Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 18.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender


RM Volkan Tevfik Baran (SPD) i. V. f. RM Friedhelm Sohn -Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD) i. V. f. RM Gudrun Heidkamp
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Rainer Goepfert (Arbeiterwohlfahrt) i. V. f. Andreas Gora
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Christian Haselhoff (Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Norbert Enters
Oliver Gernhardt
Alfred Hennekemper


Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Roger Kiel
Jutta Krampe
Doris Punge


4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 18.11.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

(Die Unterlagen wurden bereits für die Sitzung des Rates am 01.10.2015 bzw. des Ausschusses am 28.10.2015 zur Verfügung gestellt)

2.2 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02754-15)

(Der Geschäftsbericht wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 28.10.2015 zur Verfügung gestellt)

2.3 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -


2.4 Unterhaltsvorschuss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02731-15-E1)

2.5 Jugendförderung in Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02732-15-E1)

2.6 Jugendberufshaus Dortmund
- mdl. Bericht -

2.7 Fördervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Jugendring Dortmund Verwaltungsausschuss e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02451-15)

2.8 Integrierte Jugendhilfeplanung 2016 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02392-15)

2.9 Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -

2.10 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Akazienstraße, Dortmund-Brackel

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01922-15)

2.11 Nutzung Städtisches Lernzentrum Wellinghofen, Hopmann Mühlenweg 7b
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02793-15)

2.12 Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder International Montessori School - Barbara House
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02922-15)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsstrukturen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02990-15)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Barrenbrügge eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Thomas Bahr benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Barrenbrügge wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Spangenberg, Frau Malguth und Herr Oppermann werden sich weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu TOP 2.7 „Fördervereinbarung der Stadt Dortmund und dem Jugendring Dortmund Verwaltungsausschuss e. V.“, Drucksache Nr.: 02451-15, beteiligen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Wege der Dringlichkeit wurde die Tagesordnung erweitert um

TOP 2.13 Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
Drucksache Nr.: 02705-15

TOP 2.14 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2015
Empfehlung
Drucksache Nr.: 02815-15


TOP 2.15 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung und Erweiterung des Kinderspielplatzes Auf’m Brautschatz, Dortmund-Hörde
Beschluss
Drucksache Nr.: 01965-15


TOP 2.16 Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Einbringung
Drucksache Nr.: 01715-15


TOP 3.2 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 für Aufwendungen im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung
Empfehlung
Drucksache Nr.: 02946-15


TOP 3.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
Drucksache Nr.: 02040-14



Nach kurzer Diskussion kamen die Mitglieder des Ausschusses auf Vorschlag von Frau Schneckenburger überein, den Punkt „Aussprache zur aktuellen Presse- und Rundfunkberichterstattung zu Auslandsmaßnahmen“, Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke & Piraten), Drucksache Nr.: 03153-15, unter TOP 6. Mitteilungen des Vorsitzenden zu behandeln.


Mit diesen Erweiterungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

Wegen weiteren Beratungsbedarfs der CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet.


zu TOP 2.2
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02754-15)

Die Nachfragen von Herrn Prause, Herrn Grohmann und Frau Dr. Tautorat wurden wie folgt beantwortet:

- S. 79 – Nationalitäten Herr Burkholz
Bei der Angabe Serbien (einschließlich Kosovo) war wahrscheinlich eine genaue Zuordnung nicht möglich; wird noch einmal geklärt.
Nationalität Palästina wird ebenfalls geklärt (für die nächste Sitzung).
(Hinweis: Das Jugendamt teilte folgendes mit:
Die Nationalitätenliste im jugendamtsspezifischen Erhebungssystem (SoPart) weist einen mittlerweile überholten Nationalitätenkatalog auf. Mit der Datenerhebung für das Geschäftsjahr 2015 wurde der aktuelle Nationalitätenkatalog der offiziellen Informationsdatenverarbeitung IT NRW (2015) eingepflegt. Damit wird in NRW die Datenlage vergleichbarer.
Im Geschäftsbericht 2015 werden die Nationalitäten nach serbisch/Serbien, montenegrinisch/ Montenegro, kosovarisch/ Kosovo differenziert betrachtet und ausgewiesen.
Die Nationalität Palästina wird künftig mit Palästinensische Gebiete (Staat im Werden) angeführt.)

- S. 69 – Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls Herr Burkholz
Der Anstieg der Verfahren ist in dem Anstieg der Meldungen begründet (erhöhte Aufmerksamkeit der Bevölkerung).

- Zahlen Jugendgerichtshilfe Herr Hibbeln
Stand 31.12.2014 gab es insgesamt 3.461 Jugendgerichtshilfefälle, von denen 2.704 Anklageschriften vom Amtsgericht bearbeitet wurden. Die Zahlen werden in den künftigen Jahren wieder in den Geschäftsbericht aufgenommen.


- S. 79 – Nationalitäten (Herkunft ungeklärt) Herr Hibbeln
Es komme immer wieder vor, dass Jugendliche ohne Ausweisdokumente vorsprechen und die Nationalität nicht geklärt werden kann.


- S. 90 – Anzahl der betreuten Kinder u. Jugendlichen Herr Hennekemper
Die Schwankungen in den verschiedenen Jahren hängen mit unterschiedlichen Faktoren zusammen: Zum einen mit der personellen Ausstattung, zum anderen mit der Nachfrage-situation nach Leistungen seitens der Familien sowie der Beratungsdauer je Fall.

Herr Hennekemper teilte auf die Anmerkung von Herrn Niermann mit, dass in 2016 ein eigenständiger Bericht der Beratungsstellen insgesamt (einschließlich der Träger der freien Jugendhilfe) erstellt wird.

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie nahmen den Geschäftsbericht des Jugendamtes 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

Frau Schneckenburger berichtete:
Die Verabschiedung des Ausführungsgesetzes NRW zum „Gesetz zur Verbesserung, Versorgung und Betreuung von ausländischen Kindern und Jugendlichen“ wird voraussichtlich am 04.12.2015 erfolgen.
Danach wird je 5.000 – 6.000 Einwohner 1 UMF in Obhut zu nehmen sein, das bedeute ca. 250 – 300 UMF. In Dortmund gebe es – Stand 31.10.2015 – 1.132 UMF. Die Anzahl werde sich danach verringern, auch bedingt dadurch, dass Jugendliche volljährig werden und aus dem SGB VIII-Bezug herausfallen und Dortmund keine weiteren Zuweisungen mehr erhält, bis die vorgesehene Quote erreicht ist.
Unabhängig davon besteht aber weiterhin die Verpflichtung zur vorläufigen Inobhutnahme (bis max. 4 Wochen). Die Verteilung erfolgt über den Landschaftsverband Rheinland, der auch die aufnehmenden Gemeinden benennt. In der Zwischenzeit wird die Vormundschaft durch das Jugendamt wahrgenommen, das ein Kurz-Clearing durchführt (Altersfeststellung, Gesundheitszustand, Familienzusammenführung u. a.). Danach wird es Aufgabe des Jugendamtes sein, die Kinder und Jugendlichen an den Ort ihrer Inobhutnahme zu begleiten, d. h. zu fahren. Auch dies bedeutet eine zusätzliche logistische Herausforderung.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, Beschulungsmöglichkeiten für die UMF herzustellen. Insgesamt gibt es – Stand März 2015 - 1.484 Schüler/-innen in Auffangklassen; im Sept. 2015 sind es 1.804. Es gibt allerdings auch viele Schüler/-innen, die keinen Schulplatz haben und auf einer Warteliste stehen. Hier sehe sich die Verwaltung in der Verpflichtung, bis zur Beschulung die Träger zu unterstützen, eine Tagesstruktur und Sprachunterricht für die Jugendlichen anzubieten. Ziel ist es, ein mit den Trägern abgestimmtes, gesamtstädtisches pädagogisches Konzept zu entwickeln und die Fachbereiche Jugend und Schule miteinander zu verzahnen.

Zu der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion teilte sie kurz mit (schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 03.02.2016):
In Wellinghofen ging eine Glasscheibe zu Bruch, an der sich ein Jugendlicher an der Hand verletzt hatte, so dass der Krankenwagen kommen musste. Es handelt sich um einen einmaligen Fall.
Grundsätzlich könne nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei UMF um Jugendliche handelt, die noch keine ausgereiften Persönlichkeiten sind und durchaus an der ein oder anderen Stelle – wie alle jungen Menschen – dazu neigen, Konflikte nicht nur verbal auszutragen. Jeder Träger versucht selbstverständlich, solche Konflikte/Eskalationen durch pädagogische Arbeit, Moderationsmöglichkeiten, Gruppenarbeit zu vermeiden/zu minimieren. Festzuhalten bleibe, die Gefährdung/Bedrohung der Einrichtungen komme von außen und nicht von innen.
Dass es Nachfragen aus der Bevölkerung gibt, könne nachvollzogen werden. Daher würden in der Regel Anwohnerversammlungen durchgeführt, um im gemeinsamen Gespräch evtl. bestehende Befürchtungen abzubauen und Konflikte zu lösen.

Herr Barrenbrügge dankte für den Bericht.


zu TOP 2.4
Unterhaltsvorschuss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02731-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
„Wie viele Familien erhalten seitens des Dortmunder Jugendamtes einen Unterhaltsvorschuss? Es wird um Darstellung der Zahlen der letzten 5 Kalenderjahre in Bezug auf Familien und Kinder gebeten.“

Der Unterhaltsvorschuss wird an alleinerziehende Mütter und Väter für Kinder, die von dem anderen Elternteil keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt erhalten, gezahlt.

Es gab in den letzten fünf Jahren folgende Fallzahlen (Unterhaltsvorschuss pro Kind):

2010 4740
2011 4821
2012 4777
2013 4970
2014 4740

Frage 2:
„Wie groß ist in Dortmund schätzungsweise die Dunkelziffer derer, die auch einen Unterhaltsvorschussanspruch aufweisen, aber von ihrem Recht nichts wissen oder es nicht in Anspruch nehmen (wollen)?“

Dem Jugendamt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das Jugendamt informiert die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der allgemeinen Beratungsleistungen, über allgemein zugängliche Flyer, den Internetauftritt des Jugendamtes, u.a. Informationskanäle über die Anspruchsvoraussetzungen. Darüber hinaus werden Anspruchsberechtigte auch von anderen Behörden und Institutionen, z.B. das JobCenter, über die Unterhaltsvorschussleistung informiert, da diese eine sogenannte vorrangige Leistung ist.

Frage 3:
„Wie viele Jugendamtsmitarbeiter stehen für diese Angelegenheit im Jugendamt zur Verfügung?“

In dem Bereich Unterhaltsvorschuss arbeiten derzeit 17 Beschäftigte (vollzeitverrechnet).

Frage 4:
„Verfügen die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter über eine Ausbildung im Finanz- und/oder Rechtswesen? Wenn NEIN, welche anderen Qualifikationen weisen sie vor?“

Im Bereich Unterhaltsvorschuss sind Beschäftigte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes eingesetzt. Die Ausbildung/das Studium umfasst auch das Finanz- und Rechnungswesens. Weitere Kenntnisse erwerben die Beschäftigten im Rahmen der Einarbeitung sowie durch Fortbildungen.

Frage 5:
„Wie stand bzw. steht Dortmund p. a. bei der Zahlung und "Wiedereinholung" der nicht zahlungsfähigen oder- willigen Elternteile im interkommunalen Vergleich der ähnlich großen Städte dar?“

Die Rückholquote verschiedener Ruhrgebietsstädte stellen sich im Vergleich wie folgt
dar:

Bochum
Dortmund
Duisburg
Düsseldorf
Essen
Gelsenkirchen
Oberhausen
18,00 %
15,78 %
16,00 %
8,8 %
21,6 %
19,8 %
10,1 %

Frage 6:
„Nutzt das Jugendamt bereits alle Möglichkeiten und Spielräume aus, um von den nicht zahlenden Elternteilen die Gelder zurück zu erhalten?“

Unter den gegebenen Bedingungen nutzt das Jugendamt die gesetzlichen Möglichkeiten aus. Der Bereich Unterhaltsvorschuss ist vor kurzem neu organisiert worden, um Verbesserungspotentiale auch bei der Rückholquote zu realisieren.

Frage 7:
„Wie lang ist der Zeitraum, in dem die Stadt Regress von den zahlungsunwilligen Elternteilen rückfordern kann?“

Bei der Heranziehung von Unterhaltspflichtigen gelten, sofern ein Unterhaltstitel erwirkt werden konnte, Verjährungsfristen von bis zu dreißig Jahren. Die Leistungsfähigkeit des/der Schuldners/in ist im Einzelfall zu prüfen.

Frage 8:
„Durch Einsatz bzw. Veränderung welcher "Stellschrauben" ließe sich bei dem vorhandenen Personalkörper der Refinanzierungsgrad vergrößern?“

Der „Refinanzierungsgrad“ hängt von verschiedenen Faktoren ab, die das Jugendamt teilweise nicht beeinflussen kann (z.B. gesellschaftliche Trends und Entwicklungen, Arbeitslosenquote). Die Neuorganisation des Bereiches verfolgt aber auch das Ziel, Verbesserungen bei der Anspruchsverfolgung zu realisieren.“

Herr Hibbeln teilte auf Nachfrage von Herrn Bahr zu 7. mit, dass die Leistungsfähigkeit des Schuldners regelmäßig jährlich überprüft wird. Bevor ein Unterhaltstitel erwirkt werden kann, muss bereits individuell die Leistungsfähigkeit des Schuldners überprüft werden. Ist diese nicht gegeben, kann kein Unterhaltstitel erwirkt werden. Auch in diesen Fällen erfolgt eine regelmäßige Überprüfung.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Jugendförderung in Jugendfreizeitstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02732-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Gesamtgesellschaftliche Veränderungsprozesse haben immer auch Auswirkungen auf die Lebenssituation von jungen Menschen. Vor diesem Hintergrund werden stetig neue bzw. erweiterte Entwicklungs- und Handlungsperspektiven innerhalb der Kinder- und Jugendförderung erarbeitet, die die aktuelle Lage der Dortmunder Kinder und Jugendlichen berücksichtigen.

Im Ausbau der Ganztagsschulen und der ganztägigen Betreuung hat sich in Dortmund die Kinder- und Jugendarbeit als außerschulischer Bildungspartner etabliert. So sind beispielsweise städtische Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung Partner in der offenen Ganztagsbetreuung und/oder auch Träger von außerschulischen Bildungsangeboten.

Die Entwicklungs- und Handlungsperspektiven der Kinder- und Jugendförderung berücksichtigen auch Aspekte und Anforderungsprofile in Bezug auf Veränderungen in der Schullandschaft. Dies führt dazu, dass sich die Kinder- und Jugendarbeit in Dortmund nicht mehr ausschließlich auf altersbezogene Angebote bezieht, sondern diese durch themen- und projektbezogene Maßnahmen ergänzt wird. Ein Aspekt ist, Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten stärker auf Zielgruppen auszurichten. Dazu zählen Öffnungszeiten am Wochenende ebenso wie spätere Schließungszeiten, da sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bereits und weiterhin zunehmend auf Abend-, Wochenend- und Ferienzeiten verschieben.

Darüber hinaus dürfen sich die Angebote nicht nur an strukturierte und geplante Aktivitäten zur Freizeitgestaltung ausrichten. Räume zum Ausruhen sind wichtige Bestandteile der Angebotsstruktur.
Angebote bzw. Kooperationen finden u. a. zu folgenden Themen statt:
· Anti-Gewalt- und Deeskalationstraining für Grund- und weiterführende Schulen
· Aktionstage und Projekte in der OGS
· Ausflüge, Fahrten und Ferienangebote
· Projekte zu Cybermobbing / Mobbing
· Stärkung von Medienkompetenz.

Smartphones, Tablets & Co sowie die Kommunikation über Soziale Netzwerke gehören mittlerweile zum Alltag vieler Menschen. Gerade für Jugendliche sind diese technischen Neuerungen Bestandteil ihrer täglichen Lebenswirklichkeit und somit kann sich auch die offene Kinder- und Jugendarbeit diesem Thema nicht verschließen.

Beim Jugendamt der Stadt Dortmund wird im Bereich Kinder- und Jugendförderung durch das Fachreferat „Medienkompetenz“ die Medienkompetenz in den Jugendfreizeitstätten (JFS), an Schulen, gemeinnützigen Vereinen und Institutionen, unterstützt und gefördert.

Das Fachreferat „Medienkompetenz“ basiert auf den gesetzlichen Schwerpunkten des Jugendmedienschutzes und des digitalen Jugendschutzes (Schutz im virtuellen Raum). Dabei werden die Themenschwerpunkte den ständigen Veränderungen und Anforderungen unseres digitalen Zeitalters angepasst.

Im Fokus liegen unter anderem die Analyse der Veränderungen des Internets im Web X.0, die Kommunikationskultur der „Social Media“, der multimedialen digitalen Medien und auch die Entwicklung der Games (Computerspiele).

Das Fachreferat „Medienkompetenz“ ist ein Baustein der außerschulischen medienpädagogischen und sozialen Bildung. Der Schwerpunkt dieser Tätigkeit liegt in der Prävention einer Jugendschutzproblematik (Onlinesucht, Cybermobbing, u. a.) durch die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen durch schulische und außerschulische Bildungsangebote.

Zur Stärkung dieser wichtigen Schlüsselqualifikation für die Anforderungen unseres digitalen Zeitalters werden gemeinsame medienpädagogische Projekte mit internen, externen und freien Trägern seit 2012 organisiert, geplant und durchgeführt. Zu diesen Partnern gehören die Jugendfreizeitstätten, Schulen, Hochschulen, Vereine, gemeinnützige Ausbildungsträger und auch die religiösen Institutionen in Dortmund.

Weiterhin ist durch das Fachreferat Medienkompetenz ein „Dortmunder Netzwerk zur Förderung der Medienkompetenz“ initiiert worden, das bundesweit in dieser Konstellation mit der Synthese von Medienkompetenz, Jugendschutz, Medienpädagogik, Kultur und Bildung Schwerpunkte setzt. Da diesem Netzwerk zurzeit über 16 Akteure aus den Bereichen der Stadt Dortmund (Jugendamt, Schule, Gesundheitsamt, Kultur, Informatik) mit externen Partnern (TU Dortmund, FH-Dortmund, Polizei, Drogensuchtstelle, Medieneinrichtungen - WAM) angehören.

Dieses Netzwerk ist nicht statisch, sondern entwickelt und verändert sich laufend, entsprechend den aktuellen Erfordernissen der sozialen und digitalen Kulturentwicklung. Dabei ist aktuell und zukünftig geplant, durch dieses Netzwerk überregionale Fördergelder für größere Medienkompetenzprojekte für die Stadt Dortmund zu akquirieren, um daraus zielgerichtete Angebote für Kinder- und Jugendliche und deren Eltern zu entwickeln.
Die Projekte zur Förderung der Medienkompetenz werden zur Zeit überwiegend durch externe Fördergelder seitens der Landesmedienanstalt (LFM), des „Kulturrucksack Dortmund“ und der Landesmedienanstalt LWL und weiterer Partnerinnen und Partner, aber auch durch ein kleines eigenes Budget, finanziert und unterstützt.

Folgende wichtige Projekte zur Förderung der Medienkompetenz werden nachfolgend exemplarisch aufgezählt:

2012 - Interkulturelle Medienkompetenz im Internet -
Landesweite Fachtagung und Informationsveranstaltung im Rathaus der Stadt Dortmund.

2012 - Virtuelle Realität! –
Eine virtuelle Spielwelt in der Realität erleben! Ein Medienkompetenzprojekt als Rollenspiel im Westfalenpark „Artus & Merlin im Westfalenpark in Verbindung mit sozialen Netzwerken am Beispiel von Facebook“ mit Jugendamt, Schule und Westfalenpark.

2012 - Aktionstag Jugendarbeit ist mehr – Angebote für Schulen –
Medienkompetenz und Jugendmedienschutz im Web 2.0.

2013 - Fit für die mediale Zukunft / Unsere Stadt der Zukunft -
Ein multimediales und übergreifendes Medienkompetenzprojekt des Jugendamtes Dortmund, das stadtweit mehrere Jugendfreizeitstätten (Big Tipi, Lernzentrum Wellinghofen, JFS Westerfilde, JFS Scharnhorst, JFS Lütgendortmund) eingebunden und digital vernetzt hat.

2014 - Medienkompetenz-Bildung-Talent mit der Initiative Dortmunder Talent,
Stadt der Zukunft -
Weiterführende und nachhaltige Bildungsprojekte für Jugendfreizeitstätten und Schulen - Fit für die mediale Zukunft - Soziale Teilhabe und Chancengleichheit.

2014 - Medienpädagogisches Projekt „Gecheckt! – Jugend, Medien und Familie“,
zur Förderung der Medienkompetenz im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Schulung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Big Tipi und der JFS-Lütgendortmund.

2014 - Interaktive Messe für Schulen in der Berswordthalle -
Für Schulklassen ab Kl. 8 und Berufskollegs.

2014 - Kinder, verloren in der virtuellen Welt?! –
Fachtagung der Medienkompetenz versus Onlinesucht.

2014-2015 - Medienkompetenz-Film-Bildung: Interkulturell-Theologisch orientierte Lebenswelten im realen und virtuellen Raum im Web 2.0, am Beispiel einer multikulturellen Stadt im Ruhrgebiet – Dortmund -

2015 - Medienkompetenz-Interkulturell-Inklusiv-Kunst-Bildung – Mondo Mio - Kindermuseum - Projektförderung durch LWL-Landesjugendamt - Soziale Teilhabe und Chancengleichheit -

2015 - Medienkompetenz-interkulturell-Inklusiv-Phönixsee -
Außerschulisches inklusives Bildungsprojekt mit vernetzten Partnerinnen und Partnern, Projektförderung durch LWL-Landesjugendamt - Teilhabe junger Menschen mit Behinderung.

2015 - Medienkompetenz-digitale Inklusion - „Get Online Week“,
in Dortmund mit TU-DO- Unterstützung bei der Gründung von digitalen Bildungsorten in benachteiligten Lebenslagen.

2015 - Medienkompetenzförderung für Jugendliche und Schülerinnen und Schülern in benachteiligten Lebenslagen in Kooperation mit Schulen und Jugendfreizeitstätten –Multiplikatorenfortbildungen -

Durch die in den Stadtbezirken Dortmunds aktiven Jugendforen sind Jugendliche im außerschulischen Bereich aktiv an der Gestaltung ihrer Freizeitangebote beteiligt.“

Herr Bahr teilte mit, Hintergrund der Bitte um Stellungnahme sei gewesen zu erfahren, in welcher Weise sich die Jugendfreizeitstätten auf die veränderten Verhältnisse eingestellt haben. Dazu gab es aber keine Aussagen.

Frau Hoppe teilte auf die Nachfragen/Anmerkungen von Herrn Oppermann und Herrn Bahr mit:

- Fachreferat Medienkompetenz
Die Aufgabe wird von einem Mitarbeiter, der im Bereich des Jugendschutzes tätig ist, zusätzlich wahrgenommen. Sie kündigte an, in 2016 das Fachreferat Medienschutz im Ausschuss vorzustellen.

- Nutzung Internet u. a.
Ein Arbeitskreis prüfe derzeit, ob die Möglichkeit besteht, alle Jugendfreizeitstätten mit WLan auszustatten (bereits erfolgt für Fritz-Henßler-Haus und Jugendfreizeitstätte Wellinghofen). Im Jugend Kulturcafe könne modellhaft mit Facebook gearbeitet werden.
- Sie bedauerte das Missverständnis hinsichtlich der Erwartungen an die Stellungnahme. Sie sagte zu, die entsprechenden Ausführungen über die Flexibilität und die unterschiedlichen Erwartungshaltungen im Stadtbezirk zu erarbeiten.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Jugendberufshaus Dortmund
- mdl. Bericht -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02961-15)

Frau Kreickmann und Herr Kiel stellten das Jugendberufshaus vor (s. Anlage).

Frau Dr. Tautorat, Frau Beckmann, Herr Prause und Herr Niermann dankten für die Darstellung und begrüßten das Angebot ausdrücklich.

Zu den Nachfragen von Frau Dr. Tautorat, Frau Beckmann, Herrn Prause und Herrn Niermann teilten Herr Kiel und Frau Kreikmann mit:

- Stellen Herr Kiel
Im Rahmen des ESF-Modellprogramms werden 5 Stellen finanziert. Diese 5 Stellen werden durch ½ Stelle kofinanziert (= 5,5 Stellen). Hinzu kommt noch 1 Stelle (= 6,5 Stellen). Dabei handelt es sich um eine Mitarbeiterin aus dem Bereich erzieherische Hilfen, die Präsenzzeiten im Jugendberufshaus unterhält.


- individuelle Begleitung / Zugang Frau Kreickmann
Das Jugendberufshaus steht Menschen zwischen 15 und 25 Jahren offen, die keine Ausbildung haben. Diese jungen Menschen beziehen entweder Leistungen nach SGB II (JobCenter) oder sind Kunden der Agentur für Arbeit. Insofern bezieht sich das Angebot auf alle jungen Menschen des vorstehend beschriebenen Personenkreises. Wobei ein Jugendlicher mit SGB II-Bezug nach Aufforderung vorsprechen muss, um keine Leistungs-kürzungen in Kauf zu nehmen; ein Jugendlicher mit Anspruch auf Leistungen nach SGB III nicht, wenn er keine Leistungen bekommt bzw. eine Maßnahme nach SGB II abbricht. Daher könne nicht verhindert werden, dass er unter Umständen „verloren geht“. Allerdings werde mit einer entsprechenden individuellen Begleitung versucht, dem vorzubeugen. Das Angebot gelte auch für Menschen mit Behinderung, die noch einen Zugang zu Arbeit und Ausbildung finden können.

Herr Keyen ergänzte, die Agentur für Arbeit biete innerhalb des Jugendberufshauses Berufsberatung in allen Fragen der schulischen Laufbahn und der Berufsorientierung und
–wahl an.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Beschluss des Verwaltungsvorstandes über die Beteiligung an dem Jugendberufshaus Dortmund, einer gemeinsamen rechtskreisübergreifenden Einrichtung der Agentur für Arbeit Dortmund, des Jobcenters Dortmund und des Jugendamtes der Stadt Dortmund für junge Menschen ohne Berufsausbildung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Fördervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Jugendring Dortmund Verwaltungsausschuss e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02451-15)

Frau Malguth, Herr Oppermann und Herr Spangenberg nahmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Wegen weiteren Beratungsbedarfs der CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet.


zu TOP 2.8
Integrierte Jugendhilfeplanung 2016 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02392-15)

Herrr Burkholz ging auf die Nachfragen von Frau Dr. Tautorat und Herrn Niermann ein:

- Bei der externen Begleitung handele es sich um einen durchaus üblichen Prozess (auch in anderen Gemeinden). Die Leistung wird dann entsprechend ausgeschrieben. Es mache aus seiner Sicht auch für einen derartigen Planungsprozess und die Akzeptanz aller Beteiligten insgesamt Sinn. Es gehe nur um den Prozess der Erstellung der Leitlinien. Die weitere konkrete Umsetzung erfolge dann mit dem Personal des Jugendamtes gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe.

- Seit 2005 habe es ausschließlich fachbereichsspezifische Planungen (z. B. Kinder- und Jugendförderplan, Kindergartenbedarfsplan, die einzelnen Planungsbereiche für den Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Erziehungsberatungsstellen) und letztlich kein aufeinander abgestimmtes Konzept über alle Planungsbereiche hinaus gegeben. Damit wurde zwar dem Auftrag der Jugendhilfeplanung Rechnung getragen, aber entsprach nicht mehr einem modernen Planungsverständnis.

- Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII werden in den jeweiligen Prozessen (Workshops) natürlich beteiligt. Auf der Steuerungsebene habe man sich darauf verständigt, die Mitglieder der Steuerungsgruppe auf Trägerseite an die Mitglieder der Träger des Ausschusses anzulehnen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt das vorliegende Konzept zur Jugendhilfeplanung 2016 - 2020.


zu TOP 2.9
Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -

Herr Burkholz teilte mit, dass kein Antrag gestellt wurde.


zu TOP 2.10
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Akazienstraße, Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01922-15)

Auf die Nachfragen von Herrn Oppermann und Frau Dr. Tautorat teilte Herr Burkholz mit:

- Der Spielplatz war seinerzeit Bestandteil der beschlossenen Spielleitplanung Brackel und stand jetzt zur generellen Überholung an.

- Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden inklusive Gesichtspunkte, soweit möglich und angebracht, eingebracht.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Akazienstraße in Dortmund-Brackel mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2015 von 150.000,-- € (Aktivierung 2016).

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2017 in Höhe von 13.500,-- €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 2.11
Nutzung Städtisches Lernzentrum Wellinghofen, Hopmanns Mühlenweg 7b
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02793-15)

Herr Barrenbrügge wies eingangs darauf hin, dass der Ausschuss einen Beschluss fassen müsse.

Herr Burkholz ging auf die Nachfragen von Herrn Spangenberg, Frau Dr. Tautorat, Herrn Grohmann und Frau Beckmann ein:

- Die Einrichtung werde derzeit als sog. Notunterkunft genutzt, d. h. Unterbringung der UMF nicht nach Jugendhilfestandard. Er gehe davon aus, dass sich diese Notsituation im Laufe des Jahres 2016 evtl. verändert. Aber nach wie vor müssten 1.132 UMF dauerhaft in Dortmund betreut werden. Von daher sei es das Ziel, die Notunterkünfte aufzulösen und entsprechende Einrichtungen entweder umzuwandeln oder neue zu initiieren. Für Wellinghofen sei vorgesehen, die Einrichtung als dauerhafte zu betreiben, sofern sie nicht mehr als Notunterkunft erforderlich ist. Eine zeitliche Perspektive könne nicht genannt werden.

- Da nicht abzusehen war und ist, wann die Nutzung als Notunterkunft nicht mehr erforderlich ist, wurde nach einer „Ersatzlösung“ für die Jugendfreizeiteinrichtung gesucht. Der neue Standort ist auch für die jungen Menschen besser fußläufig oder mit ÖPNV zu erreichen. Für die UMF sei der Standort Hopmanns Mühlenweg von der Erreichbarkeit weniger problematisch.

- Die Vereinbarung mit dem Pastoralverbund konnte noch nicht zeitnah realisiert werden, da einerseits der Beschluss des Ausschusses fehlte und andererseits die Räumlichkeiten noch an der ein oder anderen Stelle hergerichtet werden müssen.

- Barrierefreiheit ist nicht gegeben.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Nutzung des städtischen Gebäudes zur Unterbringung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Übertragung der einrichtungsbezogenen Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit für den Stadtteil Wellinghofen auf den katholischen Pastoralverbund Süd-Ost und Hörde, Gemeinde Heilig-Geist, Auf dem Porten 4, zum 01.01.2016 zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung über die offene Kinder- und Jugendarbeit in der vom Pastoralverband Süd-Ost und Hörde zu betriebenen „Offenen Tür“ (OT) in Dortmund-Wellinghofen, Auf dem Porten 4, zu schließen.


zu TOP 2.12
Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder International Montessori School - Barbara House
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02922-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein – Herr Oppermann) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Tageseinrichtung für Kinder International Montessori School – Barbara House ab dem 01.09.2015 bis zum 31.07.2022 zusätzlich in Höhe des gesetzlichen Trägeranteils von 9% der Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.


zu TOP 2.13
Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02705-15)

Frau Schneckenburger teilte auf die Nachfrage von Frau Dr. Tautorat mit, die Verteilung der Stellen auf die Jugendhilfedienste bzw. der Bedarf an Stellen beruhe auf einer qualifizierten Berechnung der im Stadtbezirk anfallenden Hilfeprozesse und der vorhandenen Planstellen.

Auf Nachfrage von Herrn Niermann teilte Herr Burkholz mit, dass die Besetzung des Beirates nach Beschlussfassung geklärt werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (10 Ja, 3 Enthaltungen – CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, das Projekt Fachstandard+ gemäß der Projektbeschreibung mit externer Begleitung durchzuführen sowie die Einrichtung von fünf – zunächst auf die Dauer von drei Jahren befristeten und extern zu besetzenden - Projektstellen.

Der Rat der Stadt Dortmund erhält eine erste Projektbewertung im zweiten Quartal 2017 und wird auf der Basis dieser Ergebnisse über eine schrittweise Nachsteuerung anderer Jugend-hilfedienste entscheiden. In Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Effekten des Modellversuches können dann nach entsprechender politischer Beratung und Beschlussfassung die in den Jugendhilfediensten des Modellversuchs erprobten Prozesse und Verfahrensweisen auf die zehn anderen Jugendhilfedienste zur Erreichung des „Fachstandards“ schrittweise übertragen werden.


zu TOP 2.14
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02815-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen für den zahlungswirksamen Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes in Höhe von 3.830.000 €.


zu TOP 2.15
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neugestaltung und Erweiterung des Kinderspielplatzes Auf´m Brautschatz, Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01965-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung und die Erweiterung des Kinderspielplatzes Auf´m Brautschatz in Dortmund-Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2015 von 150.000,-- € (Aktivierung 2016).

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2017 in Höhe von 15.800,-- €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 2.16
Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Einbringung
(Drucksache Nr.: 01715-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sah die Vorlage als eingebracht an, die abschließende Beratung erfolgt am 03.02.2016.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“
b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen
Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit
den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und
weiteren Partnern zu qualifizieren.
b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.
c.) den Finanzierungsbedarf von Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.


zu TOP 3.2
Mehrbedarf gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 für Aufwendungen im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02946-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die bereits im Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten Mittel hinaus überplanmäßige Mehraufwendungen zur Deckung der Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 3.830.000 Euro. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge verwendet.


zu TOP 3.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (9 Ja, 4 Enthaltungen – CDU-Fraktion und Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 85.067.460 Euro über das Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu finanzieren.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet daher ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche sonst (ohne Förderung) in den Haushaltsjahren 2016 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und hebt gleichzeitig die bereits gefassten Beschlüsse zur Erstellung von gesonderten Ausführungsbeschlüssen zu den jetzt über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz finanzierten Projekten auf.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Verlagerung im Haushaltsjahr 2015 von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 1.158.988,10 Euro und konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 931.728,87 Euro aus den Budgets diverser Fachbereiche in das Budget des Amtes 75. Die Beträge entsprechen der jeweiligen Gesamtsumme der bisherigen Veranschlagung (investiv / konsumtiv). Die Einzelmaßnahmen sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) bzw. des Straßengrunderneuerungsprogramms (Tiefbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Folgende Gründe können vorliegen, damit neue Projekte in die Projektliste aufgenommen werden:
· Vorgaben des Gesetzgebers können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Prämissen der Verwaltung können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Freiwerdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten
· Möglichkeit, weitere Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen zu können (nicht verausgabte Mittel anderer Kommunen)

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016 zu TOP 1.5 Genehmigung der Niederschrift:

Herr Bahr wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zu TOP 3.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes …. Zugestimmt habe mit Ausnahme der Sekundarschule Westerfilde (s. Anlage 1, lfd. Nr. 29).

4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Vorschulische Bildungs- und Betreuungsstrukturen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02990-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02990-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen. Vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsberatungen und der Notwendigkeit eventueller Beschlüsse bitten wir um eine zeitnahe schriftliche Beantwortung:

1. Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Kinder bis zum sechsten Lebensjahr der Dortmund kommunal zugewiesenen Flüchtlinge?

2. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung darüber, wie viele dieser Kinder bereits einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege haben?

3. Mit welchem Mehrbedarf gegenüber den bisherigen Planungen an Plätzen in der Kinderbetreuung sowohl bei den U3-Plätzen als auch bei den Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt rechnet die Verwaltung in den kommenden Jahren?

4. Wie soll der erhöhte Bedarf an Betreuungsplätzen in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden?

5. Welche Möglichkeiten einer kurzfristigen Ausweitung von Plätzen in vorhandenen Einrichtungen sieht die Verwaltung?

6. Wie sehen die rechtlichen Vorgaben für eine Ausweitung von Plätzen aus?

7. Welchen veränderten Personalschlüssel würde eine Ausweitung nach sich ziehen?

8. Welche Überlegungen und Möglichkeiten gibt es, in bestehenden Einrichtungen in der Nähe von bereits vorhandenen und geplanten Flüchtlingsunterkünften das Angebot in Kindertageseinrichtungen zu erhöhen?

9. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in einer Unterkunft oder in unmittelbarer Nähe einer Unterkunft neue räumliche Ressourcen zu schaffen, die eine Kinderbetreuung auch für bereits hier lebende Kinder ohne Betreuungsplatz ermöglichen?

10. Welche Möglichkeiten der kurz- bis mittelfristigen Ausweitung der Plätze in der Kindertagespflege sieht die Verwaltung?

11. Welche Möglichkeiten der kurz- bis mittelfristigen Schaffung zusätzlicher Plätze in Kinderstuben und Großpflegstellen sieht die Verwaltung?

12. Welche anderen kurz- bis mittelfristen Möglichkeiten zur Ausweitung der Betreuungsplätze sieht die Verwaltung?

13. Welche konkreten Auswirkungen hinsichtlich einer Ausweitung der Plätze hat das von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes?

Begründung:
In Dortmund leben inzwischen weit über 4000 kommunal zugewiesene Flüchtlinge. Es ist damit zu rechnen, dass ihre Zahl in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Unter ihnen befinden sich auch viele Kinder, die ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben.
Die Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in vorschulische Bildungs- und Betreuungsstrukturen wird ein wichtiger Bestandteil einer gelingenden Integration in unsere Stadtgesellschaft sein. Schon jetzt fehlen insbesondere Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder. Und auch bei den Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zur Schulpflicht liegt der Versorgungsgrad in einigen Stadtbezirken bei unter 100 Prozent. Eine weitere Ausweitung des Platzangebots ist notwendig und muss den Bedarf aller in Dortmund lebenden Kinder berücksichtigen.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 03.02.2016.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Aus organisatorischen Gründen konnten keine Informationen vorgelegt werden.



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

- Aussprache zur aktuellen Presse- und Rundfunkberichterstattung zu Auslandsmaßnahmen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03153-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke/Piraten vor:

„… im Rahmen der Dringlichkeit bitten wir Sie um Erweiterung der Tagesordnung um oben genannten TOP.

In der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.10.15 nahm der Ausschuss einen Sachstandsbericht des Jugendamtes zu intensivpädagogischen Auslandsmaßnahmen nach § 35 SGB VIII zur Kenntnis.

Auf Nachfrage wurde gesagt, dass diese Vorlage nicht im Zusammenhang mit einer Überprüfung dieses Bereiches durch das RPA stünde, sondern routinemäßig erfolgte.
In den Presse- und Rundfunkberichterstattungen vom Wochenende (Samstag, 14.11.15) ist von einem „Skandal im Dortmunder Jugendamt“ die Rede, der durch das RPA aufgedeckt worden sei.

Das Jugendamt gab in der Sitzung am 28.10.15 an, bereits nach der Berichterstattung zu den skandalösen Vorfällen im Jugendamt Gelsenkirchen das Sachgebiet einer Prüfung unterzogen zu haben.

Fragen:
1. Warum wurde der Ausschuss nicht zeitnah über bestehende Missstände informiert, sondern vielmehr der Fokus nur darauf gelegt, dass es keine Analogien zu den Vorfällen in Gelsenkirchen gab?
2. Warum wurde der Ausschuss nicht spätestens in der Sitzung am 28.10.15 über die Prüfinhalte des RPA und die konkreten Fehler informiert?
3. Warum muss die Fachpolitik durch die Medien und die Erkenntnisse eines anderen Ausschusses über Vorkommnisse im Jugendamt erfahren?
Wir bitten um Aussprache in der Sitzung am 18.11.2015.“

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes zuerst im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt werden.

Frau Schneckenburger verwies auf die in der Oktober-Sitzung behandelte Vorlage (s. Sitzung 28.10.2015, TOP 2.8, Drucksache Nr.: 02092-15). Darin wurde dargestellt, dass das Jugendamt eine interne Evaluation von Auslandsmaßnahmen anlässlich der Vorfälle in Gelsenkirchen durchgeführt hat. Angesichts dieser Begutachtung wurde eine Zielvereinbarung getroffen, die den Nachsteuerungs-/Veränderungsbedarf beinhaltet. Auch wurde darauf hingewiesen, dass das Rechnungsprüfungsamt eine Überprüfung durchführt.

Frau Dr. Tautorat verdeutlichte noch einmal ihr Anliegen. Aufgrund der Medienberichterstattung am 24.10.2015, in denen konkrete Missstände genannt wurden, hätte sie es sich gewünscht, dass bereits bei der Berichterstattung im Juni angedeutet worden wäre, es könne unter Umständen einige Mängel geben.

Frau Schneckenburger verwies noch einmal auf die in der Oktober-Sitzung behandelte Vorlage, in der auch der Hinweis auf den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes gegeben wurde, der in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.11.2015 behandelt werden sollte. Diese Vorlage wurde nach der Sitzung des AKJF am 28.10.2015 termingerecht versandt und stand allen Fraktionen zur Verfügung.


Abschließend wünschte Herr Barrenbrügge allen Anwesenden eine schöne Adventszeit.




Herr Barrenbrügge beendete die Sitzung um 18:10 Uhr.












Barrenbrügge Bahr Lieberknecht
Stellv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin