Niederschrift

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 01.02.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Margot Pöting (SPD) i. V. f. RM Ute Pieper
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexej Tarchis (Jüdische Kultusgemeinde) i. V. f. Alexander Sperling
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (DPWV)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Tobias Teepe (Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Norbert Drüke


Alfred Hennekemper
Elisabeth Hoppe
Sabine Klemp
Rainer Möller
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch

Arno Lohmann 57/FABIDO
Claudia Kokoschka 41/KB


4. Gäste

Silke Weyergraf AKiKu e. V.
Simone Künzel AKiKu e. V.

Jens Peick RPJ
Elisabeth Limmer mondo mio!


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 01.02.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.11.2011


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag des Aplerbecker Kinder-Kultur e.V. (AKiKu) auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06177-12)

2.2 Jugendforen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05378-11)
hierzu -> Antrag zum TOP (Vertreter Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 05378-11-E1)
hierzu -> Übersicht - Bezirksvertretungen -
(Drucksache Nr.: 05378-11-E2)
(Vorlage und Antrag der Vertreter der Jugendverbände wurden bereits für die Sitzung des Ausschusses am 16.11.2011 zur Verfügung gestellt)

2.3 Ring Politischer Jugend
- Rechenschaftsbericht 2010/2011 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06281-12)

2.4 Projekt WELTENKINDER bzw. Kooperation Jugendamt / Kindermuseum mondo mio!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06275-12)

2.5 Bericht zur Wahl des Stadtelternbeirates
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06229-12)

2.6 Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06224-12)

2.7 Information über das neue Bundeskinderschutzgesetz
- mdl. Bericht -

2.8 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011
(Drucksache Nr.: 05698-11-E2)
- mdl. Bericht -



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Kulturelle Bildung im Dortmunder U - Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06223-12)

4.2 Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände/ Kalte Seite - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05644-11)

4.3 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)
(Die Vorlage sowie der Abschlussbericht wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernenten und der Presse zur Verfügung gestellt)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Erzieherische Hilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06279-12)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden


1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden nachstehend aufgeführte beratende / stellvertretende beratende Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Herr Tobias Teepe
Herr Alexej Tarchis




zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rosemarie Liedschulte benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.9 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011 3. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
Dr. Nr. 06084-11


Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.11.2011

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.11.2011 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Antrag des Aplerbecker Kinder-Kultur e.V. (AKiKu) auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06177-12)

Frau Künzel stellte den Verein kurz vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Vorstellung und wünschte viel Erfolg bei der weiteren Arbeit.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des AKiKu e.V., Schweizer Allee 31, 44287 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach
§ 75 SGB VIII.


zu TOP 2.2
Jugendforen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05378-11)
Antrag zum TOP (Vertreter Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 05378-11-E1)
Übersicht - Bezirksvertretungen -
(Drucksache Nr.: 05378-11-E2)

Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor:

„...gemeinsam mit Politik und Verwaltung arbeiten wir seit mehreren Jahren daran, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den sie betreffenden Angelegenheiten zu erweitern.

Da die Jugendforen in Dortmund hinsichtlich ihres Beteiligungsgrades lediglich eine Form des Mitspracherechts darstellen, ist es erforderlich, die Jugendforen dahingehend zu stärken, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine weitestgehende Wirkung entfalten kann.

Unsere Vorschläge, die in dem nachfolgenden Änderungsantrag formuliert sind, orientieren sich an den Qualitätsstandards für Beteiligung, wie sie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010 formuliert wurden:

Ergänzung Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Umsetzung des beigefügten Konzeptes… und verpflichtet die Bezirksvertretungen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage dieses Konzeptes in den Stadtbezirken zu ermöglichen.

Änderungen Konzept:

Seite 2
Zielgruppe der Jugendforen

3. Absatz ergänzen nach „…im Alter von 10 bis 18 Jahren.“:

Es wird sichergestellt dass die jungen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft sowie Bildungsstand Zugang zum Jugendforum haben.

Der Halbsatz "…, wobei bei einer zu großen Altersspanne ..." wird gestrichen.

Seite 3
Organisationsform der Jugendforen

Jugendforen in den Stadtbezirken

Änderung 3. Absatz :

Es wird empfohlen, dass die Jugendforen mit den Bezirksvertretungen verzahnt werden. Hierzu sollen die Bezirksvertretungen verbindlich beschließen, wie mit den Jugendforen umgegangen wird. So sollte festgelegt werden, wie mit den Ergebnissen verfahren wird (z.B. Kenntnisnahme auf die Tagesordnung der BV). Ebenso kann eine BV regeln, dass sie sich bei anstehenden Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, vom Jugendforum beraten lässt.

Neuer 4. Absatz:

Die Geschäftsführung der Foren in den Stadtbezirken erfolgt durch Fachreferenten des Bereichs Kinder- und Jugendförderung.

zentrales Jugendforum

Nach 1. Absatz als neuen Absatz 2 einfügen:

Die zentralen Jugendforen werden dokumentiert und die Beratungsergebnisse über den Stadtvorstand den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme/Beratung gegeben.

Neu nach Kapitel Beteiligungsformen: Umsetzung der Ergebnisse

Da die Jugendforen ein Instrument der Mitsprache und Mitwirkung sind, bleibt die Entscheidung den Gremien der Erwachsenen vorbehalten. Umso wichtiger ist es darum, den relevanten Akteurinnen und Akteuren über den Fortgang ihres Anliegens zeitnah zu berichten und sie entsprechend zu informieren.

Initiierung von Jugendforen

Einfügen nach 1. Absatz:

Um Beteiligung von jungen Menschen zu fördern, wird im Stadtbezirk ein aktives Netzwerk von Partnerinnen und Partnern aufgebaut. Die Fachreferenten für Kinder- und Jugendförderung übernehmen die notwendige Koordinierung. Es bestehen transparente Regeln der Kooperation (Kooperationsvereinbarung).

Begleitung und Unterstützung

Ersetzen des Absatzes durch:

Jungen und Mädchen, die bei Beteiligungsprojekten mitarbeiten, benötigen Unterstützung durch pädagogisch und politisch erfahrene Mitarbeiter, um fachlich fundiert zu arbeiten und Entscheidungen treffen zu können.

Eine weitere Ebene der Qualifizierung liegt im Bereich der Erwachsenen in Politik und Verwaltung.

Es wird ein Qualifizierungskonzept erstellt, das sicherstellt, dass die Akteurinnen und Akteure über die erforderlichen personalen, methodischen, kommunikativen, organisatorischen und sachbezogenen Kompetenzen für die Gestaltung von Partizipationsvorhaben verfügen.

Qualifizierungsangebote sind in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe ausdrücklich erwünscht. Ebenso können die Qualifizierungen durch Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt werden.“


Herr Sohn verwies auf die vorliegenden Stellungnahmen der Bezirksvertretungen.

Frau Liedschulte begrüßte vom Grundsatz her die Einrichtung von Jugendforen in Dortmund. Allerdings werde die Ansiedlung beim Oberbürgermeister nach wie vor kritisch gesehen. Aus Sicht ihrer Fraktion wäre es wünschenswert gewesen, das beim Jugendamt zu belassen. Wobei selbstverständlich nichts gegen ein Engagement des Oberbürgermeisters spreche.

Herr Oppermann beurteilte die Einbeziehung der Bezirksvertretungen vor Beschlussfassung sehr positiv. Es habe sich gezeigt, dass Beteiligung sehr unterschiedlich bewertet und wahrgenommen werde, sehr unterschiedliche Vorstellungen zu Beteiligung bestehen.
Um den gesamten Prozess aber nicht zu behindern, erklärte er sich bereit, den Formulierungsvorschlag zum Beschluss im Antrag zu streichen.

Frau Brandt begrüßte die Vorlage und signalisierte Zustimmung zum geänderten Antrag.

Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge teilte Frau Hoppe mit, die Fachreferenten in den Stadtbezirken würden die Koordination – auch in Gesprächen mit freien Trägern und anderen Anbietern der Jugendarbeit - der dezentralen Jugendforen durchführen.
Aus den dezentralen Jugendforen würde dann überlegt, welche Themen für das zentrale Jugendforum beim Oberbürgermeister in Frage kommen könnten.

Ein zentrales Element von Jugendforen ist es nach Aussage von Frau Schütte-Haermeyer, dass sie wachsen.
Dem geänderten Antrag der Jugendverbände werde sie zustimmen.

Auch Herr Sohn vertrat die Auffassung, dass sich die Jugendforen noch entwickeln müssten. Das könne in den verschiedenen Stadtbezirken auch sehr unterschiedlich sein.
Er berichtete kurz aus dem Stadtbezirk Brackel, in dem in den Stadtteilen unterschiedliche Foren stattfinden würden.
Wichtig wäre aus seiner Sicht, dass der Ausschuss beteiligt wäre, damit er über die geführten Diskussionen informiert ist und ggf. bestimmte Dinge auch für eine Umsetzung beschließen kann.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig folgenden geänderten Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Ergänzung Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Umsetzung des beigefügten Konzeptes… und verpflichtet die Bezirksvertretungen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage dieses Konzeptes in den Stadtbezirken zu ermöglichen.

Änderungen Konzept:

Seite 2
Zielgruppe der Jugendforen

3. Absatz ergänzen nach „…im Alter von 10 bis 18 Jahren.“:

Es wird sichergestellt dass die jungen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft sowie Bildungsstand Zugang zum Jugendforum haben.

Der Halbsatz "…, wobei bei einer zu großen Altersspanne ..." wird gestrichen.

Seite 3
Organisationsform der Jugendforen

Jugendforen in den Stadtbezirken

Änderung 3. Absatz :

Es wird empfohlen, dass die Jugendforen mit den Bezirksvertretungen verzahnt werden. Hierzu sollen die Bezirksvertretungen verbindlich beschließen, wie mit den Jugendforen umgegangen wird. So sollte festgelegt werden, wie mit den Ergebnissen verfahren wird (z.B. Kenntnisnahme auf die Tagesordnung der BV). Ebenso kann eine BV regeln, dass sie sich bei anstehenden Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, vom Jugendforum beraten lässt.

Neuer 4. Absatz:

Die Geschäftsführung der Foren in den Stadtbezirken erfolgt durch Fachreferenten des Bereichs Kinder- und Jugendförderung.

zentrales Jugendforum

Nach 1. Absatz als neuen Absatz 2 einfügen:

Die zentralen Jugendforen werden dokumentiert und die Beratungsergebnisse über den Stadtvorstand den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme/Beratung gegeben.

Neu nach Kapitel Beteiligungsformen: Umsetzung der Ergebnisse

Da die Jugendforen ein Instrument der Mitsprache und Mitwirkung sind, bleibt die Entscheidung den Gremien der Erwachsenen vorbehalten. Umso wichtiger ist es darum, den relevanten Akteurinnen und Akteuren über den Fortgang ihres Anliegens zeitnah zu berichten und sie entsprechend zu informieren.

Initiierung von Jugendforen

Einfügen nach 1. Absatz:

Um Beteiligung von jungen Menschen zu fördern, wird im Stadtbezirk ein aktives Netzwerk von Partnerinnen und Partnern aufgebaut. Die Fachreferenten für Kinder- und Jugendförderung übernehmen die notwendige Koordinierung. Es bestehen transparente Regeln der Kooperation (Kooperationsvereinbarung).

Begleitung und Unterstützung

Ersetzen des Absatzes durch:

Jungen und Mädchen, die bei Beteiligungsprojekten mitarbeiten, benötigen Unterstützung durch pädagogisch und politisch erfahrene Mitarbeiter, um fachlich fundiert zu arbeiten und Entscheidungen treffen zu können.

Eine weitere Ebene der Qualifizierung liegt im Bereich der Erwachsenen in Politik und Verwaltung.

Es wird ein Qualifizierungskonzept erstellt, das sicherstellt, dass die Akteurinnen und Akteure über die erforderlichen personalen, methodischen, kommunikativen, organisatorischen und sachbezogenen Kompetenzen für die Gestaltung von Partizipationsvorhaben verfügen.

Qualifizierungsangebote sind in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe ausdrücklich erwünscht. Ebenso können die Qualifizierungen durch Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt werden.


Unter Einbeziehung des o. a. Antrages fasste der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Umsetzung des beigefügten Konzeptes und empfiehlt den Bezirksvertretungen, sich aktiv daran zu beteiligen.


zu TOP 2.3
Ring Politischer Jugend
- Rechenschaftsbericht 2010/2011 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06281-12)

Herr Peick führte in den Rechenschaftsbericht ein.

Frau Brandt dankte für den Bericht, der die vielfältige Arbeit der Mitgliedsorganisationen dokumentiert, und das gezeigte Engagement der jungen Menschen.

Auch Frau Dr. Tautorat zeigte sich sehr beeindruckt von dem umfangreichen Bericht, der anschaulich zeige, wie unterschiedlich die verschiedenen Jugendorganisationen arbeiten und welche Vielfalt es gebe.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Rechenschaftsbericht 2010/2011 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Projekt WELTENKINDER bzw. Kooperation Jugendamt / Kindermuseum mondo mio!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06275-12)

Frau Limmer berichtete über das Projekt WELTENKINDER.
Abschließend lud sie die Mitglieder zu der Auftaktveranstaltung „SPRACH-WELTEN“ am 11.02.2012 ein.

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.

Frau Schütte-Haermeyer brachte ihre Anerkennung zum Ausdruck.

Anschließend präsentierte Frau Limmer Fotos von dem Projekt (s. Anlage).

Auch Frau Brandt dankte für die Darstellung und den Bericht. Die dort geleistete Arbeit sei sehr lobenswert und könne nur unterstützt werden.

Herr Sohn dankte herzlich für Vorstellung des Projektes und wünschte Frau Limmer – auch im Namen des Ausschusses - weiter viel Erfolg bei ihrer Arbeit.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über das Projekt WELTENKINDER zur Kenntnis.



Die Sitzung wurde von 16.55 Uhr bis 18.00 Uhr für einen nichtöffentlichen Teil unterbrochen.


Herr Sohn eröffnete um 18.01 Uhr den öffentlichen Teil erneut.
zu TOP 2.5
Bericht zur Wahl des Stadtelternbeirates
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06229-12)

Herr Teepe wies darauf hin, dass eine finanzielle Unterstützung sehr willkommen wäre.

Herr Sohn hielt fest, die Verwaltung möge prüfen, ob und in welcher Form (ggf. auch finanziell) eine Unterstützung möglich ist, und dem Ausschuss berichten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Bericht zur Wahl des Stadtelternbeirates zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06224-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Information über das neue Bundeskinderschutzgesetz
- mdl. Bericht -

Frau Bonekamp führt kurz ein:
Das neue Kinderschutzgesetz wird dazu beitragen, Entscheidungen in der Jugendhilfe sicherer zu machen.
Trotz des demografischen Wandels werden die Anforderungen an die erzieherischen Hilfen nicht zurückgehen. Die Schere zwischen arm und reich geht immer deutlicher auseinander. Darüber hinaus hält der Trend an, dass Eltern – aller gesellschaftlichen Schichten - immer häufiger Unterstützung bei Fragen der Erziehung benötigen.
Gleichzeitig steht die Jugendhilfe unter einem enormen Erfolgsdruck. Zum einen besteht das Erfordernis, die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Arbeit nachzuweisen, zum anderen gibt es den eigenen Anspruch, jede notwendige Hilfe zielgerecht und wirkungsvoll zu vermitteln.
Da die finanziellen Spielräume der Kommunen größtenteils ausgereizt und durch das neue Gesetz zusätzliche finanzielle Ressourcen erforderlich sind, soll über den Städtetag eine Initiative in Richtung Bund gestartet werden (Stichwort Konnexitätsprinzip).
Natürlich sollen die Träger der freien Jugendhilfe – wie auch in der Vergangenheit – in den gesamten Prozess mit einbezogen werden.

Anschließend stellte Herr Weirauch die wesentlichen Neuerungen des Bundeskinderschutzgesetzes vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte Herrn Weirauch für die Präsentation.

Frau Schütte-Haermeyer schloss sich dem Dank an. Sie habe festgestellt, dass Dortmund an vielen Stellen schon relativ weit ist.

Herr Spangenberg begrüßte das neue Gesetz, wobei Vieles in Dortmund längst praktiziert wird. Die Interpretation der Verwaltung, dass auch für Ehrenamtliche ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, werde von den Jugendverbänden nicht geteilt. Bedauerlicherweise habe der Gesetzgeber an dieser Stelle auf eine eindeutige Aussage verzichtet. Insofern sollte man noch einmal miteinander darüber sprechen.

Herr Bösebeck führte aus, er rechne damit, dass dann in der 1. Jahreshälfte ein Ausführungsgesetz auf Landesebene NRW kommen werde, das dann auch Aussagen hinsichtlich der Finanzierung enthalten werde. Auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten die Auffassung, dass es nicht sein könne, ein richtiges Gesetz zu verabschieden und nicht mit ausreichenden Finanzmitteln zu hinterlegen. Das werde auch weiterhin Thema in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und den Ausschüssen des Städtetages sein.
Sobald das Ausführungsgesetz vorliegt, werde die Verwaltung den Ausschuss regelmäßig informieren.

Auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer und Frau Beschorner teilte Herr Weirauch mit:
Bis 2015 gebe es das Geld in der vorgestellten Staffelung zur Stärkung des Netzwerkes und für die Familienhebammen. 2016 ff werden die 51 Mio. € dauerhaft in einen Fonds überführt, der zur Sicherstellung der Netzwerke und zur psychosozialen Unterstützung von Familien da sein soll.
Die Kostenfrage für das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche sei noch nicht geklärt.


zu TOP 2.8
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011
(Drucksache Nr.: 05698-11-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05698-11-E3)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

„Dem Ausschuss liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:

Wir bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen durch die (Fach-) Verwaltung:

„ 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden seit der Eröffnung der Flüchtlingsunterkunft in Grevendicks Feld betreut?
2. Wie alt sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Grevendicks Feld betreut werden?
3. Wie vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wurde durch das Sozialamt eine eigene Wohnung vermittelt?
4. Wie alt sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die eine eigene Wohnung bewohnen?
5. Wer ist für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die eine eigene Wohnung bewohnen, zuständig?
6. Wie gestaltet sich die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die eine eigene Wohnung bewohnen?
7. Welche Schulen bieten Auffangklassen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge an?
8. Wie gestaltet sich der Schulbesuch bei den über 16jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen?
9. Wird allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein Schulplatz zur Verfügung gestellt?

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes. Sie wird daher zuständigkeitshalber an den AKJF überwiesen.“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung wurde vor der Sitzung verteilt:

„1. Wie viele Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge werden seit der Eröffnung der
Flüchtlingsunterkunft im Grevendicks Feld betreut?

Seit dem 01.04.2011 wurden im Grevendicks Feld insgesamt 53 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) betreut. Zur Zeit leben dort 25 UMF.
2. Wie alt sind die Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge, die im Grevendicks Feld betreut werden?

Die Jugendlichen sind zwischen 16 und 18 Jahren alt. In Ausnahmefällen können auch jüngere Jugendliche dort untergebracht werden. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn zum Beispiel ältere Geschwister in der städtischen Asylbewerberunterkunft leben. Da dies die einzigen bekannten Kontakte dieser Jugendlichen sind, sollen sie nicht von den Geschwistern getrennt werden und werden deshalb im Grevendicks Feld untergebracht.
3. Wie vielen Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen wurde durch das Sozialamt eine eigene Wohnung vermittelt?

Solange die im Grevendicks Feld lebenden Flüchtlinge minderjährig sind - also „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ - werden sie nicht in Wohnungen vermittelt. Mit der Volljährigkeit wechseln sie in die Betreuung des Sozialamtes, sind also keine UMF mehr. Wie viele dann vom Sozialamt in eigene Wohnungen vermittelt werden, kann von Seiten des Jugendamtes nicht beantwortet werden.
4. Wie alt sind die Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge, die eine eigene Wohnung bewohnen?

UMF, die im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme (§ 34 oder § 35 SGB VIII) in Wohnungen leben, sind in der Regel 17 Jahre alt. In Ausnahmefällen – wenn ein Jugendlicher sich in keine stationäre Maßnahme einfügt – kann auch schon früher die Betreuung in eigener Wohnung stattfinden.
5. Wer ist für die Betreuung der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge, die eine eigene Wohnung bewohnen, zuständig?

Das Jugendamt ist für die Betreuung in eigener Wohnung zuständig. Zur Aufgabenerledigung arbeitet das Jugendamt mit einer Vielzahl von Freien Trägern zusammen, die im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Betreuung durchführen.
6. Wie gestaltet sich die Betreuung der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge, die eine eigene Wohnung bewohnen?

Hierbei gibt es verschiedene Konzepte der Betreuung, die sich nach dem Reifegrad des Jugendlichen richten.

Es gibt die Möglichkeit der Mobilen Betreuung nach § 34 SGB VIII. Hierbei handelt es sich um einen ausgelagerten Heimplatz, bei dem die Jugendlichen auch weiterhin die komplette Betreuung durch einen vom Jugendamt beauftragten Träger bekommen.

Im Rahmen der weiteren Verselbstständigung gibt es die Möglichkeit nach § 35 SGB VIII der „Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung“. Hierbei lebt der Jugendliche in seiner eigenen Wohnung, der Lebensunterhalt wird vom Jugendamt gesichert und die Betreuung erfolgt im Rahmen von vorher festgelegten Fachleistungsstunden.
7. Welche Schulen bieten Auffangklassen für die Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge an?

Auffangklassen gibt es in acht Hauptschulen und einer Gesamtschule:

HS Emscherstraße in Aplerbeck
HS Hörde
HS Scharnhorst
HS Kley
HS Innenstadt-West
HS Am Ostpark
HS Lützowstraße
HS In der Landwehr
Heinrich-Böll-Gesamtschule
8. Wie gestaltet sich der Schulbesuch bei den über 16jährigen Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen?

Die über 16jährigen Jugendlichen unterliegen, wie auch deutsche Schüler, nur noch der Berufsschulpflicht. Dies bedeutet, dass sie nicht täglich zur Schule müssen, sondern zweimal wöchentlich. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Platz an einem Berufskolleg.
9. Wird allen Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen ein Schulplatz zur Verfügung
gestellt?
Allen UMF bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird ein Schulplatz zur Verfügung gestellt. Die unter 16jährigen, die der Schulpflicht unterliegen, werden in die Auffangklassen vermittelt. Die älteren Jugendlichen, die der allgemeinen Schulpflicht nicht mehr unterliegen, bekommen häufig keinen Platz am Berufskolleg. Zuständig hierfür ist die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde. Vom Jugendamt werden für alle Jugendlichen Sprachkurse finanziert, damit diese die Grundkenntnisse der deutschen Sprache erlernen. Für einige UMF werden darüber hinaus Schulersatzmaßnahmen, wie z. B. Vorbereitung auf den Besuch eines Kurses zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, finanziert.“

Die Zusatzfragen von Frau Schütte-Haermeyer werden schriftlich beantwortet.

Hinweis:
Die Fragen werden nach Mitteilung des Jugendamtes wie folgt beantwortet:

„1. Seit 01.04.2011 wurden im Grevendicksfeld insgesamt 59 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge betreut. Zur Zeit (Stand 01.02.2012) leben dort 20 UMF.

2. Zu Frage 4, 5 und 6:
Nach welchen Kriterien werden UMF in Jugendhilfemaßnahmen nach § 34 oder § 35 SGB VIII in eigenen Wohnungen betreut?
Wie viele UMF betrifft das zurzeit?

Die Entscheidung, UMF in eigenen Wohnungen unterzubringen, wird in jedem Einzelfall nach ihrem Entwicklungsstand und dem damit einhergehenden Jugendhilfebedarf getroffen. Die Entscheidung über die Hilfeart ist bei Neufällen das Ergebnis des Clearingverfahrens bzw. bei bereits bestehenden Betreuungen das Ergebnis der laufenden Hilfeplanung. In Dortmund sind zur Zeit etwa 35 Jugendliche in eigenen Wohnungen untergebracht und werden dort weiterhin betreut.
3. Zu Frage 7:
Wie viele UMF aus Grevendicks Feld besuchen eine Auffangklasse?
Wie erreichen sie diese Schule?
Auf welche Schulen gehen diejenigen UMF aus Grevendicks Feld, die keine Auffanglasse besuchen?

Auffangklassen gibt es in acht Hauptschulen und einer Gesamtschule im Dortmunder Stadtgebiet. Von den UMF im Grevendicksfeld geht nur ein Jugendlicher in eine Auffangklasse. Dieser erreicht seine Schule mit dem ÖPNV.
Alle anderen Jugendlichen unterliegen nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht, haben keinen Platz an einem Berufskolleg bekommen und besuchen zur Zeit eine vom Jugendamt Dortmund finanzierte Schulersatzmaßnahme bzw. befinden sich zwischen zwei Maßnahmen.
4. Zu Frage 8 und 9:
Der Rat hat im März des letzen Jahres (auf Grünen Antrag) beschlossen, für in der ZKU untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ein Betreuungskonzept zu entwickeln, das den fachlichen Anforderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung ein. In der Antwort der Verwaltung ist nun die Rede davon, dass für UMF über 16 Jahren und damit ohne Schulpflicht oft kein Platz an einem Berufskolleg zur Verfügung steht. Für „einige UMF“ werden darüber hinaus Schulersatzmaßnahmen finanziert.
Wie viele UMF betrifft das?
Wie viele UMF über 16 besuchen weder die Schule noch nehmen sie an einer Ersatzmaßnahmen teil?
Wie sieht das vom Rat beschlossene Konzept aus?
Welche weiteren Ausbildungsmöglichkeiten sieht es vor?

Die vom Jugendamt finanzierten Schulersatzmaßnahmen sind für alle Jugendlichen zugänglich, die nicht in einer Auffangklasse oder Regelschule sind.

11 UMF aus dem Grevendicksfeld besuchen derzeit eine Schulersatzmaßnahme bzw. das Werkstattjahr. Für 8 UMF werden derzeit im Rahmen der Hilfeplanung Anschlussmaßnahmen organisiert. Zusätzlich steht im Grevendicksfeld ein interner Deutschkurs zur Verfügung, der von Ehrenamtlichen durchgeführt wird und Deutschkenntnisse vermittelt bzw. Tagesstruktur gibt.

Die Betreuung im Grevendicksfeld ist so konzipiert, dass eine Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung im Rahmen des § 35 SGB VIII stattfindet. Dies erfolgt durch Fachleistungsstunden, deren Anzahl nach dem persönlichen Bedarf des Jugendlichen im Hilfeplanverfahren festgelegt wird. Neben der individuellen Unterstützung gehören folgende Bereiche zur Betreuung:
o die Schaffung einer Tagesstruktur,
o Unterstützung beim Zurechtfinden im deutschen Alltag
o Organisation und Begleitung des Schulbesuchs oder der Schulersatzmaßnahme in enger Abstimmung mit der fallführenden Fachkraft des Jugendamtes und dem Vormund
o Organisation von Freizeitaktivitäten
o Die Integration der Jugendlichen in den Stadtteil (Jugendfreizeitstätten, Sportvereine etc.)“


zu TOP 2.9
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
3. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06084-11)

Frau Schütte-Haermeyer äußerte sich positiv über den Bericht, der einen guten Überblick über den aktuellen Sachstand gebe.

Der Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - nach dem Stand vom 03.01.2012 wird zur Kenntnis genommen.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Kulturelle Bildung im Dortmunder U - Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06223-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06223-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„... in der oben genannten Vorlage, die der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis erhält, ist aufgeführt, welche Projekte zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche künftig in der zweiten Etage des Dortmunder U stattfinden sollen. Da sich unseres Erachtens die Angebote stark mit denen überschneiden, die als kulturelle Kinder- und Jugendbildung im FZW angeboten werden, bittet die CDU-Fraktion um eine detaillierte Darstellung,
1. welche genauen Programme, Workshops, Aufgaben etc. in 2011 im FZW im Bereich kulturelle Kinder- und Jugendförderung durchgeführt wurden und,
2. wie das Programmspektrum im FZW für den Bereich kulturelle Kinder- und Jugendförderung für das Jahr 2012 aussieht.

3. Entstehen für die Einrichtung der Kinder- und Jugendkulturarbeit im Dortmunder U Kosten zu Lasten des Haushaltes des Jugendamtes?

4. Wenn ja, wie hoch sind diese?

5. Wie hoch waren in 2011 die Kosten für die Kinder- und Jugendkulturarbeit im FZW?

6. Welche Laufzeit ist für das „U2-Programm“ im Dortmunder U zu Grunde gelegt oder ist dieses Projekt unbefristet gesichert?

7. Werden durch die anvisierten Maßnahmen Einnahmen (Eintrittgebühren, etc.) erzielt? Wenn ja, in welcher kalkulierten Größenordnung?

8. In der bisherigen Planung wurde das U-Gebäude immer als Kreativzentrum benannt. Derzeit scheint das Gebäude vornehmlich durch Nutzer der öffentlichen Hand (Stadt, TU, FH) belegt zu sein. Ist eine privatwirtschaftliche Nutzung (beispielsweise als Büro von Grafik-Designern, Web-Designer, Galerien, etc.) zur Erzielung von Mieteinahmen noch möglich oder sind die Flächenreserven im Gebäude aufgebraucht?

9. Da zu den Kosten jegliche Angaben fehlen, wird um Darstellung gebeten, wie sich die vorgestellten Maßnahmen finanzieren bzw. wie hoch die Bundes-/Landeszuschüsse und für welchen Zeitrahmen diese garantiert sind.“



Frau Kokoschka stellte „Kulturelle Bildung im Dortmund U“ vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.

Frau Schütte-Haermeyer sprach sich lobend über die Arbeit aus. Allerdings habe sie ein leichtes Unbehagen, da die Vernetzung, die Synergien zwischen den Bereichen Kultur- und Jugendverwaltung nicht ersichtlich werden. Sie äußerte den Wunsch, dass der Ausschuss zukünftig bei diesem Querschnittsthema mehr informiert und einbezogen wird in die kulturelle Bildung der Kulturverwaltung.

Frau Brandt zeigte sich von dem Konzept begeistert, das Kindern und Jugendlichen Kunst nahebringt, erlebbar macht und zum Mitwirken einlädt. Sie würde sich wünschen, dass dieses Projekt von vielen Gruppen und Personen besucht wird.

Frau Dr. Tautorat dankte für den Vortrag. Sie fand das Projekt sehr beeindruckend, zeigte sich aber etwas erstaunt über die absolut edle Ausstattung.

Auf die Nachfragen vor Frau Schütte-Haermeyer, Frau Brandt und Frau Dr. Tautorat führte Frau Kokoschka aus:
Es gebe einen Steuerungskreis, der sich regelmäßig trifft und in dem eine Abstimmung auf Arbeitsebene mit dem Schulverwaltungs- und Jugendamt stattfinde. Auch das vorgestellte Projekt wurde in dem Steuerungskreis besprochen. Weiterhin gebe es den Beirat Kulturelle Bildung, in dem überwiegend die Kultureinrichtungen vertreten sind, die kulturelle Bildung anbieten, aber auch z. B. das FZW.
Die personelle Ausstattung auf der Etage im U-Turm bestehe zurzeit aus 3 Personen (neben der Geschäftsleitung Kulturbetriebe und Geschäftsleitung Kulturbüro noch 1 Mitarbeiterin).
Die Einrichtung auf der Etage wurde ausschließlich durch die Einwerbung von Drittmitteln finanziert.
Seit der Eröffnung im September wurden 100.000 € eingesetzt. Davon waren 80.000 € als Anschubfinanzierung vom Land NRW, 20.000 € der städtische Eigenanteil. Im Dezember habe der Rat den Betrieb der 2. Etage beschlossen. Es würden ca. 120.000 € für eine Leitungsstelle und eine Assistenz eingesetzt. Es sei zwingend notwendig, auf der Etage ständig Personal zu haben. Außerdem gebe es ein Grundbudget von insgesamt 25.000 €. Das bedeute, dass man gehalten sei, Drittmittel einzuwerben. Das werde aber bereits jetzt schon sehr stark betrieben.


Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich – nach Möglichkeit zur nächsten Sitzung des Ausschusses -.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände/ Kalte Seite - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05644-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Abschlussbericht zur Kenntnis.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Erzieherische Hilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06279-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06279-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„...die Verwaltung wird gebeten, in der der nächsten Sitzung des Ausschusses die Arbeit der im letzten Jahr neu eingerichteten „Fachstelle Erzieherische Leistungen“ vorzustellen.



Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Maßnahmen erzieherischer Hilfen außerhalb des Elternhauses wurden in den vergangenen fünf Jahren auf Antrag der Eltern eingeleitet?

2. Wie viele Maßnahmen wurden in dieser Zeit in Folge von akuten Schutzmaßnahmen eingeleitet?

3. Wie hoch ist die durchschnittliche Unterbringungszeit bei erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses?

4. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Kinder bei der Einleitung erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses?

5. Gibt es Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage der Eltern, deren Kinder Maßnahmen in Anspruch nehmen? Wenn ja, sind diese darzustellen.

6. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele ambulante unterstützende Maßnahmen eingeleitet wurden, bevor erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses zum Tragen kommen? In welchem Alter der Kinder setzen diese unterstützenden Maßnahmen an?“


Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich durch die Verwaltung.


zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

- unbesetzt -


Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 19.00 Uhr.



Sohn Liedschulte Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftfüherin



Anlage zu TOP 2.1
(See attached file: RedeAKiKuAusschussKiJu.pdf)


Anlage zu TOP 2.4
(See attached file: mondomio_WELTENKINDER_ 1.2.2012.pdf)


Anlage zu TOP 2.7
(See attached file: Bundeskinderschutzgesetz.pdf)


Anlage zu TOP 4.1
(See attached file: Präsentation U2 120127.pdf)


Anlage zu TOP 6.

(See attached file: BV-Wiedervorlage-Dez-2011.pdf)