Niederschrift (öffentlich)

über die 43. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel


am 04.06.2020
Arent-Rupe-Haus, Gemeindesaal, Flughafenstraße 7, 44309 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:05 - 17:00 Uhr


Anwesend:


a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Karl-Heinz Czierpka entschuldigt
Daniel Behnke
Annegret Czekalla entschuldigt
Harry Heyn entschuldigt
Holger Knöpker
Hartmut Monecke
Michael Noffke
Dirk Sanke
Anette Schulte entschuldigt
Thomas Wesnigk

CDU

Manfred Frank entschuldigt


Ulf Katler
Dirk Risthaus
Petra Sprenger entschuldigt
Martin Unland

B90/Die Grünen

Heide Kröger-Brenner


Dr. Thomas Mitra entschuldigt
Dietmar Plieth entschuldigt

Die Linke
Dr. Gerhard Sickert entschuldigt




b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Keine.

c) Verwaltung
Dietmar Kraushaar -Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel-
Jürgen Göken -Bürgerdienste-


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 43. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel,
am 04.06.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Arent-Rupe-Haus, Gemeindesaal der ev. Kirche, Flughafenstraße 7, 44309 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.03.2020
Die Niederschrift liegt Ihnen bereits vor.

1.5 Sitzungstermine und Antragsfristen der Bezirksvertretung Brackel für November 2020 (Konstituierung) und Dezember 2020
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 17658-20)

2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

3. Berichterstattung
Keine.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Antrag der "Sportwelt Dortmund gGmbH" auf einen Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung für die Sanierung des Umkleidebereiches im Hallenbad Brackel
(Drucksache Nr.: 15636-19)
Der Antrag lag bereits zur Sitzung am 31.10.2019 vor.
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1 Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung,
(Drucksache Nr.: 17142-20)

6.2 Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)

7. Schulen

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Kinder und Jugend

9.1 Neugestaltung des Kinderspielplatzes Dorfstraße, Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17344-20)

10. Soziales, Familie und Gesundheit

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Bauen, Verkehr und Grün

11.1 Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
Die Vorlage liegt Ihnen bereits vor.

11.2 Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17159-20)
Die Vorlage liegt Ihnen bereits vor.

hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17159-20-E2)

11.3 Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)
Die Vorlage liegt Ihnen bereits vor.


11.4 Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16431-20)
Die Vorlage liegt Ihnen bereits vor.

11.5 L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)

11.6 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)

11.7 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)

11.8 Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17525-20)

11.9 Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16420-20)

11.10 Statistikatlas
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 17091-20)

11.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17328-20)

11.12 Städtebaulicher Denkmalschutz
hier: Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17264-20)

11.13 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0319 Brackeler Hellweg / Nießstraße - Oberdorfstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17349-20)

11.14 Schulwegsicherung Oesterstraße
hier: Bestätigung einer Abstimmung

Mitteilung der Verwaltung (66)
(Drucksache Nr.: 09484-17-E2)

11.15 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

11.16 Verkehrssicherheit an der Kreuzung Holzwickeder Straße/Westfälische Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17670-20)

11.17 Straßen aus Vorhaltenetz in Brackel entfernen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17669-20)

11.18 Durchgangsverkehr durch Nießstraße vermeiden
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17667-20)

11.19 Verbesserung der ÖPNV-Anbindung für die Jugendfreizeitstätte Brauks, für den Fußballverein SF Brackel 61 und die dortigen Anwohner*innen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17666-20)

11.20 Beschleunigung des Radverkehrs an der Kreuzung Leni-Rommel-Straße/Oberdorfstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17665-20)

11.21 Rad- und Fußverkehr auf dem nördlichen Ende der Asselburgstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17664-20)

11.22 Stoppschild mit Haltelinie am Edeka-Parkdeck an der Oberdorfstraße und rote Markierung des Radweges
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17662-20)

11.23 Parksituation in der Oberdorfstraße zwischen der Schimmelstraße und der Cäcilienstraße
Antrag zur TO ()
(Drucksache Nr.: 17663-20)

11.24 Zebrastreifen am Altwickeder Hellweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17661-20)

12. Mitteilungen

12.1 Rahmenverträge zur Ausstattung von Spielplätzen
Mitteilung der Verwaltung (63)
(Drucksache Nr.: 17654-20)

12.2 Schulbusverbindung von Hohenbuschei zum Schulzentrum Grüningsweg
Stellungnahme nach § 14 GeschO (61)
(Drucksache Nr.: 06707-17-E2)

12.3 Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahn in Dortmund-Wickede
Stellungnahme nach § 14 GeschO (61)
(Drucksache Nr.: 12507-18-E1)

12.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E) in Brackel: Kompensationsverzeichnis und Ersatzgeldverzeichnis
Stellungnahme nach § 14 GeschO (60)
(Drucksache Nr.: 15633-19-E1)

13. Anfragen und Antworten auf Anfragen

13.1 Ausgleichsmaßnahme am Commendeweg
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17659-20)


Der stellv. Bezirksbürgermeister Ulf Katler eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.



Herr Katler stellt vor Eintritt in die Tagesordnung zunächst nachfolgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt, dass die Redezeit pro BV-Mitglied für den jeweiligen TOP auf 3 Minuten beschränkt wird und maximal 3 Wortbeiträge pro Mitglied pro TOP zugelassen sind.“

Diesem Antrag stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.


zu TOP 1
Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Dirk Sanke wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Bezirksbürgermeister Ulf Katler weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Auf Vorschlag des stellv. Bezirksbürgermeisters wird die Tagesordnung wie folgt erweitert bzw. geändert:

TOP 5.1 (Antrag Sportwelt Dortmund gGmbH) wird von der Tagesordnung abgesetzt, da die Finanzierung durch die „Sport- und Freizeitbetriebe“ gesichert wurde.

Erweiterungen per Nachversand:

TOP 6.3
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
-Vorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates vom 14.05.2020-

TOP 9.2
5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ (Stand: 30.04.2020)
-Vorlage des Schulverwaltungsamtes vom 14.05.2020-

TOP 11.25
Flughafen Dortmund; Stellungnahme über die Verspätungen ab 22.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2019
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 14.05.2020-

Erweiterung im Wege der Dringlichkeit als Tischvorlage
TOP 6.4
Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage
-Vorlage des Ordnungsamtes vom 02.06.2020-

Der Erweiterung im Wege der Dringlichkeit stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

Der so festgestellten Tagesordnung stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.03.2020

Die Bezirksvertretung stimmt der o. g. Niederschrift einstimmig zu.

zu TOP 1.5
Sitzungstermine und Antragsfristen der Bezirksvertretung Brackel für November 2020 (Konstituierung) und Dezember 2020
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 17658-20)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgenden Sitzungsterminen und Antragsfristen für November 2020 (Konstituierung) und Dezember 2020 einstimmig zu:

Antragsfristen
(12.00 Uhr)
BV-Sitzungen
Brackel
HA + RAT
Mo., 19.10.2020
Do., 05.11.2020
Konstituierung
Do., 12.11.2020
Mo., 23.11.2020
Do., 10.12.2020
Do., 17.12.2020


zu TOP 2
Einwohnerfragestunde
Keine.



zu TOP 3
Berichterstattung
Keine.

zu TOP 4
Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine.

zu TOP 5
Finanzen und Liegenschaften

Keine.

(Anmerkung: TOP 5.1 wurde abgesetzt, siehe TOP 1.3)


TOP 6
Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
· die Aufnahme der Funktionsträger der Kinderfeuerwehr in die Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018

· sowie die Änderung des Auszahlungsrhythmus der Aufwandsentschädigungen von halbjährlich auf monatlich.“







zu TOP 6.2
Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbzirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17237-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt beschließt, die in der Begründung dargestellten Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat).“


zu TOP 6.4
Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17735-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die folgende Änderung der Erhebung von Sondernut­zungsgebühren auf Grundlage der örtlichen Gebührensatzung und erlässt Betreibende von Betrieben mit Außengastronomie und Kleinwarenauslagen Gebühren in folgendem Umfang:
Außengastronomie:
Der Beschluss des Krisenstabs zum Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inan­spruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie während des sogenannten „Shutdown´s“ vom 23.03. bis 10.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Für den Zeitraum vom 11.05. bis 31.12.2020 werden die Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie erlassen.



Kleinwarenauslagen
Der Beschluss des Krisenstabs zum Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für Kleinwarenauslagen während des sogenannten „Shutdown´s“ vom 23.03. bis 10.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen genannte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020 gemäß
§ 83 GO NRW im Teilergebnisplan des Stadtamtes 32 in Höhe von 342.000 €.

zu TOP 7
Schulen.
Keine Vorlagen.

zu TOP 8
Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.

zu TOP 9
Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Neugestaltung des Kinderspielplatzes Dorfstraße, Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17344-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem u. a. Ausschuss einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Dorfstraße, Brackel mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von
135.000,00 €.“

zu TOP 9.2
5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2020)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17646-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den 5. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand: 30.04.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 10
Soziales, Familie und Gesundheit
Keine Vorlagen.

zu TOP 11
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 11.1
Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17159-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

„Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 2014 der Stadt Dortmund beizubehalten und die Lärmaktionsplanung auf dessen Grundlage fortzuführen.“


Nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen lehnt die Bezirksvertretung mit 1 Ja-Stimme (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/Die Grünen) gegen 9 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) ab:

„Umsetzung des Lärmaktionsplans der Stadt Dortmund in Brackel

Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, die Ruhigen Gebiete 2 und 8, die zu den wenigen größeren verbliebenen in Dortmund zählen, dauerhaft zu schützen und zu erhalten.“

zu TOP 11.3
Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.

zu TOP 11.4
Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16431-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.

Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.

Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:

Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro


zu TOP 11.5
L663n - Weiterbau der OWIIIa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17537-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt mit 9 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 1 Nein-Stimme (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/Die Grünen), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna, der Stadt Unna und der Stadt Kamen eine Planungsvereinbarung für die vorbereitenden Arbeiten für die Planung der OWIIIa / L663n mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Der Rat betont, dass die Kommunen lediglich die vorbereitenden Arbeiten im Rahmen der Linienbestimmung und der Entwurfsplanung übernehmen. Das formelle Planfeststellungs­verfahren nach dem StrWG NRW hat weiterhin durch den zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW bzw. die Bezirksregierung Arnsberg zu erfolgen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung die erforderlichen, zeitlich befristeten Planstellen, die sich aus der Planungsvereinbarung ergeben, vorzubereiten und dem Rat die entstehenden finanziellen Auswirkungen in einer erneuten Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Vereinbarung mit dem Kreis Unna, der Stadt Unna und der Stadt Kamen über die Kostenaufteilung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 11.6
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17243-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt mit 7 Ja-Stimmen gegen 3 Nein-Stimmen (Herr Wesnigk, Herr Noffke, SPD-Fraktion, Herr Katler, CDU-Fraktion)

mit der Ergänzung der generellen Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten,

nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV NRW S. 934 / SGV NRW 791) sowie den §§ 15 und 16 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.



Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der erneut durchgeführten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie den §§ 15-17 in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie separat in der Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW sowie § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Landschaftsplan Dortmund, bestehend aus textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen (Band I, Anlage 4), Umweltbericht (Band II, Anlage 5), Grundlagenkarte I (Anlage 7), Grundlagenkarte II (Anlage 8), Entwicklungskarte (Anlage 9) und Festsetzungskarte (Anlage 10) - einschließlich den unter den Punkten 7 und 8 dieser Vorlage genannten Aktualisierungen - als Satzung und nimmt die Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Anleinpflicht auf Waldwegen in Naturschutzgebieten (Anlage 6) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlagen:
§ 11 BNatSchG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 LNatSchG NRW sowie § 20 LNatSchG NRW sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt nimmt die personellen Auswirkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der Personalbedarfsplanung in einer gesonderten Vorlage für den Rat der Stadt.
VII. Der Rat der Stadt nimmt die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen in gesonderten Vorlagen für den Rat der Stadt und mit der Einplanung der Mittel in die jährlichen Haushaltspläne.

VIII. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Landschaftsplanes Dortmund und seine Umsetzung.


zu TOP 11.7
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.

zu TOP 11.8
Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17525-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 11.9
Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16420-20)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2021 zu beschließen.

zu TOP 11.10
Statistikatlas

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020

(Drucksache Nr.: 17091-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Statistikatlas 2019 zur Kenntnis.



zu TOP 11.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17328-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage in Verbindung mit der beigefügten Anlage 3 unter den Ziffern 1 - 16 dargestellt -, zu folgen.



Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage in Verbindung mit der beigefügten Anlage 4 unter den Ziffern 1 - 3 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten eingeschränkten Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 13 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 13a BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 24.09.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.04.2020 dem Bebauungsplan Br 213 -Pleckenbrink- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.
V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 213 -Pleckenbrink- einschließlich der unter Punkt 11 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag (Anlage 5 dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt ermächtigt die Stadtentwässerung Dortmund, vertragliche Regelungen zur Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen in den Planstraßen C und D im Trennsystem sowie zum Bau eines Regenwasserkanals und eines Regenrückhaltebeckens mit dem Vorhabenträger abzuschließen und die Baukosten in Höhe von ca. 850.000,-- € brutto nach Fertigstellung, Prüfung und Inbetriebnahme zu erstatten. Die benötigten Investitionskosten werden im Wirtschaftsplan 2022 ff. der Stadtentwässerung berücksichtigt. Eine Refinanzierung dieser Investition erfolgt über die Abwassergebührensatzung.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 11.12
Städtebaulicher Denkmalschutz
hier: Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17264-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.“


zu TOP 11.13
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0319 Brackeler Hellweg / Nießstraße - Oberdorfstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17349-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt nachfolgenden vom u. a. Ausschuss bereits am 26.05.2020 gefassten Beschluss zur Kenntnis:

„Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0319 Brackeler Hellweg / Nießstraße - Oberdorfstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 93.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen – (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020 93.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2021 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.694,00 Euro.“


zu TOP 11.14
Schulwegsicherung Oesterstraße
hier: Bestätigung einer Abstimmung
Mitteilung der Verwaltung (66)
(Drucksache Nr.: 09484-17-E2)

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig die Umsetzung der vom Tiefbauamt vorgeschlagenen Maßnahme und bestätigt hiermit die Mitte April 2020 per mail durchgeführte Abfrage bei den Bezirksvertretungsmitgliedern.

zu TOP 11.15
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.


zu TOP 11.16
Verkehrssicherheit an der Kreuzung Holzwickeder Straße/Westfälische Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17670-20)

Die Bezirksvertretung lehnt nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mit 1 Ja-Stimme (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/Die Grünen) gegen 9 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) ab:

„Verkehrssicherheit an der Kreuzung Holzwickeder Straße/Westfälische Straße

Die Verwaltung wird gebeten, die Parkbucht an der Holzwickeder Straße südöstlich der genannten Kreuzung einer anderen Nutzung zuzuführen, beispielsweise in eine Grünfläche umzuwandeln.

Begründung:
Verkehrsteilnehmer*innen, vor allem Radfahrer*innen, die von Osten über die Westfälische Straße kommend, die Holzwickeder Straße überqueren wollen, können den aus Süden kommenden Verkehr auf Grund der im besagten Bereich abgestellten Fahrzeuge erst sehr spät sehen. Da die Autofahrer*innen hier in der Regel mindestens 50 km/h fahren, führt dieses zu einer unnötigen Gefährdung. Die Westfälische Straße ist Teil einer schon jetzt relativ stark frequentierten Radverbindung und demnächst Teil des RS1.“


zu TOP 11.17
Straßen aus Vorhaltenetz in Brackel entfernen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17669-20)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

„Straßen aus Vorbehaltsnetz in Brackel entfernen

Die Bezirksvertretung Brackel bittet den Rat der Stadt Dortmund, die Straßen

Heßlingsweg
Oesterstraße
Holzwickeder Straße

aus dem Vorbehaltsnetz der Stadt Dortmund zu entfernen.

Begründung:
Das Vorbehaltsnetz ist in diesem Bereich des Stadtbezirks enger als nötig. Die genannten Straßen gehen durch Wohngebiete, nah an Schulen und direkt am Schwimmbad und einer KiTa vorbei. Die Oesterstraße hat auch heute schon in großen Teilen ein Tempolimit von 30 km/h. Der Beschluss der BV Brackel, dieses auf die ganze Oesterstaße auszuweiten, scheitert bisher daran, dass sie zum Vorbehaltsnetz zählt.

Wenn die Oesterstraße nicht mehr dazu zählt, gibt es auch keine Notwendigkeit für den Heßlingsweg Teil des Vorbehaltsnetzes zu sein.

Für die Holzwickeder Straße gilt dasselbe.“

zu TOP 11.18
Durchgangsverkehr durch Nießstraße vermeiden
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17667-20)

Der nachfolgend aufgeführte Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wird mit 1 Ja-Stimme (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/Die Grünen) gegen 9 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) abgelehnt:

„Durchgangsverkehr durch Nießstraße vermeiden

Die Bezirksvertretung Brackel bittet die Verwaltung, gemeinsam mit den Anwohnern eine bspw. bauliche Lösung zu finden, die verhindert/vermindert, dass die Nießstraße regelmäßig von Nicht-Anwohnern durchfahren wird.

Begründung:
In der Einwohnerfragestunde am 31.10.2019 wurde ausgeführt, dass in der Nießstraße viel Durchgangsverkehr, auch mit überhöhter Geschwindigkeit, in beiden Richtungen stattfindet. Die Straße ist jedoch eine Anlieger- und Einbahnstraße und wird auch viel von Schulkindern auf dem Schulweg zur Reichshof-Grundschule genutzt.“

zu TOP 11.19
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung für die Jugendfreizeitstätte Brauks, für den Fußballverein SF Brackel 61 und die dortigen Anwohner*innen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17666-20)

Die Bezirksvertretung stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

„Verbesserung der ÖPNV-Anbindung für die Jugendfreizeitstätte Brauks, für den Fußballverein SF Brackel 61 und die dortigen Anwohner*innen

Die Bezirksvertretung Brackel bittet die DSW21, die Linie 422 bis mindestens 21 Uhr, besser sogar bis 22 Uhr ab Haltestelle Am Westheck zu bedienen. Im Sinne einer Verkehrswende hin zu umweltschonenderen Verkehrsmitteln sollte auch eine Ausweitung des Angebots am Wochenende geprüft werden.

Begründung:
Zurzeit fährt der letzte Bus um 19:54 Uhr ab Haltestelle Am Westheck. Sowohl für die Jugendlichen, die bei Brackel 61 trainieren, als auch für viele Besucher*innen des Brauks ist dieser Termin viel zu früh, so dass meistens die Eltern zu zusätzlichen unnötigen Autofahrten gezwungen werden, zumal die Radweganbindung auch nicht gerade einladend ist. Daher ist allein für dieses Klientel eine Ausweitung der Angebots um mindestens zwei, besser drei weitere halbstündig fahrende Busse dringend geboten.

Um auch weitere Personen, wie beispielsweise die älteren Spieler*innen von Brackel 61, aber auch die Anwohner*innen dieses dicht besiedelten Bereichs zum Umstieg auf den ÖPNV zu motivieren, ist ein Busangebot bis 22 Uhr sowie ein verbessertes Angebot am Wochenende notwendig.“


zu TOP 11.20
Beschleunigung des Radverkehrs an der Kreuzung Leni-Rommel-Straße/Oberdorfstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17665-20)

Die Bezirksvertretung lehnt nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mit 1 Ja-Stimme (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/Die Grünen) gegen 9 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) ab:

„Beschleunigung des Radverkehrs an der Kreuzung Leni-Rommel-Straße/Oberdorfstraße

Die Bezirksvertretung Brackel bittet die Verwaltung, die Kreuzung Leni-Rommel-Straße/Oberdorfstraße für die beiden Rechtsabbiegevorgänge von der Leni-Rommel-Straße in die Oberdorfstraße mit dem „grünen Pfeil für Radfahrer“ auszustatten.

Begründung:
Die Städte und Gemeinden haben durch die Neufassung der Straßenverkehrsordnung das Recht, diese verkehrsregelnde und den Radverkehr erleichternde Maßnahmen einzuführen. Radfahrer*innen dürfen dann, sofern es die Verkehrssituation erlaubt, auch bei roter Ampel rechts abbiegen. Als einen ersten Schritt hierzu im Stadtbezirk Brackel ist o. g. Kreuzung gut geeignet, da bei der stärker befahrenen Straße (Leni-Rommel-Straße) ein Radfahrstreifen vorhanden ist und die andere Straße (Oberdorf) deutlich weniger stark befahren wird.“


zu TOP 11.21
Rad- und Fußverkehr auf dem nördlichen Ende der Asselburgstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17664-20)

Der nachfolgende Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wird von der Bezirksvertretung mit 1 Ja-Stimme (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/Die Grünen) gegen 9 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) abgelehnt:
„Rad- und Fußverkehr auf dem nördlichen Ende der Asselburgstraße

Die Bezirksvertretung fordert das Tiefbauamt auf, die Geh- und Radwegbeschilderung (Zeichen 240) für den Teil der Asselburgstraße zwischen Küsterkamp und Asselner Straße für beide Fahrtrichtungen zu entfernen und durch „Radfahrer frei“ Schilder (Zusatzzeichen 1022-10) zu ersetzen.

Begründung:
Im genannten Bereich der Asselburgstraße werden Fußverkehr und Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen über einen viel zu schmalen Weg geführt. Dadurch werden sowohl Fußgänger*innen und Radfahrer*innen nicht nur stark behindert, sondern sogar gefährdet. Für die in südlicher Richtung fahrenden Radfahrer*innen kommt noch als weiterer Gefahrenpunkt hinzu, dass sie an der Einmündung des Küsterkamp die Straße ungesichert und bei schlechter Einsehbarkeit nochmals queren müssen.

Die derzeitige Situation fördert nicht die Sicherheit und schon gar nicht die zügige Abwicklung des Radverkehrs, sondern dient allein dazu, den Straßenraum für den Autoverkehr frei zu räumen.“


zu TOP 11.22
Stoppschild mit Haltelinie am Edeka-Parkdeck an der Oberdorfstraße und rote Markierung des Radweges
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17662-20)

Die Bezirksvertretung lehnt nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mit 1 Ja-Stimme (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/Die Grünen) gegen 9 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) ab:

„Stoppschild mit Haltelinie am Edeka-Parkdeck an der Oberdorfstraße und rote Markierung des Radweges

Die BV fordert die Verwaltung auf, an der Abfahrtrampe vom Parkdeck über dem Edekamarkt ein Stoppschild aufzustellen und zusätzlich eine weiß markierte Haltelinie einzurichten. Außerdem soll der Radweg vor der Kreuzung Oberdorfstraße/Leni-Rommel-Straße in roter Farbe markiert werden.

Begründung:
Die Zufahrt auf das Edeka-Parkdeck liegt an der Kreuzung Leni-Rommel-Straße/Oberdorfstraße und wird wochentags von sehr vielen Besuchern mit PKWs angesteuert, um Einkäufe etc. in Brackel zu erledigen.
Beim Verlassen des Parkdecks führt der Fahrweg über den Fußgänger- und Radweg an der Oberdorfstraße. Autofahrer stehen bei der Abfahrt vom Parkdeck mit ihren PKWs häufig auf diesen Wegen, um Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Oberdorfstraße einsehen zu können.
Ein Stoppschild mit Haltelinie am Ende der Rampe, sichtbar für den abfahrenden Autoverkehr, soll dazu dienen, den Fußgänger- und Radwegraum zu sichern. Der schmale Radweg soll durch die rote Markierung deutlich sichtbarer werden.“


zu TOP 11.23
Parksituation in der Oberdorfstraße zwischen der Schimmelstraße und der Cäcilienstraße
Antrag zur TO (Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17663-20)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mit 8 Ja-Stimmen (Frau Kröger-Brenner, Fraktion B‘90/die Grünen, CDU-Fraktion, Herr Behnke, Herr Noffke, Herr Sanke, Herr Wesnigk, SPD-Fraktion) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Knöpker, SPD-Fraktion) bei 1 Stimmenthaltung (Herr Monecke, SPD-Fraktion) zu:

„Parksituation in der Oberdorfstraße zwischen der Schimmelstraße und der Cäcilienstraße

Die BV fordert die Verwaltung auf, die vorhandenen Schilder mit „Parken teilweise auf dem Gehweg“ auf südlicher Seite Richtung Osten zu entfernen.

Begründung:
Da der Fußgängerweg auf der südlichen Seite der Oberdorfstraße zum größten Teil weniger als 2 Meter beträgt, sollten die Fahrzeuge auf der Straße parken. Aufgrund der aktuellen Parksituation ist es kaum möglich, den Gehweg auf dem o.g. Straßenabschnitt mit einem Kinderwagen oder Rollator zu benutzen.“


zu TOP 11.24
Zebrastreifen am Altwickeder Hellweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17661-20)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird gebeten, südlich des S-Bahnhaltepunktes Do-Wickede einen Zebrastreifen über den „Altwickeder Hellweg“ westlich der Einmündung „Hildebrandstraße“ als Querungshilfe anzulegen.

Begründung:
Viele Beschäftigte des Gewerbegebietes Wickede-Süd, Anwohner der Straße „Altwickeder Hellweg“ und der Straße „Frische Luft“ sowie Fahrgäste der Buslinie nutzen den S-Bahnhaltepunkt Wickede und müssen zu diesem Zweck den „Altwickeder Hellweg“ westlich der Einmündung „Hildebrandstraße“ überqueren.




Im Bereich der Einmündung ist auf dem „Altwickeder Hellweg“ eine Linksabbiegespur aus Richtung Osten eingerichtet, westlich ist eine Sperrfläche markiert. Dafür hinaus gibt es bereits Bordsteinabsenkungen auf beiden Seiten der Straße „Altwickeder Hellweg“.

Das Verkehrsaufkommen auf dem „Altwickeder Hellweg“ ist recht hoch; die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird nicht immer eingehalten.

Es ist aus Gründen der Fußgängersicherheit daher dringend erforderlich, in diesem Bereich einen Zebrastreifen anzulegen.“


zu TOP 11.25
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17432-20)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 12
Mitteilungen

zu TOP 12.1
Rahmenverträge zur Ausstattung von Spielplätzen
Mitteilung der Verwaltung (63)
(Drucksache Nr.: 17654-20)

Die Bezirksvertretung nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

zu TOP 12.2
Schulbusverbindung von Hohenbuschei zum Schulzentrum Grüningsweg
Stellungnahme nach § 14 GeschO (61)
(Drucksache Nr.: 06707-17-E2)

Die Bezirksvertretung nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

zu TOP 12.3
Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahn in Dortmund-Wickede
Stellungnahme nach § 14 GeschO (61)
(Drucksache Nr.: 12507-18-E1)

Die Bezirksvertretung nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.


zu TOP 12.4
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E) in Brackel: Kompensationsverzeichnis und Ersatzgeldverzeichnis
Stellungnahme nach § 14 GeschO (60)
(Drucksache Nr.: 15633-19-E1)

Die Bezirksvertretung nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.


zu TOP 13
Anfragen und Antworten auf Anfragen

zu TOP 13.1
Ausgleichsmaßnahme am Commendeweg
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17659-20)

Die nachfolgende Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:

„Ausgleichsmaßnahme am Commendeweg

Die Verwaltung möge folgende Fragen schriftlich beantworten:

Wann wird die Ausgleichsmaßnahme am Commendeweg in den Zustand gebracht, den sie haben muss – eine Streuobstwiese?

Gibt es noch andere Ausgleichsmaßnahmen oder Zahlungen, die erklären, warum das nicht umgesetzt wurde?

Wann bekommt die BV-Brackel elektronischen Zugriff auf das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E) Kompensationsverzeichnis der Stadt Dortmund (siehe BV-Beschluss vom 31.10.2019)?

Begründung:
Für die Bodenversiegelung beim Bau des Betriebshofs Brackel sollte laut Gesetz (Eingriffsregelung) ein Ausgleich geschaffen werden. Das geschieht, indem eine andere Fläche ökologisch aufgewertet wird. Nach festgelegten Berechnungsverfahren wird der Zustand der Ausgleichsfläche vor Erstellen der Maßnahme und nach der ökologischen Aufwertung bewertet. Für die Anlage von Streuobstwiesen gibt es in diesem Verfahren eine besonders hohe Aufwertung, sehr vorteilhaft im Ballungsraum, weil man mit kleinen Flächen Ausgleich schaffen kann. Dabei wird meist völlig übersehen, dass diese ökologische Aufwertung erst dann eintreten kann, wenn auf dieser Streuobstwiese nach guter Entwicklungspflege einmal 20-30jährige kräftige und gesunde Obstbäume stehen, die noch weitere 30-40 Jahre durchhalten. Erst dann ist der Biotopcharakter Streuobstwiese erreicht. Die Aufwertung findet bei guter Pflege der Bäume tatsächliche also erst 30 Jahre nach der Anlage der Ausgleichsfläche statt.
Wenn aber Bäume nur gepflanzt und nicht gepflegt werden, wenn Gehölzränder sich wegen mangelnder Pflege (Rückschnitt) ungehindert ausbreiten, dann ist die ökologische Aufwertung nicht gegeben. Die Ausgleichsmaßnahme ist dann gescheitert! Zu dieser Kategorie der gescheiterten Ausgleichsmaßnahmen gehört u. a. der Commendeweg.

Natürlich hat auch eine Gehölzgruppe einen ökologischen Wert, der ist aber bei weitem nicht so hoch anzusetzen wie der einer Streuobstwiese und deshalb hätte die Ausgleichsfläche je nach dem vorherigen Zustand größer ausfallen müssen (bei der Umwandlung von z. B. Ackerland in Gehölzdickicht) oder eine Aufwertung wäre gar nicht gegeben, wenn die Fläche schon vorher ein Gehölzdickicht war.

Es ist also auch beim Betriebshof Brackel so, dass eine möglichst hohe Aufwertung einer kleinen Fläche vorgetäuscht wird, die niemals wirklich eintreten wird, weil es weder eine Erfolgskontrolle noch eine angemessene Entwicklungspflege gibt.“








Ulf Katler Dirk Sanke Dietmar Kraushaar
stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksvertretungsmitglied Schriftführer