Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 22.01.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Marc Ossau (FDP/BL) i.V. für sB Beate Herweg (FDP/Bürgerliste)
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
sB Nancy Ann Ritschl (Die Linke)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)




3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Klaus-Dieter Skubich (SoVD)
Rolf Steltzer (Behindertenpolitisches Netzwerk)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner


Peter Bartow
Jörg Dannenberg
Dr. Annette Düsterhaus
Holger Keßling
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Ulrike Sundermann
Dr. Ulrike Ullrich

5. Gäste:

Heike Bettermann (Jobcenter Dortmund)
Slavica Dukic-Hauch (Stadtteilmutter)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Celia Weber (Diakonisches Werk)
Jennifer Weckermann (Diakonisches Werk)
Kesban Yigittikin (Stadtteilmutter)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 22.01.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.0 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 13.11.2012
wird nachgereicht

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 04.12.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013;
hier: Erarbeitung einer Konzeption zur Errichtung einer sozialen Beratungsstelle für EU-ZuwanderInnen in der Nordstadt;
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

2.3 Stadtteilmütter - Erfahrungsbericht
Präsentation

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Dortmunder Suchtbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08660-12)

3.2 Drogenkonsumraum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08281-12-E2)

4. Trägerübergreifende Angelegenheiten

4.1 Sanktionen für BezieherInnen von ALG II
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08290-12-E2)

5. Angelegenheiten des Sozialamtes

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Jobcenter Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08624-12)

7.2 Prioritätenliste für Seniorenbegegnungsstätten in städtischen Gebäuden
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08707-12)

7.3 Erstellung von Leistungsbescheiden im Jobcenter
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08776-13)

7.4 Zuwendungen für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08777-13)

7.5 EAE Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08778-13)

7.6 Familien-Projekte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08779-13)

7.7 Forensikstandort an der Dortmunder Stadtgrenze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08780-13)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.0
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Entfällt, da beide noch zu verpflichtenden sachkundigen Bürger entschuldigt sind.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die CDU-Fraktion hat ihren Vorschlag zur Tagesordnung zu TOP 7.6 – Familien-Projekte zurückgezogen.
Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 13.11.2012

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 13.11.2012 wird genehmigt.




zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 04.12.2012

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 04.12.2012 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

Aus dem Rat wird folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Empfehlung überwiesen:
Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und -plänen
vergleichbarer Großstädte

Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.

Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.

Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.

Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks, Herr Herkelmann hat in einem Schreiben an die Fachausschüsse darum gebeten, nachstehende Empfehlung des BPN (Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des BPN am 14.02.12) in die Diskussion einzubeziehen:
zu TOP 3.11
Inklusionsplan für Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 06456-12)

Frau Meyer übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Schmidt berichtet von Signalen aus den Ratsfraktionen, dass das Behindertenpoltische Netzwerk zum Thema „Inklusionsplan“ aktiv werden solle. Der Vorstand habe daraufhin entschieden, dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzuschlagen, zu diesem wichtigen Thema das Initiativrecht des Netzwerks zur Anwendung zu bringen. Der Rat soll gebeten werden, das Thema „Inklusionsplan für Dortmund“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu nehmen. Dazu soll eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in den Rat eingebracht werden, um eine Diskussion um Inklusion zu entfachen. In dieser Stellungnahme wird zurückgegriffen auf die Stellungnahme des Netzwerks zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2009/2010 und erneut auf die Notwendigkeit eine umfassenden Datenerhebung zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und die Notwendigkeit persönlicher Unterstützung für die Übernahme ehrenamtlicher Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Es wird betont, dass ein Prozess zur Inklusion aus der Mitte der Gesellschaft kommen muss. Daher soll eine Projektgruppe mit Ratsmitgliedern und Vertreter/innen aller gesellschaftlichen Kräfte diesen Prozess begleiten. Das Behindertenpolitische Netzwerk werde diesen Prozess gern begleiten, aber keine zentrale oder koordinierende Rolle übernehmen. Inklusion wird in der Stellungnahme als Querschnittsaufgabe dargestellt, die eine regelmäßige Berichterstattung aller Verwaltungsbereich gegenüber der Projektgruppe erforderlich macht. Ziel der Stellungnahme ist es, die Entwicklung der Inklusion in Dortmund in einer bestimmten Qualität voranzutreiben.

Nach einer Klärung des von den Antragsteller/innen gewählten Verfahrens beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund,
· die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Auf dem Weg zum inklusiven Dortmund“ auf die Tagesordnung des Rates aufzunehmen,
· die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und
· entsprechende Veranlassungen zu treffen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks Herr Herkelmann ist gern bereit, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks im Rat vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Dortmund

- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Diskussion um einen „Inklusionsplan“ für Dortmund -

Die grundlegende Überzeugung der Inklusion bedeutet für uns, es gibt keine „Behinderten“. Es gibt Menschen, in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, die gemeinsam in einem bestimmten Umfeld leben und sich gemeinsam darum bemühen, dieses Umfeld so zu gestalten, dass jeder sich darin wohlfühlen und das Beste aus sich machen kann.

Davon haben alle etwas.

Wenn das Bildungssystem so funktioniert, dass jede und jeder etwas lernen kann, dann dürfen sich alle sicher sein, dass es auch auf sie ankommt.

Wenn es selbstverständlich ist, dass öffentliche Räume so gebaut werden, dass sich alle darin zurechtfinden, Rollifahrerinnen, Sehgeschädigte, Menschen mit Schuhgröße 46, Nichtschwimmer oder Westfalen, dann reden wir nicht mehr über den Umgang mit Behinderten sondern darüber, wie Menschen einander begegnen und was sie aus sich machen können.

Menschen in allen Lebenssituationen werden noch viel darüber nachdenken müssen, was uns eine inklusive Gesellschaft wirklich abverlangen wird und der Weg dahin ist weit. Ein Umdenken braucht viel Zeit, viele Ideen und Initiativen.

Eine Bestandsaufnahme und ein Aufzeigen von denkbaren Wegen wären ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Dortmunds

Wir meinen, diese Initiativen müssen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und von ihr getragen werden.

In unserer Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten „Wahrung der Rechte der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010“ sprachen wir uns für eine wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund aus. Das Behindertenpolitische Netzwerk bekräftigt nochmals eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Lebens- und Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt. Weitgehend beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten über eine mögliche Über - oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.

Wir meinen, die Erstellung einer solchen Untersuchung ist ein Prozess, in dem Diskussionen mit allen gesellschaftlichen Kräften in Dortmund zu führen sind.

Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, dass die Erstellung eines solchen Berichtes und das Aufzeigen von weiteren Schritten von einer ad hoc Kommission aus Ratsmitgliedern und anderen gesellschaftlichen Kräften begleitet wird. Das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt sich hieran gerne, ohne hierbei eine herausragende oder gar zentrale Rolle einzunehmen. Dieser Prozess kann nur aus der Mitte der Gesellschaft gestaltet werden.

Für die Aufbereitung der Daten und die Koordinierung eines solchen Prozesses halten wir ausreichende personelle Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung für unabdingbar.

An der Querschnittsaufgabe der Entwicklung des inklusiven Dortmund arbeiten alle Teile der Stadt Dortmund. Alle Verwaltungsteile sollen in regelmäßigen Abständen der ad hoc Kommission über ihre Beiträge zur Entwicklung des inklusiven Dortmund berichten.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) weist darauf hin, dass die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 16.01.13 nachgereicht wurde. Da darin darum gebeten wurde, Antragstext und Stellungnahme im Zusammenhang zu diskutieren, schlage er wegen der Kürze der Zeit vor, den gesamten Sachverhalt als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung wieder aufzurufen. Dann sei für die Fraktionen genügend Zeit zur internen Meinungsfindung.

Demgegenüber möchte sich Herr Kunstmann (B’90/Die Grünen) schon heute mit dem Thema beschäftigen, damit nicht noch mehr Zeit verstreiche. Mit dem Inklusionsplan des BPN von Februar 2012, dem SPD-Antrag von November 2012 und dem gemeinsamen Haushaltsbeschluss zu einem umfassenden Dortmunder Inklusionsplan habe die Verwaltung einen Auftrag erhalten, der sie noch lange beschäftigen werde. So umfangreich dieser sich nach ersten Überlegungen auch gestalten werde, so sei es ein notwendiger Auftrag, der nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden dürfe. Bereits bei der Erstellung des geforderten Konzeptes stellten sich für ihn spontan zahlreiche entscheidende Fragen:
- wer übernimmt das Zusammentragen und Auswerten der bisherigen Erfahrungen sowie die Koordination zwischen den beteiligten Dezernaten
- inwieweit werden die Wohlfahrtsverbände beteiligt
- wer bestimmt die Zusammensetzung der vom BPN gewünschten Projektgruppe aus Ratsmitgliedern und Vertretern aller gesellschaftlichen Kräfte
- wird es eine wissenschaftliche Begleitung geben
- in welchem Aktionsraum und über welche Laufzeit soll der Inklusionsplan modellhaft ausprobiert werden
- ist Kontakt mit anderen Großstädten aufgenommen worden, um sich über die dortigen Ansätze zu informieren
- welche Schulformen werden für weitere inklusive Schulklassen ab 2014/2015 berücksichtigt, wie sieht die personelle und materielle Ausstattung aus, welche baulichen Maßnahmen wurden bereits durchgeführt welche müssen noch umgesetzt werden
- wo kommen die notwendigen Gelder her
- inwieweit ist mit einer Unterstützung des Landes oder des Bundes zur echnen
- inwieweit sind Seniorenbegegnungsstätten bereits involviert
- ist Inklusion Thema in den Jugendforen gewesen
- wie sieht es mit Integrationshelfern und Schulsozialarbeitern aus?
Er sei sich sicher, dass es noch weitere Fragen gebe, die in der nächsten Zeit zu überdenken seien. Von daher werde Inklusion ein Dauerthema bleiben, darum erwarte er auch, dass die Verwaltung wenigstens halbjährlich über den Fortgang informiere.

Für Frau Weyer (SPD) sind sämtliche gerade vorgetragenen Fragen, wenn auch nicht so ausformuliert, im Antrag ihrer Fraktion enthalten. Inklusion erstrecke sich über alle Lebensbereiche und dürfe daher nicht einseitig betrachtet werden. Ihr sei wichtig, endlich anfangen zu können, wer das letztendlich bei der Verwaltung mache, sei für sie zweitrangig. Der Antrag und die Empfehlung des BPN seien der Beginn, und sie hoffe, dass man damit schon bald zu einem etwas besseren Ergebnis komme. Sie bitte daher um Zustimmung.

Auch Frau Grollmann (CDU) ist der Meinung, dass Inklusion nicht nur im schulischen Bereich wichtig sei und damit ende. Sie meine, dass das Thema Inklusion noch in den Kinderschuhen stecke, aber dringend vorangebracht werden müsse, deshalb werde sie den Antrag unterstützen, ein Konzept zu erstellen.

Herr Steltzer (Behindertenpolitisches Netzwerk) findet es gut, dass nun Druck von den Politik komme, man sollte aber den Schuss nicht nach hinten losgehen lassen, denn eigentlich sei ja Zeit genug gewesen tätig zu werden, zumal es lange her sei, dass die Stadt Dortmund Barcelona beigetreten sei. Da nütze auch ein schönes neues Papier wenig, wichtiger sei ihm die Frage, wie das, was die Stadt tun wolle, um das Thema endlich nach vorn zu tragen, im Haushaltsplan verankert werde.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) konstatiert, dass sich der Ausschuss offensichtlich einig sei, und deswegen stelle er den Antrag der SPD-Fraktion und die Stellungnahme des BPN bereits heute gemeinsam zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und -plänen
vergleichbarer Großstädte

zu TOP 2.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013;
hier: Erarbeitung einer Konzeption zur Errichtung einer sozialen Beratungsstelle für EU-ZuwanderInnen in der Nordstadt; Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

Aus dem AFBL wird folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussfassung überwiesen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Konzeption für eine soziale Beratungsstelle für EU-ZuwanderInnen in der Nordstadt zu erarbeiten und vorzulegen. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit den in der Nordstadt tätigen sozialen Organisationen erstellt und soll aufzeigen, welche Regelungsdefizite sich durch die Zuwanderung ergeben. Es soll sowohl die inhaltliche Arbeit der Beratungsstelle beschreiben als auch notwendige Finanzierungs-notwendigkeiten und -möglichkeiten aufzeigen. Dabei ist eine Unterstützung durch Landes-, Bundes- und/oder EU-Mittel zu prüfen. Die Beratungsstelle soll insbesondere Menschen, die sich auf der Grundlage des EU-Freizügigkeitsgesetzes in Dortmund aufhalten, über die rechtlichen Grundlagen informieren, sie bei Behördenangelegenheiten unterstützen und Dolmetscherleistungen anbieten. Die Verwaltung prüft, wie und ob der Betrieb der Beratungsstelle in bereits vorhandene Beratungsstrukturen in der Nordstadt integriert werden kann. Zielsetzung ist die schnellstmögliche Aufnahme des Betriebs der Beratungsstelle. Dem Rat ist spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit der Beratungsstelle ein Sachstandsbericht vorzulegen.

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) bittet um Zustimmung zum Antrag ihrer Fraktion. Politik habe ja bereits einige Vorlagen zum Thema erhalten, und in der Nordstadtvorlage aus November 2012 sei sehr ausführlich dargestellt worden, wie notwendig eine Beratungsstelle in der Nordstadt sei. Im Rahmen dieses Antrages wäre es daher gut, den Sachstand zu kennen, wie die Vorbereitungen liefen, um so eine soziale Beratungsstelle einzurichten, um schnellstmöglich allen Ausbeutungsstrukturen entgegenzuwirken und auch dieser Zielgruppe Beratung aus erster Hand zu ermöglichen.

Herr Ossau (FDP/Bürgerliste) lehnt den Antrag ab. Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage seien weitere freiwillige Leistungen seiner Meinung nicht leistbar. Gleichwohl solle diese Ablehnung nicht bedeuten, dass er keinen Beratungsbedarf sehe, er komme nur sehr schnell auf den Passus, ob und wie das Ganze in bereits vorhandene Strukturen einbezogen werden könne. Das finde er sehr unterstützenswert. Zudem sei sein Eindruck, dass z.B. durch die Angebote des Gesundheitsamtes sehr gute Kontakte hergestellt und dann auch weiterführende Hilfestellung geleistet werden könnten. Auch private Initiativen hätten sich schon damit beschäftigt, Hilfsangebote zusammenzutragen, z.B. der Freundeskreis Neubürger und Roma e.V., der tatsächlich schon etwas verschriftlicht habe und in der potenziellen Zielgruppe verteile.

Frau Weyer (SPD) vertritt die Auffassung, dass es eigentlich schon jede Menge Beratungsstellen gebe und die Problematik in die bereits vorhandenen Strukturen eingebunden werden solle. Einzelberatung käme daher für sie nicht infrage.

Auch Frau Grollmann (CDU) wird den Antrag ablehnen, weil die vorhandenen Akteure gut vernetzt seien und zusammenarbeiteten. Da werde schon jetzt sehr gute Arbeit geleistet.

Frau Ritschl (Die Linke) unterstützt den Antrag, weil sie das als einen Schritt in die richtige Richtung empfinde, in Richtung eines Roma-Zentrums.

Frau Altundal-Köse (B'90/Die Grünen) räumt ein, dass es sicherlich Anlaufstellen gebe, wo Hilfe angeboten werde, aber keine direkte Stelle. Daher müssten sich die Neuzuwanderer zurzeit wirklich erst genau orientieren. Eine eigene Beratungsstelle wäre ein Schritt weiter auf dem Weg, diese Neuzuwanderer aufzufangen und ihnen Wege aufzuzeigen, damit sie sich orientieren könnten. Sie wisse um die Haushaltssituation, deshalb sei es ihr Anliegen prüfen zu lassen, ob das Ganze zusätzlich auch aus ESF-Mitteln zu finanzieren sei.
Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist es wichtig zu betonen, dass diese neue gesellschaftliche Herausforderung schon vor ein paar Jahren auf die Stadtgesellschaft zugekommen sei. Beispielhaft finde sie, dass sich alle Akteure in dem Bereich sofort zusammengesetzt und überlegt hätten, was mit den vorhandenen Ressourcen gestemmt werden könne. Die Problematik dieser Armutsmigration sei aber weder vom Land, noch vom Bund oder der EU bisher wirklich vernünftig aufgegriffen worden. Da müsse noch viel mehr getan werden, aber die innerstädtische Kooperation an der Stelle sei wirklich lobenswert.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) verweist auf den Anhang der Ratsvorlage vom 31.10.12. Dort sei auf Seite 4 unter dem Titel „Aufsuchende Arbeit und Starthilfe in Planung“ dargestellt, dass im Gesamtrahmen von KOMM.IN auch darüber nachgedacht werde, wie eine Anlaufstelle konzipiert werden könnte. Eins scheine ihr in den Diskussionen der letzten Monate deutlich geworden sein: man brauche vernetzte Strukturen, die in ein Gesamtkonzept eingebettet sein müssten, um sinnvolle Hilfe anbieten zu können. Daher müsse auch das heutige Anliegen unter diesem Tenor diskutiert werden. Dann könne am Ende zwar eine Beratungsstelle in dieser Form herauskommen, die könne aber auch völlig anders aussehen. Zurzeit sei die Verwaltung dabei, beim BAMF und beim MAIS Mittel zu akquirieren, weil das Projekt nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert werden könne. Sie sehe sich im Moment auch nicht in der Lage, darüber hinaus darzustellen, wie es denn letztendlich aussehen sollte.

Herr Rupa (Caritas-Verband) macht den Vorschlag, im Antragstext ein halbes Wort zu streichen und anstelle des Wortes „Beratungsstelle“ nur den Begriff „Beratung“ zu verwenden. Das treffe seiner Meinung nach den Kern besser. Unstrittig sei doch, dass alle etwas tun wollten, in welchen Strukturen allerdings sei die zweite Frage.

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) ist bei gleichzeitiger textlicher Anpassung damit einverstanden.

Frau Weyer (SPD) wird dem Antrag in dem Fall zustimmen. Auch Herr Hoffmann (CDU) signalisiert Zustimmung. Herr Ossau (FDP/Bürgerliste) bleibt bei seiner Auffassung, dass sich der Antrag auch nach Änderung des Beschlussvorschlages erübrige.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt mit 18 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an (siehe fette bzw. durchgestrichene Änderungen)

Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Konzeption für eine soziale Beratung für EU-ZuwanderInnen in der Nordstadt zu erarbeiten und vorzulegen. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit den in der Nordstadt tätigen sozialen Organisationen erstellt und soll aufzeigen, welche Regelungsdefizite sich durch die Zuwanderung ergeben. Es soll sowohl die inhaltliche Arbeit Inhalte der Beratung beschreiben als auch notwendige Finanzierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten aufzeigen. Dabei ist eine Unterstützung durch Landes-, Bundes- und/oder EU-Mittel zu prüfen. Die Beratung soll insbesondere Menschen, die sich auf der Grundlage des EU-Freizügigkeitsgesetzes in Dortmund aufhalten, über die rechtlichen Grundlagen informieren, sie bei Behördenangelegenheiten unterstützen und Dolmetscherleistungen anbieten. Die Verwaltung prüft, wie und ob der Betrieb der die Beratung in bereits vorhandene Beratungsstrukturen in der Nordstadt integriert werden kann. Zielsetzung ist die schnellstmögliche Aufnahme des Betriebs der Beratung. Dem Rat Ausschuss ist spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit der Beratungsstelle ein Sachstandsbericht vorzulegen.

zu TOP 2.3
Stadtteilmütter – Erfahrungsbericht
Präsentation

Frau Bettermann (Jobcenter) stellt das Projekt mittels einer PowerPoint-Präsentation vor. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Frau Dukic-Hauch (Stadtteilmutter) bedauert, dass das Projekt im Februar auslaufe. Die Stadtteilmütter seien so in die Arbeit vertieft gewesen, dass sie dabei kaum an sich selbst gedacht hätten. Man sei durch die Intensität der Arbeit so bekannt gewesen, dass man die roten Schals und die Taschen eigentlich nicht mehr brauchte. Wenn sie damit unterwegs sei, wie letztens in der Berswordthalle, sei sie zigmal angesprochen worden, obwohl dieser Ort ja eigentlich nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle. Sie habe, wie ihre Kolleginnen auch, mit den roten Schals sozusagen den roten Faden gesponnen. Anfangs sei sie hauptsächlich in Dorstfeld und der Rheinischen Straße eingesetzt gewesen, andere in der Nordstadt, Scharnhorst und Hörde. Es habe genug Arbeit gegeben, z.B. seien Verbindungen zwischen Mütterzentrum und den Schulen geschaffen worden, es sei ein Konversationskurs geschaffen worden, und sie habe viele Frauen dazu motiviert, überhaupt dorthin zu gehen. Inzwischen gebe es einen Nähkurs, eine Sportgruppe in der Schule, mehrere Aktivitäten bezüglich gesunder Ernährung, Medienkonsum usw. Leider werde die Zeit jetzt knapp, das weiterzubetreiben. Abschließend sei erwähnt, dass den Stadtteilmüttern sehr viel Vertrauen entgegengebracht worden sei, dadurch seien viele Kontakte entstanden und Probleme gelöst worden.

Frau Yigittikin (Stadtteilmutter) ergänzt im Zusammenhang mit den zahlreichen Hausbesuchen, wie groß das Spektrum der Hilfsangebote sei, stichwortartig nenne sie Sprachkurse, Arbeitsvermittlung, Vermittlung von Minijobs oder Praktika, Bewerbungstraining, Beratung bei Behördengängen, Bildung und Teilhabe, Hilfe für Asylbewerber, Schwangerenberatung, Hebammenvermittlung und natürlich habe man sehr viele Verständnisfragen beantworten müssen, z.B. bei Angelegenheiten des Jobcenters, weil Anträge nicht richtig oder vollständig ausgefüllt werden konnten. Viele Klienten fragten jetzt schon nach, wie es weitergehe, an wen sie sich nach Februar wenden sollten. Da wisse sie nicht, was sie sagen solle, denn man werde dann ja auch wieder arbeitslos.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) sieht das Projekt unter drei Gesichtspunkten: es gebe eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe, Menschen beim Integrationsprozess zu helfen, es gebe ein Konzept, das nachgewiesenermaßen greife, und es gebe Menschen die genau das tun möchten. Nun stehe man vor dem Problem, wie das zu finanzieren sei. Wobei das ganz einfach wäre, wenn man sich ansehe, welche Konzepte im Rahmen der Beschäftigungsförderung schon lange bundespolitisch diskutiert würden. Wenn man nämlich eine rechtliche Lösung fände zu sagen, dass diese Frauen nicht in die Arbeitslosigkeit zurückfallen, sondern es ermöglichte, dass die Leistungen des SGB II im Zuge eines Passiv-Aktiv-Tausches umgewandelt würde. Das würde sich dann sogar von selbst finanzieren.

Verbunden mit einem Kompliment für die guten Deutschkenntnisse der Damen fragt Frau Brand (Vorsitzende des Seniorenbeirats) nach Kontakten zu Seniorinnen und Senioren in den Familien bzw. ob bei der Gelegenheit auf die Seniorenbüros und die zahlreichen Begegnungsstätten aufmerksam gemacht werden konnte.

Frau Dukic-Hauch (Stadtteilmutter) erläutert, dass der Schwerpunkt ihrer Arbeit ja sei, in junge Familien zu gehen, zu helfen und zu fördern. Natürlich habe es sich dann auch ergeben, dass man mit Senioren Kontakt hatte, z.B. gebe es im Mütterzentrum die Initiative der Wunschgroßeltern. Aber leider sei die Zeit zu kurz gewesen, alles so auszuweiten und sämtliche wichtigen Lebensbereiche abzudecken.

Frau Bayezit-Winner (SPD) dankt für die wertvolle Arbeit und bedauert, dass die Damen Ende Februar wieder in die Arbeitslosigkeit geschickt würden. Sie möchte wissen, ob es für die Stadtteilmütter vielleicht interessant sei, eine Ausbildung z.B. zur Erzieherin zu machen.

Frau Yigittikin (Stadtteilmutter) bedauert, dass sie und mehrere andere Stadtteilmütter, die sich tatsächlich beworben hätten, die Voraussetzungen dafür nicht erfüllten und daher eine Absage erhalten hätten.

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) möchte die Arbeit ausdrücklich loben, auch wenn die Vermittlung in Arbeit bei drei, und wenn man die Teilzeitkräfte dazuzähle drei weiteren Personen, natürlich nicht den Zielvorgaben entspreche. Aber letztlich könne sie sich vorstellen, warum die Mütter den Jobcoach nicht in Anspruch nehmen wollten, da sie im Grunde ja die gleiche Arbeit machten. Ihre Vorrednerin habe dargestellt, dass sie im Erzieherbereich keine Chancen habe, daher bitte sie darum, bei den Weiterbildungseinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden Überlegungen anzustellen, wie man ausgewählte Frauen so einbindet, dass sie gesellschaftspolitische Ziele miterfüllen können, ohne immer gleich die „erzieherische Schiene“ zu fahren, d.h. Frauen brächten auch Kompetenzen mit, die nicht nur im pflegerischen oder erzieherischen Bereich lägen. Diese Damen erfüllen eine sehr gute Lotsenfunktion und ihr Zugang zu vielfältigen ethnischen Gruppen sei ein Modell, mit dem man auf alle Fälle weiterarbeiten könne. Daher seien die Stadtteilmütter in der Arbeitsmarktstrategie als fortführendes Projekt mit aufgenommen.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) möchte wissen, was Gemeinwohlsog bedeutet und stellt darüber hinaus klar, dass die Wohlfahrtsverbände nicht der Ersatz für fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten im Gemeinwesen seien. Die Träger könnten nur tätig werden, wenn die nötigen Mittel zur Verfügung stünden und von Seiten der Geldgeber endlich akzeptiert würde, dass neben der formalen auch eine persönliche Qualifikation zulässig ist. Bisher sei es so, dass die persönliche Qualifikation in der Regel an vielen Stellen nicht genüge, sondern der Geldgeber bestimmte Formalien erwarte. Das mache es doch manchmal schwer.

Frau Grollmann (CDU) dankt für die gute Arbeit der Stadtteilmütter, die sie insbesondere im Stadtteil Scharnhorst aufmerksam begleitet habe. Sie interessiere, wie weit die Vernetzung vorangeschritten sei, und ob die Damen ihre Klienten auf das Jobcafé aufmerksam gemacht hätten, das es nunmehr in sieben Stadtteilen gebe. Im Dezember habe darüber hinaus das Bundesfamilienministerium ein Internetforum für MigrantInnen gestartet, um Anfragen und Aufregungen zum Austausch und zur Vernetzung von MigrantInnen in Deutschland aufzunehmen. Sie frage sich, ob sich die Stadtteilmütter dort bereits dargestellt hätten.

Frau Bettermann (Jobcenter) erläutert, dass „Gemeinwohlsog“ ein Begriff des Herrn Dr. Bauer sei, der die IAB-Studie erstellt habe. Er meine damit, dass sich die Stadtteilmütter aufgrund dieses Echos aus dem Stadtteil „wir brauchen euch, eure Arbeit ist so wichtig“, nicht aktiv für anderes interessiert hätten. Es sei also ein Zielkonflikt zwischen der eigenen arbeitsmarktlichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt und der Aufgabe, die man ausübe.

Frau Weyer (SPD) bedauert, wie auch schon bei anderen Gelegenheiten, dass man sich leider wieder in der Situation befinde, dass ein gutes Projekt wegen der unsäglichen Arbeitsmarktreform „den Bach heruntergehe“. Daher möchte sie erneut darauf hinweisen, dass ihre Fraktion mit ihrem Haushaltsantrag auch auf den sozialen Arbeitsmarkt hingewiesen habe. Das sei genau das Fenster, das man hier brauche.

Frau Ritschl (Die Linke) dankt für den aufschlussreichen Bericht und bittet darum, die Präsentation vorab zu erhalten.

Frau Dukic-Hauch (Stadtteilmutter) führt aus, dass die Jobcafés bisher kein Thema gewesen seien. Man sei hauptsächlich damit beschäftigt gewesen, die Frauen überhaupt zu mobilisieren, etwas zu tun und sich zu trauen, deutsch zu sprechen. Das Internetforum sei ihr zwar bekannt, aber mit Sicherheit nicht allen ihrer Kolleginnen, zum einen fehle es evtl. am Interesse oder an der Zeit, sich zu informieren.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit die Präsentation zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 3.1
Dortmunder Suchtbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08660-12)

Frau Sundermann (Gesundheitsamt) stellt den Suchtbericht vor und beantwortet die Fragen des Gremiums. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt damit den Dortmunder Suchtbericht 2012 des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Drogenkonsumraum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08281-12-E2)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Fragen sind beantwortet, die Angelegenheit ist damit erledigt.


4. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 4.1
Sanktionen für BezieherInnen von ALG II
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08290-12-E2)

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) dankt für die Antwort. Auch wenn er dem Jobcenter keinen Vorwurf mache, dass die Auskünfte so dürftig ausgefallen seien, müsse er bedauernd feststellen, wie schade es sei, dass keine Zahlen zu den 100%igen Kürzungen vorliegen, insbesondere wenn man bedenke, mit welcher Datenfülle die Arbeitsverwaltung sonst aufwarten könne. Er finde auch die Argumentation schwierig, dass es kein geschäftspolitisches Ziel des Jobcenters sei, Sanktionsquoten zu erfüllen. Das entbinde doch nicht von der Verpflichtung zu schauen, wohin denn die Entwicklung gehe. Insgesamt sehe er sich in der Auffassung bestärkt, dass die Sanktionsmechanismen noch einmal hinterfragt werden müssten. Ein Antrag seiner Fraktion vor etwa einem Jahr, dass sich die Stadt der Forderung nach einem Saktionsmoratorium anschließen möge, habe leider keine Unterstützung erhalten. Viele Dinge sprächen aber nach wie vor dafür, das Ganze insgesamt noch einmal mehr pragmatischer zu hinterfragen, aber dafür sei der Sozialausschuss eben nicht der richtige Ort.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


5. Angelegenheiten des Sozialamtes


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


7. Anfragen / Anträge

zu TOP 7.1
Jobcenter Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08624-12)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:

wie der Presseberichterstattung vom 24.11.2012 – woraus sich auch die Dringlichkeit ergibt - zu entnehmen ist, hat das Jobcenter Dortmund wie folgt mit einem inzwischen zurückgezogenen Flugblatt für die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit geworben: „Arbeit aufnehmen und zusätzliches Geld bekommen! Jobcenter belohnt Arbeitsaufnahmen“.

Durch diese besondere Betonung finanzieller Leistungen im Kontext einer potentiellen Arbeitsaufnahme entsteht – unabhängig von der Bewertung der rechtlichen Grundlagen - der Eindruck, dass Arbeitssuchende ohne diese Offerte nur schwer in Arbeit zu vermitteln seien. Auch können damit ungewollte Rückschlüsse auf die Qualität der Vermittlungsangebote suggeriert werden.

Obwohl das Jobcenter Dortmund inzwischen konstatiert hat, dass die Formulierungen in dem Flugblatt unglücklich und missverständlich gewesen sind, ergeben sich in diesem Zusammenhang einige Fragen, zu denen die Verwaltung -vorzugsweise mittels einer Berichterstattung durch das Jobcenter – um Stellungnahme gebeten wird:


1. Wie ist die Idee, ein solches Flugblatt zu erstellen, entstanden?

2. Mit welcher Intention hat das Jobcenter das Flugblatt erstellt?

3. Aus welchen Gründen wurden derart reißerische Formulierungen gewählt und welche Vorteile in der Kundenwahrnehmung wurden damit verbunden?

4. Wie beurteilt das Jobcenter die Vermittlungsquote von Arbeitssuchenden in Arbeit mit und ohne derartige Werbung?

5. In seiner offiziellen Stellungnahme betont des Jobcenter Dortmund, dass das Vermittlungsbudget keine Prämie für eine Arbeitsaufnahme darstellt. Dennoch wird in dem Flugblatt die Formulierung „belohnt“ verwendet. Wie ist dies zu erklären?

6. Wie beurteilt das Jobcenter Dortmund den bisherigen Bekanntheitsgrad der sich aus dem gesetzlichen Vermittlungsbudget ergebenden Möglichkeiten bei seinen Kunden? Wie intensiv wurde bislang darüber aufgeklärt?

7. Sofern auch bislang eine intensive Aufklärung über die Möglichkeiten des Vermittlungsbudgets (vgl. Frage 6) erfolgt sind: warum bedurfte es dieses Flugblattes? Falls nicht, worin liegen die Gründe?

8. Welche Kosten sind mit der Erstellung und Verbreitung des Flugblattes verbunden gewesen?

9. Welche Maßnahmen plant das Jobcenter Dortmund, seinen stückweit in der öffentlichen Wahrnehmung ramponierten Ruf – insbesondere bei seinen Kunden – wieder herzustellen?

Die Beantwortung erfolgt in der nächsten Sitzung schriftlich.

zu TOP 7.2
Prioritätenliste für Seniorenbegegnungsstätten in städtischen Gebäuden
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08707-12)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08707-12-E1)

Die SPD-Fraktion legt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Beschlussfassung vor
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, eine
Prioritätenliste zu den Sanierungs- und Instandhaltungsbedarfen aller Seniorenbegegnungs-stätten in städtischen Gebäuden zu erstellen und dem Fachausschuss vorzulegen.

Begründung :
Die Verwaltung erstellt insbesondere für die Schulraumversorgung, Sportstätten, Feuerwehrgebäude, Verwaltungsstellen und sonstigen städtischen Gebäuden immer wieder aktualisierte Prioritätenlisten über Sanierungs- und Neubaubedarfe und legt sie den Fachausschüssen vor.
Für Seniorenbegegnungsstätten liegt nur für die sechs Einrichtungen eine Prioritätenliste
vor, die noch von der Stadt Dortmund selbst betrieben werden.
Im Stadtgebiet sind aber über 170 Seniorenbegegnungsstätten vorhanden, die überwiegend
von den Wohlfahrtsverbänden unterhalten und betrieben werden.
Ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Seniorenbegegnungsstätten befindet sich in städtischen
Gebäuden.
Im Jahr 1994 hat der Rat der Stadt Dortmund allein 21 städtische Seniorenbegegnungsstätten
auf die Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen übertragen mit dem Ziel, langfristig
ein bedarfsorientiertes Angebot mit Seniorenbegegnungsstätten zu erhalten. Mit der Neuregelung der Trägerschaft für diese Seniorenbegegnungsstätten haben die neuen Träger die entsprechenden Räumlichkeiten im damaligen Zustand übernommen. Es ist dringend erforderlich, auch diese städtischen Gebäude, in denen Seniorenbegegnungsstätten
in Trägerschaft Dritter untergebracht sind, auf ihre Sanierungs- und Instandhaltungsbedarfe
hin zu untersuchen und in einer Prioritätenliste darzustellen, wie es in anderen Bereichen längst üblich ist.

Frau Weyer (SPD) erinnert daran, dass in den späten Jahren des letzten Jahrhunderts alle Begegnungsstätten in die Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden usw. gegeben worden seien. Danach sei nichts weiter passiert, und der bauliche Zustand der Einrichtungen sei vielfach unverändert. Da es sich in vielen Fällen um Kellerräume handele, sei der Zugang für die älteren Herrschaften doch schon schwierig, und manche behinderte Menschen könnten die Angebote gar nicht mehr nutzen. Von daher erbitte ihre Fraktion eine Prioritätenliste, in der aufgelistet sei, was die Stadt finanziell bewerkstelligen müsste, um die Begegnungsstätten einigermaßen seniorengerecht herzurichten. Dazu bitte sie um Zustimmung.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) findet das Kernanliegen absolut begrüßenswert, der konkrete Antrag gehe ihm aber einen halben Schritt zu weit. Seine Fraktion sei dafür, dass man sich mit dem baulichen Zustand der genannten Einrichtungen befasse, das solle auch schnellstmöglich passieren, aber jetzt schon der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, daraus eine Prioritätenliste zu erstellen, sei verfrüht. Er würde gern als Politik beratschlagen, was Prioritäten sein könnten, da müsse einiges bedacht werden. Deshalb schlage er vor, den Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf jetzt erheben zu lassen und die Verwaltung damit zu beauftragen, dem Fachausschuss und dem Seniorenbeirat geeignete Kriterien zur Erstellung einer Prioritätenliste vorzulegen.

Herr Ossau (FDP/Bürgerliste) findet das Anliegen begrüßenswert und die Modifizierung der Grünen spontan zustimmungswürdig.

Frau Brand (Vorsitzende des Seniorenbeirats) kann diesen Antrag nur unterstützen, vor allem in Hinblick darauf, dass der Quartiersgedanke gestützt werden solle. Der Seniorenbeirat sei auch gern bei der Erarbeitung dieser Aufstellung behilflich.

Frau Weyer (SPD) erklärt sich mit dem Änderungsvorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden, während der Sitzung wie folgt geänderten Antrag der SPD-Fraktion an (siehe fetten bzw. durchgestrichenen Text):

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, eine
Prioritäten Liste zu den Sanierungs- und Instandhaltungsbedarfen aller Seniorenbegegnungsstätten in städtischen Gebäuden zu erstellen anzufertigen und dem Fachausschuss sowie dem Seniorenbeirat geeignete Kriterien zur Erstellung von Prioritäten vorzuschlagen. vorzulegen.

zu TOP 7.3
Erstellung von Leistungsbescheiden im Jobcenter
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08776-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08776-13-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN legt folgende Bitte um Stellungnahme zur Beantwortung vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Darstellung der Erstellung von Leistungsbescheiden im JobCenter. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Veränderungen bei der Erstellung von Leistungsbescheiden hat es aufgrund rechtlicher Verordnungen in den vergangenen Jahren gegeben?
2) Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen auf die Organisation und die zeitlichen Abläufe bei der Erstellung von Leistungsbescheiden?

3) Welche konkreten Auswirkungen haben die Veränderungen für die KundInnen des JobCenters?

4) Welche Perspektiven sieht das JobCenter für eine weniger bürokratische Erstellung von Leistungsbescheiden?
Begründung:
Sowohl von KundInnen als auch vom Jobcenter selbst wird über die zunehmende Bürokratisierung bei der Erstellung von Leistungsbescheiden geklagt.
Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

zu TOP 7.4
Zuwendungen für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08777-13)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08777-13-E1)

Die CDU-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme zur Beantwortung vor:
Die CDU-Fraktion bittet um einen Sachstandsbericht, wie sich die geplanten Kürzungen der Landesregierung von 5 Mio. € für die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Dortmund auswirken.
Die Zuwendungen der Stadt Dortmund für die freien Träger werden für 2014 neu verhandelt. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Frage:

Welche Rolle spielt bei den Verhandlungen zwischen der Verwaltung und den Wohlfahrtsverbänden
der Sachverhalt, dass 2011 der Straßenstrich an der Ravensberger Straße geschlossen worden ist?

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

zu TOP 7.5
EAE Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08778-13)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08778-13-E1)

Die CDU-Fraktion legt folgenden Antrag zur Beschlussfassung vor:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, einmal im Quartal die Fachausschüsse (Soziales, Arbeit und Gesundheit und Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden) über die Entwicklungen in der EAE Hacheney zu informieren.

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nicht der Fachausschuss für die EAE sei. Das sei der ABÖAB. Daher bitte er die CDU-Fraktion, diesen Antrag dort zu stellen.

Frau Grollmann (CDU) ist mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

zu TOP 7.6
Familien-Projekte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08779-13)

Zurückgezogen

zu TOP 7.7
Forensikstandort an der Dortmunder Stadtgrenze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08780-13)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08780-13-E1)

Die CDU-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme zur Beantwortung vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung
um einen Sachstandbericht zu dem geplanten Forensikstandort an der Dortmunder Stadtgrenze (Erlensundern), u. a. zu folgenden Fragen:
1. Wann ist die Verwaltung über einen möglichen Standort einer Forensik im Bereich
Erlensundern unterrichtet worden?
2. Hat die Landesregierung die Verwaltung der Stadt Dortmund über die Folgen einer
Erschließung des Standortes Erlensundern im Vorfeld informiert?
3. Sind die Dortmunder Bürger von der Landesregierung im Vorfeld einer möglichen
Standortentscheidung für Erlensundern mit einbezogen worden?
Wenn nicht, aus welchen Gründen?

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.



Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um 17.20 Uhr.






T a r a n c z e w s k i B e c k m a n n S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin