter dieser Eile, Interessen stehen, mit der diese Vorlage vorangetrieben werde.

Weiterhin warnte Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) davor, dass die Gefahr bestehe, dass
DEW 21 andere Mitbewerber zur Seite treten, und dass die Stadt dann diese anderen Bewerber gleichberechtigt und gleichbehandelt in das Auswahlverfahren einbeziehen muss. Hierdurch bestehe die große Gefahr, dass Monopolunternehmen den lokalen Versorger aus dem Feld schlagen.

Zum Schluss bat Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) deshalb darum, dass sich der Rat der Stadt noch einmal mehr Zeit mit dieser Vorlage nehmen sollte, um solche Gefahren richtig einzuschätzen.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dr. Littmann, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehne, da ihre Fraktion eine europaweite öffentliche Bekanntgabe in diesem Falle für nicht das geeignete Verfahren halte. Ihre Fraktion sehe den Vorteil eher in einem Wettbewerb – in einem Ausschreibungsverfahren.

Weiterhin ging Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) auf die im Ältestenrat angesprochene Problematik ein und wies daraufhin, dass diese durchaus vorhanden und sehr komplex sei. Auch ihre Fraktion könne keine richtige Einschätzung der Vorlage vornehmen.

Außerdem brachte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) noch einmal zum Ausdruck, dass eine Ausschreibung das richtige Verfahren sei. Dies sei kein Misstrauensvotum gegen die DEW 21, sondern dies sei ein Verfahren für die Stadt Dortmund den bestmöglichen Anbieter herauszufiltern.

Des weiteren ging Rm Starke (SPD) auf den Wortbeitrag von Rm Hengstenberg (CDU) ein und wies daraufhin, dass gerade die Risikobetrachtungen, die die CDU-Fraktion zu einer Ablehnung der Vorlage bewegen, ihre Fraktion für eine Zustimmung bewege.

Ihre Fraktion schätze das Risiko, die Vorlage heute nicht zu beschliessen, als höher ein und werde deshalb der Verwaltungsvorlage sowie dem gemeinsamen Antrag von SPD-Fraktion sowie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies Rm Krüger daraufhin, dass auch seine Fraktion sich schon seit längerem mit der o. g. Thematik beschäftigt und entsprechende Gespräche mit den Beteiligten geführt habe. Daher sei für seine Fraktion eine heutige Beschlussfassung kein übereilter Schritt, sondern eine wohl überlegte Herangehensweise.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion „Die Linken im Rat“, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom16.06.2008.

2. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion „Die Linken im Rat“, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zwischen der Stadt Dortmund und DEW21 bestehenden Konzessionsverträge Strom, Gas und Wasser und den Gestattungsvertrag Fernwärme vorzeitig, zum Ende des Jahres 2008, zu beenden.
2. Die Beendigung der Konzessionsverträge Strom und Gas und des Gestattungsvertrages Fernwärme wird unverzüglich europaweit öffentlich bekannt gemacht. Dabei soll auch die Abgabe eines Nebengebotes für den Konzessionsvertrag Wasser vorgesehen werden.
3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der vorgesehenen Beendigung nimmt die Stadt mit DEW21 und möglichen anderen Bewerbern Verhandlungen über einen Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und den Gestattungsvertrag Fernwärme Verhandlungen auf.

zu TOP 10.4
Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12006-08)

Die o. g. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.

zu TOP 10.5
Regionalverband Ruhr
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12205-08)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.06.2008 vor:

Im August 2007 hatten Sie erstmals öffentlich den Ausstieg Dortmunds aus dem Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) thematisiert, weil ein Verlust der Eigenständigkeit der
Kommunen im RVR zu befürchten sei.

Die Verbandsversammlung des RVR hat sich am 25. Februar 2008 gegen die Gründung
des von Ihnen erwogenen Städtebundes ausgesprochen, bei dessen Abstimmung
Sie sich enthalten haben. Wenige Tage später wurde unter Ihrer Federführung
der freiwillige Städtebund Ruhr aus der Taufe gehoben.

Auf der RVR-Versammlung am 9.6. haben Sie nun für die Satzungsänderung gestimmt,
wonach zur finanziellen Abwicklung eines Austritts nicht nur eine Zweidrittelmehrheit
im RVR notwendig ist, sondern Kommunen auch nach ihrem Ausscheiden
finanziell für gemeinsame Projekte haftbar gemacht werden können.

Angesichts des bis spätestens zum 30.September 2008 möglichen Austritts aus dem
RVR (mit mindestens Zweidrittelmehrheit des Stadtrates) bitten wir Sie Stellung zu
nehmen, wie die Haltung der Verwaltung zum Verbleib der Stadt im RVR ist.

OB Dr. Langemeyer nahm hierzu wie folgt Stellung:

„Die Verwaltung wird keinen Vorschlag zum Austritt aus dem RVR vorlegen.“

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11301-08)

Neben einigen Empfehlungen der Bezirksvertretungen lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.06.2008 (aus dem Haupt- und Finanzausschuss überwiesen):
1. Die Verwaltung wird i.S.d. § 73 GONW (n.F.) beauftragt, § 22 der neuzufassenden Hauptsatzung um eine Bestimmung zu ergänzen, wonach Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Rat oder den HFA im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss wird auch weiterhin halbjährlich über die Zahl
der Ernennungen, Beförderungen und Entlassungen von Beamten des gehobenen
und mittleren Dienstes sowie über deren Abordnung / Versetzung zu anderen
Dienstherren informiert.
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2008:
Hauptsatzung:

§ 2 Stadtgebiet, Einteilung in Stadtbezirke und deren Grenzen:

Das Gebiet um den DB-Haltepunkt DO-Scharnhorst wird dem Stadtbezirk Scharnhorst zugewiesen. Die zukünftige Grenze zwischen den Stadtbezirken Brackel und Scharnhorst bildet somit grundsätzlich die Gleisanlage der Eisenbahntrasse Dortmund-Hamm (Köln-Mindener-Eisenbahn). Lediglich im Bereich von der Brücke der Güterbahnstrecke (Richtung Westfalenhütte & Nette) an der Flughafenstraße bis zum Brückenbauwerk Güterbahngleis über Gleisstrecke Dortmund-Hamm verläuft die Stadtbezirksgrenze entlang der Gleisanlage der Güterbahntrasse.

§ 22 Personalangelegenheiten

Abs. 1:
Der (die) Oberbürgermeister(in) trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich und nachfolgend in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.

Nach Abs. 1 wird folgender Absatz neu eingeführt:

Abs. 2:
Dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder Arbeitsverhältnis eines Bediensteten verändern, trifft der Rat im Einvernehmen mit dem/der Oberbürgermeister/in, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Bei dieser Entscheidung stimmt der/die Oberbürgermeister/in gem. § 73 Abs. 3 Satz 4 GO NW nicht mit. Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter/innen von Organisationseinheiten, die dem Oberbürgermeister/in, den Beigeordneten oder diesen in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten oder Pressereferenten.

Abs. 2 des Entwurfs wird dementsprechend Abs. 3, Abs 3 wird Abs. 4 und Abs. 4 wird Abs. 5.

Geschäftsordnung:

§ 29 Niederschriften

Abs. 5
Bei Ergänzungen/Änderungen der Niederschrift sind die Veränderungen bei Veröffentlichung im Internet entsprechend anzupassen.

§ 38 Abweichungen für das Verfahren der Bezirksvertretungen

Abs. 8:
Die Bezeichnung „Einwohnerfragestunde“ soll ersetzt werden durch „Einwohnersprechstunde“.



Abs. 9:
Soll so gefasst werden, dass die Einwohnerfragestunde (neu: Einwohnersprechstunde) nicht mehr in das Ermessen der jeweiligen Bezirksvertretung gestellt wird, sondern als Verpflichtung eingeführt werden soll.

Abs. 8, 9 und 10
Die Einwohnerfragestunde (neu: Einwohnersprechstunde) soll für alle Einwohner(innen) zugänglich und nicht nur für Einwohner(innen) möglich sein, die im Stadtbezirk wohnen. Jeder soll sich in der Einwohnerfragestunde (neu: Einwohnersprechstunde) zu sachbezogenen Themen des Stadtbezirkes
äußern dürfen.
c) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2008:
1. Hauptsatzung

1.1 § 14 Absatz 3, Satz 2 soll lauten:

„Die Zahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich 180 beschränkt.“

1.2. § 22 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Für Bedienstete in Führungsfunktionen sind Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Haupt- und Finanzausschuss im Einvernehmen mit
dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin zu treffen, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
(2) Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen.
(3) Kommt eine Zweidrittelmehrheit im Rat nicht zu Stande, bleibt es bei der Personalentscheidungskompetenz des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin gemäß § 73 Absatz 3 Satz 1 GO NRW.
(4) Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin wird den Haupt- und Finanzausschuss halbjährlich unterrichten :
- über die Zahl der ausgesprochenen Ernennungen, Beförderungen und Entlassun
gen von Beamten/Beamtinnen im gehobenen und mittleren Dienst sowie
- über die erfolgten Abordnungen und Versetzungen von Beamten/Beamtinnen
des gehobenen und mittleren Dienstes zu anderen Dienstherren.

Die Absätze (2), (3) und (4) werden neu (5), (6) und (7).




2. Geschäftsordnung des Rates

2.1 § 38 Absatz 8 soll lauten:

„Die Bezirksvertretungen sollen Einwohnerfragestunden, in denen auch Anregungen und Beschwerden behandelt werden können, für die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirkes und für diejenigen vorsehen, die durch eine Entscheidung der entsprechenden Bezirksvertretung selbst und unmittelbar betroffen sein könnten.“

2.2 Die Absätze 9-11 des § 38 werden entsprechend angepasst.

3. Generelle Regelungen

3.1 Der Rat beschließt, dass ein Vertreter/einen Vertreterin des Bezirksschülerrats beratendes Mitglied im Schulausschuss wird.

3.2 Der Rat beschließt, dass zukünftig die städtischen Vertreter in der Fluglärmschutzkommission durch den Rat gewählt werden.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt setzte sich zunächst Rm Münch kritisch mit einigen Punkten der Verwaltungsvorlage und den darin enthaltenen Änderungsvorschlägen auseinander.

Weiterhin forderte Rm Münch dazu auf, die Regelungen hinsichtlich der Einwohnerfragestunden nicht zu ändern, sondern es bei der bisherigen Regelung, dass sich jeder in der Einwohnerfragestunde zu sachbezogenen Themen des Stadtbezirkes äußern dürfe, zu belassen.

Zudem stellte Rm Münch folgenden Antrag:

Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden

§ 2 Bürgerbegehren

Ein Bürgerbegehren ist vom Oberbürgermeister oder einem Bezirksbürgermeister in einem angemessenen öffentlichen Rahmen entgegen zu nehmen.











Anschließend erklärte Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen), dass Vertreter der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und er sich während der Sitzung auf folgenden gemeinsamen Antrag verständigt haben:

Hauptsatzung

1. § 2 Stadtgebiet, Einteilung in Stadtbezirke und deren Grenzen:
Das Gebiet um den DB-Haltepunkt DO-Scharnhorst wird dem Stadtbezirk Scharnhorst zugewiesen. Die zukünftige Grenze zwischen den Stadtbezirken Brackel und Scharnhorst bildet somit grundsätzlich die Gleisanlage der Eisenbahntrasse Dortmund-Hamm (Köln-Mindener-Eisenbahn). Lediglich im Bereich von der Brücke der Güterbahnstrecke (Richtung Westfalenhütte & Nette) an der Flughafenstraße bis zum Brückenbauwerk Güterbahngleis über Gleisstrecke Dortmund-Hamm verläuft die Stadtbezirksgrenze entlang der Gleisanlage der Güterbahntrasse.

2. § 14 Absatz 3, Satz 2 soll lauten:
„Die Zahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich 180 beschränkt.“
3. § 22 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Für Bedienstete in Führungsfunktionen sind Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Haupt- und Finanzausschuss im Einvernehmen mit
dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin zu treffen, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
(2) Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen.
(3) Kommt eine Zweidrittelmehrheit im Rat nicht zu Stande, bleibt es bei der Personalentscheidungskompetenz des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin gemäß § 73 Absatz 3 Satz 1 GO NRW.
(4) Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin wird den Haupt- und Finanzausschuss halbjährlich unterrichten :
- über die Zahl der ausgesprochenen Ernennungen, Beförderungen und Entlassungen von Beamten/Beamtinnen im gehobenen und mittleren Dienst sowie
- über die erfolgten Abordnungen und Versetzungen von Beamten/Beamtinnen
des gehobenen und mittleren Dienstes zu anderen Dienstherren.
Die Absätze (2), (3) und (4) werden neu (5), (6) und (7).





Geschäftsordnung:

4. § 29 Niederschriften

Abs. 5
Bei Ergänzungen/Änderungen der Niederschrift sind die Veränderungen bei Veröffentlichung im Internet entsprechend anzupassen.

5. § 38 Absatz 8 soll lauten:
„Die Bezirksvertretungen sollen Einwohnerfragestunden, in denen auch Anregungen und Beschwerden behandelt werden können, für die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirkes und für diejenigen vorsehen, die durch eine Entscheidung der entsprechenden Bezirksvertretung selbst und unmittelbar betroffen sein könnten.“

Die Absätze 9-11 des § 38 werden entsprechend angepasst.

6. Generelle Regelungen
1. Der Rat beschließt, dass ein Vertreter/einen Vertreterin des Bezirksschülerrats beratendes Mitglied im Schulausschuss wird.

2. Der Rat beschließt, dass zukünftig die städtischen Vertreter in der Fluglärmschutzkommission durch den Rat gewählt werden.

Vor der Abstimmung erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann, dass ihre Fraktion mit Ausnahme der Änderung des § 14 Abs. 3, Satz 2 Hauptsatzung der Stadt Dortmund den zuvor im gemeinsamen Antrag genannten Änderungen zustimmen werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Änderungsantrag von Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt beschliesst bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion, der Fraktion
„Die Linken im Rat“ und der Stimme von Rm Münch und unter Beachtung der Protokollanmerkung von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) einstimmig die in dem o. a. gemeinsamen Ergänzungsantrag enthaltenen Veränderungen.

3. Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt
1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund;
er bezieht dabei die Entscheidungsvorschläge in der Anlage
„Stadtbezirksgrenzänderungen“ ein,
2. den anliegenden Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse,
Kommissionen und die Bezirksvertretungen,
3. den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von
Bürgerentscheiden.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch, entsprechend dem Antrag von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), die Redezeit auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

zu TOP 11.2
Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11456-08)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 11 Absatz 4 Sparkassengesetz NW
aus dem Vorschlag der Personalversammlung

Herrn Björn Wißuwa

mit Wirkung vom 01.08.2008 zum Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund und

Herrn Eckhard Möx

mit Wirkung vom 01.08.2008 zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund.

(Herr Möx wird Stellvertreter von Herrn Wißuwa).

zu TOP 11.3
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Dortmund für die Amtsperiode 2009 - 2013; Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11822-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Amtsperiode 2009 - 2013 für den Gerichtsbezirk Dortmund wird zugestimmt.



zu TOP 11.4
Private Nutzung von Dienstfahrzeugen
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12265-08)

Zu der o. a. Angelegenheit lagen folgende Anträge vor:

a) Antrag von Rm Münch vom 17.06.2008:

Der Rat der Stadt Dortmund verbietet seinen Dezernenten, die Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke.

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 17.06.2008:

1. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Berichterstattung fordert der Rat das Rechnungsprüfungsamt auf, die momentan geltenden und angewandten Regelungen zur privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen durch den Verwaltungsvorstand und die ehrenamtlichen Bürgermeister zu überprüfen und zu bewerten und ggf. Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
2. Das Rechnungsprüfungsamt überprüft stichprobenartig die Anwendung der
geltenden Regelungen durch den o.g. Personenkreis in den vergangenen fünf
Jahren.

Nach kurzer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

b) Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion beschliesst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

1. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Berichterstattung fordert der Rat das Rechnungsprüfungsamt auf, die momentan geltenden und angewandten Regelungen zur privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen durch den Verwaltungsvorstand und die ehrenamtlichen Bürgermeister zu überprüfen und zu bewerten und ggf. Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
2. Das Rechnungsprüfungsamt überprüft stichprobenartig die Anwendung der
geltenden Regelungen durch den o.g. Personenkreis in den vergangenen fünf
Jahren.



12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Lärmminderungsplan gegen den zunehmenden Fluglärm im Dortmunder Süden
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12019-08)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Obwohl die Mehrzahl der Bevölkerung im Dortmunder Süden massiv durch Einzelfluglärmereignisse belästigt wird, warum führt die Verwaltung keine Maßnahmen zur Lärmminderung gegen den zunehmenden Fluglärm im Dortmunder Süden durch?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass diese Nachfrage schriftlich beantwortet werde.

zu TOP 12.1.2
Hintergründe der Umwandlung des VEP Grimmelsiepen zu einem B- Plan Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12188-08)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.3
Doppelte Lärmbelastung durch Flug- und Straßenverkehr
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12192-08)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu stellte Rm Münch folgende Nachfrage:

„Welche Maßnahmen wird die Verwaltung denn ergreifen, um die Belastung der durch doppelte Lärmimmission geschädigten Personen zu reduzieren?“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass diese Nachfrage schriftlich beantwortet werde.






zu TOP 12.1.4
Nichtrealisierung der Ersatzbaumpflanzugen für die neue Mehrzweckhalle im LSG Menglinghausen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12231-08)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.5
Erhalt des Rombergparks als kulturgeschichtlich bedeutendes Arboretum mit naturnaher Naherholung
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12230-08)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.6
Sicherung des neuentstandenen Bergsenkungssees am NSG Wickeder Ostholz
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12229-08)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen der Fraktion "Die Linken im Rat"

zu TOP 12.2.1
Verschleppte Entgelterhöhung
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 12190-08)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 22:10 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




Der Oberbürgermeister







Dr. Langemeyer Krüger
Ratsmitglied







Feuler
Schriftführer